Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6834
21. Wahlperiode 03.07.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 29. Juni 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Badum, Lisa
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 49
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 17, 18
Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 19
Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . 110, 111, 112, 113
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 90, 91
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Broßart, Victoria
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 69, 115, 134
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 51
Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 21
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 8, 39
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 94, 95
Abgeordnete Nummer
der Frage
Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 141, 142
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 23, 61
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 97, 98
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 117, 118, 119
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . 120, 135, 136, 137
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84, 99
Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . 121, 122, 123, 124
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53, 54, 55
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Lehmann, Sven
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Abgeordnete Nummer
der Frage
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 24, 25, 67
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 86, 100
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 101, 102, 103
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 41, 42, 43
Müller, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 64, 65
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Nanni, Sara
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 56, 57
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . 138
Nick, Ophelia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 130, 131, 132
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 26
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . 14, 28, 76, 126
Abgeordnete Nummer
der Frage
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 106
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 58
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 45, 46, 77, 144
Schauws, Ulle
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Schmidt, Jan Wenzel
(fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 32, 87, 108
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 88
Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 80
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 16, 35, 72
Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Willnat, Christin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 81, 82, 83, 133
Drucksache 21/6834 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Lehmann, Sven
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 4
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Bär, Karl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 14
Seite
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 19
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 24, 25, 26
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 30
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32
Nanni, Sara
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/6834
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Müller, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 39
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Willnat, Christin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Seite
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 52
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56
Broßart, Victoria
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 58
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 60, 61
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 63
Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 64
Drucksache 21/6834 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 68, 69, 70
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73, 74
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Seite
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Nick, Ophelia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 81
Schauws, Ulle
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 83, 84
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/6834
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Entstanden dem Bundeshaushalt Kosten für die
Reise der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela
Merkel nach Chicago zur Einweihung des Obama
Presidential Center, und wenn ja, in welcher Höhe
(bitte nach Art der Ausgaben z. B. Flug, Hotel,
Mitarbeiter, Visagisten auflisten)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 29. Juni 2026
Im Rahmen der Amtsausstattung sind bislang für die o. g. Reise der
Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel Fahrt- und Flugkosten sowie
Kosten für die Übernachtung in Höhe von 6.593,38 Euro sowie für ihre
Begleitung in Höhe von 5.030,75 Euro entstanden.
Die Bundeskanzlerin a. D. hat anlässlich der Reise weitere nachamtliche
Geschäfte wahrgenommen.
2. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Ist die Entscheidung der Stadt Potsdam, das
ehemalige Rechenzentrum bis 2033 zu finanzieren,
vor dem Hintergrund der Bundesförderung für die
Stiftung Garnisonkirche Potsdam (SGP; vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/2465) mit dem Stiftungszweck und
den Zielen der Bundesförderung vereinbar, wenn
dadurch der Wiederaufbau des Kirchenschiffs auf
absehbare Zeit verhindert wird, und könnten sich
hieraus Rückzahlungsansprüche des Bundes
gegenüber der SGP oder der Stadt Potsdam ergeben
(bitte begründen)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 1. Juli 2026
Die Entscheidung der Stadt Potsdam, das ehemalige Rechenzentrum bis
2033 zu finanzieren, hat keinen Einfluss auf die Bundesförderung, die
sich ausschließlich auf den Wiederaufbau des Turms der Garnisonkirche
Potsdam bezieht. Der Wiederaufbau eines Kirchenschiffs ist nicht
Bestandteil und Zweck der Bundesförderung.
3. Abgeordnete
Linda Heitmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kriterien legt die Bundesregierung der
Entscheidung genau zugrunde, ob eine
Buchhandlung den jährlich verliehenen Deutschen
Buchhandelspreis und das damit verbundene Preisgeld
erhalten kann, und inwiefern ist zu erwarten, dass
diese Kriterien auch in den Folgejahren identisch
bleiben, sodass einmal ausgeschlossene
Buchhandlungen dies in ihre Überlegungen bezüglich
einer Bewerbung mit einbeziehen können?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 30. Juni 2026
Grundlage für die Entscheidung über die Auszeichnung mit dem
Deutschen Buchhandlungspreis sind die jeweils geltenden, öffentlich
zugänglichen Teilnahmebedingungen.
4. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Wie viele Kunst- und Kulturgüter, die nach dem
Zweiten Weltkrieg als sogenannte Beutekunst in
die Sowjetunion verbracht wurden, befinden sich
nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem
heutigen Staatsgebiet der Ukraine, wie beispielsweise
im Kiewer Museum für westliche und östliche
Kunst (Chanenko Museum) (vgl. www.zeit.de/19
91/29/die-kriegsgefangene-kunst), und sind unter
den im Kontext des Krieges in der Ukraine
innerhalb und/oder außerhalb der Ukraine, so etwa in
Deutschland, mit Hilfe von europäischen Staaten
gesicherten Kunst- und Kulturgüter auch solche,
die nach dem Zweiten Weltkrieg als sogenannte
Beutekunst aus Deutschland in die Sowjetunion
verbracht worden sind (vgl. www.kulturrat.de/ukr
aine/aus-politik-kultur-ukraine/rettung-der-ukraini
schen-kulturgueter/; https://kulturstaatsministe
r.de/presse/deutschland-und-ukraine-
vereinbarenkulturfreundschaft#)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 3. Juli 2026
Aufgrund der aktuellen Kriegssituation liegen der Bundesregierung
keine belastbaren Zahlen über die genannten Kulturgüter vor. Die
Bundesregierung setzt sich seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen
die Ukraine mit einer Vielzahl von Programmen für den Schutz von
Kulturgütern in der Ukraine ein.
5. Abgeordneter
Sven Lehmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In wie vielen Fällen wurden in der laufenden
Legislaturperiode Presseanfragen, die an den
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien gestellt wurden, ohne vorherige
Genehmigung durch die Journalistinnen und
Journalisten an die Weimer Media Group weitergegeben
(www.tagesspiegel.de/politik/enger-kontakt-zwisc
hen-weimer-behorde-und-weimer-firma-legte-de
r-medienbeauftragte-geschutzte-recherchen-offen-
15693332.html), und sieht die Bundesregierung in
dieser Weitergabe durch damit möglicherweise
einhergehende Verletzung der Anonymität und
Vertraulichkeit journalistischer Recherchen eine
Einschränkung der journalistischen Tätigkeit im
Sinne der grundgesetzlich geschützten
Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes, und wenn
nein, warum nicht?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 2. Juli 2026
Presseanfragen, die an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien (BKN) gestellt wurden, sind, soweit nach eingehender
Prüfung bekannt, in der laufenden Legislaturperiode in keinem Fall an die
Weimer Media Group (WMG) weitergegeben worden. In dem in der
Berichterstattung der „taz“ vom 22. Mai 2026 thematisierten Austausch
über Inhalte von Presseanfragen erfolgte eine Übermittlung von der
WMG an den BKM.
6. Abgeordneter
Sven Lehmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird der Deutsche Verlagspreis auch 2026, wie in
den Vorjahren, auf der Frankfurter Buchmesse
2026 den ausgezeichneten Verlagen verliehen,
und wenn ja, für welchen Zeitpunkt plant die
Bundesregierung die Ausschreibung zum
Verlagspreis 2026?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 3. Juli 2026
Der BKM beabsichtigt auch in diesem Jahr, den Deutscher Verlagspreis
im Rahmen der Frankfurter Buchmesse zu verleihen. Derzeit laufen die
Vorbereitungen zum Beginn der Ausschreibung, die zeitnah erfolgen
soll.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
7. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Folgeabschätzungen
über die Verteilung der Entlastungswirkung des
Tankrabatts auf die verschiedenen
Einkommensdezile in Deutschland vorgenommen bzw. liegen
ihr solche vor (wenn ja, bitte in absoluten
Beträgen sowie Prozent des Gesamtvolumens pro Dezil
aufschlüsseln), und wenn nein, warum hält die
Bundesregierung eine solche Verteilungsanalyse
für entbehrlich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 29. Juni 2026
Die kurzfristige Einführung des Tankrabatts diente dazu,
Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie die Wirtschaft schnell und direkt zu
entlasten. Eine Folgenabschätzung im Sinne der Fragestellung wurde nicht
durchgeführt. Die Befristung des Tankrabatts sorgt dafür, dass die
fiskalischen Risiken begrenzt bleiben und die Maßnahme zeitlich
zielgerichtet ist. Die Bundesregierung sieht in dieser Vorgehensweise einen
ausgewogenen Ansatz, um auf die im Zusammenhang mit der Irankrise
deutlich gestiegenen Energiepreise zeitnah, zielgerichtet und temporär zu
reagieren.
8. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Welche Kosten sind für den am Spreebogen
errichteten Neubau für das Bundespräsidialamt bis
zum Abschluss der grundlegenden Sanierung von
Schloss Bellevue und des angrenzenden
Bundespräsidialamtes im Haushalt eingeplant, und
zeichnen sich darüber hinaus Kostensteigerungen ab,
und wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 29. Juni 2026
Zur Beantwortung Ihrer Frage wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Maximilian Kneller
auf Bundestagsdrucksache 21/4186 verwiesen. Im Übrigen zeichnen
sich Kostensteigerungen derzeit nicht ab.
9. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2023 in der Bilanz der
Europäischen Zentralbank (EZB) Positionen
durch die an Sekundärmärkten getätigten Ankäufe
von Staatsanleihen bzw. anders gearteten
Wertpapieren innerhalb der Kaufprogramme Asset
Purchase Programme APP, Pandemic Emergency
Purchase Programme PEPP, Public Sector
Purchase Programme PSPP gebildet, bei denen
gemäß der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine regelmäßige
Beobachtungspflicht zur Verhältnismäßigkeitsprüfung des
rechtmäßigen Handelns der EZB bei der
Ausübung ihres Mandats für den Deutschen
Bundestag bzw. die Bundesregierung besteht (BVerfG
Urteil 2 BvR 859/15 – 2 BvR 1651/15 – 2 BvR
2006/15 – 2 BvR 980/16, 5. Mai 2020), und in
welcher Höhe wurden Bilanzpositionen der EZB
im Sinne der Fragestellung durch Abverkäufe
wieder verringert oder in Gänze aufgelöst (bitte
die Summen der Ankäufe, Abverkäufe bzw. der
daraus erfolgten saldierten Jahresendbestände in
den Jahren 2023 bis 2025, für das Jahr 2026
stichtagbezogen und nach den jeweiligen
Kaufprogrammen gliedern)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 2. Juli 2026
Die Bundesregierung beobachtet die geldpolitischen Maßnahmen und
Entscheidungen der EZB im Rahmen ihrer Integrationsverantwortung
fortlaufend. Im Zuge der geldpolitischen Normalisierung hatte der EZB-
Rat beschlossen, Nettoankäufe im Rahmen des Pandemic Emergency
Purchase Programme (PEPP) und des Asset Purchase Programme (APP)
Ende März 2022 bzw. zum 1. Juli 2022 einzustellen, sodass sich die
Wertpapierbestände innerhalb der Programme insgesamt nicht weiter
erhöhten. Mit der nur noch partiellen Reinvestition der Tilgungsbeträge
fälliger Vermögenswerte im APP seit Anfang März 2023 und dem
vollständigen Stopp der Wiederanlagen seit Juli 2023 begann im
Eurosystem der graduelle Abbau der Wertpapierbestände. Im Falle des PEPP
wurden zwischen Juli und Dezember 2024 nur noch partielle
Reinvestitionen der Fälligkeiten getätigt. Die Wiederanlage wurde ab Januar 2025
vollständig gestoppt.
Hinsichtlich der erfragten Informationen zu den An- und Verkäufen
sowie Beständen von APP, PSPP und PEPP wird auf die regelmäßigen
Veröffentlichungen der EZB verwiesen (www.ecb.europa.eu/mopo/impl
ement/app/html/index.en.html; www.ecb.europa.eu/mopo/implement/pe
pp/html/index.en.html).
10. Abgeordneter
Stefan Henze
(AfD)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung die Einnahmen des Bundes aus der
Kraftfahrzeugsteuer im zuletzt vollständig
abgeschlossenen Haushaltsjahr, und in welcher Höhe werden
entsprechende Einnahmen für das laufende
Haushaltsjahr erwartet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 1. Juli 2026
Daten zum Steueraufkommen sowie zu den Steuerschätzungen werden
regelmäßig auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen
veröffentlicht unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standar
dartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/1-
kassenmaessige-steuereinnahmen-nach-steuerarten-und-gebietskoerpers
chaften.html bzw. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Stand
ardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/
Steuerschaetzung/datenuebersichtsteuerschaetzungen.html.
11. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass
eine oder mehrere an den geplanten Blockaden
des AfD-Bundesparteitags am 4. Juli 2026 Erfurt
beteiligten Gruppierungen und Organisationen
Fördermittel aus einem oder mehreren
Bundesprogrammen bekommt, und wenn nein, wird sie
prüfen, ob das der Fall ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 2. Juli 2026
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob, und wenn ja,
welche Gruppierungen und Organisationen sich tatsächlich an
möglichen Blockaden beteiligen werden. Daher kann auch keine Auswertung
zu möglichen erhaltenen Fördermitteln erfolgen.
12. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus der aktuellen Studie des ZEW –
Leibniz-Zentrum für Europäische
Wirtschaftsforschung, wonach die ausstehenden
gemeinschaftlichen EU-Schulden bereits Ende 2024 ein
Volumen von über 800 Mrd. Euro erreicht haben und
bis 2030 auf mehr als 1,15 Bio. Euro ansteigen
könnten (www.zew.de/presse/pressearchiv/gemei
nsame-eu-schulden-sind-laengst-realitaet)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 1. Juli 2026
Die Bundesregierung nimmt die Studie zur Kenntnis. Sie kommentiert
externe Studien grundsätzlich nicht.
13. Abgeordnete
Iris Nieland
(AfD)
Welche Einnahmen erzielt der Bund jährlich aus
der Umsatzsteuer auf Leistungen, die im
Zusammenhang mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis
erbracht werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 1. Juli 2026
In der durch das Bundesministerium der Finanzen erstellten Statistik der
kassenmäßigen Steuereinnahmen wird das Aufkommen der
Umsatzsteuer nur insgesamt erfasst und nicht nach den zugrunde liegenden
Umsätzen verschiedener Gütergruppen oder Leistungen. Im Übrigen wird auf
die Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamts verwiesen.
14. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen,
und wenn ja, welche, um Pendler und
Gewerbetreibende nach dem zum 30. Juni 2026
anstehenden Auslaufen der befristeten
Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe dauerhaft zu entlasten, und
welche Auswirkungen auf die Inflation bzw. die
Lebenshaltungskosten erwartet die
Bundesregierung durch den damit verbundenen erneuten
Anstieg der Kraftstoffpreise (vgl.
Regierungspressekonferenz vom 8. Juni 2026 – www.bundesregier
ung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonfere
nz-vom-8-juni-2026-2438026, abgerufen am
16. Juni 2026)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 30. Juni 2026
Konkrete Planungen im Sinne der Fragestellung existieren aktuell nicht.
Schätzungen z. B. des ifo Instituts ergeben, dass die temporäre Senkung
der Energiesteuersätze auf Kraftstoffe für sich genommen die
Gesamtinflationsrate im Jahresdurchschnitt 2026 um ca. 0,1 Prozent-Punkte
verringert.
15. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(fraktionslos)
Beabsichtigt die Bundesregierung, die
ursprünglich zur Gegenfinanzierung der steuerlichen
Mindereinnahmen durch die inzwischen nicht
weiterverfolgte Entlastungsprämie von bis zu
1.000 Euro vorgesehene vorgezogene Erhöhung
der Tabaksteuer ebenfalls zurückzunehmen, und
wenn nein, welchen konkreten
Finanzierungszweck verfolgt die Bundesregierung mit der
Tabaksteuererhöhung nunmehr?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 29. Juni 2026
Eine der zentralen Aufgaben der Bundesregierung ist es, den Haushalt
zu konsolidieren. Die Bundesregierung hat sich deshalb mit den
Eckwerten für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030 darauf
verständigt, die Einnahmenseite zu stärken. Dazu gehört unter anderem,
die Tabaksteuer zu erhöhen. Die Erhöhung der Tabaksteuer ist auch im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen und vom
Unionsrecht vorgegeben. Eine vorgezogene Erhöhung noch im Jahr
2026 ist nicht mehr vorgesehen.
Die genaue Ausgestaltung der Tabaksteueranpassung wird derzeit
innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
16. Abgeordneter
Sascha Wagner
(Die Linke)
Leitet die Bundesregierung aus der Studie
„Finanzbedarfe der Kommunen für Wärme, Gebäude
und Mobilität – Ergebnisse einer Auswertung
kommunaler Bedarfsschätzungen“ des „Forums
Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft“ konkrete
politische Maßnahmen ab, und wenn ja, welche
(bitte die Schwerpunktmaßnahmen einzeln
auflisten), und teilt die Bundesregierung die
Schlussfolgerung der Autorinnen und Autoren der Studie,
dass die Finanzbedarfe der Kommunen „nicht aus
den bestehenden Finanzierungsquellen gedeckt
werden“ können, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 1. Juli 2026
Die Bundesregierung nimmt die Studie zur Kenntnis. Sie kommentiert
externe Studien grundsätzlich nicht.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
17. Abgeordneter
Karl Bär
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Veränderungen für Fahrzeuge der
medizinischen Taskforce ergeben sich aus der
Ankündigung des sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz in
den Landkreisen Miesbach und Bad Tölz-
Wolfratshausen?
18. Abgeordneter
Karl Bär
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Veränderungen für Fahrzeuge der
Feuerwehr ergeben sich aus der Ankündigung des sog.
Pakt für den Bevölkerungsschutz in den
Landkreisen Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 30. Juni 2026
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Unmittelbar aus dem Pakt für den Bevölkerungsschutz ergeben sich für
die Fahrzeuge der Medizinischen Task Force (MTF) und für die
Fahrzeuge der Feuerwehr in den Landkreisen Miesbach und Bad Tölz-
Wolfratshausen keine konkreten Veränderungen.
Der im Mai 2026 beschlossene „Pakt für den Bevölkerungsschutz“
sichert die Investitionen in die ergänzende Ausstattung des Bundes in
den Aufgabenbereichen Brandschutz, CBRN-Schutz, Sanität und
Betreuung. Laufende und geplante Beschaffungsmaßnahmen werden
zielgerichtet weiter vorangetrieben. Dabei wird das Ziel verfolgt, das
Ausstattungs-Soll zu erreichen und dauerhaft zu halten. Zu diesem Zweck
sollen bis 2029 über 1.000 Spezialfahrzeuge für die oben genannten
Aufgabenbereiche beschafft und den Ländern für den ergänzenden
Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt werden.
Der Katastrophenschutz fällt nach der verfassungsrechtlichen
Aufgabenteilung gemäß Artikel 70 i. V. m. Artikel 30 des Grundgesetzes (GG) in
der Zuständigkeit der Länder. Der Zivilschutz fällt gemäß Artikel 73
Absatz 1 Nummer 1 GG in die Zuständigkeit des Bundes. Die vom
Bund zur Wahrnehmung dieser grundgesetzlichen Aufgaben finanzierten
Fahrzeuge, Ausstattungen und Geräte für den ergänzenden
Katastrophenschutz werden den Ländern zur Verteilung in eigener Zuständigkeit
übergeben. Sie bleiben jedoch Eigentum des Bundes.
Die Zuweisung der ergänzenden Ausstattung des Bundes an die Länder
richtet sich streng nach dem Prinzip der möglichst gleichmäßigen
prozentualen Ausstattung. Er bedient daher mit jedem neuen Fahrzeug
zuerst das Land mit der größten prozentualen Ausstattungslücke (Soll-Ist-
Vergleich) zum Zeitpunkt der Zuweisung. Mit diesem Verfahren möchte
der Bund den Bedarfen aller Länder gleichermaßen gerecht werden.
Die Länder verteilen sodann landesintern die ihnen zugewiesenen
Fahrzeuge in eigener Zuständigkeit, daher kann seitens des Bundes nicht
beantwortet werden, ob die Landkreise Miesbach und Bad Tölz-
Wolfratshausen im Laufe der kommenden Auslieferungen mit einem neuen
Fahrzeug bedacht werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige
Stelle des Landesinnenministeriums.
19. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch sind die aktuellen Kapazitäten an
deutschen Flughäfen zur Durchführung von
Asylgrenzverfahren (bitte insgesamt und je
betroffenem Flughafen angeben), und welche
Kapazitätserweiterungen sind geplant (bitte ebenfalls
insgesamt und je betroffenem Flughafen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 30. Juni 2026
Mit Durchführungsbeschluss vom 5. August 2024 hat die EU-
Kommission für Deutschland eine verpflichtend einzurichtende Kapazität von
374 Plätzen festgelegt.
Mit Anwendung der GEAS-Rechtsakte zum 12. Juni 2026 stehen
folgende Kapazitäten aktuell zur Verfügung:
Brandenburg:
Brandenburg nutzt seit dem 12. Juni 2026 eine Einrichtung am
ehemaligen Flughafen Schönefeld, Einrichtung für Grenzverfahren. Das Land
stellt 40 Plätze zur Verfügung.
Hessen:
Das Land nutzt eine Einrichtung am Frankfurter Flughafen und stellt ca.
200 Plätze zur Verfügung. Nach derzeitigem Stand der Planungen soll
die Einrichtung nach einer Erweiterung als Dauer-Einrichtung genutzt
werden.
Bayern:
Der Freistaat Bayern nutzt einen Teil der Kombinierten Transit- und
Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München als Unterkunft für
das Grenzverfahren. Es stehen dort 27 Plätze zur Verfügung. Bayern
plant zudem die Herrichtung einer weiteren Einrichtung in Ingolstadt für
das Grenzverfahren, um dauerhaft insgesamt rund 50
Unterbringungsplätze in Bayern zu schaffen.
Baden-Württemberg:
Baden-Württemberg nutzt eine Einrichtung in Pforzheim für das
Grenzverfahren mit zehn Plätzen. Weitere fünf Plätze sollen im Laufe des
Jahres bereitgestellt werden.
Nordrhein-Westfalen (NRW):
NRW plant, eine Interimseinrichtung in Ratingen zu eröffnen (50
Plätze), nach derzeitiger Planung ist die Inbetriebnahme voraussichtlich
Anfang 2027 vorgesehen. Eine Dauereinrichtung auf dem
Flughafengelände Düsseldorf befindet sich in Planung (50 Plätze).
Hamburg:
Ob eine Grenzverfahrens-Einrichtung mit 15 Plätzen am Flughafen
Hamburg errichtet wird, befindet sich aktuell in Prüfung.
20. Abgeordneter
Dr. Gottfried
Curio
(AfD)
Wie viele Afghanen wurden in der Zeit vom 1.
Juni 2025 bis heute nach Afghanistan abgeschoben
(bitte monatsweise aufschlüsseln), und gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Gründe
dafür, dass Afghanen nicht in höherer Zahl und
Frequenz abgeschoben werden, und wenn ja,
welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 30. Juni 2026
Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit die Durchführung von
Rückführungen fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Die
Bundesregierung hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die
Länder regelmäßig Rückführungen nach Afghanistan durchführen
können. Dies erfolgt in Umsetzung des klaren Auftrages aus dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.
Die statistischen Angaben zu Abschiebungen afghanischer
Staatsangehöriger können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Monat Jahr Anzahl
Juni 2025 0
Juli 2025 81
August 2025 0
September 2025 0
Oktober 2025 0
November 2025 0
Dezember 2025 2
Januar 2026 2
Februar 2026 20
März 2026 5
April 2026 28
Mai 2026 0
1. bis 24. Juni 2026 32
Datenquelle: Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES)
Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund von
Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen der Qualitätssicherung auch
zukünftig geringfügig ändern.
21. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung
bei der Weiterentwicklung der Warn-App
[NINA], insbesondere hinsichtlich der
Ankündigung, zukünftig alle öffentlichen Schutzräume zu
erfassen und Informationen hierzu in die Warn-
App [NINA] zu integrieren (www.tagesschau.de/i
nland/innenpolitik/zivilschutz-deutschland-10
2.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 30. Juni 2026
Derzeit erfolgt durch das Bundesministerium des Innern eine
Abstimmung zum Konzept für die öffentlichen Zufluchtsräume mit den
Ländern. Erst nach Abschluss dieses Abstimmungsprozesses kann ein
Zeitplan für die Aufnahme der öffentlichen Zufluchtsräume in die Warn-App
NINA erstellt werden.
22. Abgeordneter
Hauke Finger
(AfD)
Wie viele Beratungsfälle hat die „starke Stelle“
seit Aufnahme des operativen Betriebs am 1.
August 2024 bis zum Stichtag 31. Mai 2026
insgesamt verzeichnet, und welche Fördermittel
wurden in diesem Zeitraum vom Bundesministerium
des Innern (BMI) bzw. über die Stiftung
Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) für
die „starke Stelle“ abgerufen bzw. ausgezahlt
(bitte hierbei auch die durchschnittlichen
Förderkosten je Beratungsfall in diesem Zeitraum
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 30. Juni 2026
Seit Aufnahme des operativen Betriebs hat die bundesweite
Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und
-träger („starke Stelle“) bis zum Stichtag 31. Mai 2026 insgesamt
320 Beratungsfälle abschließend bearbeitet, welche über die offiziellen
Kontaktwege (telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular)
eingegangen sind. Zahlenmäßig nicht berücksichtigt sind hierbei diejenigen
Beratungen, welche sich jeweils am Rande oder im Anschluss an
Veranstaltungen ergeben, bei denen sich die starke Stelle mit ihrem Angebot
vorstellt.
Neben der Verweisberatung gehören Vernetzung und
Öffentlichkeitsarbeit zu den Aufgaben der starken Stelle. Hierzu zählen insbesondere
der Austausch mit Sicherheitsbehörden, Justiz, Verwaltung und weiteren
relevanten Akteuren, die Identifizierung bestehender
Unterstützungsangebote für kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger
sowie die weitere Bekanntmachung der starken Stelle durch die
Mitwirkung an Fachveranstaltungen und eigenen Informationsangeboten.
Die starke Stelle wird durch das Bundesministerium des Innern im
Rahmen einer temporären Projektförderung für die Dauer von fünf
Haushaltsjahren mit einem Gesamtfördervolumen von 1,06 Mio. Euro
finanziert. Die jährliche Fördersumme betrug im Haushaltsjahr 2024
242.000 Euro, seit dem Haushaltsjahr 2026 beläuft sich diese auf
272.000 Euro. Sämtliche Aufgaben der starken Stelle sind integraler
Bestandteil des Gesamtbetriebs. Eine Aufschlüsselung einzelner
Tätigkeiten nach Förderkosten ist daher nicht möglich.
23. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
In welcher Höhe wurden bzw. werden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2025
und 2026 für Beamte der Bundesrepublik
Deutschland in aktiven Dienstverhältnissen
Gesamtpersonalkosten mit den Bestandteilen der
laufenden Grundbesoldung zuzüglich weiterer
Vergütungsbestandteile als Gesamtbezüge,
Personalnebenkosten, Sozialleistungen, Heilfürsorge
mit Beihilfen, Familienfürsorgeleistungen,
Pensionsrückstellungen etc. aufgewendet, und in
welcher Höhe werden diese Aufwendungen für die
fortfolgenden Jahre prognostiziert (bitte die
Gesamtaufwendungen im Sinne der Fragestellung
nach Vergangenheitswerten 2025,
stichtagsbezogenen Werten 2026 bzw. die bereits vorliegenden
Prognosen für die fortfolgenden Jahre gliedern)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 2. Juli 2026
Die Alimentation der Beamtinnen und Beamten wird auf Bundesebene
durch den Deutschen Bundestag als Haushaltsgesetzgeber beschlossen.
Die Entwicklung der Gesamtpersonalkosten kann daher den Übersichten
zum Bundeshaushalt des jeweiligen Jahres, Teil I, B (Ausgaben)
entnommen werden. Im Übrigen liegen keine differenzierten Angaben im
Sinne der Fragestellung in aggregierter Form vor. Unter folgendem Link
sind alle Bundeshaushaltspläne zu finden: www.bundeshaushalt.de/DE/
Download-Portal/download-portal.html.
24. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 129 des
Strafgesetzbuches gab bzw. gibt es gegen
Mitglieder der Letzten Generation nach Kenntnis der
Bundesregierung, und wie wurde das
Ermittlungsverfahren jeweils beendet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. Juli 2026
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat keine
abgeschlossenen Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung geführt.
Im Übrigen kann die Bundesregierung zu etwaigen
fragegegenständlichen Ermittlungsverfahren des GBA nach sorgfältiger Abwägung
weitere Auskünfte nicht erteilen, auch nicht in eingestufter Form. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit
an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten
Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt.
Im Falle eines laufenden Ermittlungsverfahrens wäre eine entsprechende
Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu
erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall
gelten, dass durch den GBA kein Ermittlungsverfahren im Sinne der
Fragestellung geführt wird: Würde im Falle einer Nichteinleitung eine
Auskunft erteilt, im Falle einer Einleitung hingegen eine Antwort
verweigert, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten geschlossen werden,
dass eine Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn tatsächlich ein
Verfahren eingeleitet worden ist.
Zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die
Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung bereits
aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte.
25. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele strafrechtlichen Verfahren wegen
Beteiligung an Aktionen einerseits der Letzten
Generation bzw. Mitgliedschaft in selbiger und
andererseits der sogenannten Bauernproteste, die in
Deutschland zwischen Dezember 2023 und März
2024 stattfanden, sind der Bundesregierung
bekannt, und in welchem Stadium befinden sich die
Verfahren bzw. wie wurden die bereits beendeten
Strafverfahren abgeschlossen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. Juli 2026
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im
Zusammenhang mit der Letzten Generation keine abgeschlossenen
(Ermittlungs-)Verfahren im Sinne der Fragestellung geführt. Darüber hinaus
kann die Bundesregierung zu etwaigen diesbezüglich
fragegegenständlichen Ermittlungsverfahren des GBA nach sorgfältiger Abwägung
weitere Auskünfte nicht erteilen, auch nicht in eingestufter Form. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit
an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten
Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt.
Im Falle eines laufenden Ermittlungsverfahrens wäre eine entsprechende
Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu
erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall
gelten, dass durch den GBA kein Ermittlungsverfahren im Sinne der
Fragestellung geführt wird: Würde im Falle einer Nichteinleitung eine
Auskunft erteilt, im Falle einer Einleitung hingegen eine Antwort
verweigert, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten geschlossen werden,
dass eine Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn tatsächlich ein
Verfahren eingeleitet worden ist.
Im Übrigen kann im Zusammenhang mit den sogenannten
Bauernprotesten bezogen auf die Strafverfolgungszuständigkeit des GBA eine
Beantwortung Ihrer Frage wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit
der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass
das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –,
BVerfGE 147, 50, 147 f.). Danach sind nur die Informationen
mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem
Aufwand in Erfahrung bringen kann.
Aktionen der (sogenannten) Bauernproteste sind keine Kriterien, die in
den Verfahrensregistern des GBA statistisch erfasst sind. Erforderlich
wäre daher eine händische Auswertung eines bis Dezember 2023
zurückreichenden immensen Aktenbestandes, was die Ressourcen der
betroffenen Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen Zeitraum
vollständig beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit zum Erliegen
bringen würde.
Zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die
Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund
der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte.
26. Abgeordnete
Iris Nieland
(AfD)
Welchen Stand hat die von der Bundesregierung
in ihrer Stellungnahme zum vom Bundesrat in
seiner 1055. Sitzung beschlossenen
Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes –
Aufnahme von Nachtzieltechnik (Bundestagsdrucksache
21/893) – angekündigte Prüfung des
Gesetzentwurfs erreicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. Juli 2026
Die Bundesregierung wird die fragegegenständliche Prüfung in die im
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte Evaluierung des
gesamten Waffenrechts einbeziehen, die derzeit vorbereitet wird.
27. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt die
Bundesregierung die Eingriffe in das allgemeine
Persönlichkeitsrecht sämtlicher Personen, deren
personenbezogene Daten im Rahmen einer
automatisierten Datenanalyse durch das Bundesamt
für Verfassungsschutz verarbeitet werden, und mit
welcher Begründung hält die Bundesregierung die
Durchführung automatisierter Datenanalysen
ohne spezifische Rechtsgrundlage im
Bundesverfassungsschutzgesetz für rechtmäßig,
insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 16.
Februar 2023 – 1 BvR 1547/19, Rn. 55 – Hessen
Data)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 2. Juli 2026
Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
(BVerfSchG) darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die zur
Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich
personenbezogener Daten verarbeiten, soweit nicht die anzuwendenden
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere
Regelungen im BVerfSchG entgegenstehen. Dabei regelt das BVerfSchG in
allgemeiner Form und somit technologieneutral die Verarbeitung
personenbezogener Daten in Dateien. Soweit die Einhaltung der
entsprechenden Vorschriften der §§ 10, 11 und 12 BVerfSchG durch ein
Dateiverfahren gewährleistet ist, besteht gegen dessen Einsatz zur
Verarbeitung personenbezogener Daten kein datenschutzrechtlicher
Hinderungsgrund.
28. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Führt die Bundesregierung derzeit Gespräche mit
anderen Staaten über die Einrichtung von
Rückkehrzentren für ausreisepflichtige Personen
außerhalb der EU, wenn ja, mit welchen, und liegen der
Bundesregierung Schätzungen dazu vor, wie viele
ausreisepflichtige Personen jährlich über dieses
Modell tatsächlich rückgeführt werden könnten,
und wenn ja, wie lauten diese (vgl.
Regierungspressekonferenz vom 3. Juni 2026 – www.bundes
regierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressek
onferenz-vom-3-juni-2026-2436190, abgerufen
am 16. Juni 2026)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 3. Juli 2026
Die Bundesregierung strebt gemeinsam mit weiteren europäischen
Mitgliedstaaten die Einrichtung von sogenannten Return Hubs in
Drittstaaten an und ist hierzu in ersten Gesprächen mit möglichen Partnerstaaten.
Aufgrund der im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit
gebotenen Vertraulichkeit, können mögliche Partnerstaaten nicht vorab benannt
werden. Auch zur Größenordnung möglicher Rückführungen in Return
Hubs kann noch keine Aussage getroffen werden.
29. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Wie viele Angriffe hat es in den Jahren 1998 bis
2025 nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland gegeben, in denen Kinder bzw.
Jugendliche zwischen 11 und 18 Jahren mit dem
Tatwerkzeug Messer einen anderen Menschen
verletzt (www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holst
ein/flensburg_nordfriesland_schleswig-flensburg/
flensburg-16-jaehriger-durch-messer-verletzt,regi
onflensburgnews-2744.html) oder getötet haben
(bitte jeweils nach Kalenderjahr angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 29. Juni 2026
Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu dem Phänomen
Messerangriff liegen seit dem Berichtsjahr 2024 vor. Die
Phänomenerfassung erfolgt grundsätzlich zum Fall. Aussagen zu Tatverdächtigen
sind auf dieser Basis nicht möglich, da bei einem Fall – beispielsweise
der Körperverletzung mit Phänomen „Messerangriff“ – neben der mit
einem Messer drohenden oder handelnden tatverdächtigen Person auch
weitere, unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein können.
Dementsprechend sind keine Daten zu Straftaten, bei denen Kinder bzw.
Jugendliche zwischen 11 und 18 Jahren mit dem Tatwerkzeug Messer einen
anderen Menschen verletzt oder getötet haben, verfügbar.
30. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Von wie vielen Fällen einer in den Jahren 2013
bis 2026 in Deutschland begangenen
Vergewaltigung bzw. eines sexuellen Missbrauchs, bei denen
syrische Staatsangehörige tatverdächtigt waren,
hat die Bundesregierung Kenntnis (www.n-tv.de/
panorama/Zwei-Syrer-sollen-18-Jaehrige-in-Mue
nchen-vergewaltigt-haben-id31009041.html), und
in wie vielen Fällen handelte es sich bei den
Opfern um Minderjährige (bitte jeweils nach
Kalenderjahr aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. Juli 2026
Die nachstehende Tabelle gibt an, bei wie vielen Fällen von
Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders
schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 des Strafgesetzbuches
(StGB) in den Berichtsjahren 2013 bis 2025 mindestens eine der
tatverdächtigen Personen eine syrische Staatsangehörigkeit hatte.
Weiterhin ist die Anzahl der Fälle von Vergewaltigung, sexueller
Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall
einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB in den Berichtsjahren 2013 bis
2025 mit mindestens einer tatverdächtigen Person mit syrischer
Staatsangehörigkeit aufgeführt, zu denen mindestens ein minderjähriges Opfer
erfasst wurde. Zusätzlich ist zu beachten, dass in Konstellationen, in
denen mehrere Tathandlungen verwirklicht wurden, nur die Tathandlung
mit der höchsten Strafzumessung in der Polizeilichen Kriminalstatistik
(PKS) erfasst wird.
Dargestellt werden Fälle zum PKS-Schlüssel 111000 „Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall
einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB“. Dieser Schlüssel
wurde aufgrund von Gesetzesänderungen inhaltlich im Jahr 2017 bzw. 2018
angepasst. Die Vergleichbarkeit ist dadurch nur bedingt möglich. (2013
bis 2017: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Absatz 2, 3
und 4, 178 StGB; 2017: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung/
Übergriffe §§ 177 Absatz 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 und 9, 178 StGB; nach 2018:
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders
schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB).
Das Berichtsjahr 2026 ist noch nicht abgeschlossen. Fälle zum
Berichtsjahr 2026 können daher nicht dargestellt werden.
Berichtsjahr
Anzahl Fälle
mit mindestens
einem/einer syrischen
Tatverdächtigen
Anzahl Fälle
mit mindestens
einem/einer syrischen
Tatverdächtigen
und einem Opfer
jünger als 18 Jahre
2013 24 4
2014 38 13
2015 70 21
2016 221 56
2017 433 134
2018 308 90
2019 363 119
2020 388 139
2021 400 128
2022 521 191
2023 484 168
2024 648 238
2025 726 279
31. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der
aktuellen Debatten über den
aufenthaltsrechtlichen Status ukrainischer Staatsangehöriger sowie
möglicher zukünftiger Änderungen der
Schutzregelungen (www.zdfheute.de/politik/ausland/dobri
ndt-ukraine-maenner-asyl-fluechtlinge-aufnahme-
regeln-100.html) durch konkrete rechtliche oder
politische Maßnahmen auch künftig
sicherzustellen, dass ukrainische Staatsangehörige im
wehrpflichtigen Alter, die sich bereits rechtmäßig
aufgrund des vorübergehenden Schutzes oder eines
anderen humanitären Aufenthaltstitels in
Deutschland aufhalten, ihren Schutz- und
Aufenthaltsstatus unabhängig von ihrem Wehrpflichtstatus
behalten und weder mit einer Einschränkung ihres
Schutzstatus noch mit Maßnahmen rechnen
müssen, die auf eine Rückkehr in die Ukraine oder
eine Beendigung ihres rechtmäßigen Aufenthalts
abzielen, und wenn ja, durch welche, und wenn
nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 3. Juli 2026
Derzeit diskutieren die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, den
vorübergehenden Schutz für ukrainische Staatsangehörige zu verlängern. Die
Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Im Gespräch ist dabei
die Beschränkung des Anwendungsbereichs der Richtlinie über den
vorübergehenden Schutz auf Personen, die die Ukraine während des
Kriegsrechts legal verlassen dürfen und neu in die EU einreisen. Bereits in der
EU aufhältige ukrainische Staatsangehörige wären von der
Einschränkung nicht betroffen. Entsprechend folgen für diesen Personenkreis
keine besonderen Maßnahmen aus einer ggf. eingeschränkten
Verlängerung der Richtlinie.
32. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(fraktionslos)
Plant die Bundesregierung Maßnahmen infolge
der am 9. Juni 2026 vorgestellten Fallzahlen zur
Politisch motivierten Kriminalität 2025 zur
Bekämpfung linksmotivierter Gewalt, und wenn ja,
welche, und welche Haushaltsmittel sind hierfür
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern vorgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 29. Juni 2026
Die Bundesregierung tritt grundsätzlich allen verfassungsfeindlichen
Bestrebungen und jedweder Gewalt mit derselben Entschlossenheit und
Konsequenz entgegen. Zur Bekämpfung und Verfolgung
linksextremistisch motivierter Straftaten und Strukturen entwickelt die
Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine entsprechende Strategie (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Zeilen, 2733 und
2734), die in dieser Legislaturperiode veröffentlicht werden wird.
Unabhängig davon werden bei Vorliegen entsprechender Erfordernisse
lageangepasste (Bekämpfungs-)Maßnahmen ergriffen. Infolge des
linksextremistischen Brandanschlags auf das Stromnetz in Berlin am 3. Januar
2026 haben beispielsweise sowohl das Bundeskriminalamt (BKA) als
auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
Organisationsstrukturen geschaffen, die die Aufklärung dieses Anschlags vorantreiben sowie
generell linksextremistische Angriffe auf Kritische Infrastruktur
(KRITIS) systematisch analysieren. Die fragegegenständlichen
Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität 2025 bekräftigen noch einmal
die Notwendigkeit der Fortführung des konsequenten
Bekämpfungsansatzes.
Eine Auskunft zu den 2027 vorgesehenen Haushaltsmitteln ist aktuell
nicht möglich, da die Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 noch nicht
abgeschlossen ist.
33. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Setzt das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits eigene oder von Dritten bezogene KI-
gestützte Softwarelösungen operativ zur Analyse,
Erkennung, Bewertung oder Abwehr von
Cyberbedrohungen ein, und welchen konkreten
Anwendungsbereichen sind diese Lösungen zugeordnet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 3. Juli 2026
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nutzt
KI-gestützte Softwarelösungen zur Analyse, Erkennung, Bewertung
oder Abwehr von Cyberbedrohungen, um den aktuellen und
kommenden Herausforderungen und Bedrohungen im Cyberraum zu begegnen.
Das BSI favorisiert hierbei aus Gründen digitaler Souveränität lokale
LLMs (Large Language Models) im Eigenbetrieb, nutzt aber auch
externe Anbieter z. B. bei der Schwachstellensuche.
34. Abgeordneter
Thomas Stephan
(AfD)
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung
zutreffend, dass durch eine nach meiner Auffassung
mangelhafte Anwendung des Artikels 16a
Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes (Recht auf Asyl),
durch eine nach meiner Auffassung mangelhafte
Überprüfung und Anwendung von § 4 des
Freizügigkeitsgesetzes/EU im Sinne der Freizügigkeit in
der EU (Voraussetzungen sind eine
Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel) und
durch Aufnahmezusagen von ausländischen
Bevölkerungskontingenten (z. B. afghanische
Ortskräfte) durch Abkommen mit Staaten oder
multinationalen Organisationen immer mehr Ausländer
mit geringen Sprachkenntnissen und geringem
Bildungsniveau (www.bi ldungsber icht .de/de)
nach Deutschland kommen oder geholt werden,
die in vielen Fällen die Voraussetzungen des
deutschen Arbeitsmarktes nicht erfüllen und als
endgültige Station der Existenzsicherung den Zugang
zum Bürgergeld erhalten (www.merkur.de/politik/
union-stocksauer-wegen-bas-sozialsystem-behaup
tung-verschaerft-das-problem-zr-9429529
3.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 3. Juli 2026
Ein Anwendungsdefizit im Bereich des Artikels 16a des Grundgesetzes
besteht nicht. Die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen
Vorgaben werden angewendet. Das Ziel der Grundsicherung für
Arbeitsuchende ist es, die Menschen, die aufgrund der Hilfebedürftigkeit auf
die Leistungen angewiesen sind, schnellstmöglich und nachhaltig in
Arbeit zu bringen. Alle erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden der
Grundsicherung für Arbeitsuchende sind verpflichtet, an der Überwindung
ihrer Hilfebedürftigkeit aktiv mitzuwirken, insbesondere und vorrangig
durch die Aufnahme einer Beschäftigung zur Sicherung des eigenen
Lebensunterhalts. Dies gilt auch für nicht-deutsche Staatsangehörige oder
Schutzberechtigte. Die Jobcenter sind hier im Rahmen ihres gesetzlichen
Auftrags beratend und vermittelnd tätig und unterstützen die Menschen
aktiv auch durch Einsatz von erforderlichen Eingliederungsleistungen
und bei der Sprachförderung. Bei nicht ausreichender Mitwirkung
greifen bei allen Beziehenden von Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch leistungsrechtliche Konsequenzen, unabhängig von der
Staatsangehörigkeit und oder dem Grund des Aufenthalts. Die
Beschäftigungsquote von Männern aus den acht Asylhauptherkunftsländern, die
im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen sind, entspricht nach
Erkenntnissen des IAB mittlerweile etwa der Beschäftigungsquote der
männlichen deutschen Bevölkerung.
Auch bei der Anwendung des § 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU
vollzieht die Verwaltung das geltende Recht. Nach § 4 des
Freizügigkeitsgesetzes/EU haben nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre
Familienangehörigen nur ein Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet,
wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und
ausreichende Existenzmittel verfügen. Entsprechend erhalten diese Personen
mangels Hilfebedürftigkeit keine Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch. Eine Prüfung der Voraussetzungen des § 4 des
Freizügigkeitsgesetzes/EU erfolgt im Übrigen durch die Ausländerbehörden,
wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die
Freizügigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Freiwillige Bundesaufnahmeprogramme für besonders schutzbedürftige
Personen wurden durch die Bundesregierung soweit wie möglich
beendet. „Abkommen mit Staaten oder multinationalen Organisationen“, die
in Aufnahmezusagen münden, bestehen für die Bundesrepublik
Deutschland nicht.
35. Abgeordneter
Sascha Wagner
(Die Linke)
Wie viele Dosen Pfefferspray wurden 2025 und
im bisherigen Verlauf des Jahres 2026 durch
Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei
eingesetzt, und kam es im Rahmen der Einsätze zu
lebensbedrohlichen Situationen für die von den
polizeilichen Maßnahmen Betroffenen oder zu
Todesfällen infolge besagter Einsätze (bitte
einzeln nach Zeitpunkten und Einsatzorten
auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. Juli 2026
Die Anzahl der Einsätze von Reizstoffsprühgeräten (Pfefferspray) durch
Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei wird nicht zentral gesondert
statistisch erfasst.
Der Bundesregierung liegen daher keine belastbaren Angaben darüber
vor, wie viele Einsätze im Jahr 2025 sowie im bisherigen Verlauf des
Jahres 2026 erfolgt sind.
Eine Beantwortung der Frage durch nachträgliche Auswertung
sämtlicher in Betracht kommender Einsatz- und Vorgangsdokumentationen
wäre nur durch eine manuelle Einzelfallprüfung möglich. Eine solche
Auswertung ist innerhalb der für die Beantwortung einer Frage aus dem
Parlament in der zur Verfügung stehenden Frist mit vertretbarem
Verwaltungsaufwand nicht leistbar.
Lebensbedrohliche Situationen oder Todesfälle infolge des polizeilichen
Einsatzes von Pfefferspray durch die Bundespolizei sind für den
angefragten Zeitraum nicht bekannt.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
36. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Welche Anzahl von unabhängigen und
umfassenden Heritage Impact Assessment (HIA), sind nach
Kenntnis der Bundesregierung zum Schutz der
UNESCO-Welterbestätten in Deutschland seit
2006 beauftragt und durchgeführt worden, und
mit welchem Ergebnis?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 30. Juni 2026
Die Zuständigkeit für den Themenbereich der „Heritage Impact
Assessments“ liegt bei den Bundesländern. Die jeweils zuständigen Stellen in
den Bundesländern sind die zentralen Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner bei Fragen und Verfahren zur innerdeutschen Umsetzung
der Welterbekonvention, auch bezüglich der Verfahren zur Entscheidung
zur Durchführung, zum Umfang und Beauftragung eines „Heritage
Impact Assessment“.
Der Bundesregierung liegen daher keine konsolidierten Zahlen im Sinne
der Fragestellung vor.
37. Abgeordnete
Katrin Fey
(Die Linke)
Nutzt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund
der eskalierenden Angriffe und der daraus
resultierenden katastrophalen humanitären Folgen
für die Zivilbevölkerung in El Obeid, wo derzeit
über 563.000 Bewohnerinnen und Bewohner
sowie mehr als 105.000 Binnenvertriebene akut
bedroht sind, ihre diplomatischen
Einflussmöglichkeiten, um sich gegenüber den Konfliktparteien
im Sudan, dafür einzusetzen, das alle nötigen
Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Zivilistinnen
und Zivilsten und ziviler Infrastruktur ergriffen
werden sowie die sichere und ungehinderte
Bewegungsfreiheit für Zivilistinnen und Zivilisten in
EL Obeid gewährleistet wird, und wenn ja, in
welcher Form?
38. Abgeordnete
Katrin Fey
(Die Linke)
Nutzt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund
der eskalierenden Angriffe und der daraus
resultierenden katastrophalen humanitären Folgen
für die Zivilbevölkerung in El Obeid, wo derzeit
über 563.000 Bewohnerinnen und Bewohner
sowie mehr als 105.000 Binnenvertriebene akut
bedroht sind, ihre diplomatischen
Einflussmöglichkeiten, um sich gegenüber den Konfliktparteien
im Sudan, dafür einzusetzen, dass humanitäre und
kommerzielle Güter El Obeid sicher erreichen
können und der Schutz humanitärer Helferinnen
und Helfer, lokaler Organisationen und
Händlerinnen und Händler gewährleistet wird, und wenn
ja, in welcher Form?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 3. Juli 2026
Die Fragen 37 und 38 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, die Lage in
El Obeid in Sudan zu deeskalieren, den Schutz von Zivilistinnen und
Zivilisten und humanitären Helferinnen und Helfern zu gewährleisten
sowie humanitäres Völkerrecht einzuhalten.
Die Bundesregierung hat bereits am 18. Juni 2026 im 62.
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf im Rahmen der Coalition for
Atrocity Prevention and Justice gemeinsam mit 21 weiteren Ländern ein
Statement zu El Obeid eingebracht, in dem zur Einstellung der
Kampfhandlungen, Gewährung humanitären Zugangs und Schutz von
Zivilistinnen und Zivilisten aufgerufen wird. Zudem setzt sich die
Bundesregierung für die Einberufung einer Dringlichkeitsdebatte im Rahmen
des derzeit laufenden Menschenrechtsrates ein.
Die Bundesregierung hat erneut am 23. Juni 2026 zusammen mit
Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Norwegen und dem Vereinigten
Königreich in einem gemeinsamen Statement die Rapid Support Forces
(RSF) aufgefordert, ihren Angriff unverzüglich einzustellen. Alle
Konfliktparteien sind verpflichtet, sicheren und ungehinderten Zugang für
humanitäre Hilfe zu gewährleisten. Zivilistinnen und Zivilisten müssen
die Möglichkeit haben, das Gebiet sicher zu verlassen.
39. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Ist der Bundesregierung die Einstufung der
Landsmannschaft Ostpreußen als „unerwünschte
Organisation“ durch russische Behörden bekannt,
und wenn ja, welche inhaltlichen Kenntnisse hat
sie zur Begründung der russische Regierung für
diesen Schritt, und plant sie, Maßnahmen
(beispielsweise diplomatische) zu ergreifen, um die
Arbeit der Landsmannschaft wieder
vollumfänglich zu ermöglichen, und wenn ja, welche (bitte
die geplanten Maßnahmen benennen), und wenn
nein, warum nicht (https://jungefreiheit.de/politik/
ausland/2026/russland-stuft-deutschen-vertrieben
enverband-als-unerwuenscht-ein/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 1. Juli 2026
Der Bundesregierung ist die Listung des Landsmannschaft Ostpreußen
e. V. als unerwünschte ausländische Organisation durch das
Justizministerium der Russischen Föderation am 22. Mai aufgrund einer
entsprechenden Entscheidung vom 12. Mai bekannt. Die Bundesregierung
beobachtet die fortgesetzten und systematischen politischen Angriffe der
Russischen Föderation auf deutsche Einrichtungen und
zivilgesellschaftliche Organisationen genau und verurteilt diese ausdrücklich. Dies
beinhaltet auch die Einstufung als unerwünschte oder extremistische
Organisationen.
40. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Scheitern Deutschlands bei der Wahl um
einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen für die Amtsperiode 2027 bis
2028, insbesondere vor dem Hintergrund der
öffentlichen Äußerungen des Bundesministers des
Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, wonach er
Kürzungen bei deutschen UN-Beiträgen erwägt
und damit das deutsche UN-Engagement
insgesamt auf den Prüfstand stellt, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die zukünftige
Ausrichtung der deutschen UN-Politik insgesamt
(z. B. im Hinblick auf multilaterale
Zusammenarbeit, die Besetzung internationaler
Führungspositionen, die Unterstützung deutscher
Kandidaturen in internationalen Gremien, die
außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands im System
der Vereinten Nationen sowie hinsichtlich der
konkreten Ausgestaltung und Höhe etwaiger
geplanter Kürzungen bei deutschen UN-Beiträgen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 3. Juli 2026
Der Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul hat sich seit dem 3. Juni
mehrfach zur deutschen Unterstützung für die Vereinten Nationen
geäußert. Deutschland bleibt im System der Vereinten Nationen engagiert.
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass effiziente und leistungsfähige
Vereinte Nationen im deutschen und europäischen Interesse sind.
Der Bundesaußenminister hat darauf hingewiesen, dass einzelne
Schwerpunkte des deutschen Engagements in den Vereinten Nationen
laufend auf die politischen Prioritäten der Bundesregierung hin
überprüft werden. Die Forderung, dass Deutschland bei personalpolitischen
Entscheidungen innerhalb der Vereinten Nationen stärker berücksichtigt
wird, hat der Bundesaußenminister bereits mehrfach vorgetragen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 68 des Abgeordneten Pierre Lamely auf
Bundestagsdrucksache 21/6457 verwiesen.
41. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus den
Erkenntnissen zur aktuellen humanitären Lage in
Gaza, insbesondere der von Kindern, hinsichtlich
der Versorgung mit Trinkwasser,
Gesundheitsleistungen, Schulbildung und angemessener
Unterkunft sowie zu den von UNICEF berichteten
Zahlen von seit Inkrafttreten der Waffenruhe im Jahr
2025 über 250 getöteten Kindern (www.unocha.o
rg/news/un-relief-chief-tells-security-council-gaz
a-civilians-cannot-wait-diplomacy), und wenn ja,
welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 30. Juni 2026
Die Bundesregierung beobachtet die humanitäre Lage in Gaza eng und
reagiert auf Änderungen der Lage als einer der größten humanitären
Geber mit stetigen Anpassungen, zuletzt im März 2026 mit einer
Aufstockung der Förderung für humanitäre Partnerorganisationen. Darüber
hinaus setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer humanitären
Diplomatie auf allen Ebenen gegenüber der israelischen Regierung für eine
Verbesserung der humanitären Lage in Gaza ein – unter anderem auch
konkret operativ im Civil Military Cooperation Center zur
Unterstützung der Umsetzung des 20-Punkte-Plans für Gaza. Dabei fordert die
Bundesregierung die israelische Regierung mit Nachdruck dazu auf,
völkerrechtliche Vorgaben einzuhalten, und Zivilpersonen – insbesondere
Kinder – ausreichend zu schützen.
42. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Nach welchen Kriterien entscheidet die
Bundesregierung, ob Mitglieder der Bundesregierung
Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in den
Vereinigten Staaten, Kanada und Mexiko
besuchen, und welchen Einfluss haben etwaige
Menschenrechtsverletzungen, diskriminierende
Einreisepraktiken oder sonstige Verstöße gegen
internationale Verpflichtungen auf die Reiseplanung
zur Teilnahme an WM-Spielen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 2. Juli 2026
Die Bundesregierung verweist darauf, dass kein Mitglied der
Bundesregierung ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft besucht hat. Generell
dient der Besuch von Spielen durch Vertreter der Bundesregierung vor
allem der Unterstützung der deutschen Nationalmannschaft vor Ort und
der Würdigung ihrer sportlichen Leistungen. Spielbesuche sind
üblicherweise Teil eines umfassenderen Reiseprogramms.
43. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Rückmeldung hat die Bundesregierung
von der Europäischen Kommission bezüglich
ihrer Bitte um weitere Informationen sowie um
ihre (die der Kommission) Einschätzung zur
Einhaltung einschlägiger Naturschutzgesetze, zur
Beachtung des EU-Besitzstandes und zur
Gewährleistung politisch und technisch transparenter
Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit
laufenden Arbeiten im Naturschutzgebiet Pishë
Poro-Nartë, erhalten (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 38 auf
Bundestagsdrucksache 21/6164), und welche
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber
vor, ob die Eigentums- und
Finanzierungsstrukturen des geplanten Tourismusprojekts im
Naturschutzgebiet Pishë Poro-Nartë den Anforderungen
an Transparenz und gute Regierungsführung
(Good Gouvernance) im Rahmen des EU-
Beitrittsprozesses Albaniens entsprechen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 2. Juli 2026
Die EU-Kommission informierte die EU-Mitgliedstaaten am 9. Juni
2026 darüber, dass sie zu dem Projekt mit der albanischen Regierung im
Austausch sei und als ersten Schritt die Erstellung einer Analyse zur
Folgenabschätzung für erforderlich halte. Die Bundesregierung teilt die
Erwartung der Europäischen Kommission, dass Albanien die Standards
des EU-Besitzstandes, wie in der Gemeinsamen Position der
Europäischen Union zu Cluster 4, insbesondere in den Abschlusskriterien zu
Kapitel 27 (Umwelt und Klima) verankert, einhält.
Die Bundesregierung verfolgt die Berichterstattung eng und beteiligt
sich an der EU-internen Diskussion. Über die erwähnte
Berichterstattung hinausgehende eigene Kenntnisse im Sinne der Fragestellung
liegen ihr nicht vor.
44. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Anhand welcher wesentlichen Kriterien sollen die
afghanischen Konsularbeamten, welche im Zuge
des geplanten Ausbaus der afghanischen
Konsularpräsenz in Deutschland einreisen sollen, nach
Kenntnis der Bundesregierung überprüft werden
(bitte hierbei auch entsprechende Zeitplanungen
angeben), und auf welcher rechtlichen Grundlage
erfolgt die die Billigung des Ausbaus trotz
internationaler Nichtanerkennung der Taliban als
legitime Regierung Afghanistans (siehe
Berichterstattung hierzu: www.n-tv.de/ticker/Bundesregierun
g-erlaubt-Ausbau-der-afghanischen-Konsularprae
senz-in-Deutschland-id30996825.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 1. Juli 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 30 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache
21/1627 verwiesen. Zudem erfolgt ein Visumverfahren mit den dafür
vorgesehenen Sicherheitsabfragen.
45. Abgeordnete
Sylvia Rietenberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung die konkreten
finanziellen Auswirkungen der geplanten
Zusammenlegung des Europäischer Sozialfonds (ESF+)
in den Nationalregionalen Partnerschaftsplan
(NRPP) für die Förderperiode 2028 bis 2034 auf
die in Deutschland verfügbaren Mittel für soziale
Inklusion, Armutsbekämpfung und
Arbeitsmarktintegration?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 3. Juli 2026
Das Gesamtvolumen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)
ist Gegenstand laufender Verhandlungen auf europäischer Ebene, ebenso
wie die darin enthaltene finanzielle Ausstattung der Nationalen und
Regionalen Partnerschaftspläne (NRPPs). Die Aufteilung der zukünftigen
nationalen Allokationen für die NRPPs auf die verschiedenen
Förderbereiche wird den Mitgliedstaaten obliegen. Dies umfasst auch die Mittel
für soziale Inklusion, Armutsbekämpfung und Arbeitsmarktintegration.
Vor diesem Hintergrund ist eine Aussage über bzw. eine Bewertung der
verfügbaren Mittelausstattung einzelner Fonds, darunter auch des ESF,
zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
46. Abgeordnete
Sylvia Rietenberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch ist nach den derzeitigen Planungen die
geschätzte absolute und prozentuale Kürzung der
für Deutschland verfügbaren Mittel aus dem
Europäischen Sozialfonds (ESF+) im Vergleich
zur aktuellen Förderperiode (2021 bis 2027), und
setzt sich die Bundesregierung in den EU-
Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen
dafür ein, eine eigenständige Budgetlinie für den
Europäischen Sozialfonds (ESF+) zu erhalten
oder für eine Erhöhung des „sozialen“ Anteils im
geplanten Konzept des National-Regionalen
Partnerschaftsplan (NRPP) von derzeit geplanten
14 Prozent auf mindestens 25 Prozent ein?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 3. Juli 2026
Das Gesamtvolumen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens ist
Gegenstand laufender Verhandlungen auf europäischer Ebene. Dies betrifft
auch die finanzielle Ausstattung der Nationalen und Regionalen
Partnerschaftspläne (NRPPs), aus der sich nach Einigung auf einen
Verteilungsschlüssel die nationalen Allokationen ableiten. Die Verteilung der
deutschen Allokation zwischen Bundes- und Länderebene sowie zwischen
den verschiedenen Fonds, darunter auch den Europäischen Sozialfonds
(ESF), ist Gegenstand des laufenden Prozesses um die Erstellung des
deutschen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans (D-NRPP).
Eine Schätzung von relativen oder absoluten Veränderungen der
Volumina von einzelnen Fonds und Programmlinien, darunter auch des ESF, ist
vor diesem Hintergrund zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.
Die Bundesregierung unterstützt die von der EU-Kommission
vorgeschlagene Zusammenfassung von Fonds in den Nationalen und
Regionalen Partnerschaftsplänen sowie die damit verbundene größere
Flexibilität für Mitgliedstaaten in der Verwendung der Mittel. Die
Bundesregierung unterstützt auch die Sozial-Quote in den NRPPs als horizontales
Ziel für die Förderung sozialer Maßnahmen, die sich insbesondere auf
die in Anhang 6 der NRPP-Verordnung aufgeführten Maßnahmen aus
dem ESF beziehen. Ihre Höhe wird im Rahmen einer Gesamteinigung
über die Finanzausstattung des MFR und seiner Bestandteile festzulegen
sein.
47. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Welche vier Vorhaben mit Auslandsbezug aus
Haushaltstiteln des Einzelplans 05 und welche
vier Vorhaben mit Auslandsbezug aus
Haushaltstiteln des Einzelplans 23 mit Projektbeginn oder
Laufzeit im Haushaltsjahr 2026 und mit den
jeweils höchsten der Bundesregierung zum
Zeitpunkt der Beantwortung bekannten bewilligten
beziehungsweise vorgesehenen Bundesmitteln
werden nach dem vorhandenen Projekt-,
Förderoder Haushaltsdatenbestand im Rahmen der
Umsetzung der Leitlinien für Feministische
Außenpolitik des Auswärtigen Amts beziehungsweise
des Konzepts für Feministische
Entwicklungspolitik des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert und
sind mit einer Gleichstellungskennung erfasst –
im Einzelplan 05 als gendersensibel oder
gendertransformativ nach dem Gender-Budgeting des
Auswärtigen Amts und im Einzelplan 23 mit der
OECD-DAC-Gleichstellungskennung GG1 oder
GG2 (bitte jeweils nach Projekttitel,
Zuwendungsempfänger oder Durchführungsorganisation
und Höhe der bewilligten beziehungsweise
vorgesehenen Bundesmittel aufgliedern), und wie viele
solche Vorhaben sind nach dem vorhandenen
Datenbestand in Einzelplan 05 beziehungsweise
Einzelplan 23 insgesamt erfasst?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 1. Juli 2026
Das Auswärtige Amt fördert 2026 kein Projekt im Rahmen der
Leitlinien für Feministische Außenpolitik. Die Leitlinien werden nicht mehr
umgesetzt.
Für den Einzelplan 23 verweist das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf das Transparenzportal
(www.transparenzportalbund.de/). Dort stellt das BMZ auf freiwilliger
Basis umfangreiche, standardisierte Informationen zu Projekten und
Ausgaben der Entwicklungszusammenarbeit bereit, wobei auch die
Laufzeit („Gestartet zwischen“) sowie die übersektorale GG-Kennung
ausgewählt werden können. Die Ergebnisse können anschließend nach
dem Finanzierungsvolumen sortiert und die Top-4-Vorhaben sowie die
Zahl der entsprechenden Vorhaben ermittelt werden.
48. Abgeordneter
Dr. Alexander
Wolf
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu
dem 19-Punkte-Plan von afrikanischen Staaten,
der u. a. Reparationen und Schuldenerlässe
vorsieht, gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl.
www.zeit.de/politik/ausland/2026-06/ghana-konfe
renz-sklavenhandel-wiedergutmachung)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 2. Juli 2026
Die Bundesregierung hat auf Einladung des ghanaischen
Außenministers an der High-Level Consultative Conference on the next steps to the
Landmark United Nations Resolution A/RES/80/250 vom 18. bis 19.
Juni 2026 auf Botschafterebene teilgenommen und das Engagement der
Bundesregierung zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit
sowie zur Rückgabe von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus
kolonialen Kontexten unterstrichen.
Bezüglich des deutschen Abstimmungsverhaltens zur Resolution der
VN-Generalversammlung A/RES/80/250 verweist die Bundesregierung
auf ihre Antwort vom 21. April 2026 auf Ihre Schriftliche Frage 40 auf
Bundestagdrucksache 21/558. Den 19-Punkte-Plan zur Umsetzung
dieser Resolution nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
49. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen konkreten Zeitplan (bitte das Zieldatum
angeben) für die endgültige Standortentscheidung
verfolgt die Bundesregierung aktuell bei der
Prüfung einer Bundeswehr-Stationierung auf den in
Bamberg befindlichen Bundesflächen,
insbesondere vor dem Hintergrund der öffentlichen
Aussage des Bamberger Oberbürgermeisters, die
Bundeswehr komme „zu 90 Prozent nach
Bamberg“ (www.radio-bamberg.de/bambergs-oberbue
rgermeister-niedermaier-bundeswehr-kommt-zu-9
0-prozent-nach-bamberg-2252793/), und in
welchen spezifischen, bereits terminierten oder
geplanten Beteiligungsformaten werden bis zu
dieser Entscheidung die regionalen
Bundestagsabgeordneten, die Kommunalpolitik sowie die
Zivilgesellschaft verbindlich in den Prozess
eingebunden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 30. Juni 2026
Die Entscheidung für die Aufnahme des ehemaligen US-
Munitionsdepots in Bamberg in die Strategische Liegenschaftsreserve der
Bundeswehr steht noch aus.
Bereits im Mai 2026 hat das Bundesministerium der Verteidigung
gemeinsam mit der Staatskanzlei Bayern die Mitglieder des Bundestages
und die betroffenen Kommunen zu einem Standortdialog eingeladen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in Ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
50. Abgeordneter
Dirk Brandes
(AfD)
Wie begründet die Bundesregierung die
automatische Übermittlung personenbezogener Daten
junger deutscher Staatsangehöriger an die
Bundeswehr zum Zwecke der Nachwuchsgewinnung
nach Wegfall des bisherigen Widerspruchsrechts
zum 1. Januar 2026 vor dem Hintergrund des
Grundrechts auf informationelle
Selbstbestimmung, und welche Möglichkeiten bestehen für
Betroffene beziehungsweise deren
Erziehungsberechtigte, die weitere Nutzung ihrer Daten durch
die Bundeswehr zu verhindern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 2. Juli 2026
Die Meldebehörden übermitteln dem Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes
zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial
personenbezogene Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im
darauffolgenden Kalenderjahr volljährig werden.
Die Datenübermittlung dient sowohl der allgemeinen Information junger
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger über die Institution Bundeswehr und
ihren verfassungsrechtlichen Auftrag als auch der Gewinnung von
Freiwilligen. Vor diesem Hintergrund ist ein Widerspruch gegen die
Datenübermittlung sowie eines Löschungsverlangens mit dem Wehrdienst-
Modernisierungsgesetz entfallen.
51. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Welche Mittel werden im Bundeshaushalt 2025
und 2026 für die Nachwuchswerbung sowie
speziell für die Werbekampagne für den Freiwilligen
Wehrdienst in der Bundeswehr (inklusive
Direktmailing) zur Verfügung gestellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 2. Juli 2026
Die Haushaltsmittel für die Nachwuchswerbung der Bundeswehr finden
sich im Einzelplan 14, Kapitel 1403 Titel 538 01, des
Bundeshaushaltsplans wieder und sind auf der Webseite www.bundeshaushalt.de
einsehbar.
Eine Werbekampagne im Sinne der Fragestellung, inklusive
Direktmailing, ist als einzelne nachwuchswerbliche Maßnahme der Bundeswehr
nicht gesondert mit Haushaltsmitteln ausgewiesen.
52. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Plant die Bundesregierung, bei der Vergabe des
Auftrags über die acht MEKO-A-200-Fregatten
an die TKMS AG & Co.KGaA konkrete
vertragliche Auflagen oder Zielvereinbarungen zu
machen, um eine Einbindung der Peene-Werft in
Wolgast als Unterauftragnehmer verbindlich zu
sichern, und wenn ja, welche, und plant das
Bundesministerium der Verteidigung mit alternativen
Rüstungs-, Beschaffungs- oder
Instandhaltungsaufträgen der Bundeswehr, den durch den
Projektabbruch der F126 drohenden Auslastungs- und
Beschäftigungsverlust auf der Peene-Werft
kurzfristig auszugleichen, und wenn ja, mit welchen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 3. Juli 2026
Mit dem Bau und der Lieferung der MEKO-A-200 DEU Fregatten soll
die TKMS beauftragt werden. Die Auswahl der Unterauftragnehmer und
Produktionsstandorte liegt in der Verantwortung der TKMS.
Das Bundesverteidigungsministerium hat ein grundsätzliches Interesse
an einer Abstützung der Marinebauvorhaben auf eine möglichst breite,
inklusive industrielle Basis.
53. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die
Kosten für die Rückabwicklung und die drohende
Verschrottung der bereits auf der Peene-Werft in
Wolgast gefertigten Schiffsektionen der Fregatte
F126, und zu welchem Anteil werden diese
Kosten nach vorliegenden Verträgen oder nach den
Plänen der Bundesregierung vom Bund getragen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 3. Juli 2026
Die Abwicklung des bestehenden Vertrags ist derzeit in Bearbeitung.
Daher sind derzeit keine Auskünfte im Sinne der Fragestellung möglich.
54. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Stehen der Betreibergesellschaft der Peene-Werft
bzw. deren Mutterkonzern nach Kenntnis der
Bundesregierung vertragliche
Ausfallentschädigungen oder Schadensersatzansprüche seitens des
Bundes oder des Landes zu infolge des
einseitigen Projektabbruchs der F126 durch den Bund,
und wenn ja, um welche Beträge handelt es sich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 3. Juli 2026
Der Bund hält keinen Vertrag mit der Betreibergesellschaft der Peene-
Werft bzw. deren Mutterkonzern in Zusammenhang mit dem
Rüstungsprojekt F126.
55. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Wie hoch beziffert oder schätzt die
Bundesregierung den wirtschaftlichen Nachteil, der für die
strukturschwache Region Vorpommern durch die
Verlagerung des maritimen Rüstungsvolumens
von Wolgast nach Kiel und Wismar vor dem
Hintergrund des Projektabbruchs der F126 entsteht,
und welche strukturpolitischen Maßnahmen plant
sie ggf., um diese Nachteile auszugleichen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 3. Juli 2026
Die Abwicklung des bestehenden Vertrags ist derzeit in Bearbeitung.
Daher sind gegenwärtig keine Auskünfte im Sinne der Fragestellung
möglich.
56. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann soll die in der Gesamtkonzeption
militärische Verteidigung angekündigte
Verteidigungsaufstellung der Bundeswehr in der ersten Version
fertiggestellt werden, und wie lange haben die
Teilstreitkräfte der Bundeswehr vorab Zeit, um
ihre Bedarfsanteile zu melden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 2. Juli 2026
Die Verteidigungsaufstellung der Bundeswehr in der ersten Fassung
2029 ist bereits fertiggestellt. Die Teilstreitkräfte waren bei der
Erarbeitung kontinuierlich eingebunden. Ihre erforderlichen Bedarfe wurden
berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung
„Verteidigungsaufstellung der Bundeswehr erarbeitet“ vom 24. Juni 2026 (www.
bmvg.de/de/presse/verteidigungsaufstellung-bundeswehr-erarbeitet-611
6388) verwiesen.
57. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern ist die Verteidigungsaufstellung der
Bundeswehr von der Ausrufung des
Spannungsfalls durch den Deutschen Bundestag abhängig,
und wie stellt das Bundesministerium der
Verteidigung sicher, dass die Verteidigungsaufstellung
der Bundeswehr auch eingenommen werden
kann, wenn der Deutsche Bundestag (noch)
keinen Spannungsfall erklärt hat?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 3. Juli 2026
Bereits im Frieden kann die Bundeswehr im geltenden rechtlichen
Rahmen mobilmachungsrelevante Maßnahmen ergreifen. Dies schließt die
im NATO-Rahmen vereinbarten Maßnahmen zur Alarmierung der
NATO-Kräfte ein.
58. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Wie erklärt die Bundesregierung die von der
Position der NATO abweichende Auffassung der
Bundeswehr hinsichtlich der Fähigkeiten und
Absichten Russlands in Bezug auf einen Konflikt mit der
NATO, und zieht sie konkrete Konsequenzen aus
diesen unterschiedlichen Analysen für die
deutsche Position innerhalb der NATO (z. B.
politische, verteidigungspolitische und haushalterische
Konsequenzen; siehe Berichterstattung hierzu:
www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationa
le-politik/id_101293622/angriff-aus-russland-nat
o-top-general-grynkewich-widerspricht-bundeswe
hr.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 1. Juli 2026
Nach übereinstimmender Bewertung der NATO-Alliierten stellt
Russland eine langfristige Bedrohung für die euroatlantische Sicherheit dar
(www.nato.int/en/about-us/official-texts-and-resources/official-texts/202
5/06/25/the-hague-summit-declaration). Darüber hinaus kommentiert die
Bunderegierung keine Medienberichte.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
59. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann plant die Bundesregierung, die
angekündigte Startup- und Scaleup-Strategie im Kabinett
zu verabschieden und zu veröffentlichen, und
welche konkreten Gründe haben dazu geführt,
dass der Strategie-Entwurf trotz der am 26.
September 2025 gegenüber dem Deutschen
Bundestag angekündigten Ressortvorlage im Herbst 2025
(Bundestagsdrucksache 21/1838) sowie der am
29. April 2026 erklärten baldigen Vorlage „in
Kürze“ (Bundestagsdrucksache 21/5585) bis
heute, dem 22. Juni 2026, noch immer nicht
beschlossen worden ist?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 26. Juni 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) strebt für
die Verabschiedung der Startup- und Scaleup-Strategie das
Bundeskabinett am 22. Juli 2026 an. Wie bereits in der Antwort des BMWE vom
24. März 2026 auf Ihre Schriftliche Frage 50 geschildert
(Bundestagsdrucksache 21/5005, S. 29), hat das BMWE zur Erarbeitung der Startup-
und Scaleup-Strategie einen umfassenden Stakeholderprozess
durchgeführt. In einer detaillierten Auswertung wurden die dort erhaltenen
Beiträge gründlich analysiert, um die relevanten Aspekte und
Handlungsempfehlungen präzise zu erfassen und weiterzuentwickeln. Im
Anschluss wurde die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung
eingeleitet.
60. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(Die Linke)
Für welche nach § 17 Absatz 1 des Postgesetzes
(PostG) mit Universaldienstfilialen zu
versorgenden Gemeinden in Bayern wurde der Betrieb
einer automatisierten Station anstelle einer
Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2 PostG
beantragt oder bereits zugelassen (bitte zusätzlich zu
den in der Antwort der Bundesregierung auf
meine Schriftliche Frage 65 auf
Bundestagsdrucksache 21/3928 mitgeteilten Daten auflisten: die
bisher zugelassenen automatisierten Stationen
anstelle einer Universaldienstfiliale nach § 17
Absatz 2 PostG in Bayern, die beantragten
automatisierten Stationen anstelle einer
Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2 PostG in Bayern)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 1. Juli 2026
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite regelmäßig
eine aktuelle Liste der gemäß § 17 Absatz 2 des Postgesetzes (PostG)
anstelle von Universaldienstfilialen zugelassenen automatisierten
Stationen.
Bis zum 30. Juni 2026 hat die Bundesnetzagentur an den folgenden
Standorten in Bayern automatisierte Stationen anstelle von
Universaldienstfilialen gemäß § 17 Absatz 2 PostG zugelassen:
PLZ Ort Straße
1. 63856 Bessenbach Würzburger Str. 78a
2. 82216 Maisach Maisacher Str. 61
3. 82544 Egling Gewerbering 20
4. 82547 Eurasburg Beuerberger Str. 12
5. 83549 Eiselfing Rosenheimer Str. 12
6. 83562 Rechtmehringen Schulstraße 2
7. 83569 Vogtareuth Am Ertlfeld 1
8. 83735 Bayrischzell Kirchplatz 2
9. 84335 Mitterskirchen Hauptstr. 3a
10. 85368 Wang Untere Hauptstr. 17c
11. 86517 Wehringen Nördl. Hauptstr. 18
12. 86675 Buchdorf Rathausplatz 5
13. 86742 Fremdingen Hauptstr. 32
14. 86857 Hurlach Bahnhofstraße 23
15. 86862 Lamerdingen Hauptstr. 6
16. 86865 Markt Wald Hauptstr. 61
17. 87549 Rettenberg Bichelweg 2
18. 88145 Hergatz Salzstr. 18
19. 89349 Burtenbach Schleifweg 2
20. 90427 Nürnberg Boxdorfer Hauptstr. 51
PLZ Ort Straße
21. 90562 Kalchreuth Rathausstr. 1
22. 91091 Großenseebach Hannberger Weg 9
23. 91154 Roth Steinbacher Weg 10
24. 91244 Reichenschwand Nünberger Str. 20
25. 91245 Simmelsdorf Nürnberger Str. 25
26. 91463 Dietersheim Raiffeisenstr. 2
27. 91790 Nennslingen Lohgasse 3
28. 93133 Burglengenfeld Europaplatz 1
29. 93179 Brennberg Bruckbach 21
30. 93473 Arnschwang Kirchgasse 10
31. 94244 Geiersthal Fernsdorfer Str. 1
32. 95182 Döhlau Ascher Str. 15a
33. 95195 Röslau Marktplatz 1
34. 95503 Hummeltal Bayreuther Str. 10a
35. 97234 Reichenberg Bahnhofstr. 22
36. 97237 Altertheim Am Freien Platz 1
37. 97265 Hettstadt Burgleiten 4
38. 97297 Waldbüttelbrunn Raiffeisenstr. 3
39. 97834 Birkenfeld Langgasse 19
40. 97837 Erlenbach b. Marktheidenfeld In der Röthe 4
41. 97846 Partenstein Im See 1
Zu eingegangenen, bisher nicht geprüften und beschiedenen Anträgen
liegt der Bundesnetzagentur keine Auswertung nach Bundesländern vor.
61. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Wie viele Exportkreditgarantien im
Anwendungsbereich der Hermesdeckung, bei denen die
Bundesrepublik Deutschland unmittelbar oder
mittelbar über die Euler Hermes AG die
Forderungsausfallrisiken trägt, bestehen aktuell in der Höhe
ihres Deckungsvolumens für das maximale
Entschädigungsrisiko bzw. ihrer Fallzahl, und in
welcher Höhe hat die Bundesrepublik Deutschland
im Zeitraum der Jahre 2016 bis 2025 unmittelbar
oder mittelbar Auszahlungen für Entschädigungen
aus derartig abgesicherten Exportgeschäften
geleistet, bei denen die Forderungen aus
Ansprüchen der leistenden Unternehmen in den
Empfängerländern uneinbringlich wurden bzw. aufgrund
von Forderungserlass nicht weiter betrieben
wurden (bitte das Volumen bzw. die Fallzahlen der
Entschädigungsleistungen im Sinne der
Unterfrage nach Jahren gliedern)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 3. Juli 2026
Zum Stichtag 1. Juni 2026 betrug das maximale, theoretische
aggregierte Entschädigungsrisiko unter den Exportkreditgarantien insgesamt
78.861,52 Mio. Euro. Dieses verteilt sich auf eine Vielzahl von
Einzeldeckungen und Geschäften im Sammeldeckungsbereich. Die
Gesamtzahl kann nicht beziffert werden, da eine Auswertung auf
Einzelgeschäftsbasis für Geschäfte im Sammeldeckungsbereich aufgrund der
Erfassungssystematik nicht möglich ist. Die von der Bundesrepublik
Deutschland geleisteten Auszahlungen für wirtschaftliche und politische
Schäden (inklusive Auszahlungen für Kosten; ohne Umschuldungen)
aus Exportkreditgarantien im Zeitraum von 2016 bis 2025 stellen sich
wie folgt dar:
Jahre Auszahlung
in Mio. Euro
2016 551,8
2017 429,3
2018 728,0
2019 383,2
2020 286,1
2021 288,9
2022 196,4
2023 506,0
2024 1.219,5
2025 534,2
Im Zeitraum von 2016 bis 2025 wurden Auszahlungen auf 2.307
Geschäfte getätigt. Eine Darstellung der Anzahl der Geschäfte nach Jahren
ist nicht erfolgt, da durch ratenweise Entschädigungen und ausgezahlte
Kostenbeteiligungen für Rechtsverfolgungsmaßnahmen Auszahlungen
auf einzelne Geschäfte in mehreren Jahren erfolgen können. Mit
Auszahlung einer Entschädigung geht die entschädigte Forderung auf den
Bund über. Aus den Regressforderungen gegen die ausländischen
Schuldner können sich Rückflüsse ergeben. Diese sind bei Auszahlung
der Entschädigung jedoch nicht belastbar quantifizierbar.
62. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern plant die Bundesregierung den
Weiterbetrieb des Innovationsportals (www.reallabore-in
novationsportal.de) über den Pilotbetrieb von drei
Jahren hinaus, und auf welcher gesetzlichen
Grundlage soll das passieren?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 2. Juli 2026
Der Pilotbetrieb des Reallabore-Innovationsportals (RLIP) ist auf drei
Jahre angelegt mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Der Betrieb des RLIP wurde hierzu im Rahmen eines
Dienstleistungsauftrags vergeben. Bislang gab es keine Erfahrungen mit einer zentralen
Stelle zur Beratung, Information und Vernetzung zum Thema
Reallabore. Daher sollte das Reallabore-Innovationsportal zunächst im
Pilotbetrieb getestet und Auswirkungen auf die Zahl an Reallaboren, den
Innovationstransfer und das regulatorische Lernen im Rahmen einer
Erfolgskontrolle überprüft werden. Auf Basis der Erfolgskontrolle soll dann
über eine mögliche dauerhafte Fortführung entschieden werden.
Das Reallabore-Innovationsportal ist nicht ausdrücklich im
Bundeserprobungsgesetz verankert. Die zentralen Aufgaben des Portals,
insbesondere Information, Vernetzung, Beratung und ein strukturierter
Wissenstransfer als wesentliche Elemente des regulatorischen Lernens sind
in den §§ 8, 9 und 10 des Bundeserprobungsgesetzes (BErpG) geregelt.
63. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Wie viele Treffen auf Ministerinnenebene haben
seit Amtsantritt der Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Katherina Reiche mit
Unternehmen, die vornehmlich im Bereich grüner
Technologien und erneuerbarer Energien tätig
sind, stattgefunden, und wie viele im Vergleich
dazu mit Vertretern von Umwelt- und
Verbraucherverbänden (bitte jeweils eine Gesamtanzahl
angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 30. Juni 2026
Aufgrund der Fragestellung war sowohl eine quantitative als auch eine
qualitative Recherche erforderlich. In der zur Verfügung stehenden Zeit
konnten 46 Treffen mit Unternehmen, die vornehmlich im Bereich
grüner Technologien und erneuerbarer Energien tätig sind und 14 Treffen
mit Vertretern von Umwelt- und Verbraucherverbänden ermittelt
werden.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche,
gemeinsame Teilnahme an Veranstaltungen, Einladung zu Delegationsreisen
und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer
effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar,
entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen,
Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten
der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten
Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten
sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
64. Abgeordnete
Claudia Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für das
nationale Raumfahrtgesetz, das die
Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Silke Launert am
4. März 2026 in der Sitzung des Ausschusses für
Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung angekündigt hat, und wann
plant die Bundesregierung, erste Eckpunkte zu
einem nationalen Raumfahrtgesetz vorzustellen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 30. Juni 2026
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
erarbeitet derzeit einen Referentenentwurf für ein nationales
Weltraumgesetz. Danach muss der Entwurf im Ressortkreis abgestimmt werden.
Der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens hängt daher vom weiteren
Verlauf der Entwurfserstellung und der notwendigen Abstimmungen ab,
dem nicht vorgegriffen werden kann.
65. Abgeordnete
Claudia Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welchen verbindlichen Vereinbarungen mit
NASA und ESA beruht die Aussage von
Bundesministerin Dorothee Bär, Deutschland habe auf
der ESA-Ministerratskonferenz im November
2025 erreicht, dass als erster Europäer überhaupt
ein deutscher Astronaut zum Mond fliegen wird,
und kann die Bundesregierung bestätigen, dass
dieser Flug konkret im Rahmen der für 2028
geplanten Artemis-IV-Mission stattfinden wird
(www.morgenpost.de/politik/article411679660/fo
rschungsministerin-baer-zur-geglueckten-landun
g-wir-sind-raumfahrtnation.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 1. Juli 2026
Bei der ESA-Ministerratskonferenz im November des Jahres 2025
verkündete der ESA-Generaldirektor Aschbacher, dass er aufgrund des
kontinuierlich hohen Engagements Deutschlands im ESA-
Explorationsprogramm sowie der führenden Rolle Deutschlands beim ESM eine
Deutsche oder einen Deutschen für einen Flug zum Mond im Rahmen des
Artemis-Programms nominieren werde. Er oder sie wäre damit die erste
europäische Person auf einer Mission zum Mond. Auf diese
Ankündigung bezog sich auch die Bundesministerin für Forschung, Technologie
und Raumfahrt Dorothee Bär bei ihren Aussagen bezüglich der Mission
eines deutschen Astronauten zum Mond. Aufgrund von Planänderungen
der NASA beim Artemis-Programm steht derzeit noch nicht fest, bei
welcher Artemis-Mission dies umgesetzt werden soll.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
66. Abgeordneter
Christoph Grimm
(AfD)
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse aus
öffentlich verfügbaren Informationen, insbesondere
aus Genetik, Medizin und Sozialwissenschaften,
vor allem im Zusammenhang mit Migration aus
muslimischen Kulturkreisen, liegen der
Bundesregierung oder den ihr nachgeordneten Behörden
zum erhöhten Risiko autosomal-rezessiver
Erbkrankheiten bei Kindern aus Verwandtenehen vor,
und welche dieser Erkenntnisse hat sie bei der
Entscheidung berücksichtigt, eine Ausweitung
des Eheverbots gemäß § 1307 des Bürgerlichen
Gesetzbuches auf Cousins und Cousinen nicht zu
prüfen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 2. Juli 2026
Sofern nach öffentlich verfügbaren Erkenntnissen gefragt wird, ist
darauf hinzuweisen, dass diese Informationen allgemein – damit auch der
Bundesregierung – zugänglich sind.
Das Eheverbot nach § 1307 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt
als integraler Bestandteil des allgemeinen Rechtsbewusstseins, auch
wenn die rechtspolitischen Begründungen dafür variieren.
Teilweise wird es mit biologischen Aspekten des Inzestverbotes
begründet. Es beruht jedoch ebenso auf sozialen und sozialpsychologischen
Aspekten (vergleiche dazu MüKoBGB/Wellenhofer, 10. Auflage 2025,
BGB § 1307 Randnummer 1, 2; BeckOGK/Kriewald, Stand: 1. Mai
2026, BGB § 1307 Randnummer 2, 3, m. w. N.). Vor diesem
Hintergrund beschränkt sich der Anwendungsbereich des gesetzlichen Verbots
auf Eheschließungen zwischen Verwandten in gerader Linie sowie auf
Eheschließungen zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern.
Diese Bewertungen gelten nach wie vor. Neue wesentliche Erkenntnisse
oder Anhaltspunkte, die eine Ausweitung des Eheverbotes auf
Eheschließungen zwischen Cousins und Cousinen geboten erscheinen
lassen, liegen nicht vor.
67. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Umstände führen aktuell zu den
verlängerten Bearbeitungszeiten bei aus dem Ausland
gestellte Anträgen auf Erteilung eines
Führungszeugnisses bzw. einer Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister mit Auslandsbezug, wie auf der
Internetseite des Bundesamts für Justiz
hingewiesen wird (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Z
entraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeug
nis_node.html), und wie hat sich die
durchschnittliche Bearbeitungsdauer diesbezüglich seit 2020
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 3. Juli 2026
Aktuell kann es bei der Erteilung von Führungszeugnissen sowie von
Auskünften aus dem Gewerbezentralregister, die aus dem Ausland oder
zur Verwendung im Ausland beantragt werden, zu einer längeren
Bearbeitungszeit kommen. Ursache ist ein allgemein erhöhtes
Antragsaufkommen, das zu einem deutlichen Anstieg der täglich erteilten
Auskünfte führt. Derzeit werden an jedem Arbeitstag durchschnittlich rund
21.700 Führungszeugnisse erteilt.
Um die Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie
möglich zu halten, hat die zuständige Registerbehörde, das Bundesamt
für Justiz (BfJ), reagiert und verschiedene, insbesondere
personalorganisatorische Maßnahmen getroffen. So unterstützt kurzfristig und
vorübergehend eine Taskforce aus knapp zehn Beschäftigen aus anderen
Referaten der Registerabteilung das Referat für internationale
Registerangelegenheiten. Vorgesehen ist zudem die befristete Einstellung von sechs
zusätzlichen Aushilfskräften.
Das BfJ führt zur Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer
für die Erteilung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem
Gewerbezentralregister keine Statistik. Die Antragseingänge unterliegen
unterjährigen Schwankungen. Die Bearbeitungszeit variiert und kann im
Einzelfall mehrere Wochen betragen. Insgesamt steigt der
Geschäftsanfall seit Jahren stetig. Während zum Beispiel in dem für die
Auskunftserteilung mit Auslandsbezug zuständigen Arbeitsbereich im Jahr
2020 noch 14.000 Anträge auf Legalisierungen zu bearbeiten waren,
betrug die Zahl im Jahr 2025 bereits 39.000 Anträge.
68. Abgeordnete
Christin Willnat
(Die Linke)
Mit welcher inhaltlichen Position geht die
Bundesregierung in die Beratungen des
Vermittlungsausschusses zum
Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG), nachdem der Bundesrat die
Zustimmung versagt hat, und bis zu welchem
Zeitpunkt strebt die Bundesregierung einen
Abschluss des Vermittlungsverfahren an?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe
vom 30. Juni 2026
Die Bundesregierung möchte durch die Anrufung des
Vermittlungsausschusses einen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses
ermöglichen, um die Zustimmung des Bundesrates zum
Schuldnerberatungsdienstegesetz, das der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU)
2023/2225 in Artikel 36 Absatz 1 dient, zu erlangen. Sie strebt den
Abschluss des Vermittlungsverfahrens schnellstmöglich an.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
69. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
amtliche Statistiken oder Forschungs- und
Evaluationsberichte zu Eingliederungshilfen nach
§ 99 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB IX) und weiterführenden Hilfen zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
nach § 67 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XII), die das Fachwissen queerer
Communities und Träger hinsichtlich der sozialen
Lebenswirklichkeit queerer Menschen explizit
einbeziehen, und wenn nein, plant die
Bundesregierung derartige Vorhaben in der Zukunft?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 30. Juni 2026
Der Bunderegierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung zu der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB IX) bzw. den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII) vor. Vorhaben im Sinne der Fragestellung sind nicht
geplant.
70. Abgeordnete
Kathrin Gebel
(Die Linke)
Bis wann wird die Bundesregierung einen
Gesetzentwurf zur Umsetzung der
Entgelttransparenzrichtlinie vorlegen, und rechnet die
Bundesregierung aufgrund des Verstreichens der Frist mit
einem Vertragsverletzungsverfahren durch die
EU-Kommission?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 2. Juli 2026
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat die erforderlichen Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf
zur bürokratiearmen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (EU)
2023/970 getroffen und klärt derzeit noch einzelne für die Umsetzung
relevante Fragen. Im Anschluss soll das Gesetzgebungsverfahren
eingeleitet werden.
Zum weiteren Umsetzungsverfahren wird auf Artikel 258 des Vertrages
über die Arbeitsweise der Europäischen Union verwiesen.
71. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
Hat der „Verein für sexuelle Emanzipation e. V.“
(VSE) jemals Förderungen/Zuwendungen durch
Bundesmittel erhalten, und wenn ja, in welcher
Höhe (bitte hierbei auch die entsprechenden
Haushaltstitel angeben), und zu welchen
Zwecken?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 29. Juni 2026
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erhielt der
Verein für sexuelle Emanzipation e. V. als Mitglied der Partnerschaft für
Demokratie der Stadt Braunschweig Förderungen aus Bundesmitteln aus
Kapitel 1702 Titel 684 04 für folgende Maßnahmen:
• Medienkoffer LSBTI* Braunschweig, Projektlaufzeit: 1. August
2021 bis 31. Dezember 2021, Bundesmittel in Höhe von
1.490,74 Euro,
• Aktionstage „Selbstbestimmte Tran*Sichtbarkeit“, Projektlaufzeit:
15. Juni 2022 bis 31. Oktober 2022, Bundesmittel in Höhe von
2.200,00 Euro.
72. Abgeordneter
Sascha Wagner
(Die Linke)
Aus welchem Grund verweigert die
Bundesregierung nach meiner Ansicht in ihrer Antwort auf
meine Schriftliche Frage 102 auf
Bundestagsdrucksache 21/6244 genaue Informationen
darüber, nach welchen konkreten Kriterien bzw.
aufgrund welcher konkreten beruflichen
Qualifikationen die Mitglieder der „unabhängigen
Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von
Prostituierten“ (Prostituiertenschutz-Kommission)
ausgewählt worden sind, und gedenkt die
Bundesregierung die ursprüngliche Frage doch noch
ergänzend zu beantworten, was noch meiner
Ansicht zur parlamentarisch üblichen
ordnungsgemäßen Beantwortung geboten wäre?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 1. Juli 2026
Die Bundesregierung hat die Schriftliche Frage 102 auf
Bundestagsdrucksache 21/6244 beantwortet. Im Rahmen der Auswahl der
Mitglieder für die unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des
Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) wurden
die Kriterien der relevanten Fachexpertise der einzelnen Mitglieder, der
Interdisziplinarität und der ausgewogenen Zusammensetzung innerhalb
der Kommission beachtet.
Die Kommission besteht aus zwölf Expertinnen und Experten
unterschiedlicher Fach- und Arbeitsrichtungen, die unter anderem
Erfahrungen zu den Themen Prostitution und Menschenhandel aus den Bereichen
Menschenhandelsbekämpfung, Wissenschaft, Strafverfolgung,
Plattformregulierung, sozialer Arbeit und Gesundheit mitbringen und
überdies ein breites Spektrum an Einstellungen zum Thema Umgang mit
Prostitution in Deutschland abdecken.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
73. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Welche von der Bundesregierung im Rahmen der
zum 1. Juli 2026 vorgesehenen Reformen der
gesetzlichen Renten-, Kranken- und
Pflegeversicherung den Projektionen bis 2030 zugrunde gelegten
Annahmen zur Zuwanderung als
Finanzierungsfaktor der Sozialversicherung (insbesondere
jährliche Nettozuwanderung, Erwerbsbeteiligung,
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und
durchschnittliche Beitragsleistung je Zuwanderer)
werden jeweils mit konkreten Jahreswerten
quantifiziert angesetzt, und welchen jährlich
bezifferten Nettoeffekt (in Euro und Beitragssatzpunkten;
auf Einnahmen, Ausgaben und gesamten
Finanzierungsbedarf einschließlich Bundeszuschüsse,
insbesondere im Fall der Unterschreitung dieser
Annahmen mit Ausweis der daraus resultierenden
zusätzlichen Finanzierungslücke sowie des
hierdurch ausgelösten Anpassungsbedarfs bei
Beitragssätzen oder Bundesmitteln) ergeben diese?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 30. Juni 2026
Die Modellberechnungen zu Finanzen der Sozialversicherungen
basieren grundsätzlich auf den Eckwerten der gesamtwirtschaftlichen
Vorausschätzungen der Bundesregierung sowie auf den Annahmen der
amtlichen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes,
die zudem bei der Projektion der Arbeitsmarktentwicklung
berücksichtigt werden. Die Annahmen der aktuellen 16. koordinierten
Bevölkerungsvorausberechnung (KBV) des Statistischen Bundesamtes können
online abgerufen werden: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-U
mwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsvorausberechnung/annahmen_ergeb
nisse_16te_kBv.html?nn=208696#1440810. Die Annahmen der
Außenwanderungen im Rahmen der Projektionen der Bundesregierung
basieren grundsätzlich auf der mittleren Variante („W2“) der 16. KBV. Sie
werden in den Projektionen der Bundesregierung regelmäßig anhand des
zwischenzeitlich am aktuellen Rand tatsächlich eingetretenen
Wanderungsgeschehens innerhalb des von der 16. KBV vorgegebenen Rahmens
aktualisiert. Nettoeffekte durch Zuwanderung entsprechend der
Fragestellung werden in den Modellberechnungen nicht ermittelt.
74. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen sieben Jahren die
Integrationsquoten von Teilnehmern an
Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II entwickelt, und wie
viele Personen konnten im selben Zeitraum
jeweils im Anschluss an eine solche Maßnahme in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
integriert werden (bitte die Integrationsquoten als
relative Zahlen sowie die Teilnehmerzahlen als
absolute Zahlen jahresweise jeweils getrennt nach
Bund und Bundesland Hessen darstellen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 2. Juli 2026
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es in der
gleitenden Jahressumme von September 2024 bis August 2025
bundesweit 99.319 Austritte von Teilnehmenden aus Arbeitsgelegenheiten nach
§ 16d des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Von diesen waren
sechs Monate nach Austritt 8.728 bzw. neun Prozent
sozialversicherungspflichtig beschäftigt und 36.652 bzw. 37 Prozent in einer
Folgeförderung. Weitere Informationen können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Für die Auswertung wurde auf Basis der Förderstatistik die
Eingliederungsquote herangezogen. Die Eingliederungsquote gibt an, wie viele
Teilnehmende an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme sich
zeitpunktbezogen sechs Monate nach Ende der Maßnahme in
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung befinden bezogen auf die
Gesamtzahl der Austritte.
75. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Welche Institutionen, Behörden oder
Organisationen prüfen bei Windkraftanlagen gemäß der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nach Kenntnis der
Bundesregierung die Erfassung, Bewertung und
Berücksichtigung von Risiken (bitte hierbei auch
die wesentlichen Risiken benennen), und welche
erforderlichen technischen, organisatorischen
oder sonstigen Maßnahmen wurden
beziehungsweise werden daraus abgeleitet und umgesetzt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 30. Juni 2026
Für Produkte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG
fallen, sind die Länder gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 des
Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) für die Marktüberwachung zuständig. Die
Bundesländer verfügen über eigenständige Marktüberwachungsbehörden.
Eine Berichtspflicht hinsichtlich der wesentlichen Risiken, sowie
etwaiger abgeleiteter Maßnahmen besteht seitens der Länder gegenüber der
Bundesregierung nicht. Der Bundesregierung liegen daher keine
weiteren Informationen dazu vor.
76. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Welche konkreten Reformoptionen liegen der von
der Bundesregierung eingesetzten
Rentenkommission zur Zukunft der abschlagsfreien Rente
mit 63 zur Beratung vor, und schließt die
Bundesregierung aus, dass die Vorschläge der
Kommission zu Leistungskürzungen für Beschäftigte
führen, die nach 45 Beitragsjahren bereits einen
rechtmäßigen Anspruch auf diese Regelung
erworben haben (vgl. Regierungspressekonferenz
vom 3. Juni 2026 – www.bundesregierung.de/bre
g-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-3-j
uni-2026-2436190, abgerufen am 16. Juni 2026)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 30. Juni 2026
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission
war unabhängig und frei von Weisungen. Sie hat unter Ausschluss der
Öffentlichkeit getagt und Stillschweigen über die Beratungen vereinbart.
Welche konkreten Reformoptionen der Alterssicherungskommission bei
der abschlagsfreien „Rente ab 63“ vorlagen, sind der Bundesregierung
daher nicht bekannt.
Die genaue Ausgestaltung bei der Umsetzung der
Kommissionsempfehlungen bleibt abzuwarten. Änderungen beim Renteneintritt wurden in
der Vergangenheit auch aufgrund rechtlicher Vorgaben stets mit dem
notwendigen Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge ausgestaltet.
77. Abgeordnete
Sylvia Rietenberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird der Europäische Hilfsfonds nach den
gegenwärtigen Planungen für die am stärksten von
Armut betroffenen Personen im Vorschlag für den
neuen Mehrjährigen Finanzrahmen als
eigenständiges Programm fortgeführt, und wenn ja, mit
welchem Finanzrahmen, und wenn nein, warum
nicht, und wie will die Bundesregierung
sicherstellen, dass die bisherigen Zielgruppen des
Europäischen Hilfsfonds, insbesondere wohnungslose
Menschen sowie neu zugewanderte
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und deren Kinder, auch
künftig ausreichend unterstützt werden und nicht
durch andere Förderprioritäten verdrängt werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 3. Juli 2026
Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten
Personen (EhAP) wurde mit Beginn der Förderperiode 2021 bis 2027 in den
Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) integriert und infolgedessen
in Deutschland als Förderprogramm im Rahmen des ESF-Plus-
Bundesprogramms fortgeführt. Die Vorschläge der Europäischen Kommission
für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 sehen eine
weitergehende Integration verschiedener EU-Förderinstrumente, darunter auch
der ESF Plus, in sogenannten National-Regionalen Partnerschaftsplänen
(NRPP) vor. Die an der ESF-Plus-Bundesförderung beteiligten Ressorts
befinden sich derzeit in ersten vorbereitenden Abstimmungen für die
Förderperiode 2028 bis 2034. Über die Fortsetzung einzelner
Fördermaßnahmen der ESF-Bundesförderung innerhalb der neuen Strukturen
des deutschen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans (DNRPP)
wurde noch nicht entschieden.
78. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche monetären Effekte hat die Bezahlkarte für
Geflüchtete seit ihrer Einführung konkret auf den
Bundeshaushalt gehabt (bitte auch die
Implementierungskosten in Relation zu dem von der
Bundesregierung beabsichtigten Nutzen setzen), und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
vor diesem Hintergrund aus dem Vorschlag des
bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus
Söder, die Bezahlkarte bundesweit einzuführen (vgl.
www.n-tv.de/politik/Soeder-will-Buergergeld-Ku
erzung-und-bundesweite-Bezahlkarte-fuer-Asylbe
werber-id30992291.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 1. Juli 2026
Die Finanzierung des Asylbewerberleistungsgesetzes obliegt den
Ländern und Kommunen und ist nicht Teil des Bundeshaushalts. Der
Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Zusammenhang mit der Bezahlkarte steht die Bundesregierung in
engem und kontinuierlichem Austausch mit den Ländern.
79. Abgeordnete
Sarah Vollath
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die
Kapitalrente in den Vorausberechnungen der
Alterssicherungskommission (beispielsweise für die
Erstellung von Abbildung 3 in den Empfehlungen
der Alterssicherungskommission, www.bundesreg
ierung.de/resource/blob/992814/2444780/0fcbf81
0775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-berich
t-alterssicherungskommission-data.pdf?downlo
ad=1) als dynamisiert oder nicht dynamisiert
angenommen wird, und würde das
Gesamtrentenniveau nach Renteneintritt mit zunehmendem Alter
bei einer Umsetzung der Empfehlungen der
Alterssicherungskommission abgesenkt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 2. Juli 2026
Die unabhängige Alterssicherungskommission, die nicht Bestandteil der
Bundesregierung war, hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht an die
Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben. Sie hat der
Bundesregierung keine über den Bericht hinausgehenden Informationen zu intern
verwendeten Berechnungen zur Verfügung gestellt.
Den konkreten Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung der
Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht
vorgegriffen werden.
80. Abgeordnete
Sarah Vollath
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die
genauen Zeitreihen, die den Abbildungen 1 bis 7 in
den „Empfehlungen der
Alterssicherungskommission“ zugrunde liegen, und wenn ja, beabsichtigt
sie, die gesamten Werte der verschiedenen
Modellrechnungen zur besseren Nachvollziehbarkeit
in Tabellenform zu veröffentlichen, und wenn ja,
wann?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 2. Juli 2026
Die unabhängige Alterssicherungskommission, die nicht Bestandteil der
Bundesregierung war, hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht an die
Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben. Die Kommission hat der
Bundesregierung jedoch keine über den Bericht hinausgehenden
Zeitreihen und Werte der Modellrechnungen überreicht.
81. Abgeordnete
Anne Zerr
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung eine
gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung, welche
nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien erforderlich ist, mit Blick auf
die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD geplante Arbeitszeitreform durchgeführt
oder beauftragt, und wenn ja, wie lautet diese
Folgenabschätzung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 2. Juli 2026
Im Rahmen der Erstellung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der
arbeitszeitrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für die
21. Legislaturperiode beachtet die Bundesregierung die hierfür
maßgeblichen Vorgaben.
Die derzeit noch laufenden Arbeiten zur Erstellung des entsprechenden
Referentenentwurfs gehören zum Kernbereich der exekutiven
Eigenverantwortung, sodass zu Inhalten keine Auskunft erteilt werden kann.
Nach Verständigung innerhalb der Bundesregierung wird ein
entsprechender Referentenentwurf veröffentlicht, dem dann das Ergebnis der
Gesetzesfolgenabschätzung entnommen werden kann.
82. Abgeordnete
Anne Zerr
(Die Linke)
Wie viele Arbeitsunfälle passieren nach Kenntnis
der Bundesregierung je nach erbrachter
Arbeitsstunde eines jeweiligen Arbeitstages (bitte wenn
möglich von Stunde 1 bis Stunde 12
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 2. Juli 2026
Die Bundesregierung verweist auf die in ihrer Antwort zu den Fragen 10
und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend
„Auswirkungen einer Umstellung von täglicher zur wöchentlichen
Höchstarbeitszeit“ zur Verfügung gestellte öffentlich zugängliche Quelle (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/3703).
83. Abgeordnete
Anne Zerr
(Die Linke)
Welche Informationen liegen der
Bundesregierung darüber vor, wie sich die Fähigkeit, am Ende
eines Arbeitstages von der Arbeit abschalten zu
können (Detachment), im Kontext von langen
Arbeitstagen verhält (bei mehr als acht und mehr
als zehn Arbeitsstunden)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 2. Juli 2026
Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Publikationen „Psychische
Gesundheit in der Arbeitswelt – Detachment“ (J. Wendsche,
A. Lohmann-Haislah. 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2016: www.baua.de/DE/Angebote/Publikati
onen/Berichte/F2353-3c) sowie „Arbeitszeiterfassung, Entgrenzung und
Flexibilitätsmöglichkeiten für Beschäftigte: Ergebnisse der BAuA-
Arbeitszeitbefragung 2023“ (N. Backhaus, J. Kötter. In baua: Bericht
kompakt. 1. Auflage, S. 2. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin, 2024. www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/B
ericht-kompakt/Arbeitszeiterfassung).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
84. Abgeordneter
Maximilian Kneller
(AfD)
Welche Kosten sind der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren für floristische Leistungen
einschließlich des hierfür verwendeten Materials und
des gebundenen Personals entstanden (bitte nach
einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor
vom 29. Juni 2026
Unter Bundesregierung werden nachfolgend das Bundeskanzleramt
(BKAmt), der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM), das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
sowie alle Bundesministerien verstanden.
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf die in dieser Frist
ermittelbaren Informationen beschränkt. Umfassende Abfragen durch die
Bundesregierung aller Ressorts, die umfangreiche Recherchen über
vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht
leistbar.
Zahlen zu den finanziellen Aufwendungen in den Jahren 2021 bis 2025
für „floristische Leistungen“ werden nachstehend aufgelistet, sofern die
Daten in der angefragten Detailtiefe elektronisch auswertbar und somit
in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden
können:
Bezüglich der Kosten der Bundesministerien für floristische Leistungen
(Blumen) in den Jahren 2021 bis 2024 wird auf die Antwort zu
Frage 42a der Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14743 und
der zugehörigen Anlage 25 verwiesen.
Darüber hinaus sind für den angefragten Zeitraum folgende Kosten
entstanden:
Ressort Jahr Summe
in Euro
BKAmt, BKM; BPA 2021 76.812,26
BKAmt, BKM; BPA 2022 90.999,23
BKAmt, BKM; BPA 2023 69.261,23
Ressort Jahr Summe
in Euro
BKAmt, BKM; BPA 2024 102.586,87
Bundesregierung gesamt 2025 237.699,53
Die Ausgaben enthalten die Kosten für Material und Dienstleistungen
der jeweiligen Auftragnehmer (in der Regel Blumenfachgeschäfte).
Sofern der Fragesteller unter gebundenem Personal das in den Behörden
eingesetzte Personal meint, wird der Personalaufwand für diese Aufgabe
(Bestellung der floristischen Leistungen u. Ä.) nicht separat erhoben.
85. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wer sind die „anderweitigen primären
Frequenznutzungen“ im TV-UHF-Frequenzband zwischen
470 und 694 MHz, die in der Allgemeinzuteilung
von Frequenzen für Funkmikrofone (Vfg.
37/2026 im Amtsblatt Nummer 7/2026 der
Bundesnetzagentur vom 15. April 2026) in der
Tabelle „Frequenzbänder mit zugehörigen
technischen und operationellen Bedingungen für
Funkmikrofone“ unter Punkt 5 ohne juristische
Herleitung dieses Primärstatus angedeutet sind, und
über welche praktischen
Koordinationsmechanismen wird sichergestellt, dass sich diese
„anderweitigen primären Frequenznutzungen“ mit den
bisherigen Nutzern des Frequenzbandes
(Rundfunk, Kultur (PMSE), Wetterdienst,
Radioastronomie) im Alltag koordinieren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 3. Juli 2026
Die zulässigen Funkdienste im Frequenzbereich 470 bis 694 MHz bzw.
im Bereich 470 bis 608 MHz laut Eintrag in der Tabelle
„Frequenzbänder mit zugehörigen technischen und operationellen Bedingungen für
Funkmikrofone“ ergeben sich aus der Frequenzverordnung und dem
Frequenzplan der Bundesnetzagentur.
Die konkrete Frequenznutzung ergibt sich aus der Frequenzzuteilung
durch die Bundesnetzagentur nach § 91 des
Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Frequenzkoordinierung erfolgt durch die
Bundesnetzagentur.
Grundsätzlich haben Frequenznutzer keinen Anspruch auf die
Benennung anderer Frequenznutzer, es sind jeweils die Parameter der
Frequenzzuteilungen einzuhalten. Insbesondere in etwaigen sensiblen
Bereichen ist aus übergeordneten Aspekten in öffentlich einsehbaren
Medien (wie bei der Beantwortung Schriftlicher Fragen) eine Auskunft nicht
möglich. Bei Bedarf stellt das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung die Informationen auf Anforderung über die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages bereit.
86. Abgeordnete
Dr. Andrea
Lübcke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung konkrete
gesetzgeberische Schritte zur Einführung eines besonderen
Zerlegungsmaßstabes für den Gewerbesteuer-
Messbetrag bei Rechenzentren, dessen Prüfung in
Maßnahme 4 der am 18. März 2026
veröffentlichten „Nationalen Rechenzentrumsstrategie (https://
bmds.bund.de/service/publikationen/nationale-rec
henzentrumsstrategie) des Bundesministeriums
für Digitales und Staatsmodernisierung
angekündigt wurde, und wenn ja, welche, und bis wann ist
mit einem entsprechenden Gesetzentwurf zu
rechnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 1. Juli 2026
Wie bereits in der Antwort auf die schriftliche Frage 113 der
Abgeordneten auf Bundestagsdrucksache 21/6244 dargestellt, sollen alle in der
Rechenzentrumsstrategie angekündigten Maßnahmen innerhalb von
zwölf Monaten nach dem Kabinettsbeschluss gestartet, bestenfalls
abgeschlossen sein. Zum Prüfauftrag eines möglichen alternativen
Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer für Rechenzentren hat das
Bundesministerium der Finanzen umgehend die Arbeit aufgenommen und
befindet sich aktuell noch in der Prüfung einer möglichen
Ausgestaltung.
87. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(fraktionslos)
Welche konkreten Verfahrensschritte bei
Genehmigung und Ausbau von Mobilfunk- und
Glasfasernetzen sollen durch die am 10. Juni 2026
vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen
des Telekommunikationsgesetzes (TKG) entfallen
oder verkürzt werden, und bis wann erwartet die
Bundesregierung hierdurch messbare
Verbesserungen bei bestehenden Versorgungslücken?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 29. Juni 2026
Die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien in
öffentlichen Verkehrswegen bedarf der Genehmigung durch den zuständigen
Wegebaulastträger (§ 127 Absatz 1 TKG). Das wegerechtliche
Genehmigungsverfahren soll durch das TKG-Änderungsgesetz 2026 (www.bm
ds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/tkg-aenderungsgesetz-2026)
vereinfacht und dadurch beschleunigt werden. Im Einzelnen:
Straffung des wegerechtlichen Genehmigungsverfahrens
• Die Frist für den Eintritt der Genehmigungsfiktion soll von drei
Monaten auf zwei Monate verkürzt werden. Damit wird der
Verfahrensprozess insgesamt beschleunigt. Die behördliche Verlängerungsfrist
wird von einen auf zwei Monate ausgeweitet, dies soll jedoch nur in
komplexen Fällen gelten (vgl. § 127 Absatz 3 Satz 2 und 5 TKG-E).
• Die Frist für die Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen wird
von einem Monat auf drei Wochen reduziert (§ 127 Absatz 3 Satz 3
TKG-E).
• Die für einen vollständigen Antrag erforderlichen Angaben werden
erstmals definiert, was Rechtsklarheit auf Seiten der Behörden und
Antragsteller bei der Vollständigkeitsprüfung schafft (§ 127 Absatz 3
Satz 1 TKG-E).
• Der Katalog der zulässigen Nebenbestimmungen wird gestrafft und
präzisiert; damit werden klare rechtliche Grenzen eingezogen. Das
soll die in der Praxis beobachteten überschießenden
Nebenbestimmungen eindämmen, die sich nachteilig auf den Ausbau auswirken
können (§ 127 Absatz 8 TKG-E).
Keine Genehmigungspflicht für kleinere Baumaßnahmen
Mit dem Gesetzentwurf werden sogenannte zustimmungsfreie bauliche
Maßnahmen im Sinne vom Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1309
definiert. Im Falle des Anschlusses von Gebäuden an ein vorgelagertes
Telekommunikationsnetz (sogenannter Hausstich) sowie bei
Baumaßnahmen mit nicht mehr als 100 m Grabenlänge muss keine
Genehmigung mehr eingeholt werden. Diese Maßnahmen müssen dem
Wegebaulastträger lediglich angezeigt werden (§ 127 Absatz 4 TKG-E). Der
Antragsteller kann dann bereits einen Monat nach Anzeige mit den
Bauarbeiten beginnen. Er muss nicht erst einen Genehmigungsbescheid oder
die Fiktionsfrist nach § 127 Absatz 3 TKG (zwei Monate mit
zweimonatiger Verlängerungsmöglichkeit) abwarten. Dies soll lediglich dann nicht
gelten, wenn Ingenieurbauwerke oder die Straßenausstattung betroffen
sind.
Anzeigeverfahren als Alternative zum Genehmigungsverfahren
Statt ein Genehmigungsverfahren durchzuführen, braucht das
Telekommunikationsunternehmen die geplante bauliche Maßnahme unter
bestimmten Voraussetzungen gegenüber dem Wegebaulastträger künftig
nur anzuzeigen. Die Genehmigungspflicht entfällt in diesem Fall. Der
Antragsteller kann dann bereits einen Monat nach Vorlage des Antrags
anfangen zu bauen. Er muss nicht erst einen Genehmigungsbescheid
oder die Fiktionsfrist nach § 127 Absatz 3 TKG (zwei Monate mit
zweimonatiger Verlängerungsmöglichkeit) abwarten. Voraussetzungen sind
unter anderem, dass ein vollständiger Antrag vorliegt, die Dauer der
Maßnahme sechs Monate nicht überschreitet, die Maßnahmen durch ein
fachkundiges und zuverlässiges Bauunternehmen durchgeführt werden
und keine Ingenieurbauwerke oder Straßenausstattungen betroffen sind.
Durch diese Maßnahmen sollen Telekommunikationsunternehmen und
die Verwaltung deutlich entlastet werden. Gleichzeitig wird der
Telekommunikationsnetzausbau durch diese Vereinfachungen beschleunigt.
Sie reihen sich ein in die bereits im vergangenen Jahr erfolgte
Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau in
§ 1 TKG sowie die Beschleunigungen und Vereinfachungen, wie
beispielsweise eine Genehmigungsfiktion für sämtliche
Genehmigungsverfahren im Bereich des TK-Netzausbaus, die sich unmittelbar aus der
Gigabit-Infrastrukturverordnung (Verordnung (EU) 2024/1309) ergeben.
Die Bundesregierung erwartet in den kommenden Jahren spürbare
Beschleunigungseffekte. Für ein Netzausbauverfahren sind oftmals
mehrere Genehmigungen (z. B. straßenverkehrsrechtliche Anordnung,
naturschutzrechtliche oder denkmalschutzrechtliche Genehmigungen)
erforderlich. Der Bund ist jedoch nur zuständig im Bereich des
wegerechtlichen Genehmigungsverfahrens des TKG. Gleichwohl geht die
Bundesregierung davon aus, dass durch diese Änderungen ein
gewichtiger Beitrag zur Beschleunigung des Telekommunikationsnetzausbaus
insgesamt geleistet wird.
88. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
In welchem Umfang setzt die Bundesregierung in
der Bundesverwaltung derzeit KI-Sprachmodelle,
Large Language Models, ein, die auf Open-
Source-Basis sowie auf verwaltungseigener oder
anderweitig souverän kontrollierter Infrastruktur
betrieben werden, und welche Ressorts, Behörden,
Anwendungen, Nutzerkreise, Betriebsmodelle
und Zeitpläne bestehen für eine Bereitstellung an
alle Bundesministerien?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 3. Juli 2026
Bezüglich der von Ihnen geforderten Angaben wird auf die in dem
Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) bestehenden Eintragungen
verwiesen, abrufbar unter: www.kimarktplatz.bund.de, welcher einen
Überblick über die KI-Systeme in der Bundesverwaltung bietet.
Darüber hinaus adressiert das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung mit der zentralen KI-Plattform der
Bundesverwaltung KIPITZ gezielt Anforderungen an digitale Souveränität. KIPITZ
wird in den eigenen Rechenzentren des ITZBund betrieben und kann
vertrauliche Daten bis VS-NfD verarbeiten. In KIPITZ werden Open-
Source-Sprachmodelle diverser Anbieter genutzt. KIPITZ ist zudem
modelunabhängig entwickelt, so dass Sprachmodelle jederzeit ausgetauscht
werden können. KIPITZ steht bereits einer Vielzahl an
Bundesministerien und Bundesbehörden zur Verfügung. Noch im Jahr 2026 werden die
Voraussetzungen geschaffen, dass sämtliche Bundesministerien sowie
weitere Bundesbehörden KIPITZ abrufen und nutzen können.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
89. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Welche Ausgleichszahlungen an
Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) zur Finanzierung des Deutschlandtickets
für die Jahre 2023 bis 2025 sind bislang geleistet
worden, und welche Beträge sind noch offen
(bitte nach Jahren aufschlüsseln und dabei auch
angeben, bis wann die Bundesregierung die
vollständige Auszahlung der noch ausstehenden
Mittel sicherstellen wird)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 30. Juni 2026
Der Bund stellt den Ländern bis 2030 für das Deutschlandticket jährlich
1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Bundesmittel sind im Einzelplan 60
des Bundesministeriums der Finanzen hinterlegt und werden gemäß § 9
Absatz 4 des Regionalisierungsgesetzes (RegG) in zwölf gleichen
Monatsraten entsprechend der Festlegung des § 9 Absatz 3a RegG an die
Länder ausgezahlt.
90. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Warum verfügen die Deutsche Bahn AG sowie
Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS) im Regel- und Notbetrieb nach
meiner Kenntnis ausschließlich über digitale
Funksysteme, obwohl analoge Funktechnik (z. B.
CB- oder Betriebsfunk) im Falle eines Ausfalls
zentraler digitaler Netzinfrastrukturen eine
netzunabhängige Kommunikation über kürzere
Distanzen ermöglichen könnte, und welche Gründe
sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die
Vorhaltung oder den ergänzenden Einsatz solcher
analogen Rückfallebenen zur Sicherstellung der
Kommunikationsfähigkeit im Krisen- oder
Katastrophenfall, vor dem Hintergrund, dass der
stundenlange Ausfall des Bahnverkehrs in der Nacht
vom 23. auf den 24. Juni 2026 die Abhängigkeit
kritischer Infrastrukturen von digitalen
Kommunikationssystemen deutlich gemacht hat und
analoge Funktechnik unabhängig von zentralen Netzen
arbeitet und zumindest auf kurzen Distanzen eine
Kommunikation zwischen Lokführern,
Zugpersonal, Stellwerken oder nahegelegenen
Dienststellen ermöglichen könnte?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 3. Juli 2026
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG wurde mit GSM-R ein
standardisiertes System geschaffen, das europaweit im Einsatz ist und im
grenzüberscheitenden Verkehr seit weit über 20 Jahren genutzt wird. In
Deutschland besteht eine Rückfalllösung über ein öffentliches
Mobilfunknetz, das mit den vorhandenen Bordgeräten ohne zusätzliche
Ausstattungen genutzt werden kann. Analoger Funk über kurze Distanzen
als Rückfalllösung entspricht nicht mehr dem heutigen
Kommunikationsbedarf der Bahnen.
91. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Welche konkreten Bundeswasserstraßen sind
derzeit oder künftig als Testfelder für die autonome
Schifffahrt vorgesehen, und welche
Haushaltsmittel werden dafür bereitgestellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 3. Juli 2026
Derzeit sind im Rahmen der Förderrichtlinie „Forschung und
Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen (DTW)“
folgende Bundeswasserstraßen bzw. Teilabschnitte als Testfelder
vorgesehen:
• Spree-Oder-Wasserstraße, Südstrecke des Dortmund-Ems-Kanals
zwischen Schleuse Waltrop und Hafen Dortmund,
• der untere Neckar,
• die Warnow für die Fährstrecke Kabutzenhof (Stadthafen Rostock)
nach Gehlsdorf und
• die Kieler Förde und Nord-Ostsee-Kanal, Fährstelle Nobiskrug.
Haushaltsmittel für die Förderrichtlinie sind im Einzelplan 12, Kapitel
1210 Titel 686 24 verortet.
92. Abgeordnete
Victoria Broßart
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Referentinnen und Referenten widmen
sich derzeit im Bundesministerium für Verkehr
jeweils dem Thema Autoverkehr, Fußverkehr,
Luftverkehr, Mikromobilität, Radverkehr,
Schienenverkehr, Urbane Seilbahnen und
Wasserstraßenverkehr (bitte einzeln auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 2. Juli 2026
Die Zahl der Referentinnen und Referenten, die sich schwerpunktmäßig
mit den genannten Themen befassen, ist der nachfolgenden Übersicht zu
entnehmen. Es sind ausschließlich Mitarbeitende ausgewiesen, die in der
jeweiligen Fachabteilung dem Verkehrsträger zugeordnet sind.
Autoverkehr 50
Radverkehr/Fußverkehr 5
Luftverkehr 33
Mikromobilität 2
Schienenverkehr 57
Urbane Seilbahnen 0
Wasserstraßenverkehr 56
93. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Mitarbeitende sind und waren in den
letzten zwölf Monaten bei der DB InfraGO AG
für die technische Planung sowie für die
kaufmännische Abwicklung des Projekts Ulm–
Augsburg zuständig (bitte monatsgenau und nach
Arbeitsbereich aufgelistet angeben), und welche
Planungsleistungen sind für das Projekt
ausgeschrieben worden (bitte den Zeitpunkt der
Ausschreibung angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 3. Juli 2026
Die Deutsche Bahn AG hat die in der Tabelle enthaltenen Angaben
übermittelt. In den vergangenen zwölf Monaten wurden keine weiteren
Planungsleistungen für das Projekt Augsburg–Ulm ausgeschrieben.
7/25 8/25 9/25 10/25 11/25 12/25 01/26 02/26 03/26 04/26 05/26 06/26
techn.
PM 33 33 32 32 31 30 28 27 26 25 25 25
kaufm.
PM 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2
PM = Projektmanagement
94. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch sind die finanziellen Bedarfe für den
Bedarfsplan Schiene im Zeitraum der
mittelfristigen Finanzplanung des Bundeshaushalts 2026 bei
Fortsetzung aller im Bau befindlichen Projekte
sowie bei angenommenen Baustart aller weiteren
Projekte nach Abschluss der Planung, und in
welcher Höhe sind die Investitionen in der aktuellen
mittelfristigen Finanzplanung in Projekte des
Bedarfsplan Schiene vorgesehen (bitte jeweils in
Jahresscheiben auflisten; bei Angabe der
mittelfristigen Finanzplanung bitte die Mittel summiert
über alle Haushaltstitel, die in den Bedarfsplan
investiert werden; vgl. Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 67 auf
Bundestagsdrucksache 21/1234)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 29. Juni 2026
Bei der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 handelt es sich um ein
regierungsinternes Planungsinstrument. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜN-
DIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6301 verwiesen.
95. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was waren die Netzzustandsnoten für das Jahr
2025 für die Bahnstrecke Immendingen–Konstanz
(Abschnitt Singen–Konstanz der Strecke 4000
Mannheim–Basel–Konstanz und Abschnitt
Immendingen–Singen der Strecke 4250 Offenburg–
Singen) insgesamt sowie jeweils für die
Anlagenklassen Gleise, Weichen, Brücken, Tunnel,
Stützbauwerke, Bahnübergänge, Stellwerke und
Oberleitung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 29. Juni 2026
Bei der Netzzustandsnote handelt es sich um eine interne Kennzahl der
DB InfraGO AG, deren Herleitung und Systematik das
Bundesministerium für Verkehr (BMV) bislang nicht validieren kann und die daher für
die Bewertung des Netzzustandes durch das BMV keine Anwendung
findet.
Nachfolgend sind die von der DB InfraGO AG für das Jahr 2025
mitgeteilten Netzzustandsnoten (NZN) der angefragten Strecken aufgelistet.
Objektklasse NZN der Strecke
Konstanz–Singen
(4000)
NZN der Strecke
Offenburg–Singen
(4250)
Brücken 2.4 2.9
Bahnübergänge 3.9 3.8
Durchlass 3.1 3.7
Gleis 3.0 2.5
Stellwerke 4.2 3.9
Oberleitung 2.7 2.7
Stützbauwerke 2.1 2.3
Weichen 2.3 3.0
Gesamt 2.9 2.5
96. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Wie lang ist das gesamte Netz der im Rahmen
von Stuttgart 21 verlegten Kabel und
Kabelschächte, und wie hoch ist der prozentuale Anteil
derer, die nach aktuellem Kenntnisstand (Juni
2026) fehlerhaft verlegt wurden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 1. Juli 2026
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG sind rund 3.350 km Kabel im
Projekt Stuttgart 21 zu verlegen. Davon wurden etwa 2.800 km bereits
verlegt. Als Ergebnis der aktuellen Bestandsanalyse müssen rund
100 km ausgetauscht werden. Dies entspricht rund 3,57 Prozent.
97. Abgeordneter
Stefan Henze
(AfD)
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
Zutrittsregelung für Instandhaltungs- und
Pflegearbeiten am Gefallenendenkmal Richtersdorf auf
dem Gelände der Deutschen Bahn AG in Lehrte
geregelt, insbesondere welche Genehmigungen,
Sicherheitsunterweisungen oder sonstigen
Voraussetzungen sind für den Zugang erforderlich, und
welche Stelle, Behörde, Organisation oder
welches Unternehmen führt diese Arbeiten durch
bzw. ist hierfür verantwortlich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 29. Juni 2026
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG ist das Denkmal zugänglich.
Da die Fläche nicht für bahnbetriebliche Zwecke genutzt wird, besteht
beim Betreten der Fläche keine Gefährdung aus dem Bahnbetrieb.
98. Abgeordneter
Stefan Henze
(AfD)
Welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung bislang zur Umsetzung der Verordnung
(EU) 2020/1056 über elektronische
Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) in Deutschland
ergriffen, und ab wann werden nach Kenntnis der
Bundesregierung die zuständigen deutschen
Behörden elektronische
Frachtbeförderungsinformationen über eFTI-konforme Plattformen
vollständig annehmen können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 3. Juli 2026
Gemäß der Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische
Frachtbeförderungsinformationen sind Kontrollbehörden der EU-Mitgliedstaaten
verpflichtet, ab dem 9. Juli 2027 elektronische
Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) zu akzeptieren. Die Bundesregierung entwickelt im
Rahmen der EU-Forschungsprojekte eFTI4EU und eFTI4LIVE eine
Gate-Funktion, die in den Projekten mit europäischen Partnern getestet
wird. Der Produktivbetrieb des eFTI-Gates kann zum 9. Juli 2027
starten.
99. Abgeordneter
Maximilian Kneller
(AfD)
Wie viele Genehmigungen für Schwertransporte
von Windkraftanlagen sowie deren Komponenten
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem Jahr 2021 bis zum heutigen Zeitpunkt im
Bundesfernstraßennetz erteilt, und welche
Auswirkungen haben diese Transporte nach
Einschätzung der Bundesregierung auf die Belastung der
Bundesfernstraßeninfrastruktur?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 29. Juni 2026
Im Rahmen der Beantragung von Großraum- und Schwertransporten
wird die Ladung nur grob beschrieben. Daher liegen der
Bundesregierung die erbetenen Informationen nicht vor.
100. Abgeordnete
Dr. Andrea
Lübcke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen Stand hat die Prüfung der Deutschen
Bahn AG, ob der Abschnitt Blankenfelde–
Wünsdorf-Waldstadt der Dresdner Bahn statt auf
200 km/h auf 160 km/h ausgebaut werden kann,
und falls die Prüfung abgeschlossen ist, zu
welchem Ergebnis ist sie insbesondere hinsichtlich
des Erhalts bestehender Bahnübergänge, des
Entfalls zusätzlicher Eisenbahnquerungen sowie
einer möglichen Entscheidung für das Projektziel
„Ausbau auf 200 km/h“ gelangt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 1. Juli 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6517 verwiesen.
101. Abgeordnete
Swantje Henrike
Michaelsen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Anträge wurden im Rahmen des
Förderaufrufs nicht öffentlich zugängliche
Ladeinfrastruktur für Lkw für ausschließlich kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) gestellt, und wie
hoch war die insgesamt von allen beantragte
Fördersumme in diesem Bereich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 29. Juni 2026
Im Rahmen des Förderaufrufs für nicht öffentlich zugängliche
Ladeinfrastruktur für Lkw für ausschließlich kleine und mittlere
Unternehmen wurden 430 Anträge mit einem Fördervolumen von 149,1 Mio.
Euro eingereicht.
102. Abgeord
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- part_of_vorgang → 19-Punkte-Plan von afrikanischen Staaten zu Reparationen und Schuldenerlass (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Als Testfelder für die autonome Schifffahrt vorgesehene Bundeswasserstraßen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Änderungsbedarf bei der Bürgerbeteiligung nach §§ 34, 35 und 246e BauGB (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Annahme zur Dynamisierung der Kapitalrente in den Berechnungen der Alterssicherungskommission (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Antragszahlen und Fördersumme im Förderaufruf für nicht-öffentliche Lkw-Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Auswirkungen der finanziellen Belastungen für Krankenhäuser durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Automatische Übermittlung personenbezogener Daten von jungen deutschen Staatsangehörigen an die Bundeswehr zur Nachwuchsgewinnung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beantragte GAP-Mittel für das Jahr 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beantragung bzw. Zulassung von automatisierten Stationen statt Universaldienstfilialen in Bayern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Bundesmittel für die Flüchtlingssozialarbeit und Psychosoziale Zentren für Geflüchtete (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Fortbestand von HIV/Aids-Projekten nach US-Kürzungen bei UNAIDS und USAID (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Genutzte Modellrechnungen für die Erarbeitung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Geplante Kürzung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Geplanter Abgabensatz auf zuckergesüßte Getränke (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gespräche mit weiteren Staaten zur Einrichtung von Rückkehrzentren für ausreisepflichtige Personen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung zur geplanten Arbeitszeitreform (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Historische Ursachen für die Integration der Bürgerbeteiligung in das Bauplanungsrecht (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Höhe der Ankäufe von Staatsanleihen an Sekundärmärkten seit 2023 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Höhe der Bundeshaushaltsmittel für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Höhe der Gesamtpersonalkosten für Bundesbeamte in den Jahren 2025 und 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Höhe von Entschädigungsleistungen bei Exportkreditgarantien im Rahmen der Hermesdeckung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Humanitäre Lage von Kindern im Gazastreifen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Integrationsquoten von Ein-Euro-Jobbern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kapazitäten an deutschen Flughäfen zur Durchführung von Asylgrenzverfahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Konsequenzen des Scheiterns der deutschen Kandidatur für den UN-Sicherheitsrat (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten für den Neubau des Bundespräsidialamtes am Spreebogen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten für die Inanspruchnahme floristischer Leistungen durch die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten für die Reise der Bundeskanzlerin a. D. Angela Merkel nach Chicago zur Einweihung des Obama Presidential Center (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten für Visagistenleistungen der Bundesministerin Alabali Radovan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kriterien für Besuche von Spielen der Fußball-WM 2026 durch Regierungsmitglieder (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kriterien für die Vergabe des Deutschen Buchhandelspreises (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kriterien zur Auswahl der Mitglieder der "unabhängigen Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Bekämpfung linksmotivierter Kriminalität (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur dauerhaften Entlastung von Pendlern und Gewerbetreibenden nach Ablauf der befristeten Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Klinikinsolvenzen infolge geplanter Einsparungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Monetäre Effekte der Bezahlkarte für Geflüchtete auf den Bundeshaushalt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Netzzustandsnoten 2025 für die Bahnstrecke Immendingen - Konstanz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Personalausstattung der DB InfraGO AG für das Projekt Ulm - Augsburg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Politische Maßnahmen aus der Studie zu Finanzbedarfen der Kommunen für Wärme und Gebäuden sowie Mobilität des Forums Ökologisch-Soziale Mark (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Politische Maßnahmen aus der UN-Erklärung zu HIV/AIDS (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung im Vermittlungsausschuss zum Schuldnerberatungsdienstegesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prognosen zu Klinikinsolvenzen in den Jahren 2026 und 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung einer Lärmschutzgalerie beim Ausbau der A 30 bei Osnabrück-Nahne (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung eines Ausbaus der Dresdner Bahn auf 160 statt 200 km/h zwischen Blankenfelde und Wünsdorf-Waldstadt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtsgrundlage automatisierter Datenanalysen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtsgrundlage der BVVG-Flächenverkäufe von Streuflächen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Regelung primärer Frequenznutzungen im TV-UHF-Frequenzband 470 bis 694 MHz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rückmeldung der EU-Kommission zum Tourismusprojekt im Naturschutzgebiet Pishë Poro-Nartë in Albanien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rücknahme der vorgezogenen Erhöhung der Tabaksteuer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schlussfolgerungen aus der Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung zur Entwicklung gemeinschaftlicher EU-Schulden (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schwertransportgenehmigungen für Windkraftanlagenkomponenten seit 2021 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherung des Aufenthaltsstatus wehrpflichtiger ukrainischer Staatsangehöriger bei Änderung der Schutzregelungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stand der Bewilligung von BIWAQ-Projektverlängerungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stand der Prüfung des Gesetzentwurfs zur Aufnahme von Nachtzieltechnik ins Waffengesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Standortentscheidung hinsichtlich einer Bundeswehr-Stationierung in Bamberg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Statistiken zu Eingliederungshilfen und Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten unter fachlicher Einbeziehung von queeren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Strafverfahren im Zusammenhang mit der Letzten Generation und den Bauernprotesten zwischen Dezember 2023 und März 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnehmende Unternehmen am Deutsch-Senegalesischen Wirtschaftstag am 22. Juni 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Treffen der Bundesministerin Katherina Reiche mit Unternehmen im Bereich grüne Technologie und erneuerbare Energien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Übernahme der Kosten für die Teilnahme des ehemaligen Bundesministers Jens Spahn am "Dialog-Forum" von Peter Thiel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Überprüfung von künftigen afghanischen Konsularbeamten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umfang fehlerhaft verlegter Kabel beim Bauvorhaben Stuttgart 21 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung der eFTI-Verordnung zu elektronischen Frachtbeförderungsinformationen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung der Wohngeldwerte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ursachen ausstehender Entscheidungen über BIWAQ-Förderanträge (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ursachen und Folgen der bundesweiten Störung des digitalen Bahnfunks GSM-R am 23. Juni 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verabschiedung der Startup- und Scaleup-Strategie im Bundeskabinett (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veränderungen für Fahrzeuge der medizinischen Taskforce und der Feuerwehr durch den Pakt für Bevölkerungsschutz in Miesbach und Bad Tölz-Wol (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verbleib deutscher Beutekunst auf ukrainischem Staatsgebiet (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vereinfachung des Mobilfunk- und Glasfasernetzausbaus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verlängerte Bearbeitungszeiten bei aus dem Ausland gestellten Führungszeugnissen bzw. Auskünften aus dem Gewerbezentralregister (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verleihung des Deutschen Verlagspreises 2026 auf der Frankfurter Buchmesse (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veröffentlichung der Verteidigungsaufstellung der Bundeswehr (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vertragliche Einbindung der Peene-Werft bei der Beschaffung von acht Fregatten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verzeichnisse von Ärzten mit nicht anerkannten Attesten zur Impfunfähigkeit gegen Masern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorschläge der Rentenkommission zur Zukunft der abschlagsfreien Rente mit 63 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Weiterbetrieb des Reallabore-Innovationsportals nach der Pilotphase (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Weiterleitung von Presseanfragen an die Weimer Media Group (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erbkrankheiten bei Verwandtenehen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan seit Juni 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zahl der Autobahnabschnitte mit Hitzeschäden in der ersten Jahreshälfte seit 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zahl der Heritage Impact Assessments zum Schutz der UNESCO-Welterbestätten seit 2006 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zahl der Messerangriffe durch 11- bis 18-Jährige von 1998 bis 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan für das nationale Raumfahrtgesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan für die Weiterentwicklung der NINA Warn-App (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zukunft des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusammenhang zwischen der Anwendung des Rechts auf Asyl bzw. des Freizügigkeitsgesetzes und der Anzahl an Asylbewerbern mit Bürgergeldbezug (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusammenlegung des Europäischen Sozialfonds mit dem Nationalen Regionalen Partnerschaftsplan für die Förderperiode von 2028 bis 2034 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusätzliche Kosten durch die Verzögerung des Ersatzneubaus der Cäcilienbrücke Oldenburg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusätzliche Mittel zur Eindämmung der Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zuständige Stellen für die Risikoprüfung bei Windkraftanlagen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zutrittsregelung für Instandhaltungsarbeiten am Gefallenendenkmal Richtersdorf in Lehrte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)