Klimawirkung und Monitoring der Nachhaltigkeit der IT des Bundes bei Rechenzentren
Text
Klimawirkung und Monitoring der Nachhaltigkeit der IT des Bundes bei Rechenzentren
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5007
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sonja Lemke, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes
Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Mareike Hermeier, Luke Hoß, Ferat
Koçak, Jan Köstering, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Klimawirkung und Monitoring der Nachhaltigkeit der IT des Bundes bei
Rechenzentren
Die Klimakrise hat sich weiter verschärft, Forschende warnen, dass die 1,5-
Grad-Marke bereits überschritten ist. Es gibt immer mehr Warnungen, dass die
Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) den Anstieg des Stromverbrauchs durch
die Digitalisierung erheblich beschleunigt. Studien gehen davon aus, dass der
globale Strombedarf für KI-Rechenleistungen bis 2030 etwa elfmal so hoch
sein wird wie im Jahr 2023 (www.greenpeace.de/publikationen/20250514-gree
npeace-studie-umweltauswirkungen-ki.pdf).
Schon jetzt machen Rechenzentren (RZ) mit rund 4 Prozent einen erheblichen
Teil des deutschen Gesamtstromverbrauchs aus, mit steigendem Trend (www.o
eko.de/blog/mehr-transparenz-beim-stromverbrauch-von-rechenzentren/), sie
müssen daher energieeffizienter und bald klimaneutral werden.
Ein erster Schritt in diese Richtung war das im September 2023 verabschiedete
Energieeffizienzgesetz (EnEfG), auch wenn dieser aus Sicht der
Fragestellenden wenig ambitioniert war. Danach waren die Effizienzdaten von RZ ab einer
Anschlussleistung von 300 kW gemäß den Anforderungen der EU-Richtlinie
(EU) 2023/1791 zum 1. Juli 2025 erstmalig an das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle zu melden, um Eingang in das Rechenzentrumsregister
(RZ-Register) zu finden (www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energi
e/20240319_bfee_enefg.html).
In dem Konsultationsprozess der Bundesregierung für die nationale
Rechenzentrumsstrategie führt die Bundesregierung als erstes zentrales Ergebnis zur
Frage nach Merkmalen und Rahmenbedingungen eines „zukunftsfähigen und
leistungsstarken“ Rechenzentrumsstandortes Deutschland im Jahr 2030 die
100-prozentige Versorgung von Rechenzentren aus erneuerbaren Energien
sowie Integration in lokale Energienetze als zentrale Voraussetzungen für
Zukunftsfähigkeit auf. Als zweites Merkmal wird Energieeffizienz genannt, als
Drittes die systematische Nutzung von Abwärme (https://bmds.bund.de/
themen/digitale-wirtschaft/recheninfrastruktur/konsultationsprozess). Ein
ressourcenschonender Betrieb von Rechenzentren wird damit als essenziell
angesehen. Ein erster Entwurf für die Strategie ist bereits öffentlich geworden.
Bei dem Ziel in diesem Entwurf, die Rechenzentrumskapazitäten bis 2030 zu
verdoppeln und die für KI zu vervierfachen, bezieht sich die Bundesregierung
auf die IT-Anschlussleistung. Die Strategie ist damit nicht an einem
prognostizierten Bedarf an Rechenleistung ausgerichtet, sondern stellt eine möglichst
hohe Verfügbarkeit von Strom ins Zentrum. Energieeffiziente Rechenzentren,
die eine geringere Anschlussleistung für eine bestimmte Rechenleistung
benötigen, zahlen nach dieser Logik weniger auf das Erreichen des „strategischen
Ziels“ ein als solche mit relativ hohem Stromverbrauch. Aus Sicht der
Fragestellenden steht die Zielsetzung der Bundesregierung damit im Widerspruch zu
ihrem Ziel der Förderung nachhaltiger Rechenzentren.
Dieser Widerspruch zeichnet sich auch im ersten Entwurf zum EnEfG ab:
Während die aktuelle Bundesregierung in dem (geleakten) Entwurf für ihre
Rechenzentrumsstrategie Energieeffizienz und Abwärmenutzung entsprechend der
Konsultationsergebnisse als zentrale Faktoren für die Planung und den Betrieb
von Rechenzentren bezeichnet, zeigt ein erster (ebenfalls geleakter)
Referentenentwurf für eine Novelle des Energieeffizienzgesetzes, dass die
Effizienzvorgaben für Rechenzentren (PUE (Power Usage Effectiveness)-Werte)
gelockert werden sollen, für die Pflicht zur Abwärmenutzung für Rechenzentren
deutlich mehr Ausnahmen eingeführt werden sollen und auch die Pflichten zur
Einführung eines Energiemanagementsystems deutlich eingeschränkt werden
sollen (www.gfbu-consult.de/de/aktuell/entwurf-zur-aenderung-des-energieeffi
zienzgesetzes-enefg).
In der Vergangenheit hatte die Bundesregierung 2021 zur Nachhaltigkeit der IT
des Bundes ein weiterentwickeltes Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit
konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ (Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit)
beschlossen. Dazugehörige jährliche Monitoringberichte der Bundesregierung
wurden veröffentlicht, zuletzt für das Berichtsjahr 2023 (www.bundesregierun
g.de/resource/blob/992814/2348512/84fb805519ce5d426b78648a6ced80b7/20
25-04-23-monitoringbericht-2023-nachhaltigkeit-data.pdf?download=1).
Weiterhin gibt es eine Green-IT-Initiative des Bundes, die vom IT-Rat und dem
CIO (Chief Information Officer)-Board der Bundesregierung gesteuert wird.
Ihr Ziel ist die Umsetzung der über 70 Maßnahmen der umweltpolitischen
Digitalagenda von 2020 (www.bundesumweltministerium.de/themen/digitalisieru
ng/green-it-initiative/ueberblick-green-it-initiative). Hierzu sollte es laut
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/15028 im Jahr 2025 eine Gesamtüberprüfung geben.
Daneben hat sich beim IT-Planungsrat als zentrales politisches
Steuerungsgremium zwischen Bund und Ländern im Oktober 2019 eine
Koordinierungsgruppe Green-IT gegründet (www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2019-63).
Zudem gibt es eine Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung beim
Bundesministerium des Innern (BMI), die wiederum eigene Leitfäden herausgibt, u. a.
für die Produktgruppe Informations- und Kommunikationstechnik (www.nachh
altige-beschaffung.info/SharedDocs/Produktgruppenblaetter/PGBL_IT/PGB_I
T.html?nn=5144814). Nach Ansicht der Fragestellenden lässt diese
Organisationsstruktur Zweifel daran aufkommen, ob überhaupt eine organisierte und
abgestimmte Green-IT-Strategie der Bundesregierung existiert.
Die vorliegende Kleine Anfrage zielt vor diesem Hintergrund darauf ab, den
aktuellen Status-quo der Nachhaltigkeit der RZ des Bundes mit Blick auf ihre
Klimawirkung zu erheben sowie eine Fortschrittsbewertung im Vergleich zu
den bisherigen Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksache 20/15028 vom
Januar 2025, auf Bundestagsdrucksache 20/9667 vom November 2023, auf
Bundestagsdrucksache 20/3619 vom August 2022 und auf Bundestagsdrucksache
19/31210 vom Mai 2021 zu ermöglichen, sowohl in Bezug auf das
Vorhandensein von Daten relevanter Messgrößen als auch in Bezug auf das bisher
niedrige Niveau der Nachhaltigkeit.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Rechenzentren (RZ) nutzt die Bundesregierung Stand Februar
2026 (bitte RZ nach der Definition entsprechend der Antwort zu Frage 8
auf Bundestagsdrucksache 20/9667 berücksichtigen und ausdrücklich
auch alle RZ im Geschäftsbereich des BMI einschließlich RZ zum Betrieb
der Netze des Bundes und des Digitalfunks angeben, wie bereits in der
Antwort zu Frage 5a auf Bundestagsdrucksache 20/3619)?
a) Wie hat sich die Anzahl der RZ im Laufe der letzten zwei Jahre (2024,
2025) verändert (die in den Antworten auf die gleichlautende Frage 1a
der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksache 20/14543, der
Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/9667 und der Antwort
zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/3619 nicht enthaltenen RZ
für die Netze des Bundes bitte miterfassen)?
b) Wie viele der aktuell genutzten RZ werden im Eigenbetrieb genutzt?
c) Wer betreibt die aktuell genutzten RZ, die nicht im Eigenbetrieb
stehen?
d) Wie viele RZ sollen in den Jahren 2026, 2027, 2028 und 2029 genutzt
werden (bitte entsprechend der Zählweise in Frage 1 jeweils für jedes
Bundesministerium und das Bundeskanzleramt sowie deren
nachgeordneten Behörden und alle nicht zugeordneten Geschäftsbereiche
eine jeweils geplante Gesamtzahl für die Anzahl RZ in den genannten
Jahren angeben)?
2. Welche der in Frage 1 erfragten RZ erfüllen jeweils welche Kriterien des
Blauen Engels für RZ (DE-UZ (Deutschland – Umweltzeichen) 228;
Vergabekriterien unter https://produktinfo.blauer-engel.de/uploads/
criteriafile/de/211/DE-UZ-228-202301-de-Kriterien-V3.pdf)?
a) Für welche neuen RZ des Bundes, deren Aufbau seit Veröffentlichung
der Umweltpolitischen Digitalagenda im März 2020 begann oder
deren Aufbau seitdem geplant wurde (vgl. Frage 1), werden
entsprechend dieser Digitalagenda die Kriterien des Blauen Engels ganz oder
teilweise angewendet und für welche nicht (bitte auch angeben,
welche Kriterien des Blauen Engels erfüllt werden bzw. künftig erfüllt
werden und welche nicht; Master-RZ bitte als solche markieren)?
b) Falls die Kriterien des Blauen Engels nur teilweise oder gar nicht
berücksichtigt wurden oder werden, bitte begründen, warum jeweils
nicht?
c) Wird die Bundesregierung diese Kriterien als Förderkriterium in
Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft verbindlich machen?
3. Was ist der Stand des Aufbaus des Masterrechenzentrums in Berlin?
a) Kann das Masterrechenzentrum Berlin wie geplant im März 2026
produktiv gesetzt werden?
b) Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit diesem Schritt?
c) Was ist der Status der Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur
Umsetzung der Blauer-Engel-Kriterien in den Haupt-RZ, das laut
Antwort der Bundesregierung vom 20. Februar 2025 auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 weiterverfolgt werden
sollte?
4. Wie ist der Stand der Umstellung aller RZ des Bundes auf Nutzung
erneuerbarer Energien?
a) Wie hoch war der Gesamtenergieverbrauch bei jedem der in Frage 1
erfragten RZ in den Kalenderjahren 2024 und 2025 in kWh?
b) Wie hoch war dabei der Anteil erneuerbarer Energien in Prozent in
den Jahren 2024 und 2025?
c) Wurde die im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit von 2021
festgelegte Umstellung aller Bundesliegenschaften auf 100 Prozent
Ökostrom bis Ende 2024 auch für alle der in Frage 1 erfragten RZ des
Bundes erreicht?
d) Wenn nein, bis wann sollen wirklich alle RZ des Bundes mit 100
Prozent Ökostrom versorgt sein?
e) Welche der in der Antwort zu Frage 1 genannten Rechenzentren
werden derzeit zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben?
5. Welche Kältemittel werden aktuell in den in Frage 1 erfragten RZ jeweils
genutzt, und wie klimaschädlich sind sie (bitte die genaue Substanz und
die Beurteilung ihrer Klimaschädlichkeit angeben)?
a) Wann ist eine Umrüstung der RZ, die klimaschädliche Kältemittel
nutzen, auf welche klimafreundlicheren Kältemittel jeweils geplant?
b) Wenn keine Umrüstung geplant ist, bitte jeweils angeben, warum
nicht?
6. Bei welchen der in Frage 1 erfragten RZ erfolgt eine Nutzung ihrer
Abwärme?
a) Wenn Abwärme genutzt wird, welcher Anteil Abwärme wird für
welche Art der Nachnutzung verwendet (bitte je RZ angeben)?
b) Bei welchen RZ gibt es Daten zum Energy Reuse Factor (ERF), und
was ist der jeweilige Wert (bitte je RZ angeben)?
c) Bei welchen RZ ist eine Umstellung auf Nutzung der Abwärme bis
wann und auf welche Weise geplant?
7. In welcher Form sind Nachhaltigkeitskriterien Bestandteil bestehender
Verträge zur Erbringung von RZ-Dienstleistungen im Auftrag des
Bundes?
a) Welchen Grad der Verbindlichkeit haben diese Kriterien (hier bitte für
jedes in Frage 1 erfragte RZ, das sich nicht im Eigenbetrieb befindet,
eine konkrete Angabe machen)?
b) Sind insbesondere die folgenden Kriterien Teil solcher Verträge: (I)
Nutzung erneuerbarer Energien für den Betrieb des RZ, (II) Einsatz
klimafreundlicher Kältemittel, (III) Mindesteffizienzkriterien
(beispielsweise PUE-Wert), (IV) Abwärmenutzung?
8. Hält die Bundesregierung an dem in § 15 des Klimaschutzgesetzes
festgeschriebenen Ziel, sich selbst bis 2030 klimaneutral zu organisieren, fest,
oder plant sie Initiativen zur Aufweichung dieses Ziels, und wenn ja,
welche?
9. Bezieht sich das Ziel der Klimaneutralität der RZ des Bundes bis 2030
laut § 15 des Klimaschutzgesetzes aus Sicht der Bundesregierung konkret
a) nur auf die Klimaneutralität des für den Betrieb der RZ erforderlichen
Stroms,
b) auch auf die Herstellung der eingesetzten Hardware und
Netzwerktechnik,
c) auch auf den Bau und Betrieb des Gebäudes,
d) auch auf sonstige im Zusammenhang mit der Entstehung, Wartung
und dem Betrieb der RZ entstehende Treibhauseffekte und wenn ja,
auf welche konkret?
10. Was ist der Stand des RZ-Registers?
a) Wann plant die Bundesregierung, das Portal des
Rechenzentrumsregisters öffentlich verfügbar zu machen, auf dem die
Energieeffizienzdaten von Rechenzentren gemäß § 13 EnEfG veröffentlicht werden
können?
b) Wie viele Rechenzentren haben bisher Effizienzdaten gemäß § 13
EnEfG auf anderem Wege veröffentlicht?
c) Sind alle mutmaßlich dazu verpflichteten RZ ihrer Meldepflicht zum
letzten Stichtag am 31. März 2025 bzw. 1. Juli 2025 (RZ mit einer
Nennanschlussleistung von 300 bis 500 kW) nachgekommen?
d) Wie wird geprüft, ob meldepflichtige RZ tatsächlich gemeldet wurden,
und welche Art von Mahnungen oder Sanktionen wurden bisher in
welcher Anzahl veranlasst?
e) Wie viele Meldungen hat das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle von
Betreibern erhalten, deren letztendliche Muttergesellschaft ihren Sitz
außerhalb der EU hat (bitte nach USA und sonstigen Drittländern
aufschlüsseln)?
f) Wie viele Bußgeldverfahren gemäß § 19 EnEfG wurden bereits
eröffnet (bitte gemäß der zugrunde liegenden Vorschrift und bei
Bußgeldern gemäß §§ 11 und 13 gemäß der Größe der Rechenzentren
(installierte Leistung: <500 kW, 500 bis 1 000 kW, 1 bis 2MW, 2 bis 10 MW,
>10 MW) aufschlüsseln)?
11. Wie viele der in Frage 1 erfragten RZ des Bundes beteiligen sich Stand
Dezember 2025 mit ihren Daten am RZ-Register?
a) Wie viele dieser im Register erfassten RZ beteiligen sich daran
aufgrund rechtlicher Verpflichtung (über 300 kW nicht redundante
Nennleistung), und wie viele freiwillig?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung eine interne Verpflichtung zur
Beteiligung der RZ des Bundes (mit und ohne Eigenbetrieb) am
Energieeffizienzregister, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht, und
wenn ja, welche RZ sollen dann erfasst werden?
12. Wie hat sich die Abwärmenutzung von RZ entwickelt?
a) Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass
Unternehmen über ihre Meldepflicht und laufende Fristen bezüglich
Abwärme gemäß § 17 Absatz 2 EnEfG in Kenntnis sind und diese
einhalten?
b) Wie oft wurde die Auskunftspflicht für mögliche Abwärmenutzung
gemäß § 17 Absatz 1 bereits von RZ des Bundes in Anspruch
genommen und mit jeweils welchem Ergebnis?
c) Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen oder geplant, um die
Abnahme von Abwärme durch Liegenschaften des Bundes oder von
Unternehmen mit Beteiligung des Bundes zu fördern, und wenn ja,
welche?
13. Wie ist der Stand der Gesamtüberprüfung des Maßnahmenprogramms
Nachhaltigkeit, die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 14c der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 für 2025
vorgesehen war?
14. Inwiefern wurden und werden folgende im Maßnahmenprogramm
Nachhaltigkeit, zuletzt aktualisiert im August 2021 (www.bundesregierung.de/r
esource/blob/2196306/1953740/ebd13260efc4a78665ced24a902816d4/20
21-08-25-massnahmenprogramm-nachhaltigkeit-2021-data.pdf) erwähnte
Vorgaben von der Bundesregierung seit Januar 2025 in der Praxis
tatsächlich umgesetzt:
a) „In Zukunft zu planende Rechenzentren (Neubau) sind gemäß den
Anforderungen der Blauer Engel Kriterien DE-UZ 161 zu konzipieren“?
b) „Wird externe Rechenzentrumsleistung beauftragt (beispielsweise
Web-Hosting, Server Hosting, Online Datenspeicherung) müssen
ebenfalls die entsprechenden Kriterien des Blauen Engels für
Rechenzentren eingehalten werden“?
c) „Wird Rechenzentrumsfläche bei einem Co-Location-Rechenzentrum
gemietet, müssen die Kriterien des Blauen Engel für Co-Location-
Rechenzentren (DE-UZ 214) eingehalten werden“?
15. Hält die aktuelle Bundesregierung an dem Maßnahmenprogramm
Nachhaltigkeit fest, und plant sie, dieses fortzuschreiben (wenn nein, bitte
begründen)?
16. Was ist der Stand der Anwendung des überarbeiteten Berichtswesens
Green IT nach Beschluss des CIO-Boards?
a) Welche Ergebnisse ergab das bisherige Monitoring durch die Green-
IT-Initiative, das nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort
zu Frage 15d der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/15028 im Jahr 2025 (für das Berichtsjahr 2024) erstmals auf einer
aufschlussreicheren Datenbasis durchgeführt werden sollte?
b) Welche Verbindlichkeit ergibt sich aus dem Monitoring der
Nachhaltigkeit der Bundes-IT für das Handeln der Bundesregierung?
c) Sind die Kennzahlen in 2025 erhoben worden, wie in der Antwort zu
Frage 15a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028
angekündigt (wenn dies nicht oder nur teilweise geschehen ist, bitte
begründen)?
d) Wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung der Kennzahlen
aus 2025 auf der Webseite der Green-IT-Initiative, wie in der Antwort
zu Frage 15a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/15028 angekündigt?
e) Hat die Bundesregierung das Tool zur Erhebung dieser Kennzahlen in
2025 bereitgestellt (bitte Zeitpunkt nennen), wie in der Antwort zu
Frage 15c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028
angekündigt?
f) Ist der Quellcode des Tools wie geplant veröffentlicht worden?
g) Wenn dies nicht erfolgt ist, für wann ist die Bereitstellung geplant,
oder warum ist sie ggf. nicht mehr geplant?
17. Plant die Bundesregierung, weiterhin Berichte über den
Gesamtenergieverbrauch der Bundes-IT zu veröffentlichen, wie es bis 2024 jeweils für
das Vorjahr erfolgt ist (zuletzt für 2023 unter www.bundesumweltminister
ium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Digitalisierung/green_it_
berichtswesen_2023_bf.pdf)?
a) Wenn ja, wo ist der Bericht für 2024 und 2025 veröffentlicht, oder
wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Mit welchen konkreten Maßnahmen versucht die Bundesregierung,
den Gesamtenergieverbrauch durch die Bundes-IT zu senken, auch
über die Steigerung der Energieeffizienz von RZ des Bundes hinaus?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Umfrage
„Rechenzentren & Ressourcenverbrauch“ (https://algorithmwatch.org/de/wp-conte
nt/uploads/2025/10/251027_AW_ORG_FinalReport_Deutschland_DE-
1.pdf), nach der
a) mehr als die Hälfte der Befragten in Deutschland sich im
Zusammenhang mit Rechenzentren Sorgen um ihre Wasserversorgung und
umliegende Ökosysteme machen und
b) rund zwei Drittel der Befragten der Maßnahme zustimmen würden,
dass Rechenzentren nur gebaut werden sollten, wenn zu diesem
Zweck neue erneuerbare Energiequellen geschaffen werden?
19. Welche Schlüsse und konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung
aus diesen Ergebnissen ab?
20. Auf welcher Faktengrundlage, wie z. B. Evaluationsergebnisse oder
wissenschaftlichen Erkenntnisse, ist die Bundesregierung zu der
Einschätzung gelangt, dass Vorgaben bei Energieeffizienz und Abwärmenutzung
für Rechenzentren gelockert werden sollten, wie es in dem geleakten
Referentenentwurf für die Novelle des EnEfG zu lesen ist?
21. Welche Bedarfsplanungen legt die Bundesregierung der derzeit in der
Erarbeitung befindlichen Rechenzentrumsstrategie zugrunde?
a) Welche Rechenleistungskapazität in Rechenzentren in Deutschland
strebt die Bundesregierung bis 2030 an, und wie quantifiziert sie diese
unabhängig vom Stromverbrauch (z. B. in flops)?
b) Hält die Bundesregierung die Anschlussleistung für ein geeignetes
Messinstrument für Rechenzentrumskapazitäten, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass stromsparende Rechenzentren gefördert
werden sollen und Anschlussleistung keine Aussage über die tatsächliche
Rechenleistung treffen kann?
Berlin, den 10. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Aaron Valent (Kleine Anfrage)
- asked ← Agnes Conrad (Kleine Anfrage)
- asked ← Anne-Mieke Bremer (Kleine Anfrage)
- asked ← Bodo Ramelow (Kleine Anfrage)
- asked ← Christin Willnat (Kleine Anfrage)
- asked ← Clara Bünger (Kleine Anfrage)
- asked ← David Schliesing (Kleine Anfrage)
- asked ← Donata Vogtschmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Ferat Koçak (Kleine Anfrage)
- asked ← Gregor Gysi (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Krampe (Kleine Anfrage)
- asked ← Katrin Fey (Kleine Anfrage)
- asked ← Luke Hoß (Kleine Anfrage)
- asked ← Mareike Hermeier (Kleine Anfrage)
- asked ← Sascha Wagner (Kleine Anfrage)
- asked ← Sonja Lemke (Kleine Anfrage)
- authored ← Clara Bünger
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Sonja Lemke
- part_of_vorgang → Klimawirkung und Monitoring der Nachhaltigkeit der IT des Bundes bei Rechenzentren (Kleine Anfrage)