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Frage von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/121)

dip / rede 14.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 3. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/121) Plant die Bundesregierung eine Übertragung der Referate „CI 1: Grundsatz; Cyber- und Informationssicherheit“, „CI 2: Internationale Cybersicherheit und Cybersicherheitsforschung“ und „CI 3: Cybersicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft“ aus dem Bundesministerium des Innern in das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, und, wenn nein, warum nicht, und in welchem Bundesministerium bzw. welchen Bundesministerien liegt zukünftig der Geschäftsbereich für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers wird in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen BMI und BMDS festgelegt werden. Hinsichtlich der von der Gründung des BMDS betroffenen Behörden im Geschäftsbereich des BMI, also auch hinsichtlich des BSI, wird angestrebt, die Behörden im Geschäftsbereich des BMI zu belassen und dabei die dem BMDS zugeordneten Bereiche dessen Fachaufsicht zu unterstellen. So soll die vollständige und ununterbrochene Arbeitsfähigkeit der Behörden trotz neuer ministerieller Zuständigkeiten gewahrt bleiben – ein bekanntes und bewährtes Vorgehen, das regelmäßig bei Aufgabenübertragungen zwischen verschiedenen Ressorts Anwendung findet. Der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen BMI und BMDS bleibt jedoch abzuwarten.

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