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Bundesbericht Forschung und Innovation 2026

dip / drucksache 04.06.2026 · WP 21 · 21/6200 · Unterrichtung · Original ↗

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Bundesbericht Forschung und Innovation 2026 Deutscher Bundestag Drucksache 21/6200 21. Wahlperiode 04.06.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Forschung und Innovation 2026 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 3. Juni 2026 gemäß Beschluss 14. Juni 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/9912. Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, die Welt ist in Bewegung – geopolitisch, wirtschaftlich und technologisch. Der Wettbewerb um Wissen, Wertschöpfung und Sicherheit hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. An zentralen Schlüsseltechnologien entscheidet sich zunehmend, wie handlungsfähig und erfolgreich wir künftig als vitaler Wirtschaftsstandort und als freiheitliche Demokratie sind. Deshalb hat die Forschungs- und Innovationspolitik für die Bundesregierung hohe strategische Priorität. Deutschland verfügt über starke Voraussetzungen: exzellente Forschung, innovative Unternehmen und ein leistungsfähiges Innovationsökosystem. Entscheidend ist jetzt, diese Stärken entschlossen zu nutzen. Der Forschung muss schneller die Anwendung folgen, der Innovation konsequenter die Wertschöpfung. Dazu bündeln wir Kräfte, setzen klare Prioritäten und investieren gezielt in Technologien, die für unsere Zukunft entscheidend sind. Genau deshalb hat die Bundesregierung ihre Forschungs- und Innovationspolitik mit der Hightech Agenda Deutschland neu ausgerichtet. Im Fokus stehen Schlüsseltechnologien und strategische Forschungsfelder, die unsere Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und technologische Souveränität sichern. Dies geschieht ressortübergreifend und in enger Zusammenarbeit mit den Ländern, der Europäischen Union sowie Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Unser Ziel ist klar: Deutschland soll auch künftig zu den führenden Hightech-Standorten der Welt gehören. Der Bundesbericht Forschung und Innovation 2026 zeigt, wo wir stehen und welche Schwerpunkte wir setzen. Er gibt einen kompakten Überblick über Strukturen und Entwicklungen im deutschen Forschungs- und Innovationssystem. Er stellt zentrale Aktivitäten und Instrumente von Bund und Ländern dar. Und er setzt sich mit den Empfehlungen der Expertenkommission Forschung und Innovation auseinander. Zugleich macht er deutlich, welche Schwerpunkte die Bundesregierung in der Forschungs- und Innovationspolitik setzt. Damit schafft er Orientierung und stärkt – als evidenzbasierter Bericht – die Grundlage für unsere konkreten politischen Beschlüsse. Erstmals ist der Bericht konsequent auf die digitale Nutzung ausgerichtet. Damit ist er zugänglicher, interaktiver und nutzerorientierter. Zusammen mit seinen vielfältigen begleitenden Online-Angeboten entwickelt er sich zu einer zentralen Informationsplattform zu Forschung und Innovation in Deutschland. Ich lade Sie herzlich ein, den Bundesbericht Forschung und Innovation als Grundlage für fundierte Debatten und Entscheidungen zu nutzen. Arbeiten wir auf seiner Basis weiter an neuen Impulsen für unseren Innovationsstandort Deutschland. Dorothee Bär Mitglied des Deutschen Bundestages Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – II – 1 Inhaltsverzeichnis 1 Forschungs- und innovationspolitische Leitlinien der Bundesregierung 4 1.1 Mit der Hightech Agenda Deutschland zu mehr technologischer Leistungsfähigkeit und Innovationskraft .................................................................................................................................................. 4 1.2 Stärkung des Forschungs- und Innovationssystems ............................................................................................ 6 1.3 Sechs prioritäre Schlüsseltechnologien ................................................................................................................ 10 1.4 Strategische Forschungs- und Anwendungsfelder ............................................................................................. 19 2 Das deutsche Forschungs- und Innovationssystem 24 2.1 Akteure des Forschungs- und Innovationssystems ............................................................................................ 25 2.2 Förderinstrumente des Bundes und der Länder .................................................................................................. 36 2.3 Kennzahlen zu Forschung und Entwicklung ........................................................................................................ 40 3 Schlüsseltechnologien und technologische Souveränität 43 3.1 Technologische Souveränität .................................................................................................................................. 45 3.2 Künstliche Intelligenz ............................................................................................................................................... 46 3.3 Quantentechnologien ............................................................................................................................................... 50 3.4 Mikroelektronik.......................................................................................................................................................... 53 3.5 Biotechnologie ........................................................................................................................................................... 56 3.6 Energietechnologien ................................................................................................................................................. 59 3.7 Technologien für klimaneutrale Mobilität ............................................................................................................ 66 3.8 Kommunikationstechnologien ................................................................................................................................ 75 3.9 Interaktive Technologien und Robotik .................................................................................................................. 77 3.10 Neue Materialien und Werkstoffe .......................................................................................................................... 79 3.11 Digitale Wirtschaft und Industrie 4.0 .................................................................................................................... 81 3.12 Wertschöpfungsforschung ...................................................................................................................................... 83 4 Luft- und Raumfahrt 84 4.1 Luftfahrtforschung .................................................................................................................................................... 85 4.2 Deutsche Raumfahrt in Europa ............................................................................................................................... 87 4.3 Erforschung und Exploration des Weltraums ...................................................................................................... 89 4.4 Nutzung des Weltraums ........................................................................................................................................... 91 4.5 New Space – neue Geschäftsmodelle und Raumfahrt-Start-ups .................................................................... 94 4.6 Weltraumsicherheit ................................................................................................................................................... 95 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 1 – INHALTSVERZEICHNIS 2 5 Gesundheitsforschung 97 5.1 Forschung für ein gesundes Leben ......................................................................................................................... 98 5.2 Hochschulmedizin und Gesundheitsforschung .................................................................................................104 5.3 Digitale Gesundheitsforschung und Medizin .....................................................................................................106 5.4 One Health und globale Gesundheit ...................................................................................................................110 5.5 Public Health ............................................................................................................................................................114 6 Sicherheits- und Verteidigungsforschung 118 6.1 Zivile Sicherheit ........................................................................................................................................................119 6.2 Forschung zur kerntechnischen Sicherheit und Strahlenforschung .............................................................121 6.3 IT- und Cybersicherheit ..........................................................................................................................................123 6.4 Verteidigungs- und wehrwissenschaftliche Forschung ...................................................................................126 6.5 Friedens- und Konfliktforschung .........................................................................................................................128 7 Meeres-, Klima- und Biodiversitätsforschung 129 7.1 Klimaforschung ........................................................................................................................................................130 7.2 Klimaneutrale und ressourceneffiziente Wirtschaft .........................................................................................133 7.3 Nachhaltige und klimaangepasste Landnutzung ..............................................................................................138 7.4 Biodiversität, Umwelt- und Naturschutz ............................................................................................................143 7.5 Meeres- und Polarforschung .................................................................................................................................146 8 Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Städte und Regionen 148 8.1 Gesellschaftsbezogene Forschung .......................................................................................................................149 8.2 Kommunikation und Partizipation der Zivilgesellschaft .................................................................................156 8.3 Strukturpolitik und ländliche Entwicklungsförderung ....................................................................................160 8.4 Stadt- und Regionalentwicklung, Bauen und Wohnen ....................................................................................164 9 Wissenschaftliche Basis und Grundlagenforschung 169 9.1 Grundlagenforschung .............................................................................................................................................170 9.2 Forschungsinfrastrukturen ....................................................................................................................................172 9.3 Dateninfrastrukturen und -verfügbarkeit ...........................................................................................................177 10 Fachkräfte, Zukunftskompetenzen und Zukunft der Arbeit 180 10.1 Zukunftskompetenzen ...........................................................................................................................................181 10.2 Zukunft der Arbeit ...................................................................................................................................................184 10.3 Digital gestützte Bildung und Bildungsinnovationen ......................................................................................186 10.4 Berufliche Aus- und Weiterbildung ......................................................................................................................188 10.5 Studium und Hochschullehre ................................................................................................................................191 10.6 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen .........................................................193 10.7 Internationale Fachkräfte ......................................................................................................................................195 10.8 Bildungs-, Wissenschafts- und Hochschulforschung .......................................................................................198 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 2 – INHALTSVERZEICHNIS 3 11 Transfer, Innovation und Gründungen 201 11.1 Moderne Forschungs- und Innovationspolitik ..................................................................................................202 11.2 Innovationsorientierte Rahmenbedingungen ....................................................................................................205 11.3 Transfer und Gründungen ......................................................................................................................................209 11.4 Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND).................................................................................................214 11.5 Soziale Innovationen ..............................................................................................................................................215 11.6 Transfer und Innovation im Mittelstand .............................................................................................................216 11.7 Innovationsorientierte Cluster und Netzwerke .................................................................................................219 12 Europäische und internationale Zusammenarbeit 220 12.1 Internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation .....................................................................221 12.2 Multilaterale Zusammenarbeit .............................................................................................................................224 12.3 Wissenschafts- und Mittlerorganisationen ........................................................................................................227 12.4 Forschung und Innovation in der EU ...................................................................................................................230 12.5 Bilaterale Zusammenarbeit in Europa und weltweit ........................................................................................235 Impressum 241 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 3 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 4 1 Forschungs- und innovationspolitische Leitlinien der Bundesregierung 1.1 Mit der Hightech Agenda Deutschland zu mehr technologischer Leistungsfähigkeit und Innovationskraft Der weltweite Technologiewettbewerb hat sich deutlich intensiviert. Forschung, Innovation und technologische Leistungsfähigkeit sind zentrale Faktoren für wirtschaftliche Stärke, strategische Souveränität, Verteidigungsfähigkeit und gesellschaftliche Resilienz geworden. Staaten investieren verstärkt in Schlüsseltechnologien, sichern strategische Wertschöpfungsketten und richten ihre Innovationssysteme vermehrt an geopolitischen Interessen aus. Diese Entwicklungen wirken sich zunehmend auch auf internationale Forschungskooperationen und die wissenschaftliche Wertschöpfung aus. Es gilt, offene internationale Zusammenarbeit noch stärker mit Forschungssicherheit, Wissensschutz und strategischer Technologiekontrolle auszubalancieren. So kann gewährleistet werden, dass Grundlagenforschung, wissenschaftliche Exzellenz und offene Wissensproduktion weiterhin als strategische Ressourcen in einer wissensbasierten Sicherheits- und Innovationsordnung bestehen können. Vor diesem Hintergrund ergibt sich ein erhöhter innovations- und technologiepolitischer Handlungsbedarf für Deutschland und Europa. Die EU richtet ihre Innovations- und Technologiepolitik insbesondere durch verstärkte Initiativen in der Gesetzgebung (z. B. Chips Act, Digital Compass, geplanter European Innovation Act und European Research Area Act) sowie durch einen grundlegenden Umbau der EU-Förderarchitektur neu aus. Über allem steht für die EU das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit, technologische Souveränität und Resilienz der EU zu sichern und zu stärken. Die EU-Kommission schlägt vor, die Förderung entlang des gesamten Innovationszyklus auszurichten, indem der neue EU- Wettbewerbsfähigkeitsfonds mit der Verbundforschung im künftigen 10. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation („Horizont Europa“) ab 2028 verknüpft wird. Dadurch sollen forschungs-, innovations-, industrie- und technologiepolitische Initiativen stärker priorisiert und besser miteinander verzahnt werden. Eine zentrale Antwort der Bundesregierung ist die am 30. Juli 2025 beschlossene Hightech Agenda Deutschland (HTAD). Sie stimmt bereits mit gesetzten strategischen Prioritäten der EU überein und erlaubt es gleichzeitig, von deutscher Seite zentrale Impulse zu wesentlichen Schlüsseltechnologien und strategischen Forschungsfeldern zu setzen. Die HTAD adressiert gezielt Stärken, Potenziale und Defizite in der technologischen Leistungsfähigkeit und Innovationskraft Deutschlands, die maßgeblich die ökonomische Wettbewerbsfähigkeit, sicherheitspolitische Autonomie und gesellschaftliche Resilienz beeinflussen. Das Forschungs- und Innovationssystem (FuI-System) soll zugleich insgesamt gestärkt und die derzeit unter konjunkturellem und strukturellem Druck stehende deutsche Wirtschaft unterstützt werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 4 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 5 Mit der HTAD richtet die Bundesregierung ihre Forschungs- und Innovationspolitik (FuI-Politik) gezielt auf die Förderung von Innovationen in sechs prioritären Schlüsseltechnologien aus. Deren Weiterentwicklung wird als integraler Bestandteil von Sicherheits-, Industrie- und Standortpolitik verstanden. Deutschland fügt sich damit in eine breitere europäische Neu ausrichtung ein, die durch die Diskussion um tech no logische Souveränität, Deep-Tech-Förderung, resiliente Wertschöpfungsketten sowie eine fokussierte moderne Industrie- und Innovationspolitik geprägt ist. Die HTAD zielt darauf ab, die Wirtschaftskraft und die technologische Souveränität Deutschlands durch bahnbrechende Forschung und Innovationen zu stärken. Insbesondere sollen dazu die technologische Leistungsfähigkeit im Land gestärkt, Transferprozesse in die Verwertung beschleunigt und die strukturellen Voraussetzungen des Innovationssystems verbessert werden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau tech nologischer Kompetenzen und Investitionen in Zukunftstechnologien – insbesondere auf den sechs prioritären Schlüsseltechnologien. Diese sind: Künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie Technologien für die klimaneutrale Mobilität. Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) ↗ unterstreicht in ihrem Gutachten 2026 ↗ ebenfalls die geopolitische Zuspitzung der Technologiepolitik und würdigt, dass die Bundesregierung mit der HTAD frühzeitig ein starkes innovationspolitisches Signal gesetzt hat. Sie befürwortet zudem die klare Fokussierung auf ausgewählte Schlüsseltechnologien und macht dabei zugleich darauf aufmerksam, dass technologische Entwicklungen häufig querschnittlich verlaufen und sich nicht immer eindeutig einzelnen Technologiefeldern zuordnen lassen. Dies hebt die Bedeutung einer flexiblen und adaptiven Ausgestaltung technologiepolitischer Prioritäten hervor, wie sie im Rahmen der HTAD vorgesehen ist. Die EFI stellt zudem heraus, dass Deutschland in zentralen Schlüsseltechnologien insbesondere im Bereich der Entwicklung und Anwendung im internationalen Vergleich Aufholbedarf hat, und betont insbesondere die vergleichsweise schwache Positionierung in den Bereichen KI und Mikroelektronik. Für die Schlüsseltechnologien setzt die Bundesregierung deshalb auf einen umfassenden Roadmap- Prozess, wie er von der EFI empfohlen wird und welcher Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, (Zivil-)Gesellschaft und Verwaltung einbindet. Die erste Version der Roadmaps wurde im Mai 2026 veröffentlicht. Zum einen werden gemeinsam mit den Prozessbeteiligten konkrete und überprüfbare technologische sowie wettbewerbsorientierte Meilensteine für die Umsetzung der HTAD in den einzelnen Schlüsseltechnologien formuliert. Zum anderen können die Partner schlagkräftige Technologie-Allianzen bilden, die Kräfte und Interessen bündeln, um Synergien zu heben. Zudem ist der Aufbau eines 360-Grad- Monitorings mit wirkungsorientierten Indikatoren ein integraler Bestandteil des Roadmap-Prozesses. Flankierend zur Förderung der Schlüsseltechnologien benennt die HTAD neun strategische Hebel als zentrale Ansatzpunkte zur Stärkung, Modernisierung und zum Schutz des deutschen FuI-Systems – im Einklang mit den Empfehlungen des EFI-Gutachtens 2026. Sie zielen u. a. darauf ab, die Rahmenbedingungen und Strukturen im Wissens- und Technologietransfer zu verbessern, technologische Kompetenzen und Kapazitäten zu stärken, Finanzierungsinstrumente auszubauen, europäische und internationale Kooperationen zu intensivieren, die Wissenschaftskommunikation und Partizipation auszubauen sowie Synergien in der zivil-militärischen Zusammenarbeit zu fördern. Im Zusammenspiel mit den Schlüsseltechnologien sollen die Hebel die Innovationsfreundlichkeit im deutschen FuI-System substanziell erhöhen und den unmittelbaren Transfer in die Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft beschleunigen. Die Bundesregierung nimmt mit der HTAD gezielt Allianzen mit Wirtschaftsbeteiligung in den Blick und strebt an, private Investitionen in den deutschen Technologiestandort deutlich zu steigern. Dazu verzahnt die Bundesregierung ressortübergreifend Politikfelder miteinander und strebt eine Synchronisierung mit Aktivitäten der Bundesländer und der Euro pä ischen Union (EU) an. Die strategische Ausrichtung der HTAD auf europäische und internationale Zusammenarbeit wird auch von der EFI als wichtiger Baustein einer kohärenten Forschungs- und Innovationspolitik hervorgehoben. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 5 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 6 1.2 Stärkung des Forschungs- und Innovationssystems Deutschland verfügt über ein leistungsfähiges, differenziertes und international anerkanntes Forschungs- und Innovationssystem, das durch eine enge Verzahnung von Hochschulen, außeruni ver sitä ren Forschungs einrichtungen und Ressortforschungseinrichtungen, Unternehmen und Forschungsinfrastrukturen geprägt ist. Es bringt kontinuierlich neue wissenschaftliche Erkenntnisse, technologische Entwicklungen und evidenzbasierte Beratungs- und Transferleistungen hervor und bildet eine tragende Säule für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Diese insti tutionelle Vielfalt, verbunden mit substanziellen Investitionen, stellt eine zentrale Stärke des Standorts Deutschland dar. Der Anteil der internen Ausgaben für Forschung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt (FuE- Quote) erreichte 2024 in Deutschland 3,17 %, was einen neuen Höchststand für die Bundesrepublik darstellt. Deutschland liegt damit deutlich über dem OECD- Durchschnitt (2,72 %) und dem EU-Durchschnitt (2,13 %), zugleich aber hinter Ländern wie Israel, Südkorea, Schweden, den USA und Japan. Auch zeigt der aktuelle Trend, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei den FuE-Ausgaben an Dynamik verliert. Im Global Innovation Index ↗ zählt Deutschland zwar zu den Innovationsführern und belegte 2025 Rang 11, doch dynamischere Länder wie China haben Deutschland zuletzt in verschiedenen Innovationsindikatoren überholt und liegen auch im Global Innovation Index vorn. Auch der Innovationsindikator 2025 ↗ des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) verdeutlicht diesen wachsenden internationalen Wettbewerbsdruck. Das Gutachten 2026 der EFI bestätigt diesen Befund: Deutschland besitzt eine starke Forschungsbasis, weist aber strukturelle Herausforderungen im Innovationssystem auf, die eine höhere Wertschöpfung und technologische Souveränität in zentralen Zukunftsfeldern bislang begrenzen. Die EFI betont dabei, dass sich nachhaltige Produktivitätssteigerungen und langfristiges Wachstum maßgeblich durch ein hohes Niveau an FuE-Investitionen realisieren lassen. Die Bundesregierung hat sich vor diesem Hintergrund das Ziel gesetzt, bis 2030 die FuE- Quote auf 3,5 % zu steigern. Eine besondere Stärke der deutschen Forschungslandschaft liegt in der Vielfalt exzellenter Universitäten, außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, forschungsstarker Unternehmen sowie in leistungsfähigen Forschungsinfrastrukturen und der nationalen Qualitätsinfrastruktur. Mehrere internationale Indikatoren zeigen, dass Deutschland nach wie vor zu den führenden Forschungsnationen zählt. Deutschland erzielte mit 1.956 Publikationen pro einer Million Einwohner (2024) überdurchschnittliche Leistungswerte und weist mit einer Rate von 11,3 % der besonders zitationsstarken Veröffentlichungen einen sehr hohen Wert im internationalen Vergleich auf. Ebenso erreichte Deutschland im Jahr 2023 mit 365 weltmarktrelevanten Patenten pro einer Million Einwohner einen im internationalen Vergleich sehr hohen Wert. Das spiegelt sich auch im Global Innovation Index wider: Im Teilbereich „Humankapital und Forschung“ belegte Deutschland 2025 den vierten Platz. Zu den weiteren Stärken des deutschen FuI-Systems zählt die innovative Wirtschaft. Sowohl große Unternehmen als auch der Mittelstand führen umfangreiche Innovationstätigkeiten und -investitionen durch. Insgesamt gab die deutsche Wirtschaft 2024 rund 92,5 Mrd. Euro für Forschung und Entwicklung aus, was einen neuen Höchstwert darstellt. Im European Innovation Scoreboard 2025 ↗ belegte Deutschland zudem EU-weit den zweiten Platz bei den Unternehmensinvestitionen. In den Kategorien Investitionen, Innovationstätigkeiten und Innovationsergebnisse erzielte Deutschland gute und vereinzelt herausragende Werte. Zugleich zeigt das Scoreboard, dass Deutschland bei mehreren Indikatoren, etwa bei innovierenden Unternehmen („Innovators“) und geistigem Eigentum („Intellectual Assets“) an relativer Position verloren hat. Auch internationale Vergleichsstudien und innovationspolitische Analysen für Deutschland zeigen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 6 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 7 strukturelle Modernisierungsbedarfe, insbesondere bei Transferprozessen, Förderstrukturen und Finanzierung, regulatorischen Rahmenbedingungen und bei der strategischen Steuerung des FuI-Systems. Diese strukturellen Hemmnisse decken sich mit den Befunden des EFI-Gutachtens 2026, das regulatorische Komplexität, langsame Verwaltungsprozesse sowie fragmentierte Zuständigkeiten und Förderstrukturen als zentrale Effizienzhemmnisse im deutschen FuI-System identifiziert. Zudem wird die Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen durch schwache Transferanreize und institutionelle Hürden erschwert. Die EFI empfiehlt daher, den Transfer systematischer in der FuI-Politik zu verankern und die Rahmenbedingungen für den Technologietransfer zu verbessern sowie stärker mit europäischen Förderstrukturen zu verzahnen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die genannten strukturellen Herausforderungen des deutschen FuI-Systems systematisch zu adressieren und vorhandene Potenziale konsequenter auszuschöpfen, indem Förder-, Regulierungs- und Anreizstrukturen modernisiert sowie Innovationsprozesse beschleunigt und wirksamer ausgestaltet werden. Ein schnellerer, breit aufgestellter Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung ist dafür essenziell. Ausgehend vom Koalitionsvertrag ↗ und der dort angelegten „Initiative Forschung & Anwendung (InFA)“ soll eine neue Transferagenda das Transfergeschehen umfassend mit dem Ziel in den Blick nehmen, die transferrelevanten Maßnahmen und Instrumente neu zu ordnen sowie transferrelevante Prozesse zu entbürokratisieren und zu beschleunigen. Als neuer ganzheitlicher und strategischer Ansatz wird die Transferagenda damit wesentlicher Hebel für die HTAD und andere Zukunftstechnologien sein. Mit dem Ziel, erfolgversprechende Forschungsergebnisse in marktreife Innovationen zu überführen, leistet die neue Transferinitiative „F.A.S.T. (Forschung, Anreize, Skalierung, Transfer)“ ↗ als „Transferbooster“ einen konkreten Beitrag zur InFA. Im Rahmen von F.A.S.T. sollen auf einem Transfermarktplatz Bedarfe aus Unternehmen mit exzellenten Forschungsergebnissen und -ideen mit hohem Verwertungspotenzial zusammengebracht werden (Matching-Ansatz), um so Lösungen für konkrete Herausforderungen zu entwickeln. Die Umsetzung soll über circa sechs bundesweit tätige Transferhubs erfolgen, die thematisch zunächst schwerpunktmäßig auf HTAD-Schlüsseltechnologien ausgerichtet sind. Als Anlaufstellen für Transfer sollen die Transferhubs auch die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und weiteren Akteuren intensivieren. Zum erfolgreichen Transfer tragen auch weitere Rahmenbedingungen und Strukturen des Innovationssystems bei, darunter die nationale Qualitätsinfrastruktur, die die sichere Markteinführung innovativer Produkte unterstützt und den Zugang zu europäischen und internationalen Märkten erleichtert. Die Bundesregierung stärkt zudem gezielt den Mittelstand durch die unternehmensfreundliche mittelstandsorientierte Innovations- und Digitalisierungsförderung, wie etwa das Zentrale Inno vations pro gramm Mittelstand (ZIM) ↗, die Industrielle Gemeinschaftsfor schung (IGF) ↗, das Programm „INNOKOM“ ↗, das Netzwerk der MittelstandDigital Zentren ↗ sowie die Trans ferstelle Cybersicherheit im Mittelstand ↗ des Förderschwerpunkts Mittelstand-Digital. Darüber hinaus verbessert die Bundesregierung die Finanzierungsbedingungen für FuE insbesondere in Unternehmen weiter. 2025 wurde dazu im Rahmen des steuerlichen Investitionssofortprogramms die Forschungszulage ↗ weiter ausgeweitet. Das Gutachten 2026 der EFI würdigt die Forschungszulage als attraktives Instrument insbesondere für „Förderneulinge“. Sie empfiehlt, das Antragsverfahren für die Forschungszulage zu vereinfachen, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang weiter zu erleichtern. Des Weiteren führt die Bundesregierung auch künftig die Projektförderung der hochinnovativen Games-Branche fort. Die Bundesregierung setzt mit der Unterstützung technologieorientierter Gründungen einen weiteren Schwerpunkt und entwickelt passgenau zugeschnittene Finanzierungsinstrumente weiter. Ziel ist es, zusätzliches Wagniskapital zu mobilisieren, insbesondere auch im Deep-Tech-Bereich. Um die kritische Phase zwischen wissenschaftlichem Durchbruch und marktreifer Anwendung („valley of death“) zu überbrücken, stärkt die Bundesregierung die dafür nötige Kapitalbasis. Der im letzten Jahr gemeinsam mit der KfW aufgelegte Deutschlandfonds ↗ adressiert u. a. Start-ups und Scale-ups. Insgesamt sollen in allen Investitionsbereichen mit rund 30 Mrd. Euro an öffentlichen Garantien und Mitteln rund 130 Mrd. Euro mobilisiert werden. Eine ressortübergreifende Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 7 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 8 „Startup- und Scaleup-Strategie“ soll die Rahmenbedingungen für Start-ups und Scale-ups darüber hinaus weiter optimieren und das Ökosystem stärken. Als entscheidende Grundlage für einen international wettbewerbsfähigen Wissenschafts-, Technologie- und Industriestandort Deutschland misst die Bundesregierung der Gewinnung von internationalen Spitzentalenten und hochqualifizierten Fachkräften zentrale Bedeutung bei. So erfolgt durch das im Jahr 2025 gestartete Programm „1.000KöpfePlus“ ↗ der Ausbau der europäischen und internationalen Zusammenarbeit sowie die gezielte Anwerbung exzellenter internationaler Forschender. Das Programm soll ihnen Perspektiven im deutschen Wissenschaftssystem eröffnen und Deutschland noch stärker als bisher als Ort von Wissenschaftsfreiheit, exzellenter Forschung und offener wissenschaftlicher Zusammenarbeit profilieren. Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine Work-and-Stay-Agentur, die den Einwanderungsprozess für Fachkräfte erleichtert, beschleunigt und effizienter gestaltet. Zudem werden Instrumente wie der MINT- Aktionsplan 2.0, die Begabtenförderung ↗ und das BAföG ↗ weiterentwickelt, um die Basis zukünftiger Fachkräfte sowohl in der Breite als auch in der Spitze zu stärken. Dabei wird die Fachkräfteentwicklung auch geschlechter- und diversitätssensibel ausgestaltet, um bestehende Unterschiede in der Teilhabe – insbesondere von Frauen in MINT- und KI-Berufen – gezielt zu adressieren und bisher noch nicht genutzte Talente zu entfalten. Eine wichtige Grundlage für die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft ist die berufliche Bildung. Durch eine attraktive und auf die jeweiligen Bedarfe des Marktes ausgerichtete Aus- und Weiterbildung sorgt sie für hochqualifizierte Fachkräfte, die Innovationen entwickeln, umsetzen und in die Breite tragen. Um die Rolle der beruflichen Bildung als Chancen- und Transformationsmotor zu stärken, hat die Bundes regierung die Qualifizierungsoffensive Beruf liche Bildung ↗ gestartet. Ziel ist die Sicherung eines zukunftsfesten, innovativen und attraktiven Berufsbildungssystems in Deutschland. Darüber hinaus wird die Fachkräftebasis in priorisierten Schlüsseltechnologien gezielt ausgebaut, etwa in den Bereichen Mikroelektronik, KI und Quantentechnologien. Um für diese Tätigkeits- und Berufsfelder zu sensibilisieren sowie wissenschaftliche Erkenntnisse stärker in die Öffentlichkeit zu tragen, fördert die Bundesregierung Wissenschaftskommunikation und den Wissenschaftsjournalismus. Insbesondere sind KI-Kompetenzen in allen Branchen und Anwendungsfeldern sowie in der Breite der Beschäftigten essenziell, um technologische Innovationen in die konkrete Anwendung in Unternehmen zu überführen. Die Bundesregierung unterstützt insbesondere KMU bei diesem notwendigen Kompetenzaufbau ihrer Beschäftigten. Damit sich Forschung und Innovation noch besser entfalten können, verfolgt die Bundesregierung zudem das Ziel, bürokratische Hürden konsequent abzubauen, Verwaltungsprozesse zu beschleunigen, zu digitalisieren und Förderverfahren zu vereinfachen. Auf diese Weise sollen Zeit- und Ressourcenaufwand für Forschungseinrichtungen und Unternehmen reduziert und innovationshemmende Regulierungen abgebaut werden. Reallabore und innovationsfreundliche Regulierungsansätze sollen die Entwicklung, Erprobung und Anwendung neuer Technologien erleichtern. Mit dem geplanten Bundeserprobungsgesetz, das aus dem ursprünglichen Entwurf des ReallaboreGesetzes ↗ weiterentwickelt wurde, und dem geplanten Innovationsfreiheitsgesetz ↗ schafft die Bundesregierung dafür wichtige Grundlagen. Auch die Regelungen zum Umgang mit geistigem Eigentum (engl. Intellectual Property; IP) sollen durch eine Nationale IP-Strate gie klarer, schneller und anwendungsorientierter gestaltet werden. Diese Vorhaben sind eingebettet in eine umfassende „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund)“ ↗ sowie in die „Föderale Modernisierungsagenda“ ↗ von Bund und Ländern, um Deutschland in zentralen Bereichen schneller, digitaler und handlungsfähiger zu machen. Daten sind eine zunehmend entscheidende Ressource in FuE, etwa in den Bereichen Biomedizin, Genomik, Astronomie und KI. Daher treibt die Bundesregierung den Aufbau von leistungsfähigen Datenökosystemen – etwa im Rahmen der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und der nationalen Gesundheitsdateninfrastrukturen – voran und schafft mit dem Forschungsdatengesetz und dem europäischen Gesundheitsdatenraum und seiner nationalen Umsetzung eine wichtige Grundlage. Zudem werden mit thematischen Datenportalen wie dem ForschungsDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 8 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 9 datenportal für Gesundheit (FDPG) ↗ der Medizininformatik-Initiative (MII), den Forschungsdatenzentren (FDZ) für die Gesundheits ↗, Sozial-, Verhaltens-, Wirt schafts- und Bildungsforschung sowie mit dem Deutschen Zentrum für Mikrodaten interoperable Datenräume und digitale Infrastrukturen auf- und ausgebaut, um die sektor- und institutionsübergreifende Nutzbarkeit von Datenbeständen zu verbessern. Um die systematische Nutzung von strukturierten Versorgungsdaten für Forschung und Versorgung zu erleichtern, wird mit dem Medizinregistergesetz ↗ ein übergreifender Rechtsrahmen für nicht spezialgesetzlich geregelte Medizinregister geschaffen. Zugleich richtet die Bundesregierung nationale und internationale Kooperationen strategischer aus, stärkt den Schutz von Forschungsergebnissen und fördert das Vertrauen in technologischen Fortschritt. Ziel des Aufbaus der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit ↗ ist es, vorrangig Wissenschaftseinrichtungen und -organisationen dabei zu unterstützen, Chancen und Risiken von Forschungsaktivitäten und -kooperationen angemessen bewerten und Risiken reduzieren zu können. Mit der Plattform plant die Bundesregierung die Etablierung einer koordinierenden und integrierenden Struktur sowie die Durchführung einer ersten Nationalen Risikoanalyse zur Forschungs sicherheit. Forschungssicherheit wird damit systemisch als Bestandteil international vernetzter Spitzenforschung verankert. Darüber hinaus adressiert die Bundesregierung gezielt die Zusammenarbeit von ziviler und militärischer Forschung. Insbesondere sollen Synergien und Potenziale künftig besser erschlossen werden. Dazu sollen Förderregularien angepasst, die Vernetzung zwischen Forschungsakteuren gestärkt und Berührungsängste abgebaut werden. Angesichts der geopolitischen Spannungen unterstreicht auch die EFI in ihrem Gutachten 2026 die wachsende Bedeutung von zivil-militärischen Innovations- und Forschungskooperationen als notwendigem Hebel für Sicherheit, Innovation und Wirtschaftswachstum in Deutschland und Europa. Dabei ist auch die Stärkung der Forschungssicherheit von zentraler Bedeutung. Mit der HTAD hat die Bundesregierung binnen kurzer Zeit einen handlungsorientierten Fahrplan vorgelegt, mit dem Deutschland wieder zum führenden Standort für neue Technologien werden soll. Durch die konsequente Verzahnung von Forschungs-, Innovations-, Industrie- und Sicherheitspolitik trägt diese insbesondere auch den aktuellen geo- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen Rechnung. Die Hightech Agenda Deutschland ist der nach vorn gerichtete, umsetzungsorientierte Aktionsplan der Bundesregierung in der Forschungs- und Technologiepolitik. Mit konkreten Flaggschiff-Maßnahmen hinterlegt, ist die Agenda der Auftakt für einen ambitionierten Umsetzungsprozess mit dem Ziel, Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Souveränität in Deutschland zu erhöhen. Neue Technologien und Wertschöpfung „Made in Germany“ sollen wieder zum Markenzeichen unseres Landes werden – Deutschland ein Magnet für Top-Talente, Investoren und inno vative Unternehmen. hightech-agenda-deutschland.de Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 9 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 10 1.3 Sechs prioritäre Schlüsseltechnologien Die Bundesregierung richtet ihre FuI-Politik strategisch auf die Entwicklung sechs prioritärer Schlüsseltechnologien in Deutschland und Europa aus. Ziel ist es, die Entwicklungen der nächsten Technologie- Generationen aktiv und sicher zu gestalten, Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen und Deutschlands Position als Technologiestandort im globalen Wettbewerb nachhaltig auszubauen. Die Schlüsseltechnologien werden dabei nicht isoliert betrachtet, sondern in Innovationsökosystemen entlang von Forschung und Entwicklung über Erprobung und Demonstration bis hin zu Skalierung, industrieller Umsetzung und Markteinführung. Das Gutachten der EFI 2026 bestätigt dieses Vorgehen und betont, dass die Umsetzung der HTAD entlang des gesamten Innovationsprozesses maßgeblich für die künftige Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität Deutschlands ist. In der HTAD priorisiert die Bundesregierung Forschung, Innovation und Transfer in sechs Schlüsseltechnologien: ∙ Künstliche Intelligenz (KI), ∙ Quantentechnologien, ∙ Mikroelektronik, ∙ Biotechnologie, ∙ Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie ∙ Technologien für die klimaneutrale Mobilität. Um schnell wirkungsorientierte Impulse zu setzen und die technologische Forschungs- und Innovationskraft in Deutschland zu entfalten, hat die Bundesregierung unmittelbar nach dem Beschluss der HTAD mit der Umsetzung begonnen: Ein Drittel der Flaggschiff-Maßnahmen sind bereits im Jahr 2025 gestartet. Zudem werden einzelne Roadmap-Prozesse in den Schlüsseltechnologien mit Partnerinnen und Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft, (Zivil-)Gesellschaft und Verwaltung umgesetzt. Die Entwicklung, Skalierung und Integration zentraler Schlüsseltechnologien finden zunehmend in einem eng verflochtenen europäischen Forschungs-, Innovations- und Regulierungsraum statt. Nationale Maßnahmen entfalten ihre Wirkung daher vor allem im Zusammenspiel mit europäischen Förderinstrumenten, Partnerschaften und Rahmenbedingungen, wie Horizont Europa, Joint Undertakings und IPCEI (engl. Important Projects of Common European Interest) sowie dem EU Chips Act oder beispielsweise den europäischen Batteriepartnerschaften. Gleichzeitig wird in Technologiebereichen wie KI oder Quantentechnologien die Bedeutung europäischer Infrastrukturen (z. B. Hochleistungsrechnen, Datenräume, Test- und Experimentierumgebungen) zunehmend als Voraussetzung für technologische Souveränität erkannt. Die wachsende Rolle Europas zeigt sich auch bei der Gestaltung regulatorischer Rahmenbedingungen für Innovation und gesellschaftlichen Fortschritt. Initiativen wie der AI Act, der geplante Biotech Act oder die Weiterentwicklung des europäischen Gentechnikrechts wirken dabei unmittelbar auf nationale Innovationspfade ein. Die Schlüsseltechnologien zeigen, dass regulatorische Fragen – etwa bei klinischen Studien, neuartigen Lebensmitteln oder Halbleiterlieferketten – zunehmend europäisch koordiniert werden müssen, um Wettbewerbsfähigkeit und Marktzugang sicherzustellen. Die europäische Dimension stellt damit ein strukturierendes Prinzip der FuI-Politik dar: Deutschland gestaltet Schlüsseltechnologien im Schulterschluss mit europäischen Partnern, nutzt gemeinsame Instrumente zur Beschleunigung von Innovation und trägt zugleich aktiv zur strategischen Ausrichtung des europäischen Forschungs- und Innovationsraums bei. Forschungsexzellenz und Breitenanwendung – Künstliche Intelligenz als Produktivitätsmotor Eine zentrale Schlüsseltechnologie der HTAD ist die Künst liche Intelligenz (KI). Sie entwickelt sich rasant zum zentralen Treiber für Produktivität, neue Geschäftsmodelle und Wettbewerbsfähigkeit in zahlreichen Schlüsselbranchen. Zugleich verlagern sich durch gene rative KI und datengetriebene Automatisierung Wertschöpfungsanteile zunehmend dorthin, wo leistungsfähige Modelle, Rechenkapazitäten und skalierbare Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 10 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 11 Anwendungen verfügbar sind. KI besitzt zunehmende Bedeutung im Bereich der Cybersicherheit. Deutschlands starke Forschungsbasis steht vor der Aufgabe, KI schneller und breiter in die Anwendung zu überführen, um Wettbewerbsnachteile und technologische Abhängigkeiten zu vermeiden – und die Potenziale von KI auch im sozialen Bereich nutzbar zu machen. Strategische Potenziale liegen insbesondere in der Verbindung von KI mit dem vorhandenen Domänenwissen sowie mit Daten, etwa im Maschinenbau, in der Robotik, der Automobil-, Elektro- und Chemieindustrie, im Cleantech-Sektor sowie in der Gesundheits- und Biotechnologie als industrielle Stärken des Standorts. Dafür sind neben wirksamen Transferpfaden vor allem verlässliche Zugänge zu Rechenressourcen und Daten, der Kompetenzaufbau in der Breite, vertrauenswürdige und nachhaltige KI-Lösungen auf Basis interoperabler Standards sowie eine robuste Regulierung entscheidend. Mit der Förderung dieser Schlüsseltechnologie verbindet die Bundesregierung einen klaren Wirkungsanspruch: Bis 2030 sollen 10 % der Wirtschaftsleistung KI-basiert erwirtschaftet, die Arbeitsproduktivität gesteigert und KI zu einem prägenden Werkzeug in zentralen Forschungs- und Anwendungsfeldern werden. Die Bundesregierung richtet Forschung, Entwicklung, Transfer und Breitenanwendung so aus, dass KI schnell Pilotierungen erreicht und verlässlich in Wertschöpfung, Dienstleistungen und öffentlichen Aufgaben skaliert werden kann. Die Bundesregierung beschleunigt die Anwendung von KI in Schlüsselbranchen und strategischen Forschungsfeldern, indem sie Rahmenbedingungen für den Transfer so gestaltet, dass Entwicklerinnen und Entwickler sowie Anwenderinnen und Anwender früh zusammenarbeiten und konkrete Anwendungsfelder systematisch erschlossen werden. Als Flaggschiff-Maßnahme setzt die Bundesregierung den KIRobotikbooster ↗ ein, der Forschungsinfrastrukturen sowie Erprobungs- und Weiterbildungsumgebungen stärkt, um Mehrzweckrobotik und „verkörperte KI“ als nächsten Schritt der Anwendung und Skalierung voranzubringen. Ergänzend treibt die Bundesregierung den Einsatz von KI für eine stärker prädiktive und präventive Medizin voran und richtet Förderansätze vermehrt auf die Überführung der Ergebnisse in die Gesundheitsversorgung zum Nutzen der Patientinnen und Patienten aus. Dafür sollen u. a. KI-Reallabore im Gesundheitswesen eingerichtet und die KI-Fähigkeit des FDZ Gesundheit ausgebaut werden. Auch Gründung und Skalierung verzahnt die Bundesregierung in diesem Bereich enger mit der FuI- Politik: Sie unterstützt KI-Ausgründungen aus der Wissenschaft im Rahmen des existProgramms ↗ und stärkt über AI NATION ↗ – die KI-Plattform für KI-Start-ups in Deutschland – sowie über die „existe Startup Factories“ ↗ bundesweit Inkubations- und Skalierungsstrukturen. Das Gutachten 2026 der EFI unterstreicht, dass für KI-Start-ups neben Inkubation und Finanzierung vor allem Marktzugang entscheidend ist, und empfiehlt u. a. eine stärkere Berücksichtigung in öffentlichen Aufträgen – etwa über die in der HTAD vorgesehene Sonder-Direktauftragsgrenze von 100.000 Euro für innovative Leistungen von Start-ups. Zugleich betont die EFI, dass die Skalierung von KI-Start-ups europäische Rahmenbedingungen erfordert, welche die Mobilisierung von Wagniskapital erleichtern und die Fragmentierung des Binnenmarktes reduzieren. Mit der signifikanten Beteiligung am geplanten IPCEI Künstliche Intelligenz ↗ engagiert sich die Bundesregierung bereits auf europäischer Ebene, um die Entwicklung souveräner, hochspezialisierter KI-Modelle für industrielle Anwendungen voranzubringen. Damit die breite Nutzung von KI gelingt, verbessert die Bundesregierung mit der HTAD die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von KI-Kapazitäten messbar – von Algorithmen, Daten und Rechenressourcen bis hin zu Softwaretools und KI-Chips. Im Mittelpunkt stehen dabei interoperable offene Standards sowie Open- Source-Ansätze, um die Umsetzung zu beschleu nigen, Abhängigkeiten zu reduzieren und so die technologische Souveränität zu stärken. Die EFI empfiehlt ebenfalls, die Entwicklung europäischer Open- Source- KI-Modelle zu fördern, und unterstreicht die Notwendigkeit, öffentliche und private KI- Investitionen deutlich zu erhöhen und die europäische Recheninfrastruktur auszubauen. Ein zentraler Hebel ist dabei der Aufbau leistungsfähiger Rechen- und Anwendungsinfrastrukturen sowie deren Zugänglichkeit für Wissenschaft und Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 11 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 12 Wirtschaft. In diesem Kontext bereitet die Bundesregierung die Ansiedlung mindestens einer europäischen „AI-Gigafactory“ in Deutschland vor, um zu sätz liche Kapazitäten für Forschung und industrielle Skalierung systematisch zu erschließen. Damit Produktivitätssteigerungen durch den KI- Einsatz in Unternehmen realisiert werden können, sind neben Kapital und digitaler Infrastruktur komplementäre Innovationen nötig – etwa in der Gestaltung von sicheren und vertrauenswürdigen Arbeitsprozessen oder in der Kompetenzentwicklung von Beschäftigten. Daher ist es entscheidend, die Beschäftigten in der Breite zu befähigen, mit den unterschiedlichen KI-Systemen, -Modellen und -Anwendungen arbeiten zu können. Ergänzend stärkt die Bundesregierung mit der HTAD das Netzwerk der KIServicezentren ↗ als Brückenstruktur zwischen Forschung und Anwendung und richtet es stärker darauf aus, Industrie und KMU bei Implementierung, Verbreitung und Nutzung von KI-Lösungen zu unterstützen. Die Bundesregierung verfolgt dabei das übergreifende Ziel, KI-Kapazitäten nicht nur auszubauen, sondern praktisch nutzbar zu machen – durch bessere Schnittstellen, verlässliche Zugänge und ein innovationsförderndes Umfeld für den Einsatz in der Fläche. Um die nächste KI-Generation im internationalen Wettbewerb mitzugestalten, stärkt die Bundesregierung mit der HTAD die Forschungsbasis und ihre Anschlussfähigkeit an Transfer und Skalierung. Ziel ist, Forschungsexzellenz so zu positionieren, dass sie am Standort Deutschland zu Wertschöpfung führt und zugleich die technologische Souveränität des Landes verbessert. Dazu stärkt die Bundesregierung KI-Spitzenzentren für grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung und ihre Vernetzung – auch mit Akteurinnen und Akteuren aus dem Innovationsbereich, der Anwendung sowie mit Start-ups – als Flaggschiff-Ansatz zur Bündelung und Sichtbarkeit von Exzellenz. Ergänzend startet die Bundesregierung eine Förderinitiative zu innovativen Grundlagen für KI, um methodische und technologische Grundlagen frühzeitig zu stärken und so die Anschlussfähigkeit an Anwendung, Transfer und nächste Entwicklungsschritte zu erhöhen. Von Demonstratoren zu nutzbaren Systemen und Anwendungen – Quantentechnologien zur industriellen Stärke ausbauen Während KI bereits in der Breite wirkt, adressieren Quantentechnologien die nächste Stufe technologischer Leistungsfähigkeit, welche die Bundesregierung in den Blick nimmt. Quantentechnologien eröffnen als Deep-Tech-Feld neue Wege für Rechenleistung, hochpräzise Messverfahren und abhörsichere Kommunikation – mit großen Zukunftspotenzialen für industrielle Wertschöpfung und Sicherheit. Deutschland steht vor der zentralen Aufgabe, technologische Durchbrüche in den Quantentechnologien schneller in robuste Systeme und konkrete Anwendungen zu überführen. Entscheidend ist dabei, Skalierung, Systemintegration und Nutzbarkeit entlang der gesamten Kette – von Hardware über Software bis zu Testumgebungen und Fachkräften – so zu stärken, dass sich Quantenlösungen in relevanten Anwendungsfeldern tatsächlich bewähren und die quantentechnologische Souveränität Europas rechtzeitig aufgebaut werden kann. Bei Quantentechnologien legt die Bundesregierung – aufbauend auf international anerkannter Spitzenforschung und einem dynamischen Ökosystem aus Startups, Unternehmen und Wissenschaft in Deutschland – konsequent den Schwerpunkt auf Umsetzung, Skalierung und Nutzbarkeit: Quantencomputing, Quanten sensorik und Quantenkommunikation sollen systematisch aus Demonstratoren in anwendungsfähige Systeme überführt werden. Im Bereich Quantencomputing strebt die Bundesregierung an, bestehende Forschungsexzellenz in anwendungsfähige Systeme und belastbare Nutzungsszenarien zu übersetzen. Bis 2030 sollen mindestens zwei fehlerkorrigierte Quantencomputer realisiert und für konkrete, industrielle Anwendungen zugänglich gemacht werden. Dafür setzt die Bundesregierung mit der Quantum Computing Competition ↗ einen Flaggschiff-Ansatz um, der die wettbewerbsorientierte Weiterentwicklung der aussichtsreichsten Systemansätze zu europäischen Quantencomputern auf Spitzenniveau in den Blick nimmt und den Aufbau von Pilotlinien ermöglichen soll. Flankierend wird der Software-Stack konsequent auf konkrete Use-Cases und Wertschöpfung ausge- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 12 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 13 richtet – mit dem Ziel, die Integration in industrielle Entwicklungs- und Betriebsumgebungen zu erleichtern. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass Quantencomputing über Demonstratoren hinaus in verlässliche Nutzung, Industrialisierungsperspektiven und langfristige Wettbewerbsfähigkeit überführt werden kann. Um diesen Transfer zu stärken, bündelt die Bundesregierung Ansätze für Industrie, Start-ups und zur Verbesserung der Infrastruktur. Rahmenbedingungen für Start-ups sollen optimiert werden, damit diese sich am Markt behaupten und perspektivisch Systemintegrationsrollen im Quantencomputing übernehmen können. Im Rahmen von „1.000 Qubits – 100 Anwendungen“ stärkt die Bundesregierung den Transfer von Forschungsergebnissen in Unternehmen entlang konkreter Anwendungsfälle. Ab 2026 werden mindestens drei Pilotlinien als Knoten in einem europäischen Fertigungs-Netzwerk (From Lab to Fab) aufgebaut und Testzentren sowie Anwenderplattformen etabliert. Parallel wird mit der HTAD die Anschaffung von Quantencomputern durch Forschungseinrichtungen und HPC-Zentren (engl. High Performance Computing) gefördert, um die Integration von Quantencomputern in klassische Hochleistungsrechner- Umgebungen zu erforschen und praxistauglich aufzubauen. Zudem treibt die Bundesregierung auch die Entwicklung der Quantensensorik in Richtung frühzeitiger Anwendungen und Marktreife voran, da diese als Brückentechnologie schnell Wirkung entfalten kann. Bis 2030 sollen darauf basierende medizinische Anwendungen zur frühzeitigen Diagnose von Krankheiten ermöglicht und auch weitere Anwendungsfelder in Industrie, Produkt- und Arbeitssicherheit sowie Qualitätskontrolle erschlossen werden. In der Quantenkommunikation wiederum stehen Resilienz und Cybersicherheit im Vordergrund. Die Bundesregierung richtet Transfer- und Demonstrationspfade konsequent an den konkreten Bedarfen institutioneller Endanwender aus, sodass technologische Optionen für abhörsichere, zukunftsfähige Kommunikationsinfrastrukturen aufgebaut werden. 2025 wurde mit Deutschlands erstem miniaturisierten Forschungssatelliten zur Quantenkommunikation ein wichtiger Meilenstein erreicht. Darüber hinaus ermöglicht die QuNETInitiative ↗ Schlüsselexperimente zur Erprobung und Demonstration der Leistungsfähigkeit der Quantenkommunikation und bereitet damit den Weg zu einer künftigen Quantenkommunikationsinfrastruktur. Entwicklungen, Systemintegration und Anwendung im Bereich der Quantentechnologien sind dauerhaft nur mit einer breiten Kompetenzbasis in Hardware, Software, Engineering und Domänenwissen erreichbar. Daher stärkt die Bundesregierung durch Aus- und Weiterbildung die Fachkräftebasis – etwa im Rahmen der 2025 vorgestellten Fachkräfteagenda „Quantum Future Professionals“ ↗ und der Förderung von „Quantum Awareness“, um Talente zu gewinnen und zu fördern. Zudem setzt sie auf die dauerhafte Kooperation mit europäischen und internationalen Wertepartnern zur Sicherung der technologischen Souveränität im Quantentechnologiebereich. Design, Skalierung und resiliente Wertschöpfung – Mikroelektronik und Chips made in Europe Damit sowohl KI- als auch Quantenanwendungen zuverlässig entwickelt und skaliert werden können, rückt die Mikroelektronik als industrielle Schlüsseltechnologie in den Fokus. Mikroelektronik ist technologische Grundvoraussetzung moderner Wertschöpfung: Sie bestimmt, wie schnell digitale Innovationen in Industrie, Energie, Mobilität, Kommunikation und sicherheitsrelevanten Anwendungen tatsächlich ska liert werden können. Gleichzeitig verschieben sich Wertschöpfungsanteile zunehmend dorthin, wo Forschung und Entwicklung, Designkompetenzen und Fertigungskapazitäten für neue Chipgenerationen verfügbar sind. Deutschland ist der größte Mikroelektronikstandort der EU. Zugleich bestehen in Europa aber kritische Abhängigkeiten, insbesondere bei hochleistungsfähigen Chips und zentralen Designwerkzeugen, die die Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und strategische Handlungsfähigkeit beeinflussen. Die Bundesregierung verbindet mit der HTAD daher den Anspruch, mikroelektronische Schlüsselkompetenzen in Europa entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu stärken: von Forschung und Design über Transfer und Qualifizierung bis hin zu Fertigung und Logistik. Die Bundesregierung hat mit der MikroelektronikStrategie 2025 ↗ Leitplanken für die Schlüsseltechno- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 13 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 14 logie beschlossen und die Umsetzung gestartet. Dadurch sollen die Attraktivität des Mikroelektronik-Standorts Deutschland erhöht und die wirtschaftlichen und technologischen Stärken ausgebaut werden. Darüber hinaus setzt die Strategie darauf, mehr Investitionen in Fertigung von Chips, Ausrüstung und Vorprodukten zu mobilisieren und damit resiliente sicherheitsrelevante Lieferketten sowie internationale Partnerschaften zu stärken. Damit das Ökosystem Mikroelektronik dauerhaft tragfähig bleibt, stärkt die Bundesregierung zudem Qualifizierungsmöglichkeiten, z. B. durch die Microtec Academy ↗, um den steigenden Fachkräftebedarf im Kontext des Auf- und Ausbaus von Chip-Fabriken und Design-Zentren zu decken. Ein zentrales strategisches Feld in der HTAD ist das Chip-Design, weil hier ein besonders hoher Anteil an Wertschöpfung entsteht und gleichzeitig die Weichen für Souveränität, Sicherheit und Innovationsgeschwindigkeit gestellt werden. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Deutschland als europäisches Zentrum für Chip-Design zu positionieren und damit ein belastbares, souveränes Design-Ökosystem in Europa aufzubauen. Dafür plant sie den Aufbau eines Kompetenzzentrums ChipDesign ↗ in Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Unternehmen. Ergänzend stärkt die Bundesregierung mit der Challenge zu Open-Source- Tools für das Chip-Design die Verfügbarkeit alternativer Werkzeuge. In diesem Kontext unterstützt die Bundesregierung offene Standards, Open Hardware, Privacy-by-Design-Verfahren und internationale Normungsaktivitäten, um entlang der gesamten Lieferkette die Produktion von vertrauenswürdiger Chip-Hardware zu ermöglichen. Um Forschungskompetenz beim Design gezielt und schnell in wirtschaftliche Entwicklung und Anwendung zu überführen, nimmt die Bundesregierung mit der HTAD Anwendungen in den Blick, in denen Deutschland strukturelle Vorteile hat und die für die europäische Souveränität besonders relevant sind – etwa die industrielle Edge-Nutzung von KI. Mit einer DesignInitiative für „Smarte und energieeffiziente KIChips“ ↗ fördert die Bundesregierung gezielt die Anwendung KI-fähiger und energieeffizienter Rechentechnologien in Schlüsselbranchen der deutschen Wirtschaft, um damit neue Marktsegmente jenseits reiner Hochleistungsrechenzentren zu erschließen. Ergänzend fördert auch die Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND ↗ neue Rechenarchitekturen und Computing-Konzepte, um die Leistungsfähigkeit und Energieeffizienz künftiger Rechensysteme grundlegend weiterzuentwickeln. Zusätzlich adressieren Leitprojekte den Brückenschlag in die ökonomische Anwendung, darunter das bereits gestartete Leitprojekt zum „Supercomputer“ im Auto. Die Bundesregierung zielt über das Design hinaus darauf ab, entlang der gesamten Halbleiterwertschöpfungskette den Technologietransfer aus dem Labor in die industrielle Umsetzung zu beschleunigen und in zentralen Wachstumsfeldern – insbesondere bei Advanced Packaging und Chiplets – ein europaweit anschlussfähiges Ökosystem aufzubauen. Dafür wird ab 2026 der Lab-to-Fab-Accelerator als zweite Stufe der EU-Chips-Act-Pilotlinie an der Forschungsfabrik Mikroelektro nik Deutschland (FMD) ↗ umgesetzt, um Zugänge zu Cutting-Edge-Technologien zu eröffnen und Innovationszyklen zu verkürzen. Ferner unterstützt die Bundes regierung die europäisch koor dinierte industrielle Nutzung neuer Mikroelektronik-Technologien über das IPCEI Advanced Semiconductor Technologies ↗. Translation, Scale-up und neue Wertschöpfungsketten – Biotechnologie in Land- und Forstwirtschaft, Industrie und Medizin Während Mikroelektronik, Quantentechnologien und KI die digitale Wertschöpfung in den Blick nehmen, erschließt Forschung und Entwicklung (FuE) in der Biotechnologie für Deutschland neue Wertschöpfungsketten im Gesundheitswesen, in der Industrie und der Land- und Forstwirtschaft. Sie leistet zentrale Beiträge zu medizinischer Versorgung, Ernährungssicherheit, Kreislaufwirtschaft und Ressourcensicherung im Kontext der notwendigen Anpassung an den Klimawandel. Deutschland verfügt zwar über eine forschungsstarke Ausgangsposition und eine wachsende Unternehmenslandschaft, steht im internationalen Wettbewerb jedoch vor der Aufgabe, Transfer, Scale-up und Finanzierung FuE-intensiver Vorhaben spürbar zu beschleunigen – insbesondere dort, wo regulatorische Rahmenbedingungen, Kapitalbedarfe und industrielle Umsetzungskomplexität den Schritt vom Labor in die Anwendung verzögern. Strategische Potenziale liegen in der Konvergenz mit weiteren Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 14 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 15 Schlüsseltechnologien – etwa KI, Dateninfrastrukturen und Medizintechnik – sowie in der Fähigkeit, biotechnologische Innovationen unter Wahrung der Sicherheit für Umwelt, Tiere und Menschen in robuste, wettbewerbsfähige Produktionsprozesse zu überführen. Mit der HTAD richtet die Bundesregierung Biotechnologie so aus, dass Deutschland seine Souveränität in der Medizin von morgen stärkt und Gesundheitsinnovationen schneller in die klinische Anwendung und Versorgung gebracht werden können. Im Gesund heitsbereich stehen insbesondere innovative Therapien und Diagnostik im Vordergrund. Mit dem Translationszentrum für Gen- und Zelltherapie am Standort Berlin (Berlin Center for Gene and Cell Therapies ↗) unterstützt die Bundesregierung den Aufbau einer zentralen Brückenstruktur, um neuartige Therapieansätze schneller aus der Forschung in klinische Anwendungen zu überführen und die Anschlussfähigkeit an Versorgungsprozesse zu erhöhen. Das Translationszentrum ist ein wesentlicher Baustein der Nationalen Strategie für gen und zellbasierte Therapien ↗, die vom Berlin Institute of Health (BIH) ↗ koordiniert wird. Ergänzend stärkt die Bundesregierung den Ausbau der Kapazitäten für die Genomsequenzierung, um personalisierte Diagnostik und Therapieentwicklung zu beschleunigen und die Forschungsbasis für innovative Versorgungskonzepte zu verbreitern. Zudem richtet die Bundesregierung Förderansätze stärker auf die Nutzung neuer KI-Methoden in der Wirkstoffforschung aus, um Entwicklungszyklen zu verkürzen und die daten- und KI-gestützte Arzneimittelentwicklung besser an translationale Pfade anzubinden. Mit der Förderung des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) ↗ unterstützt die Bundesregierung den Aufbau von überregionalen Forschungsinfrastrukturen und schafft die Grundlage für einen bundesweiten Datenraum. Insbesondere mit dem Aufbau der Nationalen Biobank im NUM trägt die Bundesregierung dazu bei, die Medikamentenentwicklung zu beschleunigen, KI-gestützte Diagnostik zu entwickeln und neue Geschäftsmodelle im Bereich der Biotechnologie zu ermöglichen. Damit die industrielle Skalierung gelingt, stärkt die HTAD zugleich die Gründungs- und Wachstumsdynamik, indem sie den Übergang vom Labor in marktfähige Entwicklung und Produktion systematisch in den Blick nimmt. Die Bundesregierung baut die Gründungsoffensive Biotechnologie ↗ aus und stärkt mit „GOBio next“ ↗ das Sprungbrett vom Labor in die Wirtschaft. Adressiert werden dabei biotechnologiespezifische Hürden – etwa hoher Kapitalbedarf und lange Entwicklungszeiträume von frühen Forschungsergebnissen bis zu robusten Entwicklungs- und Produktionsprozessen. Entsprechend wird die Förderung stärker darauf ausgerichtet, industrielle Expertise früh einzubinden und Skalierungs- sowie Marktfähigkeit von Beginn an mitzudenken. Mit der Fördermaßnahme „KMU innovativ Biomedizin“ ↗ werden zudem KMU im Bereich der Biotechnologie und Arzneimittelentwicklung gestärkt. Aufbauend darauf wird mit der HTAD das Ziel verfolgt, Biotechnologie als industrielles Wachstumsfeld so zu skalieren, dass neue biobasierte Produktionsverfahren die Wertschöpfung, Ressourceneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie messbar stärken können. Die Bundesregierung adressiert dafür verstärkt neue Ansätze an den Schnittstellen zu KI und den Ingenieurwissenschaften, um damit die existierenden Stärken der deutschen Biotechnologielandschaft gezielt für die Wertschöpfung von morgen zu nutzen. Mit dem Förderaufruf „BioDigitalHub – KI für die autonome Bioprozessentwicklung“ ↗ wird etwa ein Konvergenzfeld adressiert, in dem datengetriebene Automatisierung und Bioprozessentwicklung zusammengeführt werden, um Entwicklungs- und Optimie rungszeiten bis zum industriellen Einsatz deutlich zu verkürzen. Damit biotechnologische Verfahren schneller in die wirtschaftliche Umsetzung gelangen, fördert sie zudem den Schulterschluss von Wirtschaft und Wissenschaft, z. B. durch Public- Private-Partnerschaften, und stärkt mit dem Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“ ↗ die Skalierung in den industriellen Maßstab. Auf europäischer Ebene unterstützt die Bundesregierung die Vorbereitung und Ausgestal tung von IPCEI-Vorhaben zur Biotechnologie und arbeitet an Finanzierungsmöglichkeiten, um u. a. im Feld biobasierter Chemikalien und Materialien Wertschöpfung und industrielle Skalierung von Biotechnologie in Europa zu stärken und Innovationsnetzwerke auszubauen. Darüber hinaus stärkt die HTAD die beschleunigte Erforschung der Biotechnologie für nachhaltige, resiliente und zukunftssichere Agrar-, Forst- und Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 15 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 16 Ernährungssysteme. Dazu werden insbesondere Forschung und Entwicklung zu neuen genomischen Techniken, innovativen Methoden zum Schutz von Nutzpflanzen vor Pathogenen und Insekten und die wissenschaftliche Bewertung von gesellschaftlichen und ökologischen Risiken gefördert. In der Forstwirtschaft hat das Auslesen natürlich vorhandener Informationen mithilfe genomischer Selektion ein großes Potenzial, um Züchtungszeiträume erheblich zu verkürzen. Auch im Bereich biotechnologisch hergestellter Lebensmittel und alternativer Proteine schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür, biotechnologische Innovationen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen und neue Wertschöpfungspotenziale zu erschließen. Zukunftsorientierte und sichere Versorgung – Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung Energietechnologien sind ein zentraler Wertschöpfungs- und Standortfaktor: Sie entscheiden darüber, wie klimaneutral, sicher und bezahlbar Energie für Gesellschaft und Industrie bereitgestellt werden kann und in welchem Maß Deutschland in einem dynamischen internationalen Wettbewerb eigene Technologiepfade, Produktionskapazitäten und Exportchancen aufbauen kann. Vor diesem Hintergrund richtet die Bundesregierung die Energieforschung zunehmend als technologie- und industriepolitischen Hebel aus, um Systemkosten zu senken, Resilienz zu stärken und neue Abhängigkeiten zu vermeiden. Zudem bieten neue Formen klimaneutraler Energieerzeugung neue regionale Wertschöpfungspotenziale für ländliche Räume und strukturschwache Regionen. Mit der HTAD verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Deutschland zu einem führenden Innovationsstandort für Fusionstechnologien zu entwickeln und den Weg zu einem Fusionskraftwerk in Deutschland zu eröffnen. Als langfristige Zukunftsoption für eine sichere, klimaneutrale und resiliente Energieversorgung treibt die Bundesregierung Fusionstechnologie konsequent voran – verbunden mit dem Aufbau eines leistungsfähigen Fusionsökosystems aus Start-ups, Mittelstand, Industrie und Wissenschaft. Mit dem Aktionsplan „Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ ↗ hat die Bundesregierung eine Flaggschiff-Initiative geschaffen und stellt bis 2029 rund 2,44 Mrd. Euro für die Fusionsforschung bereit – für Forschungsförderung, den Aufbau von und die Beteiligung an Forschungsinfrastrukturen, für Fusionshubs und Technologiedemonstratoren. Der Aktionsplan setzt dabei auf eine wirkungsorientierte Umsetzung entlang zentraler Handlungsfelder, darunter Forschungsförderung, Ökosystemaufbau, Kompetenzbündelung, Fachkräfte, Standardisierung und strategische Kooperationen. Um die Entwicklung auf einen konsistenten technologiepolitischen Pfad auszurichten, priorisiert die Bundes regierung Schlüsseltechnologien für den Weg zum Fusionskraftwerk und führt sie in eine abgestimmte Entwicklungslogik über. Dazu lässt die Bundesregierung die Forschungs und Innovationsroadmap Fusionsenergie (FIRE) ↗ erarbeiten, die mögliche Wege zu einem ersten deutschen Fusionskraftwerk aufzeigt und die physikalischen, technischen und organisatorischen Anforderungen einordnet. Flankierend wurden im November 2025 weitere im Förderprogramm Fusion 2040 vorgesehene Fördermaßnahmen zu Basistechnologien für die Fusion sowie zu explorativen Ansätzen der Fusionsforschung gestartet, um den Bogen von wissenschaftlicher Erkenntnis bis zur technologischen Reife systematisch zu spannen. Als zentral für die Schaffung eines Fusionsökosystems sieht der Aktionsplan den Aufbau von Kompetenz- und Exzellenzzentren (Hubs) vor. Die Bundesregierung setzt Vernetzungs- und Hubstrukturen für Magnet- und Laserfusion sowie für Brennstoffkreislauf und Materialentwicklung auf und fördert den Aufbau von Forschungsinfrastrukturen und Technologiedemonstratoren. Flankierend stärkt die Bundesregierung die regulatorische Forschung, um tragfähige Sicherheitsstandards und geeignete Regelwerke für künftige Fusionsanlagen zu schaffen und Planungssicherheit für die Umsetzung zu gewährleisten. Damit trägt die Bundesregierung Sorge für ein hohes Umsetzungstempo, industrielle Anschlussfähigkeit und Wertschöpfung. Die Bundesregierung richtet ferner die Förderung von FuE in den Energietechnologien verstärkt daran aus, dass Innovationen die Systemkosten der Energiewende senken, Resilienz stärken und technolo gische Abhängigkeiten vermeiden helfen. In einem neuen gemeinsamen Energieforschungsprogramm der Bundes regierung soll Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 16 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 17 die Forschung zu Schlüsseltechnologien der Energiewende gebündelt werden. Dabei werden die anwendungsorientierte Grundlagenforschung, die angewandte Energieforschung und die experimentelle Forschung in den Bereichen Strom, Wärme, Wasserstoff und Energiesystem abgebildet sein. Ab 2026 werden etwa neue Reallabore der Energiewende gestartet, um Technologien in systemischen Dimensionen zu erproben und belastbare Betriebserfahrungen für Investoren und Anwender zu liefern. Um neue Technologiegenerationen entlang der Wärme- und Wasserstoffkette schneller in Richtung Anwendung und Skalierung zu bringen, unterstützt die Bundesregierung die Tiefengeothermie sowie den Wasserstoff-Forschungshub Hydrogen- 4Future. In ihrer Gesamtheit stellen die Maßnahmen zentrale Schritte auf dem Weg zu einer angekündigten Neuausrichtung der Energieforschung dar. Klimaneutrale Antriebe, Batterien und Systeminnovationen – Wertschöpfung und Leistungsfähigkeit in der Mobilität Wie schnell klimaneutrale Energie- und Speichertechnologien, digitale Systeme und neue Wertschöpfungsketten flächendeckend in die Anwendung gebracht werden, beeinflusst maßgeblich die Transformation der Mobilität. Der Mobilitätssektor befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch durch Elektrifizierung, Digitalisierung und Automatisierung. Batterietechnologien, erneuerbare Kraftstoffe, autonomes Fahren und datenbasierte Mobilitätsdienste eröffnen neue Märkte und verschieben Wertschöpfungsanteile – zugleich verschärft sich der internationale Wettbewerb, dem der industrielle Kern Deutschlands in der Automobil- und Zulieferindustrie ausgesetzt ist. Mit der HTAD zielt die Bundesregierung darauf ab, bis 2035 sowohl die wettbewerbsfähige Batterieproduktion als auch die Batteriekreislaufführung in Deutschland aufzubauen, beides eingebettet in ein europäisches Produktionsnetzwerk. Um diese industrielle Grundlage zu legen, werden Forschung und Transfer entlang der Batterie-Wertschöpfung systematisch zusammengeführt. So wird die Batterieforschung weiter gestärkt und ab 2026 in Kompetenzclustern mit Schwerpunkten in Batteriematerialien, in der Batterieproduktion und in Festkörperbatterien fortgeführt. Als zentrales Lab-to-Fab-Instrument schafft die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) ↗ eine Brücke von Technologieentwicklung zu industrieller Fertigungserprobung und bietet eine offene Umgebung, in der Unternehmen und Start-ups Prozesse und Verfahren in Richtung Skalierung weiterentwickeln können. Ergänzend werden im Rahmen der HTAD ab 2026 vertikale Applikationsallianzen eingesetzt, um die Technologie- und Anwendungsentwicklung enger zu verknüpfen und Wertschöpfungsketten aus der Forschung heraus gezielt zu stärken. Flankierend wird die Wettbewerbsfähigkeit der Batterieindustrie als Schlüsselindustrie auf nationaler und europäischer Ebene adressiert – auch mit Blick auf internationale Wettbewerbsbedingungen und ein Level Playing Field. Auf dieser Basis rücken – komplementär zur Elektrifizierung – diejenigen Bereiche in den Blick, in denen alternative Energieträger für Klimaneutralität und industrielle Anschlussfähigkeit entscheidend sind. Mit der HTAD stärkt die Bundesregierung den deutschen Forschungs- und Entwicklungsstandort für Technologien für alternative Antriebe und erneuer bare Kraftstoffe in Europa. Für schwer oder nicht direkt elektrifizierbare Anwendungen wie Luft- und Schifffahrt sowie militärische Landanwendungen werden die Voraussetzungen für die industrielle Verfügbarkeit und den Markthochlauf von E-Fuels verbessert, indem die FuE verschiedener Herstellungsverfahren unterstützt wird. Ergänzend wird die Entwicklung und Skalierung von Technologien für Carbon Capture and Utilization (CCU) darauf ausgerichtet, die klimafreundliche Produktion von Methanol und dessen Nutzung als Energieträger oder Vorprodukt für E-Fuels zu ermöglichen. Damit wird ein Technologiebereich gestärkt, der neben der klimapolitischen Wirkung auch industrie- und exportpolitische Perspektiven eröffnet. Während Batterien und klimafreundliche Kraftstoffe den Energiesockel der Transformation adressieren, entscheidet sich künftige Wettbewerbsfähigkeit zunehmend auch in digitalen und automatisierten Mobilitätssystemen. Die Bundesregierung verfolgt daher das Ziel, Deutschland zum Leitmarkt für autonomes Fahren zu entwickeln und die Technologieführerschaft im automatisierten, bodengebundenen Verkehr sowie in der Luft- und Schifffahrt zu stärken. Im Bereich der Luftfahrt entwickelt sie das Luftfahrtforschungsprogramm ↗ strategisch weiter und rich- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 17 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 18 tet die Forschung konsequent auf Technologien aus, die Umweltschutz, Effizienz und künftige Wachstumschancen verbinden. Mit dem Maritimen Forschungsprogramm ↗ werden Innovationen in den strategischen Zukunftsfeldern Dekarbonisierung, maritime Sicherheit, Autonomie, KI und Digitalisierung sowie auch bei der industriellen Munitionsräumung gezielt vorangetrieben. Flankierend wird die maritime Wertschöpfung im europäischen Kontext durch die aktive Rolle Deutschlands bei der Umsetzung der Europäischen Maritimen Industriestrategie ↗ unterstützt, welche im März 2026 veröffentlicht wurde. Mit der HTAD schafft die Bundesregierung zudem modellhafte Umsetzungsräume: Beginnend im Jahr 2026 werden Mobilitätssysteme in städtischen und ländlichen Modellregionen durch forschungsbasierten Transfer und KI weiterentwickelt. Der seit 2025 geförderte Aufbau eines Mobilitätsökosystems zielt darauf ab, Schnittstellen bereitzustellen, die eine Integration autonomer Fahrzeuge in das Gesamtsystem des ÖPNV unterstützen. Als Teil nachhaltiger Mobilitätslösungen sowie der Stadt- und Regionalentwicklung werden ab 2027 drohnengestützte soziotechnische Innovationen in intermodalen Logistiksystemen in Transformationsclustern erforscht und erprobt. Insgesamt richtet die Bundesregierung ihre Maßnahmen darauf aus, Innovationen nicht nur technologisch, sondern systemisch zu skalieren – über Datenräume, Software, Standards und praxistaugliche Integrationspfade. Schließlich wird die Transformation der Mobilität auch daran gemessen, ob sie Ressourcenverbräuche reduziert und Abhängigkeiten entlang der Liefer- und Stoffströme verringert. Die Bundesregierung stärkt daher Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung in der Fahrzeugindustrie und verringert geopolitische Abhängigkeiten. Forschung und Innovation zu kreislauffähigen Fahrzeugkomponenten schaffen die Grundlage, Ressourcen effizienter zu nutzen und europäische Kreisläufe aufzubauen – auch mit Blick auf regulatorische Anforderungen. Ergänzend wird die Effizienz des Ladens von Elektrofahrzeugen durch die Umsetzung bidirektionalen Ladens auf Basis gemeinsamer europäischer Normen und Standards vorangebracht. Damit werden ökologische Wirkung, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz entlang zentraler Bausteine der Mobilitätswertschöpfung zusammengeführt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 18 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 19 1.4 Strategische Forschungs- und Anwendungsfelder Neben der Entwicklung zentraler Schlüsseltechnologien richtet die Bundesregierung ihre FuI-Politik im Rahmen der HTAD auf strategische Forschungs- und Anwendungsfelder aus: ∙ Luft- und Raumfahrt, ∙ Sicherheits- und Verteidigungsforschung, ∙ Meeres-, Klima- und Nachhaltigkeitsforschung, ∙ Gesundheitsforschung sowie ∙ Geistes- und Sozialwissenschaften. In diesen Feldern werden wissenschaftliche Exzellenz und technologische Kompetenzen gebündelt und systematisch in die Anwendung überführt. Die FuI- Politik unterstützt damit lösungsorientierte Beiträge zu einer großen Bandbreite gesellschaftlicher Herausforderungen, die fokussiert Wirkung entfalten, zukunftsfähige Transformationsprozesse gestalten und Orientierung bieten. Luft- und Raumfahrt als Treiber und Anwendungsfeld innovativer Technologie Die Luft- und Raumfahrt ist ein Hightech-Bereich, in dem Innovationen und Technologien hervorgebracht werden, die weit über die Branche hinausreichen und gleichermaßen von ziviler wie militärischer Bedeutung sind. Aufgrund ihrer Relevanz stärkt die Bundesregierung die Luft- und Raumfahrt gezielt und verbindet wissenschaftlichen Fortschritt, industrielle Wertschöpfung und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit. In der Luftfahrt stehen vor allem klimaneutrales Fliegen, sichere Mobilität und die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandorts Deutschland im Zentrum. Neue Technologien sollen Emissionen senken, die Effizienz steigern und die Sicherheit im Luftverkehr erhöhen. Zugleich behält die Bundesregierung die militärische Dimension der Luftfahrt fest im Blick. Sie ist ein zentraler Baustein nationaler Sicherheit und technologischer Souveränität. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Bundesregierung eine umfassende Luftfahrtstrategie, die zivile und militärische Anforderungen zusammenführt und die Transformation der Branche aktiv durch Technologien „Made in Germany“ gestaltet. Um diese Innova tionsprozesse zu beschleunigen, werden Koope rationen zwischen Industrie und Forschung gezielt ausgebaut. Mit dem zivilen Luftfahrtforschungsprogramm LuFo VII ↗ stellt die Bundesregierung die Forschung zu klimafreundlichen Antrieben, industrielle Forschung und disruptive Technologien in der Luftfahrt in den Mittelpunkt – etwa durch den Aufbau von Reallaboren, Testumgebungen für unbemannte Luftfahrtsysteme sowie durch die Erprobung und Einführung neuer, sicherheitsrelevanter und nach Möglichkeit auch nachhaltiger Anwendungen. Sie stellt damit sicher, dass innovative Lösungen schneller in den Markt gebracht werden können und die Luftfahrtbranche zukunftssicher gestaltet werden kann. Auch in der Raumfahrt setzt die Bundesregierung klare Akzente. Globale Konnektivität, Navigation, Erdbeobachtung, Sicherheit, Klimaschutz und die Erforschung des Weltraums stehen hier im Fokus und sind eng verknüpft mit weiteren strategischen Forschungs- und Anwendungsfeldern. Mit der beschlossenen Raumfahrtstrategie und der nationalen Anwendungsstrategie zu den Satellitenprogrammen Copernicus, Galileo und den meteorologischen Programmen von EUMETSAT stärkt die Bundesregierung gezielt die Anwendungsorientierung und Kommerzialisierung von technologischen Entwicklungen und Innovationen. Durch ihr verstärktes Engagement bei der Europäischen Weltraumorganisation ESA ↗ treibt die Bundesregierung die gemeinsame europä ische Raumfahrtforschung voran und arbeitet darauf hin, Europa in der Raumfahrt unabhängiger zu machen. In diesem Zuge nimmt Deutschland eine Führungsrolle z. B. im EUErdbeobachtungsprogramm Copernicus ↗ ein. Über Programme wie IRIS² ↗, GovSatCom ↗ und Galileo ↗ wird eine verlässliche Infra struktur für Internet, Navigation und Zeitbestimmung weiterentwickelt und ausgebaut. Zudem nimmt die Bundes regierung den unabhängigen Zugang zum Weltraum durch Startinfrastrukturen und Trägersysteme in den Blick. Um den Transfer neuer raumfahrtgestützter Technologien in die breite Anwendung zu beschleu nigen, werden Hubs, darunter der Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 19 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 20 Space Innovation Hub ↗, als Schnittstelle zwischen Forschung, Start-ups, Industrie und öffentlicher Nachfrage weiter ausgebaut. Forschung und Technologie als Eckpfeiler von Sicherheit und Verteidi gung sfähigkeit Im Zuge wachsender geopolitischer Spannungen, die sich u. a. in hybriden Bedrohungslagen und schwerwiegenden Cyberrisiken manifestieren, misst die Bundesregierung der Sicherheits- und Verteidigungsforschung eine große Bedeutung zu. Die Bundesregierung investiert gezielt in Technologien, die den Schutz von Gesellschaft, Wirtschaft, unseren natürlichen Lebensgrundlagen und staatlichen Strukturen in einer zunehmend vernetzten und komplexen Welt sicherstellen, etwa digitale Sicherheitssysteme, moderne Kommunikations- und Sensoriklösungen sowie Technologien für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und ziviler Sicherheitsakteure (z. B. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Resiliente Infrastrukturen, sichere Versorgungssysteme und technologische Souveränität stehen dabei im Mittelpunkt. Ziel ist es, staatliche Handlungsfähigkeit, gesellschaftliche Resilienz und militärische Einsatzbereitschaft dauerhaft zu sichern. Das Gutachten der EFI und Diskussionen im Rahmen internationaler Austauschformate wie der Münchner Sicherheitskonferenz 2026 ↗ umreißen die Konturen einer sich dynamisch verändernden weltpolitischen Sicherheitslage und die daraus für die deutsche FuI-Politik und Science Diplomacy erwachsenden Konsequenzen. Die Bundesregierung hat als Antwort auf die sich verändernde Lage den Aspekt der Forschungssicherheit stärker als bisher und systemisch als essenziellen Faktor im Wissenschaftssystem verankert, ohne dabei die Offenheit und internationale Vernetzung der Forschung einzuschränken. Ziel ist es, international ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wissenschaftlicher Kooperation, Wissensschutz und technologischer Souveränität zu erreichen. Besonders dynamisch entwickelt sich die digitale Bedrohungslage: Die Verbreitung von Desinformationen, Cyberattacken und Angriffen auf kritische Infrastrukturen gefährdet demokratische Prozesse, Funktionen der Daseinsvorsorge und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Cybersicherheit ist daher ein Kernbestandteil der nationalen und gesellschaftlichen Resilienz. Sie ist damit nicht nur zentrale, unverzichtbare Grundlage für die genannten Schlüsseltechnologien, sondern muss auch als eigenständige Technologie weiterentwickelt werden, um künftigen Bedrohungen entgegenzuwirken. Über das Nationale Koordinierungszentrum für Cybersicherheit (NKCS) werden zudem deutsche Interessen gezielt in EU- Forschungsprogrammen verankert. Die Bundesregierung verfolgt einen umfassenden Ansatz zur Cybersicherheit, der technologische Lösungen mit Prävention, Qualifizierung und Sensibilisierung der Gesellschaft verbindet. Die Bundesregierung verfolgt einen integrierten strate gischen Gesamtansatz, der den übergreifenden Angelegenheiten innerer, äußerer, wirtschaftlicher und digitaler Sicherheit gewachsen ist. Technische Innova tionen und eine resiliente Gesellschaft greifen dabei inein ander. Die enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institu tionen, Industrie und Wissenschaft wird gezielt gestärkt, um Synergien zu schaffen und Ressourcen effizient zu nutzen. Synergien zwischen ziviler und militärischer Forschung und Entwicklung (FuE) werden dafür verstärkt in den Blick genommen, etwa durch das Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ ↗. Auch in den „Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung“ wird die Vernetzung zwischen ziviler und militärischer FuE in ausgewählten Technologiefeldern weiter vorangetrieben. Künftig leisten außerdem auch die Ende 2025 veröffentlichte 6GForschungsroadmap ↗ für die Forschung an sicheren und resilienten Kommunikationstechnologien sowie ein neues Forschungsrah menprogramm zur Cybersicherheitsforschung über grei fend Beiträge zu sicheren Kommu nikationstechnologien. Der erste Meilenstein der Roadmap ist der Aufbau von vier 6G-Transfer-Hubs im Jahr 2026, die umfangreiche Forschungs-, Test- und Validierungsinfrastrukturen für Wissenschaft und Wirtschaft bereitstellen. Technologien für Meeres-, Klima- und Nachhaltigkeitsforschung Die globalen Herausforderungen des Klimawandels, die Ausbeutung natürlicher Ressourcen und die Zerstörung der Biodiversität zählen zu den größten Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 20 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 21 Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Die Bundesregierung begegnet dieser Dreifachkrise mit gezielten Investitionen in Forschung und Innovation. Wissenschaftliche Erkenntnisse, datenbasierte Analysen und neue Technologien und Methoden schaffen nicht nur die Grundlagen für Nachhaltigkeit und den wirksamen Schutz der Meere und des Klimas, sondern auch für evidenzbasierte politische Entscheidungen, internationale Klimaschutzverhandlungen und technologische Innovationen. Die FuE-Politik der Bundesregierung adressiert hier für die gesamte Bandbreite der relevanten Forschungsfelder und Anwendungsgebiete, darunter die Analyse globaler Umweltveränderungen, die Entwicklung im Bereich GreenTech, wie nachhaltige Energietechnologien, die Kreislauf- und Wasserwirtschaft, klimaangepasstes Bauen und die Dekarbonisierung des Gebäudebestands, nachhaltige Agrar-, Waldbewirtschaftungs- und Ernährungssysteme sowie den Schutz vor marinen Extremereignissen und den Erhalt der Ökosystemleistungen der Ozeane und der Wälder. Auf dieser breiten Wissens- und Erkenntnisbasis entstehen Lösungen, die den Übergang zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten, widerstandsfähigen und international wettbewerbsfähigen Wirtschaft ermöglichen, die sowohl Ökosystemleistungen und Biodiversität bewahrt als auch die mit der Transformation einhergehenden gesellschaftlichen Prozesse berücksichtigt. Clean Technologies spielen dabei eine Schlüsselrolle: Biotechnologie, klimaneutrale Energieerzeugung und Mobilität, Recycling von Gütern und Stoffen, umweltfreundliche Gewinnung kritischer Rohstoffe sowie die Dekarbonisierung in der Industrie eröffnen neue Chancen für mögliche Technologieführerschaften. Die Bundesregierung stärkt diese Forschungsfelder gezielt, um Deutschlands und Europas Vorreiterrolle im globalen Wettbewerb auszubauen und um einen wirksamen Beitrag zur ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Nachhaltigkeit zu leisten. Die Bundesregierung plant im Rahmen der Kreislaufwirtschaftsstrategie mit dem Förderprogramm „DigiRess Circular“ ↗, digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen und kommunalen Einrichtungen sowie für zirkuläre Geschäftsmodelle und Start-ups in der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung Forschung zur CO2- Entnahme und unterstützt Investitionen in die Anwendung. Flankierend zur Verabschiedung der Langfriststrategie Negativemissionen der Bundesregierung sollen so die Technologieentwicklung und der Markthochlauf von Technologien zur Erzeugung von Negativemissionen und damit ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele unterstützt werden. Medizinischer Fortschritt und Versorgung durch Gesundheitsforschung Gesundheitsforschung ist die Voraussetzung für medizinischen Fortschritt, eine leistungsfähige Versorgung und letztlich für die Lebensqualität der Menschen. Sie schafft die wissenschaftliche Grundlage, um Krankheiten besser zu verstehen, wirksamer zu behandeln und Prävention gezielt auszubauen. Die Bundesregierung setzt daher mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung ↗ langfristig einen Schwerpunkt auf das Forschungsfeld. Die Bundesregierung treibt Fortschritte in Medizintechnik, Digitalisierung und den Einsatz von innovativen Gesundheitstechnologien gezielt voran. Neue Möglichkeiten in Prävention, Diagnostik und Therapie kommen unmittelbar der Bevölkerung zugute. Die Weiterentwicklung von Telemedizin und digitaler Diagnostik stärkt zudem die flächendeckende Gesundheitsversorgung auch in abgelegenen, ländlichen Regionen. Dabei bilden die Vernetzung der gesamten deutschen Universitätsmedizin im NUM ↗ und das enge Zusammenspiel von Hochschulmedizin, Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung ↗, außeruniversitärer Forschung, Kliniken und Unternehmen eine leistungsfähige Grundlage, um Innovationen von der Grundlagenforschung bis zur klinischen Anwendung voranzubringen. Innovative Ansätze in prädiktiver Medizin, digitaler Diagnostik, Sensorik und Robotik erweitern therapeutische Optionen und erhöhen Qualität, Effizienz und Resilienz des Gesundheitssystems – ein Ziel, das insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels von zentraler Bedeutung ist. Durch Entwicklungen in diesen Bereichen können Volkskrankheiten wie Krebs, Demenz und Herz-Kreislauf-Erkrankungen weiter zurückgedrängt und erhebliche gesellschaftliche Wirkungen erzielt werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 21 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 22 Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der personalisierten Medizin, die individuelle genetische, biologische und umweltbedingte Faktoren berücksichtigt. Durch die Förderung des Aufbaus und der Nutzung umfangreicher medizinischer Datensätze wird die Entwicklung neuer Diagnosemethoden, Wirkstoffe und Arzneimittel ermöglicht. So können Erkrankungen individuell, gezielt und damit effektiv erkannt, behandelt und geheilt werden. KI, In-silico-Modellierungen und Computersimulationen erschließen zusätzliche datengetriebene Potenziale. So werden insgesamt Krankheiten früher erkannt, Therapien präziser und die Versorgung wirksamer gestaltet. Die enge Verzahnung von Forschung, Gesundheitswirtschaft und klinischer Praxis stellt sicher, dass neue Erkenntnisse schnell in die Anwendung gelangen und die Gesundheitsversorgung nachhaltig weiterentwickelt wird. Die Bundesregierung stärkt zudem die Forschung zur Frauengesundheit ↗, um Diagnose- und Versorgungslücken zu schließen, Krankheitsverläufe besser zu verstehen und Therapien wirksamer auszurichten. Zudem adressiert sie gezielt die Erforschung von Therapieansätzen für postinfektiöse Erkrankungen ↗ wie beispielsweise Long COVID, Post-COVID-Syndrom oder ME/CFS. Gesellschaftliche Transformation und Zusammenhalt im Mittelpunkt – Geistes- und Sozialwissenschaften Eine offene, freiheitliche und demokratische Gesellschaft ist auf Orientierungswissen angewiesen, das politisches und gesellschaftliches Handeln leitet. Die Geistes und Sozialwissenschaften ↗ leisten hierfür einen zentralen Beitrag: Sie analysieren gesellschaftliche Transformationen, erforschen kulturelle Dynamiken und die Auswirkungen technologischer Innovationen. Sie bieten Orientierung in ethischen, ökonomischen und sozialen Fragestellungen – etwa zur Regulierung von KI, zur Gestaltung neuer Arbeitsformen, zu Herausforderungen durch die Alterung der Bevölkerung, zur Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe oder zu wissenschaftlichen Durchbrüchen in den Lebenswissenschaften, die das menschliche Leben, die Gesundheit und die Umwelt substanziell betreffen können. In diesem Sinne tragen sie entscheidend dazu bei, Innovationen verantwortungsvoll auszugestalten und gesellschaftlich breit abzusichern. Zugleich unterliegt die geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung selbst einem Wandel. Die Bundesregierung fördert gezielt den Einsatz digitaler Methoden, die es den Sozialwissenschaften ermöglichen, gesellschaftliche Strukturen in einem vertieften Umfang zu analysieren und darzustellen. Dadurch lassen sich gesellschaftliche Entwicklungen und Trends erkennen und vorausschauend politisch gestalten. In den Geistes- und Sozialwissenschaften ermöglichen digitale Verfahren etwa die Analyse großer Datenmengen, Text- oder Bildkorpora sowie die ortsunabhängige Erforschung kultureller Objekte in Archiven und virtuellen Sammlungen. Vor diesem Hintergrund stärkt die Bundesregierung die Geistes und Sozialwissenschaften ↗ durch ein neues Rahmenprogramm „Orientierung für eine Welt im Wandel“. Unter dem Dach eines eigenen Rahmenprogramms ↗ soll zudem die empirische Bildungsforschung neues Wissen für ein zukunftsfestes Bildungssystem bereitstellen. Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Schlüsseltechnologien stärker in der Gesellschaft zu verankern und ihre Wechselwirkungen mit den Menschen besser zu verstehen. Dabei gilt es, neue Technologien flächendeckend – in ländlichen und städtischen, in strukturschwachen und strukturstarken Regionen – nutzbar zu machen, um zu gleichwertigen Lebensverhältnissen beizutragen. Um gesellschaftliche Akzeptanz und Teilhabe sowie eine informierte Haltung zu den Technologien zu ermöglichen, wird ein Fokus auf die Befähigung und Kompetenzentwick lung der (Zivil-)Gesellschaft und die Einbindung von Sozialpartnern gelegt. Im Sinne eines verantwortungsvollen, menschenzentrierten und demokratisch getragenen Fortschritts kann dieses Wissen die technologische Entwicklung in vielfältiger Weise befruchten. Ausblick auf den Bundesbericht Forschung und Innovation Mit der HTAD setzt die Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode neue Schwerpunkte für die FuI-Politik und richtet den Fokus auf sechs prioritäre Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 22 – Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 23 Schlüsseltechnologien, fünf strategische Forschungsfelder und neun Hebel, die für Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und technologische Souveränität besonders entscheidend sind. Diese Fokussierung steht komplementär zu anderen forschungspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung – etwa im Bereich der Grundlagenforschung oder in den Bereichen Klima und Umwelt. Nachhaltige und ressourceneffiziente Technologien und resiliente Infrastrukturen sind zugleich Innovationstreiber und strategische Standort- und Innovationsfaktoren. Die folgenden Kapitel des Bundesberichts Forschung und Innovation geben einen Überblick über die FuI-politische Umsetzung der Bundesregierung im Berichtszeitraum 2024 bis 2026. Sie stellen zentrale Kennzahlen und Akteure des FuI-Systems dar und berichten ressortübergreifend über zentrale Umsetzungsfortschritte der FuI-Politik. Der Bundesbericht Forschung und Innovation bildet damit die gesamte Breite der FuI-Politik ab – von Rahmenbedingungen und Förderung über Transfer, Fachkräfte und Infrastrukturen bis hin zu thematischen Schwerpunkten sowie europäischer und internationaler Zusammenarbeit. Für die im Bericht genannten Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt bzw. den Klima- und Transformationsfonds und das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie auf die Sozialversicherungssysteme sind die Vorgaben von Haushalts- und Finanzplanung einzuhalten. Insoweit stehen alle Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt und dem Vorbehalt der finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz und Zuständigkeit des Bundes. Alle etwaigen Maßnahmen müssen finanziell und (plan)stellenmäßig den Rahmen der gegebenen verfügbaren Mittel einhalten. Weder die laufenden noch künftigen Haushaltsverhandlungen werden präjudiziert. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 23 – DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 24 2 Das deutsche Forschungs- und Innovationssystem Zusammenfassung In einem zunehmend wettbewerbsintensiven internationalen Umfeld behauptet Deutschland seine Rolle als eine der forschungsstärksten und innovativsten Volkswirtschaften weltweit. Die Grundlage dafür bildet ein leistungsfähiges Forschungs- und Innovationssystem, in dem Akteure und Förderinstrumentarien aufeinander abgestimmt zusammenwirken. Etwa zwei Drittel der Aktivitäten in Forschung und Entwicklung (FuE) finden in Unternehmen statt. Ein Drittel findet an Hochschulen sowie öffentlichen und öffentlich geförderten Einrichtungen für FuE statt. Bund und Länder übernehmen im deutschen Forschungs- und Innovationssystem sowohl einzeln als auch gemeinschaftlich spezifische Aufgaben. Sie geben die Richtung vor und legen einheitliche Rahmenbedingungen fest. Gemeinsam finanzieren Bund und Länder Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen sowie Forschungsprogramme und -projekte. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Ressortforschungseinrichtungen betreiben sowohl exzellente Grundlagenforschung als auch anwendungsorientierte FuE. Hinzu kommt eine Reihe weiterer Akteure wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft, Stiftungen und Förderwerke sowie die Europäische Kommission. Diese leisten jeweils wichtige Beiträge für die Forschungsförderung. Zur Förderung von Forschung und Innovation setzen Bund und Länder verschiedene Instrumente ein. Dazu gehören in erster Linie die Projektförderung sowie die institutionelle Förderung, mit der u. a. die vier großen außeruniversitären Forschungsorganisationen Deutschlands (Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft) und die Deutsche Forschungsgemeinschaft finanziert werden. Weitere Instrumente sind die Vergabe von Forschungsaufträgen an Dritte sowie neuere Ansätze wie die steuerliche Förderung von FuE und Innovationsagenturen. Die FuE-Ausgaben im Jahr 2024 betrugen nach vorläufigen Berechnungen 137,1 Mrd. Euro, was einer Steigerung von 3,8 % gegenüber 2023 entspricht. Mit einem Anteil der FuE-Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt (FuE-Quote) von 3,17 % erreicht Deutschland erneut das Drei-Prozent-Ziel der EU. 2024 waren in Deutschland 840.000 Personen (in Vollzeitäquivalenten) in Forschung und Entwicklung beschäftigt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 24 – DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 25 2.1 Akteure des Forschungs- und Innovationssystems Deutschland verfügt über ein einzigartiges Forschungs- und Innovationssystem, in dem Forschungseinricht ungen, Hochschulen, Unternehmen und weitere för dernde, koordinierende und beratende Akteure zu sammenwirken. Die öffentliche Förderung von Forschung und Lehre tragen im Wesentlichen Bund und Länder. Gemeinsam fördern sie im Rahmen ihrer jeweiligen verfassungsrechtlichen Verwaltungs- und Finanzierungskompetenzen und unter Beachtung der Voraussetzungen und Grenzen des Art. 91b Grundgesetz (GG) Institutionen, Programme und Projekte. Die Struktur des Forschungs- und Innovationssys tems in Deutschland wird durch die Größe und Ausrichtung der Volkswirtschaft, den föderalen Staatsaufbau sowie die Aktivitäten und das Zusammenwirken der unterschiedlichen Institutionen bestimmt. Forschung und Entwicklung (FuE) findet zu etwa zwei Dritteln in privaten Unternehmen statt und zu etwa einem Drittel in Hoch schulen sowie öffentlichen und öffentlich geförderten Einrichtungen. Finanziert wird FuE vorrangig von der Wirtschaft sowie der Bundesregierung, den 16 Landes regierungen und der Europäischen Kommis sion. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsein rich tungen und Ressortforschungseinrichtungen sind tra gende Säulen der öffentlich finan zierten Forschung in Deutschland. Darüber hinaus übernehmen verschiedene Gremien und Intermediäre wichtige Rollen in der Forschungsförderung, etwa die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie Stiftungen und Förderwerke. Eine Übersicht des Forschungs- und Inno vationssystems in Deutschland (FuI-System) und Informationen zu den einzelnen Akteuren sind in ●→ Abb. 1 und im interaktiven Angebot des BuFI zum FuI-System ↗ zu finden. Gesellschaft, Wirtschaft Koordinierung der gemeinsamen Förderung Gemeinsame Wissenschaftskonferenz Intermediäre (Auswahl) Stifterverband, Verbände und Kammern, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz Evaluation und Beratung u. a. Wissenschaftsrat, Expertenkommission Forschung und Innovation, Strategiekreis für Technologie und Innovation des Bundeskanzlers, Deutscher Ethikrat Hochschulen Universitäten, Fachhochschulen, weitere Hochschultypen Forschungsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft Helmholtz-Gemeinschaft Leibniz-Gemeinschaft Max-Planck-GesellschaftStaatliche Einrichtungen mit FuE-Aufgaben Einrichtungen des Bundes Einrichtungen der Länder Akademien u. a. Landesakademien, Leopoldina, acatech Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft große und multinationale Unternehmen kleine und mittlere Unternehmen Start-ups Privatwirtschaftlich organisierte Forschung inkl. Zuse-Gemeinschaft, AIF Zivilgesellschaft u. a. Bürgerinnen und Bürger Staat Bundesregierung Landesregierungen Wirtschaft inländische Unternehmen Ausland u. a. Europäische Kommission, ausländische Unternehmen Private Institutionen ohne Erwerbszweck u. a. Vereine, Nichtregierungsorganisationen FuE- nanzierende Akteure Akteure der öffentlichen und privaten Forschung Abb. 1: Akteure des deutschen Forschungs- und Innovationssystems Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 25 – DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 26 Bund und Länder Die Zuständigkeit für die Förderung von Wissenschaft und Forschung ist im föderalen System auf Bund und Länder verteilt. So verfügt der Bund beispielsweise über Gesetzgebungskompetenzen auf dem Gebiet der Forschungsförderung und der Ausbildungsbeihilfen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 GG). Der Hochschulbereich liegt hingegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Länder (Art. 30, 70 GG). Um die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaftslandschaft sowohl in der exzellenten Spitzenforschung als auch in der Breite zu ver bessern, wir ken Bund und Länder ↗ bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre aber auch zusammen. Die zentrale verfassungsrechtliche Bestimmung für die Zusammenarbeit ist die in Art. 91b Abs. 1 GG ↗ geregelte Gemeinschaftsaufgabe. Sie erlaubt Bund und Ländern, bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre in Fällen überregionaler Bedeutung auf der Grundlage von Vereinbarungen zu kooperieren. Die „überregionale Bedeutung“ setzt voraus, dass der Fördergegenstand Ausstrahlungskraft über das jeweilige Land hinaus besitzt und im nationalen oder internationalen Kontext von Bedeutung ist. Diese Verfassungsnorm ermöglicht es Bund und Ländern, u. a. bei der Förderung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, der Forschung an Hochschulen, von Studium und Lehre sowie bei der Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen und der Nachwuchsförderung zusammenzuwirken. Beispielhaft für die Zusammenarbeit sind der Pakt für Forschung und Innovation (PFI) ↗ und die Exzellenzstrategie ↗. Die Zuständigkeit für das Hochschulwesen bleibt bei den Ländern. Die Länder setzen darüber hinaus eigene Schwerpunkte in der FuI-Politik. Der Bund kann Hochschulen bei thematisch und zeitlich begrenzten Projekten unterstützen. Er hat darüber hinaus Finanzierungskompetenzen insbesondere für Vorhaben der wissenschaftlichen Großforschung (z. B. Luftfahrt-, Weltraum-, Meeres-, Kernforschung), Forschungsbauten und Großgeräte sowie für Projekte der internationalen Forschungseinrichtungen. Ausnahmen bilden die Universitäten der Bundeswehr sowie die Hochschule des Bundes, deren Grundfinanzierung die jeweiligen Bundesressorts tragen. Neben dem Grundgesetz bilden die einzelnen Landesverfassungen das rechtliche Fundament der staatlichen Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre in Deutschland. Dieser Rechtsrahmen wird konkretisiert durch die Bundeshaushaltsordnung, die entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen sowie den europäischen Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation. Einschlägige Regelungen enthält auch das europäische Beihilferecht ↗ und insbesondere der Abschnitt 4 „Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation“ der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU ↗. Mit der 2025 beschlossenen Hightech Agenda Deutschland (HTAD) ↗ hat der Bund Schwerpunktthemen und Ziele für Forschung und Entwicklung festgelegt. Die Agenda bildet einen richtungsgebenden Orientierungsrahmen für die Aktivitäten von Bund und Ländern im Bereich der Forschungs- und Innovationsförderung. Gemeinsame Wissenschaftskonferenz und Wissenschaftsrat Bund und Ländern stehen für Planungen und Entscheidungen zur gemeinsamen Wissenschafts- und Forschungs förderung zwei Gremien zur Verfügung: die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) ↗ und der Wissenschaftsrat (WR) ↗. Die GWK behandelt als zentrales Gremium alle Fragen der Forschungsförderung, der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien und des Wissenschaftssystems, sofern diese den Bund und die Länder gemeinsam berühren. Sie entscheidet insbesondere über gemeinsame Fördermaßnahmen auf Grundlage von Art. 91b Abs. 1 GG. Mitglieder der GWK sind die Wissenschaftsministerinnen und -minister sowie die Finanzministerinnen und -minister von Bund und Ländern. In der GWK ist die Bundesregierung mit 16 Stimmen vertreten, die einheitlich abgegeben werden; die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierungen haben je eine Stimme. Die Mitglieder der GWK streben unter Wahrung ihrer jeweiligen Kompetenzen eine enge Koordination auf dem Gebiet der nationalen, europäischen und internationalen Wissenschafts- und Forschungspolitik an. Sie wirken in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 26 – DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 27 und unterrichten sich gegenseitig über wesentliche eigene Planungen und Entscheidungen, die nicht Gegenstand gemeinsamer Förderung sind. Der WR wird von Bund und Ländern gemeinsam getragen. Er berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder zu wissenschafts- und hochschulpolitischen Fragen. Aufgrund seiner Zusammensetzung ermöglicht der WR einen kontinuierlichen Dialog zwischen Wissenschaft und Politik: Seine Mitglieder sind renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die von den Wissenschaftsorganisationen vorgeschlagen werden, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Ver treterinnen und Vertreter von Bund und Ländern. Aufgabe des WR ist es, übergreifende Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung des Wissenschaftssystems zu erarbeiten und zur Qualitätssicherung in Forschung und Lehre beizutragen. Teil seines Arbeitsprogramms ist die Evaluation der FuE-Einrichtungen von Bund und Ländern. Hochschulen Die ausdifferenzierte Hochschullandschaft ist ein zentrales Element des deutschen FuI-Systems. Mehr als 400 Hochschulen – darunter 122 Universitäten, 57 Künstlerische Hochschulen, 243 Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschulen (HRK-Hochschulkompass ↗, Stand 2025) – vereinen akademische Breitenausbildung mit Spitzenforschung und qualifizieren den wissenschaftlichen Nachwuchs. Das Spektrum ihrer Forschung reicht von der Grundlagenforschung bis zur anwendungsorientierten FuE. Zu den Hochschulen in Deutschland zählen alle staat lichen und staatlich anerkannten privaten und kirchlichen Universitäten und Fachhochschulen. Sie verbinden thematisch, disziplinär und methodisch vielfältige Forschung mit wissenschaftlicher Lehre und der Qualifizierung der Studierenden. Vor allem den Universitäten kommt die Aufgabe zu, den wissenschaftlichen Nachwuchs weiter zu qualifizieren und zu fördern. Neben Universitäten spielen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschulen in der anwendungsorientierten FuE eine bedeutsame Rolle. Als Bindeglieder zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie als prädestinierte Partner vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf regionaler Ebene tragen sie entscheidend zur Innovationsfähigkeit der deutschen Wirt schaft bei (●→ 11.3 Transfer und Gründungen). FuE-Aktivitäten an Hochschulen finden oft im Rahmen von Kooperationen statt. Diese vernetzen die verschiedenen Wissenschaftsakteure und fördern damit den Transfer von Ideen, Wissen und Technologien sowohl zwischen den Universitäten und Fachhochschulen als auch zu außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, in die Wirtschaft und die Gesellschaft. Solche Kooperationen werden z. B. als Verbundprojekte und DFG-geförderte Forschungsverbünde oder koordinierte Programme organisiert. Darüber hinaus existieren an Hochschulen sogenannte An-Institute. Dabei handelt es sich um rechtlich selbstständige Einrichtungen, die zwar organisatorisch, personell und räumlich mit Hochschulen verflochten, aber nicht deren integraler Bestandteil sind. Das deutsche Hochschulsystem fällt im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Länder. Im Rahmen von Bund-Länder-Vereinbarungen wie dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“, der Stiftung Innovation in der Hochschullehre, dem Tenure-Track - Programm und dem Professorinnenprogramm können Bund und Länder bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre in Fällen überregionaler Bedeutung kooperieren. Eine Darstellung aller Hochschulen mit Standort und weiteren Informationen finden Sie in ●→ Abb. 2 und im interaktiven Angebot des BuFI zu Wissenschaftseinrichtungen ↗. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ↗ ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland und listet aktuell 270 Mitgliedshochschulen (von 422 Hochschulen insgesamt) auf, an denen 90 % aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind. Die HRK befasst sich mit allen Themenfeldern, die die Rolle und die Aufgaben der Hochschulen in Wissenschaft und Gesellschaft betreffen, und ist das zentrale Forum für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess der Hochschulen. Sie ist Mitglied in der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 27 – DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 28 HAMBURG MECKLENBURG- VORPOMMERN BAYERN BADEN- WÜRTTEMBERG THÜRINGEN HESSEN NORDRHEIN- WESTFALEN NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT BRANDENBURG SACHSEN RHEINLAND- PFALZ BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN SAARLAND BERLIN 1 1 Aachen 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Augsburg 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Bayreuth 21 9 5 1 3 1 Bielefeld 1 4 1 Bochum 1 1 Bonn 1 1 1 Braunschweig 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 3 1 Darmstadt 1 1 1 2 1 Dortmund 3 2 4 Dresden 3 1 2 Düsseldorf 2 Eberswalde 1 1 1 1 2 1 1 Erfurt 1 1 1 2 Essen 1 1 1 Flensburg 1 3 3 2 Frankfurt am Main 1 2 2 1 Orte mit mehr als Freiburg im Breisgau 1 1 1 1 Fulda 1 1 1 1 Gelsenkirchen 1 2 1 Gießen 1 1 1 1 Göttingen 1 1 1 1 1 2 Halle (Saale) 7 2 6 2 2 1 1 3 3 1 1 Hannover 1 2 3 1 Heidelberg 1 1 1 1 1 Hildesheim 11 1 1 1 1 1 Jena 1 1 Kaiserslautern 2 2 3 Karlsruhe 1 1 Kassel 1 1 2 1 1 Kiel 1 1 1 Koblenz 6 3 2 Köln 1 2 1 Konstanz 1 1 1 1 2 2 Leipzig 1 1 1 1 Lübeck 1 1 1 Ludwigsburg 1 1 2 1 Magdeburg 2 2 Mainz 2 1 1 1 Mannheim 1 1 1 Marburg 1 1 1 1 1 1 6 3 1 3 München 1 2 1 1 Münster 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 2 Nürnberg 1 1 1 1 1 1 1 1 Osnabrück 1 1 2 Paderborn 1 1 8 1 1 1 Potsdam Cottbus 1 1 1 1 Regensburg 2 Reutlingen 1 1 1 1 Rostock 1 1 1 1 Rottenburg am Neckar 2 1 2 Saarbrücken 1 1 1 1 Schwäbisch Gmünd 1 1 1 1 1 7 1 3 2 Stuttgart 1 2 Trier 1 1 1 Tübingen 1 1 Ulm 2 Vallendar 1 1 Vechta 1 1 1 1 Weimar 1 1 Weingarten 1 1 2 1 Wiesbaden 1 1 1 1 1 1 2 Wuppertal 1 1 1 Würzburg 1 1 1 Fachhochschulen/HAW Hochschulen eigenen Typs Universitäten Verwaltungshochschulen Künstlerische Hochschulen Dargestellt sind ausschließlich die Hauptstandorte der Einrichtungen. Beschriftet sind einer Einrichtung. Datenbasis: Bundesbericht Forschung und Innovation 2026, Online-Darstellung der Wissenschaftseinrichtungen Geodatenbasis: (c) GeoBasis-DE / BKG (2022) Abb. 2: Standorte der Hochschulen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 28 – DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 29 Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind eine Besonderheit des deutschen FuI-Systems. Sie werden größtenteils gemeinsam von Bund und Ländern finanziert und verfügen über teils international einzigartige Forschungsinfrastrukturen und Großgeräte. Als Grundpfeiler der öffentlichen Forschung decken sie das gesamte Spektrum von exzellenter Grundlagenforschung bis hin zur gesellschaftsrelevanten und anwendungsorientierten Forschung ab. Zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zählen vor allem die Einrichtungen der vier großen Forschungsorganisationen: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (Fraunhofer), Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF), Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (Leibniz-Gemeinschaft) und Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG). Die Gruppe der außeruniversitären Forschungseinrichtungen umfasst weiterhin die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akade mie der Wissenschaften, die Deutsche Akademie für Technikwissenschaften (acatech) sowie die acht Akademien der Wissenschaften der Länder. Aus öffentlichen Mitteln werden außerdem Einrichtungen wie die Max Weber Stiftung, das Wissenschaftskolleg zu Berlin und das Futurium gefördert. Aktuell befinden sich zudem zwei Großforschungszentren im Aufbau: das Center for the Transformation of Chemistry (CTC) und das Deutsche Zentrum für Astrophysik (DZA). ●→ Abb. 3 zeigt die Standorte dieser Akademien und der verschiedenen Einrichtungen, die zu den vier Forschungsorganisationen (Fraunhofer, HGF, Leibniz- Gemeinschaft und MPG) zählen. Die Fraunhofer-Gesellschaft ↗ ist die in Europa füh rende Organisation für anwendungsorientierte Forschung in Bereichen wie Gesundheit, Sicherheit, Kommunikation, Mobilität, Energie und Umwelt. In der Fraunhofer-Gesellschaft waren 2025 75 Institute aktiv. 2024 betrug ihr Finanzvolumen rund 3,6 Mrd. Euro, wovon etwa 3,1 Mrd. auf Vertragsforschung, d. h. Forschungstätigkeiten im Auftrag von Unternehmen und dem Staat, entfielen. Diese setzte sich zu knapp 28 % aus Industrieaufträgen und zu rund 41 % aus öffentlich finanzierten Forschungsprojekten zusammen. In Deutschland arbeiteten 2024 rund 31.900 Beschäftigte an Fraunhofer-Instituten. Der Frauenanteil unter den Promovierenden lag bei 27 % (2024), beim wissenschaftlichen Personal bei 22 % (2023) und in der ersten Führungsebene bei 17 % (2024). Insgesamt kamen 2024 14 % des wissenschaftlichen Personals aus dem Ausland. Fraunhofer stärkt durch Forschung und Technologietransfer die Wettbewerbsfähigkeit, fördert Innovationen und bildet den wissenschaftlich-technischen Nachwuchs praxisnah aus. In strategischen Forschungsfeldern wie Bioökonomie, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie und Wasserstofftechnologie entwickelt Fraunhofer Lösungen für Wirtschaft und Gesellschaft. Durch enge Kooperationen mit Hochschulen werden Ressourcen in der Grundlagenforschung nutzbar gemacht, wissenschaftlicher Nachwuchs rekrutiert und gemeinsam praxisnahe Forschung betrieben. Weltweit ist Fraunhofer über Project Center, Innovation Platforms und Auslandsgesellschaften aktiv, um Zugang zu wichtigen und aufstrebenden Wissenschafts- und Wirtschaftsräumen zu sichern. Die Helmholtz-Gemeinschaft ↗ vereint 18 naturwissenschaftlich-technische und medizinisch- biologische Forschungszentren. Mit strategisch- programmatischer Spitzenforschung trägt sie zur Lösung großer Herausforderungen in den Bereichen Energie, Erde und Umwelt, Luft- und Raumfahrt und Verkehr, Materie, Gesundheit und Information bei. Dabei setzt die HGF vor allem auf komplexe Systeme und Großgeräte und arbeitet mit nationalen und internationalen Partnern zusammen, um Forschung mit Technologieentwicklung und Anwendung zu verbinden. 2024 lag das Budget der HGF bei rund 6,2 Mrd. Euro, davon etwa 64 % aus öffentlichen Mitteln und rund 36 % aus Drittmitteln. Mit ca. 47.700 Mitarbeitenden (2024) ist die HGF die größte deutsche Wissenschaftsorganisation. Der Frauenanteil betrug bei Promovierenden rund 40 % (2024), beim wissenschaftlichen Personal etwa 34 % (2023) und in der ersten Führungsebene 29 % (2024). Rund 30 % des wissenschaftlichen Personals kamen 2024 aus dem Ausland. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 29 – DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSYSTEM 30 HAMBURG MECKLENBURG- VORPOMMERN BAYERN BADEN- WÜRTTEMBERG THÜRINGEN HESSEN NORDRHEIN- WESTFALEN NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT BRANDENBURG SACHSEN RHEINLAND- PFALZ BREMEN BERLIN SCHLESWIG- HOLSTEIN SAARLAND Marburg Frankfurt am Main Dortmund Düsseldorf Mülheim a. d. Ruhr Köln Wachtberg St. Augustin Bonn Bochum Münster Aachen Hannover Göttingen Braunschweig Bremerhaven Kiel Rostock Leipzig ChemnitzJena Magdeburg Halle Dresden Potsdam München Freising Tübingender Einrichtungen. Freiburg Stuttgart Heidelberg Mannheim Karlsruhe Dargestellt sind Saarbrücken Kaiserslautern Mainz Darmstadt Regensburg Erlangen 1 24 1615 1 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 13 1 3 1 1 1 1 42 12 2 13 2 2 12 15 33 1 112 2 1 64 5 2 1 1 141 1 123 1 2 1 14 1 33 2 13 1 1 1 4 11 135 1 1 1 1 223 3 2 13 2113 11 35 1 11 21 31 5 2 1 1 11 1 1 1 1 1 1 1 11 1 11 134 1 3 1 12 1 1 2 5 2 Fraunhofer-Gesellschaft Leibniz-Gemeinschaft Helmholtz-Gemeinschaft Max-Planck-Gesellschaft Wissenschaftliche Akademien ausschließlich die Hauptstandorte Beschriftet sind Orte mit mehr als einer Einrichtung. Datenbasis: Bundesbericht Forschung und Innovation 2026, Online-Darstellung der Wissenschaftseinrichtungen Geodatenbasis: (c) GeoBasis-DE / BKG (2022) Abb. 3: Standorte der außeruniversitären Forschungseinrichtungen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 30 – DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 31 Zur Förderung von Innovationen nutzt die HGF Instrumente wie den Helmholtz-Validierungsfonds, Innovation Labs und Innovationsfonds der Zentren. International ist sie über Allianzen, Kooperationen und Auslandsbüros in Brüssel, Peking und Tel Aviv aktiv. Einzelne Zentren wie das DLR unterhalten weitere Büros, z. B. in Paris, Tokio und Washington. Die Leibniz-Gemeinschaft ↗ widmet sich drei Aufgabenfeldern: Dazu zählen die anwendungs- und erkenntnisorientierte Forschung zu drängenden Fragestellungen, die Bereitstellung wissenschaftlicher Infrastrukturen und Dienstleistungen sowie der Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft. 2024 gehörten ihr 96 selbstständige Forschungseinrichtungen an. Ihre Arbeit deckt ein sehr breites Spektrum ab, von den Natur- und Ingenieurwissenschaften über die Agrar-, Lebensmittel-, Ernährungs- und Lebenswissenschaften bis zu der Bildungsforschung, den Sozial- und Geisteswissenschaften sowie der Wirtschaftsforschung. Das Gesamtbudget lag 2024 bei rund 2,3 Mrd. Euro, wovon knapp 1,4 Mrd. Euro auf die institutionelle Förderung durch Bund und Länder zurückgehen. Rund 28 % sind Drittmittel. Insgesamt waren 2024 etwa 21.400 Mitarbeitende beschäftigt, davon gut die Hälfte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Der Frauenanteil lag 2024 bei den Promovierenden bei 50 %, beim wissenschaftlichen Personal bei 45 % (2023) und in der ersten Führungsebene bei 29 % (2024). Rund 32 % des wissenschaftlichen Personals kamen 2024 aus dem Ausland. Von strategischer Bedeutung für die Leibniz- Gemeinschaft sind Kooperationen mit Hochschulen. Die Zahl gemeinsamer Berufungen stieg von 311 (2015) auf 581 (2024). Wichtige Instrumente der Vernetzung sind u. a. die fünf Leibniz-Forschungsverbünde zu gesellschaftlich relevanten Themen sowie 21 WissenschaftsCampi, die als Netzwerke eine thematisch fokussierte Zusammenarbeit mit Hochschulen auf regionaler Ebene fördern. Mit den 2023 neu etablierten „Leibniz-Labs“ arbeitet ein weites Spektrum von Leibniz-Instituten mit Akteuren aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft transdisziplinär zusammen, um praxistaugliche Lösungen für große gesellschaftliche Herausforderungen zu entwickeln. Die Max-Planck-Gesellschaft ↗ betreibt mit 85 Instituten (2025) natur-, sozial- und geisteswissenschaftliche Grundlagenforschung auf internationalem Spitzenniveau. Im Mittelpunkt stehen interdisziplinäre Themen, die einen besonderen finanziellen oder zeitlichen Aufwand erfordern. Im Nature Index, welcher die führenden wissenschaftlichen Institutionen listet, liegt die MPG weltweit auf Platz 3, bei der Einwerbung von Förderungen des Europäischen Forschungsrats (engl. European Research Council; ERC) auf Platz 2. 2024 erhielt die MPG ca. 2,6 Mrd. Euro, davon 82 % (2,2 Mrd. Euro) aus institutioneller Förderung durch Bund (50 %) und Länder (50 %) und rund 12 % aus Drittmitteln. Die MPG beschäftigte 2024 mehr als 25.700 Mitarbeitende, darunter rund 6.700 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, und betreute knapp 3.500 Promovierende. Der Frauenanteil lag unter den Promovierenden bei 42 %, beim wissenschaftlichen Personal bei 38 % (2023) und in der ersten Führungsebene bei 25 % (2024). 60 % des wissenschaftlichen Personals stammten 2024 aus dem Ausland. Die MPG kooperiert eng mit deutschen Hochschulen, u. a. durch gemeinsame Berufungen und die Beteiligung an einer Vielzahl von Sonderforschungsbereichen der DFG. 41 % der Institutsleitungen haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. Zu den FuE-unterstützenden Institutionen in Deutschland gehören die Akademien der Wissenschaften. Diese sind tätig in den Bereichen der wissenschaftsbasierten Politik- und Gesellschaftsberatung, dem interdisziplinären Dialog, der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der langfristigen Grundlagenforschung. Zu den Akademien zählen die Landesakademien, die Deutsche Akademie der Naturforscher Leo poldina – Nationale Akademie der Wissenschaften und die Deutsche Akademie für Technikwissenschaften (acatech). Der Grundhaushalt der Landesakademien der Wissenschaften wird vom jeweiligen Sitzland finanziert. Die Akademien in Berlin/Potsdam, Düsseldorf, Göttingen, Hamburg, Heidelberg, Leipzig, Mainz und München bilden die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften ↗. Diese koordiniert das Akademienprogramm, das derzeit größte geisteswissenschaftliche Forschungsprogramm Deutschlands, mit einem Volumen von rund 82 Mio. Euro (2026), finanziert je zur Hälfte von Bund und Ländern. Insgesamt Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 31 – DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 32 gehören den Mitgliedsakademien über 2.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an. Die Leopoldina ↗ in Halle (Saale) vertritt seit 2008 als Nationale Akademie die deutsche Wissenschaft international. Ihre gut 1.700 Mitglieder stammen überwiegend aus Deutschland sowie Österreich, der Schweiz und etwa 30 weiteren Ländern. Finanziert wird sie zu 80 % vom Bund und zu 20 % vom Sitzland Sachsen-Anhalt. Unter ihrem Dach bestehen die Junge Akademie ↗ (gegründet 2000) und die Global Young Academy ↗ (gegründet 2010), die sich für junge Forschende engagieren. Die acatech ↗ in München wurde 2002 gegründet und vereint rund 600 Mitglieder aus Ingenieur- und Naturwissenschaften, Medizin sowie Geistes- und Sozialwissenschaften. Sie fördert den Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft und berät zu technischen Zukunftsthemen. Neben Mitteln von Bund und Ländern erhält acatech auch Beiträge aus der Wirtschaft. Darüber hinaus gibt es in Deutschland ca. 150 privatwirtschaftlich organisierte, gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die als Partner mittelständischer Unternehmen in den Regionen und darüber hinaus praxisnahe anwendungsorientierte Forschungsprojekte durchführen. Ressortforschung: Forschungseinrichtungen des Bundes und der Länder Der Bund und die Länder unterhalten in den Geschäftsbereichen ihrer Ressorts eigene Forschungseinrichtungen ↗, die FuE-Aufgaben wie Prüfung, Wirkungsanalyse, Zulassung und Regelsetzung übernehmen. Die 445 Bundeseinrichtungen und 143 Landeseinrichtungen haben das Ziel, politische Entscheidungen und hoheit liche Aufgaben wissenschaftlich fundiert zu unterstützen. Daneben erfüllen die Ressortforschungseinrichtungen gesetzliche Aufgaben in den ihnen übertragenen Fachbereichen. Sie bilden damit einen wichtigen Bestandteil des FuI-Systems in Deutschland und schlagen Brücken zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis. Ressortforschung des Bundes wird von Bundeseinrich tungen selbst, von außeruniversitären Forschungs - einrichtungen in kontinuierlicher Zusammenarbeit oder durch Vergabe von Forschungsaufträgen an externe Forschungspartner (extramurale Forschung) durchgeführt. Nach dem „Ressortprinzip“ verantwortet jedes Bundesministerium die Forschung im eigenen Zuständigkeitsbereich. Die Einrichtungen verfügen über Forschungsinfrastrukturen, die auch Externen offenstehen, und leisten so einen Beitrag zur Vernetzung im FuI-Sys tem in Deutschland. Viele unterhalten eigene Fachbibliotheken, Fachinformationseinrichtungen und offene Datenrepositorien für Fachöffentlichkeit und Verwaltung. Außerdem engagieren sie sich in europäischen und internationalen Prozessen der Normung und Standardisierung, bei der Vorbereitung von Gesetzgebungsprozessen sowie in der Nachwuchsförderung. In ●→ Abb. 4 finden sich die Standorte der Forschungseinrichtungen des Bundes sowie der FuE-Einrichtungen mit kontinuierlicher Zusammenarbeit. Zudem werden die Forschungseinrichtungen der Länder berücksichtigt, die zu mindestens 50 % vom jeweiligen Land grundfinanziert sind. Wirtschaft FuE-Aktivitäten sind entscheidend für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Etwa zwei Drittel der jährlichen FuE-Ausgaben in Deutschland werden von der Privatwirtschaft finanziert – sowohl für FuE-Aktivitäten der Unternehmen als auch für Kooperationen mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft. Großunternehmen prägen die privatwirtschaftliche FuE, doch auch KMU und Start-ups spielen eine wichtige Rolle, da sie häufig wegbereitende Innovationen hervorbringen. FuE in der Privatwirtschaft ist überwiegend anwendungsorientiert mit dem Ziel wirtschaftlich verwertbarer Ergebnisse. Der Schwerpunkt der FuE-Ausgaben der Wirtschaft liegt traditionell auf den „großen Fünf“ im Verarbeitenden Gewerbe: Kfz-Herstellung, Elektrotechnik, Maschinenbau, Pharmazie und Chemie. Hervorzuheben sind daneben die freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen und die Informations- und Kommunikationstechnologie. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 32 – DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSYSTEM 33 BREMEN BERLIN HAMBURG MECKLENBURG- VORPOMMERN BAYERN BADEN- WÜRTTEMBERG THÜRINGEN HESSEN NIEDERSACHSEN BRANDENBURG SACHSEN SCHLESWIG- HOLSTEIN RHEINLAND- PFALZ SAARLAND SACHSEN- ANHALT NORDRHEIN- WESTFALEN Schleswig Kiel Kassel Frankfurt am Main Dortmund Trier Duisburg Essen Köln Wiesbaden Bonn Aachen Hannover Leipzig Göttingen Braunschweig Oldenburg Wilhelmshaven Bayreuth Lutherstadt Wittenberg Dresden Potsdam München Freiburg Stuttgart Karlsruhe Dargestellt sind Saarbrücken Kaiserslautern Mainz Freising 1 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 5 2 1 1 2 1 5 2 1 3 1 1 1 2 3 1 1 1 1 2 1 2 1 1 1 4 1 2 1 6 1 1 1 2 3 1 1 2 1 1 1 1 2 2 4 1 1 1 1 1 4 1 2 14 13 2 1 1 1 1 1 1 1 3 5 1 2 1 1 6 3 1 1 25 1 1 11 1 1 35 3 1 1 2 Bundeseinrichtungen Einrichtungen mit kontinuierlicher Zusammenarbeit Landeseinrichtungen Datenbasis: Bundesbericht Forschung und Innovation 2026, Online-Darstellung der Wissenschaftseinrichtungen Geodatenbasis: (c) GeoBasis-DE / BKG (2022) ausschließlich die Haupt standorte der Einrichtungen. Beschriftet sind Orte mit mehr als einer Einrichtung. Abb. 4: Standorte der Ressortforschungs einrichtungen des Bundes und der Landeseinrichtungen - Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 33 – DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 34 Kooperationen zwischen Unternehmen sowie mit Wissenschaftseinrichtungen fördern den Transfer von Forschung in innovative und marktfähige Produkte und Dienstleistungen. Eine zentrale Rolle in der vorwettbewerblichen Forschung spielt dabei die Industrieforschung, die insbesondere durch wirtschaftsgetragene industrielle Forschungsvereinigungen organisiert wird, wie u. a. die Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e. V. ↗ (Zuse-Gemeinschaft), welcher 80 außeruniversitäre Industrieforschungseinrichtungen angehören. Viele der industriegetragenen Forschungsvereinigungen sind wiederum im Dachverband Allianz für Industrie und Forschung (AIF) ↗ zusammengeschlossen. Die staatliche FuE-Förderung kommt überproportional KMU zugute. Fachprogramme unterstützen anwendungsnahe Entwicklungen in wichtigen Technologiefeldern, während technologieoffene Programme gezielt die Vernetzung und den Transfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft stärken (●→ 11.6 Transfer und Innovation im Mittelstand). Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) ↗ fördert als größte deutsche Forschungsförderorganisation erkenntnisgeleitete Spitzenforschung insbesondere an Hochschulen. Die DFG gestaltet die Rahmenbedingungen und Standards des wissenschaftlichen Arbeitens mit, pflegt den Dialog mit Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, unterstützt den Transfer von Erkenntnissen und berät staatliche und im öffentlichen Interesse tätige Einrichtungen. Darüber hinaus fördert die DFG die Zusammenarbeit zwischen Forscherinnen und Forschern, den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Pflege internationaler Wissenschaftsverbindungen. Die DFG ist von Bund (BMFTR) und Ländern gemeinsam finanziert und in den PFI eingebunden. Zusätzlich stellen Bund und Länder eine Programmpauschale (DFG-PP) in Höhe von 22 % der mit der Drittmittelförderung verbundenen indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben bereit. Im November 2025 hat die GWK eine Erhöhung des Pauschalsatzes für neubewilligte Projekte ab 2027 auf 25 % beschlossen. Der DFG standen im Jahr 2025 insgesamt (inkl. DFG-PP) rund 3,8 Mrd. Euro zur Verfügung (DFG-Jahresbericht ↗). Auf Basis der von Bund und Ländern getroffenen Verwaltungsvereinbarung setzt die DFG in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsrat u. a. die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder als Sonderfinanzierung um. Außerdem verwaltet sie die Verfahren rund um die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Mit aktuellen Empfehlungen adressiert die DFG systemprägend beispielsweise die Umsetzung guter wissenschaftlicher Praxis und forschungsorientierter Gleichstellungs- und Diversitätsstandards. Sie setzt als unabhängige Instanz das „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland“ ↗ ein, welches allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland bei Fragen und Konflikten im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlicher Integrität zur Seite steht. Die insgesamt 99 Mitglieder der DFG setzen sich aus Hochschulen, außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, Akademien und Wissenschaftsverbänden zusammen. Stiftungen und Förderwerke In Deutschland leistet eine Vielzahl von Stiftungen und Förderwerken wichtige Beiträge zur Förderung von Wissenschaft und Forschung. So existieren Stiftungen und Vereine, deren Stiftungskapital oder jährlicher Förderetat ausschließlich oder zum überwiegenden Teil aus Bundes- oder Landesmitteln stammt. Hierzu zählen u. a. die Alexander von Humboldt-Stiftung, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt ↗, die Deutsche Stiftung Friedensforschung, die VolkswagenStiftung ↗ sowie die mehrheitlich in Vereinsform organisierten Begabtenförderungswerke im Hochschulbereich ↗ und der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD) ↗. Daneben gibt es bildungs- und forschungsfördernde Einrichtungen, deren Kapitalstock dem Engagement privater Stifterinnen und Stifter zu verdanken ist. Dazu zählen u. a. die Robert Bosch Stiftung GmbH, die Klaus Tschira Stiftung gGmbH und die Stiftung Mercator GmbH. Der Stifterverband ↗ ist eine Gemeinschaftsinitia tive von Unternehmen und Stiftungen, die ganzheit lich in Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 34 – DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 35 den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Innovation berät, vernetzt und fördert. Unter seinem Dach sind rund 670 eigenständige Wissenschaftsstiftungen organisiert. Europäische Kommission Die Europäische Kommission trägt dazu bei, FuI in Deutschland zu fördern und zu finanzieren. Ihr Hauptinstrument ist dabei das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa (2021 bis 2027), welches ein Budget von bis zu 95,5 Mrd. Euro vorsieht. Die Europäische Kommission zielt mit Horizont Europa (engl. Horizon Europe) darauf ab, eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung und mehr ökonomischer und gesellschaftlicher Widerstandskraft beizutragen. Ergänzt werden diese Aktivitäten durch den Bereich „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraumes“. Gefördert werden sämtliche Phasen des FuI-Prozesses, von Projekten der Grundlagenforschung bis hin zur Vorbereitung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen. Das Programm ist auf Innovation ausgerichtet. Dazu sollen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zusammenarbeiten. Adressaten sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen (vor allem KMU) und weitere Akteure, die in die Entwicklung von Innovationen eingebunden sind. Das Rahmenprogramm Horizont Europa ↗ wird durch zwischenstaatliche Initiativen und Netzwerke ergänzt. Europäische Partnerschaften bündeln nationale Ressourcen thematisch. Mit der Initiative für europäische Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie ↗ (engl. European Cooperation in Science and Technology; COST) und dem Eureka- Netzwerk ↗ (Europäisches Netzwerk zur Förderung von internationaler Kooperation in Forschung und Innovation) unterstützen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zwischenstaatliche Initiativen in Europa und darüber hinaus: COST fördert gezielt den Aufbau und die Stärkung großer europäischer Forschungsnetzwerke aus Forschungseinrichtun gen und Unternehmen im europäischen und internationalen Raum. Eureka unterstützt flexible und marktnahe Kooperationen von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Europa und weltweit. Von Juli 2024 bis Juni 2025 hatte Deutschland gemeinsam mit Kanada den Vorsitz des Eureka-Netzwerks inne. Zusätzlich fördert die Europäische Kommission Forschung und Innovation als einen Schwerpunktbereich im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) (●→ 12.4 Forschung und Innovation in der EU). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 35 – DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 36 2.2 Förderinstrumente des Bundes und der Länder Um Forschung und Innovation zu fördern, stehen dem Bund im Rahmen seiner bestehenden Verwaltungs- und Finanzierungskompetenzen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dazu zählen die langfristig angelegte institutionelle Förderung, die Finanzierung der Ressortforschung und die klassische Projektförderung von befristeten Forschungs-, Technologie- und Innovationsvorhaben. Ergänzt werden diese Instrumente durch neue Ansätze wie die steuerliche Förderung von FuE und Innovationsagenturen. Damit ist eine gezielte Förderung mit Blick auf unterschiedliche Rahmenbedingungen und Anforderungen möglich. Die Förderung von FuE als Aufgabe des Staates braucht die Unterstützung der Gesellschaft. Die Verfügbarkeit angemessener finanzieller Ressourcen stellt eine wichtige Grundlage für die verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit von Wissenschaft und Forschung und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit dar. Institutionelle Förderung Gut 40 % der Ausgaben des Bundes für FuE entfallen auf die institutionelle Förderung. Darin enthalten sind die Ausgaben des Bundes im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern nach Art. 91b GG. Ziel der institutionellen Förderung ist es, die strategische Ausrichtung der deutschen Forschungslandschaft zu steuern und ihre Forschungs kompetenzen langfristig zu stärken. Gefördert werden vor allem die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, deren Grundfinanzierung auf Grundlage des Abkommens zwischen Bund und Ländern über die Einrichtung der GWK von 2007 und der zugehörigen Ausführungsvereinbarungen erfolgt. Darin sind die Bund-Länder-Schlüssel zur Finanzierung sowie die Aufteilung zwischen Sitzland und den anderen Ländern festgelegt. Der auf alle Länder entfallende Teil des Zuwendungs betrags errechnet sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, der die Steuereinnahmen und die Bevöl kerungszahl der Länder berücksichtigt. Datenbasis: GWK; Datenportal des BMFTR Tabelle 1.2.6 Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren* Deutsche Forschungsgemeinschaft – Grundförderung* Max-Planck-Gesellschaft* Leibniz-Gemeinschaft* Fraunhofer-Gesellschaft* ** Deutsche Forschungsgemeinschaft – Programmpauschalen Stiftung Innovation in der Hochschullehre Berliner Institut für Gesundheitsforschung Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung Wissenschaftskolleg zu Berlin acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften Gesamtmittel in Mio. Euro Bund Länder Finanzierungsanteile von Bund und Ländern in Prozent 13,9 * Einschließlich Zuwachs gemäß Pakt für Forschung und Innovation ** Sonderfinanzierungen (Bau) werden im Verhältnis 50-50 finanziert. 1.447,5 5050 1.034,5 1090 547,9 991 150,0 2773 93,0 1090 2080 11,3 3070 7,7 5050 6,3 67 33 2.632,8 4258 10904.225,1 2.276,2 5050 Abb. 5: Gemeinsame institutionelle Forschungsförderung durch Bund und Länder 2025 (Soll) Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 36 – DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 37 ●→ Abb. 5 bietet einen Überblick zu den Gesamtmitteln sowie zu den Finanzierungsanteilen von Bund und Ländern der unterschiedlichen geförderten Institutionen. Für die großen Wissenschaftsorganisationen – die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Leibniz-Gemeinschaft und die Max-Planck- Gesellschaft – gilt zudem der „Pakt für Forschung und Innovation (PFI)“. Dieser wurde erstmals im Jahr 2005 zwischen Bund und Ländern geschlossen. Bund und Länder bemühen sich im Rahmen des PFI darum, den Wissenschaftsorganisationen die erforderliche finanzielle Planungssicherheit zu gewähren, und streben an, diesen eine jährliche Steigerung der Grundfinanzierung um 3 % zu gewähren. Im Gegenzug verpflichten sich die Paktorganisationen zu fünf forschungspolitischen Zielen. Die Organisationen sollen die dynamische Entwicklung des Wissenschaftssystems vorantreiben, indem sie u. a. ausreichend Freiräume für risikoreiche Forschung schaffen, ihre strategischen Prozesse optimieren und die Digitalisierung des Wissenschaftssystems ausbauen. Die Paktorganisationen sollen außerdem den Transfer von Ideen, Forschungsergebnissen und Wissen in Wirtschaft und Gesellschaft vorantreiben und sich untereinander sowie mit Hochschulen und Unternehmen intensiver vernetzen. Um die Forschung wettbewerbsfähig zu halten, sollen zudem die besten Köpfe gewonnen und gehalten sowie die Infrastrukturen durch strategische Planung und nachhaltige Finanzierung gestärkt werden. Bund und Länder haben mit jeder der beteiligten Wissenschaftsorganisationen eine individuelle Zielvereinbarung geschlossen. In ihren jeweiligen Erklärungen haben die Wissenschaftsorganisationen dabei die gemeinsamen forschungspolitischen Ziele organisationsspezifisch konkretisiert und bis zum Jahr 2030 Maßnahmen definiert, um diese zu erreichen. Die Wissenschaftsorganisationen führen ein wissenschaftsadäquates Controlling durch und legen der GWK jährlich nachvollziehbar und anhand aussagekräftiger Indikatoren dar, inwieweit die Ziele erreicht wurden. Bund und Länder bewerten die Fortschritte der Organisationen und fassen sie in einem Monitoring-Bericht ↗ zusammen. Dieser wird in der GWK verabschiedet. Exzellenzstrategie Bund und Länder haben mit der Exzellenzstrategie ↗ ein gemeinsames Programm geschaffen, das die Spitzenforschung, Profilbildung und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Universitäten nachhaltig und langfristig unterstützt. Eine Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie sieht vor, dass ab 2026 das Jahresbudget von bislang 533 Mio. Euro auf 687 Mio. Euro erhöht wird. Die Finanzierung erfolgt gemäß der Verwaltungsvereinbarung ↗ weiterhin zu 75 % aus Bundes- und zu 25 % aus Landesmitteln der jeweiligen Sitzländer. Grundlage der Förderentscheidung ist ein wissenschaftsgeleitetes Begutachtungs- und Auswahlverfahren, das die DFG und der WR durchführen. Die Exzellenzstrategie umfasst zwei Förderlinien: Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten. Mit den Exzellenzclustern werden international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten bzw. Universitätsverbünden projektbezogen geför dert. Exzellenzcluster können grundsätzlich für zweimal sieben Jahre gefördert werden. Dabei liegt die jährliche Förderhöhe zwischen 3 und 10 Mio. Euro. Ab 2026 stellen Bund und Länder für die Projektförderung von bis zu 70 Exzellenzclustern jährlich rund 539 Mio. Euro zur Verfügung. Die zweite Förderlinie Exzellenzuniversitäten baut auf der Förderlinie Exzellenzcluster auf und soll Universitäten bzw. einen Verbund von Universitäten dabei unterstützen, ihre internationale Spitzenstellung in der Forschung auszubauen. Bedingung für eine Bewerbung als Exzellenzuniversität ist das Einwerben von zwei Exzellenzclustern bzw. drei im Falle eines Universitätsverbunds. Maßgebliche Bewertungskriterien sind bisherige exzellente Forschungsleistungen und ein strategisches, institutionenbezogenes Gesamtkonzept. Exzellenzuniversitäten werden dauerhaft gefördert, müssen sich aber alle sieben Jahre einer Überprüfung der Fördervoraussetzungen stellen. Antragsabhängig ist eine Förderung von jährlich 10 bis 15 Mio. Euro für Anträge einzelner Universitäten möglich. Für Anträge von Universitätsverbünden können 15 bis 28 Mio. Euro bewilligt werden. Für die Förderung von Exzellenzuniversitäten sind jährlich insgesamt rund 148 Mio. Euro in bis zu elf Förderfällen vorgesehen. In der zweiten Förderperiode ab 2027 stehen außerdem bis zu 60 Mio. Euro für maximal vier weitere Förderfälle zur Verfügung. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 37 – DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 38 In der ersten Förderrunde werden seit 2019 insge samt 57 Exzellenzcluster an 34 Universitäten gefördert. In der zweiten Wettbewerbsrunde der Exzellenzstrategie wurde 2025 die Förderung der Maximalzahl von 70 Exzellenzclustern an 43 Universitäten beschlossen. Im Rahmen der Förderlinie Exzellenzuniversitäten werden zehn Universitäten und ein Universitätsverbund gefördert. Eine Einrichtung wird ab dem Jahr 2027 aus der Förderung ausscheiden, weil sie nicht mehr über die erforderliche Anzahl an Clustern ver fügt. Insgesamt stehen deshalb fünf Plätze zur Neu besetzung in der kommenden Förderperiode zur Verfügung. Projektförderung Die Projektförderung ist ein flexibles Instrument, um Forschung, Innovation und Transfer anzustoßen, den wettbewerblichen Aspekt in der Forschungsför derung zu stärken und kurzfristig auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können. Die FuE-Ausgaben für die Projektförderung und die Ressortforschung zusammen lagen im Jahr 2024 bei rund 13,3 Mrd. Euro. Die Projektförderung des Bundes erfolgt unter rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, die auf europäischer und nationaler Ebene gesetzt werden. Zu unterscheiden sind die direkte und die indirekte Projektförderung. Die direkte Projektförderung bezieht sich jeweils auf ein konkretes Forschungsfeld. Sie hat das Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im nationalen und internationalen Maßstab hohen Standard bei FuE zu erreichen bzw. zu sichern. Dagegen bietet die indirekte Projektförderung finanzielle Anreize für innovationsbereite Unternehmen – vor allem KMU – und mindert deren allgemeines Innovationsrisiko. So werden z. B. Forschungskooperationen, Technologie- und Innovationsvorhaben, innovative Netzwerke sowie der Personalaustausch zwischen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft gefördert. Mit dem geplanten Innovationsfreiheitsgesetz möchte der Bund die Transfer- und Innovationsförderung einfacher, innovativer und unbürokratischer machen. Die Projektfördertätigkeit der Ressorts wird vielfach durch Projektträger und Behörden unterstützt. Diese übernehmen vor allem die fachliche und admi nistrative Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller, die Vorbereitung von Förderentscheidungen, die Projektbegleitung und die projektbezogene Erfolgskontrolle. Auftragsforschung Im Rahmen der Ressortforschung werden – in Ergänzung zur Eigenforschung der Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben – auch Forschungsaufträge an Dritte vergeben. Die wettbewerbliche Vergabe von FuE- Projekten erfolgt durch die Ressorts selbst oder durch Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben in Form von Verträgen nach vergaberechtlichen Vorschriften. Auftragnehmer können alle Personen und Einrichtungen sein, die wissenschafts- und evidenzbasiert arbeiten – darunter auch gemeinnützige und industrielle Forschungsinstitute. Grundlage für die Vergabe von FuE-Vorhaben sind Planungen, die flexibel den aktuellen Bedarf an Ressortforschung abdecken und gleichzeitig mehrjährige Forschungslinien ermöglichen. Im Sinne der Erfolgskontrolle wird in Sach- oder Auswerteberichten dokumentiert, welche Ergebnisse von FuE-Vorhaben erzielt und ob die angestrebten Ziele erreicht wurden. Steuerliche FuE-Förderung Zum 1. Januar 2020 wurde die steuerliche FuE- Förderung ↗ durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) als zusätzliches Instrument neben der direkten Projektförderung eingeführt. Mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit sollen damit die Rahmenbedingungen für FuE in deutschen Unternehmen verbessert werden. Die Forschungszulage, die auf die Ertragssteuerschuld der Anspruchsberechtigten angerechnet wird, soll für Unternehmerinnen und Unternehmer als Anreiz dienen, unternehmenseigene Forschungsaktivitäten zu intensivieren bzw. auszubauen. Unternehmen können eine Forschungszulage für begünstigte FuE-Vorhaben beantragen. Mit dem Wachstumschancengesetz im Jahr 2024 wurde diese Förderung auf bestimmte Sachkosten ausgeweitet, die Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro und die Förderquote für KMU auf Antrag von 25 % auf 35 % angehoben. Die Förderfähigkeit von Ausgaben für Auftr

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