Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7670
21. Wahlperiode 21.08.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 17. August 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Badum, Lisa
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 55
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 32
Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 33
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Grau, Armin, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 61
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 15, 16
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Abgeordnete Nummer
der Frage
Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 45
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 17
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 2
Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 36, 37, 50, 51
Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 29
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 52
Nick, Ophelia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 68, 69
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25
Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 41, 42
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
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Abgeordnete Nummer
der Frage
Reinalter, Anja, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Abgeordnete Nummer
der Frage
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 40
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Zirwes, Jörg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Drucksache 21/7670 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Lehmann, Sven
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 2
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Seite
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17
Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 19
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Zirwes, Jörg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Reinalter, Anja, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7670
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Seite
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Grau, Armin, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 40
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 42
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Nick, Ophelia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 49, 51
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53
Drucksache 21/7670 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Hat Michel Friedmann für seinen Auftritt im
Rahmen der diesjährigen Bayreuther Festspiele, die
seit 1953 vom Bund gefördert werden (vgl.
https://kulturstaatsminister.de/musiktheaterfestiva
l-von-weltrang), finanzielle Zuwendungen
jedweder Art erhalten, und wenn ja, in welchem
Umfang hat Michel Friedmann diese erhalten?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 17. August 2026
Alle Honorare, die seitens der Bayreuther Festspiele GmbH gezahlt
werden, unterliegen vertraglich vereinbarten Vertraulichkeitsklauseln. Die
Bundesregierung kann daher keine Auskunft über ein etwaiges Honorar
für Michel Friedman geben.
2. Abgeordneter
Sven Lehmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten aus Bundesmitteln geförderten
Kultureinrichtungen waren von den in der
Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche
Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/7311
genannten hitzebedingten Beeinträchtigungen
betroffen, und welche Maßnahmen hat die
Bundesregierung ergriffen, um diese Einrichtungen zu
unterstützen und Einschränkungen ihres Betriebs
zu vermeiden bzw. zu reduzieren?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 17. August 2026
Folgende aus Bundesmitteln geförderte Kultureinrichtungen waren nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Kalenderwoche 26 von den in der
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 21/7311 genannten hitzebedingten Beeinträchtigungen
betroffen:
Verkürzte Öffnungszeiten, Programmänderungen, -verschiebungen und
Veranstaltungsabsagen sowie vorübergehende Schließungen:
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Stiftung
Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen, Brüder
Grimm Festspiele der Stadt Hanau, Stiftung Deutsches Hygiene-
Museum Dresden, Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, Stiftung Bauhaus Dessau
und Bauhaus-Archiv Berlin.
Hitzeschäden an Außen- und Grünanlagen:
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 21/7434 verwiesen.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
3. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund
entsprechender Äußerungen wie z. B. des
heutigen Bundesministers der Finanzen Lars Klingbeil
aus dem Jahr 2023 (www.stern.de/politik/lars-klin
gbeil-spricht-im-interview-ueber-abgaben-fuer-su
perreiche-34173788.html) geprüft, ob
Multimillionäre, die ab ca. 12 Mio. Euro Vermögen zum
reichsten 1 Prozent der Weltbevölkerung zählen
(www.investopedia.com/financial-edge/1212/aver
age-net-worth-of-the-1.aspx) und aufgrund ihres
Lebensstils und ihrer Vermögenswerte
überproportional große Verantwortung an der Klimakrise
tragen (www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/
2026-01-10-reichste-prozent-hat-treibhausgasbud
get-2026-bereits), einen entsprechenden
finanziellen Beitrag zum Klimaschutz leisten sollten, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis und in welcher
Höhe?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 17. August 2026
Die Bundesregierung hat keine Prüfung im Sinne der Fragestellung
durchgeführt. Bereits jetzt tragen diejenigen, die stärker zum
Klimawandel beitragen, einen größeren Anteil der damit verbundenen Kosten
durch die in der Regel verursachergerechte Ausgestaltung
klimabezogener Steuern und Abgaben.
4. Abgeordneter
Torben Braga
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
darüber vor, welcher Anteil der jährlichen
Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer auf
Ehepaare mit drei oder mehr Kindern entfällt, und
hat die Bundesregierung geprüft, welche Höhe die
finanziellen Mindereinnahmen für den
Gesamtstaat betragen, die durch eine vollständige
Befreiung im Einkommensteuergesetz von der
Einkommensteuer für den Ehepartner mit dem höheren
Einkommen und bis zur Volljährigkeit aller
Kinder entstehen würden, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 17. August 2026
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Sie können
auch nicht aus den Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik
ermittelt werden, u. a. weil dort nur zusammen veranlagte Ehepaare als
solche erfasst werden, und zwar nur mit deren gemeinsamen Einkom-
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men, und eine Abgrenzung nach der Anzahl der Kinder nicht möglich
ist.
5. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Seit wann nimmt die Bundesrepublik
Deutschland an dem in der Europäischen Union
(EU) eingesetzten Transaction-Network-Analysis-
Tool (TNA) für den grenzüberschreitenden
gemeinsamen Datenaustausch bei der
Kriminalitätsbekämpfung im Deliktbereich der sog.
Umsatzsteuerkarussellgeschäfte innerhalb des
Mehrwertsteuersystems im europäischen Binnenmarkt
teil (Quelle: Europäische Kommission,
Pressemitteilung „Mehrwertsteuerbetrug: Neues Tool hilft
EU-Ländern beim Aufspüren von Betrügern und
verspricht Steuereinnahmen in Milliardenhöhe“,
Brüssel 15. Mai 2019), und sofern eine deutsche
Beteiligung am TNA im Sinne der Fragestellung
nicht erfolgen sollte, warum wird dieses in der
Bundesrepublik Deutschland nicht angewendet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 17. August 2026
Die Bundesrepublik Deutschland nimmt seit dem 1. Januar 2021 am
Datenaustausch bezüglich des Transaction-Network-Analysis-Tool (TNA)
teil.
6. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Plant die Bundesregierung, die kalte Progression
nach Erscheinen des Progressionsberichts im
Herbst vollständig auszugleichen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 20. August 2026
Die Entscheidung über Änderungen im Tarifverlauf in diesem
Zusammenhang obliegt dem Deutschen Bundestag (siehe Verfahren zu dem
vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossenen Gesetz
zum Abbau der kalten Progression auf Bundestagsdrucksache 17/8683
und 17/9201, dort Buchstabe b der Beschlussempfehlung).
7. Abgeordneter
Dr. Malte
Kaufmann
(AfD)
Wie wurde das Problem der Obergrenze aufgrund
der sozialen Taxonomie – in Zusammenhang mit
anderen Verordnungen – von maximal 5 Prozent
Liefererlaubnis im Rüstungsbereich für Firmen
mit welchen Maßnahmen gelöst (bitte zwischen
kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen
unterscheiden)?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 21. August 2026
Die EU-Taxonomie-Verordnung einschließlich ihrer zugehörigen
delegierten Rechtsakte enthält keine soziale Taxonomie noch legt sie die von
Ihnen genannte Obergrenze fest.
8. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Mit welchen konkreten zusätzlichen jährlichen
Beitragszahlungen Deutschlands zum Haushalt
der Europäischen Union rechnet die
Bundesregierung im Falle eines EU-Beitritts der derzeitigen
Beitrittskandidaten des Westbalkans, und welche
zusätzlichen finanziellen Belastungen für den
Bundeshaushalt erwartet sie dabei insgesamt,
insbesondere unter Berücksichtigung möglicher
Mittelzuflüsse an die neuen Mitgliedstaaten aus der
Gemeinsamen Agrarpolitik sowie der Kohäsions-
und Strukturpolitik?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 18. August 2026
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 30. Juni 2026 eine
Mitteilung, in welcher der Entwurf eines Finanzpaktes für einen möglichen
Beitritt Montenegros zur Europäischen Union im Jahr 2028 dargestellt
wird. Auswirkungen auf das Volumen des Mehrjährigen Finanzrahmens
(MFR) 2028–2034 und damit die deutschen Beitragszahlungen an den
EU-Haushalt sind derzeit nicht abschätzbar, da diese von den laufenden
Verhandlungen zum MFR sowie dem tatsächlichen Beitrittszeitpunkt
Montenegros abhängen. Die MFR-Verordnung sieht standardmäßig eine
Revision des MFR im Fall eines Beitritts vor. Außerdem wären die
finanziellen Auswirkungen eines EU-Beitritts von Beitrittskandidaten des
Westbalkans auf den MFR, Ergebnis von gegen Ende eines
Beitrittsprozesses zu führenden Verhandlungen. Sie wären seitens der
Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten gestaltbar.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
9. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
zu den in seiner Zuständigkeit zu entscheidenden
Asylanträgen im Jahr 2026 länderspezifische
Verwaltungsvorschriften, interne Weisungen und/
oder Leitsätze zur Islamischen Republik Iran
beziehungsweise zu Antragstellern aus dem Iran
beziehungsweise zu diesbezüglichen Asylverfahren
erlassen, und wenn ja, welchen Inhalt hatten diese
(bitte jeweils im Wesentlichen darstellen und
erläutern), und wurden Entscheidungen über
Asylanträge von Personen aus dem Iran im laufenden
Jahr 2026 zurückgestellt, ausgesetzt oder anders
planmäßig nicht getroffen, und wenn ja, aus
welchem Grund (bitte hierbei auch die entsprechende
Rechtsgrundlage angeben), und wenn nein, wie
erklärt sich die Bundesregierung sonst den sehr
starken Rückgang von Asylentscheidungen des
Bundesamts bei Antragstellern aus dem Iran im
ersten Halbjahr 2026 gegenüber den
Vorjahreszeiträumen (vgl. Asylgeschäftsstatistiken des
Bundesamts der Jahre 2023 bis 1. Halbzeit 2026 zum
Iran; 2023: 6.894 Asylentscheidungen, 2024:
7.914 Asylentscheidungen, 2025: 11.626
Asylentscheidungen, 1. Halbjahr 2026: 1.415
Asylentscheidungen; www.bamf.de/DE/Themen/Statisti
k/Asylzahlen/AsylGesStatistik/_functions/gescha
eftsstatistik-suche-link-table.html?nn=284746)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 20. August 2026
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Jahr
2026 keine inhaltlichen Überarbeitungen an den internen Leitsätzen zum
Herkunftsland Iran vorgenommen.
Ein Rückgang von Asylentscheidungen des BAMF für ein spezifisches
Herkunftsland kann grundsätzlich durch diverse Faktoren, darunter auch
die Antragszahlen, bedingt sein. Eine asylrechtliche Prüfung erfolgt stets
auf Grundlage der im Entscheidungszeitpunkt aktuellen Erkenntnislage
sowie der individuellen Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Sowohl
die Komplexität des Sachverhalts und der damit einhergehende erhöhte
Sachverhaltsaufklärungsaufwand im Einzelfall, als auch eine komplexe
Lage im Herkunftsland kann eine Verzögerung der Entscheidung über
Asylanträge zur Folge haben.
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10. Abgeordneter
Dr. Gottfried
Curio
(AfD)
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen (u. a.
national, bilateral im Verhältnis zu Spanien und
Marokko oder im Verbund der EU) angesichts der
zehntausendfachen illegalen Grenzübertritte aus
Marokko nach Spanien und damit in die EU, und
wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die
Funktionsfähigkeit des seit Juni geltenden neuen
Asylsystems der EU (GEAS) in seiner konkreten
Umsetzung durch Spanien im Umgang mit den in
Rede stehenden zehntausendfachen illegalen
Grenzübertritten dar?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 20. August 2026
Die Bundesregierung misst dem wirksamen Schutz der europäischen
Außengrenzen und der geordneten Steuerung von Migration höchste
Priorität bei und steht zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystem (GEAS) in engem kontinuierlichem Austausch mit den
spanischen und weiteren europäischen Partnern. Auf europäischer Ebene
wurden bei dem dazu vom irischen EU-Vorsitz kurzfristig
durchgeführten informellen Treffen der Innenministerinnen und Innenminister am
4. August 2026 fünf zentrale Handlungsfelder identifiziert: Die Stärkung
der EU-Außengrenzen, insbesondere durch eine verbesserte Frontex-
Schwachstellenbeurteilung und den Ausbau physischer
Grenzhindernisse, die Stärkung der Migrationsdiplomatie und des Team-Europe-
Ansatzes, die Verbesserung der Frühwarnsysteme an den Grenzen
einschließlich einer wirksameren Überwachung sozialer Medien und einer
besseren Krisenkommunikation, die Bekämpfung der Schleusernetzwerke
sowie die Verstärkung der Rückführungen, einschließlich des Ausbaus
von Frontex. Die Bundesregierung setzt sich weiter für die vollständige
und effektive Umsetzung des neuen GEAS ein. Sie wird die Arbeit an
den genannten Handlungsfeldern in den kommenden europäischen
Beratungen, insbesondere im Rat für Justiz und Inneres Anfang Oktober und
im Europäischen Rat Mitte Oktober, weiter vorantreiben.
11. Abgeordneter
Mirze Edis
(Die Linke)
Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf vor
dem Hintergrund von Forderungen beispielsweise
vom Kinderbeauftragten der SPD-Fraktion, Truels
Reichardt, und von Sozialverbänden, die seit Juni
2025 geltende Aussetzung des Familiennachzugs
müsse umfassend zurückgenommen werden, weil
sie gegen das Recht auf den Schutz von Familie
im Grundgesetz verstoße, und wenn ja, welchen,
und wenn nein, warum nicht (siehe www.tagessch
au.de/inland/innenpolitik/spd-familiennachzug-ha
ertefall-kritik-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 17. August 2026
Die Bundesregierung sieht vor dem Hintergrund der genannten
Forderungen derzeit keinen Änderungsbedarf.
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Die rechtlichen Regelungen zum Familiennachzug – ebenso wie die
befristete Aussetzung des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten –
bewegen sich im Rahmen des verfassungsrechtlich und völkerrechtlich
Zulässigen.
Auf die Vorbemerkung sowie die Antworten der Bundesregierung auf
die Fragen 15 und 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/4915 wird insoweit verwiesen.
12. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu,
dass bis zum Vormittag des 31. Juli 2026
innerhalb von 24 Stunden rund 49.000 Migranten aus
Marokko in die spanische Exklave Ceuta gelangt
sind (www.apollo-news.net/wegen-dieser-eu-vero
rdnung-knnten-die-ceuta-migranten-bald-auch-
indeutschland-stehen/; bitte ausführen) und – sofern
die Bundesregierung tätig geworden ist, um eine
Weiterreise dieser Personen nach Deutschland zu
verhindern, was sind die drei wichtigsten
Sofortmaßnahmen der Bundesregierung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 20. August 2026
Nach Hinweisen spanischer Regierungsvertreter haben bis zum 31. Juli
2026 rund 72.000 Personen die Grenze zur spanischen Exklave Ceuta
unter Umgehung der dortigen Grenzsicherungsanlagen überschritten.
Der weit überwiegende Teil dieser Personen kehrte nach Aussage der
zuständigen Behörden bis zum 1. August 2026 wieder nach Marokko
zurück.
Der Bundesregierung liegen bislang keine Anhaltspunkte für eine
Weiterreise von Personen nach Deutschland vor. Die Ereignisse in Ceuta
sind aus Sicht der Bundesregierung aber Beleg dafür, dass sich
Migrationslagen an den Außengrenzen der Europäischen Union innerhalb
kürzester Zeit erheblich zuspitzen können. Sie unterstreichen die Ereignisse
die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes der EU-Außengrenzen
sowie ergänzender Maßnahmen zur Begrenzung irregulärer Migration wie
z. B. die vorübergehend wiedereingeführten Kontrollen an den
deutschen EU-Binnengrenzen.
13. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit
dem Jahr 2023 im Rahmen des § 28 Absatz 1
Nummer 1 und Nummer 2 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) Kenntnis von deutschen
Staatsangehörigen erlangt, die unter diese
Regelung fallen könnten (Personen mit weiteren
Staatsangehörigkeiten), und in wie vielen dieser
Fälle ist der Verlust der deutschen
Staatsangehörigkeit bislang tatsächlich festgestellt worden
(bitte nach Jahren, bekannt gewordenen Fällen
und festgestellten Verlusten nach jeweiligem
Tatbestand aufschlüsseln)?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 17. August 2026
Zu der Anzahl der Fälle, die seit dem Jahr 2023 unter die Regelungen
des § 28 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) fallen könnten, liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor, da hierüber keine statistischen Erhebungen durchgeführt
werden.
Nach einer aktuellen Auswertung des Registers über die Entscheidungen
in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) im
Bundesverwaltungsamt können hinsichtlich der Anzahl der Fälle, in denen ein Verlust der
deutschen Staatsangehörigkeit seit dem Jahr 2023 auf der Grundlage des
§ 28 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 StAG festgestellt wurde,
folgende Angaben gemacht werden:
Jahr Verlust nach § 28
Absatz 1 Nummer 1
StAG
Verlust nach § 28
Absatz 1 Nummer 2
StAG
2023 1 0
2024 0 2
2025 1 0
2026 (Stand: 10.08.) 3 0
Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt sowohl nach § 28
Absatz 1 Nummer 1 als auch nach Nummer 2 StAG kraft Gesetzes ein.
Eine Feststellung von Amts wegen ist nur für die Fälle der Nummer 2
vorgesehen. Verlustfälle, in denen der Verlust nicht behördlich
festgestellt wird, werden im Register EStA nicht erfasst.
14. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie viele Gewaltdelikte (einschließlich einfache
Körperverletzungen) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung gegen Pressevertreter sowie
Medienschaffende im ersten Halbjahr 2026 registriert
(bitte auch nach Phänomenbereichen sowie der
Anzahl der Opfer aufschlüsseln und die einfache
Körperverletzung dabei gesondert ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 19. August 2026
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte
Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter (LKÄ) an das
Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen
Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den
Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder
Themenfeldern zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen
Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten
Phänomenbereich (PHB) (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-,
‑religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet.
Darüber hinaus wird das Objekt (Ort, Sache, Institution, Veranstaltung
oder Person), welches aufgrund der festgestellten oder sich aus dem
Phänomenbereich und gegebenenfalls Themenfeld ergebenden Motiva-
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tion heraus direkt und/oder inhaltlich angegriffen wurde, als Angriffsziel
genannt (z. B. Oberangriffsziel „Medien“).
Berufe bzw. Berufsgruppen werden in der Fallzahlenanwendung des
BKA bezogen auf Opfer beziehungsweise Tatverdächtige nicht
abgebildet.
Bei dem Begriff „Medienschaffende“ handelt es sich um keinen
automatisiert auswertbaren Wert. Hilfswelse werden die Fälle mit Nennung des
Angriffsziels „Medien“ beauskunftet.
Für die Beantwortung wurden folgende Abfrageparameter verwendet:
Tatzeit: erstes Halbjahr 2026 mit dem Stichtag 30. Juni 2026 unter
Bezugnahme auf das Oberangriffsziels „Medien“
Insgesamt wurden acht Körperverletzungsdelikte, drei PMK -links-, drei
PMK -rechts- und zwei PMK -ausländische Ideologie- durch die Länder
gemeldet. Andere Gewaltdelikte wurden nicht gemeldet.
Da in der Fragestellung um eine gesonderte Aufschlüsselung der
„einfachen Körperverletzungen“ gebeten wurde und es sich um lediglich acht
gemeldete Gewaltdelikte handelt, war eine händische Auswertung
möglich.
Unter der Deliktskategorie „Körperverletzungsdelikte“ werden die
Straftatbestände gemäß §§ 223, 224, 225, 226, 226a, 227, 231 und 340 des
Strafgesetzbuches (StGB) erfasst. Die händische Auswertung der acht
Fälle ergab, dass es sich bei allen acht Fällen um Straftaten gemäß § 223
StGB Körperverletzung handelt.
Opfer im Sinne des KPMD-PMK sind natürliche Personen, die durch ein
Gewaltdelikt körperlich geschädigt wurden oder werden sollten. Im
KPMD-PMK wurden bis zum 31. Mai 2026 ausschließlich natürliche
Personen, die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung tatsächlich
körperlich geschädigt wurden und auch als solche von dem jeweiligen LKA
in seiner Meldung mit Angaben zur Person aufgeführt wurden. Diese
Personen werden mit den Verletzungsgraden „leicht verletzt“, „schwer
verletzt“ oder „getötet“ abgebildet (Zählung der tatsächlich verletzten
Opfer). Seit dem 1. Juni 2026 können in der Fallzahlenanwendung auch
die Opfer abgebildet werden, die als solche mit Angaben zur Person
aufgeführt wurden und durch eine politisch motivierte Straftat hätten
verletzt werden sollen. Diese erhalten den Verletzungsgrad „nicht verletzt“.
Insgesamt wurden im Bereich der Gewaltdelikte sechs Opfer von
Körperverletzungsdelikten gemeldet, je zwei im Bereich PMK -links-, PMK
-rechts- und PMK -ausländische Ideologie-. Bei den aufgeführten
Opfern sind vier leicht verletzt und zwei nicht verletzt. Als „leicht verletzt“
wurden je ein Opfer im PHB PMK -links- und PMK -rechts- gemeldet
und zwei Opfer im PHB PMK -ausländische Ideologie-.
Bei den „nicht verletzten“ wurde je ein Opfer im Bereich PMK -links-
und PMK -rechts- gemeldet.
Die Fallzahlen aus dem laufenden Jahr haben vorläufigen Charakter und
sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch Veränderungen
unterworfen.
Aufgrund der Vorbereitungsmaßnahmen zur technischen
Weiterentwicklung des KPMD-PMK wurden für das laufende Tatzeitjahr 2026 bislang
weniger Sachverhalte als in den Vorjahren durch die Länder an das BKA
gemeldet und werden seit der technischen Umstellung seit 1. Juni 2026
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sukzessive nachgemeldet; daher ist eine Vergleichbarkeit zum
Vorjahreszeitraum nicht gegeben.
15. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Wie viele Abschiebungen wurden 2026 bis zum
30. Juni von den Bundesländern veranlasst (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. August 2026
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Länder im Zeitraum vom
1. Januar bis zum 30. Juni 2026 9.317 Personen abgeschoben. Die
weiteren Angaben sind in der Tabelle aufgeführt.
Land Januar bis Juni 2026
Baden-Württemberg 1.405
Bayern 1.513
Berlin 564
Brandenburg 73
Bremen 51
Hamburg 327
Hessen 914
Mecklenburg-Vorpommern 79
Niedersachsen 716
Nordrhein-Westfalen 1.931
Rheinland-Pfalz 463
Saarland 72
Sachsen 451
Sachsen-Anhalt 238
Schleswig-Holstein 250
Thüringen 270
Gesamt 9.317
16. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Wie viele Personen gelten in Mecklenburg-
Vorpommern zum Stichtag 31. Juli 2026 als
ausreisepflichtig (bitte nach geduldeten und nicht
geduldeten Ausreisepflichtigen auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 19. August 2026
Zum zuletzt verfügbaren Stichtag 30. Juni 2026 waren ausweislich des
Ausländerzentralregisters (AZR) in Mecklenburg-Vorpommern 4.993
Personen ausreisepflichtig (davon 4.162 mit einer Duldung und 831
ohne Duldung).
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17. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche eigenen Erkenntnisse hat die
Bundesregierung zu den Ursachen und den treibenden
Kräften hinter dem Massenandrang auf der
spanischen Exklave Ceuta – insbesondere zu der Frage,
ob es sich um eine gezielt gesteuerte Aktion
gehandelt haben könnte –, und auf welche konkrete
Lagebewertung stützt sie ihre Einschätzung, dass
die Ereignisse in Ceuta trotz der Rückkehr fast
aller geflüchteten Personen nach Marokko die
fortgesetzten deutschen Binnengrenzkontrollen
rechtfertigen (Quelle: www.t-online.de/nachrichten/de
utschland/id_101369472/innenminister-dobrindt-
verlaengert-grenzkontrollen.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 20. August 2026
Nach der derzeitigen Lagebewertung der Bundesregierung, in die auch
die Erkenntnisse der deutschen Sicherheitsbehörden einfließen, haben
insbesondere die Verbreitung von Falschinformationen in sozialen
Medien, Aktivitäten von Schleusernetzwerken sowie weitere
migrationsbegünstigende Faktoren zu der kurzfristigen Dynamik in der spanischen
Exklave Ceuta beigetragen.
Die Ereignisse in Ceuta sind aus Sicht der Bundesregierung gleichwohl
Beleg dafür, dass sich Migrationslagen an den Außengrenzen der
Europäischen Union innerhalb kürzester Zeit erheblich zuspitzen können. Sie
unterstreichen die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes der EU-
Außengrenzen sowie ergänzender Maßnahmen zur Begrenzung irregulärer
Migration. Dabei sind die Binnengrenzkontrollen als eine von mehreren
migrationsordnenden und -begrenzenden Maßnahmen derzeit
erforderlich, um der Belastung der Systeme in Deutschland durch das insgesamt
zu hohe Migrationsgeschehen in den letzten Jahren entgegenzuwirken
und notwendig, bis das kürzlich in Kraft getretene Gemeinsame
Europäische Asylsystem seine Wirkung nachhaltig entfaltet.
18. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie lauten die 25 häufigsten ausländischen
Staatsangehörigkeiten (bitte unter Angabe der
jeweils absoluten Zahlen) der 100 Personen, die als
Gefährder im Phänomenbereich der politisch
motivierten Kriminalität (PMK) Religiöse Ideologie
eingestuft werden (siehe Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 39 auf
Bundestagsdrucksache 21/7509), die sowohl die
deutsche sowie eine weitere Staatsangehörigkeit
besitzen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. August 2026
Zum 1. August 2026 waren 104 Personen als Gefährder im
Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) -Religiöse Ideolo-
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gie- eingestuft, die sowohl die deutsche als auch eine weitere
Staatsangehörigkeit besitzen.
Die 24 (abschließende Aufzählung) Zweit-Staatsangehörigkeiten (Stand:
1. August 2026) schlüsseln sich folgendermaßen auf:
Staatsangehörigkeit Deutsch
und
Anzahl
Türkisch 26
Marokkanisch 16
Libanesisch 11
Russisch 8
Tunesisch 7
Syrisch 5
Irakisch 4
Afghanisch 4
Kosovarisch 4
Polnisch 4
Kasachisch 2
Algerisch 1
Amerikanisch 1
Brasilianisch 1
Britisch 1
Bulgarisch 1
Ghanaisch 1
Iranisch 1
Koreanisch 1
Kroatisch 1
Nordmazedonisch 1
Senegalesisch 1
Serbisch 1
Somalisch 1
19. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist aus Sicht der Bundesregierung und der
beteiligten, ihr unterstellten Bundesbehörden die
vollständige Einsatzbereitschaft des Gemeinsamen
Drohnenabwehrzentrums (GDAZ) bereits
hergestellt, und wie hat sich die personelle Besetzung
des Drohnenabwehrzentrums in der Zeit seit
seiner Eröffnung am 17. Dezember 2025 bis heute
entwickelt (bitte konkret aufschlüsseln nach
Anzahl und genauem Zeitpunkt der Entsendung der
jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter von
Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundeswehr, der
Polizeien der Länder und ggf. weiterer Akteure)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. August 2026
Die Einsatzbereitschaft des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums
(GDAZ) ist grundsätzlich hergestellt. Seit seiner Eröffnung am 17.
Dezember 2025 haben die beteiligten Behörden die wesentlichen
organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen für die
behördenübergreifende Zusammenarbeit geschaffen. Das GDAZ ist arbeits-
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fähig und nimmt seine Funktion als zentrale Kooperationsplattform im
Bereich der Drohnenabwehr wahr.
Die Geschäftsführung des GDAZ obliegt der Bundespolizei, die die
hierfür erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen
sicherstellt. Die Einrichtung und der Wirkbetrieb des GDAZ lassen die
bestehenden gesetzlichen und operativen Zuständigkeiten der beteiligten
Bundesbehörden und der Polizeien der Länder unberührt. Die beteiligten
Behörden nehmen ihre jeweiligen Aufgaben und Befugnisse weiterhin
in eigener Zuständigkeit wahr.
Mit der Einrichtung moderner Arbeitsplätze und einer zeitgemäßen
IT‑Infrastruktur im GDAZ wurden zudem die Voraussetzungen für einen
behördenübergreifenden Informationsaustausch sowie einer
gemeinsamen Informations- und Wissensbasis geschaffen. Damit bestehen
belastbare Voraussetzungen für den behördenübergreifenden
Informationsaustausch und eine gemeinsame Informations- und Wissensbasis.
Seit der Eröffnung haben die beteiligten Behörden die erforderlichen
Strukturen, Prozesse und Netzwerke kontinuierlich aufgebaut und
weiterentwickelt. Das GDAZ nimmt seine Funktion als zentraler
Knotenpunkt für Informationsaustausch, Lagebewertung,
Fähigkeitsentwicklung und operative Zusammenarbeit im Themenfeld Drohnenabwehr
wahr.
Die personelle Beteiligung am GDAZ wurde seit dessen Eröffnung
sukzessive aufgebaut und wird fortlaufend weiterentwickelt. Vertreterinnen
und Vertreter verschiedener Bundesbehörden, der Bundeswehr und der
Polizeien der Länder wirken im GDAZ zusammen.
Zum Zeitpunkt der Anfrage nehmen 18 Vertreterinnen und Vertreter der
Bundespolizei, neun des Bundeskriminalamtes und drei der Bundeswehr
zusätzlich zu anderen Aufgaben ihre Tätigkeit im GDAZ wahr.
Soweit die Schriftliche Frage eine konkrete Aufschlüsselung der
personellen Beteiligung einzelner Länder betrifft, obliegt eine entsprechende
Auskunft den jeweiligen Ländern. Diese entscheiden in eigener
Zuständigkeit über Art, Umfang und zeitliche Ausgestaltung ihrer personellen
Beteiligung am GDAZ. Die Bundespolizei kann daher keine
verbindlichen Angaben zur konkreten personellen Beteiligung der einzelnen
Länder machen.
20. Abgeordnete
Dr. Paula
Piechotta
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie stellt sich der aktuelle Umsetzungsstand zur
Einrichtung einer Drohnenabwehr am Flughafen
Leipzig/Halle dar, und aus welchen Gründen
wurde der Flughafen Frankfurt zu einem früheren
Zeitpunkt mit Drohnenabwehr ausgerüstet (vgl.
www.n-tv.de/politik/Grosse-Flughaefen-bekomm
en-in-Lichtgeschwindigkeit-neueste-Drohnenabw
ehr-id31165434.html) – unter Berücksichtigung
der Tatsache, dass der Flughafen Leipzig/Halle als
eines der größten Frachtdrehkreuze Europas der
kritischen Infrastruktur zugehörig ist und
ebenfalls als Logistikpunkt für das Militär dient?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 18. August 2026
Die Bundespolizei beschafft derzeit Drohnenabwehrtechnik u. a. für den
Flughafen Leipzig/Halle.
Am Flughafen Frankfurt a. M. betreibt die Bundespolizei bereits seit
2023 ein Drohnenabwehrsystem, da Frankfurt damals, als
Erprobungsstandort für Drohnenabwehrtechnik ausgewählt wurde.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
21. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus den in der Erklärung vom 1. Juli
2026 des Sonderbeauftragten des Präsidenten der
Kirgisischen Republik für Sanktionspolitik und
Risikominimierung im Zusammenhang mit
Sanktionen, Bakyt Sydykov (zugleich stellv.
Vorsitzender des Ministerkabinetts der Kirgisischen
Republik), angekündigten Maßnahmen und
Aktivitäten, und inwieweit wird sich die Bundesregierung
dafür einsetzen, dass die (mit ihrer Zustimmung)
beschlossenen Sanktionen gegen Kirgistan im 20.
und 21. EU-Sanktionspaket bei erfolgreicher
Umsetzung der o. g. Erklärung möglichst schnell
wieder aufgehoben werden (s. https://en.kabar.kg/ne
ws/kyrgyzstan-undertakes-liquidation-of-50-lega
l-entities/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 19. August 2026
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union entscheiden einstimmig
über Sanktionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik. Diese Sanktionen zielen darauf ab, eine
Verhaltensänderung zu bewirken. Sie werden von Gesprächsangeboten und
regelmäßigem Austausch mit der EU-Kommission, insbesondere dem EU-
Sonderbeauftragten für Sanktionen David O‘Sullivan, begleitet. Ein solcher
Dialog besteht auch mit der kirgisischen Regierung.
Zugleich nimmt die Bundesregierung Sanktionsumgehungen
ausgesprochen ernst, denn sie tragen dazu bei, dass Russland weiterhin Waffen für
seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine
produzieren kann. Dieser Krieg bedroht europäische Sicherheitsinteressen.
Entsprechend konsequent wird sich die EU auch weiterhin gegen
Sanktionsumgehungen stellen.
Die Bundesregierung begrüßt die Einsetzung des kirgisischen
Sondergesandten für Sanktionen sowie die angekündigten Maßnahmen und
unterstützt eine Intensivierung des Austausches mit dem EU-
Sonderbeauftragten David O’Sullivan. Die EU-Kommission sowie die EU-Mitglied-
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staaten werden die Möglichkeiten zur Rücknahme von
Sanktionsmaßnahmen prüfen, sobald eine nachhaltige Verhaltensänderung festgestellt
werden kann.
22. Abgeordnete
Stella Merendino
(Die Linke)
Welche zusätzlichen, außerordentlichen
finanziellen Mittel hat die Bundesregierung seit
Bekanntwerden des aktuellen Bundibugyo-Ebola-
Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo
(DRK) zur Eindämmung des Ausbruchs sowie zur
Unterstützung der betroffenen
Gesundheitssysteme in der DRK sowie Nachbarländern
bereitgestellt oder zugesagt (bitte die sieben größten
Zahlungen nach Ressort, Empfängerorganisation,
Bewilligungsdatum und Förderhöhe aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 19. August 2026
Die Bundesregierung hat nach Bekanntwerden des aktuellen
Bundibugyo-Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo (DRK)
nachstehende zusätzliche, außerordentliche finanzielle Mittel (acht
größte Summen) bereitgestellt bzw. bewilligt. Die Mittel werden zunächst im
Haushalt bereitgestellt. Nach Eingang und Prüfung des entsprechenden
Antrags werden die Mittel bewilligt.
Auswärtiges Amt:
– Zwei Mio. Euro an den Nothilfefonds (Contingency Fund for
Emergencies – CFE) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), bewilligt
am 1. Juni 2026
– Zwei Mio. Euro an die WHO im Rahmen einer Aufstockung der
laufenden afrikaweiten Förderung, im Haushalt, bereitgestellt
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung:
– 4,8 Mio. Euro für die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) zur
Eindämmung der Ausbreitung des Ebola-Ausbruchs in der
Ostafrikanischen Region und Stärkung der Pandemievorsorge in besonders
gefährdeten Grenzregionen, bewilligt am 28. Juli 2026
– Drei Mio. Euro an die Ostafrikanische Gemeinschaft für das
regionale Referenzlabor und Labor-Netzwerk in der EAC zur Bekämpfung
von übertragbaren Krankheiten, bewilligt am 4. Juni 2026
– Drei Mio. Euro an die Afrikanische Union als Unterstützung für
grenzüberschreitende Zulassungen für Impfstoff- und Therapeutika-
Kandidaten, bewilligt am 28. Juli 2026
– Zwei Mio. Euro an die Demokratische Republik Kongo zur
Verbesserung der Koordinierung der Ausbruchsbekämpfung durch
Unterstützung des Incident Management and Support Teams, bewilligt am
28. Juli 2026
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– Zwei Mio. Euro an die Ostafrikanische Gemeinschaft für
Pandemieprävention und Flankierung der Ebola-Reaktionsmaßnahmen,
bewilligt am 4. Juni 2026
– Zwei Mio. Euro an die Afrikanische Union für die Verbesserung der
Koordinierung der Ausbruchsbekämpfung, bewilligt am 4. Juni 2026
23. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der
jüngsten vom Welternährungsprogramm (WFP)
veröffentlichten Zahlen zur Hungersituation in
Afghanistan, nach denen nur noch eins von neun
unterernährten Kindern versorgt werden kann
(www.spiegel.de/ausland/afghanistan-hungerkris
e-spitzt-sich-zu-knapp-haelfte-der-minderjaehrige
n-unterernaehrt-a-4839a33d-8a04-4754-a0f2-188
b22fc03f9?sara_ref=re-so-app-sh),
außerplanmäßige Mittel für die humanitäre Hilfe zur
Bewältigung der Ernährungskrise in Afghanistan
bereitzustellen, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 18. August 2026
Die Bundesregierung nimmt die Berichte von humanitären Partnern, wie
dem Welternährungsprogramm, sehr ernst. Aufgrund der aktuellen Lage
hat das Auswärtige Amt für das laufende Jahr bereits 34,9 Mio. Euro zur
Minderung des humanitären Leids in Afghanistan bereitgestellt. Einen
Schwerpunkt bildet dabei die Ernährungssicherung. Deshalb fördert das
Auswärtige Amt in Afghanistan die Arbeit des WFP. Die hierfür
bereitgestellten Mittel wurden zuletzt auf 9 Mio. Euro für dieses Jahr
aufgestockt.
Auch das BMZ fördert WFP in Afghanistan und stellt dafür 2026
insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung, insbesondere für Projekte zur
Verbesserung der Ernährungssicherheit. Dadurch werden vor allem Frauen und
Kinder erreicht, beispielsweise durch verbesserten Zugang zu Wasser
und nährstoffreichen Lebensmitteln sowie durch bessere
Lagerungsmöglichkeiten. Zudem unterstützt das BMZ den Afghanistan Resilience
Trust Fund der Weltbank, welcher mit dem Emergency Food Security
Project die Ernährungssicherheit im Land stärkt.
24. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Zieht die Bundesregierung eigene Konsequenzen
aus dem Mekka-Verteidigungspakt, den die
Türkei, Pakistan und Saudi-Arabien am 7. August
unterzeichnet haben, und wenn ja, welche (www.spi
egel.de/ausland/drei-maechte-ein-schwur-entsteh
t-gerade-die-sunnitische-nato-a-4aa71814-8560-4
a99-ba02-c5069589bccf)?
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Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 18. August 2026
Die Bundesregierung nimmt die gemeinsame Erklärung der Türkei,
Pakistans und Saudi Arabiens vom 7. August 2026 über den Abschluss
eines Gemeinsamen Verteidigungsabkommens zur Kenntnis. Dieses
Abkommen bindet ausschließlich die Parteien, die ihm beigetreten sind.
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle Initiativen, die dazu
geeignet sind, zu Frieden und Stabilität im Nahen Osten beizutragen.
25. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
die von der deutschen Staatsangehörigen P. M.
erhobenen Vorwürfe, während ihrer Inhaftierung
durch türkische Behörden im Januar 2026
gefoltert und vergewaltigt worden zu sein, und plant
die Bundesregierung in diesem Fall gegenüber
den türkischen Behörden diplomatische Schritte
zu unternehmen, und wenn ja, welche (www.nd-a
ktuell.de/artikel/1201756.deutschland-tuerkei-deu
tsche-aktivistin-in-tuerkischer-haft-vergewaltig
t.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 21. August 2026
Zu den in der Fragestellung genannten Vorwürfen liegen der
Bundesregierung keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden
Erkenntnisse vor.
26. Abgeordneter
Gerold Otten
(AfD)
Stellt die Bundesregierung zweifelsfrei sicher,
dass die mit deutschem Steuergeld finanzierten
Waffensysteme, namentlich Drohnen und
Raketen, von den ukrainischen Streitkräften im
Rahmen des Artikel 51 der Charta der Vereinten
Nationen eingesetzt werden, d. h. nicht gegen Dual-
Use-Infrastruktur oder zu gezielten,
völkerrechtswidrigen Angriffen auf die Zivilbevölkerung als
Vergeltung für die von russischer Seite
durchgeführten völkerrechtswidrigen Angriffe in der
Ukraine, und wenn ja, wie?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 18. August 2026
Die Ukraine verteidigt sich fortlaufend gegen brutale Angriffe seitens
Russlands. Sie hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg zu wehren. Das in
Artikel 51 der UN-Charta enthaltene Recht auf Selbstverteidigung ist dabei
grundsätzlich nicht auf das eigene Territorium beschränkt.
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Selbstverteidigungshandlungen dürfen sich auch gegen das Territorium
des Aggressorstaats richten. Dabei gelten die Maßgaben des
humanitären Völkerrechts.
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine zur Verteidigung gegen
den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gemeinsam mit ihren
Partnern durch die Bereitstellung oder Finanzierung verschiedenster
Rüstungsgüter. Über einzelne Waffensysteme informiert sie
grundsätzlich nicht.
Die Ukraine ist verpflichtet, die militärischen Güter im Einklang mit
ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen einzusetzen.
27. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Hat sich die Bundesregierung eine eigene
Auffassung zu der Frage gebildet, ob sie eine
Verschärfung der US-Politik gegenüber Kuba sieht, und
wenn ja, wie lautet diese, und warum hat sich die
Bundesregierung bei der Abstimmung zur
Thematisierung der US-Blockade bei den Vereinten
Nationen am 7. Juli 2026 enthalten?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 20. August 2026
Gegenstand der Abstimmung in der Generalversammlung der Vereinten
Nationen am 7. Juli 2026 war eine prozedurale Frage. Die Position der
Europäischen Union zum US-Embargo gegen Kuba wurde in Form
eines auch von der Bundesregierung unterstützten Statements in die
Debatte eingebracht (abrufbar unter: www.eeas.europa.eu/delegations/un-n
ew-york/eu-statement-%E2%80%93-un-general-assembly-embargo-imp
osed-usa-against-cuba_en).
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
21/4903 verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
28. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Ist es übliche Gepflogenheit, militärische
Transportflüge über zivile Flughäfen in Deutschland
abzuwickeln, und wie oft wird dies jährlich
durchgeführt (bitte für die letzten fünf Jahre
aufschlüsseln)?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 17. August 2026
Für militärische Lufttransporte werden grundsätzlich militärische
Flugplätze genutzt. Entsprechend des jeweiligen Transportbedarfes kommt es
auch zur Nutzung ziviler Flugplätze.
Eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist innerhalb der
Terminsetzung gemäß der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
für Schriftliche Fragen nicht möglich.
29. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche rechtlichen Vorgaben gelten bezüglich
Compliance, Korruptionsbekämpfung und -
prävention bei Beschaffungen und
Vertragsgestaltungen im Bereich der Rüstung im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums der Verteidigung (GB
BMVg), und wie werden diese handwerklich
umgesetzt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 18. August 2026
Die rechtlichen Vorgaben und Maßnahmen der Korruptionsprävention
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung ergeben
sich insbesondere aus der „Richtlinie der Bundesregierung zur
Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004“. Diese
werden für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung konkretisiert durch ergänzende bundeswehrinterne Regelungen.
Daneben greifen selbstverständlich die gesetzlichen Regelungen etwa zu
Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung korruptionspräventiv.
Die Vorgaben werden im Beschaffungsprozess auf mehreren Ebenen
umgesetzt. Aufbauorganisatorisch sind die Bereiche Planung, Vergabe
und Abrechnung zu trennen. Die zentrale Einzelmaßnahme der
Korruptionsprävention ist die Feststellung der besonders
korruptionsgefährdeten Dienstposten (Gefährdungsanalyse) durch die jeweilige Dienststelle.
Die konkrete Umsetzung erfolgt u. a. durch ein Mehr-Augen-Prinzip,
eindeutige Zuständigkeitsregelungen, risikoorientierte organisatorische
und personelle Maßnahmen sowie eine nachvollziehbare
Dokumentation.
Zur Vermeidung der Entstehung unerwünschter Beziehungsgeflechte ist
beispielsweise vorgesehen, dass die Verwendungsdauer in besonders
korruptionsgefährdeten Bereichen zeitlich – in der Regel auf nicht mehr
als fünf Jahre – zu begrenzen ist (Personal- oder Aufgabenrotation).
Soweit aufgrund dienstlicher Hinderungsgründe ein Verwendungswechsel
zurückzustellen ist, sind zur Minimierung des Korruptionsrisikos
Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Verstärkung der Dienstaufsicht, Intensivierung
des Mehr-Augen-Prinzips, regelmäßige Sensibilisierung) zu treffen.
Dies erfolgt in Abstimmung zwischen der Beschäftigungs- und der
personalbearbeitenden Dienststelle.
Mit Blick auf das Vergaberecht hat der Bund als Auftraggeber
insbesondere sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme des
Bieters oder Bewerbers, der vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auf-
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traggeber beraten oder sonst unterstützt hat (siehe § 10 Absatz 2 der
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), § 7 Absatz 1 der
Vergabeverordnung (VgV) und § 5 Absatz 1 der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) nicht verfälscht wird. Hierzu sind mögliche
Vorteile vorbefasster Unternehmen durch die jeweilige Vergabestelle
auszugleichen. Solche Ausgleichsmaßnahmen können beispielsweise durch
gleiche Informationen für alle Bewerber, produktneutrale Abfassung der
Vergabeunterlagen und ausreichend lang bemessene Fristen für die
Angebotsabgabe erfolgen.
Im Übrigen gilt gemäß § 6 VgV eine Begrenzung der Mitwirkung von
Personen in einem Vergabeverfahren, bei denen ein Interessenkonflikt
besteht.
Ergänzend bestehen organisatorische Kontroll- und Beratungsstrukturen.
Für die Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung ist ein Organisationselement mit dem Bereich
„Ermittlung in Sonderfällen“ als zentrales Element zur Durchführung
von Verwaltungsermittlungen in Korruptionsverdachtsfällen und für
Sachverhalte mit Verdacht auf eine wirtschaftliche Schädigung der
Bundeswehr eingerichtet. In den jeweiligen Dienststellen stehen
Ansprechpersonen für Korruptionsprävention bereit, die kontinuierlich geschult
und ausgebildet werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich an die
Hinweisgeberstellen zu wenden.
Sämtliche Mitarbeitende des Geschäftsbereichs werden regelmäßig
geschult, sensibilisiert sowie jährlich belehrt. Für Angehörige des
Geschäftsbereichs gelten zudem u. a. strenge Regeln zur Annahme von
Zuwendungen.
30. Abgeordneter
Martin Sichert
(AfD)
Finden über deutsche Zivilflughäfen
Munitionstransporte statt, und wenn ja, über wie viele
deutsche Zivilflughäfen fanden nach Kenntnis der
Bundesregierung Munitionstransporte in diesem
und im letzten Jahr statt (wie in Leipzig: www.md
r.de/nachrichten/deutschland/panorama/
anschlagantonow-sprengstoff-flughafen-russland-dobrindt-
,leipzig-drohne-100.html), und wie viele
Flugzeuge sind in diesem und im letzten Jahr mit
Munitionstransport in deutschen Zivilflughäfen
gestartet, und wenn nein, kann die Bundesregierung mit
Sicherheit ausschließen, dass keine
Munitionstransporte über deutsche Zivilflughäfen
stattgefunden haben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 19. August 2026
Bezüglich der im Sinne der Fragestellung erbetenen Informationen ist
die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung aus Gründen des Staatswohls
ausnahmsweise nicht erfolgen kann. Gegenstand dieser Frage sind solche
Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und
daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deut-
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schen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch
gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das
Staatswohl begrenzt.
Durch die Beantwortung der Frage in diesem Einzelfall würden
spezifische Informationen zur Nutzung deutscher Zivilflughäfen und zur
Häufigkeit der Nutzung offengelegt.
Dadurch würde das Risiko der Ausspähung sowie möglicher weiterer
Sabotageangriffe gegen zivile Flughäfen erhöht werden. Dies könnte
Auswirkungen auf den Betrieb betroffener Einrichtungen zur Folge
haben, damit die Einsatzfähigkeit beeinträchtigen und negative Folgen für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach sich ziehen.
Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art
für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens
unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Aus der
Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des
Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für den Betrieb deutscher Zivilflughäfen sowie daraus resultierender
Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland folgt, dass auch eine VS-Einstufung und Hinterlegung der
angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages gegenüber einem lediglich begrenzten Personenkreis
ausscheidet.
Das Risiko, dass derart sensible Informationen bekannt werden und
dadurch Personal, Flugzeuge und Infrastruktur gefährdet werden, kann
unter keinen Umständen hingenommen werden. Eine Bekanntgabe auch
gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern würde dem
Schutzbedürfnis deshalb nicht Rechnung tragen.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen.
31. Abgeordneter
Jörg Zirwes
(AfD)
Wie viele der derzeit in der Bundeswehr
eingesetzten Diensthunde sind als
Sprengstoffspürhunde ausgebildet, und wie verteilen sich diese auf
die jeweiligen Truppengattungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 18. August 2026
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur
für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich.1 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen,
1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann,
entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf
diese Frage würde Informationen zur Anzahl der derzeit ausgebildeten
Sprengstoffspürhunde unter den eingesetzten Diensthunden und deren
Verteilung auf die jeweiligen Truppengattungen enthalten, aus denen
Rückschlüsse auf Fähigkeiten der Bundeswehr gezogen werden
könnten. Dies kann sich nachteilig auf die Verteidigungsfähigkeit der
Bundeswehr auswirken.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
32. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Wird der Bericht, nach § 54 des
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, auf Überprüfung der
Auswirkungen der Reduzierung und Beendigung
der Kohleverstromung wie vorgesehen Mitte
August 2026 vorgelegt werden, und wenn nein,
welche Gründe liegen dafür vor, und welche
Konsequenzen sind aus dem vorläufigen Bericht für
die weitere Gestaltung der Energiepolitik in
Deutschland zu erwarten?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 20. August 2026
Nach § 54 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes ist eine
Überprüfung der Auswirkungen der Reduzierung und Beendigung der
Kohleverstromung für den 15. August 2026 vorgesehen. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bereitet diese Evaluierung
aktuell vor.
Das mittlerweile in Kraft getretene Strom-Versorgungssicherheits- und
Kapazitätengesetz (StromVKG) und die darin vorgesehenen, noch in
diesem Jahr durchzuführenden Ausschreibungen für Kapazitäten zur
Gewährleistung der Versorgungssicherheit dienen nicht zuletzt der
Absicherung des Kohleausstiegs und sollen in der anstehenden Evaluierung
bestmöglich und umfassend berücksichtigt werden.
Das BMWE beabsichtigt daher, die Ergebnisse der diesjährigen
Ausschreibungsrunden nach dem StromVKG abzuwarten und in die Analyse
aufzunehmen, um eine möglichst realitätsnahe und belastbare Analyse
insbesondere der Versorgungssicherheit vor allem für die Zeit ab 2031
vornehmen zu können.
Infolgedessen wird die Erarbeitung des Berichtes weitere Zeit in
Anspruch nehmen. Das BMWE wird den Bericht schnellstmöglich nach
Abschluss der vorgesehenen Analysen vorlegen.
Den Ergebnissen des Berichts kann nicht vorweggegriffen werden.
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33. Abgeordneter
Mirze Edis
(Die Linke)
In welcher Höhe flossen seit 1990 von der
Bundesregierung Fördermittel an den Chemiekonzern
Domo in Deutschland und insbesondere in Leuna
(siehe www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/h
alle/saalekreis/millionensumme-fuer-domo-in-leu
na-100.html), und welche Konditionen hat die
Politik an die Fördergelder geknüpft (bitte je nach
Jahr und Förderprojekt auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 17. August 2026
Es wurden durch Auswertung aus der Zuwendungsdatenbank des
Bundes folgende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
über Zuwendungen gemäß §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung
geförderte Vorhaben für die DOMO Caproleuna GmbH ermittelt.
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34. Abgeordnete
Katalin Gennburg
(Die Linke)
Was ist der Stand der geplanten Reform der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI; bitte hierbei auch den entsprechenden
Zeitplan angeben), und inwiefern wird darin
Planen und Bauen im Bestand eine höhere
Priorisierung erhalten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger
vom 18. August 2026
Für die Reform der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI) bestehen gutachterliche Vorarbeiten aus der letzten
Legislaturperiode, die u. a. auch das Thema „Bauen im Bestand“ behandeln und
hierfür Regelungsvorschläge beinhalten (vgl. (i) Evaluierung der
Planungsbereiche der HOAI (ID353) Endbericht, verfügbar unter: www.bbs
r.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/jahr/2
022/evaluierung-hoai/01_start.html?pos=2 sowie (ii)
Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Endbericht, verfügbar
unter: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Download
s/S-T/sachverstaendigengutachten-zur-ueberarbeitung-der-honorarberec
hnung-in-der-honorarordnung-fuer-architekten-und-ingenieure.pdf). Im
ersten Halbjahr 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen erste Gesprächsrunden zum fachlichen
Austausch mit den Kammern und Verbänden der Architekten und Ingenieure
und mit Vertretern der Länder zu der HOAI-Novelle durchgeführt.
Der Verordnungsentwurf wird aktuell auf Grundlage der
Gutachtenvorschläge erstellt, setzt sich also auch mit den gutachterlichen Vorschlägen
zum Thema „Bauen im Bestand“ auseinander. Geplant ist, das
Verordnungsverfahren im 1. Quartal 2027 abzuschließen.
35. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf Basis welcher Zahlen kommt das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu der
Aussage, dass es bei den Ausgaben für die EEG-
Förderung eine steigende Tendenz gäbe, und wie
haben sich die Kosten seit 2022 entwickelt (vgl.
www.linkedin.com/posts/bmwe-bund_das-eeg-20
27-stellt-die-f%C3%B6rderung-erneuerbarer-acti
vity-7491070749043150848-KUj7)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 19. August 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie begründet seine
Aussage auf Basis der tatsächlichen Kostenentwicklung der
vergangenen Jahre sowie Prognosen. Wichtige Einflussfaktoren sind die erzeugte
Menge an erneuerbarer Energie, Strompreise und die Marktwertfaktoren
der erneuerbaren Energien. Vergangene Kosten und Prognosen für die
Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind auf der
gemeinsamen Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber zu diesem
Thema zu finden: www.netztransparenz.de. Für die vergangene Kostenent-
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wicklung wird auf die Einnahmen- und Ausgabenpositionen verwiesen:
www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EE
G/Transparenzanforderungen/EEG-Konten%C3%BCbersicht.
36. Abgeordnete
Sonja Lemke
(Die Linke)
Wie erklärt sich die Bundesregierung die
Differenz zwischen dem Gesamtstromverbrauch von
Rechenzentren in Deutschland in Höhe von
20 TWh im Jahr 2024 (www.bundeswirtschaftsmi
nisterium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Techno
logie/stand-und-entwicklung-des-rechenzentrums
standorts-deutschland.pdf?__blob=publicationFile
&v=10; Abb. 14) und dem von Rechenzentren
gemäß § 13 Absatz 1 des Energieeffizienzgesetzes
gemeldeten deutlich geringeren
Gesamtstromverbrauch (für 2024 in Höhe von 5,2 TWh (https://da
shboard.tech.ec.europa.eu/qs_digit_dashboard_m
t/public/sense/app/940a61c3-bcfe-47d6-a786-25d
93aa63b85/sheet/e0f1d038-f555-4d6c-a947-8cfa9
a3cc9f8/state/analysis/bookmark/381456a5-1044-
4047-92f5-671be7ad92c4) bzw. für 2025 in Höhe
von 7,2 TWh (vgl. Antwort auf meine Schriftliche
Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 21/7509)),
und welchen Gesamtstromverbrauch hatten nach
Schätzung der Bundesregierung nicht
meldepflichtige Rechenzentren, also Rechenzentren mit
einer Nennleistung von weniger als 300 MW
sowie sog. Netzknoten im Jahr 2024?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 19. August 2026
Ein wesentlicher Unterschied dürfte in den unterschiedlichen
Verständnissen und Definitionen des Begriffs „Rechenzentrum“ liegen.
Marktstudien decken zum Teil die gesamte Bandbreite von Rechenzentren ab,
von sehr kleinen Serverräumen in Unternehmen bis hin zu großflächigen
sogenannten „Hyperscale-Rechenzentren“. Zur Meldung an das
Energieeffizienzregister für Rechenzentren sind jedoch nur Rechenzentren
verpflichtet, die die Anforderungen nach § 3 Nummer 24 in Verbindung mit
§ 13 Absatz 1 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) erfüllen, also
insbesondere eine elektrische, nicht redundante Nennanschlussleistung ab
300 Kilowatt haben. Nach § 20 Absatz 2 EnEfG gilt zudem diese
Meldepflicht bei Rechenzentren mit einer nicht redundanten, elektrischen
Nennanschlussleistung von unter 500 Kilowatt erst seit dem Jahr 2025.
Zu der Frage, wie viele meldepflichtige Rechenzentren ihrer Pflicht
nicht nachgekommen sind, liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor, da das aktuelle EnEfG keine Stichprobenkontrolle zulässt.
Zum Gesamtstromverbrauch nicht meldepflichtiger Rechenzentren
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
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37. Abgeordnete
Sonja Lemke
(Die Linke)
Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung
zu erklären, dass die nach § 13 Absatz 1 des
Energieeffizienzgesetzes gemeldete gesamte IT-
Anschlussleistung im Jahr 2025 mit 1.545 MW (vgl.
Antwort auf meine Schriftliche Frage 90 auf
Bundestagsdrucksache 21/7509) rund 40 Prozent
niedriger war als im Jahr 2024, als 2.562 MW
gemeldet wurden (https://dashboard.tech.ec.europ
a.eu/qs_digit_dashboard_mt/public/sense/app/940
a61c3-bcfe-47d6-a786-25d93aa63b85/sheet/e0f1d
038-f555-4d6c-a947-8cfa9a3cc9f8/state/analysis/
bookmark/381456a5- 1044-4047-92f5-671be7ad
92c4), obwohl im gleichen Zeitraum die Anzahl
gemeldeter Rechenzentren von 370 auf 482 um
ca. 30 Prozent und der gemeldete
Gesamtstromverbrauch von 5,2 TWh auf 7,2TWh um fast
40 Prozent gestiegen ist, und welche Maßnahmen
hat die Bundesregierung ergriffen, um diese aus
meiner Sicht offensichtliche Unplausibilität
aufzuklären?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 20. August 2026
Die Abweichung der gemeldeten IT-Anschlussleistung in den Jahren
2024 und 2025 erklärt sich durch den Eingabefehler eines einzelnen
Betreibers um den Faktor 1000 für die Jahresmeldung 2024. Bei der
Meldung 2025 war der Fehler bekannt und die Eingabe ist korrekt erfolgt.
Im selben Zug hat der Betreiber seine Datenmeldung für 2024 korrigiert.
Bei Verdacht auf fehlerhafte Dateneingaben nimmt das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Einzelfällen Kontakt zu den
betreffenden Meldepflichtigen auf, damit diese ihre Meldungen
korrigieren können. Um in Zukunft Eingabefehler besser zu verhindern, werden
bei zukünftigen Meldungen weitere automatische
Plausibilisierungschecks während der Eingabe eingeführt.
38. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen
zu ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit des
Chemiestandortes Böhlen und der von ihm mit
Vorprodukten versorgten Unternehmen in
Sachsen und Sachsen-Anhalt angesichts hoher
Energie- und Rohstoffkosten, hoher CO2-Kosten
sowie des zunehmenden Wettbewerbsdrucks aus
China langfristig zu sichern, und wenn ja, welche
und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein,
warum nicht (www.welt.de/wirtschaft/plus6a5b68
29c72232627649a427/deutsche-chemie-hier-zerbr
icht-das-geschaeftsmodell-einer-schluesselindustr
ie.html)?
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Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 19. August 2026
Die am 26. März 2026 vorgestellte und veröffentlichte Chemieagenda
2045 wurde erarbeitet, um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit
der deutschen Chemieindustrie und damit des Wirtschaftsstandorts
Deutschland insgesamt zu sichern. Sie adressiert die Notwendigkeit zur
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie auf
den Märkten in Europa und der Welt angesichts steigender Rohstoff-
und Energiepreise sowie erforderlicher Forschung und Innovationen in
Deutschland.
Der Nationale Aktionsplan 2026 der Chemieagenda sieht Maßnahmen
vor, die eine zügige Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der
Chemieindustrie bewirken. Kurzfristig stehen dabei eine wettbewerbsfähige
Energieversorgung, Reformen des EU-Emissionshandels (ETS sowie
des Grenzausgleichmechanismus CBAM) und der Abbau bürokratischer
Hürden im Mittelpunkt.
Zudem enthält die nationale Chemieagenda Instrumente, mit denen die
Bedingungen für Forschung, Innovationen und Investitionen für eine
national und global wettbewerbsfähige Chemieindustrie erreicht werden
können.
39. Abgeordnete
Dr. Anja Reinalter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Gründen stellt die Bundesregierung
das Förderprogramm „Passgenaue Besetzung und
Willkommenslotsen“ ein (vgl. Bildung.Table vom
17. Juli 2026), welches in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ein Jahr
schwarzrote Bundesregierung – Bilanz der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend Karin Prien im Bereich Bildung“ auf
Bundestagsdrucksache 21/5886 als wirksames
Instrument gegen Ausbildungsabbrüche sowie
Mismatch-Probleme am Ausbildungsmarkt
angepriesen wurde, und wie sollen Betriebe bei der
Rekrutierung von geeigneten Auszubildenden sowie bei
der Integration von Geflüchteten künftig
unterstützt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger
vom 19. August 2026
Aktuell steht Deutschland vor gewaltigen Herausforderungen. Dies gilt
gleichermaßen für den Bundeshaushalt. Die Ausgaben steigen, während
die Einnahmen noch nicht in gleichem Maße nachziehen. In dieser Lage
muss auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
signifikante Beiträge zur Konsolidierung erbringen. Dies erfordert die
Priorisierung staatlicher Maßnahmen sowie eine verstärkte Fokussierung
der verfügbaren Ressourcen auf prioritäre Förderbereiche. In der
Konsequenz bedeutet dies, dass das BMWE umfassend seine
Fördermaßnahmen überprüft. Leitschnur dabei ist, dass staatliche Maßnahmen nur dort
erfolgen, wo sie zur Erreichung der wirtschaftspolitischen Ziele
erforderlich sind. Gerade in einem sich wandelnden wirtschaftlichen und
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technologischen Umfeld müssen Förderinstrumente kontinuierlich
weiterentwickelt, priorisiert und an neue Anforderungen angepasst werden.
Eine regelmäßige Überprüfung von Fördermaßnahmen ist daher
elementarer Bestandteil staatlicher Förderpolitik. Im Ergebnis dieser
Überprüfung sowie aufgrund der Notwendigkeit einer stärkeren Fokussierung
der verfügbaren Ressourcen auf prioritäre Förderbereiche wird unter den
gegebenen Voraussetzungen das Programm „Passgenaue Besetzung und
Willkommenslotsen“ über das Jahr 2027 hinaus nicht fortgeführt.
40. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Welche konkreten Auswirkungen hat der seit dem
28. Februar 2026 andauernde Krieg der USA und
Israels gegen den Iran nach Kenntnis
beziehungsweise Einschätzung der Bundesregierung bislang
auf die deutsche Wirtschaft, beispielsweise
hinsichtlich Wirtschaftswachstum, Energie- und
Rohstoffpreisen, Inflation, Außenhandel sowie
Liefer- und Transportketten, und welche
finanziellen beziehungsweise volkswirtschaftlichen
Mehrbelastungen für Deutschland führt die
Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar auf
diesen Krieg zurück?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger
vom 19. August 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Rahmen der
Frühjahrsprojektion vom 22. April 2026 mögliche gesamtwirtschaftliche
Auswirkungen infolge des Kriegs im Nahen Osten anhand von
Energiepreissimulationen dargestellt und veröffentlicht (siehe den Kasten 2 auf
Seite 13 des PDFs unter: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redakti
on/DE/Infografiken/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2026/05/02-do
wnload-fruehjahrsprojektion-der-bundesregierung.pdf).
Die dort als „Basisszenario“ (Futures vom 10. April 2026)
ausgewiesenen Annahmen entsprechen weitgehend der bisherigen Entwicklung der
Energiepreise. Es besteht daher aktuell kein Anlass für eine
Neueinschätzung gegenüber den dort ausgewiesenen Effekten auf die
wirtschaftliche Entwicklung und die Verbraucherpreise.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
41. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund
der laufenden Reform der aufsichtsrechtlichen
Verfahren der Rechtsanwaltskammern (auf
Bundestagsdrucksache 21/4298) und mit Blick auf
datenschutzrechtliche Aspekte gesetzgeberischen
Handlungsbedarf dahingehend, ausdrücklich zu
regeln, unter welchen Voraussetzungen und in
welchem Umfang die
Bundesrechtsanwaltskammer bzw. regionale Rechtsanwaltskammern beim
technischen Betreiber des besonderen
elektronischen Anwaltspostfachs personenbezogene
Nutzungs- und Protokolldaten einzelner Postfächer
anfordern dürfen, wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 18. August 2026
Die Bundesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Der technische Betreiber der besonderen elektronischen
Anwaltspostfächer wird für die Bundesrechtsanwaltskammer als Auftragsverarbeiter
im Sinne des Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum
freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
(Datenschutz-Grundverordnung) tätig. Verantwortlich für die
Datenverarbeitung bleibt die Bundesrechtsanwaltskammer. Wie bei jedem
Auftragsverarbeitungsverhältnis kann die Bundesrechtsanwaltskammer als
Verantwortliche Daten, die vom Auftragsverarbeiter verarbeitet werden
dürfen, von diesem anfordern.
Die regionalen Rechtsanwaltskammern können vom technischen
Betreiber ohnehin keine personenbezogenen Daten anfordern.
42. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung zu dem vom
Bundesrat am 10. Juli 2026 eingebrachten
Gesetzentwurf zur Strafbewehrung der Leugnung des
Existenzrechts Israels (Erweiterung des § 130 des
Strafgesetzbuches) eine eigene Position gebildet,
und wenn ja, wie sieht diese konkret aus, und
werden die teilweise geäußerten Bedenken
hinsichtlich der Etablierung eines unzulässigen
Sonderrechts bzw. eines etwaigen Verstoßes gegen
den Bestimmtheitsgrundsatz geteilt (Antwort bitte
begründen; vgl. beck-aktuell – www.beck-aktuel
l.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/bu
ndesrat-reform-stgb-leugnung-existenzrecht-israe
l-strafbar-antisemitismus-2026-07-10, abgerufen
am 6. August 2026)?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 18. August 2026
Die Bundesregierung wird ihre Auffassung zu dem vom Bundesrat
beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung
des Existenzrechts des Staates Israel (Bundesratsdrucksache 227/26 –
Beschluss) gemäß Artikel 76 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes bei
Zuleitung der Vorlage an den Deutschen Bundestag darlegen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
43. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
In welcher Gesamthöhe wurde das Meldeportal
„Respect! Im Netz“ (https://respectimnetz.de/)
durch die Bundesregierung finanziell gefördert,
und soll dieses Meldeportal auch noch in Zukunft
finanziell gefördert werden (bitte die geleisteten
Förderbeträge einzeln nach Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 19. August 2026
Es werden die jeweiligen Bewilligungssummen im Rahmen des
Programms „Demokratie leben!“ ausgewiesen (Stand: 13. August 2026).
Zuwendungsempfänger Förderzeitraum Bundesmittel im Rahmen einer
Weiterleitung an Jugendstiftung
Baden-Württemberg mit Projekt
Meldestelle Respect!
Ministerium für Soziales,
Gesundheit und
Integration Baden-Württemberg
01.01.2020 bis31.12.2024 2020: 112.062,02 €
2021: 157.395,35 €
2022: 218.326,98 €
2023: 168.719,09 €
2024: 140.899,00 €
Gesamt: 797.402,44 €
Jugendstiftung
Baden-Württemberg
01.01.2025 bis 31.12.2026 2025: 424.562,38 €
2026: 424.510,70 €
Gesamt: 849.073,08 €
Dies sind jeweils Gesamtförderungen, die über die reine Tätigkeit als
Meldestelle hinausgehen.
Zu Förderungen ab dem Haushaltsjahr 2027 können derzeit keine
Aussagen getroffen werden, da die Interessenbekundungs- und
Antragsverfahren noch nicht abgeschlossen sind.
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44. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Wieso hat die Bundesregierung die Kündigung
der Rahmenvereinbarung mit dem
Jugendnetzwerk Lambda mit „der erforderlichen
Haushaltskonsolidierung“ (Antwort der Bundesregierung
auf meine Schriftliche Frage 61 auf
Bundestagsdrucksache 21/7311) begründet, obwohl der
Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), über den
Lambda gefördert wurde, zuletzt einen deutlichen
Aufwuchs im Vergleich zum Vorjahr zu
verzeichnen hatte?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 20. August 2026
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) konnte für den Haushalt
2026 zwar leicht erhöht werden. Dabei handelt es sich allerdings um
eine zweckgebundene Erhöhung der Mittel für einzelne Projekte durch
den Deutschen Bundestag.
Insoweit reichen die Mittel nicht aus, um alle bestehenden Förderungen
dauerhaft fortzuführen und gleichzeitig auf neue gesellschaftliche
Herausforderungen zu reagieren.
Die Entscheidung ist ausdrücklich keine grundsätzliche Abwertung der
Arbeit von Lambda. Lambda hat über viele Jahre wichtige Pionierarbeit
geleistet sowie dazu beigetragen, die Interessen und Lebensrealitäten
homosexueller, trans- und intergeschlechtlicher sowie non-binärer
Jugendlicher sichtbar zu machen und als Thema in allen Jugendstrukturen zu
verankern.
Vor diesem Hintergrund wurde dem Träger in Gesprächen angeboten,
Konzepte für ein Modellprojekt vorzulegen. Das zuständige Fachreferat
im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend steht hierzu bereits im engen Austausch mit dem Träger.
45. Abgeordnete
Misbah Khan
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele queere Kinder- und
Jugendselbstorganisationen fördert die Bundesregierung finanziell
(unter Nennung der zwei größten je Bundesland),
und wie hoch ist die Gesamtfördersumme?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 20. August 2026
Das Jugendnetzwerk Lambda e. V. wurde im Jahr 2026 i. H. v.
379.953 Euro aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
gefördert. Für das Jahr 2027 steht das zuständige Fachreferat im
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits
im engen Austausch mit dem Träger hinsichtlich der Förderung eines
Modellprojektes.
Im Übrigen verfügen eine Vielzahl der bundeszentralen Kinder- und
Jugendverbände, die aus dem KJP gefördert werden, über Strukturen und
verschiedene Unterstützungsangebote – darunter Peer-to-Peer-Angebote
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und Beratungsstellen – die sich an homosexuelle, trans- und
intergeschlechtliche sowie non-binäre Kinder und Jugendliche richten. Der
Bundesregierung liegen keine vollständigen Informationen zu den
Angeboten und Strukturen weiterer „queerer Kinder- und
Jugendselbstorganisationen“ vor.
46. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
In welcher Höhe hat der Verein „Deutsch für
Flüchtlinge e. V.“ (Quelle: https:// d e . l i n k e d i
n.com/company/deutsch-f%C3%BCr-fl%C3%BC
chtlinge-e-v) nach Kenntnis der Bundesregierung
in den letzten fünf Jahren Fördermittel erhalten,
wie z. B. aus dem Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ oder aus Programmen der
Integrationsförderung des Bundes (bitte aufschlüsseln nach
Betrag, Jahr und Förderprogramm)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 20. August 2026
Kein Verein mit dem Namen „Deutsch für Flüchtlinge e. V.“ hat nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren
Fördermittel des Bundes erhalten.
47. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Wie viele der Sachverständigen, die an der
Auswahl der seit 2025 im Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ geförderten Projekte beteiligt
waren, übten seit 2020 eine vergütete Tätigkeit oder
eine herausgehobene Funktion bei einem durch
das Bundesprogramm geförderten Träger aus, und
aus welchem Grund werden solche Verbindungen
bei der aktuellen Auswahl neuer Sachverständiger
ausdrücklich ausgeschlossen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 17. August 2026
Zentrale Kriterien für die Auswahl von Sachverständigen zur
Begutachtung von Interessenbekundungen für das Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ waren und sind Fachlichkeit und Neutralität. Als
Sachverständige haben sich auch Personen beworben, die in der Vergangenheit oder
zum Begutachtungszeitpunkt bei Organisationen tätig waren, die im
Bundesprogramm geförderte Projekte umgesetzt haben. In Einzelfällen
wurden diese als Sachverständige eingeschränkt zugelassen, sofern sie
über eine entsprechende Expertise im zu begutachtenden Bereich
verfügten und Interessenkollisionen ausgeschlossen werden konnten.
Um künftig Interessenkollisionen von vornherein zu vermeiden, wurde
im Zuge der Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ eine
entsprechende Anpassung vorgenommen. Auf diese Weise ist ein Bezug der
Sachverständigen zur Förderung durch das Bundesprogramm vollständig
ausgeschlossen.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
48. Abgeordneter
Dr. Armin Grau
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund
der Empfehlungen der
Alterssicherungskommission zu einer Erwerbstätigenversicherung und den
mehrfachen Äußerungen der Bundesministerin für
Arbeit und Soziales Bärbel Bas zu einer
Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die
Rentenversicherung (zum Beispiel in: www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/beamte-rentenversicheru
ng-bas-100.html oder in: www.t-online.de/finanze
n/ratgeber/altersvorsorge/gesetzlicherente/id_101
309548/beamte-und-die-rentenkasse-kommission-
bremst-den-bas-vorstoss-aus.html) in Erwägung,
den Vorschlag des Sachverständigenrats im
Jahresgutachten 2023/24 (www.sachverstaendigenra
t-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg
2 0 2 3 2 4 / J G 2 0 2 3 2 4 _ G e s a m t a u s g a b e .pdf,
Seite 309), mit Hilfe von separaten Konten bei
der Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten
in die gesetzliche Rentenversicherung eine
doppelte Belastung der öffentlichen Haushalte für
Pensionszahlungen und Beitragszahlungen an die
gesetzliche Rentenversicherung abzufedern,
umzusetzen, und wenn nein, gibt es alternative
Überlegungen der Bundesregierung für die
Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die
gesetzliche Rentenversicherung, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 19. August 2026
Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht an
den Bundeskanzler und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
mit Empfehlungen übergeben, wie die Alterssicherung angesichts der
demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und
nachhaltig gestaltet werden kann. Nach der Empfehlung 13 sieht sie demnach
eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten
auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von
Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.
Der Koalitionssauschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, dass die
Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ihrer Gesamtheit
umgesetzt werden sollen. Der Gesetzentwurf soll noch 2026 im Deutschen
Bundestag beschlossen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales erarbeitet derzeit mit Hochdruck die gesetzlichen Regelungen
zur Umsetzung der Kommissionsempfehlungen. Die genaue
Ausgestaltung bleibt abzuwarten.
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49. Abgeordnete
Sarah Vollath
(Die Linke)
Wie haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der Anteil der über 67-Jährigen an der
Gesamtbevölkerung und der Anteil der Ausgaben
der gesetzlichen Rentenversicherung am
Bruttoinlandsprodukt seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte
die Werte ab dem Jahr 2000 in 3-Jahres-Schritten
und für das letzte Jahr, für das beide Werte
vorliegen, ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 21. August 2026
Die angefragten Daten können den folgenden Tabellen entnommen
werden. Das Jahr 2025 ist das letzte Jahr mit vollständigen Daten.
Anteil der über 67-Jährigen (alle Personen nach Vollendung des 67. Lebensjahres) an der Gesamtbevölkerung
für ausgewählte Jahre 2000 bis 2012
Jahr 2000 2003 2006 2009 2012
Anteil in Prozent 14,3 15,4 17,0 18,4 18,8
Quelle: Statistisches Bundesamt, 2026
Anteil der über 67-Jährigen (alle Personen nach Vollendung des 67. Lebensjahres) an der Gesamtbevölkerung
für ausgewählte Jahre 2015 bis 2025
Jahr 2015 2018 2021 2024 2025
Anteil in Prozent 18,7 19,2 19,6 20,0 20,3
Quelle: Statistisches Bundesamt, 2026
Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung am nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) für
ausgewählte Jahre 2000 bis 2012
Jahr 2000 2003 2006 2009 2012
Anteil in Prozent 10,0 10,4 9,7 9,9 9,1
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung und Statistisches Bundesamt, Eigenberechnungen
Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung am nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) für
ausgewählte Jahre 2015 bis 2025
Jahr 2015 2018 2021 2024 2025
Anteil in Prozent 9,0 9,0 9,4 9,3 9,5
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung und Statistisches Bundesamt, Eigenberechnungen
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
50. Abgeordnete
Sonja Lemke
(Die Linke)
Welche Termine mit Vertreterinnen und Vertretern
von Organisationen der Zivilgesellschaft hat der
Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger in seiner
bisherigen Amtszeit wahrgenommen (bitte die
Gesamtanzahl der Termine nennen und die letzten neun
Termine jeweils mit Datum, Organisation der
Zivilgesellschaft und Gesprächsgegenstand
angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter
vom 17. August 2026
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter
diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in
anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder
rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen
und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung)
vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu
erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen
und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise
nicht vollständig.
Insgesamt haben seitdem Amtsantritt von Bundesminister Dr. Karsten
Wildberger 16 Termine mit Vertreterinnen und Vertretern von
Organisationen der Zivilgesellschaft stattgefunden. Eine Übersicht der letzten
neun Termine ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Datum Organisation Gesprächsgegenstand
10.09.2025 Lobbycontrol Tech-Regulierung,
DMA & DSA
23.09.2025 Initiative für einen
handlungsfähigen
Staat
Allgemeines Gespräch
09.10.2025 Beirat der
Digitalstrategie (unter
anderem OKF, D64)
Digitalstrategie, Kriterien für
das Gelingen von
Digitalprojekten, Digitale
Souveränität, IT-Zentralisierung
24.11.2025 Initiative für einen
handlungsfähigen
Staat
Föderale
Modernisierungsagenda
12.02.2026 D21 Digital Future Challenge Finale
27.03.2026 Initiative für einen
handlungsfähigen
Staat
Modernisierungsagenda
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Datum Organisation Gesprächsgegenstand
19.05.2026 Markus Beckedahl Bühnentalk auf der re:publica
15.06.2026 Initiative für einen
handlungsfähigen
Staat
Modernisierungsagenda, MPK
23.07.2026 F5 Digitalvorhaben,
Rechenzentrumsstrategie, Open
Source, Digital Omnibus,
IFG-Reform
51. Abgeordnete
Sonja Lemke
(Die Linke)
Welche Termine mit Vertreterinnen und Vertretern
der Ionos SE oder ihrer Tochterunternehmen hat
der Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger in seiner
bisherigen Amtszeit wahrgenommen (bitte die
Gesamtanzahl der Termine nennen und die letzten
neun Termine jeweils mit Datum,
Teilnehmer*innen der Ionos Gruppe und Gesprächsgegenstand
angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter
vom 17. August 2026
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter
diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in
anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder
rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen
und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung)
vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu
erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen
und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise
nicht vollständig.
Bundesminister Dr. Karsten Wildberger hat in seiner bisherigen
Amtszeit insgesamt drei gemeinsame Termine mit Vertreterinnen und
Vertretern der IONOS SE oder ihrer Tochterunternehmen in unterschiedlichen
Formaten wahrgenommen. Eine Übersicht ist der nachfolgenden Tabelle
zu entnehmen:
Datum Teilnehmende IO-
NOS SE
Gesprächsgegenstand
11.07.2025 Dr. Markus Noga Strategiekreis „Souveräne
digitale Infrastruktur“
11.09.2025 Achim Weiß Digitale Souveränität, Cloud-
und KI-politische Vorhaben
17.03.2026 Dr. Andreas Nauerz Deutsch-Portugiesischer
Business Roundtable
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52. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Hat die Bundesregierung die bereits vorgesehenen
Basiskomponenten – insbesondere Fit-Connect,
das National Once Only Technical System und die
EUDI-Wallet – vor ihrer Einbindung in den
Deutschland-Stack auf ihre technische
Kompatibilität, ihre Interoperabilität sowie auf mögliche
Risiken für Datenschutz und informationelle
Selbstbestimmung geprüft, und wenn ja, mit
welchen Ergebnissen und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 21. August 2026
Bezüglich technischer Kompatibilität und Interoperabilität wurde eine
Vorprüfung durchgeführt. Ergebnis war, dass die gewählten
Basiskomponenten im Sinne einer Gesamtsystemarchitektur zusammenpassen.
Bezüglich Datenschutzes und informationeller Selbstbestimmung
bringen die genannten Komponenten als eigenständige Produkte selbst
entsprechende Mechanismen ein. Diese werden im Zuge der
Gesamtarchitektur zudem übergreifend in Bezug auf rechtliche und
Sicherheitsaspekte geprüft.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
53. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch war der Anteil ausgefallener Züge
(Teil- und Komplettausfall) bei der Deutschen
Bahn jeweils im 1. Halbjahr 2019, 2020, 2021,
2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 sowie im Juli
2026 (bitte jeweils nach Regional- und
Fernverkehr differenzieren)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 20. August 2026
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG liegt der Anteil der Zugausfälle
im DB-Schienenpersonennahverkehr in den Halbjahren von 2023 bis
2026 zwischen 3 Prozent und 6 Prozent. Aufgrund systemischer
Umstellungen zwischen 2022 und 2023 ist die Unterscheidung zwischen 1. und
2. Halbjahr erst ab 2023 möglich. Aktuell liegen die Zahlen für 2026 bis
Juni vor:
Vorabfassung - w
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Jahr Anteil Zugausfälle
DB Regio 1. Halbjahr
2023 3 %
2024 6 %*
2025 3 %
2026 3 %
* Im Wesentlichen aufgrund Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
(GDL).
Der Anteil der Zugausfälle im DB-Schienenpersonenfernverkehr in den
Halbjahren von 2019 bis 2026 ist nachfolgender Übersicht zu
entnehmen:
Zeitraum Zugausfall oder Zugteilausfall
je Tag
01.01.–30.06.19 4 %
01.01.–30.06.20 5 %
01.01.–30.06.21 6 %
01.01.–30.06.22 6 %
01.01.–30.06.23 6 %
01.01.–30.06.24 12 %*
01.01.–30.06.25 5 %
01.01.–30.06.26 8 %
01.07.–31.07.26 8 %
* Im Wesentlichen aufgrund Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
(GDL).
54. Abgeordneter
Maximilian Kneller
(AfD)
Wie viele Fernverkehrszüge haben sich jeweils in
den Jahren 2024, 2025 und bis zum jetzigen
Zeitpunkt im Jahr 2026 im Zusammenhang mit
„Witterung“ verspätet oder sind ausgefallen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 20. August 2026
Die durch Witterungseinflüsse verursachten Verspätungsminuten im
Fernverkehr werden von der Deutschen Bahn AG statistisch erfasst und
nachfolgend monatlich aufgeschlüsselt dargestellt:
SPFV – cVmin VU 82 – Witterung
2024 2025 2026
Januar 10.400 2.353 30.206
Februar 489 28 3.712
März 165 10 103
April 3.004 134 121
Mai 2.498 1.147 4.189
Juni 26.162 11.903 12.240
Juli 7.319 2.008 5.257
August 5.475 1.824
September 2.163 219
Oktober 109 439
November 3.775 218
Dezember 43 226
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
55. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche politischen Konsequenzen (in Form von
neuen Maßnahmen, Gesetzen und Investitionen)
zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis,
dass ein einziger Hitzetag volkswirtschaftliche
Schäden in dreistelliger Millionenhöhe verursacht
und diese durch die Erderhitzung immer häufiger
und intensiver werden (www.merkur.de/wirtschaf
t/teure-klimafolge-hitzetag-kostet-de+utschland-4
31-millionen-euro-94366588.html), insbesondere
mit Blick auf ihr politisches Ziel, Unternehmen
und Sozialkassen finanziell zu entlasten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 17. August 2026
Die Bundesregierung bekennt sich zu ihren Verpflichtungen gemäß
Bundesklimaschutzgesetz (KSG) und wird ihren Kurs einer konsequenten
Klimaschutzpolitik international, europäisch und national fortsetzen. Mit
dem Klimaschutzprogramm 2026 hat sie im März 2026 umfassende
Maßnahmen beschlossen, die einen wichtigen Beitrag für die nationale
Klimazielerreichung leisten. Um die unmittelbaren Folgen des
Klimawandels in Deutschland abzudämpfen, hat die Bundesregierung
insbesondere mit dem Klimaanpassungsgesetz und der
Klimaanpassungsstrategie einen strategischen Rahmen für die flächendeckende Vorsorge in
Deutschland geschaffen. Den Bereich der Klimaanpassung gilt es
konsequent weiterzuentwickeln und zu stärken. Die Bundesregierung wird
dazu zeitnah weiter beraten.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
56. Abgeordnete
Dr. Christina
Baum
(AfD)
Ist der Bundesregierung die im Februar 2026
veröffentlichte „Evidenzanalyse“ des Vereins zur
Förderung der biopsychosozialen Gesundheit zur
HPV-Impfung bekannt, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus den darin
enthaltenen Aussagen zur Unwirksamkeit sowie zu den
verschwiegenen Nebenwirkungen der Impfung,
und wie viele Todesfälle sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland in einem
ursächlichen Zusammenhang mit der Verabreichung
dieser Impfung offiziell erfasst worden (https://tkp.a
t/wp-content/uploads/2026/02/HPV-Evidenzanaly
se.pdf)?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels
vom 17. August 2026
Das in der Frage genannte Dokument wurde auf einer Internetseite
veröffentlicht, die die Verbreitung von Impfskepsis zum Ziel hat.
In systematischen Übersichtsarbeiten, in denen die
Forschungsergebnisse zu Fragen der Gesundheitsversorgung zusammengefasst werden und
international als Qualitätsstandard in der evidenzbasierten
Gesundheitsversorgung anerkannt sind, wurden die Wirksamkeit und Sicherheit der
Humane Papillomviren (HPV)-Impfung umfassend und methodisch
transparent dargestellt (www.cochrane.de/news/bislang-umfassendste-ev
idenz-bestaetigt-wirksamkeit-und-sicherheit-der-hpv-impfung). Diese
systematischen Auswertungen bestätigen, dass die untersuchten HPV-
Impfstoffe zuverlässig vor einer anhaltenden Infektion mit den im
jeweiligen Impfstoff enthaltenen HPV-Typen schützen. Im bisher durch
Datenerhebungen überblickten Zeitraum von 10 bis 14 Jahren nach der
Impfung zeigt sich zudem, dass durch die rechtzeitige HPV-Impfung
Gebärmutterhalskrebs wahrscheinlich verhindert wird. Zugleich
bestätigen die Langzeitdaten eine gute Verträglichkeit und liefern keine
Hinweise auf schwere unerwünschte Wirkungen. Ebenfalls stützen die
Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut sowie die
Weltgesundheitsorganisation ihre Empfehlungen auf eine breite und transparente
Datenlage (www.rki.de/Shared-Docs/FAQs/DE/Impfen/HPV/FAQ-List
e_HPV_Impfempfehlung.html#entry_16942688, www.who.int/publicati
ons/i/item/who-wer9750-645-672/?utm_source=chatgpt.com).
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst als zuständige
Bundesoberbehörde für Impfstoffe alle Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und
Impfkomplikationen, die ihm gemeldet werden. Die Erfassung von
Verdachtsfällen von Nebenwirkungen nach Impfungen ist gesetzlich
geregelt und europäisch harmonisiert. Das Ziel ist es, im Rahmen einer
fortlaufenden Nutzen-Risiko-Bewertung selbst sehr seltene Risiken von
zugelassenen Impfstoffen zu entdecken.
Das System stützt sich auf zwei Hauptpfeiler: auf die Spontanerfassung
von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und auf die Erkenntnisse aus
klinischen Prüfungen. Alle gemeldeten Nebenwirkungen werden in der
europäischen Datenbank der europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA)
aufgenommen: www.adrreports.eu/de/eudravigilance.html.
Informationen zu klinischen Prüfungen in der Europäischen Union finden sich in
der europäischen Datenbank der EMA unter: https://euclinicaltrials.eu/?l
ang=de.
Dem PEI wurden keine Verdachtsfälle von Nebenwirkungen mit
tödlichem Ausgang nach Gabe von HPV-Impfung in Deutschland gemeldet, für
die ein ursächlicher Zusammenhang zur HPV-Impfung im Rahmen der
Bewertung festgestellt werden konnte.
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57. Abgeordnete
Dr. Christina
Baum
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die im
Mai 2026 im New England Journal of Medicine
veröffentlichte Phase-III-Studie (www.nejm.org/d
oi/full/10.1056/NEJMoa2605555) zum Wirkstoff
Daraxonrasib bei metastasiertem
Bauchspeicheldrüsenkrebs, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie speziell aus der dort nachgewiesenen
signifikanten Verlängerung der Überlebenszeit für
die onkologische Akutversorgung in Deutschland,
und beabsichtigt die Bundesregierung, sich bei
der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA)
für ein beschleunigtes Zulassungsverfahren
einzusetzen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels
vom 21. August 2026
Das Arzneimittel befindet sich seit Juli 2026 in einem beschleunigten
zentralen Zulassungsverfahren bei der Europäischen
Arzneimittelagentur (EMA) (www.ema.europa.eu/en/news/ema-fast-tracks-review-medici
ne-metastatic-pancreatic-cancer). Die Entscheidung über die Zulassung
wird von der Europäischen Kommission auf der Grundlage einer
Bewertung des Ausschusses für Humanarzneimittel bei der EMA getroffen.
Die genannte Veröffentlichung ist der Bundesregierung bekannt. Danach
zeigte Daraxonrasib in der betreffenden Phase-3-Studie bei
vorbehandelten Patienten mit metastasiertem Pankreaskarzinom einen
Überlebensvorteil gegenüber den derzeitigen Standardchemotherapien.
Nach Einschätzung der Bundesregierung weisen die publizierten Daten
auf einen relevanten therapeutischen Fortschritt beim metastasierten
Pankreaskarzinom hin.
58. Abgeordneter
Dr. Janosch
Dahmen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Auswirkungen erwartet die
Bundesregierung durch das für dieses Jahr angekündigte
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum
Verfahren 1 BvR 656/25 (1. Senat, BVR Prof.
Dr. Heinrich Amadeus Wolff; www.bundesverfass
ungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidu
ngen/geplante-Entscheidungen_node.html) auf
die im Gesetzgebungsverfahren befindliche
Reform der Notfallversorgung, und welche Schlüsse
zieht die Bundesregierung daraus für das weitere
Verfahren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Christiane Schenderlein
vom 19. August 2026
Mangels einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann die
Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Auswirkungen
prüfen und mögliche Schlüsse aus dem Verfahren 1 BvR 656/25 ziehen.
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59. Abgeordnete
Linda Heitmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um künftig bundesweit Erkenntnisse über die
gesundheitlichen Auswirkungen extremer Hitze auf
z. B. obdachlose Menschen, Menschen ohne
Krankenversicherung und weitere Menschen in
prekären Wohn- und Lebensverhältnissen sowie
über die Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von
z. B. medizinischer Akutversorgung,
aufsuchender Hilfe, Trinkwasserangeboten, Schutzräumen
und weiteren niedrigschwelligen
Unterstützungsangeboten zu gewinnen, und beabsichtigt sie,
hierzu gemeinsam mit Ländern, Kommunen und
Fachverbänden einheitliche Erhebungs- oder
Mindeststandards zu entwickeln?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Christiane Schenderlein
vom 18. August 2026
Der „Hitzeschutzplan Gesundheit“ des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG) definiert wohnungslose Menschen explizit als vulnerable
Gruppe. Dort wurde insbesondere festgelegt, die
Kommunikationsmaßnahmen zum Hitzeschutz durch adressatengerechte Ansprache
vulnerabler Risikogruppen zu stärken. Entsprechende Empfehlungen hierzu
wurden auf der Grundlage eines vom BMG beauftragten wissenschaftlichen
Gutachtens entwickelt und unter: https://hitze-service.de/kommunikation
skonzept veröffentlicht. Ferner wurde auf Initiative des BMG die
Verbesserung der Aufklärung und des Schutzes der wohnungslosen
Personen vor Gesundheitsgefahren in Verbindung mit Hitze durch
Handlungsempfehlungen als Maßnahme im „Nationalen Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen verankert.
Die Bereitstellung und Organisation von präventiven Maßnahmen wie
Trinkwasserangeboten, Schutzräumen, aufsuchender Sozial- und
Gesundheitsarbeit für obdachlose Menschen, Menschen ohne
Krankenversicherung und weitere Menschen in prekären Wohn- und
Lebensverhältnissen sowie weiteren niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten liegt
in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen.
60. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Geht die Bundesregierung davon aus, dass
ambulante Leistungserbringer ihre bisherigen
Behandlungskapazitäten und die Versorgungsqualität
dauerhaft aufrechterhalten können, wenn ihre
Vergütungsentwicklung hinter ihren tatsächlichen
Kosten (wie beispielsweise Personal-, Sach- und
Betriebskosten) zurückbleibt, und falls ja, auf
welcher betriebswirtschaftlichen Grundlage?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Christiane Schenderlein
vom 17. August 2026
Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat in ihrem am 30. März
2026 vorgelegten Bericht festgestellt, dass sich die Ausgaben der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Zeitraum von 2010 bis 2025
mehr als verdoppelt haben, während die beitragspflichtigen Einnahmen
nur um das 1,8-fache ihres Ausgangswertes gestiegen sind. Seit 2019 ist
eine weitgehende Entkoppelung der Einnahmen und Ausgaben
erkennbar. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung dazu
entschieden, in der GKV gemäß der Empfehlung der Kommission wieder
konsequent eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik umzusetzen.
Diese ist gesamtwirtschaftlich geboten: Höhere Beitragssätze steigern
die Lohnebenkosten, schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen und führen aufseiten der Versicherten zu sinkenden
Nettoeinkommen. Die Leistungsfähigkeit der Leistungserbringer wird durch
diese Maßnahmen nicht gefährdet. Lohnzuwächse und die
Berücksichtigung von Kostenzuwächsen bleiben im Rahmen der
gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung weiterhin möglich. Die FKG hat in ihrem
Bericht darauf hingewiesen, dass keine Anhaltspunkte dafür existieren,
dass der Wegfall von Finanzmitteln, die über die Betriebskosten- und
Einnahmenentwicklung hinausgehen, zu einer Verschlechterung der
Versorgung führt. Für die Versorgungsqualität sind vielmehr strukturelle
Determinanten prägend, wie etwa die Bindung an evidenzbasierte
Leitlinien oder Vorgaben zur Strukturqualität. Um die Leistungserbringer
zusätzlich zu entlasten, setzt die Bundesregierung zudem auf eine
konsequente Entbürokratisierung. Durch den systematischen Abbau
administrativer Vorgaben und die Beschleunigung digitaler Prozesse werden
wertvolle Zeit- und Personalressourcen freigesetzt. Damit wird
gewährleistet, dass die Leistungserbringer ihren Versorgungssauftrag auch
weiterhin vollumfänglich und effizient erfüllen können.
61. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Wer trägt verbindlich die Verantwortung dafür,
dass regional ausreichend stationäre
Pflegekapazitäten vorhanden sind – und was passiert, wenn
diese Verpflichtung dauerhaft nicht erfüllt wird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels
vom 20. August 2026
Gemäß § 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) sind die
Länder verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen,
zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen
Versorgungsstruktur. Das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen
wird durch Landesrecht bestimmt.
Die Pflegekassen sind gemäß § 12 SGB XI für die Sicherstellung der
pflegerischen Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich. Sie arbeiten
dabei mit allen an der pflegerischen, gesundheitlichen und sozialen
Versorgung Beteiligten eng zusammen und wirken, insbesondere durch
Pflegestützpunkte nach § 7c SGB XI, auf eine Vernetzung der
regionalen und kommunalen Versorgungsstrukturen hin, um eine Verbesserung
der wohnortnahen Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Men-
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schen zu ermöglichen. Den Pflegekassen obliegt zudem der
pflegevertragsrechtliche Sicherstellungsauftrag nach § 69 SGB XI. Sie haben im
Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine bedarfsgerechte,
gleichmäßige und dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer
Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung der Versicherten zu
gewährleisten. Sie schließen hierzu Versorgungsverträge sowie
Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern von Pflegeeinrichtungen und
sonstigen Leistungserbringern. Ist es zur Gewährleistung des
Sicherstellungsauftrags erforderlich, haben die Pflegekassen Verträge mit
Einzelpflegepersonen gemäß § 77 Absatz 1 SGB XI abzuschließen oder diese
gemäß § 77 Absatz 2 SGB XI selbst anzustellen.
62. Abgeordnete
Dr. Kirsten
Kappert-Gonther
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern prüft die Bundesregierung konkrete
Maßnahmen, um für die Transplantation
vorgesehene postmortale Gewebespenden – die nicht
einer klinischen Nutzung zugeführt werden
konnten – nicht wie bislang notwendig zu verwerfen,
sondern für wichtige Sekundärzwecke (wie
Forschung, Lehre, und Qualitätskontrolle) nutzen zu
können, sofern dies dem Willen von Spenderin
bzw. Spender oder Erklärung durch deren
Angehörigen entspricht, vor dem Hintergrund, dass die
Bundesregierung angibt, nicht zu planen,
gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Verwertung
nicht medizinisch genutzter postmortaler
Spendeorgane zu schaffen (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/7731), und ist es nach Ansicht der
Bundesregierung innerhalb des bestehenden
Rechtsrahmens möglich, die Verfahrensanweisungen der
Deutschen Stiftung Organspende gemäß § 11 des
Transplantationsgesetzes dahingehend zu
modifizieren, dass die Sekundärnutzung nicht
transplantierbarer Spendeorganen als eine Option in
Spendenerklärung und Dokumentation des
Angehörigengesprächs aufgenommen werden (vgl. https://
dso.de/SiteCollectionDocuments/DSO_Verfahren
sanweisungen_Gesamt.pdf)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Christiane Schenderlein
vom 18. August 2026
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, gesetzliche
Rahmenbedingungen für eine Nutzung nicht medizinisch genutzter postmortal
gespendeter Organe oder Gewebe zu schaffen. Der Bund verfügt gemäß
Artikel 74 Absatz 1 Nummer 26 des Grundgesetzes über die
Gesetzgebungskompetenz für Regelungen zur Transplantation von Organen, Geweben
und Zellen. Diese Gesetzgebungskompetenz ist beschränkt auf die
Übertragung von Organen, Geweben und Zellen zu therapeutischen Zwecken.
Regelungen zur Nutzung von Organen zu Zwecken der Lehre,
Qualitätskontrolle oder Wissenschaft und Forschung sind von der genannten
Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht umfasst.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Der Anwendungsbereich des Transplantationsgesetzes (TPG) umfasst
ausschließlich die Spende und die Entnahme von menschlichen Organen
oder Geweben zum Zwecke der Übertragung sowie für die Übertragung
der Organe oder der Gewebe einschließlich der Vorbereitung dieser
Maßnahmen. Insoweit ist eine Anpassung der auf § 11 Absatz 1a Satz 2
TPG fußenden Verfahrensordnung der Deutschen Stiftung
Organtransplantation im Sinne der Fragestellung ausgeschlossen.
63. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Wie begründet die Bundesregierung, dass im
Zuge der Neuregelung der gesetzlichen
Familienversicherung ab dem 1. Januar 2028 (durch das
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Ehepaare
mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
bzw. gleichem Gesamteinkommen ungleiche
Krankenkassenbeiträge zahlen müssen – je
nachdem, ob sie ein Einverdiener- oder
Doppelverdienermodell leben und daher von den 2,5
Prozentpunkten Beitragszuschlag betroffen sind oder
nicht –, und von wie vielen betroffenen Paaren
(Haushalten) geht die Bundesregierung nach
eigenen Schätzungen aus, die durch den neuen
Beitragszuschlag für bisher kostenlos mitversicherte
Ehepartner finanziell belastet werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Christiane Schenderlein
vom 19. August 2026
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird zum 1. Januar
2028 ein Zuschlag auf den Beitragssatz des Mitglieds eingeführt, wenn
über dieses Mitglied ein Ehegatte bzw. eine Ehegattin oder ein
Lebenspartner bzw. eine Lebenspartnerin familienversichert ist. Der Zuschlag
greift jedoch nicht in Konstellationen, in denen ein familienversicherter
Ehe- oder Lebenspartner bzw. eine familienversicherte Ehe- oder
Lebenspartnerin typischerweise wegen familiärer Aufgaben oder
gesundheitlicher Beeinträchtigungen (etwa aufgrund Kinderbetreuung, Pflege
oder voller Erwerbsminderung) an einer Erwerbstätigkeit gehindert ist.
Die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder bleibt vollumfänglich
erhalten.
Die unterschiedliche Beitragsbelastung ergibt sich nicht aus dem
gemeinsamen Gesamteinkommen oder der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Paares als Einheit, sondern aus dem Bestehen einer
beitragsfreien Familienversicherung. Dass Ehepaare oder
Lebenspartnerschaften mit gleichem Gesamteinkommen je nach Erwerbs- und
Versicherungsmodell unterschiedlich belastet werden können, ist eine Folge
der unterschiedlichen Ausgestaltung der Krankenversicherung. In einer
Einverdienerkonstellation ist ein nicht erwerbstätiger Partner bzw. eine
nicht erwerbstätige Partnerin grundsätzlich über den erwerbstätigen
Partner bzw. die erwerbstätige Partnerin familienversichert. Sofern
keiner der gesetzlichen Ausnahmetatbestände vorliegt, ist der Zuschlag auf
den Beitragssatz des Mitglieds zu entrichten. In einer
Doppelverdienerkonstellation mit gleichem Gesamteinkommen ist dieser Zuschlag
dagegen nicht zu zahlen, weil beide Partner aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit
Vorabfassung - w
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eigenständig sozialversichert sind. Mangels Familienversicherung fällt
auch kein Beitragszuschlag an.
Die Bundesregierung schätzt, dass ab dem Jahr 2028 etwa eine Million
GKV-Mitglieder vom Zuschlag für ihre mitversicherten Ehegatten oder
Lebenspartner betroffen sein werden.
64. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
Um wie viel hat sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die fernere Lebenserwartung der 65-
Jährigen in den Bundesländern bzw. in
Deutschland seit der Veröffentlichung der
Periodensterbetafel 2012/2014 des Statistischen Bundesamts
geändert (bitte für Frauen und Männer getrennt
ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Christiane Schenderlein
vom 18. August 2026
Die Entwicklung der durchschnittlichen ferneren Lebenserwartung im
Alter von 65 Jahren von Frauen und Männern in Deutschland und den
Ländern ab der Periodensterbetafel 2012/2014 kann den Tabellen in
Anlage 1 entnommen werden.2
65. Abgeordnete
Julia Schneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche ressortinternen und ressortübergreifenden
Treffen der Bundesregierung zum Thema Hitze
und Hitzeschutz haben im Jahr 2026 bislang
stattgefunden (bitte nach Datum, beteiligten Ressorts
und Ziel des Treffens aufschlüsseln), und plant
die Bundesregierung angesichts der Folgen der
diesjährigen Hitzewellen die Einberufung eines
nationalen „Hitzegipfels“, wie ihn zahlreiche
Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsverbände fordern,
und wenn ja, für wann (www.dnr.de/publikatione
n/hitzegipfel-jetzt)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Christiane Schenderlein
vom 21. August 2026
Die Ressorts der Bundesregierung stehen zum Thema Hitze und
Hitzeschutz in einem kontinuierlichen und regelmäßigen Austausch. Dies
betrifft insbesondere die thematischen Schnittstellen umweltbezogener
Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz
sowie Stadtentwicklung und Bauwesen. Ressortinterne und
ressortübergreifende Treffen finden in der Regel jeweils anlass- und
themenbezogen auf unterschiedlichen Ebenen auch unter Einbindung der
nachgeordneten Behörden statt. Sie sind Bestandteil des üblichen
Regierungshandelns und werden nicht gesondert dokumentiert. Darüber hinaus
informiert die Bundesregierung fortlaufend, sobald weitere Veranstaltungen
geplant sind.
2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7670 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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66. Abgeordneter
Johannes Wagner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Gründen wurde die im Entwurf vom
17. November 2023 der Bundesempfehlung
„Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“
(www.bay-landkreistag.de/media/101152/vwi-07
122023-musterhitzeschutzplan-fuer-krankenhaeus
er-a2-roadmap-fuer-den-sommer-2024.pdf) noch
enthaltene Vorgabe, Temperatur und
Luftfeuchtigkeit der Innenräume zu messen und zu
dokumentieren, in die Endfassung vom April 2024 (www.b
undesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateie
n/3_Downloads/H/Hitzeschutzplan/Musterhitzesc
hutzplan_Krankenhaeuser_BF.pdf) nicht
übernommen, und plant die Bundesregierung noch in
diesem Jahr eine Aktualisierung der besagten
Bundesempfehlung von 2024, in der sie u. a.
entsprechende Messungen in Innenräumen sowie
eine konkrete Höchsttemperatur empfiehlt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Christiane Schenderlein
vom 17. August 2026
Die Bundesregierung nimmt zu Entwurfsfassungen von Arbeitspapieren
grundsätzlich keine Stellung.
Der im April 2024 veröffentlichte Musterhitzeschutzplan basiert auf
einer Empfehlung, die von der Ärztekammer Berlin, der Berliner
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sowie der
Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V. entwickelt wurde.
Unter Mitwirkung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. und des
Deutschen Pflegerates e. V. sowie der Einbeziehung weiterer
Stellungnahmen von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren des
Gesundheitswesens wurde der Musterhitzeschutzplan auf Initiative des
Bundesministeriums für Gesundheit zu der Bundesempfehlung
weiterentwickelt.
Aufgrund der individuellen Gegebenheiten der Krankenhauslandschaft
in Deutschland dient die Bundesempfehlung lediglich als eine
Orientierung für Hitzeschutzpläne in Krankenhäusern. Es wird daher von allen
beteiligten Expertinnen und Experten als sinnvoll erachtet, dass
Krankenhäuser einen einrichtungsspezifischen Hitzeschutzplan erarbeiten,
welcher – je nach Vorbereitungsstand und Risikobeurteilung innerhalb
des Krankenhauses – anzupassen und ggf. zu ergänzen ist. Dies schließt
auch den Umgang mit Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Innenräume
ein. In der Einleitung der Empfehlung wurde daher explizit klargestellt,
dass die in der Bundesempfehlung beschriebenen Maßnahmen nicht
abschließend sind.
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67. Abgeordneter
Kay-Uwe Ziegler
(AfD)
Wer im Bundesministerium für Gesundheit
erwartete am 20. März 2020, dass das Robert-Koch-
Institut (Robert Koch-Institut) „nichts zu
Ausgangssperren sagen“ solle, und mit welcher
Begründung und wurde diese Erwartung an das
Robert Koch-Institut übermittelt (vgl. www. r k
i.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektions
krankheiten-A-Z/C/COVID-19-Pandemie/Protoko
lle/COVID-19-Krisenstabsprotokolle_Teil1_Dow
nload.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 417,
Punkt 9; bitte hierbei auch angeben, auf welchem
Kommunikationsweg dies stattfand)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Christiane Schenderlein
vom 18. August 2026
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
68. Abgeordnete
Dr. Ophelia Nick
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über den tatsächlichen bzw. geschätzten
wirtschaftlichen Gesamtschaden der diesjährigen
Hitze- und Dürreperioden für die Landwirtschaft
(einschließlich geschätzten Ernteeinbußen,
Futtermittelknappheit, Kosten durch zugekaufte
Futtermittel, zusätzlichen Gesundheitskosten
Landwirtinnen und Landwirte und landwirtschaftlichen
Arbeitskräften und ggf. hitzebedingte
Personalausfälle, erkrankten und verendeten Tieren,
zusätzlichen Wasser- und Energiekosten etwa durch
überdurchschnittliche Bewässerungs-,
Belüftungs-, und/oder Kühlungsbedarf), und welche
Maßnahmen erachtet sie als notwendig, um den
Schaden durch weitere Hitze- und Dürrewellen
gering zu halten bzw. falls sie keine Erkenntnisse
hat, plant sie, diese einzuholen, auszuwerten und
ggf. Handlungen für die Zukunft daraus
abzuleiten (www.sueddeutsche.de/bayern/duerre-
bayernhitze-landwirtschaft-katastrophe-ernte-li.3526197
?reduced=true)?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Martina Englhardt-Kopf
vom 19. August 2026
Die Bundesregierung und die zuständigen Fachbehörden werten derzeit
die Auswirkungen der Hitze- und Trockenheitsperiode des Jahres 2026
aus. Da die Erntearbeiten teilweise noch andauern und belastbare
betriebswirtschaftliche Analysen Zeit in Anspruch nehmen, liegen derzeit
noch keine abschließenden Erkenntnisse insbesondere über den
gesamtwirtschaftlichen Schaden für die Landwirtschaft vor. Die Auswirkungen
der aktuellen Trockenheit unterscheiden sich regional Und nach
Kulturarten erheblich. Neben der Witterung sind insbesondere
Bodenbeschaffenheit, Kulturart und Sorte sowie die Verfügbarkeit von
Bewässerungsmöglichkeiten für die tatsächlichen Ertragsauswirkungen maßgeblich.
Nach den derzeit vorliegenden Einschätzungen sind insbesondere
Sommerungen und spät abreifende Kulturen sowie das Grünland von der
aktuellen Trockenheit betroffen. Besonders ausgeprägte Auswirkungen
zeigen sich nach aktuellem Kenntnisstand in Teilen von Rheinland-
Pfalz, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt sowie regional in
Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen und in Bayern. Eine belastbare
Quantifizierung der bundesweiten Ertrags- und Ernteeinbußen ist mit Erhalt
der vollständigen Daten möglich.
Hinsichtlich der Futtermittelversorgung zeigen die ersten Analysen der
interdisziplinären Kontaktstelle für Agrarmeteorologie (inKA; ein
kooperativer Zusammenschluss zwischen dem Thünen-Institut (TI), dem
Julius-Kühn-Institut (JKI) und dem Deutschen Wetterdienst (DWD)),
dass die Produktivität des Grünlands in mehreren Regionen
Deutschlands deutlich beeinträchtigt ist. Aus verschiedenen Regionen werden
ein geringer Aufwuchs sowie geringere beziehungsweise ausbleibende
Folgeaufwüchse und Schnitte berichtet. Dies führt insbesondere bei
einigen Futterbaubetrieben zu einer vorzeitigen Inanspruchnahme der
Winterfuttervorräte und zu einem erhöhten Zukaufbedarf führen.
Die Preisentwicklung bei Futtermitteln ist nach den derzeit vorliegenden
Informationen uneinheitlich. Bei einzelnen Kraftfuttermitteln sind seit
Jahresbeginn Preissteigerungen zu beobachten. Auch bei einzelnen
Grundfuttermitteln, insbesondere Heu und Maissilage, sind teilweise
höhere Preise festzustellen. Bei anderen Grundfuttermitteln ist dagegen
eine abweichende Preisentwicklung zu beobachten. Ein einheitliches,
ausschließlich durch die aktuelle Dürre verursachtes Preissignal lässt
sich daraus derzeit nicht ableiten.
Bundesweit belastbare Erkenntnisse über hitze- oder dürrebedingte
Erkrankungen und Tierverluste sowie die hierdurch entstandenen
zusätzlichen tierärztlichen Kosten liegen der Bundesregierung derzeit noch
nicht vor. Gleiches gilt für eine belastbare Quantifizierung von
hitzebedingten Erkrankungen oder Arbeitsausfällen bei Landwirtinnen und
Landwirten sowie landwirtschaftlichen Arbeitskräften.
Aufgrund der hohen Temperaturen und der geringen Bodenfeuchte ist
von einem erhöhten Bedarf an Bewässerung auszugehen. Darüber
hinaus kann es insbesondere in der Tierhaltung zu einem erhöhten Bedarf
an Belüftung und Kühlung kommen. Eine bundesweite Quantifizierung
der hierdurch zusätzlich entstandenen Wasser- und Energiekosten liegt
der Bundesregierung derzeit noch nicht vor.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Eine belastbare Ermittlung des wirtschaftlichen Gesamtschadens ist
somit erst nach Abschluss und Auswertung der Ernte sowie der weiteren
betriebs- und marktbezogenen Daten möglich.
Zur Verringerung der Folgen künftiger Hitze- und Dürreperioden
unterstützt die Bundesregierung insbesondere Maßnahmen zur Anpassung der
Landwirtschaft an den Klimawandel. Hierzu zählen Forschung und
Beratung, die Weiterentwicklung trockenheits- und hitzeresilienter
Kulturen und Anbauverfahren, Maßnahmen zur Verbesserung der
Wassereffizienz und des Wasserrückhalts sowie die Weiterentwicklung
klimaangepasster Tierhaltungsverfahren.
Im Schadensfall sind nach dem Grundgesetz grundsätzlich die Länder
für entsprechende Hilfsmaßnahmen zuständig. Bei außergewöhnlichen
Ereignissen von nationaler Bedeutung kann sich der Bund nach
Maßgabe der hierfür geltenden Voraussetzungen beteiligen. Darüber hinaus
stehen Förderinstrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik der
Europäischen Union sowie weitere Instrumente des Bundes und der Länder zur
Verfügung.
Die Bundesregierung steht mit den Ländern, dem Deutschen
Wetterdienst, den Ressortforschungseinrichtungen und Verbänden in einem
ständigen Austausch über die aktuelle Situation des Dürregeschehens.
69. Abgeordnete
Dr. Ophelia Nick
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
die aktuellen und noch zu erwartenden
Auswirkungen der derzeitigen Hitze- und Dürreperiode
auf die Verfügbarkeit und Preisentwicklung von
Futtermitteln in der Tierhaltung (insbesondere für
Rinder-, Milchkuh-, Ziegen- und
Schafhaltungsbetrieben) sowie ggf. über mit
Futtermittelknappheit begründeten, vermehrten Schlachtungen (s.
Pressebericht: www.swr.de/swraktuell/baden-wue
rttemberg/heilbronn/wegen-hitze-und-trockenheit-
futterknappheit-bei-heumilchbauern-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Martina Englhardt-Kopf
vom 19. August 2026
Die Bundesregierung beobachtet die Auswirkungen der aktuellen Hitze-
und Trockenheitsperiode auf die Verfügbarkeit und die Preisentwicklung
von Futtermitteln fortlaufend.
Nach den derzeit vorliegenden agrarmeteorologischen Einschätzungen
hat die Trockenheit die Produktivität des Grünlands in mehreren
Regionen Deutschlands deutlich beeinträchtigt. Besonders betroffen sind nach
derzeitigem Kenntnisstand Teile von Rheinland-Pfalz, Hessen,
Thüringen, Sachsen-Anhalt sowie regional Brandenburg, Sachsen und
Niedersachsen und Bayern. In einzelnen Futterbaubetrieben werden bereits für
den Winter vorgesehene Futtervorräte vorzeitig eingesetzt
beziehungsweise Weidezeiten verkürzt. Dies kann insbesondere für Betriebe der
Rinder-, Milchvieh-, Schaf- und Ziegenhaltung zu einer angespannten
Futterversorgung führen. Ob und in welchem Umfang sich daraus im
weiteren Jahresverlauf eine überregionale oder bundesweite Futtermit-
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telknappheit entwickelt, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt
werden.
Die weitere Entwicklung der Futtermittelverfügbarkeit hängt neben der
inländischen Erzeugung insbesondere von der Entwicklung der
Getreide- und Maisernten, der Verfügbarkeit von Importfuttermitteln, der
internationalen Marktlage sowie den Transport- und Logistikmöglichkeiten
ab. Ein überregionaler und europäischer Ausgleich kann zur
Stabilisierung der Versorgung beitragen. Bei Getreide und Mais können
witterungsbedingte Veränderungen der Erntemengen und -qualitäten zu
Verschiebungen zwischen verschiedenen Verwendungsrichtungen führen.
So kann beispielsweise Getreide mit nicht ausreichender Qualität für
bestimmte Verwendungen verstärkt als Futtergetreide eingesetzt werden.
Auch bei Mais können sich je nach Entwicklung der Bestände
Verschiebungen zwischen Körner- und Silonutzung ergeben. Belastbare Angaben
zum Umfang solcher Verschiebungen für das Jahr 2026 liegen der
Bundesregierung derzeit noch nicht vor.
Die Bundesregierung prüft derzeit Informationen zu vorgezogenen oder
zusätzlichen Schlachtungen, die ausschließlich auf eine durch die
aktuelle Hitze- und Trockenheitsperiode verursachte Futtermittelknappheit
zurückzuführen sind.
Sollte die Trockenheit bis in den Herbst anhalten, können sich zudem
Auswirkungen auf die Aussaat und Etablierung von Winterkulturen und
Zwischenfrüchten ergeben. Dies könnte mittelbar auch die
Futterversorgung im weiteren Jahresverlauf beeinflussen. Eine belastbare Prognose
der weiteren Niederschlagsentwicklung und damit der zukünftigen
Futterversorgung ist derzeit nicht möglich. In einzelnen Ländern wurden
bereits Maßnahmen ergriffen, um auf regionale Engpässe bei der
Futterversorgung zu reagieren. Die Länder Bayern und Baden-Württemberg
haben aufgrund der Dürresituation am 7. August 2026 den
Katastrophenfall für Öko-Betriebe ausgerufen. Diese können demnach zeitlich
begrenzt nach erfolgter Ausnahmegenehmigung konventionell Rau- und
Feldfutter einsetzen.
Die Bundesregierung wird die Entwicklung der
Futtermittelverfügbarkeit und -preise sowie die Auswirkungen auf die Tierhaltung weiter sehr
genau beobachten und die verfügbaren Erkenntnisse im Rahmen der
laufenden Lagebewertung berücksichtigen.
70. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung die Absicht, die
Weideprämie für Milchrinder abzuschaffen, und wenn
ja, welche Einsparmöglichkeiten sieht die
Bundesregierung in dieser Maßnahmen bzw. wo
sollen die eingesparten Mittel stattdessen der
Landwirtschaft in Deutschland zur Verfügung stehen
(www.topagrar.com/rind/news/weide-starken-stat
t-streichen-regierung-muss-bei-weidepramie-umst
euern-20027650.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher
vom 20. August 2026
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die existierende Weideprämie
für Milchrinder abzuschaffen. Im Übrigen wird auf die Antwort der
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Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 97 der Abgeordneten
Dr. Ophelia Nick auf Bundestagsdrucksache 21/7311, S. 72 verwiesen.
71. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung,
die deutsche Landwirtschaft durch die anhaltende
Dürre und Ernteausfälle zu unterstützen, und wäre
die Dürrehilfe analog zu 2018 eine Maßnahme,
die die Bundesregierung aktuell in Erwägung
zieht und prüft, und wenn ja, ist so eine
Maßnahme in der aktuell angespannten Haushaltssituation
möglich, um die Landwirte mit der selben
finanziellen Hilfe wie 2018 auszustatten (www.agrarhe
ute.com/politik/duerre-krise-agrarminister-
rainerprueft-nationale-notlage-kommen-bald-hilfen-64
2267)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Martina Englhardt-Kopf
vom 20. August 2026
Die Bundesregierung steht mit den Ländern, dem Deutschen
Wetterdienst und den relevanten Forschungseinrichtungen in einem
kontinuierlichen Austausch, um sich ein umfassendes Bild von der aktuellen
Entwicklung des Dürregeschehens und den daraus resultierenden
Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft zu verschaffen. Auf dieser
Grundlage wird entschieden, welche schnell wirkenden Maßnahmen zur
Unterstützung der betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
ergriffen werden können.
Die angesprochene Dürrehilfe, wie sie im Jahr 2018 zur Anwendung
kam, setzt die Einstufung des Schadensereignisses als „Ereignis von
nationalem Ausmaß“ voraus. Nach der verfassungsrechtlichen
Kompetenzordnung liegt die Verantwortung für Hilfsmaßnahmen bei
außergewöhnlichen Naturereignissen grundsätzlich bei den Ländern. Ob das
diesjährige Dürregeschehen die Voraussetzungen für die Einstufung als
„Ereignis von nationalem Ausmaß“ erfüllt, lässt sich zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen.
Davon unabhängig steht das Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat (BMLEH) bereits mit dem Bundesministerium der
Finanzen im Austausch dazu, ob und in welcher Höhe Bundesmittel für
Unterstützungsmaßnahmen bereitgestellt werden könnten, falls die
Dürre als Ereignis von nationalem Ausmaß eingestuft werden sollte.
Darüber hinaus hat das BMLEH bereits in der Vergangenheit gemeinsam mit
den Ländern ein Muster für eine Verwaltungsvereinbarung zur
Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen der Länder für
landwirtschaftliche Unternehmen erarbeitet, um im Ernstfall schnell handeln zu können.
Damit bestehen die notwendigen Strukturen, um im Falle der
erforderlichen Voraussetzungen schnellstmöglich Unterstützungsmaßnahmen auf
den Weg bringen zu können.
Berlin, den 21. August 2026
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Anlage 1 – Tabellen 1-2 zu AW auf Schriftliche Frage 8/120
1 von 2
Tabelle 1: Durchschnittliche fernere Lebenserwartung im Alter von 65, weiblich, in den Ländern:
Land 2012/
2014
2013/
2015
2014/
2016
2015/
2017
2016/
2018
2017/
2019
2018/
2020
2019/
2021
2020/
2022
2021/
2023
2022/
2024
2023/
2025
Baden-
Württemberg
21,46 21,44 21,50 21,47 21,58 21,61 21,62 21,60 21,47 21,35 21,53 21,75
Bayern 21,07 21,08 21,21 21,18 21,30 21,32 21,33 21,24 21,09 20,98 21,17 21,39
Berlin 20,92 21,03 21,15 21,12 21,12 21,24 21,17 21,23 21,03 20,94 21,06 21,30
Brandenburg 20,77 20,80 21,01 21,02 21,08 21,20 21,24 21,17 21,00 20,93 21,14 21,35
Bremen 20,87 20,87 20,96 20,87 20,82 21,04 20,99 21,04 20,69 20,49 20,54 20,77
Hamburg 21,03 21,05 21,12 21,13 21,18 21,27 21,21 21,24 20,94 20,71 20,76 20,94
Hessen 20,99 20,99 21,12 21,07 21,16 21,20 21,20 21,12 20,94 20,80 20,88 21,05
Mecklenburg-
Vorpommern
20,73 20,81 21,00 21,04 21,05 21,16 21,16 21,13 20,90 20,64 20,84 21,10
Niedersachsen 20,80 20,79 20,87 20,83 20,86 20,94 20,97 21,02 20,79 20,54 20,59 20,78
Nordrhein-
Westfalen
20,62 20,61 20,74 20,73 20,77 20,81 20,81 20,81 20,58 20,37 20,46 20,64
Rheinland-
Pfalz
20,78 20,79 20,88 20,84 20,93 20,95 20,99 20,98 20,80 20,65 20,71 20,87
Saarland 20,40 20,35 20,45 20,42 20,38 20,34 20,34 20,33 20,16 20,01 20,16 20,28
Sachsen 21,22 21,24 21,41 21,43 21,49 21,56 21,40 21,24 21,11 21,28 21,61 21,79
Sachsen-
Anhalt
20,45 20,48 20,63 20,67 20,70 20,75 20,80 20,70 20,47 20,41 20,60 20,79
Schleswig-
Holstein
20,73 20,80 20,92 20,83 20,80 20,85 20,99 21,06 20,81 20,56 20,61 20,78
Thüringen 20,58 20,64 20,84 20,78 20,84 20,89 21,02 20,81 20,70 20,69 21,10 21,27
Deutschland 20,90 20,90 21,03 21,00 21,06 21,11 21,12 21,09 20,90 20,76 20,91 21,10
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026
Anlage 1 – Tabellen 1-2 zu AW auf Schriftliche Frage 8/120
2 von 2
Tabelle 2: Durchschnittliche fernere Lebenserwartung im Alter von 65, männlich, in den Ländern:
Land 2012/
2014
2013/
2015
2014/
2016
2015/
2017
2016/
2018
2017/
2019
2018/
2020
2019/
2021
2020/
2022
2021/
2023
2022/
2024
2023/
2025
Baden-
Württemberg
18,38 18,43 18,49 18,46 18,53 18,60 18,60 18,54 18,43 18,38 18,60 18,89
Bayern 18,04 18,07 18,16 18,16 18,27 18,36 18,31 18,20 18,01 17,89 18,15 18,44
Berlin 17,72 17,72 17,78 17,79 17,87 18,01 17,86 17,80 17,54 17,48 17,62 17,91
Brandenburg 17,39 17,46 17,58 17,60 17,67 17,74 17,63 17,35 17,13 17,10 17,40 17,68
Bremen 17,38 17,34 17,63 17,49 17,51 17,54 17,57 17,54 17,35 17,13 17,11 17,30
Hamburg 17,82 17,90 18,05 17,95 17,87 17,89 17,90 17,93 17,78 17,47 17,59 17,81
Hessen 17,99 17,94 18,07 18,04 18,16 18,22 18,20 18,11 17,92 17,74 17,91 18,18
Mecklenburg-
Vorpommern
17,20 17,21 17,36 17,30 17,33 17,36 17,44 17,34 17,10 16,72 16,93 17,17
Niedersachsen 17,49 17,54 17,65 17,66 17,71 17,79 17,82 17,83 17,60 17,37 17,47 17,69
Nordrhein-
Westfalen
17,41 17,44 17,55 17,54 17,61 17,68 17,67 17,64 17,44 17,26 17,44 17,71
Rheinland-
Pfalz
17,60 17,63 17,77 17,76 17,82 17,88 17,92 17,94 17,73 17,54 17,66 17,93
Saarland 17,05 17,00 17,16 17,21 17,31 17,25 17,19 17,13 16,90 16,89 17,10 17,39
Sachsen 17,64 17,71 17,81 17,79 17,82 17,87 17,62 17,26 17,10 17,27 17,67 17,89
Sachsen-
Anhalt
16,84 16,78 16,91 16,87 16,91 16,96 16,99 16,77 16,47 16,32 16,56 16,83
Schleswig-
Holstein
17,72 17,66 17,73 17,70 17,73 17,84 17,92 18,01 17,79 17,54 17,61 17,82
Thüringen 17,22 17,22 17,32 17,32 17,38 17,47 17,45 17,13 16,90 16,86 17,25 17,51
Deutschland 17,69 17,71 17,81 17,80 17,87 17,94 17,92 17,83 17,63 17,50 17,71 17,97
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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- part_of_vorgang → Migrationsbegünstigende Faktoren in Bezug auf die Geschehnisse in der spanischen Exklave Ceuta (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Abschaffung der Weideprämie für Milchrinder (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Möglichkeiten der Sekundärnutzung nicht transplantierter postmortaler Gewebespenden für Forschungszwecke (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Munitionstransporte über deutsche Zivilflughäfen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts Israels (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung eines Klimaschutzbeitrags von Multimillionären (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung von Kompatibilität, Interoperabilität und Datenschutzrisiken der Basiskomponenten des Deutschland-Stacks (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtliche Vorgaben und Umsetzung von Compliance und Korruptionsprävention bei Rüstungsbeschaffungen im Bundesministerium der Verteidigung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Regelungsbedarf zu personenbezogenen Nutzungs- und Protokolldaten des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ressortinterne und -übergreifende Treffen zu dem Thema Hitze (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schäden für die Landwirtschaft durch die Hitze- und Dürreperiode 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schlussfolgerungen der Bundesregierung zur kirgisischen Sanktionspolitik (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherstellung ausreichender regionaler stationärer Pflegekapazitäten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherstellung des völkerrechtskonformen Einsatzes durch Deutschland finanzierter Waffensysteme durch die Ukraine (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Chemiestandortes Böhlen angesichts hoher Energie- und CO2-Kosten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Staatsangehörigkeiten von Gefährdern im Phänomenbereich Religiöse Ideologie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stand der Reform der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Termine von Bundesminister Karsten Wildberger mit Zivilgesellschaft und mit der Ionos SE (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umgang mit der Obergrenze der sozialen Taxonomie für Liefererlaubnisse im Rüstungsbereich (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ungleiche Krankenkassenbeiträge für Ehepaare durch den Familienversicherungszuschlag ab 2028 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unstimmigkeiten bei gemeldetem Stromverbrauch und gemeldeter IT-Anschlussleistung von Rechenzentren nach dem Energieeffizienzgesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützung der Landwirtschaft angesichts von Dürre und Ernteausfällen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 28 StAG seit 2023 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vermeidung einer Doppelbelastung der öffentllichen Haushalte durch die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verwaltungsvorschriften des BAMF zu Asylverfahren mit Bezug zum Iran (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Volkswirtschaftliche Schäden durch Hitzetage (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Von den Bundesländern veranlasste Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorlage des Berichts auf Überprüfung der Auswirkungen der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorwürfe zu Folter und Vergewaltigung einer deutschen Staatsangehörigen in türkischer Haft (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Witterungsbedingte Verspätungen und Ausfälle im Schienenfernverkehr seit 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zulassungsverfahren für den Wirkstoff Daraxonrasib (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusätzliche deutsche Beitragszahlungen im Falle eines EU-Beitritts des Westbalkan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)