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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 21.08.2026 · WP 21 · 21/7670 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7670 21. Wahlperiode 21.08.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 55 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 32 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 33 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 61 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 15, 16 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Abgeordnete Nummer der Frage Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 45 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 17 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 2 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 36, 37, 50, 51 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 29 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 52 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 68, 69 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 41, 42 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abgeordnete Nummer der Frage Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Abgeordnete Nummer der Frage Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 40 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Zirwes, Jörg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Drucksache 21/7670 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 2 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Seite Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 19 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Zirwes, Jörg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7670 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 40 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 42 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 49, 51 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53 Drucksache 21/7670 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Hat Michel Friedmann für seinen Auftritt im Rahmen der diesjährigen Bayreuther Festspiele, die seit 1953 vom Bund gefördert werden (vgl. https://kulturstaatsminister.de/musiktheaterfestiva l-von-weltrang), finanzielle Zuwendungen jedweder Art erhalten, und wenn ja, in welchem Umfang hat Michel Friedmann diese erhalten? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 17. August 2026 Alle Honorare, die seitens der Bayreuther Festspiele GmbH gezahlt werden, unterliegen vertraglich vereinbarten Vertraulichkeitsklauseln. Die Bundesregierung kann daher keine Auskunft über ein etwaiges Honorar für Michel Friedman geben. 2. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten aus Bundesmitteln geförderten Kultureinrichtungen waren von den in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/7311 genannten hitzebedingten Beeinträchtigungen betroffen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um diese Einrichtungen zu unterstützen und Einschränkungen ihres Betriebs zu vermeiden bzw. zu reduzieren? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 17. August 2026 Folgende aus Bundesmitteln geförderte Kultureinrichtungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Kalenderwoche 26 von den in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/7311 genannten hitzebedingten Beeinträchtigungen betroffen: Verkürzte Öffnungszeiten, Programmänderungen, -verschiebungen und Veranstaltungsabsagen sowie vorübergehende Schließungen: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Stiftung Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen, Brüder Grimm Festspiele der Stadt Hanau, Stiftung Deutsches Hygiene- Museum Dresden, Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, Stiftung Bauhaus Dessau und Bauhaus-Archiv Berlin. Hitzeschäden an Außen- und Grünanlagen: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 21/7434 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 3. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund entsprechender Äußerungen wie z. B. des heutigen Bundesministers der Finanzen Lars Klingbeil aus dem Jahr 2023 (www.stern.de/politik/lars-klin gbeil-spricht-im-interview-ueber-abgaben-fuer-su perreiche-34173788.html) geprüft, ob Multimillionäre, die ab ca. 12 Mio. Euro Vermögen zum reichsten 1 Prozent der Weltbevölkerung zählen (www.investopedia.com/financial-edge/1212/aver age-net-worth-of-the-1.aspx) und aufgrund ihres Lebensstils und ihrer Vermögenswerte überproportional große Verantwortung an der Klimakrise tragen (www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/ 2026-01-10-reichste-prozent-hat-treibhausgasbud get-2026-bereits), einen entsprechenden finanziellen Beitrag zum Klimaschutz leisten sollten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis und in welcher Höhe? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 17. August 2026 Die Bundesregierung hat keine Prüfung im Sinne der Fragestellung durchgeführt. Bereits jetzt tragen diejenigen, die stärker zum Klimawandel beitragen, einen größeren Anteil der damit verbundenen Kosten durch die in der Regel verursachergerechte Ausgestaltung klimabezogener Steuern und Abgaben. 4. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welcher Anteil der jährlichen Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer auf Ehepaare mit drei oder mehr Kindern entfällt, und hat die Bundesregierung geprüft, welche Höhe die finanziellen Mindereinnahmen für den Gesamtstaat betragen, die durch eine vollständige Befreiung im Einkommensteuergesetz von der Einkommensteuer für den Ehepartner mit dem höheren Einkommen und bis zur Volljährigkeit aller Kinder entstehen würden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 17. August 2026 Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Sie können auch nicht aus den Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik ermittelt werden, u. a. weil dort nur zusammen veranlagte Ehepaare als solche erfasst werden, und zwar nur mit deren gemeinsamen Einkom- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. men, und eine Abgrenzung nach der Anzahl der Kinder nicht möglich ist. 5. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Seit  wann  nimmt  die  Bundesrepublik   Deutschland an dem in der Europäischen Union (EU) eingesetzten Transaction-Network-Analysis- Tool (TNA) für den grenzüberschreitenden gemeinsamen Datenaustausch bei der Kriminalitätsbekämpfung im Deliktbereich der sog. Umsatzsteuerkarussellgeschäfte innerhalb des Mehrwertsteuersystems im europäischen Binnenmarkt teil (Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung „Mehrwertsteuerbetrug: Neues Tool hilft EU-Ländern beim Aufspüren von Betrügern und verspricht Steuereinnahmen in Milliardenhöhe“, Brüssel 15. Mai 2019), und sofern eine deutsche Beteiligung am TNA im Sinne der Fragestellung nicht erfolgen sollte, warum wird dieses in der Bundesrepublik Deutschland nicht angewendet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 17. August 2026 Die Bundesrepublik Deutschland nimmt seit dem 1. Januar 2021 am Datenaustausch bezüglich des Transaction-Network-Analysis-Tool (TNA) teil. 6. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Plant die Bundesregierung, die kalte Progression nach Erscheinen des Progressionsberichts im Herbst vollständig auszugleichen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 20. August 2026 Die Entscheidung über Änderungen im Tarifverlauf in diesem Zusammenhang obliegt dem Deutschen Bundestag (siehe Verfahren zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossenen Gesetz zum Abbau der kalten Progression auf Bundestagsdrucksache 17/8683 und 17/9201, dort Buchstabe b der Beschlussempfehlung). 7. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Wie wurde das Problem der Obergrenze aufgrund der sozialen Taxonomie – in Zusammenhang mit anderen Verordnungen – von maximal 5 Prozent Liefererlaubnis im Rüstungsbereich für Firmen mit welchen Maßnahmen gelöst (bitte zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen unterscheiden)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 21. August 2026 Die EU-Taxonomie-Verordnung einschließlich ihrer zugehörigen delegierten Rechtsakte enthält keine soziale Taxonomie noch legt sie die von Ihnen genannte Obergrenze fest. 8. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Mit welchen konkreten zusätzlichen jährlichen Beitragszahlungen Deutschlands zum Haushalt der Europäischen Union rechnet die Bundesregierung im Falle eines EU-Beitritts der derzeitigen Beitrittskandidaten des Westbalkans, und welche zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Bundeshaushalt erwartet sie dabei insgesamt, insbesondere unter Berücksichtigung möglicher Mittelzuflüsse an die neuen Mitgliedstaaten aus der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie der Kohäsions- und Strukturpolitik? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 18. August 2026 Die Europäische Kommission veröffentlichte am 30. Juni 2026 eine Mitteilung, in welcher der Entwurf eines Finanzpaktes für einen möglichen Beitritt Montenegros zur Europäischen Union im Jahr 2028 dargestellt wird. Auswirkungen auf das Volumen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2028–2034 und damit die deutschen Beitragszahlungen an den EU-Haushalt sind derzeit nicht abschätzbar, da diese von den laufenden Verhandlungen zum MFR sowie dem tatsächlichen Beitrittszeitpunkt Montenegros abhängen. Die MFR-Verordnung sieht standardmäßig eine Revision des MFR im Fall eines Beitritts vor. Außerdem wären die finanziellen Auswirkungen eines EU-Beitritts von Beitrittskandidaten des Westbalkans auf den MFR, Ergebnis von gegen Ende eines Beitrittsprozesses zu führenden Verhandlungen. Sie wären seitens der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten gestaltbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 9. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu den in seiner Zuständigkeit zu entscheidenden Asylanträgen im Jahr 2026 länderspezifische Verwaltungsvorschriften, interne Weisungen und/ oder Leitsätze zur Islamischen Republik Iran beziehungsweise zu Antragstellern aus dem Iran beziehungsweise zu diesbezüglichen Asylverfahren erlassen, und wenn ja, welchen Inhalt hatten diese (bitte jeweils im Wesentlichen darstellen und erläutern), und wurden Entscheidungen über Asylanträge von Personen aus dem Iran im laufenden Jahr 2026 zurückgestellt, ausgesetzt oder anders planmäßig nicht getroffen, und wenn ja, aus welchem Grund (bitte hierbei auch die entsprechende Rechtsgrundlage angeben), und wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung sonst den sehr starken Rückgang von Asylentscheidungen des Bundesamts bei Antragstellern aus dem Iran im ersten Halbjahr 2026 gegenüber den Vorjahreszeiträumen (vgl. Asylgeschäftsstatistiken des Bundesamts der Jahre 2023 bis 1. Halbzeit 2026 zum Iran; 2023: 6.894 Asylentscheidungen, 2024: 7.914 Asylentscheidungen, 2025: 11.626 Asylentscheidungen, 1. Halbjahr 2026: 1.415 Asylentscheidungen; www.bamf.de/DE/Themen/Statisti k/Asylzahlen/AsylGesStatistik/_functions/gescha eftsstatistik-suche-link-table.html?nn=284746)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. August 2026 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Jahr 2026 keine inhaltlichen Überarbeitungen an den internen Leitsätzen zum Herkunftsland Iran vorgenommen. Ein Rückgang von Asylentscheidungen des BAMF für ein spezifisches Herkunftsland kann grundsätzlich durch diverse Faktoren, darunter auch die Antragszahlen, bedingt sein. Eine asylrechtliche Prüfung erfolgt stets auf Grundlage der im Entscheidungszeitpunkt aktuellen Erkenntnislage sowie der individuellen Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Sowohl die Komplexität des Sachverhalts und der damit einhergehende erhöhte Sachverhaltsaufklärungsaufwand im Einzelfall, als auch eine komplexe Lage im Herkunftsland kann eine Verzögerung der Entscheidung über Asylanträge zur Folge haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen (u. a. national, bilateral im Verhältnis zu Spanien und Marokko oder im Verbund der EU) angesichts der zehntausendfachen illegalen Grenzübertritte aus Marokko nach Spanien und damit in die EU, und wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die Funktionsfähigkeit des seit Juni geltenden neuen Asylsystems der EU (GEAS) in seiner konkreten Umsetzung durch Spanien im Umgang mit den in Rede stehenden zehntausendfachen illegalen Grenzübertritten dar? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. August 2026 Die Bundesregierung misst dem wirksamen Schutz der europäischen Außengrenzen und der geordneten Steuerung von Migration höchste Priorität bei und steht zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) in engem kontinuierlichem Austausch mit den spanischen und weiteren europäischen Partnern. Auf europäischer Ebene wurden bei dem dazu vom irischen EU-Vorsitz kurzfristig durchgeführten informellen Treffen der Innenministerinnen und Innenminister am 4. August 2026 fünf zentrale Handlungsfelder identifiziert: Die Stärkung der EU-Außengrenzen, insbesondere durch eine verbesserte Frontex- Schwachstellenbeurteilung und den Ausbau physischer Grenzhindernisse, die Stärkung der Migrationsdiplomatie und des Team-Europe- Ansatzes, die Verbesserung der Frühwarnsysteme an den Grenzen einschließlich einer wirksameren Überwachung sozialer Medien und einer besseren Krisenkommunikation, die Bekämpfung der Schleusernetzwerke sowie die Verstärkung der Rückführungen, einschließlich des Ausbaus von Frontex. Die Bundesregierung setzt sich weiter für die vollständige und effektive Umsetzung des neuen GEAS ein. Sie wird die Arbeit an den genannten Handlungsfeldern in den kommenden europäischen Beratungen, insbesondere im Rat für Justiz und Inneres Anfang Oktober und im Europäischen Rat Mitte Oktober, weiter vorantreiben. 11. Abgeordneter Mirze Edis (Die Linke) Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf vor dem Hintergrund von Forderungen beispielsweise vom Kinderbeauftragten der SPD-Fraktion, Truels Reichardt, und von Sozialverbänden, die seit Juni 2025 geltende Aussetzung des Familiennachzugs müsse umfassend zurückgenommen werden, weil sie gegen das Recht auf den Schutz von Familie im Grundgesetz verstoße, und wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht (siehe www.tagessch au.de/inland/innenpolitik/spd-familiennachzug-ha ertefall-kritik-100.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. August 2026 Die Bundesregierung sieht vor dem Hintergrund der genannten Forderungen derzeit keinen Änderungsbedarf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die rechtlichen Regelungen zum Familiennachzug – ebenso wie die befristete Aussetzung des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten – bewegen sich im Rahmen des verfassungsrechtlich und völkerrechtlich Zulässigen. Auf die Vorbemerkung sowie die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 15 und 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4915 wird insoweit verwiesen. 12. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bis zum Vormittag des 31. Juli 2026 innerhalb von 24 Stunden rund 49.000 Migranten aus Marokko in die spanische Exklave Ceuta gelangt sind (www.apollo-news.net/wegen-dieser-eu-vero rdnung-knnten-die-ceuta-migranten-bald-auch- indeutschland-stehen/; bitte ausführen) und – sofern die Bundesregierung tätig geworden ist, um eine Weiterreise dieser Personen nach Deutschland zu verhindern, was sind die drei wichtigsten Sofortmaßnahmen der Bundesregierung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. August 2026 Nach Hinweisen spanischer Regierungsvertreter haben bis zum 31. Juli 2026 rund 72.000 Personen die Grenze zur spanischen Exklave Ceuta unter Umgehung der dortigen Grenzsicherungsanlagen überschritten. Der weit überwiegende Teil dieser Personen kehrte nach Aussage der zuständigen Behörden bis zum 1. August 2026 wieder nach Marokko zurück. Der Bundesregierung liegen bislang keine Anhaltspunkte für eine Weiterreise von Personen nach Deutschland vor. Die Ereignisse in Ceuta sind aus Sicht der Bundesregierung aber Beleg dafür, dass sich Migrationslagen an den Außengrenzen der Europäischen Union innerhalb kürzester Zeit erheblich zuspitzen können. Sie unterstreichen die Ereignisse die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes der EU-Außengrenzen sowie ergänzender Maßnahmen zur Begrenzung irregulärer Migration wie z. B. die vorübergehend wiedereingeführten Kontrollen an den deutschen EU-Binnengrenzen. 13. Abgeordneter Martin Hess (AfD) In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2023 im Rahmen des § 28 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) Kenntnis von deutschen Staatsangehörigen erlangt, die unter diese Regelung fallen könnten (Personen mit weiteren Staatsangehörigkeiten), und in wie vielen dieser Fälle ist der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bislang tatsächlich festgestellt worden (bitte nach Jahren, bekannt gewordenen Fällen und festgestellten Verlusten nach jeweiligem Tatbestand aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. August 2026 Zu der Anzahl der Fälle, die seit dem Jahr 2023 unter die Regelungen des § 28 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) fallen könnten, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da hierüber keine statistischen Erhebungen durchgeführt werden. Nach einer aktuellen Auswertung des Registers über die Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) im Bundesverwaltungsamt können hinsichtlich der Anzahl der Fälle, in denen ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit dem Jahr 2023 auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 StAG festgestellt wurde, folgende Angaben gemacht werden: Jahr Verlust nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 StAG Verlust nach § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG 2023 1 0 2024 0 2 2025 1 0 2026 (Stand: 10.08.) 3 0 Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt sowohl nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 als auch nach Nummer 2 StAG kraft Gesetzes ein. Eine Feststellung von Amts wegen ist nur für die Fälle der Nummer 2 vorgesehen. Verlustfälle, in denen der Verlust nicht behördlich festgestellt wird, werden im Register EStA nicht erfasst. 14. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie viele Gewaltdelikte (einschließlich einfache Körperverletzungen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Pressevertreter sowie Medienschaffende im ersten Halbjahr 2026 registriert (bitte auch nach Phänomenbereichen sowie der Anzahl der Opfer aufschlüsseln und die einfache Körperverletzung dabei gesondert ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. August 2026 Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter (LKÄ) an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich (PHB) (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, ‑religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Darüber hinaus wird das Objekt (Ort, Sache, Institution, Veranstaltung oder Person), welches aufgrund der festgestellten oder sich aus dem Phänomenbereich und gegebenenfalls Themenfeld ergebenden Motiva- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. tion heraus direkt und/oder inhaltlich angegriffen wurde, als Angriffsziel genannt (z. B. Oberangriffsziel „Medien“). Berufe bzw. Berufsgruppen werden in der Fallzahlenanwendung des BKA bezogen auf Opfer beziehungsweise Tatverdächtige nicht abgebildet. Bei dem Begriff „Medienschaffende“ handelt es sich um keinen automatisiert auswertbaren Wert. Hilfswelse werden die Fälle mit Nennung des Angriffsziels „Medien“ beauskunftet. Für die Beantwortung wurden folgende Abfrageparameter verwendet: Tatzeit: erstes Halbjahr 2026 mit dem Stichtag 30. Juni 2026 unter Bezugnahme auf das Oberangriffsziels „Medien“ Insgesamt wurden acht Körperverletzungsdelikte, drei PMK -links-, drei PMK -rechts- und zwei PMK -ausländische Ideologie- durch die Länder gemeldet. Andere Gewaltdelikte wurden nicht gemeldet. Da in der Fragestellung um eine gesonderte Aufschlüsselung der „einfachen Körperverletzungen“ gebeten wurde und es sich um lediglich acht gemeldete Gewaltdelikte handelt, war eine händische Auswertung möglich. Unter der Deliktskategorie „Körperverletzungsdelikte“ werden die Straftatbestände gemäß §§ 223, 224, 225, 226, 226a, 227, 231 und 340 des Strafgesetzbuches (StGB) erfasst. Die händische Auswertung der acht Fälle ergab, dass es sich bei allen acht Fällen um Straftaten gemäß § 223 StGB Körperverletzung handelt. Opfer im Sinne des KPMD-PMK sind natürliche Personen, die durch ein Gewaltdelikt körperlich geschädigt wurden oder werden sollten. Im KPMD-PMK wurden bis zum 31. Mai 2026 ausschließlich natürliche Personen, die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung tatsächlich körperlich geschädigt wurden und auch als solche von dem jeweiligen LKA in seiner Meldung mit Angaben zur Person aufgeführt wurden. Diese Personen werden mit den Verletzungsgraden „leicht verletzt“, „schwer verletzt“ oder „getötet“ abgebildet (Zählung der tatsächlich verletzten Opfer). Seit dem 1. Juni 2026 können in der Fallzahlenanwendung auch die Opfer abgebildet werden, die als solche mit Angaben zur Person aufgeführt wurden und durch eine politisch motivierte Straftat hätten verletzt werden sollen. Diese erhalten den Verletzungsgrad „nicht verletzt“. Insgesamt wurden im Bereich der Gewaltdelikte sechs Opfer von Körperverletzungsdelikten gemeldet, je zwei im Bereich PMK -links-, PMK -rechts- und PMK -ausländische Ideologie-. Bei den aufgeführten Opfern sind vier leicht verletzt und zwei nicht verletzt. Als „leicht verletzt“ wurden je ein Opfer im PHB PMK -links- und PMK -rechts- gemeldet und zwei Opfer im PHB PMK -ausländische Ideologie-. Bei den „nicht verletzten“ wurde je ein Opfer im Bereich PMK -links- und PMK -rechts- gemeldet. Die Fallzahlen aus dem laufenden Jahr haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen. Aufgrund der Vorbereitungsmaßnahmen zur technischen Weiterentwicklung des KPMD-PMK wurden für das laufende Tatzeitjahr 2026 bislang weniger Sachverhalte als in den Vorjahren durch die Länder an das BKA gemeldet und werden seit der technischen Umstellung seit 1. Juni 2026 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. sukzessive nachgemeldet; daher ist eine Vergleichbarkeit zum Vorjahreszeitraum nicht gegeben. 15. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viele Abschiebungen wurden 2026 bis zum 30. Juni von den Bundesländern veranlasst (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. August 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Länder im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026 9.317 Personen abgeschoben. Die weiteren Angaben sind in der Tabelle aufgeführt. Land Januar bis Juni 2026 Baden-Württemberg 1.405 Bayern 1.513 Berlin   564 Brandenburg    73 Bremen    51 Hamburg   327 Hessen   914 Mecklenburg-Vorpommern    79 Niedersachsen   716 Nordrhein-Westfalen 1.931 Rheinland-Pfalz   463 Saarland    72 Sachsen   451 Sachsen-Anhalt   238 Schleswig-Holstein   250 Thüringen   270 Gesamt 9.317 16. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viele Personen gelten in Mecklenburg- Vorpommern zum Stichtag 31. Juli 2026 als ausreisepflichtig (bitte nach geduldeten und nicht geduldeten Ausreisepflichtigen auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. August 2026 Zum zuletzt verfügbaren Stichtag 30. Juni 2026 waren ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) in Mecklenburg-Vorpommern 4.993 Personen ausreisepflichtig (davon 4.162 mit einer Duldung und 831 ohne Duldung). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Ursachen und den treibenden Kräften hinter dem Massenandrang auf der spanischen Exklave Ceuta – insbesondere zu der Frage, ob es sich um eine gezielt gesteuerte Aktion gehandelt haben könnte –, und auf welche konkrete Lagebewertung stützt sie ihre Einschätzung, dass die Ereignisse in Ceuta trotz der Rückkehr fast aller geflüchteten Personen nach Marokko die fortgesetzten deutschen Binnengrenzkontrollen rechtfertigen (Quelle: www.t-online.de/nachrichten/de utschland/id_101369472/innenminister-dobrindt- verlaengert-grenzkontrollen.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. August 2026 Nach der derzeitigen Lagebewertung der Bundesregierung, in die auch die Erkenntnisse der deutschen Sicherheitsbehörden einfließen, haben insbesondere die Verbreitung von Falschinformationen in sozialen Medien, Aktivitäten von Schleusernetzwerken sowie weitere migrationsbegünstigende Faktoren zu der kurzfristigen Dynamik in der spanischen Exklave Ceuta beigetragen. Die Ereignisse in Ceuta sind aus Sicht der Bundesregierung gleichwohl Beleg dafür, dass sich Migrationslagen an den Außengrenzen der Europäischen Union innerhalb kürzester Zeit erheblich zuspitzen können. Sie unterstreichen die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes der EU- Außengrenzen sowie ergänzender Maßnahmen zur Begrenzung irregulärer Migration. Dabei sind die Binnengrenzkontrollen als eine von mehreren migrationsordnenden und -begrenzenden Maßnahmen derzeit erforderlich, um der Belastung der Systeme in Deutschland durch das insgesamt zu hohe Migrationsgeschehen in den letzten Jahren entgegenzuwirken und notwendig, bis das kürzlich in Kraft getretene Gemeinsame Europäische Asylsystem seine Wirkung nachhaltig entfaltet. 18. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie lauten die 25 häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten (bitte unter Angabe der jeweils absoluten Zahlen) der 100 Personen, die als Gefährder im Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) Religiöse Ideologie eingestuft werden (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 21/7509), die sowohl die deutsche sowie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. August 2026 Zum 1. August 2026 waren 104 Personen als Gefährder im Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) -Religiöse Ideolo- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. gie- eingestuft, die sowohl die deutsche als auch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Die 24 (abschließende Aufzählung) Zweit-Staatsangehörigkeiten (Stand: 1. August 2026) schlüsseln sich folgendermaßen auf: Staatsangehörigkeit Deutsch und Anzahl Türkisch 26 Marokkanisch 16 Libanesisch 11 Russisch  8 Tunesisch  7 Syrisch  5 Irakisch  4 Afghanisch  4 Kosovarisch  4 Polnisch  4 Kasachisch  2 Algerisch  1 Amerikanisch  1 Brasilianisch  1 Britisch  1 Bulgarisch  1 Ghanaisch  1 Iranisch  1 Koreanisch  1 Kroatisch  1 Nordmazedonisch  1 Senegalesisch  1 Serbisch  1 Somalisch  1 19. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist aus Sicht der Bundesregierung und der beteiligten, ihr unterstellten Bundesbehörden die vollständige Einsatzbereitschaft des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums (GDAZ) bereits hergestellt, und wie hat sich die personelle Besetzung des Drohnenabwehrzentrums in der Zeit seit seiner Eröffnung am 17. Dezember 2025 bis heute entwickelt (bitte konkret aufschlüsseln nach Anzahl und genauem Zeitpunkt der Entsendung der jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundeswehr, der Polizeien der Länder und ggf. weiterer Akteure)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. August 2026 Die Einsatzbereitschaft des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums (GDAZ) ist grundsätzlich hergestellt. Seit seiner Eröffnung am 17. Dezember 2025 haben die beteiligten Behörden die wesentlichen organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen für die behördenübergreifende Zusammenarbeit geschaffen. Das GDAZ ist arbeits- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. fähig und nimmt seine Funktion als zentrale Kooperationsplattform im Bereich der Drohnenabwehr wahr. Die Geschäftsführung des GDAZ obliegt der Bundespolizei, die die hierfür erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen sicherstellt. Die Einrichtung und der Wirkbetrieb des GDAZ lassen die bestehenden gesetzlichen und operativen Zuständigkeiten der beteiligten Bundesbehörden und der Polizeien der Länder unberührt. Die beteiligten Behörden nehmen ihre jeweiligen Aufgaben und Befugnisse weiterhin in eigener Zuständigkeit wahr. Mit der Einrichtung moderner Arbeitsplätze und einer zeitgemäßen IT‑Infrastruktur im GDAZ wurden zudem die Voraussetzungen für einen behördenübergreifenden Informationsaustausch sowie einer gemeinsamen Informations- und Wissensbasis geschaffen. Damit bestehen belastbare Voraussetzungen für den behördenübergreifenden Informationsaustausch und eine gemeinsame Informations- und Wissensbasis. Seit der Eröffnung haben die beteiligten Behörden die erforderlichen Strukturen, Prozesse und Netzwerke kontinuierlich aufgebaut und weiterentwickelt. Das GDAZ nimmt seine Funktion als zentraler Knotenpunkt für Informationsaustausch, Lagebewertung, Fähigkeitsentwicklung und operative Zusammenarbeit im Themenfeld Drohnenabwehr wahr. Die personelle Beteiligung am GDAZ wurde seit dessen Eröffnung sukzessive aufgebaut und wird fortlaufend weiterentwickelt. Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Bundesbehörden, der Bundeswehr und der Polizeien der Länder wirken im GDAZ zusammen. Zum Zeitpunkt der Anfrage nehmen 18 Vertreterinnen und Vertreter der Bundespolizei, neun des Bundeskriminalamtes und drei der Bundeswehr zusätzlich zu anderen Aufgaben ihre Tätigkeit im GDAZ wahr. Soweit die Schriftliche Frage eine konkrete Aufschlüsselung der personellen Beteiligung einzelner Länder betrifft, obliegt eine entsprechende Auskunft den jeweiligen Ländern. Diese entscheiden in eigener Zuständigkeit über Art, Umfang und zeitliche Ausgestaltung ihrer personellen Beteiligung am GDAZ. Die Bundespolizei kann daher keine verbindlichen Angaben zur konkreten personellen Beteiligung der einzelnen Länder machen. 20. Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellt sich der aktuelle Umsetzungsstand zur Einrichtung einer Drohnenabwehr am Flughafen Leipzig/Halle dar, und aus welchen Gründen wurde der Flughafen Frankfurt zu einem früheren Zeitpunkt mit Drohnenabwehr ausgerüstet (vgl. www.n-tv.de/politik/Grosse-Flughaefen-bekomm en-in-Lichtgeschwindigkeit-neueste-Drohnenabw ehr-id31165434.html) – unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Flughafen Leipzig/Halle als eines der größten Frachtdrehkreuze Europas der kritischen Infrastruktur zugehörig ist und ebenfalls als Logistikpunkt für das Militär dient? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. August 2026 Die Bundespolizei beschafft derzeit Drohnenabwehrtechnik u. a. für den Flughafen Leipzig/Halle. Am Flughafen Frankfurt a. M. betreibt die Bundespolizei bereits seit 2023 ein Drohnenabwehrsystem, da Frankfurt damals, als Erprobungsstandort für Drohnenabwehrtechnik ausgewählt wurde. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 21. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der Erklärung vom 1. Juli 2026 des Sonderbeauftragten des Präsidenten der Kirgisischen Republik für Sanktionspolitik und Risikominimierung im Zusammenhang mit Sanktionen, Bakyt Sydykov (zugleich stellv. Vorsitzender des Ministerkabinetts der Kirgisischen Republik), angekündigten Maßnahmen und Aktivitäten, und inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die (mit ihrer Zustimmung) beschlossenen Sanktionen gegen Kirgistan im 20. und 21. EU-Sanktionspaket bei erfolgreicher Umsetzung der o. g. Erklärung möglichst schnell wieder aufgehoben werden (s. https://en.kabar.kg/ne ws/kyrgyzstan-undertakes-liquidation-of-50-lega l-entities/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 19. August 2026 Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union entscheiden einstimmig über Sanktionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese Sanktionen zielen darauf ab, eine Verhaltensänderung zu bewirken. Sie werden von Gesprächsangeboten und regelmäßigem Austausch mit der EU-Kommission, insbesondere dem EU- Sonderbeauftragten für Sanktionen David O‘Sullivan, begleitet. Ein solcher Dialog besteht auch mit der kirgisischen Regierung. Zugleich nimmt die Bundesregierung Sanktionsumgehungen ausgesprochen ernst, denn sie tragen dazu bei, dass Russland weiterhin Waffen für seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine produzieren kann. Dieser Krieg bedroht europäische Sicherheitsinteressen. Entsprechend konsequent wird sich die EU auch weiterhin gegen Sanktionsumgehungen stellen. Die Bundesregierung begrüßt die Einsetzung des kirgisischen Sondergesandten für Sanktionen sowie die angekündigten Maßnahmen und unterstützt eine Intensivierung des Austausches mit dem EU- Sonderbeauftragten David O’Sullivan. Die EU-Kommission sowie die EU-Mitglied- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. staaten werden die Möglichkeiten zur Rücknahme von Sanktionsmaßnahmen prüfen, sobald eine nachhaltige Verhaltensänderung festgestellt werden kann. 22. Abgeordnete Stella Merendino (Die Linke) Welche zusätzlichen, außerordentlichen finanziellen Mittel hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden des aktuellen Bundibugyo-Ebola- Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) zur Eindämmung des Ausbruchs sowie zur Unterstützung der betroffenen Gesundheitssysteme in der DRK sowie Nachbarländern bereitgestellt oder zugesagt (bitte die sieben größten Zahlungen nach Ressort, Empfängerorganisation, Bewilligungsdatum und Förderhöhe aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 19. August 2026 Die Bundesregierung hat nach Bekanntwerden des aktuellen Bundibugyo-Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) nachstehende zusätzliche, außerordentliche finanzielle Mittel (acht größte Summen) bereitgestellt bzw. bewilligt. Die Mittel werden zunächst im Haushalt bereitgestellt. Nach Eingang und Prüfung des entsprechenden Antrags werden die Mittel bewilligt. Auswärtiges Amt: – Zwei Mio. Euro an den Nothilfefonds (Contingency Fund for Emergencies – CFE) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), bewilligt am 1. Juni 2026 – Zwei Mio. Euro an die WHO im Rahmen einer Aufstockung der laufenden afrikaweiten Förderung, im Haushalt, bereitgestellt Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: – 4,8 Mio. Euro für die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) zur Eindämmung der Ausbreitung des Ebola-Ausbruchs in der Ostafrikanischen Region und Stärkung der Pandemievorsorge in besonders gefährdeten Grenzregionen, bewilligt am 28. Juli 2026 – Drei Mio. Euro an die Ostafrikanische Gemeinschaft für das regionale Referenzlabor und Labor-Netzwerk in der EAC zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, bewilligt am 4. Juni 2026 – Drei Mio. Euro an die Afrikanische Union als Unterstützung für grenzüberschreitende Zulassungen für Impfstoff- und Therapeutika- Kandidaten, bewilligt am 28. Juli 2026 – Zwei Mio. Euro an die Demokratische Republik Kongo zur Verbesserung der Koordinierung der Ausbruchsbekämpfung durch Unterstützung des Incident Management and Support Teams, bewilligt am 28. Juli 2026 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. – Zwei Mio. Euro an die Ostafrikanische Gemeinschaft für Pandemieprävention und Flankierung der Ebola-Reaktionsmaßnahmen, bewilligt am 4. Juni 2026 – Zwei Mio. Euro an die Afrikanische Union für die Verbesserung der Koordinierung der Ausbruchsbekämpfung, bewilligt am 4. Juni 2026 23. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der jüngsten vom Welternährungsprogramm (WFP) veröffentlichten Zahlen zur Hungersituation in Afghanistan, nach denen nur noch eins von neun unterernährten Kindern versorgt werden kann (www.spiegel.de/ausland/afghanistan-hungerkris e-spitzt-sich-zu-knapp-haelfte-der-minderjaehrige n-unterernaehrt-a-4839a33d-8a04-4754-a0f2-188 b22fc03f9?sara_ref=re-so-app-sh), außerplanmäßige Mittel für die humanitäre Hilfe zur Bewältigung der Ernährungskrise in Afghanistan bereitzustellen, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. August 2026 Die Bundesregierung nimmt die Berichte von humanitären Partnern, wie dem Welternährungsprogramm, sehr ernst. Aufgrund der aktuellen Lage hat das Auswärtige Amt für das laufende Jahr bereits 34,9 Mio. Euro zur Minderung des humanitären Leids in Afghanistan bereitgestellt. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Ernährungssicherung. Deshalb fördert das Auswärtige Amt in Afghanistan die Arbeit des WFP. Die hierfür bereitgestellten Mittel wurden zuletzt auf 9 Mio. Euro für dieses Jahr aufgestockt. Auch das BMZ fördert WFP in Afghanistan und stellt dafür 2026 insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung, insbesondere für Projekte zur Verbesserung der Ernährungssicherheit. Dadurch werden vor allem Frauen und Kinder erreicht, beispielsweise durch verbesserten Zugang zu Wasser und nährstoffreichen Lebensmitteln sowie durch bessere Lagerungsmöglichkeiten. Zudem unterstützt das BMZ den Afghanistan Resilience Trust Fund der Weltbank, welcher mit dem Emergency Food Security Project die Ernährungssicherheit im Land stärkt. 24. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Zieht die Bundesregierung eigene Konsequenzen aus dem Mekka-Verteidigungspakt, den die Türkei, Pakistan und Saudi-Arabien am 7. August unterzeichnet haben, und wenn ja, welche (www.spi egel.de/ausland/drei-maechte-ein-schwur-entsteh t-gerade-die-sunnitische-nato-a-4aa71814-8560-4 a99-ba02-c5069589bccf)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. August 2026 Die Bundesregierung nimmt die gemeinsame Erklärung der Türkei, Pakistans und Saudi Arabiens vom 7. August 2026 über den Abschluss eines Gemeinsamen Verteidigungsabkommens zur Kenntnis. Dieses Abkommen bindet ausschließlich die Parteien, die ihm beigetreten sind. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle Initiativen, die dazu geeignet sind, zu Frieden und Stabilität im Nahen Osten beizutragen. 25. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der deutschen Staatsangehörigen P. M. erhobenen Vorwürfe, während ihrer Inhaftierung durch türkische Behörden im Januar 2026 gefoltert und vergewaltigt worden zu sein, und plant die Bundesregierung in diesem Fall gegenüber den türkischen Behörden diplomatische Schritte zu unternehmen, und wenn ja, welche (www.nd-a ktuell.de/artikel/1201756.deutschland-tuerkei-deu tsche-aktivistin-in-tuerkischer-haft-vergewaltig t.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 21. August 2026 Zu den in der Fragestellung genannten Vorwürfen liegen der Bundesregierung keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 26. Abgeordneter Gerold Otten (AfD) Stellt die Bundesregierung zweifelsfrei sicher, dass die mit deutschem Steuergeld finanzierten Waffensysteme, namentlich Drohnen und Raketen, von den ukrainischen Streitkräften im Rahmen des Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen eingesetzt werden, d. h. nicht gegen Dual- Use-Infrastruktur oder zu gezielten, völkerrechtswidrigen Angriffen auf die Zivilbevölkerung als Vergeltung für die von russischer Seite durchgeführten völkerrechtswidrigen Angriffe in der Ukraine, und wenn ja, wie? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. August 2026 Die Ukraine verteidigt sich fortlaufend gegen brutale Angriffe seitens Russlands. Sie hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg zu wehren. Das in Artikel 51 der UN-Charta enthaltene Recht auf Selbstverteidigung ist dabei grundsätzlich nicht auf das eigene Territorium beschränkt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Selbstverteidigungshandlungen dürfen sich auch gegen das Territorium des Aggressorstaats richten. Dabei gelten die Maßgaben des humanitären Völkerrechts. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine zur Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gemeinsam mit ihren Partnern durch die Bereitstellung oder Finanzierung verschiedenster Rüstungsgüter. Über einzelne Waffensysteme informiert sie grundsätzlich nicht. Die Ukraine ist verpflichtet, die militärischen Güter im Einklang mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen einzusetzen. 27. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der Frage gebildet, ob sie eine Verschärfung der US-Politik gegenüber Kuba sieht, und wenn ja, wie lautet diese, und warum hat sich die Bundesregierung bei der Abstimmung zur Thematisierung der US-Blockade bei den Vereinten Nationen am 7. Juli 2026 enthalten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 20. August 2026 Gegenstand der Abstimmung in der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 7. Juli 2026 war eine prozedurale Frage. Die Position der Europäischen Union zum US-Embargo gegen Kuba wurde in Form eines auch von der Bundesregierung unterstützten Statements in die Debatte eingebracht (abrufbar unter: www.eeas.europa.eu/delegations/un-n ew-york/eu-statement-%E2%80%93-un-general-assembly-embargo-imp osed-usa-against-cuba_en). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4903 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 28. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Ist es übliche Gepflogenheit, militärische Transportflüge über zivile Flughäfen in Deutschland abzuwickeln, und wie oft wird dies jährlich durchgeführt (bitte für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 17. August 2026 Für militärische Lufttransporte werden grundsätzlich militärische Flugplätze genutzt. Entsprechend des jeweiligen Transportbedarfes kommt es auch zur Nutzung ziviler Flugplätze. Eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist innerhalb der Terminsetzung gemäß der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für Schriftliche Fragen nicht möglich. 29. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche rechtlichen Vorgaben gelten bezüglich Compliance, Korruptionsbekämpfung und - prävention bei Beschaffungen und Vertragsgestaltungen im Bereich der Rüstung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg), und wie werden diese handwerklich umgesetzt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 18. August 2026 Die rechtlichen Vorgaben und Maßnahmen der Korruptionsprävention im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung ergeben sich insbesondere aus der „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004“. Diese werden für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung konkretisiert durch ergänzende bundeswehrinterne Regelungen. Daneben greifen selbstverständlich die gesetzlichen Regelungen etwa zu Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung korruptionspräventiv. Die Vorgaben werden im Beschaffungsprozess auf mehreren Ebenen umgesetzt. Aufbauorganisatorisch sind die Bereiche Planung, Vergabe und Abrechnung zu trennen. Die zentrale Einzelmaßnahme der Korruptionsprävention ist die Feststellung der besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten (Gefährdungsanalyse) durch die jeweilige Dienststelle. Die konkrete Umsetzung erfolgt u. a. durch ein Mehr-Augen-Prinzip, eindeutige Zuständigkeitsregelungen, risikoorientierte organisatorische und personelle Maßnahmen sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Zur Vermeidung der Entstehung unerwünschter Beziehungsgeflechte ist beispielsweise vorgesehen, dass die Verwendungsdauer in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen zeitlich – in der Regel auf nicht mehr als fünf Jahre – zu begrenzen ist (Personal- oder Aufgabenrotation). Soweit aufgrund dienstlicher Hinderungsgründe ein Verwendungswechsel zurückzustellen ist, sind zur Minimierung des Korruptionsrisikos Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Verstärkung der Dienstaufsicht, Intensivierung des Mehr-Augen-Prinzips, regelmäßige Sensibilisierung) zu treffen. Dies erfolgt in Abstimmung zwischen der Beschäftigungs- und der personalbearbeitenden Dienststelle. Mit Blick auf das Vergaberecht hat der Bund als Auftraggeber insbesondere sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme des Bieters oder Bewerbers, der vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auf- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. traggeber beraten oder sonst unterstützt hat (siehe § 10 Absatz 2 der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), § 7 Absatz 1 der Vergabeverordnung (VgV) und § 5 Absatz 1 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) nicht verfälscht wird. Hierzu sind mögliche Vorteile vorbefasster Unternehmen durch die jeweilige Vergabestelle auszugleichen. Solche Ausgleichsmaßnahmen können beispielsweise durch gleiche Informationen für alle Bewerber, produktneutrale Abfassung der Vergabeunterlagen und ausreichend lang bemessene Fristen für die Angebotsabgabe erfolgen. Im Übrigen gilt gemäß § 6 VgV eine Begrenzung der Mitwirkung von Personen in einem Vergabeverfahren, bei denen ein Interessenkonflikt besteht. Ergänzend bestehen organisatorische Kontroll- und Beratungsstrukturen. Für die Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung ist ein Organisationselement mit dem Bereich „Ermittlung in Sonderfällen“ als zentrales Element zur Durchführung von Verwaltungsermittlungen in Korruptionsverdachtsfällen und für Sachverhalte mit Verdacht auf eine wirtschaftliche Schädigung der Bundeswehr eingerichtet. In den jeweiligen Dienststellen stehen Ansprechpersonen für Korruptionsprävention bereit, die kontinuierlich geschult und ausgebildet werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich an die Hinweisgeberstellen zu wenden. Sämtliche Mitarbeitende des Geschäftsbereichs werden regelmäßig geschult, sensibilisiert sowie jährlich belehrt. Für Angehörige des Geschäftsbereichs gelten zudem u. a. strenge Regeln zur Annahme von Zuwendungen. 30. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Finden über deutsche Zivilflughäfen Munitionstransporte statt, und wenn ja, über wie viele deutsche Zivilflughäfen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung Munitionstransporte in diesem und im letzten Jahr statt (wie in Leipzig: www.md r.de/nachrichten/deutschland/panorama/ anschlagantonow-sprengstoff-flughafen-russland-dobrindt- ,leipzig-drohne-100.html), und wie viele Flugzeuge sind in diesem und im letzten Jahr mit Munitionstransport in deutschen Zivilflughäfen gestartet, und wenn nein, kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass keine Munitionstransporte über deutsche Zivilflughäfen stattgefunden haben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 19. August 2026 Bezüglich der im Sinne der Fragestellung erbetenen Informationen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung aus Gründen des Staatswohls ausnahmsweise nicht erfolgen kann. Gegenstand dieser Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deut- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. schen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Durch die Beantwortung der Frage in diesem Einzelfall würden spezifische Informationen zur Nutzung deutscher Zivilflughäfen und zur Häufigkeit der Nutzung offengelegt. Dadurch würde das Risiko der Ausspähung sowie möglicher weiterer Sabotageangriffe gegen zivile Flughäfen erhöht werden. Dies könnte Auswirkungen auf den Betrieb betroffener Einrichtungen zur Folge haben, damit die Einsatzfähigkeit beeinträchtigen und negative Folgen für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach sich ziehen. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für den Betrieb deutscher Zivilflughäfen sowie daraus resultierender Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages gegenüber einem lediglich begrenzten Personenkreis ausscheidet. Das Risiko, dass derart sensible Informationen bekannt werden und dadurch Personal, Flugzeuge und Infrastruktur gefährdet werden, kann unter keinen Umständen hingenommen werden. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern würde dem Schutzbedürfnis deshalb nicht Rechnung tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 31. Abgeordneter Jörg Zirwes (AfD) Wie viele der derzeit in der Bundeswehr eingesetzten Diensthunde sind als Sprengstoffspürhunde ausgebildet, und wie verteilen sich diese auf die jeweiligen Truppengattungen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. August 2026 Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.1 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zur Anzahl der derzeit ausgebildeten Sprengstoffspürhunde unter den eingesetzten Diensthunden und deren Verteilung auf die jeweiligen Truppengattungen enthalten, aus denen Rückschlüsse auf Fähigkeiten der Bundeswehr gezogen werden könnten. Dies kann sich nachteilig auf die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr auswirken. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 32. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Wird der Bericht, nach § 54 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, auf Überprüfung der Auswirkungen der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung wie vorgesehen Mitte August 2026 vorgelegt werden, und wenn nein, welche Gründe liegen dafür vor, und welche Konsequenzen sind aus dem vorläufigen Bericht für die weitere Gestaltung der Energiepolitik in Deutschland zu erwarten? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. August 2026 Nach § 54 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes ist eine Überprüfung der Auswirkungen der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung für den 15. August 2026 vorgesehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bereitet diese Evaluierung aktuell vor. Das mittlerweile in Kraft getretene Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) und die darin vorgesehenen, noch in diesem Jahr durchzuführenden Ausschreibungen für Kapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit dienen nicht zuletzt der Absicherung des Kohleausstiegs und sollen in der anstehenden Evaluierung bestmöglich und umfassend berücksichtigt werden. Das BMWE beabsichtigt daher, die Ergebnisse der diesjährigen Ausschreibungsrunden nach dem StromVKG abzuwarten und in die Analyse aufzunehmen, um eine möglichst realitätsnahe und belastbare Analyse insbesondere der Versorgungssicherheit vor allem für die Zeit ab 2031 vornehmen zu können. Infolgedessen wird die Erarbeitung des Berichtes weitere Zeit in Anspruch nehmen. Das BMWE wird den Bericht schnellstmöglich nach Abschluss der vorgesehenen Analysen vorlegen. Den Ergebnissen des Berichts kann nicht vorweggegriffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 33. Abgeordneter Mirze Edis (Die Linke) In welcher Höhe flossen seit 1990 von der Bundesregierung Fördermittel an den Chemiekonzern Domo in Deutschland und insbesondere in Leuna (siehe www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/h alle/saalekreis/millionensumme-fuer-domo-in-leu na-100.html), und welche Konditionen hat die Politik an die Fördergelder geknüpft (bitte je nach Jahr und Förderprojekt auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. August 2026 Es wurden durch Auswertung aus der Zuwendungsdatenbank des Bundes folgende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über Zuwendungen gemäß §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung geförderte Vorhaben für die DOMO Caproleuna GmbH ermittelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. T he m a L au fz ei t Z uw en du ng ssu m m e Fö rd er pr og ra m m K on di tio ne n ve rb un de n m it Fö rd er un g? En tw ic kl un g ei ne s n eu en fo lie ng ee ig ne te n Po ly am id s, da zu ge hö rig er V er fa hr en u nd an al yt is ch er M es sm et ho de n 1. Ju ni 2 01 0 bi s 1. O kt ob er 2 01 1  9 0. 28 4, 00 E ur o Ze nt ra le s I nn ov at io ns - pr og ra m m M itt el st an d (Z IM ) D as F or sc hu ng sp ro je kt w ur de ge m äß d en Z IM -R eg ul ar ie n or dn un gs ge m äß a bg es ch lo sse n. D ar st el lu ng u nd a na ly tis ch e C ha ra kt er is ie ru ng ei ne s M eh rk om po ne nt en dü ng e m itt el s a us a uf - be re ite te n bi og en en A sc he n zu r n ac hh al tig en Sc hl ie ßu ng d es P ho sp ha tk re is la uf es d ur ch G ra nu la tio n m it A m m on iu m su lfa t d er C ap ro - la ct am pr od uk tio n in L eu na 1. S ep te m be r 2 00 9 bi s 31 . O kt ob er 2 01 1 12 0. 40 4, 00 E ur o Ze nt ra le s I nn ov at io ns - pr og ra m m M itt el st an d (Z IM ) D as F or sc hu ng sp ro je kt w ur de ge m äß d en Z IM -R eg ul ar ie n or dn un gs ge m äß a bg es ch lo sse n. B un de sf ör de ru ng fü r E ne rg ie - u nd R es so ur ce ne ffi zi en z in d er W irt sc ha ft 16 . N ov em be r 2 02 2 bi s 17 . J ul i 2 02 3 18 0. 00 0, 00 E ur o B un de sf ör de ru ng fü r En er gi eu nd R es so ur - ce ne ffi zi en z in d er W irt sc ha ft (E EW ) D ie B ew ill ig un g vo n Fö rd er - m itt el n er fo lg t g em äß d er z ugr un de lie ge nd en F ör de rr ic ht - lin ie E EW – Z us ch us s u nd K re di t. Im R ah m en d er fü r d ie B ea nt w or tu ng d er S ch rif tli ch en F ra ge z ur V er fü gu ng st eh en de n Ze it w ar e in e A bf ra ge b ei a nd er en R es so rts n ic ht m ög lic h. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 34. Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) Was ist der Stand der geplanten Reform der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI; bitte hierbei auch den entsprechenden Zeitplan angeben), und inwiefern wird darin Planen und Bauen im Bestand eine höhere Priorisierung erhalten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 18. August 2026 Für die Reform der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bestehen gutachterliche Vorarbeiten aus der letzten Legislaturperiode, die u. a. auch das Thema „Bauen im Bestand“ behandeln und hierfür Regelungsvorschläge beinhalten (vgl. (i) Evaluierung der Planungsbereiche der HOAI (ID353) Endbericht, verfügbar unter: www.bbs r.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/jahr/2 022/evaluierung-hoai/01_start.html?pos=2 sowie (ii) Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Endbericht, verfügbar unter: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Download s/S-T/sachverstaendigengutachten-zur-ueberarbeitung-der-honorarberec hnung-in-der-honorarordnung-fuer-architekten-und-ingenieure.pdf). Im ersten Halbjahr 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erste Gesprächsrunden zum fachlichen Austausch mit den Kammern und Verbänden der Architekten und Ingenieure und mit Vertretern der Länder zu der HOAI-Novelle durchgeführt. Der Verordnungsentwurf wird aktuell auf Grundlage der Gutachtenvorschläge erstellt, setzt sich also auch mit den gutachterlichen Vorschlägen zum Thema „Bauen im Bestand“ auseinander. Geplant ist, das Verordnungsverfahren im 1. Quartal 2027 abzuschließen. 35. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf Basis welcher Zahlen kommt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu der Aussage, dass es bei den Ausgaben für die EEG- Förderung eine steigende Tendenz gäbe, und wie haben sich die Kosten seit 2022 entwickelt (vgl. www.linkedin.com/posts/bmwe-bund_das-eeg-20 27-stellt-die-f%C3%B6rderung-erneuerbarer-acti vity-7491070749043150848-KUj7)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. August 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie begründet seine Aussage auf Basis der tatsächlichen Kostenentwicklung der vergangenen Jahre sowie Prognosen. Wichtige Einflussfaktoren sind die erzeugte Menge an erneuerbarer Energie, Strompreise und die Marktwertfaktoren der erneuerbaren Energien. Vergangene Kosten und Prognosen für die Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind auf der gemeinsamen Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber zu diesem Thema zu finden: www.netztransparenz.de. Für die vergangene Kostenent- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. wicklung wird auf die Einnahmen- und Ausgabenpositionen verwiesen: www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EE G/Transparenzanforderungen/EEG-Konten%C3%BCbersicht. 36. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) Wie erklärt sich die Bundesregierung die Differenz zwischen dem Gesamtstromverbrauch von Rechenzentren in Deutschland in Höhe von 20 TWh im Jahr 2024 (www.bundeswirtschaftsmi nisterium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Techno logie/stand-und-entwicklung-des-rechenzentrums standorts-deutschland.pdf?__blob=publicationFile &v=10; Abb. 14) und dem von Rechenzentren gemäß § 13 Absatz 1 des Energieeffizienzgesetzes gemeldeten deutlich geringeren Gesamtstromverbrauch (für 2024 in Höhe von 5,2 TWh (https://da shboard.tech.ec.europa.eu/qs_digit_dashboard_m t/public/sense/app/940a61c3-bcfe-47d6-a786-25d 93aa63b85/sheet/e0f1d038-f555-4d6c-a947-8cfa9 a3cc9f8/state/analysis/bookmark/381456a5-1044- 4047-92f5-671be7ad92c4) bzw. für 2025 in Höhe von 7,2 TWh (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 21/7509)), und welchen Gesamtstromverbrauch hatten nach Schätzung der Bundesregierung nicht meldepflichtige Rechenzentren, also Rechenzentren mit einer Nennleistung von weniger als 300 MW sowie sog. Netzknoten im Jahr 2024? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. August 2026 Ein wesentlicher Unterschied dürfte in den unterschiedlichen Verständnissen und Definitionen des Begriffs „Rechenzentrum“ liegen. Marktstudien decken zum Teil die gesamte Bandbreite von Rechenzentren ab, von sehr kleinen Serverräumen in Unternehmen bis hin zu großflächigen sogenannten „Hyperscale-Rechenzentren“. Zur Meldung an das Energieeffizienzregister für Rechenzentren sind jedoch nur Rechenzentren verpflichtet, die die Anforderungen nach § 3 Nummer 24 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) erfüllen, also insbesondere eine elektrische, nicht redundante Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt haben. Nach § 20 Absatz 2 EnEfG gilt zudem diese Meldepflicht bei Rechenzentren mit einer nicht redundanten, elektrischen Nennanschlussleistung von unter 500 Kilowatt erst seit dem Jahr 2025. Zu der Frage, wie viele meldepflichtige Rechenzentren ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, da das aktuelle EnEfG keine Stichprobenkontrolle zulässt. Zum Gesamtstromverbrauch nicht meldepflichtiger Rechenzentren liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 37. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung zu erklären, dass die nach § 13 Absatz 1 des Energieeffizienzgesetzes gemeldete gesamte IT- Anschlussleistung im Jahr 2025 mit 1.545 MW (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 21/7509) rund 40 Prozent niedriger war als im Jahr 2024, als 2.562 MW gemeldet wurden (https://dashboard.tech.ec.europ a.eu/qs_digit_dashboard_mt/public/sense/app/940 a61c3-bcfe-47d6-a786-25d93aa63b85/sheet/e0f1d 038-f555-4d6c-a947-8cfa9a3cc9f8/state/analysis/ bookmark/381456a5- 1044-4047-92f5-671be7ad 92c4), obwohl im gleichen Zeitraum die Anzahl gemeldeter Rechenzentren von 370 auf 482 um ca. 30 Prozent und der gemeldete Gesamtstromverbrauch von 5,2 TWh auf 7,2TWh um fast 40 Prozent gestiegen ist, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um diese aus meiner Sicht offensichtliche Unplausibilität aufzuklären? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. August 2026 Die Abweichung der gemeldeten IT-Anschlussleistung in den Jahren 2024 und 2025 erklärt sich durch den Eingabefehler eines einzelnen Betreibers um den Faktor 1000 für die Jahresmeldung 2024. Bei der Meldung 2025 war der Fehler bekannt und die Eingabe ist korrekt erfolgt. Im selben Zug hat der Betreiber seine Datenmeldung für 2024 korrigiert. Bei Verdacht auf fehlerhafte Dateneingaben nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Einzelfällen Kontakt zu den betreffenden Meldepflichtigen auf, damit diese ihre Meldungen korrigieren können. Um in Zukunft Eingabefehler besser zu verhindern, werden bei zukünftigen Meldungen weitere automatische Plausibilisierungschecks während der Eingabe eingeführt. 38. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Chemiestandortes Böhlen und der von ihm mit Vorprodukten versorgten Unternehmen in Sachsen und Sachsen-Anhalt angesichts hoher Energie- und Rohstoffkosten, hoher CO2-Kosten sowie des zunehmenden Wettbewerbsdrucks aus China langfristig zu sichern, und wenn ja, welche und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht (www.welt.de/wirtschaft/plus6a5b68 29c72232627649a427/deutsche-chemie-hier-zerbr icht-das-geschaeftsmodell-einer-schluesselindustr ie.html)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. August 2026 Die am 26. März 2026 vorgestellte und veröffentlichte Chemieagenda 2045 wurde erarbeitet, um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der deutschen Chemieindustrie und damit des Wirtschaftsstandorts Deutschland insgesamt zu sichern. Sie adressiert die Notwendigkeit zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie auf den Märkten in Europa und der Welt angesichts steigender Rohstoff- und Energiepreise sowie erforderlicher Forschung und Innovationen in Deutschland. Der Nationale Aktionsplan 2026 der Chemieagenda sieht Maßnahmen vor, die eine zügige Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie bewirken. Kurzfristig stehen dabei eine wettbewerbsfähige Energieversorgung, Reformen des EU-Emissionshandels (ETS sowie des Grenzausgleichmechanismus CBAM) und der Abbau bürokratischer Hürden im Mittelpunkt. Zudem enthält die nationale Chemieagenda Instrumente, mit denen die Bedingungen für Forschung, Innovationen und Investitionen für eine national und global wettbewerbsfähige Chemieindustrie erreicht werden können. 39. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen stellt die Bundesregierung das Förderprogramm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ ein (vgl. Bildung.Table vom 17. Juli 2026), welches in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ein Jahr schwarzrote Bundesregierung – Bilanz der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien im Bereich Bildung“ auf Bundestagsdrucksache 21/5886 als wirksames Instrument gegen Ausbildungsabbrüche sowie Mismatch-Probleme am Ausbildungsmarkt angepriesen wurde, und wie sollen Betriebe bei der Rekrutierung von geeigneten Auszubildenden sowie bei der Integration von Geflüchteten künftig unterstützt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 19. August 2026 Aktuell steht Deutschland vor gewaltigen Herausforderungen. Dies gilt gleichermaßen für den Bundeshaushalt. Die Ausgaben steigen, während die Einnahmen noch nicht in gleichem Maße nachziehen. In dieser Lage muss auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) signifikante Beiträge zur Konsolidierung erbringen. Dies erfordert die Priorisierung staatlicher Maßnahmen sowie eine verstärkte Fokussierung der verfügbaren Ressourcen auf prioritäre Förderbereiche. In der Konsequenz bedeutet dies, dass das BMWE umfassend seine Fördermaßnahmen überprüft. Leitschnur dabei ist, dass staatliche Maßnahmen nur dort erfolgen, wo sie zur Erreichung der wirtschaftspolitischen Ziele erforderlich sind. Gerade in einem sich wandelnden wirtschaftlichen und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. technologischen Umfeld müssen Förderinstrumente kontinuierlich weiterentwickelt, priorisiert und an neue Anforderungen angepasst werden. Eine regelmäßige Überprüfung von Fördermaßnahmen ist daher elementarer Bestandteil staatlicher Förderpolitik. Im Ergebnis dieser Überprüfung sowie aufgrund der Notwendigkeit einer stärkeren Fokussierung der verfügbaren Ressourcen auf prioritäre Förderbereiche wird unter den gegebenen Voraussetzungen das Programm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ über das Jahr 2027 hinaus nicht fortgeführt. 40. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Welche konkreten Auswirkungen hat der seit dem 28. Februar 2026 andauernde Krieg der USA und Israels gegen den Iran nach Kenntnis beziehungsweise Einschätzung der Bundesregierung bislang auf die deutsche Wirtschaft, beispielsweise hinsichtlich Wirtschaftswachstum, Energie- und Rohstoffpreisen, Inflation, Außenhandel sowie Liefer- und Transportketten, und welche finanziellen beziehungsweise volkswirtschaftlichen Mehrbelastungen für Deutschland führt die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar auf diesen Krieg zurück? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 19. August 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Rahmen der Frühjahrsprojektion vom 22. April 2026 mögliche gesamtwirtschaftliche Auswirkungen infolge des Kriegs im Nahen Osten anhand von Energiepreissimulationen dargestellt und veröffentlicht (siehe den Kasten 2 auf Seite 13 des PDFs unter: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redakti on/DE/Infografiken/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2026/05/02-do wnload-fruehjahrsprojektion-der-bundesregierung.pdf). Die dort als „Basisszenario“ (Futures vom 10. April 2026) ausgewiesenen Annahmen entsprechen weitgehend der bisherigen Entwicklung der Energiepreise. Es besteht daher aktuell kein Anlass für eine Neueinschätzung gegenüber den dort ausgewiesenen Effekten auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Verbraucherpreise. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 41. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der laufenden Reform der aufsichtsrechtlichen Verfahren der Rechtsanwaltskammern (auf Bundestagsdrucksache 21/4298) und mit Blick auf datenschutzrechtliche Aspekte gesetzgeberischen Handlungsbedarf dahingehend, ausdrücklich zu regeln, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Bundesrechtsanwaltskammer bzw. regionale Rechtsanwaltskammern beim technischen Betreiber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs personenbezogene Nutzungs- und Protokolldaten einzelner Postfächer anfordern dürfen, wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 18. August 2026 Die Bundesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Der technische Betreiber der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer wird für die Bundesrechtsanwaltskammer als Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) tätig. Verantwortlich für die Datenverarbeitung bleibt die Bundesrechtsanwaltskammer. Wie bei jedem Auftragsverarbeitungsverhältnis kann die Bundesrechtsanwaltskammer als Verantwortliche Daten, die vom Auftragsverarbeiter verarbeitet werden dürfen, von diesem anfordern. Die regionalen Rechtsanwaltskammern können vom technischen Betreiber ohnehin keine personenbezogenen Daten anfordern. 42. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Hat sich die Bundesregierung zu dem vom Bundesrat am 10. Juli 2026 eingebrachten Gesetzentwurf zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts Israels (Erweiterung des § 130 des Strafgesetzbuches) eine eigene Position gebildet, und wenn ja, wie sieht diese konkret aus, und werden die teilweise geäußerten Bedenken hinsichtlich der Etablierung eines unzulässigen Sonderrechts bzw. eines etwaigen Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz geteilt (Antwort bitte begründen; vgl. beck-aktuell – www.beck-aktuel l.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/bu ndesrat-reform-stgb-leugnung-existenzrecht-israe l-strafbar-antisemitismus-2026-07-10, abgerufen am 6. August 2026)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 18. August 2026 Die Bundesregierung wird ihre Auffassung zu dem vom Bundesrat beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel (Bundesratsdrucksache 227/26 – Beschluss) gemäß Artikel 76 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes bei Zuleitung der Vorlage an den Deutschen Bundestag darlegen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 43. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) In welcher Gesamthöhe wurde das Meldeportal „Respect! Im Netz“ (https://respectimnetz.de/) durch die Bundesregierung finanziell gefördert, und soll dieses Meldeportal auch noch in Zukunft finanziell gefördert werden (bitte die geleisteten Förderbeträge einzeln nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 19. August 2026 Es werden die jeweiligen Bewilligungssummen im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ ausgewiesen (Stand: 13. August 2026). Zuwendungsempfänger Förderzeitraum Bundesmittel im Rahmen einer Weiterleitung an Jugendstiftung Baden-Württemberg mit Projekt Meldestelle Respect! Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 01.01.2020 bis31.12.2024 2020: 112.062,02 € 2021: 157.395,35 € 2022: 218.326,98 € 2023: 168.719,09 € 2024: 140.899,00 € Gesamt: 797.402,44 € Jugendstiftung Baden-Württemberg 01.01.2025 bis 31.12.2026 2025: 424.562,38 € 2026: 424.510,70 € Gesamt: 849.073,08 € Dies sind jeweils Gesamtförderungen, die über die reine Tätigkeit als Meldestelle hinausgehen. Zu Förderungen ab dem Haushaltsjahr 2027 können derzeit keine Aussagen getroffen werden, da die Interessenbekundungs- und Antragsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 44. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Wieso hat die Bundesregierung die Kündigung der Rahmenvereinbarung mit dem Jugendnetzwerk Lambda mit „der erforderlichen Haushaltskonsolidierung“ (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 21/7311) begründet, obwohl der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), über den Lambda gefördert wurde, zuletzt einen deutlichen Aufwuchs im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen hatte? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 20. August 2026 Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) konnte für den Haushalt 2026 zwar leicht erhöht werden. Dabei handelt es sich allerdings um eine zweckgebundene Erhöhung der Mittel für einzelne Projekte durch den Deutschen Bundestag. Insoweit reichen die Mittel nicht aus, um alle bestehenden Förderungen dauerhaft fortzuführen und gleichzeitig auf neue gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren. Die Entscheidung ist ausdrücklich keine grundsätzliche Abwertung der Arbeit von Lambda. Lambda hat über viele Jahre wichtige Pionierarbeit geleistet sowie dazu beigetragen, die Interessen und Lebensrealitäten homosexueller, trans- und intergeschlechtlicher sowie non-binärer Jugendlicher sichtbar zu machen und als Thema in allen Jugendstrukturen zu verankern. Vor diesem Hintergrund wurde dem Träger in Gesprächen angeboten, Konzepte für ein Modellprojekt vorzulegen. Das zuständige Fachreferat im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht hierzu bereits im engen Austausch mit dem Träger. 45. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele queere Kinder- und Jugendselbstorganisationen fördert die Bundesregierung finanziell (unter Nennung der zwei größten je Bundesland), und wie hoch ist die Gesamtfördersumme? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 20. August 2026 Das Jugendnetzwerk Lambda e. V. wurde im Jahr 2026 i. H. v. 379.953 Euro aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert. Für das Jahr 2027 steht das zuständige Fachreferat im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits im engen Austausch mit dem Träger hinsichtlich der Förderung eines Modellprojektes. Im Übrigen verfügen eine Vielzahl der bundeszentralen Kinder- und Jugendverbände, die aus dem KJP gefördert werden, über Strukturen und verschiedene Unterstützungsangebote – darunter Peer-to-Peer-Angebote Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. und Beratungsstellen – die sich an homosexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie non-binäre Kinder und Jugendliche richten. Der Bundesregierung liegen keine vollständigen Informationen zu den Angeboten und Strukturen weiterer „queerer Kinder- und Jugendselbstorganisationen“ vor. 46. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) In welcher Höhe hat der Verein „Deutsch für Flüchtlinge e. V.“ (Quelle: https:// d e . l i n k e d i n.com/company/deutsch-f%C3%BCr-fl%C3%BC chtlinge-e-v) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Fördermittel erhalten, wie z. B. aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder aus Programmen der Integrationsförderung des Bundes (bitte aufschlüsseln nach Betrag, Jahr und Förderprogramm)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 20. August 2026 Kein Verein mit dem Namen „Deutsch für Flüchtlinge e. V.“ hat nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Fördermittel des Bundes erhalten. 47. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Wie viele der Sachverständigen, die an der Auswahl der seit 2025 im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Projekte beteiligt waren, übten seit 2020 eine vergütete Tätigkeit oder eine herausgehobene Funktion bei einem durch das Bundesprogramm geförderten Träger aus, und aus welchem Grund werden solche Verbindungen bei der aktuellen Auswahl neuer Sachverständiger ausdrücklich ausgeschlossen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 17. August 2026 Zentrale Kriterien für die Auswahl von Sachverständigen zur Begutachtung von Interessenbekundungen für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ waren und sind Fachlichkeit und Neutralität. Als Sachverständige haben sich auch Personen beworben, die in der Vergangenheit oder zum Begutachtungszeitpunkt bei Organisationen tätig waren, die im Bundesprogramm geförderte Projekte umgesetzt haben. In Einzelfällen wurden diese als Sachverständige eingeschränkt zugelassen, sofern sie über eine entsprechende Expertise im zu begutachtenden Bereich verfügten und Interessenkollisionen ausgeschlossen werden konnten. Um künftig Interessenkollisionen von vornherein zu vermeiden, wurde im Zuge der Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ eine entsprechende Anpassung vorgenommen. Auf diese Weise ist ein Bezug der Sachverständigen zur Förderung durch das Bundesprogramm vollständig ausgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 48. Abgeordneter Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Alterssicherungskommission zu einer Erwerbstätigenversicherung und den mehrfachen Äußerungen der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas zu einer Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die Rentenversicherung (zum Beispiel in: www.tagesscha u.de/inland/innenpolitik/beamte-rentenversicheru ng-bas-100.html oder in: www.t-online.de/finanze n/ratgeber/altersvorsorge/gesetzlicherente/id_101 309548/beamte-und-die-rentenkasse-kommission- bremst-den-bas-vorstoss-aus.html) in Erwägung, den Vorschlag des Sachverständigenrats im Jahresgutachten 2023/24 (www.sachverstaendigenra t-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg 2 0 2 3 2 4 / J G 2 0 2 3 2 4 _ G e s a m t a u s g a b e .pdf, Seite 309), mit Hilfe von separaten Konten bei der Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung eine doppelte Belastung der öffentlichen Haushalte für Pensionszahlungen und Beitragszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung abzufedern, umzusetzen, und wenn nein, gibt es alternative Überlegungen der Bundesregierung für die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 19. August 2026 Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht an den Bundeskanzler und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales mit Empfehlungen übergeben, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Nach der Empfehlung 13 sieht sie demnach eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an. Der Koalitionssauschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, dass die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ihrer Gesamtheit umgesetzt werden sollen. Der Gesetzentwurf soll noch 2026 im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit mit Hochdruck die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Kommissionsempfehlungen. Die genaue Ausgestaltung bleibt abzuwarten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 49. Abgeordnete Sarah Vollath (Die Linke) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der über 67-Jährigen an der Gesamtbevölkerung und der Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung am Bruttoinlandsprodukt seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte die Werte ab dem Jahr 2000 in 3-Jahres-Schritten und für das letzte Jahr, für das beide Werte vorliegen, ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 21. August 2026 Die angefragten Daten können den folgenden Tabellen entnommen werden. Das Jahr 2025 ist das letzte Jahr mit vollständigen Daten. Anteil der über 67-Jährigen (alle Personen nach Vollendung des 67. Lebensjahres) an der Gesamtbevölkerung für ausgewählte Jahre 2000 bis 2012 Jahr 2000 2003 2006 2009 2012 Anteil in Prozent 14,3 15,4 17,0 18,4 18,8 Quelle: Statistisches Bundesamt, 2026 Anteil der über 67-Jährigen (alle Personen nach Vollendung des 67. Lebensjahres) an der Gesamtbevölkerung für ausgewählte Jahre 2015 bis 2025 Jahr 2015 2018 2021 2024 2025 Anteil in Prozent 18,7 19,2 19,6 20,0 20,3 Quelle: Statistisches Bundesamt, 2026 Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung am nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) für ausgewählte Jahre 2000 bis 2012 Jahr 2000 2003 2006 2009 2012 Anteil in Prozent 10,0 10,4 9,7 9,9 9,1 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung und Statistisches Bundesamt, Eigenberechnungen Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung am nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) für ausgewählte Jahre 2015 bis 2025 Jahr 2015 2018 2021 2024 2025 Anteil in Prozent 9,0 9,0 9,4 9,3 9,5 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung und Statistisches Bundesamt, Eigenberechnungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 50. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) Welche Termine mit Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen der Zivilgesellschaft hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger in seiner bisherigen Amtszeit wahrgenommen (bitte die Gesamtanzahl der Termine nennen und die letzten neun Termine jeweils mit Datum, Organisation der Zivilgesellschaft und Gesprächsgegenstand angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 17. August 2026 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Insgesamt haben seitdem Amtsantritt von Bundesminister Dr. Karsten Wildberger 16 Termine mit Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen der Zivilgesellschaft stattgefunden. Eine Übersicht der letzten neun Termine ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Datum Organisation Gesprächsgegenstand 10.09.2025 Lobbycontrol Tech-Regulierung, DMA & DSA 23.09.2025 Initiative für einen handlungsfähigen Staat Allgemeines Gespräch 09.10.2025 Beirat der Digitalstrategie (unter anderem OKF, D64) Digitalstrategie, Kriterien für das Gelingen von Digitalprojekten, Digitale Souveränität, IT-Zentralisierung 24.11.2025 Initiative für einen handlungsfähigen Staat Föderale Modernisierungsagenda 12.02.2026 D21 Digital Future Challenge Finale 27.03.2026 Initiative für einen handlungsfähigen Staat Modernisierungsagenda Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Datum Organisation Gesprächsgegenstand 19.05.2026 Markus Beckedahl Bühnentalk auf der re:publica 15.06.2026 Initiative für einen handlungsfähigen Staat Modernisierungsagenda, MPK 23.07.2026 F5 Digitalvorhaben, Rechenzentrumsstrategie, Open Source, Digital Omnibus, IFG-Reform 51. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) Welche Termine mit Vertreterinnen und Vertretern der Ionos SE oder ihrer Tochterunternehmen hat der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger in seiner bisherigen Amtszeit wahrgenommen (bitte die Gesamtanzahl der Termine nennen und die letzten neun Termine jeweils mit Datum, Teilnehmer*innen der Ionos Gruppe und Gesprächsgegenstand angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 17. August 2026 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Bundesminister Dr. Karsten Wildberger hat in seiner bisherigen Amtszeit insgesamt drei gemeinsame Termine mit Vertreterinnen und Vertretern der IONOS SE oder ihrer Tochterunternehmen in unterschiedlichen Formaten wahrgenommen. Eine Übersicht ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Datum Teilnehmende IO- NOS SE Gesprächsgegenstand 11.07.2025 Dr. Markus Noga Strategiekreis „Souveräne digitale Infrastruktur“ 11.09.2025 Achim Weiß Digitale Souveränität, Cloud- und KI-politische Vorhaben 17.03.2026 Dr. Andreas Nauerz Deutsch-Portugiesischer Business Roundtable Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 52. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Hat die Bundesregierung die bereits vorgesehenen Basiskomponenten – insbesondere Fit-Connect, das National Once Only Technical System und die EUDI-Wallet – vor ihrer Einbindung in den Deutschland-Stack auf ihre technische Kompatibilität, ihre Interoperabilität sowie auf mögliche Risiken für Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung geprüft, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 21. August 2026 Bezüglich technischer Kompatibilität und Interoperabilität wurde eine Vorprüfung durchgeführt. Ergebnis war, dass die gewählten Basiskomponenten im Sinne einer Gesamtsystemarchitektur zusammenpassen. Bezüglich Datenschutzes und informationeller Selbstbestimmung bringen die genannten Komponenten als eigenständige Produkte selbst entsprechende Mechanismen ein. Diese werden im Zuge der Gesamtarchitektur zudem übergreifend in Bezug auf rechtliche und Sicherheitsaspekte geprüft. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 53. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch war der Anteil ausgefallener Züge (Teil- und Komplettausfall) bei der Deutschen Bahn jeweils im 1. Halbjahr 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 sowie im Juli 2026 (bitte jeweils nach Regional- und Fernverkehr differenzieren)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 20. August 2026 Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG liegt der Anteil der Zugausfälle im DB-Schienenpersonennahverkehr in den Halbjahren von 2023 bis 2026 zwischen 3 Prozent und 6 Prozent. Aufgrund systemischer Umstellungen zwischen 2022 und 2023 ist die Unterscheidung zwischen 1. und 2. Halbjahr erst ab 2023 möglich. Aktuell liegen die Zahlen für 2026 bis Juni vor: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr Anteil Zugausfälle DB Regio 1. Halbjahr 2023 3 % 2024  6 %* 2025 3 % 2026 3 % * Im Wesentlichen aufgrund Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Der Anteil der Zugausfälle im DB-Schienenpersonenfernverkehr in den Halbjahren von 2019 bis 2026 ist nachfolgender Übersicht zu entnehmen: Zeitraum Zugausfall oder Zugteilausfall je Tag 01.01.–30.06.19 4 % 01.01.–30.06.20 5 % 01.01.–30.06.21 6 % 01.01.–30.06.22 6 % 01.01.–30.06.23 6 % 01.01.–30.06.24 12 %* 01.01.–30.06.25 5 % 01.01.–30.06.26 8 % 01.07.–31.07.26 8 % * Im Wesentlichen aufgrund Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). 54. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Wie viele Fernverkehrszüge haben sich jeweils in den Jahren 2024, 2025 und bis zum jetzigen Zeitpunkt im Jahr 2026 im Zusammenhang mit „Witterung“ verspätet oder sind ausgefallen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 20. August 2026 Die durch Witterungseinflüsse verursachten Verspätungsminuten im Fernverkehr werden von der Deutschen Bahn AG statistisch erfasst und nachfolgend monatlich aufgeschlüsselt dargestellt: SPFV – cVmin VU 82 – Witterung 2024 2025 2026 Januar 10.400 2.353 30.206 Februar    489     28  3.712 März    165     10    103 April  3.004    134    121 Mai  2.498  1.147  4.189 Juni 26.162 11.903 12.240 Juli  7.319  2.008  5.257 August  5.475  1.824 September  2.163    219 Oktober    109    439 November  3.775    218 Dezember     43    226 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 55. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche politischen Konsequenzen (in Form von neuen Maßnahmen, Gesetzen und Investitionen) zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis, dass ein einziger Hitzetag volkswirtschaftliche Schäden in dreistelliger Millionenhöhe verursacht und diese durch die Erderhitzung immer häufiger und intensiver werden (www.merkur.de/wirtschaf t/teure-klimafolge-hitzetag-kostet-de+utschland-4 31-millionen-euro-94366588.html), insbesondere mit Blick auf ihr politisches Ziel, Unternehmen und Sozialkassen finanziell zu entlasten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 17. August 2026 Die Bundesregierung bekennt sich zu ihren Verpflichtungen gemäß Bundesklimaschutzgesetz (KSG) und wird ihren Kurs einer konsequenten Klimaschutzpolitik international, europäisch und national fortsetzen. Mit dem Klimaschutzprogramm 2026 hat sie im März 2026 umfassende Maßnahmen beschlossen, die einen wichtigen Beitrag für die nationale Klimazielerreichung leisten. Um die unmittelbaren Folgen des Klimawandels in Deutschland abzudämpfen, hat die Bundesregierung insbesondere mit dem Klimaanpassungsgesetz und der Klimaanpassungsstrategie einen strategischen Rahmen für die flächendeckende Vorsorge in Deutschland geschaffen. Den Bereich der Klimaanpassung gilt es konsequent weiterzuentwickeln und zu stärken. Die Bundesregierung wird dazu zeitnah weiter beraten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 56. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Ist der Bundesregierung die im Februar 2026 veröffentlichte „Evidenzanalyse“ des Vereins zur Förderung der biopsychosozialen Gesundheit zur HPV-Impfung bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den darin enthaltenen Aussagen zur Unwirksamkeit sowie zu den verschwiegenen Nebenwirkungen der Impfung, und wie viele Todesfälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Verabreichung dieser Impfung offiziell erfasst worden (https://tkp.a t/wp-content/uploads/2026/02/HPV-Evidenzanaly se.pdf)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 17. August 2026 Das in der Frage genannte Dokument wurde auf einer Internetseite veröffentlicht, die die Verbreitung von Impfskepsis zum Ziel hat. In systematischen Übersichtsarbeiten, in denen die Forschungsergebnisse zu Fragen der Gesundheitsversorgung zusammengefasst werden und international als Qualitätsstandard in der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung anerkannt sind, wurden die Wirksamkeit und Sicherheit der Humane Papillomviren (HPV)-Impfung umfassend und methodisch transparent dargestellt (www.cochrane.de/news/bislang-umfassendste-ev idenz-bestaetigt-wirksamkeit-und-sicherheit-der-hpv-impfung). Diese systematischen Auswertungen bestätigen, dass die untersuchten HPV- Impfstoffe zuverlässig vor einer anhaltenden Infektion mit den im jeweiligen Impfstoff enthaltenen HPV-Typen schützen. Im bisher durch Datenerhebungen überblickten Zeitraum von 10 bis 14 Jahren nach der Impfung zeigt sich zudem, dass durch die rechtzeitige HPV-Impfung Gebärmutterhalskrebs wahrscheinlich verhindert wird. Zugleich bestätigen die Langzeitdaten eine gute Verträglichkeit und liefern keine Hinweise auf schwere unerwünschte Wirkungen. Ebenfalls stützen die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut sowie die Weltgesundheitsorganisation ihre Empfehlungen auf eine breite und transparente Datenlage (www.rki.de/Shared-Docs/FAQs/DE/Impfen/HPV/FAQ-List e_HPV_Impfempfehlung.html#entry_16942688, www.who.int/publicati ons/i/item/who-wer9750-645-672/?utm_source=chatgpt.com). Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst als zuständige Bundesoberbehörde für Impfstoffe alle Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen, die ihm gemeldet werden. Die Erfassung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen nach Impfungen ist gesetzlich geregelt und europäisch harmonisiert. Das Ziel ist es, im Rahmen einer fortlaufenden Nutzen-Risiko-Bewertung selbst sehr seltene Risiken von zugelassenen Impfstoffen zu entdecken. Das System stützt sich auf zwei Hauptpfeiler: auf die Spontanerfassung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und auf die Erkenntnisse aus klinischen Prüfungen. Alle gemeldeten Nebenwirkungen werden in der europäischen Datenbank der europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) aufgenommen: www.adrreports.eu/de/eudravigilance.html. Informationen zu klinischen Prüfungen in der Europäischen Union finden sich in der europäischen Datenbank der EMA unter: https://euclinicaltrials.eu/?l ang=de. Dem PEI wurden keine Verdachtsfälle von Nebenwirkungen mit tödlichem Ausgang nach Gabe von HPV-Impfung in Deutschland gemeldet, für die ein ursächlicher Zusammenhang zur HPV-Impfung im Rahmen der Bewertung festgestellt werden konnte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 57. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die im Mai 2026 im New England Journal of Medicine veröffentlichte Phase-III-Studie (www.nejm.org/d oi/full/10.1056/NEJMoa2605555) zum Wirkstoff Daraxonrasib bei metastasiertem Bauchspeicheldrüsenkrebs, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie speziell aus der dort nachgewiesenen signifikanten Verlängerung der Überlebenszeit für die onkologische Akutversorgung in Deutschland, und beabsichtigt die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für ein beschleunigtes Zulassungsverfahren einzusetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 21. August 2026 Das Arzneimittel befindet sich seit Juli 2026 in einem beschleunigten zentralen Zulassungsverfahren bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) (www.ema.europa.eu/en/news/ema-fast-tracks-review-medici ne-metastatic-pancreatic-cancer). Die Entscheidung über die Zulassung wird von der Europäischen Kommission auf der Grundlage einer Bewertung des Ausschusses für Humanarzneimittel bei der EMA getroffen. Die genannte Veröffentlichung ist der Bundesregierung bekannt. Danach zeigte Daraxonrasib in der betreffenden Phase-3-Studie bei vorbehandelten Patienten mit metastasiertem Pankreaskarzinom einen Überlebensvorteil gegenüber den derzeitigen Standardchemotherapien. Nach Einschätzung der Bundesregierung weisen die publizierten Daten auf einen relevanten therapeutischen Fortschritt beim metastasierten Pankreaskarzinom hin. 58. Abgeordneter Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch das für dieses Jahr angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Verfahren 1 BvR 656/25 (1. Senat, BVR Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff; www.bundesverfass ungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidu ngen/geplante-Entscheidungen_node.html) auf die im Gesetzgebungsverfahren befindliche Reform der Notfallversorgung, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für das weitere Verfahren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 19. August 2026 Mangels einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Auswirkungen prüfen und mögliche Schlüsse aus dem Verfahren 1 BvR 656/25 ziehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 59. Abgeordnete Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um künftig bundesweit Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen extremer Hitze auf z. B. obdachlose Menschen, Menschen ohne Krankenversicherung und weitere Menschen in prekären Wohn- und Lebensverhältnissen sowie über die Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von z. B. medizinischer Akutversorgung, aufsuchender Hilfe, Trinkwasserangeboten, Schutzräumen und weiteren niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten zu gewinnen, und beabsichtigt sie, hierzu gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Fachverbänden einheitliche Erhebungs- oder Mindeststandards zu entwickeln? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 18. August 2026 Der „Hitzeschutzplan Gesundheit“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) definiert wohnungslose Menschen explizit als vulnerable Gruppe. Dort wurde insbesondere festgelegt, die Kommunikationsmaßnahmen zum Hitzeschutz durch adressatengerechte Ansprache vulnerabler Risikogruppen zu stärken. Entsprechende Empfehlungen hierzu wurden auf der Grundlage eines vom BMG beauftragten wissenschaftlichen Gutachtens entwickelt und unter: https://hitze-service.de/kommunikation skonzept veröffentlicht. Ferner wurde auf Initiative des BMG die Verbesserung der Aufklärung und des Schutzes der wohnungslosen Personen vor Gesundheitsgefahren in Verbindung mit Hitze durch Handlungsempfehlungen als Maßnahme im „Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verankert. Die Bereitstellung und Organisation von präventiven Maßnahmen wie Trinkwasserangeboten, Schutzräumen, aufsuchender Sozial- und Gesundheitsarbeit für obdachlose Menschen, Menschen ohne Krankenversicherung und weitere Menschen in prekären Wohn- und Lebensverhältnissen sowie weiteren niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten liegt in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen. 60. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Geht die Bundesregierung davon aus, dass ambulante Leistungserbringer ihre bisherigen Behandlungskapazitäten und die Versorgungsqualität dauerhaft aufrechterhalten können, wenn ihre Vergütungsentwicklung hinter ihren tatsächlichen Kosten (wie beispielsweise Personal-, Sach- und Betriebskosten) zurückbleibt, und falls ja, auf welcher betriebswirtschaftlichen Grundlage? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 17. August 2026 Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat in ihrem am 30. März 2026 vorgelegten Bericht festgestellt, dass sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Zeitraum von 2010 bis 2025 mehr als verdoppelt haben, während die beitragspflichtigen Einnahmen nur um das 1,8-fache ihres Ausgangswertes gestiegen sind. Seit 2019 ist eine weitgehende Entkoppelung der Einnahmen und Ausgaben erkennbar. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, in der GKV gemäß der Empfehlung der Kommission wieder konsequent eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik umzusetzen. Diese ist gesamtwirtschaftlich geboten: Höhere Beitragssätze steigern die Lohnebenkosten, schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und führen aufseiten der Versicherten zu sinkenden Nettoeinkommen. Die Leistungsfähigkeit der Leistungserbringer wird durch diese Maßnahmen nicht gefährdet. Lohnzuwächse und die Berücksichtigung von Kostenzuwächsen bleiben im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung weiterhin möglich. Die FKG hat in ihrem Bericht darauf hingewiesen, dass keine Anhaltspunkte dafür existieren, dass der Wegfall von Finanzmitteln, die über die Betriebskosten- und Einnahmenentwicklung hinausgehen, zu einer Verschlechterung der Versorgung führt. Für die Versorgungsqualität sind vielmehr strukturelle Determinanten prägend, wie etwa die Bindung an evidenzbasierte Leitlinien oder Vorgaben zur Strukturqualität. Um die Leistungserbringer zusätzlich zu entlasten, setzt die Bundesregierung zudem auf eine konsequente Entbürokratisierung. Durch den systematischen Abbau administrativer Vorgaben und die Beschleunigung digitaler Prozesse werden wertvolle Zeit- und Personalressourcen freigesetzt. Damit wird gewährleistet, dass die Leistungserbringer ihren Versorgungssauftrag auch weiterhin vollumfänglich und effizient erfüllen können. 61. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Wer trägt verbindlich die Verantwortung dafür, dass regional ausreichend stationäre Pflegekapazitäten vorhanden sind – und was passiert, wenn diese Verpflichtung dauerhaft nicht erfüllt wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 20. August 2026 Gemäß § 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) sind die Länder verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur. Das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird durch Landesrecht bestimmt. Die Pflegekassen sind gemäß § 12 SGB XI für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich. Sie arbeiten dabei mit allen an der pflegerischen, gesundheitlichen und sozialen Versorgung Beteiligten eng zusammen und wirken, insbesondere durch Pflegestützpunkte nach § 7c SGB XI, auf eine Vernetzung der regionalen und kommunalen Versorgungsstrukturen hin, um eine Verbesserung der wohnortnahen Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Men- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. schen zu ermöglichen. Den Pflegekassen obliegt zudem der pflegevertragsrechtliche Sicherstellungsauftrag nach § 69 SGB XI. Sie haben im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine bedarfsgerechte, gleichmäßige und dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Sie schließen hierzu Versorgungsverträge sowie Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern von Pflegeeinrichtungen und sonstigen Leistungserbringern. Ist es zur Gewährleistung des Sicherstellungsauftrags erforderlich, haben die Pflegekassen Verträge mit Einzelpflegepersonen gemäß § 77 Absatz 1 SGB XI abzuschließen oder diese gemäß § 77 Absatz 2 SGB XI selbst anzustellen. 62. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern prüft die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um für die Transplantation vorgesehene postmortale Gewebespenden – die nicht einer klinischen Nutzung zugeführt werden konnten – nicht wie bislang notwendig zu verwerfen, sondern für wichtige Sekundärzwecke (wie Forschung, Lehre, und Qualitätskontrolle) nutzen zu können, sofern dies dem Willen von Spenderin bzw. Spender oder Erklärung durch deren Angehörigen entspricht, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung angibt, nicht zu planen, gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Verwertung nicht medizinisch genutzter postmortaler Spendeorgane zu schaffen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/7731), und ist es nach Ansicht der Bundesregierung innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens möglich, die Verfahrensanweisungen der Deutschen Stiftung Organspende gemäß § 11 des Transplantationsgesetzes dahingehend zu modifizieren, dass die Sekundärnutzung nicht transplantierbarer Spendeorganen als eine Option in Spendenerklärung und Dokumentation des Angehörigengesprächs aufgenommen werden (vgl. https:// dso.de/SiteCollectionDocuments/DSO_Verfahren sanweisungen_Gesamt.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 18. August 2026 Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Nutzung nicht medizinisch genutzter postmortal gespendeter Organe oder Gewebe zu schaffen. Der Bund verfügt gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 26 des Grundgesetzes über die Gesetzgebungskompetenz für Regelungen zur Transplantation von Organen, Geweben und Zellen. Diese Gesetzgebungskompetenz ist beschränkt auf die Übertragung von Organen, Geweben und Zellen zu therapeutischen Zwecken. Regelungen zur Nutzung von Organen zu Zwecken der Lehre, Qualitätskontrolle oder Wissenschaft und Forschung sind von der genannten Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht umfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Anwendungsbereich des Transplantationsgesetzes (TPG) umfasst ausschließlich die Spende und die Entnahme von menschlichen Organen oder Geweben zum Zwecke der Übertragung sowie für die Übertragung der Organe oder der Gewebe einschließlich der Vorbereitung dieser Maßnahmen. Insoweit ist eine Anpassung der auf § 11 Absatz 1a Satz 2 TPG fußenden Verfahrensordnung der Deutschen Stiftung Organtransplantation im Sinne der Fragestellung ausgeschlossen. 63. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Wie begründet die Bundesregierung, dass im Zuge der Neuregelung der gesetzlichen Familienversicherung ab dem 1. Januar 2028 (durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Ehepaare mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bzw. gleichem Gesamteinkommen ungleiche Krankenkassenbeiträge zahlen müssen – je nachdem, ob sie ein Einverdiener- oder Doppelverdienermodell leben und daher von den 2,5 Prozentpunkten Beitragszuschlag betroffen sind oder nicht –, und von wie vielen betroffenen Paaren (Haushalten) geht die Bundesregierung nach eigenen Schätzungen aus, die durch den neuen Beitragszuschlag für bisher kostenlos mitversicherte Ehepartner finanziell belastet werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 19. August 2026 Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird zum 1. Januar 2028 ein Zuschlag auf den Beitragssatz des Mitglieds eingeführt, wenn über dieses Mitglied ein Ehegatte bzw. eine Ehegattin oder ein Lebenspartner bzw. eine Lebenspartnerin familienversichert ist. Der Zuschlag greift jedoch nicht in Konstellationen, in denen ein familienversicherter Ehe- oder Lebenspartner bzw. eine familienversicherte Ehe- oder Lebenspartnerin typischerweise wegen familiärer Aufgaben oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen (etwa aufgrund Kinderbetreuung, Pflege oder voller Erwerbsminderung) an einer Erwerbstätigkeit gehindert ist. Die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder bleibt vollumfänglich erhalten. Die unterschiedliche Beitragsbelastung ergibt sich nicht aus dem gemeinsamen Gesamteinkommen oder der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Paares als Einheit, sondern aus dem Bestehen einer beitragsfreien Familienversicherung. Dass Ehepaare oder Lebenspartnerschaften mit gleichem Gesamteinkommen je nach Erwerbs- und Versicherungsmodell unterschiedlich belastet werden können, ist eine Folge der unterschiedlichen Ausgestaltung der Krankenversicherung. In einer Einverdienerkonstellation ist ein nicht erwerbstätiger Partner bzw. eine nicht erwerbstätige Partnerin grundsätzlich über den erwerbstätigen Partner bzw. die erwerbstätige Partnerin familienversichert. Sofern keiner der gesetzlichen Ausnahmetatbestände vorliegt, ist der Zuschlag auf den Beitragssatz des Mitglieds zu entrichten. In einer Doppelverdienerkonstellation mit gleichem Gesamteinkommen ist dieser Zuschlag dagegen nicht zu zahlen, weil beide Partner aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. eigenständig sozialversichert sind. Mangels Familienversicherung fällt auch kein Beitragszuschlag an. Die Bundesregierung schätzt, dass ab dem Jahr 2028 etwa eine Million GKV-Mitglieder vom Zuschlag für ihre mitversicherten Ehegatten oder Lebenspartner betroffen sein werden. 64. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Um wie viel hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die fernere Lebenserwartung der 65- Jährigen in den Bundesländern bzw. in Deutschland seit der Veröffentlichung der Periodensterbetafel 2012/2014 des Statistischen Bundesamts geändert (bitte für Frauen und Männer getrennt ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 18. August 2026 Die Entwicklung der durchschnittlichen ferneren Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren von Frauen und Männern in Deutschland und den Ländern ab der Periodensterbetafel 2012/2014 kann den Tabellen in Anlage 1 entnommen werden.2 65. Abgeordnete Julia Schneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche ressortinternen und ressortübergreifenden Treffen der Bundesregierung zum Thema Hitze und Hitzeschutz haben im Jahr 2026 bislang stattgefunden (bitte nach Datum, beteiligten Ressorts und Ziel des Treffens aufschlüsseln), und plant die Bundesregierung angesichts der Folgen der diesjährigen Hitzewellen die Einberufung eines nationalen „Hitzegipfels“, wie ihn zahlreiche Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsverbände fordern, und wenn ja, für wann (www.dnr.de/publikatione n/hitzegipfel-jetzt)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 21. August 2026 Die Ressorts der Bundesregierung stehen zum Thema Hitze und Hitzeschutz in einem kontinuierlichen und regelmäßigen Austausch. Dies betrifft insbesondere die thematischen Schnittstellen umweltbezogener Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie Stadtentwicklung und Bauwesen. Ressortinterne und ressortübergreifende Treffen finden in der Regel jeweils anlass- und themenbezogen auf unterschiedlichen Ebenen auch unter Einbindung der nachgeordneten Behörden statt. Sie sind Bestandteil des üblichen Regierungshandelns und werden nicht gesondert dokumentiert. Darüber hinaus informiert die Bundesregierung fortlaufend, sobald weitere Veranstaltungen geplant sind. 2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7670 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 66. Abgeordneter Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen wurde die im Entwurf vom 17. November 2023 der Bundesempfehlung „Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“ (www.bay-landkreistag.de/media/101152/vwi-07 122023-musterhitzeschutzplan-fuer-krankenhaeus er-a2-roadmap-fuer-den-sommer-2024.pdf) noch enthaltene Vorgabe, Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Innenräume zu messen und zu dokumentieren, in die Endfassung vom April 2024 (www.b undesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateie n/3_Downloads/H/Hitzeschutzplan/Musterhitzesc hutzplan_Krankenhaeuser_BF.pdf) nicht übernommen, und plant die Bundesregierung noch in diesem Jahr eine Aktualisierung der besagten Bundesempfehlung von 2024, in der sie u. a. entsprechende Messungen in Innenräumen sowie eine konkrete Höchsttemperatur empfiehlt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 17. August 2026 Die Bundesregierung nimmt zu Entwurfsfassungen von Arbeitspapieren grundsätzlich keine Stellung. Der im April 2024 veröffentlichte Musterhitzeschutzplan basiert auf einer Empfehlung, die von der Ärztekammer Berlin, der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sowie der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V. entwickelt wurde. Unter Mitwirkung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. und des Deutschen Pflegerates e. V. sowie der Einbeziehung weiterer Stellungnahmen von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens wurde der Musterhitzeschutzplan auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit zu der Bundesempfehlung weiterentwickelt. Aufgrund der individuellen Gegebenheiten der Krankenhauslandschaft in Deutschland dient die Bundesempfehlung lediglich als eine Orientierung für Hitzeschutzpläne in Krankenhäusern. Es wird daher von allen beteiligten Expertinnen und Experten als sinnvoll erachtet, dass Krankenhäuser einen einrichtungsspezifischen Hitzeschutzplan erarbeiten, welcher – je nach Vorbereitungsstand und Risikobeurteilung innerhalb des Krankenhauses – anzupassen und ggf. zu ergänzen ist. Dies schließt auch den Umgang mit Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Innenräume ein. In der Einleitung der Empfehlung wurde daher explizit klargestellt, dass die in der Bundesempfehlung beschriebenen Maßnahmen nicht abschließend sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 67. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Wer im Bundesministerium für Gesundheit erwartete am 20. März 2020, dass das Robert-Koch- Institut (Robert Koch-Institut) „nichts zu Ausgangssperren sagen“ solle, und mit welcher Begründung und wurde diese Erwartung an das Robert Koch-Institut übermittelt (vgl. www. r k i.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektions krankheiten-A-Z/C/COVID-19-Pandemie/Protoko lle/COVID-19-Krisenstabsprotokolle_Teil1_Dow nload.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 417, Punkt 9; bitte hierbei auch angeben, auf welchem Kommunikationsweg dies stattfand)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 18. August 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 68. Abgeordnete Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den tatsächlichen bzw. geschätzten wirtschaftlichen Gesamtschaden der diesjährigen Hitze- und Dürreperioden für die Landwirtschaft (einschließlich geschätzten Ernteeinbußen, Futtermittelknappheit, Kosten durch zugekaufte Futtermittel, zusätzlichen Gesundheitskosten Landwirtinnen und Landwirte und landwirtschaftlichen Arbeitskräften und ggf. hitzebedingte Personalausfälle, erkrankten und verendeten Tieren, zusätzlichen Wasser- und Energiekosten etwa durch überdurchschnittliche Bewässerungs-, Belüftungs-, und/oder Kühlungsbedarf), und welche Maßnahmen erachtet sie als notwendig, um den Schaden durch weitere Hitze- und Dürrewellen gering zu halten bzw. falls sie keine Erkenntnisse hat, plant sie, diese einzuholen, auszuwerten und ggf. Handlungen für die Zukunft daraus abzuleiten (www.sueddeutsche.de/bayern/duerre- bayernhitze-landwirtschaft-katastrophe-ernte-li.3526197 ?reduced=true)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 19. August 2026 Die Bundesregierung und die zuständigen Fachbehörden werten derzeit die Auswirkungen der Hitze- und Trockenheitsperiode des Jahres 2026 aus. Da die Erntearbeiten teilweise noch andauern und belastbare betriebswirtschaftliche Analysen Zeit in Anspruch nehmen, liegen derzeit noch keine abschließenden Erkenntnisse insbesondere über den gesamtwirtschaftlichen Schaden für die Landwirtschaft vor. Die Auswirkungen der aktuellen Trockenheit unterscheiden sich regional Und nach Kulturarten erheblich. Neben der Witterung sind insbesondere Bodenbeschaffenheit, Kulturart und Sorte sowie die Verfügbarkeit von Bewässerungsmöglichkeiten für die tatsächlichen Ertragsauswirkungen maßgeblich. Nach den derzeit vorliegenden Einschätzungen sind insbesondere Sommerungen und spät abreifende Kulturen sowie das Grünland von der aktuellen Trockenheit betroffen. Besonders ausgeprägte Auswirkungen zeigen sich nach aktuellem Kenntnisstand in Teilen von Rheinland- Pfalz, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt sowie regional in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen und in Bayern. Eine belastbare Quantifizierung der bundesweiten Ertrags- und Ernteeinbußen ist mit Erhalt der vollständigen Daten möglich. Hinsichtlich der Futtermittelversorgung zeigen die ersten Analysen der interdisziplinären Kontaktstelle für Agrarmeteorologie (inKA; ein kooperativer Zusammenschluss zwischen dem Thünen-Institut (TI), dem Julius-Kühn-Institut (JKI) und dem Deutschen Wetterdienst (DWD)), dass die Produktivität des Grünlands in mehreren Regionen Deutschlands deutlich beeinträchtigt ist. Aus verschiedenen Regionen werden ein geringer Aufwuchs sowie geringere beziehungsweise ausbleibende Folgeaufwüchse und Schnitte berichtet. Dies führt insbesondere bei einigen Futterbaubetrieben zu einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Winterfuttervorräte und zu einem erhöhten Zukaufbedarf führen. Die Preisentwicklung bei Futtermitteln ist nach den derzeit vorliegenden Informationen uneinheitlich. Bei einzelnen Kraftfuttermitteln sind seit Jahresbeginn Preissteigerungen zu beobachten. Auch bei einzelnen Grundfuttermitteln, insbesondere Heu und Maissilage, sind teilweise höhere Preise festzustellen. Bei anderen Grundfuttermitteln ist dagegen eine abweichende Preisentwicklung zu beobachten. Ein einheitliches, ausschließlich durch die aktuelle Dürre verursachtes Preissignal lässt sich daraus derzeit nicht ableiten. Bundesweit belastbare Erkenntnisse über hitze- oder dürrebedingte Erkrankungen und Tierverluste sowie die hierdurch entstandenen zusätzlichen tierärztlichen Kosten liegen der Bundesregierung derzeit noch nicht vor. Gleiches gilt für eine belastbare Quantifizierung von hitzebedingten Erkrankungen oder Arbeitsausfällen bei Landwirtinnen und Landwirten sowie landwirtschaftlichen Arbeitskräften. Aufgrund der hohen Temperaturen und der geringen Bodenfeuchte ist von einem erhöhten Bedarf an Bewässerung auszugehen. Darüber hinaus kann es insbesondere in der Tierhaltung zu einem erhöhten Bedarf an Belüftung und Kühlung kommen. Eine bundesweite Quantifizierung der hierdurch zusätzlich entstandenen Wasser- und Energiekosten liegt der Bundesregierung derzeit noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Eine belastbare Ermittlung des wirtschaftlichen Gesamtschadens ist somit erst nach Abschluss und Auswertung der Ernte sowie der weiteren betriebs- und marktbezogenen Daten möglich. Zur Verringerung der Folgen künftiger Hitze- und Dürreperioden unterstützt die Bundesregierung insbesondere Maßnahmen zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel. Hierzu zählen Forschung und Beratung, die Weiterentwicklung trockenheits- und hitzeresilienter Kulturen und Anbauverfahren, Maßnahmen zur Verbesserung der Wassereffizienz und des Wasserrückhalts sowie die Weiterentwicklung klimaangepasster Tierhaltungsverfahren. Im Schadensfall sind nach dem Grundgesetz grundsätzlich die Länder für entsprechende Hilfsmaßnahmen zuständig. Bei außergewöhnlichen Ereignissen von nationaler Bedeutung kann sich der Bund nach Maßgabe der hierfür geltenden Voraussetzungen beteiligen. Darüber hinaus stehen Förderinstrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union sowie weitere Instrumente des Bundes und der Länder zur Verfügung. Die Bundesregierung steht mit den Ländern, dem Deutschen Wetterdienst, den Ressortforschungseinrichtungen und Verbänden in einem ständigen Austausch über die aktuelle Situation des Dürregeschehens. 69. Abgeordnete Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuellen und noch zu erwartenden Auswirkungen der derzeitigen Hitze- und Dürreperiode auf die Verfügbarkeit und Preisentwicklung von Futtermitteln in der Tierhaltung (insbesondere für Rinder-, Milchkuh-, Ziegen- und Schafhaltungsbetrieben) sowie ggf. über mit Futtermittelknappheit begründeten, vermehrten Schlachtungen (s. Pressebericht: www.swr.de/swraktuell/baden-wue rttemberg/heilbronn/wegen-hitze-und-trockenheit- futterknappheit-bei-heumilchbauern-100.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 19. August 2026 Die Bundesregierung beobachtet die Auswirkungen der aktuellen Hitze- und Trockenheitsperiode auf die Verfügbarkeit und die Preisentwicklung von Futtermitteln fortlaufend. Nach den derzeit vorliegenden agrarmeteorologischen Einschätzungen hat die Trockenheit die Produktivität des Grünlands in mehreren Regionen Deutschlands deutlich beeinträchtigt. Besonders betroffen sind nach derzeitigem Kenntnisstand Teile von Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt sowie regional Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen und Bayern. In einzelnen Futterbaubetrieben werden bereits für den Winter vorgesehene Futtervorräte vorzeitig eingesetzt beziehungsweise Weidezeiten verkürzt. Dies kann insbesondere für Betriebe der Rinder-, Milchvieh-, Schaf- und Ziegenhaltung zu einer angespannten Futterversorgung führen. Ob und in welchem Umfang sich daraus im weiteren Jahresverlauf eine überregionale oder bundesweite Futtermit- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. telknappheit entwickelt, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Die weitere Entwicklung der Futtermittelverfügbarkeit hängt neben der inländischen Erzeugung insbesondere von der Entwicklung der Getreide- und Maisernten, der Verfügbarkeit von Importfuttermitteln, der internationalen Marktlage sowie den Transport- und Logistikmöglichkeiten ab. Ein überregionaler und europäischer Ausgleich kann zur Stabilisierung der Versorgung beitragen. Bei Getreide und Mais können witterungsbedingte Veränderungen der Erntemengen und -qualitäten zu Verschiebungen zwischen verschiedenen Verwendungsrichtungen führen. So kann beispielsweise Getreide mit nicht ausreichender Qualität für bestimmte Verwendungen verstärkt als Futtergetreide eingesetzt werden. Auch bei Mais können sich je nach Entwicklung der Bestände Verschiebungen zwischen Körner- und Silonutzung ergeben. Belastbare Angaben zum Umfang solcher Verschiebungen für das Jahr 2026 liegen der Bundesregierung derzeit noch nicht vor. Die Bundesregierung prüft derzeit Informationen zu vorgezogenen oder zusätzlichen Schlachtungen, die ausschließlich auf eine durch die aktuelle Hitze- und Trockenheitsperiode verursachte Futtermittelknappheit zurückzuführen sind. Sollte die Trockenheit bis in den Herbst anhalten, können sich zudem Auswirkungen auf die Aussaat und Etablierung von Winterkulturen und Zwischenfrüchten ergeben. Dies könnte mittelbar auch die Futterversorgung im weiteren Jahresverlauf beeinflussen. Eine belastbare Prognose der weiteren Niederschlagsentwicklung und damit der zukünftigen Futterversorgung ist derzeit nicht möglich. In einzelnen Ländern wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um auf regionale Engpässe bei der Futterversorgung zu reagieren. Die Länder Bayern und Baden-Württemberg haben aufgrund der Dürresituation am 7. August 2026 den Katastrophenfall für Öko-Betriebe ausgerufen. Diese können demnach zeitlich begrenzt nach erfolgter Ausnahmegenehmigung konventionell Rau- und Feldfutter einsetzen. Die Bundesregierung wird die Entwicklung der Futtermittelverfügbarkeit und -preise sowie die Auswirkungen auf die Tierhaltung weiter sehr genau beobachten und die verfügbaren Erkenntnisse im Rahmen der laufenden Lagebewertung berücksichtigen. 70. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung die Absicht, die Weideprämie für Milchrinder abzuschaffen, und wenn ja, welche Einsparmöglichkeiten sieht die Bundesregierung in dieser Maßnahmen bzw. wo sollen die eingesparten Mittel stattdessen der Landwirtschaft in Deutschland zur Verfügung stehen (www.topagrar.com/rind/news/weide-starken-stat t-streichen-regierung-muss-bei-weidepramie-umst euern-20027650.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 20. August 2026 Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die existierende Weideprämie für Milchrinder abzuschaffen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 97 der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick auf Bundestagsdrucksache 21/7311, S. 72 verwiesen. 71. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, die deutsche Landwirtschaft durch die anhaltende Dürre und Ernteausfälle zu unterstützen, und wäre die Dürrehilfe analog zu 2018 eine Maßnahme, die die Bundesregierung aktuell in Erwägung zieht und prüft, und wenn ja, ist so eine Maßnahme in der aktuell angespannten Haushaltssituation möglich, um die Landwirte mit der selben finanziellen Hilfe wie 2018 auszustatten (www.agrarhe ute.com/politik/duerre-krise-agrarminister- rainerprueft-nationale-notlage-kommen-bald-hilfen-64 2267)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 20. August 2026 Die Bundesregierung steht mit den Ländern, dem Deutschen Wetterdienst und den relevanten Forschungseinrichtungen in einem kontinuierlichen Austausch, um sich ein umfassendes Bild von der aktuellen Entwicklung des Dürregeschehens und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft zu verschaffen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche schnell wirkenden Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ergriffen werden können. Die angesprochene Dürrehilfe, wie sie im Jahr 2018 zur Anwendung kam, setzt die Einstufung des Schadensereignisses als „Ereignis von nationalem Ausmaß“ voraus. Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung liegt die Verantwortung für Hilfsmaßnahmen bei außergewöhnlichen Naturereignissen grundsätzlich bei den Ländern. Ob das diesjährige Dürregeschehen die Voraussetzungen für die Einstufung als „Ereignis von nationalem Ausmaß“ erfüllt, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen. Davon unabhängig steht das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) bereits mit dem Bundesministerium der Finanzen im Austausch dazu, ob und in welcher Höhe Bundesmittel für Unterstützungsmaßnahmen bereitgestellt werden könnten, falls die Dürre als Ereignis von nationalem Ausmaß eingestuft werden sollte. Darüber hinaus hat das BMLEH bereits in der Vergangenheit gemeinsam mit den Ländern ein Muster für eine Verwaltungsvereinbarung zur Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen der Länder für landwirtschaftliche Unternehmen erarbeitet, um im Ernstfall schnell handeln zu können. Damit bestehen die notwendigen Strukturen, um im Falle der erforderlichen Voraussetzungen schnellstmöglich Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg bringen zu können. Berlin, den 21. August 2026 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 – Tabellen 1-2 zu AW auf Schriftliche Frage 8/120 1 von 2 Tabelle 1: Durchschnittliche fernere Lebenserwartung im Alter von 65, weiblich, in den Ländern: Land 2012/ 2014 2013/ 2015 2014/ 2016 2015/ 2017 2016/ 2018 2017/ 2019 2018/ 2020 2019/ 2021 2020/ 2022 2021/ 2023 2022/ 2024 2023/ 2025 Baden- Württemberg 21,46 21,44 21,50 21,47 21,58 21,61 21,62 21,60 21,47 21,35 21,53 21,75 Bayern 21,07 21,08 21,21 21,18 21,30 21,32 21,33 21,24 21,09 20,98 21,17 21,39 Berlin 20,92 21,03 21,15 21,12 21,12 21,24 21,17 21,23 21,03 20,94 21,06 21,30 Brandenburg 20,77 20,80 21,01 21,02 21,08 21,20 21,24 21,17 21,00 20,93 21,14 21,35 Bremen 20,87 20,87 20,96 20,87 20,82 21,04 20,99 21,04 20,69 20,49 20,54 20,77 Hamburg 21,03 21,05 21,12 21,13 21,18 21,27 21,21 21,24 20,94 20,71 20,76 20,94 Hessen 20,99 20,99 21,12 21,07 21,16 21,20 21,20 21,12 20,94 20,80 20,88 21,05 Mecklenburg- Vorpommern 20,73 20,81 21,00 21,04 21,05 21,16 21,16 21,13 20,90 20,64 20,84 21,10 Niedersachsen 20,80 20,79 20,87 20,83 20,86 20,94 20,97 21,02 20,79 20,54 20,59 20,78 Nordrhein- Westfalen 20,62 20,61 20,74 20,73 20,77 20,81 20,81 20,81 20,58 20,37 20,46 20,64 Rheinland- Pfalz 20,78 20,79 20,88 20,84 20,93 20,95 20,99 20,98 20,80 20,65 20,71 20,87 Saarland 20,40 20,35 20,45 20,42 20,38 20,34 20,34 20,33 20,16 20,01 20,16 20,28 Sachsen 21,22 21,24 21,41 21,43 21,49 21,56 21,40 21,24 21,11 21,28 21,61 21,79 Sachsen- Anhalt 20,45 20,48 20,63 20,67 20,70 20,75 20,80 20,70 20,47 20,41 20,60 20,79 Schleswig- Holstein 20,73 20,80 20,92 20,83 20,80 20,85 20,99 21,06 20,81 20,56 20,61 20,78 Thüringen 20,58 20,64 20,84 20,78 20,84 20,89 21,02 20,81 20,70 20,69 21,10 21,27 Deutschland 20,90 20,90 21,03 21,00 21,06 21,11 21,12 21,09 20,90 20,76 20,91 21,10 Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026 Anlage 1 – Tabellen 1-2 zu AW auf Schriftliche Frage 8/120 2 von 2 Tabelle 2: Durchschnittliche fernere Lebenserwartung im Alter von 65, männlich, in den Ländern: Land 2012/ 2014 2013/ 2015 2014/ 2016 2015/ 2017 2016/ 2018 2017/ 2019 2018/ 2020 2019/ 2021 2020/ 2022 2021/ 2023 2022/ 2024 2023/ 2025 Baden- Württemberg 18,38 18,43 18,49 18,46 18,53 18,60 18,60 18,54 18,43 18,38 18,60 18,89 Bayern 18,04 18,07 18,16 18,16 18,27 18,36 18,31 18,20 18,01 17,89 18,15 18,44 Berlin 17,72 17,72 17,78 17,79 17,87 18,01 17,86 17,80 17,54 17,48 17,62 17,91 Brandenburg 17,39 17,46 17,58 17,60 17,67 17,74 17,63 17,35 17,13 17,10 17,40 17,68 Bremen 17,38 17,34 17,63 17,49 17,51 17,54 17,57 17,54 17,35 17,13 17,11 17,30 Hamburg 17,82 17,90 18,05 17,95 17,87 17,89 17,90 17,93 17,78 17,47 17,59 17,81 Hessen 17,99 17,94 18,07 18,04 18,16 18,22 18,20 18,11 17,92 17,74 17,91 18,18 Mecklenburg- Vorpommern 17,20 17,21 17,36 17,30 17,33 17,36 17,44 17,34 17,10 16,72 16,93 17,17 Niedersachsen 17,49 17,54 17,65 17,66 17,71 17,79 17,82 17,83 17,60 17,37 17,47 17,69 Nordrhein- Westfalen 17,41 17,44 17,55 17,54 17,61 17,68 17,67 17,64 17,44 17,26 17,44 17,71 Rheinland- Pfalz 17,60 17,63 17,77 17,76 17,82 17,88 17,92 17,94 17,73 17,54 17,66 17,93 Saarland 17,05 17,00 17,16 17,21 17,31 17,25 17,19 17,13 16,90 16,89 17,10 17,39 Sachsen 17,64 17,71 17,81 17,79 17,82 17,87 17,62 17,26 17,10 17,27 17,67 17,89 Sachsen- Anhalt 16,84 16,78 16,91 16,87 16,91 16,96 16,99 16,77 16,47 16,32 16,56 16,83 Schleswig- Holstein 17,72 17,66 17,73 17,70 17,73 17,84 17,92 18,01 17,79 17,54 17,61 17,82 Thüringen 17,22 17,22 17,32 17,32 17,38 17,47 17,45 17,13 16,90 16,86 17,25 17,51 Deutschland 17,69 17,71 17,81 17,80 17,87 17,94 17,92 17,83 17,63 17,50 17,71 17,97 Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026 Gesamtherstellung: H. 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