Ehrenamt und Schutz
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Ehrenamt und Schutz
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1622
21. Wahlperiode 11.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Desiree
Becker, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Kathrin Gebel, Mareike Hermeier,
Christian Görke, Ates Gürpinar, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf,
Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Evelyn Schötz, Julia-Christina
Stange und der Fraktion Die Linke
Ehrenamt und Schutz
Ehrenamtlich Engagierte – sei es bei der Freiwilligen Feuerwehr, den
Rettungsdiensten, in zivilgesellschaftlichen Initiativen oder als kommunale
Mandatsträgerinnen und Mandatsträger – erleben in Deutschland eine zunehmende
Bedrohungslage. Laut einer Umfrage des Deutschen Feuerwehrverbands haben in den
letzten Jahren nahezu 50 Prozent der Feuerwehr-Ehrenamtlichen Gewalt im
Einsatz erlebt, überwiegend in Form von Beschimpfungen, verbalen
Drohungen, verbaler Einschüchterung oder sogar tätlichen Angriffen (www.tagesscha
u.de/inland/gesellschaft/angriffe-einsatzkraefte-100.html).
Auch kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger – Ehrenamtliche im
politischen Amt – sind vermehrt Opfer von Gewalt und Einschüchterungen.
Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Körber-Stiftung ergab, dass ein Viertel von
mehr als 2 000 lokalen Ratsmitgliedern persönlich oder im Umfeld
Beleidigungen, Bedrohungen oder Anfeindungen erlebt hat, 27 Prozent nehmen
demokratiefeindliche Tendenzen wahr (www.zdfheute.de/politik/deutschland/lokalpoliti
k-umfrage-angriffe-100.html).
Die vorherige Bundesregierung hatte bereits einen Gesetzentwurf zu
Strafrechtsverschärfungen zum Schutz ehrenamtlich Engagierter vorgelegt, der
jedoch mit Ende der Legislaturperiode der Diskontinuität anheimfiel (https://dser
ver.bundestag.de/brd/2024/0423-24.pdf). Auch die Parteien, die die jetzige
Bundesregierung tragen, kündigten in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD an, den strafrechtlichen Schutz von Einsatz- und
Rettungskräften verschärfen und einen erweiterten Schutz für Kommunalpolitikerinnen und
Kommunalpolitiker sowie für das Allgemeinwohl Tätige prüfen zu wollen.
Konkrete Maßnahmen oder Ausgestaltungen bleiben jedoch bislang offen.
Aus Perspektive der Fragestellenden stellen sich zentrale Fragen zur
Wirksamkeit und Vollständigkeit dieser Maßnahmen. Ehrenamtliche brauchen
präventiven Schutz durch klare Strukturen, etwa schnelle polizeiliche Reaktion,
nachhaltig finanzierte Opferunterstützung und niedrigschwellige Meldekanäle. Die
existierenden Unterstützungsangebote müssen weiter ausgebaut und kommunal
verankert werden, um Gewaltbelastung nicht zum Engagementhindernis zu
machen.
Zusätzlich bedarf es aus Sicht der Fragestellenden stärkerer Offensive gegen
Demokratiefeindlichkeit im Ehrenamt (z. B. zivilgesellschaftliche Aufklärung,
Bildungsarbeit), die Angriffe oft erst ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Straftaten gegen ehrenamtlich Engagierte (z. B. Freiwillige
Feuerwehr, Rettungsdienste, kommunale Mandatsträgerinnen und
Mandatsträger) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 pro Jahr
erfasst (bitte nach Jahr, Bundesland, Ehrenamtsbereich und Deliktart
aufschlüsseln)?
2. Wie viele dieser Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als
Politisch motivierte Kriminalität (PMK) eingestuft und welchem
Phänomenbereich (z. B. PMK-rechts, PMK-links, PMK-ausländische Ideologie,
PMK-religiöse Ideologie, PMK-nicht zuzuordnen) wurden sie jeweils
zugeordnet (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
3. Wie viele der in Frage 1 erfragten Fälle führten zu Ermittlungs- oder
Strafverfahren, und wie viele zu Verurteilungen?
4. Werden die in der letzten Wahlperiode geplanten Änderungen des
Strafgesetzbuches zum Schutz ehrenamtlich Engagierter weiterverfolgt, und
wenn ja, ist nach erfolgter Umsetzung eine Evaluierung vorgesehen (z. B.
durch Fallzahlen, Rückmeldungen von Justizbehörden oder betroffenen
Organisationen)?
5. Welche Unterstützungsangebote stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung ehrenamtlich Engagierten derzeit zur Verfügung, um sich bei
Gewaltandrohungen oder Übergriffen rechtlich, psychologisch oder
organisatorisch beraten zu lassen?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Meldestrukturen für
Angriffe auf Ehrenamtliche (z. B. Meldestellen bei Polizei oder
Meldeportale)?
7. Welche finanziellen Mittel sind seit Einrichtung der bundesweiten
Ansprechstelle zum Schutz für kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen
und Amts- und Mandatsträger im Jahr 2024 jährlich bereitgestellt worden,
und welche Mittel sind für das Jahr 2026 eingeplant?
8. Wie viele kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und
Mandatsträger nutzten seit 2024 die Ansprechstelle zum Schutz
kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger?
9. Welche weiteren spezifischen Unterstützungsangebote stehen nach
Kenntnis der Bundesregierung ehrenamtlichen kommunalen
Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern derzeit zur Verfügung, um sich bei
Gewaltandrohungen oder Übergriffen rechtlich, psychologisch oder organisatorisch
beraten zu lassen?
10. Sind der Bundesregierung Hürden bekannt, warum von Gewalt betroffene
Ehrenamtliche keine Anzeigen erstatten, und wenn ja, welche?
11. Wie viele Ehrenamtliche nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2024 die Möglichkeit einer Auskunftssperre im Melderegister (§ 51 des
Bundesmeldegesetzes (BMG)) zum Schutz vor Bedrohung oder Gewalt
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
12. Welche Mittel stellt die Bundesregierung für die Deutsche Stiftung für
Engagement und Ehrenamt bereit, um konkrete Schutzmaßnahmen oder
Präventionsmaßnahmen gegen Anfeindungen und Gewalt im Ehrenamt
umzusetzen?
13. Welche Maßnahmen zur Opferhilfe und Nachsorge stehen ehrenamtlich
tätigen Betroffenen von Gewalt bundesweit zur Verfügung, und wie
werden diese finanziert (bitte Programme, Träger, Haushaltsvolumen
nennen)?
14. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die psychischen Belastungen
ehrenamtlich Engagierter durch Anfeindungen, Bedrohungen und
Angriffe, und wenn ja, welche?
15. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um Ehrenamtsorganisationen
systematisch dabei zu unterstützen, eigene Schutzkonzepte gegen
Bedrohung, Hass und Gewalt zu entwickeln und umzusetzen, und wenn ja,
welche (z. B. durch Leitfäden, Fortbildungen oder finanzielle Hilfen)?
16. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
bestehende Schutzkonzepte nicht nur bekannt, sondern auch flächendeckend
anwendbar und niedrigschwellig zugänglich sind – insbesondere in
ländlichen Räumen?
Berlin, den 3. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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