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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 24.07.2026 · WP 21 · 21/7311 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7311 21. Wahlperiode 24.07.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 68, 69 Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . 70, 71, 84 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 51 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 72, 73 Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 100 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 14 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 38, 39 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 85 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 80 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 16 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 74 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 17, 81, 87 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Abgeordnete Nummer der Frage Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 47 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 88, 89 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 6 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 2 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 19, 20 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 21, 33 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 55, 94, 95 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 34, 56 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 8 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 67 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 96, 97 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Abgeordnete Nummer der Frage Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 23, 57 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 35, 41, 65 Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 11, 101 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 25, 90 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 12, 59 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 27, 28, 29 Abgeordnete Nummer der Frage Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 83 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 49 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 36, 37, 42, 43 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 91, 92 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98, 99 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Drucksache 21/7311 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 12, 13 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Seite Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 19 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7311 Seite Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Seite Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Drucksache 21/7311 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 65, 66 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 67, 68 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Seite Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 70, 71 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 74 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/7311 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Auf welche Gesamtsumme belaufen sich nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung die aufgrund der Teilnahme des Bundeskanzlers Friedrich Merz mitsamt seiner Ehefrau Charlotte Merz am Wimbledon-Finale am 12. Juli 2026 entstandenen Kosten (bitte die Antwort nach den einzelnen Kostenposten bzw. Kostenarten aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 17. Juli 2026 Die Gesamtkosten sind innerhalb der für die Beantwortung der Schriftlichen Frage vorgesehenen Frist nicht bezifferbar, weil entsprechende Abrechnungen noch nicht erstellt worden sind. Gemäß § 3 des Bundesreisekostengesetzes können entsprechende Kosten bis zu sechs Monate nach dem Anlass geltend gemacht werden. 2. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob durch die Hitzerekorde der Kalenderwoche 26 des Jahres 2026 den aus Bundesmitteln geförderten Kultureinrichtungen Schaden entstanden ist, welcher unmittelbar auf die Hitze zurückzuführen ist (z. B. Veranstaltungsabsagen oder vollständige oder teilweise Zerstörung von Kunstwerken, Instrumenten, Sammlungsgegenständen etc.), und wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um solche Schäden in Zukunft zu verhindern oder einzudämmen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 20. Juli 2026 Der Bundesregierung ist bekannt, dass es in der Kalenderwoche 26 des Jahres 2026 bei einzelnen, aus Bundesmitteln geförderten Kultureinrichtungen zu verkürzten Öffnungszeiten sowie zu Programmänderungen, -verschiebungen und Veranstaltungsabsagen kam. Eine Gesamtübersicht steht der Bundesregierung nicht zur Verfügung und kann, auch mit Blick auf die kurze Antwortfrist, in ihrer Gesamtheit nicht erstellt werden. Dies gilt gleichermaßen für etwaige Hitzeschäden, die an Außen- und Grünanlagen von aus Bundesmitteln geförderten Kultureinrichtungen entstanden sind. 3. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Wie viele Gespräche (in Anwesenheit, telefonisch oder auf anderem Wege) haben nach Kenntnis der Bundesregierung und insbesondere nach Kenntnis des Bundeskanzlers zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin Kai Wegner während des großflächigen Stromausfalls im Südwesten Berlins in der Zeit vom 3. bis zum 7. Januar 2026 stattgefunden (bitte alle Gespräche nach Datum vollständig sowie Art des Gesprächs aufschlüsseln), und hat insbesondere, wie von der Senatsskanzlei von Berlin am 11. Juli 2026 erneut gegenüber der Presse dargelegt, am Abend des 4. Januar 2026, ein Gespräch zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin Kai Wegner stattgefunden (siehe www.tage sspiegel.de/berlin/kanzleramt-und- senatskanzleiwidersprechen-sich-wegner-will-beim-stromausfa ll-mit-merz-telefoniert-haben--der-kanzler-aber-ni cht-15830079.html)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 20. Juli 2026 Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Der Bundeskanzler hat – soweit feststellbar – während der Dauer des fragegegenständlichen Stromausfalls in Berlin im Januar 2026 kein persönliches Gespräch mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin Kai Wegner geführt. 4. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Hat sich die Information des Bundesnachrichtendienstes, dass COVID-19 zu großer Wahrscheinlichkeit aus dem Labor kam, inzwischen bewahrheitet, und wenn nein, welche Frist hat sich die Bundesregierung bezüglich des endgültigen Erkenntnisprozesses zum Ursprung von COVID-19 gesetzt, was ich im Verantwortungsbereich der Bundesregierung sehe, und in welcher Form wird der Souverän über die endgültigen Tatsachen und Hintergründe des Ursprungs informiert werden, was meines Erachtens für eine umfassende politische Willensbildung in einer Demokratie Voraussetzung ist? Antwort des Bundesministers Thorsten Frei vom 22. Juli 2026 Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Gegenstand Ihrer Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes (BND) bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND ziehen. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes so detailliert, dass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf die Arbeitsweisen des BND gezogen werden können. Eine Bekanntgabe dieser Informationen, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, kann dem Schutzbedürfnis somit nicht Rechnung tragen, da bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich wäre. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zum mexikanischen Digitalisierungsmodel von Transport und Logistik Complemento Carta Porte (Spanisch für „Frachtbrief-Ergänzung“, www.ups.com/de/de/supplychain/resources/glossa ry-term/air-waybill), in dem Informationen und zusätzliche Unterlagen, wie die Einzelheiten über den Inhalt einer Sendung, die beteiligten Parteien, den Abholort und das Ziel, die Transportmittel (Land, Bahn, See, Luft) und mehr enthalten sind und die zusätzlich zu allen Comprobante Fiscal Digital por Internet (CFDI, deutsch; per Internet übermittelte Steuer-Informationen) elektronisch übermittelt werden müssen, und zu deren Auswirkung auf die Abwicklung von Importen aus Mexiko und von deutschen Exporten nach Mexiko, gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich Potentiale für das in vollem Umfang funktionierende System als Beispiel für die bis 2027, also nächstes Jahr, angestrebte europäische eFTI-(„Electronic Freight Transport Information“-)Lösung zur digitalen Datenübertragung anstelle von Papierdokumenten im Waren und Güterverkehr, nach der alle EU- Behörden ab dem 9. Juli 2027 verpflichtet sind, elektronische Frachtinformationen zu akzeptieren, wenn diese über zertifizierte Plattformen bereitgestellt werden, und falls ja, welche werden gesehen, und falls nicht, weshalb nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 22. Juli 2026 Nein. 6. Abgeordnete Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche digitalpolitisch relevanten Haushaltsposten, einschließlich teilweise digitaler Titel, wurden im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen (bitte nach Einzelplan auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 21. Juli 2026 Die als Anlage beigefügte tabellarische Übersicht fasst die Ergebnisse der zum Zweck der Beantwortung Ihrer Frage durchgeführten Ressortabfrage zusammen, die sich innerhalb der Frist im Rahmen einer Ressortabfrage ermitteln ließen.1 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7311 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Digitalprojekte und Ausgaben im Zusammenhang mit der Digitalpolitik werden vielfach nicht gesondert ausgewiesen. Daher kann die Vollständigkeit der Angaben nicht gewährleistet werden. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) weist darauf hin, dass die Aufgaben des Ressorts nicht auf Digitalpolitik ausgerichtet sind und die im Rahmen von Digitalisierungsprojekten des Geschäftsbereichs BMVg vorgesehenen Ausgaben daher nicht der gestellten Schriftlichen Frage unterfallen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass alle Titel mit ihren vollen Soll- Ansätzen angegeben sind, auch wenn die Mittel nur teilweise für Maßnahmen mit digitalpolitischem Bezug verwendet werden. 7. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Welche konkreten Bitten, Vergesellschaftung von Wohnungen großer Wohnungskonzerne bundesgesetzlich zu verhindern, erreichten den Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil in den vergangenen Monaten (vgl. https://taz.de/Verbot-vo n-Vergesellschaftungen/!6194273/), und wer waren die drei Investoren, die dem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil mitteilten, Investitionen in Berlin abzuziehen und auf ein solches Gesetz beim „Investoren-Roundtable in Frankfurt“ drängten (https://x.com/TiloJung/status/20741712 01434402996)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 17. Juli 2026 Der Bundesminister der Finanzen führt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben eine Vielzahl von Gesprächen mit unterschiedlichen Akteuren. Dies beinhaltet auch den fachlichen Austausch mit Akteuren zu Themen im Sinne der Fragestellung. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu konkreten Inhalten und Teilnehmenden vertraulich geführter Gespräche mit Dritten. Die Vertraulichkeit solcher Gespräche ist Voraussetzung für einen offenen und vertrauensvollen Austausch und damit für eine sachgerechte Wahrnehmung der Regierungsaufgaben. Die Offenlegung der erbetenen Informationen würde dieses Vertrauensverhältnis beeinträchtigen. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse an der Funktionsfähigkeit der Exekutive wird Ihre Frage daher nicht beantwortet. 8. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der von Bundeskanzler Friedrich Merz am 9. Juli 2026 getroffenen Aussage in seiner Regierungserklärung zugrunde, dass mittlerweile „mehr als 10.000 Beschäftigte im ersten Halbjahr 2026 in den Betrieben von [der Aktivrente] Gebrauch gemacht haben“ (Plenarprotokoll 21/89, S. 10865), und wie viele dieser Beschäftigungsverhältnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Jahresbeginn neu eingegangen bzw. im Stundenumfang ausgeweitet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 20. Juli 2026 Die Angabe greift bereits in der Presse kommunizierte Erkenntnisse eines großen Anbieters von Lohnabrechnungssoftware auf. Dort betrachtet werden die Datenbestände eines Anbieters für das erste Quartal 2026. Auch die der Bundesregierung aus der Wirtschaft sowie von Bürgerinnen und Bürgern vorliegenden Rückmeldungen zeigen, dass die Aktivrente auf ein erhebliches Interesse stößt und in der Praxis positiv aufgenommen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die positive Wirkung fortsetzt. 9. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Prüft die Bundesregierung derzeit die Option, die verpflichtende Einführung der E-Rechnung für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro vom 1. Januar 2027 auf den 1. Januar 2028 zu verschieben, nachdem u. a. der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) auf weiterhin bestehende erhebliche Umsetzungsprobleme, Rechtsunsicherheiten sowie fehlende rechtsverbindliche technische Vorgaben und eine unzureichende Vorlaufzeit für Softwarehersteller und Unternehmen hingewiesen hat, und wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, warum nicht (https://bdi.eu/de/articles/recht-und-steuern/ probleme-mit-der-e-rechnung-trotz-ausstellungspf licht-ab-dem-1-januar-2027)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 21. Juli 2026 Die von Ihnen beschriebene Regelung beruht auf § 27 Absatz 38 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Es obläge daher dem Gesetzgeber, diese Norm zu ändern. Der Bundesregierung sind keine dementsprechenden Überlegungen des Gesetzgebers bekannt. Derzeit muss ein Unternehmer lediglich den Empfang einer E-Rechnung sicherstellen. Für die verpflichtende Ausstellung hat der Gesetzgeber in § 27 Absatz 38 UStG zwei Stufen vorgesehen: • Bis zum 31. Dezember 2027 können alle Unternehmer für ausgeführte Umsätze noch eine sonstige Rechnung ausstellen. • Für kleinere Unternehmer (Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro) und Nutzer abweichender Industriestandards (bestimmte EDI-Verfahren) verlängert sich diese Frist bis zum 31. Dezember 2028. Erst danach ist die Verwendung einer E-Rechnung tatsächlich für alle Unternehmer im B2B-Bereich verpflichtend. Vor dem Hintergrund der langen Übergangsfristen geht die Bundesregierung derzeit davon aus, dass keine Verschiebung der dargestellten Fristen erforderlich ist. Soweit Sie mit Ihrer Frage auf das Gesetzesinitiativrecht der Bundesregierung rekurrieren sollten, ist allgemein darauf hinzuweisen, dass für die Vorbereitung einer Gesetzesänderung eine Abstimmung in der Bundesregierung und letztlich ein Kabinettbeschluss erforderlich wären. Der verfassungsrechtlich verankerte Informationsanspruch des Parlaments wird durch den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung begrenzt. Eine Pflicht zur Beantwortung von Fragen besteht insbesondere nicht, wenn dies zu einem Mitregieren Dritter führen würde. Details zu noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozessen in der Bundesregierung sind nicht vom Auskunftsanspruch des Parlaments umfasst. Der Willensbildungsbildungsprozess in der Bundesregierung, der sich insbesondere auch in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht, gehört zum Kernbereich ihrer exekutiven Eigenverantwortung und ist grundsätzlich nicht ausforschbar (vgl. BVerfGE 147, 50 [99, 138 f.] m. w. N.). 10. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Wie viele Wohneinheiten hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) derzeit in Hamburg für die Bundeswehr bzw. für Angehörige der Bundeswehr angemietet (bitte nach Anzahl der Wohneinheiten und durchschnittlicher Nettomiete aufschlüsseln), und wie haben sich der Bestand sowie die durchschnittliche Nettomiete in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jährlich aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 24. Juli 2026 Nach Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat diese in Hamburg keine Wohnungen für die Bundeswehr oder Bundeswehrangehörige angemietet. Angaben zu den entsprechenden durchschnittlichen Nettomieten sowie zur diesbezüglichen Bestandsentwicklung entfallen insoweit. 11. Abgeordnete Ulrike Schielke- Ziesing (AfD) Welche Bruttogeschossfläche (BGF) nach DIN 277 weist das für das Bundespräsidialamt vorgesehene Ausweichquartier in Berlin-Moabit auf, und wie hoch belaufen sich die dortigen Errichtungskosten von rund 205 Mio. Euro umgerechnet auf den einzelnen Arbeitsplatz? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 24. Juli 2026 Die Bruttogrundfläche (BGF) für den Neubau für Bundesbehörden in der Elisabeth-Abegg-Straße in Berlin Moabit (Interimsunterkunft des Bundespräsidialamtes) beträgt ca. 18.700 m2, die Nutzfläche ca. 9.900 m2. Von der Nutzfläche sind ca. 45 Prozent unmittelbar der Büronutzung des Bundespräsidialamts zuzuordnen und ca. 30 Prozent den Repräsentations- und Veranstaltungsflächen als Amtssitz des Bundespräsidenten, vergleichbar dem Schloss Bellevue. Die weiteren Nutzflächen sind übergeordnete, dienende Funktionsflächen. Daher würde die Umrechnung der Gesamtkosten auf den einzelnen Arbeitsplatz keinen sachgerechten Kennwert ergeben. 12. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Summe hat die Bundesregierung im Einzelplan 09 des Haushaltsentwurfs 2027 für den Untertitel 3 „Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe“ (2026: 2,898 Mio. Euro) im Haushaltstitel 686 06-651 „Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft“ vorgesehen, nachdem der besagte Untertitel 3 im Haushaltsentwurf 2027 nicht mehr gesondert im Haushaltstitel 686 06-651 „Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft“ ausgewiesen ist, und bei welchen konkreten Untertiteln und Projekten kürzt die Bundesregierung im Haushaltstitel 686 06-651 „Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft“, der im Haushaltsentwurf 2027 nur noch 9,865 Mio. Euro vorsiehst und damit 1,795 Mio. Euro weniger als im Haushalt 2026? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 22. Juli 2026 Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 sieht im Titel 0901 68606 „Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft“ einen Ansatz in Höhe von 9.865 T Euro vor. Die Teilansätze der 3 Untertitel stellen sich wie folgt dar: RegE 2027 Haushalt 2026 Differenz Untertitel 1 Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte 7.416.000 € 8.012.000 € –596.000 € Untertitel 2 Förderung der Leistungssteigerung in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft 0 € 750.000 € –750.000 € Untertitel 3 Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe 2.449.000 € 2.898.000 € –449.000 € Die geringeren Ansätze im Vergleich zum Haushalt 2026 sind Folge des Konsolidierungsbedarfs im Haushalt. Zudem gibt es bedarfsgerechte Umschichtungen innerhalb des Einzelplans 09. 13. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Liegen der Bundesregierung Statistiken zur durchschnittlichen Steuer- und Abgabenbelastung einer natürlichen Person mit einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro, 100.000 Euro, 500.000 Euro, 1 Mio. Euro, 10 Mio. Euro, 100 Mio. Euro und 1 Mrd. Euro in Deutschland unter Berücksichtigung der in der jeweiligen Einkommensgruppe durchschnitttypischen Einkommenszusammensetzung aus Gewinn- und Erwerbseinkünften vor, und wenn ja, wie lauten diese, und wenn nicht, für welche Einkommensschwellen- bzw. -gruppen für natürliche Personen mit sehr hohen zu versteuernden Einkommen über 500.000 Euro ermittelt die Bundesregierung vergleichbare Zahlen zur Steuer- und Abgabenbelastung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 20. Juli 2026 Der Bundesregierung liegen keine Statistiken im Sinne der Fragestellung vor. Hintergrund ist unter anderem, dass keine umfassende Gesamtstatistik über alle Einkommensarten natürlicher Personen existiert, aus der sich eine Statistik im Sinne der Fragestellung ableiten ließe, da beispielsweise die Einkommensteuer auf Kapitalerträge für natürliche Personen mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer abgegolten ist. Zur Steuer- und Abgabenbelastung auf Arbeitseinkommen wird auf die OECD-Veröffentlichung „Taxing Wages“ hingewiesen (www.oecd.org/e n/publications/taxing-wages-2026_3a5169ef-en.html). Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 14. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Welche persönlichen, schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Kontakte, wie z. B. Telefonate, Gespräche und Treffen zwischen Mitgliedern der Bundesregierung und ihren Mitarbeitern (inklusive dem Bundeskanzler) und dem Regierenden Bürgermeister Berlins Kai Wegner fanden im Rahmen des Brandanschlags auf das Berliner Stromnetz statt (bitte einzeln auflisten nach Datum und Uhrzeit und auf die neun ersten Kontakte beschränken)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Juli 2026 Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung stehen das Bundeskanzleramt, die Bundesministerien und ihre Geschäftsbereichsbehörden in Kontakt mit einer Vielzahl von Akteuren. In diesem Zusammenhang besteht keine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf Grundlage der in den Ressorts vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Die Beantwortung der Frage wurde auf die Leitungsebene (Bundesminister, beamtete und parlamentarische Staatssekretäre) der Bundesministerien und die des Bundeskanzleramts begrenzt. Vor diesem Hintergrund lauten die fragerelevanten Angaben im Kontext des Brandanschlags auf das Berliner Stromnetz vom 3. Januar 2026 wie folgt: Der Chef des Bundeskanzleramtes hat am Samstag, den 3. Januar 2026, und auch in den folgenden Tagen mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin telefoniert und diesen am Montag, den 12. Januar 2026, zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt empfangen. Es gab einen Telefonkontakt zwischen dem Bundesminister des Innern und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin am 3. Januar 2026. Weitere Telefonkontakte gab es in den darauffolgenden Tagen mit dem Regierenden Bürgermeister und der Berliner Innensenatorin. Es gab zudem einen Telefonkontakt zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin am 3. Januar 2026 nachmittags sowie am 10. Februar 2026 postalisch. 15. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie viele Personen afghanischer Staatsangehörigkeit befinden sich derzeit auf Veranlassung der Bundespolizei in Zurückweisungs-, Zurückschiebungs- oder Abschiebungshaft (https://taz.de/Mig rationspolitik-der-Bundesregierung/!6194406/, bitte nach Abschiebehaftanstalten aufschlüsseln), und bei wie vielen der Inhaftierten handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Menschen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Juli 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich mit Stand vom 10. Juli 2026 sieben afghanische Staatsangehörige auf Grundlage von Beschlüssen der zuständigen Gerichte in Haft, denen ein Antrag der Bundespolizei zu Grunde lag. Die Gerichte haben bei vier Personen Haft zur Sicherung der Zurückweisung sowie bei drei Personen Haft zur Sicherung der Abschiebung erlassen. 16. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann beabsichtigt die Bundesregierung den bereits erstellten Evaluationsbericht zur Implementierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung zu veröffentlichen, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in seiner Antwort vom 18. Mai 2026 auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG- Anfrage) eine Veröffentlichung noch im zweiten Quartal 2026 angekündigt hat (https://fragdenstaa t.de/anfrage/evaluation-behoerdenunabhaengige-a sylverfahrensberatung/#nachricht-1116711)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Juli 2026 Das Forschungszentrum im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat den Bericht zur „Evaluation zur Implementierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung“ am 22. Juli 2026 auf seiner Webseite veröffentlicht, abrufbar unter www.bamf.de/SharedDocs/A nlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb54-evaluation-implementier ung-avb.html. 17. Abgeordnete Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Verwaltungskosten der Beihilfe für privat krankenversicherte Beamtinnen und Beamte in 2025 auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene (bitte jeweils nach Ebenen sowie, soweit möglich, nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. Juli 2026 Soweit die angefragten Daten im Zuständigkeitsbereich der Länder oder der Kommunen liegen, kann die Bundesregierung aus Gründen der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern keine Angaben machen. Die Auskunft beschränkt sich daher auf Daten für den unmittelbaren Bundesbereich. Für diesen Bereich bearbeitet das Bundesverwaltungsamt (BVA) als zentraler Dienstleister des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) etwa 90 Prozent alter Beihilfeanträge in der Bundesverwaltung. Das BVA erbringt die Personaldienstleistung „Beihilfe“ für Bundesbedienstete verschiedener Bundesministerien, Bundesbehörden, Zuwendungsempfänger des Bundes und institutioneller Kunden. Es fallen hierbei Verwaltungskosten an, die sich aus Personal-, Sach- und Gemeinkosten zusammensetzen. Im Jahr 2025 wurde ein Personalkörper von 1.134 Vollzeitäquivalenten in der Beihilfeabteilung des BVA eingesetzt, der sich aus Bundesbeamten und Tarifbeschäftigten zusammensetzt. Gemäß dem für das Jahr 2025 geltenden Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu „Personalkosten, Sachkosten und Kalkulationszinssätze in der Bundesverwaltung für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Kostenberechnungen“ sind im BVA Personaleinzelkosten in Höhe von 106.321.324 Euro angefallen. Diese setzen sich bspw. aus dem steuerpflichtigen Jahresbrutto, Versorgungsbeiträgen bzw. Personalnebenkosten wie dem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung und sonstigen Personalnebenkosten wie Beihilfen und Trennungsgeld zusammen. Hinzuzurechnen sind nach Vorgaben des BMF Sacheinzelkosten in Höhe von 50.541.985 Euro. Diese enthalten Sachkosten für Ausstattungsgegenstände, Verbrauchsmittel und Mietkosten. Die Personal- sowie Sacheinzelkosten enthalten zudem einen Gemeinkostenzuschlag für intern erbrachte Leistungen zentraler Organisationseinheiten wie Justiziariat, Personalmanagement u. ä. 18. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viele Abschiebungen gab es 2026 bis zum 30. Juni, und wie viele davon wurden jeweils durch Mecklenburg-Vorpommern veranlasst? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. Juli 2026 Insgesamt wurden im Zeitraum 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2026 18.939 Personen über Abschiebungen und geförderte Ausreisen aus Deutschland rückgeführt. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind davon im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 9.663 Personen abgeschoben worden. Von Mecklenburg-Vorpommern wurden davon 79 für den erfragten Zeitraum veranlasst. Im o. g. Zeitraum sind 9.276 Personen über das Bund-Länder-Programm „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany“ und „Government Assisted Repatriation Programme“ (REAG/ GARP) gefördert ausgereist. Neben den REAG/GARP-geförderten Ausreisen erfolgen zusätzlich auch über Länderprogramme geförderte Ausreisen. 19. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wo konkret bestehen nach Ansicht der Bundesregierung Schutzlücken in Bezug auf „Anfeindungen und Drohungen“ (www.bundesregierung.de/r esource/blob/2196306/2445592/bc8e5e160d879f0 bdd593121a96a45d2/2026-07-02-koaausschuss-d ata.pdf) gegenüber Behördenmitarbeitenden vor dem Hintergrund der bestehenden Normen zum Schutz personenbezogener Daten bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach § 5 Absatz 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 IFG, und auf welche Evidenzen stützt die Bundesregierung dies? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Juli 2026 Die Gründe für die im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geplante Schwärzung der Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 genannt. Zum einen ist dies die komplexe Bedrohungslage von innen und von außen, d. h. veränderte Rahmenbedingungen durch hybride Bedrohungen und erhöhte Anforderungen an die Resilienz. Die Veröffentlichung von Namen kann dabei ein Einfallstor für gezielte Cyberattacken sein. Zum anderen wurde die derzeit geltende Regelung im IFG zur Offenlegung von Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Grundlage der rechtlichen und tatsächlichen Lageeinschätzung Anfang der 2000er Jahre getroffen; die Situation von damals entspricht nicht mehr der heutigen komplexen Bedrohungslage. Der digitale Strukturwandel mit dem Aufwuchs der sozialen Medien und die gleichzeitig stattfindende Polarisierung der politischen Diskurse können dazu führen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden teilweise massiv im Internet für ihre Dienstausübung unter Namensnennung angefeindet werden oder einer solchen Gefahr ausgesetzt sind. Der präventive Schutz der Beschäftigten der Verwaltung vor Anfeindungen und Bedrohungen muss schon aus Fürsorgegesichtspunkten erfolgen. 20. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Auswirkungen auf investigative Recherchen der Presse und die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns durch zivilgesellschaftliche Organisationen erwartet die Bundesregierung von der im 34-Punkte-Programm „Aufschwung und Beschäftigung“ des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 (www.bundesregierung.de/resource/b lob/2196306/2445592/bc8e5e160d879f0bdd5931 21a96a45d2/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf) angekündigten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes, und inwiefern wurden diese möglichen Folgen bei der Entscheidung über die Reform abgewogen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Juli 2026 Der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 stellt ausdrücklich fest, dass das Recht auf den Zugang zu amtlichen Informationen bei der Weiterentwicklung des IFG gewahrt bleiben soll. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zur konkreten Umsetzung des Beschlusses des Koalitionsausschusses zum IFG ist noch nicht abgeschlossen. Daher kann zu möglichen Auswirkungen keine Aussage getroffen werden. 21. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis wann muss die Reform des Wahlrechts, welche von der Wahlrechtskommission erarbeitet wird, deren Geschäftsstelle im Bundesministerium des Innern angesiedelt ist und der unter anderem der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt und die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig angehören, nach Kenntnis der Bundesregierung spätestens abgeschlossen sein, damit das reformierte Wahlrecht bei der nächsten Bundestagswahl rechtssicher zur Anwendung kommen kann? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Juli 2026 Im Sinne der konkreten Fragestellung besteht keine festgeschriebene Umsetzungsfrist. Entsprechend der Leitlinie II.2.b des Verhaltenskodexes für Wahlen der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) des Europarats sollten die Grundelemente des staatlichen Wahlrechts bis ein Jahr vor einer Wahl nicht mehr verändert werden. Im Übrigen wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/4372 verwiesen. 22. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Wie viele Fälle von politisch motivierter Kriminalität sind der Bundesregierung durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) wegen des Delikts „Volksverhetzung“ (§ 130 des Strafgesetzbuchs) für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 15. Juli 2026 bekannt geworden, in denen die Tathandlung in dem Singen eines Liedes bestand (ungefähre Angaben etwa anhand von Filtern in dem „Pflichtfeld“ der „Sachverhaltsdarstellung“ ausreichend; bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Juli 2026 Eine automatisierte Auswertung der entsprechenden Volksverhetzungsdelikte auf solche, bei denen die Tathandlung in dem „Singen eines Liedes“ bestand, sind in der zentralen Fallzahlendatei zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) des Bundeskriminalamts (BKA) nicht möglich. Auch über eine Sachverhaltsrecherche lassen sich belastbare Fallzahlen zum Begriff „Lied“ nicht generieren, da von dem zu erzielenden Rechercheergebnis neben dem „Singen eines Liedes“ im Sinne der Frage insbesondere unter anderem das Abspielen eines Liedes beziehungsweise die musikalische Unterlegung von Online-Videos mit einem Lied mit umfasst sind. 23. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Antifa eine extremistische Vereinigung darstellt, oder reisen Vertreter des Bundesministeriums des Innern zu der Konferenz in die USA, um die Organisatoren vom Gegenteil zu überzeugen (www.wa shingtonpost.com/national-security/2026/07/09/ru bio-tries-enlist-other-nations-antifa-fight-some-all ies-recoil/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Juli 2026 Die Bundesregierung verweist mit Blick auf ihre Einschätzung von Antifa-Strukturen auf ihre Ausführungen in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 25 des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka auf Bundestagsdrucksache 21/1948. Ergänzend weist die Bundesregierung mit Blick auf die von Ihnen genannte Teilnahme an der Veranstaltung in den USA darauf hin, dass der fachliche Austausch mit ausländischen Partnern zum regulären Arbeitsprozess der Bundesregierung und der Bundessicherheitsbehörden gehört. Der Austausch findet dabei phänomen übergreifend zu einer Vielzahl sicherheitsrelevanter Themenfelder und damit auch dem Linksextremismus/-terrorismus statt. Der Austausch mit ausländischen Partnern dient dabei der Diskussion aktueller Entwicklungen in diesem Themenfeld, der Abbildung von diesbezüglichen Gemeinsamkeiten und Besonderheiten sowie generell der Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Inneren Sicherheit. 24. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Wie viele Personen wurden im Zeitraum von Mai 2024 bis Mai 2025 tatsächlich zurückgeführt, und wie verteilen sich diese Rückführungen auf Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwillige Ausreisen (REAG/GARP)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Juli 2026 Im Zeitraum Mai 2024 bis einschließlich Mai 2025 wurden insgesamt 23.899 Personen abgeschoben. Darunter waren 6.321 Dublin- Überstellungen. Darüber hinaus sind 14.270 Personen über das Bund-Länder- Programm „Reintegration and Emigration Programme for Asylum- Seekers in Germany“ und „Government Assisted Repatriation Programme“ (REAG/GARP) gefördert freiwillig ausgereist. Neben den REAG/ GARP-geförderten freiwilligen Ausreisen erfolgen auch über Länderprogramme geförderte freiwillige Ausreisen. Hinzu kommt noch eine Vielzahl von freiwilligen Ausreisen ohne Förderung. 25. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Wurden in den Ressorts erfasst, wie viele Personen/Mitarbeiter infolge einer Corona-Infektion verstarben, und wenn ja, wie viele waren dies (bitte die Anzahl der Todesfälle insgesamt und anteilig die Corona-Todesfälle nach Ressorts aufschlüsseln), und wenn nein, wie wurde erfasst, in welchem Ausmaß die Bundesregierung und die Bundesverwaltung betroffen waren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. Juli 2026 Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Krankheits- oder Todesursachen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesverwaltung vor. Es ist daher auch nicht möglich, das Ausmaß der Betroffenheit zu erfassen. Bei diesen Daten handelt es sich um besonders schützenswerte Gesundheitsdaten, die nicht erhoben werden dürfen (Artikel 4 Nummer 15 der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO). 26. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Höhe werden im Jahr 2027 Haushaltsreste aus früheren Etats des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für den Aufbau des NSU-Dokumentationszentrums in Nürnberg verwendet (www.nn.de/nuernberg/finanzminister-kli ngbeil-versichert-nurnberg-bekommt-ein-nsu-dok uzentrum-ab-2027-1.15192373), und welche konkreten Umsetzungsschritte plant die Bundesregierung bis Ende 2030 für das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte NSU- Dokumentationszentrum? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Juli 2026 Für das NSU-Dokumentationszentrum sind im Bundeshaushalt 2026 Mittel i. H. v. 8.861.000 Euro veranschlagt (Kapitel 0601, Titel 684 14, Erl. 4). Nach aktueller Planung werden aus diesem Titelansatz im Haushaltsjahr 2026 voraussichtlich Mittel i. H. v. 1.600.000 Euro verausgabt. Da die Ausgaben in diesem Titel übertragbar sind, können die für dieses Vorhaben vorgesehenen Mittel, welche nicht in 2026 verausgabt werden, als Reste aus dem Bundeshaushalt 2026 ins Folgejahr übertragen werden, sodass im Jahr 2027 auf die nicht gebundenen Mittel aus dem Vorjahr zugegriffen werden kann. Eine Bildung von Ausgaberesten aus dem Vorjahr erfolgt allerdings erst nach Beginn des nächsten Haushaltsjahres und bedarf der Zustimmung durch das Bundesministerium der Finanzen. Nach aktuellem Stand könnte im Jahr 2027 für dieses Vorhaben auf voraussichtliche Restmittel i. H. v. bis zu 7.261.000 Euro zurückgegriffen werden, von denen bis zu 1.060.000 Euro bereits auf Grund von Verpflichtungen aus dem Jahr 2026 gebunden sind. Die mittelfristige Finanzplanung sieht für den künftigen, dauerhaften Betrieb des Dokumentationszentrum ab 2028 ff. einen Aufwuchs vor (1.600.000 Euro in 2028, 2.000.000 Euro in 2029, 3.000.000 Euro in 2030). Das Vorhaben „NSU-Dokumentationszentrum“ ist weiterhin Gegenstand hausinterner Beratungen und Ressortabstimmungen. Bereits jetzt setzt die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums des Innern (BMI) erste Arbeitspakete ([Wander-]Ausstellung, digitaler Raum) unter Beteiligung der Betroffenen und Angehörigen der Opfer des NSU konzeptionell um, die nach Errichtung des Dokumentationszentrums diesem zur weiteren Verwendung übergeben werden. Zudem hat die BpB nach enger Abstimmung mit dem BMI den Förderaufruf „Erinnern und Bilden im Kontext des NSU-Komplexes“ für die Jahre 2027 und 2028 veröffentlicht, mit dem Ziel langfristig eine dezentrale Verbundstruktur von Erinnerungs- und Lernorten zum NSU-Komplex aufzubauen. 27. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Wie viele unerlaubte Einreisen wurden an der deutsch-dänischen Grenze im ersten Halbjahr 2026 unmittelbar durch stationäre Kontrollen an Grenzübergängen und wie viele durch mobile Kontrollen im grenznahen Hinterland festgestellt (bitte die Feststellungen jeweils quartalsweise aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Juli 2026 Die nachfolgenden statistischen Daten beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) und beziehen sich auf die Feststellungen der regional zuständigen Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt. Die im Sinne der Fragestellung erbetenen statistischen Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern Grenzübergang Jahr Quartal Anzahl Personen Anzahl Personen 2026 1 6 125 2 3 97 Gesamt 9 222 Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. 28. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Liegen der Bundesregierung empirische Erkenntnisse, Studien oder belastbare Daten vor, die einen „psychologischen, abschreckenden Effekt“ stationärer Grenzkontrollen etwa auf Schleuseraktivitäten oder unerlaubte Einreisen belegen (vgl. entsprechende Äußerungen von Vertretern der Gewerkschaft der Polizei: www.ndr.de/nachrichte n/schleswig-holstein/grenzkontrollen- daenemarksind-sie-wirkungslos-so-sehen-die-zahlen-aus,dae nemark-270.html), und inwieweit bewertet die Bundesregierung einen solchen Effekt als kausal für sicherheitspolitische Entwicklungen und berücksichtigt ihn bei der Ausgestaltung ihrer Grenzkontrollpolitik? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Juli 2026 Dem Bundesministerium des Innern (BMI) liegen keine empirischen Studien oder Daten im Sinne der Fragestellung vor, die einen eigenständigen „psychologischen, abschreckenden Effekt“ vorübergehend wiedereingeführter Binnengrenzkontrollen auf Schleuseraktivitäten oder unerlaubte Einreisen isoliert quantifizieren und nachweisen. Im Sinne der Fragestellung betrachtet das BMI das unerlaubte Migrationsgeschehen auf den Routen irregulärer Migration, die Lage an den Schengen-Außengrenzen und innerhalb des Schengenraums sowie die Situation an den deutschen Binnengrenzen in Deutschland und richtet demnach die Maßnahmen aus. Gemäß der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundepolizei und der vorläufigen Datenlage des Sondermeldedienstes der Bundespolizei, stellte die Bundespolizei in diesem Zusammenhang im Rahmen vorübergehend wiedereingeführter Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Grenzen im Zeitraum von 8. Mai 2025 bis 20. Juli 2026 u. a. 1.606 Schleuser fest. Die intensivierten Binnengrenzkontrollen erzeugen einen nachhaltig bremsenden Effekt auf die Schleusungskriminalität. Ziel des BMI ist, das irreguläre Migrationsgeschehen nachhaltig einzudämmen und zu verhindern sowie die Schleusungskriminalität entschieden zu bekämpfen. Ein etwaiger Abschreckungseffekt lässt sich dabei nicht isoliert kausal bestimmen. 29. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gelungen ist, das von der Danish Emergency Management Agency (DEMA) betriebene dänische Warnsystem an das deutsche Modulare Warnsystem (MoWaS) anzubinden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 21/7052), den Abschluss der laufenden Testphase und die vollständige Bereitstellung der Funktion für die deutschen Grenzregionen, und anhand welcher fachlichen Kriterien und Entscheidungsprozesse wird festgelegt, wann und in welchem Umfang Warnmeldungen aus Dänemark als relevant für das deutsche Grenzgebiet eingestuft und über das MoWaS an die Bevölkerung weitergegeben werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Juli 2026 Seit der Anbindung von DK-Alert bzw. S!RENEN an das Modulare Warnsystem (MoWaS) im Frühjahr 2025 wurden erste CAP (Common Alerting Protocol)-Meldungen aus dem dänischen Feed zu Testzwecken in das MoWaS als „Externe Warnmeldungen“ empfangen. Diese Meldungen können zukünftig von einer MoWaS-Station des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf Knopfdruck in den MoWaS-internen Prozess der Warnmeldungserstellung übernommen werden. Derzeit befindet sich das BBK im engen Austausch mit Dänemark und der „Danish Emergency Management Agency (DEMA)“. Nach den Letzten Gesprächen mit der DEMA im Juni 2026 wurden die aktuellen technischen Spezifikationen – insbesondere das CAP – ausgetauscht, welches die Grundlage für den Austausch von Warnmeldungen ist. Bevor die Funktion vollständig genutzt und ausgerollt werden kann, sind letzte technische Entwicklungen erforderlich, die es ermöglichen, das überlieferte Warngebiet bei Bedarf anzupassen und nachfolgende Aktualisierungen aus Dänemark in die möglicherweise in MoWaS entstandene Warnmeldung zu übernehmen. Diese Arbeiten sind zum Teil in der Umsetzung, können aber aufgrund anderer, priorisierter Entwicklungen noch nicht vollständig terminiert werden. Warnmeldungen aus Dänemark werden in Deutschland nicht unmittelbar veröffentlicht, sondern gehen als „Externe Warnung“ in das MoWaS ein und können für die Veröffentlichung einer eigenen, deutschen Warnmeldung weiterverwendet werden. Die Entscheidung über eine Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Warnerlasse der Länder und der Einschätzung der für die Warnung zuständigen Stelle (Leitstelle, Lagezentrum). Eine Herausforderung besteht darin, dass in Dänemark und Deutschland unterschiedliche Warnstufen verwendet werden, welche beim Austausch von Warnmeldungen für den jeweiligen Partner angepasst werden müssen. Hierzu finden in den nächsten Wochen Gespräche mit der DEMA und den Dienstleistern der beiden Warnsysteme statt, bei denen auch Vorschläge erarbeitet werden sollen, wie eine Georeferenzierung in den Grenzregionen für den Austausch von Warnmeldungen konzeptionell und technisch umgesetzt werden kann. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Abstimmung mit den angrenzenden und bereits informierten Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, bei denen die erarbeiteten Vorschläge vorgestellt und nach gemeinsamer Abstimmung umgesetzt werden. Gemeinsam mit den Ländern wird dann eine Festlegung erfolgen, auf welcher Ebene (Bund, Länder und Kommunen/Kreisfreie Städte) welche Warnmeldungen empfangen werden sollen. Dies wird sowohl für die dänische als auch die deutsche Seite individuell festgelegt, da es unterschiedliche Erlasse und Verfahren im Bereich der Warnung der Bevölkerung gibt. 30. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wird die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union Regelungen zustimmen, die eine verpflichtende Durchleuchtung privater elektronischer Kommunikation oder Eingriffe in Ende-zu- Ende-verschlüsselte Kommunikationsdienste vorsehen, und falls ja, wie begründet sie dies vor dem Hintergrund des Fernmeldegeheimnisses gemäß Artikel 10 des Grundgesetzes? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. Juli 2026 Die Bundesregierung hat im Rahmen der Verhandlungen für eine Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (sog. CSA-Verordnung) der Position des Rates, die im Kern insbesondere die freiwillige Aufdeckung von Missbrauchsdarstellungen und der Kontaktaufnahme zu Kindern beinhaltet, zugestimmt und unterstützt diese auch weiterhin im Rahmen der Trilogverhandlungen. Die Position des Rates enthält keine Aufdeckungsverpflichtungen. Die Bundesregierung behält sich vor, ihre Position im Lichte des Fortgangs der Verhandlungen und neuer Kompromissvorschläge fortzuentwickeln. In den weiteren Trilogverhandlungen wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dauerhafte Regelungen zur Ermöglichung von freiwilligen Aufdeckungen einzuführen und das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich abzuschließen. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 31. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Anträge auf nationale Visa zum Zweck der Forschung oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit wurden in den Jahren 2021 bis einschließlich 2026 jeweils von Staatsangehörigen der Volksrepublik China und der Russischen Föderation gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils abgelehnt, wobei insbesondere Visa im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln nach § 18b, § 18d, § 18g und § 19c Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Verbindung mit § 5 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) einzubeziehen sind (bitte nach Kalenderjahr und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 23. Juli 2026 Das Auswärtige Amt erfasst statistisch nur die Anzahl der abschließend bearbeiteten Anträge. Eine Auswertung, wie viele Anträge in einem bestimmten Zeitraum gestellt wurden, ist daher nicht möglich. Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis einschließlich 30. Juni 2026 wurde die folgende Anzahl von Visumanträgen zu Forschungszwecken chinesischer und russischer Staatsangehöriger bearbeitet: Kalenderjahr Bearbeitete D-Visa zu Forschungszwecken chinesische Staatsangehörige Russische Staatsangehörige 2021 2.147 342 2022 2.108 440 2023 2.436 313 2024 3.273 166 2025 2.627 94 1. HJ. 2026 856 37 Die Auswertung umfasst Visumanträge, die auf Grundlage von § 18d AufenthG und § 19c Absatz 1 AufenthG i. V. m. § 5 BeschV gestellt wurden. Bei den anderen in der Fragestellung genannten Rechtsgrundlagen findet keine statistische Erfassung der vorgesehenen Tätigkeit statt. Eine Auswertung, ob damit Forschungsaufenthalte verbunden sind, ist daher nicht möglich. Die erbetenen Angaben zur Anzahl der abgelehnten Anträge können der als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuften Anlage entnommen werden.2 Zur Begründung der Übermittlung als „VS-NfD“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9236 verwiesen. 2 Das Auswärtige Amt hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 32. Abgeordneter Markus Frohnmaier (AfD) Hat die Bundesregierung den ukrainischen Botschafter in Deutschland aufgrund des laut des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ukrainischen Kriegsverbrechens der Sprengung von Nord Stream einbestellt, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht (vgl. www.generalbunde sanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20 26/Pressemitteilung-vom-02-07-2026.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. Juli 2026 Am 30. Juni 2026 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Anklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erhoben. Die Ergebnisse des gerichtlichen Verfahrens sind abzuwarten. Die Bundesregierung steht grundsätzlich im regelmäßigen, engen Austausch mit der Ukraine auf allen Ebenen. 33. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche bilateralen Treffen auf Botschafterebene oder höher haben seit der Amtsübernahme von Premierminister Péter Magyar zwischen den Vertretern ungarischen Regierung und Vertretern der Bundesregierung stattgefunden, und bei welchen dieser Gespräche wurde der Fall Maja T. thematisiert? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 22. Juli 2026 Seit der Amtsübernahme von Premierminister Péter Magyar gab es folgende Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der ungarischen Regierung und der Bundesregierung: • Bundeskanzler Merz mit Premierminister Magyar Soweit der Bundeskanzler von dem Regierungssprecher begleitet wurde, sind solche Terminbegleitungen nicht gesondert aufgeführt. • Bundesaußenminister Dr. Wadephul mit der ungarischen Außenministerin Orbán • Bundesfinanzminister Klingbeil mit dem ungarischen Finanzminister Kármán • Bundesverteidigungsminister Pistorius mit dem ungarischen Verteidigungsminister Dr. Ruszin-Szendi • Bundesgesundheitsministerin Warken mit dem ungarischen Gesundheitsminister Hegedűs • Bundesjustizministerin Dr. Hubig mit der ungarischen Justizministerin Prof. Dr. Görög • Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung Hartmann mit dem ungarischen Parlamentarischen Staatssekretär und Stellvertretenden Verteidigungsminister Kürtös • Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Schäfer mit dem ungarischen Minister für Soziales und Familie, Kátai-Németh • Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Dr. Steffen mit Staatssekretärin im ungarischen Ministerium für Wirtschaft und Energie, Dr. Fábián und dem Staatssekretär im Ungarischen Finanzministerium, Dr. Kövesdy • Staatssekretär im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dr. Pleyer mit dem ungarischen Minister für Wissenschaft und Technologie Tanács Zudem hatte die deutsche Botschafterin mehrere Termine mit Vertreterinnen und Vertretern der neuen ungarischen Regierung. Der Regierungswechsel in Ungarn hat an der rechtlichen Situation im Fall Maja T. nichts verändert. Für das Verfahren gegen Maja T. ist weiterhin die unabhängige ungarische Justiz zuständig. Das Auswärtige Amt bleibt mit dem Fall befasst. Das Auswärtige Amt und insbesondere die Botschaft Budapest betreut Maja T. auch weiterhin konsularisch. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu den Inhalten vertraulicher Gespräche. 34. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Berichte über die mutmaßliche Tötung von Straßenhunden in Marokko im Zusammenhang mit den Vorbereitungen auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2030 (www.focu s.de/panorama/millionen-tiere-sollen-fuer-fussbal l-wm-2030-in-marokko-sterben_799bd9a3-7b26- 4fd6-8edd-d77b3e855e02.html) gegenüber der marokkanischen Regierung oder in Gremien der Weltorganisation für Tiergesundheit thematisiert, und wenn nein, weshalb nicht, obwohl Deutschland und Marokko die dort beschlossenen Standards zum tierschutzgerechten Management von Hundepopulationen mittragen (www.woah.org/e n/what-we-do/standards/codes-and-manuals/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 22. Juli 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 45 der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer auf Bundestagsdrucksache 21/6244. 35. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Wie viele Kriegsteilnehmer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit ständigem Aufenthalt in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Stand im Ukrainekrieg auf Seiten der Ukraine getötet worden (www.tagessch au.de/inland/gesellschaft/ukraine-krieg-freiwillig e-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. Juli 2026 Der Bundesregierung liegen keine eigenen, gesicherten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 36. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren fristgemäß bis zum 7. Dezember 2026 zu kündigen und die damit Verbundene Übernahme der Grundsteuer für das Russische Haus in Berlin zu streichen, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 21. Juli 2026 Die Bundesregierung evaluiert fortlaufend, inwiefern das in der Fragestellung genannte Abkommen vom 4. Februar 2011 über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren – ebenso wie andere im bilateralen Verhältnis zur Russischen Föderation gültige Abkommen – weiter im deutschen außenpolitischen Interesse ist. Das in der Fragestellung genannte Abkommen enthält keine Regelung zur Übernahme der Grundsteuer für das Russische Haus in Berlin durch die Bundesregierung, weshalb eine Kündigung hierauf keinen Einfluss hätte. 37. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie oft wurde die Bundesregierung vom Russischen Haus in Berlin seit 2022 gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren über die Veranstaltungsplanung des Hauses informiert, und hat die Bundesregierung im Zuge dessen auf die damit verbundenen Sanktionsverstöße hingewiesen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 21. Juli 2026 Die Bundesregierung hat nach Ausbruch des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ihre Kontakte zu Regierungsvertretern der Russischen Föderation erheblich eingeschränkt. Eine regelmäßige Information der Informationszentren über geplante Veranstaltungen im Gastland fand seit dem 24. Februar 2022 nicht statt. Die Bundesregierung beobachtet die Aktivitäten des Russischen Hauses für Wissenschaft und Kultur, einschließlich der veröffentlichten Veranstaltungsankündigungen und sonstigen öffentlich zugängigen Informationen, fortlaufend. Die Verfolgung von strafrechtlich relevanten Sanktionsverstößen obliegt den zuständigen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 38. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Wie stellte sich die Arbeitsbelastung in intensiven Projekt- und Softwareentwicklungsphasen in den Jahren 2024, 2025 sowie im laufenden Jahr bei den IT-Dienstleistern des Bundes (ITZBund, BWI GmbH) dar (bitte die jeweiligen Überstunden bzw. Mehrarbeitsstunden pro Kopf und Quartal auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 23. Juli 2026 Die erfragten Informationen im Sinne der Fragestellung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Quartal Überstunden bzw. Mehrarbeit pro Kopf (im Durchschnitt) BWI GmbH Überstunden bzw. Mehrarbeit pro Kopf (im Durchschnitt) ITZBund 2024 Q1 0,37 9,00 2024 Q2 0,29 9,36 2024 Q3 0,38 9,09 2024 Q4 0,91 8,92 2025 Q1 0,90 8,63 2025 Q2 0,42 7,96 2025 Q3 0,39 8,17 2025 Q4 0,32 7,85 2026 Q1 0,34 7,99 2026 Q2 0,40 7,96 39. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung den parallelen Aufbau des nationalen SATcomBW-4- Satellitensystems und der Beteiligung an der europäischen Konstellation IRIS2, und inwiefern würde die geplante Exklusivreservierung des 2-GHz- Frequenzbands für das IRIS2-System die Nutzbarkeit von SATcomBW 4 einschränken (https://germany. representation.ec.europa.eu/nachrichten-und-vera nstaltungen/pressemitteilungen/frequenznutzung-f ur-mobile-satellitendienste-eu-kommission-schlag t-neues-auswahlverfahren-vor-2026-05-27_de)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 22. Juli 2026 Es besteht keine Konkurrenzsituation zwischen der Satellitenkommunikation der Bundeswehr und dem europäischen Projekt IRIS2. Eine Einschränkung im Sinne der Fragestellung ist nicht zu erwarten. 40. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Um welche acht Verträge zur Vorhaltung von Logistik- und Dienstleistungskapazitäten handelt es sich konkret, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 74 auf Bundestagsdrucksache 21/7052 genannt hat, und wie schlüsseln sich diese jeweils nach Vertragsgegenstand, Laufzeit und Vertragsvolumen auf? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 22. Juli 2026 Die Beantwortung Ihrer Frage kann hinsichtlich des Vertragsgegenstands und der jeweiligen Laufzeit nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.3 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage wäre nachteilig für die Bundesrepublik Deutschland. Sie würde Informationen enthalten, die Rückschlüsse darauf zuließen, auf welche strategischen Szenarien die Bundeswehr sich für den Fall der Landes- und Bündnisverteidigung einstellt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen zu den Vertragsvolumina kann nicht erfolgen. Gegenstand Ihrer Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt in diesem konkreten Fall die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen würden die Verlegefähigkeiten der Bundeswehr im Fall der Landes- und Bündnisverteidigung offengelegt werden. Aus den Volumina lässt sich das Kräftedispositiv für eine Verlegung deutscher Kräfte ableiten, was wiederum eine Ableitung der Lage der Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr aktuell und künftig zuließe. Da- 3 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. her hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Es wird auf die als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestufte Anlage verwiesen. 41. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Wie hoch sind die Kosten, die durch das Kampfjet-Projekt FCAS bisher für den deutschen Steuerzahler entstanden sind (www.tagesschau.de/ausla nd/europa/fcas-kampfjet-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 22. Juli 2026 Die Beantwortung Ihrer Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.4 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf Ihrer Frage würde Informationen beinhalten, deren Veröffentlichung den Absprachen mit den Partnern des trinationalen Programms widerspräche und damit nachteilig für die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und die Zusammenarbeit mit anderen Nationen sein könnte. 4 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 42. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie möchte die Bundesregierung den gebotenen Schutz der Schweinswale und Robben mit der Notwendigkeit, zu Übungszwecken der Minentaucher häufiger als bislang Minen kontrolliert sprengen zu können, besser in Einklang bringen (z. B. mit standardmäßigen Sprengplatz oder einem erhöhten Einsatz von Blasenschleiern)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 24. Juli 2026 Die im Rahmen kontrollierter Sprengungen zu Übungszwecken zur Anwendung kommenden Schutzmaßnahmen werden vor jeder Sprengung mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt und festgelegt. Gängige Schutzmaßnahmen sind hierbei die Verwendung von doppelten Blasenschleiern, um durch Dämpfung des entstehenden Schalldruckes den Schädigungsradius bei Unterwassersprengungen zu minimieren, und die Durchführung lokaler Vergrämungsmaßnahmen, um unter anderem Schweinswale und Robben vor den Sprengungen wirksam aus dem möglichen Schädigungsradius zu vertreiben. Die Möglichkeit der Einrichtung von naturschutzgerechten Unterwassersprengplätzen wird derzeit wissenschaftlich untersucht. 43. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Zulagen- und Prämienerhöhung plant das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) für die Minentaucher der deutschen Marine im Rahmen der Erschwerniszulagenverordnung, um ihre stets lebensgefährlichen Einsätze besser zu würdigen und um bessere Anreize für die dringend benötigte Personalgewinnung zu schaffen, und ab wann sollte nach Planungen des BMVg ein angepasstes Zulagen- und Prämiensystem in Kraft treten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 24. Juli 2026 Das Bundesministerium der Verteidigung setzt sich für eine inflationsbedingte Anpassung aller Zulagenbeträge ein. Zur Umsetzung bedarf es einer Änderung der Erschwerniszulagenverordnung, für die das Bundesministerium des Innern federführend ist. Prämien zur Personalgewinnung und -bindung können nach den §§ 43, 44 des Bundesbesoldungsgesetzes (BbesG) gewährt werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 44. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Warum ist die Bundesregierung noch nicht aktiv geworden in Anbetracht der Tatsache, dass die Gasspeicherbefüllung für den Winter schleppend verläuft und die Gasspeicher in Deutschland derzeit mit knapp 44 Prozent deutlich schlechter gefüllt sind als im EU-Durchschnitt (vgl. Tagesspiegel Background „Niedriger Füllstand macht Deutschland zur „Schwachstelle“ der EU“ vom 13. Juli 2026), und warum weist die Bundesregierung nicht etwa jetzt im Sommer, wo die Preise annehmbar günstiger sind als im Winter, den staatlich kontrollierten Gashändler SEFE Securing Energy for Europe GmbH oder den Marktgebietsverantwortlichen für den deutschen Gasmarkt, die Trading Hub Europe GmbH, an, die Befüllung der nicht gebuchten Restkapazitäten der Erdgasspeicher vorzunehmen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Juli 2026 Die deutschen und europäischen Gasspeicher sind jahreszeitgemäß ausreichend gefüllt. Aktuell wurden bereits etwa 74 Prozent der deutschen Speicherkapazitäten für den nächsten Winter von Gashändlern gebucht und der Füllstand lag am 16. Juli bei 44,86 Prozent, sodass der im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angestrebte durchschnittliche Füllstand von 70 Prozent erreicht werden kann. Die Wintervorsorge liegt in der Verantwortung der Händler, Lieferanten und Versorger, die ihre privaten, vertraglichen Lieferverpflichtungen gegenüber ihren Kunden gegen Preis- und Mengenrisiken absichern müssen. Dazu stehen ihnen neben Speichern eben auch Importverträge (Pipeline und Flüssigerdgas – LNG) sowie Termingeschäfte und der Spotmarkt zur Verfügung. Darüber hinaus hat Deutschland in den letzten Jahren durch den Aufbau der LNG-Importinfrastruktur zusätzliche Flexibilität gewonnen, wodurch der Speicherbedarf gesunken ist. Zudem ist der Gasverbrauch in Deutschland allgemein zurückgegangen. Daher sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, Maßnahmen zur Speicherbefüllung zu ergreifen (§§ 35a ff. EnWG). Die Füllstände in den Mitgliedstaaten weichen stark voneinander ab. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Manche Mitgliedstaaten verfügen über geringere Speicherkapazitäten, die sich vergleichsweise schnell befüllen lassen. Beispielsweise verfügen Belgien, Dänemark, Luxemburg, Polen und Tschechien gemeinsam nur über etwa 80 Prozent der deutschen Speicherkapazitäten. In anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich und Italien wird der Gasspeichermarkt mit über 1 Mrd. Euro jährlich stark subventioniert. 45. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Welche Fördermittel, Zuschüsse, Investitionsbeihilfen, Darlehen, Bürgschaften oder sonstigen finanziellen Unterstützungsleistungen des Bundes wurden der Volkswagen Sachsen GmbH seit 1990 gewährt, und welche Mittel des Bundes wurden direkt für die folgenden Standorte bereitgestellt: Fahrzeugwerk Zwickau, Volkswagen Bildungsinstitut Zwickau, Motorenwerk Chemnitz, Gläserne Manufaktur Dresden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Juli 2026 Im Rahmen der verfügbaren Zeit konnten die nachfolgenden Zuwendungen an die Volkswagen Sachsen GmbH recherchiert werden. Aus den folgenden Förderprogrammen gingen Zuwendungen an die Volkswagen-Bildungsinstitut GmbH: • BMBFSFJ-Programm: ○ Digitale Medien in der beruflichen Bildung • BMFTR-Programm: ○ Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen. Aus den folgenden Förderprogrammen gingen Zuwendungen an die Volkswagen Sachsen GmbH – Motorenwerk Chemnitz: • BMFTR-Programm: ○ IKT 2020 – Forschung für Innovationen ○ Qualitätssicherung ○ Forschung für die Produktion von morgen. Aus den folgenden Förderprogrammen gingen Zuwendungen an die Volkswagen Sachsen GmbH – Zwickau: • BMWE-Programm: ○ Aufbau einer Ladeinfrastruktur für den internen Pendler- und Kundenverkehr • BMFTR-Programm: ○ IKT für Elektromobilität. Darüber hinaus hat die VW Sachsen GmbH an den Standorten Dresden, Chemnitz und Zwickau Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten. 46. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Welche Kosten für Aufbau, Einkauf und Einspeicherung der staatlichen Erdgasreserve zur Verwendung in Krisenfälle werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ab dem Jahr 2027 eingeplant (Quellen: Medienberichte unter deren Bezugnahme auf das BMWE, z. B. www.spiegel.de/wirtschaft/gasreser ve-regierung-plant-strategische-vorraete-finanzier t-von-verbrauchern-a-226712e6-85be-42b3-bb35- 6b32f3865b66 u. a.), und in welcher Höhe bzw. mit welchem Anteil an den Gesamtkosten sollen diese sodann den Gasverbrauchern durch eine gemäß der o. g. Berichterstattung festzusetzende Umlage auferlegt werden (bitte die Gesamtkosten bzw. die anteilig von Gasverbrauchern mittels Umlage zu tragenden Kosten nach den Jahren 2027, 2028, 2029 gliedern)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Juli 2026 Die Bundesregierung plant den Aufbau einer Gasreserve zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und bereitet einen Gesetzentwurf vor. Die Höhe der Kosten hängt von der Ausgestaltung der Regelung ab, unter anderem von dem Umfang und der Art der Finanzierung der Reserve. Die Kosten werden auch von den Marktverhältnissen in den nächsten Jahren beeinflusst (unter anderem von Kosten für Speicherkapazitäten und von den Einkaufspreisen für Gas). Detaillierte Aussagen über mögliche Kosten sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 47. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch war im Rahmen des Investitionsgarantieprogramms des Bundes in den Haushaltsjahren 2000 bis einschließlich 2025 jeweils der Saldo aus den Einnahmen des Bundes aus Bearbeitungsgebühren, Garantieentgelten, Rückflüssen aus Regress und Verwertung sowie sonstigen Einnahmen und den an Garantienehmer geleisteten Entschädigungszahlungen, und wie hoch war die dem Programm unmittelbar zurechenbare Vergütung des mit der Geschäftsführung des Programms beauftragten Mandatars im Zeitraum von 2017 bis einschließlich 2025 insgesamt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 18. Juli 2026 Der Gesamtsaldo aus den Einnahmen des Bundes aus Bearbeitungsgebühren, Garantieentgelten, Rückflüssen aus Regress und Verwertung sowie sonstigen Einnahmen und den an Garantienehmer geleisteten Entschädigungszahlungen aus den Investitionsgarantien ist in der beigefügten Tabelle ausgewiesen. Gesamtsaldo aus Einnahmen des Bundes aus Bearbeitungsgebühren, Garantieentgelten, Rückflüssen aus Regress und Verwertung sowie sonstigen Einnahmen und den an Garantienehmer geleisteten Entschädigungszahlungen Jahr Gesamtsaldo (in Mio. EUR) 2000     43,20 2001     53,40 2002     53,90 2003     48,10 2004     49,50 2005     48,90 2006     48,70 2007     56,40 2008      5,90 2009     67,80 2010     78,40 2011     99,50 2012     99,50 2013    107,01 2014    110,70 2015    123,90 2016    159,40 2017    –22,84 2018     –6,66 2019    127,42 2020    102,50 2021     99,50 2022    108,20 2023     41,60 2024     77,50 2025 --2.188,301 1 Resultiert im Wesentlichen aus Entschädigungen für enteignungsgleiche Eingriffe in abgesicherte Investitionen in der Russischen Föderation auf der Grundlage von Investitionsgarantien, die in den Jahren 2006, 2009 und 2016 übernommen wurden. Die Vergütung für das Jahr 2017 erfolgte noch für das Gesamtkonsortium, das die drei Förderinstrumente Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite betreut hatte. Vor der Trennung ist eine aussagekräftige Vergütungsgröße für das Mandat Investitionsgarantien des Bundes nicht ausweisbar. Aus diesem Grund wird nachfolgend die angefragte Vergütungshöhe ab dem Jahr 2018 bis 2025 aufgezeigt. Mandatar Vergütung* 2018 10.287.679,48 € 2019 10.723.385,14 € 2020  9.204.928,41 € 2021  8.848.117,78 € 2022  9.275.676,28 € 2023  9.607.681,76 € 2024  9.241.597,81 € 2025  9.217.885,46 € Summe 76.406.952,12 € * zzgl. USt. 48. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welcher durchschnittliche PUE-Wert, gewichtet nach Kapazität, ergibt sich aus den im Energieeffizienzregister für Rechenzentren für das Jahr 2025 gemeldeten Daten? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Juli 2026 Mit Datenstand 6. Juli 2026 ergibt sich aus den beim Energieeffizienzregister für Rechenzentren gemeldeten Daten für das Berichtsjahr 2025 ein nach der Nennanschlussleistung der Informationstechnik gewichteter durchschnittlicher PUE-Wert in Höhe von 1,49. Hinweis: Die Daten wurden entsprechend von den Betreibern der Rechenzentren gemeldet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat keine umfassenden Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. 49. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann plant die Bundesregierung den angekündigten Mechanismus zur Risikoabsicherung von Power Purchase Agreement (PPA) umzusetzen (siehe https://background.tagesspiegel.de/energie- und-klima/briefing/wirtschaftsministerium-will-p pa-risiken-absichern), und wie soll dieser in seinen Details ausgestaltet sein? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Juli 2026 Die Bundesregierung unterstützt den marktgetriebenen Ausbau erneuerbarer Energien durch die Stärkung von Erneuerbare-Energien-Projekten mit Stromdirektlieferverträge (Power Purchase Agreements – PPAs). Um hierfür die Rahmenbedingungen zu verbessern, hat die KfW gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bereits ein erstes Programm für eine zinsverbilligte Kreditfinanzierung erarbeitet. Das Kreditprogramm „Erneuerbare Energien – Plus“ (Kredit-Nummer 570) der KfW ist bereits im Juni 2026 erfolgreich gestartet. Durch eine Zinsverbilligung werden dabei Erneuerbare- Energie-Projekten außerhalb der Förderung durch das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG), insb. PPA-Projekten, bessere Finanzierungsbedingungen ermöglicht. Detaillierte Informationen zu dem Programm finden sich auf der Internetseite der KfW: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unte rnehmen/Energie-und-Umwelt/F%c3%b6rderprodukte/Erneuerbare-Ene rgien-%e2%80%93-Plus-(570-571). Als Teil der Energiesäule des Deutschlandfonds hat die Bundesregierung im Dezember 2025 gemeinsam mit der KfW zudem einen zinsverbilligten KfW-Kredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien und Speichern mit einer bundesgarantierten Risikoentlastung für die durchleitenden Banken angekündigt. Das Faktenblatt zum Deutschlandfonds ist abrufbar unter: www.kfw.de/Press e-Newsroom/Aktuelles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandfonds_Fakte nblatt_171225_final.pdf Die KfW arbeitet derzeit gemeinsam mit dem BMWE und dem BMF intensiv an dem Kreditprogramm „Erneuerbare Energien – Plus mit Haftungsfreistellung“ (Kredit-Nummer 571) in der Energiesäule des Deutschlandfonds. Die Einführung ist bereits für den Herbst 2026 geplant. Das Programm soll neben der Zinsverbilligung auch eine 50- prozentige Haftungsfreistellung der durchleitenden Finanzierungspartner der KfW vorsehen. Die Haftungsfreistellung erhöht den Finanzierungsspielraum der Geschäftsbanken, da sich der Eigenmittelbedarf verringert. Damit können auch Projekte eine Finanzierung erhalten, bei denen die Banken ohne eine Haftungsfreistellung Zurückhaltung üben würden. Informationen über Fortschritte des Deutschlandfonds, u. a. zur Stärkung der Investitionen in die Energieinfrastruktur sind abrufbar unter: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilunge n/2026/07/20260715-deutschlandfonds.html. 50. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche neuen Gaslieferverträge mit einer Laufzeit über den 1. Januar 2027 hinaus haben die staatseigene Konzerne Uniper und SEFE ab dem 1. Januar 2024 abgeschlossen, und war die Aussage von dem Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider im Plenum des Deutschen Bundestages am 9. Juli 2026 („Im Übrigen werden wir in den nächsten Tagen und Wochen auch sehen, dass weitere größere Verträge geschlossen werden können im Rahmen der Methanverordnung.“, Plenarprotokoll 21/88) ein Hinweis darauf, dass es zurzeit Verhandlungen der Staatsunternehmen über weitere Gaslieferverträge über den 1. Januar 2027 hinaus gibt (wenn ja, bitte Details zum Verhandlungsstand, anvisierte Laufzeit, Verhandlungspartner und Liefervolumen angeben), und wenn nein, was sind die Hintergründe der Aussage von Carsten Schneider? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Juli 2026 Uniper und SEFE haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 folgende neuen Gaslieferverträge mit einer Laufzeit über den 1. Januar 2027 hinaus abgeschlossen: • Uniper mit den Unternehmen Tourmaline, Woodside Singapore Ltd., Woodside Louisianna LLC, ConocoPhillips, OMV Petrom und Vermilion. • SEFE mit den Unternehmen Equinor, ConocoPhilipps, SOCAR, Oman LNG, Southern Energy, Adnoc und Venture Global LNG. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 51. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ berichtete Speicherung und Nutzung historischer Verbraucher- und Bonitätsdaten durch die SCHU- FA Holding AG (www.tagesschau.de/investigativ/ ndr/schufa-verbraucher-daten-100.html), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Betroffene ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (insbesondere Auskunfts- und Informationsrechte sowie Recht auf Löschung bzw. „Recht auf Vergessenwerden“) wirksam wahrnehmen können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 23. Juli 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine über öffentlich verfügbare Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor. Anforderungen an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Auskunfteien richten sich nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz. Für die Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzrechts sind die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder zuständig, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden sind. Gemäß Artikel 58 DSGVO besitzen sie weitreichende Kontroll- und Untersuchungsbefugnisse, um Verstöße zu erkennen und zu ahnden. Laut Presseberichterstattung prüft die für die SCHUFA zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) seit Frühjahr 2025 den Vorgang. Das Verfahren sei aber noch nicht abgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger können sich grundsätzlich kostenfrei bei den Datenschutzaufsichtsbehörden beschweren, falls sie den Eindruck haben, dass durch eine Auskunftei Regeln des Datenschutzes verletzt wurden. 52. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Wann erhielt der Bundeskanzler Kenntnis über die beabsichtigte Inanspruchnahme einer im Ausland durchgeführten und in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verbotenen Leihmutterschaft durch den Bundestagsabgeordneten Jens Spahn (www.welt.de/politik/deutschland/arti cle6a57953ab471d7a3ad0a323d/cdu-fraktionsvor sitzender-jens-spahn-und-sein-ehemann-sind-elter n-geworden.html), und welche rechtspolitischen oder gesetzgeberischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass deutsche Staatsbürger das inländische Verbot der Leihmutterschaft durch die Inanspruchnahme von entsprechenden Angeboten im Ausland umgehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 24. Juli 2026 Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Änderung der in Deutschland bestehenden Gesetzeslage. Der Bundeskanzler wurde über die Absicht zur Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft im Ausland durch Jens Spahn, Mitglied des Deutschen Bundestages, nicht vorab in Kenntnis gesetzt. Über dessen Elternschaft wurde er in der 28. Kalenderwoche informiert. 53. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesgerichtshof im ersten Halbjahr 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eingeleitet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. Juli 2026 Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) insgesamt 129 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, fünf Verfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus, sechs Verfahren mit Bezug zum Linksextremismus und 34 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum auslandsbezogenen Extremismus neu eingeleitet. Die Verfahren in Bezug auf islamistischen Terrorismus betreffen überwiegend Auslandstaten im Zusammenhang mit der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat und weisen Bezüge zu Syrien sowie Irak auf. Der Großteil der Verfahren wurde wegen minderer Bedeutung an die Landesstaatsanwaltschaften abgegeben, sofern die Verfahren nicht insbesondere nach § 153c der Strafprozessordnung (StPO – Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten) oder mangels Tatnachweises nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wurden. Hinsichtlich des Vergleichs mit den Verfahrenszahlen im Vorjahreszeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2025 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/918 verwiesen. Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des GBA, wobei der Begriff des auslandsbezogenen Extremismus den internationalen-nichtislamistischen Terrorismus und auch die Bereiche des internationalen Links- und Rechtsextremismus umfasst. Nicht erfasst sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren. Hierzu erteilt die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des Parlaments hinter die ebenso berechtigten Interessen an einer effektiven Strafverfolgung zurück. 54. Abgeordneter Luke Hoß (Die Linke) Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf betreffend den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Strafverfahren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 22. Juli 2026 In Deutschland gelten die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz [KI] – nachfolgend KI-VO) unmittelbar. Die KI-VO stellt an die Qualität von KI-Systemen zahlreiche Anforderungen. Dies betrifft insbesondere deren Transparenz und Nachvollziehbarkeit, Data-Governance, Cybersicherheit, Grundrechte- Folgenabschätzungen und Konformitätsbewertungsverfahren. Auch darf der Einsatz künstlicher Intelligenz Richter nicht ersetzen und die endgültige Entscheidungsfindung muss eine von Menschen gesteuerte Tätigkeit bleiben. Mit Blick auf den Datenschutz stellt Artikel 2 Absatz 7 KI-VO klar, dass die Rechtsvorschriften der Union zum Schutz personenbezogener Daten (Verordnung (EU) 2016/679 beziehungsweise (EU) 2018/1725 oder die Richtlinie 2002/58/EG beziehungsweise (EU) 2016/680) unberührt bleiben und daher auch beim Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz zu beachten sind. Darüber hinaus gehender allgemeiner Regelungsbedarf für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Strafverfahren wird gegenwärtig nicht gesehen. Die Bundesregierung beobachtet jedoch die dynamischen Entwicklungen im Bereich der KI und prüft kontinuierlich, ob sich hieraus zusätzlicher Regelungsbedarf ergibt. 55. Abgeordnete Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die geltende Rechtslage zum sogenannten Containern vor dem Hintergrund der Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung, und plant sie gesetzgeberische Maßnahmen, um das Containern rechtlich zu erleichtern oder zu entkriminalisieren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 24. Juli 2026 Die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Der Koalitionsvertrag der sie tragenden Parteien sieht insoweit die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen vor (vergleiche Zeilen 1296 folgend). Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung wird an die Vorgaben der novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie angepasst und kontinuierlich weiterentwickelt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/678 verwiesen. 56. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den aktuellen Stand der strafrechtlichen Aufarbeitung von Straftaten deutscher Staatsangehöriger vor, die sich während der Kriege im ehemaligen Jugoslawien als Söldner an den Kampfhandlungen beteiligt haben, insbesondere hinsichtlich Ermittlungs-, Anklage- und Strafverfahren wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder sonstigen schweren Straftaten, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtlichen Konsequenzen für die Personen, die sich an den Kampfhandlungen beteiligt haben und die allen Erkenntnissen nach einen rechtsextremistischen Hintergrund haben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/818)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 22. Juli 2026 Obwohl die geschilderten Sachverhalte sich unterscheiden, kann im Hinblick auf die strafrechtliche Aufarbeitung auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6602 verwiesen werden. Ebenso wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5697 mit der Anmerkung verwiesen, dass „Söldner“ kein Kriterium ist, das in den Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof geführt wird. Hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der oben genannten Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen. 57. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welcher Begründung treibt die Bundesregierung trotz der laufenden und intensiven Diskussion auf Ebene der Europäischen Union weiterhin eine Regelung zur Speicherung von IP- Adressdaten und Portnummern inklusive einer 3- monatigen Speicherfrist, die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, voran, und welche konkreten Vorschläge, beispielsweise mit Blick auf die Dauer der Speicherungen, hat die EU-Kommission in ihrem kürzlich übermittelten, zweiseitigen Papier gemacht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. Juli 2026 Ein Zuwarten auf einen etwaigen europäischen Rechtsakt kommt aus Sicht der Bundesregierung nicht in Betracht. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2025 ein Folgenabschätzungsverfahren zum Thema Vorratsdatenspeicherung durchgeführt. Sie hat die Endfassung zum Ende des ersten Quartals 2026 angekündigt; bislang liegt sie jedoch nicht vor. In den meisten EU-Mitgliedstaaten ist eine vorsorgliche IP- Adressspeicherung bereits verpflichtend. Aus Sicht der Bundesregierung ist es nötig, dieses Instrument für eine effektive Strafverfolgung zügig auch in Deutschland zu schaffen. Ein Zuwarten ist nach Auffassung der Bundesregierung auch nicht erforderlich. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 30. April 2024 (Rechtssache C-470/21, Quadrature du Net II – Hadopi) klare Vorgaben dazu gemacht, unter welchen Voraussetzungen eine IP- Adressspeicherung zulässig ist. Die Bundesregierung sieht im Übrigen weder „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ noch europarechtliche Risiken. Auf die eingehende Begründung des Gesetzentwurfs (zuverfassungsrechtlichen Aspekten insbesondere Bundestagsdrucksache 21/6581, Seite 42 und 58 folgend, zur europarechtlichen Dimension Seite 56 und 58 folgend) wird verwiesen. Die Europäische Kommission hat lediglich mögliche Bausteine für einen Rechtsakt zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt, die von der Bundesregierung derzeit noch geprüft werden. 58. Abgeordneter Bodo Ramelow (Die Linke) Sind für die §§ 54 und 54a des Genossenschaftsgesetzes (GenG) im laufenden Gesetzgebungsverfahren „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ neben der Ergänzung eines weiteren Satzes nach § 54a Absatz 1 Satz 3 weitere Änderungen geplant, und wenn nein, warum hält die Bundesregierung weiterhin an der Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband nach § 54 GenG fest? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 22. Juli 2026 Der am 15. Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform enthält keine Änderung des § 54 des Genossenschaftsgesetzes. Gegen eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft sprechen gewichtige Argumente. Beispielsweise ist davon auszugehen, dass die Geschäftsführungsprüfung, die dem Schutz der Genossenschaftsmitglieder und der Gläubiger dient, wirksamer durch im Genossenschaftsbereich spezialisierte Prüfer vorgenommen wird. Im Übrigen haben die Gründe, mit denen auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss von 19. Januar 2001 (1 BVR 1759/91) die Pflichtmitgliedschaft gerechtfertigt und eine Verfassungsbeschwerde gegen die Pflichtmitgliedschaft nicht zur Entscheidung angenommen hat, aus Sicht der Bundesregierung weiterhin Bestand. 59. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des EU- Vertragsverletzungsverfahrens zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge, die die EU-Kommission bereits Ende Januar 2026 gegen Deutschland eingeleitet hat, nachdem Deutschland die Richtlinie nicht wie gefordert bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umgesetzt hat (vgl. https://ec.europa.eu/co mmission/presscorner/detail/de/inf_26_115; bitte auch die Reaktion der EU-Kommission auf die von mir vermutete Bitte der Bundesregierung um Einstellung des Verfahrens wiedergeben), und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Umsetzung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG), das sich seit dem 13. Mai 2026 im Vermittlungsausschuss befindet und den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten nach den Vorgaben der o. g. Richtlinie sicherstellen soll (vgl. www.bundesrat.de/DE/plenum/bund esrat-kompakt/26/1065/1065-pk.html#top-86)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 20. Juli 2026 Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität vom 12. Mai 2026 wurde am 18. Mai 2026 verkündet. Dies hat die Bundesregierung mit Schreiben vom 29. Mai 2026 der EU- Kommission mitgeteilt. Eine Reaktion der EU-Kommission ist bislang nicht bekannt und bleibt abzuwarten. Den Abschluss des Vermittlungsverfahrens zum Schuldnerberatungsdienstegesetz strebt die Bundesregierung schnellstmöglich an (vergleiche hierzu bereits die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Christin Willnat auf Bundestagsdrucksache 21/6834). Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 60. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Wie viele Kinder von Alleinerziehenden erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Unterhaltsvorschuss, und wie viele dieser Kinder sind älter als 15 Jahre (bitte für die Bundesländer aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 20. Juli 2026 Es wird auf das Open-Data-Portal unter folgendem Link verwiesen, in welchem die aktuelle Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Stand: 1. Quartal 2026) zu finden ist: https://date n.bmbfsfj.bund.de/daten/daten/unterhaltsvorschussgesetz-uvg-geschaefts statistik-leistungsberechtigte--268356 Die Zahlen sind aufgeschlüsselt nach Bundesland und Alter der Leistungsberechtigten. 61. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Aus welchem Grund hat die Bundesregierung die seit 2018 bestehende Rahmenvereinbarung mit dem Jugendnetzwerk Lambda zum Jahresende 2026 gekündigt (https://lambdaspace.de/lambda-r etten/), und welche Folgen erwartet die Bundesregierung für queere Jugendliche vor dem Hintergrund, dass es sich bei Lambda um das größte queere Jugendnetzwerk Deutschlands handelt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 21. Juli 2026 Die Förderung des Jugendnetzwerkes Lambda erfolgt aus dem Titel 1702 684 01 „Kinder- und Jugendplan des Bundes“. Grundlage für die Förderung – ausreichende Haushaltsmittel vorausgesetzt – ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vom 29. September 2016. Dort ist auch das Instrument der Rahmenvereinbarung geregelt (öffentlich-rechtlicher Vertrag mit jährlicher Kündigungsfrist). Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Förderung. Angesichts der erforderlichen Haushaltskonsolidierung ist die Bundesregierung gehalten, die verfügbaren Haushaltsmittel zu konzentrieren und ihre Förderaktivitäten zu bündeln, sodass auch langjährige Förderungen auf der Basis von Rahmenverträgen geprüft werden müssen. Damit ist ausdrücklich keine Abkehr von der Unterstützung von Jugendarbeit für und mit homosexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie non-binären Jugendlichen und ihren spezifischen Anliegen und Bedürfnissen verbunden. Mittlerweile sind die Belange geschlechtlicher und sexueller Vielfalt bei Jugendlichen in der Breite der Jugendverbände verankert. Hierdurch werden Jugendliche zielgerichtet unterstützt. Es steht dem Jugendnetzwerk Lambda offen, weiter für diese Themen und Angebote einzutreten und dafür Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan zu beantragen. 62. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Kinder und Jugendliche erhalten derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung Unterhaltsvorschuss, und wie viele davon haben eine ausländische Staatsbürgerschaft (bitte unter Angabe der zehn häufigsten ausländischen Staatsbürgerschaften aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 20. Juli 2026 Es wird auf das Open-Data-Portal unter folgendem Link verwiesen, in welchem die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Stand: 1. Quartal 2026) zu finden ist: https://daten.bmbfsf j.bund.de/daten/daten/unterhaltsvorschussgesetz-uvg- geschaeftsstatistikleistungsberechtigte--268356. Die Nationalität der Leistungsberechtigten wird nicht statistisch erhoben. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 63. Abgeordnete Janina Böttger (Die Linke) Wie berechnet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, im nächsten EU- Haushalt (MFR) könnten „45 Prozent“ weniger Mittel zur Finanzierung von „Sozialmaßnahmen“ bereitstehen, und welche wesentlichen Maßnahmen, Programme und Fonds sind dabei unter dem Begriff der Sozialmaßnahmen gemeint (Quelle: 0,55 min., www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ham burg_journal/geplante-kuerzungen-bei-eu-sozialfo nds-kritik-aus-hamburg,hamj-11928.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 22. Juli 2026 Die Bundesregierung begrüßt den grundsätzlichen Reformansatz der EU-Kommission für eine Modernisierung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Dies gilt insbesondere für die Bündelung der Agrar- und Kohäsionspolitik in Nationale und Regionale Partnerschaftspläne und die damit verbundene größere Flexibilität für Mitgliedstaaten in der Verwendung der Mittel. Das Gesamtvolumen des nächsten MFR ist Gegenstand laufender Verhandlungen auf europäischer Ebene, ebenso wie die darin enthaltene finanzielle Ausstattung der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP), die abschließend im Europäischen Rat durch die Staats- und Regierungschefs festzulegen ist. Die Bundesregierung unterstützt auf EU-Ebene die Mindestquote für soziale Ziele in den NRPP als horizontales Ziel für die Förderung sozialer Maßnahmen. Die Höhe der Mindestquote für soziale Ziele wird im Rahmen einer Gesamteinigung über die Finanzausstattung des MFR und seiner Bestandteile festgelegt. Die Aufteilung der zukünftigen nationalen Allokationen für die NRPP auf die verschiedenen Förderbereiche wird den Mitgliedstaaten obliegen. Dies umfasst auch die Umsetzung der Mindestquote für soziale Ziele im NRPP. Aktuell laufen die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung und zwischen Bund und Ländern zur Vorbereitung der Förderperiode 2028–2034. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt eine endgültige Aussage darüber nicht möglich, wieviel Mittel künftig für soziale Ziele in den NRPP zur Verfügung stehen werden, darunter auch für Maßnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Berechnung der Förderung von sozialen Zielen im NRPP soll nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028–2034 (NRPP- Verordnung) in Verbindung mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union (Leistungsrahmen-Verordnung) vom 16. Juli 2025 erfolgen. Demnach sollen mindestens 14 Prozent der Finanzausstattung des NRPP für die Verwirklichung der sozialen Ziele der Union bereitgestellt werden gemäß Artikel 10 Absatz 5 der NRPP-Verordnung in Verbindung mit Artikel 22 Absatz 2q der NRPP-Verordnung. Die Verordnungsvorschläge sind ebenso wie die dort enthaltene Mindestquote für soziale Ziele Gegenstand der laufenden Verhandlungen auf europäischer Ebene. Die Anrechnung auf die Mindestquote in den NRPP soll anhand der Koeffizienten nach Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 1 der Leistungsrahmen-Verordnung bestimmt werden. Die Bereiche, die auf soziale Ziele der Union anzurechnen sind, leiten sich aus den Artikeln 2 und 3 der NRPP-Verordnung sowie den Koeffizienten im Anhang I der Leistungsrahmen-Verordnung ab. 64. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Gesamtkosten sowie die jährlichen durchschnittlichen Pro-Kopf-Kosten bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) speziell für die Beratung und Vermittlung von deutschen Staatsbürgern bzw. Arbeitnehmern auf Stellen im Ausland in den vergangenen sieben Kalenderjahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen jahresweise jeweils für den Bund insgesamt sowie für das Bundesland Hessen ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 20. Juli 2026 Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist unter anderem mit der Beratung und Vermittlung von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Stellen im Ausland betraut. Dafür ist das Team Outgoing mit Sitz in Bonn zuständig, dessen Personalkapazitäten (in Vollzeitäquivalenten) der nachfolgenden Tabelle entnommen werden können. Eine Aufstellung für Hessen ist aufgrund der bundesweiten Zuständigkeit des Teams Outgoing nicht möglich. Monat/Jahr Vollzeitäquivalente durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitäquivalent (in Euro, ohne Sachkosten) durchschnittliche Gesamtkosten (in Euro, ohne Sachkosten) 01/2019  8,04 79.950   642.800 01/2020  5,27 81.941   431.831 01/2021  5,77 80.694   465.605 01/2022 12,12 82.359   998.186 01/2023 11,65 85.137   991.848 01/2024 10,77 91.159   981.785 01/2025 11,41 94.555 1.078.871 Hinweis: Es werden operative Daten verwendet, die nicht den Kriterien statistischer Daten entsprechen (und möglicherweise eine eingeschränkte Aussagekraft enthalten). 65. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung „Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030“ (COM (2026) 541 final) bereits eingeleitet oder plant sie einzuleiten, und bei welchen gegenwärtigen Gesetzgebungsvorhaben sieht sie gegebenenfalls das Risiko, dass diese den Zielen der Mitteilung entgegenstehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 24. Juli 2026 Die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 bildet den Rahmen für die vollständige Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in der Europäischen Union (EU). Die Bundesregierung unterstützt die Verbesserung der Strategie bis 2030 und beteiligt sich an den Dialogprozessen zu deren Umsetzung auf europäischer Ebene. Dabei sind für die Bundesregierung derzeit die folgenden Vorhaben von besonderer Bedeutung, die sich auch in den Leitinitiativen der EU-Kommission für die EU-Strategie widerspiegeln: BGG-Reform und Bundesinitiative Barrierefreiheit: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt. Um auf mehr Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft hinzuwirken, sieht der Gesetzentwurf vor, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig zu belasten. Im öffentlichen Bereich sollen bis 2035 alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes barrierefrei gestaltet und ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache aufgebaut werden. Die Bundesregierung wirkt außerdem über die ressortübergreifende Bundesinitiative Barrierefreiheit, die federführend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betreut wird, auf mehr Barrierefreiheit hin. Überdies ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Juni 2025 in Kraft getreten. Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen: Das BMAS erarbeitet zurzeit einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen, damit Werkstattbeschäftigte leichter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln können. Außerdem soll das Entgelt in den Werkstätten verbessert werden. Europäischer Behindertenausweis: Das BMAS arbeitet zurzeit an der Umsetzung der Richtlinien (EU) 2024/2841 und 2024/2842 zur Einführung eines Europäischen Behindertenausweises. Ziel ist es, die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen innerhalb der EU zu stärken, indem die gegenseitige Anerkennung europaweit verbessert wird. Ergänzend sieht die Richtlinie die Einführung eines einheitlichen Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen vor. Außerdem soll der nationale Schwerbehindertenausweis künftig auch digital zur Verfügung gestellt werden. Digitale Barrierefreiheit: Zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit bei der Vergabe hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mehrere Unterstützungsangebote für IT-Projektverantwortliche der Bundesverwaltung entwickelt und stellt diese über das Portal Barrierefreiheit (www.barrierefreiheit-dienste konsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/startseite/startseite-node.html) bereit. Außerdem plant das BMDS die Implementierung digitaler Barrierefreiheit in den Einkaufsbedingungen des Bundes (EVB-IT) in Abstimmung mit dem Fachverband Bitkom. Diese sind als „AGB des Bundes“ verpflichtend und daher ein entscheidender Baustein für die Beschaffung barrierefreier IT-Lösungen. Außerdem erarbeitet die Bundesregierung derzeit unter Federführung des BMDS ein Vorhaben zur Nutzung von künstlicher Intelligenz in der digitalen Barrierefreiheit. Erstes Ziel ist der Einsatz innerhalb der Bundesregierung zur verbesserten Teilhabe der Beschäftigten. Eine Nachnutzung in anderen Sachzusammenhängen kann nach Abschluss des Projektes geprüft werden. Barrierefreie Ladeinfrastruktur: Im Oktober 2024 wurde die DIN SPEC 91504 „Barrierefreie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ veröffentlicht, die alle relevanten Anforderungen an barrierefreie Ladeinfrastruktur inklusive des Ladeplatzes definiert und als Grundlage bei Ausschreibungen von zu installierender Ladeinfrastruktur herangezogen werden kann. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur wirkt überdies seit November 2025 am DIN- Normenausschuss Bauwesen mit, der auf europäischer Ebene an der Entwicklung einer europäischen Norm für barrierefreies Laden beteiligt ist. Barrierefreiheit im Gesundheitswesen und in der Pflege: Durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, gilt ausdrücklich, dass die einheitlichen Bewertungsmaßstäbe für die ärztlichen und für die zahnärztlichen Leistungen regelmäßig daraufhin zu überprüfen sind, ob sie den besonderen Erfordernissen der Versorgung von Menschen mit Behinderung angemessen Rechnung tragen und, soweit erforderlich, anzupassen sind. Die Bundesregierung wird weiterhin geeignete Maßnahmen prüfen, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern. Der vom Bundesministerium für Gesundheit am 2. Dezember 2024 veröffentlichte Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen bietet hierfür eine Grundlage. Förderung von barrierefreiem Wohnraum Barrierefreiheit wird im Sozialen Wohnungsbau über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude und in den Neubauförderprogrammen Klimafreundlicher Neubau sowie Wohneigentum für Familien gefördert. Den Abbau von Barrieren im Bestand fördert die Bundesregierung im Jahr 2026 mit einer neuen Förderscheibe des Programms Altersgerecht Umbauen. Barrieren reduzierende Umbauarbeiten werden außerdem durch steuerliche Anreize und durch Zuschüsse der Pflegekassen finanziell unterstützt. Zudem stärkt die Bund-Länder-Städtebauförderung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Städte und Gemeinden nachhaltig als Wohn- und Wirtschaftsstandorte und fördert in allen Programmen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, insbesondere zur barrierearmen Gestaltung öffentlicher sozialer Infrastruktureinrichtungen im Wohnumfeld. 66. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Wann plant die Bundesregierung die Einreichung ihres ersten Berichts gemäß Artikel 22 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Umsetzung des Übereinkommens Nummer 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, und welche konkreten nationalen Maßnahmen plant sie darin gegenüber der ILO zu berichten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 20. Juli 2026 Die Bundesregierung hat 2025 den ersten Bericht gemäß Artikel 22 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation zur Umsetzung des Übereinkommens Nr. 190 eingereicht. Die Berichte der Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation sind nicht öffentlich. Die Bundesregierung hat jedoch 2023 im Zuge des Vertragsgesetzes zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 eine umfangreiche Denkschrift verfasst, in der zahlreiche Informationen zur Umsetzung des Übereinkommens enthalten sind (Bundestagsdrucksache 20/5652). Nachfolgend sind einige nationale Maßnahmen ausgewiesen: Schutz durch des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährleistet einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es verbietet Belästigung und sexuelle Belästigung als eine Form der Diskriminierung. Von Diskriminierung betroffene Personen können folgende Rechtsschutzmöglichkeiten in Anspruch nehmen: Beschwerderecht (§ 13 AGG), Recht auf Leistungsverweigerung bei (sexueller) Belästigung (§ 14 AGG), Entschädigung und Schadensersatz (§ 15 AGG). Alle von Diskriminierung betroffenen Personen können sich an die Arbeitsgerichte wenden. Arbeitgeber sind nach § 12 AGG verpflichtet, die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen (auch vorbeugend) zu ergreifen, um den Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten. Dazu gehören auch Maßnahmen gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, wie z. B. Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung. Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit: Artikel 5 des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation geht auch auf die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation ein. Dazu gehört auch die effektive Abschaffung der Kinderarbeit. Kinderarbeit ist in Deutschland verboten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung regeln die Ausgestaltung des Beschäftigungsverbotes. Das Einhalten dieser Vorschriften kontrollieren die zuständigen Länder im Rahmen ihrer Arbeitsschutzkontrollen regelmäßig. Das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation stellt zudem ausdrücklich auf wirksame Abhilfemaßnahmen bei Fällen von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt durch Gerichte ab (Artikel 10 b) iii)). Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Arbeitgebern, die mit dem Arbeitsverhältnis in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen (§ 2 Absatz 1 Nummer 3a des Arbeitsgerichtsgesetzes – ArbGG). Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern untereinander, aus gemeinsamer Arbeit und aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen, steht der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ebenfalls offen (§ 2 Absatz 1 Nummer 9 ArbGG). Der Zugang zu den Arbeitsgerichten in Deutschland ist insoweit erleichtert, als dass großzügige Regelungen zur prozessualen Vertretung bestehen (§ 11 Absatz 2 ArbGG: neben Rechtsanwälten etwa Familienangehörige oder auch Gewerkschaften, die ihren Mitgliedern in der Regel kostenlosen Rechtsschutz anbieten) und auch eine Vertretung in eigener Sache möglich ist. Zudem ist das Kostenrisiko durch niedrige Gerichtsgebühren verringert (vgl. Teil 8 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 des Gerichtskostengesetzes – GKG). Ebenfalls ist kein Kostenvorschuss zu zahlen (§ 11 GKG). Schließlich besteht in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistands (§ 12a ArbGG). Dies soll verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus bloßer Sorge vor den außergerichtlichen Kosten der Gegenseite auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche verzichten. Folgende Unterstützungsmaßnahmen für beschwerdeführende Personen bestehen aus arbeitsgerichtlicher Sicht: Bei allen Arbeitsgerichten sind Rechtsantragsstellen eingerichtet, die bei der Formulierung von Klagen unterstützen. Soweit und solange Bedürftigkeit vorliegt, kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Prozesskostenhilfe gewährt werden (§ 11a ArbGG i. V. m. § 114 der Zivilprozessordnung – ZPO), sodass ggf. neben den Gerichtskosten auch die Kosten eines Rechtsanwalts vom Staat getragen werden. Nach dem Beratungshilfegesetz kann bei Bedürftigkeit und bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen Beratungshilfe für die Kosten einer außergerichtlichen Beratung gewährt werden. Effektiver Rechtsschutz vor den Arbeitsgerichten wird u. a. durch folgende Maßnahmen gewährleistet: Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten unterliegt einem besonderen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Absatz 1 ArbGG). Ferner soll die gütliche Erledigung des Rechtsstreits während des ganzen Verfahrens angestrebt werden (§ 57 Absatz 2 ArbGG). Auch wird vor der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz eine Güteverhandlung durchgeführt (§ 54 Absatz 1 ArbGG). Soweit infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens einem Verfahrensbeteiligten ein Nachteil entsteht, besteht Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 198 ff des Gerichtsverfassungsgesetzes). Entscheidungen des Arbeitsgerichts können falls erforderlich über die Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden (§ 62 Absatz 2 ArbGG i. V. m. §§ 704 ff ZPO). Ein faires arbeitsgerichtliches Verfahren wird u. a. wie folgt erreicht: Es besteht verfassungsrechtlich Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes), eine mündliche Verhandlung wird durchgeführt (§ 46 Absatz 2 ArbGG i. V. m. § 128 Absatz 1 ZPO). Gemäß § 46 Absatz 2 ArbGG i. V. m. § 139 ZPO besteht eine Hinweispflicht des Gerichts, wonach die Parteien auf besondere Umstände oder Auffassungen des Gerichts hingewiesen werden müssen. § 22 AGG sieht eine Beweislasterleichterung vor und vereinfacht so die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen wegen (sexueller) Belästigung – auch in Bezug auf das Geschlecht. Das Übereinkommen Nr. 190 verpflichtet dazu, Rechtsvorschriften anzunehmen, um Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu verhindern (siehe z. B. Artikel 9). Dazu gehören beispielsweise auch Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben sowie die physische und psychische Gesundheit vermieden bzw. möglichst geringgehalten wird (§§ 3 und 4 ArbSchG). Bei der Gefährdungsbeurteilung sind physische und psychische Belastungen bei der Arbeit zu berücksichtigen. Getroffene Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen (§ 5 ArbSchG). Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen (§ 14 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII)). Die genannten Regelungen schließen den Schutz der Beschäftigten vor Gewalt ein. Gesundheitsgefahren durch Gewalt sind im Arbeitsschutz zu berücksichtigen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben seit der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation verstärkt branchenspezifische Maßnahmen zur Gewaltprävention getroffen und wirken mit der Kampagne „#Gewalt Angehen“ in der Öffentlichkeit. Weitere Vorgaben enthält das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): § 87 Absatz 1 Nummer 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat – soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht – in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen hat. Der Betriebsrat kann in diesem Bereich mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen abschließen. Unter die Ordnung des Betriebs kann bspw. die Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens einer vom Arbeitgeber eingerichteten Beschwerdestelle nach dem AGG fallen oder die Aufstellung von Regelungen zum Umgang mit sexueller Belästigung soweit diese über die ohnehin gesetzlich verbotenen Verhaltensweisen hinausgehen. Über § 87 Absatz 1 Nummer 7 BetrVG wird dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht für Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften eingeräumt, soweit diese nicht gesetzlich oder durch Tarifverträge festgelegt sind. In diesem Rahmen kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen schließen. Schließlich gibt es die Möglichkeiten zur Meldung von Gewalt und Belästigung im Rahmen des Beschwerderechts. Das Beschwerderecht aus § 84 BetrVG sichert jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmern das Recht zu, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er / sie sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt bzw. die Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat nach § 85 BetrVG. Das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation schreibt vor, welche Leitlinien, Schulungen und Sensibilisierungen angenommen beziehungsweise erfolgen sollen, um Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt anzugehen (Artikel 11). Das im Februar 2023 gegründete Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ zählt mittlerweile bundesweit über 980 Mitglieder aus Wirtschaft, Verwaltung, Medien, Kultur und Zivilgesellschaft, die sich gegen Sexismus und sexuelle Belästigung engagieren. Die Mitgliederzahlen sowie die Reichweite der Öffentlichkeitsarbeit und die Nachfrage nach den Produkten des Bündnisses steigen kontinuierlich und zeigen die Attraktivität und Relevanz des Bündnisses. Das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ setzt sich aus einer Vielzahl von Bündnismitgliedern zusammen, z. B. alle Bundesministerien; alle Mitglieder der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz; Städte wie Hamburg, Bremen, Dortmund oder Erlangen; Unternehmen wie Deutsche Lufthansa, thyssenkrupp AG, Volkswagen AG oder Verbände wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Städtetag, der Bundesverband mittelständische Wirtschaft und der Deutsche Caritasverband. Sexismus schadet den Betroffenen, aber auch Organisationen und Unternehmen, denn er führt zu wirtschaftlichen Einbußen – individuell, in Arbeitseinheiten und in Unternehmen. Das Bündnis arbeitet an einem Kulturwandel für ein gleichberechtigtes und respektvolles Zusammenarbeiten und Zusammenleben. Inhaltlich liegt ein Schwerpunkt auf dem Thema Sexismus am Arbeitsplatz. Arbeitgeber werden mit niedrigschwelligen und passgenauen Formaten beraten und vor allem Führungskräfte werden adressiert. Auch werden Männer in den Fokus genommen. Sie sollen durch verschiedene Formate und Angebote als Mitstreiter gegen Sexismus gewonnen werden (https://gemeinsam-gegen-se xismus.de/). Das Bündnis leistet einen wirksamen Beitrag zur Prävention von sexueller Belästigung – einer Form von Gewalt im Sinne der Istanbul-Konvention. Es ist Teil der Gewaltschutzstrategie des Bundes. Das Projekt „make it work!“ des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) setzt seine Arbeit zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz von 2023 bis 2026 unter dem Titel „make it work – then make it better!“ im Rahmen einer Förderung durch das Bundesministerium für Bildung, Frauen, Senioren, Familie und Jugend fort. Das Projekt beschäftigt sich mit dem Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und legt einen besonderen Schwerpunkt auf Schulungen, Qualitätssicherung und Beratung. Das Ziel besteht darin, das Unterstützungssystem für Frauen weiter auszubauen und von Gewalt betroffene Frauen zu unterstützen (www.frauen-gegen-gewalt.de/en/bff-make-it-wo rk.html). Nach § 27 AGG können sich Personen, die der Ansicht sind, benachteiligt oder sexuell belästigt worden zu sein, an die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, die neben einer vertraulichen Beratung zu Rechten und Handlungsmöglichkeiten auch außergerichtlich auf eine gütliche Einigung hinwirken kann. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz mehrere Veröffentlichungen herausgegeben: – Der Leitfaden „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“ bietet Informationen über die Rechte von Betroffenen, Beratung zum Umgang mit sexueller Belästigung und Beispiele für gute Unternehmenspraktiken. Er richtet sich an Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte. – Die Studie „Beispiele Guter Praxis zur Prävention und Intervention von sexueller Belästigung im Arbeitsleben“ veranschaulicht, wie Präventions- und Interventionsmaßnahmen in verschiedenen Branchen und Unternehmen unterschiedlicher Größe umgesetzt werden können. – Die Studie „Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention“ fasst die Perspektiven von Frauen und Männern zusammen, die von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen sind. Sie enthält Empfehlungen zur Verbesserung von Prävention, Intervention und Unterstützung. Die Empfehlungen richten sich an Arbeitgeber, externe Beratungszentren und an den Gesetzgeber. Darüber hinaus veröffentlicht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes den Flyer „Grenzen setzen: Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“, der auch in einfacher Sprache erhältlich ist und klar die verfügbaren Handlungsoptionen für Personen, die von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen sind, beschreibt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 67. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Welche internen Regelungen gelten im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung für die Vergabe externer Beratungsleistungen, und wie wird deren Einhaltung in der Verwaltungspraxis sichergestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 22. Juli 2026 Im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) finden für die Vergabe externer Beraterleistungen insbesondere die Vorschriften des Vergaberechts und der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Anwendung. Zusätzliche interne Leitlinien stellen sicher, dass die Vergabe von externen Beratungsleistungen im BMDS zielgerichtet und am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sind. Das BMDS hat sich dabei nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen zu einem effizienten Einsatz von Haushaltsmitteln verpflichtet. Neben der Einhaltung der vergaberechtlichen Regelungen erfordert die Beauftragung externer Beratungsleistungen stets die Durchführung einer angemessenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vgl. § 7 BHO). Erst wenn eine solche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt worden ist, werden die benötigten Haushaltsmittel freigegeben. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 68. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Ziele wurden mit dem Aktionsplan „Niedrigwasser Rhein“ aus dem Jahr 2019 bisher erreicht und wie profitiert die Binnenschifffahrt aktuell von diesen Ergebnissen des Aktionsplans „Niedrigwasser Rhein“ unter Berücksichtigung des derzeitigen Niedrigwassers am Rhein, ausgelöst durch die ungewöhnlich frühe Hitzeperiode in diesem Jahr (www.deutschlandfu nk.de/niedrigwasser-im-rhein-frueh-im-jahresverg leich-100.html)? 69. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche weiteren kurzfristigen Maßnahmen plant die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in diesem Sommer für die Binnenschifffahrt am Rhein, wenn die Pegelstände absehbar weiter sinken, und wie viele Bundesmittel standen hierfür in den letzten zehn Jahren zur Verfügung (bitte nach Jahresscheiben und Haushaltstitel auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 24. Juli 2026 Die Fragen 68 und 69 werden gemeinsam beantwortet. Der Aktionsplan „Niedrigwasser Rhein“ umfasst ein Bündel an kurz-, mittel-, und langfristig wirkenden Maßnahmen. Die kurzfristigen Maßnahmen des Aktionsplans wurden bereits umgesetzt. Dadurch ist heute eine bessere Vorbereitung auf (extreme) Niedrigwasserereignisse als im Jahr 2018 gegeben. Die Gütertransporte bei Niedrigwasser können besser geplant, effizienter durchgeführt und Ausfälle bzw. Ladungsbeschränkungen verringert werden. Insbesondere bei der Informationsbereitstellung wurden Fortschritte erzielt. Seit 2022 sind eine 6‑Wochen‑Vorhersage sowie eine 14‑ Tage‑Wasserstandsvorhersage für den Rhein im Regelbetrieb. Seit Juli 2026 steht mit dem Niedrigwasserinformationssystem (NIWIS) erstmals ein bundesweites, einheitliches Lagebild zu Niedrigwasser zur Verfügung. Zudem wurde der Dienst für klimabezogene Planungs- und Entscheidungsgrundlagen (DAS‑Basisdienst „Klima & Wasser“) etabliert. Auch wurden Anpassungsmaßnahmen seitens der verladenden Industrie und dem Schifffahrtsgewerbe ergriffen: Niedrigwasseroptimierte Schiffe wurden konzipiert und in Dienst gestellt, zwischen Industrie und Reedereien wurden die vertraglichen Bindungen niedrigwassergeeigneter Binnenschiffe erweitert, Lagerkapazitäten erhöht und Umschlagkapazitäten optimiert. Der niedrigwasseroptimierte Umbau im Bereich der Bestandsflotte wird durch das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zur „Nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen“ unterstützt. Darüber hinaus wird die Engpassbeseitigung am Mittelrhein zwischen Mainz und St. Goar vorangetrieben. Diese befindet sich in fortgeschrittenen Planungs- bzw. Genehmigungsphasen. Die genannten Aktivitäten werden vielfach im Rahmen der laufenden Linien- und Kernaufgaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung wahrgenommen und finanziert. Eine gesonderte haushalterische Erfassung der auf Niedrigwasservorsorge bzw. Niedrigwassermanagement entfallenden Anteile erfolgt dabei nicht. 70. Abgeordneter Dr. Michael Arndt (Die Linke) Wie viele Sportveranstaltungen haben seit Übernahme der Verwaltung durch die Autobahn GmbH des Bundes im Januar 2021 auf Autobahnabschnitten stattgefunden, und wie hoch waren jeweils die Gebühren (bitte Gesamtzahl bzw. Gesamtsumme pro Jahr nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 24. Juli 2026 Der Autobahn GmbH des Bundes zufolge wurden keine Sportveranstaltungen auf fertiggestellten bzw. ansonsten unter Verkehr stehenden Autobahnabschnitten durchgeführt. 71. Abgeordneter Dr. Michael Arndt (Die Linke) Hat die Deutsche Bahn AG Alternativen zu den in den Jahren 2028 und 2029 geplanten Vollsperrungen im Rahmen von Sanierungsarbeiten der Bahnstrecke zwischen Ludwigshafen und Forbach geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte dabei die jeweiligen prognostizierten Gesamtkosten und Zeiträume der Sanierung, sowie den prognostizierten volkswirtschaftlichen Schaden für die jeweiligen Sanierungsmodelle angeben), und wie wird sie in den Zeiträumen der Vollsperrung den Anschluss von Personen- und Gewerbekunden an das Netz der Deutschen Bahn AG bzw. der SNCF sicherstellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 23. Juli 2026 Im Rahmen der europäischen Vorgaben hat die DB InfraGO AG, die aus den Sperrungen der Korridorsanierung angezeigten Kapazitätsbeschränkungen herangezogen und Varianten dargestellt. Die Planungen des Bauablaufs der Korridorsanierung Forbach – Ludwigshafen im 2. Halbjahr 2029 schreibt die DB InfraGO AG regelmäßig fort. Ziel ist es, die Sperrbedarfe trotz des umfangreichen Sanierungsumfangs zu optimieren und Einschränkungen für Reisende und den Güterverkehr zu begrenzen. Die Kostenermittlung befindet sich derzeit noch in Erarbeitung. Die volkswirtschaftlichen Bewertungen der bisher durchgeführten Korridorsanierungen zeigen einen Vorteil des gebündelten Sanierens gegenüber dem Bauen unter dem Rollenden Rad. Wesentlicher Treiber sind die in Summe geringeren Umleitungsbedarfe infolge geringerer Sperrzeiten. Für die Sperrzeiträume erarbeitet die DB InfraGO AG ein umfassendes Verkehrskonzept. Nach aktuellem Planungsstand soll der Güterverkehr 2029 über Perl/Apach ins SNCF-Netz und der Fernverkehr über Strasbourg/POS-Süd umgeleitet werden. Für den Güterverkehr von und zu den Betrieben, die direkt an der gesperrten Strecke liegen, soll ein gesondertes Vorgehen mit Fahrten im sogenannten Baugleis analog den vorangehenden Korridorsanierungen angewendet werden. Im Nahverkehr ist ein hochwertiger Schienenersatzverkehr vorgesehen. Zur Ausarbeitung der Verkehrskonzepte bestehen Arbeitsgruppen mit der SNCF Infra für den grenzüberschreitenden Verkehr sowie den zuständigen Aufgabenträgern ZÖPNV Süd für Rheinland-Pfalz und ZPS im Saarland. 72. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Wie viele Brückenbauwerke im Freistaat Sachsen sind im Verantwortungsbereich des Bundes (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) nach der aktuellen Brückenbilanz als modernisierungsbedürftig eingestuft, und wie verteilen sich diese auf Sanierung, Verstärkung und Ersatzneubau (falls die Informationen besonderem Verschlusssachen- Schutz unterliegen, wird um Mitteilung der Gründe für die Einstufung gebeten; www.tichyseinblic k.de/kolumnen/olaf-opitz-klare-kante/deutschlan d-bruecken-staatsgeheimnis/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 22. Juli 2026 Im Freistaat Sachsen sind rund 80 Autobahnbrücken (Teilbauwerke) und rund 30 Bundesstraßenbrücken (Teilbauwerke) modernisierungsbedürftig. Anhand von statischen Bewertungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erfolgt die Festlegung baulicher Maßnahmen, die dann finanziert und umgesetzt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6298 verwiesen. 73. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über hitzebedingte Schäden an Bundesfernstraßen im Freistaat Sachsen vor (bitte die Anzahl der betroffenen Bundesautobahn- und Bundesstraßenabschnitte angeben), und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die entstandenen Reparatur- und Sicherungsmaßnahmen (www.mz.de/ mitteldeutschland/sachsen-anhalt/wie-hitze-strass en-und-schienen-zusetzt-4284775)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 22. Juli 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 102 und 103 der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen auf Bundestagsdrucksache 21/6834 verwiesen. Keiner der gemeldeten Streckenabschnitte befindet sich im Freistaat Sachsen. Da die Behebung von Hitzeschäden je nach Art und Schweregrad unterschiedlich aufwendige Maßnahmen nach sich zieht, variieren die Kosten stark. Eine separate Erfassung der Reparaturkosten für Hitzeschäden erfolgt nicht, weshalb hierzu keine differenzierten Angaben gemacht werden können. 74. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele der insgesamt 27 Mitarbeitenden am Projekt Ulm–Augsburg (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 93 auf Bundestagsdrucksache 21/6834) sind derzeit bei der DB InfraGO AG anderen Projekten zugeteilt/ ausgeliehen (bitte mit Auflistung der Projekte, Arbeitsbereiche und des jeweiligen Stellenumfangs)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 20. Juli 2026 Nach Rückmeldung der Deutschen Bahn AG beschreiben die in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 93 auf Bundestagsdrucksache 21/6834 genannten Zahlen an Mitarbeitenden die grundsätzliche personelle Zuordnung zum Projekt Augsburg–Ulm. Im Rahmen des Projektmanagements werden Mitarbeitende im Sinne der Arbeitseffizienz entsprechend des Arbeitsanfalls der einzelnen Projekte projektübergreifend eingesetzt. Eine Erfassung des jeweiligen projektbezogenen Arbeitsanteils und damit genaue Angaben im Sinne der Fragestellung liegen somit nicht vor. 75. Abgeordneter Alexis L. Giersch (AfD) Wie viele Brückenbauwerke in Schleswig- Holstein sind im Verantwortungsbereich des Bundes (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) nach der aktuellen Brückenbilanz als modernisierungsbedürftig eingestuft, und wie verteilen sich diese auf Sanierung, Verstärkung und Ersatzneubau (falls die Informationen besonderem Verschlusssachen- Schutz unterliegen, wird um Mitteilung der Gründe für eine etwaige Einstufung als Verschlusssache gebeten; www.tichyseinblick.de/kolumnen/ olaf-opitz-klare-kante/deutschland-bruecken-staat sgeheimnis/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 22. Juli 2026 In Schleswig-Holstein sind rund 220 Autobahnbrücken (Teilbauwerke) und rund 80 Bundesstraßenbrücken (Teilbauwerke) modernisierungsbedürftig. Anhand von statischen Bewertungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erfolgt die Festlegung baulicher Maßnahmen, die dann finanziert und umgesetzt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6305 verwiesen. 76. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Welcher Anteil der Bahnstrecke Hamburg–Berlin wurde bei der im Juni 2026 abgeschlossenen Korridorsanierung saniert (bitte angeben, wie viele Kilometer Gleise, Kilometer Gleisbett, Kilometer Oberleitung, Weichen, Stellwerke, Bahnhöfe, Bahnsteige, Brücken, Bahnübergänge und Personenüberführungen es jeweils auf der Strecke gibt und wieviel Prozent davon jeweils saniert wurden)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 23. Juli 2026 Von den genannten Gewerken hat die DB InfraGO AG folgende prozentuale Mengen im Rahmen der Korridorsanierung Hamburg–Berlin umgesetzt: Gewerkeliste Gesamtzahl der Anlagen auf dem Korridor Erneuerung in % Gleise (km) 544 30,3 Weichen (Stk) 488 51,0 Oberleitung (km) 598 7,9 Bahnübergänge (Stk) 0 0 Stelleinheiten (Stk) (inkl. Signale, Weichenantriebe und Achszähler) 1944 50,8 Brücken (qm) 60710 0,6 Bahnsteige (Stk) 56 100 Bahnhöfe (Stk) 28 100 Hinweise: Unter Gleisbett versteht die DB InfraGO AG die Länge der Gleise, weshalb auf eine gesonderte Erwähnung in der Tabelle verzichtet wird. Im Vorfeld zur Maßnahme wurde die Oberleitung durch das Anlagenmanagement der DB InfraGO AG inspiziert und lediglich 47 km als erneuerungsbedürftig eingestuft. Hinsichtlich der Personenüberführungen hat die DB InfraGO AG mitgeteilt, dass eine Erhebung der Daten im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht möglich ist. 77. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über hitzebedingte Schäden an Bundesfernstraßen

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