Schriftliche Frage 101 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Auf welcher Faktengrundlage, wie z. B. Evaluationsergebnissen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen, ist die Bundesregierung zu der Einschät…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 101 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Auf welcher Faktengrundlage, wie z. B. Evaluationsergebnissen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen, ist die Bundesregierung zu der Einschät…
Frage 101 (Sonja Lemke, Die Linke):
Auf welcher Faktengrundlage, wie z. B. Evaluationsergebnissen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen, ist die Bundesregierung zu der Einschätzung gelangt, dass Vorgaben bei der Energieeffizienz (Kabinettsentwurf für § 11 Absatz 1 sowie Absatz 2 Satz 2 des Energieeffizienzgesetzes – EnEfG) und der Abwärmenutzung (Kabinettsentwurf für § 11 Absatz 3 Nummer 4 EnEfG) gelockert werden sollten, wie es der Kabinettbeschluss für die Novelle des EnEfG vom 24. Juni 2026 vorsieht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 9. Juli 2026:
Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren wurden praxisgerechter ausgestaltet. Rechenzentren werden häufig im sog. Co- Location oder Co-Hosting Geschäftsmodell betrieben. In diesen Fällen haben die Betreiber oftmals nur eingeschränkten Einfluss darauf, ob und wie viel des vertraglich zugesicherten Energiebedarfs von den Kunden genutzt wird. Dies kann zu Lasten niedriger, realer Energieverbrauchseffektivitätswerte (PUE-Werte) gehen. Anforderungen an die PUE von Rechenzentren sollten daher pragmatischer ausgestaltet werden. Insbesondere die Ansiedlung neuer, großer Rechenzentren erfordert die Wahl eines Standortes, an dem ein ausreichender Stromnetzanschluss vorhanden ist, was die Wahl möglicher Standorte stark limitiert. An den entsprechenden Standorten fehlt es zudem teilweise an einem geeigneten Wärmenetz, in das die Abwärme eingespeist werden kann. Die Vorgaben zur Abwärmeabgabe sollten diese Umstände berücksichtigen und eine praxisnahe Umsetzung der Abwärmenutzung unterstützen (siehe Nationale Rechenzentrumsstrategie, S. 18 f.). Grundlage ist u. a. ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zu „Stand und Entwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland“, das am 17. Januar 2025 veröffentlicht wurde (abrufbar unter: www.bundeswirtschafts ministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Technologie/stand-und-ent wicklung-des-rechenzentrumsstandorts-deutschland.pdf?_blob=publicati onFile&v=1).
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