Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF)
Text
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) vertritt als nationaler Dachverband die Interessen der Fluglärmkommissionen und damit der Flughafenanrainer an deutschen Flughäfen gegenüber Politik, Behörden und der Luftverkehrswirtschaft. Im Rahmen der Interessenvertretung engagiert sich die ADF insbesondere für Umwelt- und Lärmschutzpolitik, Verkehrspolitik, Raumordnung und Gesundheitsschutz. Ziel ist dabei, die Fluglärmbelastung der Menschen im Umfeld der Flughäfen und andere luftverkehrsbedingte Immissionen so gering wie möglich zu halten und dadurch fluglärmbedingte Gesundheitsrisiken (z. B. Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen) zu reduzieren bzw. zu vermeiden und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld der Flughafen zu verbessern.
Die in Deutschland für jeden Verkehrsflughafen vorgeschriebenen Fluglärmkommissionen setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und Landkreise rund um die Flughäfen sowie der Luftverkehrswirtschaft zusammen. Den Beteiligten ist daher bereits durch ihre politische Funktion sowohl an der Prosperität der Standorte als auch an einem so leisen Flugbetrieb wie möglich gelegen. Aufgrund dieser Zusammensetzung sind die von den Fluglärmkommissionen erarbeiteten Positionen bereits interessensabwägend erstellt. Durch Stellungnahmen, den Austausch mit Entscheidungsträgerinnen auf Bundes- und Landesebene und Fachveranstaltungen wirkt die ADF aktiv auf politische und administrative Prozesse ein, um praktikable Lösungen für einen umwelt- und gesundheitsverträglichen Luftverkehr zu fördern.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Verkehrspolitik; Luft- und Raumfahrt
Regelungsvorhaben:
- Änderung des Luftverkehrsgesetzes: Das Luftverkehrsgesetz soll nach den einführenden Aussagen im Referentenentwurf insbesondere um Regelungen zum Fluglärmschutz im zivilen Luftverkehr ergänzt werden. Die ADF beurteilt die vorgeschlagenen Regelungen und macht Änderungs- und Ergänzungsvorschläge.
- Evaluation der Dritten Fluglärmschutzverordnung: Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes: Bewertung und Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Dritten. FlugLSV (Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung)
Relationen
Keine Relationen.