Steuerungs- und Kontrollmechanismen der Städtebauförderung (Antwort zu Drs. 21/4360)
Text
Steuerungs- und Kontrollmechanismen der Städtebauförderung (Antwort zu Drs. 21/4360)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4729
21. Wahlperiode 12.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Otto Strauß und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4360 –
Steuerungs- und Kontrollmechanismen der Städtebauförderung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Städtebauförderung ist ein fundamentales Instrument der städtebaulichen
Infrastruktur- und Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Seit
Jahrzehnten treiben Bund und Länder in gemeinsamer Verantwortung die
nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung lebenswerter, funktional
strukturierter und zukunftsfähiger urbaner Räume voran. Angesichts der
gegenwärtigen gesellschaftlichen, demografischen und ökologischen
Herausforderungen wurden die Förderprogramme seit 2020 grundlegend neu ausgerichtet und
konsolidiert. Die neu implementierten Programme „Lebendige Zentren“,
„Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (www.st
aedtebaufoerderung.info/DE/Programme/programme_node.html) bilden den
Kern der regional und kommunal wirkenden Förderlandschaft. Sie fokussieren
sich auf den demografischen Wandel, die soziale Integration, die
wirtschaftliche Transformation und die ökologische Nachhaltigkeit.
Obwohl diese Förderinstrumente von zentraler Bedeutung sind, bestehen bei
den Fragestellern weiterhin offene Fragen hinsichtlich ihrer konzeptionellen
Ausgestaltung, der Ressourcenzuweisung, der Steuerungs- und
Evaluationsmechanismen sowie ihrer Transparenz und Governance.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Städtebauförderung ist – umgesetzt in Form einer Bundesfinanzhilfe
gemäß Artikel 104b des Grundgesetzes – darauf ausgerichtet, städtebauliche
Missstände und Funktionsverluste in den geförderten Kommunen zu beheben
und sie damit nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken.
Funktionsverluste entstehen, wenn die Nutzungsverteilungen in einer Stadt und die
damit verbundene Struktur den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht
werden.
Die Städtebauförderung wird räumlich begrenzt auf abzugrenzende sogenannte
Quartiere beziehungsweise Sanierungsgebiete und setzt mit ihren drei
Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und
nachhaltige Erneuerung“ gezielt darauf, die Lebensverhältnisse vor Ort zu
verbessernund Sie stärkt damit zugleich die regionale Wirtschaft und das
Handwerk.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 12. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Rahmen der Städtebauförderung werden Investitionen in die öffentliche
Infrastruktur in den Städten und Gemeinden im Rahmen von
Gesamtmaßnahmen unterstützt. Bund und Länder vereinbaren dazu derzeit zweijährig eine
Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung, die den rechtlichen Rahmen
konkretisiert.
Grundvoraussetzung für die Städtebauförderung sind die Abgrenzung eines
Fördergebiets als städtebauliche Gesamtmaßnahme sowie ein integriertes
städtebauliches Entwicklungskonzept, das unter Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger erstellt wird und in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet
dargestellt sind. Dabei können die Länder abweichende Regelungen für Kommunen
mit weniger als 100.000 Einwohnenden treffen.
Die Umsetzung der in der Verwaltungsvereinbarung geregelten
Städtebauförderprogramme erfolgt durch die Länder. Ihnen obliegen die Auswahl der
Gesamtmaßnahmen und der Fördermaßnahmen. Sie leiten die Fördermittel gezielt
an die Städte und Gemeinden weiter. Grundlage dafür sind länderspezifische
stadtentwicklungspolitische Vorstellungen, strategische Förderansätze und
landestypische Erfordernisse. Für Fragen in Zuständigkeit der Länder muss daher
an diese verwiesen werden.
Die Planungshoheit liegt bei den Kommunen. Die Kommunen bereiten die
städtebaulichen Maßnahmen vor und setzen die Maßnahmen um. Auch
Zuwendungsempfänger im Rahmen der Städtebauförderung sind unmittelbar die
Kommunen.
Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027 befindet sich im
Gegenzeichnungsprozess der Länder und ist daher gegenwärtig noch nicht in
Kraft getreten. Demnach erfolgen bei der Beantwortung der Fragen dieser
Kleinen Anfrage grundsätzlich Bezugnahmen zu Regelungen der
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2025, in Bezug auf wesentliche Neuerungen
explizit auf die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027.
1. Für welche konkreten Ziele in den Programmen „Lebendige Zentren“,
„Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“
werden welche leistungsbasierten Steuerungsindikatoren und
Monitoring-Tools eingesetzt (bitte jeweils die aktuelle Indikatorenliste angeben
und die Monitoringverfahren nach Programm und Bundesland
differenziert darstellen)?
Die konkreten Ziele der einzelnen Programme ergeben sich aus den jeweiligen
Verwaltungsvereinbarungen des Bundes mit den Ländern: für „Lebendige
Zentren“ aus Artikel 6, für „Sozialer Zusammenhalt“ aus Artikel 7 und für
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ aus Artikel 8. Die Verwaltungsvereinbarung
2025 ist abrufbar unter www.staedtebaufoerderung.info/DE/Grundlagen/Rechtl
icheGrundlagen/rechtlichegrundlagen_node.html, die
Verwaltungsvereinbarungen von 2020 bis 2024 sind abrufbar unter www.staedtebaufoerderung.info/D
E/Grundlagen/RechtlicheGrundlagen/Archiv/archiv_node.html.
Das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ unterstützt Städte und
Gemeinden dabei, ihre Innenstädte und Zentren als multifunktionale und
identitätsstiftende Standorte für Wohnen, Arbeiten und Wirtschaft, Begegnung,
Kultur und Tourismus zu stärken. Dabei zielt das Programm darauf ab, neue und
angepasste sowie gemischte Nutzungen zu schaffen, den baulichen Bestand und
das baulich-kulturelle Erbe zu erhalten und weiter zu entwickeln und dieses mit
Blick auf veränderte Nutzungsansprüche und die Folgen des Klimawandels
resilient zu gestalten sowie öffentliche Grün- und Freiflächen zu qualifizieren
und Mobilität und Verkehr neu zu organisieren.
Das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt –
Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ unterstützt Städte und Gemeinden dabei,
ihre Nachbarschaften durch städtebauliche und investitionsbegleitende
Maßnahmen zu stärken und lebenswerte Orte zu schaffen. Ziel ist es, die Wohn- und
Lebensqualität der Menschen zu verbessern, die Integration aller
Bevölkerungsgruppen zu fördern und den Zusammenhalt vor Ort zu stärken.
Schwerpunkte sind Investitionen in soziale und kulturelle öffentliche Infrastrukturen
und die Stärkung von Bildungseinrichtungen.
Das Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“
unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen
und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen
städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.
Die Umsetzung der Städtebauförderprogramme erfolgt durch die Länder.
Bundesseitig werden für Steuerung und Monitoring sogenannte Elektronische
Begleitinformationen (eBI) und sog. Elektronische Monitoringdaten (eMo)
erhoben. Im Rahmen des Monitorings werden von den Kommunen für jede
Städtebauliche Gesamtmaßnahme rückwirkend für das letzte Berichtsjahr Daten
erhoben. Das Monitoringverfahren sowie die erhobenen Indikatoren sind
einheitlich für alle Programme und Länder. Die Indikatoren erfassen den Output der
Städtebauförderung und lassen sich den Kernzielen der Städtebauförderung
zuordnen. Folgende Indikatoren werden erhoben.
Funktionsvielfalt – Urbane
Mischung
Städtebauliche
Qualität,
Baukultur, historisches
Erbe
Wohnungsbestand Rückbau Öffentlicher
Raum
Grün-
Freiflächen
Gewerbeeinheiten
teilsaniert (Zahl+m2)
denkmalgeschützte
Gebäudegesichert (Zahl)
Wohneinheiten
teilsaniert
(Zahl+m2)
Wohneinheiten
rückgebaut
(Zahl+m2)
Straßen, Wege,
Plätze
aufgewertet (m2)
Private
Wohnumfeldmaßnahmen (m2)
Gewerbeeinheiten
vollsaniert (Zahl+m2)
denkmalgeschützte Gebäude
teilsaniert (Zahl)
Wohneinheiten
vollsaniert
(Zahl+m2)
Gewerbeeinheiten
rückgebaut
(Zahl+m2)
Straßen, Wege,
Plätze neu (m2)
Grün-/
Freiflächen
aufgewertet (m2)
denkmalgeschützte Gebäude
vollsaniert (Zahl)
Grundstücksfläche
rückgebaut (m2)
Reaktivierte
Brachflächen
für öffentlichen
Raum und
Verkehr (m2)
Grün- oder
Freiflächen neu
(m2)
Soziale, kulturelle
oder öffentliche
Infrastrukturgebäude rückgebaut
(Zahl+m2)
2. Wie werden die Zielerreichung und die Wirksamkeit, der in Frage 1
genannten Programme systematisch und interdisziplinär überprüft,
insbesondere hinsichtlich der methodischen Ansätze und der Bewertung
qualitativer und quantitativer Aspekte (bitte die eingesetzten Verfahren und
Beispiele für interdisziplinäre Auswertungen darstellen)?
3. Welche externen, unabhängigen Prüfmechanismen, institutionellen
Kontrollen, Audits und Compliance-Systeme sind implementiert, um die
Einhaltung der Förderkriterien und die korrekte Verwendung der Mittel in
der Städtebauförderung sicherzustellen (bitte eine tabellarische Übersicht
aufstellen, mindestens einen Auditbericht der Jahre 2022 bis 2024
beifügen sowie die Prüfinstitutionen nennen)?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Umsetzung der Städtebauförderprogramme erfolgt durch die Länder. Auch
die Steuerung und das Controlling obliegt damit weitgehend der Landesebene.
Dem Bund stehen für die Bewertung der Städtebauförderung die oben
genannten Elektronischen Begleitinformationen, das Elektronische Monitoring sowie
die Auswertung von Förderbeispielen zur Verfügung. Auf die Antwort zu den
Fragen 1, 4, 5, 8 und 9 wird verwiesen.
Jährlich berichtet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) dem Bundesministerium der Finanzen zur Ausübung
seiner Kontrollrechte gemäß Artikel 104b des Grundgesetzes gemäß Beschluss
des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages (auch) über die
Verwendung der Mittel aus Kapitel 2502, Titel 882 11 zur Städtebauförderung.
Die Städtebauförderung und ihre Programme werden entsprechend Artikel 22
der Verwaltungsvereinbarung regelmäßig durch den Bund im Zusammenwirken
mit den Ländern evaluiert. Alle durchgeführten Programmevaluationen sind auf
der Website www.städtebauförderung.info einsehbar. Eine weitere externe
programmübergreifende Evaluation der Städtebauförderung ist in Vorbereitung zur
Durchführung in 2026/2027.
4. Wie ist die praxisnahe Missbrauchsprävention in der Städtebauförderung
konkret ausgestaltet, und welche Risikoanalysen, Kontrollabläufe und
Sanktionen kommen zum Einsatz (bitte eine Beschreibung der
Mechanismen und Beispiele für praxiserprobte Verfahren beifügen)?
5. Welche dokumentierten Fälle von Missbrauch oder Fehlsteuerungen in
der Städtebauförderung wurden seit 2020 ggf. festgestellt, und wie
wurden diese administrativ und juristisch bearbeitet (bitte die Vorfälle mit
Aktennachweisen und ergriffenen Korrekturmaßnahmen darstellen)?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Rolle des Bundes bei der Missbrauchsprävention in der Städtebauförderung
besteht darin, die rechtlichen und programmatischen Rahmenbedingungen
festzulegen und im Bund-Länder-Verhältnis zu überprüfen. Die
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung enthält verschiedene Regelungen und
Mechanismen, die einen effizienten Mitteleinsatz sicherstellen und eine zweckfremde
Mittelverwendung verhindern.
Im Rahmen des etablierten Berichtssystems prüft der Bund die von den
Bundesländern vorgelegten Landesprogramme vor Aufnahme in das
Bundesprogramm auf Vereinbarkeit mit den jeweils geltenden Regelungen. Der Bund
verlangt darüber hinaus jährlich Nachweise von den Ländern über die
Mittelverwendung und prüft die von Ländern nach Abschluss der städtebaulichen
Gesamtmaßnahmen vorgelegten Abrechnungen. Sie bilden die Grundlage für die
abschließende Entscheidungen über den Zuschuss zu den Gesamtmaßnahmen.
Die unmittelbare Überprüfung des Mitteleinsatzes und die
Missbrauchsprävention obliegen den Ländern. Sie verantworten auch die operative Kontrolle der
Städtebaufördermittel in ihrer Rolle als Zuwendungsgeber.
6. Nach welchen wissenschaftlichen und praxisorientierten
Auswahlkriterien erfolgt die Entscheidung zur Auswahl von Pilot- und
Modellkommunen (bitte alle Kriterien sowie die Grundlage der Entscheidungsfindung
nennen)?
Es wird auf die Länderzuständigkeit bei der Auswahl und Umsetzung der
Städtebaufördermaßnahmen verwiesen.
7. Wie erfolgten die Abstimmung und Synchronisierung der
Fördermittelströme zwischen Bund, Ländern, Kommunen und EU in den in Frage 1
genannten Programmen?
Die Abstimmung und Synchronisierung der Fördermittelströme zwischen Bund
und Ländern erfolgt nach den Regelungen und Mechanismen der
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung und unter Einhaltung haushaltsrechtlicher
Vorgaben. Bund und Länder stehen in enger Abstimmung, um eine koordinierte
Bereitstellung und Verwendung der Fördermittel sicherzustellen.
8. Wie wird die Datenqualität und der datenschutzkonforme Umgang mit
Evaluations- und Förderdaten bei der Städtebauförderung gesichert (bitte
aktuelle Datenschutzregelungen und Umsetzungsmethoden angeben)?
Evaluations- und Förderdaten werden von den Kommunen über die Länder
standardisiert und systematisch an den Bund übermittelt. Zur Sicherstellung
einer hohen Datenqualität erfolgt die Aufbereitung nach wissenschaftlichen
Maßstäben. Personenbezogene Daten werden nur im notwendigen Umfang
erhoben und nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet. Bei der Beauftragung
Dritter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten werden
Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) abgeschlossen, um einen DSGVO-konformen Umgang
mit den Daten zu gewährleisten.
9. Welche empirisch belegten Wirkungen, einschließlich möglicher
negativer (ökonomisch, ökologisch), konnten laut jüngster Evaluationen für die
in Frage 1 genannten Programme festgestellt werden (www.staedtebaufo
erderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Grundlagen/bericht-staedtebau
foerderung-2022-23.pdf?__blob=publicationFile&v=2, bitte die
zentralen Studienergebnisse, differenziert nach Programm und Region
zusammenfassen und angeben, auf welche Publikationen sich die
Ergebnisse beziehen)?
Die zuletzt durchgeführten thematischen Auswertungen zur Städtebauförderung
betreffen das Gutachten zur Überprüfung der Wirksamkeit und Notwendigkeit
der Förderbedingungen der neuen Länder im Programm Wachstum und
nachhaltige Erneuerung (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung –
BBSR– 2025, www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/staedtebauf
oerderung/Forschungsprogramme/stb-begleitforschung/projekte/2023/foederbe
dingungen-ostdeutsche-bundeslaender/endbericht.pdf?__blob=publicationFile
&v=2) sowie das Gutachten zu Anstoß- und Bündelungswirkungen,
Klimaschutz und regionale Reichweite der Städtebauförderung (BBSR 2024, www.b
bsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2024/bbsr-online-94-2
024-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Die besonderen Förderbedingungen haben in den neuen Ländern wesentlich zur
Erreichung der Ziele des Programms „Stadtumbau Ost“ bzw. „Stadtumbau“
sowie des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ab 2020)
beigetragen. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Gutachtens sollen die
besonderen Förderbedingungen fortgeführt werden.
Das zweitgenannte Gutachten hat ermittelt, dass 1 Mio. Euro
Städtebauförderung des Bundes und der Länder zu zusätzlichen öffentlichen und privaten
Investitionen in Höhe von insgesamt 6,9 Mio. Euro führen. Vor allem lokale
und regionale Unternehmen profitieren von den Finanzhilfen der
Städtebauförderung. Die Städtebauförderung trägt zum Klimaschutz und zur Anpassung an
den Klimawandel bei. Von etwa 2.000 untersuchten Einzelmaßnahmen wurden
585 (knapp 30 Prozent) als klimarelevant eingestuft, davon 90 (4,5 Prozent) als
Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und 495 (knapp 25 Prozent)
als Klimaschutzmaßnahmen. Bei den analysierten Gesamtmaßnahmen handelt
es sich um ältere Gesamtmaßnahmen, die zwischen 2011 (vereinzelt früher)
und 2018 begonnen haben. Bei jüngeren Gesamtmaßnahmen ist davon
auszugehen, dass mehr klimarelevante Maßnahmen umgesetzt werden. Die
Studienergebnisse wurden programmübergreifend und bundesweit erhoben.
Durchgeführte Programmevaluationen bzw. Zwischenevaluierungen sind auf
der Website www.städtebauförderung.info einsehbar: www.staedtebaufoerderu
ng.info/DE/Grundlagen/MonitoringEvaluierung/monitoringevaluierung_nod
e.html.
Eine externe programmübergreifende Evaluation der Städtebauförderung wird
aktuell vorbereitet (vergleiche Antwort zu den Fragen 2 und 3).
10. Welche rechtlichen und systematischen Maßnahmen sind implementiert,
um eine Partizipation von Groß-, Mittel und Kleinstädten in der
Städtebauförderung sicherzustellen?
Die Partizipation und Teilhabe der Kommunen ist ein wesentlicher Bestandteil
der Städtebauförderung. Diese Möglichkeiten zur Teilhabe haben die
Kommunen in der Städtebauförderung unabhängig von ihrer Größe oder Anzahl der
Einwohnerinnen und Einwohner, rechtliche Maßnahmen bestehen daher nicht.
Die Umsetzung der Städtebauförderung erfolgt durch das jeweils zuständige
Bundesland. Seit dem Förderjahr 2026 besteht die Möglichkeit der Länder, für
Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern von der Vorgabe der
Erstellung Integrierter Städtebaulicher Entwicklungskonzepte abzusehen. Dies kann
den Zugang zur Förderung insbesondere für kleinere Städte und Gemeinden
erleichtern.
11. Wie erfolgt die Kontrolle der Mittelverteilung und die Erfolgskontrolle
der Städtebauförderung (bitte die Kontrollmechanismen und
Erfolgsmessungen differenziert darstellen sowie Rechts- und Praxisübersichten und
empirischen Fallanalysen vorlegen)?
Es wird auf die Länderzuständigkeit bei der Umsetzung der Städtebauförderung
und auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen.
12. Welche innovativen und partizipativen Evaluationsmethoden (wie ein
digitales Beteiligungssystem oder Bürgerforschung) sind in der
Städtebauförderung etabliert (bitte die Methoden darstellen sowie Beispiele ihrer
Anwendung nennen)?
13. Wie werden die Wirksamkeit und Akzeptanz der in Frage 12 erfragten
innovativen und partizipativen Methoden gemessen und bewertet (bitte
Evaluationsansätze und dokumentierte Erfolgsbeispiele darstellen)?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vom Bund initiierte Auswertungen der Städtebauförderung orientieren sich
grundsätzlich am Evaluationskonzept, das Bund und Länder gemeinsam
beschlossen haben. Welche Methoden zur Anwendung kommen, obliegt
unabhängigen Forschungsnehmern und ist abhängig von der Betrachtungsebene und der
konkreten Fragestellung.
14. Wie wird ein nachhaltiger und interdisziplinärer Wissenstransfer sowie
Erfahrungsaustausch der in Frage 1 genannten Programme zwischen
Programmträgern und beteiligten Akteuren organisatorisch sichergestellt
(bitte exemplarische Verfahrensdokumentationen und
Evaluationsergebnisse beifügen)?
34. Welche konkreten Instrumente bestehen ggf. für den Austausch
bewährter Verfahren (sog. Best Practices) und den Wissenstransfer zwischen
Kommunen im Rahmen der Städtebauförderung (bitte die Netzwerke,
Konferenzen oder digitalen Plattformen darstellen)?
35. Wie wird sichergestellt, dass die im Rahmen der Städtebauförderung
gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse systematisch dokumentiert,
archiviert und öffentlich zugänglich gemacht werden (bitte die
Dokumentationssysteme und Veröffentlichungsrichtlinien beschreiben)?
Die Fragen 14, 34 und 35 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Austausch mit Ländern und Kommunen ist Ziel vielfältiger
Veranstaltungen und Teil der Umsetzung der Programme. Zusätzlich haben zahlreiche
Forschungsvorhaben und Veröffentlichungen des BBSR einen nachhaltigen und
interdisziplinären Wissenstransfer sowie Erfahrungsaustausch zum Ziel. Auf die
Ausführungen zu Forschung und Projekten in der Antwort zu den Fragen 9 und
16 wird verwiesen.
Ein umfänglicher Wissens- und Erfahrungstransfer unterstützt die effektive
Erreichung der Programmziele. Dazu werden die Akteure aus Kommunen und
Ländern, weitere Programmbeteiligte aus der angewandten Wissenschaft und
der Planungspraxis in verschiedenen Formaten digital und in Präsenz
zusammengebracht, um Impulse für eine effiziente und erfolgsorientierte
Programmumsetzung zu geben und zu erhalten. Dazu wurden u. a. folgende
Veranstaltungsformate entwickelt:
• Transferwerkstätten mit Teilnehmenden aus Kommunen, Planungspraxis,
angewandter Wissenschaft und Ländern mit dem Ziel, Wissens- und
Erfahrungstransfer, vor allem unter kommunalen Praktikerinnen und Praktikern,
zu gewährleisten;
• Fachworkshops zur Bearbeitung spezifischer und fachpolitisch aktueller
Fragestellungen mit Expertinnen und Experten, zu denen der Bund mehr
Expertise benötigt bzw. wünscht. Sie geben dem Bund unter anderem
wichtige Hinweise für weiteren Forschungsbedarf, für den Bedarf an der
Aufbereitung innovativer Praxisbeispiele, von denen andere Kommunen
profitieren, auf Nachsteuerungsbedarf auf Ebene der Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung beziehungsweise für die von Bund und Ländern
abgestimmte Programmstrategie;
• Vor-Ort-Gespräche in Kommunen mit kommunalen Vertreterinnen und
Vertretern und aus den Ländern, um dem Bund einen direkten Einblick in die
kommunale Planungspraxis zu ermöglichen;
• Bund-Länder-Besprechungen zum Austausch von Bund und Ländern zu
aktuellen Umsetzungsfragen des Programms.
Zentrale Plattform für die Dokumentation der Transferwerkstätten, von Gute
Praxis-Beispielen, Handreichungen und weiteren Informationen ist das
Städtebauförderungsportal des Bundes unter www.staedtebaufoerderung.info/DE/Star
tseite/startseite_node.html
Ein Informationsaustausch zur Stadtentwicklung und Städtebauförderung
erfolgt regelmäßig auch beim jährlichen Bundeskongress Nationale
Stadtentwicklungspolitik, den das BMWSB gemeinsam mit der Bauministerkonferenz
der Länder, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und
Gemeindebund durchführt. Weitere Informationen sind abrufbar unter https://nsp-kongr
ess.de/.
15. Welche Herausforderungen bestehen aktuell bei der Digitalisierung, beim
Datenschutz und in der Praxisumsetzung der Steuerungs- und
Kontrollprozesse in der Städtebauförderung (bitte Hemmnisse,
Personalressourcen und Lösungsansätze anführen)?
Die Herausforderungen bei der Digitalisierung, beim Datenschutz und in der
Praxisumsetzung der Steuerungs- und Kontrollprozesse in der
Städtebauförderung liegen vor allem in der föderalen Struktur und daraus folgenden
Abstimmungserfordernissen zwischen Bund und Ländern. Bund und Länder betreiben
eigene Fachverfahren. Der digitale Reifegrad variiert. Der Bund sieht ein
wichtiges Handlungsfeld darin, durchgängige digitale Interoperabilität zwischen den
Verfahren herzustellen und bestehende Medienbrüche aufzulösen. Die
vielschichtigen rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen an
einen DSVGO-konformen Datenaustausch machen die Entwicklung von
standardisierten Schnittstellen zu einer anspruchsvollen Aufgabe.
16. Wie und in welchem Umfang werden die Ergebnisse der Monitoring-
und Evaluationsprozesse in der Städtebauförderung der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht und politisch genutzt (bitte
Veröffentlichungsformen, Zugangswege und Implementierung in politische
Entscheidungsprozesse angeben)?
Studienergebnisse werden über die Website der Städtebauförderung unter
www.staedtebaufoerderung.info/DE/Forschung/forschung_node.html bzw. die
Website des BBSR bbsr.bund.de unter www.bbsr.bund.de/SiteGlobals/Forms/S
uche/VeroeffentlichungsSuche_Formular.html als frei abrufbare Publikationen
(PDF-Dokumente) zur Verfügung gestellt. Folgende Monitoring- und
Evaluationsergebnisse wurden seit 2020 veröffentlicht:
Jahr Titel Link
2020 Stadtgrün in der Städtebauförderung
Textanalytische Auswertungen der elektronischen
Begleitinformationen aller Städtebauförderprogramme
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung
en/analysen-kompakt/2020/ak-06-2020.html
2021 Städtebaulicher Investitions- und Förderbedarf
2020 bis 2030
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung
en/bbsr-online/2021/bbsr-online-21-2021.html
2021 Förderung von Gebieten mit sozial
benachteiligter Bewohnerschaft. Monitoring der
Städtebauförderung im BBSR
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung
en/analysen-kompakt/2021/ak-02-2021.html
2022 Bericht zur Städtebauförderung 2020/21
Übergang der Städtebauförderungsprogramme in
die neue Programmstruktur
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung
en/bbsr-online/2022/bbsr-online-44-2022.html
2023 Wie bewerten Bewohnerinnen und Bewohner
ihr Wohngebiet? Monitoring der
Städtebauförderung im BBSR
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung
en/analysen-kompakt/2023/ak-04-2023.html
2024 Anstoß- und Bündelungswirkungen,
Klimaschutz und regionale Reichweite der
Städtebauförderung
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung
en/bbsr-online/2024/bbsr-online-94-2024.html
2024 Potenziale der Georeferenzierung am Beispiel
von Einwohnerzahl, Wohnbedingungen und
Kaufkraft in Fördergebieten
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung
en/analysen-kompakt/2024/ak-08-2024.html
2024 Projektziele gut formulieren – (nicht nur) für die
Städtebauförderung
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung
en/analysen-kompakt/2025/ak-02-2025.html
2025 Gutachten zur Überprüfung der Wirksamkeit
und Notwendigkeit der Förderbedingungen der
neuen Länder im Programm Wachstum und
nachhaltige Erneuerung
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/progra
mme/staedtebaufoerderung/Forschungsprogram
me/stb-begleitforschung/projekte/2023/foederbe
dingungen-ostdeutsche-bundeslaender/endberich
t.pdf?__blob=publicationFile&v=2
2025 Bericht zur Städtebauförderung 2022/23
Programmdaten, Querschnittsziele und
Bevölkerungsstruktur
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichung
en/bbsr-online/2025/bbsr-online-043-2025-dl.pd
f?__blob=publicationFile&v=2
Die Ergebnisse werden außerdem für den Wissenstransfer der
Städtebauförderung genutzt. Dazu zählen:
• die Konzeption und inhaltliche Gestaltung kostenfreier, öffentlicher
Veranstaltungen. Die Veranstaltungsdokumentationen werden online zugänglich
gemacht. In der Regel gibt es jährlich ca. fünf Erfahrungswerkstätten
sowohl online als auch in Präsenz-Formaten. Ergänzend finden
Wissenstransferveranstaltungen wie Webinare statt.
• die Publikation praxisrelevanter Informationen in Form von Videos,
Praxisbeispielen, Toolboxen
• die Publikation von Leitfäden und Handreichungen für die kommunale
Praxis (vgl. folgende Tabelle)
seit 2020 publizierte Leitfäden
Jahr Titel Link
2020 Anpassung städtischer Infrastrukturen
im Stadtumbau unter Wachstums- und
Schrumpfungsbedingungen
www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/D
E/WeitereProgramme/Stadtumbau/bbsr-online-2020-03.pd
f?__blob=publicationFile&v=2
2022 Kommunikationsleitfaden
Städtebauförderung
www.staedtebaufoerderung.info/DE/Praxis/ArbeitshilfenL
eitfaeden/Kommunikationsleitfaden/Kommunikation_node
.html
2023 Leitfaden Integrierte städtebauliche
Entwicklungskonzepte in der
Städtebauförderung
www.staedtebaufoerderung.info/DE/Praxis/ArbeitshilfenL
eitfaeden/ISEK/ISEK_node.html
seit 2020 publizierte Leitfäden
Jahr Titel Link
2024 Integrierte städtebauliche
Entwicklungskonzepte für Innenstädte und
Zentren Anpassungsbedarfe in Zeiten von
Corona?
www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/D
E/Praxis/ArbeitshilfenundLeitfaeden/BBSR-Online-Publik
ation_100_2024_ISEK.pdf?__blob=publicationFile&v=2
2025 Wirkungsmodelle für die
Städtebauförderung
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-on
line/2025/bbsr-online-038-2025.html
Der Zugang zu allen Informationen erfolgt über die Website städtebauförde-
rung.info bzw. programmspezifische Newsletter, die regelmäßig über neue
Inhalte (inklusivepublizierte Studienergebnisse und Veranstaltungen) informieren.
Programmflyer informieren die Öffentlichkeit über die drei Programme der
Städtebauförderung.
Verschiedene Formate gewährleisten außerdem einen regelmäßigen Austausch
zwischen den beteiligten Ebenen der Städtebauförderung:
• Abstimmungen zwischen dem Bund den Ländern,
• themenbezogene Expertenworkshops mit Vertreterinnen und Vertretern aus
Kommunen, Ländern, Wissenschaft,
• die kontinuierliche Begleitung ausgewählter geförderter Kommunen als
Fallstudien,
• Arbeitstreffen in geförderten Kommunen unter Einbezug von Expertinnen
und Experten aus verschiedenen Fachbereichen, der für die
Städtebauförderung zuständigen Landesministerien, der Kommunen und der Wissenschaft.
Der regelmäßige Austausch ermöglicht, dass die Bedarfe von Kommunen an
Bund und Länder herangetragen werden, Länder sich untereinander sowie
gegenüber dem Bund über erfolgreiche Ansätze oder Regelungsbedarfe
verständigen. Die Ergebnisse fließen in die Verwaltungsvereinbarungen zur
Städtebauförderung ein.
17. In welchem Umfang werden bei der Steuerung, Umsetzung und
Evaluation der Städtebauförderung ggf. externe Beratungs- oder
Dienstleistungsunternehmen eingesetzt, und nach welchen Kriterien erfolgt deren
Auswahl, Vergabe und Kontrolle (bitte tabellarisch nach Jahr, Programm
und Auftragnehmer darstellen)?
Die unmittelbare Steuerung und Umsetzung der Städtebauförderung liegt im
Verantwortungsbereich der Länder und Kommunen.
Für übergeordnete Auswertungen der Städtebauförderung nutzen das BMWSB
und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) Ergebnisse aus
der städtebaulichen Begleitforschung und aus der Datenbank zur
Städtebauförderung. Die nachfolgende Tabelle umfasst die seit 2020 durchgeführten
Projekte.
Die Vergabe erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung anhand einer
kriteriengeleiteten Auswertung. In der Regel werden folgende Kriterien angewandt:
Problem- und Aufgabenverständnis, methodisches Vorgehen, Arbeits- und
Zeitplan, Preis. Die Kontrolle der Leistungen erfolgt anhand projektbegleitender
Sachstands- und Zwischenberichte.
Projektbeginn
Projektende
Programm Projekttitel Auftragnehmer
2020 2024 Lebendige Zentren Bundestransferstelle Lebendige
Zentren
complan
Kommunalberatung
2020 2024 Wachstum und
nachhaltige Erneuerung
Bundestransferstelle Wachstum
und nachhaltige Erneuerung
B.B.S.M
2020 2024 Sozialer Zusammenhalt Bundestransferstelle Sozialer
Zusammenhalt
empirica ag
2021 2023 programmübergreifend Anstoß- und
Bündelungswirkungen, Klimaschutz und
regionale Reichweite der
Städtebauförderung
Öko-Institut und
Institut für Raumforschung
und Immobilienwirtschaft
(IRI)
2022 2025 Wachstum und
nachhaltige Erneuerung
Gutachten zur Prüfung der
Wirksamkeit und
Notwendigkeit der Förderbedingungen der
neuen Länder im Programm
Wachstum und nachhaltige
Erneuerung
empirica ag
2023 2025 programmübergreifend Wirkungsmodelle für die
Städtebauförderung
empirica ag
2024 2027 Lebendige Zentren Bundestransferstelle Lebendige
Zentren
complan
Kommunalberatung
2024 2027 Wachstum und
nachhaltige Erneuerung
Bundestransferstelle Wachstum
und nachhaltige Erneuerung
B.B.S.M
2024 2027 Sozialer Zusammenhalt Bundestransferstelle Sozialer
Zusammenhalt
empirica ag
2024 2026 programmübergreifend Weiterentwicklung der
Erfassung von Klimawirkungen der
Städtebauförderung
Öko-Institut und Institut
für Raumforschung &
Immobilienwirtschaft
2024 2026 programmübergreifend Digitalisierung von
Städtebaufördergebieten, Aktualisierung
und Ergänzung
Mobilitätswerk GmbH
2025 2026 programmübergreifend Zielerreichungskontrolle für die
Städtebauförderung
Österreichisches Institut
für Raumplanung GmbH
(ÖIR)
2025 2027 programmübergreifend Bundestransferstelle
Koordination
empirica ag
202 2027 Sozialer Zusammenhalt SOEP Aufstockungsstichprobe
in den Gebieten des
Städtebauförderungsprogramms Sozialer
Zusammenhalt
Kooperation des BBSR
mit dem Deutschen
Institut für
Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)
2026 2027 programmübergreifend Evaluation Städtebauförderung noch nicht vergeben
IT-Dienstleistungen zur Steuerung und Umsetzung der Städtebauförderung
bezieht BMWSB als vollkonsolidierte Behörde überwiegend über das ITZBund.
Der Betrieb der Datenbank zur Städtebauförderung wird durch das ITZBund
erbracht. Die Beauftragungen durch das ITZBund erfolgen jeweils als Abruf
aus Rahmenverträgen.
Jahr Vertragspartner Inhalt
2026 Bechtle Betrieb in der Oracle Cloud
2026 Computacenter Übernahme der Hotline
2025 Bechtle Betrieb in der Oracle Cloud
2025 Computacenter Übernahme der Hotline
2024 Bechtle Betrieb in der Oracle Cloud
18. Wie wird sichergestellt, dass politische, wirtschaftliche oder
institutionelle Interessenkonflikte bei der Auswahl, Bewilligung und Verwendung
von Fördermitteln ausgeschlossen werden (bitte die bestehenden
Regelungen, Kontrollmechanismen und dokumentierten Präzedenzfälle
darstellen)?
Es wird auf die unmittelbare Zuständigkeit der Länder und Kommunen
verwiesen.
19. In welchem Umfang und in welcher Form sind ggf.
Lobbyorganisationen, Stiftungen oder Nichtregierungsorganisationen in Planung,
Steuerung, Begleitung oder Evaluation der Städtebauförderprogramme
eingebunden (bitte nach Akteur, Funktion und Programm aufschlüsseln), und
welche Maßnahmen bestehen ggf., um die Transparenz und
Nachvollziehbarkeit von Entscheidungsprozessen und Förderentscheidungen für
Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten (bitte die eingesetzten
Instrumente, Kommunikationswege und Veröffentlichungspraktiken
darstellen)?
Lobbyorganisationen, Stiftungen oder Nichtregierungsorganisationen sind nicht
in Evaluationen der Städtebauförderprogramme eingebunden.
Die Zuständigkeiten, Prozesse der Förderung wie auch die geförderten
Städtebaulichen Gesamtmaßnahmen werden auf der Homepage der
Städtebauförderung staedtebaufoerderung.info umfassend dargestellt. Entsprechende
Informationen stellen auch die Länder auf ihren Homepages zur Verfügung.
20. Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungs- und Nebenkosten an den
Gesamtmitteln der Städtebauförderung, und wie hat sich dieser Anteil seit
2015 entwickelt (bitte jährlich und differenziert nach Programm und
Verwaltungsebene aufstellen)?
Die Verwaltungskosten zur Städtebauförderung auf Ebene des Bundes werden
nicht erfasst, die Verwaltungskosten der Länder bzw. der Kommunen sind dem
Bund nicht bekannt. Zum Personaleinsatz des Bundes wird zu den Antwort zu
den Fragen 37 bis 39 verwiesen.
Von den Programmmitteln der Städtebauförderung dürfen entsprechend dem
Haushaltsvermerk im Bundeshaushalt in Kapitel 2502, Titel 882 11 bis zu
0,5 Prozent des Verpflichtungsrahmens durch den Bund für
Forschungsvorhaben, Evaluierung und Programmbegleitung eingesetzt werden. In Artikel 1 der
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027 ist festgelegt: „Der
Bund nimmt bis zu 0,4 Prozent seiner Finanzhilfen für Forschung, Evaluierung
und Programmbegleitung in Anspruch, mit dem Ziel, die Effizienz der
Programme zu bewerten sowie Erkenntnisse aus geförderten Maßnahmen für
andere Fördergebiete nutzbar zu machen“.
21. Welche Mechanismen bestehen zur Vermeidung von Doppelförderungen
zwischen Bundes-, Landes- und EU-Förderprogrammen (z. B. der
Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
Klimaschutzinitiativen, Strukturförderprogramme; bitte Kontrollverfahren und
dokumentierte Prüffälle beschreiben)?
Im Rahmen der Programmprüfung zur Aufstellung des Bundesprogramms
gemäß Artikel 11 der Verwaltungsvereinbarung prüft der Bund die vom Land
ausgewählten Gesamtmaßnahmen. Da die Umsetzung der Städtebauförderung
durch die Länder erfolgt, stellen diese vorgelagert die Einhaltung des
Doppelförderungsverbotes gemäß des einschlägigen Landeshaushaltsrechts sicher.
22. Wie werden Kostenüberschreitungen, Projektverzögerungen oder
Änderungen der Projektziele in laufenden Städtebaufördermaßnahmen erfasst,
bewertet und gegebenenfalls sanktioniert (bitte die Verfahren und
exemplarische Fallauswertungen darstellen)?
23. Wie erfolgt die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz der
eingesetzten Städtebaufördermittel im Vergleich zu den ursprünglich
kalkulierten Maßnahmen und Zielvorgaben (bitte die Bewertungsmethoden und
Prüfinstanzen darstellen)?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Prüfungen des jeweiligen Bundesprogramms werden die
Elektronischen Begleitinformationen erfasst und geprüft. Diese enthalten die
beabsichtigten Planungen der Kommunen im Zeitraum des Verpflichtungsrahmens
des Bundes. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Mit den
Elektronischen Monitoringdaten kann im darauffolgenden Jahr ein Abgleich mit den
tatsächlich umgesetzten Maßnahmen erfolgen.
Die nähere Prüfung und Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Zuständigkeit
der Länder und richtet sich daher – auch im Hinblick auf die Grundsätze von
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – nach den einschlägigen
haushaltsrechtlichen Regelungen der Länder. Kostenerhöhungen, zeitliche Verzögerungen
sowie anzupassende städtebauliche Ziele werden daher von den Ländern mit den
Kommunen bearbeitet.
24. Welche digitalen Systeme, Datenbanken und Plattformen werden derzeit
für Planung, Steuerung, Abrechnung und Evaluation der
Städtebauförderung eingesetzt (bitte nach Betreiber, Funktion und
Datensicherheitsstandard auflisten)?
Für die Planung, Steuerung, Abrechnung und Evaluation der
Städtebauförderung nutzt der Bund folgende Datenbanken und Plattformen.
Datenbank/Plattform Betreiber Funktion
Städtebauförderdatenbank Fa. Bechtle/
Hauptauftragnehmer ITZ Bund
Erfassung der
Bundesprogramme der
Städtebauförderung mit den
Förderdaten zu einzelnen
städtebaulichen
Gesamtmaßnahmen
eBi/eMo-Portal Fa. Bechtle/
Hauptauftragnehmer ITZ Bund
Erfassung der
elektronischen
Begleitinformationen und Monitoringdaten
der geförderten
städtebaulichen Gesamtmaßnahmen
BSCW Social ITZBund Kollaborationsplattform,
eingesetzt für die
Zusammenarbeit zwischen Bund
und Ländern, unterstützt
das
Dokumentenmanagement und die
Kommunikation
Die Anwendungen folgen Datensicherheitsstandards des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
25. Inwieweit kommen ggf. neue Technologien wie künstliche Intelligenz,
automatisierte Datenanalyse oder Geoinformationssysteme (GIS) zur
Anwendung, um Steuerungs- und Kontrollprozesse in der
Städtebauförderung zu unterstützen (bitte die Anwendungsfelder und geplanten
Weiterentwicklungen darstellen)?
Neu in die Städtebauförderung aufgenommene oder geänderte Fördergebiete
werden in einem geografischen Informationssystem (GIS) erfasst.
Grundlage dafür sind die von den Kommunen bereitgestellten
Planungsunterlagen. Aus der Verschneidung der gewonnenen GIS-Daten mit anderen
statistischen Daten werden neue Erkenntnisse gewonnen, die zum Monitoring und zur
Evaluierung genutzt werden und damit steuerungsrelevant sind.
26. Welche institutionellen Zuständigkeiten bestehen für das
Datenmanagement der Städtebauförderung auf Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung auf Landes- und kommunaler Ebene, und wie wird die
Interoperabilität der Datensysteme sichergestellt (bitte die
Verantwortlichkeiten und Koordinationsmechanismen darstellen)?
Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung regelt die Erhebung
steuerungs- und evaluationsrelevanter Daten durch den Bund. Die Zuständigkeit für
das Datenmanagement der Länder ergibt sich aus ihrer Rolle als
Zuwendungsgeber gegenüber den Kommunen.
Eine digitale Interoperabilität zwischen Bund- und Ländersystemen besteht
grundsätzlich nicht.
27. Wie wird gewährleistet, dass Evaluationsdaten der Städtebauförderung
wissenschaftlich unabhängig erhoben, ausgewertet und veröffentlicht
werden können (bitte die Verfahren zur Sicherung von Unabhängigkeit
und Qualitätssicherung darstellen)?
Die Vergabe von Evaluierungen und mit diesen in Zusammenhang stehenden
Studien erfolgt an externe Dienstleister nach öffentlicher Ausschreibung
anhand einer kriteriengeleiteten Auswertung. Die Kontrolle der Leistungen
erfolgt anhand projektbegleitender Sachstands- und Zwischenberichte (vergleiche
Antwort zu Frage 17). Projektergebnisse werden grundsätzlich veröffentlicht.
Darüber hinaus werden die Daten auf Anfrage an wissenschaftliche
Einrichtungen zu Auswertungs- und Analysezwecken weitergegeben.
28. Welche Indikatoren werden herangezogen, um den Beitrag der
Städtebauförderung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
zwischen urbanen, suburbanen und ländlichen Räumen zu bewerten (bitte
die verwendeten Kriterien und methodischen Grundlagen darstellen)?
Für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bzw. die Verteilung der
Fördermittel in strukturschwache Regionen können verschiedene Indikatoren
betrachtet werden.
Gemessen an den Indikatoren „Gemeindliche Steuerkraft je Einwohnerin und
Einwohner“ und „Gemeldete Langzeitarbeitslose“ zeigt sich, dass die Länder,
die für die Auswahl der Fördergebiete und Zuordnung der finanziellen Mittel
zuständig sind, diese überwiegend in ihre strukturschwachen Regionen lenken.
In 83 Prozent der geförderten Gemeinden liegt die gemeindliche Steuerkraft
unter dem jeweiligen Landesdurchschnitt und/oder der Anteil
langzeitarbeitsloser Menschen über dem Landesdurchschnitt (vergleiche BBSR – Herausgeber:
Bericht zur Städtebauförderung 2022/23. Programmdaten, Querschnittsziele
und Bevölkerungsstruktur. BBSR-Online-Publikation 43/2025.)
Die Städtebauförderung ist Bestandteil des 2020 eingerichteten
Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen (GFS), das Programme
bündelt, die zu gleichwertigen Lebensverhältnissen beitragen.
Dementsprechend fließt ein überproportionaler Anteil der Mittel der Städtebauförderung in
strukturschwache Regionen im Sinne der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Daher ist eine
Betrachtung der Mittelverteilung auf der Ebene GRW-Fördergebiet (ja/nein)
geeignet, um die Verteilung der Bundesfinanzhilfen Städtebauförderung in
strukturschwachen Regionen näherungsweise zu beurteilen.
Verteilung der Bundesfinanzhilfen Städtebauförderung nach Stadt- und
Landgemeinden sowie GRW-Fördergebieten (in T Euro).
Großstädte Mittelstädte Kleinstädte Landgemeinden Gesamt
GRW-
Fördergebiet
kein
GRW-
Fördergebiet
GRW-
Fördergebiet
kein
GRW-
Fördergebiet
GRW-
Fördergebiet
kein
GRW-
Fördergebiet
GRW-
Fördergebiet
kein
GRW-
Fördergebiet
Gesamt
Baden-
Württemberg
64.974 159.663 143.700 19.560 387.898
Bayern 54.954 8.311 104.246 36.131 157.949 19.919 79.935 461.444
Berlin 207.673 207.673
Brandenburg 7.032 87.379 118.794 6.079 219.284
Bremen 28.514 28.514
Hamburg 70.502 70.502
Hessen 51.269 1.851 72.078 28.836 83.491 7.308 244.831
Mecklenburg-
Vorpommern
23.437 54.923 58.563 12.051 148.973
Niedersachsen 21.567 17.425 74.184 56.225 80.166 42.011 9.756 1.205 302.536
Nordrhein-
Westfalen
189.083 72.935 173.093 163.671 92.345 41.750 1.789 734.666
Rheinland-
Pfalz
7.452 20.265 31.192 21.714 32.121 42.274 2.602 4.566 162.186
Saarland 5.565 9.933 792 27.121 2.715 46.126
Sachsen 53.583 85.884 190.413 41.985 371.865
Sachsen-Anhalt 36.562 110.912 69.370 10.307 227.150
Schleswig-
Holstein
12.665 26.337 8.499 45.215 11.420 4.434 108.570
Thüringen 21.201 80.452 75.607 17.594 194.854
Gesamt 614.333 352.324 744.450 586.888 854.681 525.309 126.514 112.573 3.917.073
Quelle: Städtebauförderungsdatenbank des BBSR (Förderdaten 2020-2024), Referenz des BMWK
vom 11. Januar 2022
Großstädte Mittelstädte Kleinstädte Landgemeinden
GRW-
Fördergebiet
kein
GRW-
Fördergebiet
GRW-
Fördergebiet
kein
GRW-
Fördergebiet
GRW-
Fördergebiet
kein
GRW-
Fördergebiet
GRW-
Fördergebiet
kein
GRW-
Fördergebiet
Baden-Württemberg 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 %
Bayern 100,0 % 7,4 % 92,6 % 18,6 % 81,4 % 19,9 % 80,1 %
Berlin 100,0 %
Brandenburg 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 %
Bremen 100,0 %
Hamburg 100,0 %
Hessen 100,0 % 2,5 % 97,5 % 25,7 % 74,3 % 100,0 %
Mecklenburg-
Vorpommern
100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 %
Niedersachsen 55,3 % 44,7 % 56,9 % 43,1 % 65,6 % 34,4 % 89,0 % 11,0 %
Nordrhein-Westfalen 72,2 % 27,8 % 51,4 % 48,6 % 68,9 % 31,1 % 100,0 %
Rheinland-Pfalz 26,9 % 73,1 % 59,0 % 41,0 % 43,2 % 56,8 % 36,3 % 63,7 %
Saarland 100,0 % 92,6 % 7,4 % 90,9 % 9,1 %
Sachsen 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 %
Sachsen-Anhalt 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 %
Schleswig-Holstein 100,0 % 75,6 % 24,4 % 79,8 % 20,2 % 100,0 %
Thüringen 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 %
Gesamt 63,6 % 36,4 % 55,9 % 44,1 % 61,9 % 38,1 % 52,9 % 47,1 %
Quelle: Städtebauförderungsdatenbank des BBSR (Förderdaten 2020-2024), Referenz des BMWK
vom 11. Januar 2022
29. Wie wird die ökologische Nachhaltigkeit der geförderten Maßnahmen
beurteilt, insbesondere hinsichtlich Flächenverbrauch, Energieeffizienz,
Ressourcenschonung und Klimaanpassung (bitte die
Bewertungsmaßstäbe und einschlägigen Nachweise benennen)?
Die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme, Energieeffizienz,
Ressourcenschonung und Klimaanpassung sind angesichts notwendiger
Transformationsaufgaben wesentliche Bestandteile der Städtebauförderung und förderfähig.
Die Durchführung von Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Anpassung an
den Klimawandel ist nach Artikel 3 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung eine Fördervoraussetzung. Die Umsetzung der Maßnahmen
liegt in der Zuständigkeit der Kommunen.
Eine Bewertung einzelner Maßnahmen durch den Bund erfolgt im Regelfall
nicht. Im Rahmen der Programmprüfung wird anhand der Elektronischen
Begleitinformationen geprüft, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Eine Auswertung der Daten zeigt einen sehr hohen Anteil an
Gesamtmaßnahmen mit geplanten Grünflächenmaßnahmen (ca. 82 Prozent) sowie
Entsiegelungs- und Vernetzungsmaßnahmen (ca. 47 Prozent bzw. 57 Prozent), dies
spricht für eine Reduzierung negativer Flächeneffekte und eine ökologische
Aufwertung bestehender Siedlungsstrukturen. Bei rund 74 Prozent
energetischen Sanierungsmaßnahmen liegt ein Schwerpunkt auf Energieeinsparung und
Emissionsminderung. Dies stellt einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen
ökologischen Nachhaltigkeit dar. Der Einsatz klimaschonender Baustoffe wird
in über einem Drittel der Fördergebiete berücksichtigt.
30. Welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um Gentrifizierungseffekte,
soziale Verdrängung oder ungewollte Preissteigerungen im Zuge der
Städtebauförderung zu vermeiden (bitte die präventiven Instrumente und
dokumentierten Evaluationsbeispiele darstellen)?
In der Stadtentwicklung kann es zu Zielkonflikten in verschiedenen Bereichen
kommen. Daher ist es sinnvoll, dass die konkreten gebietsbezogenen Ziele
einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme durch die Kommune in eigener
Planungshoheit festgelegt werden. In der Regel wird ein Integriertes
Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet, in dem Ziele und Maßnahmen
festgelegt werden. Ein Handlungsleitfaden (abrufbar unter www.staedtebaufoer
derung.info/SharedDocs/downloads/DE/Praxis/ArbeitshilfenundLeitfaeden/Arb
eitshilfe_ISEK_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2) des BMWSB
empfiehlt, im Zielsystem für die Gesamtmaßnahme Wechselwirkungen zu
berücksichtigen und auftretende Zielkonflikte zu benennen, worunter – je nach den
örtlichen Voraussetzungen – auch ungewollte Preissteigerungen fallen könnten.
Insbesondere für den Erhalt des sozialen Miteinanders übernimmt das
Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ eine wichtige Leitfunktion.
Ziel des Programms ist, das Lebensumfeld der Bewohnerinnen und Bewohner
zu verbessern, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und lebendige
Nachbarschaften zu befördern. Mit dem Programm wird ein integrierter,
sozialräumlicher Ansatz verfolgt, um sozialen Zusammenhalt, Integration, Inklusion und
Teilhabe aller Bewohnerinnen und Bewohner im Quartier zu unterstützen.
31. In welchem Umfang und nach welchen Kriterien werden Fördermittel
gezielt in strukturschwache, schrumpfende oder periphere Regionen
gelenkt (bitte nach Bundesländern und Kommunentypen statistisch
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 28 und die Ausführungen zur Zuständigkeit der
Länder wird verwiesen.
32. Wie wird die langfristige Tragfähigkeit und Nutzung der im Rahmen der
Städtebauförderung geschaffenen oder modernisierten Infrastrukturen
überprüft (bitte die Nachsorge- und Kontrollmechanismen darstellen)?
Eine langfristige Nutzung der städtebaulichen Investitionen der
Städtebauförderung ist über die Zweckbindungsfristen gemäß der Länderförderrichtlinien
sichergestellt. Eine nachgelagerte Prüfung von Gesamtmaßnahmen durch den
Bund erfolgt nicht.
33. Wie werden kommunale Akteure, zivilgesellschaftliche Initiativen,
Vereine und Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse zur
Mittelvergabe und in Evaluationsverfahren eingebunden (bitte die
Beteiligungsformate und Beispiele aus der Praxis darstellen)?
Die Mittel der Städtebauförderung werden für Investitionen und
investitionsvorbereitende bzw. investitionsbegleitende Maßnahmen einschließlich
bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen
verwendet.
Die Umsetzung der Städtebauförderung soll gemäß der
Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung durch die Beteiligung aller Bürgerinnen und
Bürger, auch von Kindern und Jugendlichen und schwer erreichbaren
Bevölkerungsgruppen, erfolgen. Daher sieht die Verwaltungsvereinbarung als
Fördervoraussetzung vor, ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu erstellen, in dem Ziele und
Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Die Länder können ab dem
Programmjahr 2026 abweichende Regelungen für Kommunen mit weniger als
100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern treffen.
Die Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern ist im Rahmen
der Städtebauförderung förderfähig. Dies betrifft insbesondere auch die
frühzeitige Beteiligung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie
Vernetzung und Einbindung lokaler Akteure, inklusive der lokalen
Gemeinwesenarbeit und eines Quartiersmanagements zur Koordinierung und Bündelung
der Angebote und Maßnahmen im Quartier. Eine Einbindung erfolgt zudem
über Veranstaltungen zum jährlichen „Tag der Städtebauförderung“, der in
diesem Jahr am 9. Mai 2026 stattfindet. Im vergangenen Jahr haben sich daran rd.
600 Kommunen mit über 700 Veranstaltungen beteiligt.
Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen kann die Gemeinde
zudem einen Fonds einrichten (Verfügungsfonds gemäß Artikel 9 der
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung). Über die Verwendung der Fondsmittel
entscheidet ein lokales Gremium. Der Fonds finanziert sich anteilig aus Mitteln
der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden und aus Mitteln
von Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften oder weiteren
privaten Mitteln. Fonds im Programm Sozialer Zusammenhalt und in besonderen
Ausnahme- bzw. Einzelfällen können Maßnahmen vollständig aus Mitteln der
Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert werden.
Die konkrete Ausgestaltung der Einbindung oben genannter Akteure und
Gruppen obliegt den Länden im Rahmen der Anwendung ihrer Landesrichtlinie.
Entsprechende Beispiele und Hilfen werden angeboten unter: www.staedtebauf
oerderung.info/DE/Praxis/praxis_neu_node.html.
Im Rahmen von Evaluierungen können für die Gewinnung, Aufbereitung und
Bewertung von Informationen unter anderem auch Begehungen und
Befragungen zur Anwendung kommen. Dabei können abhängig von der konkreten
Fragestellung auch die in der Frage genannten Akteursgruppen einbezogen
werden.
36. In welcher Form und in welchem Umfang fließen die Ergebnisse und
Empfehlungen aus Evaluationsprozessen in die Weiterentwicklung und
strategische Neuausrichtung der Förderprogramme ein (bitte die
institutionellen Verfahren und Entscheidungsprozesse darstellen)?
Das BMWSB nutzt die in Auswertungen, Evaluierungen und erhobenen Daten
kontinuierlich für die Überprüfung der Zielgerichtetheit der Förderung, deren
inhaltlicher Weiterentwicklung und soweit erforderlich zur Anpassung der
Programmstruktur.
Die Programmstruktur wurde zuletzt anhand entsprechend gewonnener Daten
zum Programmjahr 2020 angepasst. Sie wurde dabei wesentlich gestrafft und
auf die aktuellen Programme und Ziele neu ausgerichtet (vergleiche Antwort zu
Frage 1).
Inhaltliche Weiterentwicklungen werden regelmäßig in die
Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung aufgenommen. Für die Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung 2026/2027 sind dies zum Beispiel die
Länderöffnungsklausel für Integrierte Stadtentwicklungskonzepte mit dem Ziel der Entlastung von
Städten und Kommunen sowie die explizite Aufnahme von städtebaulichen
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in der Stadt.
37. Wie viele Personalstellen sind auf Bundesebene sowie in den
nachgeordneten Behörden mit der Steuerung, Kontrolle und Evaluation der
Städtebauförderung betraut, und wie hat sich diese Zahl seit 2015 entwickelt
(bitte nach Ressort und Funktion aufschlüsseln)?
38. Welche Qualifikationsanforderungen gelten für Beschäftigte, die mit der
Vergabe, Prüfung oder Evaluation von Fördermitteln betraut sind (bitte
die verbindlichen Standards und Ausbildungsvorgaben darstellen)?
39. Welche Fortbildungsmaßnahmen, Schulungsprogramme oder Leitfäden
bestehen zur Verbesserung der fachlichen Qualität, der
Korruptionsprävention und der datenschutzkonformen Umsetzung der
Städtebauförderung (bitte die Angebote und ihrer Träger in einer Übersicht darstellen)?
Die Frage 37 bis 39 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das BMWSB wurde als eigenständiges Ministerium mit Organisationserlass
des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 eingerichtet. Unter Personalstellen
werden Dienstposten (Funktionen) verstanden, die mit Aufgaben der
Städtebauförderung betraut sind. Eine trennscharfe Zuordnung der Aufgabe zu
einzelnen Dienstposten ist nicht möglich. Die Aufgabenwahrnehmung im BMWSB
sowie dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) und BBSR
erfolgt integrativ.
Seit dem 8. Dezember 2021 wurden durchschnittlich 28 Dienstposten im
BMWSB und BBR/BBSR zumindest in Teilen mit Aufgaben der
Städtebauförderung betraut. Hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen besteht ein
interdisziplinäres Anforderungsprofil. In der Regel verfügen die Beschäftigten über
ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, insbesondere in den
Fachrichtungen Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Stadt- und
Raumplanung, Städtebau, Architektur, Volks- oder Betriebswirtschaftslehre
oder vergleichbaren einschlägigen Studiengängen. Ferner stehen
Fortbildungsangebote der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAKöV) zu den
Themen Korruptionsprävention und Datenschutz zur Verfügung.
40. Welche geplanten Reformen, Anpassungen oder Neustrukturierungen der
Steuerungs- und Kontrollmechanismen in der Städtebauförderung sind in
den kommenden Jahren vorgesehen (bitte laufende oder geplante
Projekte darstellen)?
41. Wie soll die Städtebauförderung künftig auf Herausforderungen wie
Digitalisierung, Klimaanpassung, Migration und demografischer Wandel
ausgerichtet werden (bitte die strategischen Zielsetzungen und
Pilotmaßnahmen beschreiben)?
42. Inwieweit wird ggf. geprüft, bestehende Programme zu konsolidieren
oder in eine einheitliche Förderarchitektur zu überführen, um Effizienz
und Transparenz zu erhöhen (bitte die Überlegungen und
Zuständigkeitsstruktur darstellen)?
43. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus bisherigen
Evaluations- und Auditprozessen für die inhaltliche (Programme) und monetäre
Ausgestaltung der Städtebauförderung?
44. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus bisherigen
Evaluations- und Auditprozessen für die künftige Ausgestaltung der
Steuerungs- und Kontrollmechanismen der Städtebauförderung (bitte konkrete
Schlussfolgerungen und Umsetzungsschritte darstellen)?
Die Fragen 40 bis 44 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMWSB überprüft kontinuierlich insbesondere Struktur, Verfahren,
inhaltliche Ausgestaltung sowie die finanzielle Unterlegung der Förderung
(vergleiche auch Antwort zu Frage 36 sowie die Ausführungen zu den Steuerungs- und
Kontrollprozessen).
Es ist vorgesehen, die Bundesfördermittel bis zum Jahr 2029 (im Vergleich zum
Referenzjahr 2025) auf 1,58 Mrd. Euro zu verdoppeln.
Das BMWSB bereitet derzeit eine programmübergreifende Evaluierung der
Städtebauförderung vor (vgl. Antwort zu den Fragen 2 und 3). Diese wird unter
Einbeziehung bereits erfolgter Auswertungen und Datenerhebungen erstmalig
die im Jahr 2020 angepassten Förderprogramme umfassend übergreifend
bewerten. Nach Vorlage der Ergebnisse der Evaluierung sind Schlussfolgerungen
für die künftige Ausgestaltung und Struktur der Städtebauförderung möglich.
Das BMWSB bewertet die aktuellen Steuerungs- und Kontrollmechanismen als
sachgerecht, angemessen und wirksam. Es wird die Digitalisierung der
Prozesse der Städtebauförderung einschließlich Datenerfassung intensivieren und
damit zu einer weiteren Vereinfachung und Beschleunigung der Förderprozesse
beitragen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Steuerungs- und Kontrollmechanismen der Städtebauförderung (Antwort)