Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 - fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht (Antwort zu Drs. 21/7371)
Text
Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 - fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht (Antwort zu Drs. 21/7371)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8186
21. Wahlperiode 24.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann,
Christopher Drößler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7371 –
Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 – fortgesetzte Defizite bei der
Durchsetzung der Ausreisepflicht
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum Ende des Jahres 2025 haben sich 232 067 vollziehbar ausreisepflichtige
Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 190 974 geduldet waren.
Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im Jahr 2025 um über 11 000
Personen gestiegen (vgl. Antworten der Bundesregierung zu Frage 13 auf
Bundestagsdrucksachen 21/4403 bzw. zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache
20/15103). Hierbei ist überdies zu berücksichtigen, dass 22 373 Personen
ihren Status als Ausreisepflichtige im letzten Jahr nicht etwa durch
Abschiebung, sondern infolge des Übergangs in eine Aufenthaltserlaubnis gemäß den
verschiedenen Regelungen des Ende 2022 in Kraft getretenen
Chancenaufenthaltsgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/3717) verloren haben (vgl.
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 15, 15a, und 15c auf
Bundestagsdrucksache 21/1532 und zu den Fragen 16, 16a und 16c auf
Bundestagsdrucksache 21/4403). Abgeschoben wurden im Jahr 2025 22 787 Personen (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/4403),
was bezogen auf die Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen zu Jahresbeginn eine
Abschiebequote von lediglich 10,32 Prozent bedeutet. Im ersten Quartal 2026
sind die Abschiebungen im Vergleich zum Vorjahresquartal sogar um ca.
21 Prozent zurückgegangen (www.welt.de/vermischtes/article69f2bf18052adb
a8a89e4e85/im-ersten-quartal-2026-erstmals-rueckgang-bei-abschiebungen-di
ese-herkunftslaender-sind-am-staerksten-betroffen.html). Zudem scheitern
nach wie vor weitaus mehr Abschiebungen als dass sie gelingen: Im Jahr 2025
standen den ca. 23 000 erfolgreichen Abschiebungen über 34 000 gescheiterte
Abschiebeversuche gegenüber (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 19
auf Bundestagsdrucksache 21/4403). Nach Einschätzung der Fragesteller
belegen diese Zahlen, dass die von der Bundesregierung reklamierte
„Migrationswende“ im Bereich der Rückführung Ausreisepflichtiger ausgeblieben ist.
Die Zahl der Abschiebungen hält überdies nicht einmal ansatzweise Schritt
mit der Zahl der abgelehnten Antragsteller auf Asyl, die sich im Jahr 2025 bei
310 930 Entscheidungen und einer Ablehnungsquote von 72,90 Prozent auf
223 536 Personen belief (vgl. Monatsbericht des Bundesamts für Flüchtlinge
und Migration [BAMF] „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Dezember 2025“, S. 11).
Im laufenden Jahr bis einschließlich Juni wurden bei einer Gesamtschutzquote
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 23. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
von 38,7 Prozent weitere 73 690 Asylanträge abschlägig beschieden (BAMF,
„Aktuelle Zahlen, Ausgabe Juni 2026“, S. 11), woraus sich spätestens nach
Ablehnung hiergegen gerichteter Rechtsbehelfe im Regelfall eine
Ausreisepflicht des Asylbewerbers ergibt.
Seit Jahren bilden die Hindernisse bei Überstellungen von Deutschland in den
zuständigen Mitgliedstaat nach der Dublin‑III-Verordnung (Dublin-III-VO;
Verordnung (EU) Nr. 604/2013) eine maßgebliche Ursache für die Probleme
beim Vollzug der Ausreisepflicht. Infolge unterbliebener Überstellungen bis
zum Ablauf der Überstellungsfrist gingen allein im Jahr 2025 über 30 000
Asylverfahren auf Deutschland über, für welche es eigentlich gar nicht
zuständig war (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 auf
Bundestagsdrucksache 21/4403). Im laufenden Jahr gelangen bis einschließlich Juni erst 1 689
Überstellungen, obwohl andere Mitgliedstaaten bereits in 7 591 Fällen einer
solchen zugestimmt haben (BAMF, „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Juni 2026“,
S. 10). Inzwischen übertreffen trotz der regelhaften Zuständigkeit des Landes
der Ersteinreise für Asylverfahren gemäß Artikel 17 Dublin‑III‑VO die
Überstellungen nach Deutschland sogar die Überstellungen aus Deutschland (vgl.
BAMF, ebd.). Als besonders unkooperativ erwiesen sich seit längerem Italien
und Griechenland, wohin im gesamten Jahr 2025 in Relation zu jeweils mehr
als 6 000 Übernahmeersuchen seitens Deutschlands nur eine bzw. 26
Überstellungen erfolgten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 38 auf
Bundestagsdrucksache 21/4403). Mit beiden Staaten wurde nunmehr vereinbart, dass
diese das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach der neuen Asyl- und
Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-VO; Verordnung (EU) 2024/1351)
ab Beginn der GEAS-Anwendung (GEAS = Gemeinsames Europäisches
Asylsystem) zum 12. Juni 2026 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteil
ungen/DE/2026/06/geas.html) wieder vollständig implementieren (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 39 bis 49 auf Bundestagsdrucksache
21/4403). Erste Berichte über die Praxis nach Inkrafttreten des GEAS
kommen jedoch zu dem Ergebnis, dass zumindest Italien weiterhin nicht
kooperiert und Rücküberstellungen blockiert (www.welt.de/politik/ausland/article6a
58eb5e7a35912eb9adc8e8/asylbewerber-zwoelf-von-zwoelf-migranten-abgele
hnt-italien-unterlaeuft-neues-eu-asylsystem.html?icid=search.product.onsitese
arch).
Ein weiteres Haupthindernis für Rückführungen ist die mangelnde
Kooperation vieler Herkunftsstaaten bei der Identifizierung und Rücknahme ihrer
Staatsbürger. Hier Abhilfe zu schaffen ist nach Ansicht der Fragesteller
originäre Aufgabe der für Außenbeziehungen zuständigen Bundesregierung. In
ihrem Koalitionsvertrag bekennen sich CDU, CSU und SPD diesbezüglich zu
einem kohärenten Ansatz, der Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit
sowie Wirtschafts- und Handelsbeziehungen als Instrumente nutzt
(Zeile 3026 ff.). Am Beispiel Syriens, welches die Ausstellung von Reisepapieren
systematisch verweigert und seit 2025 gerade einmal vier Abschiebungen
ermöglichte, zeigt sich nach Auffassung der Fragesteller jedoch exemplarisch,
dass es der Bundesregierung insoweit an Durchsetzungskraft fehlt (www.wel
t.de/politik/deutschland/plus6a044ee8214d7d4d4aac57f9/migration-an-diese
m-detail-scheitern-seit-monaten-abschiebungen-von-straftaetern-nach-syrie
n.html).
Ein weiterer Umstand, der Abschiebungen verzögert und erschwert, ist die
lange Verfahrensdauer von Klagen gegen die Ablehnung eines Asylgesuchs,
welche zuletzt im Bundesschnitt 14,7 Monate betrug (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 21/4403).
1. Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2026 bundesweit
abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
Die statistischen Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen
werden:
1. Halbjahr 2026 Anzahl Personen vollzogen
Januar 1 433
Februar 1 573
März 1 771
April 1 684
Mai 1 570
Juni 1 632
Gesamt 9 663
2. Wie verteilen sich die Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 auf die
einzelnen Bundesländer und die Bundespolizei?
Die Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:
1. Halbjahr 2026
Veranlassendes Bundesland
Anzahl Personen
vollzogene Abschiebung
Baden-Württemberg 1 405
Bayern 1 513
Berlin 564
Brandenburg 73
Bremen 51
Hamburg 327
Hessen 914
Mecklenburg-Vorpommern 79
Niedersachsen 716
Nordrhein-Westfalen 1 931
Rheinland-Pfalz 463
Saarland 72
Sachsen 451
Sachsen-Anhalt 238
Schleswig-Holstein 250
Thüringen 270
Bundespolizei 346
Gesamt 9 663
3. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und
wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin‑III‑VO bzw.
der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung in andere europäische
Staaten überführt worden?
Die statistischen Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen
werden:
1. Halbjahr 2026 Anzahl Personen vollzogene Abschiebung
Abschiebung ins Heimatland 7 142
Rücküberstellung gemäß DÜ III 1 546
4. Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer nach Nationalitäten?
Die erfragten Daten können der Tabelle der Anlage entnommen werden.*
5. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der
Bundesregierung per Charterflug abgeschoben worden, wie viele Charterflüge
zwecks Abschiebung sind im Jahr 2026 nach Kenntnis der
Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden, und welche waren die
Zielländer dieser Charterflüge?
Die statistischen Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen
werden:
1. Halbjahr 2026
Anzahl Chartermaßnahmen
Anzahl Personen
vollzogene Abschiebung
80 2 619
Teile der Chartermaßnahmen fliegen mit einem Flug mehrere Zielländer an.
Somit liegt die Anzahl der Maßnahmen pro Land entsprechend höher als die
absolute Anzahl der Chartermaßnahmen.
1. Halbjahr 2026
Charter-Zielland
Anzahl Charter
Afghanistan 3
Ägypten 1
Albanien 7
Armenien 4
Aserbaidschan 2
Äthiopien 1
Benin 1
Bosnien und Herzegowina 2
Bulgarien 3
Côte d'Ivoire 1
Gambia 3
Georgien 14
Ghana 5
Griechenland 1
Guinea 2
Guinea-Bissau 1
Irak 7
Kolumbien 1
Kosovo 7
Kroatien 7
Moldau 11
Nigeria 5
Nordmazedonien 9
Pakistan 2
Rumänien 2
Senegal 2
Serbien 10
Spanien 1
Türkei 1
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8186 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Wie viele Charterflüge wurden in Kooperation mit anderen EU-
Mitgliedstaaten oder durch Frontex organisiert, und an wie vielen Flügen hat sich
Frontex finanziell beteiligt?
Deutschland organisierte und führte im Zeitraum 1. Januar 2026 bis 30. Juni
2026 insgesamt 62 gemeinsame Chartermaßnahmen durch. An 21 dieser
Maßnahmen beteiligten sich andere EU-Staaten. Deutschland beteiligte sich an
einer Chartermaßnahme eines anderen EU-Staates. An allen 62
Chartermaßnahmen beteiligte sich Frontex finanziell.
7. Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet
aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?
Personen, die im Jahr 2026 abgeschoben wurden, haben sich vor der
Abschiebung durchschnittlich rund zwei Jahre und elf Monate in Deutschland
aufgehalten.
8. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind im ersten Halbjahr 2026
freiwillig (unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist?
Im ersten Halbjahr 2026 reisten insgesamt 17 892 Personen freiwillig unter
Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) im Zuständigkeitsbereich
der Bundespolizei aus.
9. Welche sind die zehn Nationalitäten, die im ersten Halbjahr 2026 am
häufigsten freiwillig ausreisten (bitte jeweils die absolute Zahl der
freiwilligen Ausreisen mit anführen)?
Die statistischen Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen
werden:
1. Halbjahr 2026
Staatsangehörigkeit
Anzahl Personen
Freiwillige Ausreisen mit GÜB
Türkei 4 572
Syrien 2 776
Russische Föderation 662
Albanien 639
Georgien 553
Indien 539
Kolumbien 535
Nordmazedonien 533
Vietnam 516
Irak 481
Gesamt 11 806
10. Wie viele ausreisepflichtige Personen und wie viele weitere Personen aus
Drittstaaten haben in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im
ersten Halbjahr 2026 Fördermittel zur Rückkehrförderung bzw. Integration
vor Ort aus Programmen des Bundes oder – nach Kenntnis der
Bundesregierung – aus Programmen der Länder erhalten?
11. Welchen Aufenthaltsstatus hatten die im Zuge einer Rückkehrförderung
freiwillig Ausgereisten?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18 und 19 der
Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7637
verwiesen.
Rückkehrvorbereitende Maßnahmen (RkVM)
Bei den Teilnehmern der rückkehrvorbereitenden Maßnahme StartHope@
Home wird keine Differenzierung nach Aufenthaltsstatus vorgenommen.
Teilnahmeberechtigt an der Maßnahme sind ausreisepflichtige und nicht
ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige. Im ersten Halbjahr 2026 haben 156 Personen
an der Maßnahme in Deutschland teilgenommen (Quelle: Social Impact
gGmbH).
Starthilfe Plus
Das Programm richtet sich ausschließlich an freiwillige Rückkehrer.
Voraussetzung ist u. a. eine REAG/GARP-Förderung (Reintegration and Emigration
Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation
Programme). Im ersten Halbjahr 2026 wurden 4 678 Personen über das
Programm unterstützt (Quelle: IOM, Stand: 30. Juni 2026, vorläufige Zahlen).
URA Kosovo
Förderung URA Kosovo 01.01.2026 bis 30.06.2026
Personenkreis Anzahl
Freiwillige Ausreisen 286
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Stand: 30. Juni 2026, vorläufige
Zahlen, Förderungen beinhalten Beratungsleistungen und finanzielle Hilfen.
Brückenkomponente Albanien
Förderung Brückenkomponente Albanien 01.01.2026 bis 30.06.2026
Personenkreis Anzahl
Freiwillige Ausreisen 130
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Stand: 30. Juni 2026, vorläufige
Zahlen, Förderungen beinhalten Beratungsleistungen und finanzielle Hilfen.
European Reintegration Programm (EURP)
Anträge EURP 01.01.2026 bis 30.06.2026
Personenkreis Anzahl
Bewilligte Anträge Freiwillige Ausreisen 4 578
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 30. Juni 2026, vorläufige
Zahlen.
Zentren für Migration und Entwicklung (Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung [BMZ]):
Im Rahmen des Globalvorhabens „Zentren für Migration und Entwicklung“,
welches im Auftrag des BMZ umgesetzt wird, haben zwischen Anfang Juni
2025 und Ende Mai 2026 insgesamt rund 1 300 Rückkehrerinnen und
Rückkehrer aus der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union in
ihrem jeweiligen Herkunftsland von Maßnahmen zur sozioökonomischen
Reintegration profitiert. Hierbei handelt es sich um freiwillig und nicht freiwillig
ausgereiste Personen. Das Angebot in den Partnerländern stand allen Interessierten
offen, eine Differenzierung nach ausreisepflichtigen und
nichtausreisepflichtigen Personen wurde nicht vorgenommen. Das BMZ fördert über seine
Programme nicht die Rückkehr selbst. Die Daten wurden im Rahmen der
jährlichen Berichterstattung des Vorhabens erhoben, die sich immer auf
vollständige Projektjahre bezieht. Die nächste Berichterstattung (für den Zeitraum Juni
2026 bis Mai 2027) erfolgt im Sommer 2027.
12. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags auf
Rückkehrförderung im Rahmen eines Bundesprogrammes im laufenden
Jahr im Vergleich zum Vorjahr?
Im Jahr 2025 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines REAG/GARP-
Antrags bei ungefähr 50 Kalendertagen. Die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer eines REAG/GARP-Antrags lag im ersten Halbjahr 2026 bei einem
höheren Antragsaufkommen ebenfalls bei ungefähr 50 Kalendertagen.
13. Wie fällt ein Vergleich der durchschnittlichen Kosten einer Abschiebung
per Charter mit den Kosten einer nach dem REAG/GARP (Reintegration
and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/
Government Assisted Repatriation Programme) geförderten freiwilligen
Ausreise eines Erwachsenen aus?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor. Ein unmittelbarer Vergleich der Kosten einer Abschiebung per Charter und
einer freiwilligen Ausreise über REAG/GARP eines volljährigen freiwilligen
Rückkehrers ist aufgrund der Komplexität der individuellen Sachverhalte nicht
möglich. In der Regel und abhängig vom Einzelfall übersteigen die Kosten
einer Abschiebung die einer REAG/GARP-Förderung deutlich. Es wird zudem
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6472 verwiesen.
14. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum
30. Juni 2026 in Deutschland aufgehalten, wie viele davon sind geduldet,
und bei wie vielen davon war im Ausländerzentralregister (AZR) ein
abgelehnter Asylantrag gespeichert?
Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) haben sich zum Stichtag
30. Juni 2026 258 845 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland
aufgehalten. Darunter waren 180 265 Personen, bei denen im AZR ein
abgelehnter Asylantrag gespeichert war. 199 271 Ausreisepflichtige waren geduldet.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht
ursächlich für die bestehende Ausreisepflicht sein muss, da diese grundsätzlich
gespeichert wird, bis die Voraussetzungen für ihre Löschung gegeben sind
(vergleiche § 36 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG), und
damit gegebenenfalls längere Zeit zurückliegen kann.
15. Welches sind die fünfzehn häufigsten Nationalitäten der vollziehbar
ausreisepflichtigen Ausländer (bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des
Prozentsatzes, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Staatsangehörigkeit Ausreisepflichtige Anteil in Prozent
Gesamt 258 845 100,00
darunter:
Türkei 30 374 11,73
Irak 22 021 8,51
Afghanistan 15 343 5,93
Syrien 14 310 5,53
Russische Föderation 12 985 5,02
Nigeria 9 307 3,60
Serbien 8 014 3,10
Iran 7 712 2,98
Georgien 6 314 2,44
Ungeklärt 6 265 2,42
Ukraine 6 010 2,32
Guinea 5 346 2,07
Libanon 4 882 1,89
Somalia 4 535 1,75
Nordmazedonien 4 389 1,70
16. Wie lange halten sich die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer
jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach 0 bis
2 Jahre, 2 bis 4 Jahre, 4 bis 6 Jahre und mehr als 6 Jahre aufschlüsseln)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Ausreisepflichtige Insgesamt (Aufenthalt seit letzter Einreise) 258 845
Aufenthaltsdauer sechs Jahre und mehr 78 778
Aufenthalt ab vier bis unter sechs Jahre 35 406
Aufenthalt ab zwei bis unter vier Jahre 81 528
Aufenthalt unter zwei Jahre 63 094
Aufenthaltsdauer unbekannt 39
17. a) Wie viele Personen haben bislang einen Aufenthaltstitel nach dem
sog. Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes [AufenthG]) erhalten, und wie viele davon haben den
Aufenthaltstitel im ersten Halbjahr 2026 erhalten?
Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 67 339 Personen erfasst, denen
bislang eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 des Gesetzes über den
Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im
Bundesgebiet (AufenthG) erteilt worden ist. Titelerteilungen nach § 104c Absatz 1
AufenthG liefen zum 31. Dezember 2025 aus. Der Titel wird seitdem nicht
mehr erteilt.
b) In wie vielen Fällen ist bislang über die Stichtagsregelung ein
Übergang auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG
(vgl. § 104c Absatz 3 Satz 4 AufenthG) erfolgt, und wie viele Fälle
davon entfallen auf das erste Halbjahr 2026?
Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 13 329 Personen erfasst, denen eine
Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG erteilt wurde, nachdem
sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG besaßen. Auf das
erste Halbjahr 2026 entfallen davon 503 Personen.
c) In wie vielen Fällen ist bislang nach Ablauf der Frist des § 104c
Absatz 3 Satz 3 AufenthG wieder ein Rückfall in den Status der Duldung
erfolgt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das erste Halbjahr
2026?
Zum 30. Juni 2026 waren im AZR 12 568 Personen erfasst, denen nach einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG eine Duldung erteilt wurde. 2 467
davon entfallen auf das Jahr 2026.
d) An wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Neufassung der
Regelungen im Chancenaufenthaltsgesetz Aufenthaltserlaubnisse
direkt gemäß § 25a bzw. § 25b AufenthG, also ohne den Zwischenschritt
über § 104c AufenthG, erteilt, und wie viele Fälle davon entfallen auf
das erste Halbjahr 2026?
Im AZR waren zum Stichtag 30. Juni 2026 81 348 Personen erfasst, denen seit
31. Dezember 2022 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a bzw. § 25b AufenthG
erteilt wurde, ohne dass ihnen jemals zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach
§ 104c AufenthG erteilt worden war. Auf das Jahr 2026 entfallen davon 5 820
Personen.
18. Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2026 in Deutschland
aufgehalten?
Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 1 036 118 Personen mit einem abgelehnten
Asylantrag erfasst.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Speicherung eines abgelehnten Asylantrags
im AZR nicht bedeutet, dass die betroffenen Personen ausreisepflichtig sind.
Der weit überwiegende Teil der Betroffenen hat inzwischen ein befristetes oder
unbefristetes Aufenthaltsrecht erworben.
19. Wie viele Ausländer hatten Ende Juni 2026 den Status einer Duldung mit
ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthG, und welches sind die zehn
häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe (bitte jeweils die absolute
Zahl und den prozentualen Anteil angeben)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Anzahl Personen mit ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthG Anteil in Prozent
Gesamt 18 275 100,00
darunter:
Türkei 1 523 8,33
Indien 1 507 8,25
Ungeklärt 1 126 6,16
Irak 949 5,19
Anzahl Personen mit ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthG Anteil in Prozent
Russische Föderation 828 4,53
Libanon 815 4,46
Iran 791 4,33
Guinea 725 3,97
Nigeria 702 3,84
Pakistan 575 3,15
20. Wie viele geplante Abschiebungen sind im ersten Halbjahr 2026
Im ersten Halbjahr 2026 scheiterten
a) vor und
15 116 Abschiebungen vor und
b) nach
der Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich die
gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer, und welche Gründe für
das Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst?
524 Abschiebungen nach bzw. 210 Abschiebungen während der Übergabe an
die Bundespolizei.
Die statistischen Daten zu gescheiterten Abschiebungen nach Ländern sowie zu
den Gründen der nicht erfolgten Abschiebung sind den nachfolgenden
Übersichten zu entnehmen:
1. Halbjahr 2026
Veranlasser gescheiterte Abschiebungen
Anzahl Personen
gescheiterte Abschiebung
Berlin 4 538
Nordrhein-Westfalen 2 514
Bayern 2 088
Baden-Württemberg 1 834
Niedersachsen 1 477
Sachsen 655
Hessen 530
Sachsen-Anhalt 361
Schleswig-Holstein 346
Hamburg 346
Thüringen 323
Rheinland-Pfalz 319
Mecklenburg-Vorpommern 181
Brandenburg 121
Bundespolizei 113
Bremen 68
Saarland 36
Gesamt 15 850
1. Halbjahr 2026
Gründe der nicht erfolgten Abschiebung
Anzahl Personen
gescheiterte Abschiebung
nicht erfolgte Zuführung (einschl. Absage am Tag der Maßnahme) 8 822
Stornierung des Ersuchens (bis spätestens am Vortag der Maßnahme) 5 196
sonstige Gründe (Ausnahme) 1 153
1. Halbjahr 2026
Gründe der nicht erfolgten Abschiebung
Anzahl Personen
gescheiterte Abschiebung
Beförderungsverweigerung LVG/Luftfahrzeugführer/Reederei/
Schiffskapitän
280
passiver Widerstand 95
aus medizinischen Gründen 56
Übernahmeverweigerung im Zielstaat 50
Ablehnung der Übernahme durch Bundespolizei 45
rechtliche Gründe 37
den Flug/die Schiffspassage betreffende Gründe 36
aktiver Widerstand 35
fehlendes/ungültiges Heimreisedokument 14
fehlender Rückführungsplatz 10
verspätete Zuführung 9
fehlende Durchbeförderungsbewilligung 4
Selbstverletzung bzw. Versuch 3
Scheitern während Transitaufenthalt 3
fehlendes Begleitpersonal 2
Gesamt 15 850
21. Welche der im Koalitionsvertrag vorgesehenen und welche sonstigen
Maßnahmen hat die neue Bundesregierung im ersten Halbjahr 2026
ergriffen, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen, ihre Durchführung
zu beschleunigen und Abschiebehindernisse abzubauen?
Die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine
Rückführungsoffensive vereinbart. Im Rahmen eines kontinuierlichen
Austauschs mit den für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes zuständigen Behörden
identifiziert das Bundesministerium des Innern aktuell diesbezüglich
gegebenenfalls erforderliche Rechtsänderungen, die noch im Ressortkreis abgestimmt
werden müssen.
Im Übrigen verweist sie auf die Antwort zu Frage 20 auf
Bundestagsdrucksache 21/4403.
22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Gründe dafür, dass die
Zahl der Abschiebungen im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum
Vorjahr deutlich rückläufig war (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit der Rückführung von Personen
liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Bund unterstützt auf Anforderung
der Länder lediglich operativ durch die Bundespolizei. Der Bundesregierung
liegen deshalb keine eigenen und validen Erkenntnisse zu den Gründen des
Rückgangs vor.
Die rückläufige Entwicklung der Rückführungszahlen ist Gegenstand
fortlaufender Abstimmungen zwischen Bund und Ländern.
23. Wurde im letzten Halbjahr gegenüber weiteren Herkunftsländern
erreicht, dass diese Laissez-passer-Dokumente akzeptieren, und wenn ja,
um welche Länder handelt es sich?
Nein.
24. Welche maximale Kapazität haben die drei Charterflüge, mit denen
künftig monatlich Afghanen nach Afghanistan abgeschoben werden können
(www.tagesschau.de/video/video-1601918.html), und sollen hiermit
neben afghanischen Straftätern und Gefährdern auch andere
ausreisepflichtige Afghanen abgeschoben werden?
Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode heißt es: „Nach Afghanistan
und Syrien werden wir abschieben — beginnend mit Straftätern und
Gefährdern“ (Zeile 3045 bis 3046). Der Fokus der Bundesregierung lag
dementsprechend zunächst auf der Unterstützung der Länder hinsichtlich der Rückführung
von Straftätern, ohne sich jedoch hierauf zu beschränken. Weder das geltende
Recht noch der Koalitionsvertrag sehen eine Beschränkung auf Straftäter vor.
Nach dem Aufenthaltsgesetz sind ausländische Staatsangehörige dann
abzuschieben, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, eine Ausreisefrist nicht
gewährt wird oder diese abgelaufen ist und keine individuellen
Abschiebeverbote vorliegen.
Auf dieser Basis entscheiden die für den Vollzug des Aufenthaltsrechts
zuständigen Länder jeweils einzelfallbezogen über Rückführungen. Der Bund selbst
verhindert die unerlaubte Einreise und – sofern zuständig – den illegalen
Aufenthalt. Personen, die im Bundesgebiet aufgegriffen werden, können ebenfalls
in ihr Heimatland zurückgeführt werden. Hierbei handelt es sich um die
Umsetzung geltenden Rechts. Weiterhin werden bis auf Weiteres männliche,
erwachsene Personen nach Afghanistan rückgeführt, bei denen ein gesteigertes
Rückführungsinteresse besteht. Pro Chartermaßnahme können bis zu 40 Personen
rückgeführt werden.
25. Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit, und wie verteilen sich
diese auf die Bundesländer?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen die Länder derzeit über etwa
758 Plätze für Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam (Stand: 30. Juni
2026).
Die Verteilung auf die Länder ist wie folgt:
Land Abschiebungshaft/Ausreisegewahrsam
Baden-Württemberg 50
Bayern 260
Berlin 10
Brandenburg 20
Bremen 16
Hessen 80
Niedersachsen 48
Nordrhein-Westfalen 175
Rheinland-Pfalz 40
Sachsen 7
Schleswig-Holstein 42
Thüringen 10
Gesamt 758
26. An welchen deutschen Flughäfen gibt es vom Bund genutzte
Abschiebeterminals, welche Kapazität haben diese Terminals jeweils, an welchen
deutschen Flughäfen sind solche Terminals in Bau bzw. geplant, und für
wann und mit welcher Kapazität ist deren Inbetriebnahme vorgesehen?
Bislang stehen an deutschen Flughäfen keine ausschließlich für den Bund zur
Nutzung als Rückführungsbereich vorgesehenen Gebäude zur Verfügung.
Sowohl im Rahmen von Einzelmaßnahmen als auch bei Sammelrückführungen
werden aktuell – zum Teil nur temporär und nach Bedarf – Flächen beim
Flughafenbetreiber angemietet.
In Planung befinden sich derzeit Rückführungsgebäude an den Flughäfen
München und Berlin Brandenburg. In München ist nach aktuellem Planungsstand
die Inbetriebnahme ab Ende 2028 vorgesehen. In Berlin geht man aktuell von
einer Nutzungsaufnahme Ende 2029 aus.
Am Flughafen Frankfurt am Main wird derzeit ein Bestandsgebäude saniert,
das der Bundespolizei voraussichtlich ab Mitte 2027 zur Nutzung als
Rückführungsgebäude zur Verfügung stehen wird.
Bei allen drei Projekten wird bei maximaler Auslastung mit einer
Rückführungskapazität von jeweils zwei parallel durchführbaren
Sammelchartermaßnahmen sowie täglich bis zu 100 durchführbaren Einzelmaßnahmen geplant.
27. Welche Personengruppen werden über diese Abschiebeterminals
abgeschoben?
Die geplanten Rückführungsgebäude sind baulich und organisatorisch nicht auf
spezifische Personengruppen ausgerichtet. Die Zweckbestimmung ist die
Erhöhung der Rückführungskapazitäten sowie Umsetzung polizeifachlicher und
humanitärer Anforderungen an den Rückführungsbereich.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
28. Wie viele vom Bund betriebene Ausreisezentren gibt es, welche
Kapazität haben diese jeweils, und in welchen Bundesländern liegen sie?
Der Bund betreibt keine eigenen Ausreisezentren.
29. Wie viele Sekundärmigrationszentren gibt es, welche Kapazität haben
diese jeweils, in welchen Bundesländern liegen sie, und sind die schon
länger bestehenden Dublin-Zentren in Brandenburg und Hamburg
nunmehr Sekundärmigrationszentren?
Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz wurde den Ländern ab dem 12. Juni 2026
die Möglichkeit eingeräumt, Sekundärmigrationszentren zur zentralen
Unterbringung von Dublin-Fällen und Personen, die bereits in einem anderen
Mitgliedstaat internationalen Schutz erhalten haben, einzurichten. Ob die Länder
von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, steht jeweils in ihrem Ermessen.
Das BMI ist dazu mit den Ländern in Kontakt, kann aber keine Aussage zu
Plänen einzelner Länder treffen. Entsprechende Informationen müssten bei den
Ländern erfragt werden.
30. Hat der Bund die Zuständigkeit für Rückführungen gemäß der
Dublinbzw. nunmehr der AMM‑VO vollständig übernommen, und wenn ja,
haben sich daraus Fortschritte bei den Rückführungen ergeben?
Das Vorhaben befindet sich derzeit in der internen Konzeptionierung.
31. In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur
Unterstützung der Rückkehr im ersten Halbjahr 2026 seitens eines Bundeslandes
oder der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft
oder Ausreisegewahrsam angefragt, und in wie vielen Fällen konnte ein
solcher vermittelt werden?
Im ersten Halbjahr 2026 wurden beim gemeinsamen Zentrum zur
Unterstützung der Rückkehr (ZUR) seitens eines Landes oder der Bundespolizei
insgesamt 640 Fälle für die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder
Ausreisegewahrsam angefragt und in 153 Fällen konnte ein solcher vermittelt werden.
32. Für wie viele Ausländer war im ersten Halbjahr 2026 im AZR eine
Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst?
Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 110 298 Personen registriert, bei
denen im Jahr 2026 eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung erfasst
wurde. Bei 46 595 Personen wurde im ersten Halbjahr 2026 eine Ausschreibung
zur Festnahme erfasst.
33. Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im ersten
Halbjahr 2026 an, über keine Identitätspapiere zu verfügen?
Belastbare Angaben liegen ausschließlich für Personen ab 18 Jahren vor. Für
etwa 62 Prozent der im ersten Halbjahr 2026 negativ beschiedenen
Asylerstantragsteller ab 18 Jahren lagen keine Identitätspapiere vor.
34. In wie vielen Fällen wurde das BAMF von den Bundesländern im ersten
Halbjahr 2026 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren
gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der
Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht
werden?
Im ersten Halbjahr 2026 erreichten die Passersatzbeschaffung Bund 5 298
Amtshilfeersuchen. Insgesamt erfolgten 2 037 positive Identifizierungen und
1 349 Passersatzpapiere wurden durch die Länder abgerufen. Zu
berücksichtigen ist, dass die beschafften Passersatzpapiere auch aus Amtshilfeersuchen/
positiven Identifizierungen aus Vorjahren resultieren können (keine
Kohortenbetrachtung), sodass eine prozentuale Darstellung nicht möglich ist.
35. Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im ersten Halbjahr 2026 einen
Erstantrag in Deutschland stellten, waren gemäß Eurodac-Verordnung
(Eurodac = Europäische Datenbank zur Speicherung von
Fingerabdrücken) erfasst, und wie hoch war dieser Anteil unter den Asylbewerbern,
deren Antrag im ersten Halbjahr 2026 abgelehnt wurde?
Im ersten Halbjahr 2026 betrug der Anteil der Asylerstantragsteller ab 14
Jahren, bei denen ein Eurodac-Treffer verzeichnet wurde, rund 39 Prozent. Der
entsprechende Anteil von Asylerstantragstellern ab 14 Jahren mit Eurodac-
Treffer, deren Antrag im ersten Halbjahr 2026 abgelehnt wurde, betrug rund
48 Prozent. Aufgrund der GEAS-Reform werden seit dem 12. Juni 2026 ab
dem Alter von 6 Jahren Asylsuchende erkennungsdienstlich behandelt.
36. Sind seit Inkrafttreten der GEAS-Reform (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) Änderungen bzw. Verbesserungen bei der Erfassung von
Asylbewerbern durch die anderen EU-Staaten und insbesondere die Staaten an
den Außengrenzen der EU zu verzeichnen?
Aufgrund der kurzen Zeitspanne seit der Geltung der GEAS-Reform ist es
derzeit noch nicht möglich, belastbare Rückschlüsse auf etwaige Änderungen im
Sinne der Fragestellung zu ziehen.
37. In wie vielen Asylverfahren ist im ersten Halbjahr 2026 die
Zuständigkeit auf Deutschland wegen Versäumnis der Überstellungsfrist gemäß
Artikel 29 Absatz 2 Dublin‑VO bzw. gemäß AMM‑VO übergegangen?
Mit Stand vom 30. Juni 2026 ist die Zuständigkeit für insgesamt 10 718
Personen wegen des Versäumens der Überstellungsfrist auf die Bundesrepublik
Deutschland übergegangen.
38. Wie viele Fälle des sog. Kirchenasyls sind der Bundesregierung mit
Stand Ende Juni 2026 bekannt, und wie verteilen sich diese auf die
Bundesländer?
Im Zeitraum Januar bis Juni 2026 wurden dem BAMF 605 Kirchenasylfälle
gemeldet. Die Verteilung der Kirchenasylmeldungen auf die Länder im gleichen
Zeitraum kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Land Kirchenasylmeldungen Januar–Juni 2026
Nordrhein-Westfalen 205
Bayern 109
Hessen 52
Rheinland-Pfalz 38
Niedersachsen 28
Sachsen-Anhalt 27
Berlin 25
Brandenburg 22
Baden-Württemberg 20
Thüringen 20
Hamburg 16
Mecklenburg-Vorpommern 11
Bremen 9
Sachsen 9
Schleswig-Holstein 8
Saarland 6
Gesamtergebnis 605
* Die Zahlen ergehen aus einer im BAMF intern geführten Arbeitsübersicht.
39. In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls ist im ersten Halbjahr 2026
die Zuständigkeit infolge des Ablaufs der Überstellungsfrist auf
Deutschland übergegangen?
Im ersten Halbjahr 2026 ist die Überstellungsfrist in 753 Fällen des
sogenannten Kirchenasyls abgelaufen.
40. In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls hat das BAMF im ersten
Halbjahr 2026 einen Selbsteintritt wegen einer besonderen Härte
vollzogen, und in wie vielen Fällen hat es einen solchen abgelehnt?
Im ersten Halbjahr 2026 machte das BAMF in drei Kirchenasylfällen vom
Selbsteintrittsrecht gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU)
Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013
(Dublin-III-Verordnung) Gebrauch. In 399 Kirchenasylfällen wurde die
Ausübung des Selbsteintrittsrechts abgelehnt.
41. Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte
Überstellungen gemäß Dublin‑VO bzw. gemäß AMM‑VO gab es im Jahr
2026 im Verhältnis zu
a) Italien,
b) Griechenland,
c) Spanien und
d) Bulgarien?
Die Antwort kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
1. Halbjahr 2026 Wiederaufnahmemitteilungen und
Aufnahmeersuchen an Mitgliedstaat
Bestätigungen und Zustimmungen
des Mitgliedstaates
Gesamt 11 745 7 591
darunter:
Bulgarien 454 322
Griechenland 2 085 28
Spanien 864 624
Italien 1 757 1 753
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.
42. Haben Italien und Griechenland ihre Zusage gegenüber der
Bundesregierung, ab Inkrafttreten der GEAS-Reform Überstellungen von
Asylbewerbern, für deren Verfahren sie zuständig sind, wieder zuzulassen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), eingehalten?
44. Trifft es zu, dass Italien Rückführungen auch nach Inkrafttreten von
GEAS weiterhin unterläuft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 42 und 44 werden gemeinsam beantwortet.
Deutschland arbeitet mit Italien und Griechenland in Fragen der
Migrationspolitik eng und vertrauensvoll zusammen.
43. Wie viele Überstellungen nach Italien wurden seit Inkrafttreten der
GEAS-Reform
a) beantragt,
b) bewilligt und
c) durchgeführt?
45. Wie viele Überstellungen nach Griechenland wurden seit Inkrafttreten
der GEAS-Reform
a) beantragt,
b) bewilligt und
c) durchgeführt?
Die Fragen 43 und 45 werden gemeinsam beantwortet.
Die Antwort kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
12.06.2026 bis 30.06.2026
(= Zeitraum Anwendbarkeit GEAS
im 1. Halbjahr 2026)
Wiederaufnahmemitteilungen
und Aufnahmeersuchen
an den Mitgliedstaat
Bestätigungen und
Zustimmungen des
Mitgliedstaates
Gesamt 214 162
davon:
Griechenland 143 5
Italien 71 157
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.
46. Für wie viele Asylbewerber hat das BAMF im Jahr 2026 die
Zuständigkeit gemäß Dublin‑III‑VO bzw. AMM‑VO von
a) Italien und
b) Griechenland festgestellt?
Die Antwort kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
1. Halbjahr 2026 Wiederaufnahmemitteilungen und
Aufnahmeersuchen an Griechenland
Gesamt 3 842
davon:
Italien 1 757
Griechenland 2 085
Hinzu kommen Verfahren, in denen Griechenland oder Italien nach Auffassung
des BAMF zuständig wäre, das BAMF jedoch das Selbsteintrittsrecht (SER)
ausgeübt hat.
SER nach Feststellung der Zuständigkeit Griechenlands oder Italiens:
1. Halbjahr 2026
Gesamt 69
davon:
Italien 64
Griechenland 5
47. Wie viele Personen haben im ersten Halbjahr 2026 in Deutschland Asyl
beantragt,
a) denen zuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus gewährt
worden oder
Im ersten Halbjahr 2026 wurde bei 5 531 Personen, die in Deutschland Asyl
beantragten, bereits ein Schutzstatus in Griechenland zuerkannt.
b) bei denen bereits ein Asylverfahren in Griechenland anhängig war?
Im ersten Halbjahr 2026 wurden 4 321 Asylerstantragsteller mit einem
Eurodac-Treffer der Kategorie 1 (CAT-1-Treffer) von Griechenland registriert, was
auf eine Asylantragsstellung in Griechenland hinweist.
48. Wie viele Herkunftsstaaten hat die Bundesregierung im Rahmen der
jährlichen Abfrage durch die EU-Kommission bei den Mitgliedstaaten zur
Qualität der Kooperation bei Rückführungen (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/15103) im Jahr
2025 und im laufenden Jahr als unkooperativ gemeldet?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 53 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4403, die
diesbezüglich weiterhin zutreffend ist.
49. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Ende 2025 ergriffen,
um den von ihr angekündigten „kohärenten Ansatz“ (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller) zur Verbesserung der Kooperation der Herkunftsstaaten
umzusetzen, und gibt es insbesondere konkrete Überlegungen,
unkooperativen Staaten Mittel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu
kürzen?
Zur Verbesserung der Kooperationsbereitschaft von Herkunftsstaaten bei der
Rücknahme ausreisepflichtiger Personen verfolgt die Bundesregierung im
Rahmen des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerten
„kohärenten Ansatzes“ eine ressortübergreifende Strategie, die verschiedene
Politikfelder gezielt miteinander verknüpft.
Im Zentrum steht dabei ein ganzheitlicher Partnerschaftsansatz, bei dem
Migrationsfragen in umfassenden, partnerbezogenen Abkommen behandelt werden.
Diese verbinden Instrumente der regulären Migration – wie etwa Initiativen zur
Fachkräftegewinnung und Ausbildung – direkt mit der Verpflichtung der
Herkunftsstaaten zur Kooperation bei Identitätsfeststellungen und Rückführungen.
Für die operative Umsetzung und die Verhandlung vertraulicher bilateraler
Vereinbarungen setzt die Bundesregierung auf Migrationsabkommen sowie auf
regelmäßige Regierungsdialoge, um administrative Abläufe wie die
Beschaffung von Passersatzpapieren verbindlicher und digitaler zu gestalten. Auch im
Bereich der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen wird dieser kohärente
Ansatz angewendet.
Die Bundesregierung setzt sich zudem auf europäischer Ebene weiterhin für
einen effektiven Einsatz des sogenannten Visahebels nach Artikel 25a des
Visakodexes in geeigneten Fällen ein.
Die Entwicklungszusammenarbeit ist ebenfalls Teil der ressortkohärenten
Abstimmung zur Rückkehrkooperation. Aus diesem Grund hat sich die
Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zur sogenannten Global-Europe-
Verordnung für die Aufnahme eines Hebels eingesetzt, der unter engen
Voraussetzungen die Kürzung von finanziellen Leistungen ermöglicht.
50. Wie hat sich hinsichtlich der Rücknahme ihrer aus Deutschland
abzuschiebenden Staatsbürger die Kooperationsbereitschaft der Staaten
entwickelt, denen gegenüber aktuell auf EU-Ebene der sog. Visahebel
gemäß Artikel 25a des Visakodex angewandt wird?
Gambia ist der erste Herkunftsstaat, gegen den der Rat der Europäischen Union
wegen mangelhafter Kooperation bei der Rückübernahme, mit Beschluss im
Oktober 2021, visabeschränkende Maßnahmen nach Artikel 25a des
Visakodexes verhängt hat. Im weiteren Jahresverlauf 2021/2022 war die Kooperation der
Republik Gambia bei der Rückübernahme seiner illegal in der EU aufhältigen
Staatsangehörigen weiterhin unzureichend. Der Rat hat deshalb im Dezember
2022 beschlossen, die reguläre Gebühr für einen Visumantrag für gambische
Staatsangehörige auf 120 Euro zu erhöhen. Anschließend hat sich die
Zusammenarbeit bei der Rückübernahme in Bezug auf Rückführungsmaßnahmen
verbessert. Die zwischenzeitliche Erhöhung der Visumgebühr von 80 auf 120 Euro
wurde im April 2024 durch Beschluss des Rates zurückgenommen. Die
Bundesregierung steht mit der gambischen Regierung zu Fragen der
Rückübernahme eigener Staatsangehöriger weiterhin im engen Austausch. Der Rat der
Europäischen Union hat Ende Juni bzw. Mitte Juli 2026 visabeschränkende
Maßnahmen nach Artikel 25a des Visakodexes gegen Somalia bzw. Guinea
beschlossen. Die Bundesregierung steht mit beiden Regierungen zu Fragen der
Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ebenfalls in engem Austausch.
Beide Regierungen haben bekräftigt, die Rückkehrzusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufzunehmen bzw. fortzusetzen.
51. Gibt es ein Ergebnis oder einen neuen Stand der Trilog-Verhandlungen
zur Reform der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema
allgemeiner Zollpräferenzen mit dem darin enthaltenen Vorschlag,
Zollpräferenzen an die Rückübernahme eigener Staatsbürger zu binden (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 55 auf Bundestagsdrucksache
21/4403)?
Ja, die überarbeitete APS-Verordnung der EU, die ab 1. Januar 2027 in Kraft
tritt, sieht für die begünstigten Länder eine Verpflichtung zur Rückübernahme
eigener Staatsbürger vor. Insofern die betroffenen Entwicklungsländer dieser
Verpflichtung nicht nachkommen, können Zollpräferenzen entzogen werden.
52. Wie lange war im ersten Halbjahr 2026 die durchschnittliche Dauer eines
Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens, und
entspricht diese Dauer der von der Bundesregierung im Verbund mit den
Ländern angestrebten sowie der im Rahmen der GEAS-Reform von der
EU vorgegebenen Verfahrensdauer?
Daten aus der Gerichtsstatistik des BAMF liegen derzeit nur für die ersten fünf
Monate des Jahres 2026 vor. Hierbei handelt es sich nicht um die amtliche
Gerichtsstatistik. Diese wird vom Statistischen Bundesamt erstellt. Aufgrund der
unterschiedlichen Zählweisen sind diese Statistiken nicht vergleichbar.
Im Zeitraum Januar bis Mai 2026 betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer
eines Gerichtsverfahrens gegen eine ablehnende Entscheidung 15,3 Monate.
53. Wie hoch war die Erfolgsquote in Gerichtsverfahren gegen die
Ablehnung eines Schutzbegehrens während dieses Zeitraums?
Die Zuerkennung eines Schutzstatus durch Gericht im Verhältnis zu allen
Gerichtsentscheidungen lag in diesem Zeitraum bei 6,7 Prozent.
54. Wie viele Klagen gegen die Ablehnung eines Asylbegehrens wurden im
ersten Halbjahr 2026 neu erhoben?
Im Zeitraum Januar bis Mai 2026 (Stand: 15. Juli 2026) wurden insgesamt
52 682 Klagen gegen Entscheidungen des BAMF bei Gerichten erhoben.
55. Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2026 erneut nach
Deutschland eingereist, nachdem sie zuvor
a) in einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren,
Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 877 Personen registriert, bei denen
im Jahr 2026 eine Einreise nach der Überstellung in einen anderen Dublin-Staat
erfolgte.
b) unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig
ausgereist waren,
Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 216 Personen registriert, bei denen
im Jahr 2026 eine Einreise nach einer durch Bundes-, Landes-, und/oder
Kommunalmittel oder durch sonstige öffentliche Mittel geförderten Ausreise
erfolgte. Die geförderte Ausreise kann dabei auch bereits zu einem früheren
Zeitpunkt als dem Jahr 2026 erfolgt sein.
c) mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind?
Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 2 990 Personen registriert, bei
denen im Jahr 2026 eine Einreise erfolgte, obwohl sie mit einer noch geltenden
Wiedereinreisesperre belegt worden sind.
56. Wie viele dieser Ausländer (vgl. Frage 55) haben 2026 nach ihrer
erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt?
747 Personen waren registriert, die trotz geltender Wiedereinreisesperre erneut
nach Deutschland eingereist waren und einen Antrag auf Asyl gestellt haben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Anlage zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion 21/7371
Seite 1 von 6
Zu 4:
2026
Staatsangehörigkeit
Anzahl Personen
vollzogene
Abschiebung
Türkei 1.565
Georgien 605
Algerien 537
Syrien 495
Afghanistan 478
Marokko 390
Irak 359
Nordmazedonien 329
Serbien 303
Albanien 302
Tunesien 282
Moldau 257
Russische Föderation 246
Polen 204
Kosovo 200
Nigeria 195
Rumänien 182
Guinea 171
Armenien 160
Indien 146
Pakistan 124
Somalia 119
Bulgarien 116
ungeklärt 102
Gambia 100
Ägypten 87
Seite 2 von 6
2026
Staatsangehörigkeit
Anzahl Personen
vollzogene
Abschiebung
Kolumbien 84
China 79
Aserbaidschan 79
Vietnam 67
Bosnien und Herzegowina 63
Iran 61
Ghana 60
Jordanien 50
Tadschikistan 41
Montenegro 41
Côte d'Ivoire 35
Ungarn 34
Kamerun 32
Ukraine 30
Äthiopien 29
Angola 28
Libyen 28
Italien 27
Kroatien 27
Libanon 27
Litauen 26
Eritrea 24
Niederlande 23
Brasilien 23
Tschechien 22
Benin 22
Senegal 21
Seite 3 von 6
2026
Staatsangehörigkeit
Anzahl Personen
vollzogene
Abschiebung
Usbekistan 21
Slowakei 21
Kasachstan 20
Demokratische Republik
Kongo 19
Bangladesch 19
Thailand 18
Sierra Leone 18
Lettland 18
Sri Lanka 17
Togo 15
Mongolei 15
Frankreich 14
Griechenland 13
Tansania 12
Kenia 12
Burkina Faso 12
Simbabwe 11
Chile 10
Peru 10
Mali 10
Sudan 10
Vereinigte Staaten 9
Südsudan 9
Myanmar 8
Venezuela 8
El Salvador 8
Ruanda 7
Seite 4 von 6
2026
Staatsangehörigkeit
Anzahl Personen
vollzogene
Abschiebung
Nepal 6
Mosambik 6
Turkmenistan 6
Österreich 6
Belarus 6
Portugal 6
Niger 6
Mauretanien 6
Spanien 6
Liberia 6
Kirgisistan 5
Guinea-Bissau 5
Vereinigtes Königreich 5
Bolivien 5
Uganda 5
Belgien 4
Kongo 4
Burundi 4
Jemen 4
Israel 3
Paraguay 3
Palästinensische Gebiete 3
Schweden 3
Kanada 3
Slowenien 3
Kuba 3
Indonesien 3
Seite 5 von 6
2026
Staatsangehörigkeit
Anzahl Personen
vollzogene
Abschiebung
Schweiz 2
Namibia 2
Mexiko 2
Argentinien 2
Dominikanische Republik 2
Malawi 2
Jamaika 2
staatenlos 2
Kambodscha 2
Sambia 2
Singapur 1
Uruguay 1
Costa Rica 1
Laos 1
Honduras 1
Philippinen 1
Oman 1
Bahamas 1
Australien 1
Luxemburg 1
Madagaskar 1
Saudi-Arabien 1
Vereinigte Arabische
Emirate 1
Kuwait 1
Korea Republik 1
Nicaragua 1
Malaysia 1
Seite 6 von 6
2026
Staatsangehörigkeit
Anzahl Personen
vollzogene
Abschiebung
Gesamt 9.663
Relationen
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