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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048) Wie viele Personen afghanischer Staatsangehörigkeit befinden sich derzeit auf Antrag der Bundespolizei in Zurückweisungs-, Zurückschiebungs- oder Abschiebungshaft (bitte differenzieren und angeben, bei wie vielen dieser Inhaftierten es sich nach Kenntnis der Bundespolizei [Zugriff auf polizeiliches Informationssystem] um Menschen handelt, die wegen einer Straftat verurteilt wurden), und bei wie vielen der Amtshilfeersuchen der Bundesländer an die Bundespolizei in Bezug auf Abschiebungen nach Afghanistan seit dem 8. Juli 2026 ging es um Personen, die nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben; falls keine entsprechende Statistik vorliegen sollte, halte ich angesichts des begrenzten Zeitraums eine händische Auswertung für zumutbar und leistbar, ansonsten wird um eine nachvollziehbare Darlegung gebeten, warum dies nicht möglich sein soll)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Nach Kenntnis der Bundesregierung sind sieben afghanische Staatsangehörige auf Antrag der Bundespolizei in Abschiebungshaft und ein afghanischer Staatsangehöriger in Haft zur Sicherung der Zurückweisung. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung, ob diese Personen in der Vergangenheit wegen einer Straftat verurteilt wurden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Bundespolizei liegen 488 Amtshilfeersuchen der Länder auf Abschiebungen nach Afghanistan seit dem 8. Juli 2026 bis zum 18. September 2026 vor. Davon sind, nach den vorliegenden Prüfmöglichkeiten der Bundespolizei, 267 Personen ohne strafrechtliche Verurteilung.

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