Schriftliche Frage 235 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): An welchen Stellen des „Entwurfs Bundeshaushaltsplan 2027“ sind die durch die Bundesregierung angekündigten 1 Mrd. Euro für die Städtebauför…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 235 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): An welchen Stellen des „Entwurfs Bundeshaushaltsplan 2027“ sind die durch die Bundesregierung angekündigten 1 Mrd. Euro für die Städtebauför…
Frage 235 (Katalin Gennburg, Die Linke):
An welchen Stellen des „Entwurfs Bundeshaushaltsplan 2027“ sind die durch die Bundesregierung angekündigten 1 Mrd. Euro für die Städtebauförderung (www.bundesregierung.de/breg-de/ aktuelles/staedtebaufoerderung-wohnraum-242 5478) im Einzelnen zu finden (bitte einzeln mit Titeln auflisten), und welche Veränderungen gibt es im Vergleich zum Vorjahr 2026 (bitte in relativen und in absoluten Zahlen angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 8. September 2026:
Die Programmmittel der Städtebauförderung (Titel 882 11 im Kapitel 2502) sind im Einzelplan 25 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) des Haushaltsjahres 2026 auf den S. 29 und 30 mit 1,0 Milliarde Euro ausgewiesen; im Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2027 belaufen sie sich auf Seite 24 auf 1,2 Mrd. Euro. Die in der Fragestellung benannten 1 Milliarde Euro stehen bereits mit dem aktuellen Bundeshaushalt 2026 zur Verfügung, das heißt für 2027 ist eine Erhöhung des Verpflichtungsrahmens um 200 Mio. Euro vorgesehen. Dies entspricht einer Erhöhung des Verpflichtungsrahmens im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent. Details zu den einzelnen Programmen sowie die Gesamtsumme der Programmmittel können der Erläuterungstabelle unterhalb des Titels entnommen werden (unter Ziffern 91 bis 93 im Haushaltsplan 2026 beziehungsweise unter Ziffern 94 bis 96 im Regierungsentwurf 2027). Da diese Programmmittel jährlich neu veranschlagt werden, geht der Bund damit jeweils eine mehrjährige Verpflichtung über einen Zeitraum von sieben Jahren ein. Berlin, den 11. September 2026 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333
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