Bundesbericht Forschung und Innovation 2026
Text
Bundesbericht Forschung und Innovation 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6200
21. Wahlperiode 04.06.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bundesbericht Forschung und Innovation 2026
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 3. Juni 2026
gemäß Beschluss 14. Juni 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/9912.
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
die Welt ist in Bewegung – geopolitisch, wirtschaftlich
und technologisch. Der Wettbewerb um Wissen,
Wertschöpfung und Sicherheit hat in den vergangenen Jahren
spürbar zugenommen. An zentralen
Schlüsseltechnologien entscheidet sich zunehmend, wie handlungsfähig
und erfolgreich wir künftig als vitaler
Wirtschaftsstandort und als freiheitliche Demokratie sind. Deshalb hat
die Forschungs- und Innovationspolitik für die
Bundesregierung hohe strategische Priorität.
Deutschland verfügt über starke Voraussetzungen:
exzellente Forschung, innovative Unternehmen und ein
leistungsfähiges Innovationsökosystem. Entscheidend
ist jetzt, diese Stärken entschlossen zu nutzen. Der
Forschung muss schneller die Anwendung folgen, der
Innovation konsequenter die Wertschöpfung. Dazu
bündeln wir Kräfte, setzen klare Prioritäten und
investieren gezielt in Technologien, die für unsere Zukunft
entscheidend sind.
Genau deshalb hat die Bundesregierung ihre Forschungs-
und Innovationspolitik mit der Hightech Agenda
Deutschland neu ausgerichtet. Im Fokus stehen
Schlüsseltechnologien und strategische Forschungsfelder, die
unsere Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und
technologische Souveränität sichern. Dies geschieht
ressortübergreifend und in enger Zusammenarbeit mit den
Ländern, der Europäischen Union sowie Partnern aus
Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Unser Ziel
ist klar: Deutschland soll auch künftig zu den führenden
Hightech-Standorten der Welt gehören.
Der Bundesbericht Forschung und Innovation 2026
zeigt, wo wir stehen und welche Schwerpunkte wir
setzen. Er gibt einen kompakten Überblick über
Strukturen und Entwicklungen im deutschen Forschungs- und
Innovationssystem. Er stellt zentrale Aktivitäten und
Instrumente von Bund und Ländern dar. Und er setzt
sich mit den Empfehlungen der Expertenkommission
Forschung und Innovation auseinander. Zugleich macht
er deutlich, welche Schwerpunkte die Bundesregierung
in der Forschungs- und Innovationspolitik setzt. Damit
schafft er Orientierung und stärkt – als
evidenzbasierter Bericht – die Grundlage für unsere konkreten
politischen Beschlüsse.
Erstmals ist der Bericht konsequent auf die digitale
Nutzung ausgerichtet. Damit ist er zugänglicher, interaktiver
und nutzerorientierter. Zusammen mit seinen
vielfältigen begleitenden Online-Angeboten entwickelt er sich
zu einer zentralen Informationsplattform zu Forschung
und Innovation in Deutschland. Ich lade Sie herzlich
ein, den Bundesbericht Forschung und Innovation als
Grundlage für fundierte Debatten und Entscheidungen
zu nutzen. Arbeiten wir auf seiner Basis weiter an neuen
Impulsen für unseren Innovationsstandort Deutschland.
Dorothee Bär
Mitglied des Deutschen Bundestages
Bundesministerin für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – II –
1
Inhaltsverzeichnis
1 Forschungs- und innovationspolitische Leitlinien der Bundesregierung 4
1.1 Mit der Hightech Agenda Deutschland zu mehr technologischer Leistungsfähigkeit
und Innovationskraft .................................................................................................................................................. 4
1.2 Stärkung des Forschungs- und Innovationssystems ............................................................................................ 6
1.3 Sechs prioritäre Schlüsseltechnologien ................................................................................................................ 10
1.4 Strategische Forschungs- und Anwendungsfelder ............................................................................................. 19
2 Das deutsche Forschungs- und Innovationssystem 24
2.1 Akteure des Forschungs- und Innovationssystems ............................................................................................ 25
2.2 Förderinstrumente des Bundes und der Länder .................................................................................................. 36
2.3 Kennzahlen zu Forschung und Entwicklung ........................................................................................................ 40
3 Schlüsseltechnologien und technologische Souveränität 43
3.1 Technologische Souveränität .................................................................................................................................. 45
3.2 Künstliche Intelligenz ............................................................................................................................................... 46
3.3 Quantentechnologien ............................................................................................................................................... 50
3.4 Mikroelektronik.......................................................................................................................................................... 53
3.5 Biotechnologie ........................................................................................................................................................... 56
3.6 Energietechnologien ................................................................................................................................................. 59
3.7 Technologien für klimaneutrale Mobilität ............................................................................................................ 66
3.8 Kommunikationstechnologien ................................................................................................................................ 75
3.9 Interaktive Technologien und Robotik .................................................................................................................. 77
3.10 Neue Materialien und Werkstoffe .......................................................................................................................... 79
3.11 Digitale Wirtschaft und Industrie 4.0 .................................................................................................................... 81
3.12 Wertschöpfungsforschung ...................................................................................................................................... 83
4 Luft- und Raumfahrt 84
4.1 Luftfahrtforschung .................................................................................................................................................... 85
4.2 Deutsche Raumfahrt in Europa ............................................................................................................................... 87
4.3 Erforschung und Exploration des Weltraums ...................................................................................................... 89
4.4 Nutzung des Weltraums ........................................................................................................................................... 91
4.5 New Space – neue Geschäftsmodelle und Raumfahrt-Start-ups .................................................................... 94
4.6 Weltraumsicherheit ................................................................................................................................................... 95
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 1 –
INHALTSVERZEICHNIS 2
5 Gesundheitsforschung 97
5.1 Forschung für ein gesundes Leben ......................................................................................................................... 98
5.2 Hochschulmedizin und Gesundheitsforschung .................................................................................................104
5.3 Digitale Gesundheitsforschung und Medizin .....................................................................................................106
5.4 One Health und globale Gesundheit ...................................................................................................................110
5.5 Public Health ............................................................................................................................................................114
6 Sicherheits- und Verteidigungsforschung 118
6.1 Zivile Sicherheit ........................................................................................................................................................119
6.2 Forschung zur kerntechnischen Sicherheit und Strahlenforschung .............................................................121
6.3 IT- und Cybersicherheit ..........................................................................................................................................123
6.4 Verteidigungs- und wehrwissenschaftliche Forschung ...................................................................................126
6.5 Friedens- und Konfliktforschung .........................................................................................................................128
7 Meeres-, Klima- und Biodiversitätsforschung 129
7.1 Klimaforschung ........................................................................................................................................................130
7.2 Klimaneutrale und ressourceneffiziente Wirtschaft .........................................................................................133
7.3 Nachhaltige und klimaangepasste Landnutzung ..............................................................................................138
7.4 Biodiversität, Umwelt- und Naturschutz ............................................................................................................143
7.5 Meeres- und Polarforschung .................................................................................................................................146
8 Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Städte und Regionen 148
8.1 Gesellschaftsbezogene Forschung .......................................................................................................................149
8.2 Kommunikation und Partizipation der Zivilgesellschaft .................................................................................156
8.3 Strukturpolitik und ländliche Entwicklungsförderung ....................................................................................160
8.4 Stadt- und Regionalentwicklung, Bauen und Wohnen ....................................................................................164
9 Wissenschaftliche Basis und Grundlagenforschung 169
9.1 Grundlagenforschung .............................................................................................................................................170
9.2 Forschungsinfrastrukturen ....................................................................................................................................172
9.3 Dateninfrastrukturen und -verfügbarkeit ...........................................................................................................177
10 Fachkräfte, Zukunftskompetenzen und Zukunft der Arbeit 180
10.1 Zukunftskompetenzen ...........................................................................................................................................181
10.2 Zukunft der Arbeit ...................................................................................................................................................184
10.3 Digital gestützte Bildung und Bildungsinnovationen ......................................................................................186
10.4 Berufliche Aus- und Weiterbildung ......................................................................................................................188
10.5 Studium und Hochschullehre ................................................................................................................................191
10.6 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen .........................................................193
10.7 Internationale Fachkräfte ......................................................................................................................................195
10.8 Bildungs-, Wissenschafts- und Hochschulforschung .......................................................................................198
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 2 –
INHALTSVERZEICHNIS 3
11 Transfer, Innovation und Gründungen 201
11.1 Moderne Forschungs- und Innovationspolitik ..................................................................................................202
11.2 Innovationsorientierte Rahmenbedingungen ....................................................................................................205
11.3 Transfer und Gründungen ......................................................................................................................................209
11.4 Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND).................................................................................................214
11.5 Soziale Innovationen ..............................................................................................................................................215
11.6 Transfer und Innovation im Mittelstand .............................................................................................................216
11.7 Innovationsorientierte Cluster und Netzwerke .................................................................................................219
12 Europäische und internationale Zusammenarbeit 220
12.1 Internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation .....................................................................221
12.2 Multilaterale Zusammenarbeit .............................................................................................................................224
12.3 Wissenschafts- und Mittlerorganisationen ........................................................................................................227
12.4 Forschung und Innovation in der EU ...................................................................................................................230
12.5 Bilaterale Zusammenarbeit in Europa und weltweit ........................................................................................235
Impressum 241
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 3 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 4
1 Forschungs- und
innovationspolitische Leitlinien der Bundesregierung
1.1 Mit der Hightech Agenda Deutschland zu
mehr technologischer Leistungsfähigkeit und
Innovationskraft
Der weltweite Technologiewettbewerb hat sich
deutlich intensiviert. Forschung, Innovation und
technologische Leistungsfähigkeit sind zentrale Faktoren
für wirtschaftliche Stärke, strategische Souveränität,
Verteidigungsfähigkeit und gesellschaftliche Resilienz
geworden. Staaten investieren verstärkt in
Schlüsseltechnologien, sichern strategische
Wertschöpfungsketten und richten ihre Innovationssysteme vermehrt
an geopolitischen Interessen aus.
Diese Entwicklungen wirken sich zunehmend auch
auf internationale Forschungskooperationen und die
wissenschaftliche Wertschöpfung aus. Es gilt, offene
internationale Zusammenarbeit noch stärker mit
Forschungssicherheit, Wissensschutz und strategischer
Technologiekontrolle auszubalancieren. So kann
gewährleistet werden, dass Grundlagenforschung,
wissenschaftliche Exzellenz und offene
Wissensproduktion weiterhin als strategische Ressourcen in einer
wissensbasierten Sicherheits- und
Innovationsordnung bestehen können.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich ein erhöhter
innovations- und technologiepolitischer
Handlungsbedarf für Deutschland und Europa. Die EU richtet
ihre Innovations- und Technologiepolitik
insbesondere durch verstärkte Initiativen in der Gesetzgebung
(z. B. Chips Act, Digital Compass, geplanter
European Innovation Act und European Research Area
Act) sowie durch einen grundlegenden Umbau der
EU-Förderarchitektur neu aus. Über allem steht für
die EU das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit,
technologische Souveränität und Resilienz der EU zu sichern
und zu stärken. Die EU-Kommission schlägt vor, die
Förderung entlang des gesamten Innovationszyklus
auszurichten, indem der neue EU-
Wettbewerbsfähigkeitsfonds mit der Verbundforschung im künftigen
10. EU-Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation („Horizont Europa“) ab 2028 verknüpft wird.
Dadurch sollen forschungs-, innovations-,
industrie- und technologiepolitische Initiativen stärker
priorisiert und besser miteinander verzahnt werden.
Eine zentrale Antwort der Bundesregierung ist die
am 30. Juli 2025 beschlossene Hightech Agenda
Deutschland (HTAD). Sie stimmt bereits mit
gesetzten strategischen Prioritäten der EU überein und
erlaubt es gleichzeitig, von deutscher Seite zentrale
Impulse zu wesentlichen Schlüsseltechnologien
und strategischen Forschungsfeldern zu setzen. Die
HTAD adressiert gezielt Stärken, Potenziale und
Defizite in der technologischen Leistungsfähigkeit
und Innovationskraft Deutschlands, die maßgeblich
die ökonomische Wettbewerbsfähigkeit,
sicherheitspolitische Autonomie und gesellschaftliche Resilienz
beeinflussen. Das Forschungs- und
Innovationssystem (FuI-System) soll zugleich insgesamt gestärkt
und die derzeit unter konjunkturellem und
strukturellem Druck stehende deutsche Wirtschaft
unterstützt werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 4 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 5
Mit der HTAD richtet die Bundesregierung ihre
Forschungs- und Innovationspolitik (FuI-Politik) gezielt
auf die Förderung von Innovationen in sechs prioritären
Schlüsseltechnologien aus. Deren Weiterentwicklung
wird als integraler Bestandteil von Sicherheits-,
Industrie- und Standortpolitik verstanden. Deutschland
fügt sich damit in eine breitere europäische Neu
ausrichtung ein, die durch die Diskussion um tech no
logische Souveränität, Deep-Tech-Förderung, resiliente
Wertschöpfungsketten sowie eine fokussierte moderne
Industrie- und Innovationspolitik geprägt ist.
Die HTAD zielt darauf ab, die Wirtschaftskraft und
die technologische Souveränität Deutschlands durch
bahnbrechende Forschung und Innovationen zu
stärken. Insbesondere sollen dazu die technologische
Leistungsfähigkeit im Land gestärkt,
Transferprozesse in die Verwertung beschleunigt und die
strukturellen Voraussetzungen des Innovationssystems
verbessert werden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau
tech nologischer Kompetenzen und Investitionen in
Zukunftstechnologien – insbesondere auf den sechs
prioritären Schlüsseltechnologien. Diese sind:
Künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologien,
Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale
Energieerzeugung sowie Technologien für die
klimaneutrale Mobilität.
Die Expertenkommission Forschung und Innovation
(EFI) ↗ unterstreicht in ihrem Gutachten 2026 ↗
ebenfalls die geopolitische Zuspitzung der
Technologiepolitik und würdigt, dass die Bundesregierung mit der
HTAD frühzeitig ein starkes innovationspolitisches
Signal gesetzt hat. Sie befürwortet zudem die klare
Fokussierung auf ausgewählte Schlüsseltechnologien
und macht dabei zugleich darauf aufmerksam, dass
technologische Entwicklungen häufig querschnittlich
verlaufen und sich nicht immer eindeutig
einzelnen Technologiefeldern zuordnen lassen. Dies hebt
die Bedeutung einer flexiblen und adaptiven
Ausgestaltung technologiepolitischer Prioritäten hervor,
wie sie im Rahmen der HTAD vorgesehen ist. Die EFI
stellt zudem heraus, dass Deutschland in zentralen
Schlüsseltechnologien insbesondere im Bereich der
Entwicklung und Anwendung im internationalen
Vergleich Aufholbedarf hat, und betont insbesondere
die vergleichsweise schwache Positionierung in den
Bereichen KI und Mikroelektronik.
Für die Schlüsseltechnologien setzt die
Bundesregierung deshalb auf einen umfassenden Roadmap-
Prozess, wie er von der EFI empfohlen wird und welcher
Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft,
Wirtschaft, (Zivil-)Gesellschaft und Verwaltung einbindet.
Die erste Version der Roadmaps wurde im Mai 2026
veröffentlicht. Zum einen werden gemeinsam mit den
Prozessbeteiligten konkrete und überprüfbare
technologische sowie wettbewerbsorientierte Meilensteine für
die Umsetzung der HTAD in den einzelnen
Schlüsseltechnologien formuliert. Zum anderen können die
Partner schlagkräftige Technologie-Allianzen bilden,
die Kräfte und Interessen bündeln, um Synergien zu
heben. Zudem ist der Aufbau eines 360-Grad-
Monitorings mit wirkungsorientierten Indikatoren ein
integraler Bestandteil des Roadmap-Prozesses.
Flankierend zur Förderung der Schlüsseltechnologien
benennt die HTAD neun strategische Hebel als zentrale
Ansatzpunkte zur Stärkung, Modernisierung und
zum Schutz des deutschen FuI-Systems – im Einklang
mit den Empfehlungen des EFI-Gutachtens 2026. Sie
zielen u. a. darauf ab, die Rahmenbedingungen und
Strukturen im Wissens- und Technologietransfer zu
verbessern, technologische Kompetenzen und
Kapazitäten zu stärken, Finanzierungsinstrumente
auszubauen, europäische und internationale Kooperationen
zu intensivieren, die Wissenschaftskommunikation
und Partizipation auszubauen sowie Synergien in der
zivil-militärischen Zusammenarbeit zu fördern. Im
Zusammenspiel mit den Schlüsseltechnologien sollen
die Hebel die Innovationsfreundlichkeit im deutschen
FuI-System substanziell erhöhen und den
unmittelbaren Transfer in die Wirtschaft, Verwaltung und
Gesellschaft beschleunigen.
Die Bundesregierung nimmt mit der HTAD gezielt
Allianzen mit Wirtschaftsbeteiligung in den Blick
und strebt an, private Investitionen in den deutschen
Technologiestandort deutlich zu steigern. Dazu
verzahnt die Bundesregierung ressortübergreifend
Politikfelder miteinander und strebt eine
Synchronisierung mit Aktivitäten der Bundesländer und der
Euro pä ischen Union (EU) an. Die strategische
Ausrichtung der HTAD auf europäische und
internationale Zusammenarbeit wird auch von der EFI als
wichtiger Baustein einer kohärenten Forschungs- und
Innovationspolitik hervorgehoben.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 5 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 6
1.2 Stärkung des Forschungs- und
Innovationssystems
Deutschland verfügt über ein leistungsfähiges,
differenziertes und international anerkanntes Forschungs-
und Innovationssystem, das durch eine enge
Verzahnung von Hochschulen, außeruni ver sitä ren
Forschungs einrichtungen und
Ressortforschungseinrichtungen, Unternehmen und Forschungsinfrastrukturen
geprägt ist. Es bringt kontinuierlich neue
wissenschaftliche Erkenntnisse, technologische Entwicklungen und
evidenzbasierte Beratungs- und Transferleistungen
hervor und bildet eine tragende Säule für die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Diese
insti tutionelle Vielfalt, verbunden mit substanziellen
Investitionen, stellt eine zentrale Stärke des Standorts
Deutschland dar.
Der Anteil der internen Ausgaben für Forschung und
Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt (FuE-
Quote) erreichte 2024 in Deutschland 3,17 %, was einen
neuen Höchststand für die Bundesrepublik darstellt.
Deutschland liegt damit deutlich über dem OECD-
Durchschnitt (2,72 %) und dem EU-Durchschnitt
(2,13 %), zugleich aber hinter Ländern wie Israel,
Südkorea, Schweden, den USA und Japan. Auch zeigt der
aktuelle Trend, dass Deutschland im internationalen
Vergleich bei den FuE-Ausgaben an Dynamik verliert.
Im Global Innovation Index ↗ zählt Deutschland
zwar zu den Innovationsführern und belegte 2025
Rang 11, doch dynamischere Länder wie China
haben Deutschland zuletzt in verschiedenen
Innovationsindikatoren überholt und liegen auch im Global
Innovation Index vorn. Auch der
Innovationsindikator 2025 ↗ des Bundesverbands der Deutschen
Industrie (BDI) verdeutlicht diesen wachsenden
internationalen Wettbewerbsdruck.
Das Gutachten 2026 der EFI bestätigt diesen Befund:
Deutschland besitzt eine starke Forschungsbasis,
weist aber strukturelle Herausforderungen im
Innovationssystem auf, die eine höhere Wertschöpfung
und technologische Souveränität in zentralen
Zukunftsfeldern bislang begrenzen. Die EFI betont
dabei, dass sich nachhaltige
Produktivitätssteigerungen und langfristiges Wachstum maßgeblich
durch ein hohes Niveau an FuE-Investitionen
realisieren lassen. Die Bundesregierung hat sich vor
diesem Hintergrund das Ziel gesetzt, bis 2030 die FuE-
Quote auf 3,5 % zu steigern.
Eine besondere Stärke der deutschen
Forschungslandschaft liegt in der Vielfalt exzellenter
Universitäten, außeruniversitärer Forschungseinrichtungen,
Ressortforschungseinrichtungen, forschungsstarker
Unternehmen sowie in leistungsfähigen
Forschungsinfrastrukturen und der nationalen
Qualitätsinfrastruktur. Mehrere internationale Indikatoren zeigen,
dass Deutschland nach wie vor zu den führenden
Forschungsnationen zählt. Deutschland erzielte mit 1.956
Publikationen pro einer Million Einwohner (2024)
überdurchschnittliche Leistungswerte und weist
mit einer Rate von 11,3 % der besonders
zitationsstarken Veröffentlichungen einen sehr hohen Wert
im internationalen Vergleich auf. Ebenso erreichte
Deutschland im Jahr 2023 mit 365
weltmarktrelevanten Patenten pro einer Million Einwohner einen im
internationalen Vergleich sehr hohen Wert. Das
spiegelt sich auch im Global Innovation Index wider: Im
Teilbereich „Humankapital und Forschung“ belegte
Deutschland 2025 den vierten Platz.
Zu den weiteren Stärken des deutschen FuI-Systems
zählt die innovative Wirtschaft. Sowohl große
Unternehmen als auch der Mittelstand führen umfangreiche
Innovationstätigkeiten und -investitionen durch.
Insgesamt gab die deutsche Wirtschaft 2024 rund 92,5 Mrd.
Euro für Forschung und Entwicklung aus, was einen
neuen Höchstwert darstellt. Im European
Innovation Scoreboard 2025 ↗ belegte Deutschland zudem
EU-weit den zweiten Platz bei den
Unternehmensinvestitionen. In den Kategorien Investitionen,
Innovationstätigkeiten und Innovationsergebnisse erzielte
Deutschland gute und vereinzelt herausragende
Werte. Zugleich zeigt das Scoreboard, dass
Deutschland bei mehreren Indikatoren, etwa bei innovierenden
Unternehmen („Innovators“) und geistigem Eigentum
(„Intellectual Assets“) an relativer Position verloren hat.
Auch internationale Vergleichsstudien und
innovationspolitische Analysen für Deutschland zeigen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 6 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 7
strukturelle Modernisierungsbedarfe, insbesondere
bei Transferprozessen, Förderstrukturen und
Finanzierung, regulatorischen Rahmenbedingungen und
bei der strategischen Steuerung des FuI-Systems.
Diese strukturellen Hemmnisse decken sich mit den
Befunden des EFI-Gutachtens 2026, das regulatorische
Komplexität, langsame Verwaltungsprozesse sowie
fragmentierte Zuständigkeiten und
Förderstrukturen als zentrale Effizienzhemmnisse im deutschen
FuI-System identifiziert. Zudem wird die
Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige
Anwendungen durch schwache Transferanreize und
institutionelle Hürden erschwert. Die EFI empfiehlt
daher, den Transfer systematischer in der FuI-Politik
zu verankern und die Rahmenbedingungen für den
Technologietransfer zu verbessern sowie stärker mit
europäischen Förderstrukturen zu verzahnen.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die
genannten strukturellen Herausforderungen des deutschen
FuI-Systems systematisch zu adressieren und
vorhandene Potenziale konsequenter auszuschöpfen, indem
Förder-, Regulierungs- und Anreizstrukturen
modernisiert sowie Innovationsprozesse beschleunigt und
wirksamer ausgestaltet werden. Ein schnellerer, breit
aufgestellter Transfer von Forschungsergebnissen in
die Anwendung ist dafür essenziell. Ausgehend vom
Koalitionsvertrag ↗ und der dort angelegten „Initiative
Forschung & Anwendung (InFA)“ soll eine neue
Transferagenda das Transfergeschehen umfassend mit dem
Ziel in den Blick nehmen, die transferrelevanten
Maßnahmen und Instrumente neu zu ordnen sowie
transferrelevante Prozesse zu entbürokratisieren und zu
beschleunigen. Als neuer ganzheitlicher und
strategischer Ansatz wird die Transferagenda damit
wesentlicher Hebel für die HTAD und andere
Zukunftstechnologien sein.
Mit dem Ziel, erfolgversprechende
Forschungsergebnisse in marktreife Innovationen zu überführen, leistet die
neue Transferinitiative „F.A.S.T. (Forschung, Anreize,
Skalierung, Transfer)“ ↗ als „Transferbooster“ einen
konkreten Beitrag zur InFA. Im Rahmen von F.A.S.T.
sollen auf einem Transfermarktplatz Bedarfe aus
Unternehmen mit exzellenten
Forschungsergebnissen und -ideen mit hohem Verwertungspotenzial
zusammengebracht werden (Matching-Ansatz), um so
Lösungen für konkrete Herausforderungen zu
entwickeln. Die Umsetzung soll über circa sechs bundesweit
tätige Transferhubs erfolgen, die thematisch zunächst
schwerpunktmäßig auf HTAD-Schlüsseltechnologien
ausgerichtet sind. Als Anlaufstellen für Transfer sollen
die Transferhubs auch die Zusammenarbeit zwischen
Wissenschaft, Wirtschaft und weiteren Akteuren
intensivieren. Zum erfolgreichen Transfer tragen auch
weitere Rahmenbedingungen und Strukturen des
Innovationssystems bei, darunter die nationale
Qualitätsinfrastruktur, die die sichere Markteinführung
innovativer Produkte unterstützt und den Zugang zu
europäischen und internationalen Märkten erleichtert.
Die Bundesregierung stärkt zudem gezielt den
Mittelstand durch die unternehmensfreundliche
mittelstandsorientierte Innovations- und
Digitalisierungsförderung, wie etwa das Zentrale Inno vations pro gramm
Mittelstand (ZIM) ↗, die Industrielle
Gemeinschaftsfor schung (IGF) ↗, das Programm „INNOKOM“ ↗, das
Netzwerk der MittelstandDigital Zentren ↗ sowie die
Trans ferstelle Cybersicherheit im Mittelstand ↗ des
Förderschwerpunkts Mittelstand-Digital.
Darüber hinaus verbessert die Bundesregierung die
Finanzierungsbedingungen für FuE insbesondere in
Unternehmen weiter. 2025 wurde dazu im Rahmen
des steuerlichen Investitionssofortprogramms die
Forschungszulage ↗ weiter ausgeweitet. Das Gutachten
2026 der EFI würdigt die Forschungszulage als
attraktives Instrument insbesondere für
„Förderneulinge“. Sie empfiehlt, das Antragsverfahren für die
Forschungszulage zu vereinfachen, um insbesondere
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den
Zugang weiter zu erleichtern. Des Weiteren führt die
Bundesregierung auch künftig die Projektförderung
der hochinnovativen Games-Branche fort.
Die Bundesregierung setzt mit der Unterstützung
technologieorientierter Gründungen einen weiteren
Schwerpunkt und entwickelt passgenau
zugeschnittene Finanzierungsinstrumente weiter. Ziel ist es,
zusätzliches Wagniskapital zu mobilisieren,
insbesondere auch im Deep-Tech-Bereich. Um die kritische
Phase zwischen wissenschaftlichem Durchbruch
und marktreifer Anwendung („valley of death“) zu
überbrücken, stärkt die Bundesregierung die dafür
nötige Kapitalbasis. Der im letzten Jahr gemeinsam
mit der KfW aufgelegte Deutschlandfonds ↗
adressiert u. a. Start-ups und Scale-ups. Insgesamt sollen
in allen Investitionsbereichen mit rund 30 Mrd. Euro
an öffentlichen Garantien und Mitteln rund 130 Mrd.
Euro mobilisiert werden. Eine ressortübergreifende
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 7 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 8
„Startup- und Scaleup-Strategie“ soll die
Rahmenbedingungen für Start-ups und Scale-ups darüber hinaus
weiter optimieren und das Ökosystem stärken.
Als entscheidende Grundlage für einen
international wettbewerbsfähigen Wissenschafts-,
Technologie- und Industriestandort Deutschland misst die
Bundesregierung der Gewinnung von internationalen
Spitzentalenten und hochqualifizierten
Fachkräften zentrale Bedeutung bei. So erfolgt durch das im
Jahr 2025 gestartete Programm „1.000KöpfePlus“ ↗
der Ausbau der europäischen und internationalen
Zusammenarbeit sowie die gezielte Anwerbung
exzellenter internationaler Forschender. Das Programm
soll ihnen Perspektiven im deutschen
Wissenschaftssystem eröffnen und Deutschland noch stärker als
bisher als Ort von Wissenschaftsfreiheit, exzellenter
Forschung und offener wissenschaftlicher
Zusammenarbeit profilieren. Darüber hinaus plant die
Bundesregierung eine Work-and-Stay-Agentur, die den
Einwanderungsprozess für Fachkräfte erleichtert,
beschleunigt und effizienter gestaltet.
Zudem werden Instrumente wie der MINT-
Aktionsplan 2.0, die Begabtenförderung ↗ und das BAföG ↗
weiterentwickelt, um die Basis zukünftiger Fachkräfte
sowohl in der Breite als auch in der Spitze zu stärken.
Dabei wird die Fachkräfteentwicklung auch
geschlechter- und diversitätssensibel ausgestaltet, um bestehende
Unterschiede in der Teilhabe – insbesondere von Frauen
in MINT- und KI-Berufen – gezielt zu adressieren und
bisher noch nicht genutzte Talente zu entfalten.
Eine wichtige Grundlage für die Innovationskraft
der deutschen Wirtschaft ist die berufliche Bildung.
Durch eine attraktive und auf die jeweiligen
Bedarfe des Marktes ausgerichtete Aus- und Weiterbildung
sorgt sie für hochqualifizierte Fachkräfte, die
Innovationen entwickeln, umsetzen und in die Breite
tragen. Um die Rolle der beruflichen Bildung als
Chancen- und Transformationsmotor zu stärken, hat
die Bundes regierung die Qualifizierungsoffensive
Beruf liche Bildung ↗ gestartet. Ziel ist die Sicherung
eines zukunftsfesten, innovativen und attraktiven
Berufsbildungssystems in Deutschland.
Darüber hinaus wird die Fachkräftebasis in
priorisierten Schlüsseltechnologien gezielt ausgebaut, etwa in
den Bereichen Mikroelektronik, KI und
Quantentechnologien. Um für diese Tätigkeits- und Berufsfelder
zu sensibilisieren sowie wissenschaftliche
Erkenntnisse stärker in die Öffentlichkeit zu tragen, fördert
die Bundesregierung Wissenschaftskommunikation
und den Wissenschaftsjournalismus. Insbesondere
sind KI-Kompetenzen in allen Branchen und
Anwendungsfeldern sowie in der Breite der Beschäftigten
essenziell, um technologische Innovationen in die
konkrete Anwendung in Unternehmen zu
überführen. Die Bundesregierung unterstützt insbesondere
KMU bei diesem notwendigen Kompetenzaufbau
ihrer Beschäftigten.
Damit sich Forschung und Innovation noch besser
entfalten können, verfolgt die Bundesregierung zudem
das Ziel, bürokratische Hürden konsequent abzubauen,
Verwaltungsprozesse zu beschleunigen, zu
digitalisieren und Förderverfahren zu vereinfachen. Auf diese
Weise sollen Zeit- und Ressourcenaufwand für
Forschungseinrichtungen und Unternehmen reduziert
und innovationshemmende Regulierungen abgebaut
werden. Reallabore und innovationsfreundliche
Regulierungsansätze sollen die Entwicklung, Erprobung und
Anwendung neuer Technologien erleichtern.
Mit dem geplanten Bundeserprobungsgesetz, das aus
dem ursprünglichen Entwurf des ReallaboreGesetzes ↗
weiterentwickelt wurde, und dem geplanten
Innovationsfreiheitsgesetz ↗ schafft die
Bundesregierung dafür wichtige Grundlagen. Auch die
Regelungen zum Umgang mit geistigem Eigentum (engl.
Intellectual Property; IP) sollen durch eine Nationale
IP-Strate gie klarer, schneller und
anwendungsorientierter gestaltet werden. Diese Vorhaben sind
eingebettet in eine umfassende „Modernisierungsagenda für
Staat und Verwaltung (Bund)“ ↗ sowie in die
„Föderale Modernisierungsagenda“ ↗ von Bund und
Ländern, um Deutschland in zentralen Bereichen
schneller, digitaler und handlungsfähiger zu machen.
Daten sind eine zunehmend entscheidende Ressource
in FuE, etwa in den Bereichen Biomedizin, Genomik,
Astronomie und KI. Daher treibt die Bundesregierung
den Aufbau von leistungsfähigen Datenökosystemen
– etwa im Rahmen der Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und der nationalen
Gesundheitsdateninfrastrukturen – voran und schafft mit
dem Forschungsdatengesetz und dem europäischen
Gesundheitsdatenraum und seiner nationalen
Umsetzung eine wichtige Grundlage. Zudem werden mit
thematischen Datenportalen wie dem
ForschungsDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 8 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 9
datenportal für Gesundheit (FDPG) ↗ der
Medizininformatik-Initiative (MII), den
Forschungsdatenzentren (FDZ) für die Gesundheits ↗, Sozial-, Verhaltens-,
Wirt schafts- und Bildungsforschung sowie mit dem
Deutschen Zentrum für Mikrodaten interoperable
Datenräume und digitale Infrastrukturen auf- und
ausgebaut, um die sektor- und
institutionsübergreifende Nutzbarkeit von Datenbeständen zu verbessern.
Um die systematische Nutzung von strukturierten
Versorgungsdaten für Forschung und Versorgung zu
erleichtern, wird mit dem Medizinregistergesetz ↗
ein übergreifender Rechtsrahmen für nicht
spezialgesetzlich geregelte Medizinregister geschaffen.
Zugleich richtet die Bundesregierung nationale und
internationale Kooperationen strategischer aus, stärkt
den Schutz von Forschungsergebnissen und fördert
das Vertrauen in technologischen Fortschritt. Ziel des
Aufbaus der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit ↗ ist es, vorrangig
Wissenschaftseinrichtungen und -organisationen dabei zu unterstützen,
Chancen und Risiken von Forschungsaktivitäten und
-kooperationen angemessen bewerten und Risiken
reduzieren zu können. Mit der Plattform plant die
Bundesregierung die Etablierung einer
koordinierenden und integrierenden Struktur sowie die
Durchführung einer ersten Nationalen Risikoanalyse zur
Forschungs sicherheit. Forschungssicherheit wird
damit systemisch als Bestandteil international
vernetzter Spitzenforschung verankert.
Darüber hinaus adressiert die Bundesregierung gezielt
die Zusammenarbeit von ziviler und militärischer
Forschung. Insbesondere sollen Synergien und
Potenziale künftig besser erschlossen werden. Dazu sollen
Förderregularien angepasst, die Vernetzung zwischen
Forschungsakteuren gestärkt und Berührungsängste
abgebaut werden. Angesichts der geopolitischen
Spannungen unterstreicht auch die EFI in ihrem Gutachten
2026 die wachsende Bedeutung von zivil-militärischen
Innovations- und Forschungskooperationen als
notwendigem Hebel für Sicherheit, Innovation und
Wirtschaftswachstum in Deutschland und Europa. Dabei
ist auch die Stärkung der Forschungssicherheit von
zentraler Bedeutung.
Mit der HTAD hat die Bundesregierung binnen kurzer
Zeit einen handlungsorientierten Fahrplan vorgelegt,
mit dem Deutschland wieder zum führenden
Standort für neue Technologien werden soll. Durch die
konsequente Verzahnung von Forschungs-,
Innovations-, Industrie- und Sicherheitspolitik trägt diese
insbesondere auch den aktuellen geo- und
wirtschaftspolitischen Herausforderungen Rechnung.
Die Hightech Agenda Deutschland ist der
nach vorn gerichtete, umsetzungsorientierte
Aktionsplan der Bundesregierung in der
Forschungs- und Technologiepolitik. Mit
konkreten Flaggschiff-Maßnahmen hinterlegt,
ist die Agenda der Auftakt für einen
ambitionierten Umsetzungsprozess mit dem Ziel,
Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und
Souveränität in Deutschland zu erhöhen. Neue
Technologien und Wertschöpfung „Made in
Germany“ sollen wieder zum Markenzeichen
unseres Landes werden – Deutschland ein
Magnet für Top-Talente, Investoren und
inno vative Unternehmen.
hightech-agenda-deutschland.de
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 9 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 10
1.3 Sechs prioritäre Schlüsseltechnologien
Die Bundesregierung richtet ihre FuI-Politik
strategisch auf die Entwicklung sechs prioritärer
Schlüsseltechnologien in Deutschland und Europa aus. Ziel
ist es, die Entwicklungen der nächsten Technologie-
Generationen aktiv und sicher zu gestalten,
Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen und
Deutschlands Position als Technologiestandort im
globalen Wettbewerb nachhaltig auszubauen. Die
Schlüsseltechnologien werden dabei nicht isoliert
betrachtet, sondern in Innovationsökosystemen entlang von
Forschung und Entwicklung über Erprobung und
Demonstration bis hin zu Skalierung, industrieller
Umsetzung und Markteinführung. Das Gutachten der
EFI 2026 bestätigt dieses Vorgehen und betont, dass
die Umsetzung der HTAD entlang des gesamten
Innovationsprozesses maßgeblich für die künftige
Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität Deutschlands ist.
In der HTAD priorisiert die Bundesregierung
Forschung, Innovation und Transfer in sechs
Schlüsseltechnologien:
∙ Künstliche Intelligenz (KI),
∙ Quantentechnologien,
∙ Mikroelektronik,
∙ Biotechnologie,
∙ Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie
∙ Technologien für die klimaneutrale Mobilität.
Um schnell wirkungsorientierte Impulse zu setzen
und die technologische Forschungs- und
Innovationskraft in Deutschland zu entfalten, hat die
Bundesregierung unmittelbar nach dem Beschluss der HTAD
mit der Umsetzung begonnen: Ein Drittel der
Flaggschiff-Maßnahmen sind bereits im Jahr 2025
gestartet. Zudem werden einzelne Roadmap-Prozesse in den
Schlüsseltechnologien mit Partnerinnen und
Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft, (Zivil-)Gesellschaft
und Verwaltung umgesetzt.
Die Entwicklung, Skalierung und Integration
zentraler Schlüsseltechnologien finden zunehmend in einem
eng verflochtenen europäischen Forschungs-,
Innovations- und Regulierungsraum statt. Nationale
Maßnahmen entfalten ihre Wirkung daher vor allem im
Zusammenspiel mit europäischen
Förderinstrumenten, Partnerschaften und Rahmenbedingungen, wie
Horizont Europa, Joint Undertakings und IPCEI (engl.
Important Projects of Common European Interest)
sowie dem EU Chips Act oder beispielsweise den
europäischen Batteriepartnerschaften. Gleichzeitig wird
in Technologiebereichen wie KI oder
Quantentechnologien die Bedeutung europäischer Infrastrukturen
(z. B. Hochleistungsrechnen, Datenräume, Test- und
Experimentierumgebungen) zunehmend als
Voraussetzung für technologische Souveränität erkannt.
Die wachsende Rolle Europas zeigt sich auch bei der
Gestaltung regulatorischer Rahmenbedingungen für
Innovation und gesellschaftlichen Fortschritt.
Initiativen wie der AI Act, der geplante Biotech Act oder
die Weiterentwicklung des europäischen
Gentechnikrechts wirken dabei unmittelbar auf nationale
Innovationspfade ein. Die Schlüsseltechnologien zeigen, dass
regulatorische Fragen – etwa bei klinischen Studien,
neuartigen Lebensmitteln oder Halbleiterlieferketten
– zunehmend europäisch koordiniert werden müssen,
um Wettbewerbsfähigkeit und Marktzugang
sicherzustellen. Die europäische Dimension stellt damit ein
strukturierendes Prinzip der FuI-Politik dar:
Deutschland gestaltet Schlüsseltechnologien im
Schulterschluss mit europäischen Partnern, nutzt gemeinsame
Instrumente zur Beschleunigung von Innovation und
trägt zugleich aktiv zur strategischen Ausrichtung des
europäischen Forschungs- und Innovationsraums bei.
Forschungsexzellenz und
Breitenanwendung – Künstliche Intelligenz als
Produktivitätsmotor
Eine zentrale Schlüsseltechnologie der HTAD ist die
Künst liche Intelligenz (KI). Sie entwickelt sich rasant zum
zentralen Treiber für Produktivität, neue
Geschäftsmodelle und Wettbewerbsfähigkeit in zahlreichen
Schlüsselbranchen. Zugleich verlagern sich durch
gene rative KI und datengetriebene Automatisierung
Wertschöpfungsanteile zunehmend dorthin, wo
leistungsfähige Modelle, Rechenkapazitäten und skalierbare
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 10 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 11
Anwendungen verfügbar sind. KI besitzt zunehmende
Bedeutung im Bereich der Cybersicherheit.
Deutschlands starke Forschungsbasis steht vor der
Aufgabe, KI schneller und breiter in die Anwendung
zu überführen, um Wettbewerbsnachteile und
technologische Abhängigkeiten zu vermeiden – und die
Potenziale von KI auch im sozialen Bereich nutzbar
zu machen. Strategische Potenziale liegen
insbesondere in der Verbindung von KI mit dem vorhandenen
Domänenwissen sowie mit Daten, etwa im
Maschinenbau, in der Robotik, der Automobil-, Elektro- und
Chemieindustrie, im Cleantech-Sektor sowie in der
Gesundheits- und Biotechnologie als industrielle
Stärken des Standorts. Dafür sind neben wirksamen
Transferpfaden vor allem verlässliche Zugänge zu
Rechenressourcen und Daten, der Kompetenzaufbau
in der Breite, vertrauenswürdige und nachhaltige
KI-Lösungen auf Basis interoperabler Standards sowie
eine robuste Regulierung entscheidend.
Mit der Förderung dieser Schlüsseltechnologie
verbindet die Bundesregierung einen klaren
Wirkungsanspruch: Bis 2030 sollen 10 % der Wirtschaftsleistung
KI-basiert erwirtschaftet, die Arbeitsproduktivität
gesteigert und KI zu einem prägenden Werkzeug in
zentralen Forschungs- und Anwendungsfeldern
werden. Die Bundesregierung richtet Forschung,
Entwicklung, Transfer und Breitenanwendung so aus,
dass KI schnell Pilotierungen erreicht und verlässlich
in Wertschöpfung, Dienstleistungen und öffentlichen
Aufgaben skaliert werden kann.
Die Bundesregierung beschleunigt die Anwendung
von KI in Schlüsselbranchen und strategischen
Forschungsfeldern, indem sie Rahmenbedingungen
für den Transfer so gestaltet, dass Entwicklerinnen
und Entwickler sowie Anwenderinnen und
Anwender früh zusammenarbeiten und konkrete
Anwendungsfelder systematisch erschlossen werden. Als
Flaggschiff-Maßnahme setzt die Bundesregierung
den KIRobotikbooster ↗ ein, der
Forschungsinfrastrukturen sowie Erprobungs- und
Weiterbildungsumgebungen stärkt, um Mehrzweckrobotik und
„verkörperte KI“ als nächsten Schritt der Anwendung
und Skalierung voranzubringen.
Ergänzend treibt die Bundesregierung den Einsatz
von KI für eine stärker prädiktive und präventive
Medizin voran und richtet Förderansätze vermehrt
auf die Überführung der Ergebnisse in die
Gesundheitsversorgung zum Nutzen der Patientinnen und
Patienten aus. Dafür sollen u. a. KI-Reallabore im
Gesundheitswesen eingerichtet und die KI-Fähigkeit
des FDZ Gesundheit ausgebaut werden.
Auch Gründung und Skalierung verzahnt die
Bundesregierung in diesem Bereich enger mit der FuI-
Politik: Sie unterstützt KI-Ausgründungen aus der
Wissenschaft im Rahmen des existProgramms ↗
und stärkt über AI NATION ↗ – die KI-Plattform für
KI-Start-ups in Deutschland – sowie über die „existe
Startup Factories“ ↗ bundesweit Inkubations- und
Skalierungsstrukturen.
Das Gutachten 2026 der EFI unterstreicht, dass für
KI-Start-ups neben Inkubation und Finanzierung vor
allem Marktzugang entscheidend ist, und empfiehlt
u. a. eine stärkere Berücksichtigung in öffentlichen
Aufträgen – etwa über die in der HTAD vorgesehene
Sonder-Direktauftragsgrenze von 100.000 Euro für
innovative Leistungen von Start-ups. Zugleich betont
die EFI, dass die Skalierung von KI-Start-ups
europäische Rahmenbedingungen erfordert, welche die
Mobilisierung von Wagniskapital erleichtern und die
Fragmentierung des Binnenmarktes reduzieren. Mit
der signifikanten Beteiligung am geplanten IPCEI
Künstliche Intelligenz ↗ engagiert sich die
Bundesregierung bereits auf europäischer Ebene, um die
Entwicklung souveräner, hochspezialisierter KI-Modelle
für industrielle Anwendungen voranzubringen.
Damit die breite Nutzung von KI gelingt, verbessert
die Bundesregierung mit der HTAD die Verfügbarkeit
und Nutzbarkeit von KI-Kapazitäten messbar – von
Algorithmen, Daten und Rechenressourcen bis hin zu
Softwaretools und KI-Chips. Im Mittelpunkt stehen
dabei interoperable offene Standards sowie Open-
Source-Ansätze, um die Umsetzung zu beschleu
nigen, Abhängigkeiten zu reduzieren und so die
technologische Souveränität zu stärken. Die EFI empfiehlt
ebenfalls, die Entwicklung europäischer Open-
Source- KI-Modelle zu fördern, und unterstreicht die
Notwendigkeit, öffentliche und private KI-
Investitionen deutlich zu erhöhen und die europäische
Recheninfrastruktur auszubauen.
Ein zentraler Hebel ist dabei der Aufbau
leistungsfähiger Rechen- und Anwendungsinfrastrukturen
sowie deren Zugänglichkeit für Wissenschaft und
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 11 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 12
Wirtschaft. In diesem Kontext bereitet die
Bundesregierung die Ansiedlung mindestens einer
europäischen „AI-Gigafactory“ in Deutschland vor, um
zu sätz liche Kapazitäten für Forschung und industrielle
Skalierung systematisch zu erschließen.
Damit Produktivitätssteigerungen durch den KI-
Einsatz in Unternehmen realisiert werden können, sind
neben Kapital und digitaler Infrastruktur
komplementäre Innovationen nötig – etwa in der Gestaltung
von sicheren und vertrauenswürdigen
Arbeitsprozessen oder in der Kompetenzentwicklung von
Beschäftigten. Daher ist es entscheidend, die Beschäftigten
in der Breite zu befähigen, mit den unterschiedlichen
KI-Systemen, -Modellen und -Anwendungen arbeiten
zu können.
Ergänzend stärkt die Bundesregierung mit der HTAD
das Netzwerk der KIServicezentren ↗ als
Brückenstruktur zwischen Forschung und Anwendung und
richtet es stärker darauf aus, Industrie und KMU bei
Implementierung, Verbreitung und Nutzung von
KI-Lösungen zu unterstützen. Die Bundesregierung
verfolgt dabei das übergreifende Ziel, KI-Kapazitäten
nicht nur auszubauen, sondern praktisch nutzbar zu
machen – durch bessere Schnittstellen, verlässliche
Zugänge und ein innovationsförderndes Umfeld für
den Einsatz in der Fläche.
Um die nächste KI-Generation im internationalen
Wettbewerb mitzugestalten, stärkt die
Bundesregierung mit der HTAD die Forschungsbasis und ihre
Anschlussfähigkeit an Transfer und Skalierung. Ziel
ist, Forschungsexzellenz so zu positionieren, dass sie
am Standort Deutschland zu Wertschöpfung führt
und zugleich die technologische Souveränität des
Landes verbessert.
Dazu stärkt die Bundesregierung KI-Spitzenzentren
für grundlagen- und anwendungsorientierte
Forschung und ihre Vernetzung – auch mit Akteurinnen
und Akteuren aus dem Innovationsbereich, der
Anwendung sowie mit Start-ups – als Flaggschiff-Ansatz
zur Bündelung und Sichtbarkeit von Exzellenz.
Ergänzend startet die Bundesregierung eine Förderinitiative
zu innovativen Grundlagen für KI, um methodische
und technologische Grundlagen frühzeitig zu stärken
und so die Anschlussfähigkeit an Anwendung, Transfer
und nächste Entwicklungsschritte zu erhöhen.
Von Demonstratoren zu nutzbaren
Systemen und Anwendungen –
Quantentechnologien zur industriellen
Stärke ausbauen
Während KI bereits in der Breite wirkt, adressieren
Quantentechnologien die nächste Stufe
technologischer Leistungsfähigkeit, welche die Bundesregierung
in den Blick nimmt. Quantentechnologien eröffnen
als Deep-Tech-Feld neue Wege für Rechenleistung,
hochpräzise Messverfahren und abhörsichere
Kommunikation – mit großen Zukunftspotenzialen für
industrielle Wertschöpfung und Sicherheit.
Deutschland steht vor der zentralen Aufgabe, technologische
Durchbrüche in den Quantentechnologien schneller in
robuste Systeme und konkrete Anwendungen zu
überführen. Entscheidend ist dabei, Skalierung,
Systemintegration und Nutzbarkeit entlang der gesamten Kette
– von Hardware über Software bis zu Testumgebungen
und Fachkräften – so zu stärken, dass sich
Quantenlösungen in relevanten Anwendungsfeldern
tatsächlich bewähren und die quantentechnologische
Souveränität Europas rechtzeitig aufgebaut werden kann.
Bei Quantentechnologien legt die Bundesregierung –
aufbauend auf international anerkannter
Spitzenforschung und einem dynamischen Ökosystem aus
Startups, Unternehmen und Wissenschaft in Deutschland
– konsequent den Schwerpunkt auf Umsetzung,
Skalierung und Nutzbarkeit: Quantencomputing,
Quanten sensorik und Quantenkommunikation sollen
systematisch aus Demonstratoren in
anwendungsfähige Systeme überführt werden.
Im Bereich Quantencomputing strebt die
Bundesregierung an, bestehende Forschungsexzellenz
in anwendungsfähige Systeme und belastbare
Nutzungsszenarien zu übersetzen. Bis 2030 sollen
mindestens zwei fehlerkorrigierte Quantencomputer
realisiert und für konkrete, industrielle
Anwendungen zugänglich gemacht werden. Dafür setzt
die Bundesregierung mit der Quantum Computing
Competition ↗ einen Flaggschiff-Ansatz um, der
die wettbewerbsorientierte Weiterentwicklung der
aussichtsreichsten Systemansätze zu europäischen
Quantencomputern auf Spitzenniveau in den Blick
nimmt und den Aufbau von Pilotlinien ermöglichen
soll. Flankierend wird der Software-Stack konsequent
auf konkrete Use-Cases und Wertschöpfung ausge-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 12 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 13
richtet – mit dem Ziel, die Integration in industrielle
Entwicklungs- und Betriebsumgebungen zu
erleichtern. Damit werden die Voraussetzungen
geschaffen, dass Quantencomputing über Demonstratoren
hinaus in verlässliche Nutzung,
Industrialisierungsperspektiven und langfristige Wettbewerbsfähigkeit
überführt werden kann.
Um diesen Transfer zu stärken, bündelt die
Bundesregierung Ansätze für Industrie, Start-ups und zur
Verbesserung der Infrastruktur. Rahmenbedingungen
für Start-ups sollen optimiert werden, damit diese sich
am Markt behaupten und perspektivisch
Systemintegrationsrollen im Quantencomputing übernehmen
können. Im Rahmen von „1.000 Qubits – 100
Anwendungen“ stärkt die Bundesregierung den Transfer von
Forschungsergebnissen in Unternehmen entlang
konkreter Anwendungsfälle. Ab 2026 werden mindestens
drei Pilotlinien als Knoten in einem europäischen
Fertigungs-Netzwerk (From Lab to Fab) aufgebaut und
Testzentren sowie Anwenderplattformen etabliert.
Parallel wird mit der HTAD die Anschaffung von
Quantencomputern durch Forschungseinrichtungen
und HPC-Zentren (engl. High Performance
Computing) gefördert, um die Integration von
Quantencomputern in klassische Hochleistungsrechner-
Umgebungen zu erforschen und praxistauglich aufzubauen.
Zudem treibt die Bundesregierung auch die
Entwicklung der Quantensensorik in Richtung frühzeitiger
Anwendungen und Marktreife voran, da diese als
Brückentechnologie schnell Wirkung entfalten
kann. Bis 2030 sollen darauf basierende medizinische
Anwendungen zur frühzeitigen Diagnose von
Krankheiten ermöglicht und auch weitere
Anwendungsfelder in Industrie, Produkt- und Arbeitssicherheit sowie
Qualitätskontrolle erschlossen werden.
In der Quantenkommunikation wiederum stehen
Resilienz und Cybersicherheit im Vordergrund. Die
Bundesregierung richtet Transfer- und
Demonstrationspfade konsequent an den konkreten Bedarfen
institutioneller Endanwender aus, sodass
technologische Optionen für abhörsichere, zukunftsfähige
Kommunikationsinfrastrukturen aufgebaut werden.
2025 wurde mit Deutschlands erstem
miniaturisierten Forschungssatelliten zur Quantenkommunikation
ein wichtiger Meilenstein erreicht. Darüber hinaus
ermöglicht die QuNETInitiative ↗
Schlüsselexperimente zur Erprobung und Demonstration der
Leistungsfähigkeit der Quantenkommunikation und bereitet
damit den Weg zu einer künftigen
Quantenkommunikationsinfrastruktur.
Entwicklungen, Systemintegration und Anwendung
im Bereich der Quantentechnologien sind dauerhaft
nur mit einer breiten Kompetenzbasis in Hardware,
Software, Engineering und Domänenwissen
erreichbar. Daher stärkt die Bundesregierung durch Aus- und
Weiterbildung die Fachkräftebasis – etwa im Rahmen
der 2025 vorgestellten Fachkräfteagenda
„Quantum Future Professionals“ ↗ und der Förderung
von „Quantum Awareness“, um Talente zu gewinnen
und zu fördern. Zudem setzt sie auf die dauerhafte
Kooperation mit europäischen und internationalen
Wertepartnern zur Sicherung der technologischen
Souveränität im Quantentechnologiebereich.
Design, Skalierung und resiliente
Wertschöpfung – Mikroelektronik
und Chips made in Europe
Damit sowohl KI- als auch Quantenanwendungen
zuverlässig entwickelt und skaliert werden können,
rückt die Mikroelektronik als industrielle
Schlüsseltechnologie in den Fokus. Mikroelektronik ist
technologische Grundvoraussetzung moderner
Wertschöpfung: Sie bestimmt, wie schnell digitale Innovationen
in Industrie, Energie, Mobilität, Kommunikation und
sicherheitsrelevanten Anwendungen tatsächlich ska liert
werden können. Gleichzeitig verschieben sich
Wertschöpfungsanteile zunehmend dorthin, wo Forschung
und Entwicklung, Designkompetenzen und
Fertigungskapazitäten für neue Chipgenerationen
verfügbar sind. Deutschland ist der größte
Mikroelektronikstandort der EU. Zugleich bestehen in Europa aber
kritische Abhängigkeiten, insbesondere bei
hochleistungsfähigen Chips und zentralen Designwerkzeugen,
die die Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und
strategische Handlungsfähigkeit beeinflussen. Die
Bundesregierung verbindet mit der HTAD daher den Anspruch,
mikroelektronische Schlüsselkompetenzen in Europa
entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu stärken:
von Forschung und Design über Transfer und
Qualifizierung bis hin zu Fertigung und Logistik.
Die Bundesregierung hat mit der
MikroelektronikStrategie 2025 ↗ Leitplanken für die Schlüsseltechno-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 13 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 14
logie beschlossen und die Umsetzung gestartet. Dadurch
sollen die Attraktivität des Mikroelektronik-Standorts
Deutschland erhöht und die wirtschaftlichen und
technologischen Stärken ausgebaut werden. Darüber
hinaus setzt die Strategie darauf, mehr Investitionen in
Fertigung von Chips, Ausrüstung und Vorprodukten zu
mobilisieren und damit resiliente sicherheitsrelevante
Lieferketten sowie internationale Partnerschaften zu
stärken. Damit das Ökosystem Mikroelektronik
dauerhaft tragfähig bleibt, stärkt die Bundesregierung zudem
Qualifizierungsmöglichkeiten, z. B. durch die Microtec
Academy ↗, um den steigenden Fachkräftebedarf im
Kontext des Auf- und Ausbaus von Chip-Fabriken und
Design-Zentren zu decken.
Ein zentrales strategisches Feld in der HTAD ist das
Chip-Design, weil hier ein besonders hoher Anteil an
Wertschöpfung entsteht und gleichzeitig die Weichen
für Souveränität, Sicherheit und
Innovationsgeschwindigkeit gestellt werden. Die Bundesregierung
verfolgt das Ziel, Deutschland als europäisches
Zentrum für Chip-Design zu positionieren und damit ein
belastbares, souveränes Design-Ökosystem in Europa
aufzubauen. Dafür plant sie den Aufbau eines
Kompetenzzentrums ChipDesign ↗ in Zusammenarbeit mit
Wissenschaft und Unternehmen. Ergänzend stärkt die
Bundesregierung mit der Challenge zu Open-Source-
Tools für das Chip-Design die Verfügbarkeit
alternativer Werkzeuge. In diesem Kontext unterstützt die
Bundesregierung offene Standards, Open Hardware,
Privacy-by-Design-Verfahren und internationale
Normungsaktivitäten, um entlang der gesamten
Lieferkette die Produktion von vertrauenswürdiger
Chip-Hardware zu ermöglichen.
Um Forschungskompetenz beim Design gezielt und
schnell in wirtschaftliche Entwicklung und
Anwendung zu überführen, nimmt die Bundesregierung
mit der HTAD Anwendungen in den Blick, in denen
Deutschland strukturelle Vorteile hat und die für die
europäische Souveränität besonders relevant sind –
etwa die industrielle Edge-Nutzung von KI. Mit einer
DesignInitiative für „Smarte und energieeffiziente
KIChips“ ↗ fördert die Bundesregierung gezielt die
Anwendung KI-fähiger und energieeffizienter
Rechentechnologien in Schlüsselbranchen der deutschen
Wirtschaft, um damit neue Marktsegmente jenseits
reiner Hochleistungsrechenzentren zu erschließen.
Ergänzend fördert auch die Bundesagentur für
Sprunginnovationen SPRIND ↗ neue
Rechenarchitekturen und Computing-Konzepte, um die
Leistungsfähigkeit und Energieeffizienz künftiger Rechensysteme
grundlegend weiterzuentwickeln. Zusätzlich
adressieren Leitprojekte den Brückenschlag in die
ökonomische Anwendung, darunter das bereits gestartete
Leitprojekt zum „Supercomputer“ im Auto.
Die Bundesregierung zielt über das Design hinaus
darauf ab, entlang der gesamten
Halbleiterwertschöpfungskette den Technologietransfer aus dem
Labor in die industrielle Umsetzung zu beschleunigen
und in zentralen Wachstumsfeldern – insbesondere
bei Advanced Packaging und Chiplets – ein
europaweit anschlussfähiges Ökosystem aufzubauen. Dafür
wird ab 2026 der Lab-to-Fab-Accelerator als zweite
Stufe der EU-Chips-Act-Pilotlinie an der
Forschungsfabrik Mikroelektro nik Deutschland (FMD) ↗
umgesetzt, um Zugänge zu Cutting-Edge-Technologien zu
eröffnen und Innovationszyklen zu verkürzen. Ferner
unterstützt die Bundes regierung die europäisch
koor dinierte industrielle Nutzung neuer
Mikroelektronik-Technologien über das IPCEI Advanced
Semiconductor Technologies ↗.
Translation, Scale-up und neue
Wertschöpfungsketten – Biotechnologie in
Land- und Forstwirtschaft, Industrie
und Medizin
Während Mikroelektronik, Quantentechnologien und
KI die digitale Wertschöpfung in den Blick nehmen,
erschließt Forschung und Entwicklung (FuE) in der
Biotechnologie für Deutschland neue
Wertschöpfungsketten im Gesundheitswesen, in der Industrie
und der Land- und Forstwirtschaft. Sie leistet zentrale
Beiträge zu medizinischer Versorgung,
Ernährungssicherheit, Kreislaufwirtschaft und
Ressourcensicherung im Kontext der notwendigen Anpassung an den
Klimawandel. Deutschland verfügt zwar über eine
forschungsstarke Ausgangsposition und eine
wachsende Unternehmenslandschaft, steht im
internationalen Wettbewerb jedoch vor der Aufgabe, Transfer,
Scale-up und Finanzierung FuE-intensiver Vorhaben
spürbar zu beschleunigen – insbesondere dort, wo
regulatorische Rahmenbedingungen, Kapitalbedarfe
und industrielle Umsetzungskomplexität den Schritt
vom Labor in die Anwendung verzögern. Strategische
Potenziale liegen in der Konvergenz mit weiteren
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 14 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 15
Schlüsseltechnologien – etwa KI,
Dateninfrastrukturen und Medizintechnik – sowie in der Fähigkeit,
biotechnologische Innovationen unter Wahrung
der Sicherheit für Umwelt, Tiere und Menschen in
robuste, wettbewerbsfähige Produktionsprozesse
zu überführen.
Mit der HTAD richtet die Bundesregierung
Biotechnologie so aus, dass Deutschland seine Souveränität
in der Medizin von morgen stärkt und
Gesundheitsinnovationen schneller in die klinische
Anwendung und Versorgung gebracht werden können. Im
Gesund heitsbereich stehen insbesondere innovative
Therapien und Diagnostik im Vordergrund. Mit
dem Translationszentrum für Gen- und Zelltherapie
am Standort Berlin (Berlin Center for Gene and Cell
Therapies ↗) unterstützt die Bundesregierung den
Aufbau einer zentralen Brückenstruktur, um
neuartige Therapieansätze schneller aus der Forschung
in klinische Anwendungen zu überführen und die
Anschlussfähigkeit an Versorgungsprozesse zu
erhöhen. Das Translationszentrum ist ein
wesentlicher Baustein der Nationalen Strategie für gen und
zellbasierte Therapien ↗, die vom Berlin Institute of
Health (BIH) ↗ koordiniert wird.
Ergänzend stärkt die Bundesregierung den Ausbau
der Kapazitäten für die Genomsequenzierung, um
personalisierte Diagnostik und Therapieentwicklung
zu beschleunigen und die Forschungsbasis für
innovative Versorgungskonzepte zu verbreitern. Zudem
richtet die Bundesregierung Förderansätze stärker
auf die Nutzung neuer KI-Methoden in der
Wirkstoffforschung aus, um Entwicklungszyklen zu verkürzen
und die daten- und KI-gestützte
Arzneimittelentwicklung besser an translationale Pfade anzubinden.
Mit der Förderung des Netzwerks
Universitätsmedizin (NUM) ↗ unterstützt die Bundesregierung den
Aufbau von überregionalen
Forschungsinfrastrukturen und schafft die Grundlage für einen
bundesweiten Datenraum. Insbesondere mit dem Aufbau
der Nationalen Biobank im NUM trägt die
Bundesregierung dazu bei, die Medikamentenentwicklung
zu beschleunigen, KI-gestützte Diagnostik zu
entwickeln und neue Geschäftsmodelle im Bereich der
Biotechnologie zu ermöglichen.
Damit die industrielle Skalierung gelingt, stärkt die
HTAD zugleich die Gründungs- und
Wachstumsdynamik, indem sie den Übergang vom Labor in
marktfähige Entwicklung und Produktion systematisch
in den Blick nimmt. Die Bundesregierung baut die
Gründungsoffensive Biotechnologie ↗ aus und stärkt
mit „GOBio next“ ↗ das Sprungbrett vom Labor in
die Wirtschaft. Adressiert werden dabei
biotechnologiespezifische Hürden – etwa hoher Kapitalbedarf
und lange Entwicklungszeiträume von frühen
Forschungsergebnissen bis zu robusten Entwicklungs-
und Produktionsprozessen. Entsprechend wird die
Förderung stärker darauf ausgerichtet, industrielle
Expertise früh einzubinden und Skalierungs- sowie
Marktfähigkeit von Beginn an mitzudenken. Mit der
Fördermaßnahme „KMU innovativ Biomedizin“ ↗
werden zudem KMU im Bereich der Biotechnologie
und Arzneimittelentwicklung gestärkt.
Aufbauend darauf wird mit der HTAD das Ziel
verfolgt, Biotechnologie als industrielles Wachstumsfeld
so zu skalieren, dass neue biobasierte
Produktionsverfahren die Wertschöpfung, Ressourceneffizienz und
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie messbar stärken
können. Die Bundesregierung adressiert dafür
verstärkt neue Ansätze an den Schnittstellen zu KI und
den Ingenieurwissenschaften, um damit die
existierenden Stärken der deutschen
Biotechnologielandschaft gezielt für die Wertschöpfung von morgen zu
nutzen. Mit dem Förderaufruf „BioDigitalHub – KI
für die autonome Bioprozessentwicklung“ ↗ wird
etwa ein Konvergenzfeld adressiert, in dem
datengetriebene Automatisierung und
Bioprozessentwicklung zusammengeführt werden, um Entwicklungs-
und Optimie rungszeiten bis zum industriellen Einsatz
deutlich zu verkürzen. Damit biotechnologische
Verfahren schneller in die wirtschaftliche Umsetzung
gelangen, fördert sie zudem den Schulterschluss von
Wirtschaft und Wissenschaft, z. B. durch Public-
Private-Partnerschaften, und stärkt mit dem
Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“ ↗ die Skalierung
in den industriellen Maßstab. Auf europäischer
Ebene unterstützt die Bundesregierung die Vorbereitung
und Ausgestal tung von IPCEI-Vorhaben zur
Biotechnologie und arbeitet an Finanzierungsmöglichkeiten,
um u. a. im Feld biobasierter Chemikalien und
Materialien Wertschöpfung und industrielle Skalierung von
Biotechnologie in Europa zu stärken und
Innovationsnetzwerke auszubauen.
Darüber hinaus stärkt die HTAD die
beschleunigte Erforschung der Biotechnologie für nachhaltige,
resiliente und zukunftssichere Agrar-, Forst- und
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 15 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 16
Ernährungssysteme. Dazu werden insbesondere
Forschung und Entwicklung zu neuen genomischen
Techniken, innovativen Methoden zum Schutz von
Nutzpflanzen vor Pathogenen und Insekten und die
wissenschaftliche Bewertung von gesellschaftlichen
und ökologischen Risiken gefördert. In der
Forstwirtschaft hat das Auslesen natürlich vorhandener
Informationen mithilfe genomischer Selektion ein großes
Potenzial, um Züchtungszeiträume erheblich zu
verkürzen. Auch im Bereich biotechnologisch
hergestellter Lebensmittel und alternativer Proteine schafft
die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür,
biotechnologische Innovationen schneller in
marktfähige Lösungen zu überführen und neue
Wertschöpfungspotenziale zu erschließen.
Zukunftsorientierte und sichere
Versorgung – Fusion und
klimaneutrale Energieerzeugung
Energietechnologien sind ein zentraler
Wertschöpfungs- und Standortfaktor: Sie entscheiden darüber,
wie klimaneutral, sicher und bezahlbar Energie für
Gesellschaft und Industrie bereitgestellt werden kann
und in welchem Maß Deutschland in einem
dynamischen internationalen Wettbewerb eigene
Technologiepfade, Produktionskapazitäten und Exportchancen
aufbauen kann. Vor diesem Hintergrund richtet die
Bundesregierung die Energieforschung zunehmend
als technologie- und industriepolitischen Hebel aus,
um Systemkosten zu senken, Resilienz zu stärken und
neue Abhängigkeiten zu vermeiden. Zudem bieten
neue Formen klimaneutraler Energieerzeugung neue
regionale Wertschöpfungspotenziale für ländliche
Räume und strukturschwache Regionen.
Mit der HTAD verfolgt die Bundesregierung das Ziel,
Deutschland zu einem führenden
Innovationsstandort für Fusionstechnologien zu entwickeln und den
Weg zu einem Fusionskraftwerk in Deutschland zu
eröffnen. Als langfristige Zukunftsoption für eine
sichere, klimaneutrale und resiliente
Energieversorgung treibt die Bundesregierung Fusionstechnologie
konsequent voran – verbunden mit dem Aufbau
eines leistungsfähigen Fusionsökosystems aus
Start-ups, Mittelstand, Industrie und Wissenschaft.
Mit dem Aktionsplan „Deutschland auf dem Weg
zum Fusionskraftwerk“ ↗ hat die Bundesregierung
eine Flaggschiff-Initiative geschaffen und stellt bis
2029 rund 2,44 Mrd. Euro für die Fusionsforschung
bereit – für Forschungsförderung, den Aufbau von
und die Beteiligung an Forschungsinfrastrukturen,
für Fusionshubs und Technologiedemonstratoren.
Der Aktionsplan setzt dabei auf eine
wirkungsorientierte Umsetzung entlang zentraler Handlungsfelder,
darunter Forschungsförderung, Ökosystemaufbau,
Kompetenzbündelung, Fachkräfte, Standardisierung
und strategische Kooperationen.
Um die Entwicklung auf einen konsistenten
technologiepolitischen Pfad auszurichten, priorisiert die
Bundes regierung Schlüsseltechnologien für den Weg
zum Fusionskraftwerk und führt sie in eine
abgestimmte Entwicklungslogik über. Dazu lässt die
Bundesregierung die Forschungs und
Innovationsroadmap Fusionsenergie (FIRE) ↗ erarbeiten, die mögliche
Wege zu einem ersten deutschen Fusionskraftwerk
aufzeigt und die physikalischen, technischen und
organisatorischen Anforderungen einordnet.
Flankierend wurden im November 2025 weitere im
Förderprogramm Fusion 2040 vorgesehene
Fördermaßnahmen zu Basistechnologien für die Fusion sowie zu
explorativen Ansätzen der Fusionsforschung
gestartet, um den Bogen von wissenschaftlicher Erkenntnis
bis zur technologischen Reife systematisch zu spannen.
Als zentral für die Schaffung eines
Fusionsökosystems sieht der Aktionsplan den Aufbau von
Kompetenz- und Exzellenzzentren (Hubs) vor. Die
Bundesregierung setzt Vernetzungs- und Hubstrukturen für
Magnet- und Laserfusion sowie für
Brennstoffkreislauf und Materialentwicklung auf und fördert den
Aufbau von Forschungsinfrastrukturen und
Technologiedemonstratoren. Flankierend stärkt die
Bundesregierung die regulatorische Forschung, um
tragfähige Sicherheitsstandards und geeignete Regelwerke für
künftige Fusionsanlagen zu schaffen und
Planungssicherheit für die Umsetzung zu gewährleisten. Damit
trägt die Bundesregierung Sorge für ein hohes
Umsetzungstempo, industrielle Anschlussfähigkeit und
Wertschöpfung.
Die Bundesregierung richtet ferner die Förderung von
FuE in den Energietechnologien verstärkt daran aus,
dass Innovationen die Systemkosten der Energiewende
senken, Resilienz stärken und technolo gische
Abhängigkeiten vermeiden helfen. In einem neuen gemeinsamen
Energieforschungsprogramm der Bundes regierung soll
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 16 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 17
die Forschung zu Schlüsseltechnologien der
Energiewende gebündelt werden. Dabei werden die
anwendungsorientierte Grundlagenforschung, die angewandte
Energieforschung und die experimentelle Forschung in
den Bereichen Strom, Wärme, Wasserstoff und
Energiesystem abgebildet sein. Ab 2026 werden etwa neue
Reallabore der Energiewende gestartet, um Technologien in
systemischen Dimensionen zu erproben und belastbare
Betriebserfahrungen für Investoren und Anwender
zu liefern. Um neue Technologiegenerationen
entlang der Wärme- und Wasserstoffkette schneller in
Richtung Anwendung und Skalierung zu bringen,
unterstützt die Bundesregierung die
Tiefengeothermie sowie den Wasserstoff-Forschungshub Hydrogen-
4Future. In ihrer Gesamtheit stellen die Maßnahmen
zentrale Schritte auf dem Weg zu einer angekündigten
Neuausrichtung der Energieforschung dar.
Klimaneutrale Antriebe, Batterien und
Systeminnovationen – Wertschöpfung
und Leistungsfähigkeit in der Mobilität
Wie schnell klimaneutrale Energie- und
Speichertechnologien, digitale Systeme und neue
Wertschöpfungsketten flächendeckend in die Anwendung
gebracht werden, beeinflusst maßgeblich die
Transformation der Mobilität. Der Mobilitätssektor befindet
sich in einem tiefgreifenden Umbruch durch
Elektrifizierung, Digitalisierung und Automatisierung.
Batterietechnologien, erneuerbare Kraftstoffe, autonomes
Fahren und datenbasierte Mobilitätsdienste eröffnen
neue Märkte und verschieben Wertschöpfungsanteile
– zugleich verschärft sich der internationale
Wettbewerb, dem der industrielle Kern Deutschlands in der
Automobil- und Zulieferindustrie ausgesetzt ist.
Mit der HTAD zielt die Bundesregierung darauf ab,
bis 2035 sowohl die wettbewerbsfähige
Batterieproduktion als auch die Batteriekreislaufführung in
Deutschland aufzubauen, beides eingebettet in ein
europäisches Produktionsnetzwerk. Um diese
industrielle Grundlage zu legen, werden Forschung und
Transfer entlang der Batterie-Wertschöpfung
systematisch zusammengeführt. So wird die
Batterieforschung weiter gestärkt und ab 2026 in
Kompetenzclustern mit Schwerpunkten in Batteriematerialien,
in der Batterieproduktion und in Festkörperbatterien
fortgeführt. Als zentrales Lab-to-Fab-Instrument
schafft die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) ↗
eine Brücke von Technologieentwicklung zu
industrieller Fertigungserprobung und bietet eine offene
Umgebung, in der Unternehmen und Start-ups
Prozesse und Verfahren in Richtung Skalierung
weiterentwickeln können. Ergänzend werden im Rahmen
der HTAD ab 2026 vertikale Applikationsallianzen
eingesetzt, um die Technologie- und
Anwendungsentwicklung enger zu verknüpfen und
Wertschöpfungsketten aus der Forschung heraus gezielt zu
stärken. Flankierend wird die Wettbewerbsfähigkeit
der Batterieindustrie als Schlüsselindustrie auf
nationaler und europäischer Ebene adressiert – auch mit
Blick auf internationale Wettbewerbsbedingungen
und ein Level Playing Field.
Auf dieser Basis rücken – komplementär zur
Elektrifizierung – diejenigen Bereiche in den Blick, in denen
alternative Energieträger für Klimaneutralität und
industrielle Anschlussfähigkeit entscheidend sind. Mit
der HTAD stärkt die Bundesregierung den deutschen
Forschungs- und Entwicklungsstandort für
Technologien für alternative Antriebe und erneuer bare
Kraftstoffe in Europa. Für schwer oder nicht direkt
elektrifizierbare Anwendungen wie Luft- und
Schifffahrt sowie militärische Landanwendungen werden
die Voraussetzungen für die industrielle
Verfügbarkeit und den Markthochlauf von E-Fuels verbessert,
indem die FuE verschiedener Herstellungsverfahren
unterstützt wird. Ergänzend wird die Entwicklung
und Skalierung von Technologien für Carbon
Capture and Utilization (CCU) darauf ausgerichtet, die
klimafreundliche Produktion von Methanol und
dessen Nutzung als Energieträger oder Vorprodukt für
E-Fuels zu ermöglichen. Damit wird ein
Technologiebereich gestärkt, der neben der klimapolitischen
Wirkung auch industrie- und exportpolitische
Perspektiven eröffnet.
Während Batterien und klimafreundliche Kraftstoffe
den Energiesockel der Transformation adressieren,
entscheidet sich künftige Wettbewerbsfähigkeit
zunehmend auch in digitalen und automatisierten
Mobilitätssystemen. Die Bundesregierung verfolgt
daher das Ziel, Deutschland zum Leitmarkt für
autonomes Fahren zu entwickeln und die
Technologieführerschaft im automatisierten, bodengebundenen
Verkehr sowie in der Luft- und Schifffahrt zu stärken.
Im Bereich der Luftfahrt entwickelt sie das
Luftfahrtforschungsprogramm ↗ strategisch weiter und rich-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 17 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 18
tet die Forschung konsequent auf Technologien aus,
die Umweltschutz, Effizienz und künftige
Wachstumschancen verbinden. Mit dem Maritimen
Forschungsprogramm ↗ werden Innovationen in den strategischen
Zukunftsfeldern Dekarbonisierung, maritime
Sicherheit, Autonomie, KI und Digitalisierung sowie
auch bei der industriellen Munitionsräumung gezielt
vorangetrieben. Flankierend wird die maritime
Wertschöpfung im europäischen Kontext durch die aktive
Rolle Deutschlands bei der Umsetzung der
Europäischen Maritimen Industriestrategie ↗ unterstützt,
welche im März 2026 veröffentlicht wurde.
Mit der HTAD schafft die Bundesregierung zudem
modellhafte Umsetzungsräume: Beginnend im Jahr
2026 werden Mobilitätssysteme in städtischen und
ländlichen Modellregionen durch
forschungsbasierten Transfer und KI weiterentwickelt. Der seit 2025
geförderte Aufbau eines Mobilitätsökosystems zielt
darauf ab, Schnittstellen bereitzustellen, die eine
Integration autonomer Fahrzeuge in das Gesamtsystem
des ÖPNV unterstützen. Als Teil nachhaltiger
Mobilitätslösungen sowie der Stadt- und
Regionalentwicklung werden ab 2027 drohnengestützte
soziotechnische Innovationen in intermodalen Logistiksystemen
in Transformationsclustern erforscht und erprobt.
Insgesamt richtet die Bundesregierung ihre
Maßnahmen darauf aus, Innovationen nicht nur
technologisch, sondern systemisch zu skalieren – über
Datenräume, Software, Standards und praxistaugliche
Integrationspfade.
Schließlich wird die Transformation der Mobilität
auch daran gemessen, ob sie Ressourcenverbräuche
reduziert und Abhängigkeiten entlang der Liefer- und
Stoffströme verringert. Die Bundesregierung stärkt
daher Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung in
der Fahrzeugindustrie und verringert geopolitische
Abhängigkeiten. Forschung und Innovation zu
kreislauffähigen Fahrzeugkomponenten schaffen
die Grundlage, Ressourcen effizienter zu nutzen
und europäische Kreisläufe aufzubauen – auch mit
Blick auf regulatorische Anforderungen. Ergänzend
wird die Effizienz des Ladens von
Elektrofahrzeugen durch die Umsetzung bidirektionalen Ladens
auf Basis gemeinsamer europäischer Normen und
Standards vorangebracht. Damit werden ökologische
Wirkung, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und
Resilienz entlang zentraler Bausteine der
Mobilitätswertschöpfung zusammengeführt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 18 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 19
1.4 Strategische Forschungs- und Anwendungsfelder
Neben der Entwicklung zentraler
Schlüsseltechnologien richtet die Bundesregierung ihre FuI-Politik im
Rahmen der HTAD auf strategische Forschungs- und
Anwendungsfelder aus:
∙ Luft- und Raumfahrt,
∙ Sicherheits- und Verteidigungsforschung,
∙ Meeres-, Klima- und Nachhaltigkeitsforschung,
∙ Gesundheitsforschung sowie
∙ Geistes- und Sozialwissenschaften.
In diesen Feldern werden wissenschaftliche Exzellenz
und technologische Kompetenzen gebündelt und
systematisch in die Anwendung überführt. Die FuI-
Politik unterstützt damit lösungsorientierte Beiträge zu
einer großen Bandbreite gesellschaftlicher
Herausforderungen, die fokussiert Wirkung entfalten,
zukunftsfähige Transformationsprozesse gestalten und
Orientierung bieten.
Luft- und Raumfahrt als Treiber und
Anwendungsfeld innovativer Technologie
Die Luft- und Raumfahrt ist ein Hightech-Bereich, in
dem Innovationen und Technologien hervorgebracht
werden, die weit über die Branche hinausreichen und
gleichermaßen von ziviler wie militärischer Bedeutung
sind. Aufgrund ihrer Relevanz stärkt die
Bundesregierung die Luft- und Raumfahrt gezielt und verbindet
wissenschaftlichen Fortschritt, industrielle
Wertschöpfung und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit.
In der Luftfahrt stehen vor allem klimaneutrales
Fliegen, sichere Mobilität und die
Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandorts Deutschland im Zentrum.
Neue Technologien sollen Emissionen senken, die
Effizienz steigern und die Sicherheit im Luftverkehr
erhöhen. Zugleich behält die Bundesregierung die
militärische Dimension der Luftfahrt fest im Blick.
Sie ist ein zentraler Baustein nationaler Sicherheit
und technologischer Souveränität.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die
Bundesregierung eine umfassende Luftfahrtstrategie, die zivile
und militärische Anforderungen zusammenführt
und die Transformation der Branche aktiv durch
Technologien „Made in Germany“ gestaltet. Um diese
Innova tionsprozesse zu beschleunigen, werden
Koope rationen zwischen Industrie und Forschung gezielt
ausgebaut. Mit dem zivilen
Luftfahrtforschungsprogramm LuFo VII ↗ stellt die Bundesregierung die
Forschung zu klimafreundlichen Antrieben, industrielle
Forschung und disruptive Technologien in der
Luftfahrt in den Mittelpunkt – etwa durch den Aufbau
von Reallaboren, Testumgebungen für unbemannte
Luftfahrtsysteme sowie durch die Erprobung und
Einführung neuer, sicherheitsrelevanter und nach
Möglichkeit auch nachhaltiger Anwendungen. Sie
stellt damit sicher, dass innovative Lösungen schneller
in den Markt gebracht werden können und die
Luftfahrtbranche zukunftssicher gestaltet werden kann.
Auch in der Raumfahrt setzt die Bundesregierung klare
Akzente. Globale Konnektivität, Navigation,
Erdbeobachtung, Sicherheit, Klimaschutz und die Erforschung
des Weltraums stehen hier im Fokus und sind eng
verknüpft mit weiteren strategischen Forschungs- und
Anwendungsfeldern. Mit der beschlossenen
Raumfahrtstrategie und der nationalen Anwendungsstrategie zu
den Satellitenprogrammen Copernicus, Galileo und den
meteorologischen Programmen von EUMETSAT stärkt
die Bundesregierung gezielt die
Anwendungsorientierung und Kommerzialisierung von technologischen
Entwicklungen und Innovationen. Durch ihr verstärktes
Engagement bei der Europäischen
Weltraumorganisation ESA ↗ treibt die Bundesregierung die gemeinsame
europä ische Raumfahrtforschung voran und arbeitet
darauf hin, Europa in der Raumfahrt unabhängiger zu
machen. In diesem Zuge nimmt Deutschland eine
Führungsrolle z. B. im EUErdbeobachtungsprogramm
Copernicus ↗ ein. Über Programme wie IRIS² ↗,
GovSatCom ↗ und Galileo ↗ wird eine verlässliche
Infra struktur für Internet, Navigation und
Zeitbestimmung weiterentwickelt und ausgebaut. Zudem
nimmt die Bundes regierung den unabhängigen
Zugang zum Weltraum durch Startinfrastrukturen und
Trägersysteme in den Blick. Um den Transfer neuer
raumfahrtgestützter Technologien in die breite
Anwendung zu beschleu nigen, werden Hubs, darunter der
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 19 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 20
Space Innovation Hub ↗, als Schnittstelle zwischen
Forschung, Start-ups, Industrie und öffentlicher Nachfrage
weiter ausgebaut.
Forschung und Technologie
als Eckpfeiler von Sicherheit und
Verteidi gung sfähigkeit
Im Zuge wachsender geopolitischer Spannungen, die
sich u. a. in hybriden Bedrohungslagen und
schwerwiegenden Cyberrisiken manifestieren, misst die
Bundesregierung der Sicherheits- und
Verteidigungsforschung eine große Bedeutung zu. Die Bundesregierung
investiert gezielt in Technologien, die den Schutz von
Gesellschaft, Wirtschaft, unseren natürlichen
Lebensgrundlagen und staatlichen Strukturen in einer
zunehmend vernetzten und komplexen Welt sicherstellen,
etwa digitale Sicherheitssysteme, moderne
Kommunikations- und Sensoriklösungen sowie Technologien für
die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und ziviler
Sicherheitsakteure (z. B. Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben). Resiliente Infrastrukturen, sichere
Versorgungssysteme und technologische Souveränität
stehen dabei im Mittelpunkt. Ziel ist es, staatliche
Handlungsfähigkeit, gesellschaftliche Resilienz und
militärische Einsatzbereitschaft dauerhaft zu sichern.
Das Gutachten der EFI und Diskussionen im Rahmen
internationaler Austauschformate wie der
Münchner Sicherheitskonferenz 2026 ↗ umreißen die
Konturen einer sich dynamisch verändernden
weltpolitischen Sicherheitslage und die daraus für die deutsche
FuI-Politik und Science Diplomacy erwachsenden
Konsequenzen. Die Bundesregierung hat als Antwort
auf die sich verändernde Lage den Aspekt der
Forschungssicherheit stärker als bisher und systemisch
als essenziellen Faktor im Wissenschaftssystem
verankert, ohne dabei die Offenheit und internationale
Vernetzung der Forschung einzuschränken. Ziel ist es,
international ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
wissenschaftlicher Kooperation, Wissensschutz und
technologischer Souveränität zu erreichen.
Besonders dynamisch entwickelt sich die digitale
Bedrohungslage: Die Verbreitung von
Desinformationen, Cyberattacken und Angriffen auf kritische
Infrastrukturen gefährdet demokratische Prozesse,
Funktionen der Daseinsvorsorge und den
gesellschaftlichen Zusammenhalt. Cybersicherheit ist daher ein
Kernbestandteil der nationalen und gesellschaftlichen
Resilienz. Sie ist damit nicht nur zentrale,
unverzichtbare Grundlage für die genannten
Schlüsseltechnologien, sondern muss auch als eigenständige Technologie
weiterentwickelt werden, um künftigen Bedrohungen
entgegenzuwirken. Über das Nationale
Koordinierungszentrum für Cybersicherheit (NKCS) werden
zudem deutsche Interessen gezielt in EU-
Forschungsprogrammen verankert. Die Bundesregierung verfolgt
einen umfassenden Ansatz zur Cybersicherheit, der
technologische Lösungen mit Prävention,
Qualifizierung und Sensibilisierung der Gesellschaft verbindet.
Die Bundesregierung verfolgt einen integrierten
strate gischen Gesamtansatz, der den übergreifenden
Angelegenheiten innerer, äußerer, wirtschaftlicher
und digitaler Sicherheit gewachsen ist. Technische
Innova tionen und eine resiliente Gesellschaft greifen
dabei inein ander. Die enge Zusammenarbeit zwischen
staatlichen Institu tionen, Industrie und Wissenschaft
wird gezielt gestärkt, um Synergien zu schaffen und
Ressourcen effizient zu nutzen.
Synergien zwischen ziviler und militärischer Forschung
und Entwicklung (FuE) werden dafür verstärkt in
den Blick genommen, etwa durch das
Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die
zivile Sicherheit“ ↗. Auch in den „Innovation Hubs
für Sicherheit und Verteidigung“ wird die Vernetzung
zwischen ziviler und militärischer FuE in ausgewählten
Technologiefeldern weiter vorangetrieben. Künftig
leisten außerdem auch die Ende 2025
veröffentlichte 6GForschungsroadmap ↗ für die Forschung an
sicheren und resilienten
Kommunikationstechnologien sowie ein neues Forschungsrah menprogramm
zur Cybersicherheitsforschung über grei fend Beiträge
zu sicheren Kommu nikationstechnologien. Der erste
Meilenstein der Roadmap ist der Aufbau von vier
6G-Transfer-Hubs im Jahr 2026, die umfangreiche
Forschungs-, Test- und Validierungsinfrastrukturen
für Wissenschaft und Wirtschaft bereitstellen.
Technologien für Meeres-, Klima- und
Nachhaltigkeitsforschung
Die globalen Herausforderungen des Klimawandels,
die Ausbeutung natürlicher Ressourcen und die
Zerstörung der Biodiversität zählen zu den größten
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 20 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 21
Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Die
Bundesregierung begegnet dieser Dreifachkrise mit
gezielten Investitionen in Forschung und Innovation.
Wissenschaftliche Erkenntnisse, datenbasierte
Analysen und neue Technologien und Methoden schaffen
nicht nur die Grundlagen für Nachhaltigkeit und den
wirksamen Schutz der Meere und des Klimas, sondern
auch für evidenzbasierte politische Entscheidungen,
internationale Klimaschutzverhandlungen und
technologische Innovationen.
Die FuE-Politik der Bundesregierung adressiert
hier für die gesamte Bandbreite der relevanten
Forschungsfelder und Anwendungsgebiete, darunter
die Analyse globaler Umweltveränderungen, die
Entwicklung im Bereich GreenTech, wie nachhaltige
Energietechnologien, die Kreislauf- und
Wasserwirtschaft, klimaangepasstes Bauen und die
Dekarbonisierung des Gebäudebestands, nachhaltige
Agrar-, Waldbewirtschaftungs- und
Ernährungssysteme sowie den Schutz vor marinen
Extremereignissen und den Erhalt der Ökosystemleistungen der
Ozeane und der Wälder. Auf dieser breiten Wissens-
und Erkenntnisbasis entstehen Lösungen, die den
Übergang zu einer klimaneutralen,
ressourceneffizienten, widerstandsfähigen und international
wettbewerbsfähigen Wirtschaft ermöglichen, die sowohl
Ökosystemleistungen und Biodiversität bewahrt als
auch die mit der Transformation einhergehenden
gesellschaftlichen Prozesse berücksichtigt.
Clean Technologies spielen dabei eine Schlüsselrolle:
Biotechnologie, klimaneutrale Energieerzeugung und
Mobilität, Recycling von Gütern und Stoffen,
umweltfreundliche Gewinnung kritischer Rohstoffe sowie
die Dekarbonisierung in der Industrie eröffnen neue
Chancen für mögliche Technologieführerschaften. Die
Bundesregierung stärkt diese Forschungsfelder gezielt,
um Deutschlands und Europas Vorreiterrolle im
globalen Wettbewerb auszubauen und um einen wirksamen
Beitrag zur ökologischen, ökonomischen und
gesellschaftlichen Nachhaltigkeit zu leisten.
Die Bundesregierung plant im Rahmen der
Kreislaufwirtschaftsstrategie mit dem Förderprogramm
„DigiRess Circular“ ↗, digitale Anwendungen zur Steigerung
der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft in
Unternehmen und kommunalen Einrichtungen sowie
für zirkuläre Geschäftsmodelle und Start-ups in der
Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Darüber hinaus
fördert die Bundesregierung Forschung zur CO2-
Entnahme und unterstützt Investitionen in die Anwendung.
Flankierend zur Verabschiedung der Langfriststrategie
Negativemissionen der Bundesregierung sollen so die
Technologieentwicklung und der Markthochlauf von
Technologien zur Erzeugung von Negativemissionen
und damit ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der
Klimaziele unterstützt werden.
Medizinischer Fortschritt und
Versorgung durch Gesundheitsforschung
Gesundheitsforschung ist die Voraussetzung für
medizinischen Fortschritt, eine leistungsfähige Versorgung
und letztlich für die Lebensqualität der Menschen. Sie
schafft die wissenschaftliche Grundlage, um
Krankheiten besser zu verstehen, wirksamer zu behandeln und
Prävention gezielt auszubauen. Die Bundesregierung
setzt daher mit dem Rahmenprogramm
Gesundheitsforschung ↗ langfristig einen Schwerpunkt auf das
Forschungsfeld.
Die Bundesregierung treibt Fortschritte in
Medizintechnik, Digitalisierung und den Einsatz von
innovativen Gesundheitstechnologien gezielt voran. Neue
Möglichkeiten in Prävention, Diagnostik und Therapie
kommen unmittelbar der Bevölkerung zugute. Die
Weiterentwicklung von Telemedizin und digitaler
Diagnostik stärkt zudem die flächendeckende
Gesundheitsversorgung auch in abgelegenen, ländlichen
Regionen. Dabei bilden die Vernetzung der gesamten
deutschen Universitätsmedizin im NUM ↗ und das
enge Zusammenspiel von Hochschulmedizin,
Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung ↗,
außeruniversitärer Forschung, Kliniken und Unternehmen
eine leistungsfähige Grundlage, um Innovationen
von der Grundlagenforschung bis zur klinischen
Anwendung voranzubringen. Innovative Ansätze in
prädiktiver Medizin, digitaler Diagnostik, Sensorik
und Robotik erweitern therapeutische Optionen
und erhöhen Qualität, Effizienz und Resilienz des
Gesundheitssystems – ein Ziel, das insbesondere vor
dem Hintergrund des demografischen Wandels von
zentraler Bedeutung ist. Durch Entwicklungen in
diesen Bereichen können Volkskrankheiten wie Krebs,
Demenz und Herz-Kreislauf-Erkrankungen weiter
zurückgedrängt und erhebliche gesellschaftliche
Wirkungen erzielt werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 21 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 22
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der
personalisierten Medizin, die individuelle genetische, biologische
und umweltbedingte Faktoren berücksichtigt. Durch
die Förderung des Aufbaus und der Nutzung
umfangreicher medizinischer Datensätze wird die
Entwicklung neuer Diagnosemethoden, Wirkstoffe und
Arzneimittel ermöglicht. So können Erkrankungen
individuell, gezielt und damit effektiv erkannt,
behandelt und geheilt werden. KI, In-silico-Modellierungen
und Computersimulationen erschließen zusätzliche
datengetriebene Potenziale. So werden insgesamt
Krankheiten früher erkannt, Therapien präziser und
die Versorgung wirksamer gestaltet. Die enge
Verzahnung von Forschung, Gesundheitswirtschaft und
klinischer Praxis stellt sicher, dass neue Erkenntnisse
schnell in die Anwendung gelangen und die
Gesundheitsversorgung nachhaltig weiterentwickelt wird.
Die Bundesregierung stärkt zudem die Forschung zur
Frauengesundheit ↗, um Diagnose- und
Versorgungslücken zu schließen, Krankheitsverläufe besser zu
verstehen und Therapien wirksamer auszurichten.
Zudem adressiert sie gezielt die Erforschung von
Therapieansätzen für postinfektiöse Erkrankungen ↗ wie
beispielsweise Long COVID, Post-COVID-Syndrom
oder ME/CFS.
Gesellschaftliche Transformation und
Zusammenhalt im Mittelpunkt –
Geistes- und Sozialwissenschaften
Eine offene, freiheitliche und demokratische
Gesellschaft ist auf Orientierungswissen angewiesen, das
politisches und gesellschaftliches Handeln leitet. Die
Geistes und Sozialwissenschaften ↗ leisten
hierfür einen zentralen Beitrag: Sie analysieren
gesellschaftliche Transformationen, erforschen kulturelle
Dynamiken und die Auswirkungen technologischer
Innovationen. Sie bieten Orientierung in ethischen,
ökonomischen und sozialen Fragestellungen – etwa
zur Regulierung von KI, zur Gestaltung neuer
Arbeitsformen, zu Herausforderungen durch die
Alterung der Bevölkerung, zur Stärkung
gesellschaftlicher Teilhabe oder zu wissenschaftlichen
Durchbrüchen in den Lebenswissenschaften, die das
menschliche Leben, die Gesundheit und die Umwelt
substanziell betreffen können. In diesem Sinne
tragen sie entscheidend dazu bei, Innovationen
verantwortungsvoll auszugestalten und gesellschaftlich
breit abzusichern.
Zugleich unterliegt die geistes- und
sozialwissenschaftliche Forschung selbst einem Wandel. Die
Bundesregierung fördert gezielt den Einsatz
digitaler Methoden, die es den Sozialwissenschaften
ermöglichen, gesellschaftliche Strukturen in einem
vertieften Umfang zu analysieren und darzustellen.
Dadurch lassen sich gesellschaftliche Entwicklungen
und Trends erkennen und vorausschauend politisch
gestalten. In den Geistes- und
Sozialwissenschaften ermöglichen digitale Verfahren etwa die
Analyse großer Datenmengen, Text- oder Bildkorpora
sowie die ortsunabhängige Erforschung kultureller
Objekte in Archiven und virtuellen Sammlungen.
Vor diesem Hintergrund stärkt die Bundesregierung
die Geistes und Sozialwissenschaften ↗ durch ein
neues Rahmenprogramm „Orientierung für eine
Welt im Wandel“. Unter dem Dach eines eigenen
Rahmenprogramms ↗ soll zudem die empirische
Bildungsforschung neues Wissen für ein
zukunftsfestes Bildungssystem bereitstellen.
Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung das
Ziel, Schlüsseltechnologien stärker in der
Gesellschaft zu verankern und ihre Wechselwirkungen
mit den Menschen besser zu verstehen. Dabei gilt es,
neue Technologien flächendeckend – in ländlichen
und städtischen, in strukturschwachen und
strukturstarken Regionen – nutzbar zu machen, um zu
gleichwertigen Lebensverhältnissen beizutragen.
Um gesellschaftliche Akzeptanz und Teilhabe sowie
eine informierte Haltung zu den Technologien zu
ermöglichen, wird ein Fokus auf die Befähigung und
Kompetenzentwick lung der (Zivil-)Gesellschaft und
die Einbindung von Sozialpartnern gelegt. Im Sinne
eines verantwortungsvollen, menschenzentrierten
und demokratisch getragenen Fortschritts kann
dieses Wissen die technologische Entwicklung in
vielfältiger Weise befruchten.
Ausblick auf den Bundesbericht
Forschung und Innovation
Mit der HTAD setzt die Bundesregierung in der
21. Legislaturperiode neue Schwerpunkte für die
FuI-Politik und richtet den Fokus auf sechs prioritäre
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 22 –
Forschungs- und innovationspolitische leitlinien der Bundesregierung 23
Schlüsseltechnologien, fünf strategische
Forschungsfelder und neun Hebel, die für Wettbewerbsfähigkeit,
Wertschöpfung und technologische Souveränität
besonders entscheidend sind. Diese Fokussierung steht
komplementär zu anderen forschungspolitischen
Aktivitäten der Bundesregierung – etwa im Bereich
der Grundlagenforschung oder in den Bereichen Klima
und Umwelt. Nachhaltige und ressourceneffiziente
Technologien und resiliente Infrastrukturen sind
zugleich Innovationstreiber und strategische Standort-
und Innovationsfaktoren.
Die folgenden Kapitel des Bundesberichts Forschung und
Innovation geben einen Überblick über die FuI-politische
Umsetzung der Bundesregierung im Berichtszeitraum
2024 bis 2026. Sie stellen zentrale Kennzahlen und
Akteure des FuI-Systems dar und berichten ressortübergreifend
über zentrale Umsetzungsfortschritte der FuI-Politik. Der
Bundesbericht Forschung und Innovation bildet damit
die gesamte Breite der FuI-Politik ab – von
Rahmenbedingungen und Förderung über Transfer, Fachkräfte und
Infrastrukturen bis hin zu thematischen Schwerpunkten
sowie europäischer und internationaler Zusammenarbeit.
Für die im Bericht genannten Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt bzw. den Klima-
und Transformationsfonds und das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie auf die
Sozialversicherungssysteme sind die Vorgaben von Haushalts- und Finanzplanung einzuhalten. Insoweit stehen alle Maßnahmen
unter Finanzierungsvorbehalt und dem Vorbehalt der finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz und Zuständigkeit des
Bundes. Alle etwaigen Maßnahmen müssen finanziell und (plan)stellenmäßig den Rahmen der gegebenen
verfügbaren Mittel einhalten. Weder die laufenden noch künftigen Haushaltsverhandlungen werden präjudiziert.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 23 –
DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 24
2 Das deutsche Forschungs-
und Innovationssystem
Zusammenfassung
In einem zunehmend wettbewerbsintensiven
internationalen Umfeld behauptet Deutschland seine Rolle
als eine der forschungsstärksten und innovativsten
Volkswirtschaften weltweit. Die Grundlage dafür
bildet ein leistungsfähiges Forschungs- und
Innovationssystem, in dem Akteure und
Förderinstrumentarien aufeinander abgestimmt zusammenwirken.
Etwa zwei Drittel der Aktivitäten in Forschung und
Entwicklung (FuE) finden in Unternehmen statt. Ein
Drittel findet an Hochschulen sowie öffentlichen
und öffentlich geförderten Einrichtungen für FuE
statt. Bund und Länder übernehmen im deutschen
Forschungs- und Innovationssystem sowohl einzeln
als auch gemeinschaftlich spezifische Aufgaben.
Sie geben die Richtung vor und legen einheitliche
Rahmenbedingungen fest. Gemeinsam finanzieren
Bund und Länder Forschungseinrichtungen und
Förderorganisationen sowie Forschungsprogramme
und -projekte. Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen und
Ressortforschungseinrichtungen betreiben sowohl exzellente
Grundlagenforschung als auch anwendungsorientierte FuE.
Hinzu kommt eine Reihe weiterer Akteure wie die
Deutsche Forschungsgemeinschaft, Stiftungen und
Förderwerke sowie die Europäische Kommission.
Diese leisten jeweils wichtige Beiträge für die
Forschungsförderung.
Zur Förderung von Forschung und Innovation
setzen Bund und Länder verschiedene Instrumente ein.
Dazu gehören in erster Linie die Projektförderung
sowie die institutionelle Förderung, mit der u. a.
die vier großen außeruniversitären
Forschungsorganisationen Deutschlands (Fraunhofer-Gesellschaft,
Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft,
Max-Planck-Gesellschaft) und die Deutsche
Forschungsgemeinschaft finanziert werden. Weitere
Instrumente sind die Vergabe von
Forschungsaufträgen an Dritte sowie neuere Ansätze wie die
steuerliche Förderung von FuE und Innovationsagenturen.
Die FuE-Ausgaben im Jahr 2024 betrugen nach
vorläufigen Berechnungen 137,1 Mrd. Euro, was einer
Steigerung von 3,8 % gegenüber 2023 entspricht. Mit
einem Anteil der FuE-Ausgaben am
Bruttoinlandsprodukt (FuE-Quote) von 3,17 % erreicht Deutschland
erneut das Drei-Prozent-Ziel der EU. 2024 waren in
Deutschland 840.000 Personen (in
Vollzeitäquivalenten) in Forschung und Entwicklung beschäftigt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 24 –
DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 25
2.1 Akteure des Forschungs- und Innovationssystems
Deutschland verfügt über ein einzigartiges Forschungs-
und Innovationssystem, in dem
Forschungseinricht ungen, Hochschulen, Unternehmen und weitere
för dernde, koordinierende und beratende Akteure
zu sammenwirken. Die öffentliche Förderung von
Forschung und Lehre tragen im Wesentlichen Bund und
Länder. Gemeinsam fördern sie im Rahmen ihrer
jeweiligen verfassungsrechtlichen Verwaltungs- und
Finanzierungskompetenzen und unter Beachtung der
Voraussetzungen und Grenzen des Art. 91b
Grundgesetz (GG) Institutionen, Programme und Projekte.
Die Struktur des Forschungs- und Innovationssys tems in
Deutschland wird durch die Größe und Ausrichtung der
Volkswirtschaft, den föderalen Staatsaufbau sowie die
Aktivitäten und das Zusammenwirken der
unterschiedlichen Institutionen bestimmt. Forschung und
Entwicklung (FuE) findet zu etwa zwei Dritteln in privaten
Unternehmen statt und zu etwa einem Drittel in Hoch schulen
sowie öffentlichen und öffentlich geförderten
Einrichtungen. Finanziert wird FuE vorrangig von der
Wirtschaft sowie der Bundesregierung, den 16 Landes
regierungen und der Europäischen Kommis sion.
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsein rich tungen und
Ressortforschungseinrichtungen sind tra gende Säulen
der öffentlich finan zierten Forschung in Deutschland.
Darüber hinaus übernehmen verschiedene Gremien
und Intermediäre wichtige Rollen in der
Forschungsförderung, etwa die Deutsche Forschungsgemeinschaft
(DFG) sowie Stiftungen und Förderwerke. Eine
Übersicht des Forschungs- und Inno vationssystems in
Deutschland (FuI-System) und Informationen zu den
einzelnen Akteuren sind in ●→ Abb. 1 und im
interaktiven Angebot des BuFI zum FuI-System ↗ zu finden.
Gesellschaft, Wirtschaft
Koordinierung der gemeinsamen Förderung
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz
Intermediäre (Auswahl)
Stifterverband, Verbände und Kammern, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz
Evaluation und Beratung
u. a. Wissenschaftsrat, Expertenkommission Forschung und
Innovation, Strategiekreis für Technologie und Innovation
des Bundeskanzlers, Deutscher Ethikrat
Hochschulen
Universitäten, Fachhochschulen,
weitere Hochschultypen
Forschungsorganisationen
Fraunhofer-Gesellschaft
Helmholtz-Gemeinschaft
Leibniz-Gemeinschaft
Max-Planck-GesellschaftStaatliche Einrichtungen
mit FuE-Aufgaben
Einrichtungen des Bundes
Einrichtungen der Länder
Akademien
u. a. Landesakademien, Leopoldina,
acatech
Forschung und Entwicklung
in der Wirtschaft
große und multinationale
Unternehmen
kleine und mittlere Unternehmen
Start-ups
Privatwirtschaftlich
organisierte Forschung
inkl. Zuse-Gemeinschaft, AIF
Zivilgesellschaft
u. a. Bürgerinnen und Bürger
Staat
Bundesregierung
Landesregierungen
Wirtschaft
inländische Unternehmen
Ausland
u. a. Europäische Kommission,
ausländische Unternehmen
Private Institutionen
ohne Erwerbszweck
u. a. Vereine,
Nichtregierungsorganisationen
FuE- nanzierende Akteure Akteure der öffentlichen und privaten Forschung
Abb. 1: Akteure des deutschen Forschungs- und Innovationssystems
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 25 –
DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 26
Bund und Länder
Die Zuständigkeit für die Förderung von Wissenschaft
und Forschung ist im föderalen System auf Bund und
Länder verteilt. So verfügt der Bund beispielsweise
über Gesetzgebungskompetenzen auf dem Gebiet der
Forschungsförderung und der Ausbildungsbeihilfen
(Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 GG). Der Hochschulbereich liegt
hingegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich
der Länder (Art. 30, 70 GG).
Um die Leistungsfähigkeit der deutschen
Wissenschaftslandschaft sowohl in der exzellenten
Spitzenforschung als auch in der Breite zu ver bessern, wir ken
Bund und Länder ↗ bei der Förderung von
Wissenschaft, Forschung und Lehre aber auch zusammen.
Die zentrale verfassungsrechtliche Bestimmung für
die Zusammenarbeit ist die in Art. 91b Abs. 1 GG ↗
geregelte Gemeinschaftsaufgabe. Sie erlaubt Bund
und Ländern, bei der Förderung von Wissenschaft,
Forschung und Lehre in Fällen überregionaler
Bedeutung auf der Grundlage von Vereinbarungen
zu kooperieren. Die „überregionale Bedeutung“
setzt voraus, dass der Fördergegenstand
Ausstrahlungskraft über das jeweilige Land hinaus besitzt
und im nationalen oder internationalen Kontext
von Bedeutung ist. Diese Verfassungsnorm
ermöglicht es Bund und Ländern, u. a. bei der Förderung
außeruniversitärer Forschungseinrichtungen,
der Forschung an Hochschulen, von Studium und
Lehre sowie bei der Finanzierung von
Forschungsinfrastrukturen und der Nachwuchsförderung
zusammenzuwirken. Beispielhaft für die
Zusammenarbeit sind der Pakt für Forschung und
Innovation (PFI) ↗ und die Exzellenzstrategie ↗.
Die Zuständigkeit für das Hochschulwesen bleibt
bei den Ländern. Die Länder setzen darüber hinaus
eigene Schwerpunkte in der FuI-Politik. Der Bund
kann Hochschulen bei thematisch und zeitlich
begrenzten Projekten unterstützen. Er hat darüber
hinaus Finanzierungskompetenzen insbesondere für
Vorhaben der wissenschaftlichen Großforschung
(z. B. Luftfahrt-, Weltraum-, Meeres-,
Kernforschung), Forschungsbauten und Großgeräte sowie
für Projekte der internationalen
Forschungseinrichtungen. Ausnahmen bilden die Universitäten
der Bundeswehr sowie die Hochschule des Bundes,
deren Grundfinanzierung die jeweiligen
Bundesressorts tragen.
Neben dem Grundgesetz bilden die einzelnen
Landesverfassungen das rechtliche Fundament der
staatlichen Förderung von Wissenschaft, Forschung und
Lehre in Deutschland. Dieser Rechtsrahmen wird
konkretisiert durch die Bundeshaushaltsordnung, die
entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen
sowie den europäischen Unionsrahmen für staatliche
Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung
und Innovation. Einschlägige Regelungen enthält
auch das europäische Beihilferecht ↗ und
insbesondere der Abschnitt 4 „Beihilfen für Forschung und
Entwicklung und Innovation“ der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung der EU ↗.
Mit der 2025 beschlossenen Hightech Agenda
Deutschland (HTAD) ↗ hat der Bund Schwerpunktthemen und
Ziele für Forschung und Entwicklung festgelegt. Die
Agenda bildet einen richtungsgebenden
Orientierungsrahmen für die Aktivitäten von Bund und Ländern im
Bereich der Forschungs- und Innovationsförderung.
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz
und Wissenschaftsrat
Bund und Ländern stehen für Planungen und
Entscheidungen zur gemeinsamen Wissenschafts- und
Forschungs förderung zwei Gremien zur Verfügung: die
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) ↗ und
der Wissenschaftsrat (WR) ↗.
Die GWK behandelt als zentrales Gremium alle Fragen
der Forschungsförderung, der wissenschafts- und
forschungspolitischen Strategien und des
Wissenschaftssystems, sofern diese den Bund und die Länder
gemeinsam berühren. Sie entscheidet insbesondere
über gemeinsame Fördermaßnahmen auf
Grundlage von Art. 91b Abs. 1 GG. Mitglieder der GWK sind
die Wissenschaftsministerinnen und -minister sowie
die Finanzministerinnen und -minister von Bund
und Ländern. In der GWK ist die Bundesregierung
mit 16 Stimmen vertreten, die einheitlich abgegeben
werden; die Vertreterinnen und Vertreter der
Landesregierungen haben je eine Stimme. Die Mitglieder
der GWK streben unter Wahrung ihrer jeweiligen
Kompetenzen eine enge Koordination auf dem Gebiet
der nationalen, europäischen und internationalen
Wissenschafts- und Forschungspolitik an. Sie wirken
in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung
von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 26 –
DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 27
und unterrichten sich gegenseitig über wesentliche
eigene Planungen und Entscheidungen, die nicht
Gegenstand gemeinsamer Förderung sind.
Der WR wird von Bund und Ländern gemeinsam
getragen. Er berät die Bundesregierung und die Regierungen
der Länder zu wissenschafts- und hochschulpolitischen
Fragen. Aufgrund seiner Zusammensetzung
ermöglicht der WR einen kontinuierlichen Dialog zwischen
Wissenschaft und Politik: Seine Mitglieder sind
renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die
von den Wissenschaftsorganisationen vorgeschlagen
werden, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie
Ver treterinnen und Vertreter von Bund und Ländern.
Aufgabe des WR ist es, übergreifende Empfehlungen zur
inhaltlichen und strukturellen Entwicklung des
Wissenschaftssystems zu erarbeiten und zur Qualitätssicherung
in Forschung und Lehre beizutragen. Teil seines
Arbeitsprogramms ist die Evaluation der FuE-Einrichtungen
von Bund und Ländern.
Hochschulen
Die ausdifferenzierte Hochschullandschaft ist ein
zentrales Element des deutschen FuI-Systems. Mehr
als 400 Hochschulen – darunter 122 Universitäten,
57 Künstlerische Hochschulen, 243 Hochschulen für
Angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschulen
(HRK-Hochschulkompass ↗, Stand 2025) – vereinen
akademische Breitenausbildung mit Spitzenforschung
und qualifizieren den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Das Spektrum ihrer Forschung reicht von der
Grundlagenforschung bis zur anwendungsorientierten FuE.
Zu den Hochschulen in Deutschland zählen alle
staat lichen und staatlich anerkannten privaten und
kirchlichen Universitäten und Fachhochschulen.
Sie verbinden thematisch, disziplinär und
methodisch vielfältige Forschung mit wissenschaftlicher
Lehre und der Qualifizierung der Studierenden. Vor
allem den Universitäten kommt die Aufgabe zu, den
wissenschaftlichen Nachwuchs weiter zu
qualifizieren und zu fördern. Neben Universitäten spielen
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bzw.
Fachhochschulen in der anwendungsorientierten FuE
eine bedeutsame Rolle. Als Bindeglieder zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft sowie als prädestinierte
Partner vor allem der kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) auf regionaler Ebene tragen sie
entscheidend zur Innovationsfähigkeit der deutschen
Wirt schaft bei (●→ 11.3 Transfer und Gründungen).
FuE-Aktivitäten an Hochschulen finden oft im
Rahmen von Kooperationen statt. Diese vernetzen die
verschiedenen Wissenschaftsakteure und fördern
damit den Transfer von Ideen, Wissen und
Technologien sowohl zwischen den Universitäten und
Fachhochschulen als auch zu außerhochschulischen
Forschungseinrichtungen, in die Wirtschaft und die
Gesellschaft. Solche Kooperationen werden z. B. als
Verbundprojekte und DFG-geförderte
Forschungsverbünde oder koordinierte Programme organisiert.
Darüber hinaus existieren an Hochschulen
sogenannte An-Institute. Dabei handelt es sich um rechtlich
selbstständige Einrichtungen, die zwar
organisatorisch, personell und räumlich mit Hochschulen
verflochten, aber nicht deren integraler Bestandteil sind.
Das deutsche Hochschulsystem fällt im
Wesentlichen in die Zuständigkeit der Länder. Im Rahmen von
Bund-Länder-Vereinbarungen wie dem
„Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“, der Stiftung
Innovation in der Hochschullehre, dem Tenure-Track -
Programm und dem Professorinnenprogramm können
Bund und Länder bei der Förderung von Wissenschaft,
Forschung und Lehre in Fällen überregionaler
Bedeutung kooperieren.
Eine Darstellung aller Hochschulen mit Standort und
weiteren Informationen finden Sie in ●→ Abb. 2 und im
interaktiven Angebot des BuFI zu
Wissenschaftseinrichtungen ↗.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ↗ ist der
freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und
staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland
und listet aktuell 270 Mitgliedshochschulen (von
422 Hochschulen insgesamt) auf, an denen 90 % aller
Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind.
Die HRK befasst sich mit allen Themenfeldern, die
die Rolle und die Aufgaben der Hochschulen in
Wissenschaft und Gesellschaft betreffen, und ist das
zentrale Forum für den gemeinsamen
Meinungsbildungsprozess der Hochschulen. Sie ist Mitglied in der
Allianz der Wissenschaftsorganisationen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 27 –
DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 28
HAMBURG
MECKLENBURG-
VORPOMMERN
BAYERN
BADEN-
WÜRTTEMBERG
THÜRINGEN
HESSEN
NORDRHEIN-
WESTFALEN
NIEDERSACHSEN
SACHSEN-
ANHALT
BRANDENBURG
SACHSEN
RHEINLAND-
PFALZ
BREMEN
SCHLESWIG-
HOLSTEIN
SAARLAND
BERLIN
1 1
Aachen
1
1
1
1
1
1
1
1
1 1
Augsburg
1
1
1
1
1
1
1 1 1
Bayreuth
21 9 5
1
3 1
Bielefeld
1
4 1
Bochum
1 1
Bonn
1
1 1
Braunschweig
2 2 1 1
1
1
1
1
1
1
1
2
3 1
Darmstadt
1
1
1
2 1
Dortmund
3 2 4
Dresden
3 1 2
Düsseldorf
2
Eberswalde
1
1
1
1
2 1 1
Erfurt
1
1 1 2
Essen
1
1 1
Flensburg
1
3 3 2
Frankfurt am Main
1
2 2 1
Orte mit mehr als
Freiburg im Breisgau
1
1
1 1
Fulda
1
1
1 1
Gelsenkirchen
1
2 1
Gießen
1
1
1 1
Göttingen
1
1
1
1
1 2
Halle (Saale)
7 2 6 2 2
1
1
3 3 1 1
Hannover
1
2 3 1
Heidelberg
1
1 1 1 1
Hildesheim
11
1
1
1
1 1
Jena
1 1
Kaiserslautern
2 2 3
Karlsruhe
1 1
Kassel
1
1
2 1 1
Kiel
1
1 1
Koblenz
6 3 2
Köln
1
2 1
Konstanz
1
1
1
1 2 2
Leipzig
1
1 1 1
Lübeck
1 1 1
Ludwigsburg
1
1
2 1
Magdeburg
2 2
Mainz
2 1 1 1
Mannheim
1 1 1
Marburg
1
1
1
1
1
1
6 3 1 3
München
1 2 1 1
Münster
1
1
1
1
1
1
1
1
2 1 2
Nürnberg
1
1
1
1
1
1
1 1
Osnabrück
1
1 2
Paderborn
1
1
8 1 1 1
Potsdam
Cottbus
1
1 1 1
Regensburg
2
Reutlingen
1
1
1 1
Rostock
1
1
1 1
Rottenburg am Neckar
2 1 2
Saarbrücken
1
1
1 1
Schwäbisch Gmünd
1
1
1
1
1
7 1 3 2
Stuttgart
1 2
Trier
1
1 1
Tübingen
1 1
Ulm
2
Vallendar
1 1
Vechta
1
1
1 1
Weimar
1 1
Weingarten
1
1 2 1
Wiesbaden
1
1
1
1
1
1
2
Wuppertal
1 1 1
Würzburg
1
1
1
Fachhochschulen/HAW Hochschulen eigenen Typs
Universitäten Verwaltungshochschulen
Künstlerische Hochschulen
Dargestellt sind
ausschließlich die
Hauptstandorte
der Einrichtungen.
Beschriftet sind
einer Einrichtung.
Datenbasis: Bundesbericht Forschung und Innovation 2026,
Online-Darstellung der Wissenschaftseinrichtungen
Geodatenbasis: (c) GeoBasis-DE / BKG (2022)
Abb. 2: Standorte
der Hochschulen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 28 –
DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 29
Außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen
Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen
sind eine Besonderheit des deutschen FuI-Systems. Sie
werden größtenteils gemeinsam von Bund und
Ländern finanziert und verfügen über teils international
einzigartige Forschungsinfrastrukturen und
Großgeräte. Als Grundpfeiler der öffentlichen Forschung
decken sie das gesamte Spektrum von exzellenter
Grundlagenforschung bis hin zur
gesellschaftsrelevanten und anwendungsorientierten Forschung ab.
Zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen
zählen vor allem die Einrichtungen der vier großen
Forschungsorganisationen: Fraunhofer-Gesellschaft
zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
(Fraunhofer), Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft
Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF),
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.
(Leibniz-Gemeinschaft) und Max-Planck-Gesellschaft
zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG).
Die Gruppe der außeruniversitären
Forschungseinrichtungen umfasst weiterhin die Deutsche
Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale
Akade mie der Wissenschaften, die Deutsche Akademie
für Technikwissenschaften (acatech) sowie die acht
Akademien der Wissenschaften der Länder. Aus
öffentlichen Mitteln werden außerdem
Einrichtungen wie die Max Weber Stiftung, das
Wissenschaftskolleg zu Berlin und das Futurium gefördert.
Aktuell befinden sich zudem zwei
Großforschungszentren im Aufbau: das Center for the
Transformation of Chemistry (CTC) und das Deutsche Zentrum
für Astrophysik (DZA).
●→ Abb. 3 zeigt die Standorte dieser Akademien und
der verschiedenen Einrichtungen, die zu den vier
Forschungsorganisationen (Fraunhofer, HGF, Leibniz-
Gemeinschaft und MPG) zählen.
Die Fraunhofer-Gesellschaft ↗ ist die in Europa
füh rende Organisation für anwendungsorientierte
Forschung in Bereichen wie Gesundheit, Sicherheit,
Kommunikation, Mobilität, Energie und Umwelt.
In der Fraunhofer-Gesellschaft waren 2025 75
Institute aktiv. 2024 betrug ihr Finanzvolumen rund
3,6 Mrd. Euro, wovon etwa 3,1 Mrd. auf
Vertragsforschung, d. h. Forschungstätigkeiten im Auftrag
von Unternehmen und dem Staat, entfielen. Diese
setzte sich zu knapp 28 % aus
Industrieaufträgen und zu rund 41 % aus öffentlich finanzierten
Forschungsprojekten zusammen. In Deutschland
arbeiteten 2024 rund 31.900 Beschäftigte an
Fraunhofer-Instituten. Der Frauenanteil unter den
Promovierenden lag bei 27 % (2024), beim
wissenschaftlichen Personal bei 22 % (2023) und in der
ersten Führungsebene bei 17 % (2024). Insgesamt
kamen 2024 14 % des wissenschaftlichen Personals
aus dem Ausland.
Fraunhofer stärkt durch Forschung und
Technologietransfer die Wettbewerbsfähigkeit, fördert
Innovationen und bildet den wissenschaftlich-technischen
Nachwuchs praxisnah aus. In strategischen
Forschungsfeldern wie Bioökonomie, Künstliche
Intelligenz, Quantentechnologie und
Wasserstofftechnologie entwickelt Fraunhofer Lösungen für Wirtschaft
und Gesellschaft. Durch enge Kooperationen mit
Hochschulen werden Ressourcen in der
Grundlagenforschung nutzbar gemacht, wissenschaftlicher
Nachwuchs rekrutiert und gemeinsam praxisnahe
Forschung betrieben. Weltweit ist Fraunhofer über
Project Center, Innovation Platforms und
Auslandsgesellschaften aktiv, um Zugang zu wichtigen und
aufstrebenden Wissenschafts- und
Wirtschaftsräumen zu sichern.
Die Helmholtz-Gemeinschaft ↗ vereint 18
naturwissenschaftlich-technische und medizinisch-
biologische Forschungszentren. Mit strategisch-
programmatischer Spitzenforschung trägt sie zur Lösung
großer Herausforderungen in den Bereichen Energie,
Erde und Umwelt, Luft- und Raumfahrt und Verkehr,
Materie, Gesundheit und Information bei. Dabei setzt
die HGF vor allem auf komplexe Systeme und
Großgeräte und arbeitet mit nationalen und
internationalen Partnern zusammen, um Forschung mit
Technologieentwicklung und Anwendung zu verbinden.
2024 lag das Budget der HGF bei rund 6,2 Mrd. Euro,
davon etwa 64 % aus öffentlichen Mitteln und rund
36 % aus Drittmitteln. Mit ca. 47.700 Mitarbeitenden
(2024) ist die HGF die größte deutsche
Wissenschaftsorganisation. Der Frauenanteil betrug bei
Promovierenden rund 40 % (2024), beim wissenschaftlichen
Personal etwa 34 % (2023) und in der ersten
Führungsebene 29 % (2024). Rund 30 % des wissenschaftlichen
Personals kamen 2024 aus dem Ausland.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 29 –
DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSYSTEM 30
HAMBURG
MECKLENBURG-
VORPOMMERN
BAYERN
BADEN-
WÜRTTEMBERG
THÜRINGEN
HESSEN
NORDRHEIN-
WESTFALEN
NIEDERSACHSEN
SACHSEN-
ANHALT
BRANDENBURG
SACHSEN
RHEINLAND-
PFALZ
BREMEN
BERLIN
SCHLESWIG-
HOLSTEIN
SAARLAND
Marburg
Frankfurt am Main
Dortmund
Düsseldorf
Mülheim a. d. Ruhr
Köln
Wachtberg
St. Augustin
Bonn
Bochum
Münster
Aachen
Hannover
Göttingen
Braunschweig
Bremerhaven
Kiel
Rostock
Leipzig
ChemnitzJena
Magdeburg
Halle
Dresden
Potsdam
München
Freising
Tübingender Einrichtungen.
Freiburg
Stuttgart
Heidelberg
Mannheim
Karlsruhe
Dargestellt sind
Saarbrücken
Kaiserslautern
Mainz
Darmstadt
Regensburg
Erlangen
1
24 1615
1
2
3
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1 1
1
1
13
1
3 1
1
1
1 42
12
2 13
2
2 12
15 33
1
112
2 1
64
5 2
1 1
141
1 123
1 2
1 14
1 33
2
13 1
1
1 4
11 135
1 1 1
1 223
3
2
13 2113
11 35
1
11 21
31
5 2
1 1
11
1
1
1
1
1
1 1
11 1 11 134
1 3
1 12
1
1
2
5 2
Fraunhofer-Gesellschaft Leibniz-Gemeinschaft
Helmholtz-Gemeinschaft Max-Planck-Gesellschaft
Wissenschaftliche Akademien
ausschließlich die
Hauptstandorte
Beschriftet sind
Orte mit mehr als
einer Einrichtung.
Datenbasis: Bundesbericht Forschung und Innovation 2026,
Online-Darstellung der Wissenschaftseinrichtungen
Geodatenbasis: (c) GeoBasis-DE / BKG (2022)
Abb. 3: Standorte der
außeruniversitären
Forschungseinrichtungen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 30 –
DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 31
Zur Förderung von Innovationen nutzt die HGF
Instrumente wie den Helmholtz-Validierungsfonds,
Innovation Labs und Innovationsfonds der Zentren.
International ist sie über Allianzen, Kooperationen
und Auslandsbüros in Brüssel, Peking und Tel Aviv
aktiv. Einzelne Zentren wie das DLR unterhalten
weitere Büros, z. B. in Paris, Tokio und Washington.
Die Leibniz-Gemeinschaft ↗ widmet sich drei
Aufgabenfeldern: Dazu zählen die anwendungs- und
erkenntnisorientierte Forschung zu drängenden
Fragestellungen, die Bereitstellung wissenschaftlicher
Infrastrukturen und Dienstleistungen sowie der Transfer
in Wirtschaft und Gesellschaft. 2024 gehörten ihr 96
selbstständige Forschungseinrichtungen an. Ihre Arbeit
deckt ein sehr breites Spektrum ab, von den Natur-
und Ingenieurwissenschaften über die Agrar-,
Lebensmittel-, Ernährungs- und Lebenswissenschaften bis zu
der Bildungsforschung, den Sozial- und
Geisteswissenschaften sowie der Wirtschaftsforschung.
Das Gesamtbudget lag 2024 bei rund 2,3 Mrd. Euro,
wovon knapp 1,4 Mrd. Euro auf die institutionelle
Förderung durch Bund und Länder zurückgehen. Rund
28 % sind Drittmittel. Insgesamt waren 2024 etwa
21.400 Mitarbeitende beschäftigt, davon gut die Hälfte
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Der
Frauenanteil lag 2024 bei den Promovierenden bei 50 %,
beim wissenschaftlichen Personal bei 45 % (2023) und
in der ersten Führungsebene bei 29 % (2024). Rund
32 % des wissenschaftlichen Personals kamen 2024
aus dem Ausland.
Von strategischer Bedeutung für die Leibniz-
Gemeinschaft sind Kooperationen mit Hochschulen. Die
Zahl gemeinsamer Berufungen stieg von 311 (2015)
auf 581 (2024). Wichtige Instrumente der Vernetzung
sind u. a. die fünf Leibniz-Forschungsverbünde zu
gesellschaftlich relevanten Themen sowie 21
WissenschaftsCampi, die als Netzwerke eine thematisch
fokussierte Zusammenarbeit mit Hochschulen auf
regionaler Ebene fördern. Mit den 2023 neu
etablierten „Leibniz-Labs“ arbeitet ein weites Spektrum von
Leibniz-Instituten mit Akteuren aus Gesellschaft,
Politik und Wirtschaft transdisziplinär zusammen,
um praxistaugliche Lösungen für große
gesellschaftliche Herausforderungen zu entwickeln.
Die Max-Planck-Gesellschaft ↗ betreibt mit 85
Instituten (2025) natur-, sozial- und
geisteswissenschaftliche Grundlagenforschung auf internationalem
Spitzenniveau. Im Mittelpunkt stehen
interdisziplinäre Themen, die einen besonderen finanziellen
oder zeitlichen Aufwand erfordern. Im Nature Index,
welcher die führenden wissenschaftlichen
Institutionen listet, liegt die MPG weltweit auf Platz 3, bei
der Einwerbung von Förderungen des Europäischen
Forschungsrats (engl. European Research Council;
ERC) auf Platz 2.
2024 erhielt die MPG ca. 2,6 Mrd. Euro, davon 82 %
(2,2 Mrd. Euro) aus institutioneller Förderung durch
Bund (50 %) und Länder (50 %) und rund 12 % aus
Drittmitteln. Die MPG beschäftigte 2024 mehr als
25.700 Mitarbeitende, darunter rund 6.700
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, und
betreute knapp 3.500 Promovierende. Der Frauenanteil lag
unter den Promovierenden bei 42 %, beim
wissenschaftlichen Personal bei 38 % (2023) und in der ersten
Führungsebene bei 25 % (2024). 60 % des
wissenschaftlichen Personals stammten 2024 aus dem Ausland.
Die MPG kooperiert eng mit deutschen Hochschulen,
u. a. durch gemeinsame Berufungen und die
Beteiligung an einer Vielzahl von
Sonderforschungsbereichen der DFG. 41 % der Institutsleitungen haben eine
ausländische Staatsangehörigkeit.
Zu den FuE-unterstützenden Institutionen in
Deutschland gehören die Akademien der Wissenschaften. Diese
sind tätig in den Bereichen der wissenschaftsbasierten
Politik- und Gesellschaftsberatung, dem
interdisziplinären Dialog, der Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses und der langfristigen
Grundlagenforschung. Zu den Akademien zählen die
Landesakademien, die Deutsche Akademie der Naturforscher
Leo poldina – Nationale Akademie der Wissenschaften
und die Deutsche Akademie für
Technikwissenschaften (acatech).
Der Grundhaushalt der Landesakademien der
Wissenschaften wird vom jeweiligen Sitzland finanziert. Die
Akademien in Berlin/Potsdam, Düsseldorf,
Göttingen, Hamburg, Heidelberg, Leipzig, Mainz und
München bilden die Union der deutschen Akademien
der Wissenschaften ↗. Diese koordiniert das
Akademienprogramm, das derzeit größte
geisteswissenschaftliche Forschungsprogramm Deutschlands, mit
einem Volumen von rund 82 Mio. Euro (2026),
finanziert je zur Hälfte von Bund und Ländern. Insgesamt
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 31 –
DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 32
gehören den Mitgliedsakademien über 2.000
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an.
Die Leopoldina ↗ in Halle (Saale) vertritt seit 2008
als Nationale Akademie die deutsche Wissenschaft
international. Ihre gut 1.700 Mitglieder stammen
überwiegend aus Deutschland sowie Österreich, der
Schweiz und etwa 30 weiteren Ländern. Finanziert
wird sie zu 80 % vom Bund und zu 20 % vom
Sitzland Sachsen-Anhalt. Unter ihrem Dach bestehen die
Junge Akademie ↗ (gegründet 2000) und die Global
Young Academy ↗ (gegründet 2010), die sich für junge
Forschende engagieren.
Die acatech ↗ in München wurde 2002 gegründet
und vereint rund 600 Mitglieder aus Ingenieur- und
Naturwissenschaften, Medizin sowie Geistes- und
Sozialwissenschaften. Sie fördert den Dialog zwischen
Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft
und berät zu technischen Zukunftsthemen. Neben
Mitteln von Bund und Ländern erhält acatech auch
Beiträge aus der Wirtschaft.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland ca. 150
privatwirtschaftlich organisierte, gemeinnützige
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die als Partner
mittelständischer Unternehmen in den Regionen und
darüber hinaus praxisnahe anwendungsorientierte
Forschungsprojekte durchführen.
Ressortforschung:
Forschungseinrichtungen des Bundes und der Länder
Der Bund und die Länder unterhalten in den
Geschäftsbereichen ihrer Ressorts eigene
Forschungseinrichtungen ↗, die FuE-Aufgaben wie Prüfung,
Wirkungsanalyse, Zulassung und Regelsetzung übernehmen.
Die 445 Bundeseinrichtungen und 143
Landeseinrichtungen haben das Ziel, politische
Entscheidungen und hoheit liche Aufgaben wissenschaftlich
fundiert zu unterstützen. Daneben erfüllen die
Ressortforschungseinrichtungen gesetzliche Aufgaben
in den ihnen übertragenen Fachbereichen. Sie bilden
damit einen wichtigen Bestandteil des FuI-Systems in
Deutschland und schlagen Brücken zwischen
Wissenschaft, Politik und Praxis.
Ressortforschung des Bundes wird von
Bundeseinrich tungen selbst, von außeruniversitären Forschungs -
einrichtungen in kontinuierlicher Zusammenarbeit
oder durch Vergabe von Forschungsaufträgen an
externe Forschungspartner (extramurale Forschung)
durchgeführt. Nach dem „Ressortprinzip“
verantwortet jedes Bundesministerium die Forschung im
eigenen Zuständigkeitsbereich.
Die Einrichtungen verfügen über
Forschungsinfrastrukturen, die auch Externen offenstehen, und leisten
so einen Beitrag zur Vernetzung im FuI-Sys tem in
Deutschland. Viele unterhalten eigene
Fachbibliotheken, Fachinformationseinrichtungen und offene
Datenrepositorien für Fachöffentlichkeit und
Verwaltung. Außerdem engagieren sie sich in europäischen
und internationalen Prozessen der Normung und
Standardisierung, bei der Vorbereitung von
Gesetzgebungsprozessen sowie in der Nachwuchsförderung. In
●→ Abb. 4 finden sich die Standorte der
Forschungseinrichtungen des Bundes sowie der FuE-Einrichtungen
mit kontinuierlicher Zusammenarbeit. Zudem werden
die Forschungseinrichtungen der Länder
berücksichtigt, die zu mindestens 50 % vom jeweiligen Land
grundfinanziert sind.
Wirtschaft
FuE-Aktivitäten sind entscheidend für die
internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Wirtschaft. Etwa zwei Drittel der jährlichen FuE-Ausgaben
in Deutschland werden von der Privatwirtschaft
finanziert – sowohl für FuE-Aktivitäten der
Unternehmen als auch für Kooperationen mit Partnern
aus Wirtschaft und Wissenschaft. Großunternehmen
prägen die privatwirtschaftliche FuE, doch auch KMU
und Start-ups spielen eine wichtige Rolle, da sie häufig
wegbereitende Innovationen hervorbringen.
FuE in der Privatwirtschaft ist überwiegend
anwendungsorientiert mit dem Ziel wirtschaftlich
verwertbarer Ergebnisse. Der Schwerpunkt der FuE-Ausgaben
der Wirtschaft liegt traditionell auf den „großen Fünf“
im Verarbeitenden Gewerbe: Kfz-Herstellung,
Elektrotechnik, Maschinenbau, Pharmazie und Chemie.
Hervorzuheben sind daneben die freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen und die
Informations- und Kommunikationstechnologie.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 32 –
DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSYSTEM 33
BREMEN
BERLIN
HAMBURG
MECKLENBURG-
VORPOMMERN
BAYERN
BADEN-
WÜRTTEMBERG
THÜRINGEN
HESSEN
NIEDERSACHSEN
BRANDENBURG
SACHSEN
SCHLESWIG-
HOLSTEIN
RHEINLAND-
PFALZ
SAARLAND
SACHSEN-
ANHALT
NORDRHEIN-
WESTFALEN
Schleswig
Kiel
Kassel
Frankfurt am Main
Dortmund
Trier
Duisburg
Essen
Köln
Wiesbaden
Bonn
Aachen
Hannover
Leipzig
Göttingen
Braunschweig
Oldenburg
Wilhelmshaven
Bayreuth
Lutherstadt Wittenberg
Dresden
Potsdam
München
Freiburg
Stuttgart
Karlsruhe
Dargestellt sind
Saarbrücken
Kaiserslautern
Mainz
Freising
1
1
1
3
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1 5
2
1
1 2
1 5
2
1 3
1
1
1
2
3
1
1
1
1
2
1
2
1
1
1
4
1 2 1 6
1
1
1
2
3
1
1
2
1 1
1
1
2 2
4
1
1
1
1
1
4
1
2
14 13
2
1
1
1
1
1
1
1
3
5
1 2
1
1
6
3 1
1
25 1
1
11
1
1
35 3
1
1
2
Bundeseinrichtungen
Einrichtungen mit kontinuierlicher Zusammenarbeit
Landeseinrichtungen
Datenbasis: Bundesbericht Forschung und Innovation 2026,
Online-Darstellung der Wissenschaftseinrichtungen
Geodatenbasis: (c) GeoBasis-DE / BKG (2022)
ausschließlich die
Haupt standorte
der Einrichtungen.
Beschriftet sind
Orte mit mehr als
einer Einrichtung.
Abb. 4: Standorte der
Ressortforschungs
einrichtungen des
Bundes und der
Landeseinrichtungen
-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 33 –
DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 34
Kooperationen zwischen Unternehmen sowie mit
Wissenschaftseinrichtungen fördern den Transfer
von Forschung in innovative und marktfähige
Produkte und Dienstleistungen. Eine zentrale Rolle
in der vorwettbewerblichen Forschung spielt dabei
die Industrieforschung, die insbesondere durch
wirtschaftsgetragene industrielle
Forschungsvereinigungen organisiert wird, wie u. a. die
Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e. V. ↗
(Zuse-Gemeinschaft), welcher 80 außeruniversitäre
Industrieforschungseinrichtungen angehören. Viele
der industriegetragenen Forschungsvereinigungen
sind wiederum im Dachverband Allianz für Industrie
und Forschung (AIF) ↗ zusammengeschlossen.
Die staatliche FuE-Förderung kommt
überproportional KMU zugute. Fachprogramme unterstützen
anwendungsnahe Entwicklungen in wichtigen
Technologiefeldern, während technologieoffene
Programme gezielt die Vernetzung und den Transfer zwischen
Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft stärken
(●→ 11.6 Transfer und Innovation im Mittelstand).
Deutsche Forschungsgemeinschaft
(DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) ↗
fördert als größte deutsche
Forschungsförderorganisation erkenntnisgeleitete Spitzenforschung
insbesondere an Hochschulen. Die DFG gestaltet die
Rahmenbedingungen und Standards des
wissenschaftlichen Arbeitens mit, pflegt den Dialog mit
Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, unterstützt
den Transfer von Erkenntnissen und berät staatliche
und im öffentlichen Interesse tätige Einrichtungen.
Darüber hinaus fördert die DFG die Zusammenarbeit
zwischen Forscherinnen und Forschern, den
wissenschaftlichen Nachwuchs und die Pflege
internationaler Wissenschaftsverbindungen.
Die DFG ist von Bund (BMFTR) und Ländern
gemeinsam finanziert und in den PFI eingebunden.
Zusätzlich stellen Bund und Länder eine
Programmpauschale (DFG-PP) in Höhe von 22 % der mit der
Drittmittelförderung verbundenen indirekten,
zusätzlichen und variablen Projektausgaben bereit.
Im November 2025 hat die GWK eine Erhöhung des
Pauschalsatzes für neubewilligte Projekte ab 2027
auf 25 % beschlossen. Der DFG standen im Jahr 2025
insgesamt (inkl. DFG-PP) rund 3,8 Mrd. Euro zur
Verfügung (DFG-Jahresbericht ↗).
Auf Basis der von Bund und Ländern getroffenen
Verwaltungsvereinbarung setzt die DFG in
Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsrat u. a. die
Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder als
Sonderfinanzierung um. Außerdem verwaltet sie die
Verfahren rund um die Nationale
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Mit aktuellen Empfehlungen
adressiert die DFG systemprägend beispielsweise die
Umsetzung guter wissenschaftlicher Praxis und
forschungsorientierter Gleichstellungs- und
Diversitätsstandards. Sie setzt als unabhängige Instanz das
„Ombudsgremium für die wissenschaftliche
Integrität in Deutschland“ ↗ ein, welches allen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland
bei Fragen und Konflikten im Bereich guter
wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlicher Integrität
zur Seite steht.
Die insgesamt 99 Mitglieder der DFG setzen sich aus
Hochschulen, außerhochschulischen
Forschungseinrichtungen, Akademien und
Wissenschaftsverbänden zusammen.
Stiftungen und Förderwerke
In Deutschland leistet eine Vielzahl von Stiftungen und
Förderwerken wichtige Beiträge zur Förderung von
Wissenschaft und Forschung. So existieren Stiftungen
und Vereine, deren Stiftungskapital oder jährlicher
Förderetat ausschließlich oder zum überwiegenden
Teil aus Bundes- oder Landesmitteln stammt.
Hierzu zählen u. a. die Alexander von Humboldt-Stiftung,
die Deutsche Bundesstiftung Umwelt ↗, die Deutsche
Stiftung Friedensforschung, die VolkswagenStiftung ↗
sowie die mehrheitlich in Vereinsform organisierten
Begabtenförderungswerke im Hochschulbereich ↗
und der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V.
(DAAD) ↗. Daneben gibt es bildungs- und
forschungsfördernde Einrichtungen, deren Kapitalstock dem
Engagement privater Stifterinnen und Stifter zu
verdanken ist. Dazu zählen u. a. die Robert Bosch
Stiftung GmbH, die Klaus Tschira Stiftung gGmbH und
die Stiftung Mercator GmbH.
Der Stifterverband ↗ ist eine Gemeinschaftsinitia tive
von Unternehmen und Stiftungen, die ganzheit lich in
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 34 –
DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 35
den Bereichen Bildung, Wissenschaft und
Innovation berät, vernetzt und fördert. Unter seinem Dach
sind rund 670 eigenständige
Wissenschaftsstiftungen organisiert.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission trägt dazu bei, FuI in
Deutschland zu fördern und zu finanzieren. Ihr
Hauptinstrument ist dabei das Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation Horizont Europa (2021 bis 2027),
welches ein Budget von bis zu 95,5 Mrd. Euro vorsieht.
Die Europäische Kommission zielt mit Horizont
Europa (engl. Horizon Europe) darauf ab, eine
wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft
und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen
sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung
und mehr ökonomischer und gesellschaftlicher
Widerstandskraft beizutragen.
Ergänzt werden diese Aktivitäten durch den Bereich
„Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des
Europäischen Forschungsraumes“. Gefördert werden
sämtliche Phasen des FuI-Prozesses, von Projekten
der Grundlagenforschung bis hin zur Vorbereitung
marktfähiger Produkte und Dienstleistungen. Das
Programm ist auf Innovation ausgerichtet. Dazu
sollen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
zusammenarbeiten. Adressaten sind Hochschulen,
Forschungseinrichtungen, Unternehmen (vor allem
KMU) und weitere Akteure, die in die Entwicklung
von Innovationen eingebunden sind.
Das Rahmenprogramm Horizont Europa ↗ wird
durch zwischenstaatliche Initiativen und Netzwerke
ergänzt. Europäische Partnerschaften bündeln
nationale Ressourcen thematisch. Mit der Initiative
für europäische Zusammenarbeit in Wissenschaft
und Technologie ↗ (engl. European Cooperation in
Science and Technology; COST) und dem Eureka-
Netzwerk ↗ (Europäisches Netzwerk zur Förderung
von internationaler Kooperation in Forschung und
Innovation) unterstützen die Europäische Union und
ihre Mitgliedstaaten zwischenstaatliche Initiativen in
Europa und darüber hinaus: COST fördert gezielt den
Aufbau und die Stärkung großer europäischer
Forschungsnetzwerke aus Forschungseinrichtun gen und
Unternehmen im europäischen und internationalen
Raum. Eureka unterstützt flexible und marktnahe
Kooperationen von Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Europa und weltweit.
Von Juli 2024 bis Juni 2025 hatte Deutschland
gemeinsam mit Kanada den Vorsitz des Eureka-Netzwerks
inne. Zusätzlich fördert die Europäische Kommission
Forschung und Innovation als einen
Schwerpunktbereich im Rahmen der Europäischen Struktur- und
Investitionsfonds (ESI) (●→ 12.4 Forschung und
Innovation in der EU).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 35 –
DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 36
2.2 Förderinstrumente des Bundes und der Länder
Um Forschung und Innovation zu fördern, stehen
dem Bund im Rahmen seiner bestehenden
Verwaltungs- und Finanzierungskompetenzen
verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dazu zählen die
langfristig angelegte institutionelle Förderung, die
Finanzierung der Ressortforschung und die
klassische Projektförderung von befristeten Forschungs-,
Technologie- und Innovationsvorhaben. Ergänzt
werden diese Instrumente durch neue Ansätze wie
die steuerliche Förderung von FuE und
Innovationsagenturen. Damit ist eine gezielte Förderung mit
Blick auf unterschiedliche Rahmenbedingungen und
Anforderungen möglich.
Die Förderung von FuE als Aufgabe des Staates braucht
die Unterstützung der Gesellschaft. Die
Verfügbarkeit angemessener finanzieller Ressourcen stellt eine
wichtige Grundlage für die verfassungsrechtlich
verbürgte Freiheit von Wissenschaft und Forschung
und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit dar.
Institutionelle Förderung
Gut 40 % der Ausgaben des Bundes für FuE entfallen
auf die institutionelle Förderung. Darin enthalten sind
die Ausgaben des Bundes im Rahmen der gemeinsamen
Forschungsförderung von Bund und Ländern nach Art.
91b GG. Ziel der institutionellen Förderung ist es, die
strategische Ausrichtung der deutschen
Forschungslandschaft zu steuern und ihre Forschungs kompetenzen
langfristig zu stärken. Gefördert werden vor allem die
außeruniversitären Forschungseinrichtungen, deren
Grundfinanzierung auf Grundlage des Abkommens
zwischen Bund und Ländern über die Einrichtung der GWK
von 2007 und der zugehörigen
Ausführungsvereinbarungen erfolgt. Darin sind die Bund-Länder-Schlüssel
zur Finanzierung sowie die Aufteilung zwischen
Sitzland und den anderen Ländern festgelegt. Der auf alle
Länder entfallende Teil des Zuwendungs betrags
errechnet sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel,
der die Steuereinnahmen und die Bevöl kerungszahl der
Länder berücksichtigt.
Datenbasis: GWK; Datenportal des BMFTR Tabelle 1.2.6
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren*
Deutsche Forschungsgemeinschaft – Grundförderung*
Max-Planck-Gesellschaft*
Leibniz-Gemeinschaft*
Fraunhofer-Gesellschaft* **
Deutsche Forschungsgemeinschaft – Programmpauschalen
Stiftung Innovation in der Hochschullehre
Berliner Institut für Gesundheitsforschung
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina
Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung
Wissenschaftskolleg zu Berlin
acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften
Gesamtmittel in Mio. Euro Bund Länder
Finanzierungsanteile
von Bund und Ländern
in Prozent
13,9
* Einschließlich Zuwachs gemäß Pakt für Forschung und Innovation
** Sonderfinanzierungen (Bau) werden im Verhältnis 50-50 finanziert.
1.447,5 5050
1.034,5 1090
547,9 991
150,0 2773
93,0 1090
2080
11,3 3070
7,7 5050
6,3 67 33
2.632,8 4258
10904.225,1
2.276,2 5050
Abb. 5: Gemeinsame institutionelle Forschungsförderung durch Bund und Länder 2025 (Soll)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200 – 36 –
DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 37
●→ Abb. 5 bietet einen Überblick zu den Gesamtmitteln
sowie zu den Finanzierungsanteilen von Bund und
Ländern der unterschiedlichen geförderten Institutionen.
Für die großen Wissenschaftsorganisationen – die
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die
Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die
Leibniz-Gemeinschaft und die Max-Planck-
Gesellschaft – gilt zudem der „Pakt für Forschung und
Innovation (PFI)“. Dieser wurde erstmals im Jahr 2005
zwischen Bund und Ländern geschlossen. Bund und
Länder bemühen sich im Rahmen des PFI darum, den
Wissenschaftsorganisationen die erforderliche
finanzielle Planungssicherheit zu gewähren, und streben
an, diesen eine jährliche Steigerung der
Grundfinanzierung um 3 % zu gewähren.
Im Gegenzug verpflichten sich die
Paktorganisationen zu fünf forschungspolitischen Zielen. Die
Organisationen sollen die dynamische Entwicklung des
Wissenschaftssystems vorantreiben, indem sie u. a.
ausreichend Freiräume für risikoreiche Forschung
schaffen, ihre strategischen Prozesse optimieren und
die Digitalisierung des Wissenschaftssystems
ausbauen. Die Paktorganisationen sollen außerdem
den Transfer von Ideen, Forschungsergebnissen und
Wissen in Wirtschaft und Gesellschaft vorantreiben
und sich untereinander sowie mit Hochschulen und
Unternehmen intensiver vernetzen. Um die
Forschung wettbewerbsfähig zu halten, sollen zudem die
besten Köpfe gewonnen und gehalten sowie die
Infrastrukturen durch strategische Planung und
nachhaltige Finanzierung gestärkt werden.
Bund und Länder haben mit jeder der beteiligten
Wissenschaftsorganisationen eine individuelle
Zielvereinbarung geschlossen. In ihren jeweiligen
Erklärungen haben die
Wissenschaftsorganisationen dabei die gemeinsamen forschungspolitischen
Ziele organisationsspezifisch konkretisiert und bis
zum Jahr 2030 Maßnahmen definiert, um diese zu
erreichen. Die Wissenschaftsorganisationen führen
ein wissenschaftsadäquates Controlling durch und
legen der GWK jährlich nachvollziehbar und anhand
aussagekräftiger Indikatoren dar, inwieweit die Ziele
erreicht wurden. Bund und Länder bewerten die
Fortschritte der Organisationen und fassen sie in einem
Monitoring-Bericht ↗ zusammen. Dieser wird in der
GWK verabschiedet.
Exzellenzstrategie
Bund und Länder haben mit der Exzellenzstrategie ↗
ein gemeinsames Programm geschaffen, das die
Spitzenforschung, Profilbildung und
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Universitäten nachhaltig und
langfristig unterstützt. Eine Weiterentwicklung der
Exzellenzstrategie sieht vor, dass ab 2026 das
Jahresbudget von bislang 533 Mio. Euro auf 687 Mio. Euro
erhöht wird. Die Finanzierung erfolgt gemäß der
Verwaltungsvereinbarung ↗ weiterhin zu 75 % aus
Bundes- und zu 25 % aus Landesmitteln der jeweiligen
Sitzländer. Grundlage der Förderentscheidung ist ein
wissenschaftsgeleitetes Begutachtungs- und
Auswahlverfahren, das die DFG und der WR durchführen.
Die Exzellenzstrategie umfasst zwei Förderlinien:
Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten. Mit den
Exzellenzclustern werden international wettbewerbsfähige
Forschungsfelder an Universitäten bzw.
Universitätsverbünden projektbezogen geför dert. Exzellenzcluster
können grundsätzlich für zweimal sieben Jahre gefördert
werden. Dabei liegt die jährliche Förderhöhe zwischen
3 und 10 Mio. Euro. Ab 2026 stellen Bund und Länder
für die Projektförderung von bis zu 70 Exzellenzclustern
jährlich rund 539 Mio. Euro zur Verfügung.
Die zweite Förderlinie Exzellenzuniversitäten baut auf
der Förderlinie Exzellenzcluster auf und soll
Universitäten bzw. einen Verbund von Universitäten dabei
unterstützen, ihre internationale Spitzenstellung
in der Forschung auszubauen. Bedingung für eine
Bewerbung als Exzellenzuniversität ist das Einwerben
von zwei Exzellenzclustern bzw. drei im Falle eines
Universitätsverbunds. Maßgebliche
Bewertungskriterien sind bisherige exzellente Forschungsleistungen und
ein strategisches, institutionenbezogenes
Gesamtkonzept. Exzellenzuniversitäten werden dauerhaft
gefördert, müssen sich aber alle sieben Jahre einer
Überprüfung der Fördervoraussetzungen stellen.
Antragsabhängig ist eine Förderung von jährlich 10
bis 15 Mio. Euro für Anträge einzelner Universitäten
möglich. Für Anträge von Universitätsverbünden
können 15 bis 28 Mio. Euro bewilligt werden. Für die
Förderung von Exzellenzuniversitäten sind jährlich
insgesamt rund 148 Mio. Euro in bis zu elf
Förderfällen vorgesehen. In der zweiten Förderperiode ab 2027
stehen außerdem bis zu 60 Mio. Euro für maximal vier
weitere Förderfälle zur Verfügung.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6200– 37 –
DAS DEUTSCHE FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSySTEM 38
In der ersten Förderrunde werden seit 2019 insge samt
57 Exzellenzcluster an 34 Universitäten gefördert. In
der zweiten Wettbewerbsrunde der
Exzellenzstrategie wurde 2025 die Förderung der Maximalzahl von
70 Exzellenzclustern an 43 Universitäten beschlossen.
Im Rahmen der Förderlinie Exzellenzuniversitäten
werden zehn Universitäten und ein
Universitätsverbund gefördert. Eine Einrichtung wird ab dem Jahr
2027 aus der Förderung ausscheiden, weil sie nicht
mehr über die erforderliche Anzahl an Clustern ver fügt.
Insgesamt stehen deshalb fünf Plätze zur Neu besetzung
in der kommenden Förderperiode zur Verfügung.
Projektförderung
Die Projektförderung ist ein flexibles Instrument, um
Forschung, Innovation und Transfer anzustoßen, den
wettbewerblichen Aspekt in der Forschungsför derung
zu stärken und kurzfristig auf aktuelle
Herausforderungen reagieren zu können. Die FuE-Ausgaben für die
Projektförderung und die Ressortforschung zusammen
lagen im Jahr 2024 bei rund 13,3 Mrd. Euro.
Die Projektförderung des Bundes erfolgt unter
rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, die auf
europäischer und nationaler Ebene gesetzt werden. Zu
unterscheiden sind die direkte und die indirekte
Projektförderung. Die direkte Projektförderung bezieht
sich jeweils auf ein konkretes Forschungsfeld. Sie hat
das Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im
nationalen und internationalen Maßstab hohen Standard
bei FuE zu erreichen bzw. zu sichern. Dagegen bietet
die indirekte Projektförderung finanzielle Anreize für
innovationsbereite Unternehmen – vor allem KMU
– und mindert deren allgemeines Innovationsrisiko.
So werden z. B. Forschungskooperationen,
Technologie- und Innovationsvorhaben, innovative Netzwerke
sowie der Personalaustausch zwischen
Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft gefördert. Mit dem
geplanten Innovationsfreiheitsgesetz möchte der Bund
die Transfer- und Innovationsförderung einfacher,
innovativer und unbürokratischer machen.
Die Projektfördertätigkeit der Ressorts wird vielfach
durch Projektträger und Behörden unterstützt. Diese
übernehmen vor allem die fachliche und admi nistrative
Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller, die
Vorbereitung von Förderentscheidungen, die
Projektbegleitung und die projektbezogene Erfolgskontrolle.
Auftragsforschung
Im Rahmen der Ressortforschung werden – in
Ergänzung zur Eigenforschung der Bundeseinrichtungen mit
FuE-Aufgaben – auch Forschungsaufträge an Dritte
vergeben. Die wettbewerbliche Vergabe von FuE-
Projekten erfolgt durch die Ressorts selbst oder durch
Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben in Form von
Verträgen nach vergaberechtlichen Vorschriften.
Auftragnehmer können alle Personen und
Einrichtungen sein, die wissenschafts- und evidenzbasiert
arbeiten – darunter auch gemeinnützige und
industrielle Forschungsinstitute. Grundlage für die Vergabe
von FuE-Vorhaben sind Planungen, die flexibel den
aktuellen Bedarf an Ressortforschung abdecken und
gleichzeitig mehrjährige Forschungslinien
ermöglichen. Im Sinne der Erfolgskontrolle wird in Sach- oder
Auswerteberichten dokumentiert, welche Ergebnisse
von FuE-Vorhaben erzielt und ob die angestrebten
Ziele erreicht wurden.
Steuerliche FuE-Förderung
Zum 1. Januar 2020 wurde die steuerliche FuE-
Förderung ↗ durch das Forschungszulagengesetz (FZulG)
als zusätzliches Instrument neben der direkten
Projektförderung eingeführt. Mit Blick auf die
internationale Wettbewerbsfähigkeit sollen damit die
Rahmenbedingungen für FuE in deutschen Unternehmen
verbessert werden. Die Forschungszulage, die auf die
Ertragssteuerschuld der Anspruchsberechtigten
angerechnet wird, soll für Unternehmerinnen und
Unternehmer als Anreiz dienen, unternehmenseigene
Forschungsaktivitäten zu intensivieren bzw. auszubauen.
Unternehmen können eine Forschungszulage für
begünstigte FuE-Vorhaben beantragen. Mit dem
Wachstumschancengesetz im Jahr 2024 wurde diese
Förderung auf bestimmte Sachkosten ausgeweitet,
die Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro und
die Förderquote für KMU auf Antrag von 25 % auf
35 % angehoben. Die Förderfähigkeit von Ausgaben
für Auftr
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