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Schriftliche Frage 113 von Anne Zerr (DIE LINKE): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu nicht erbrachten sowie ausstehenden Zahlungen der Lohnsteuer, der Sozialversicherungsbeiträg…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 113 von Anne Zerr (DIE LINKE): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu nicht erbrachten sowie ausstehenden Zahlungen der Lohnsteuer, der Sozialversicherungsbeiträg… Frage 113 (Anne Zerr, Die Linke): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu nicht erbrachten sowie ausstehenden Zahlungen der Lohnsteuer, der Sozialversicherungsbeiträge und des Nettolohns angesichts der historischen Höchststände von 473 Millionen verbuchten Arbeitsstunden auf Kurzzeitkonten in Deutschland vor (https://doku.iab.de/kurzber/2025/kb2025-1 2 .pdf), und wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich die steigende Nutzung von Arbeitszeitkonten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 29. Juli 2025: Der Bundesregierung liegen zu der im Kurzbericht des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vorgenommen annahmebasierten Modellrechnung keine vertieften Informationen vor. Die Bunderegierung weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: Arbeitszeitkonten dienen der flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit und dem Ausgleich von Schwankungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Es handelt sich um ein bewährtes – oft tarifvertraglich geregeltes – Instrument der Arbeitszeitflexibilisierung im Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen. Überstunden auf Kurzzeitkonten, die im Rahmen des Freizeitausgleichs ausgeglichen werden, führen nicht zu einer Veränderung des Arbeitsentgelts im sozialversicherungsrechtlichen Sinne, so dass auch keine Einnahmeverluste für die Sozialversicherung entstehen.

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