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Schriftliche Frage 21 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele ausländische Straftäter sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in deutschen Gefängnissen inhaftiert, bei denen entsprechen…

dip / schriftliche_frage 26.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 21 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele ausländische Straftäter sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in deutschen Gefängnissen inhaftiert, bei denen entsprechen… Frage 21 (Sebastian Münzenmaier, AfD): Wie viele ausländische Straftäter sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in deutschen Gefängnissen inhaftiert, bei denen entsprechend der Mitte Juni 2026 abgeschobenen 32 Afghanen (www.bild.de/politik/inland/schwerverbre cher-vergewaltiger-kinderschaender-32afghanenverbrecher-abgeschoben-6a3123aba8614079727d 7d03) die Voraussetzungen gegeben sind, sie in ihre Heimat- bzw. Herkunftsländer abzuschieben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. Juni 2026: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. Für den Strafvollzug sind die Länder zuständig. Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit Durchführung von Rückführungen fällt ebenfalls in die Zuständigkeit der Länder. Nach dem Aufenthaltsgesetz sind ausländische Staatsangehörige dann abzuschieben, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind und eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist. Außerdem dürfen im jeweiligen Einzelfall keine Abschiebungsverbote vorliegen. Auf dieser Basis entscheiden die Länder jeweils einzelfallbezogen über Rückführungen.

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