Rüstungsindustrie in Ostdeutschland (Antwort zu Drs. 21/7217)
Text
Rüstungsindustrie in Ostdeutschland (Antwort zu Drs. 21/7217)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7628
21. Wahlperiode 14.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Jan Köstering,
Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7217 –
Rüstungsindustrie in Ostdeutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf der Sondersitzung der Ministerpräsidentin und Ministerpräsidenten der
ostdeutschen Bundesländer am 11. Juni 2026 wurde beschlossen, dass
Ostdeutschland besonders für Drohnenerprobungszentren geeignet sei.
Festgestellt wird, dass „Drohnen […] neue zivile und militärische Möglichkeiten“
eröffnen (vgl. Tagesordnungspunkt [TOP] 4 „Drohnen – ostdeutsche
Erprobungszentren). In einem weiteren Beschluss zu TOP 6 „Sicherheit und
Verteidigung“ wird die im NATO-Bündnis besondere „geographische Lage“
Ostdeutschlands als „logistische Drehscheibe für Truppenbewegungen und
Materialverlegungen“ festgehalten. Zudem werden dort die „herausragende
Bedeutung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie als strategischen Wachstums-
und Innovationsfaktor für die regionale Wirtschaft und den Industriestandort
Ostdeutschlands“ sowie die Möglichkeiten bekräftigt, durch die Erschließung
neuer Absatzmärkte Arbeitsplätze in Ostdeutschland zu sichern. Ebenso wird
die „strategische Bedeutung“ von Dual-Use-Technologien hervorgehoben und
eine „generelle Beschleunigung der Exportverfahren für Dual-Use-Produkte“
als notwendig beschrieben, „um internationale Marktzugänge zu erleichtern
und Wettbewerbsnachteile abzubauen.“
1. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich das Risiko durch Dual-
Use-Technologien, besonders, wenn beim vorgesehenen „doppelten
Verwendungszweck“ die militärische Komponente bereits in der
Herstellungsphase intendiert ist?
Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage ist aus Sicht der Bundesregierung
eine Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik und ihrer
Bündnispartner unabdingbar, dies umfasst auch den Aufwuchs und die Stärkung der
entsprechenden verteidigungsindustriellen Basis.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
14. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Folgt die Bundesregierung der Einschätzung, dass Dual-Use-Güter eine
strategische Bedeutung haben und deren Exportgenehmigungen
beschleunigt werden müssen, um internationale Marktzugänge zu
erleichtern?
3. Plant die Bundesregierung die generelle Beschleunigung von
Exportverfahren von Dual-Use-Technologien?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Die Exportkontrolle für Dual-Use-Güter ist europarechtlich geregelt.
Die Bundesregierung prüft im Rahmen der Exportkontrolle Ausfuhren von
Dual-Use-Gütern auf der Grundlage der EU-Dual-Use-Verordnung. Die
Exportkontrollprüfung der Bundesregierung erfolgt anhand der in der Verordnung
festgelegten Kriterien im Einzelfall. Die Bundesregierung passt die
Exportkontrolle im Rahmen einer risikobasierten Betrachtung stetig an die aktuellen
sicherheitspolitischen Herausforderungen an. Ein Ziel ist auch eine
Beschleunigung der Verfahren durch Bürokratieabbau, wo immer dies unter Einhaltung
hoher Prüfstandards möglich ist.
4. Priorisiert die Bundesregierung Infrastrukturvorhaben in Ostdeutschland
aufgrund deren militärischer Bedeutung für Truppenbewegungen und
Materialverlegungen?
a) Wenn ja, welche Projekte wurden priorisiert?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Kapazitäten im Bundesbau reichen seit jeher insgesamt nicht aus, um alle
Bauaufgaben des Bundes gleichzeitig umzusetzen. Die Bauaufgaben müssen
daher wie auch bereits in den vorangegangenen Legislaturperioden auf der
Zeitachse harmonisiert werden. Konkret heißt das, dass einmal jährlich die
Bauherren eine Bauprogrammplanung unter Einbeziehung der
Bauverwaltungen der Länder erstellen. Dabei werden die kurz- und mittelfristigen zu
berücksichtigenden Bauaufgaben festgelegt und entsprechend jährlich
fortgeschrieben.
5. Konnten aufgrund einer möglichen Priorisierung von militärisch
notwendigen Infrastrukturprojekten andere Projekte ohne eine militärische
Bedeutung nicht umgesetzt werden?
Wenn ja, welche Projekte sind das?
Zu Verdrängungseffekten, die zu einer Nichtumsetzung ziviler Bauaufgaben im
Sinne der Fragestellung geführt haben, liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich Ostdeutschland
aufgrund der vorhandenen Infrastruktur für Drohnenerprobungszentren
besonders eignet, und wie begründet sie ihre Einschätzung?
Die Eignung von Standorten für die Erprobung unbemannter Luftfahrtsysteme
hängt von einer Vielzahl technischer, infrastruktureller, regulatorischer und
geografischer Faktoren ab und unterliegt immer einer Einzelfallprüfung. Auch
ostdeutsche Länder bieten großflächige, zum Teil dünn besiedelte Räume und
Konversionsflächen und ermöglichen dadurch u. a. ungestörte
Langstreckenflüge.
7. Sieht die Bundesregierung besonderen Investitionsbedarf in den
ostdeutschen Bundesländern zum Schutz des Luftverkehrs in der Nähe von
Drohnenerprobungszentren?
a) Wenn ja, plant sie, sich an diesen Investitionen zu beteiligen (bitte
nach Bundesländern angeben)?
b) Wenn nein, wie begründet sie diese Einschätzung?
Ein besonderer Investitionsbedarf wird seitens des Bundesministeriums des
Innern nicht gesehen. Die sichere Durchführung des Flugbetriebs wird durch die
bestehenden luftverkehrsrechtlichen Verfahren und Regelungen, insbesondere
auch durch geografische Gebiete sowie bei Bedarf durch aktivierbare
Flugplatzverkehrszonen (ATZ), gewährleistet.
8. Wie viele Drohnenunfälle gab es in den letzten zwölf Monaten im
Luftraum der ostdeutschen Bundesländer (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Aktenzeichen Datum Ort Bundesland Bemerkung Drittschaden
BFU25-0607 4. Juli 2025 Cochstedt Sachsen-Anhalt UAS – loss of control Unbekannt
BFU25-0802 19. August
2025
Cochstedt Sachsen-Anhalt UAS loss of engine power Unbekannt
BFU25-0833 27. August
2025
Cochstedt Sachsen-Anhalt UAS crashed on landing Nein
BFU26-0038 19. Januar
2026
Cochstedt Sachsen-Anhalt UAS crashed on landing Nein
BFU26-0049 22. Januar
2026
Cochstedt Sachsen-Anhalt UAS crashed on landing Nein
BFU26-0169 23. März
2026
Beelitz Brandenburg UAS unintentional deployment
of the emergency parachute
during landing
Nein
BFU26-0625 13. Juli
2026
Cochstedt Sachsen-Anhalt UAS Loss of control Nein
BFU26-0647 17. Juli
2026
Cochstedt Sachsen-Anhalt UAS Loss of control Nein
9. Wie hoch ist der entstandene Schaden an öffentlicher Infrastruktur durch
Drohnenunfälle (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über etwaige Schäden vor.
10. Welche Exportkontrollen sind bislang für den Bereich von bewaffneten
oder potenziell waffenfähigen Drohnen vorgesehen?
Bewaffnete Drohnen gelten als Kriegswaffen und unterfallen dem Gesetz über
die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG); deren Export ist nur mit
Zustimmung der Bundesregierung möglich. Im Übrigen greifen je nach
technischer Ausgestaltung und Erfassung in Teil I der Ausfuhrliste der
Außenwirtschaftsverordnung oder Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 (EU‑Dual-
Use-Verordnung) Ausfuhrkontrollen nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder
der EU‑Dual-Use-Verordnung.
11. In welchem Umfang wird die Kontrolle des Drohnenbaus vorgesehen,
und welche Institutionen geben die Drohnenprojekte mit Blick auf Dual-
Use-Aspekte frei?
Sollten die Drohnen dem KrWaffKontrG unterfallen, so sind für die
Herstellung Genehmigungen nach diesem Gesetz erforderlich. Für die Erteilung von
Genehmigungen sind die jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden nach
dem KrWaffKontrG verantwortlich, d. h. in der Regel das Bundesministerium
der Verteidigung, das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium
der Finanzen oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
12. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die
Rüstungsindustrie ein strategischer Wachstums- und Innovationsfaktor für die
regionale Wirtschaft und den Industriestandort Ostdeutschlands ist?
a) Wenn ja, wie und in welcher Höhe unterstützt die Bundesregierung
diesen Sektor (bitte, wenn möglich, die einzelnen Projekte angeben)?
b) Wenn nein, welche Kriterien gelten dafür ansonsten?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Markt für Rüstungsgüter in
Deutschland weiterhin stark expandieren wird und die Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie grundsätzlich ein Wachstums- und Innovationsfaktor für die
deutsche Wirtschaft sein kann. Je nach regionalen Potenzialen und
Schwerpunkten dieser Entwicklung können sich dabei auch Potenziale für die
wirtschaftliche Entwicklung betroffener Länder geben – auch für Länder
Ostdeutschlands.
Die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist insgesamt keine homogene
Branche, sondern ein sehr komplexes Netzwerk verschiedener direkt und
indirekt betroffener Wirtschaftszweige. Viele dieser Wirtschaftszweige werden
durch Fördermaßnahmen etwa in den Bereichen der regionalen Wirtschafts-
und Strukturpolitik, Industriepolitik oder Innovationspolitik gefördert. Eine
eindeutige Erfassung der einzelnen Aktivitäten zur Unterstützung der Sicherheits-
und Verteidigungsindustrie liegt aufgrund der komplexen Struktur der direkt
und indirekt betroffenen Wirtschaftszweige nicht vor.
13. Wie hoch war die Förderung von Rüstungsindustrieprojekten in den
Jahren von 2022 bis 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Projekten aufschlüsseln und die jeweilige Förderhöhe angeben)?
14. Sind aufgrund der Förderung von einzelnen Rüstungsindustrieprojekten
andere Industrieprojekte in den Jahren 2022 bis 2025 nicht gefördert
worden (bitte, wenn möglich, die einzelnen Projekte angeben)?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesministerium der Verteidigung beauftragt die Rüstungsindustrie
grundsätzlich zu Leistungen, die der materiellen Bedarfsdeckung der
Streitkräfte dienen.
15. Inwieweit hat die Bundesregierung das Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umgesetzt, der Bundesagentur für
Sprunginnovationen zu ermöglichen, auch im Bereich der Rüstung tätig
zu werden?
16. Wie viele Vorschläge mit Bezug zur Rüstungsindustrie wurden in dieser
Legislaturperiode bereits eingereicht (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln, aus denen die Anträge gestellt wurden)?
17. Wie viele Projekte mit Bezug zur Rüstungsindustrie wurden bzw. werden
in dieser Legislaturperiode gefördert (bitte nach Bundesländern angeben,
aus denen die Anträge gestellt wurden)?
Die Fragen 15 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD soll der
Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) ermöglicht werden, auch im
Bereich der Verteidigung tätig zu werden. Die SPRIND ist gemäß der seit dem
Jahr 2024 gültigen Fassung des Gesellschaftsvertrags nicht mehr auf rein zivile
Projekte beschränkt und kann damit auch im Dual-Use-Bereich tätig werden
und tut dies bereits, wie im Folgenden anhand der Einreichungen und
geförderten Projekte deutlich wird. In dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung
darüber hinaus in der jüngst beschlossenen Startup- und Scaleup-Strategie
beschlossen, dass das Innovationszentrum der Bundeswehr (InnoZBw)
möglicherweise verteidigungsrelevanten SPRIND-geförderten Projekten zur
Verfügung stehen kann.
In der aktuellen Legislaturperiode gab es bei der SPRIND bislang 35
Einreichungen mit Bezug zur Rüstungsindustrie. Diese teilen sich wie folgt
hinsichtlich ihrer Herkunft auf:
• Baden-Württemberg: 2
• Bayern: 10
• Berlin: 4
• Niedersachsen: 1
• Nordrhein-Westfalen: 3
• Rheinland-Pfalz: 1
• Außerhalb Deutschlands: 8
• Unbekannt (nicht angegeben bei Einreichung) 6
In der aktuellen Legislaturperiode wurden/werden von der SPRIND bislang
drei solche Projekte gefördert:
• Bayern: 2
• Spanien: 1
20 Einreichungen wurden abgelehnt, zwölf befinden sich noch in Prüfung.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken für eine friedliche
Koexistenz der Völker, wenn sich die Absatzmärkte für Rüstungsindustrien
erweitern?
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Licht der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer
Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die
Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes, der
Außenwirtschaftsverordnung, des „Gemeinsamen Standpunkts des Rates der
Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die
Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in der
Fassung des Ratsbeschlusses vom 14. April 2025 und des Vertrags über den
Waffenhandel (Arms Trade Treaty; „ATT“) sowie die „Politischen Grundsätze der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern“.
19. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die ökonomischen
Chancen für Ostdeutschland durch die Rüstungsindustrie?
In Ostdeutschland bestehen erhebliche Entwicklungspotenziale entlang der
gesamten Wertschöpfungskette – von der Zuliefer- und Produktionsstruktur bis
hin zu Forschung und technologischer Innovation. So verfügt Ostdeutschland
durch dort bereits ansässige Unternehmen (u. a. Sensorik, Chip-Produktion),
die bestehende Wissenschaftslandschaft (Universitäten und
Forschungsinstitute) und das in vielen Regionen verfügbare Angebot an Flächen und
Arbeitskräften grundsätzlich über gute Rahmenbedingungen zur Stärkung von Aktivitäten
der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI). Führende
Rüstungsunternehmen haben in jüngerer Zeit verstärkt damit begonnen, ehemalige gewerbliche
Produktionsstandorte in Ostdeutschland zu Rüstungsstandorten umzuwandeln
oder dies in Erwägung zu ziehen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die ökonomischen und
militärischen Risiken für Ostdeutschland durch mehr Rüstungsindustrie?
Investitions- und Standortentscheidungen obliegen den jeweiligen
Unternehmen, die von der Bundesregierung nicht bewertet werden.
21. Welche konkreten Beschäftigungseffekte erwartet die Bundesregierung
durch die Entwicklung der Rüstungsindustrie in Ostdeutschland?
22. Welche volkswirtschaftlichen Effekte erwartet die Bundesregierung
durch die Entwicklung der Rüstungsindustrie in Ostdeutschland (bitte
quantifizieren)?
1. Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet:
2. Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen derzeit keine umfassenden
regionalisierten Daten bzw. Prognosen zur künftigen Entwicklung der SVI in
Ostdeutschland vor, auf deren Grundlage Einschätzungen zu erwarteten
Beschäftigungs- und volkswirtschaftlichen Effekten in Ostdeutschland
getroffen werden könnten.
23. Wie viele Rüstungsaufträge, die durch das Sondervermögen für die
Bundeswehr (Artikel 87a des Grundgesetzes) finanziert werden, sind an
Betriebe und Unternehmen mit Sitz in Ostdeutschland gegangen (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a.
BverfGE 147, 50, Rdn 249) bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Es sind alle Informationen
mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem
Aufwand in Erfahrung bringen kann.
Eine zentrale IT-gestützte Auswertungsmöglichkeit im Sinne der Fragestellung
ist technisch nicht gegeben. Die mithin erforderliche händische Auswertung der
in Frage kommenden Verträge kann innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit
nicht erfolgen. Für die Auswertung wären ca. 400 Stunden und damit eine
Bearbeitungszeit von 50 Tagen durch die zuständige Stelle erforderlich. In dieser
Zeit müssten andere für die Verteidigungsbereitschaft Deutschlands dringliche
Projekte zurückstehen.
Aus den oben dargelegten Gründen kann eine belastbare Beantwortung der
Frage wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Recherche verbunden
wäre, nicht erfolgen.
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
24. Wie viele Rüstungsaufträge für die Bundeswehr sind seit Antritt der
schwarzroten Bundesregierung im Jahr 2025 an Betriebe und
Unternehmen in Ostdeutschland gegangen (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Seit Beginn der Amtszeit der Bundesregierung am 6. Mai 2025 bis zum 21. Juli
2026 sind 101.881 Rüstungsaufträge für die Bundeswehr an Betriebe und
Unternehmen mit Sitz in Ostdeutschland gegangen.
Die Rüstungsaufträge verteilen sich auf die Bundesländer wie folgt:
• Berlin: 29.518
• Brandenburg: 15.764
• Mecklenburg-Vorpommern: 14.675
• Sachsen: 14.585
• Sachsen-Anhalt: 13.424
• Thüringen: 13.915
25. In welchem Umfang war der Nationale Sicherheitsrat in die Beratungen
und die Beschlussfindung der Ministerpräsidenten eingebunden?
26. Wie bewertet der Nationale Sicherheitsrat die Forderungen und
Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz, bzw. würde der Nationale
Sicherheitsrat die Ambitionen der Länderchefs mit Auflagen versehen?
a) Wenn ja, mit welchen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Als Kabinettausschuss der Bundesregierung ist der Nationale Sicherheitsrat
nicht in die Beratungen und die Beschlussfindung der Regierungschefin und
der Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer eingebunden und bewertet
deren Forderungen und Beschlüsse nicht. Zu hypothetischen Fragestellungen
äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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