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Schriftliche Frage 99 von Nicole Hess (AfD): Wie viele externe Dienstleister wurden in der 20. und 21. Wahlperiode von den Bundesministerien für Beratungs- und Unterstützungsleistungen…

dip / schriftliche_frage 30.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 99 von Nicole Hess (AfD): Wie viele externe Dienstleister wurden in der 20. und 21. Wahlperiode von den Bundesministerien für Beratungs- und Unterstützungsleistungen… Frage 99 (Nicole Hess, AfD): Wie viele externe Dienstleister wurden in der 20. und 21. Wahlperiode von den Bundesministerien für Beratungs- und Unterstützungsleistungen hinzugezogen, und welche Gesamtsumme schlug für diese Leistungen zu Buche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 30. April 2026: Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt unter Zugrundelegung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 9. Juni 2021 beschlossenen Definition von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Ausschussdrucksache 19(8)8733neu in Verbindung mit 19(8)8703). Eine belastbare und qualitätsgesicherte Beantwortung der ersten Teilfrage ist auf Basis des Berichts über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nicht möglich. Die erforderlichen Daten für eine solche weitere Differenzierung liegen nicht vollständig vor. Die Namen von Auftragnehmern von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden zwar grundsätzlich im Bericht genannt. Allerdings nennt der Bericht nicht alle Auftragnehmer; es gelten z. B. Ausnahmen mit Rücksicht auf sicherheitsrelevante Aufträge oder grundrechtlich geschützte Daten. Verträge mit einem Auftragsvolumen kleiner gleich 50.000 Euro werden lediglich in Summe der Fallzahlen und in Höhe der im jeweiligen Haushaltsjahr hierfür verausgabten Haushaltsmittel erfasst, d. h. insbesondere auch ohne Angabe des Auftragnehmers. Die Entwicklung der Gesamtausgaben für externe Beratungsleistungen ab dem Haushaltsjahr 2020 kann dem Bericht des Bundesministeriums der Finanzen an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen im Haushaltsjahr 2024 (sog. Beraterbericht 2024; Ausschussdrucksache 21(8)3344) entnommen werden. Eine nach unterjährigen Zeiträumen differenzierende Erhebung der Daten findet im Rahmen der Erstellung des Beraterberichts nicht statt, weshalb keine spezifischen Angaben für den erfragten Zeitraum gemacht werden können. Für das Haushaltsjahr 2025 liegen die Informationen zu den Ausgaben für externe Beratungsleistungen zudem noch nicht vor. Nach dem vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages festgelegten Berichtsturnus sind die Daten der Ressorts für das Haushaltsjahr 2025 zu den Berichterstattergesprächen zum Haushaltsentwurf 2027 vorzulegen. Die Bundesregierung wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu gegebener Zeit im üblichen Verfahren berichten.

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