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Schriftliche Frage 111 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 jeweils der mittlere Bruttostunden- sowie Bruttomonatslohn von kurzfr…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 111 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 jeweils der mittlere Bruttostunden- sowie Bruttomonatslohn von kurzfr… Frage 111 (Desiree Becker, Die Linke): Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 jeweils der mittlere Bruttostunden- sowie Bruttomonatslohn von kurzfristig Beschäftigten in Deutschland (bitte insgesamt sowie nach den drei Wirtschaftszweigen mit dem höchsten Anteil kurzfristig Beschäftigter differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 10. Juni 2025: Daten zu Bruttostunden und -monatslöhnen differenziert nach der Beschäftigungsart stellt das Statistische Bundesamt auf Basis der Verdiensterhebung zur Verfügung. Aktuell liegen Ergebnisse aus den Erhebungen im April 2023 und 2024 vor. Danach betrug der mittlere Bruttomonatsverdienst ohne Sonderzahlungen (Median) von Vollzeitbeschäftigten mit kurzfristiger oder saisonaler Beschäftigung im Jahr 2023 rund 1.296 Euro und im Jahr 2024 rund 1.955 Euro. Ein mittlerer Bruttostundenlohn (Median) wird mit 12,41 Euro nur für den April 2024 ausgewiesen. Die Ergebnisse sind mit Vorsicht zu interpretieren, da es sich bei der Verdiensterhebung um eine Stichprobenerhebung handelt und die zugrunde liegende Datenbasis für kurzfristig bzw. saisonal Vollzeitbeschäftigte gering ist. Der Anstieg der Bruttomonatsverdienste von 2023 auf 2024 ist hauptsächlich auf den Anstieg der wöchentlichen Arbeitszeit zurückzuführen, der wiederum auf Stichprobeneffekten basiert. Eine weitergehende, tiefer gegliederte Auswertung nach Wirtschaftszweigen ist aufgrund der begrenzten Datenbasis nicht möglich.

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