Monitoring des Ausbaus von Rechenkapazität (Antwort zu Drs. 21/7213)
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Monitoring des Ausbaus von Rechenkapazität (Antwort zu Drs. 21/7213)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7453
21. Wahlperiode 31.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sonja Lemke, Clara Bünger,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7213 –
Monitoring des Ausbaus von Rechenkapazität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat am 18. März 2026 ihre Rechenzentrumsstrategie
vorgelegt. Darin setzt sie sich das Ziel, die Rechenkapazitäten in Deutschland
bis 2030 zu verdoppeln und die Rechenkapazitäten für Künstliche
Intelligenz (KI) mindestens zu vervierfachen. Eine Kenngröße für die tatsächliche
Rechenkapazität benennt die Strategie nicht, die Ist-Beschreibung bezieht sich
im Wesentlichen auf die IT-Anschlussleistung, die ausweislich der Strategie
mit knapp 3 Megawatt beziffert wird. Eine Verdoppelung würde jedenfalls
bedeuten, dass eine Vielzahl neuer Rechenzentren gebaut werden müsste, mit
den entsprechenden Folgen für Strom-, Wasser- und Flächenverbrauch.
1. Gibt es in der Bundesregierung eine Übersicht über Rechenzentren, die
sich in Planung oder im Bau befinden, die auf das Ziel der Verdoppelung
der Rechenkapazität in Deutschland einzahlen sollen?
2. Welche Informationen hat die Bundesregierung zum Bau von neuen
Rechenzentren in Deutschland (bitte, soweit bekannt, jeweils geplante
Rechenkapazität, geplante Stromanschlussleistung, Betreiber, Standort,
Planungs- bzw. Baufortschritt sowie den Zeitpunkt der geplanten
Inbetriebnahme angeben)?
3. Welche Informationen hat die Bundesregierung zum Ausbau von bereits
im Betrieb befindlichen Rechenzentren (bitte, soweit bekannt, jeweils
geplante zusätzliche Rechenkapazität, geplante zusätzliche
Stromanschlussleistung, Betreiber, Standort, Planungs- bzw. Baufortschritt sowie
den Zeitpunkt der geplanten Inbetriebnahme der zusätzlichen
Kapazitäten angeben)?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Auch weil es sich im Wesentlichen um private Investitionen und Unternehmen
handelt, existiert eine umfassende Liste mit allen in Planung und Bau
befindlichen Rechenzentren in der Bundesregierung nicht.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 31. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Über manche Projekte sind in der Bundesregierung Informationen vorhanden,
die teilweise über das öffentlich bekannte hinausgehen.
Informationen zu im Bau und/oder im Betrieb befindlichen Rechenzentren in
Deutschland, die über das öffentlich Bekannte hinaus gehen, sind in
vertraulichen Gesprächen durch die jeweils verantwortlichen Organisationen der
Bundesregierung mitgeteilt wurden und können aus Gründen von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen dieser Unternehmen (Artikel 12 und 14 GG) nicht mit der
Öffentlichkeit geteilt werden. Zudem wurden der Bundesregierung soweit
vorhanden diese Informationen, die relevant für interne Arbeitsprozesse sind, nur
unter der Maßgabe der Vertraulichkeit mitgeteilt.
4. Hat die Bundesregierung neben der IT-Anschlussleistung, die lediglich
den verfügbaren Strom benennt, andere Indikatoren oder Kennzahlen zur
Messung der tatsächlichen Rechenkapazität in Deutschland, die die
Bundesregierung verdoppeln will?
Das öffentlich bekannte Ziel zum Recheninfrastrukturausbau aus der
Rechenzentrumsstrategie orientiert sich bewusst an der IT-Anschlussleistung, dem
Kriterium, dass sich international zur Messung der Rechenkapazität durchgesetzt
hat und aktuell die bestmögliche Vergleichbarkeit bietet.
5. An welchen Indikatoren und auf welcher Datengrundlage misst die
Bundesregierung während der nächsten vier Jahre den Fortschritt bei der
Erreichung ihrer Ziele, insbesondere,
a) ob sie ihre Ziele „Verdoppelung der der Rechenkapazität“ und
„Vervierfachung der Rechenkapazität für KI“ erreicht bzw. bis 2030 noch
erreichen kann,
b) ob Maßnahmen, die sie zur Erreichung dieser Ziele ergriffen hat,
tatsächlich die gewünschte Wirkung haben?
Die Bundesregierung plant im 12-monatlichen Abstand nach Verabschiedung
der ersten Version der Rechenzentrumsstrategie (18. März 2026) eine
Aktualisierung der Rechenzentrumsstrategie inklusive Aufnahme eines Monitorings.
Das Monitoring gilt den angekündigten Maßnahmen und soll übersichtlich und
verständlich darstellen, wie der aktuelle Status zur jeweiligen Maßnahme ist
und welche Wirkung damit verbunden wird. Ein erstes Monitoring zur
quantitativen Zielerreichung des Rechenkapazitätsausbaus soll zum Ende der laufenden
Legislatur erfolgen, um den angekündigten und umgesetzten Maßnahmen
ausreichend Zeit zu geben, ihre Wirkung zu entfalten.
6. Welche Vorschriften und Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
Anreize für die Betreiber von Rechenzentren zu schaffen, den
tatsächlichen Stromverbrauch der in einem Rechenzentrum verbauten Hardware
auf das Minimum zu reduzieren, vor dem Hintergrund, dass der Power-
Usage-Effectiveness-Wert lediglich das Verhältnis zwischen dem
Stromverbrauch für die Hardware und dem Stromverbrauch für die Kühlung
darstellt und damit klimafreundlicher wirkt, je höher der Stromverbrauch
der Hardware ist?
Maßnahmen, die ausschließlich auf die Senkung des Energieverbrauchs der IT-
Hardware in Rechenzentren abzielen sind nicht geplant. Energieeffizienz senkt
die Energiekosten, verringert die Abhängigkeit von Energieimporten und damit
die Anfälligkeit für Preisschwankungen und trägt dazu bei, Unternehmen vor
Preisschocks zu schützen. Betreiber von Rechenzentren haben damit
grundsätzlich ein Eigeninteresse an der Steigerung der Energieeffizienz ihrer IT-
Hardware. Deutschland verfügt zudem über ein breites und wirksames Portfolio
langjährig etablierter Energieeffizienzmaßnahmen. Dieses stützt sich auf die
Bereiche Regulierung (u. a. Energieeffizienzgesetz), Förderung (u. a.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – EEW) und
Information (u. a. Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke –
IEEKN).
7. Wie bewertet die Bundesregierung die mit der Verdoppelung der
Rechenkapazität einhergehenden Umwelt- und Klimaauswirkungen?
Deutschland zählt aufgrund der Energieeffizienz seiner Wirtschaft und des
hohen Anteils an erneuerbaren Energien im Strommix und mit einem
durchschnittlichen PUE-Wert von 1,43 zu einem Rechenzentrumsstandort mit einer
vergleichsweise hohen Energieeffizienz und einer vergleichsweise guten
Umweltbilanz.
Auch neue Rechenkapazitäten, die jetzt und zukünftig in Deutschland
entstehen, sollen sehr energieeffizient sein. Dazu macht das Energieeffizienzgesetz,
dessen Novellierung sich gerade im parlamentarischen Verfahren befindet,
klare Vorgaben. So wird durch eine noch strengere Vorgabe beim PUE-Wert die
Effizienzvorgabe noch ambitionierter. Mit dieser und weiterer, teilweise
zukünftig praxisnäher ausgestalteter Regelungen bleibt Deutschland Vorreiter
beim Thema Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Rechenzentren in Europa
und der Welt.
Insgesamt sind Rechenzentren in den EU-Emissionshandel mit ihrem
Strombezug (Scope 2) einbezogen, wodurch sichergestellt ist, dass die Klimaziele
Deutschlands präzise erreicht werden. Zudem ist der Ausbau der
Rechenzentrumskapazitäten wichtig für die Erreichung des Ziels digitaler Souveränität.
8. Welche eigenen Bewertungen oder welche von Externen zieht die
Bundesregierung für diese Bewertung heran?
Die in der Antwort zu Frage 7 dargestellte Bewertung basiert auf Informationen
zum Energieverbrauch und -effizienz von Rechenzentren in Deutschland und
anderen Ländern, Ergebnissen der laufenden EU-Vorhaben im Bereich Energie
und Rechenzentren, sowie Informationen zum Energiemix.
9. Wie gedenkt die Bundesregierung eine transparente Datengrundlage für
die Bewertung der Umwelt- und Klimaauswirkungen sicherzustellen,
wenn sie mit dem am 24. Juni 2026 beschlossenen Entwurf eines
Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
(insbesondere § 13 des Energieeffizienzgesetzes) plant, die
Öffentlichkeit von wesentlichen Informationen auszuschließen?
Dies wird durch § 13 EnEfG sichergestellt. Die Änderungen dienen der
Anpassung an die Vorgaben des Artikels 12 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2023/1791,
der eine Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht für Betreiber von
Rechenzentren für Informationen zulässt, die dem Unionsrecht oder dem nationalen
Recht zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und der
Vertraulichkeit unterliegen. Zudem wird die Erfüllung der Pflichten aus Absatz 1 für
Betreiber von Rechenzentren, insbesondere für Anbieter von Co-Lokation,
durch eine Mitwirkungspflicht durch Betreiber von Informationstechnik mit
dem neuen Absatz 2 erleichtert.
10. Inwieweit fördert der Bund die Ansiedlung und den Neubau oder Ausbau
von Rechenzentren der Privatwirtschaft durch Mittel aus dem
Bundeshaushalt oder durch steuerliche Begünstigungen?
Der Bund verfügt bislang über keine Förderprogramme etc., die speziell den
Ausbau oder Neubau von Rechenzentren der Privatwirtschaft durch Mittel aus
dem Bundeshaushalt oder durch steuerliche Begünstigungen fördert. Im
Rahmen von EuroHPC wird derzeit die Ausschreibung der AI‑Gigafactories
vorbereitet. Für den Fall, dass eine deutsche Bewerbung durch ein privates
Konsortium im geplanten Wettbewerb erfolgreich ist, wird der Bund durch einen
garantierten Rechenzeitkauf den Aufbau unterstützen. Nähere Angaben (auch zu
den Teilfragen unten) sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Im Rahmen
des Important Project of Common European Interest (IPCEI) Verteiltes
Rechen-Kontinuum (IPCEI‑CIC) soll der Aufbau eines souveränen und verteilten
Rechen-Kontinuums in Europa erfolgen. Hierzu ist der Ausbau von Edge-
Rechenkapazitäten und der standortübergreifenden Vernetzung vorgesehen.
a) Welche Unternehmen haben für den Neubau oder Ausbau von
Rechenzentren seit Amtsantritt der aktuellen Bundesregierung bereits
Förderung bekommen (bitte jeweils Unternehmen, geförderten
Rechenzentrumsstandort und Fördersumme angeben)?
Keine. Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
b) Aus welchen Titeln des Bundeshaushaltes stehen für 2026 noch
Förderungsmöglichkeiten in welcher Höhe zur Verfügung?
In Kapitel 6093 Titel 892 51 („Digitale Infrastruktur für verteilte
Datenverarbeitung und KI“) stehen in 2026 Barmittel i. H. v. max. 5 Mio. Euro für das
IPCEI-CIC zur Verfügung.
c) Welche Förderkriterien gelten für entsprechende Zuwendungen?
Die Kriterien werden in Kürze im Zuge der Bekanntmachung zur
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zum IPCEI‑CIC bekanntgegeben.
d) In welchen Haushaltstiteln sind im Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2027 Mittel in welcher Höhe für den Neubau oder Ausbau
von Rechenzentren durch private Unternehmen vorgesehen?
Der Regierungsentwurf für den Wirtschaftsplan 2027 des Sondervermögens
Infrastruktur und Klimaneutralität sieht in Kapitel 6093 Titel 892 51 („Digitale
Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung und KI“) einen Barmittelansatz
i. H. v. 80 Mio. Euro für das IPCEI‑CIC vor. Die Höhe dieses Ansatzes kann
sich im Zuge des parlamentarischen Verfahrens noch ändern.
11. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der prognostizierte
tatsächliche zusätzliche Strombedarf für Deutschland, verursacht durch
neue Rechenzentren in den Jahren 2030 bzw. 2040 im Vergleich zu
2025?
Der Strombedarf von Rechenzentren und kleineren IT-Installationen in
Deutschland lag im Jahr 2025 bei rund 21,3 TWh, wie Berechnungen des
Borderstep Institut im Auftrag des Bitkom zeigen. Nach einem Gutachten im
Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zu „Stand und Entwicklung des
Rechenzentrumsstandorts Deutschland“, das am 17. Januar 2025 veröffentlicht
wurde (abrufbar unter: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/P
ublikationen/Technologie/stand-und-entwicklung-des-rechenzentrumsstandort
s-deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=1) werden im Jahr 2030
voraussichtlich 31 TWh Strom für die in Deutschland betriebenen Rechenzentren
benötigt. Für das Jahr 2045 prognostiziert das Gutachten einen Verbrauch von
80 TWh. Der zweite Entwurf des „Netzentwicklungsplan Strom 2025–
2037/2045“, der sich zurzeit in der Konsultationsphase der Bundesnetzagentur
befindet, geht aufgrund der gemeldeten Anschlussleistungen über die
Großverbraucherabfrage von einem steigenden Stromverbrauch für 2037/2045 von
78 TWh bis 116 TWh aus. Tatsächlich ist der Stromverbrauch in Deutschland
in den letzten Jahren nicht gestiegen, sondern gesunken, trotz des o. g.
Volumens im Bereich der Rechenzentren. Daher ist die Entwicklung des
Strombedarfs hier nicht isoliert zu betrachten.
12. In welchen Szenarien bzw. Planungen ist dieser Strombedarf bereits
berücksichtigt und in welchen gegebenenfalls noch nicht (beispielsweise
Systementwicklungsstrategie, Bundesbedarfsplan und
Netzentwicklungsplan 2025, Langfristszenarien usw.)?
Der wachsende Strombedarf von Rechenzentren wird in aktuellen Szenarien
bzw. Planungen bereits berücksichtigt, darunter die veröffentlichten Entwürfe
des Netzentwicklungsplans Strom 2025 und des Szenariorahmens für den
Netzentwicklungsplan Strom 2027, neue Langfristszenarien (in Erarbeitung) und die
Systementwicklungsstrategie 2027 (in Erarbeitung).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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