Schriftliche Frage 12 von René Bochmann (AfD): Wie viele sicherheitsrelevante Vorfälle mit unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Jan…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 12 von René Bochmann (AfD): Wie viele sicherheitsrelevante Vorfälle mit unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Jan…
Frage 12 (René Bochmann, AfD):
Wie viele sicherheitsrelevante Vorfälle mit unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 an bzw. im unmittelbaren Umfeld deutscher Verkehrsflughäfen registriert (bitte Zahlen nach Standorten aufschlüsseln), und welche konkreten technischen Systeme zur Detektion, Identifizierung und Abwehr von Drohnen standen zum jeweiligen Zeitpunkt insbesondere am Flughafen Leipzig/Halle sowie an den übrigen betroffenen Verkehrsflughäfen tatsächlich einsatzbereit zur Verfügung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. August 2026:
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung ferner zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage 1 zu den sicherheitsrelevanten Vorfällen mit unbemannten Luftfahrtsystemen aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen kann, da potentiell Rückschlüsse zum operativen Vorgehen erfolgen könnten und damit Erfüllung der Aufgaben erschwert würde. Deshalb sind die entsprechenden Informationen gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 der VSA als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden gesondert übermittelt. Soweit nach technischen Systemen zur Detektion, Identifizierung und Abwehr von Drohnen am Flughafen Leipzig/Halle gefragt ist, wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Sören Pellmann auf Bundestagsdrucksache 21/7573, S. 24 verwiesen.1 1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Zur im Übrigen eingesetzten und einsatzbereiten Technik wird aus Gründen des Staatswohls keine Aussage getätigt (BVerfGE 124, 78 [123]). Selbst eine eingestufte Übermittlung wird dem Geheimhaltungsbedürfnis nicht gerecht, da erhebliche Sicherheitsrisiken aus den Rückschlüssen der eingesetzten Technik entstünden, falls diese bekannt werden. Das parlamentarische Informationsinteresse muss hinter dem Geheimhaltungsinteresse zurückstehen. Die gebotene Abwägung ergibt hier, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann, da hoheitliche Aufgaben nachhaltig mindestens stark erschwert, wenn nicht gar vereitelt würden. Der zugrundeliegende Sachverhalt verdeutlicht dies.
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