Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen e.V.
Text
Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Zweck des Bundesverbandes ist es, die wirtschaftspolitischen, insbesondere die sich hieraus ergebenden fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber staatlichen Institutionen, Dienststellen, Behörden und Einrichtungen der Wirtschaft zu vertreten und zu fördern;
die Mitglieder über alle der Geschäftsstelle bekannt gewordenen einschlägigen Anordnungen und Hinweise der genannten Institutionen, Einrichtungen usw. zu unterrichten;
den Austausch wirtschaftlicher Nachrichten und Erfahrungen zu fördern, Richt¬linien zu geben und seine Mitglieder in allen Fragen zu beraten;
die Fairness im Wettbewerb zu fördern und insbesondere, gemäß § 13 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, gegen unlautere Wettbewerbs-handlungen vorzugehen;
die Öffentlichkeit über den Zweck des Bundesverbandes und seiner Ziele, sowie über die Ziele und Probleme im Geschäftsfeld der Luftsicherheit zu unterrichten;
grundsätzlich die Richtlinien der Tarifpolitik festzulegen, die Tarifverhandlungen zu koordinieren, Tarifverträge abzuschließen und deren Allgemeinverbindlich¬keit anzustreben.
Der Bundesverband versteht sich als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband und als ein auf freiwilligem Zusammenschluss beruhender Verband seiner Mitglieder im Sinne von Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und als Sozialpartner für eine freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.
Der BDLS ist die Stimme der Luftsicherheitsunternehmen. In diesem Zusámmenhang nimmt er die Interessen seiner Mitglieder wahr. Er vertritt die wirtschaftlichen, wirtschaftspolitischen und die sich daraus ergebenden fachlichen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen auf nationaler und europäischer Ebene. Der BDLS ist davon überzeugt, dass im komplexen und komplizierten System des Luftverkehrs ein ständiger, intensiver Austausch sowie eine enge und vertrauensvolle Kooperation mit der Politik, den zuständigen Ministerien und Behörden, den Flughafenbetreibern und den Luftverkehrsgesellschaften, bzw. deren Interessenvertretungen, sowie den Tarifpartnern notwendig ist, um die bestmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband legt der BDLS grundsätzlich die Richtlinien der Tarifpolitik fest, koordiniert die Tarifverhandlungen, schließt Tarifverträge ab und strebt deren Allgemeinverbindlichkeit an.
Um diese Ziele zu erreichen, hält der BDLS die folgenden ersten Schritte für erforderlich:
- Vereinheitlichung und Vereinfachung der gesetzlichen und behördlichen Regelungen im Bereich der Luftsicherheit, sowohl im Hinblick auf Zuständigkeitsregelungen als auch Verfahren
- Erarbeitung einheitlicher nationaler und europäischer Standards für den Aufgabenvollzug
- verbindliche Festlegung dieser Standards durch entsprechende Normen und Zertifikate
- Vereinheitlichung aller Schulungs-, Prüfungs- und Auditierungsverfahren
- Erarbeitung gesetzlicher und tariflicher Regelungen, um im Fall von Arbeitskämpfen die übergeordneten Interessen der Bevölkerung und der Wirtschaft angemessen und ausreichend zu berücksichtigen
- ständige Weiterentwicklung der Kontrollverfahren, insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Technik sowie der zunehmenden Digitalisierung
Grundlagen der Arbeit sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik.
Um die Rahmenbedingungen in der Luftsicherheit zu verbessern, unterhalten wir einen „interfraktionellen Dialog“. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen in der Luftsicherheit und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung von Verbesserungen. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Interessenbereiche: Verkehrspolitik; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Digitalisierung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Handel und Dienstleistungen; Öffentliches Recht; Verkehrsinfrastruktur; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Politisches Leben, Parteien; Strafrecht; Rechtspolitik; Arbeitsmarkt; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Parlamentarisches Verfahren; EU-Gesetzgebung; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Cybersicherheit; Datenschutz und Informationssicherheit; Terrorismusbekämpfung; Luft- und Raumfahrt
Regelungsvorhaben:
- Einbeziehung weitere Aspekte im Bundestariftreuegesetz: Zur Stärkung der Tarifbindung, des fairen Wettbewerbs und der sozialen Nachhaltigkeit soll die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden werden, wobei die Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung beruhen soll. Dies fordern und unterstützen wir.
- Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes: Wir begrüßen die Intention der Schaffung einer eigenständigen Regelung für das Sicherheitsgewerbe. Neben dem Hinweis auf die Notwendigkeit, missbräuchlichen Handlungen durch Sicherheitsunternehmen und ihre Mitarbeiter entgegenzuwirken, müssen auch die weitreichenden Fähigkeiten und Handlungsfelder der Sicherheitswirtschaft angemessen zum Ausdruck kommen. Dies sehen wir im RefE nicht hinreichend umgesetzt.
Wir fordern, dass die bislang für die Tätigkeiten in der Luftsicherheit, die spezialgesetzlich im Luftsicherheitsgesetz, der Luftsicherheitsschulungsverordnung und entsprechen-den EU-Verordnungen geregelt sind, gemachten Ausnahmen auch weiter gelten.
- Vorschläge zur Optimierung der Luftsicherheit in Deutschland: Der BDLS schlägt Maßnahmen Optimierung der Luftsicherheit in Deutschland vor. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zum Bürokratieabbau und Steigerung der Effizienz in der Luftsicherheitsbranche.
- Nationale Luftsicherheitsprogramm-Verordnung (NLspV): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern über eine Nationale Luftsicherheitsprogramm-Verordnung (NLspV)
- Entwurf der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung: Entwurf der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung
Relationen
Keine Relationen.