Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7311
21. Wahlperiode 24.07.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 20. Juli 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 68, 69
Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . 70, 71, 84
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 51
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 72, 73
Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 100
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 14
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 38, 39
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 85
Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 80
Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 16
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 74
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 17, 81, 87
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Abgeordnete Nummer
der Frage
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 47
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 88, 89
Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 6
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 2
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 19, 20
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 21, 33
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 55, 94, 95
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 34, 56
Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 8
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 67
Nick, Ophelia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 96, 97
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Abgeordnete Nummer
der Frage
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 23, 57
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 35, 41, 65
Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 11, 101
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 25, 90
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 12, 59
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 27, 28, 29
Abgeordnete Nummer
der Frage
Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 83
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 49
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 36, 37, 42, 43
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 91, 92
Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98, 99
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Drucksache 21/7311 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Lehmann, Sven
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Lang, Ricarda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Müller, Sascha
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 12, 13
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Seite
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 19
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7311
Seite
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Seite
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Slawik, Nyke
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Drucksache 21/7311 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 65, 66
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 67, 68
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Seite
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 70, 71
Nick, Ophelia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 72, 73
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 74
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/7311
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Auf welche Gesamtsumme belaufen sich nach
aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung die
aufgrund der Teilnahme des Bundeskanzlers
Friedrich Merz mitsamt seiner Ehefrau Charlotte
Merz am Wimbledon-Finale am 12. Juli 2026
entstandenen Kosten (bitte die Antwort nach den
einzelnen Kostenposten bzw. Kostenarten
aufschlüsseln)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 17. Juli 2026
Die Gesamtkosten sind innerhalb der für die Beantwortung der
Schriftlichen Frage vorgesehenen Frist nicht bezifferbar, weil entsprechende
Abrechnungen noch nicht erstellt worden sind.
Gemäß § 3 des Bundesreisekostengesetzes können entsprechende
Kosten bis zu sechs Monate nach dem Anlass geltend gemacht werden.
2. Abgeordneter
Sven Lehmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob
durch die Hitzerekorde der Kalenderwoche 26 des
Jahres 2026 den aus Bundesmitteln geförderten
Kultureinrichtungen Schaden entstanden ist,
welcher unmittelbar auf die Hitze zurückzuführen ist
(z. B. Veranstaltungsabsagen oder vollständige
oder teilweise Zerstörung von Kunstwerken,
Instrumenten, Sammlungsgegenständen etc.), und
wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um
solche Schäden in Zukunft zu verhindern oder
einzudämmen?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 20. Juli 2026
Der Bundesregierung ist bekannt, dass es in der Kalenderwoche 26 des
Jahres 2026 bei einzelnen, aus Bundesmitteln geförderten
Kultureinrichtungen zu verkürzten Öffnungszeiten sowie zu Programmänderungen,
-verschiebungen und Veranstaltungsabsagen kam. Eine Gesamtübersicht
steht der Bundesregierung nicht zur Verfügung und kann, auch mit Blick
auf die kurze Antwortfrist, in ihrer Gesamtheit nicht erstellt werden.
Dies gilt gleichermaßen für etwaige Hitzeschäden, die an Außen- und
Grünanlagen von aus Bundesmitteln geförderten Kultureinrichtungen
entstanden sind.
3. Abgeordneter
Pascal Meiser
(Die Linke)
Wie viele Gespräche (in Anwesenheit, telefonisch
oder auf anderem Wege) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung und insbesondere nach Kenntnis
des Bundeskanzlers zwischen Bundeskanzler
Friedrich Merz und dem Regierenden
Bürgermeister von Berlin Kai Wegner während des
großflächigen Stromausfalls im Südwesten Berlins in
der Zeit vom 3. bis zum 7. Januar 2026
stattgefunden (bitte alle Gespräche nach Datum
vollständig sowie Art des Gesprächs aufschlüsseln), und
hat insbesondere, wie von der Senatsskanzlei von
Berlin am 11. Juli 2026 erneut gegenüber der
Presse dargelegt, am Abend des 4. Januar 2026,
ein Gespräch zwischen Bundeskanzler Friedrich
Merz und dem Regierenden Bürgermeister von
Berlin Kai Wegner stattgefunden (siehe www.tage
sspiegel.de/berlin/kanzleramt-und-
senatskanzleiwidersprechen-sich-wegner-will-beim-stromausfa
ll-mit-merz-telefoniert-haben--der-kanzler-aber-ni
cht-15830079.html)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 20. Juli 2026
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw.
deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer
Kommunikation – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen
bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Der Bundeskanzler hat – soweit feststellbar – während der Dauer des
fragegegenständlichen Stromausfalls in Berlin im Januar 2026 kein
persönliches Gespräch mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin Kai
Wegner geführt.
4. Abgeordneter
Manfred Schiller
(AfD)
Hat sich die Information des
Bundesnachrichtendienstes, dass COVID-19 zu großer
Wahrscheinlichkeit aus dem Labor kam, inzwischen
bewahrheitet, und wenn nein, welche Frist hat sich die
Bundesregierung bezüglich des endgültigen
Erkenntnisprozesses zum Ursprung von COVID-19
gesetzt, was ich im Verantwortungsbereich der
Bundesregierung sehe, und in welcher Form wird
der Souverän über die endgültigen Tatsachen und
Hintergründe des Ursprungs informiert werden,
was meines Erachtens für eine umfassende
politische Willensbildung in einer Demokratie
Voraussetzung ist?
Antwort des Bundesministers Thorsten Frei
vom 22. Juli 2026
Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch
schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und
insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Gegenstand Ihrer Frage
sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl
berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden
können.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten zur konkreten Methodik und Erkenntnislage des
Bundesnachrichtendienstes (BND) bekannt würden. Infolgedessen könnten
sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf
spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND ziehen.
Dies würde folgenschwere Einschränkungen der
Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des
Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von Informationen
über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung
für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht
mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von
auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit und Außenpolitik der
Bundesrepublik Deutschland sowie für die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich. Eine VS-Einstufung und
Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im
Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte
beschreiben die Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes so
detailliert, dass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf die
Arbeitsweisen des BND gezogen werden können. Eine Bekanntgabe
dieser Informationen, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern, kann dem Schutzbedürfnis somit nicht Rechnung tragen, da bei
einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information kein Ersatz
durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich wäre.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
5. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung eine eigene
Auffassung zum mexikanischen Digitalisierungsmodel
von Transport und Logistik Complemento Carta
Porte (Spanisch für „Frachtbrief-Ergänzung“,
www.ups.com/de/de/supplychain/resources/glossa
ry-term/air-waybill), in dem Informationen und
zusätzliche Unterlagen, wie die Einzelheiten über
den Inhalt einer Sendung, die beteiligten Parteien,
den Abholort und das Ziel, die Transportmittel
(Land, Bahn, See, Luft) und mehr enthalten sind
und die zusätzlich zu allen Comprobante Fiscal
Digital por Internet (CFDI, deutsch; per Internet
übermittelte Steuer-Informationen) elektronisch
übermittelt werden müssen, und zu deren
Auswirkung auf die Abwicklung von Importen aus
Mexiko und von deutschen Exporten nach Mexiko,
gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und sieht die
Bundesregierung diesbezüglich Potentiale für das
in vollem Umfang funktionierende System als
Beispiel für die bis 2027, also nächstes Jahr,
angestrebte europäische eFTI-(„Electronic Freight
Transport Information“-)Lösung zur digitalen
Datenübertragung anstelle von Papierdokumenten im
Waren und Güterverkehr, nach der alle EU-
Behörden ab dem 9. Juli 2027 verpflichtet sind,
elektronische Frachtinformationen zu akzeptieren, wenn
diese über zertifizierte Plattformen bereitgestellt
werden, und falls ja, welche werden gesehen, und
falls nicht, weshalb nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 22. Juli 2026
Nein.
6. Abgeordnete
Ricarda Lang
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche digitalpolitisch relevanten
Haushaltsposten, einschließlich teilweise digitaler Titel,
wurden im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026
vorgesehen (bitte nach Einzelplan auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 21. Juli 2026
Die als Anlage beigefügte tabellarische Übersicht fasst die Ergebnisse
der zum Zweck der Beantwortung Ihrer Frage durchgeführten
Ressortabfrage zusammen, die sich innerhalb der Frist im Rahmen einer
Ressortabfrage ermitteln ließen.1
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7311 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Digitalprojekte und Ausgaben im Zusammenhang mit der Digitalpolitik
werden vielfach nicht gesondert ausgewiesen. Daher kann die
Vollständigkeit der Angaben nicht gewährleistet werden.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) weist darauf hin, dass
die Aufgaben des Ressorts nicht auf Digitalpolitik ausgerichtet sind und
die im Rahmen von Digitalisierungsprojekten des Geschäftsbereichs
BMVg vorgesehenen Ausgaben daher nicht der gestellten Schriftlichen
Frage unterfallen.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass alle Titel mit ihren vollen Soll-
Ansätzen angegeben sind, auch wenn die Mittel nur teilweise für
Maßnahmen mit digitalpolitischem Bezug verwendet werden.
7. Abgeordnete
Caren Lay
(Die Linke)
Welche konkreten Bitten, Vergesellschaftung von
Wohnungen großer Wohnungskonzerne
bundesgesetzlich zu verhindern, erreichten den
Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil in den
vergangenen Monaten (vgl. https://taz.de/Verbot-vo
n-Vergesellschaftungen/!6194273/), und wer
waren die drei Investoren, die dem
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil mitteilten, Investitionen in
Berlin abzuziehen und auf ein solches Gesetz
beim „Investoren-Roundtable in Frankfurt“
drängten (https://x.com/TiloJung/status/20741712
01434402996)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 17. Juli 2026
Der Bundesminister der Finanzen führt zur Wahrnehmung seiner
Aufgaben eine Vielzahl von Gesprächen mit unterschiedlichen Akteuren.
Dies beinhaltet auch den fachlichen Austausch mit Akteuren zu Themen
im Sinne der Fragestellung. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht zu konkreten Inhalten und Teilnehmenden
vertraulich geführter Gespräche mit Dritten. Die Vertraulichkeit solcher
Gespräche ist Voraussetzung für einen offenen und vertrauensvollen
Austausch und damit für eine sachgerechte Wahrnehmung der
Regierungsaufgaben. Die Offenlegung der erbetenen Informationen würde dieses
Vertrauensverhältnis beeinträchtigen. Nach Abwägung des
parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem verfassungsrechtlich geschützten
Interesse an der Funktionsfähigkeit der Exekutive wird Ihre Frage daher
nicht beantwortet.
8. Abgeordneter
Sascha Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
zu der von Bundeskanzler Friedrich Merz am
9. Juli 2026 getroffenen Aussage in seiner
Regierungserklärung zugrunde, dass mittlerweile
„mehr als 10.000 Beschäftigte im ersten Halbjahr
2026 in den Betrieben von [der Aktivrente]
Gebrauch gemacht haben“ (Plenarprotokoll 21/89,
S. 10865), und wie viele dieser
Beschäftigungsverhältnisse wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Jahresbeginn neu eingegangen bzw.
im Stundenumfang ausgeweitet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 20. Juli 2026
Die Angabe greift bereits in der Presse kommunizierte Erkenntnisse
eines großen Anbieters von Lohnabrechnungssoftware auf. Dort
betrachtet werden die Datenbestände eines Anbieters für das erste Quartal
2026. Auch die der Bundesregierung aus der Wirtschaft sowie von
Bürgerinnen und Bürgern vorliegenden Rückmeldungen zeigen, dass die
Aktivrente auf ein erhebliches Interesse stößt und in der Praxis positiv
aufgenommen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die
positive Wirkung fortsetzt.
9. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Prüft die Bundesregierung derzeit die Option, die
verpflichtende Einführung der E-Rechnung für
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von
mehr als 800.000 Euro vom 1. Januar 2027 auf
den 1. Januar 2028 zu verschieben, nachdem u. a.
der Bundesverband der Deutschen Industrie
(BDI) auf weiterhin bestehende erhebliche
Umsetzungsprobleme, Rechtsunsicherheiten sowie
fehlende rechtsverbindliche technische Vorgaben
und eine unzureichende Vorlaufzeit für
Softwarehersteller und Unternehmen hingewiesen hat, und
wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, warum
nicht (https://bdi.eu/de/articles/recht-und-steuern/
probleme-mit-der-e-rechnung-trotz-ausstellungspf
licht-ab-dem-1-januar-2027)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 21. Juli 2026
Die von Ihnen beschriebene Regelung beruht auf § 27 Absatz 38 des
Umsatzsteuergesetzes (UStG). Es obläge daher dem Gesetzgeber, diese
Norm zu ändern.
Der Bundesregierung sind keine dementsprechenden Überlegungen des
Gesetzgebers bekannt. Derzeit muss ein Unternehmer lediglich den
Empfang einer E-Rechnung sicherstellen. Für die verpflichtende
Ausstellung hat der Gesetzgeber in § 27 Absatz 38 UStG zwei Stufen
vorgesehen:
• Bis zum 31. Dezember 2027 können alle Unternehmer für
ausgeführte Umsätze noch eine sonstige Rechnung ausstellen.
• Für kleinere Unternehmer (Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro) und
Nutzer abweichender Industriestandards (bestimmte EDI-Verfahren)
verlängert sich diese Frist bis zum 31. Dezember 2028.
Erst danach ist die Verwendung einer E-Rechnung tatsächlich für alle
Unternehmer im B2B-Bereich verpflichtend. Vor dem Hintergrund der
langen Übergangsfristen geht die Bundesregierung derzeit davon aus,
dass keine Verschiebung der dargestellten Fristen erforderlich ist.
Soweit Sie mit Ihrer Frage auf das Gesetzesinitiativrecht der
Bundesregierung rekurrieren sollten, ist allgemein darauf hinzuweisen, dass für
die Vorbereitung einer Gesetzesänderung eine Abstimmung in der
Bundesregierung und letztlich ein Kabinettbeschluss erforderlich wären. Der
verfassungsrechtlich verankerte Informationsanspruch des Parlaments
wird durch den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung begrenzt.
Eine Pflicht zur Beantwortung von Fragen besteht insbesondere nicht,
wenn dies zu einem Mitregieren Dritter führen würde. Details zu noch
nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozessen in der
Bundesregierung sind nicht vom Auskunftsanspruch des Parlaments umfasst. Der
Willensbildungsbildungsprozess in der Bundesregierung, der sich
insbesondere auch in ressortübergreifenden und -internen
Abstimmungsprozessen vollzieht, gehört zum Kernbereich ihrer exekutiven
Eigenverantwortung und ist grundsätzlich nicht ausforschbar (vgl. BVerfGE 147, 50
[99, 138 f.] m. w. N.).
10. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Wie viele Wohneinheiten hat die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImA) derzeit in
Hamburg für die Bundeswehr bzw. für Angehörige der
Bundeswehr angemietet (bitte nach Anzahl der
Wohneinheiten und durchschnittlicher Nettomiete
aufschlüsseln), und wie haben sich der Bestand
sowie die durchschnittliche Nettomiete in den
letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jährlich
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 24. Juli 2026
Nach Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat
diese in Hamburg keine Wohnungen für die Bundeswehr oder
Bundeswehrangehörige angemietet. Angaben zu den entsprechenden
durchschnittlichen Nettomieten sowie zur diesbezüglichen
Bestandsentwicklung entfallen insoweit.
11. Abgeordnete
Ulrike Schielke-
Ziesing
(AfD)
Welche Bruttogeschossfläche (BGF) nach
DIN 277 weist das für das Bundespräsidialamt
vorgesehene Ausweichquartier in Berlin-Moabit
auf, und wie hoch belaufen sich die dortigen
Errichtungskosten von rund 205 Mio. Euro
umgerechnet auf den einzelnen Arbeitsplatz?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 24. Juli 2026
Die Bruttogrundfläche (BGF) für den Neubau für Bundesbehörden
in der Elisabeth-Abegg-Straße in Berlin Moabit (Interimsunterkunft
des Bundespräsidialamtes) beträgt ca. 18.700 m2, die Nutzfläche ca.
9.900 m2. Von der Nutzfläche sind ca. 45 Prozent unmittelbar der
Büronutzung des Bundespräsidialamts zuzuordnen und ca. 30 Prozent den
Repräsentations- und Veranstaltungsflächen als Amtssitz des
Bundespräsidenten, vergleichbar dem Schloss Bellevue. Die weiteren Nutzflächen
sind übergeordnete, dienende Funktionsflächen. Daher würde die
Umrechnung der Gesamtkosten auf den einzelnen Arbeitsplatz keinen
sachgerechten Kennwert ergeben.
12. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Summe hat die Bundesregierung im
Einzelplan 09 des Haushaltsentwurfs 2027 für den
Untertitel 3 „Förderung der Leistungssteigerung
im Tourismusgewerbe“ (2026: 2,898 Mio. Euro)
im Haushaltstitel 686 06-651 „Potenziale in der
Dienstleistungswirtschaft“ vorgesehen, nachdem
der besagte Untertitel 3 im Haushaltsentwurf
2027 nicht mehr gesondert im
Haushaltstitel 686 06-651 „Potenziale in der
Dienstleistungswirtschaft“ ausgewiesen ist, und bei welchen
konkreten Untertiteln und Projekten kürzt die
Bundesregierung im Haushaltstitel 686 06-651
„Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft“, der
im Haushaltsentwurf 2027 nur noch 9,865 Mio.
Euro vorsiehst und damit 1,795 Mio. Euro
weniger als im Haushalt 2026?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 22. Juli 2026
Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 sieht im Titel 0901
68606 „Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft“ einen Ansatz in
Höhe von 9.865 T Euro vor. Die Teilansätze der 3 Untertitel stellen sich
wie folgt dar:
RegE 2027 Haushalt 2026 Differenz
Untertitel 1
Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte 7.416.000 € 8.012.000 € –596.000 €
Untertitel 2
Förderung der Leistungssteigerung in der Gesundheits-
und Pflegewirtschaft 0 € 750.000 € –750.000 €
Untertitel 3
Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe 2.449.000 € 2.898.000 € –449.000 €
Die geringeren Ansätze im Vergleich zum Haushalt 2026 sind Folge des
Konsolidierungsbedarfs im Haushalt. Zudem gibt es bedarfsgerechte
Umschichtungen innerhalb des Einzelplans 09.
13. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung Statistiken zur
durchschnittlichen Steuer- und Abgabenbelastung
einer natürlichen Person mit einem zu
versteuernden Einkommen von 50.000 Euro, 100.000 Euro,
500.000 Euro, 1 Mio. Euro, 10 Mio. Euro,
100 Mio. Euro und 1 Mrd. Euro in Deutschland
unter Berücksichtigung der in der jeweiligen
Einkommensgruppe durchschnitttypischen
Einkommenszusammensetzung aus Gewinn- und
Erwerbseinkünften vor, und wenn ja, wie lauten
diese, und wenn nicht, für welche
Einkommensschwellen- bzw. -gruppen für natürliche Personen
mit sehr hohen zu versteuernden Einkommen über
500.000 Euro ermittelt die Bundesregierung
vergleichbare Zahlen zur Steuer- und
Abgabenbelastung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 20. Juli 2026
Der Bundesregierung liegen keine Statistiken im Sinne der
Fragestellung vor. Hintergrund ist unter anderem, dass keine umfassende
Gesamtstatistik über alle Einkommensarten natürlicher Personen existiert, aus
der sich eine Statistik im Sinne der Fragestellung ableiten ließe, da
beispielsweise die Einkommensteuer auf Kapitalerträge für natürliche
Personen mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer abgegolten ist. Zur
Steuer- und Abgabenbelastung auf Arbeitseinkommen wird auf die
OECD-Veröffentlichung „Taxing Wages“ hingewiesen (www.oecd.org/e
n/publications/taxing-wages-2026_3a5169ef-en.html).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
14. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Welche persönlichen, schriftlichen,
fernmündlichen oder elektronischen Kontakte, wie z. B.
Telefonate, Gespräche und Treffen zwischen
Mitgliedern der Bundesregierung und ihren
Mitarbeitern (inklusive dem Bundeskanzler) und dem
Regierenden Bürgermeister Berlins Kai Wegner
fanden im Rahmen des Brandanschlags auf das
Berliner Stromnetz statt (bitte einzeln auflisten nach
Datum und Uhrzeit und auf die neun ersten
Kontakte beschränken)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Juli 2026
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung stehen das Bundeskanzleramt,
die Bundesministerien und ihre Geschäftsbereichsbehörden in Kontakt
mit einer Vielzahl von Akteuren. In diesem Zusammenhang besteht
keine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw.
deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer
Kommunikation – und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch
nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung
in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht
protokolliert.
Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf Grundlage der in den Ressorts
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Die Beantwortung der Frage wurde auf die Leitungsebene
(Bundesminister, beamtete und parlamentarische Staatssekretäre) der
Bundesministerien und die des Bundeskanzleramts begrenzt.
Vor diesem Hintergrund lauten die fragerelevanten Angaben im Kontext
des Brandanschlags auf das Berliner Stromnetz vom 3. Januar 2026 wie
folgt:
Der Chef des Bundeskanzleramtes hat am Samstag, den 3. Januar 2026,
und auch in den folgenden Tagen mit dem Regierenden Bürgermeister
von Berlin telefoniert und diesen am Montag, den 12. Januar 2026, zu
einem Gespräch im Bundeskanzleramt empfangen.
Es gab einen Telefonkontakt zwischen dem Bundesminister des Innern
und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin am 3. Januar 2026.
Weitere Telefonkontakte gab es in den darauffolgenden Tagen mit dem
Regierenden Bürgermeister und der Berliner Innensenatorin.
Es gab zudem einen Telefonkontakt zwischen dem Bundesminister der
Verteidigung und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin am 3.
Januar 2026 nachmittags sowie am 10. Februar 2026 postalisch.
15. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Wie viele Personen afghanischer
Staatsangehörigkeit befinden sich derzeit auf Veranlassung der
Bundespolizei in Zurückweisungs-,
Zurückschiebungs- oder Abschiebungshaft (https://taz.de/Mig
rationspolitik-der-Bundesregierung/!6194406/,
bitte nach Abschiebehaftanstalten aufschlüsseln),
und bei wie vielen der Inhaftierten handelt es sich
nach Kenntnis der Bundesregierung um
Menschen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Juli 2026
Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich mit Stand vom
10. Juli 2026 sieben afghanische Staatsangehörige auf Grundlage von
Beschlüssen der zuständigen Gerichte in Haft, denen ein Antrag der
Bundespolizei zu Grunde lag. Die Gerichte haben bei vier Personen Haft
zur Sicherung der Zurückweisung sowie bei drei Personen Haft zur
Sicherung der Abschiebung erlassen.
16. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann beabsichtigt die Bundesregierung den
bereits erstellten Evaluationsbericht zur
Implementierung der behördenunabhängigen
Asylverfahrensberatung zu veröffentlichen, nachdem das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in
seiner Antwort vom 18. Mai 2026 auf eine Anfrage
nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG-
Anfrage) eine Veröffentlichung noch im zweiten
Quartal 2026 angekündigt hat (https://fragdenstaa
t.de/anfrage/evaluation-behoerdenunabhaengige-a
sylverfahrensberatung/#nachricht-1116711)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. Juli 2026
Das Forschungszentrum im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) hat den Bericht zur „Evaluation zur Implementierung der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung“ am 22. Juli 2026 auf
seiner Webseite veröffentlicht, abrufbar unter www.bamf.de/SharedDocs/A
nlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb54-evaluation-implementier
ung-avb.html.
17. Abgeordnete
Linda Heitmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung die jährlichen Verwaltungskosten der
Beihilfe für privat krankenversicherte Beamtinnen und
Beamte in 2025 auf Bundes-, Landes- und
kommunaler Ebene (bitte jeweils nach Ebenen sowie,
soweit möglich, nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 20. Juli 2026
Soweit die angefragten Daten im Zuständigkeitsbereich der Länder oder
der Kommunen liegen, kann die Bundesregierung aus Gründen der
grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
keine Angaben machen. Die Auskunft beschränkt sich daher auf Daten
für den unmittelbaren Bundesbereich. Für diesen Bereich bearbeitet das
Bundesverwaltungsamt (BVA) als zentraler Dienstleister des Bundes im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) etwa
90 Prozent alter Beihilfeanträge in der Bundesverwaltung.
Das BVA erbringt die Personaldienstleistung „Beihilfe“ für
Bundesbedienstete verschiedener Bundesministerien, Bundesbehörden,
Zuwendungsempfänger des Bundes und institutioneller Kunden. Es fallen
hierbei Verwaltungskosten an, die sich aus Personal-, Sach- und
Gemeinkosten zusammensetzen.
Im Jahr 2025 wurde ein Personalkörper von 1.134 Vollzeitäquivalenten
in der Beihilfeabteilung des BVA eingesetzt, der sich aus
Bundesbeamten und Tarifbeschäftigten zusammensetzt.
Gemäß dem für das Jahr 2025 geltenden Rundschreiben des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu „Personalkosten, Sachkosten und
Kalkulationszinssätze in der Bundesverwaltung für
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Kostenberechnungen“ sind im BVA
Personaleinzelkosten in Höhe von 106.321.324 Euro angefallen. Diese setzen sich
bspw. aus dem steuerpflichtigen Jahresbrutto, Versorgungsbeiträgen
bzw. Personalnebenkosten wie dem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen
Krankenversicherung und sonstigen Personalnebenkosten wie Beihilfen
und Trennungsgeld zusammen. Hinzuzurechnen sind nach Vorgaben des
BMF Sacheinzelkosten in Höhe von 50.541.985 Euro. Diese enthalten
Sachkosten für Ausstattungsgegenstände, Verbrauchsmittel und
Mietkosten. Die Personal- sowie Sacheinzelkosten enthalten zudem einen
Gemeinkostenzuschlag für intern erbrachte Leistungen zentraler
Organisationseinheiten wie Justiziariat, Personalmanagement u. ä.
18. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Wie viele Abschiebungen gab es 2026 bis zum
30. Juni, und wie viele davon wurden jeweils
durch Mecklenburg-Vorpommern veranlasst?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 24. Juli 2026
Insgesamt wurden im Zeitraum 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2026
18.939 Personen über Abschiebungen und geförderte Ausreisen aus
Deutschland rückgeführt.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind davon im Zeitraum vom 1.
Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 9.663 Personen abgeschoben worden.
Von Mecklenburg-Vorpommern wurden davon 79 für den erfragten
Zeitraum veranlasst.
Im o. g. Zeitraum sind 9.276 Personen über das Bund-Länder-Programm
„Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in
Germany“ und „Government Assisted Repatriation Programme“ (REAG/
GARP) gefördert ausgereist. Neben den REAG/GARP-geförderten
Ausreisen erfolgen zusätzlich auch über Länderprogramme geförderte
Ausreisen.
19. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wo konkret bestehen nach Ansicht der
Bundesregierung Schutzlücken in Bezug auf
„Anfeindungen und Drohungen“ (www.bundesregierung.de/r
esource/blob/2196306/2445592/bc8e5e160d879f0
bdd593121a96a45d2/2026-07-02-koaausschuss-d
ata.pdf) gegenüber Behördenmitarbeitenden vor
dem Hintergrund der bestehenden Normen zum
Schutz personenbezogener Daten bei Anfragen
nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach
§ 5 Absatz 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 IFG,
und auf welche Evidenzen stützt die
Bundesregierung dies?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 21. Juli 2026
Die Gründe für die im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geplante
Schwärzung der Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im
Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 genannt. Zum
einen ist dies die komplexe Bedrohungslage von innen und von außen,
d. h. veränderte Rahmenbedingungen durch hybride Bedrohungen und
erhöhte Anforderungen an die Resilienz. Die Veröffentlichung von
Namen kann dabei ein Einfallstor für gezielte Cyberattacken sein. Zum
anderen wurde die derzeit geltende Regelung im IFG zur Offenlegung von
Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Grundlage der
rechtlichen und tatsächlichen Lageeinschätzung Anfang der 2000er Jahre
getroffen; die Situation von damals entspricht nicht mehr der heutigen
komplexen Bedrohungslage. Der digitale Strukturwandel mit dem
Aufwuchs der sozialen Medien und die gleichzeitig stattfindende
Polarisierung der politischen Diskurse können dazu führen, dass Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von Behörden teilweise massiv im Internet für ihre
Dienstausübung unter Namensnennung angefeindet werden oder einer
solchen Gefahr ausgesetzt sind. Der präventive Schutz der Beschäftigten
der Verwaltung vor Anfeindungen und Bedrohungen muss schon aus
Fürsorgegesichtspunkten erfolgen.
20. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Auswirkungen auf investigative
Recherchen der Presse und die demokratische Kontrolle
staatlichen Handelns durch zivilgesellschaftliche
Organisationen erwartet die Bundesregierung von
der im 34-Punkte-Programm „Aufschwung und
Beschäftigung“ des Koalitionsausschusses vom
1. Juli 2026 (www.bundesregierung.de/resource/b
lob/2196306/2445592/bc8e5e160d879f0bdd5931
21a96a45d2/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf)
angekündigten Reform des
Informationsfreiheitsgesetzes, und inwiefern wurden diese möglichen
Folgen bei der Entscheidung über die Reform
abgewogen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 21. Juli 2026
Der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 stellt
ausdrücklich fest, dass das Recht auf den Zugang zu amtlichen
Informationen bei der Weiterentwicklung des IFG gewahrt bleiben soll. Die
Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zur konkreten Umsetzung des
Beschlusses des Koalitionsausschusses zum IFG ist noch nicht
abgeschlossen. Daher kann zu möglichen Auswirkungen keine Aussage
getroffen werden.
21. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bis wann muss die Reform des Wahlrechts,
welche von der Wahlrechtskommission erarbeitet
wird, deren Geschäftsstelle im
Bundesministerium des Innern angesiedelt ist und der unter
anderem der Bundesminister des Innern Alexander
Dobrindt und die Bundesministerin der Justiz und
für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig
angehören, nach Kenntnis der Bundesregierung
spätestens abgeschlossen sein, damit das reformierte
Wahlrecht bei der nächsten Bundestagswahl
rechtssicher zur Anwendung kommen kann?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 21. Juli 2026
Im Sinne der konkreten Fragestellung besteht keine festgeschriebene
Umsetzungsfrist. Entsprechend der Leitlinie II.2.b des
Verhaltenskodexes für Wahlen der Europäischen Kommission für Demokratie durch
Recht (Venedig-Kommission) des Europarats sollten die Grundelemente
des staatlichen Wahlrechts bis ein Jahr vor einer Wahl nicht mehr
verändert werden.
Im Übrigen wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre
Schriftliche Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/4372 verwiesen.
22. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Wie viele Fälle von politisch motivierter
Kriminalität sind der Bundesregierung durch den
Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) wegen
des Delikts „Volksverhetzung“ (§ 130 des
Strafgesetzbuchs) für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis
15. Juli 2026 bekannt geworden, in denen die
Tathandlung in dem Singen eines Liedes bestand
(ungefähre Angaben etwa anhand von Filtern in
dem „Pflichtfeld“ der „Sachverhaltsdarstellung“
ausreichend; bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Juli 2026
Eine automatisierte Auswertung der entsprechenden
Volksverhetzungsdelikte auf solche, bei denen die Tathandlung in dem „Singen eines
Liedes“ bestand, sind in der zentralen Fallzahlendatei zur Politisch
motivierten Kriminalität (PMK) des Bundeskriminalamts (BKA) nicht
möglich. Auch über eine Sachverhaltsrecherche lassen sich belastbare
Fallzahlen zum Begriff „Lied“ nicht generieren, da von dem zu erzielenden
Rechercheergebnis neben dem „Singen eines Liedes“ im Sinne der
Frage insbesondere unter anderem das Abspielen eines Liedes
beziehungsweise die musikalische Unterlegung von Online-Videos mit einem
Lied mit umfasst sind.
23. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die
Antifa eine extremistische Vereinigung darstellt, oder
reisen Vertreter des Bundesministeriums des
Innern zu der Konferenz in die USA, um die
Organisatoren vom Gegenteil zu überzeugen (www.wa
shingtonpost.com/national-security/2026/07/09/ru
bio-tries-enlist-other-nations-antifa-fight-some-all
ies-recoil/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. Juli 2026
Die Bundesregierung verweist mit Blick auf ihre Einschätzung von
Antifa-Strukturen auf ihre Ausführungen in ihrer Antwort auf die
Schriftliche Frage 25 des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka auf
Bundestagsdrucksache 21/1948. Ergänzend weist die Bundesregierung mit
Blick auf die von Ihnen genannte Teilnahme an der Veranstaltung in den
USA darauf hin, dass der fachliche Austausch mit ausländischen
Partnern zum regulären Arbeitsprozess der Bundesregierung und der
Bundessicherheitsbehörden gehört. Der Austausch findet dabei phänomen
übergreifend zu einer Vielzahl sicherheitsrelevanter Themenfelder und
damit auch dem Linksextremismus/-terrorismus statt. Der Austausch mit
ausländischen Partnern dient dabei der Diskussion aktueller
Entwicklungen in diesem Themenfeld, der Abbildung von diesbezüglichen
Gemeinsamkeiten und Besonderheiten sowie generell der Stärkung der
Zusammenarbeit im Bereich der Inneren Sicherheit.
24. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Wie viele Personen wurden im Zeitraum von Mai
2024 bis Mai 2025 tatsächlich zurückgeführt, und
wie verteilen sich diese Rückführungen auf
Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und
freiwillige Ausreisen (REAG/GARP)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. Juli 2026
Im Zeitraum Mai 2024 bis einschließlich Mai 2025 wurden insgesamt
23.899 Personen abgeschoben. Darunter waren 6.321 Dublin-
Überstellungen. Darüber hinaus sind 14.270 Personen über das Bund-Länder-
Programm „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-
Seekers in Germany“ und „Government Assisted Repatriation Programme“
(REAG/GARP) gefördert freiwillig ausgereist. Neben den REAG/
GARP-geförderten freiwilligen Ausreisen erfolgen auch über
Länderprogramme geförderte freiwillige Ausreisen. Hinzu kommt noch eine
Vielzahl von freiwilligen Ausreisen ohne Förderung.
25. Abgeordneter
Manfred Schiller
(AfD)
Wurden in den Ressorts erfasst, wie viele
Personen/Mitarbeiter infolge einer Corona-Infektion
verstarben, und wenn ja, wie viele waren dies
(bitte die Anzahl der Todesfälle insgesamt und
anteilig die Corona-Todesfälle nach Ressorts
aufschlüsseln), und wenn nein, wie wurde erfasst, in
welchem Ausmaß die Bundesregierung und die
Bundesverwaltung betroffen waren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 20. Juli 2026
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Krankheits- oder
Todesursachen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesverwaltung vor.
Es ist daher auch nicht möglich, das Ausmaß der Betroffenheit zu
erfassen. Bei diesen Daten handelt es sich um besonders schützenswerte
Gesundheitsdaten, die nicht erhoben werden dürfen (Artikel 4 Nummer 15
der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO).
26. Abgeordnete
Marlene
Schönberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welcher Höhe werden im Jahr 2027
Haushaltsreste aus früheren Etats des Bundesministeriums
des Innern und für Heimat für den Aufbau des
NSU-Dokumentationszentrums in Nürnberg
verwendet (www.nn.de/nuernberg/finanzminister-kli
ngbeil-versichert-nurnberg-bekommt-ein-nsu-dok
uzentrum-ab-2027-1.15192373), und welche
konkreten Umsetzungsschritte plant die
Bundesregierung bis Ende 2030 für das im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte NSU-
Dokumentationszentrum?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Juli 2026
Für das NSU-Dokumentationszentrum sind im Bundeshaushalt 2026
Mittel i. H. v. 8.861.000 Euro veranschlagt (Kapitel 0601, Titel 684 14,
Erl. 4). Nach aktueller Planung werden aus diesem Titelansatz im
Haushaltsjahr 2026 voraussichtlich Mittel i. H. v. 1.600.000 Euro verausgabt.
Da die Ausgaben in diesem Titel übertragbar sind, können die für dieses
Vorhaben vorgesehenen Mittel, welche nicht in 2026 verausgabt werden,
als Reste aus dem Bundeshaushalt 2026 ins Folgejahr übertragen
werden, sodass im Jahr 2027 auf die nicht gebundenen Mittel aus dem
Vorjahr zugegriffen werden kann. Eine Bildung von Ausgaberesten aus dem
Vorjahr erfolgt allerdings erst nach Beginn des nächsten Haushaltsjahres
und bedarf der Zustimmung durch das Bundesministerium der Finanzen.
Nach aktuellem Stand könnte im Jahr 2027 für dieses Vorhaben auf
voraussichtliche Restmittel i. H. v. bis zu 7.261.000 Euro zurückgegriffen
werden, von denen bis zu 1.060.000 Euro bereits auf Grund von
Verpflichtungen aus dem Jahr 2026 gebunden sind.
Die mittelfristige Finanzplanung sieht für den künftigen, dauerhaften
Betrieb des Dokumentationszentrum ab 2028 ff. einen Aufwuchs vor
(1.600.000 Euro in 2028, 2.000.000 Euro in 2029, 3.000.000 Euro in
2030).
Das Vorhaben „NSU-Dokumentationszentrum“ ist weiterhin Gegenstand
hausinterner Beratungen und Ressortabstimmungen. Bereits jetzt setzt
die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als nachgeordnete
Behörde des Bundesministeriums des Innern (BMI) erste Arbeitspakete
([Wander-]Ausstellung, digitaler Raum) unter Beteiligung der
Betroffenen und Angehörigen der Opfer des NSU konzeptionell um, die nach
Errichtung des Dokumentationszentrums diesem zur weiteren
Verwendung übergeben werden. Zudem hat die BpB nach enger Abstimmung
mit dem BMI den Förderaufruf „Erinnern und Bilden im Kontext des
NSU-Komplexes“ für die Jahre 2027 und 2028 veröffentlicht, mit dem
Ziel langfristig eine dezentrale Verbundstruktur von Erinnerungs- und
Lernorten zum NSU-Komplex aufzubauen.
27. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Wie viele unerlaubte Einreisen wurden an der
deutsch-dänischen Grenze im ersten Halbjahr
2026 unmittelbar durch stationäre Kontrollen an
Grenzübergängen und wie viele durch mobile
Kontrollen im grenznahen Hinterland festgestellt
(bitte die Feststellungen jeweils quartalsweise
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Juli 2026
Die nachfolgenden statistischen Daten beruhen auf der Polizeilichen
Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) und beziehen sich auf die
Feststellungen der regional zuständigen Bundespolizeidirektion Bad
Bramstedt. Die im Sinne der Fragestellung erbetenen statistischen Daten
können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Grenzgebiet bis zu einer
Tiefe von 30 Kilometern
Grenzübergang
Jahr Quartal Anzahl Personen Anzahl Personen
2026 1 6 125
2 3 97
Gesamt 9 222
Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder
notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig
geringfügig ändern.
28. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Liegen der Bundesregierung empirische
Erkenntnisse, Studien oder belastbare Daten vor, die
einen „psychologischen, abschreckenden Effekt“
stationärer Grenzkontrollen etwa auf
Schleuseraktivitäten oder unerlaubte Einreisen belegen (vgl.
entsprechende Äußerungen von Vertretern der
Gewerkschaft der Polizei: www.ndr.de/nachrichte
n/schleswig-holstein/grenzkontrollen-
daenemarksind-sie-wirkungslos-so-sehen-die-zahlen-aus,dae
nemark-270.html), und inwieweit bewertet die
Bundesregierung einen solchen Effekt als kausal
für sicherheitspolitische Entwicklungen und
berücksichtigt ihn bei der Ausgestaltung ihrer
Grenzkontrollpolitik?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Juli 2026
Dem Bundesministerium des Innern (BMI) liegen keine empirischen
Studien oder Daten im Sinne der Fragestellung vor, die einen
eigenständigen „psychologischen, abschreckenden Effekt“ vorübergehend
wiedereingeführter Binnengrenzkontrollen auf Schleuseraktivitäten oder
unerlaubte Einreisen isoliert quantifizieren und nachweisen.
Im Sinne der Fragestellung betrachtet das BMI das unerlaubte
Migrationsgeschehen auf den Routen irregulärer Migration, die Lage an den
Schengen-Außengrenzen und innerhalb des Schengenraums sowie die
Situation an den deutschen Binnengrenzen in Deutschland und richtet
demnach die Maßnahmen aus. Gemäß der Polizeilichen
Eingangsstatistik der Bundepolizei und der vorläufigen Datenlage des
Sondermeldedienstes der Bundespolizei, stellte die Bundespolizei in diesem
Zusammenhang im Rahmen vorübergehend wiedereingeführter
Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Grenzen im Zeitraum von
8. Mai 2025 bis 20. Juli 2026 u. a. 1.606 Schleuser fest. Die
intensivierten Binnengrenzkontrollen erzeugen einen nachhaltig bremsenden Effekt
auf die Schleusungskriminalität.
Ziel des BMI ist, das irreguläre Migrationsgeschehen nachhaltig
einzudämmen und zu verhindern sowie die Schleusungskriminalität
entschieden zu bekämpfen. Ein etwaiger Abschreckungseffekt lässt sich dabei
nicht isoliert kausal bestimmen.
29. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung
vor dem Hintergrund, dass es dem Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBK) gelungen ist, das von der Danish
Emergency Management Agency (DEMA) betriebene
dänische Warnsystem an das deutsche Modulare
Warnsystem (MoWaS) anzubinden (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage
45 auf Bundestagsdrucksache 21/7052), den
Abschluss der laufenden Testphase und die
vollständige Bereitstellung der Funktion für die deutschen
Grenzregionen, und anhand welcher fachlichen
Kriterien und Entscheidungsprozesse wird
festgelegt, wann und in welchem Umfang
Warnmeldungen aus Dänemark als relevant für das deutsche
Grenzgebiet eingestuft und über das MoWaS an
die Bevölkerung weitergegeben werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Juli 2026
Seit der Anbindung von DK-Alert bzw. S!RENEN an das Modulare
Warnsystem (MoWaS) im Frühjahr 2025 wurden erste CAP (Common
Alerting Protocol)-Meldungen aus dem dänischen Feed zu Testzwecken
in das MoWaS als „Externe Warnmeldungen“ empfangen. Diese
Meldungen können zukünftig von einer MoWaS-Station des Bundesamts für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf Knopfdruck in
den MoWaS-internen Prozess der Warnmeldungserstellung übernommen
werden. Derzeit befindet sich das BBK im engen Austausch mit
Dänemark und der „Danish Emergency Management Agency (DEMA)“.
Nach den Letzten Gesprächen mit der DEMA im Juni 2026 wurden die
aktuellen technischen Spezifikationen – insbesondere das CAP –
ausgetauscht, welches die Grundlage für den Austausch von Warnmeldungen
ist. Bevor die Funktion vollständig genutzt und ausgerollt werden kann,
sind letzte technische Entwicklungen erforderlich, die es ermöglichen,
das überlieferte Warngebiet bei Bedarf anzupassen und nachfolgende
Aktualisierungen aus Dänemark in die möglicherweise in MoWaS
entstandene Warnmeldung zu übernehmen. Diese Arbeiten sind zum Teil in
der Umsetzung, können aber aufgrund anderer, priorisierter
Entwicklungen noch nicht vollständig terminiert werden.
Warnmeldungen aus Dänemark werden in Deutschland nicht unmittelbar
veröffentlicht, sondern gehen als „Externe Warnung“ in das MoWaS ein
und können für die Veröffentlichung einer eigenen, deutschen
Warnmeldung weiterverwendet werden. Die Entscheidung über eine
Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Warnerlasse der Länder
und der Einschätzung der für die Warnung zuständigen Stelle (Leitstelle,
Lagezentrum).
Eine Herausforderung besteht darin, dass in Dänemark und Deutschland
unterschiedliche Warnstufen verwendet werden, welche beim Austausch
von Warnmeldungen für den jeweiligen Partner angepasst werden
müssen. Hierzu finden in den nächsten Wochen Gespräche mit der DEMA
und den Dienstleistern der beiden Warnsysteme statt, bei denen auch
Vorschläge erarbeitet werden sollen, wie eine Georeferenzierung in den
Grenzregionen für den Austausch von Warnmeldungen konzeptionell
und technisch umgesetzt werden kann.
In einem weiteren Schritt erfolgt eine Abstimmung mit den
angrenzenden und bereits informierten Ländern Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein, bei denen die erarbeiteten Vorschläge vorgestellt
und nach gemeinsamer Abstimmung umgesetzt werden. Gemeinsam mit
den Ländern wird dann eine Festlegung erfolgen, auf welcher Ebene
(Bund, Länder und Kommunen/Kreisfreie Städte) welche
Warnmeldungen empfangen werden sollen. Dies wird sowohl für die dänische als
auch die deutsche Seite individuell festgelegt, da es unterschiedliche
Erlasse und Verfahren im Bereich der Warnung der Bevölkerung gibt.
30. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Wird die Bundesregierung im Rat der
Europäischen Union Regelungen zustimmen, die eine
verpflichtende Durchleuchtung privater
elektronischer Kommunikation oder Eingriffe in Ende-zu-
Ende-verschlüsselte Kommunikationsdienste
vorsehen, und falls ja, wie begründet sie dies vor
dem Hintergrund des Fernmeldegeheimnisses
gemäß Artikel 10 des Grundgesetzes?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 20. Juli 2026
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Verhandlungen für eine
Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (sog. CSA-Verordnung)
der Position des Rates, die im Kern insbesondere die freiwillige
Aufdeckung von Missbrauchsdarstellungen und der Kontaktaufnahme zu
Kindern beinhaltet, zugestimmt und unterstützt diese auch weiterhin im
Rahmen der Trilogverhandlungen. Die Position des Rates enthält keine
Aufdeckungsverpflichtungen.
Die Bundesregierung behält sich vor, ihre Position im Lichte des
Fortgangs der Verhandlungen und neuer Kompromissvorschläge
fortzuentwickeln.
In den weiteren Trilogverhandlungen wird sich die Bundesregierung
dafür einsetzen, dauerhafte Regelungen zur Ermöglichung von freiwilligen
Aufdeckungen einzuführen und das Gesetzgebungsverfahren
schnellstmöglich abzuschließen.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
31. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Anträge auf nationale Visa zum Zweck
der Forschung oder einer wissenschaftlichen
Tätigkeit wurden in den Jahren 2021 bis
einschließlich 2026 jeweils von Staatsangehörigen der
Volksrepublik China und der Russischen
Föderation gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden
jeweils abgelehnt, wobei insbesondere Visa im
Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln nach § 18b,
§ 18d, § 18g und § 19c Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Verbindung mit § 5 der
Beschäftigungsverordnung (BeschV)
einzubeziehen sind (bitte nach Kalenderjahr und
Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 23. Juli 2026
Das Auswärtige Amt erfasst statistisch nur die Anzahl der abschließend
bearbeiteten Anträge. Eine Auswertung, wie viele Anträge in einem
bestimmten Zeitraum gestellt wurden, ist daher nicht möglich.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis einschließlich 30. Juni 2026 wurde
die folgende Anzahl von Visumanträgen zu Forschungszwecken
chinesischer und russischer Staatsangehöriger bearbeitet:
Kalenderjahr Bearbeitete D-Visa zu Forschungszwecken
chinesische
Staatsangehörige
Russische
Staatsangehörige
2021 2.147 342
2022 2.108 440
2023 2.436 313
2024 3.273 166
2025 2.627 94
1. HJ. 2026 856 37
Die Auswertung umfasst Visumanträge, die auf Grundlage von
§ 18d AufenthG und § 19c Absatz 1 AufenthG i. V. m. § 5 BeschV
gestellt wurden. Bei den anderen in der Fragestellung genannten
Rechtsgrundlagen findet keine statistische Erfassung der vorgesehenen
Tätigkeit statt. Eine Auswertung, ob damit Forschungsaufenthalte verbunden
sind, ist daher nicht möglich.
Die erbetenen Angaben zur Anzahl der abgelehnten Anträge können der
als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuften Anlage
entnommen werden.2 Zur Begründung der Übermittlung als „VS-NfD“
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
20/9236 verwiesen.
2 Das Auswärtige Amt hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
32. Abgeordneter
Markus
Frohnmaier
(AfD)
Hat die Bundesregierung den ukrainischen
Botschafter in Deutschland aufgrund des laut des
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
ukrainischen Kriegsverbrechens der Sprengung von
Nord Stream einbestellt, und wenn ja, wann, und
wenn nein, warum nicht (vgl. www.generalbunde
sanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20
26/Pressemitteilung-vom-02-07-2026.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 20. Juli 2026
Am 30. Juni 2026 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Anklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg
erhoben. Die Ergebnisse des gerichtlichen Verfahrens sind abzuwarten.
Die Bundesregierung steht grundsätzlich im regelmäßigen, engen
Austausch mit der Ukraine auf allen Ebenen.
33. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche bilateralen Treffen auf Botschafterebene
oder höher haben seit der Amtsübernahme von
Premierminister Péter Magyar zwischen den
Vertretern ungarischen Regierung und Vertretern der
Bundesregierung stattgefunden, und bei welchen
dieser Gespräche wurde der Fall Maja T.
thematisiert?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 22. Juli 2026
Seit der Amtsübernahme von Premierminister Péter Magyar gab es
folgende Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der ungarischen
Regierung und der Bundesregierung:
• Bundeskanzler Merz mit Premierminister Magyar
Soweit der Bundeskanzler von dem Regierungssprecher begleitet
wurde, sind solche Terminbegleitungen nicht gesondert aufgeführt.
• Bundesaußenminister Dr. Wadephul mit der ungarischen
Außenministerin Orbán
• Bundesfinanzminister Klingbeil mit dem ungarischen Finanzminister
Kármán
• Bundesverteidigungsminister Pistorius mit dem ungarischen
Verteidigungsminister Dr. Ruszin-Szendi
• Bundesgesundheitsministerin Warken mit dem ungarischen
Gesundheitsminister Hegedűs
• Bundesjustizministerin Dr. Hubig mit der ungarischen
Justizministerin Prof. Dr. Görög
• Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der
Verteidigung Hartmann mit dem ungarischen Parlamentarischen
Staatssekretär und Stellvertretenden Verteidigungsminister Kürtös
• Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Dr. Schäfer mit dem ungarischen Minister für Soziales und Familie,
Kátai-Németh
• Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
Dr. Steffen mit Staatssekretärin im ungarischen Ministerium für
Wirtschaft und Energie, Dr. Fábián und dem Staatssekretär im
Ungarischen Finanzministerium, Dr. Kövesdy
• Staatssekretär im Bundesministerium für Forschung, Technologie
und Raumfahrt, Dr. Pleyer mit dem ungarischen Minister für
Wissenschaft und Technologie Tanács
Zudem hatte die deutsche Botschafterin mehrere Termine mit
Vertreterinnen und Vertretern der neuen ungarischen Regierung.
Der Regierungswechsel in Ungarn hat an der rechtlichen Situation im
Fall Maja T. nichts verändert. Für das Verfahren gegen Maja T. ist
weiterhin die unabhängige ungarische Justiz zuständig. Das Auswärtige
Amt bleibt mit dem Fall befasst. Das Auswärtige Amt und insbesondere
die Botschaft Budapest betreut Maja T. auch weiterhin konsularisch.
Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu
den Inhalten vertraulicher Gespräche.
34. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Berichte über die
mutmaßliche Tötung von Straßenhunden in Marokko
im Zusammenhang mit den Vorbereitungen auf
die Fußball-Weltmeisterschaft 2030 (www.focu
s.de/panorama/millionen-tiere-sollen-fuer-fussbal
l-wm-2030-in-marokko-sterben_799bd9a3-7b26-
4fd6-8edd-d77b3e855e02.html) gegenüber der
marokkanischen Regierung oder in Gremien der
Weltorganisation für Tiergesundheit thematisiert,
und wenn nein, weshalb nicht, obwohl
Deutschland und Marokko die dort beschlossenen
Standards zum tierschutzgerechten Management von
Hundepopulationen mittragen (www.woah.org/e
n/what-we-do/standards/codes-and-manuals/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 22. Juli 2026
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftliche
Frage 45 der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer auf Bundestagsdrucksache
21/6244.
35. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Wie viele Kriegsteilnehmer mit deutscher
Staatsangehörigkeit oder mit ständigem Aufenthalt in
Deutschland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellem Stand im Ukrainekrieg auf
Seiten der Ukraine getötet worden (www.tagessch
au.de/inland/gesellschaft/ukraine-krieg-freiwillig
e-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 20. Juli 2026
Der Bundesregierung liegen keine eigenen, gesicherten Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellung vor.
36. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung, das Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Russischen
Föderation über die Tätigkeit von Kultur- und
Informationszentren fristgemäß bis zum 7.
Dezember 2026 zu kündigen und die damit Verbundene
Übernahme der Grundsteuer für das Russische
Haus in Berlin zu streichen, und wenn nein,
warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 21. Juli 2026
Die Bundesregierung evaluiert fortlaufend, inwiefern das in der
Fragestellung genannte Abkommen vom 4. Februar 2011 über die Tätigkeit
von Kultur- und Informationszentren – ebenso wie andere im bilateralen
Verhältnis zur Russischen Föderation gültige Abkommen – weiter im
deutschen außenpolitischen Interesse ist.
Das in der Fragestellung genannte Abkommen enthält keine Regelung
zur Übernahme der Grundsteuer für das Russische Haus in Berlin durch
die Bundesregierung, weshalb eine Kündigung hierauf keinen Einfluss
hätte.
37. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie oft wurde die Bundesregierung vom
Russischen Haus in Berlin seit 2022 gemäß Artikel 5
Absatz 4 des Abkommens zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Russischen Föderation über die
Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren über die
Veranstaltungsplanung des Hauses informiert, und
hat die Bundesregierung im Zuge dessen auf die
damit verbundenen Sanktionsverstöße
hingewiesen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 21. Juli 2026
Die Bundesregierung hat nach Ausbruch des völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ihre Kontakte zu
Regierungsvertretern der Russischen Föderation erheblich eingeschränkt. Eine
regelmäßige Information der Informationszentren über geplante
Veranstaltungen im Gastland fand seit dem 24. Februar 2022 nicht statt.
Die Bundesregierung beobachtet die Aktivitäten des Russischen Hauses
für Wissenschaft und Kultur, einschließlich der veröffentlichten
Veranstaltungsankündigungen und sonstigen öffentlich zugängigen
Informationen, fortlaufend. Die Verfolgung von strafrechtlich relevanten
Sanktionsverstößen obliegt den zuständigen Ermittlungs- und
Strafverfolgungsbehörden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
38. Abgeordnete
Anne-Mieke
Bremer
(Die Linke)
Wie stellte sich die Arbeitsbelastung in intensiven
Projekt- und Softwareentwicklungsphasen in den
Jahren 2024, 2025 sowie im laufenden Jahr bei
den IT-Dienstleistern des Bundes (ITZBund, BWI
GmbH) dar (bitte die jeweiligen Überstunden
bzw. Mehrarbeitsstunden pro Kopf und Quartal
auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 23. Juli 2026
Die erfragten Informationen im Sinne der Fragestellung können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Quartal Überstunden bzw. Mehrarbeit pro
Kopf (im Durchschnitt) BWI GmbH
Überstunden bzw. Mehrarbeit pro
Kopf (im Durchschnitt) ITZBund
2024 Q1 0,37 9,00
2024 Q2 0,29 9,36
2024 Q3 0,38 9,09
2024 Q4 0,91 8,92
2025 Q1 0,90 8,63
2025 Q2 0,42 7,96
2025 Q3 0,39 8,17
2025 Q4 0,32 7,85
2026 Q1 0,34 7,99
2026 Q2 0,40 7,96
39. Abgeordnete
Anne-Mieke
Bremer
(Die Linke)
Wie bewertet die Bundesregierung den parallelen
Aufbau des nationalen SATcomBW-4-
Satellitensystems und der Beteiligung an der europäischen
Konstellation IRIS2, und inwiefern würde die
geplante Exklusivreservierung des 2-GHz-
Frequenzbands für das IRIS2-System die Nutzbarkeit
von SATcomBW 4 einschränken (https://germany.
representation.ec.europa.eu/nachrichten-und-vera
nstaltungen/pressemitteilungen/frequenznutzung-f
ur-mobile-satellitendienste-eu-kommission-schlag
t-neues-auswahlverfahren-vor-2026-05-27_de)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 22. Juli 2026
Es besteht keine Konkurrenzsituation zwischen der
Satellitenkommunikation der Bundeswehr und dem europäischen Projekt IRIS2.
Eine Einschränkung im Sinne der Fragestellung ist nicht zu erwarten.
40. Abgeordneter
Jan Ralf Nolte
(AfD)
Um welche acht Verträge zur Vorhaltung von
Logistik- und Dienstleistungskapazitäten handelt es
sich konkret, die die Bundesregierung in ihrer
Antwort auf meine Schriftliche Frage 74 auf
Bundestagsdrucksache 21/7052 genannt hat, und wie
schlüsseln sich diese jeweils nach
Vertragsgegenstand, Laufzeit und Vertragsvolumen auf?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 22. Juli 2026
Die Beantwortung Ihrer Frage kann hinsichtlich des
Vertragsgegenstands und der jeweiligen Laufzeit nicht in offener Form erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist im vorliegenden Fall im Hinblick
auf das Staatswohl erforderlich.3 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 1. November 2024 sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein
kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf
diese Frage wäre nachteilig für die Bundesrepublik Deutschland. Sie
würde Informationen enthalten, die Rückschlüsse darauf zuließen, auf
welche strategischen Szenarien die Bundeswehr sich für den Fall der
Landes- und Bündnisverteidigung einstellt.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen zu den
Vertragsvolumina kann nicht erfolgen. Gegenstand Ihrer Frage sind solche
Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und
daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch
gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das
Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen
birgt in diesem konkreten Fall die Gefahr, dass Einzelheiten über
schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit
und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser
Informationen würden die Verlegefähigkeiten der Bundeswehr im Fall
der Landes- und Bündnisverteidigung offengelegt werden. Aus den
Volumina lässt sich das Kräftedispositiv für eine Verlegung deutscher
Kräfte ableiten, was wiederum eine Ableitung der Lage der
Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr aktuell und künftig zuließe. Da-
3 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
her hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für
so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens
unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht
ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die
Einsatzbereitschaft der Bundeswehr so detailliert, dass eine Bekanntgabe
auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem
Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich,
dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Es wird auf die als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
eingestufte Anlage verwiesen.
41. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Wie hoch sind die Kosten, die durch das
Kampfjet-Projekt FCAS bisher für den deutschen
Steuerzahler entstanden sind (www.tagesschau.de/ausla
nd/europa/fcas-kampfjet-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 22. Juli 2026
Die Beantwortung Ihrer Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist im vorliegenden Fall im Hinblick
auf das Staatswohl erforderlich.4 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 1. November 2024 sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein
kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf
Ihrer Frage würde Informationen beinhalten, deren Veröffentlichung den
Absprachen mit den Partnern des trinationalen Programms widerspräche
und damit nachteilig für die auswärtigen Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland und die Zusammenarbeit mit anderen Nationen sein
könnte.
4 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
42. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie möchte die Bundesregierung den gebotenen
Schutz der Schweinswale und Robben mit der
Notwendigkeit, zu Übungszwecken der
Minentaucher häufiger als bislang Minen kontrolliert
sprengen zu können, besser in Einklang bringen
(z. B. mit standardmäßigen Sprengplatz oder
einem erhöhten Einsatz von Blasenschleiern)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 24. Juli 2026
Die im Rahmen kontrollierter Sprengungen zu Übungszwecken zur
Anwendung kommenden Schutzmaßnahmen werden vor jeder Sprengung
mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt und festgelegt.
Gängige Schutzmaßnahmen sind hierbei die Verwendung von doppelten
Blasenschleiern, um durch Dämpfung des entstehenden Schalldruckes
den Schädigungsradius bei Unterwassersprengungen zu minimieren, und
die Durchführung lokaler Vergrämungsmaßnahmen, um unter anderem
Schweinswale und Robben vor den Sprengungen wirksam aus dem
möglichen Schädigungsradius zu vertreiben.
Die Möglichkeit der Einrichtung von naturschutzgerechten
Unterwassersprengplätzen wird derzeit wissenschaftlich untersucht.
43. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Zulagen- und Prämienerhöhung plant das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) für
die Minentaucher der deutschen Marine im
Rahmen der Erschwerniszulagenverordnung, um ihre
stets lebensgefährlichen Einsätze besser zu
würdigen und um bessere Anreize für die dringend
benötigte Personalgewinnung zu schaffen, und ab
wann sollte nach Planungen des BMVg ein
angepasstes Zulagen- und Prämiensystem in Kraft
treten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 24. Juli 2026
Das Bundesministerium der Verteidigung setzt sich für eine
inflationsbedingte Anpassung aller Zulagenbeträge ein.
Zur Umsetzung bedarf es einer Änderung der
Erschwerniszulagenverordnung, für die das Bundesministerium des Innern federführend ist.
Prämien zur Personalgewinnung und -bindung können nach den §§ 43,
44 des Bundesbesoldungsgesetzes (BbesG) gewährt werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
44. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Warum ist die Bundesregierung noch nicht aktiv
geworden in Anbetracht der Tatsache, dass die
Gasspeicherbefüllung für den Winter schleppend
verläuft und die Gasspeicher in Deutschland
derzeit mit knapp 44 Prozent deutlich schlechter
gefüllt sind als im EU-Durchschnitt (vgl.
Tagesspiegel Background „Niedriger Füllstand macht
Deutschland zur „Schwachstelle“ der EU“ vom
13. Juli 2026), und warum weist die
Bundesregierung nicht etwa jetzt im Sommer, wo die Preise
annehmbar günstiger sind als im Winter, den
staatlich kontrollierten Gashändler SEFE
Securing Energy for Europe GmbH oder den
Marktgebietsverantwortlichen für den deutschen
Gasmarkt, die Trading Hub Europe GmbH, an, die
Befüllung der nicht gebuchten Restkapazitäten
der Erdgasspeicher vorzunehmen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. Juli 2026
Die deutschen und europäischen Gasspeicher sind jahreszeitgemäß
ausreichend gefüllt. Aktuell wurden bereits etwa 74 Prozent der deutschen
Speicherkapazitäten für den nächsten Winter von Gashändlern gebucht
und der Füllstand lag am 16. Juli bei 44,86 Prozent, sodass der im
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angestrebte durchschnittliche Füllstand
von 70 Prozent erreicht werden kann.
Die Wintervorsorge liegt in der Verantwortung der Händler, Lieferanten
und Versorger, die ihre privaten, vertraglichen Lieferverpflichtungen
gegenüber ihren Kunden gegen Preis- und Mengenrisiken absichern
müssen. Dazu stehen ihnen neben Speichern eben auch Importverträge
(Pipeline und Flüssigerdgas – LNG) sowie Termingeschäfte und der
Spotmarkt zur Verfügung. Darüber hinaus hat Deutschland in den letzten
Jahren durch den Aufbau der LNG-Importinfrastruktur zusätzliche
Flexibilität gewonnen, wodurch der Speicherbedarf gesunken ist. Zudem ist
der Gasverbrauch in Deutschland allgemein zurückgegangen. Daher
sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, Maßnahmen zur
Speicherbefüllung zu ergreifen (§§ 35a ff. EnWG).
Die Füllstände in den Mitgliedstaaten weichen stark voneinander ab.
Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Manche Mitgliedstaaten
verfügen über geringere Speicherkapazitäten, die sich vergleichsweise
schnell befüllen lassen. Beispielsweise verfügen Belgien, Dänemark,
Luxemburg, Polen und Tschechien gemeinsam nur über etwa 80 Prozent
der deutschen Speicherkapazitäten. In anderen Mitgliedstaaten wie
Frankreich und Italien wird der Gasspeichermarkt mit über 1 Mrd. Euro
jährlich stark subventioniert.
45. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Welche Fördermittel, Zuschüsse,
Investitionsbeihilfen, Darlehen, Bürgschaften oder sonstigen
finanziellen Unterstützungsleistungen des Bundes
wurden der Volkswagen Sachsen GmbH seit 1990
gewährt, und welche Mittel des Bundes wurden
direkt für die folgenden Standorte bereitgestellt:
Fahrzeugwerk Zwickau, Volkswagen
Bildungsinstitut Zwickau, Motorenwerk Chemnitz, Gläserne
Manufaktur Dresden?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 20. Juli 2026
Im Rahmen der verfügbaren Zeit konnten die nachfolgenden
Zuwendungen an die Volkswagen Sachsen GmbH recherchiert werden.
Aus den folgenden Förderprogrammen gingen Zuwendungen an die
Volkswagen-Bildungsinstitut GmbH:
• BMBFSFJ-Programm:
○ Digitale Medien in der beruflichen Bildung
• BMFTR-Programm:
○ Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von
morgen.
Aus den folgenden Förderprogrammen gingen Zuwendungen an die
Volkswagen Sachsen GmbH – Motorenwerk Chemnitz:
• BMFTR-Programm:
○ IKT 2020 – Forschung für Innovationen
○ Qualitätssicherung
○ Forschung für die Produktion von morgen.
Aus den folgenden Förderprogrammen gingen Zuwendungen an die
Volkswagen Sachsen GmbH – Zwickau:
• BMWE-Programm:
○ Aufbau einer Ladeinfrastruktur für den internen Pendler- und
Kundenverkehr
• BMFTR-Programm:
○ IKT für Elektromobilität.
Darüber hinaus hat die VW Sachsen GmbH an den Standorten Dresden,
Chemnitz und Zwickau Förderung im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten.
46. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Welche Kosten für Aufbau, Einkauf und
Einspeicherung der staatlichen Erdgasreserve zur
Verwendung in Krisenfälle werden vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
ab dem Jahr 2027 eingeplant (Quellen:
Medienberichte unter deren Bezugnahme auf das
BMWE, z. B. www.spiegel.de/wirtschaft/gasreser
ve-regierung-plant-strategische-vorraete-finanzier
t-von-verbrauchern-a-226712e6-85be-42b3-bb35-
6b32f3865b66 u. a.), und in welcher Höhe bzw.
mit welchem Anteil an den Gesamtkosten sollen
diese sodann den Gasverbrauchern durch eine
gemäß der o. g. Berichterstattung festzusetzende
Umlage auferlegt werden (bitte die Gesamtkosten
bzw. die anteilig von Gasverbrauchern mittels
Umlage zu tragenden Kosten nach den Jahren
2027, 2028, 2029 gliedern)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. Juli 2026
Die Bundesregierung plant den Aufbau einer Gasreserve zur Erhöhung
der Versorgungssicherheit und bereitet einen Gesetzentwurf vor. Die
Höhe der Kosten hängt von der Ausgestaltung der Regelung ab, unter
anderem von dem Umfang und der Art der Finanzierung der Reserve.
Die Kosten werden auch von den Marktverhältnissen in den nächsten
Jahren beeinflusst (unter anderem von Kosten für Speicherkapazitäten
und von den Einkaufspreisen für Gas). Detaillierte Aussagen über
mögliche Kosten sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
47. Abgeordneter
Julian Joswig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch war im Rahmen des
Investitionsgarantieprogramms des Bundes in den Haushaltsjahren
2000 bis einschließlich 2025 jeweils der Saldo
aus den Einnahmen des Bundes aus
Bearbeitungsgebühren, Garantieentgelten, Rückflüssen aus
Regress und Verwertung sowie sonstigen Einnahmen
und den an Garantienehmer geleisteten
Entschädigungszahlungen, und wie hoch war die dem
Programm unmittelbar zurechenbare Vergütung des
mit der Geschäftsführung des Programms
beauftragten Mandatars im Zeitraum von 2017 bis
einschließlich 2025 insgesamt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 18. Juli 2026
Der Gesamtsaldo aus den Einnahmen des Bundes aus
Bearbeitungsgebühren, Garantieentgelten, Rückflüssen aus Regress und Verwertung
sowie sonstigen Einnahmen und den an Garantienehmer geleisteten
Entschädigungszahlungen aus den Investitionsgarantien ist in der
beigefügten Tabelle ausgewiesen.
Gesamtsaldo aus Einnahmen des Bundes aus Bearbeitungsgebühren, Garantieentgelten, Rückflüssen
aus Regress und Verwertung sowie sonstigen Einnahmen und den an Garantienehmer geleisteten
Entschädigungszahlungen
Jahr Gesamtsaldo (in Mio. EUR)
2000 43,20
2001 53,40
2002 53,90
2003 48,10
2004 49,50
2005 48,90
2006 48,70
2007 56,40
2008 5,90
2009 67,80
2010 78,40
2011 99,50
2012 99,50
2013 107,01
2014 110,70
2015 123,90
2016 159,40
2017 –22,84
2018 –6,66
2019 127,42
2020 102,50
2021 99,50
2022 108,20
2023 41,60
2024 77,50
2025 --2.188,301
1 Resultiert im Wesentlichen aus Entschädigungen für enteignungsgleiche Eingriffe in abgesicherte Investitionen in der Russischen
Föderation auf der Grundlage von Investitionsgarantien, die in den Jahren 2006, 2009 und 2016 übernommen wurden.
Die Vergütung für das Jahr 2017 erfolgte noch für das
Gesamtkonsortium, das die drei Förderinstrumente Exportkreditgarantien,
Investitionsgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite betreut hatte.
Vor der Trennung ist eine aussagekräftige Vergütungsgröße für das
Mandat Investitionsgarantien des Bundes nicht ausweisbar. Aus diesem
Grund wird nachfolgend die angefragte Vergütungshöhe ab dem Jahr
2018 bis 2025 aufgezeigt.
Mandatar Vergütung*
2018 10.287.679,48 €
2019 10.723.385,14 €
2020 9.204.928,41 €
2021 8.848.117,78 €
2022 9.275.676,28 €
2023 9.607.681,76 €
2024 9.241.597,81 €
2025 9.217.885,46 €
Summe 76.406.952,12 €
* zzgl. USt.
48. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welcher durchschnittliche PUE-Wert, gewichtet
nach Kapazität, ergibt sich aus den im
Energieeffizienzregister für Rechenzentren für das Jahr
2025 gemeldeten Daten?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 20. Juli 2026
Mit Datenstand 6. Juli 2026 ergibt sich aus den beim
Energieeffizienzregister für Rechenzentren gemeldeten Daten für das Berichtsjahr 2025 ein
nach der Nennanschlussleistung der Informationstechnik gewichteter
durchschnittlicher PUE-Wert in Höhe von 1,49.
Hinweis: Die Daten wurden entsprechend von den Betreibern der
Rechenzentren gemeldet. Das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle hat keine umfassenden Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.
49. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann plant die Bundesregierung den
angekündigten Mechanismus zur Risikoabsicherung von
Power Purchase Agreement (PPA) umzusetzen
(siehe https://background.tagesspiegel.de/energie-
und-klima/briefing/wirtschaftsministerium-will-p
pa-risiken-absichern), und wie soll dieser in
seinen Details ausgestaltet sein?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. Juli 2026
Die Bundesregierung unterstützt den marktgetriebenen Ausbau
erneuerbarer Energien durch die Stärkung von Erneuerbare-Energien-Projekten
mit Stromdirektlieferverträge (Power Purchase Agreements – PPAs).
Um hierfür die Rahmenbedingungen zu verbessern, hat die KfW
gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) bereits ein erstes Programm für eine zinsverbilligte
Kreditfinanzierung erarbeitet. Das Kreditprogramm „Erneuerbare Energien –
Plus“ (Kredit-Nummer 570) der KfW ist bereits im Juni 2026
erfolgreich gestartet. Durch eine Zinsverbilligung werden dabei Erneuerbare-
Energie-Projekten außerhalb der Förderung durch das Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG), insb. PPA-Projekten, bessere
Finanzierungsbedingungen ermöglicht. Detaillierte Informationen zu dem Programm finden
sich auf der Internetseite der KfW: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unte
rnehmen/Energie-und-Umwelt/F%c3%b6rderprodukte/Erneuerbare-Ene
rgien-%e2%80%93-Plus-(570-571).
Als Teil der Energiesäule des Deutschlandfonds hat die Bundesregierung
im Dezember 2025 gemeinsam mit der KfW zudem einen
zinsverbilligten KfW-Kredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und
Kälte aus erneuerbaren Energien und Speichern mit einer
bundesgarantierten Risikoentlastung für die durchleitenden Banken angekündigt. Das
Faktenblatt zum Deutschlandfonds ist abrufbar unter: www.kfw.de/Press
e-Newsroom/Aktuelles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandfonds_Fakte
nblatt_171225_final.pdf
Die KfW arbeitet derzeit gemeinsam mit dem BMWE und dem BMF
intensiv an dem Kreditprogramm „Erneuerbare Energien – Plus mit
Haftungsfreistellung“ (Kredit-Nummer 571) in der Energiesäule des
Deutschlandfonds. Die Einführung ist bereits für den Herbst 2026
geplant. Das Programm soll neben der Zinsverbilligung auch eine 50-
prozentige Haftungsfreistellung der durchleitenden Finanzierungspartner
der KfW vorsehen. Die Haftungsfreistellung erhöht den
Finanzierungsspielraum der Geschäftsbanken, da sich der Eigenmittelbedarf
verringert. Damit können auch Projekte eine Finanzierung erhalten, bei denen
die Banken ohne eine Haftungsfreistellung Zurückhaltung üben würden.
Informationen über Fortschritte des Deutschlandfonds, u. a. zur
Stärkung der Investitionen in die Energieinfrastruktur sind abrufbar unter:
www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilunge
n/2026/07/20260715-deutschlandfonds.html.
50. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche neuen Gaslieferverträge mit einer
Laufzeit über den 1. Januar 2027 hinaus haben die
staatseigene Konzerne Uniper und SEFE ab dem
1. Januar 2024 abgeschlossen, und war die
Aussage von dem Bundesminister für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Carsten Schneider im Plenum des Deutschen
Bundestages am 9. Juli 2026 („Im Übrigen
werden wir in den nächsten Tagen und Wochen auch
sehen, dass weitere größere Verträge geschlossen
werden können im Rahmen der
Methanverordnung.“, Plenarprotokoll 21/88) ein Hinweis
darauf, dass es zurzeit Verhandlungen der
Staatsunternehmen über weitere Gaslieferverträge über
den 1. Januar 2027 hinaus gibt (wenn ja, bitte
Details zum Verhandlungsstand, anvisierte Laufzeit,
Verhandlungspartner und Liefervolumen
angeben), und wenn nein, was sind die Hintergründe
der Aussage von Carsten Schneider?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 20. Juli 2026
Uniper und SEFE haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
1. Januar 2024 folgende neuen Gaslieferverträge mit einer Laufzeit über
den 1. Januar 2027 hinaus abgeschlossen:
• Uniper mit den Unternehmen Tourmaline, Woodside Singapore Ltd.,
Woodside Louisianna LLC, ConocoPhillips, OMV Petrom und
Vermilion.
• SEFE mit den Unternehmen Equinor, ConocoPhilipps, SOCAR,
Oman LNG, Southern Energy, Adnoc und Venture Global LNG.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
51. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über die von NDR und „Süddeutscher Zeitung“
berichtete Speicherung und Nutzung historischer
Verbraucher- und Bonitätsdaten durch die SCHU-
FA Holding AG (www.tagesschau.de/investigativ/
ndr/schufa-verbraucher-daten-100.html), und
welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung,
um sicherzustellen, dass Betroffene ihre Rechte
nach der Datenschutz-Grundverordnung
(insbesondere Auskunfts- und Informationsrechte sowie
Recht auf Löschung bzw. „Recht auf
Vergessenwerden“) wirksam wahrnehmen können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe
vom 23. Juli 2026
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über öffentlich verfügbare
Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor.
Anforderungen an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Auskunfteien richten sich nach
der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem
Bundesdatenschutzgesetz.
Für die Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzrechts sind die
unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder zuständig, die bei
der Erfüllung ihrer Aufgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung
unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden sind. Gemäß
Artikel 58 DSGVO besitzen sie weitreichende Kontroll- und
Untersuchungsbefugnisse, um Verstöße zu erkennen und zu ahnden.
Laut Presseberichterstattung prüft die für die SCHUFA zuständige
Datenschutzaufsichtsbehörde (Der Hessische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit) seit Frühjahr 2025 den Vorgang. Das
Verfahren sei aber noch nicht abgeschlossen.
Bürgerinnen und Bürger können sich grundsätzlich kostenfrei bei den
Datenschutzaufsichtsbehörden beschweren, falls sie den Eindruck
haben, dass durch eine Auskunftei Regeln des Datenschutzes verletzt
wurden.
52. Abgeordneter
Torben Braga
(AfD)
Wann erhielt der Bundeskanzler Kenntnis über
die beabsichtigte Inanspruchnahme einer im
Ausland durchgeführten und in Deutschland nach
dem Embryonenschutzgesetz verbotenen
Leihmutterschaft durch den Bundestagsabgeordneten
Jens Spahn (www.welt.de/politik/deutschland/arti
cle6a57953ab471d7a3ad0a323d/cdu-fraktionsvor
sitzender-jens-spahn-und-sein-ehemann-sind-elter
n-geworden.html), und welche rechtspolitischen
oder gesetzgeberischen Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung aus dem Umstand, dass
deutsche Staatsbürger das inländische Verbot der
Leihmutterschaft durch die Inanspruchnahme von
entsprechenden Angeboten im Ausland umgehen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 24. Juli 2026
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Änderung der in
Deutschland bestehenden Gesetzeslage.
Der Bundeskanzler wurde über die Absicht zur Inanspruchnahme einer
Leihmutterschaft im Ausland durch Jens Spahn, Mitglied des Deutschen
Bundestages, nicht vorab in Kenntnis gesetzt. Über dessen Elternschaft
wurde er in der 28. Kalenderwoche informiert.
53. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug
zum islamistischen Terrorismus,
Rechtsextremismus, Linksextremismus und
Ausländerextremismus hat der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof jeweils nach Kenntnis der
Bundesregierung beim Bundesgerichtshof im ersten
Halbjahr 2026 im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum eingeleitet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 20. Juli 2026
Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026 hat der
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) insgesamt 129
Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, fünf Verfahren mit
Bezug zum Rechtsextremismus, sechs Verfahren mit Bezug zum
Linksextremismus und 34 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum
auslandsbezogenen Extremismus neu eingeleitet.
Die Verfahren in Bezug auf islamistischen Terrorismus betreffen
überwiegend Auslandstaten im Zusammenhang mit der terroristischen
Vereinigung Islamischer Staat und weisen Bezüge zu Syrien sowie Irak auf.
Der Großteil der Verfahren wurde wegen minderer Bedeutung an die
Landesstaatsanwaltschaften abgegeben, sofern die Verfahren nicht
insbesondere nach § 153c der Strafprozessordnung (StPO – Absehen von
der Verfolgung bei Auslandstaten) oder mangels Tatnachweises nach
§ 170 Absatz 2 StPO eingestellt wurden.
Hinsichtlich des Vergleichs mit den Verfahrenszahlen im
Vorjahreszeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2025 wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 55 auf
Bundestagsdrucksache 21/918 verwiesen.
Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der in elektronisch geführten
Verfahrensregistern erfassten Daten des GBA, wobei der Begriff des
auslandsbezogenen Extremismus den internationalen-nichtislamistischen
Terrorismus und auch die Bereiche des internationalen Links- und
Rechtsextremismus umfasst. Nicht erfasst sind verdeckt geführte
Ermittlungsverfahren. Hierzu erteilt die Bundesregierung keine Auskünfte,
auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte
Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip
abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende
schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die
Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft
würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach
sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das
Informationsinteresse des Parlaments hinter die ebenso berechtigten
Interessen an einer effektiven Strafverfolgung zurück.
54. Abgeordneter
Luke Hoß
(Die Linke)
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf
betreffend den Einsatz von künstlicher Intelligenz
im Strafverfahren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 22. Juli 2026
In Deutschland gelten die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1689 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur
Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur
Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013,
(EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU)
2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU)
2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz [KI] – nachfolgend
KI-VO) unmittelbar.
Die KI-VO stellt an die Qualität von KI-Systemen zahlreiche
Anforderungen. Dies betrifft insbesondere deren Transparenz und
Nachvollziehbarkeit, Data-Governance, Cybersicherheit, Grundrechte-
Folgenabschätzungen und Konformitätsbewertungsverfahren. Auch darf der Einsatz
künstlicher Intelligenz Richter nicht ersetzen und die endgültige
Entscheidungsfindung muss eine von Menschen gesteuerte Tätigkeit
bleiben. Mit Blick auf den Datenschutz stellt Artikel 2 Absatz 7 KI-VO klar,
dass die Rechtsvorschriften der Union zum Schutz personenbezogener
Daten (Verordnung (EU) 2016/679 beziehungsweise (EU) 2018/1725
oder die Richtlinie 2002/58/EG beziehungsweise (EU) 2016/680)
unberührt bleiben und daher auch beim Einsatz von Systemen künstlicher
Intelligenz zu beachten sind.
Darüber hinaus gehender allgemeiner Regelungsbedarf für den Einsatz
künstlicher Intelligenz in Strafverfahren wird gegenwärtig nicht
gesehen. Die Bundesregierung beobachtet jedoch die dynamischen
Entwicklungen im Bereich der KI und prüft kontinuierlich, ob sich hieraus
zusätzlicher Regelungsbedarf ergibt.
55. Abgeordnete
Dr. Zoe Mayer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung die geltende
Rechtslage zum sogenannten Containern vor dem
Hintergrund der Ziele zur Reduzierung von
Lebensmittelverschwendung, und plant sie
gesetzgeberische Maßnahmen, um das Containern
rechtlich zu erleichtern oder zu entkriminalisieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 24. Juli 2026
Die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung ist der
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Der Koalitionsvertrag der sie tragenden
Parteien sieht insoweit die Bekämpfung der
Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen vor (vergleiche Zeilen 1296 folgend). Die
Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung wird an
die Vorgaben der novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie angepasst und
kontinuierlich weiterentwickelt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/678 verwiesen.
56. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über den aktuellen Stand der strafrechtlichen
Aufarbeitung von Straftaten deutscher
Staatsangehöriger vor, die sich während der Kriege im
ehemaligen Jugoslawien als Söldner an den
Kampfhandlungen beteiligt haben, insbesondere hinsichtlich
Ermittlungs-, Anklage- und Strafverfahren wegen
des Verdachts von Kriegsverbrechen, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit oder sonstigen
schweren Straftaten, und welche Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über die rechtlichen
Konsequenzen für die Personen, die sich an den
Kampfhandlungen beteiligt haben und die allen
Erkenntnissen nach einen rechtsextremistischen Hintergrund
haben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/818)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 22. Juli 2026
Obwohl die geschilderten Sachverhalte sich unterscheiden, kann im
Hinblick auf die strafrechtliche Aufarbeitung auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/6602 verwiesen werden. Ebenso wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/5697 mit der Anmerkung verwiesen, dass „Söldner“ kein Kriterium
ist, das in den Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof geführt wird. Hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der oben
genannten Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen.
57. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welcher Begründung treibt die
Bundesregierung trotz der laufenden und intensiven
Diskussion auf Ebene der Europäischen Union weiterhin
eine Regelung zur Speicherung von IP-
Adressdaten und Portnummern inklusive einer 3-
monatigen Speicherfrist, die erheblichen
verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, voran, und
welche konkreten Vorschläge, beispielsweise mit
Blick auf die Dauer der Speicherungen, hat die
EU-Kommission in ihrem kürzlich übermittelten,
zweiseitigen Papier gemacht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 20. Juli 2026
Ein Zuwarten auf einen etwaigen europäischen Rechtsakt kommt aus
Sicht der Bundesregierung nicht in Betracht. Die Europäische
Kommission hat im Jahr 2025 ein Folgenabschätzungsverfahren zum Thema
Vorratsdatenspeicherung durchgeführt. Sie hat die Endfassung zum Ende
des ersten Quartals 2026 angekündigt; bislang liegt sie jedoch nicht vor.
In den meisten EU-Mitgliedstaaten ist eine vorsorgliche IP-
Adressspeicherung bereits verpflichtend. Aus Sicht der Bundesregierung ist es
nötig, dieses Instrument für eine effektive Strafverfolgung zügig auch in
Deutschland zu schaffen.
Ein Zuwarten ist nach Auffassung der Bundesregierung auch nicht
erforderlich. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 30. April
2024 (Rechtssache C-470/21, Quadrature du Net II – Hadopi) klare
Vorgaben dazu gemacht, unter welchen Voraussetzungen eine IP-
Adressspeicherung zulässig ist.
Die Bundesregierung sieht im Übrigen weder „erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken“ noch europarechtliche Risiken. Auf die
eingehende Begründung des Gesetzentwurfs (zuverfassungsrechtlichen Aspekten
insbesondere Bundestagsdrucksache 21/6581, Seite 42 und 58 folgend,
zur europarechtlichen Dimension Seite 56 und 58 folgend) wird
verwiesen.
Die Europäische Kommission hat lediglich mögliche Bausteine für
einen Rechtsakt zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt, die von der
Bundesregierung derzeit noch geprüft werden.
58. Abgeordneter
Bodo Ramelow
(Die Linke)
Sind für die §§ 54 und 54a des
Genossenschaftsgesetzes (GenG) im laufenden
Gesetzgebungsverfahren „Gesetz zur Stärkung der
genossenschaftlichen Rechtsform“ neben der Ergänzung eines
weiteren Satzes nach § 54a Absatz 1 Satz 3
weitere Änderungen geplant, und wenn nein, warum
hält die Bundesregierung weiterhin an der
Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband nach
§ 54 GenG fest?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 22. Juli 2026
Der am 15. Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform enthält
keine Änderung des § 54 des Genossenschaftsgesetzes.
Gegen eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft sprechen gewichtige
Argumente. Beispielsweise ist davon auszugehen, dass die
Geschäftsführungsprüfung, die dem Schutz der Genossenschaftsmitglieder und
der Gläubiger dient, wirksamer durch im Genossenschaftsbereich
spezialisierte Prüfer vorgenommen wird. Im Übrigen haben die Gründe, mit
denen auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss von
19. Januar 2001 (1 BVR 1759/91) die Pflichtmitgliedschaft
gerechtfertigt und eine Verfassungsbeschwerde gegen die Pflichtmitgliedschaft
nicht zur Entscheidung angenommen hat, aus Sicht der Bundesregierung
weiterhin Bestand.
59. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des EU-
Vertragsverletzungsverfahrens zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2023/2225 über
Verbraucherkreditverträge, die die EU-Kommission bereits Ende
Januar 2026 gegen Deutschland eingeleitet hat,
nachdem Deutschland die Richtlinie nicht wie
gefordert bis zum 20. November 2025 in nationales
Recht umgesetzt hat (vgl. https://ec.europa.eu/co
mmission/presscorner/detail/de/inf_26_115; bitte
auch die Reaktion der EU-Kommission auf die
von mir vermutete Bitte der Bundesregierung um
Einstellung des Verfahrens wiedergeben), und
welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung
für die Umsetzung des
Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG), das sich seit dem
13. Mai 2026 im Vermittlungsausschuss befindet
und den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten
nach den Vorgaben der o. g. Richtlinie
sicherstellen soll (vgl. www.bundesrat.de/DE/plenum/bund
esrat-kompakt/26/1065/1065-pk.html#top-86)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe
vom 20. Juli 2026
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über
Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler
Mobilität vom 12. Mai 2026 wurde am 18. Mai 2026 verkündet. Dies hat
die Bundesregierung mit Schreiben vom 29. Mai 2026 der EU-
Kommission mitgeteilt.
Eine Reaktion der EU-Kommission ist bislang nicht bekannt und bleibt
abzuwarten. Den Abschluss des Vermittlungsverfahrens zum
Schuldnerberatungsdienstegesetz strebt die Bundesregierung schnellstmöglich an
(vergleiche hierzu bereits die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Christin Willnat auf
Bundestagsdrucksache 21/6834).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
60. Abgeordneter
Dr. Dietmar
Bartsch
(Die Linke)
Wie viele Kinder von Alleinerziehenden erhalten
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
Unterhaltsvorschuss, und wie viele dieser Kinder sind
älter als 15 Jahre (bitte für die Bundesländer
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 20. Juli 2026
Es wird auf das Open-Data-Portal unter folgendem Link verwiesen, in
welchem die aktuelle Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz (Stand: 1. Quartal 2026) zu finden ist: https://date
n.bmbfsfj.bund.de/daten/daten/unterhaltsvorschussgesetz-uvg-geschaefts
statistik-leistungsberechtigte--268356
Die Zahlen sind aufgeschlüsselt nach Bundesland und Alter der
Leistungsberechtigten.
61. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung die
seit 2018 bestehende Rahmenvereinbarung mit
dem Jugendnetzwerk Lambda zum Jahresende
2026 gekündigt (https://lambdaspace.de/lambda-r
etten/), und welche Folgen erwartet die
Bundesregierung für queere Jugendliche vor dem
Hintergrund, dass es sich bei Lambda um das größte
queere Jugendnetzwerk Deutschlands handelt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 21. Juli 2026
Die Förderung des Jugendnetzwerkes Lambda erfolgt aus dem
Titel 1702 684 01 „Kinder- und Jugendplan des Bundes“. Grundlage für
die Förderung – ausreichende Haushaltsmittel vorausgesetzt – ist die
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur
Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan
des Bundes (KJP) vom 29. September 2016.
Dort ist auch das Instrument der Rahmenvereinbarung geregelt
(öffentlich-rechtlicher Vertrag mit jährlicher Kündigungsfrist). Es besteht
allerdings kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Angesichts der erforderlichen Haushaltskonsolidierung ist die
Bundesregierung gehalten, die verfügbaren Haushaltsmittel zu konzentrieren
und ihre Förderaktivitäten zu bündeln, sodass auch langjährige
Förderungen auf der Basis von Rahmenverträgen geprüft werden müssen.
Damit ist ausdrücklich keine Abkehr von der Unterstützung von
Jugendarbeit für und mit homosexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie
non-binären Jugendlichen und ihren spezifischen Anliegen und
Bedürfnissen verbunden. Mittlerweile sind die Belange geschlechtlicher und
sexueller Vielfalt bei Jugendlichen in der Breite der Jugendverbände
verankert. Hierdurch werden Jugendliche zielgerichtet unterstützt.
Es steht dem Jugendnetzwerk Lambda offen, weiter für diese Themen
und Angebote einzutreten und dafür Fördermittel aus dem Kinder- und
Jugendplan zu beantragen.
62. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele Kinder und Jugendliche erhalten derzeit
nach Kenntnis der Bundesregierung
Unterhaltsvorschuss, und wie viele davon haben eine
ausländische Staatsbürgerschaft (bitte unter Angabe
der zehn häufigsten ausländischen
Staatsbürgerschaften aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 20. Juli 2026
Es wird auf das Open-Data-Portal unter folgendem Link verwiesen, in
welchem die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz (Stand: 1. Quartal 2026) zu finden ist: https://daten.bmbfsf
j.bund.de/daten/daten/unterhaltsvorschussgesetz-uvg-
geschaeftsstatistikleistungsberechtigte--268356.
Die Nationalität der Leistungsberechtigten wird nicht statistisch
erhoben.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
63. Abgeordnete
Janina Böttger
(Die Linke)
Wie berechnet sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Aussage des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales, im nächsten EU-
Haushalt (MFR) könnten „45 Prozent“ weniger Mittel
zur Finanzierung von „Sozialmaßnahmen“
bereitstehen, und welche wesentlichen Maßnahmen,
Programme und Fonds sind dabei unter dem
Begriff der Sozialmaßnahmen gemeint (Quelle:
0,55 min., www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ham
burg_journal/geplante-kuerzungen-bei-eu-sozialfo
nds-kritik-aus-hamburg,hamj-11928.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 22. Juli 2026
Die Bundesregierung begrüßt den grundsätzlichen Reformansatz der
EU-Kommission für eine Modernisierung des Mehrjährigen
Finanzrahmens (MFR). Dies gilt insbesondere für die Bündelung der Agrar- und
Kohäsionspolitik in Nationale und Regionale Partnerschaftspläne und
die damit verbundene größere Flexibilität für Mitgliedstaaten in der
Verwendung der Mittel. Das Gesamtvolumen des nächsten MFR ist
Gegenstand laufender Verhandlungen auf europäischer Ebene, ebenso wie die
darin enthaltene finanzielle Ausstattung der Nationalen und Regionalen
Partnerschaftspläne (NRPP), die abschließend im Europäischen Rat
durch die Staats- und Regierungschefs festzulegen ist. Die
Bundesregierung unterstützt auf EU-Ebene die Mindestquote für soziale Ziele in den
NRPP als horizontales Ziel für die Förderung sozialer Maßnahmen. Die
Höhe der Mindestquote für soziale Ziele wird im Rahmen einer
Gesamteinigung über die Finanzausstattung des MFR und seiner Bestandteile
festgelegt.
Die Aufteilung der zukünftigen nationalen Allokationen für die NRPP
auf die verschiedenen Förderbereiche wird den Mitgliedstaaten
obliegen. Dies umfasst auch die Umsetzung der Mindestquote für soziale
Ziele im NRPP. Aktuell laufen die Abstimmungen innerhalb der
Bundesregierung und zwischen Bund und Ländern zur Vorbereitung der
Förderperiode 2028–2034. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen
Zeitpunkt eine endgültige Aussage darüber nicht möglich, wieviel Mittel
künftig für soziale Ziele in den NRPP zur Verfügung stehen werden,
darunter auch für Maßnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die Berechnung der Förderung von sozialen Zielen im NRPP soll nach
dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des
Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen
Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere,
Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028–2034 (NRPP-
Verordnung) in Verbindung mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den
Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und
Tätigkeiten der Union (Leistungsrahmen-Verordnung) vom 16. Juli 2025
erfolgen. Demnach sollen mindestens 14 Prozent der Finanzausstattung
des NRPP für die Verwirklichung der sozialen Ziele der Union
bereitgestellt werden gemäß Artikel 10 Absatz 5 der NRPP-Verordnung in
Verbindung mit Artikel 22 Absatz 2q der NRPP-Verordnung. Die
Verordnungsvorschläge sind ebenso wie die dort enthaltene Mindestquote für
soziale Ziele Gegenstand der laufenden Verhandlungen auf europäischer
Ebene.
Die Anrechnung auf die Mindestquote in den NRPP soll anhand der
Koeffizienten nach Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8
Absatz 1 der Leistungsrahmen-Verordnung bestimmt werden. Die Bereiche,
die auf soziale Ziele der Union anzurechnen sind, leiten sich aus den
Artikeln 2 und 3 der NRPP-Verordnung sowie den Koeffizienten im
Anhang I der Leistungsrahmen-Verordnung ab.
64. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die jährlichen Gesamtkosten sowie die
jährlichen durchschnittlichen Pro-Kopf-Kosten bei
der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung
(ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA)
speziell für die Beratung und Vermittlung von
deutschen Staatsbürgern bzw. Arbeitnehmern auf
Stellen im Ausland in den vergangenen sieben
Kalenderjahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen
jahresweise jeweils für den Bund insgesamt sowie
für das Bundesland Hessen ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 20. Juli 2026
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur
für Arbeit (BA) ist unter anderem mit der Beratung und Vermittlung von
deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern bzw. Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern auf Stellen im Ausland betraut. Dafür ist das Team
Outgoing mit Sitz in Bonn zuständig, dessen Personalkapazitäten (in
Vollzeitäquivalenten) der nachfolgenden Tabelle entnommen werden
können. Eine Aufstellung für Hessen ist aufgrund der bundesweiten
Zuständigkeit des Teams Outgoing nicht möglich.
Monat/Jahr Vollzeitäquivalente durchschnittliche
Personalkosten pro
Vollzeitäquivalent
(in Euro, ohne Sachkosten)
durchschnittliche
Gesamtkosten
(in Euro, ohne Sachkosten)
01/2019 8,04 79.950 642.800
01/2020 5,27 81.941 431.831
01/2021 5,77 80.694 465.605
01/2022 12,12 82.359 998.186
01/2023 11,65 85.137 991.848
01/2024 10,77 91.159 981.785
01/2025 11,41 94.555 1.078.871
Hinweis: Es werden operative Daten verwendet, die nicht den Kriterien statistischer Daten
entsprechen (und möglicherweise eine eingeschränkte Aussagekraft enthalten).
65. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur
Umsetzung der an die Mitgliedstaaten gerichteten
Empfehlungen der Europäischen Kommission in
ihrer Mitteilung „Verbesserung der Strategie für
die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis
2030“ (COM (2026) 541 final) bereits eingeleitet
oder plant sie einzuleiten, und bei welchen
gegenwärtigen Gesetzgebungsvorhaben sieht sie
gegebenenfalls das Risiko, dass diese den Zielen der
Mitteilung entgegenstehen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 24. Juli 2026
Die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
2021–2030 bildet den Rahmen für die vollständige Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention in der Europäischen Union (EU). Die
Bundesregierung unterstützt die Verbesserung der Strategie bis 2030 und
beteiligt sich an den Dialogprozessen zu deren Umsetzung auf
europäischer Ebene. Dabei sind für die Bundesregierung derzeit die folgenden
Vorhaben von besonderer Bedeutung, die sich auch in den Leitinitiativen
der EU-Kommission für die EU-Strategie widerspiegeln:
BGG-Reform und Bundesinitiative Barrierefreiheit:
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des
Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt. Um auf mehr Barrierefreiheit in
der Privatwirtschaft hinzuwirken, sieht der Gesetzentwurf vor, den
Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit
Behinderungen spürbar zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig
zu belasten. Im öffentlichen Bereich sollen bis 2035 alle öffentlich
zugänglichen Bauten des Bundes barrierefrei gestaltet und ein
Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache aufgebaut
werden. Die Bundesregierung wirkt außerdem über die
ressortübergreifende Bundesinitiative Barrierefreiheit, die federführend vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betreut wird, auf mehr
Barrierefreiheit hin. Überdies ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im
Juni 2025 in Kraft getreten.
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen:
Das BMAS erarbeitet zurzeit einen Gesetzentwurf zur
Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen, damit
Werkstattbeschäftigte leichter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln können.
Außerdem soll das Entgelt in den Werkstätten verbessert werden.
Europäischer Behindertenausweis:
Das BMAS arbeitet zurzeit an der Umsetzung der Richtlinien (EU)
2024/2841 und 2024/2842 zur Einführung eines Europäischen
Behindertenausweises. Ziel ist es, die Freizügigkeit von Menschen mit
Behinderungen innerhalb der EU zu stärken, indem die gegenseitige
Anerkennung europaweit verbessert wird. Ergänzend sieht die Richtlinie die
Einführung eines einheitlichen Europäischen Parkausweises für Menschen
mit Behinderungen vor. Außerdem soll der nationale
Schwerbehindertenausweis künftig auch digital zur Verfügung gestellt werden.
Digitale Barrierefreiheit:
Zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit bei der Vergabe hat die
Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mehrere
Unterstützungsangebote für IT-Projektverantwortliche der Bundesverwaltung entwickelt und
stellt diese über das Portal Barrierefreiheit (www.barrierefreiheit-dienste
konsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/startseite/startseite-node.html)
bereit. Außerdem plant das BMDS die Implementierung digitaler
Barrierefreiheit in den Einkaufsbedingungen des Bundes (EVB-IT) in
Abstimmung mit dem Fachverband Bitkom. Diese sind als „AGB des Bundes“
verpflichtend und daher ein entscheidender Baustein für die Beschaffung
barrierefreier IT-Lösungen. Außerdem erarbeitet die Bundesregierung
derzeit unter Federführung des BMDS ein Vorhaben zur Nutzung von
künstlicher Intelligenz in der digitalen Barrierefreiheit. Erstes Ziel ist
der Einsatz innerhalb der Bundesregierung zur verbesserten Teilhabe der
Beschäftigten. Eine Nachnutzung in anderen Sachzusammenhängen
kann nach Abschluss des Projektes geprüft werden.
Barrierefreie Ladeinfrastruktur:
Im Oktober 2024 wurde die DIN SPEC 91504 „Barrierefreie
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ veröffentlicht, die alle relevanten
Anforderungen an barrierefreie Ladeinfrastruktur inklusive des Ladeplatzes
definiert und als Grundlage bei Ausschreibungen von zu installierender
Ladeinfrastruktur herangezogen werden kann. Die Nationale Leitstelle
Ladeinfrastruktur wirkt überdies seit November 2025 am DIN-
Normenausschuss Bauwesen mit, der auf europäischer Ebene an der
Entwicklung einer europäischen Norm für barrierefreies Laden beteiligt ist.
Barrierefreiheit im Gesundheitswesen und in der Pflege:
Durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in
der Pflege, das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, gilt ausdrücklich,
dass die einheitlichen Bewertungsmaßstäbe für die ärztlichen und für die
zahnärztlichen Leistungen regelmäßig daraufhin zu überprüfen sind, ob
sie den besonderen Erfordernissen der Versorgung von Menschen mit
Behinderung angemessen Rechnung tragen und, soweit erforderlich,
anzupassen sind. Die Bundesregierung wird weiterhin geeignete
Maßnahmen prüfen, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Der vom Bundesministerium für Gesundheit am 2. Dezember 2024
veröffentlichte Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies
Gesundheitswesen bietet hierfür eine Grundlage.
Förderung von barrierefreiem Wohnraum
Barrierefreiheit wird im Sozialen Wohnungsbau über das Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude und in den Neubauförderprogrammen
Klimafreundlicher Neubau sowie Wohneigentum für Familien gefördert. Den
Abbau von Barrieren im Bestand fördert die Bundesregierung im Jahr
2026 mit einer neuen Förderscheibe des Programms Altersgerecht
Umbauen. Barrieren reduzierende Umbauarbeiten werden außerdem durch
steuerliche Anreize und durch Zuschüsse der Pflegekassen finanziell
unterstützt. Zudem stärkt die Bund-Länder-Städtebauförderung des
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Städte
und Gemeinden nachhaltig als Wohn- und Wirtschaftsstandorte und
fördert in allen Programmen Maßnahmen zur Verbesserung der
Barrierefreiheit, insbesondere zur barrierearmen Gestaltung öffentlicher sozialer
Infrastruktureinrichtungen im Wohnumfeld.
66. Abgeordnete
Anne Zerr
(Die Linke)
Wann plant die Bundesregierung die Einreichung
ihres ersten Berichts gemäß Artikel 22 der
Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) zur Umsetzung des Übereinkommens
Nummer 190 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und
Belästigung in der Arbeitswelt, und welche konkreten
nationalen Maßnahmen plant sie darin gegenüber
der ILO zu berichten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 20. Juli 2026
Die Bundesregierung hat 2025 den ersten Bericht gemäß Artikel 22 der
Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation zur Umsetzung des
Übereinkommens Nr. 190 eingereicht. Die Berichte der Mitgliedstaaten
der Internationalen Arbeitsorganisation sind nicht öffentlich. Die
Bundesregierung hat jedoch 2023 im Zuge des Vertragsgesetzes zur
Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 eine umfangreiche Denkschrift
verfasst, in der zahlreiche Informationen zur Umsetzung des
Übereinkommens enthalten sind (Bundestagsdrucksache 20/5652). Nachfolgend sind
einige nationale Maßnahmen ausgewiesen:
Schutz durch des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährleistet einen
umfassenden Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt für alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es verbietet Belästigung und
sexuelle Belästigung als eine Form der Diskriminierung. Von
Diskriminierung betroffene Personen können folgende Rechtsschutzmöglichkeiten
in Anspruch nehmen: Beschwerderecht (§ 13 AGG), Recht auf
Leistungsverweigerung bei (sexueller) Belästigung (§ 14 AGG),
Entschädigung und Schadensersatz (§ 15 AGG). Alle von Diskriminierung
betroffenen Personen können sich an die Arbeitsgerichte wenden. Arbeitgeber
sind nach § 12 AGG verpflichtet, die erforderlichen und angemessenen
Maßnahmen (auch vorbeugend) zu ergreifen, um den Schutz vor
Diskriminierung zu gewährleisten. Dazu gehören auch Maßnahmen gegen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gegen das
Diskriminierungsverbot verstoßen, wie z. B. Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder
Kündigung.
Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit:
Artikel 5 des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen
Arbeitsorganisation geht auch auf die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der
Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation ein. Dazu gehört auch die
effektive Abschaffung der Kinderarbeit. Kinderarbeit ist in Deutschland
verboten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die
Kinderarbeitsschutzverordnung regeln die Ausgestaltung des Beschäftigungsverbotes. Das
Einhalten dieser Vorschriften kontrollieren die zuständigen Länder im
Rahmen ihrer Arbeitsschutzkontrollen regelmäßig.
Das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation
stellt zudem ausdrücklich auf wirksame Abhilfemaßnahmen bei Fällen
von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt durch Gerichte ab
(Artikel 10 b) iii)).
Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Arbeitgebern, die mit dem
Arbeitsverhältnis in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem
Zusammenhang stehen, steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen (§ 2 Absatz 1 Nummer 3a
des Arbeitsgerichtsgesetzes – ArbGG). Bei Streitigkeiten zwischen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern untereinander, aus gemeinsamer
Arbeit und aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem
Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen, steht der Rechtsweg zu den
Arbeitsgerichten ebenfalls offen (§ 2 Absatz 1 Nummer 9 ArbGG). Der
Zugang zu den Arbeitsgerichten in Deutschland ist insoweit erleichtert,
als dass großzügige Regelungen zur prozessualen Vertretung bestehen
(§ 11 Absatz 2 ArbGG: neben Rechtsanwälten etwa Familienangehörige
oder auch Gewerkschaften, die ihren Mitgliedern in der Regel
kostenlosen Rechtsschutz anbieten) und auch eine Vertretung in eigener Sache
möglich ist. Zudem ist das Kostenrisiko durch niedrige
Gerichtsgebühren verringert (vgl. Teil 8 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 des
Gerichtskostengesetzes – GKG). Ebenfalls ist kein Kostenvorschuss zu zahlen (§ 11
GKG). Schließlich besteht in der ersten Instanz kein Anspruch auf
Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten
oder Beistands (§ 12a ArbGG). Dies soll verhindern, dass
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus bloßer Sorge vor den außergerichtlichen
Kosten der Gegenseite auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche
verzichten. Folgende Unterstützungsmaßnahmen für beschwerdeführende
Personen bestehen aus arbeitsgerichtlicher Sicht: Bei allen
Arbeitsgerichten sind Rechtsantragsstellen eingerichtet, die bei der Formulierung
von Klagen unterstützen. Soweit und solange Bedürftigkeit vorliegt,
kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Prozesskostenhilfe
gewährt werden (§ 11a ArbGG i. V. m. § 114 der Zivilprozessordnung –
ZPO), sodass ggf. neben den Gerichtskosten auch die Kosten eines
Rechtsanwalts vom Staat getragen werden. Nach dem
Beratungshilfegesetz kann bei Bedürftigkeit und bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen
Beratungshilfe für die Kosten einer außergerichtlichen Beratung gewährt
werden. Effektiver Rechtsschutz vor den Arbeitsgerichten wird u. a.
durch folgende Maßnahmen gewährleistet: Das Verfahren vor den
Arbeitsgerichten unterliegt einem besonderen Beschleunigungsgrundsatz
(§ 9 Absatz 1 ArbGG). Ferner soll die gütliche Erledigung des
Rechtsstreits während des ganzen Verfahrens angestrebt werden (§ 57 Absatz 2
ArbGG). Auch wird vor der mündlichen Verhandlung in der ersten
Instanz eine Güteverhandlung durchgeführt (§ 54 Absatz 1 ArbGG).
Soweit infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens einem
Verfahrensbeteiligten ein Nachteil entsteht, besteht Anspruch auf
angemessene Entschädigung (§ 198 ff des Gerichtsverfassungsgesetzes).
Entscheidungen des Arbeitsgerichts können falls erforderlich über die
Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden (§ 62 Absatz 2 ArbGG
i. V. m. §§ 704 ff ZPO). Ein faires arbeitsgerichtliches Verfahren wird
u. a. wie folgt erreicht: Es besteht verfassungsrechtlich Anspruch auf
rechtliches Gehör (Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes), eine
mündliche Verhandlung wird durchgeführt (§ 46 Absatz 2 ArbGG i. V. m.
§ 128 Absatz 1 ZPO). Gemäß § 46 Absatz 2 ArbGG i. V. m. § 139 ZPO
besteht eine Hinweispflicht des Gerichts, wonach die Parteien auf
besondere Umstände oder Auffassungen des Gerichts hingewiesen werden
müssen. § 22 AGG sieht eine Beweislasterleichterung vor und
vereinfacht so die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen wegen
(sexueller) Belästigung – auch in Bezug auf das Geschlecht.
Das Übereinkommen Nr. 190 verpflichtet dazu, Rechtsvorschriften
anzunehmen, um Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu verhindern
(siehe z. B. Artikel 9). Dazu gehören beispielsweise auch
Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Arbeit so zu gestalten,
dass eine Gefährdung für Leben sowie die physische und psychische
Gesundheit vermieden bzw. möglichst geringgehalten wird (§§ 3 und 4
ArbSchG). Bei der Gefährdungsbeurteilung sind physische und
psychische Belastungen bei der Arbeit zu berücksichtigen. Getroffene
Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen (§ 5 ArbSchG).
Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für
die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu
sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren
für Leben und Gesundheit nachgehen (§ 14 des Siebten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VII)).
Die genannten Regelungen schließen den Schutz der Beschäftigten vor
Gewalt ein. Gesundheitsgefahren durch Gewalt sind im Arbeitsschutz zu
berücksichtigen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben
seit der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen
Arbeitsorganisation verstärkt branchenspezifische Maßnahmen zur
Gewaltprävention getroffen und wirken mit der Kampagne „#Gewalt
Angehen“ in der Öffentlichkeit.
Weitere Vorgaben enthält das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):
§ 87 Absatz 1 Nummer 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat –
soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht – in Fragen
der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen hat. Der Betriebsrat kann
in diesem Bereich mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen
abschließen. Unter die Ordnung des Betriebs kann bspw. die Einführung
und Ausgestaltung des Verfahrens einer vom Arbeitgeber eingerichteten
Beschwerdestelle nach dem AGG fallen oder die Aufstellung von
Regelungen zum Umgang mit sexueller Belästigung soweit diese über die
ohnehin gesetzlich verbotenen Verhaltensweisen hinausgehen.
Über § 87 Absatz 1 Nummer 7 BetrVG wird dem Betriebsrat ein
Mitbestimmungsrecht für Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften
eingeräumt, soweit diese nicht gesetzlich oder durch Tarifverträge festgelegt
sind. In diesem Rahmen kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber
Betriebsvereinbarungen schließen.
Schließlich gibt es die Möglichkeiten zur Meldung von Gewalt und
Belästigung im Rahmen des Beschwerderechts. Das Beschwerderecht aus
§ 84 BetrVG sichert jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmern das
Recht zu, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren,
wenn er / sie sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern oder
Arbeitnehmerinnen des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt
oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt bzw. die Entgegennahme
und Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat nach § 85
BetrVG.
Das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation
schreibt vor, welche Leitlinien, Schulungen und Sensibilisierungen
angenommen beziehungsweise erfolgen sollen, um Gewalt und
Belästigung in der Arbeitswelt anzugehen (Artikel 11).
Das im Februar 2023 gegründete Bündnis „Gemeinsam gegen
Sexismus“ zählt mittlerweile bundesweit über 980 Mitglieder aus Wirtschaft,
Verwaltung, Medien, Kultur und Zivilgesellschaft, die sich gegen
Sexismus und sexuelle Belästigung engagieren. Die Mitgliederzahlen sowie
die Reichweite der Öffentlichkeitsarbeit und die Nachfrage nach den
Produkten des Bündnisses steigen kontinuierlich und zeigen die
Attraktivität und Relevanz des Bündnisses. Das Bündnis „Gemeinsam gegen
Sexismus“ setzt sich aus einer Vielzahl von Bündnismitgliedern
zusammen, z. B. alle Bundesministerien; alle Mitglieder der Gleichstellungs-
und Frauenministerkonferenz; Städte wie Hamburg, Bremen, Dortmund
oder Erlangen; Unternehmen wie Deutsche Lufthansa, thyssenkrupp
AG, Volkswagen AG oder Verbände wie die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Städtetag, der
Bundesverband mittelständische Wirtschaft und der Deutsche Caritasverband.
Sexismus schadet den Betroffenen, aber auch Organisationen und
Unternehmen, denn er führt zu wirtschaftlichen Einbußen – individuell, in
Arbeitseinheiten und in Unternehmen. Das Bündnis arbeitet an einem
Kulturwandel für ein gleichberechtigtes und respektvolles
Zusammenarbeiten und Zusammenleben. Inhaltlich liegt ein Schwerpunkt auf dem
Thema Sexismus am Arbeitsplatz. Arbeitgeber werden mit
niedrigschwelligen und passgenauen Formaten beraten und vor allem
Führungskräfte werden adressiert. Auch werden Männer in den Fokus
genommen. Sie sollen durch verschiedene Formate und Angebote als
Mitstreiter gegen Sexismus gewonnen werden (https://gemeinsam-gegen-se
xismus.de/). Das Bündnis leistet einen wirksamen Beitrag zur
Prävention von sexueller Belästigung – einer Form von Gewalt im Sinne der
Istanbul-Konvention. Es ist Teil der Gewaltschutzstrategie des Bundes.
Das Projekt „make it work!“ des Bundesverbandes
Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) setzt seine Arbeit zum Thema sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz von 2023 bis 2026 unter dem Titel „make it
work – then make it better!“ im Rahmen einer Förderung durch das
Bundesministerium für Bildung, Frauen, Senioren, Familie und Jugend
fort.
Das Projekt beschäftigt sich mit dem Thema sexuelle Belästigung am
Arbeitsplatz und legt einen besonderen Schwerpunkt auf Schulungen,
Qualitätssicherung und Beratung. Das Ziel besteht darin, das
Unterstützungssystem für Frauen weiter auszubauen und von Gewalt betroffene
Frauen zu unterstützen (www.frauen-gegen-gewalt.de/en/bff-make-it-wo
rk.html).
Nach § 27 AGG können sich Personen, die der Ansicht sind,
benachteiligt oder sexuell belästigt worden zu sein, an die unabhängige
Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, die neben einer vertraulichen
Beratung zu Rechten und Handlungsmöglichkeiten auch
außergerichtlich auf eine gütliche Einigung hinwirken kann.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zum Thema sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz mehrere Veröffentlichungen herausgegeben:
– Der Leitfaden „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“
bietet Informationen über die Rechte von Betroffenen, Beratung zum
Umgang mit sexueller Belästigung und Beispiele für gute
Unternehmenspraktiken. Er richtet sich an Beschäftigte, Arbeitgeber und
Betriebsräte.
– Die Studie „Beispiele Guter Praxis zur Prävention und Intervention
von sexueller Belästigung im Arbeitsleben“ veranschaulicht, wie
Präventions- und Interventionsmaßnahmen in verschiedenen Branchen
und Unternehmen unterschiedlicher Größe umgesetzt werden
können.
– Die Studie „Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz –
Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention“ fasst die
Perspektiven von Frauen und Männern zusammen, die von sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz betroffen sind. Sie enthält Empfehlungen zur
Verbesserung von Prävention, Intervention und Unterstützung. Die
Empfehlungen richten sich an Arbeitgeber, externe Beratungszentren
und an den Gesetzgeber.
Darüber hinaus veröffentlicht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
den Flyer „Grenzen setzen: Was tun bei sexueller Belästigung am
Arbeitsplatz?“, der auch in einfacher Sprache erhältlich ist und klar die
verfügbaren Handlungsoptionen für Personen, die von sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz betroffen sind, beschreibt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
67. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Welche internen Regelungen gelten im
Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung für die Vergabe externer
Beratungsleistungen, und wie wird deren Einhaltung in der
Verwaltungspraxis sichergestellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor
vom 22. Juli 2026
Im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
finden für die Vergabe externer Beraterleistungen insbesondere die
Vorschriften des Vergaberechts und der Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Anwendung. Zusätzliche interne Leitlinien stellen sicher, dass die
Vergabe von externen Beratungsleistungen im BMDS zielgerichtet und am
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sind. Das BMDS hat sich
dabei nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen zu einem effizienten
Einsatz von Haushaltsmitteln verpflichtet. Neben der Einhaltung der
vergaberechtlichen Regelungen erfordert die Beauftragung externer
Beratungsleistungen stets die Durchführung einer angemessenen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vgl. § 7 BHO). Erst wenn eine solche
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt worden ist, werden die
benötigten Haushaltsmittel freigegeben.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
68. Abgeordneter
Tarek Al-Wazir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Ziele wurden mit dem
Aktionsplan „Niedrigwasser Rhein“ aus dem Jahr 2019
bisher erreicht und wie profitiert die
Binnenschifffahrt aktuell von diesen Ergebnissen des
Aktionsplans „Niedrigwasser Rhein“ unter
Berücksichtigung des derzeitigen Niedrigwassers am
Rhein, ausgelöst durch die ungewöhnlich frühe
Hitzeperiode in diesem Jahr (www.deutschlandfu
nk.de/niedrigwasser-im-rhein-frueh-im-jahresverg
leich-100.html)?
69. Abgeordneter
Tarek Al-Wazir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche weiteren kurzfristigen Maßnahmen plant
die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in diesem
Sommer für die Binnenschifffahrt am Rhein,
wenn die Pegelstände absehbar weiter sinken, und
wie viele Bundesmittel standen hierfür in den
letzten zehn Jahren zur Verfügung (bitte nach
Jahresscheiben und Haushaltstitel auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 24. Juli 2026
Die Fragen 68 und 69 werden gemeinsam beantwortet.
Der Aktionsplan „Niedrigwasser Rhein“ umfasst ein Bündel an kurz-,
mittel-, und langfristig wirkenden Maßnahmen. Die kurzfristigen
Maßnahmen des Aktionsplans wurden bereits umgesetzt. Dadurch ist heute
eine bessere Vorbereitung auf (extreme) Niedrigwasserereignisse als im
Jahr 2018 gegeben. Die Gütertransporte bei Niedrigwasser können
besser geplant, effizienter durchgeführt und Ausfälle bzw.
Ladungsbeschränkungen verringert werden.
Insbesondere bei der Informationsbereitstellung wurden Fortschritte
erzielt. Seit 2022 sind eine 6‑Wochen‑Vorhersage sowie eine 14‑
Tage‑Wasserstandsvorhersage für den Rhein im Regelbetrieb. Seit Juli
2026 steht mit dem Niedrigwasserinformationssystem (NIWIS) erstmals
ein bundesweites, einheitliches Lagebild zu Niedrigwasser zur
Verfügung. Zudem wurde der Dienst für klimabezogene Planungs- und
Entscheidungsgrundlagen (DAS‑Basisdienst „Klima & Wasser“) etabliert.
Auch wurden Anpassungsmaßnahmen seitens der verladenden Industrie
und dem Schifffahrtsgewerbe ergriffen: Niedrigwasseroptimierte Schiffe
wurden konzipiert und in Dienst gestellt, zwischen Industrie und
Reedereien wurden die vertraglichen Bindungen niedrigwassergeeigneter
Binnenschiffe erweitert, Lagerkapazitäten erhöht und Umschlagkapazitäten
optimiert. Der niedrigwasseroptimierte Umbau im Bereich der
Bestandsflotte wird durch das Förderprogramm des Bundesministeriums für
Verkehr (BMV) zur „Nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen“
unterstützt.
Darüber hinaus wird die Engpassbeseitigung am Mittelrhein zwischen
Mainz und St. Goar vorangetrieben. Diese befindet sich in
fortgeschrittenen Planungs- bzw. Genehmigungsphasen.
Die genannten Aktivitäten werden vielfach im Rahmen der laufenden
Linien- und Kernaufgaben der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung wahrgenommen und finanziert. Eine gesonderte haushalterische
Erfassung der auf Niedrigwasservorsorge bzw. Niedrigwassermanagement
entfallenden Anteile erfolgt dabei nicht.
70. Abgeordneter
Dr. Michael Arndt
(Die Linke)
Wie viele Sportveranstaltungen haben seit
Übernahme der Verwaltung durch die Autobahn
GmbH des Bundes im Januar 2021 auf
Autobahnabschnitten stattgefunden, und wie hoch waren
jeweils die Gebühren (bitte Gesamtzahl bzw.
Gesamtsumme pro Jahr nennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 24. Juli 2026
Der Autobahn GmbH des Bundes zufolge wurden keine
Sportveranstaltungen auf fertiggestellten bzw. ansonsten unter Verkehr stehenden
Autobahnabschnitten durchgeführt.
71. Abgeordneter
Dr. Michael Arndt
(Die Linke)
Hat die Deutsche Bahn AG Alternativen zu den in
den Jahren 2028 und 2029 geplanten
Vollsperrungen im Rahmen von Sanierungsarbeiten der
Bahnstrecke zwischen Ludwigshafen und Forbach
geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte
dabei die jeweiligen prognostizierten
Gesamtkosten und Zeiträume der Sanierung, sowie den
prognostizierten volkswirtschaftlichen Schaden für
die jeweiligen Sanierungsmodelle angeben), und
wie wird sie in den Zeiträumen der Vollsperrung
den Anschluss von Personen- und
Gewerbekunden an das Netz der Deutschen Bahn AG bzw. der
SNCF sicherstellen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 23. Juli 2026
Im Rahmen der europäischen Vorgaben hat die DB InfraGO AG, die aus
den Sperrungen der Korridorsanierung angezeigten
Kapazitätsbeschränkungen herangezogen und Varianten dargestellt. Die Planungen des
Bauablaufs der Korridorsanierung Forbach – Ludwigshafen im 2.
Halbjahr 2029 schreibt die DB InfraGO AG regelmäßig fort. Ziel ist es, die
Sperrbedarfe trotz des umfangreichen Sanierungsumfangs zu optimieren
und Einschränkungen für Reisende und den Güterverkehr zu begrenzen.
Die Kostenermittlung befindet sich derzeit noch in Erarbeitung. Die
volkswirtschaftlichen Bewertungen der bisher durchgeführten
Korridorsanierungen zeigen einen Vorteil des gebündelten Sanierens gegenüber
dem Bauen unter dem Rollenden Rad. Wesentlicher Treiber sind die in
Summe geringeren Umleitungsbedarfe infolge geringerer Sperrzeiten.
Für die Sperrzeiträume erarbeitet die DB InfraGO AG ein umfassendes
Verkehrskonzept. Nach aktuellem Planungsstand soll der Güterverkehr
2029 über Perl/Apach ins SNCF-Netz und der Fernverkehr über
Strasbourg/POS-Süd umgeleitet werden. Für den Güterverkehr von und zu
den Betrieben, die direkt an der gesperrten Strecke liegen, soll ein
gesondertes Vorgehen mit Fahrten im sogenannten Baugleis analog den
vorangehenden Korridorsanierungen angewendet werden. Im
Nahverkehr ist ein hochwertiger Schienenersatzverkehr vorgesehen. Zur
Ausarbeitung der Verkehrskonzepte bestehen Arbeitsgruppen mit der SNCF
Infra für den grenzüberschreitenden Verkehr sowie den zuständigen
Aufgabenträgern ZÖPNV Süd für Rheinland-Pfalz und ZPS im
Saarland.
72. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Wie viele Brückenbauwerke im Freistaat Sachsen
sind im Verantwortungsbereich des Bundes
(Bundesautobahnen und Bundesstraßen) nach der
aktuellen Brückenbilanz als modernisierungsbedürftig
eingestuft, und wie verteilen sich diese auf
Sanierung, Verstärkung und Ersatzneubau (falls die
Informationen besonderem Verschlusssachen-
Schutz unterliegen, wird um Mitteilung der
Gründe für die Einstufung gebeten; www.tichyseinblic
k.de/kolumnen/olaf-opitz-klare-kante/deutschlan
d-bruecken-staatsgeheimnis/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 22. Juli 2026
Im Freistaat Sachsen sind rund 80 Autobahnbrücken (Teilbauwerke) und
rund 30 Bundesstraßenbrücken (Teilbauwerke)
modernisierungsbedürftig.
Anhand von statischen Bewertungen und
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erfolgt die Festlegung baulicher Maßnahmen, die dann finanziert
und umgesetzt werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6298 verwiesen.
73. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über hitzebedingte Schäden an Bundesfernstraßen
im Freistaat Sachsen vor (bitte die Anzahl der
betroffenen Bundesautobahn- und
Bundesstraßenabschnitte angeben), und mit welchen Kosten
rechnet die Bundesregierung für die entstandenen
Reparatur- und Sicherungsmaßnahmen (www.mz.de/
mitteldeutschland/sachsen-anhalt/wie-hitze-strass
en-und-schienen-zusetzt-4284775)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 22. Juli 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen
Fragen 102 und 103 der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen auf
Bundestagsdrucksache 21/6834 verwiesen. Keiner der gemeldeten
Streckenabschnitte befindet sich im Freistaat Sachsen.
Da die Behebung von Hitzeschäden je nach Art und Schweregrad
unterschiedlich aufwendige Maßnahmen nach sich zieht, variieren die Kosten
stark. Eine separate Erfassung der Reparaturkosten für Hitzeschäden
erfolgt nicht, weshalb hierzu keine differenzierten Angaben gemacht
werden können.
74. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele der insgesamt 27 Mitarbeitenden am
Projekt Ulm–Augsburg (siehe Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 93 auf
Bundestagsdrucksache 21/6834) sind derzeit bei
der DB InfraGO AG anderen Projekten zugeteilt/
ausgeliehen (bitte mit Auflistung der Projekte,
Arbeitsbereiche und des jeweiligen
Stellenumfangs)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 20. Juli 2026
Nach Rückmeldung der Deutschen Bahn AG beschreiben die in der
Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 93 auf
Bundestagsdrucksache 21/6834 genannten Zahlen an Mitarbeitenden die
grundsätzliche personelle Zuordnung zum Projekt Augsburg–Ulm. Im
Rahmen des Projektmanagements werden Mitarbeitende im Sinne der
Arbeitseffizienz entsprechend des Arbeitsanfalls der einzelnen Projekte
projektübergreifend eingesetzt. Eine Erfassung des jeweiligen
projektbezogenen Arbeitsanteils und damit genaue Angaben im Sinne der
Fragestellung liegen somit nicht vor.
75. Abgeordneter
Alexis L. Giersch
(AfD)
Wie viele Brückenbauwerke in Schleswig-
Holstein sind im Verantwortungsbereich des Bundes
(Bundesautobahnen und Bundesstraßen) nach der
aktuellen Brückenbilanz als
modernisierungsbedürftig eingestuft, und wie verteilen sich diese auf
Sanierung, Verstärkung und Ersatzneubau (falls
die Informationen besonderem Verschlusssachen-
Schutz unterliegen, wird um Mitteilung der
Gründe für eine etwaige Einstufung als
Verschlusssache gebeten; www.tichyseinblick.de/kolumnen/
olaf-opitz-klare-kante/deutschland-bruecken-staat
sgeheimnis/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 22. Juli 2026
In Schleswig-Holstein sind rund 220 Autobahnbrücken (Teilbauwerke)
und rund 80 Bundesstraßenbrücken (Teilbauwerke)
modernisierungsbedürftig.
Anhand von statischen Bewertungen und
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erfolgt die Festlegung baulicher Maßnahmen, die dann finanziert
und umgesetzt werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6305 verwiesen.
76. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Welcher Anteil der Bahnstrecke Hamburg–Berlin
wurde bei der im Juni 2026 abgeschlossenen
Korridorsanierung saniert (bitte angeben, wie viele
Kilometer Gleise, Kilometer Gleisbett, Kilometer
Oberleitung, Weichen, Stellwerke, Bahnhöfe,
Bahnsteige, Brücken, Bahnübergänge und
Personenüberführungen es jeweils auf der Strecke gibt
und wieviel Prozent davon jeweils saniert
wurden)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 23. Juli 2026
Von den genannten Gewerken hat die DB InfraGO AG folgende
prozentuale Mengen im Rahmen der Korridorsanierung Hamburg–Berlin
umgesetzt:
Gewerkeliste Gesamtzahl der Anlagen
auf dem Korridor
Erneuerung in %
Gleise (km) 544 30,3
Weichen (Stk) 488 51,0
Oberleitung (km) 598 7,9
Bahnübergänge (Stk) 0 0
Stelleinheiten (Stk) (inkl. Signale, Weichenantriebe und
Achszähler) 1944 50,8
Brücken (qm) 60710 0,6
Bahnsteige (Stk) 56 100
Bahnhöfe (Stk) 28 100
Hinweise:
Unter Gleisbett versteht die DB InfraGO AG die Länge der Gleise,
weshalb auf eine gesonderte Erwähnung in der Tabelle verzichtet wird.
Im Vorfeld zur Maßnahme wurde die Oberleitung durch das
Anlagenmanagement der DB InfraGO AG inspiziert und lediglich 47 km als
erneuerungsbedürftig eingestuft.
Hinsichtlich der Personenüberführungen hat die DB InfraGO AG
mitgeteilt, dass eine Erhebung der Daten im Rahmen der für die
Beantwortung einer Schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht
möglich ist.
77. Abgeordneter
Stefan Henze
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über hitzebedingte Schäden an Bundesfernstraßen
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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- part_of_vorgang → Umsetzung des Mechanismus zur Risikoabsicherung von Power Purchase Agreements (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzungsstand des Aktionsplans Niedrigwasser Rhein und weitere kurzfristige Maßnahmen der Wasserstraßenverwaltung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verhältnis zwischen dem nationalen Satellitensystem SATcomBW-4 und der europäischen Konstellation IRIS2 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veröffentlichung des Evaluationsberichts zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verträge der Bundeswehr zur Vorhaltung von Logistik- und Dienstleistungskapazitäten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verwaltungskosten der Beihilfe für privat krankenversicherte Beamte im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Visumanträge chinesischer und russischer Staatsangehöriger zu Forschungszwecken zwischen 2021 bis 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Von der BImA für die Bundeswehr angemietete Wohneinheiten in Hamburg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wahrnehmung der Aktivrente im ersten Halbjahr 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wegfall der Informationspflicht vor Erhöhung des GKV-Zusatzbeitragssatzes bei fortbestehendem Sonderkündigungsrecht (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zahl der im Ukrainekrieg auf ukrainischer Seite getöteten deutschen Kriegsteilnehmer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan für die Reform des Bundestagswahlrecht (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zulagen- und Prämienerhöhung für Minentaucher der Marine (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)