Schriftliche Frage 186 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im Marktbericht Q1-2 2025 des Investmentberaters German Property Partners darges…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 186 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im Marktbericht Q1-2 2025 des Investmentberaters German Property Partners darges…
Frage 186 (Katalin Gennburg, Die Linke):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im Marktbericht Q1-2 2025 des Investmentberaters German Property Partners dargestellten Entwicklungen von steigendem Flächenumsatz im Bürovermietungsmarkt und gleichzeitig steigendem Leerstand von durchschnittlich 8,4 Prozent in den „Top-7-Standorten“ (Hamburg, Berlin, Frankfurt, Köln, München, Düsseldorf, Stuttgart), wo laut Bericht aktuell 8.107.000 m² Bürofläche leer stehen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung auch in Hinblick auf die Dramatik steigender Leerstände in diesem Segment über diese sieben Städte hinaus?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 4. November 2025:
Der Markt für Büroimmobilien befindet sich in einem strukturellen Wandel. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) schafft im Rahmen seiner Zuständigkeiten für Wohnen und Stadtentwicklung Rahmenbedingungen, um Investitionen anzustoßen und die Transformation von Büroflächen zu ermöglichen. Mit dem gerade in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ermöglichen wir die Aufstockung von Bestandsgebäuden, Anbauten oder Hinterhofbebauungen auch dann, wenn sie vom geltenden Bebauungsplan abweichen. Auch Umnutzungen von Gewerbeflächen oder Büroleerständen in Wohnraum werden dadurch erleichtert. Bund und Länder stellen in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit. Insbesondere mit den Programmen Lebendige Zentren sowie Wachstum und Erneuerung können leergefallene Bürogebäude grundsätzlich im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme gefördert werden, wenn der zukünftige Nutzungszweck förderfähig ist und den Sanierungszielen entspricht. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Förderung erfolgt durch die Länder. Auch der Beirat Innenstadt, der das BMWSB bei seiner Städtebauförderund Stadtentwicklungspolitik mit besonderem Fokus auf die Innenstadtund Zentrenentwicklung berät, befasst sich mit Handlungsmöglichkeiten bei innerstädtischem Büroleerstand. Das BMWSB hat einen Ratgeber zum Umgang mit großen, stadtbildprägenden Immobilien herausgegeben („InnenstadtRatgeber Großimmobilien: Frequenzanker und Raumressourcen in der Innenstadt von morgen“), der unter anderem Kommunen als Unterstützung bei der Bekämpfung von Leerstand in Innenstädten dienen soll. Darüber hinaus plant die Bundesregierung ein neues Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“. Damit soll ein Anreiz dafür gesetzt werden, nicht mehr benötigte Nichtwohngebäude, wie zum Beispiel aus der Nutzung gefallene Bürogebäude, zu Wohnraum umzubauen. Unter den speziellen Voraussetzungen der sozialen Wohnraumförderung kommt bei Nutzungsänderungen mit wesentlichem Bauaufwand grundsätzlich auch eine Förderung von Umnutzungen zu Sozialwohnungen in Betracht. Maßgeblich kommt es hier auf die konkreten Förderbedingungen der Länder an. Der Bund stellt die Finanzhilfen. Je nach Umfang der durchgeführten Maßnahmen kann bei der Aktivierung von Leerstand auch eine Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau in Betracht kommen. Berlin, den 7. November 2025 Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH): Verleihungen 2020 - 2024 Übersicht Förderzahlen und durchschnittliche Förderbeträge (Stand 04.11.2025) VL = Verleihungen €/STP = Durchschnittlicher Stipendienbetrag pro Stipendiat in Förderung Zuwendung = Zuwendungssummen lt. Zuwendungsbescheid AA 2020 2021 2022 2023 2024 Zuwendung 53.503.672 € 55.495.978 € 59.098.000 € 54.832.000 € 53.200.000 € Humboldt-Forschungsstipendien (HFST) VL* 389 378 281 288 252 HFST-Stipendien €/STP 28.454 € 26.588 € 27.089 € 26.839 € 27.284 € CAPES-Stipendien VL (dt.-brasilianisches Stipendienprogramm) 30 0 15 25 30 CAPES-Stipendien €/STP 23.131 € 20.685 € 24.024 € 19.846 € 26.194 € Bundeskanzler-Stipendien VL 49 53 56 38 25 Bundeskanzler-Stipendien €/STP 23.202 € 20.801 € 18.761 € 20.169 € 20.139 € Humboldt-Forschungspreise VL 8 14 9 9 9 Ergebnis VL 476 445 361 360 316 AA Internationale Klimainitiative (IKI) 2020 2021 2022 2023 2024 Zuwendung 2.192.000 € 2.241.000 € 2.372.000 € 2.387.000 € 2.540.944 € IKS-Stipendien (intern. Klimastipendien) VL 22 20 22 24 20 IKS-Stipendien €/STP 23.703 € 27.924 € 24.627 € 21.368 € 26.449 € BMFTR 2020 2021 2022 2023 2024 Zuwendung 68.550.885 € 71.034.648 € 76.050.613 € 80.129.135 € 79.542.173 € Humboldt-Forschungsstipendien VL* 136 159 137 150 152 Humboldt-Forschungsstipendien €/STP 26.119 € 24.780 € 27.022 € 25.973 € 25.357 € Henriette Herz-Stipendien VL (seit 2021) 0 29 66 95 96 Henriette Herz-Stipendien €/STP --- 10.229 € 24.960 € 27.390 € 30.115 € Feodor Lynen-Stipendien VL 85 70 66 64 67 Feodor Lynen-Stipendien €/STP 21.542 € 25.676 € 24.399 € 22.991 € 25.316 € Humboldt-Forschungspreise VL 51 41 50 43 48 Bessel-Forschungspreise VL 25 31 28 23 22 Alexander von Humboldt-Professur VL 11 7 11 9 9 Alexander von Humboldt-Professur-KI VL 2 10 7 1 1 Max-Planck-Humboldt Forschungspreis VL 1 1 1 1 1 Sofja Kovalevskaja-Preis VL (bis 2020) 9 0 0 0 0 AIMS-Forschungslehrstühle VL 0 3 1 1 0 Ergebnis VL 320 351 367 387 396 BMZ 2020 2021 2022 2023 2024 Zuwendung 11.861.000 € 12.201.000 € 12.082.000 € 11.634.000 € 11.149.000 € Georg Forster-Stipendien VL 90 96 97 88 76 Georg Forster-Stipendien €/STP 30.847 29.132 29.654 27.951 32.058 Georg Forster-Forschungspreis VL 6 10 10 6 2 Ergebnis VL 96 106 107 94 78 Gesamt (Zuwendungen des Bundes) 2020 2021 2022 2023 2024 Ergebnis Zuwendung 136.107.557 € 140.972.626 € 149.602.613 € 148.982.135 € 146.432.117 € Ergebnis Verleihung 914 922 857 865 810 Ergebnis Geförderte 2.488 2.934 3.167 3.068 2.664 Ergebnis €/STP Nominell 26.505 € 26.371 € 27.218 € 26.137 € 28.222 € Ergebnis €/STP Inflationsbereinigt** 26.505 € 25.574 € 24.691 € 22.388 € 23.667 € *Der Durchschnittswert €/STP für das Stipendienprogramm HFST (BMFTR) ist niedriger als für das Stipendienprogramm HFST (AA). Dies begründet sich mit der Unterscheidung nach Regionenzuordnung. Die dem Stipendienprogramm HFST (BMFTR) verstärkt zugeordneten Regionen Europa bzw. Industrieländer haben im Durchschnittswert etwas geringere Stipendiennebenleistungen. Auch ist die Laufzeit des Stipendiums in der Regel etwas kürzer. ** Basiswert 2020 für Realwertberechnung Anlage zu Frage 51 Vertrauliche Geburten Fälle nach Geburtsjahr - Stand September 2025 - 30.09.2025 Geburtsjahr Summe 2025 (1.1.- 30.09.) 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 G 2017 2016 2015 2014 (ab Mai 2014) Vertrauliche Geburten (im BAFzA eingegangene Herkunftsnachweise. Inklusive Fälle mit späterer Aufgabe der Anonymität) 1337 74 113 110 118 105 155 126 126 120 127 92 71 Anlage zu Frage 113 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]
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