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Schriftliche Frage 36 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Wie erklärt sich die Bundesregierung die Differenz zwischen dem Gesamtstromverbrauch von Rechenzentren in Deutschland in Höhe von 20 TWh im…

dip / schriftliche_frage 21.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 36 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Wie erklärt sich die Bundesregierung die Differenz zwischen dem Gesamtstromverbrauch von Rechenzentren in Deutschland in Höhe von 20 TWh im… Frage 36 (Sonja Lemke, Die Linke): Wie erklärt sich die Bundesregierung die Differenz zwischen dem Gesamtstromverbrauch von Rechenzentren in Deutschland in Höhe von 20 TWh im Jahr 2024 (www.bundeswirtschaftsmi nisterium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Techno logie/stand-und-entwicklung-des-rechenzentrums standorts-deutschland.pdf?__blob=publicationFile &v=10; Abb. 14) und dem von Rechenzentren gemäß § 13 Absatz 1 des Energieeffizienzgesetzes gemeldeten deutlich geringeren Gesamtstromverbrauch (für 2024 in Höhe von 5,2 TWh (https://da shboard.tech.ec.europa.eu/qs_digit_dashboard_m t/public/sense/app/940a61c3-bcfe-47d6-a786-25d 93aa63b85/sheet/e0f1d038-f555-4d6c-a947-8cfa9 a3cc9f8/state/analysis/bookmark/381456a5-1044- 4047-92f5-671be7ad92c4) bzw. für 2025 in Höhe von 7,2 TWh (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 21/7509)), und welchen Gesamtstromverbrauch hatten nach Schätzung der Bundesregierung nicht meldepflichtige Rechenzentren, also Rechenzentren mit einer Nennleistung von weniger als 300 MW sowie sog. Netzknoten im Jahr 2024? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. August 2026: Ein wesentlicher Unterschied dürfte in den unterschiedlichen Verständnissen und Definitionen des Begriffs „Rechenzentrum“ liegen. Marktstudien decken zum Teil die gesamte Bandbreite von Rechenzentren ab, von sehr kleinen Serverräumen in Unternehmen bis hin zu großflächigen sogenannten „Hyperscale-Rechenzentren“. Zur Meldung an das Energieeffizienzregister für Rechenzentren sind jedoch nur Rechenzentren verpflichtet, die die Anforderungen nach § 3 Nummer 24 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) erfüllen, also insbesondere eine elektrische, nicht redundante Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt haben. Nach § 20 Absatz 2 EnEfG gilt zudem diese Meldepflicht bei Rechenzentren mit einer nicht redundanten, elektrischen Nennanschlussleistung von unter 500 Kilowatt erst seit dem Jahr 2025. Zu der Frage, wie viele meldepflichtige Rechenzentren ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, da das aktuelle EnEfG keine Stichprobenkontrolle zulässt. Zum Gesamtstromverbrauch nicht meldepflichtiger Rechenzentren liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

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