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Schriftliche Frage 111 von Adam Balten (AfD): Welche alternativen Standorte wurden im Rahmen des Auswahlverfahrens für die Errichtung des Nationalen Erprobungszentrums für Unbemannte Luf…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

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Schriftliche Frage 111 von Adam Balten (AfD): Welche alternativen Standorte wurden im Rahmen des Auswahlverfahrens für die Errichtung des Nationalen Erprobungszentrums für Unbemannte Luf… Frage 111 (Adam Balten, AfD): Welche alternativen Standorte wurden im Rahmen des Auswahlverfahrens für die Errichtung des Nationalen Erprobungszentrums für Unbemannte Luftfahrtsysteme (beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt) in Betracht gezogen, und welche konkreten Kriterien waren für die finale Entscheidung zugunsten des Standorts Magdeburg-Cochstedt ausschlaggebend? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 8. September 2026: Das Nationale Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme basiert auf einem Konzept des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) am Standort Cochstedt, dessen Finanzierung am 23. November 2018 vom Deutschen Bundestag mit dem Bundeshaushalt beschlossen wurde und offenkundige Unterstützung durch das Land Sachsen-Anhalt erhält. Im Rahmen der wissenschaftlichen Evaluierung des Konzepts wurden von den Gutachtern folgende Vorteile des Standorts Cochstedt identifiziert, die laut Gutachtern so an anderen Standorten in Deutschland nicht zu finden gewesen wären: • großteils unbewohnte Umgebung • großer Gestaltungsspielraum am Standort Cochstedt • Größe des verfügbaren Testgebiets • relativ geringe Entfernung zum DLR-Luftfahrtstandort Braunschweig.

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