Schriftliche Frage 32 von Markus Frohnmaier (AfD): Hat die Bundesregierung den ukrainischen Botschafter in Deutschland aufgrund des laut des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ukraini…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Text
Schriftliche Frage 32 von Markus Frohnmaier (AfD): Hat die Bundesregierung den ukrainischen Botschafter in Deutschland aufgrund des laut des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ukraini…
Frage 32 (Markus Frohnmaier, AfD):
Hat die Bundesregierung den ukrainischen Botschafter in Deutschland aufgrund des laut des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ukrainischen Kriegsverbrechens der Sprengung von Nord Stream einbestellt, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht (vgl. www.generalbunde sanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20 26/Pressemitteilung-vom-02-07-2026.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. Juli 2026:
Am 30. Juni 2026 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Anklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erhoben. Die Ergebnisse des gerichtlichen Verfahrens sind abzuwarten. Die Bundesregierung steht grundsätzlich im regelmäßigen, engen Austausch mit der Ukraine auf allen Ebenen.
Relationen
- asked ← Markus Frohnmaier (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung