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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 03.07.2026 · WP 21 · 21/6834 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/6834 21. Wahlperiode 03.07.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 49 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 17, 18 Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 19 Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . 110, 111, 112, 113 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 90, 91 Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 69, 115, 134 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 51 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 21 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 8, 39 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 94, 95 Abgeordnete Nummer der Frage Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 141, 142 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 23, 61 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 97, 98 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 117, 118, 119 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . 120, 135, 136, 137 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84, 99 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . 121, 122, 123, 124 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53, 54, 55 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Abgeordnete Nummer der Frage Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 24, 25, 67 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 86, 100 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 101, 102, 103 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 41, 42, 43 Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 64, 65 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 56, 57 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . 138 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 130, 131, 132 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 26 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . 14, 28, 76, 126 Abgeordnete Nummer der Frage Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 106 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 58 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 45, 46, 77, 144 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 32, 87, 108 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 88 Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 80 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 16, 35, 72 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Willnat, Christin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 81, 82, 83, 133 Drucksache 21/6834 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 4 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 14 Seite Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 19 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 24, 25, 26 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 30 Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/6834 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Willnat, Christin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Seite Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 52 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 58 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 60, 61 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 63 Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 64 Drucksache 21/6834 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 68, 69, 70 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73, 74 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Seite Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 81 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 83, 84 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/6834 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Entstanden dem Bundeshaushalt Kosten für die Reise der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel nach Chicago zur Einweihung des Obama Presidential Center, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Art der Ausgaben z. B. Flug, Hotel, Mitarbeiter, Visagisten auflisten)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 29. Juni 2026 Im Rahmen der Amtsausstattung sind bislang für die o. g. Reise der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel Fahrt- und Flugkosten sowie Kosten für die Übernachtung in Höhe von 6.593,38 Euro sowie für ihre Begleitung in Höhe von 5.030,75 Euro entstanden. Die Bundeskanzlerin a. D. hat anlässlich der Reise weitere nachamtliche Geschäfte wahrgenommen. 2. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Ist die Entscheidung der Stadt Potsdam, das ehemalige Rechenzentrum bis 2033 zu finanzieren, vor dem Hintergrund der Bundesförderung für die Stiftung Garnisonkirche Potsdam (SGP; vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2465) mit dem Stiftungszweck und den Zielen der Bundesförderung vereinbar, wenn dadurch der Wiederaufbau des Kirchenschiffs auf absehbare Zeit verhindert wird, und könnten sich hieraus Rückzahlungsansprüche des Bundes gegenüber der SGP oder der Stadt Potsdam ergeben (bitte begründen)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 1. Juli 2026 Die Entscheidung der Stadt Potsdam, das ehemalige Rechenzentrum bis 2033 zu finanzieren, hat keinen Einfluss auf die Bundesförderung, die sich ausschließlich auf den Wiederaufbau des Turms der Garnisonkirche Potsdam bezieht. Der Wiederaufbau eines Kirchenschiffs ist nicht Bestandteil und Zweck der Bundesförderung. 3. Abgeordnete Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kriterien legt die Bundesregierung der Entscheidung genau zugrunde, ob eine Buchhandlung den jährlich verliehenen Deutschen Buchhandelspreis und das damit verbundene Preisgeld erhalten kann, und inwiefern ist zu erwarten, dass diese Kriterien auch in den Folgejahren identisch bleiben, sodass einmal ausgeschlossene Buchhandlungen dies in ihre Überlegungen bezüglich einer Bewerbung mit einbeziehen können? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 30. Juni 2026 Grundlage für die Entscheidung über die Auszeichnung mit dem Deutschen Buchhandlungspreis sind die jeweils geltenden, öffentlich zugänglichen Teilnahmebedingungen. 4. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Wie viele Kunst- und Kulturgüter, die nach dem Zweiten Weltkrieg als sogenannte Beutekunst in die Sowjetunion verbracht wurden, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem heutigen Staatsgebiet der Ukraine, wie beispielsweise im Kiewer Museum für westliche und östliche Kunst (Chanenko Museum) (vgl. www.zeit.de/19 91/29/die-kriegsgefangene-kunst), und sind unter den im Kontext des Krieges in der Ukraine innerhalb und/oder außerhalb der Ukraine, so etwa in Deutschland, mit Hilfe von europäischen Staaten gesicherten Kunst- und Kulturgüter auch solche, die nach dem Zweiten Weltkrieg als sogenannte Beutekunst aus Deutschland in die Sowjetunion verbracht worden sind (vgl. www.kulturrat.de/ukr aine/aus-politik-kultur-ukraine/rettung-der-ukraini schen-kulturgueter/; https://kulturstaatsministe r.de/presse/deutschland-und-ukraine- vereinbarenkulturfreundschaft#)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 3. Juli 2026 Aufgrund der aktuellen Kriegssituation liegen der Bundesregierung keine belastbaren Zahlen über die genannten Kulturgüter vor. Die Bundesregierung setzt sich seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine mit einer Vielzahl von Programmen für den Schutz von Kulturgütern in der Ukraine ein. 5. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In wie vielen Fällen wurden in der laufenden Legislaturperiode Presseanfragen, die an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gestellt wurden, ohne vorherige Genehmigung durch die Journalistinnen und Journalisten an die Weimer Media Group weitergegeben (www.tagesspiegel.de/politik/enger-kontakt-zwisc hen-weimer-behorde-und-weimer-firma-legte-de r-medienbeauftragte-geschutzte-recherchen-offen- 15693332.html), und sieht die Bundesregierung in dieser Weitergabe durch damit möglicherweise einhergehende Verletzung der Anonymität und Vertraulichkeit journalistischer Recherchen eine Einschränkung der journalistischen Tätigkeit im Sinne der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 2. Juli 2026 Presseanfragen, die an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKN) gestellt wurden, sind, soweit nach eingehender Prüfung bekannt, in der laufenden Legislaturperiode in keinem Fall an die Weimer Media Group (WMG) weitergegeben worden. In dem in der Berichterstattung der „taz“ vom 22. Mai 2026 thematisierten Austausch über Inhalte von Presseanfragen erfolgte eine Übermittlung von der WMG an den BKM. 6. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird der Deutsche Verlagspreis auch 2026, wie in den Vorjahren, auf der Frankfurter Buchmesse 2026 den ausgezeichneten Verlagen verliehen, und wenn ja, für welchen Zeitpunkt plant die Bundesregierung die Ausschreibung zum Verlagspreis 2026? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 3. Juli 2026 Der BKM beabsichtigt auch in diesem Jahr, den Deutscher Verlagspreis im Rahmen der Frankfurter Buchmesse zu verleihen. Derzeit laufen die Vorbereitungen zum Beginn der Ausschreibung, die zeitnah erfolgen soll. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 7. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Folgeabschätzungen über die Verteilung der Entlastungswirkung des Tankrabatts auf die verschiedenen Einkommensdezile in Deutschland vorgenommen bzw. liegen ihr solche vor (wenn ja, bitte in absoluten Beträgen sowie Prozent des Gesamtvolumens pro Dezil aufschlüsseln), und wenn nein, warum hält die Bundesregierung eine solche Verteilungsanalyse für entbehrlich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 29. Juni 2026 Die kurzfristige Einführung des Tankrabatts diente dazu, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie die Wirtschaft schnell und direkt zu entlasten. Eine Folgenabschätzung im Sinne der Fragestellung wurde nicht durchgeführt. Die Befristung des Tankrabatts sorgt dafür, dass die fiskalischen Risiken begrenzt bleiben und die Maßnahme zeitlich zielgerichtet ist. Die Bundesregierung sieht in dieser Vorgehensweise einen ausgewogenen Ansatz, um auf die im Zusammenhang mit der Irankrise deutlich gestiegenen Energiepreise zeitnah, zielgerichtet und temporär zu reagieren. 8. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Welche Kosten sind für den am Spreebogen errichteten Neubau für das Bundespräsidialamt bis zum Abschluss der grundlegenden Sanierung von Schloss Bellevue und des angrenzenden Bundespräsidialamtes im Haushalt eingeplant, und zeichnen sich darüber hinaus Kostensteigerungen ab, und wenn ja, in welcher Höhe? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 29. Juni 2026 Zur Beantwortung Ihrer Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Maximilian Kneller auf Bundestagsdrucksache 21/4186 verwiesen. Im Übrigen zeichnen sich Kostensteigerungen derzeit nicht ab. 9. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2023 in der Bilanz der Europäischen Zentralbank (EZB) Positionen durch die an Sekundärmärkten getätigten Ankäufe von Staatsanleihen bzw. anders gearteten Wertpapieren innerhalb der Kaufprogramme Asset Purchase Programme APP, Pandemic Emergency Purchase Programme PEPP, Public Sector Purchase Programme PSPP gebildet, bei denen gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine regelmäßige Beobachtungspflicht zur Verhältnismäßigkeitsprüfung des rechtmäßigen Handelns der EZB bei der Ausübung ihres Mandats für den Deutschen Bundestag bzw. die Bundesregierung besteht (BVerfG Urteil 2 BvR 859/15 – 2 BvR 1651/15 – 2 BvR 2006/15 – 2 BvR 980/16, 5. Mai 2020), und in welcher Höhe wurden Bilanzpositionen der EZB im Sinne der Fragestellung durch Abverkäufe wieder verringert oder in Gänze aufgelöst (bitte die Summen der Ankäufe, Abverkäufe bzw. der daraus erfolgten saldierten Jahresendbestände in den Jahren 2023 bis 2025, für das Jahr 2026 stichtagbezogen und nach den jeweiligen Kaufprogrammen gliedern)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 2. Juli 2026 Die Bundesregierung beobachtet die geldpolitischen Maßnahmen und Entscheidungen der EZB im Rahmen ihrer Integrationsverantwortung fortlaufend. Im Zuge der geldpolitischen Normalisierung hatte der EZB- Rat beschlossen, Nettoankäufe im Rahmen des Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) und des Asset Purchase Programme (APP) Ende März 2022 bzw. zum 1. Juli 2022 einzustellen, sodass sich die Wertpapierbestände innerhalb der Programme insgesamt nicht weiter erhöhten. Mit der nur noch partiellen Reinvestition der Tilgungsbeträge fälliger Vermögenswerte im APP seit Anfang März 2023 und dem vollständigen Stopp der Wiederanlagen seit Juli 2023 begann im Eurosystem der graduelle Abbau der Wertpapierbestände. Im Falle des PEPP wurden zwischen Juli und Dezember 2024 nur noch partielle Reinvestitionen der Fälligkeiten getätigt. Die Wiederanlage wurde ab Januar 2025 vollständig gestoppt. Hinsichtlich der erfragten Informationen zu den An- und Verkäufen sowie Beständen von APP, PSPP und PEPP wird auf die regelmäßigen Veröffentlichungen der EZB verwiesen (www.ecb.europa.eu/mopo/impl ement/app/html/index.en.html; www.ecb.europa.eu/mopo/implement/pe pp/html/index.en.html). 10. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen des Bundes aus der Kraftfahrzeugsteuer im zuletzt vollständig abgeschlossenen Haushaltsjahr, und in welcher Höhe werden entsprechende Einnahmen für das laufende Haushaltsjahr erwartet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 1. Juli 2026 Daten zum Steueraufkommen sowie zu den Steuerschätzungen werden regelmäßig auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standar dartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/1- kassenmaessige-steuereinnahmen-nach-steuerarten-und-gebietskoerpers chaften.html bzw. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Stand ardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/ Steuerschaetzung/datenuebersichtsteuerschaetzungen.html. 11. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass eine oder mehrere an den geplanten Blockaden des AfD-Bundesparteitags am 4. Juli 2026 Erfurt beteiligten Gruppierungen und Organisationen Fördermittel aus einem oder mehreren Bundesprogrammen bekommt, und wenn nein, wird sie prüfen, ob das der Fall ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 2. Juli 2026 Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob, und wenn ja, welche Gruppierungen und Organisationen sich tatsächlich an möglichen Blockaden beteiligen werden. Daher kann auch keine Auswertung zu möglichen erhaltenen Fördermitteln erfolgen. 12. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der aktuellen Studie des ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, wonach die ausstehenden gemeinschaftlichen EU-Schulden bereits Ende 2024 ein Volumen von über 800 Mrd. Euro erreicht haben und bis 2030 auf mehr als 1,15 Bio. Euro ansteigen könnten (www.zew.de/presse/pressearchiv/gemei nsame-eu-schulden-sind-laengst-realitaet)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 1. Juli 2026 Die Bundesregierung nimmt die Studie zur Kenntnis. Sie kommentiert externe Studien grundsätzlich nicht. 13. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Welche Einnahmen erzielt der Bund jährlich aus der Umsatzsteuer auf Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis erbracht werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 1. Juli 2026 In der durch das Bundesministerium der Finanzen erstellten Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen wird das Aufkommen der Umsatzsteuer nur insgesamt erfasst und nicht nach den zugrunde liegenden Umsätzen verschiedener Gütergruppen oder Leistungen. Im Übrigen wird auf die Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamts verwiesen. 14. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, und wenn ja, welche, um Pendler und Gewerbetreibende nach dem zum 30. Juni 2026 anstehenden Auslaufen der befristeten Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe dauerhaft zu entlasten, und welche Auswirkungen auf die Inflation bzw. die Lebenshaltungskosten erwartet die Bundesregierung durch den damit verbundenen erneuten Anstieg der Kraftstoffpreise (vgl. Regierungspressekonferenz vom 8. Juni 2026 – www.bundesregier ung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonfere nz-vom-8-juni-2026-2438026, abgerufen am 16. Juni 2026)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 30. Juni 2026 Konkrete Planungen im Sinne der Fragestellung existieren aktuell nicht. Schätzungen z. B. des ifo Instituts ergeben, dass die temporäre Senkung der Energiesteuersätze auf Kraftstoffe für sich genommen die Gesamtinflationsrate im Jahresdurchschnitt 2026 um ca. 0,1 Prozent-Punkte verringert. 15. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos) Beabsichtigt die Bundesregierung, die ursprünglich zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Mindereinnahmen durch die inzwischen nicht weiterverfolgte Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro vorgesehene vorgezogene Erhöhung der Tabaksteuer ebenfalls zurückzunehmen, und wenn nein, welchen konkreten Finanzierungszweck verfolgt die Bundesregierung mit der Tabaksteuererhöhung nunmehr? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 29. Juni 2026 Eine der zentralen Aufgaben der Bundesregierung ist es, den Haushalt zu konsolidieren. Die Bundesregierung hat sich deshalb mit den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030 darauf verständigt, die Einnahmenseite zu stärken. Dazu gehört unter anderem, die Tabaksteuer zu erhöhen. Die Erhöhung der Tabaksteuer ist auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen und vom Unionsrecht vorgegeben. Eine vorgezogene Erhöhung noch im Jahr 2026 ist nicht mehr vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung der Tabaksteueranpassung wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. 16. Abgeordneter Sascha Wagner (Die Linke) Leitet die Bundesregierung aus der Studie „Finanzbedarfe der Kommunen für Wärme, Gebäude und Mobilität – Ergebnisse einer Auswertung kommunaler Bedarfsschätzungen“ des „Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft“ konkrete politische Maßnahmen ab, und wenn ja, welche (bitte die Schwerpunktmaßnahmen einzeln auflisten), und teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der Autorinnen und Autoren der Studie, dass die Finanzbedarfe der Kommunen „nicht aus den bestehenden Finanzierungsquellen gedeckt werden“ können, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 1. Juli 2026 Die Bundesregierung nimmt die Studie zur Kenntnis. Sie kommentiert externe Studien grundsätzlich nicht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 17. Abgeordneter Karl Bär (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Veränderungen für Fahrzeuge der medizinischen Taskforce ergeben sich aus der Ankündigung des sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz in den Landkreisen Miesbach und Bad Tölz- Wolfratshausen? 18. Abgeordneter Karl Bär (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Veränderungen für Fahrzeuge der Feuerwehr ergeben sich aus der Ankündigung des sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz in den Landkreisen Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. Juni 2026 Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet. Unmittelbar aus dem Pakt für den Bevölkerungsschutz ergeben sich für die Fahrzeuge der Medizinischen Task Force (MTF) und für die Fahrzeuge der Feuerwehr in den Landkreisen Miesbach und Bad Tölz- Wolfratshausen keine konkreten Veränderungen. Der im Mai 2026 beschlossene „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ sichert die Investitionen in die ergänzende Ausstattung des Bundes in den Aufgabenbereichen Brandschutz, CBRN-Schutz, Sanität und Betreuung. Laufende und geplante Beschaffungsmaßnahmen werden zielgerichtet weiter vorangetrieben. Dabei wird das Ziel verfolgt, das Ausstattungs-Soll zu erreichen und dauerhaft zu halten. Zu diesem Zweck sollen bis 2029 über 1.000 Spezialfahrzeuge für die oben genannten Aufgabenbereiche beschafft und den Ländern für den ergänzenden Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt werden. Der Katastrophenschutz fällt nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung gemäß Artikel 70 i. V. m. Artikel 30 des Grundgesetzes (GG) in der Zuständigkeit der Länder. Der Zivilschutz fällt gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 GG in die Zuständigkeit des Bundes. Die vom Bund zur Wahrnehmung dieser grundgesetzlichen Aufgaben finanzierten Fahrzeuge, Ausstattungen und Geräte für den ergänzenden Katastrophenschutz werden den Ländern zur Verteilung in eigener Zuständigkeit übergeben. Sie bleiben jedoch Eigentum des Bundes. Die Zuweisung der ergänzenden Ausstattung des Bundes an die Länder richtet sich streng nach dem Prinzip der möglichst gleichmäßigen prozentualen Ausstattung. Er bedient daher mit jedem neuen Fahrzeug zuerst das Land mit der größten prozentualen Ausstattungslücke (Soll-Ist- Vergleich) zum Zeitpunkt der Zuweisung. Mit diesem Verfahren möchte der Bund den Bedarfen aller Länder gleichermaßen gerecht werden. Die Länder verteilen sodann landesintern die ihnen zugewiesenen Fahrzeuge in eigener Zuständigkeit, daher kann seitens des Bundes nicht beantwortet werden, ob die Landkreise Miesbach und Bad Tölz- Wolfratshausen im Laufe der kommenden Auslieferungen mit einem neuen Fahrzeug bedacht werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle des Landesinnenministeriums. 19. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch sind die aktuellen Kapazitäten an deutschen Flughäfen zur Durchführung von Asylgrenzverfahren (bitte insgesamt und je betroffenem Flughafen angeben), und welche Kapazitätserweiterungen sind geplant (bitte ebenfalls insgesamt und je betroffenem Flughafen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Juni 2026 Mit Durchführungsbeschluss vom 5. August 2024 hat die EU- Kommission für Deutschland eine verpflichtend einzurichtende Kapazität von 374 Plätzen festgelegt. Mit Anwendung der GEAS-Rechtsakte zum 12. Juni 2026 stehen folgende Kapazitäten aktuell zur Verfügung: Brandenburg: Brandenburg nutzt seit dem 12. Juni 2026 eine Einrichtung am ehemaligen Flughafen Schönefeld, Einrichtung für Grenzverfahren. Das Land stellt 40 Plätze zur Verfügung. Hessen: Das Land nutzt eine Einrichtung am Frankfurter Flughafen und stellt ca. 200 Plätze zur Verfügung. Nach derzeitigem Stand der Planungen soll die Einrichtung nach einer Erweiterung als Dauer-Einrichtung genutzt werden. Bayern: Der Freistaat Bayern nutzt einen Teil der Kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München als Unterkunft für das Grenzverfahren. Es stehen dort 27 Plätze zur Verfügung. Bayern plant zudem die Herrichtung einer weiteren Einrichtung in Ingolstadt für das Grenzverfahren, um dauerhaft insgesamt rund 50 Unterbringungsplätze in Bayern zu schaffen. Baden-Württemberg: Baden-Württemberg nutzt eine Einrichtung in Pforzheim für das Grenzverfahren mit zehn Plätzen. Weitere fünf Plätze sollen im Laufe des Jahres bereitgestellt werden. Nordrhein-Westfalen (NRW): NRW plant, eine Interimseinrichtung in Ratingen zu eröffnen (50 Plätze), nach derzeitiger Planung ist die Inbetriebnahme voraussichtlich Anfang 2027 vorgesehen. Eine Dauereinrichtung auf dem Flughafengelände Düsseldorf befindet sich in Planung (50 Plätze). Hamburg: Ob eine Grenzverfahrens-Einrichtung mit 15 Plätzen am Flughafen Hamburg errichtet wird, befindet sich aktuell in Prüfung. 20. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Wie viele Afghanen wurden in der Zeit vom 1. Juni 2025 bis heute nach Afghanistan abgeschoben (bitte monatsweise aufschlüsseln), und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Gründe dafür, dass Afghanen nicht in höherer Zahl und Frequenz abgeschoben werden, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. Juni 2026 Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit die Durchführung von Rückführungen fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Länder regelmäßig Rückführungen nach Afghanistan durchführen können. Dies erfolgt in Umsetzung des klaren Auftrages aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Die statistischen Angaben zu Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Monat Jahr Anzahl Juni 2025  0 Juli 2025 81 August 2025  0 September 2025  0 Oktober 2025  0 November 2025  0 Dezember 2025  2 Januar 2026  2 Februar 2026 20 März 2026  5 April 2026 28 Mai 2026  0 1. bis 24. Juni 2026 32 Datenquelle: Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen der Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. 21. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Warn-App [NINA], insbesondere hinsichtlich der Ankündigung, zukünftig alle öffentlichen Schutzräume zu erfassen und Informationen hierzu in die Warn- App [NINA] zu integrieren (www.tagesschau.de/i nland/innenpolitik/zivilschutz-deutschland-10 2.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. Juni 2026 Derzeit erfolgt durch das Bundesministerium des Innern eine Abstimmung zum Konzept für die öffentlichen Zufluchtsräume mit den Ländern. Erst nach Abschluss dieses Abstimmungsprozesses kann ein Zeitplan für die Aufnahme der öffentlichen Zufluchtsräume in die Warn-App NINA erstellt werden. 22. Abgeordneter Hauke Finger (AfD) Wie viele Beratungsfälle hat die „starke Stelle“ seit Aufnahme des operativen Betriebs am 1. August 2024 bis zum Stichtag 31. Mai 2026 insgesamt verzeichnet, und welche Fördermittel wurden in diesem Zeitraum vom Bundesministerium des Innern (BMI) bzw. über die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) für die „starke Stelle“ abgerufen bzw. ausgezahlt (bitte hierbei auch die durchschnittlichen Förderkosten je Beratungsfall in diesem Zeitraum angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. Juni 2026 Seit Aufnahme des operativen Betriebs hat die bundesweite Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger („starke Stelle“) bis zum Stichtag 31. Mai 2026 insgesamt 320 Beratungsfälle abschließend bearbeitet, welche über die offiziellen Kontaktwege (telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular) eingegangen sind. Zahlenmäßig nicht berücksichtigt sind hierbei diejenigen Beratungen, welche sich jeweils am Rande oder im Anschluss an Veranstaltungen ergeben, bei denen sich die starke Stelle mit ihrem Angebot vorstellt. Neben der Verweisberatung gehören Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit zu den Aufgaben der starken Stelle. Hierzu zählen insbesondere der Austausch mit Sicherheitsbehörden, Justiz, Verwaltung und weiteren relevanten Akteuren, die Identifizierung bestehender Unterstützungsangebote für kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger sowie die weitere Bekanntmachung der starken Stelle durch die Mitwirkung an Fachveranstaltungen und eigenen Informationsangeboten. Die starke Stelle wird durch das Bundesministerium des Innern im Rahmen einer temporären Projektförderung für die Dauer von fünf Haushaltsjahren mit einem Gesamtfördervolumen von 1,06 Mio. Euro finanziert. Die jährliche Fördersumme betrug im Haushaltsjahr 2024 242.000 Euro, seit dem Haushaltsjahr 2026 beläuft sich diese auf 272.000 Euro. Sämtliche Aufgaben der starken Stelle sind integraler Bestandteil des Gesamtbetriebs. Eine Aufschlüsselung einzelner Tätigkeiten nach Förderkosten ist daher nicht möglich. 23. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) In welcher Höhe wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2025 und 2026 für Beamte der Bundesrepublik Deutschland in aktiven Dienstverhältnissen Gesamtpersonalkosten mit den Bestandteilen der laufenden Grundbesoldung zuzüglich weiterer Vergütungsbestandteile als Gesamtbezüge, Personalnebenkosten, Sozialleistungen, Heilfürsorge mit Beihilfen, Familienfürsorgeleistungen, Pensionsrückstellungen etc. aufgewendet, und in welcher Höhe werden diese Aufwendungen für die fortfolgenden Jahre prognostiziert (bitte die Gesamtaufwendungen im Sinne der Fragestellung nach Vergangenheitswerten 2025, stichtagsbezogenen Werten 2026 bzw. die bereits vorliegenden Prognosen für die fortfolgenden Jahre gliedern)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. Juli 2026 Die Alimentation der Beamtinnen und Beamten wird auf Bundesebene durch den Deutschen Bundestag als Haushaltsgesetzgeber beschlossen. Die Entwicklung der Gesamtpersonalkosten kann daher den Übersichten zum Bundeshaushalt des jeweiligen Jahres, Teil I, B (Ausgaben) entnommen werden. Im Übrigen liegen keine differenzierten Angaben im Sinne der Fragestellung in aggregierter Form vor. Unter folgendem Link sind alle Bundeshaushaltspläne zu finden: www.bundeshaushalt.de/DE/ Download-Portal/download-portal.html. 24. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 129 des Strafgesetzbuches gab bzw. gibt es gegen Mitglieder der Letzten Generation nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie wurde das Ermittlungsverfahren jeweils beendet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. Juli 2026 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat keine abgeschlossenen Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung geführt. Im Übrigen kann die Bundesregierung zu etwaigen fragegegenständlichen Ermittlungsverfahren des GBA nach sorgfältiger Abwägung weitere Auskünfte nicht erteilen, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle eines laufenden Ermittlungsverfahrens wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass durch den GBA kein Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung geführt wird: Würde im Falle einer Nichteinleitung eine Auskunft erteilt, im Falle einer Einleitung hingegen eine Antwort verweigert, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn tatsächlich ein Verfahren eingeleitet worden ist. Zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung bereits aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte. 25. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele strafrechtlichen Verfahren wegen Beteiligung an Aktionen einerseits der Letzten Generation bzw. Mitgliedschaft in selbiger und andererseits der sogenannten Bauernproteste, die in Deutschland zwischen Dezember 2023 und März 2024 stattfanden, sind der Bundesregierung bekannt, und in welchem Stadium befinden sich die Verfahren bzw. wie wurden die bereits beendeten Strafverfahren abgeschlossen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. Juli 2026 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im Zusammenhang mit der Letzten Generation keine abgeschlossenen (Ermittlungs-)Verfahren im Sinne der Fragestellung geführt. Darüber hinaus kann die Bundesregierung zu etwaigen diesbezüglich fragegegenständlichen Ermittlungsverfahren des GBA nach sorgfältiger Abwägung weitere Auskünfte nicht erteilen, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle eines laufenden Ermittlungsverfahrens wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass durch den GBA kein Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung geführt wird: Würde im Falle einer Nichteinleitung eine Auskunft erteilt, im Falle einer Einleitung hingegen eine Antwort verweigert, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn tatsächlich ein Verfahren eingeleitet worden ist. Im Übrigen kann im Zusammenhang mit den sogenannten Bauernprotesten bezogen auf die Strafverfolgungszuständigkeit des GBA eine Beantwortung Ihrer Frage wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 f.). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Aktionen der (sogenannten) Bauernproteste sind keine Kriterien, die in den Verfahrensregistern des GBA statistisch erfasst sind. Erforderlich wäre daher eine händische Auswertung eines bis Dezember 2023 zurückreichenden immensen Aktenbestandes, was die Ressourcen der betroffenen Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen Zeitraum vollständig beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen würde. Zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte. 26. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Welchen Stand hat die von der Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum vom Bundesrat in seiner 1055. Sitzung beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes – Aufnahme von Nachtzieltechnik (Bundestagsdrucksache 21/893) – angekündigte Prüfung des Gesetzentwurfs erreicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. Juli 2026 Die Bundesregierung wird die fragegegenständliche Prüfung in die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte Evaluierung des gesamten Waffenrechts einbeziehen, die derzeit vorbereitet wird. 27. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung die Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sämtlicher Personen, deren personenbezogene Daten im Rahmen einer automatisierten Datenanalyse durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verarbeitet werden, und mit welcher Begründung hält die Bundesregierung die Durchführung automatisierter Datenanalysen ohne spezifische Rechtsgrundlage im Bundesverfassungsschutzgesetz für rechtmäßig, insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 16. Februar 2023 – 1 BvR 1547/19, Rn. 55 – Hessen Data)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. Juli 2026 Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere Regelungen im BVerfSchG entgegenstehen. Dabei regelt das BVerfSchG in allgemeiner Form und somit technologieneutral die Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateien. Soweit die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften der §§ 10, 11 und 12 BVerfSchG durch ein Dateiverfahren gewährleistet ist, besteht gegen dessen Einsatz zur Verarbeitung personenbezogener Daten kein datenschutzrechtlicher Hinderungsgrund. 28. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Führt die Bundesregierung derzeit Gespräche mit anderen Staaten über die Einrichtung von Rückkehrzentren für ausreisepflichtige Personen außerhalb der EU, wenn ja, mit welchen, und liegen der Bundesregierung Schätzungen dazu vor, wie viele ausreisepflichtige Personen jährlich über dieses Modell tatsächlich rückgeführt werden könnten, und wenn ja, wie lauten diese (vgl. Regierungspressekonferenz vom 3. Juni 2026 – www.bundes regierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressek onferenz-vom-3-juni-2026-2436190, abgerufen am 16. Juni 2026)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. Juli 2026 Die Bundesregierung strebt gemeinsam mit weiteren europäischen Mitgliedstaaten die Einrichtung von sogenannten Return Hubs in Drittstaaten an und ist hierzu in ersten Gesprächen mit möglichen Partnerstaaten. Aufgrund der im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gebotenen Vertraulichkeit, können mögliche Partnerstaaten nicht vorab benannt werden. Auch zur Größenordnung möglicher Rückführungen in Return Hubs kann noch keine Aussage getroffen werden. 29. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Wie viele Angriffe hat es in den Jahren 1998 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gegeben, in denen Kinder bzw. Jugendliche zwischen 11 und 18 Jahren mit dem Tatwerkzeug Messer einen anderen Menschen verletzt (www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holst ein/flensburg_nordfriesland_schleswig-flensburg/ flensburg-16-jaehriger-durch-messer-verletzt,regi onflensburgnews-2744.html) oder getötet haben (bitte jeweils nach Kalenderjahr angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. Juni 2026 Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu dem Phänomen Messerangriff liegen seit dem Berichtsjahr 2024 vor. Die Phänomenerfassung erfolgt grundsätzlich zum Fall. Aussagen zu Tatverdächtigen sind auf dieser Basis nicht möglich, da bei einem Fall – beispielsweise der Körperverletzung mit Phänomen „Messerangriff“ – neben der mit einem Messer drohenden oder handelnden tatverdächtigen Person auch weitere, unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein können. Dementsprechend sind keine Daten zu Straftaten, bei denen Kinder bzw. Jugendliche zwischen 11 und 18 Jahren mit dem Tatwerkzeug Messer einen anderen Menschen verletzt oder getötet haben, verfügbar. 30. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Von wie vielen Fällen einer in den Jahren 2013 bis 2026 in Deutschland begangenen Vergewaltigung bzw. eines sexuellen Missbrauchs, bei denen syrische Staatsangehörige tatverdächtigt waren, hat die Bundesregierung Kenntnis (www.n-tv.de/ panorama/Zwei-Syrer-sollen-18-Jaehrige-in-Mue nchen-vergewaltigt-haben-id31009041.html), und in wie vielen Fällen handelte es sich bei den Opfern um Minderjährige (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. Juli 2026 Die nachstehende Tabelle gibt an, bei wie vielen Fällen von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 des Strafgesetzbuches (StGB) in den Berichtsjahren 2013 bis 2025 mindestens eine der tatverdächtigen Personen eine syrische Staatsangehörigkeit hatte. Weiterhin ist die Anzahl der Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB in den Berichtsjahren 2013 bis 2025 mit mindestens einer tatverdächtigen Person mit syrischer Staatsangehörigkeit aufgeführt, zu denen mindestens ein minderjähriges Opfer erfasst wurde. Zusätzlich ist zu beachten, dass in Konstellationen, in denen mehrere Tathandlungen verwirklicht wurden, nur die Tathandlung mit der höchsten Strafzumessung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst wird. Dargestellt werden Fälle zum PKS-Schlüssel 111000 „Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB“. Dieser Schlüssel wurde aufgrund von Gesetzesänderungen inhaltlich im Jahr 2017 bzw. 2018 angepasst. Die Vergleichbarkeit ist dadurch nur bedingt möglich. (2013 bis 2017: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Absatz 2, 3 und 4, 178 StGB; 2017: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung/ Übergriffe §§ 177 Absatz 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 und 9, 178 StGB; nach 2018: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB). Das Berichtsjahr 2026 ist noch nicht abgeschlossen. Fälle zum Berichtsjahr 2026 können daher nicht dargestellt werden. Berichtsjahr Anzahl Fälle mit mindestens einem/einer syrischen Tatverdächtigen Anzahl Fälle mit mindestens einem/einer syrischen Tatverdächtigen und einem Opfer jünger als 18 Jahre 2013  24   4 2014  38  13 2015  70  21 2016 221  56 2017 433 134 2018 308  90 2019 363 119 2020 388 139 2021 400 128 2022 521 191 2023 484 168 2024 648 238 2025 726 279 31. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der aktuellen Debatten über den aufenthaltsrechtlichen Status ukrainischer Staatsangehöriger sowie möglicher zukünftiger Änderungen der Schutzregelungen (www.zdfheute.de/politik/ausland/dobri ndt-ukraine-maenner-asyl-fluechtlinge-aufnahme- regeln-100.html) durch konkrete rechtliche oder politische Maßnahmen auch künftig sicherzustellen, dass ukrainische Staatsangehörige im wehrpflichtigen Alter, die sich bereits rechtmäßig aufgrund des vorübergehenden Schutzes oder eines anderen humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland aufhalten, ihren Schutz- und Aufenthaltsstatus unabhängig von ihrem Wehrpflichtstatus behalten und weder mit einer Einschränkung ihres Schutzstatus noch mit Maßnahmen rechnen müssen, die auf eine Rückkehr in die Ukraine oder eine Beendigung ihres rechtmäßigen Aufenthalts abzielen, und wenn ja, durch welche, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. Juli 2026 Derzeit diskutieren die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, den vorübergehenden Schutz für ukrainische Staatsangehörige zu verlängern. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Im Gespräch ist dabei die Beschränkung des Anwendungsbereichs der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz auf Personen, die die Ukraine während des Kriegsrechts legal verlassen dürfen und neu in die EU einreisen. Bereits in der EU aufhältige ukrainische Staatsangehörige wären von der Einschränkung nicht betroffen. Entsprechend folgen für diesen Personenkreis keine besonderen Maßnahmen aus einer ggf. eingeschränkten Verlängerung der Richtlinie. 32. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos) Plant die Bundesregierung Maßnahmen infolge der am 9. Juni 2026 vorgestellten Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität 2025 zur Bekämpfung linksmotivierter Gewalt, und wenn ja, welche, und welche Haushaltsmittel sind hierfür im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. Juni 2026 Die Bundesregierung tritt grundsätzlich allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen und jedweder Gewalt mit derselben Entschlossenheit und Konsequenz entgegen. Zur Bekämpfung und Verfolgung linksextremistisch motivierter Straftaten und Strukturen entwickelt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine entsprechende Strategie (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Zeilen, 2733 und 2734), die in dieser Legislaturperiode veröffentlicht werden wird. Unabhängig davon werden bei Vorliegen entsprechender Erfordernisse lageangepasste (Bekämpfungs-)Maßnahmen ergriffen. Infolge des linksextremistischen Brandanschlags auf das Stromnetz in Berlin am 3. Januar 2026 haben beispielsweise sowohl das Bundeskriminalamt (BKA) als auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Organisationsstrukturen geschaffen, die die Aufklärung dieses Anschlags vorantreiben sowie generell linksextremistische Angriffe auf Kritische Infrastruktur (KRITIS) systematisch analysieren. Die fragegegenständlichen Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität 2025 bekräftigen noch einmal die Notwendigkeit der Fortführung des konsequenten Bekämpfungsansatzes. Eine Auskunft zu den 2027 vorgesehenen Haushaltsmitteln ist aktuell nicht möglich, da die Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 noch nicht abgeschlossen ist. 33. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Setzt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eigene oder von Dritten bezogene KI- gestützte Softwarelösungen operativ zur Analyse, Erkennung, Bewertung oder Abwehr von Cyberbedrohungen ein, und welchen konkreten Anwendungsbereichen sind diese Lösungen zugeordnet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. Juli 2026 Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nutzt KI-gestützte Softwarelösungen zur Analyse, Erkennung, Bewertung oder Abwehr von Cyberbedrohungen, um den aktuellen und kommenden Herausforderungen und Bedrohungen im Cyberraum zu begegnen. Das BSI favorisiert hierbei aus Gründen digitaler Souveränität lokale LLMs (Large Language Models) im Eigenbetrieb, nutzt aber auch externe Anbieter z. B. bei der Schwachstellensuche. 34. Abgeordneter Thomas Stephan (AfD) Ist es nach Ansicht der Bundesregierung zutreffend, dass durch eine nach meiner Auffassung mangelhafte Anwendung des Artikels 16a Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes (Recht auf Asyl), durch eine nach meiner Auffassung mangelhafte Überprüfung und Anwendung von § 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU im Sinne der Freizügigkeit in der EU (Voraussetzungen sind eine Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel) und durch Aufnahmezusagen von ausländischen Bevölkerungskontingenten (z. B. afghanische Ortskräfte) durch Abkommen mit Staaten oder multinationalen Organisationen immer mehr Ausländer mit geringen Sprachkenntnissen und geringem Bildungsniveau (www.bi ldungsber icht .de/de) nach Deutschland kommen oder geholt werden, die in vielen Fällen die Voraussetzungen des deutschen Arbeitsmarktes nicht erfüllen und als endgültige Station der Existenzsicherung den Zugang zum Bürgergeld erhalten (www.merkur.de/politik/ union-stocksauer-wegen-bas-sozialsystem-behaup tung-verschaerft-das-problem-zr-9429529 3.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. Juli 2026 Ein Anwendungsdefizit im Bereich des Artikels 16a des Grundgesetzes besteht nicht. Die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben werden angewendet. Das Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, die Menschen, die aufgrund der Hilfebedürftigkeit auf die Leistungen angewiesen sind, schnellstmöglich und nachhaltig in Arbeit zu bringen. Alle erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind verpflichtet, an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit aktiv mitzuwirken, insbesondere und vorrangig durch die Aufnahme einer Beschäftigung zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Dies gilt auch für nicht-deutsche Staatsangehörige oder Schutzberechtigte. Die Jobcenter sind hier im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags beratend und vermittelnd tätig und unterstützen die Menschen aktiv auch durch Einsatz von erforderlichen Eingliederungsleistungen und bei der Sprachförderung. Bei nicht ausreichender Mitwirkung greifen bei allen Beziehenden von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch leistungsrechtliche Konsequenzen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und oder dem Grund des Aufenthalts. Die Beschäftigungsquote von Männern aus den acht Asylhauptherkunftsländern, die im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen sind, entspricht nach Erkenntnissen des IAB mittlerweile etwa der Beschäftigungsquote der männlichen deutschen Bevölkerung. Auch bei der Anwendung des § 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU vollzieht die Verwaltung das geltende Recht. Nach § 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU haben nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen nur ein Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Entsprechend erhalten diese Personen mangels Hilfebedürftigkeit keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Eine Prüfung der Voraussetzungen des § 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU erfolgt im Übrigen durch die Ausländerbehörden, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Freizügigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Freiwillige Bundesaufnahmeprogramme für besonders schutzbedürftige Personen wurden durch die Bundesregierung soweit wie möglich beendet. „Abkommen mit Staaten oder multinationalen Organisationen“, die in Aufnahmezusagen münden, bestehen für die Bundesrepublik Deutschland nicht. 35. Abgeordneter Sascha Wagner (Die Linke) Wie viele Dosen Pfefferspray wurden 2025 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2026 durch Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei eingesetzt, und kam es im Rahmen der Einsätze zu lebensbedrohlichen Situationen für die von den polizeilichen Maßnahmen Betroffenen oder zu Todesfällen infolge besagter Einsätze (bitte einzeln nach Zeitpunkten und Einsatzorten auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. Juli 2026 Die Anzahl der Einsätze von Reizstoffsprühgeräten (Pfefferspray) durch Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei wird nicht zentral gesondert statistisch erfasst. Der Bundesregierung liegen daher keine belastbaren Angaben darüber vor, wie viele Einsätze im Jahr 2025 sowie im bisherigen Verlauf des Jahres 2026 erfolgt sind. Eine Beantwortung der Frage durch nachträgliche Auswertung sämtlicher in Betracht kommender Einsatz- und Vorgangsdokumentationen wäre nur durch eine manuelle Einzelfallprüfung möglich. Eine solche Auswertung ist innerhalb der für die Beantwortung einer Frage aus dem Parlament in der zur Verfügung stehenden Frist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht leistbar. Lebensbedrohliche Situationen oder Todesfälle infolge des polizeilichen Einsatzes von Pfefferspray durch die Bundespolizei sind für den angefragten Zeitraum nicht bekannt. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 36. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Welche Anzahl von unabhängigen und umfassenden Heritage Impact Assessment (HIA), sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Schutz der UNESCO-Welterbestätten in Deutschland seit 2006 beauftragt und durchgeführt worden, und mit welchem Ergebnis? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 30. Juni 2026 Die Zuständigkeit für den Themenbereich der „Heritage Impact Assessments“ liegt bei den Bundesländern. Die jeweils zuständigen Stellen in den Bundesländern sind die zentralen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen und Verfahren zur innerdeutschen Umsetzung der Welterbekonvention, auch bezüglich der Verfahren zur Entscheidung zur Durchführung, zum Umfang und Beauftragung eines „Heritage Impact Assessment“. Der Bundesregierung liegen daher keine konsolidierten Zahlen im Sinne der Fragestellung vor. 37. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Nutzt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der eskalierenden Angriffe und der daraus resultierenden katastrophalen humanitären Folgen für die Zivilbevölkerung in El Obeid, wo derzeit über 563.000 Bewohnerinnen und Bewohner sowie mehr als 105.000 Binnenvertriebene akut bedroht sind, ihre diplomatischen Einflussmöglichkeiten, um sich gegenüber den Konfliktparteien im Sudan, dafür einzusetzen, das alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Zivilistinnen und Zivilsten und ziviler Infrastruktur ergriffen werden sowie die sichere und ungehinderte Bewegungsfreiheit für Zivilistinnen und Zivilisten in EL Obeid gewährleistet wird, und wenn ja, in welcher Form? 38. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Nutzt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der eskalierenden Angriffe und der daraus resultierenden katastrophalen humanitären Folgen für die Zivilbevölkerung in El Obeid, wo derzeit über 563.000 Bewohnerinnen und Bewohner sowie mehr als 105.000 Binnenvertriebene akut bedroht sind, ihre diplomatischen Einflussmöglichkeiten, um sich gegenüber den Konfliktparteien im Sudan, dafür einzusetzen, dass humanitäre und kommerzielle Güter El Obeid sicher erreichen können und der Schutz humanitärer Helferinnen und Helfer, lokaler Organisationen und Händlerinnen und Händler gewährleistet wird, und wenn ja, in welcher Form? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 3. Juli 2026 Die Fragen 37 und 38 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, die Lage in El Obeid in Sudan zu deeskalieren, den Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten und humanitären Helferinnen und Helfern zu gewährleisten sowie humanitäres Völkerrecht einzuhalten. Die Bundesregierung hat bereits am 18. Juni 2026 im 62. Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf im Rahmen der Coalition for Atrocity Prevention and Justice gemeinsam mit 21 weiteren Ländern ein Statement zu El Obeid eingebracht, in dem zur Einstellung der Kampfhandlungen, Gewährung humanitären Zugangs und Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten aufgerufen wird. Zudem setzt sich die Bundesregierung für die Einberufung einer Dringlichkeitsdebatte im Rahmen des derzeit laufenden Menschenrechtsrates ein. Die Bundesregierung hat erneut am 23. Juni 2026 zusammen mit Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Norwegen und dem Vereinigten Königreich in einem gemeinsamen Statement die Rapid Support Forces (RSF) aufgefordert, ihren Angriff unverzüglich einzustellen. Alle Konfliktparteien sind verpflichtet, sicheren und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe zu gewährleisten. Zivilistinnen und Zivilisten müssen die Möglichkeit haben, das Gebiet sicher zu verlassen. 39. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Ist der Bundesregierung die Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen als „unerwünschte Organisation“ durch russische Behörden bekannt, und wenn ja, welche inhaltlichen Kenntnisse hat sie zur Begründung der russische Regierung für diesen Schritt, und plant sie, Maßnahmen (beispielsweise diplomatische) zu ergreifen, um die Arbeit der Landsmannschaft wieder vollumfänglich zu ermöglichen, und wenn ja, welche (bitte die geplanten Maßnahmen benennen), und wenn nein, warum nicht (https://jungefreiheit.de/politik/ ausland/2026/russland-stuft-deutschen-vertrieben enverband-als-unerwuenscht-ein/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 1. Juli 2026 Der Bundesregierung ist die Listung des Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als unerwünschte ausländische Organisation durch das Justizministerium der Russischen Föderation am 22. Mai aufgrund einer entsprechenden Entscheidung vom 12. Mai bekannt. Die Bundesregierung beobachtet die fortgesetzten und systematischen politischen Angriffe der Russischen Föderation auf deutsche Einrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen genau und verurteilt diese ausdrücklich. Dies beinhaltet auch die Einstufung als unerwünschte oder extremistische Organisationen. 40. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Scheitern Deutschlands bei der Wahl um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Amtsperiode 2027 bis 2028, insbesondere vor dem Hintergrund der öffentlichen Äußerungen des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, wonach er Kürzungen bei deutschen UN-Beiträgen erwägt und damit das deutsche UN-Engagement insgesamt auf den Prüfstand stellt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die zukünftige Ausrichtung der deutschen UN-Politik insgesamt (z. B. im Hinblick auf multilaterale Zusammenarbeit, die Besetzung internationaler Führungspositionen, die Unterstützung deutscher Kandidaturen in internationalen Gremien, die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands im System der Vereinten Nationen sowie hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und Höhe etwaiger geplanter Kürzungen bei deutschen UN-Beiträgen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. Juli 2026 Der Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul hat sich seit dem 3. Juni mehrfach zur deutschen Unterstützung für die Vereinten Nationen geäußert. Deutschland bleibt im System der Vereinten Nationen engagiert. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass effiziente und leistungsfähige Vereinte Nationen im deutschen und europäischen Interesse sind. Der Bundesaußenminister hat darauf hingewiesen, dass einzelne Schwerpunkte des deutschen Engagements in den Vereinten Nationen laufend auf die politischen Prioritäten der Bundesregierung hin überprüft werden. Die Forderung, dass Deutschland bei personalpolitischen Entscheidungen innerhalb der Vereinten Nationen stärker berücksichtigt wird, hat der Bundesaußenminister bereits mehrfach vorgetragen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 des Abgeordneten Pierre Lamely auf Bundestagsdrucksache 21/6457 verwiesen. 41. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus den Erkenntnissen zur aktuellen humanitären Lage in Gaza, insbesondere der von Kindern, hinsichtlich der Versorgung mit Trinkwasser, Gesundheitsleistungen, Schulbildung und angemessener Unterkunft sowie zu den von UNICEF berichteten Zahlen von seit Inkrafttreten der Waffenruhe im Jahr 2025 über 250 getöteten Kindern (www.unocha.o rg/news/un-relief-chief-tells-security-council-gaz a-civilians-cannot-wait-diplomacy), und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 30. Juni 2026 Die Bundesregierung beobachtet die humanitäre Lage in Gaza eng und reagiert auf Änderungen der Lage als einer der größten humanitären Geber mit stetigen Anpassungen, zuletzt im März 2026 mit einer Aufstockung der Förderung für humanitäre Partnerorganisationen. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie auf allen Ebenen gegenüber der israelischen Regierung für eine Verbesserung der humanitären Lage in Gaza ein – unter anderem auch konkret operativ im Civil Military Cooperation Center zur Unterstützung der Umsetzung des 20-Punkte-Plans für Gaza. Dabei fordert die Bundesregierung die israelische Regierung mit Nachdruck dazu auf, völkerrechtliche Vorgaben einzuhalten, und Zivilpersonen – insbesondere Kinder – ausreichend zu schützen. 42. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob Mitglieder der Bundesregierung Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in den Vereinigten Staaten, Kanada und Mexiko besuchen, und welchen Einfluss haben etwaige Menschenrechtsverletzungen, diskriminierende Einreisepraktiken oder sonstige Verstöße gegen internationale Verpflichtungen auf die Reiseplanung zur Teilnahme an WM-Spielen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 2. Juli 2026 Die Bundesregierung verweist darauf, dass kein Mitglied der Bundesregierung ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft besucht hat. Generell dient der Besuch von Spielen durch Vertreter der Bundesregierung vor allem der Unterstützung der deutschen Nationalmannschaft vor Ort und der Würdigung ihrer sportlichen Leistungen. Spielbesuche sind üblicherweise Teil eines umfassenderen Reiseprogramms. 43. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Rückmeldung hat die Bundesregierung von der Europäischen Kommission bezüglich ihrer Bitte um weitere Informationen sowie um ihre (die der Kommission) Einschätzung zur Einhaltung einschlägiger Naturschutzgesetze, zur Beachtung des EU-Besitzstandes und zur Gewährleistung politisch und technisch transparenter Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit laufenden Arbeiten im Naturschutzgebiet Pishë Poro-Nartë, erhalten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 21/6164), und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die Eigentums- und Finanzierungsstrukturen des geplanten Tourismusprojekts im Naturschutzgebiet Pishë Poro-Nartë den Anforderungen an Transparenz und gute Regierungsführung (Good Gouvernance) im Rahmen des EU- Beitrittsprozesses Albaniens entsprechen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. Juli 2026 Die EU-Kommission informierte die EU-Mitgliedstaaten am 9. Juni 2026 darüber, dass sie zu dem Projekt mit der albanischen Regierung im Austausch sei und als ersten Schritt die Erstellung einer Analyse zur Folgenabschätzung für erforderlich halte. Die Bundesregierung teilt die Erwartung der Europäischen Kommission, dass Albanien die Standards des EU-Besitzstandes, wie in der Gemeinsamen Position der Europäischen Union zu Cluster 4, insbesondere in den Abschlusskriterien zu Kapitel 27 (Umwelt und Klima) verankert, einhält. Die Bundesregierung verfolgt die Berichterstattung eng und beteiligt sich an der EU-internen Diskussion. Über die erwähnte Berichterstattung hinausgehende eigene Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen ihr nicht vor. 44. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Anhand welcher wesentlichen Kriterien sollen die afghanischen Konsularbeamten, welche im Zuge des geplanten Ausbaus der afghanischen Konsularpräsenz in Deutschland einreisen sollen, nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft werden (bitte hierbei auch entsprechende Zeitplanungen angeben), und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die die Billigung des Ausbaus trotz internationaler Nichtanerkennung der Taliban als legitime Regierung Afghanistans (siehe Berichterstattung hierzu: www.n-tv.de/ticker/Bundesregierun g-erlaubt-Ausbau-der-afghanischen-Konsularprae senz-in-Deutschland-id30996825.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 1. Juli 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/1627 verwiesen. Zudem erfolgt ein Visumverfahren mit den dafür vorgesehenen Sicherheitsabfragen. 45. Abgeordnete Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die konkreten finanziellen Auswirkungen der geplanten Zusammenlegung des Europäischer Sozialfonds (ESF+) in den Nationalregionalen Partnerschaftsplan (NRPP) für die Förderperiode 2028 bis 2034 auf die in Deutschland verfügbaren Mittel für soziale Inklusion, Armutsbekämpfung und Arbeitsmarktintegration? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. Juli 2026 Das Gesamtvolumen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ist Gegenstand laufender Verhandlungen auf europäischer Ebene, ebenso wie die darin enthaltene finanzielle Ausstattung der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPPs). Die Aufteilung der zukünftigen nationalen Allokationen für die NRPPs auf die verschiedenen Förderbereiche wird den Mitgliedstaaten obliegen. Dies umfasst auch die Mittel für soziale Inklusion, Armutsbekämpfung und Arbeitsmarktintegration. Vor diesem Hintergrund ist eine Aussage über bzw. eine Bewertung der verfügbaren Mittelausstattung einzelner Fonds, darunter auch des ESF, zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 46. Abgeordnete Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch ist nach den derzeitigen Planungen die geschätzte absolute und prozentuale Kürzung der für Deutschland verfügbaren Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) im Vergleich zur aktuellen Förderperiode (2021 bis 2027), und setzt sich die Bundesregierung in den EU- Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen dafür ein, eine eigenständige Budgetlinie für den Europäischen Sozialfonds (ESF+) zu erhalten oder für eine Erhöhung des „sozialen“ Anteils im geplanten Konzept des National-Regionalen Partnerschaftsplan (NRPP) von derzeit geplanten 14 Prozent auf mindestens 25 Prozent ein? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. Juli 2026 Das Gesamtvolumen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens ist Gegenstand laufender Verhandlungen auf europäischer Ebene. Dies betrifft auch die finanzielle Ausstattung der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPPs), aus der sich nach Einigung auf einen Verteilungsschlüssel die nationalen Allokationen ableiten. Die Verteilung der deutschen Allokation zwischen Bundes- und Länderebene sowie zwischen den verschiedenen Fonds, darunter auch den Europäischen Sozialfonds (ESF), ist Gegenstand des laufenden Prozesses um die Erstellung des deutschen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans (D-NRPP). Eine Schätzung von relativen oder absoluten Veränderungen der Volumina von einzelnen Fonds und Programmlinien, darunter auch des ESF, ist vor diesem Hintergrund zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Die Bundesregierung unterstützt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Zusammenfassung von Fonds in den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen sowie die damit verbundene größere Flexibilität für Mitgliedstaaten in der Verwendung der Mittel. Die Bundesregierung unterstützt auch die Sozial-Quote in den NRPPs als horizontales Ziel für die Förderung sozialer Maßnahmen, die sich insbesondere auf die in Anhang 6 der NRPP-Verordnung aufgeführten Maßnahmen aus dem ESF beziehen. Ihre Höhe wird im Rahmen einer Gesamteinigung über die Finanzausstattung des MFR und seiner Bestandteile festzulegen sein. 47. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Welche vier Vorhaben mit Auslandsbezug aus Haushaltstiteln des Einzelplans 05 und welche vier Vorhaben mit Auslandsbezug aus Haushaltstiteln des Einzelplans 23 mit Projektbeginn oder Laufzeit im Haushaltsjahr 2026 und mit den jeweils höchsten der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung bekannten bewilligten beziehungsweise vorgesehenen Bundesmitteln werden nach dem vorhandenen Projekt-, Förderoder Haushaltsdatenbestand im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien für Feministische Außenpolitik des Auswärtigen Amts beziehungsweise des Konzepts für Feministische Entwicklungspolitik des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert und sind mit einer Gleichstellungskennung erfasst – im Einzelplan 05 als gendersensibel oder gendertransformativ nach dem Gender-Budgeting des Auswärtigen Amts und im Einzelplan 23 mit der OECD-DAC-Gleichstellungskennung GG1 oder GG2 (bitte jeweils nach Projekttitel, Zuwendungsempfänger oder Durchführungsorganisation und Höhe der bewilligten beziehungsweise vorgesehenen Bundesmittel aufgliedern), und wie viele solche Vorhaben sind nach dem vorhandenen Datenbestand in Einzelplan 05 beziehungsweise Einzelplan 23 insgesamt erfasst? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 1. Juli 2026 Das Auswärtige Amt fördert 2026 kein Projekt im Rahmen der Leitlinien für Feministische Außenpolitik. Die Leitlinien werden nicht mehr umgesetzt. Für den Einzelplan 23 verweist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf das Transparenzportal (www.transparenzportalbund.de/). Dort stellt das BMZ auf freiwilliger Basis umfangreiche, standardisierte Informationen zu Projekten und Ausgaben der Entwicklungszusammenarbeit bereit, wobei auch die Laufzeit („Gestartet zwischen“) sowie die übersektorale GG-Kennung ausgewählt werden können. Die Ergebnisse können anschließend nach dem Finanzierungsvolumen sortiert und die Top-4-Vorhaben sowie die Zahl der entsprechenden Vorhaben ermittelt werden. 48. Abgeordneter Dr. Alexander Wolf (AfD) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu dem 19-Punkte-Plan von afrikanischen Staaten, der u. a. Reparationen und Schuldenerlässe vorsieht, gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.zeit.de/politik/ausland/2026-06/ghana-konfe renz-sklavenhandel-wiedergutmachung)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. Juli 2026 Die Bundesregierung hat auf Einladung des ghanaischen Außenministers an der High-Level Consultative Conference on the next steps to the Landmark United Nations Resolution A/RES/80/250 vom 18. bis 19. Juni 2026 auf Botschafterebene teilgenommen und das Engagement der Bundesregierung zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit sowie zur Rückgabe von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten unterstrichen. Bezüglich des deutschen Abstimmungsverhaltens zur Resolution der VN-Generalversammlung A/RES/80/250 verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort vom 21. April 2026 auf Ihre Schriftliche Frage 40 auf Bundestagdrucksache 21/558. Den 19-Punkte-Plan zur Umsetzung dieser Resolution nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 49. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen konkreten Zeitplan (bitte das Zieldatum angeben) für die endgültige Standortentscheidung verfolgt die Bundesregierung aktuell bei der Prüfung einer Bundeswehr-Stationierung auf den in Bamberg befindlichen Bundesflächen, insbesondere vor dem Hintergrund der öffentlichen Aussage des Bamberger Oberbürgermeisters, die Bundeswehr komme „zu 90 Prozent nach Bamberg“ (www.radio-bamberg.de/bambergs-oberbue rgermeister-niedermaier-bundeswehr-kommt-zu-9 0-prozent-nach-bamberg-2252793/), und in welchen spezifischen, bereits terminierten oder geplanten Beteiligungsformaten werden bis zu dieser Entscheidung die regionalen Bundestagsabgeordneten, die Kommunalpolitik sowie die Zivilgesellschaft verbindlich in den Prozess eingebunden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 30. Juni 2026 Die Entscheidung für die Aufnahme des ehemaligen US- Munitionsdepots in Bamberg in die Strategische Liegenschaftsreserve der Bundeswehr steht noch aus. Bereits im Mai 2026 hat das Bundesministerium der Verteidigung gemeinsam mit der Staatskanzlei Bayern die Mitglieder des Bundestages und die betroffenen Kommunen zu einem Standortdialog eingeladen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen. 50. Abgeordneter Dirk Brandes (AfD) Wie begründet die Bundesregierung die automatische Übermittlung personenbezogener Daten junger deutscher Staatsangehöriger an die Bundeswehr zum Zwecke der Nachwuchsgewinnung nach Wegfall des bisherigen Widerspruchsrechts zum 1. Januar 2026 vor dem Hintergrund des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, und welche Möglichkeiten bestehen für Betroffene beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte, die weitere Nutzung ihrer Daten durch die Bundeswehr zu verhindern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 2. Juli 2026 Die Meldebehörden übermitteln dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial personenbezogene Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Kalenderjahr volljährig werden. Die Datenübermittlung dient sowohl der allgemeinen Information junger Staatsbürgerinnen und Staatsbürger über die Institution Bundeswehr und ihren verfassungsrechtlichen Auftrag als auch der Gewinnung von Freiwilligen. Vor diesem Hintergrund ist ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung sowie eines Löschungsverlangens mit dem Wehrdienst- Modernisierungsgesetz entfallen. 51. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Welche Mittel werden im Bundeshaushalt 2025 und 2026 für die Nachwuchswerbung sowie speziell für die Werbekampagne für den Freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr (inklusive Direktmailing) zur Verfügung gestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 2. Juli 2026 Die Haushaltsmittel für die Nachwuchswerbung der Bundeswehr finden sich im Einzelplan 14, Kapitel 1403 Titel 538 01, des Bundeshaushaltsplans wieder und sind auf der Webseite www.bundeshaushalt.de einsehbar. Eine Werbekampagne im Sinne der Fragestellung, inklusive Direktmailing, ist als einzelne nachwuchswerbliche Maßnahme der Bundeswehr nicht gesondert mit Haushaltsmitteln ausgewiesen. 52. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Plant die Bundesregierung, bei der Vergabe des Auftrags über die acht MEKO-A-200-Fregatten an die TKMS AG & Co.KGaA konkrete vertragliche Auflagen oder Zielvereinbarungen zu machen, um eine Einbindung der Peene-Werft in Wolgast als Unterauftragnehmer verbindlich zu sichern, und wenn ja, welche, und plant das Bundesministerium der Verteidigung mit alternativen Rüstungs-, Beschaffungs- oder Instandhaltungsaufträgen der Bundeswehr, den durch den Projektabbruch der F126 drohenden Auslastungs- und Beschäftigungsverlust auf der Peene-Werft kurzfristig auszugleichen, und wenn ja, mit welchen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 3. Juli 2026 Mit dem Bau und der Lieferung der MEKO-A-200 DEU Fregatten soll die TKMS beauftragt werden. Die Auswahl der Unterauftragnehmer und Produktionsstandorte liegt in der Verantwortung der TKMS. Das Bundesverteidigungsministerium hat ein grundsätzliches Interesse an einer Abstützung der Marinebauvorhaben auf eine möglichst breite, inklusive industrielle Basis. 53. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten für die Rückabwicklung und die drohende Verschrottung der bereits auf der Peene-Werft in Wolgast gefertigten Schiffsektionen der Fregatte F126, und zu welchem Anteil werden diese Kosten nach vorliegenden Verträgen oder nach den Plänen der Bundesregierung vom Bund getragen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 3. Juli 2026 Die Abwicklung des bestehenden Vertrags ist derzeit in Bearbeitung. Daher sind derzeit keine Auskünfte im Sinne der Fragestellung möglich. 54. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Stehen der Betreibergesellschaft der Peene-Werft bzw. deren Mutterkonzern nach Kenntnis der Bundesregierung vertragliche Ausfallentschädigungen oder Schadensersatzansprüche seitens des Bundes oder des Landes zu infolge des einseitigen Projektabbruchs der F126 durch den Bund, und wenn ja, um welche Beträge handelt es sich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 3. Juli 2026 Der Bund hält keinen Vertrag mit der Betreibergesellschaft der Peene- Werft bzw. deren Mutterkonzern in Zusammenhang mit dem Rüstungsprojekt F126. 55. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Wie hoch beziffert oder schätzt die Bundesregierung den wirtschaftlichen Nachteil, der für die strukturschwache Region Vorpommern durch die Verlagerung des maritimen Rüstungsvolumens von Wolgast nach Kiel und Wismar vor dem Hintergrund des Projektabbruchs der F126 entsteht, und welche strukturpolitischen Maßnahmen plant sie ggf., um diese Nachteile auszugleichen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 3. Juli 2026 Die Abwicklung des bestehenden Vertrags ist derzeit in Bearbeitung. Daher sind gegenwärtig keine Auskünfte im Sinne der Fragestellung möglich. 56. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann soll die in der Gesamtkonzeption militärische Verteidigung angekündigte Verteidigungsaufstellung der Bundeswehr in der ersten Version fertiggestellt werden, und wie lange haben die Teilstreitkräfte der Bundeswehr vorab Zeit, um ihre Bedarfsanteile zu melden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 2. Juli 2026 Die Verteidigungsaufstellung der Bundeswehr in der ersten Fassung 2029 ist bereits fertiggestellt. Die Teilstreitkräfte waren bei der Erarbeitung kontinuierlich eingebunden. Ihre erforderlichen Bedarfe wurden berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung „Verteidigungsaufstellung der Bundeswehr erarbeitet“ vom 24. Juni 2026 (www. bmvg.de/de/presse/verteidigungsaufstellung-bundeswehr-erarbeitet-611 6388) verwiesen. 57. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern ist die Verteidigungsaufstellung der Bundeswehr von der Ausrufung des Spannungsfalls durch den Deutschen Bundestag abhängig, und wie stellt das Bundesministerium der Verteidigung sicher, dass die Verteidigungsaufstellung der Bundeswehr auch eingenommen werden kann, wenn der Deutsche Bundestag (noch) keinen Spannungsfall erklärt hat? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 3. Juli 2026 Bereits im Frieden kann die Bundeswehr im geltenden rechtlichen Rahmen mobilmachungsrelevante Maßnahmen ergreifen. Dies schließt die im NATO-Rahmen vereinbarten Maßnahmen zur Alarmierung der NATO-Kräfte ein. 58. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Wie erklärt die Bundesregierung die von der Position der NATO abweichende Auffassung der Bundeswehr hinsichtlich der Fähigkeiten und Absichten Russlands in Bezug auf einen Konflikt mit der NATO, und zieht sie konkrete Konsequenzen aus diesen unterschiedlichen Analysen für die deutsche Position innerhalb der NATO (z. B. politische, verteidigungspolitische und haushalterische Konsequenzen; siehe Berichterstattung hierzu: www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationa le-politik/id_101293622/angriff-aus-russland-nat o-top-general-grynkewich-widerspricht-bundeswe hr.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 1. Juli 2026 Nach übereinstimmender Bewertung der NATO-Alliierten stellt Russland eine langfristige Bedrohung für die euroatlantische Sicherheit dar (www.nato.int/en/about-us/official-texts-and-resources/official-texts/202 5/06/25/the-hague-summit-declaration). Darüber hinaus kommentiert die Bunderegierung keine Medienberichte. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 59. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann plant die Bundesregierung, die angekündigte Startup- und Scaleup-Strategie im Kabinett zu verabschieden und zu veröffentlichen, und welche konkreten Gründe haben dazu geführt, dass der Strategie-Entwurf trotz der am 26. September 2025 gegenüber dem Deutschen Bundestag angekündigten Ressortvorlage im Herbst 2025 (Bundestagsdrucksache 21/1838) sowie der am 29. April 2026 erklärten baldigen Vorlage „in Kürze“ (Bundestagsdrucksache 21/5585) bis heute, dem 22. Juni 2026, noch immer nicht beschlossen worden ist? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 26. Juni 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) strebt für die Verabschiedung der Startup- und Scaleup-Strategie das Bundeskabinett am 22. Juli 2026 an. Wie bereits in der Antwort des BMWE vom 24. März 2026 auf Ihre Schriftliche Frage 50 geschildert (Bundestagsdrucksache 21/5005, S. 29), hat das BMWE zur Erarbeitung der Startup- und Scaleup-Strategie einen umfassenden Stakeholderprozess durchgeführt. In einer detaillierten Auswertung wurden die dort erhaltenen Beiträge gründlich analysiert, um die relevanten Aspekte und Handlungsempfehlungen präzise zu erfassen und weiterzuentwickeln. Im Anschluss wurde die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung eingeleitet. 60. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Für welche nach § 17 Absatz 1 des Postgesetzes (PostG) mit Universaldienstfilialen zu versorgenden Gemeinden in Bayern wurde der Betrieb einer automatisierten Station anstelle einer Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2 PostG beantragt oder bereits zugelassen (bitte zusätzlich zu den in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 21/3928 mitgeteilten Daten auflisten: die bisher zugelassenen automatisierten Stationen anstelle einer Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2 PostG in Bayern, die beantragten automatisierten Stationen anstelle einer Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2 PostG in Bayern)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 1. Juli 2026 Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite regelmäßig eine aktuelle Liste der gemäß § 17 Absatz 2 des Postgesetzes (PostG) anstelle von Universaldienstfilialen zugelassenen automatisierten Stationen. Bis zum 30. Juni 2026 hat die Bundesnetzagentur an den folgenden Standorten in Bayern automatisierte Stationen anstelle von Universaldienstfilialen gemäß § 17 Absatz 2 PostG zugelassen: PLZ Ort Straße  1. 63856 Bessenbach Würzburger Str. 78a  2. 82216 Maisach Maisacher Str. 61  3. 82544 Egling Gewerbering 20  4. 82547 Eurasburg Beuerberger Str. 12  5. 83549 Eiselfing Rosenheimer Str. 12  6. 83562 Rechtmehringen Schulstraße 2  7. 83569 Vogtareuth Am Ertlfeld 1  8. 83735 Bayrischzell Kirchplatz 2 9. 84335 Mitterskirchen Hauptstr. 3a 10. 85368 Wang Untere Hauptstr. 17c 11. 86517 Wehringen Nördl. Hauptstr. 18 12. 86675 Buchdorf Rathausplatz 5 13. 86742 Fremdingen Hauptstr. 32 14. 86857 Hurlach Bahnhofstraße 23 15. 86862 Lamerdingen Hauptstr. 6 16. 86865 Markt Wald Hauptstr. 61 17. 87549 Rettenberg Bichelweg 2 18. 88145 Hergatz Salzstr. 18 19. 89349 Burtenbach Schleifweg 2 20. 90427 Nürnberg Boxdorfer Hauptstr. 51 PLZ Ort Straße 21. 90562 Kalchreuth Rathausstr. 1 22. 91091 Großenseebach Hannberger Weg 9 23. 91154 Roth Steinbacher Weg 10 24. 91244 Reichenschwand Nünberger Str. 20 25. 91245 Simmelsdorf Nürnberger Str. 25 26. 91463 Dietersheim Raiffeisenstr. 2 27. 91790 Nennslingen Lohgasse 3 28. 93133 Burglengenfeld Europaplatz 1 29. 93179 Brennberg Bruckbach 21 30. 93473 Arnschwang Kirchgasse 10 31. 94244 Geiersthal Fernsdorfer Str. 1 32. 95182 Döhlau Ascher Str. 15a 33. 95195 Röslau Marktplatz 1 34. 95503 Hummeltal Bayreuther Str. 10a 35. 97234 Reichenberg Bahnhofstr. 22 36. 97237 Altertheim Am Freien Platz 1 37. 97265 Hettstadt Burgleiten 4 38. 97297 Waldbüttelbrunn Raiffeisenstr. 3 39. 97834 Birkenfeld Langgasse 19 40. 97837 Erlenbach b. Marktheidenfeld In der Röthe 4 41. 97846 Partenstein Im See 1 Zu eingegangenen, bisher nicht geprüften und beschiedenen Anträgen liegt der Bundesnetzagentur keine Auswertung nach Bundesländern vor. 61. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Wie viele Exportkreditgarantien im Anwendungsbereich der Hermesdeckung, bei denen die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar oder mittelbar über die Euler Hermes AG die Forderungsausfallrisiken trägt, bestehen aktuell in der Höhe ihres Deckungsvolumens für das maximale Entschädigungsrisiko bzw. ihrer Fallzahl, und in welcher Höhe hat die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum der Jahre 2016 bis 2025 unmittelbar oder mittelbar Auszahlungen für Entschädigungen aus derartig abgesicherten Exportgeschäften geleistet, bei denen die Forderungen aus Ansprüchen der leistenden Unternehmen in den Empfängerländern uneinbringlich wurden bzw. aufgrund von Forderungserlass nicht weiter betrieben wurden (bitte das Volumen bzw. die Fallzahlen der Entschädigungsleistungen im Sinne der Unterfrage nach Jahren gliedern)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 3. Juli 2026 Zum Stichtag 1. Juni 2026 betrug das maximale, theoretische aggregierte Entschädigungsrisiko unter den Exportkreditgarantien insgesamt 78.861,52 Mio. Euro. Dieses verteilt sich auf eine Vielzahl von Einzeldeckungen und Geschäften im Sammeldeckungsbereich. Die Gesamtzahl kann nicht beziffert werden, da eine Auswertung auf Einzelgeschäftsbasis für Geschäfte im Sammeldeckungsbereich aufgrund der Erfassungssystematik nicht möglich ist. Die von der Bundesrepublik Deutschland geleisteten Auszahlungen für wirtschaftliche und politische Schäden (inklusive Auszahlungen für Kosten; ohne Umschuldungen) aus Exportkreditgarantien im Zeitraum von 2016 bis 2025 stellen sich wie folgt dar: Jahre Auszahlung in Mio. Euro 2016   551,8 2017   429,3 2018   728,0 2019   383,2 2020   286,1 2021   288,9 2022   196,4 2023   506,0 2024 1.219,5 2025   534,2 Im Zeitraum von 2016 bis 2025 wurden Auszahlungen auf 2.307 Geschäfte getätigt. Eine Darstellung der Anzahl der Geschäfte nach Jahren ist nicht erfolgt, da durch ratenweise Entschädigungen und ausgezahlte Kostenbeteiligungen für Rechtsverfolgungsmaßnahmen Auszahlungen auf einzelne Geschäfte in mehreren Jahren erfolgen können. Mit Auszahlung einer Entschädigung geht die entschädigte Forderung auf den Bund über. Aus den Regressforderungen gegen die ausländischen Schuldner können sich Rückflüsse ergeben. Diese sind bei Auszahlung der Entschädigung jedoch nicht belastbar quantifizierbar. 62. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern plant die Bundesregierung den Weiterbetrieb des Innovationsportals (www.reallabore-in novationsportal.de) über den Pilotbetrieb von drei Jahren hinaus, und auf welcher gesetzlichen Grundlage soll das passieren? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 2. Juli 2026 Der Pilotbetrieb des Reallabore-Innovationsportals (RLIP) ist auf drei Jahre angelegt mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Betrieb des RLIP wurde hierzu im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags vergeben. Bislang gab es keine Erfahrungen mit einer zentralen Stelle zur Beratung, Information und Vernetzung zum Thema Reallabore. Daher sollte das Reallabore-Innovationsportal zunächst im Pilotbetrieb getestet und Auswirkungen auf die Zahl an Reallaboren, den Innovationstransfer und das regulatorische Lernen im Rahmen einer Erfolgskontrolle überprüft werden. Auf Basis der Erfolgskontrolle soll dann über eine mögliche dauerhafte Fortführung entschieden werden. Das Reallabore-Innovationsportal ist nicht ausdrücklich im Bundeserprobungsgesetz verankert. Die zentralen Aufgaben des Portals, insbesondere Information, Vernetzung, Beratung und ein strukturierter Wissenstransfer als wesentliche Elemente des regulatorischen Lernens sind in den §§ 8, 9 und 10 des Bundeserprobungsgesetzes (BErpG) geregelt. 63. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Wie viele Treffen auf Ministerinnenebene haben seit Amtsantritt der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche mit Unternehmen, die vornehmlich im Bereich grüner Technologien und erneuerbarer Energien tätig sind, stattgefunden, und wie viele im Vergleich dazu mit Vertretern von Umwelt- und Verbraucherverbänden (bitte jeweils eine Gesamtanzahl angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. Juni 2026 Aufgrund der Fragestellung war sowohl eine quantitative als auch eine qualitative Recherche erforderlich. In der zur Verfügung stehenden Zeit konnten 46 Treffen mit Unternehmen, die vornehmlich im Bereich grüner Technologien und erneuerbarer Energien tätig sind und 14 Treffen mit Vertretern von Umwelt- und Verbraucherverbänden ermittelt werden. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche, gemeinsame Teilnahme an Veranstaltungen, Einladung zu Delegationsreisen und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 64. Abgeordnete Claudia Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für das nationale Raumfahrtgesetz, das die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Silke Launert am 4. März 2026 in der Sitzung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung angekündigt hat, und wann plant die Bundesregierung, erste Eckpunkte zu einem nationalen Raumfahrtgesetz vorzustellen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 30. Juni 2026 Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt erarbeitet derzeit einen Referentenentwurf für ein nationales Weltraumgesetz. Danach muss der Entwurf im Ressortkreis abgestimmt werden. Der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens hängt daher vom weiteren Verlauf der Entwurfserstellung und der notwendigen Abstimmungen ab, dem nicht vorgegriffen werden kann. 65. Abgeordnete Claudia Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welchen verbindlichen Vereinbarungen mit NASA und ESA beruht die Aussage von Bundesministerin Dorothee Bär, Deutschland habe auf der ESA-Ministerratskonferenz im November 2025 erreicht, dass als erster Europäer überhaupt ein deutscher Astronaut zum Mond fliegen wird, und kann die Bundesregierung bestätigen, dass dieser Flug konkret im Rahmen der für 2028 geplanten Artemis-IV-Mission stattfinden wird (www.morgenpost.de/politik/article411679660/fo rschungsministerin-baer-zur-geglueckten-landun g-wir-sind-raumfahrtnation.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 1. Juli 2026 Bei der ESA-Ministerratskonferenz im November des Jahres 2025 verkündete der ESA-Generaldirektor Aschbacher, dass er aufgrund des kontinuierlich hohen Engagements Deutschlands im ESA- Explorationsprogramm sowie der führenden Rolle Deutschlands beim ESM eine Deutsche oder einen Deutschen für einen Flug zum Mond im Rahmen des Artemis-Programms nominieren werde. Er oder sie wäre damit die erste europäische Person auf einer Mission zum Mond. Auf diese Ankündigung bezog sich auch die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär bei ihren Aussagen bezüglich der Mission eines deutschen Astronauten zum Mond. Aufgrund von Planänderungen der NASA beim Artemis-Programm steht derzeit noch nicht fest, bei welcher Artemis-Mission dies umgesetzt werden soll. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 66. Abgeordneter Christoph Grimm (AfD) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse aus öffentlich verfügbaren Informationen, insbesondere aus Genetik, Medizin und Sozialwissenschaften, vor allem im Zusammenhang mit Migration aus muslimischen Kulturkreisen, liegen der Bundesregierung oder den ihr nachgeordneten Behörden zum erhöhten Risiko autosomal-rezessiver Erbkrankheiten bei Kindern aus Verwandtenehen vor, und welche dieser Erkenntnisse hat sie bei der Entscheidung berücksichtigt, eine Ausweitung des Eheverbots gemäß § 1307 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf Cousins und Cousinen nicht zu prüfen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 2. Juli 2026 Sofern nach öffentlich verfügbaren Erkenntnissen gefragt wird, ist darauf hinzuweisen, dass diese Informationen allgemein – damit auch der Bundesregierung – zugänglich sind. Das Eheverbot nach § 1307 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt als integraler Bestandteil des allgemeinen Rechtsbewusstseins, auch wenn die rechtspolitischen Begründungen dafür variieren. Teilweise wird es mit biologischen Aspekten des Inzestverbotes begründet. Es beruht jedoch ebenso auf sozialen und sozialpsychologischen Aspekten (vergleiche dazu MüKoBGB/Wellenhofer, 10. Auflage 2025, BGB § 1307 Randnummer 1, 2; BeckOGK/Kriewald, Stand: 1. Mai 2026, BGB § 1307 Randnummer 2, 3, m. w. N.). Vor diesem Hintergrund beschränkt sich der Anwendungsbereich des gesetzlichen Verbots auf Eheschließungen zwischen Verwandten in gerader Linie sowie auf Eheschließungen zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Diese Bewertungen gelten nach wie vor. Neue wesentliche Erkenntnisse oder Anhaltspunkte, die eine Ausweitung des Eheverbotes auf Eheschließungen zwischen Cousins und Cousinen geboten erscheinen lassen, liegen nicht vor. 67. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Umstände führen aktuell zu den verlängerten Bearbeitungszeiten bei aus dem Ausland gestellte Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses bzw. einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister mit Auslandsbezug, wie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz hingewiesen wird (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Z entraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeug nis_node.html), und wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer diesbezüglich seit 2020 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 3. Juli 2026 Aktuell kann es bei der Erteilung von Führungszeugnissen sowie von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister, die aus dem Ausland oder zur Verwendung im Ausland beantragt werden, zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Ursache ist ein allgemein erhöhtes Antragsaufkommen, das zu einem deutlichen Anstieg der täglich erteilten Auskünfte führt. Derzeit werden an jedem Arbeitstag durchschnittlich rund 21.700 Führungszeugnisse erteilt. Um die Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten, hat die zuständige Registerbehörde, das Bundesamt für Justiz (BfJ), reagiert und verschiedene, insbesondere personalorganisatorische Maßnahmen getroffen. So unterstützt kurzfristig und vorübergehend eine Taskforce aus knapp zehn Beschäftigen aus anderen Referaten der Registerabteilung das Referat für internationale Registerangelegenheiten. Vorgesehen ist zudem die befristete Einstellung von sechs zusätzlichen Aushilfskräften. Das BfJ führt zur Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer für die Erteilung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister keine Statistik. Die Antragseingänge unterliegen unterjährigen Schwankungen. Die Bearbeitungszeit variiert und kann im Einzelfall mehrere Wochen betragen. Insgesamt steigt der Geschäftsanfall seit Jahren stetig. Während zum Beispiel in dem für die Auskunftserteilung mit Auslandsbezug zuständigen Arbeitsbereich im Jahr 2020 noch 14.000 Anträge auf Legalisierungen zu bearbeiten waren, betrug die Zahl im Jahr 2025 bereits 39.000 Anträge. 68. Abgeordnete Christin Willnat (Die Linke) Mit welcher inhaltlichen Position geht die Bundesregierung in die Beratungen des Vermittlungsausschusses zum Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG), nachdem der Bundesrat die Zustimmung versagt hat, und bis zu welchem Zeitpunkt strebt die Bundesregierung einen Abschluss des Vermittlungsverfahren an? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 30. Juni 2026 Die Bundesregierung möchte durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses einen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses ermöglichen, um die Zustimmung des Bundesrates zum Schuldnerberatungsdienstegesetz, das der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2225 in Artikel 36 Absatz 1 dient, zu erlangen. Sie strebt den Abschluss des Vermittlungsverfahrens schnellstmöglich an. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 69. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung amtliche Statistiken oder Forschungs- und Evaluationsberichte zu Eingliederungshilfen nach § 99 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und weiterführenden Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), die das Fachwissen queerer Communities und Träger hinsichtlich der sozialen Lebenswirklichkeit queerer Menschen explizit einbeziehen, und wenn nein, plant die Bundesregierung derartige Vorhaben in der Zukunft? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 30. Juni 2026 Der Bunderegierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung zu der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) bzw. den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) vor. Vorhaben im Sinne der Fragestellung sind nicht geplant. 70. Abgeordnete Kathrin Gebel (Die Linke) Bis wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie vorlegen, und rechnet die Bundesregierung aufgrund des Verstreichens der Frist mit einem Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 2. Juli 2026 Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die erforderlichen Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf zur bürokratiearmen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 getroffen und klärt derzeit noch einzelne für die Umsetzung relevante Fragen. Im Anschluss soll das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden. Zum weiteren Umsetzungsverfahren wird auf Artikel 258 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verwiesen. 71. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Hat der „Verein für sexuelle Emanzipation e. V.“ (VSE) jemals Förderungen/Zuwendungen durch Bundesmittel erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte hierbei auch die entsprechenden Haushaltstitel angeben), und zu welchen Zwecken? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 29. Juni 2026 Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erhielt der Verein für sexuelle Emanzipation e. V. als Mitglied der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Braunschweig Förderungen aus Bundesmitteln aus Kapitel 1702 Titel 684 04 für folgende Maßnahmen: • Medienkoffer LSBTI* Braunschweig, Projektlaufzeit: 1. August 2021 bis 31. Dezember 2021, Bundesmittel in Höhe von 1.490,74 Euro, • Aktionstage „Selbstbestimmte Tran*Sichtbarkeit“, Projektlaufzeit: 15. Juni 2022 bis 31. Oktober 2022, Bundesmittel in Höhe von 2.200,00 Euro. 72. Abgeordneter Sascha Wagner (Die Linke) Aus welchem Grund verweigert die Bundesregierung nach meiner Ansicht in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 102 auf Bundestagsdrucksache 21/6244 genaue Informationen darüber, nach welchen konkreten Kriterien bzw. aufgrund welcher konkreten beruflichen Qualifikationen die Mitglieder der „unabhängigen Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten“ (Prostituiertenschutz-Kommission) ausgewählt worden sind, und gedenkt die Bundesregierung die ursprüngliche Frage doch noch ergänzend zu beantworten, was noch meiner Ansicht zur parlamentarisch üblichen ordnungsgemäßen Beantwortung geboten wäre? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 1. Juli 2026 Die Bundesregierung hat die Schriftliche Frage 102 auf Bundestagsdrucksache 21/6244 beantwortet. Im Rahmen der Auswahl der Mitglieder für die unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) wurden die Kriterien der relevanten Fachexpertise der einzelnen Mitglieder, der Interdisziplinarität und der ausgewogenen Zusammensetzung innerhalb der Kommission beachtet. Die Kommission besteht aus zwölf Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fach- und Arbeitsrichtungen, die unter anderem Erfahrungen zu den Themen Prostitution und Menschenhandel aus den Bereichen Menschenhandelsbekämpfung, Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, sozialer Arbeit und Gesundheit mitbringen und überdies ein breites Spektrum an Einstellungen zum Thema Umgang mit Prostitution in Deutschland abdecken. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 73. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Welche von der Bundesregierung im Rahmen der zum 1. Juli 2026 vorgesehenen Reformen der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung den Projektionen bis 2030 zugrunde gelegten Annahmen zur Zuwanderung als Finanzierungsfaktor der Sozialversicherung (insbesondere jährliche Nettozuwanderung, Erwerbsbeteiligung, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und durchschnittliche Beitragsleistung je Zuwanderer) werden jeweils mit konkreten Jahreswerten quantifiziert angesetzt, und welchen jährlich bezifferten Nettoeffekt (in Euro und Beitragssatzpunkten; auf Einnahmen, Ausgaben und gesamten Finanzierungsbedarf einschließlich Bundeszuschüsse, insbesondere im Fall der Unterschreitung dieser Annahmen mit Ausweis der daraus resultierenden zusätzlichen Finanzierungslücke sowie des hierdurch ausgelösten Anpassungsbedarfs bei Beitragssätzen oder Bundesmitteln) ergeben diese? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. Juni 2026 Die Modellberechnungen zu Finanzen der Sozialversicherungen basieren grundsätzlich auf den Eckwerten der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen der Bundesregierung sowie auf den Annahmen der amtlichen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes, die zudem bei der Projektion der Arbeitsmarktentwicklung berücksichtigt werden. Die Annahmen der aktuellen 16. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (KBV) des Statistischen Bundesamtes können online abgerufen werden: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-U mwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsvorausberechnung/annahmen_ergeb nisse_16te_kBv.html?nn=208696#1440810. Die Annahmen der Außenwanderungen im Rahmen der Projektionen der Bundesregierung basieren grundsätzlich auf der mittleren Variante („W2“) der 16. KBV. Sie werden in den Projektionen der Bundesregierung regelmäßig anhand des zwischenzeitlich am aktuellen Rand tatsächlich eingetretenen Wanderungsgeschehens innerhalb des von der 16. KBV vorgegebenen Rahmens aktualisiert. Nettoeffekte durch Zuwanderung entsprechend der Fragestellung werden in den Modellberechnungen nicht ermittelt. 74. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen sieben Jahren die Integrationsquoten von Teilnehmern an Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II entwickelt, und wie viele Personen konnten im selben Zeitraum jeweils im Anschluss an eine solche Maßnahme in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden (bitte die Integrationsquoten als relative Zahlen sowie die Teilnehmerzahlen als absolute Zahlen jahresweise jeweils getrennt nach Bund und Bundesland Hessen darstellen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 2. Juli 2026 Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es in der gleitenden Jahressumme von September 2024 bis August 2025 bundesweit 99.319 Austritte von Teilnehmenden aus Arbeitsgelegenheiten nach § 16d des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Von diesen waren sechs Monate nach Austritt 8.728 bzw. neun Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt und 36.652 bzw. 37 Prozent in einer Folgeförderung. Weitere Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für die Auswertung wurde auf Basis der Förderstatistik die Eingliederungsquote herangezogen. Die Eingliederungsquote gibt an, wie viele Teilnehmende an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme sich zeitpunktbezogen sechs Monate nach Ende der Maßnahme in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung befinden bezogen auf die Gesamtzahl der Austritte. 75. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Welche Institutionen, Behörden oder Organisationen prüfen bei Windkraftanlagen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfassung, Bewertung und Berücksichtigung von Risiken (bitte hierbei auch die wesentlichen Risiken benennen), und welche erforderlichen technischen, organisatorischen oder sonstigen Maßnahmen wurden beziehungsweise werden daraus abgeleitet und umgesetzt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 30. Juni 2026 Für Produkte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG fallen, sind die Länder gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) für die Marktüberwachung zuständig. Die Bundesländer verfügen über eigenständige Marktüberwachungsbehörden. Eine Berichtspflicht hinsichtlich der wesentlichen Risiken, sowie etwaiger abgeleiteter Maßnahmen besteht seitens der Länder gegenüber der Bundesregierung nicht. Der Bundesregierung liegen daher keine weiteren Informationen dazu vor. 76. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Welche konkreten Reformoptionen liegen der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission zur Zukunft der abschlagsfreien Rente mit 63 zur Beratung vor, und schließt die Bundesregierung aus, dass die Vorschläge der Kommission zu Leistungskürzungen für Beschäftigte führen, die nach 45 Beitragsjahren bereits einen rechtmäßigen Anspruch auf diese Regelung erworben haben (vgl. Regierungspressekonferenz vom 3. Juni 2026 – www.bundesregierung.de/bre g-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-3-j uni-2026-2436190, abgerufen am 16. Juni 2026)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. Juni 2026 Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission war unabhängig und frei von Weisungen. Sie hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt und Stillschweigen über die Beratungen vereinbart. Welche konkreten Reformoptionen der Alterssicherungskommission bei der abschlagsfreien „Rente ab 63“ vorlagen, sind der Bundesregierung daher nicht bekannt. Die genaue Ausgestaltung bei der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen bleibt abzuwarten. Änderungen beim Renteneintritt wurden in der Vergangenheit auch aufgrund rechtlicher Vorgaben stets mit dem notwendigen Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge ausgestaltet. 77. Abgeordnete Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird der Europäische Hilfsfonds nach den gegenwärtigen Planungen für die am stärksten von Armut betroffenen Personen im Vorschlag für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen als eigenständiges Programm fortgeführt, und wenn ja, mit welchem Finanzrahmen, und wenn nein, warum nicht, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die bisherigen Zielgruppen des Europäischen Hilfsfonds, insbesondere wohnungslose Menschen sowie neu zugewanderte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und deren Kinder, auch künftig ausreichend unterstützt werden und nicht durch andere Förderprioritäten verdrängt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 3. Juli 2026 Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EhAP) wurde mit Beginn der Förderperiode 2021 bis 2027 in den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) integriert und infolgedessen in Deutschland als Förderprogramm im Rahmen des ESF-Plus- Bundesprogramms fortgeführt. Die Vorschläge der Europäischen Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 sehen eine weitergehende Integration verschiedener EU-Förderinstrumente, darunter auch der ESF Plus, in sogenannten National-Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) vor. Die an der ESF-Plus-Bundesförderung beteiligten Ressorts befinden sich derzeit in ersten vorbereitenden Abstimmungen für die Förderperiode 2028 bis 2034. Über die Fortsetzung einzelner Fördermaßnahmen der ESF-Bundesförderung innerhalb der neuen Strukturen des deutschen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans (DNRPP) wurde noch nicht entschieden. 78. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche monetären Effekte hat die Bezahlkarte für Geflüchtete seit ihrer Einführung konkret auf den Bundeshaushalt gehabt (bitte auch die Implementierungskosten in Relation zu dem von der Bundesregierung beabsichtigten Nutzen setzen), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund aus dem Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, die Bezahlkarte bundesweit einzuführen (vgl. www.n-tv.de/politik/Soeder-will-Buergergeld-Ku erzung-und-bundesweite-Bezahlkarte-fuer-Asylbe werber-id30992291.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 1. Juli 2026 Die Finanzierung des Asylbewerberleistungsgesetzes obliegt den Ländern und Kommunen und ist nicht Teil des Bundeshaushalts. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Zusammenhang mit der Bezahlkarte steht die Bundesregierung in engem und kontinuierlichem Austausch mit den Ländern. 79. Abgeordnete Sarah Vollath (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Kapitalrente in den Vorausberechnungen der Alterssicherungskommission (beispielsweise für die Erstellung von Abbildung 3 in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission, www.bundesreg ierung.de/resource/blob/992814/2444780/0fcbf81 0775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-berich t-alterssicherungskommission-data.pdf?downlo ad=1) als dynamisiert oder nicht dynamisiert angenommen wird, und würde das Gesamtrentenniveau nach Renteneintritt mit zunehmendem Alter bei einer Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission abgesenkt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 2. Juli 2026 Die unabhängige Alterssicherungskommission, die nicht Bestandteil der Bundesregierung war, hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben. Sie hat der Bundesregierung keine über den Bericht hinausgehenden Informationen zu intern verwendeten Berechnungen zur Verfügung gestellt. Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden. 80. Abgeordnete Sarah Vollath (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die genauen Zeitreihen, die den Abbildungen 1 bis 7 in den „Empfehlungen der Alterssicherungskommission“ zugrunde liegen, und wenn ja, beabsichtigt sie, die gesamten Werte der verschiedenen Modellrechnungen zur besseren Nachvollziehbarkeit in Tabellenform zu veröffentlichen, und wenn ja, wann? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 2. Juli 2026 Die unabhängige Alterssicherungskommission, die nicht Bestandteil der Bundesregierung war, hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben. Die Kommission hat der Bundesregierung jedoch keine über den Bericht hinausgehenden Zeitreihen und Werte der Modellrechnungen überreicht. 81. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Hat die Bundesregierung eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung, welche nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien erforderlich ist, mit Blick auf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplante Arbeitszeitreform durchgeführt oder beauftragt, und wenn ja, wie lautet diese Folgenabschätzung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 2. Juli 2026 Im Rahmen der Erstellung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der arbeitszeitrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode beachtet die Bundesregierung die hierfür maßgeblichen Vorgaben. Die derzeit noch laufenden Arbeiten zur Erstellung des entsprechenden Referentenentwurfs gehören zum Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, sodass zu Inhalten keine Auskunft erteilt werden kann. Nach Verständigung innerhalb der Bundesregierung wird ein entsprechender Referentenentwurf veröffentlicht, dem dann das Ergebnis der Gesetzesfolgenabschätzung entnommen werden kann. 82. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Wie viele Arbeitsunfälle passieren nach Kenntnis der Bundesregierung je nach erbrachter Arbeitsstunde eines jeweiligen Arbeitstages (bitte wenn möglich von Stunde 1 bis Stunde 12 aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 2. Juli 2026 Die Bundesregierung verweist auf die in ihrer Antwort zu den Fragen 10 und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend „Auswirkungen einer Umstellung von täglicher zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit“ zur Verfügung gestellte öffentlich zugängliche Quelle (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3703). 83. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich die Fähigkeit, am Ende eines Arbeitstages von der Arbeit abschalten zu können (Detachment), im Kontext von langen Arbeitstagen verhält (bei mehr als acht und mehr als zehn Arbeitsstunden)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 2. Juli 2026 Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Publikationen „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – Detachment“ (J. Wendsche, A. Lohmann-Haislah. 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2016: www.baua.de/DE/Angebote/Publikati onen/Berichte/F2353-3c) sowie „Arbeitszeiterfassung, Entgrenzung und Flexibilitätsmöglichkeiten für Beschäftigte: Ergebnisse der BAuA- Arbeitszeitbefragung 2023“ (N. Backhaus, J. Kötter. In baua: Bericht kompakt. 1. Auflage, S. 2. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2024. www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/B ericht-kompakt/Arbeitszeiterfassung). Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 84. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welche Kosten sind der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren für floristische Leistungen einschließlich des hierfür verwendeten Materials und des gebundenen Personals entstanden (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 29. Juni 2026 Unter Bundesregierung werden nachfolgend das Bundeskanzleramt (BKAmt), der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) sowie alle Bundesministerien verstanden. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf die in dieser Frist ermittelbaren Informationen beschränkt. Umfassende Abfragen durch die Bundesregierung aller Ressorts, die umfangreiche Recherchen über vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. Zahlen zu den finanziellen Aufwendungen in den Jahren 2021 bis 2025 für „floristische Leistungen“ werden nachstehend aufgelistet, sofern die Daten in der angefragten Detailtiefe elektronisch auswertbar und somit in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden können: Bezüglich der Kosten der Bundesministerien für floristische Leistungen (Blumen) in den Jahren 2021 bis 2024 wird auf die Antwort zu Frage 42a der Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14743 und der zugehörigen Anlage 25 verwiesen. Darüber hinaus sind für den angefragten Zeitraum folgende Kosten entstanden: Ressort Jahr Summe in Euro BKAmt, BKM; BPA 2021  76.812,26 BKAmt, BKM; BPA 2022  90.999,23 BKAmt, BKM; BPA 2023  69.261,23 Ressort Jahr Summe in Euro BKAmt, BKM; BPA 2024 102.586,87 Bundesregierung gesamt 2025 237.699,53 Die Ausgaben enthalten die Kosten für Material und Dienstleistungen der jeweiligen Auftragnehmer (in der Regel Blumenfachgeschäfte). Sofern der Fragesteller unter gebundenem Personal das in den Behörden eingesetzte Personal meint, wird der Personalaufwand für diese Aufgabe (Bestellung der floristischen Leistungen u. Ä.) nicht separat erhoben. 85. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wer sind die „anderweitigen primären Frequenznutzungen“ im TV-UHF-Frequenzband zwischen 470 und 694 MHz, die in der Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Funkmikrofone (Vfg. 37/2026 im Amtsblatt Nummer 7/2026 der Bundesnetzagentur vom 15. April 2026) in der Tabelle „Frequenzbänder mit zugehörigen technischen und operationellen Bedingungen für Funkmikrofone“ unter Punkt 5 ohne juristische Herleitung dieses Primärstatus angedeutet sind, und über welche praktischen Koordinationsmechanismen wird sichergestellt, dass sich diese „anderweitigen primären Frequenznutzungen“ mit den bisherigen Nutzern des Frequenzbandes (Rundfunk, Kultur (PMSE), Wetterdienst, Radioastronomie) im Alltag koordinieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 3. Juli 2026 Die zulässigen Funkdienste im Frequenzbereich 470 bis 694 MHz bzw. im Bereich 470 bis 608 MHz laut Eintrag in der Tabelle „Frequenzbänder mit zugehörigen technischen und operationellen Bedingungen für Funkmikrofone“ ergeben sich aus der Frequenzverordnung und dem Frequenzplan der Bundesnetzagentur. Die konkrete Frequenznutzung ergibt sich aus der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur nach § 91 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Frequenzkoordinierung erfolgt durch die Bundesnetzagentur. Grundsätzlich haben Frequenznutzer keinen Anspruch auf die Benennung anderer Frequenznutzer, es sind jeweils die Parameter der Frequenzzuteilungen einzuhalten. Insbesondere in etwaigen sensiblen Bereichen ist aus übergeordneten Aspekten in öffentlich einsehbaren Medien (wie bei der Beantwortung Schriftlicher Fragen) eine Auskunft nicht möglich. Bei Bedarf stellt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung die Informationen auf Anforderung über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages bereit. 86. Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung konkrete gesetzgeberische Schritte zur Einführung eines besonderen Zerlegungsmaßstabes für den Gewerbesteuer- Messbetrag bei Rechenzentren, dessen Prüfung in Maßnahme 4 der am 18. März 2026 veröffentlichten „Nationalen Rechenzentrumsstrategie (https:// bmds.bund.de/service/publikationen/nationale-rec henzentrumsstrategie) des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung angekündigt wurde, und wenn ja, welche, und bis wann ist mit einem entsprechenden Gesetzentwurf zu rechnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 1. Juli 2026 Wie bereits in der Antwort auf die schriftliche Frage 113 der Abgeordneten auf Bundestagsdrucksache 21/6244 dargestellt, sollen alle in der Rechenzentrumsstrategie angekündigten Maßnahmen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kabinettsbeschluss gestartet, bestenfalls abgeschlossen sein. Zum Prüfauftrag eines möglichen alternativen Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer für Rechenzentren hat das Bundesministerium der Finanzen umgehend die Arbeit aufgenommen und befindet sich aktuell noch in der Prüfung einer möglichen Ausgestaltung. 87. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos) Welche konkreten Verfahrensschritte bei Genehmigung und Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen sollen durch die am 10. Juni 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) entfallen oder verkürzt werden, und bis wann erwartet die Bundesregierung hierdurch messbare Verbesserungen bei bestehenden Versorgungslücken? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 29. Juni 2026 Die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien in öffentlichen Verkehrswegen bedarf der Genehmigung durch den zuständigen Wegebaulastträger (§ 127 Absatz 1 TKG). Das wegerechtliche Genehmigungsverfahren soll durch das TKG-Änderungsgesetz 2026 (www.bm ds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/tkg-aenderungsgesetz-2026) vereinfacht und dadurch beschleunigt werden. Im Einzelnen: Straffung des wegerechtlichen Genehmigungsverfahrens • Die Frist für den Eintritt der Genehmigungsfiktion soll von drei Monaten auf zwei Monate verkürzt werden. Damit wird der Verfahrensprozess insgesamt beschleunigt. Die behördliche Verlängerungsfrist wird von einen auf zwei Monate ausgeweitet, dies soll jedoch nur in komplexen Fällen gelten (vgl. § 127 Absatz 3 Satz 2 und 5 TKG-E). • Die Frist für die Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen wird von einem Monat auf drei Wochen reduziert (§ 127 Absatz 3 Satz 3 TKG-E). • Die für einen vollständigen Antrag erforderlichen Angaben werden erstmals definiert, was Rechtsklarheit auf Seiten der Behörden und Antragsteller bei der Vollständigkeitsprüfung schafft (§ 127 Absatz 3 Satz 1 TKG-E). • Der Katalog der zulässigen Nebenbestimmungen wird gestrafft und präzisiert; damit werden klare rechtliche Grenzen eingezogen. Das soll die in der Praxis beobachteten überschießenden Nebenbestimmungen eindämmen, die sich nachteilig auf den Ausbau auswirken können (§ 127 Absatz 8 TKG-E). Keine Genehmigungspflicht für kleinere Baumaßnahmen Mit dem Gesetzentwurf werden sogenannte zustimmungsfreie bauliche Maßnahmen im Sinne vom Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1309 definiert. Im Falle des Anschlusses von Gebäuden an ein vorgelagertes Telekommunikationsnetz (sogenannter Hausstich) sowie bei Baumaßnahmen mit nicht mehr als 100 m Grabenlänge muss keine Genehmigung mehr eingeholt werden. Diese Maßnahmen müssen dem Wegebaulastträger lediglich angezeigt werden (§ 127 Absatz 4 TKG-E). Der Antragsteller kann dann bereits einen Monat nach Anzeige mit den Bauarbeiten beginnen. Er muss nicht erst einen Genehmigungsbescheid oder die Fiktionsfrist nach § 127 Absatz 3 TKG (zwei Monate mit zweimonatiger Verlängerungsmöglichkeit) abwarten. Dies soll lediglich dann nicht gelten, wenn Ingenieurbauwerke oder die Straßenausstattung betroffen sind. Anzeigeverfahren als Alternative zum Genehmigungsverfahren Statt ein Genehmigungsverfahren durchzuführen, braucht das Telekommunikationsunternehmen die geplante bauliche Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber dem Wegebaulastträger künftig nur anzuzeigen. Die Genehmigungspflicht entfällt in diesem Fall. Der Antragsteller kann dann bereits einen Monat nach Vorlage des Antrags anfangen zu bauen. Er muss nicht erst einen Genehmigungsbescheid oder die Fiktionsfrist nach § 127 Absatz 3 TKG (zwei Monate mit zweimonatiger Verlängerungsmöglichkeit) abwarten. Voraussetzungen sind unter anderem, dass ein vollständiger Antrag vorliegt, die Dauer der Maßnahme sechs Monate nicht überschreitet, die Maßnahmen durch ein fachkundiges und zuverlässiges Bauunternehmen durchgeführt werden und keine Ingenieurbauwerke oder Straßenausstattungen betroffen sind. Durch diese Maßnahmen sollen Telekommunikationsunternehmen und die Verwaltung deutlich entlastet werden. Gleichzeitig wird der Telekommunikationsnetzausbau durch diese Vereinfachungen beschleunigt. Sie reihen sich ein in die bereits im vergangenen Jahr erfolgte Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau in § 1 TKG sowie die Beschleunigungen und Vereinfachungen, wie beispielsweise eine Genehmigungsfiktion für sämtliche Genehmigungsverfahren im Bereich des TK-Netzausbaus, die sich unmittelbar aus der Gigabit-Infrastrukturverordnung (Verordnung (EU) 2024/1309) ergeben. Die Bundesregierung erwartet in den kommenden Jahren spürbare Beschleunigungseffekte. Für ein Netzausbauverfahren sind oftmals mehrere Genehmigungen (z. B. straßenverkehrsrechtliche Anordnung, naturschutzrechtliche oder denkmalschutzrechtliche Genehmigungen) erforderlich. Der Bund ist jedoch nur zuständig im Bereich des wegerechtlichen Genehmigungsverfahrens des TKG. Gleichwohl geht die Bundesregierung davon aus, dass durch diese Änderungen ein gewichtiger Beitrag zur Beschleunigung des Telekommunikationsnetzausbaus insgesamt geleistet wird. 88. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) In welchem Umfang setzt die Bundesregierung in der Bundesverwaltung derzeit KI-Sprachmodelle, Large Language Models, ein, die auf Open- Source-Basis sowie auf verwaltungseigener oder anderweitig souverän kontrollierter Infrastruktur betrieben werden, und welche Ressorts, Behörden, Anwendungen, Nutzerkreise, Betriebsmodelle und Zeitpläne bestehen für eine Bereitstellung an alle Bundesministerien? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 3. Juli 2026 Bezüglich der von Ihnen geforderten Angaben wird auf die in dem Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) bestehenden Eintragungen verwiesen, abrufbar unter: www.kimarktplatz.bund.de, welcher einen Überblick über die KI-Systeme in der Bundesverwaltung bietet. Darüber hinaus adressiert das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung mit der zentralen KI-Plattform der Bundesverwaltung KIPITZ gezielt Anforderungen an digitale Souveränität. KIPITZ wird in den eigenen Rechenzentren des ITZBund betrieben und kann vertrauliche Daten bis VS-NfD verarbeiten. In KIPITZ werden Open- Source-Sprachmodelle diverser Anbieter genutzt. KIPITZ ist zudem modelunabhängig entwickelt, so dass Sprachmodelle jederzeit ausgetauscht werden können. KIPITZ steht bereits einer Vielzahl an Bundesministerien und Bundesbehörden zur Verfügung. Noch im Jahr 2026 werden die Voraussetzungen geschaffen, dass sämtliche Bundesministerien sowie weitere Bundesbehörden KIPITZ abrufen und nutzen können. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 89. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Welche Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Finanzierung des Deutschlandtickets für die Jahre 2023 bis 2025 sind bislang geleistet worden, und welche Beträge sind noch offen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und dabei auch angeben, bis wann die Bundesregierung die vollständige Auszahlung der noch ausstehenden Mittel sicherstellen wird)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 30. Juni 2026 Der Bund stellt den Ländern bis 2030 für das Deutschlandticket jährlich 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Bundesmittel sind im Einzelplan 60 des Bundesministeriums der Finanzen hinterlegt und werden gemäß § 9 Absatz 4 des Regionalisierungsgesetzes (RegG) in zwölf gleichen Monatsraten entsprechend der Festlegung des § 9 Absatz 3a RegG an die Länder ausgezahlt. 90. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Warum verfügen die Deutsche Bahn AG sowie Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Regel- und Notbetrieb nach meiner Kenntnis ausschließlich über digitale Funksysteme, obwohl analoge Funktechnik (z. B. CB- oder Betriebsfunk) im Falle eines Ausfalls zentraler digitaler Netzinfrastrukturen eine netzunabhängige Kommunikation über kürzere Distanzen ermöglichen könnte, und welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die Vorhaltung oder den ergänzenden Einsatz solcher analogen Rückfallebenen zur Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit im Krisen- oder Katastrophenfall, vor dem Hintergrund, dass der stundenlange Ausfall des Bahnverkehrs in der Nacht vom 23. auf den 24. Juni 2026 die Abhängigkeit kritischer Infrastrukturen von digitalen Kommunikationssystemen deutlich gemacht hat und analoge Funktechnik unabhängig von zentralen Netzen arbeitet und zumindest auf kurzen Distanzen eine Kommunikation zwischen Lokführern, Zugpersonal, Stellwerken oder nahegelegenen Dienststellen ermöglichen könnte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 3. Juli 2026 Nach Angaben der Deutschen Bahn AG wurde mit GSM-R ein standardisiertes System geschaffen, das europaweit im Einsatz ist und im grenzüberscheitenden Verkehr seit weit über 20 Jahren genutzt wird. In Deutschland besteht eine Rückfalllösung über ein öffentliches Mobilfunknetz, das mit den vorhandenen Bordgeräten ohne zusätzliche Ausstattungen genutzt werden kann. Analoger Funk über kurze Distanzen als Rückfalllösung entspricht nicht mehr dem heutigen Kommunikationsbedarf der Bahnen. 91. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Welche konkreten Bundeswasserstraßen sind derzeit oder künftig als Testfelder für die autonome Schifffahrt vorgesehen, und welche Haushaltsmittel werden dafür bereitgestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 3. Juli 2026 Derzeit sind im Rahmen der Förderrichtlinie „Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen (DTW)“ folgende Bundeswasserstraßen bzw. Teilabschnitte als Testfelder vorgesehen: • Spree-Oder-Wasserstraße, Südstrecke des Dortmund-Ems-Kanals zwischen Schleuse Waltrop und Hafen Dortmund, • der untere Neckar, • die Warnow für die Fährstrecke Kabutzenhof (Stadthafen Rostock) nach Gehlsdorf und • die Kieler Förde und Nord-Ostsee-Kanal, Fährstelle Nobiskrug. Haushaltsmittel für die Förderrichtlinie sind im Einzelplan 12, Kapitel 1210 Titel 686 24 verortet. 92. Abgeordnete Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Referentinnen und Referenten widmen sich derzeit im Bundesministerium für Verkehr jeweils dem Thema Autoverkehr, Fußverkehr, Luftverkehr, Mikromobilität, Radverkehr, Schienenverkehr, Urbane Seilbahnen und Wasserstraßenverkehr (bitte einzeln auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 2. Juli 2026 Die Zahl der Referentinnen und Referenten, die sich schwerpunktmäßig mit den genannten Themen befassen, ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Es sind ausschließlich Mitarbeitende ausgewiesen, die in der jeweiligen Fachabteilung dem Verkehrsträger zugeordnet sind. Autoverkehr 50 Radverkehr/Fußverkehr  5 Luftverkehr 33 Mikromobilität  2 Schienenverkehr 57 Urbane Seilbahnen  0 Wasserstraßenverkehr 56 93. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Mitarbeitende sind und waren in den letzten zwölf Monaten bei der DB InfraGO AG für die technische Planung sowie für die kaufmännische Abwicklung des Projekts Ulm– Augsburg zuständig (bitte monatsgenau und nach Arbeitsbereich aufgelistet angeben), und welche Planungsleistungen sind für das Projekt ausgeschrieben worden (bitte den Zeitpunkt der Ausschreibung angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 3. Juli 2026 Die Deutsche Bahn AG hat die in der Tabelle enthaltenen Angaben übermittelt. In den vergangenen zwölf Monaten wurden keine weiteren Planungsleistungen für das Projekt Augsburg–Ulm ausgeschrieben. 7/25 8/25 9/25 10/25 11/25 12/25 01/26 02/26 03/26 04/26 05/26 06/26 techn. PM 33 33 32 32 31 30 28 27 26 25 25 25 kaufm. PM  3  3  3  2  2  2  2  2  2  2  2  2 PM = Projektmanagement 94. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch sind die finanziellen Bedarfe für den Bedarfsplan Schiene im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung des Bundeshaushalts 2026 bei Fortsetzung aller im Bau befindlichen Projekte sowie bei angenommenen Baustart aller weiteren Projekte nach Abschluss der Planung, und in welcher Höhe sind die Investitionen in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung in Projekte des Bedarfsplan Schiene vorgesehen (bitte jeweils in Jahresscheiben auflisten; bei Angabe der mittelfristigen Finanzplanung bitte die Mittel summiert über alle Haushaltstitel, die in den Bedarfsplan investiert werden; vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 21/1234)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 29. Juni 2026 Bei der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 handelt es sich um ein regierungsinternes Planungsinstrument. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜN- DIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6301 verwiesen. 95. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was waren die Netzzustandsnoten für das Jahr 2025 für die Bahnstrecke Immendingen–Konstanz (Abschnitt Singen–Konstanz der Strecke 4000 Mannheim–Basel–Konstanz und Abschnitt Immendingen–Singen der Strecke 4250 Offenburg– Singen) insgesamt sowie jeweils für die Anlagenklassen Gleise, Weichen, Brücken, Tunnel, Stützbauwerke, Bahnübergänge, Stellwerke und Oberleitung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 29. Juni 2026 Bei der Netzzustandsnote handelt es sich um eine interne Kennzahl der DB InfraGO AG, deren Herleitung und Systematik das Bundesministerium für Verkehr (BMV) bislang nicht validieren kann und die daher für die Bewertung des Netzzustandes durch das BMV keine Anwendung findet. Nachfolgend sind die von der DB InfraGO AG für das Jahr 2025 mitgeteilten Netzzustandsnoten (NZN) der angefragten Strecken aufgelistet. Objektklasse NZN der Strecke Konstanz–Singen (4000) NZN der Strecke Offenburg–Singen (4250) Brücken 2.4 2.9 Bahnübergänge 3.9 3.8 Durchlass 3.1 3.7 Gleis 3.0 2.5 Stellwerke 4.2 3.9 Oberleitung 2.7 2.7 Stützbauwerke 2.1 2.3 Weichen 2.3 3.0 Gesamt 2.9 2.5 96. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Wie lang ist das gesamte Netz der im Rahmen von Stuttgart 21 verlegten Kabel und Kabelschächte, und wie hoch ist der prozentuale Anteil derer, die nach aktuellem Kenntnisstand (Juni 2026) fehlerhaft verlegt wurden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 1. Juli 2026 Nach Angaben der Deutschen Bahn AG sind rund 3.350 km Kabel im Projekt Stuttgart 21 zu verlegen. Davon wurden etwa 2.800 km bereits verlegt. Als Ergebnis der aktuellen Bestandsanalyse müssen rund 100 km ausgetauscht werden. Dies entspricht rund 3,57 Prozent. 97. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zutrittsregelung für Instandhaltungs- und Pflegearbeiten am Gefallenendenkmal Richtersdorf auf dem Gelände der Deutschen Bahn AG in Lehrte geregelt, insbesondere welche Genehmigungen, Sicherheitsunterweisungen oder sonstigen Voraussetzungen sind für den Zugang erforderlich, und welche Stelle, Behörde, Organisation oder welches Unternehmen führt diese Arbeiten durch bzw. ist hierfür verantwortlich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 29. Juni 2026 Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG ist das Denkmal zugänglich. Da die Fläche nicht für bahnbetriebliche Zwecke genutzt wird, besteht beim Betreten der Fläche keine Gefährdung aus dem Bahnbetrieb. 98. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) in Deutschland ergriffen, und ab wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen deutschen Behörden elektronische Frachtbeförderungsinformationen über eFTI-konforme Plattformen vollständig annehmen können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 3. Juli 2026 Gemäß der Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen sind Kontrollbehörden der EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ab dem 9. Juli 2027 elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) zu akzeptieren. Die Bundesregierung entwickelt im Rahmen der EU-Forschungsprojekte eFTI4EU und eFTI4LIVE eine Gate-Funktion, die in den Projekten mit europäischen Partnern getestet wird. Der Produktivbetrieb des eFTI-Gates kann zum 9. Juli 2027 starten. 99. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Wie viele Genehmigungen für Schwertransporte von Windkraftanlagen sowie deren Komponenten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2021 bis zum heutigen Zeitpunkt im Bundesfernstraßennetz erteilt, und welche Auswirkungen haben diese Transporte nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Belastung der Bundesfernstraßeninfrastruktur? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 29. Juni 2026 Im Rahmen der Beantragung von Großraum- und Schwertransporten wird die Ladung nur grob beschrieben. Daher liegen der Bundesregierung die erbetenen Informationen nicht vor. 100. Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen Stand hat die Prüfung der Deutschen Bahn AG, ob der Abschnitt Blankenfelde– Wünsdorf-Waldstadt der Dresdner Bahn statt auf 200 km/h auf 160 km/h ausgebaut werden kann, und falls die Prüfung abgeschlossen ist, zu welchem Ergebnis ist sie insbesondere hinsichtlich des Erhalts bestehender Bahnübergänge, des Entfalls zusätzlicher Eisenbahnquerungen sowie einer möglichen Entscheidung für das Projektziel „Ausbau auf 200 km/h“ gelangt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 1. Juli 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6517 verwiesen. 101. Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Anträge wurden im Rahmen des Förderaufrufs nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Lkw für ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gestellt, und wie hoch war die insgesamt von allen beantragte Fördersumme in diesem Bereich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 29. Juni 2026 Im Rahmen des Förderaufrufs für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Lkw für ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen wurden 430 Anträge mit einem Fördervolumen von 149,1 Mio. Euro eingereicht. 102. Abgeord

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