Zum aktuellen und künftigen Energiebedarf einer deutschen KI-Recheninfrastruktur (Antwort zu Drs. 21/1106)
Text
Zum aktuellen und künftigen Energiebedarf einer deutschen KI-Recheninfrastruktur (Antwort zu Drs. 21/1106)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1263
21. Wahlperiode 18.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander
Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1106 –
Zum aktuellen und künftigen Energiebedarf einer deutschen
KI-Recheninfrastruktur
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die fortschreitende Digitalisierung des öffentlichen, wirtschaftlichen und
privaten Lebens hat praktisch alle Bereiche der modernen Gesellschaft erfasst.
Mittels Glasfasernetzen und 5G-Mobilfunknetzen lassen sich rasch wachsende
Datenpakete in kurzer Zeit übertragen und in Rechenzentren verarbeiten; diese
Kapazitäten werden durch Videoanwendungen, Streamingdienste, das Internet
der vernetzten Dinge, durch autonomes Fahren und durch Anwendungen der
Smart Cities nachgefragt. Größte Treibkraft der Digitalisierung ist die
Künstliche Intelligenz (KI), die seit der Veröffentlichung von ChatGPT im November
2022 das Labor verlassen hat und sich auf Milliarden privater Rechner und
Telefone wiederfindet, in die Steuerungszentralen der Unternehmen
eingezogen ist und auch die Verwaltung, die Schulen und Arbeitsplätze verändern
wird.
Dabei ist keine Anwendung der Daten- und Digitalindustrie so energieintensiv
wie KI. Ein Bericht der Internationalen Energie Agentur (IEA) kommt zum
Ergebnis, dass Rechenzentren, die für die Verarbeitung von KI-Anwendungen
unerlässlich sind, bereits für 1,5 Prozent des weltweiten Stromverbrauches
verantwortlich sind (vgl. https://iea.blob.core.windows.net/assets/601eaec9-ba
91-4623-819b-4ded331ec9e8/EnergyandAI.pdf, hier S. 37). Ein KI-
spezifisches Rechenzentrum kommt dem Bericht zufolge auf eine Kapazität von
100 MW, was dem Stromverbrauch 100 000 privater Haushalte entspricht
(ebd., hier S. 38).
Große Hyperscaler wie Google, Microsoft und Amazon setzen zum Stillen des
Energiehungers ihrer Rechenzentren in den USA zunehmend auf Kernkraft
(vgl. www.heise.de/news/Microsofts-KI-Stromhunger-US-Atomkraftwerk-sol
l-vorzeitig-reaktiviert-werden-10463412.html). Für die global operierenden
Konzerne ist diese Form der Energiegewinnung offenbar attraktiv, weil sie die
nachgefragten Mengen zu akzeptablen Preisen, in definierten Volumina und
ohne saisonale Schwankungen zu liefern imstande ist. Die derzeit in
Deutschland an das Stromnetz angeschlossenen Datenzentren werden ihren
Energiebedarf Schätzungen zufolge bis zum Jahr 2037 knapp verdoppeln (vgl. www.hei
se.de/news/Regierung-Stromverbrauch-von-Rechenzentren-duerfte-sich-bis-2
037-verdoppeln-10194665.html). Derzeit liegt der Anteil der Rechenzentren
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 15. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
am Strombedarf der deutschen Industrie bei knapp 10 Prozent (vgl. https://de.s
tatista.com/statistik/daten/studie/236757/umfrage/stromverbrauch-nach-sektor
en-in-deutschland/) bei tendenziell steigender Tendenz.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
das Ziel formuliert, „Deutschland als KI-Nation“ zu etablieren. Das bedeute
„massive Investitionen in die Cloud- und KI-Infrastruktur sowie in die
Verbindung von KI und Robotik“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitio
nsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, hier S. 4). Über Rechenzentren heißt es
im Text: „Durch eine Digitalisierungsoffensive bei Stromnetzbetreibern und
mehr Transparenz über Netzanschlusskapazitäten erleichtern wir die Planung
und Integration von Rechenzentren in das Stromnetz“ (ebd., hier S. 68).
Derzeit ist der Wirtschaftsstandort Deutschland unattraktiv für den Aufbau
und den Betrieb von KI-tauglichen Rechenzentren im Vergleich zu anderen
Standorten. Nicht nur sind laut Medien die Baukosten für Rechenzentren im
Vergleich zu anderen europäischen Ländern in Deutschland mit die höchsten,
auch die deutschen Strompreise, die rund 60 Prozent der Betriebskosten eines
Rechenzentrums ausmachen, sind doppelt so hoch wie in den USA (vgl.
www.handelsblatt.com/politik/international/nvidia-nvidia-chef-kommt-nach-b
erlin-das-steckt-hinter-der-werbetour/100134592.html).
1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen Investitionsbedarf
in eine KI-taugliche Recheninfrastruktur, damit Deutschland eine „KI-
Nation“ werden kann (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wie hoch wird nach Auffassung der Bundesregierung der Anteil
staatlicher Fördergelder inklusive Subventionen hieran sein, und auf
welche Einzelpläne des Haushaltsentwurfs 2025 verteilt sich dieser
(bitte ausführen)?
b) Wie hoch wird nach Auffassung der Bundesregierung der Anteil
privater beziehungsweise unternehmerischer Investitionen hieran sein?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Es gibt keine fest definierte Schwelle an KI-tauglicher Recheninfrastruktur, ab
der das Zielbild einer „KI-Nation“ automatisch erreicht wäre, und die
verfügbare Rechenleistung kann hier auch bestenfalls ein Teilindikator sein. Daher
existiert innerhalb der Bundesregierung auch kein Schätzwert dazu. Grundsätzlich
sollten Investitionen in Recheninfrastruktur in erster Linie unternehmerisch
getrieben sein.
2. Wie hoch wird nach Einschätzung der Bundesregierung der
Energieverbrauch deutscher KI-tauglicher Rechenzentren in zehn Jahren sein
(gemessen in Gigawatt), und aus welchen Energiequellen soll nach den
Vorstellungen der Bundesregierung deren Stromversorgung erfolgen (bitte
ausführen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wie hoch der
Energieverbrauch deutscher KI-tauglicher Rechenzentren in zehn Jahren sein könnte. Ein
Gutachten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)
schätzt, dass der Stromverbrauch aller Rechenzentren in Deutschland im Jahr
2035 bei ca. 42 TWh pro Jahr liegen könnte.
Das Energieeffizienzgesetz schreibt vor, dass Betreiber von Rechenzentren
ihren Stromverbrauch in ihren Rechenzentren bilanziell ab dem 1. Januar 2027
zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren Energien decken.
3. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine stabile
Stromversorgung unerlässlich ist, um in Deutschland KI-taugliche Rechenzentren
wirtschaftlich zu betreiben?
a) Wenn ja, ist nach Auffassung der Bundesregierung das deutsche
Stromnetz grundsätzlich auf den absehbar wachsenden Energiebedarf
der Daten- und Digitalwirtschaft in Deutschland ausgelegt?
b) Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um die
Stromversorgung in Deutschland stabil und sicher zu halten?
c) Wenn ja, leistet für die Bundesregierung auch die Kernkraft, speziell
jene Small Modular Reactors (SMR) der jüngsten Generation,
perspektivisch einen Beitrag zur Schaffung und zum Erhalt einer
stabilen und sicheren Stromversorgung?
d) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung einer stabilen Stromversorgung für
KI-taugliche Rechenzentren bewusst. Das deutsche Stromnetz zählt bereits
heute zu den stabilsten Stromnetzen der Welt. Die Bundesregierung steht im
kontinuierlichen Austausch mit den Stromübertragungsnetzbetreibern, die die
Aufgabe haben, das Stromsystem stabil und das Netz sicher und robust zu
halten. Sie stellt durch verschiedene Maßnahmen sicher, dass die
Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in der Lage sind, ihrer Aufgabe nachzukommen.
Beispielhaft kann auf die Roadmap Systemstabilität oder auf den
Systemstabilitätsbericht gemäß § 12i des Energiewirtschaftsgesetzes verwiesen werden. Ende 2023
hatte die Bundesregierung die (vom damaligen Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz mit Beteiligung der Bundesnetzagentur, von
Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern, Anlagenherstellern, Verbänden,
Normungsgremien und der Wissenschaft entwickelte) Roadmap Systemstabilität
beschlossen. Die Roadmap identifiziert alle Prozesse und Prozess-
Weiterentwicklungen, die für die Systemstabilität relevant sind, benennt die verantwortlichen
Akteure und gibt an, bis wann die jeweilige Umsetzung erfolgen muss. Mit
dem Systemstabilitätsbericht 2025 stellen die deutschen
Übertragungsnetzbetreiber den aktuellen Stand der einzelnen Stabilitätsaspekte des Stromsystems
dar.
Die Bundesnetzagentur führt zudem fortlaufend ein Monitoring der
Versorgungssicherheit in Deutschland durch. Der 2023 von der Bundesnetzagentur
vorgelegte und veröffentlichte „Versorgungssicherheitsbericht Strom“ bezieht
sich dabei auf die aktuellen Planungen der Bundesregierung und sieht die
Stromversorgung im Berichtszeitraum bis 2031 weiterhin auf hohem Niveau
gewährleistet. Zusätzlich stehen dem System auch Reservekapazitäten zur
Verfügung, um die Absicherung auch in außergewöhnlichen Situationen zu
gewährleisten. Darüber hinaus bereitet das BMWE die Ausschreibung von
Gaskraftwerken und die Einführung eines technologieneutralen, umfassenden
Kapazitätsmechanismus vor.
Der Einsatz von Small Modular Reactors würde der geltenden Rechtslage
widersprechen. Zudem gibt es bislang keine in Produktivbetrieb befindlichen
solchen Reaktoren und auch keine zeitlich belastbare Perspektive für eine
mögliche Errichtung.
4. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu Auswirkungen von
KI-tauglichen Rechenzentren auf die Stabilität von Stromnetzen, und
wenn ja, welche, und wie bezieht sie diese Erkenntnisse in ihrer
Energiepolitik mit ein (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung verfügt über keine gesonderten Erkenntnisse zu
Auswirkungen von KI-tauglichen Rechenzentren auf die Stabilität von Stromnetzen.
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Baukosten für ein KI-taugliches Rechenzentrum in Deutschland,
und wie stellen sich diese Kosten im internationalen Vergleich dar?
Der Bundesregierung liegen keine fundierten Informationen über die
durchschnittlichen Baukosten für ein KI-taugliches Rechenzentrum in Deutschland
vor. Dies ist im Einzelfall stark abhängig von der Größe und der Art des
Rechenzentrums sowie der Anzahl an verbauter KI-Rechenhardware.
6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein international
wettbewerbsfähiger Strompreis unerlässlich ist, um in Deutschland KI-
taugliche Rechenzentren wirtschaftlich zu betreiben?
a) Wenn ja, welche – steuerlichen, technischen, administrativen –
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung konkret, um den Strompreis in
Deutschland auf einem international wettbewerbsfähigen Niveau zu
halten?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist bewusst, dass Strompreise der Hauptkostenblock im
Betrieb von Rechenzentren sind, und damit auch, welche Bedeutung der
Strompreis bei der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland, als aktuell
größten Rechenzentrumsstandorts in Europa, hat.
Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2025 ein umfassendes Sofortprogramm
zur Senkung der Energiepreise beschlossen. Darin ist unter anderem ein
Zuschuss zu den Netzkosten in Höhe von 6,5 Mrd. Euro vorgesehen. Von dieser
Maßnahme profitieren alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Strompreise
sinken dadurch um bis zu 3 Cent pro Kilowattstunde. Die Wirkung im
Einzelfall hängt davon ab, wie und wann der Kunde Strom verbraucht und in
welchem Verteilernetz er angeschlossen ist.
Rechenzentren profitieren weiterhin von der Fortsetzung der Finanzierung der
EEG-Kosten aus dem Bundeshaushalt. Die hierüber erwirkte Entlastung liegt
derzeit bei ca. 5 ct/kWh.
7. Kann die Bundesregierung in den in Deutschland geltenden
Strompreisen für die Industrie ein Markteintrittshemmnis für deutsche und
auswärtige Planer, Entwickler und Betreiber KI-tauglicher Rechenzentren
erkennen, und wenn ja, bitte ausführen (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Für Investitionen in KI-Rechenzentren stellen die Strompreise einen
Standortfaktor unter vielen dar. Viele maßgebliche Standortfaktoren sind in Deutschland
positiv ausgeprägt, darunter ein passender regulatorischer Rahmen, die Dichte
an Internetknoten, Kunden und Daten, aber auch das Engagement für
erneuerbare Energien. Dies trägt dazu bei, dass Deutschland der größte
Rechenzentrumsstandort in Europa ist. Gerade für latenzkritische KI-Anwendungen sind
diese positiven Standortfaktoren deutlich relevanter als Strompreise.
8. Simuliert die Bundesregierung angesichts des stark wachsenden
Energiebedarfs der Daten- und Digitalindustrie in Deutschland einen möglichen
– auch partiellen wie befristeten – Ausfall der Stromversorgung für
Unternehmen, Gemeinden und Bürger?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und mit welchen Konsequenzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß § 11 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Betreiber
von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und
leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu
warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen,
soweit es wirtschaftlich zumutbar ist. Damit einher geht auch die Verantwortung,
möglicherweise steigenden Energiebedarf durch erforderliche Maßnahmen wie
beispielsweise Netzverstärkung und Netzausbau sicherzustellen.
Gemäß § 12 Absatz 1 EnWG haben insbesondere „Betreiber von
Übertragungsnetzen […] mit der Bereitstellung und dem Betrieb ihrer Übertragungsnetze
[…] zu einem sicheren und zuverlässigen Elektrizitätsversorgungssystem in
ihrer Regelzone und damit zu einer sicheren Energieversorgung beizutragen.“
Unabhängig vom stark wachsenden Energiebedarf der Daten- und
Digitalindustrie in Deutschland gehören Stromausfälle grundsätzlich auch zu den
unterschiedlichen Szenarien, mit denen sich die ÜNB im Rahmen ihrer
Systemverantwortung beschäftigen.
Im Rahmen des Risikovorsorgeplans Strom, der auf der Internetseite des
BMWE veröffentlicht ist, werden präventive und kurative Maßnahmen für die
Stromversorgungssicherheit ausgeführt. Eine rechtzeitige und bedarfsgerechte
Planung des Netzausbaus auf Übertragungs- und Verteilernetzebene sowie ihre
zeitgerechte Umsetzung sorgen für ein hohes Sicherheitsniveau beim
Netzbetrieb. Sie trägt dazu bei, mögliche Engpässe im Netz frühzeitig zu identifizieren
und stellt einen transparenten Prozess zur Verfügung, um prognostizierbaren
Engpässen durch Optimierung, Verstärkung und Ausbau des Netzes
entgegenzuwirken. Damit dienen der bedarfsgerechte Netzausbau und die zugrunde
liegende Netzausbauplanung sowohl der Verhinderung von Krisen als auch der
Vorbereitung auf Krisen. Des Weiteren führen die ÜNB eine kontinuierliche
Systembeobachtung und periodische Analyseverfahren hinsichtlich potenzieller
Risiken für die technische Netz- und Systemsicherheit durch, um diese
identifizieren zu können.
Der Beobachtungsraum erstreckt sich dabei sowohl über technische
Eigenschaften (unter anderem Spannung, Strom, Frequenz), den Cyberraum als auch
Wetterbedingungen sowie sonstige Umgebungseinflüsse. Tritt eine Gefährdung
der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des elektrischen
Energieversorgungssystems im Sinne des § 13 Absatz 4 EnWG auf oder ist eine solche Gefährdung zu
besorgen, entscheiden die ÜNB, durch Anwendung welcher operativer
Maßnahmen sie der Gefährdung begegnen. Den ÜNB stehen insofern die
Maßnahmen nach dem EnWG zur Verfügung.
9. Befindet sich die Bundesregierung hinsichtlich des wachsenden
Strombedarfs der Daten- und Digitalindustrie im Austausch mit Ländern, die
bei ihrer Energieversorgung primär auf Kernkraft setzen, etwa mit
Frankreich?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und mit welchen Konsequenzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung befindet sich auf EU-Ebene mit allen Mitgliedstaaten zu
diversen Energiethemen im ständigen Austausch.
10. Hat die Bundesregierung bereits mit der im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD angekündigten „Digitalisierungsoffensive bei
Stromnetzbetreibern“ begonnen, um „die Planung und Integration von
Rechenzentren in das Stromnetz“ zu erleichtern (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Wenn ja, mit welchen Zielen und gegebenenfalls ersten Ergebnissen?
b) Wenn nein, wann ist mit dem Beginn einer derartigen
„Digitalisierungsoffensive“ zu rechnen?
11. Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD angekündigt, bereits für „mehr Transparenz über
Netzanschlusskapazitäten“ gesorgt, um „die Planung und Integration von
Rechenzentren in das Stromnetz“ zu erleichtern (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Wenn ja, mit welchen Zielen und gegebenenfalls ersten Ergebnissen?
b) Wenn nein, wann ist mit der Schaffung von mehr „Transparenz über
Netzanschlusskapazitäten“ zu rechnen?
Die Fragen 10 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Maßnahmen für mehr Transparenz über vorhandene Netzanschlusskapazitäten
sowie für eine konsequente Digitalisierung des Anschlussverfahrens hat das
BMWE im Rahmen des Branchendialogs „Beschleunigung von
Netzanschlüssen“ auf Fachebene erarbeitet. Die daraus abgeleiteten Regelungen sollen im
Lichte der Ergebnisse des Energiewende-Monitorings fortentwickelt werden.
12. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob Unternehmen
ihre Planungen zur Errichtung KI-tauglicher Rechenzentren in
Deutschland zurückgestellt beziehungsweise gestrichen haben, weil ihnen die
beim Betrieb der Rechenzentren anfallenden Strompreise als zu hoch
erschienen sind (bitte ausführen)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Informationen vor.
13. Wird die Bundesregierung die nationale KI-Strategie (www.ki-strategie-
deutschland.de/) dahingehend aktualisieren, dass es ein separates Kapitel
zum wachsenden Verbrauch von Energie durch KI-Anwendungen sowie
zur Notwendigkeit ihrer verlässlichen und kostengünstigen
Bereitstellung geben wird?
a) Wenn ja, wann wird mit einer dergestalt skizzierten Aktualisierung
der nationalen KI-Strategie zu rechnen sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die in der KI-Strategie der Bundesregierung formulierten übergreifenden Ziele
haben weiterhin Bestand und werden von der Bundesregierung weiter intensiv
bearbeitet, etwa im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland.
14. Wird die Bundesregierung die Digitalstrategie (Bundestagsdrucksache
20/3329) dahingehend aktualisieren, dass es ein separates Kapitel zum
wachsenden Verbrauch von Energie durch die Digitalisierung sowie zur
Notwendigkeit ihrer verlässlichen und kostengünstigen Bereitstellung
geben wird?
a) Wenn ja, wann wird mit einer dergestalt skizzierten Aktualisierung
der Digitalstrategie zu rechnen sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
15. Wird die Bundesregierung die Datenstrategie (Bundestagsdrucksache
19/26450) dahingehend aktualisieren, dass es ein separates Kapitel zum
wachsenden Verbrauch von Energie durch die Verarbeitung digitaler
Daten sowie zur Notwendigkeit ihrer verlässlichen und kostengünstigen
Bereitstellung geben wird?
a) Wenn ja, wann wird mit einer dergestalt skizzierten Aktualisierung
der Datenstrategie zu rechnen sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Die Digitalstrategie ebenso wie die Datenstrategie der Bundesregierung waren
Projekte in der 20. Legislaturperiode. Eine Aktualisierung der Strategien ist im
Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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