Schriftliche Frage 75 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Fördermittel werden vom Bund und/oder von der EU für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Sternbrücke in Hamburg bereitgestellt, u…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 75 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Fördermittel werden vom Bund und/oder von der EU für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Sternbrücke in Hamburg bereitgestellt, u…
Frage 75 (Cansu Özdemir, Die Linke):
Welche Fördermittel werden vom Bund und/oder von der EU für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Sternbrücke in Hamburg bereitgestellt, und welcher Anteil dieser Mittel wird für den an die Freie und Hansestadt Hamburg zu zahlenden Ablösebetrag verwendet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 15. Juli 2025:
Nach Angaben der DB InfraGO AG betragen die Gesamtkosten der Maßnahme voraussichtlich rund 172,7 Mio. Euro. 48,66 Prozent der kreuzungsbedingten Kosten würden von der DB InfraGO AG über Bundesmittel aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) III finanziert, 51,34 Prozent von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Da die FHH ein Verlangen an die Planung der DB InfraGO AG gestellt hatte, beteiligte sich diese gemäß den Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes an den Kosten der Erneuerung der Eisenbahnbrücke. Die neue Eisenbahnbrücke geht nach Abschluss der Bauarbeiten in das Eigentum der DB InfraGO AG über. Aufgrund der Beteiligung der FHH an den Kosten zahlt die DB InfraGO AG nach Fertigstellung des Bauwerks an die Stadt einen sogenannten Vorteilsausgleich, auch als Ablösebetrag bezeichnet. Dieser Wert beträgt voraussichtlich 49,2 Mio. Euro und wird nach Angaben der DB AG über die LuFV III aus Bundesmitteln finanziert.
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