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Schriftliche Frage 141 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich die IT-Sicherheit der Rechenzentren der Bundesverwaltung seit dem Bericht des Bundesrechnungshofes zur Cybersicherheit entwicke…

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 141 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich die IT-Sicherheit der Rechenzentren der Bundesverwaltung seit dem Bericht des Bundesrechnungshofes zur Cybersicherheit entwicke… Frage 141 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich die IT-Sicherheit der Rechenzentren der Bundesverwaltung seit dem Bericht des Bundesrechnungshofes zur Cybersicherheit entwickelt, insbesondere mit Blick auf die Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Back-up- Systemen, und bis wann plant die Bundesregierung eine Umsetzung der im Bericht genannten Maßnahmen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 9. Juni 2026: Unter Berücksichtigung von Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sowie der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in den Rechenzentren der Bundesverwaltung eingeleitet. Eine wesentliche Rolle spielen hierbei Vorhaben im Rahmen des von CISO Bund koordinierten Programms „CyberGovSecure“, das auf eine nachhaltige Stärkung der Cyberresilienz in der Bundesverwaltung abzielt. Zwei der bereits 2026 umzusetzenden Maßnahmen des Programms betreffen das Thema „Backup & Recovery“. Dazu wird für die gesamte Bundesverwaltung der aktuelle Umsetzungsstand überprüft. Durch Wissens- und Know-How-Transfer soll die regelmäßige und nachvollziehbare Durchführung von Datensicherungen und Wiederherstellungstests sowie die Standardisierung entsprechender Verfahren weiter ausgebaut werden. Eine abschließende Bewertung der Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen wird erst nach deren vollständiger Umsetzung und Kontrolle möglich sein.

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