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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 26.06.2026 · WP 21 · 21/6731 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/6731 21. Wahlperiode 26.06.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 53, 54 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 55 Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 41, 42, 43, 90 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 82, 83 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 58 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 68, 69 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 91 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 11, 12, 85 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Abgeordnete Nummer der Frage Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 45, 92 Gläser, Ronald (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15, 16 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 29, 30 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 18, 72 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49 Kuban, Tilman (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 73, 74, 75 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3, 98 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 60 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 87 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Abgeordnete Nummer der Frage Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Metzler, Jan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 76, 77 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 4 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 21, 78 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . 51, 95 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 88 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 35, 36 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Abgeordnete Nummer der Frage Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 64, 65 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 93, 94 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6 Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 26, 37 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Zerbin, Daniel, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Drucksache 21/6731 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4 Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Kuban, Tilman (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Gläser, Ronald (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Seite Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 21, 22 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 25, 26 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Zerbin, Daniel, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 33 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 36 Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/6731 Seite Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 51, 52 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 59 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 65 Drucksache 21/6731 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Seite Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Metzler, Jan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/6731 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 1. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) In welchem Umfang wurden die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität bisher abgerufen (www.handelsblatt.com/politik/d eutschland/bundesregierung-sondervermoegen-na hezu-vollstaendig-zweckentfremdet/10020906 7.html), und für welche konkreten Projekte wurden sie eingesetzt (bitte die 13 Projekte mit der höchsten Fördersumme angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 22. Juni 2026 Zum 31. Mai 2026 wurden 47.142.553.000 Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) abgerufen. Dies ist auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) dargestellt (www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Fina nzen/SVIK/sondervermoegen-infrastruktur-klimaneutralitaet.html). Zudem sind auf der Seite zum Monitoring des SVIK Informationen zum Mittelabfluss auf Titelebene sowie viele weiterführende Informationen zur Verwendung der Mittel aus den einzelnen Titeln öffentlich verfügbar (www.bundeshaushalt.de/DE/SVIK/sondervermoegen-infrastruktur-kli maneutralitaet.html). Des Weiteren ist für Schriftliche Fragen nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt Umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. In der Kürze der Bearbeitungszeit der Schriftlichen Frage ist es nicht möglich, die Informationen zu allen konkreten Projekten, die aus dem SVIK gefördert werden, über eine umfassende Ressortabfrage einzuholen. 2. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Plant die Bundesregierung, die Grundstücksdaten des Bundesanzeiger Verlags zur Überprüfung der bisher sehr niedrigen Zahl der eingetragenen ausländischen Gesellschaften und zur Durchsetzung der Eintragungspflicht zu nutzen, und wenn nein, wie plant die Bundesregierung die Einhaltung dieser Pflicht zu kontrollieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 25. Juni 2026 Ausländische Vereinigungen nach § 20 Absatz 1 Satz 2 und Trusts nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Geldwäschegesetzes (GwG), die unmittelbar oder mittelbar (über sog. Share Deals) Eigentum an einer im Inland gelegenen Immobilie halten oder erwerben, müssen die in § 19 Absatz 1 GwG aufgeführten Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitteilen. Diese Mitteilungspflicht gilt jedoch nicht, wenn die Angaben bereits an ein anderes Register eines Mitgliedstaats der Europäischen Union übermittelt wurden (§ 20 Absatz 1 Satz 3 GwG). Demzufolge unterliegen nicht alle ausländischen Vereinigungen und Trusts der Mitteilungspflicht. Die Durchsetzung der Mitteilungspflicht erfolgt zum einen über die Notare. Ist eine ausländische Vereinigung oder ein Trust der o. g. Mitteilungspflicht nicht nachgekommen, unterliegt der Notar einem Beurkundungsverbot nach § 10 Absatz 9 Satz 4 GwG mit der Folge, dass ein Eigentümerwechsel nicht erfolgen kann. Zudem sind fehlende, unrichtige oder nicht rechtzeitige Mitteilungen nach § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 55 und 61 GwG bußgeldbewehrt. 3. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Wann wurde die Bundesregierung vom Bundesanzeiger Verlag darüber informiert, dass ein Großteil der Grundstücksdaten ohne Grundbucheinsicht nicht eindeutig einem Eigentümer zugeordnet werden konnte, und soll dieses Problem nach Ansicht der Bundesregierung beispielsweise durch den im Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz geplanten Grundbuchzugriff gelöst werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 25. Juni 2026 Das Bundesministerium der Finanzen wurde nach Übermittlung der Grundbuchdaten der Länder zum 31. Juli 2023 (§ 19b Absatz 1 Satz 3 GwG) und nach erster Auswertung dieser Daten von der registerführenden Stelle über die zum Teil unvollständigen Datensätze informiert. Die Befugnis der registerführenden Stelle zur Einsicht in das Grundbuch mittels automatisiertem Abruf zur Vervollständigung unvollständiger oder zur Abklärung unplausibler Daten war daher bereits in der letzten Legislaturperiode im Regierungsentwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz vom 11. Oktober 2023 vorgesehen (§ 19b Absatz 3 GwG-Entwurf), das dem Grundsatz der Diskontinuität anheimgefallen ist. Eine entsprechende Regelung ist daher jetzt im Referentenentwurf für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz enthalten. 4. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche jährlichen fiskalischen Mehrkosten würden sich ergeben, wenn das Kindergeld je Kind für alle nach § 32 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigungsfähigen Kinder auf einen Betrag angehoben wird, der den maximalen steuerlichen Vorteil aus dem Kinderfreibetrag vollständig ausgleicht (berechnet für das laufende Jahr, vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1443), und für wie viele dieser Kinder wirkt sich der Kinderfreibetrag derzeit im Rahmen der Günstigerprüfung vorteilhafter aus als das Kindergeld? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. Juni 2026 Eine Anhebung des Kindergeldes auf 4.632 Euro/Jahr (= 382 Euro/ Monat) entspricht der maximalen steuerlichen Entlastung aus dem Kinderfreibetrag beim Reichensteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag. Auf dieser Grundlage ergeben sich für das Jahr 2026 fiskalische Mehrkosten von rund 24 Mrd. Euro. Dahinter stehen Mehrausgaben beim Kindergeld von rund 27 Mrd. Euro, denen Mehreinnahmen bei der verbleibenden Einkommensteuer von rund 3 Mrd. Euro gegenüberstehen. Im Jahresdurchschnitt entfallen 2026 rund 4,43 Mio. volle Kinderfreibeträge auf Fälle, in denen der Kinderfreibetrag im Rahmen der Günstigerprüfung vorteilhafter ist als das Kindergeld. 5. Abgeordneter Aaron Valent (Die Linke) Welche einzelnen protokollierten oder sonst aktenkundigen dienstlichen Treffen, Telefonate, Videokonferenzen oder sonstigen Kontakte gab es im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 19. März 2026 zwischen dem Leitungsbereich des Bundesministeriums der Finanzen einerseits und Vertretern der Allianz SE beziehungsweise der Allianz Gruppe andererseits, und wie verteilen sich diese Kontakte nach Datum, den beteiligten Personen und den jeweils behandelten Themenfeldern (bitte die letzten neun Termine nach Datum, beteiligten Personen und wesentlichen Themen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 22. Juni 2026 Die Mitglieder der Bundesregierung und ihre Vertreterinnen und Vertreter führen fortwährend eine Vielzahl an fachlichen Gesprächen mit verschiedensten Stakeholdern (u. a. Länder, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft). Eine lückenlose Aufstellung der stattgefundenen Veranstaltungen, Sitzungen etc. nebst allen jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann allerdings nicht gewährleistet werden. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert und Kalender nach dem Ausscheiden aus dem Amt in der Regel gelöscht. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen geführt worden sind. Datum BMF Gesprächspartner Thema 26.01.2026 BM Lars Klingbeil, St’in Jaenette Schwamberger Vertreter Allianz SE Roundtable 16.11.2025 BM Lars Klingbeil, St’in Jaenette Schwamberger Vertreter Allianz SE Delegation Auslandsreise 01.10.2025 St’in Jaenette Schwamberger Vertreter Allianz SE BMF FinTech Stakeholderdialog 6. Abgeordneter Aaron Valent (Die Linke) Welche einzelnen protokollierten oder sonst aktenkundigen dienstlichen Treffen, Telefonate, Videokonferenzen oder sonstigen Kontakte gab es im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 19. März 2026 zwischen Vertretern der Allianz SE beziehungsweise der Allianz Gruppe einerseits und Beschäftigten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht andererseits, und wie verteilen sich diese Kontakte nach Datum, den beteiligten Personen und nach den jeweils behandelten Themenfeldern (bitte die letzten neun Termine nach Datum, beteiligten Personen und wesentlichen Themen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 22. Juni 2026 In Bezug auf die Frage nach den dienstlichen Treffen, Telefonaten, Videokonferenzen oder sonstigen Kontakten im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 19. März 2026 zwischen Vertretern der Allianz SE bzw. Allianz Gruppe einerseits und Leitungsebene der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) andererseits wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6283 verwiesen. Die letzten neun Termine lassen sich wie unten angegeben aufschlüsseln: Datum Aufsichtsobjekt Leitungsebene der Bafin Themen 05.02.2024 Vertreter Allianz SE Präsident, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht Kennenlern-Termin 19.02.2024 Vertreter Allianz SE Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht Finanzen, Kapitalmaßnahmen 22.02.2024 Vertreter Allianz SE Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht EU-Aufsichtsthemen 25.03.2024 Vertreter Allianz SE Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht Strategie, wirtschaftliche Lage 12.06.2024 Vertreter Allianz Lebensversicherungs- AG Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht Kennenlern-Termin, Strategie Datum Aufsichtsobjekt Leitungsebene der Bafin Themen 08.10.2024 Vertreter Allianz SE Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht Wirtschaftliche Lage 14.11.2024 Vertreter Allianz SE Präsident Aktuelle aufsichtliche Themen bei Allianz SE 27.02.2025 Vertreter Allianz SE Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht Finanzen, Kapitalanlagen 04.04.2025 Vertreter Allianz SE Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht Allgemeine wirtschaftliche Lage, strategische Themen der Allianz Gruppe Unterhalb der Leitungsebene existieren zahlreiche dienstliche Kontakte zu Aufsichtsobjekten, zu denen keine Auflistung von Einzelterminen erfasst werden. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über diese Kontakte kann deshalb nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht. 7. Abgeordnete Isabelle Vandre (Die Linke) Welchen verbindlichen Zeitplan sieht die Bundesregierung für den Erlass der Rechtsverordnung nach § 1 Absatz 1e des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes n. F. (eingefügt durch Artikel 7 des Altersvorsorgereformgesetzes auf Bundestagsdrucksache 21/4088 i. d. F. des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD) vor, und stellt die Bundesregierung sicher, dass ein öffentliches Altersvorsorgedepot auch tatsächlich öffentlich verwaltet wird, ohne Rückgriff auf private Dienstleister, wie laut „Welt am Sonntag“ vom 7. Juni 2026 bereits in Betracht gezogen wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. Juni 2026 Das BMF ist innerhalb der Bundesregierung und mit möglichen Trägern im Gespräch, wie ein von einem öffentlichen Träger angebotenes Standardprodukt umgesetzt werden kann. Die Anforderungen an den Träger sind komplex und bedürfen einer sorgfältigen Prüfung. Dies schließt Prüfungen im Sinne der Fragestellung ein. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 8. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie viele afghanische Staatsangehörige wurden seit dem Beginn der 21. Wahlperiode zum Stichtag 18. Juni 2026 aus Deutschland nach Afghanistan insgesamt abgeschoben, und welche Gesamtkosten sind dem Bund hierfür entstanden (bitte sämtliche im Zusammenhang mit den Abschiebungen angefallenen Kosten, insbesondere für Charterflüge, Sicherheitsbegleitungen, organisatorische Maßnahmen sowie sonstige Sach- und Personalkosten und jegliche sonstige Kosten ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juni 2026 Im Zeitraum vom 25. März 2025 bis einschließlich 18. Juni 2026 wurden insgesamt 170 afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan zurückgeführt. Die Kosten für das Fluggerät im Zusammenhang mit Sammelrückführungsmaßnahmen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Datum der Maßnahme Kosten für das Fluggerät 18.07.25 588.456 Euro 26.02.26 366.080 Euro 28.04.26 335.080 Euro 16.06.26 359.080 Euro Daneben fallen u. a. Kosten für Übernachtungen der Personenbegleiter Luft der Bundespolizei sowie Verpflegungs-, Reise- und Personalkosten der eingesetzten Beamten der Bundespolizei an, die nicht gesondert erfasst werden. Zu weiteren Kosten, die durch die beteiligten Behörden der Länder zu tragen sind, verweist die Bundesregierung auf die dortige Zuständigkeit. Vom 12. Dezember 2025 bis zum 22. Mai 2026 sind zudem Reisekosten im Rahmen von Anhörungsmaßnahmen in Höhe von 11.847,30 Euro entstanden. 9. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) In welcher Weise ist das Bundeskriminalamt in die Akkreditierung von Pressevertreterinnen und -vertretern beim Bundesparteitag der „Alternative für Deutschland“ eingebunden (bitte die übernommenen Aufgaben und Abläufe im Einzelnen erläutern), und auf welcher Rechtsgrundlage werden dabei ggf. personenbezogene Daten akkreditierungswilliger Journalistinnen und Journalisten erhoben und verarbeitet, vor dem Hintergrund, dass die Partei in ihrer Akkreditierungsbestätigung für Pressevertreterinnen und -vertreter angibt, dass „das Bundeskriminalamt [...] de facto die Akkreditierung vor Ort [übernimmt]“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Juni 2026 Die Mitwirkung des Bundeskriminalamts (BKA) bei der Akkreditierung von Pressevertreterinnen und Vertretern erfolgt bei allen Parteien und der Zusammenarbeit mit dem Bundespresseamt in gleicher Weise. Das BKA ist unter anderem für die Sicherheit und den erforderlichen Schutz der Verfassungsorgane des Bundes zuständig. Die Organisation – und damit auch Einladung und Anmeldung – von Veranstaltungen obliegt dem jeweiligen Veranstalter. Über die Akkreditierung der Pressevertreter z. B. bei Parteitagen entscheidet der jeweilige Veranstalter. Handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der das BKA Personenüberprüfungen im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung gemäß § 6 des BKA-Gesetzes (BKAG) durchführt, erhält das BKA die vom Veranstalter erhobenen Akkreditierungsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort – und im Falle einer zusätzlichen Ausweiserstellung auch ein Lichtbild). Der Veranstalter übermittelt dabei lediglich die Daten von Personen, denen durch den Veranstalter Zutritt gewährt werden soll. Nur diese potentiellen Teilnehmer sind Gegenstand der Personenüberprüfung gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 BKAG durch das BKA. Damit werden Personenüberprüfungen bei Personen vermieden, die bereits im Vorfeld vom Veranstalter nicht zugelassen wurden. Über die etwaige Erstellung personalisierter Sonderausweise als anlassbezogene zusätzliche Sicherheitsmaßnahme des Personenschutzes entscheidet das BKA abhängig von der Beurteilung der Gefährdungslage. Beim Bundesparteitag der AfD befindet sich der Akkreditierungsbereich des BKA bereits ab dem 2. Juli 2026 auf dem Messegelände in Erfurt, um die Sonderausweise an die akkreditierten Medienvertreterinnen und -vertreter, nach Vorlage eines Personalausweisdokumentes, auszuhändigen. Für Medienvertreterinnen und -vertreter, denen es nicht möglich war, entsprechende Lichtbilder im Rahmen der Akkreditierung an den Veranstalter zu übersenden oder die Bedenken hinsichtlich einer solchen Übersendung haben, besteht auch die Möglichkeit, Lichtbilder unmittelbar von den Kollegen und Kolleginnen des BKA erstellen zu lassen, die sodann für den personalisierten Sonderausweis genutzt werden. 10. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Wie viele Widerrufsverfahren gemäß § 73 des Asylgesetzes wurden gegenüber syrischen Schutzberechtigten im Zeitraum vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2026 eingeleitet bzw. entschieden (bitte Anteil der tatsächlichen Widerrufe an der Gesamtzahl der Entscheidungen angeben), und wie verhält sich die Zahl der eingeleiteten Widerrufsverfahren zur Gesamtzahl der in Deutschland aufhältigen Syrer mit Schutztitel? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. Juni 2026 Im Zeitraum vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2026 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 10.855 Widerrufsverfahren gemäß §§ 73 ff. des Asylgesetzes für Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit angelegt und im gleichen Zeitraum über 14.718 Widerrufsverfahren entschieden. Zum Stichtag 31. Mai 2026 hielten sich ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) 483.724 syrische Staatsangehörige mit einem Schutztitel in Deutschland auf. Eine Differenzierung nach den jeweiligen Monaten sowie die Gesamtzahl der am jeweiligen Monatsende gemäß AZR aufhältigen Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit und einem Schutztitel können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: EN TS C H EI D U N G EN ü be r W id er ru fs pr üf ve rf ah re n vo n sy ris ch en S ta at sa ng eh ör ig en Ze itr au m an ge le gt e W id er ru fs - pr üf ve rf ah re n in sg es am t W id er ru f/ R üc kn ah m e A rti ke l 1 6a G G W id er ru f/ R üc kn ah m e Fl üc ht lin gs - ei ge ns ch af t W id er ru f/ R üc kn ah m e su bs id iä re r Sc hu tz W id er ru f/ R üc kn ah m e A bs ch ie - bu ng sv er bo t ke in W id er - ru f/k ei ne R üc kn ah m e A nt ei l e rg an - ge ne W id er - ru fe /R üc kna hm en a n A nz ah l E nt - sc he id un ge n Ju ni 2 02 5   73 0   43 8 2  2 7  2 6  1 3   37 0 15 ,5 % Ju li 20 25   91 0 1. 45 2 –  3 9  2 9  1 2 1. 37 2  5 ,5 % A ug us t 2 02 5   86 4 1. 45 9 –  3 9  2 6    7 1. 38 7  4 ,9 % Se pt em be r 20 25 1. 13 6 1. 77 0 2  4 7  4 2    9 1. 67 0  5 ,6 % O kt ob er 2 02 5   94 8 1. 14 0 –  3 3  1 8  1 5 1. 07 4  5 ,8 % N ov em be r 20 25   94 4   40 0 –  2 7  2 1  2 1   33 1 17 ,3 % D ez em be r 20 25   64 2 1. 03 9 –  4 3  4 8  1 7   93 1 10 ,4 % Su m m e Ju ni b is D ez em be r 20 25 6. 17 4 7. 69 8 4 25 5 21 0 94 7. 13 5 7, 3 % Ja nu ar 2 02 6   87 2 1. 18 4 –  6 3  3 6  3 1 1. 05 4 11 ,0 % Fe br ua r 2 02 6   97 0 1. 09 6 –  4 4  5 2  2 6   97 4 11 ,1 % M är z 20 26 1. 03 0 1. 54 4 –  8 5  7 1  2 4 1. 36 4 11 ,7 % A pr il 20 26 1. 03 7 1. 58 7 – 11 8 12 0  3 6 1. 31 3 17 ,3 % M ai 2 02 6   77 2 1. 60 9 1 19 4 22 8  6 7 1. 11 9 30 ,5 % Su m m e Ja nu ar b is M ai 2 02 6 4. 68 1 7. 02 0 1 50 4 50 7 18 4 5. 82 4 17 ,0 % Stichtag Anzahl aufhältiger Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit und Schutztitel gemäß Ausländerzentralregister 30. Juni 2025 533.355 31. Juli 2025 528.002 31. August 2025 524.487 30. September 2025 520.573 31. Oktober 2025 516.090 30. November 2025 512.348 31. Dezember 2025 508.146 31. Januar 2026 503.736 28. Februar 2026 500.758 31. März 2026 486.163 30. April 2026 485.006 31. Mai 2026 483.724 11. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen wurde der für Ende Mai 2026 geplante Abschiebeflug nach Afghanistan gestoppt, und aus welchen Gründen konnte dieser nun doch stattfinden (www.lvz.de/lokales/nordsac hsen/schkeuditz/abschiebeflug-nach- afghanistandeutschland-schiebt-erneut-straftaeter-ab-PJM5E OG77NCOXMVGLLAZFIHNGM.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Juni 2026 Jede Chartermaßnahme erfordert organisatorische und operative Vorbereitungen, sodass sich oftmals erst kurzfristig entscheidet, ob eine geplante Maßnahme durchgeführt werden kann. Dies gilt bei Charterrückführungen nach Afghanistan in gleichem Maße wie bei Charterrückführungen in andere Herkunftsländer. 12. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie äußert sich die Bundesregierung zu Autounfällen im Kontext von Staus, die sich im Bereich der Grenzkontrollen durch die Bundespolizei ergeben haben, und was tut die Bundespolizei, um diese Autounfälle zu verhindern (https://rp-onlin e.de/nrw/staedte/emmerich/immer-wieder-unfaell e-bei-deutschen-grenzkontrollen-nahe- emmerichniederlaender-sind-wuetend-v5_aid-144930713)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Juni 2026 Die Bundespolizei ist bestrebt, etwaige Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr so gering wie möglich zu halten. Etwaige Stausituationen werden unmittelbar kommuniziert und Maßnahmen zu Erleichterungen des Verkehrsflusses ergriffen. Sie arbeitet bei der Einrichtung von Kontrollstellen eng mit den zuständigen Stellen zusammen, um die Sicherheit der Verkehrsführung zu gewährleisten. 13. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den von den bundesweiten Durchsuchungsmaßnahmen am 6. Mai 2026 betroffenen rechtsextremen Jugendgruppierungen, insbesondere „Deutsche Jugend Voran“ und „Jung & Stark“, vor (z. B. zu Strukturen, Aktivitäten, Mitgliederzahlen und regionalen Schwerpunkten), und welche Erkenntnisse bestehen insbesondere zu deren Aktivitäten im Kreis Minden-Lübbecke (z. B. zu Vernetzungen, Rekrutierungsstrategien sowie im Zusammenhang mit dem Durchsuchungsobjekt in Porta Westfalica)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Juni 2026 Bei „Jung & Stark“ (JS) und „Deutsche Jugend voran“ (DJV) handelt es sich um aktions- und gewaltorientierte rechtsextremistische Jugendgruppierungen, die sich – ausgehend vom virtuellen Raum – auch realweltlich vernetzen und aktiv sind. Die Gruppen setzen sich vorwiegend aus Minderjährigen und jungen Erwachsenen zusammen und waren zu Hochzeiten 2024 mit regionalen Ablegern bundesweit aktiv. Mitglieder von JS sowie DJV traten in der Vergangenheit wiederholt im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Störaktionen gegen öffentliche Veranstaltungen zum Christopher Street Day (CSD) oder Angriffen auf den politischen Gegner in Erscheinung. Auch die Verfolgung vermeintlich pädophiler Personen (sog. Pedo-Hunting) zählte in der Vergangenheit zu den Aktionsformen der Jugendgruppe JS. Die Aktivitäten der Gruppe haben seit Mitte 2025 kontinuierlich abgenommen. Insbesondere Mitgliedern des regionalen DJV-Ablegers Berlin- Brandenburg konnten allerdings auch 2026 diverse Gewalttaten auf politisch Andersdenkende sowie weitere Aktivitäten wie die Teilnahme an öffentlichen Kundgebungen zugeschrieben werden. Ergänzend wird auf die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) vom 6. Mai 2026 Bezug genommen. Weitergehende Informationen können nicht mitgeteilt werden, um laufende Ermittlungen der jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden nicht zu gefährden. 14. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweilige Anteil der Mehrfachtatverdächtigen an der Gewaltkriminalität im Jahr 2025 aus den folgenden Staaten: Deutschland, Syrien, Irak, Afghanistan, den Maghreb-Staaten, Somalia, Serbien, der Ukraine und der Türkei (bitte in absoluten Zahlen nach den jeweils abgefragten Staatsangehörigkeiten sowie in Prozent zur jeweiligen Gesamtzahl der Tatverdächtigen dieser Staatsangehörigkeiten in Bezug auf Gewaltkriminalität aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Juni 2026 Für die Beantwortung wurde eine Auswertung der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik erstellt. Die erbetenen Informationen sind, sofern entsprechende Tatverdächtige erfasst wurden, als Anlage beigefügt.1 15. Abgeordneter Martin Hess (AfD) In welchem prozentualen Umfang wurden seit dem Brandanschlag auf das Stromnetz in Berlin (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/dobrindt- linksextremismus-100.html vom 27. Januar 2026) in welcher Bundesbehörde und Abteilung die personellen Ressourcen zur Bekämpfung von Linksextremisten/Klimaextremisten aufgestockt (Anmerkung: Aus Gründen des Staatswohls wird auf die Abfrage einer konkreten Personenanzahl verzichtet, jedoch zugleich auf BVerfG Urt. v. 14. Dezember 2022 – 2 BvE 8/21, Parlamentarisches Fragerecht zum BfV, NVwZ 2023, 239 ff. hingewiesen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juni 2026 Infolge des linksextremistischen Brandanschlags auf das Stromnetz in Berlin am 3. Januar 2026 haben sowohl das Bundeskriminalamt (BKA) als auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) neue Organisationsstrukturen geschaffen, die die Aufklärung dieses Anschlags vorantreiben sowie generell linksextremistische Angriffe auf kritische Infrastrukturen (KRITIS) systematisch analysieren. Insofern erfolgte lageangepasst umgehend eine deutliche Intensivierung der Auswerte- und Ermittlungstätigkeit. Hierbei kamen auch Unterstützungskräfte zum Einsatz. Zukünftig ist für BKA und BfV eine weitere Stärkung, auch der personellen Ressourcen im Sinne der Fragestellung, geplant. Auskünfte zu Details hinsichtlich des prozentualen Umfangs eventueller zukünftiger Personalzuwächse sind nicht möglich, da diese Gegenstand des aktuellen Haushaltsaufstellungsverfahrens sind. 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6731 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 16. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wird die Bundesregierung im Kontext des Bundesparteitages der Alternative für Deutschland (AfD) in Erfurt proaktiv durch ihre Bundesministerien sowie die ihr nachgeordneten Polizei- und Sicherheitsbehörden sowohl im Vorfeld als auch im Nachgang aufklären und untersuchen, inwieweit sich zivilgesellschaftliche Organisationen, die Fördermittel des Bundes erhalten, aktiv vor Ort oder anderweitig an der Behinderung des Parteitages beteiligen und auch, ob deren Mitglieder durch strafbare Handlungen gegenüber Polizeikräften, AfD-Delegierten oder Medienvertretern am Parteitag in Erscheinung getreten sind (bitte im Rahmen der Begründung darauf eingehen, ob und inwieweit die Länder zu dieser Frage bereits im Vorfeld des Parteitages eingebunden werden)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juni 2026 Die Gefahrenabwehr sowie insgesamt die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der Verfolgung etwaiger Straftaten, u. a. auch im Zusammenhang mit Versammlungen liegen nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung in der originären Zuständigkeit der Länder. Dies umfasst auch den für Anfang Juli 2026 in Erfurt terminierten Bundesparteitag der AfD und damit die originäre Zuständigkeit des Landes Thüringen. Sollten am Veranstaltungsort im Rahmen stattfindender Versammlungen strafbare Handlungen, u. a. gegenüber Polizeikräften, Parteitagsdelegierten oder Medienvertretern festgestellt werden, ist deren Verfolgung den zuständigen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Landes Thüringen zuzuordnen. Dennoch erfolgt die Vorbereitung von Großveranstaltungen mit Versammlungsbezug anhand etablierter Bund-Länder-Kooperationsstrukturen (z. B. durch Gefährdungsprognosen, Lagebilderstellungen, Amtshilfe). Politisch motivierte Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Parteitag festgestellt würden, sind Gegenstand des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). Unabhängig davon prüft die Bundesregierung im Rahmen der Förderverfahren die zweckentsprechende Verwendung von Bundesmitteln. Sollten sich hierbei im konkreten Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte für eine zweckwidrige Mittelverwendung ergeben, würde dies förderrechtlich geprüft und könnte im Ergebnis auch zu entsprechenden förderrechtlichen Konsequenzen führen. 17. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in die Ukraine gelieferte Kriegswaffen verstärkt in den Besitz von Akteuren der Organisierten Kriminalität in Europa im Allgemeinen und in Deutschland im Besonderen gelangen, und wenn ja, beabsichtigt sie, dagegen besondere Maßnahmen zu ergreifen (vgl. www.tagesspiegel.de/international es/sie-kommen-aus-der-ukraine-ermittler-finden-i mmer-mehr-kriegswaffen-bei-europas-drogenban den-15699219.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Juni 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 18. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Forderungen hat die afghanische De- facto-Regierung im Zusammenhang mit Gesprächen über Abschiebungen nach Afghanistan gegenüber der Bundesregierung erhoben, und welche Zugeständnisse zieht die Bundesregierung im Rahmen solcher Gespräche in Betracht (www.tagesscha u.de/investigativ/ndr/taliban-eu-diplomaten-absch iebungen-100.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Juni 2026 Die Bundesregierung äußert sich nicht zum Inhalt vertraulicher Gespräche. Darüber hinaus gilt, dass die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger eine völkergewohnheitsrechtliche Verpflichtung darstellt. Die Verpflichtung bezieht sich auf den Staat Afghanistan und bindet damit auch die De-facto-Regierung. 19. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Was genau meint die Bundesregierung mit ihrer Aussage in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 21/6098, wonach Daten zu Kinderehen in Deutschland aus dem Ausländerzentralregister, die weiter als fünf Jahre zurückliegen, „dort nicht mehr vorhanden sind“ bzw. werden solche Daten gelöscht, und wenn ja, durch welche Stelle und aus welchem konkreten Grund erfolgt die Löschung (bitte um Antwort unter Verweis auf rechtliche Grundlage)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Juni 2026 Für die Daten des Ausländerzentralregister (AZR) gelten die Löschungsvorschriften des § 36 des AZR-Gesetzes sowie der §§ 18 und 19 der AZRG-Durchführungsverordnung. Für die Durchführung dieser Löschungen ist ausschließlich die Registerbehörde verantwortlich. Die gesetzlichen Löschungspflichten der Registerbehörde lassen sich in vier Fallgruppen unterteilen. Die Daten sind zu löschen, wenn – die für ihre Speicherung vorgeschriebene Frist abgelaufen ist; – die Speicherung von Anfang an unzulässig gewesen ist; – die betroffene Person die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat; – die Daten für die öffentliche Aufgaben der speichernden Stelle nicht mehr erforderlich sind. Wie in den Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 der Abgeordneten Nicole Höchst auf Bundestagsdrucksache 20/14954 sowie auf Ihre Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 21/6098 (und auch in anderen parlamentarischen Anfragen der Vergangenheit) ausgeführt, können Angaben aus dem AZR im Sinne der Fragestellungen rückwirkend nur für die letzten fünf Jahre ermittelt werden. Diese Aussagen beziehen sich jedoch nicht auf den operativen Echtdatenbestand im Ausländerzentralregister, sondern den Datenbestand für statistische Auswertungen. Aus Gründen der Datensparsamkeit und zur Sicherung der Systemperformance werden in diesem Datenbestand lediglich die Stände der jeweils letzten fünf Jahre für automatisierte Auswertungen bereitgehalten. Die entsprechenden Daten sind daher weiterhin im AZR gespeichert – soweit und solange keine von den oben genannten rechtlichen Löschungspflichten greifen. Eine statistische Auswertung von AZR-Daten zu einem Stichtagsdatum, welches mehr als fünf Jahre zurückliegt, kann jedoch aufgrund der genannten Gründe technisch nicht erfolgen. Außerhalb des AZR liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der ursprünglichen Fragestellung vor. 20. Abgeordneter Tilman Kuban (CDU/CSU) Wie hat sich der Personalbestand in den einzelnen Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt seit Mai 2025 entwickelt (bitte die Angaben tabellarisch nach Bundesministerium einschließlich Bundeskanzleramt nach Zahl der Stellen als Vollzeitäquivalent zum 1. Mai 2025 sowie zum aktuellsten verfügbaren Stichtag aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Juni 2026 Der Personalbestand in den einzelnen Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt nach Zahl der Stellen als Vollzeitäquivalent kann dem jeweiligen Bundeshaushalt entnommen werden. Die Angaben zum Planstellen- und Stellenbestand sind in den Übersichten zum Bundeshaushalt der jeweiligen Jahre, Teil V (Personalübersicht) veröffentlicht. Die Daten können den Übersichten getrennt nach obersten Bundesbehörden und nachgeordnetem Bereich sowie nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen entnommen und die (prozentuale) Entwicklung daraus hergeleitet werden. Die Angaben zu den besetzten Stellen ergeben sich aus der Planstellen- und Stellenübersicht und der darin enthaltenen Ist- Besetzung. Diese Daten können für jede Behörde dem Teil „Personalhaushalt“ am Ende eines jeden Einzelplans des Bundeshaushaltsplans entnommen werden. Unter folgendem Link finden Sie alle Bundeshaushaltspläne: www.bund eshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html. 21. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele ausländische Straftäter sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in deutschen Gefängnissen inhaftiert, bei denen entsprechend der Mitte Juni 2026 abgeschobenen 32 Afghanen (www.bild.de/politik/inland/schwerverbre cher-vergewaltiger-kinderschaender-32- afghanenverbrecher-abgeschoben-6a3123aba8614079727d 7d03) die Voraussetzungen gegeben sind, sie in ihre Heimat- bzw. Herkunftsländer abzuschieben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. Juni 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. Für den Strafvollzug sind die Länder zuständig. Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit Durchführung von Rückführungen fällt ebenfalls in die Zuständigkeit der Länder. Nach dem Aufenthaltsgesetz sind ausländische Staatsangehörige dann abzuschieben, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind und eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist. Außerdem dürfen im jeweiligen Einzelfall keine Abschiebungsverbote vorliegen. Auf dieser Basis entscheiden die Länder jeweils einzelfallbezogen über Rückführungen. 22. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat das Bundesministerium des Innern bereits über die Förderfähigkeit und Förderung (§ 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 des Stiftungsfinanzierungsgesetzes) der Desiderius-Erasmus-Stiftung e. V entschieden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bis wann wird es entscheiden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Juni 2026 Die Prüfung der Fördervoraussetzungen durch das Bundesministerium des Innern im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz dauert für die Desiderius-Erasmus-Stiftung e. V. noch an. Aktuell kann noch nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung abgeschlossen werden kann. 23. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Hält der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt an seiner Aussage aus dem Jahr 2018 fest, dass eine Anti-Abschiebe-Industrie in Deutschland die Bemühungen des Rechtsstaates um die Abschiebung gewaltbereiter und krimineller Asylbewerber (www.youtube.com/watch?v=V CjHHCDbvL8) unterlaufe und damit eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit provoziere (www.s ueddeutsche.de/politik/asylpolitik-dobrindt-bekla gt-anti-abschiebe-industrie-1.3968956), und wenn nein, weshalb nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. Juni 2026 Die damaligen Aussagen stehen für sich. 24. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Von wie vielen in den Jahren 2025 und 2026 gegen Angehörige der LSBTIQ-Bewegung bzw. gegen Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangenen Körperverletzungen hat die Bundesregierung Kenntnis (www.queer.de/det ail.php?article_id=58404), und welche Staatsangehörigkeit hatten bzw. haben die Tatverdächtigen jeweils? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Juni 2026 Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) sind Mehrfachnennungen bei den Themenfeldern möglich. Bei der Addition der Fälle von zwei oder mehreren Themenfeldern werden diese jedoch nur einmal gezählt (bereinigte Summe). Politisch motivierte Straftaten im Kontext LSBTIQ werden über die bereinigte Summe der Fälle mit Nennung des Unterthemenfelds (UTF) „Geschlechtsbezogene Diversität“ und/oder des UTF „Sexuelle Orientierung“ abgebildet. In den Jahren 2025 und 2026 wurden bis zum Stichtag 31. Mai 2026 bislang 291 Körperverletzungen im Kontext LSBTIQ registriert. Zudem wurden 189 Tatverdächtige in diesem Zeitraum erfasst. Die Häufigkeit der Staatsangehörigkeiten kann nachfolgender Tabelle entnommen werden. Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Anzahl Afghanistan   6 Ägypten   1 Albanien   1 Argentinien   1 Brasilien   1 Bulgarien   2 Deutschland 129 Ghana   1 Guinea   1 Irak   1 Italien   2 Marokko   2 Moldau, Republik   2 Polen   4 Rumänien   2 Russland   2 Serbien   2 Serbien und Montenegro   1 Slowakei   1 Syrien, Arabische Republik   6 Togo   1 Tunesien   3 Türkei   4 Ukraine   2 unbekannt   8 Vereinigte Staaten von Amerika   2 Weißrussland   1 Summe 189 Es werden revisionssichere Fallzahlen mit dem Stichtag 31. Mai 2026 beauskunftet. 25. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Vollzug der durch die Bundespolizei im Zusammenhang mit dem sogenannten „Remigration Summit 2026“ in Porto verhängten Ausreiseuntersagungen, und wie viele Ausreiseuntersagungen wurden in diesem Zusammenhang ausgesprochen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Juni 2026 Am 28. Mai 2026 untersagte die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung einer Person am Flughafen München die Ausreise, als diese nach Porto (Portugal) zu dem dort am 30. Mai 2026 stattfindenden „Remigration Summit 2026“ fliegen wollte. Die Ausreiseuntersagung erfolgte im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 26. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Wie viele Hinweise auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern sind im Jahr 2026 von NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) beim Bundeskriminalamt eingegangen (bitte nach Monat und strafrechtlicher Relevanz aufschlüsseln), und wie hoch ist bei strafrechtlich relevanten Hinweisen der Anteil der Meldungen, bei denen der Tatverdächtige zumindest mutmaßlich minderjährig ist? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Juni 2026 Im Jahr 2026 sind beim Bundeskriminalamt (BKA) zwischen Januar und Mai insgesamt 91.242 Hinweise durch das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) eingegangen. Die strafrechtliche Relevanzquote liegt bei rund 60 Prozent. Eine detaillierte Aufschlüsselung der eingegangenen Hinweise kann der nachfolgenden Grafik entnommen werden. Dem BKA liegen keine Angaben zum Anteil strafrechtlich relevanter Meldungen vor, bei denen der Tatverdächtige mutmaßlich minderjährig ist. Nach abschließender strafrechtlicher Bewertung des Hinweises durch das BKA im Rahmen der Zentralstellenfunktion wird dieser an die örtlich zuständige Landesbehörde weitergeleitet. Weitere Erkenntnisse, einschließlich des Alters des Tatverdächtigen, werden im Rahmen der dortigen Ermittlungen erhoben und sind dem BKA nicht zugänglich. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 27. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie oft hatten dienstliche Reisen des Bundeskanzlers Friedrich Merz und des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul seit Beginn der Legislatur ihren inländischen Start- oder Zielpunkt nicht in Berlin, sondern anderswo (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Bundeskanzler und Bundesaußenminister, mit der Angabe der drei häufigsten Start- bzw. Landungsorte und den drei häufigsten Begründungen, warum anderswo angekommen/gestartet), und welche der Reisen hat jeweils am meisten Unkosten durch gesonderte An- und Abreise bzw. Hotelübernachtungen von Mitarbeitern verursacht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 25. Juni 2026 31-mal hatten dienstliche Reisen des Bundesaußenministers Dr. Johann Wadephul seit Beginn der Legislatur ihren inländischen Start- oder Zielpunkt nicht in Berlin. Die drei häufigsten Start- und Landeorte waren Hamburg, Frankfurt und Köln. Die Start- und Landeorte waren inländische Reiseziele, Zwischenlandungen oder durch unterschiedliche logistische Erfordernisse begründet. Es erfolgt keine statistische Erfassung von Einzelbegründungen. Die Kosten werden statistisch nicht im Sinne der Fragestellung erfasst. Für den Bundeskanzler kann mit Blick auf dessen Einstufung in die höchste Gefährdungsstufe keine Beantwortung erfolgen. 28. Abgeordneter Ronald Gläser (AfD) Wie hoch war der Rechnungsbetrag, der in dieser Angelegenheit an die Kanzlei Redeker, Kellner und Dahs geflossen ist? Nachfrage zu meiner Schriftlichen Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 21/6457. Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. Juni 2026 Die Bundesregierung muss bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen neben dem Informationsinteresse des Deutschen Bundestages auch den Schutz der Grundrechte Dritter gewährleisten. Eine Beantwortung Ihrer Frage würde Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beauftragten Anwaltskanzlei verletzen. Die Bundesregierung verweist mit Blick auf das parlamentarische Informationsinteresse an der Verwendung von Steuergeldern im Sinne der Fragestellung auf ihre Antwort vom 9. Juni 2026 auf Ihre Schriftliche Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 21/6457. 29. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung bereits konkrete Maßnahmen, Initiativen oder Prüfungen auf EU-Ebene ergriffen oder geplant, um zu verhindern, dass die nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für das russische Flüssigerdgasprojekt Yamal eingesetzten 14 Arc7-LNG-Tanker, von denen elf von Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich (Seapeak; sechs Schiffe) und Griechenland (Dynagas; fünf Schiffe) betrieben werden, nach dem Inkrafttreten des ab 2027 geltenden Import- und Dienstleistungsverbots für russisches Gas durch Verkauf, Umflaggung, Betreiberwechsel oder sonstige Eigentumsübertragungen russischen Akteuren zugänglich gemacht werden und dadurch Teil der sogenannten Schattenflotte werden, und wenn ja, welche konkret, und hat die Bundesregierung entsprechende Vorschläge hierzu auf Ebene der Europäischen Union eingebracht, und wenn ja, welche bislang? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 25. Juni 2026 Der Verkauf von Öl und Gas ist eine zentrale Einnahmequelle für den russischen Angriffskrieg. Deutschland hat deshalb seine Abhängigkeit von Russland nach Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine rasch beendet und bezieht keine russischen Energieträger mehr direkt aus Russland. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die verbleibenden europäischen Abhängigkeiten von russischer Energie zu beenden, unter anderem im Rahmen von RePowerEU, und mit Sanktionsmaßnahmen die russischen Einnahmen zu beschränken. Mit dem 20. Sanktionspaket hat die EU ihre Regeln für den Verkauf oder die Eigentumsübertragung von Öl-Tankern nach Russland und in Drittstaaten verschärft. Zum 1. Januar 2027 wird das Importverbot für russisches LNG vollständig in Kraft treten. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass in diesem Zuge die Regelungen zum Verkauf oder zur Eigentumsübertragung von Tankern auch auf LNG-Tanker ausgeweitet werden. Zu den Details vertraulicher Verhandlungen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 30. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schließt sich die Bundesregierung der Kritik der EU an der Einbürgerung staatsnaher russischer Bürgerinnen und Bürger, die teils dem russischen Präsidenten Wladimir Putin nahestehen, durch Serbien (www.t-online.de/nachrichten/ausland/eu/ id_101298374/pass-vergabe-eu-kritisiert-serbien-f uer-schnell-einbuergerungen-von-russen.html) an, welche die betreffenden Personen zur visumsfreien Einreise für 90 Tage im Halbjahr in den Schengenraum und damit auch nach Deutschland berechtigt, und verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse zur Einreise der betreffenden Personen nach Deutschland, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die Sicherheit in Deutschland? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 26. Juni 2026 Die Bundesregierung setzt sich mit ihren europäischen Partnern dafür ein, jegliche mögliche von Russland ausgehende Risiken für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Schengenraum zu minimieren. Berichte über die Vergabe von Reisepässen an russische Staatsangehörige, die eine visumfreie Einreise in den Schengenraum ermöglichen, sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage sehr kritisch. Die Bundesregierung verfolgt diese Entwicklung auch im Rahmen von Serbiens EU-Beitrittsprozess und stimmt sich hierzu eng mit europäischen Partnern und EU-Institutionen ab. Weitergehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 31. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der von Journalistenverbänden, Medienorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren geäußerten Befürchtungen, dass der Verkauf des Mediennetzwerks Adria News Network (ANN) an die portugiesische Beteiligungsgesellschaft Alpac Capital zu einer Einschränkung der redaktionellen Unabhängigkeit und des Medienpluralismus in Serbien und im Westlichen Balkan führen könnte (www.dw.com/de/die-eigentuemer-von-euronew s-%C3%BCbernehmen-mehrere-regierungskritisc he-medien-in-serbien/a-77378324), insbesondere angesichts von Berichten über Verbindungen des potenziellen Käufers zu politischen Netzwerken in Serbien und Ungarn sowie über frühere Versuche staatlicher Akteure, kritische Medien in Serbien wirtschaftlich oder politisch unter Druck zu setzen, im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen sowie des EU-Beitrittsprozesses diplomatische Initiativen, um die Medienfreiheit in Serbien zu unterstützen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 25. Juni 2026 Die Bundesregierung misst der Medienfreiheit als zentralem Element von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit große Bedeutung bei. Sie spricht die Themen Medienfreiheit und Medienpluralismus regelmäßig im bilateralen Dialog mit Serbien auf allen Ebenen an und steht im Austausch mit Medienschaffenden, Vertreterinnen und Vertretern unabhängiger Medien und der Zivilgesellschaft in Serbien. Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul betonte bei seiner Reise nach Serbien letzten November die hohe Bedeutung freier Medien für eine demokratische und freie Gesellschaft. Im Rahmen des Berlin Prozesses wird dieses Jahr erstmalig ein regionales Medienforum stattfinden. Zum Einsatz der Bundesregierung für die Stärkung der Medienfreiheit und Medienvielfalt in den Ländern des Westbalkans gehören ferner Maßnahmen zur Förderung unabhängiger Medien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Qualitätsjournalismus. Bei den EU-Beitrittsverhandlungen kommt der Medienfreiheit als Teil der sogenannten Fundamentals eine zentrale Rolle zu. Die Bundesregierung unterstützt den leistungsbasierten Ansatz des EU- Beitrittsprozesses. Fortschritte im Bereich der Medienfreiheit sind demnach Voraussetzung für ein Vorankommen Serbiens auf dem EU-Beitrittspfad. Der Länderbericht 2025 der Europäischen Kommission zu Serbien hat festgestellt, dass die dortigen Rahmenbedingungen für die Medien und ihre freie, unabhängige und professionelle Arbeit eingeschränkt bleiben. Serbien ist daher aufgerufen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Verbesserungen in diesem Bereich herbeizuführen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 32. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des im angenommenen Antrag zur Einführung eines nationalen Veteranentages und zur Verbesserung der Versorgung von Veteranen und deren Familien auf Bundestagsdrucksache 20/11138 enthaltenen Ziels, die Verfahrensdauer für die Bearbeitung von Anfragen auf sechs Monate zu reduzieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 23. Juni 2026 Das Bundesministerium der Verteidigung nimmt die Dauer der Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der Soldatenentschädigung sehr ernst. Für die Anerkennung einer Gesundheitsschädigung als Wehrdienstbeschädigung muss festgestellt werden, dass der geleistete Wehrdienst die eingetretenen Schäden und deren Folgen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit verursacht hat. Für diese Feststellung sind – im Sinne des Antragstellers bzw. der Antragstellerin – umfangreiche Ermittlungen notwendig. Die Bearbeitungsdauer ist dabei abhängig vom Einzelfall und wird maßgeblich davon bestimmt, wie schnell die dem Antrag zugrundeliegenden Sachverhalte ermittelt werden können. Im Rahmen der Ermittlungen ist regelmäßig die Einbindung einer Vielzahl von Stellen – auch außerhalb der Bundeswehr – erforderlich. Auf deren zeitliche Verfügbarkeit bzw. fristgerechte Rückmeldung hat die Bundeswehrverwaltung in vielen Fällen keinen Einfluss. 33. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Welche konkreten Aufgaben bzw. Verpflichtungen haben die Kommunen nach den Planungen der Bundesregierung im Rahmen des Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU) zur Unterstützung der Gesamtverteidigung (insbesondere hinsichtlich logistischer Unterstützung, Versorgung, Schutz kritischer Infrastruktur, Katastrophenschutz und Zivilschutz) zu erfüllen, und welche Umsetzungs-, Bereitstellungs- oder Einsatzfristen gelten hierfür jeweils? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 25. Juni 2026 Eine zeitgemäße Verteidigung ist nur als Gesamtverteidigung im Verständnis einer engen Verzahnung der militärischen und zivilen Anteile umsetzbar. Der Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) beschreibt als militärischer Verteidigungsplan nicht die Gesamtverteidigung als Ganzes, sondern deren militärischen Anteil. Darüber hinaus ist der OPLAN DEU weder Gegenstand von Planungen des Zivil- und Katastrophenschutzes noch von konkreten Maßnahmen zum Schutz von kritischer Infrastruktur (KRITIS). Diese Aufgaben liegen in der übergeordneten Koordinierung des Bundesministeriums des Innern. Für eine erfolgreiche Umsetzung bedarf der OPLAN DEU einer Unterstützung durch zivilhoheitliche und zivilgewerbliche Akteure. Die Koordinierung der dafür erforderlichen Planungen auf kommunaler Ebene erfolgt nicht durch den Bund, sondern durch die jeweiligen Bundesländer. 34. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Wie hoch waren die Gesamtkosten für die zweitägige Entsendung von 15 Bundeswehrsoldaten nach Grönland im Rahmen eines internationalen Erkundungsteams (www.bild.de/politik/ausland-u nd-internationales/groenland-hier-macht-die-bund eswehr-heimlich-den-abflug-696cc1784bea5ecfeb ee9d64)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 25. Juni 2026 Lufttransportmittel der Bundeswehr wurden lediglich zwischen Deutschland und Dänemark eingesetzt. Deren Flugstunden sind im Jahresflugstundenprogramm für Luftfahrzeuge der Bundeswehr abgedeckt und werden zum Zwecke des Lizenzerwerbs bzw. -erhalts der Luftfahrzeugführer eingesetzt. Die hierfür notwendigen Mittel werden im Einzelplan 14 bereitgestellt. Übrige Kosten für Transport, Unterbringung und Verpflegung wurden durch Dänemark übernommen. Im Übrigen sind Reisekosten in Höhe von 1.000 Euro entstanden. 35. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Über welche technischen Mittel zur Brandbekämpfung auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) in Meppen, über die sie beim Ausbruch des Moorbrandes 2018 nicht verfügte, verfügt die Bundeswehr heute, und wurden bereits alle im Nachgang zum Moorbrand von 2018 angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes umgesetzt (www.spiegel.de/panorama/moorbrand-be i-meppen-verteidigungsministerium-verspricht-be ssere-ausruestung-a-1250513.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 25. Juni 2026 Es wurden unter anderem zusätzliche Löschraupen, Feuerlösch- Kraftfahrzeuge und weitere Handsprechfunkgeräte sowie geeignete Führungsfahrzeuge, bildgebende Drohnen, Moorraupen für Mäh- und Mulcharbeiten, ein geschützter Moorbagger, ein Bergepanzer sowie Sattelzugmaschinen angeschafft. Die Löschwasserversorgung am Moorkörper wurde durch weitere Löschwasserbrunnen ergänzt. Die im Nachgang zum Moorbrand angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes wurden weitgehend umgesetzt bzw. befinden sich in der finalen Umsetzung. 36. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vor welchen konkreten Herausforderungen steht die Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) in Meppen infolge neuer Formen hybrider Kriegsführung – insbesondere durch den Einsatz unbemannter Systeme, Cyberangriffe, elektronische Kampfführung sowie Sabotage- und Aufklärungsaktivitäten –, und welche Maßnahmen (organisatorisch, infrastrukturell, personell oder technologisch) hat die Bundeswehr am Standort Meppen hieraus abgeleitet beziehungsweise geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 25. Juni 2026 Die Beantwortung Ihrer Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.2 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung [VSA]) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährden, da sie Rückschlüsse auf konkrete Fähigkeiten der Bundeswehr am Standort der Wehrtechnischen Dienststelle 91 in Meppen zulassen würde, die durch feindlich gesinnte Dritte zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden könnten. 37. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Ist nach Auffassung der Bundesregierung das Bundesministerium der Verteidigung zuständig für Fragen der Zerstörung von feindlicher IT- Infrastruktur im Ausland durch Cyberangriffe, und wie soll bei einem derartigen Einsatz der Zustimmungsvorbehalt des Parlaments gemäß Parlamentsbeteiligungsgesetz wirken? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 22. Juni 2026 Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 38. Abgeordneter Dr. Daniel Zerbin (AfD) Inwieweit trägt das Wehrdienstmodernisierungsgesetz dazu bei, neue Soldaten zu rekrutieren, und kann auf Grundlage der vorhandenen Datenbasis eine signifikante Dynamik identifiziert sowie erste Rückschlüsse gezogen werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 26. Juni 2026 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst- Modernisierungsgesetz – WDModG) wurden die Grundlagen für den Neuen Wehrdienst geschaffen. Ziel ist es, durch attraktive Rahmenbedingungen und finanzielle Anreize den personellen Aufwuchs der Bundeswehr zu stärken. Mit der an alle 18-Jährigen, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2008, versandten Bereitschaftserklärung („Fragebogen“) erhalten die Wehrersatzbehörden ein Lagebild über die Verfügbarkeit und Bereitschaft junger Menschen, insbesondere der wehrpflichtigen Männer. Der Fragebogen dient primär der Wehrerfassung und ergänzt die reguläre Personalgewinnung. 39. Abgeordneter Dr. Daniel Zerbin (AfD) Welche wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse liegen über eine extremistische bzw. fundamentalistische Einstellung bezüglich deutscher Soldaten mit muslimischen Glaubenshintergrund vor, und bekennen sich diese zum Islamismus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 23. Juni 2026 Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 40. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Daten liegen der Bundesregierung zur aktuellen Kerosinversorgung (bitte nach Produktionsmengen, verfügbaren Lagerbeständen, Verbrauchs- und Importmengen aufschlüsseln) vor, und wie bewertet sie die Versorgungssicherheit für den verbleibenden Jahresverlauf? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Juni 2026 Der Bundesregierung liegen vorläufige Daten zur Fragestellung bis einschließlich April 2026 vor. Danach ist die Kerosinproduktion der deutschen Raffinerien im April gestiegen: Im April wurden 452 Kilotonnen (1 kt = 1.000 Tonnen), im Vormonat März noch 425 kt hergestellt. Die Inlandsablieferungen beliefen sich im April auf etwa 638 kt und sind somit gegenüber dem Vorjahresmonat (788 kt) gesunken. Importiert wurden 266 kt, exportiert 118 kt. Die Lagerbestände der Mineralölwirtschaft beliefen sich Ende April auf 298 kt, wobei die Bestände der Fluggesellschaften nicht enthalten sind. Die Bestände des Erdölbevorratungsverbandes lagen Ende April bei 1,038 Millionen Tonnen. Derzeit liegen keine Hinweise auf Versorgungsengpässe in den kommenden Wochen vor. Die Bestände des Erdölbevorratungsverbandes würden rein rechnerisch ausreichen, um ein mögliches Importdefizit für mehrere Monate auszugleichen. 41. Abgeordnete Violetta Bock (Die Linke) Inwiefern ist im Gebäudemodernisierungsgesetz sichergestellt, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Klimaschutzziele eingehalten und eine Verschlechterung zur aktuellen Gesetzeslage verhindert wird (https://table.media/assets/climate/kurzg utachten-gmodg.pdf)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Juni 2026 Die Bundesregierung setzt auf einen klugen und pragmatischen Instrumentenmix aus Fördern und Fordern, CO2-Preis und neuen Instrumenten – z. B. den Abbau von Hemmnissen bei Planung und Genehmigungen im Gebäudesektor. Darüber hinaus ist es weiterhin Ziel, die Strompreise für Bürgerinnen und Bürger zu senken, wodurch insbesondere auch die Attraktivität von Wärmepumpen steigt. Diese Heizungslösung wird weiterhin zuverlässig mit Mitteln des Bundes unterstützt. Erwartet werden zudem Preissenkungen bei der Wärmepumpentechnologie. Wichtig bleibt auch die Verbesserung der Energieeffizienz durch Gebäudesanierung. Ziel ist, mehr Gebäudesanierungen im Markt zu erreichen und die Sanierungsaktivitäten deutlich zu steigern, zu beschleunigen und kostengünstiger machen. Auch hierzu werden weiterhin auskömmliche Fördermittel zur Verfügung gestellt. Daneben bleibt kommunale Wärmeplanung ein zentrales strategisches Instrument, das Kommunen, Bürgern und Unternehmen sowie Betreibern von Energieinfrastruktur wichtige Orientierung über die künftige Wärmeversorgung gibt. Wärmenetze sind für die zukünftige Wärmeversorgung von zentraler Bedeutung. Die Bundesregierung wird den klimafreundlichen Aus- und Umbau der Wärmenetze vorantreiben. Der Rechtsrahmen für Wärmenetze soll grundlegend überarbeitet und modernisiert werden. Ziel ist es, mehr Investitionen in Wärmeinfrastrukturen zu ermöglichen. Hierzu hat sich die Koalition in den Eckpunkten vom 24. Februar 2026 zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz auf entsprechende Leitplanken für ein Wärmepaket verständigt. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen. Mit der im Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehenen Biotreppe wird der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe schrittweise erhöht. Der Hochlauf von Biomethan, Biopropan, Bioöl und Wasserstoff wird ab 2028 durch eine moderate Grüngas-/Grünheizölquote unterstützt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird im Sommer 2026 Eckpunkte vorlegen. Die relevanten Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes werden im Jahr 2030 im Hinblick auf Ihren Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele insbesondere für den Gebäudesektor und mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 gemäß dem Bundesklimaschutzgesetz evaluiert. 42. Abgeordnete Violetta Bock (Die Linke) Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die vom Expertenrat für Klimafragen identifizierte weitere Budgetüberschreitung durch die im Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehene Abschaffung der 65-Prozent- Erneuerbare-Energien-Vorgabe vermieden wird (https://expertenrat-klima.de/presse/pressemitteilu ng-zum-pruefbericht-zur-berechnung-der-deutsch en-treibhausgasemissionen-fuer-das-jahr-2025-un d-zu-den-projektionsdaten-2026)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Juni 2026 Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf setzt den Koalitionsvertrag, die Eckpunkte vom 24. Februar 2026 und die Einigung beim Mieterschutz vom 30. April 2026 um. Eine robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen. 43. Abgeordnete Violetta Bock (Die Linke) Aus welchen Gründen geht die Bundesregierung trotz der in der Entwurfsbegründung (Bundestagsdrucksache 21/6278, S. 3 f.) eingeräumten großen Unsicherheiten hinsichtlich der Verfügbarkeit biogener Kraftstoffe und deren Kosten davon aus, dass die Nachfrage steigen und gedeckt werden kann, und von welcher konkreten Nachfrage geht sie dabei aus? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. Juni 2026 Die Entwicklung des Angebots hängt wesentlich auch von Nachfrageimpulsen ab. So konnte festgestellt werden, dass das Angebot an Biokraftstoffen aufgrund der Treibhausgas-Quotenregelung im Straßenverkehr gestiegen ist, wobei insbesondere der Anteil an Kraftstoffen aus Rest- Abfallstoffen zunehmend an Bedeutung gewinnt. In diesem Bereich gibt es weiterhin ungenutztes Potential (vor allem Gülle, Stroh, sonstige biogene Abfälle). 44. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Ausbauziele für Wind- und Solarenergie in einer Phase politischer Beschleunigung (nach 2022) festgelegt wurden, als der Fokus stark auf Geschwindigkeit und Symbolik lag, sich in den letzten Jahren jedoch immer deutlicher herausstellte, dass an sonnigen und windigen Tagen eine gefährliche Stromüberproduktion herrscht, welche die Netze teilweise an die Kapazitätsgrenze bringt (bei derzeitiger Ausbaugeschwindigkeit werden wir in Deutschland bis 2032 nach meiner Berechnung voraussichtlich noch bis zu 50 Prozent Zubau zusätzlicher Windkraftkapazität allein Onshore erreichen), mittelbis kurzfristig eine Anpassung der Ausbauziele an die realistisch zu erwartenden Stromproduktionskapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien, im Vergleich zum Stromverbrauch, bei weiter in etwa unveränderter Ausbaugeschwindigkeit? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Juni 2026 Die Bundesregierung steht zum konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien und hält an dem Ziel fest, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Derzeit läuft die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Dabei wird das bisherige Fördersystem auf den Prüfstand gestellt und die Förderung für erneuerbare Energien zu einem marktbasierten, system- und netzdienlichen Investitionsrahmen umgestellt. 45. Abgeordneter Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat sich die Bundesregierung zu den im ZDF- Bericht vom 9. Juni 2026 (www.zdfheute.de/politik/ ausland/mosambik-geschaeft-siemens-total-energi es-100.html) geschilderten Vorwürfen gegen TotalEnergies sowie zu den angekündigten Lieferungen von Bauteilen für dessen Flüssiggas-Projekt seitens Siemens Energy vor dem Hintergrund der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen und der menschenrechtspolitischen Verantwortung der Bundesregierung bereits eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 22. Juni 2026 Im Hinblick auf gesetzliche Vorgaben sind die vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfassten deutschen Unternehmen seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt nicht nur im Inland, sondern auch in ihren globalen Lieferketten einzuhalten. Für die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung des Gesetzes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig, das anlässlich der Berichterstattung über diesen Vorgang Kenntnis erlangt hat. Das BAFA führt die Prüfung einzelner Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung des LkSG nach pflichtgemäßem Ermessen oder auf substantiierten Antrag Dritter durch. 46. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Gespräche hat die Bundesregierung seit Mai 2025 mit dem Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim GmbH und dem US- Pharmakonzern Eli Lilly and Company geführt (bitte nach Datum, Gesprächspartnern und Themen auflisten), und sind der Bundesregierung Medienberichte bekannt, wonach die Unternehmen Boehringer Ingelheim und Eli Lilly angekündigt haben, geplante Investitionen in Deutschland aufgrund der „Politik der Bundesregierung“ nicht zu tätigen, und wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung zu diesen Aussagen, und wenn nein, warum sind der Bundesregierung diese Medienberichte nicht bekannt (www.swr.de/swraktue ll/rheinland-pfalz/boehringer-ingelheim-el-lilly-al zey-stoppen-investitionen-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Juni 2026 Der Bundesregierung sind die angekündigten Investitionsentscheidungen von Boehringer Ingelheim und Eli Lilly bekannt. Die Bundesregierung begrüßt das langfristige Engagement von Eli Lilly sowie von Boehringer Ingelheim in Deutschland. Die Milliarden- Investitionen der letzten Jahre waren ein starkes Zeichen für den Standort. Entsprechend sieht die Bundesregierung die angekündigte Reduzierung der Investitionen mit größter Besorgnis, weil sie sich direkt auswirken könnten auf Arbeitsplätze und Forschung in Deutschland. Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein wichtiges Vorhaben der gesamten Bundesregierung, um die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern. Eine Stabilisierung von Lohnnebenkosten ist für Wirtschaftsunternehmen von großer Bedeutung und entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit auch der pharmazeutischen Industrie. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die sehr hohen Zuwächse bei den GKV- Ausgaben wieder in Einklang mit der Einnahmenentwicklung der GKV gebracht werden. Dies erfordert einen substantiellen Beitrag aller Beteiligten im Gesundheitswesen, auch der pharmazeutischen Industrie. Dabei muss eine ausgewogene Lösung im Spannungsfeld zwischen Standortattraktivität, GKV-Ausgabenstabilisierung und gutem Zugang zu Arzneimitteln erreicht werden. Das geplante GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Dabei werden auch Möglichkeiten zur Verbesserung der Planungssicherheit für pharmazeutische Unternehmen geprüft, weil diese für langfristige Investitions- und Standortentscheidungen von großer Relevanz ist. Das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen bleibt abzuwarten. Weitere Maßnahmen wie die derzeit in Vorbereitung befindliche Pharma- und Medizintechnikstrategie der Bundesregierung sowie der derzeit auf EU- Ebene verhandelte Biotech Act I werden die Rahmenbedingungen für pharmazeutische Forschung und Produktion weiter verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. In der Anlage findet sich die Auflistung der angefragten Gesprächstermine der Vertreter der Bundesregierung.3 Dazu drei Hinweise: 1. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. 2. Soweit der Bundeskanzler vom Regierungssprecher begleitet wurde, sind solche Terminbegleitungen nicht gesondert aufgeführt. 3. Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt über die bisherige Dauer der aktuellen Wahlperiode vielfältige dienstliche Kontakte von Vertretern bzw. Vertreterinnen des Bundeskanzleramtes und der Ressorts zu Unternehmen der Pharmaindustrie und dabei auch zu den genannten Unternehmen. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit z. B. wegen Personalwechsel, auch nicht er- 3 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6731 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. stellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen der Ressorts unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht. 47. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Gespräche, Austausche oder sonstige Termine wurden von Mitgliedern der Bundesregierung, insbesondere der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministerbüros, des Leitungsstabs und der zuständigen Fachreferate des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, mit Vertreterinnen und Vertretern der chemischen Industrie beziehungsweise deren Lobby- und Branchenverbänden im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis einschließlich 26. März 2026 durchgeführt, die einen Bezug zum EU-Emissionshandelssystem, zum Carbon Border Adjustment Mechanism oder zur Chemieagenda der Bundesregierung hatten, und welche Gespräche, Austausche oder Termine waren dies jeweils (bitte die neun letzten Ereignisse nach Datum, Gesprächspartnern – beteiligten Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, beteiligten Stakeholdern – und Gesprächsgegenstand aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Juni 2026 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt über die bisherige Dauer der aktuellen Wahlperiode vielfältige dienstliche Kontakte von Vertretern bzw. Vertreterinnen des Bundeskanzleramtes und der Ressorts zu Vertreterinnen und Vertretern der chemischen Industrie. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit z. B. wegen Personalwechsel, auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen der Ressorts unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht. Nach vorliegenden Kalenderrecherchen wurden zwischen 1. Januar und 26. März die folgenden Termine durchgeführt: Datum des Treffens Teilnehmende Gegenstand des Treffens 20. Januar 2026 Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland Elisabeth Kaiser mit Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften, Wirtschaftsförderung und Chemiebetrieben Branchendialog Chemieindustrie Ost 22. Januar 2026 Bundesminister Lars Klingbeil Markus Kamieth, BASF Allgemeiner Austausch 30. Januar 2026 Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter SPD Landesgruppe Baden-Württemberg mit VCI Allgemeiner Austausch 12. Februar 2026 Parlamentarische Staatssekretärin Connemann Vertreter Chemiepark Leuna Aktuelle Lage Chemie 5. März 2026 Bundesministerin Bärbel Bas Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber (BAVC): Dr. Katja Scharpwinkel Mathias Schöttke Austausch mit dem BAVC zu Arbeit und Soziales 10. März 2026 Bundeskanzler Friedrich Merz CEOs von Mitgliedsunternehmen (u. a. Wacker Chemie AG und Heidelberg Materials AG) sowie der Vorstand der Stiftung KlimaWirtschaft Austausch BK mit der Stiftung KlimaWirtschaft zu klimapolitischen Themen 13. März 2026 Bundesministerin Bärbel Bas „Der Mittelstand BVMW e. V.“ (BVMW) Austausch zum EU- Chemikalien-Omnibus 25. März 2026 Parlamentarische Staatssekretärin Connemann bei der VCI-Jahrestagung der Mitglieder Grußwort und Podium mit Ausblick auf Chemieagenda 26. März 2026 Bundesministerin Katherina Reiche, Bundesminister Carsten Schneider, VCI-Vorstand, IGBCE, Pressekonferenz Präsentation Maßnahmenpaket Chemie 26. März 2026 Bundesminister Thorsten Frei Gäste des Parlamentarischen Abends des VCI Impulsvortrag beim Parlamentarischen Abend des VCI Soweit der Bundeskanzler vom Regierungssprecher begleitet wurde, sind solche Terminbegleitungen nicht gesondert aufgeführt. 48. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Welche konkreten Einflussmöglichkeiten hätte die Bundesrepublik Deutschland mit einer Beteiligung von 25,1 Prozent auf Investitionsentscheidungen, Netzplanung und Dividendenpolitik von TenneT Deutschland, und hält die Bundesregierung diese Einflussmöglichkeiten für ausreichend, um energiepolitische Ziele zu steuern (www.hand elsblatt.com/politik/deutschland/energie-bund-stel lt-76-milliarden-euro-fuer-tennet-beteiligung-bere it/100173647.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Juni 2026 Über den Anteil von 25,1 Prozent hat der Bund ein Vetorecht bei Entscheidungen von besonderer Bedeutung, etwa der Finanzpolitik (insbesondere zur Einhaltung von Rating-Anforderungen), dem Geschäftsplan (Business Plan) sowie der Bestellung bzw. Abberufung der Geschäftsführung. Daneben erhält der Bund umfassende Informationsrechte, einschließlich regelmäßiger Berichterstattung über finanzielle und operative Performance. Der Bund ist außerdem berechtigt, jeweils zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat der TenneT Verwaltungs GmbH und den Aufsichtsrat der TenneT TSO GmbH zu entsenden. 49. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für Netzentgelte, die allgemeine Haushaltsentwicklung und Endkundenpreise, falls der Bund größere Anteile an Netzbetreibern erwirbt oder direkte Subventionen für Netzinvestitionen leistet (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressem itteilungen/DE/2025/20250103_smard.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. Juni 2026 Eine Erhöhung der vorhandenen Beteiligungen des Bundes an Übertragungsnetzbetreibern (50Hertz GmbH, TransnetBW GmbH, TenneT TSO GmbH) oder eine neue Beteiligung (Amprion GmbH) würde zum einen relevante Finanzmittel, zum anderen die Bereitschaft der anderen Gesellschafter, ihre Anteile zu veräußern, voraussetzen. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt wären und theoretisch eine entsprechende Erhöhung einer vorhandenen Beteiligung des Bundes oder eine neue Beteiligung erfolgen, würde dies den Bundeshaushalt insofern betreffen, als eine Finanzierung der Maßnahme erfolgen müsste. Mögliche Anteilserwerbe und -erhöhungen werden auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft. Ihre Wirkung auf den Haushalt hängt auch von den Rückflüssen ab. Darüber hinaus ist nicht davon auszugehen, dass eine höhere Beteiligung an sich einen unmittelbar spürbaren Effekt auf die Netzentgelte hätte. Diese werden auf der Grundlage der von der Regulierungsbehörde überprüften Netzkosten und nach den für Privatinvestoren wie die öffentliche Hand gleichermaßen geltenden regulatorischen Vorgaben gebildet. 50. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Haushaltsjahr 2025, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Ausgaben des BMWE für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das Jahr 2026? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. Juni 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nutzt Beratungs- und Unterstützungsleistungen grundsätzlich bei Leistungen, die besonderes Spezialwissen voraussetzen und welches für einen begrenzten Zeitraum benötigt wird. Angaben über externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen legt die Bundesregierung im Rahmen des jährlichen Berichts an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vor (Beraterbericht). Nach dem im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages festgelegten Berichtsturnus sind die Daten der Ressorts für das abgelaufene Haushaltsjahr zu den Berichterstattergesprächen für das dann beratungsgegenständliche kommende Haushaltsjahr zu erheben. Für die Jahre 2025 und 2026 wurden zum Zwecke der Berichterstellung noch keine Daten zusammengestellt. Eine nach unterjährigen Zeiträumen differenzierende Erhebung der Daten findet nicht statt. Die Bundesregierung berichtet dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für das Jahr 2025 im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts 2027 im üblichen Verfahren. 51. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Wird die deutsche Bundesregierung trotz wachsender einheimischer und internationaler Proteste (https://amerika21.de/2026/06/286486/indigene-g egen-chemiefabrik) gegen den maßgeblich über die staatliche KfW IPEX-Bank und Hermesgarantien mit deutscher Beteiligung finanzierten Bau der Ammoniakfabrik in der Bucht von Ohuira im mexikanischen Bundesstaat Sinaloa das Projekt weiterhin unterstützen (bitte konkrete Gründe der Entscheidung angeben), oder den zahlreichen Menschenrechts- und Umweltbedenken Vorrang vor wirtschaftlichen deutschen Interessen geben und die Unterstützung des Bundes für das Projekt neu bewerten (bitte konkrete Gründe für Entscheidung angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 22. Juni 2026 Nach Informationen der Bundesregierung begannen die Bauarbeiten am Projekt bereits im Jahr 2023. Es wurde und wird auch weiterhin intensiv von den zuständigen mexikanischen Behörden geprüft. Diese haben über erforderliche Genehmigungen zu entscheiden. Entscheidungen über Exportkreditgarantien des Bundes unterliegen festgelegten Verfahren und hohen Standards. Die KfW IPEX-Bank prüft ihrerseits Finanzierungen nach eigenen strengen Regeln. In diesem Rahmen erfolgt ein Monitoring-Prozess durch unabhängige internationale Gutachter, der auch Standortbesuche umfasst. Im Ergebnis dieses Monitoring-Prozesses gibt es bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass die strengen Auflagen der Exportkreditgarantien des Bundes und der KfW IPEX verletzt worden sind. 52. Abg. Lisa Schubert (Die Linke) Welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung nahmen an der diesjährigen Konferenz SuperReturn (https://informaconnect.com/superret urn-international/?vip_code=FKR3646GOOGLE B&utm_source=google&utm_medium=cpc&ut m_campaign=GOOGLEB&gad_source=1&gad_c ampaignid=23558190649&gbraid=0AAAAAC2J LTybSEnkUS0Z3AsM7Suv6MJhs&gclid=CjwK CAjwrNrQBhBjEiwAoR4VO6JWoeQeKXxw4-s Q1wYU0IqPuwjU82AVmgLdIA7z1Zlmr9BxYY AJ6hoCGzMQAvD_BwE) in Berlin vom 6. bis 12. Juni 2026 teil oder nahmen im Rahmen der Konferenz Gesprächstermine mit Interessensvertreterinnen und -vertretern wahr (bitte die vier ranghöchsten Regierungsvertreterinnen und - vertreter, den jeweiligen konkreten Anlass auflisten und die einladende Person, Organisation oder Unternehmen angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 26. Juni 2026 Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche hielt auf der Konferenz SuperReturn, die vom 8. Juni 2026 bis 11. Juni 2026 in Berlin stattfand, am 11. Juni 2026 im Hotel Intercontinental auf Einladung des Veranstalters eine Rede zum Thema „The Germany Pitch“. Eventuelle Zufallsbegegnungen während des laufenden Konferenzbetriebs wurden nicht erfasst. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die vorstehenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Unterhalb der Pst-/St-Ebene kann es aufgabenbedingt (z. B. im Rahmen der Terminbegleitung, Beauftragung) zur Teilnahme an bzw. Gesprächen auf der Konferenz SuperReturn gekommen sein. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über diese Kontakte existiert nicht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 53. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stimmt es, dass die Ressortabstimmung für die BAföG-Reform bislang nicht eingeleitet wurde (www.jmwiarda.de/index.php/blog/2026/06/03/w as-heisst-hier-im-zeitplan), und befindet sich die Reform weiterhin im Zeitplan für einen Kabinettsbeschluss Ende Juli 2026 und ein Inkrafttreten zum Wintersemester 2026/2027? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 22. Juni 2026 Die Abstimmungen zur geplanten Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFÖG) sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftlichen Fragen 72 und 73 auf Bundestagdrucksache 21/4186 verwiesen. 54. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen des Bundes aus der Rückzahlung von BAföG-Darlehen (bitte Ist-Zahlen der letzten zehn Jahre sowie aktuelle Schätzungen darstellen), und welche Berechnungen oder Schätzungen liegen der Bundesregierung zu den fiskalischen Folgen von Studienabbrüchen vor, insbesondere hinsichtlich entgangener Steuereinnahmen und zusätzlicher öffentlicher Ausgaben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 22. Juni 2026 Bezüglich der jährlichen Einnahmen des Bundes aus der Rückzahlung von BAföG-Darlehen aus den Jahren 2015 bis 2024 wird auf die Übersicht 24 des 24. BAföG-Berichtes nach § 35 BAföG vom 11. Dezember 2025 auf Bundestagdrucksache 21/3365 verwiesen. Für das Jahr 2025 betrugen die Ist-Einnahmen des Bundes aus der BAföG-Rückzahlung 509.513.173 Euro. Berechnungen oder Schätzungen zu den fiskalischen Folgen von Studienabbrüchen, insbesondere hinsichtlich entgangener Steuereinnahmen und zusätzlicher öffentlicher Ausgaben liegen der Bundesregierung nicht vor. 55. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die Standortvorschläge für das Einstein-Teleskop (www.einste intelescope-emr.eu/de/) in der Euregio Maas- Rhein und in der Lausitz nach Maßgabe der für die Standortentscheidung maßgeblichen Kriterien, und wie ist der Verfahrensstand zu dieser Standortentscheidung (bitte sowohl insgesamt als auch in Bezug eine etwaige Priorisierungsentscheidung der Bundesregierung)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 25. Juni 2026 Die internationalen Partner im Gremium der Regierungsvertretenden (Board of Governmental Representatives, BGR) haben sich im Oktober des Jahres 2025 auf einen Zeitplan zum weiteren Vorgehen geeinigt. Dieser sieht vor, dass bis Juni des Jahres 2027 Anträge (so genannte Bidbooks) von den einzelnen Standorten eingereicht werden können. Ausgearbeitete Standortvorschläge sind daher erst Mitte des Jahres 2027 zu erwarten. Des Weiteren ist dort festgehalten, dass Kriterien für die Ausarbeitung und Bewertung der Anträge durch die Site Selection Criteria Working Group erarbeitet werden. Bislang liegen die Vorschläge der Site Selection Criteria Working Group noch nicht vor. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unterstützt den im BGR verabschiedeten Zeitplan und ist bis zur Einreichung und Bewertung der Bidbooks standortneutral. 56. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anhand welcher Kriterien und Verfahren stellt die Bundesregierung als mit 90 Prozent beteiligter Hauptzuwendungsgeber (www.bmftr.bund.de/D E/Forschung/Wissenschaftssystem/Wissenschafts organisationen/wissenschaftsorganisationen.html) sicher, dass die dem CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH) gewährten Bundesmittel zweckentsprechend verwendet werden, und welche konkreten Prüf- und Kontrollmechanismen bestehen, um einen sicherheitsrelevanten Wissens- und Technologieabfluss (insbesondere an Personen oder Einrichtungen mit Verbindungen zum Militär der Volksrepublik China) zu verhindern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 26. Juni 2026 Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ist Miteigentümer und mehrheitlicher Zuwendungsgeber des CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH (CIS- PA) und übt seinen Einfluss u. a. über mandatierte bzw. bevollmächtigte Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung des CISPA aus. Das BMFTR wertet daneben die Quartalsberichte an den Aufsichtsrat, den extern geprüften Jahresabschluss sowie die jährlichen Zentrumfortschrittsberichte hinsichtlich qualitativer und quantitativer Entwicklungen aus. Die jährliche Verwendungsnachweisprüfung dient der Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung gewährter Bundesmittel. Ein wissenschaftlicher Beirat berät u. a. den Aufsichtsrat und bewertet sowohl die strategische Entwicklung insgesamt als auch die damit verbundenen Ziele und die Zielerreichung. Darüber hinaus unterliegt das CISPA den wissenschaftlichen und strategischen Begutachtungen der „Programmorientierten Förderung“, dem Wettbewerbsverfahren der Helmholtz-Gemeinschaft. Im Rahmen der Prävention trägt das Bundesministerium des Innern (BMI) zusammen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundeskriminalamt (BKA) dazu bei, dass sich Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen eigenverantwortlich gegen Ausforschung, illegalen und illegitimen Wissens- und Technologietransfer, Sabotage durch Aufklärung und Beratung schützen können. Das BfV aktualisiert fortlaufend seine zielgruppenspezifischen Informationen und stellt diese auf seiner Internetpräsenz sowie auf Sensibilisierungsveranstaltungen zur Verfügung. Die Bundesregierung sensibilisiert in regelmäßigen Abständen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen zu den Herausforderungen der deutsch-chinesischen Wissenschaftsbeziehungen. Die Unabhängigkeit wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen und ihre Freiheit, den Gegenstand ihrer Forschung selbst zu bestimmen, sind in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Dazu zählt auch die Freiheit der Wahl internationaler Kooperationspartner und der Auswahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Allerdings ist mit dieser Freiheit auch immer eine Eigenverantwortung durch die Forschungseinrichtungen bzw. die Forscherinnen und Forscher selbst verbunden. Zur Forschungssicherheit insgesamt steht das BMFTR in einem übergreifenden Austausch mit den deutschen Wissenschaftsorganisationen und ihren Einrichtungen. Ziel ist es, die Sensibilität für das Thema zu erhöhen und sicherheitsbewusstes Handeln zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Einrichtungen, die im sensiblen und sicherheitsrelevanten Hightech-Bereich forschen. 57. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Wann wird der Gesetzentwurf für ein nationales Weltraumgesetz aus dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt spätestens vorliegen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 81 auf Bundestagsdrucksache 21/5846)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 23. Juni 2026 Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt erarbeitet derzeit einen Referentenentwurf für ein nationales Weltraumgesetz. Danach muss der Entwurf im Ressortkreis abgestimmt werden. Der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens hängt daher vom weiteren Verlauf der Entwurfserstellung und der notwendigen Abstimmungen ab, dem nicht vorgegriffen werden kann. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 58. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Welche in den Landkreisen Greiz, Altenburger Land sowie in der Stadt Gera ansässigen oder aktiven Organisationen erhielten im Jahr 2025 als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 25. Juni 2026 Im Jahr 2025 erhielten folgende Zuwendungsempfänger im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Bundesmittel: Lfd. Nr. Zuwendungsempfänger Projekttitel/ Fördergebiet Bewilligungszeitraum Bundesmittel 1 Landkreis Altenburger Land Partnerschaft für Demokratie Landkreis Altenburger Land 01.01.2025 bis 31.12.2025 138.591,00 Euro 2 Landkreis Greiz Partnerschaft für Demokratie Stadt Greiz 01.01.2025 bis 31.12.2025 140.000,00 Euro 3 Stadt Gera Partnerschaft für Demokratie Stadt Gera 01.01.2025 bis 31.12.2025 140.000,00 Euro Daten, insbesondere zu den (Letzt-)Empfängern, für das Jahr 2025 werden derzeit noch ausgewertet und geprüft. 59. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie viele Kinder und Jugendliche mit Behinderungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung hierzulande in den Jahren 2022 bis 2025 an Regelschulen, an Förderschulen oder aufgrund der Schwere ihrer Behinderung kaum bzw. nicht beschult (bitte die absoluten Zahlen für jedes Jahr gesondert sowie differenziert nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit der Betroffenen darstellen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 25. Juni 2026 Nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind für Fragen der Beschulung und damit auch der inklusiven Beschulung die Länder eigenverantwortlich zuständig. Dies umfasst auch die Erhebung und Bereitstellung schulstatistischer Daten zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an Regel- und Förderschulen. Überdies liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Anzahl der Schülerinnen und Schülern vor, für die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung keine Teilnahme am regulären Unterricht in Schulen möglich ist. 60. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Auswirkungen auf Laufzeit und Fördervolumen wird die EU-Förderperiode 2028 bis 2034 nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Finanzierung und Fortführung der beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelten Programme haben, die durch den Europäischen Sozialfonds (ESF bzw. ESF Plus) gefördert werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 23. Juni 2026 Die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union (EU) 2028 bis 2034 dauern aktuell an. Der Europäische Sozialfonds (ESF) soll dabei ein Teil eines großen Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit werden. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) beabsichtigt, sich auch in der Förderperiode 2028 bis 2034 mit Fördermaßnahmen am ESF zu beteiligen. Welche Auswirkungen der grundsätzliche Systemwechsel des EU-Rechtsrahmens auf die Ausgestaltung von BMBFSFJ-ESF-Fördermaßnahmen hat, bleibt abzuwarten. Die Laufzeiten der aktuellen elf BMBFSFJ-ESF- Förderprogramme in der Förderperiode 2021 bis 2027 sind wie folgt: ESF Plus-Programme und Programmlaufzeiten:  1. ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken Erste Förderphase: 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2025 Zweite Förderphase: 1. Juni 2025 bis 31. Mai 2028  2. Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2028  3. JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit 1. August 2022 bis 31. Dezember 2028  4. Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2024  5. Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden 1. September 2024 bis 31. Dezember 2028  6. BELL – Bildung und Engagement ein Leben lang 1. Januar 2025 bis 31. März 2028  7. Stärkung sozialer Dienste der Freien Wohlfahrtspflege durch Digitalisierung 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028  8. Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027  9. Nachhaltig im Beruf – zukunftsorientiert ausbilden 1. März 2024 bis 31. Januar 2029 10. Integration durch Bildung 1. August 2024 bis 31. Dezember 2028 11. Bildungskommunen 1. August 2022 bis 30. Juni 2029 61. Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher geplant oder eingeleitet, um die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien auf dem Sommerfest der deutschen Games-Branche am 9. Juni 2026 angekündigte stärkere Einbeziehung von Gaming und digitaler Demokratiebildung in das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ umzusetzen, und wie soll die Kontinuität der in diesem Bereich bereits durch das Bundesprogramm geförderten Projekte, wie beispielsweise dem „Good Gaming Support“ der Amadeu Antonio Stiftung, sichergestellt werden (jeweils bitte nach Maßnahmen und vorgesehenem Fördervolumen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 22. Juni 2026 Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird derzeit weiterentwickelt. Hierzu soll unter anderem die neue Programmebene „Digitaler Raum“ als fester Bestandteil des Bundesprogramms eingeführt werden. Die konkreten inhaltlichen Schwerpunkte und Maßnahmen werden derzeit erarbeitet. Demzufolge können keine Aussagen über das Fördervolumen getroffen werden. Das Projekt „Good Gaming Support“ der Amadeu Antonio Stiftung endet – ebenso wie die übrigen Innovationsprojekte sowie die Projekte der Programmebene „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ – zum Ende des Jahres 2026. Für alle bisherigen Trägerorganisationen, einschließlich der Amadeu Antonio Stiftung, besteht die Möglichkeit, sich mit Projektideen auf künftige Ausschreibung zu bewerben, sofern diese den zukünftigen Zielen des Bundesprogramms entsprechen. Dabei können selbstverständlich Erkenntnisse aus bisherigen Projektansätzen berücksichtigt werden. 62. Abgeordnete Tamara Mazzi (Die Linke) Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur Umsetzung der EU- Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht, und mit welchen möglichen Zahlungsverpflichtungen rechnet sie im Falle eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission wegen einer verspäteten Umsetzung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 26. Juni 2026 Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat die erforderlichen Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf zur bürokratiearmen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 getroffen und klärt derzeit noch einzelne für die Umsetzung relevante Fragen. Im Anschluss soll das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden. Werden der Europäischen Kommission bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt, fordert sie entsprechend Artikel 258 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Stellungnahme auf. Sanktionen gemäß Artikel 260 AEUV können nur im gerichtlichen Verfahren verhängt werden. 63. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Wurde bzw. wird das mit der ergänzenden Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ betraute Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung über die genannte, einmalige Projektförderung der Evaluation (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 71 auf Bundestagsdrucksache 21/6571) hinaus mittelbar oder unmittelbar mit Bundesmitteln gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 25. Juni 2026 Neben der Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 250.000 Euro erhielt beziehungsweise erhält das Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung weitere Fördermittel aus dem Bundeshaushalt. Im Haushaltsjahr 2025 betrug die Gesamtfördersumme 6.853.707,53 Euro. Im Haushaltsjahr 2026 beträgt die Gesamtfördersumme 4.481.893,22 Euro. 64. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann wird die Bundesregierung das Gutachten zur Verrechtlichung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), das derzeit vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet wird (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5886), veröffentlichen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung darüber hinaus, um die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung zu stärken? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 23. Juni 2026 Das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) vergebene Gutachten zur Verrechtlichung des Deutschen Qualifikationsrahmens wird im Laufe des Jahres 2026 vorliegen. Die Bundesregierung beabsichtigt, über die Ergebnisse informieren. Die Bundesregierung hält es für essentiell, junge Menschen davon zu überzeugen, dass berufliche Bildung eine gleichwertige Alternative zum Hochschulstudium darstellt. Voraussetzung hierfür ist, dass junge Menschen ihre beruflichen Möglichkeiten kennen. Nur so können sie ihre individuellen Karrierewege – von der Ausbildung über die Stufen der höherqualifizierenden Berufsbildung – gezielt planen und gestalten – gleichwertig zur akademischen Bildung. Das BMBFSFJ fördert daher die Etablierung attraktiver Berufslaufbahnkonzepte mit klaren Karrierewegen, die fest in den Ordnungen der beruflichen Aus- und Fortbildung verankert sind. Solche Laufbahnkonzepte steigern die Transparenz und Attraktivität der beruflichen Bildung und fördern berufliche Mobilität sowie Aufstiegsmöglichkeiten. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung mit der Medienkampagne „Die Duale“ einen Schwerpunkt auf die Sichtbarkeit der dualen Ausbildung und der daran anschließenden Entwicklungsmöglichkeiten. 65. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung Maßnahmen über die Einführung eines Validierungszuschusses hinaus, um die geringen Fallzahlen bei den Kompetenzfeststellungsverfahren gemäß dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zu erhöhen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 25. Juni 2026 Um einerseits das völlig neue Verfahren möglichst zügig für Interessierte bereitzustellen und anderseits den zuständigen Stellen einen erfolgreichen administrativen Start zu ermöglichen, wurde im ersten Jahr von einer aktiven Bewerbung abgesehen. Entsprechend wurde bereits im Gesetzentwurf für das erste Jahr mit einer vergleichsweise geringen Zahl an Anträgen kalkuliert. Der Validierungszuschuss ist eine zentrale Maßnahme zur Erleichterung des Zugangs zum Feststellungsverfahren. Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Konzeptionsphase. Darüber hinaus werden im Rahmen der Konzeption auch Fragen der Information, Beratung und Zielgruppenansprache berücksichtigt. Ferner ist vorgesehen, nach der Implementierung des Verfahrens bei den zuständigen Stellen und der Einführung des Zuschusses im Rahmen der Leitkampagne des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Die Duale“ verstärkt auf die neuen Möglichkeiten und Perspektiven mit dem Feststellungsverfahren aufmerksam zu machen. 66. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist die in den Eckwerten für den Bundeshaushalt verbindliche Kürzungsvorgabe der Ausgaben für das Elterngeld auch über 2027 hinaus allein mit Anpassungen an die demographischen Effekte zu realisieren oder plant die Bundesregierung eine Reform des Elterngeldes, die zum Beispiel Veränderungen bei der Leistungshöhe, der Bezugsdauer oder den Anspruchsvoraussetzungen umfasst? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 25. Juni 2026 Die Prüfungen, wie der auch seitens des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemäß den Eckwerten des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 sowie des Finanzplans des Bundes 2026 bis 2030 zu leistende Konsolidierungsbeitrag erreicht und das Elterngeld wie im Koalitionsvertrag vereinbart weiterentwickelt werden kann, sind derzeit Gegenstand interner Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 67. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die durchschnittliche Rente (Zahlbetrag) für Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 45 Versicherungsjahren (bitte gesamt, alte Länder, neue Länder und für jedes Bundesland angeben), und wie viele Renten (Zahlbeträge) mit mindestens 45 Versicherungsjahren liegen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell unter/über 1.450 Euro (bitte gesamt und für Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 25. Juni 2026 Die erfragten Daten der Renten wegen des Alters können in der erbetenen Differenzierung den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Durchschnittliche Rentenzahlbeträge der Renten wegen des Alters mit mindestens 45 Versicherungsjahren*), Zahlungen ins Inland, Nichtvertragsrenten, Rentenbestand am 31. Dezember 2025 Renten wegen des Alters mit mindestens 45 Versicherungsjahren* Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag (Euro/Monat) Wohnort/Geschlecht Männer Frauen Insgesamt Deutschland 1.831 1.492 1.712 Westdeutschland 1.900 1.496 1.775 Ostdeutschland 1.631 1.485 1.566  Schleswig-Holstein 1.850 1.495 1.743  Hamburg 1.945 1.617 1.828  Niedersachsen 1.835 1.456 1.727  Bremen 1.839 1.486 1.728  Nordrhein-Westfalen 1.943 1.530 1.816  Hessen 1.915 1.543 1.804  Rheinland-Pfalz 1.859 1.468 1.747  Baden-Württemberg 1.969 1.483 1.815  Bayern 1.861 1.460 1.734  Saarland 1.897 1.498 1.793  Berlin 1.794 1.621 1.716  Brandenburg 1.664 1.519 1.599  Mecklenburg-Vorpommern 1.598 1.490 1.550  Sachsen 1.629 1.457 1.552  Sachsen-Anhalt 1.604 1.469 1.545  Thüringen 1.598 1.442 1.530 * Beitrags- und beitragsfreie Zeiten bei Rentenberechnung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch. Anzahl der Renten wegen des Alters mit mindestens 45 Versicherungsjahren* über und unter 1.450 Euro Zahlbetrag, Zahlungen ins Inland, Nichtvertragsrenten, Rentenbestand am 31. Dezember 2025 Renten wegen des Alters mit mindestens 45 Versicherungsjahren* – Wohnort Anzahl der Renten mit einem Zahlbetrag unter 1.450 Euro/Monat ab 1.450 Euro/Monat Deutschland 1.976.377 3.845.094  Sachsen-Anhalt   139.051 159.054  Mecklenburg-Vorpommern    93.678 106.924 * Beitrags- und beitragsfreie Zeiten bei Rentenberechnung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch. Quelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von Kleinstrenten bis hin zu hohen Rentenbeträgen. Vergleichsweise geringe Renten können auch bei 45 Versicherungsjahren auftreten, da hierzu nicht nur Beitragszeiten, sondern auch beitragsfreie Zeiten zählen, wie z. B. Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung, Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeldbezug oder auch Zeiten des Bezuges einer vor der Altersrente bezogenen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Zurechnungszeit). Auch der Umfang der Beschäftigung spielt eine Rolle (Teilzeit). Eine niedrige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sagt aber grundsätzlich wenig über den Lebensstandard im Alter aus, da weitere Einkünfte und das Haushaltseinkommen insgesamt relevant sind. 68. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird sich die Bundesregierung beim Treffen der EU-Sozialministerinnen und Sozialminister am 29. Juni 2026 dafür einsetzen, dass die EU-Anti- Armutsstrategie mit verbindlichen Umsetzungs-, Monitoring- und Berichtspflichten für die Mitgliedstaaten verbunden wird? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 25. Juni 2026 Die Beratungen zur EU-Anti-Armutsstrategie stehen noch am Anfang. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Veröffentlichung des Social Package und besonders der Strategie zur Armutsbekämpfung und bekennt sich zur Umsetzung der EU-2030-Ziele zur Armutsbekämpfung, zu deren Erreichung die Strategie beitragen soll. Für die Umsetzung der EU-2030-Ziele besteht mit dem Jahresbericht des Ausschusses für Sozialschutz (SPC) auch bereits ein Berichts- und Monitoringverfahren auf EU-Ebene, welches die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung der vereinbarten Ziele dokumentiert. Die Bundesregierung begrüßt zudem, dass die Kommission in ihrer Mitteilung die primäre Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Sozialpolitik betont. Auf nationaler Ebene legt die Bundesregierung seit 2001 bereits regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht vor. 69. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die EU-Anti-Armutsstrategie in Deutschland nicht lediglich als politische Absichtserklärung behandelt wird, sondern zu zusätzlichen Maßnahmen, verbindlichen Zuständigkeiten und ausreichender Finanzierung zur Überwindung von Armut führt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 25. Juni 2026 Bei der EU-Strategie zur Armutsbekämpfung handelt es sich vornehmlich um Empfehlungen und keine legislativen Maßnahmen. Dennoch kann die Strategie aus Sicht der Bundesregierung einen Beitrag dazu leisten, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Armutsbekämpfung auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten höher priorisieren. Die Bundesregierung unterstützt den Ansatz der Kommission, dass es für eine langfristige Armutsbekämpfung eines ganzheitlichen, integrierten und lebensphasenorientierten Ansatzes bedarf, der Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen erfordert. Die Beratungen zur Umsetzung der Anti- Armutsstrategie stehen derzeit noch am Anfang. 70. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Wurde von der Bundesregierung – bezugnehmend auf die anstehenden Reformen im Gesundheits- und Sozialbereich – eine ressortübergreifende kumulative Belastungsprüfung durchgeführt, inwieweit für Bürger eine Gesamtbelastung entsteht, wenn durch Reformen, Sparzwänge, Beitragserhöhungen, Eigenanteilserhöhungen, Auflagen- Verschärfungen und Zugangsbeschränkungen bei ein und demselben Menschen mehrere Stress- Treiber gleichzeitig zusammentreffen, und wurde im Vorfeld untersucht, wie viele Menschen gleichzeitig Grundsicherung, Erwerbsminderungsrente, Eingliederungshilfe und Leistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung beziehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 25. Juni 2026 Die jeweiligen Problemstellungen, Zielsetzungen und Auswirkungen der einzelnen Reformvorhaben werden in den zugrundeliegenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung ausführlich beschrieben. Auch der finanzielle Aufwand, den Betroffene und Institutionen tragen, wird in den Gesetzentwürfen umfassend dargelegt. Angaben zum gleichzeitigen Bezug der in der Fragestellung genannten Sozialleistungen bzw. Leistungen der Sozialversicherungszweige lassen sich weitestgehend aus den vorliegenden Statistiken entnehmen. Ende des Jahres 2025 bezogen 1.283.860 Personen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Hiervon bezogen 170.760 Personen gesetzliche Erwerbsminderungsrenten und 101.020 Personen Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII. Am Ende des Jahres 2024 (Daten für 2025 liegen noch nicht vor) bezogen 873.200 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Hiervon bezogen 191.005 Personen gleichzeitig Leistungen nach dem SGB XII und 138.770 Personen gleichzeitig Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Ein gleichzeitiger Bezug von Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII wird in der amtlichen Statistik nicht erhoben. 71. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von „Schäden durch Hitze und Sonnenlicht“ (T67) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2025 (bitte nach Geschlecht differenzieren), und wie lautet der Stand der bereits seit mindestens einem Jahr geplanten Überarbeitung der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Raumtemperaturen“ (ASR A3.5) des beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichteten Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 21/664)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 25. Juni 2026 Die erfragten Zahlen liegen in der Jahresstatistik der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Bereich Krankengeld – KG8 – vor und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Arbeitsunfähigkeitstage bei T67 – Schäden durch Hitze und Sonnenlicht Jahr männlich weiblich 2015 34.445 17.211 2016 23.581 11.427 2017 26.853 13.639 2018 52.851 28.573 2019 48.995 24.946 2020 27.021 13.412 2021 21.423 10.933 2022 48.867 22.303 2023 63.145 29.577 2024 43.918 20.781 Die Werte für 2025 liegen frühestens im November 2026 vor. Die Regeln für Arbeitsstätten, die Maßnahmen zum Hitzeschutz der Beschäftigten konkretisieren (ASR A3.5 „Raumtemperatur“, ASR A3.6 „Lüftung“), werden überarbeitet und ergänzt. Aufgrund der Neuberufung der Mitglieder des Ausschusses für Arbeitsschutz im Jahr 2026 werden die Arbeiten nun weitergeführt. 72. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung des Eckpunktepapiers vom 5. November 2025 zur Einrichtung der angekündigten Work-and-Stay-Agentur unternommen, und wann werden weitere konkrete Schritte mit Zeitplanung und Meilensteinen vorgelegt, nachdem die angekündigte zügige Vorbereitung und Abstimmung nunmehr seit sieben Monaten andauert (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/D E/Fachkraeftestrategie/eckpunkte-work-stay.pdf ?__blob=publicationFile&v=3)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 23. Juni 2026 Zur Umsetzung der am 5. November 2025 beschlossenen Eckpunkte zum Aufbau einer Work-and-Stay-Agentur (WSA) für Fachkräfteeinwanderung hat die Bundesregierung eine ressortübergreifende. Steuerungsgruppe gegründet, die in fünf thematischen Clustern die weitere Ausarbeitung der WSA vornimmt. Zunächst wurde in den Clustern eine Bestandsaufnahme der bestehenden IT-Infrastruktur, Prozesse und Angebote sowie eine Konkretisierung der Ziele in den einzelnen Bereichen vorgenommen. Auf Basis dieser Arbeiten erfolgt nun eine Feststellung der konkreten IT-technischen Bedarfe zur Schaffung eines zentralen Zugangsportals und einer IT-Plattformstruktur mit Anbindung aller beteiligten Akteure. Zur in den Eckpunkten noch offenen Frage, ob eine Verschiebung und Zentralisierung von Zuständigkeiten von den Ländern auf den Bund zur Erreichung der mit der WSA verbundenen Ziele erforderlich ist, wurde ein Beteiligungsprozess mit Ländern und Verbänden Ende Januar 2026 abgeschlossen. Die Bundesregierung wird hierzu absehbar eine Entscheidung treffen. 73. Abgeordnete Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Frauen rund 60 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten stellen und damit überproportional von den Altersarmutsrisiken des Minijob-Systems betroffen sind, und plant sie konkrete Schritte, um die mögliche strukturelle Benachteiligung von Frauen durch das Minijob- System zu reduzieren, und wenn ja, welche? 74. Abgeordnete Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilt die Bundesregierung die mir zugetragene Einschätzung, dass die Tatsache, dass sich rund 80 Prozent der gewerblichen Minijobberinnen und Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, ein strukturelles Risiko für die Altersabsicherung dieser Personen darstellt, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen über die einmalige Rücktrittsmöglichkeit ab Juli 2026 hinaus plant sie, um diesem Risiko zu begegnen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 23. Juni 2026 Die Fragen 73 und 74 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Minijobs nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse dienen und vielmehr die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefördert werden sollte. Aus einer ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung kann keine ausreichende eigenständige Altersvorsorge erwachsen. Sie bewertet es daher positiv, dass sowohl die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten als auch der Frauenanteil an der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung zurückgeht. Die ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigung ist im Zeitraum von Juni 2016 bis Juni 2025 um rund 0,7 Millionen zurückgegangen (rund 4,2 Millionen Juni 2025 gegenüber rund 4,9 Millionen Juni 2016). Der Frauenanteil an der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung ist dabei von 63 Prozent auf 58 Prozent gesunken. Im selben Zeitraum ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um rund 3,4 Millionen gestiegen. Hinsichtlich der Möglichkeit für geringfügig entlohnt Beschäftigte, sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung zu befreien, ist zu beachten, dass sich die Betroffenen durch das Erfordernis, einen entsprechenden Befreiungsantrag zu stellen, regelmäßig vorher eigenverantwortlich mit der Frage befassen, ob sie den Versicherungsschutz der Rentenversicherung aufgeben möchten, um den vergleichsweise geringen Eigenanteil am Rentenversicherungsbeitrag zu sparen. Die Empfehlungen der unabhängigen Alterssicherungskommission für eine Rentenreform beinhalten auch einen Vorschlag zu Minijobs. Die Bundesregierung wird die Empfehlungen der Alterssicherungskommission nun prüfen. 75. Abgeordnete Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Werden aktuell Rechtsverordnungen auf Grundlage des Bundestariftreuegesetzes erarbeitet oder in den kommenden Monaten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplant, und wenn ja, welche konkret? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 23. Juni 2026 Auf Grundlage des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aktuell drei Verordnungen, die der Umsetzung des Gesetzes dienen: – Nach § 6 Absatz 4 BTTG kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die näheren Einzelheiten zur Clearingstelle einschließlich der Errichtung der Clearingstelle, der Bestellung ihrer Mitglieder und der Beschlussfassung durch die Clearingstelle regeln. – Nach § 8 Absatz 6 BTTG kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die näheren Einzelheiten in Bezug auf die Organisation, die Aufgaben, die Art und Weise der Durchführung der Kontrollen und die vertraglich durch die Bundesauftraggeber zu vereinbarenden Kontrollrechte der Prüfstelle Bundestariftreue regeln. – Nach § 10 Absatz 3 BTTG kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates näher bestimmen, welche Anforderungen an die Eignung eines Zertifikates nach § 10 Absatz 1 BTTG zu stellen sind und wie das Verfahren zur Ausstellung des Zertifikats durchzuführen ist. Rechtsverordnungen nach § 5 BTTG, die auf Antrag einer Tarifvertragspartei vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden können, werden aktuell noch nicht erarbeitet. Ein entsprechender Antrag einer Tarifvertragspartei liegt zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage noch nicht vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht jedoch davon aus, dass in Kürze Anträge gestellt werden, auf deren Grundlage ein Verordnungsverfahren nach § 5 BTTG eingeleitet werden kann. 76. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie viele arbeitsfähige, nicht erwerbstätige und nicht mehr schulpflichtige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder einer sachgleichen Kategorie wurden im Jahr 2025 in Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG eingesetzt, und wie viele Leistungskürzungen wegen unbegründeter Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG wurden im Jahr 2025 verhängt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 22. Juni 2026 Im Laufe des Jahres 2024 haben nach Angaben des Statistischen Bundesamts 13.890 Personen eine Arbeitsgelegenheit nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes wahrgenommen. Für das Berichtsjahr 2025 liegen noch keine Daten vor. Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüsse werden von der Asylbewerberleistungsstatistik nicht erfasst. 77. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie viele Fälle von Sozialleistungsmissbrauch wurden im Jahr 2025 durch die Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitsagenturen und die Jobcenter insgesamt aufgedeckt, und wie hoch war der insgesamt festgestellte finanzielle Schaden aus diesen Fällen (bitte nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit der überführten Personen aufteilen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 25. Juni 2026 Die als gemeinsame Einrichtungen (gE) organisierten Jobcenter stellten im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) im Jahr 2025 rund 110.000 Fälle von Leistungsmissbrauch oder Verdacht auf Leistungsmissbrauch fest. Die dadurch überzahlten Leistungen beliefen sich auf rund 123 Mio. Euro. Diese Fallzahlen und Überzahlungshöhen beziehen sich auf operative Daten der Bundesagentur für Arbeit und auf die 300 gE. Die 104 als zugelassene kommunale Träger organisierten Jobcenter fallen unter die Aufsicht der Länder. Daten hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. Eine Aufteilung der Fallzahlen nach Staatsangehörigkeiten ist nicht möglich. Im Jahr 2025 wurden durch die Agenturen für Arbeit im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) rund 154.000 neue Verfahren wegen des Verdachts auf eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Zusammenhang mit unrechtmäßigem Leistungsbezug neu eingeleitet. Insgesamt wurden Beträge in Höhe von rund 138 Mio. Euro überzahlt, wovon rund 118 Mio. Euro auf Arbeitslosengeld entfielen. Auch hier handelt es sich um operative Daten, eine Aufteilung nach Staatsangehörigkeiten ist ebenfalls nicht möglich. 78. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer und unmittelbar ausreisepflichtige Ausländer erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (bitte für beide Kategorien die Gesamtzahl und die zehn häufigsten Nationalitäten der Bezieher angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 26. Juni 2026 Der in der Fragestellung beschriebene Personenkreis ist nicht leistungsberechtigt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und erhält daher keine Leistungen nach dem SGB II. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 79. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zieht die Bundesregierung mit Blick auf die digitale Souveränität Europas Konsequenzen aus der Entscheidung der US-Regierung, Anthropic per Notanordnung die Bereitstellung seiner fortschrittlichsten Modelle Fable 5 und Mythos 5 für ausländische Staatsangehörige zu untersagen, und wenn ja, welche, und wird sie eine sofortige Abhängigkeitsprüfung hinsichtlich der Nutzung außereuropäischer KI in Behörden und kritischen Infrastrukturen veranlassen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 22. Juni 2026 Die Bundesregierung nimmt die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz, insbesondere bei fortgeschrittenen KI-Modellen, sehr aufmerksam zur Kenntnis und begleitet sie mit hoher Priorität. Die Gründung eines KI-Sicherheitsinstituts (wie vom Nationalen Sicherheitsrat am 8. Juni 2026 beschlossen) dient der Bündelung von Fähigkeiten zur Bewertung fortschrittlicher KI-Modelle und stärkt die Fähigkeiten, technologische Entwicklungssprünge selbst einschätzen und Vorsorge treffen zu können. Hierdurch öffnet Deutschland auch international zusätzliche Gesprächskanäle – gegenüber der Tech-Industrie wie auch gegenüber der Wissenschaft und den KI-Instituten unserer Partnerländer. Die Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas ist eines der Kernanliegen der Bundesregierung. Ziel ist es, einseitige Abhängigkeiten aus Sicht Deutschlands und Europas zu reduzieren bzw. im Idealfall gänzlich zu vermeiden. Hierfür baut sie eigene Kapazitäten auf und initiiert bzw. verfestigt Partnerschaften mit vertrauenswürdigen internationalen Partnern. Auf EU-Ebene liegt mit dem Cloud and AI Development Act (CADA) jetzt ein Gesetzentwurf vor, dessen zentrale Zielstellung der Aufbau von Fähigkeiten und Rechenkapazitäten und der Abbau von Abhängigkeiten im Bereich KI und Cloud ist. Die Bundesregierung wird die Verhandlungen konstruktiv begleiten. Mit der zentralen KI-Plattform der Bundesverwaltung KIPITZ adressiert die Bundesverwaltung gezielt Anforderungen an digitale Souveränität. KIPITZ wird in den eigenen Rechenzentren des ITZBund betrieben und kann vertrauliche Daten bis VS-NfD verarbeiten. In KIPITZ werden Open-Source Sprachmodelle genutzt. KIPITZ ist zudem modellunabhängig entwickelt, so dass Sprachmodelle jederzeit ausgetauscht werden können. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wird KIPITZ Ländern und Kommunen über eine souveräne KI-Cloud zur Nutzung anbieten. Zur Nutzung außereuropäischer KI in kritischen Infrastrukturen liegen der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen vor. 80. Abgeordneter Ruben Rupp (AfD) Welche angekündigten Funktionen der geplanten EUDI-Wallet werden nach Einschätzung der Bundesregierung zum laufenden Entwicklungsprozess tatsächlich zum anvisierten Start im Januar 2027 für die Nutzer verfügbar sein (vgl. www.gole m.de/news/karsten-wildberger-deutschlands-digit ale-brieftasche-kommt-halbfertig-2606-20958 4.html), und wann ist mit einer Sicherheitsüberprüfung und anschließender Zertifizierung der deutschen Version der EUDI-Wallet durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu rechnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 23. Juni 2026 Die staatliche EUDI-Wallet wird zum Start die Identifizierungsfunktion sowie die Speicherung und Nutzung weiterer Nachweise (EAAs) anbieten und damit bereits die zentralen Anwendungsfälle anbieten. Die erforderlichen Sicherheitszertifizierungen werden durch das BSI mit dem Ziel durchgeführt, dass diese rechtzeitig zum Start der Wallet erfolgt sein werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 81. Abgeordneter Jorrit Bosch (Die Linke) Welche Gespräche hat die Leitungsebene des Bundesministeriums für Verkehr (Bundesminister, Beamtete oder Parlamentarische Staatssekretäre, Abteilungsleitungen) seit Beginn dieser Legislaturperiode mit Vertretern von Fahrschulen bzw. Fahrlehrern und entsprechenden Verbänden geführt (bitte ggf. die letzten 14 Termine nach Datum und Gesprächspartner aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 18. Juni 2026 Die Hausleitung des Bundesministeriums für Verkehr hat seit Beginn der Legislaturperiode zahlreiche Gespräche mit Vertretern von Fahrschulen bzw. Fahrlehrern und Vertretern der Branchen-Verbände geführt: Leitungsebene BMV Teilnehmer Datum 3. Stakeholderdialog „Bezahlbarer Führerschein“: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte und Staatssekretär Stefan Schnorr (gemeinsame Einladung). Teilnehmerkreis der Verbände: ACE; ADAC; BAGFA; BDFU; BDV; BVF; DEKRA; Deutsche Fahrlehrer-Akademie; DVR; German Road Safety Council; IDF; MOVING; TÜV- Verband. 08.05.2026 Parlamentarischer Staatssekretär Ulrich Lange Gespräch mit Fahrschule Lauingen + Gundelfingen; Kv Bayer. Fahrlehrer-Verband Kv Dillingen 30.04.2026 Parlamentarischer Staatssekretär Ulrich Lange Gespräch mit einem Fahrlehrer 11.03.2026 Bundeminister Patrick Schnieder Gespräch mit sechs Fahrschulen 09.03.2026 Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte Gespräch mit dem BAGFA e. V. 02.03.2026 Parlamentarischer Staatssekretär Ulrich Lange LGV, MdB Dr. Weisgerber, MdB Dr. Düber + div. Fahrlehrer 21.01.2026 Bundeminister Patrick Schnieder Telefonat mit einer Fahrschule 05.01.2026 Parlamentarischer Staatssekretär Ulrich Lange Bayerischer Fahrlehrerverband 15.12.2025 Leitungsebene BMV Teilnehmer Datum Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte Gespräch bei der WKO mit Bus-, Logistik- und Fahrschulsparte 20.11.2025 Bundeminister Patrick Schnieder Teilnahme am 10. Deutschen Fahrlehrerkongress. 14.11.2025 Bundeminister Patrick Schnieder Besuch einer Fahrschule 08.11.2025 Parlamentarischer Staatssekretär Ulrich Lange Besuch einer Fahrschule 28.10.2025 Grußwort anlässlich der Mitgliederversammlung des Thüringer Fahrlehrerverbandes: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte Mitglieder des Thüringer Fahrlehrerverbandes 24.10.2025 2. Stakeholder-Dialog „Bezahlbarer Führerschein“: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte und Staatssekretär Stefan Schnorr (gemeinsame Einladung). Teilnehmerkreis der Verbände: ACE; ADAC; BAGFA; BDFU; BVF; DEKR; IDF; MOVING; TÜV-Verband e. V.; VIFD - 16.10.2025 Am 21. Juli 2025 fand bereits der erste Stakeholder-Dialog „Bezahlbarer Führerschein im Bundesministerium für Verkehr“ mit Verbänden und Fahrschulen statt auf gemeinsame Einladung vom Parlamentarischen Staatssekretär Christian Hirte und Staatssekretär Stefan Schnorr. 82. Abgeordneter Jorrit Bosch (Die Linke) Welche konkreten Schritte (bitte Zeitpunkt des jeweils angestrebten Abschlusses angeben) unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung der Aussage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „(d)ie vorbereitenden Arbeiten laufen weiter“, bezogen auf den Bundesverkehrswegeplan, an dessen Verfahren zu seiner Aufstellung und Überprüfung man festhalten wolle? 83. Abgeordneter Jorrit Bosch (Die Linke) Welchen Zielhorizont gibt es für die Fertigstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplanes, und soll es vor dem Hintergrund, dass in dieser Legislaturperiode laut des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD kein neuer Bundesverkehrswegeplan erarbeitet werden soll, eine weitere Bedarfsplanüberprüfung geben (bitte jeweils begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 22. Juni 2026 Die Fragen 82 und 83 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode beschlossen, am bestehenden Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 und den Verfahren zu seiner Aufstellung und Überprüfung festzuhalten. Das bedeutet, dass das Bundesministerium für Verkehr in dieser Legislaturperiode die Durchführung einer in den gemäß § 4 der drei Ausbaugesetze für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße normierten Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) in die Wege leiten wird. Konkrete Aussagen zur Zeitplanung der BPÜ können derzeit nicht getroffen werden. 84. Abgeordnete Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der Zeitplan zur Errichtung von Modellregionen für autonomes Fahren im ÖPNV, und welche Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus dem Bericht der länderoffenen Projekt- Arbeitsgruppe ab, welcher auf der Verkehrsministerkonferenz in Lindau am 25./26. März 2026 vorgestellt wurde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 18. Juni 2026 Die Bundesregierung begrüßt, dass die Verkehrsministerkonferenz (VMK) in ihrer Sitzung vom 29./30. Oktober 2025 die Einsetzung einer temporären, länderoffenen Projekt-Arbeitsgruppe zum autonomen Fahren in Modellregionen beschlossen hat. Als Ergebnis hat die VMK unter TOP 4.13 ihrer Sitzung vom 25./26. März 2026 einen Beschluss gefasst, dessen Umsetzung derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt wird. Dieser Diskussion kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden. 85. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Mitarbeitende sind in den letzten fünf Jahren sowie für 2027 bei der DB InfraGO AG für das Projekt Ulm–Augsburg jeweils angestellt (bitte in Jahresscheiben angeben), und wie hoch sind die gesicherten Finanzmittel für die weitere Planung ab 2027? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 22. Juni 2026 Nach Angaben der Deutschen Bahn AG variiert die Anzahl der Mitarbeiter, die bei der DB InfraGO im Projekt Augsburg–Ulm beschäftigt sind. In der untenstehenden Tabelle ist die Anzahl der Mitarbeiter als Vollzeitäquivalent zum 30. Juni des betreffenden Jahres angegeben. 2021 2022 2023 2024 2025 2026 16 21 28 37 37 27 Mit der Parlamentarischen Befassung im Deutschen Bundestag wurden die Ergebnisse der Vorplanung (Leistungsphase 2, inhaltlich abgeschlossen in 07/2024) bestätigt. Die Finanzierung der weiteren Planungsphasen unterliegt dem Haushaltsvorbehalt; der zukünftige Personalbedarf dem weiteren Fortgang des Projektes. 86. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die Verzögerung der Generalsanierung der Bahnstrecke Berlin–Hamburg zu Mehrkosten geführt hat, und in welcher Höhe weichen die aktuell prognostizierten Gesamtkosten des Projekts vom ursprünglich veranschlagten Kostenrahmen ab (bitte die prognostizierten und die ursprünglich veranschlagten Kosten sowie die absolute und relative Differenz auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 23. Juni 2026 Die Bauverzögerungen führen nach Auskunft der DB InfraGO AG voraussichtlich zu Mehrkosten i. H. v. 247 Mio. Euro bei bisherigen Gesamtkosten von 2.467 Mio. Euro. Die aktuellen Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 2.714 Mio. Euro. 87. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von der Deutschen Bahn AG angekündigte Reduzierung beziehungsweise den Wegfall von ICE-Halten in Bochum (bitte die Zahl der täglichen Fernverkehrshalte am Bochumer Hauptbahnhof, die dadurch entfallen, angeben), und wie bewertet sie die Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der Stadt Bochum als Teil der Metropolregion Ruhr mit mehr als fünf Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf die Attraktivität des klimafreundlichen Schienenverkehrs (www.eurailpress.de/nachrichten/betrieb-services/ detail/news/ice-halte-in-grossstaedten-fallen-we g.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 26. Juni 2026 Um in der aktuell herausfordernden Lage mit eingeschränkter Netzkapazität den Betrieb zu stabilisieren, werden in Bochum ab dem 11. Juli 2026 einzelne Fernverkehrszüge vorübergehend nicht halten. In Bochum entfallen zwölf der regulär 90 Fernverkehrshalte. Mit dem dichten Alternativangebot im Nahverkehr und anderen Fernverkehrszügen gelangen Fahrgäste weiterhin schnell zum nächsten Bahnhof, wo sie in die gewünschte Verbindung umsteigen können. 88. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, um insbesondere älteren Bürgern und digital weniger versierten oder auf persönliche Unterstützung angewiesenen Reisenden nach Schließung des Reisezentrums der Deutschen Bahn AG am Bahnhof Oldenburg weiterhin eine verlässliche persönliche Beratung und Unterstützung bei der Reiseplanung sowie beim Erwerb von Fahrkarten vor Ort zu ermöglichen (bitte Zeitplanung angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 22. Juni 2026 Nach Rückmeldung der Deutschen Bahn AG (DB AG) folgt das Angebot von Beratung, Service und Verkauf u. a. der Kundennachfrage. Die Nahverkehrsumsätze der DB Vertrieb werden bereits zu 85 Prozent digital erwirtschaftet, neun von zehn Tickets im Fernverkehr werden digital über bahn.de, DB Navigator oder Partner ausgegeben. Für den Fernverkehr ist nach Angaben der DB AG ein DB Reisezentrum an weniger frequentierten Standorten wirtschaftlich nicht darstellbar. Die vertriebliche Situation für den Nahverkehr an den Bahnhöfen wird im Wesentlichen durch die Aufgabenträger der Bundesländer definiert, in Oldenburg ist dies die Landesnahverkehrsgesellschaft des Landes Niedersachsen (LNVG). Die Vorgaben der LNVG sind in den jeweiligen EU-weiten Ausschreibungen der Verkehrsnetze maßgeblich für die Ausprägung des vertrieblichen Angebots auf den Bahnstationen vor Ort. 89. Abgeordneter Wolfgang Wiehle (AfD) Wie viele der von der DB Fernverkehr AG eingesetzten Fernverkehrszüge sind von November 2025 bis einschließlich Mai 2026 nach täglichen Durchschnittszahlen a) eingeplant worden, b) ersatzlos ausgefallen, c) durch Züge anderer Baureihen für die jeweilige Fahrt ersetzt worden, d) auf einem verkürzten Laufweg geführt worden („Lieber gar nicht fahren als verspätet“, in: Süddeutsche Zeitung, 2. Juni 2026; bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 22. Juni 2026 Nach Angaben der Deutsche Bahn AG (DB AG) ergeben sich für den angesprochenen Zeitraum folgende Zahlen: Monat Geplant Ersatzlos ausgefallen Fahrten mit vollständigem Ersatz Verkürzter Laufweg November 2025 927 15 43 39 Dezember 2025 978 17 49 39 Januar 2026 930 73 71 68 Februar 2026 909 39 64 39 Monat Geplant Ersatzlos ausgefallen Fahrten mit vollständigem Ersatz Verkürzter Laufweg März 2026 880 22 65 34 April 2026 901 13 58 29 Mai 2026 893 16 59 35 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 90. Abgeordnete Violetta Bock (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung (Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter) in ihrer Antwort auf meine Mündliche Frage 9, Plenarprotokoll 21/76, mitgeteilt hat, dass eine Abschätzung der THG-Minderungswirkung erst nach Konkretisierung durch die gesetzlichen Regelungen erfolgen könne und eine solche Konkretisierung inzwischen durch die Einbringung des Gesetzentwurfs (Bundestagsdrucksache 21/6278) erfolgt ist, die THG- Minderungswirkung des Entwurfs? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 26. Juni 20

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