Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6457
21. Wahlperiode 12.06.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 8. Juni 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 75, 76
Arndt, Michael, Dr.
(Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166, 167, 168, 181
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 103
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 88
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 18
Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 148
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . 107, 108
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 149, 150
Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 127
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . 20, 21, 22, 23, 24
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 61, 62
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 26, 78, 79, 80, 141
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 63, 64
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Abgeordnete Nummer
der Frage
Fehre, Micha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
Gläser, Ronald (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9, 115
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Gumnior, Lena, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 110, 111, 116
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 129, 151, 164
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34, 183
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 35
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37, 38
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 142, 143
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 39
Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131, 132, 133
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153, 154
Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 81
Abgeordnete Nummer
der Frage
Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . 144, 145, 146, 155
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 66, 184
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 117, 118, 119
Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 134, 135
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . 42, 67, 68, 120, 136
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 179, 180
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11, 12, 43
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 92
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 104, 105, 157
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . 44, 45, 46, 47
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 83
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . 185
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Nouripour, Omid
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 69, 93
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 159
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 51
Abgeordnete Nummer
der Frage
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 70
Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 122
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 72, 138, 139, 170
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 147
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 94, 95, 96
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 15, 171
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 186
Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 55, 85, 86, 140
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 160, 161
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 16, 106
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 97, 98, 99
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . 56, 57, 100
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . 58, 124, 125, 126
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 17
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 101, 102, 162
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Vriesema, Mayra
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 113, 114
Wagener, Niklas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 175, 176, 177
Drucksache 21/6457 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Brandner, Stephan
(AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12, 13, 14
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Seite
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Fehre, Micha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22
Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 22
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24, 27
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 36
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 48, 50
Gläser, Ronald (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/6457
Seite
Nouripour, Omid
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 60, 61
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 63
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 67
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Nouripour, Omid
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 72, 73
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 74, 75
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Seite
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 78
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 78, 79
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 80, 81
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Gumnior, Lena, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Vriesema, Mayra
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 83, 84
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Gumnior, Lena, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 86, 87
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 90
Drucksache 21/6457 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94, 95
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 96, 97
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 102, 103
Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 104, 105
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 106
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106, 107
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109, 110
Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Seite
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Wagener, Niklas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 116, 117
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122, 123
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/6457
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Seite
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . 129
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Drucksache 21/6457 – VI – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Ist der Bund durch finanzielle Förderung durch
die Kulturstiftung des Bundes oder auf andere
Weise in Form von Projekt- oder
Einzelproduktionsförderungen an der Ausrichtung der
Ruhrtriennale oder einzelner Aufführungen im Rahmen
des Programms (vgl. www.ruhrtriennale.de/de/pro
gramm) beteiligt, und wenn ja, fördert der Bund
insbesondere die Performance „Balkan Erotic
Epic“ von Marina Abramović in der Kraftzentrale
im Landschaftspark Duisburg-Nord, und wenn ja,
in welchem Umfang?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 9. Juni 2026
Die Ruhrtriennale erhält keine Förderung durch die Kulturstiftung des
Bundes oder aus dem Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien. Weder der Bund noch die Kulturstiftung des
Bundes sind an der programmatischen Ausrichtung beteiligt.
2. Abgeordneter
Dr. Anton
Hofreiter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Arten von Maßnahmen gegen die
Aktivitäten der russischen Schattenflotte sieht die
Bundesregierung im Nachgang des Beschlusses des
Nationalen Sicherheitsrates vom April 2026 vor,
der ein verschärfteres Vorgehen gegen die
russische Schattenflotte vorsieht (www.n-tv.de/ticker/
Russische-Schattenflotte-NationalerSicherheitsra
t-beschliesst-schaerferes-Vorgehen-id3073777
2.html), und zu welchem aus Gründen des
Staatswohls Angaben zu konkreten Maßnahmen
unterblieben sind (Antwort der Bundesregierung auf
meine Schriftliche Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 21/6164)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 8. Juni 2026
Zur Beantwortung Ihrer Frage wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/6164
verwiesen. Der dort begründete Sachverhalt gilt auch, soweit in diesem
Fall nicht nach spezifischen Maßnahmen, sondern nach Arten von
Maßnahmen gefragt wird.
3. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der
Bundeskanzler Friedrich Merz über die
notwendige Mehrheit im Deutschen Bundestag verfügt, um
die angekündigten Reformen durchsetzen zu
können, und wenn ja, welche Reformen möchte die
Bundesregierung vor der Sommerpause noch
verabschieden, und wenn nein, welche
Handlungsoptionen erwägt der Bundeskanzler (www.spiege
l.de/politik/deutschland/hendrik-wuest-koennte-d
er-nrw-ministerpraesiden-deutschland-flottkriege
n-a-c552bfd5-445a-45a0-9ec5-1372a2a54812)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 9. Juni 2026
Die Bundesregierung hat eine Reihe von Reformvorhaben auf den Weg
gebracht und bringt fortwährend weitere Reformvorhaben in den
Deutschen Bundestag ein. Der Bundeskanzler Friedrich Merz kann sich bei
all diesen Schritten auf eine parlamentarische Mehrheit stützen.
4. Abgeordneter
Stefan Schröder
(AfD)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
Überlegungen der Länder und
Landesmedienanstalten, im Rahmen des Digitale-Medien-
Staatsvertrags die Auffindbarkeit sogenannter
verlässlicher oder Public-Value-Medieninhalte auf
Onlineplattformen und in sozialen Medien
regulatorisch zu stärken, und liegen ihr Einschätzungen
dazu vor, ob staatlich oder staatsnah definierte
Sichtbarkeitsprivilegien für bestimmte
Nachrichtenangebote mit Artikel 5 Absatz 1 des
Grundgesetzes, dem Digital Services Act und dem
Grundsatz diskriminierungsfreier Meinungs- und
Medienvielfalt vereinbar sind, und wenn ja, wie
lauten diese?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 9. Juni 2026
Der Bundesregierung ist der Beschluss der Rundfunkkommission der
Länder vom 22. Oktober 2025 bekannt.
Zu der Frage nach der rechtlichen Vereinbarkeit staatlich oder staatsnah
definierter Sichtbarkeitsprivilegien für bestimmte Nachrichtenangebote
mit Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes, dem Digital Services Act und
dem Grundsatz diskriminierungsfreier Meinungs- und Medienvielfalt
liegen der Bundesregierung keine Einschätzungen vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
5. Abgeordneter
Jan van Aken
(Die Linke)
Ist der Eigentumsübergang des Geländes des
ehemaligen KZ-Außenlagers Halle 24 in
Ludwigsfelde, Brandenburg (Flur 3, Flurstücke 444/6, 781
und 799 je teilweise) von der bundeseigenen
Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von
Altstandorten mbH (GESA) an einen
privatwirtschaftlichen Käufer abgeschlossen (www.berline
r-zeitung.de/article/ludwigsfelde-was-wird-aus-de
m-gelaende-der-deutschlandhalle-10030344), und
wenn ja, in welcher Höhe wurden oder werden
Einnahmen durch den Verkauf erzielt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 11. Juni 2026
Der Verkauf des von Ihnen angesprochen Geländes in Ludwigsfelde,
Brandenburg (Flur 3, Flurstücke 444/6, 781, 782 und 799) ist Anfang
des Jahres notariell beurkundet worden. Seitens der Gesellschaft zur
Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA) wurde in
dem noch laufenden Verkaufsfall mit dem privatwirtschaftlichen Käufer
Stillschweigen über die Höhe des Kaufpreises vereinbart.
6. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bis wann plant die Bundesregierung, einen
Referentenentwurf für das im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD (S. 79, Z. 2562 f.)
verankerte Gesetz zur Nutzung nachrichtenloser
Konten in einem revolvierenden Fonds
vorzulegen – nachdem sie in ihrer Antwort zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/5133 eingeräumt hat, dass
sich das Vorhaben noch in der
„Konzeptionsphase“ befindet und Festlegungen „noch nicht
getroffen“ wurden –, und wie plant sie, den seit dem
27. August 2025 vorliegenden Gesetzentwurf des
Bundesrates (Bundestagsdrucksache 21/1396) als
Grundlage oder Zwischenschritt einzubeziehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 12. Juni 2026
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Bundesregierung weiterhin in
der Erarbeitung. Abschließende Aussagen zu Zeithorizont und Inhalten
können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Im Übrigen
wird, auch hinsichtlich der Berücksichtigung des Gesetzentwurfs des
Bundesrates zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes
Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener, auf die
Bundestagsdrucksache 21/5133 hingewiesen.
7. Abgeordnete
Janina Böttger
(Die Linke)
Wie viele Beamtinnen, Beamte und Beschäftigte
waren und sind nach Kenntnis der
Bundesregierung dem Amt der/des Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland zugeordnet (bitte
den Stand zum Ende der 19. und 20. Wahlperiode
und den aktuellen Stand mit dem zuständigen
Bundesministerium angeben und nach Frauen und
Männern aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 10. Juni 2026
Die Zahl der dem Amt der bzw. des Beauftragten der Bundesregierung
für Ostdeutschland fachlich zugeordneten Beschäftigten stellte sich zu
den jeweiligen Stichtagen wie folgt dar:
Wahlperiode Stichtag Zuständiges
Bundesministerium bzw.
Bundeskanzleramt
Beschäftigte
insgesamt
Frauen Männer
19. Wahlperiode 26. Oktober 2021 Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie
(BMWi)
19 6 13
20. Wahlperiode 25. März 2025 Bundeskanzleramt 42 19 23
21. Wahlperiode 01. Juni 2026 Bundesministerium
der Finanzen 38 20 18
Die Angaben beziehen sich auf die jeweils dem Arbeitsstab der bzw. des
Beauftragten fachlich zugeordneten Beschäftigten. Unterschiede
zwischen den Wahlperioden ergeben sich insbesondere aus den jeweiligen
organisatorischen Rahmenbedingungen und der Einbindung der
Funktion in die Zuständigkeitsbereiche der Bundesregierung.
8. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Welche Prüfungen (z. B. fachlicher, technischer,
wirtschaftlicher, rechtlicher und ökologischer
Natur) wurden von der Bundesregierung
beziehungsweise der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) im Zusammenhang mit der Entscheidung
über die Mehrfamilienhäuser in der August-
Ganther-Straße in Freiburg im Breisgau zugunsten
eines Ersatzneubaus anstelle einer Sanierung des
Bestands durchgeführt (z. B. hinsichtlich einer
Ökobilanzierung beziehungsweise
Lebenszyklusanalyse einschließlich grauer Emissionen, der
Berücksichtigung von Umwelt- und CO2-
Folgekosten einschließlich des zugrunde gelegten CO2-
Kostensatzes, statischer Bestandsuntersuchungen,
statischer Gutachten oder Machbarkeitsstudien
beziehungsweise der ersatzweisen Heranziehung
internen Erfahrungswissens zur Beurteilung des
baulichen Zustands, der Vereinbarkeit mit den
ökologischen Zielsetzungen des Bundes gemäß
§ 1 Absatz 1a des Gesetzes über die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie der
Beteiligung von Mieterinnen und Mietern und
Öffentlichkeit), und aus welchen Gründen wurden
einzelne Prüfungen (z. B. Gutachten oder
Beteiligungsverfahren) gegebenenfalls nicht
durchgeführt beziehungsweise aus welchen Gründen
wurde stattdessen internes Erfahrungswissen
herangezogen?
9. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Auf welche Grundlagen (z. B. Gutachten,
Prüfberichte, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen,
Stellungnahmen, Aktenvermerke oder sonstigen
Unterlagen) stützen sich die Bundesregierung
beziehungsweise die BImA – vor dem Hintergrund
öffentlich erhobener Zweifel an den
Entscheidungsgrundlagen der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) hinsichtlich der
Wohngebäude August-Ganther-Straße 5–9 in Freiburg im
Breisgau (vgl. die Darstellung von Klimaschutz
im Bundestag e. V., https://klimaschutz-im-bunde
stag.de/projekte/august-ganther-str/) – bei ihren
Entscheidungen und öffentlichen Aussagen zu
dem Vorhaben (z. B. hinsichtlich der Angaben
zum Alter und Zustand der elektrischen
Installation, etwaiger Angaben zu Mietminderungen, der
Teilnahme beziehungsweise Nichtteilnahme von
BImA-Angehörigen an öffentlichen
Podiumsveranstaltungen, der Wirtschaftlichkeit von
Sanierung und Neubau, der ökologischen
Auswirkungen der jeweiligen Handlungsoptionen sowie der
beabsichtigten Verwertungskündigungen
einschließlich ihrer tatsächlichen und rechtlichen
Grundlagen, ihrer praktischen Durchsetzung und
der Bewertung daraus resultierender finanzieller
Risiken für den Bund), und welche Bewertungen
(z. B. tatsächliche, technische, wirtschaftliche,
ökologische und rechtliche Angaben) enthalten
diese Unterlagen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 10. Juni 2026
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in
dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Die zur
Beantwortung der Fragen 8 und 9 notwendigen äußerst umfangreichen
Informationen und Sachverhalte lassen sich nicht im Rahmen der vorgesehenen
Frist aufbereiten.
10. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Unterscheidet die Bundesregierung zwischen
„neuen Informationen“ und „Erkenntnissen“ im
Zusammenhang mit dem spezifischen Monitoring
der Financial Intelligence Unit (FIU) zum
Themenkomplex „Epstein“, und wenn ja, worin
besteht dieser Unterschied?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 9. Juni 2026
Die Bundesregierung verwendet die Begriffe „Informationen“ und
„Erkenntnisse“ im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs.
11. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Wie viele Sachverhalte wurden im Rahmen des
spezifischen FIU-Monitorings zum
Themenkomplex „Epstein“ bislang einer vertieften Analyse
unterzogen, ohne dass eine Weiterleitung an
Strafverfolgungsbehörden erfolgte?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 9. Juni 2026
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, weshalb die
Antworten als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gemäß der
Verschlusssachenanweisung (VSA) eingestuft werden. Eine Kenntnisnahme
durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder mindestens nachteilig sein.1
Entsprechend den internationalen Standards der Financial Action Task
Force (FATF), den Anforderungen der Egmont Gruppe und den
europarechtlichen Vorgaben handelt die Financial Intelligence Unit (FIU)
eigenständig und ist in ihrer operativen Analyse unabhängig. Ihre
Arbeitsabläufe und Analyse schritte unterliegen strengen Sicherheits- und
Datenschutzstandards. Ein Bekanntwerden der Arbeitsweise der FIU, deren
Analysetätigkeit einer möglichen Strafverfolgung im Bereich der
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelagert ist,
wäre für die erfolgreiche Durchführung entsprechender Strafverfahren
und somit die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland mindestens nachteilig.
12. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Welche allgemeinen Schlussfolgerungen zog die
Bundesregierung aus der 150-Millionen-US-
Dollar-Sanktion der New Yorker Finanzaufsicht
gegen die Deutsche Bank AG im Zusammenhang
mit Jeffrey Epstein für die deutsche Geldwäsche-
und Finanzaufsicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 9. Juni 2026
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5804 sowie auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 9 des
Abgeordneten Max Lucks auf Bundestagsdrucksache 21/4372 wird verwiesen,
jeweils einschließlich der eingestuften und in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages hinterlegten Antwortteile.
1 Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
13. Abgeordnete
Denise Loop
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Wohnimmobilien beziehungsweise
Wohnungen befinden sich nach aktuellem Stand
im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) auf Helgoland, und wie viele
davon stehen derzeit leer (bitte hierbei auch die
wesentlichen Gründe für den Leerstand
benennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 10. Juni 2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verfügt auf
Helgoland über zehn Wohnungen. Von den Wohnungen im Bestand sind zwei
Wohnungen leerstehend. Die zwei Objekte befinden sich in einem
sanierungsbedürftigen Zustand und bedürfen einer zeitnahen und
umfassenden Instandsetzung. Für eines dieser Häuser ist eine zeitnahe
Neuvermietung vorgesehen.
14. Abgeordneter
Lukas Rehm
(AfD)
Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig
statistisch zu erfassen, wie viele der zur Abgabe einer
Einkommensteuererklärung verpflichteten
Steuerpflichtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
ihrer Abgabepflicht gemäß § 149 der
Abgabenordnung nicht nachkommen, und falls nein, aus
welchen Gründen hält sie eine solche Erfassung
nicht für erforderlich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 8. Juni 2026
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, künftig die Staatsangehörigkeit
der zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten zu erheben. Eine
entsprechende Rechtsgrundlage ist nicht vorhanden. Die Erforderlichkeit
einer gesetzlichen Regelung obliegt der Einschätzungsprärogative des
Gesetzgebers.
15. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Wie erklärt die Bundesregierung den Bürgern das
nach meiner Auffassung bestehende Paradoxon,
dass der Bundeskanzler Friedrich Merz die
gesetzliche Rente öffentlich als „Basisabsicherung“
bezeichnet, was nach meinem Verständnis einer
gewissen Abwertung gleichkommt, während der
Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil
zeitgleich plant, die nach meiner Ansicht letzte
Möglichkeit der steuerfreien privaten
Vermögensbildung zu beschneiden, indem er die einjährige
Haltefrist für Bitcoin abschaffen möchte, und gibt es
seitens der Bundesregierung Überlegungen, wie
hier ein Ausgleich geschaffen werden könnte
(www.blocktrainer.de/blog/das-ende-der-haltefris
t-bundesregierung-plant-neue-besteuerung-fuer-bi
tcoin-kryptowaehrungen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 10. Juni 2026
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 die
Alterssicherungskommission eingesetzt. Sie soll Vorschläge zur Weiterentwicklung der
Alterssicherung erarbeiten. Dazu befasst sie sich mit der zukünftigen
nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen
Rentenversicherung und der betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge. Die
Kommission soll der Bundesregierung zum Ende des zweiten Quartals
2026 ihre Vorschläge vorlegen. Ein Bezug zur angekündigten
Anpassung der Besteuerung von Kryptowerten wie Bitcoin besteht nicht.
16. Abgeordneter
Stefan Schröder
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die
Beanstandung des spanischen Rechnungshofs
bezüglich der Verwendung von Mitteln der EU-Aufbau-
und Resilienzfazilität für Pensions- bzw.
Rentenausgaben in Spanien, und wenn ja, welche, und
wird sie sich auf EU-Ebene für eine Prüfung,
Sperrung weiterer Auszahlungen oder
Rückforderung zweckwidrig verwendeter Mittel einsetzen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 9. Juni 2026
Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist für die
Auszahlung von Mitteln entscheidend, dass ein Mitgliedstaat die gesetzten
Meilensteine und Ziele des jeweiligen nationalen Aufbau- und
Resilienzplans erreicht. Die Prüfung der Erreichung der relevanten Meilensteine
und Ziele sowie die Einhaltung aller weiteren Vorgaben der ARF-
Verordnung (Verordnung (EU) 2021/241) zum Schutz der finanziellen
Interessen der Union obliegen gemäß der Verordnung der Europäischen
Kommission. Diese Vorgaben sind bisher im Rahmen aller
Zahlungsanträge Spaniens detailliert durch die Europäische Kommission geprüft
und verifiziert worden.
17. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Planungen verfolgt die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin
hinsichtlich der Liegenschaft Ermekeilkaserne in
Bonn im Hinblick auf mögliche
Zwischennutzungen der bestehenden Gebäude und Freiflächen,
und wie gestalten sich Planungen mit Blick auf
eine vollständige Sanierung der Gebäude auf dem
Gelände, etwa des Hauptgebäudes?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 10. Juni 2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant die
Entwicklung des Geländes der Ermekeilkaserne in Bonn zu einem
Wohnungsneubauvorhaben im Rahmen der Wohnraumoffensive.
Für die Nutzung der denkmalgeschützten Häuser Ermekeilstraße 27–33/
Agelanderstraße 105, einschließlich des Hauptgebäudes der ehemaligen
Ermekeilkaserne in Bonn, wird derzeit unter Berücksichtigung der
Gesamtentwicklung des Stadtquartiers eine Machbarkeitsstudie erstellt.
Gebäude, die nicht den Erhaltungsanforderungen entsprechen, werden
auf dem Gelände zurückgebaut. Derzeit ist davon auszugehen, dass eine
Fläche von ca. 16.600 m2 in eine Wohnnutzung umgewandelt werden
kann. Voraussetzung ist jedoch, dass keine dienstlichen Bedarfe des
Bundes vorhanden sind oder entstehen.
Zwei Gebäude der Liegenschaft werden derzeit durch das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Büro- und
Verwaltungsgebäude (teil-)genutzt.
Unabhängig von der Gesamtentwicklung erfolgt in enger Abstimmung
mit der unteren Denkmalbehörde der Bezirksregierung Köln die
substanzielle Ertüchtigung der denkmalgeschützten Fassade des
Hauptgebäudes Ermekeilstraße 27.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
18. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Flughäfen hat die Bundesregierung
anderen Mitgliedstaaten und der EU-Asylagentur
mitgeteilt, an die gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 3
der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055
der Kommssion vom 2. Oktober 2025 in den dort
genannten Fällen, etwa wenn die Bereitschaft von
Deutschland zum Empfang der Überstellung nicht
bestätigt wurde, Überstellungen von anderen
Mitgliedstaaten nach Deutschland durchzuführen
sind, und welche Angaben enthält die
konsolidierte Liste der EU-Asylagentur nach Artikel 23
Absatz 1 Satz 3 und Absatz 4 Satz 2 ebendieser
Durchführungsverordnung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 11. Juni 2026
Die Bundesregierung hat gemäß Artikel 23 Absatz 1 der
Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055 (AMM-DVO) folgende Flughäfen an die
Asylagentur der Europäischen Union gemeldet: Stuttgart, München,
Berlin Brandenburg, Bremen, Hamburg, Frankfurt am Main, Hannover,
Düsseldorf, Köln/Bonn, Leipzig und Dresden. Gemäß Artikel 23
Absatz 1 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055
(AMM-DVO) wurde der Flughafen Frankfurt am Main benannt.
19. Abgeordneter
Torben Braga
(AfD)
Auf welcher Rechtsgrundlage hat die
Bundespolizei am 28. Mai 2026 am Flughafen München
einem deutschen Staatsbürger die Ausreise zur
Teilnahme an einer politischen Veranstaltung in
Porto/Portugal mit der Begründung einer
angeblichen Gefährdung des Ansehens der
Bundesrepublik Deutschland untersagt – so die Darstellung
des Betroffenen (https://x.com/max_maerkl/statu
s/2059949465604112457) –, und welche
konkreten Tatsachen lagen der herangezogenen
Gefahrenprognose zugrunde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 5. Juni 2026
Die mit der Fragestellung erbetenen Auskünfte zu etwaigen durch die
Bundespolizei bei der Ausreise einer Person festgestellten die
vorgenannte Gefahr begründenden Tatsachen berühren das
Persönlichkeitsrecht Dritter. Diese Informationen können nicht weitergegeben werden,
da dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung bedeuten würde. Ob und inwieweit eine
Auskunft an den Betroffenen möglich ist, obliegt auf dessen Anfrage der
Entscheidung der zuständigen Sicherheitsbehörde im konkreten
Einzelfall.
Die einschlägigen Rechtsgrundlagen für etwaige Ausreiseuntersagungen
gegenüber deutschen Staatsangehörigen sind im Passgesetz normiert.
20. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie hoch war jeweils die Anzahl linksextremer
„Gefährder“, „relevanter Personen“ und
„gewaltorientierter Personen“ in Deutschland jeweils in
den Jahren von 2018 bis 2026 (bitte getrennt nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
Zur Entwicklung der Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen
der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links- wird auf die
folgenden Bundestagsdrucksachen verwiesen:
– für die Anzahl der Gefährder der Jahre 2018 bis 2025 auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten
Adam Balten auf Bundestagsdrucksache 21/396,
– für die Anzahl der Relevanten Personen der Jahre 2018 bis 2021 auf
die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 34 auf
Bundestagsdrucksache 20/1817,
– für die Anzahl der Relevanten Personen des Jahres 2022 auf die
Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 66 auf
Bundestagsdrucksache 20/7148,
– für die Anzahl der Relevanten Personen der Jahre 2023 und 2024 auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 des
Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 20/10127,
– für die Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen der Jahre
2025 und 2026 auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 12 des Abgeordneten Martin Hess auf
Bundestagsdrucksache 21/3685.
Für die Anzahl der als gewaltorientiert eingestuften Linksextremisten
wird auf die folgenden Bundestagsdrucksachen verwiesen:
– für die Jahre 2018 bis 2020 auf die Antwort der Bundesregierung auf
Ihre Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1817,
– für das Jahr 2021 auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre
Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 20/7148,
– für das Jahr 2022 auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre
Schriftliche Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 20/10926,
– für das Jahr 2023 auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre
Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 21/19.
Für das Jahr 2024 liegt das Personenpotenzial gewaltorientierter
Linksextremisten bei 11.200 Personen. Diese Zahl ist unter folgendem Link
veröffentlicht: www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/D
E/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-202
4.pdf?_blob=publication-File&v=4&bcsi_scan_1203b131c7cc8c72=Zy
2nKeXmwAR-WicZlVjeRHsS6CR4dAAAAvjSnng==&bcsi_scan_filen
ame=2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf%3f_blob%3dpubli
cationFile%26v%3d4.
Die Anzahl gewaltorientierter Linksextremisten für das Jahr 2025 wird
mit der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts in Kürze
veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung ist diese Zahl gemäß
Verschlusssachenanweisung (VSA) als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENST-
GEBRAUCH“ eingestuft und wird daher gesondert übermittelt.2
Da es sich um eine retrograde Erfassung handelt, kann die
Bundesregierung für das Jahr 2026 noch keine Angaben machen.
21. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie hoch war jeweils die Anzahl rechtsextremer
„Gefährder“, „relevanter Personen“ und
„gewaltorientierter Personen“ in Deutschland jeweils in
den Jahren von 2018 bis 2026 (bitte getrennt nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
Zur Entwicklung der Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen
der PMK -rechts- wird auf die folgenden Bundestagsdrucksachen
verwiesen:
– für die Jahre 2018 bis 2025 auf die Antwort der Bundesregierung auf
Ihre Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/69,
– für 2026 auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 12 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache
21/3685.
2 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Für die Anzahl der als gewaltorientiert eingestuften Rechtsextremisten
für die Jahre 2018 bis 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung
auf Ihre Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/69
verwiesen.
Für das Jahr 2024 liegt das Personenpotenzial gewaltbereiter
Rechtsextremisten bei 15.300 Personen. Diese Zahl ist unter folgendem Link
veröffentlicht: www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/D
E/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-202
4.pdf?_blob=publication-File&v=4&bcsi_scan_1203b131c7cc8c72=Zy
2nKeXmwAR-WicZlVjeRHsS6CR4dAAAAvjSnng==&bcsi_scan_filen
ame=2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf%3f_blob%3dpubli
cationFile%26v%3d4.
Die Anzahl gewaltorientierter Rechtsextremisten für das Jahr 2025 wird
mit der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts in Kürze
veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung ist diese Zahl gemäß
Verschlusssachenanweisung (VSA) als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENST-
GEBRAUCH“ eingestuft und wird daher gesondert übermittelt.3
Da es sich um eine retrograde Erfassung handelt, kann die
Bundesregierung für das Jahr 2026 noch keine Angaben machen.
22. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie hoch war jeweils die Anzahl islamistischer
„Gefährder“, „relevanter Personen“ und
„gewaltorientierter Personen“ in Deutschland jeweils in
den Jahren von 2018 bis 2026 (bitte getrennt nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
Die jeweilige Anzahl im Phänomenbereich PMK-RI der als Gefährder
und Relevanten Personen eingestuften Personen mit Stichtag 1.
Dezember des jeweiligen Jahres können der folgenden Tabelle entnommen
werden.
Jahr Gefährder Relevante Personen
2018 761 476
2019 677 518
2020 616 531
2021 554 525
2022 520 509
2023 487 505
2024 470 497
2025 444 458
06/2026 414 440
Die Höhe des gewaltorientierten islamistischen Personenpotenzials kann
dem jeweiligen Verfassungsschutzbericht (VSB) entnommen werden, in
dem dieses seit dem VSB 2024 ausgewiesen wird.
3 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
23. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie viele Gefährder mit syrischer
Staatsangehörigkeit hielten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2025
bis zum 31. Mai 2026 in Deutschland auf, und
wie viele von diesen Personen wurden in
demselben Zeitraum nach Syrien abgeschoben (bitte die
Anzahl der sich hierzulande aufhaltenden
syrischen Gefährder und die Anzahl derjenigen, die
abgeschoben wurden getrennt und nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
Die Anzahl von Gefährdern im Bereich Politisch Motivierte Kriminalität
-religiöse Ideologie- (PMK-RI) mit ausschließlich syrischer
Staatsangehörigkeit, die sich in Deutschland aufgehalten haben, stellt sich wie folgt
dar:
Am 1. Januar 2025 haben sich 54 Gefährder mit syrischer
Staatsangehörigkeit in Deutschland aufgehalten.
Am 1. Januar 2026 haben sich 54 Gefährder mit syrischer
Staatsangehörigkeit in Deutschland aufgehalten.
Am 1. Juni 2026 haben sich 48 Gefährder mit syrischer
Staatsangehörigkeit in Deutschland aufgehalten.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Mai 2026 sind der
Bundesregierung keine Abschiebungen aus dem genannten Personenkreis
bekannt. Für Rückführungen und Abschiebungen sind grundsätzlich die
jeweiligen Landesbehörden zuständig.
Durch die Arbeitsgruppe Statusrechtliche Begleitmaßnahmen (AG
Status) im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) wurden im
angegebenen Zeitraum 14 kontrollierte Ausreisen von als Gefährder
eingestuften Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Syrien
begleitet (davon im Jahr 2025 elf Personen und 2026 (bis 31. Mai 2026) drei
Personen).
24. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Nehmen der Bundeskanzler und die
Bundesminister die Amtswohnungen nach § 12 des
Bundesministergesetzes in Anspruch (bitte einzeln
auflisten), und mit welchem finanziellen Aufwand
wurden diese ggf. jeweils „besonders hergerichtet“
(vgl. www.bundestag.de/resource/blob/670136/W
D-3-209-19-pdf.pdf)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 10. Juni 2026
Die Mitglieder der Bundesregierung nehmen keine Amtswohnung nach
§ 12 des Bundesministergesetzes in Anspruch.
25. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Von welchen Zahlen bzw. Kontingenten
freiwilliger Teilnahmen an Integrationskursen
(insbesondere für Unionsangehörige und ukrainische
Geflüchtete, bitte differenzieren) geht die
Bundesregierung für welche Zeiträume im Jahr 2026 aus,
vor dem Hintergrund, dass sie nach
Presseberichten ab dem 1. Juni 2026 wieder entsprechende
Zulassungen erteilen möchte (vgl. Süddeutsche
Zeitung vom 13. Mai 2026: „Dobrindt will bei
Integrationskursen doch weniger kürzen“; bitte auch
die Zahlen nennen, die für eine entsprechende
Einschätzung/Berechnung erforderlich sind, d. h.
insbesondere zu bereits abgeflossenen und für
2026 noch zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln, zu anhängigen Anträgen und bereits
erteilten Zulassungen für Personen mit bzw. ohne
vorrangigem Integrationskurszugang nach § 44a
Absatz 1 und § 44 Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes usw., bitte so differenziert wie möglich
darstellen), und wie hat das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge über die seit Ende 2025
anhängigen Anträge auf freiwillige Kursteilnahme
entschieden (bitte die Zahl der anhängigen und
entschiedenen Anträge sowie das Ergebnis der
Entscheidungen nennen, gesondert auch für den
Zeitraum ab 1. Juni 2026)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 11. Juni 2026
Nach Einigung innerhalb der Koalition wird das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge Geflüchteten aus der Ukraine und Unionsbürgern,
die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, im Rahmen freier
Kursplätze zu Integrationskursen zulassen.
Die Bundesregierung wird hierzu für die Teilnahme an
Integrationskursen innerhalb des bestehenden Haushaltsansatzes ein Kontingent für
ukrainische Geflüchtete und Unionsbürger zur Verfügung stellen. Die
Höhe des Kontingents richtet sich nach verfügbaren Haushaltsmitteln
sowie der Anzahl der vor dem Kontingent vorrangig zu behandelnden
Anspruchsberechtigten nach § 44a Absatz 1 und § 44 Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes. Aufgrund dieser zu berücksichtigenden Parameter kann
die Höhe des Kontingents zeitlich erst nach Inkrafttreten der Änderung
der Integrationskursverordnung bestimmt werden.
Für das Haushaltsjahr 2026 stehen im Kapitel 0603 Titel 684 12 Mittel
in Höhe von rund 1.064 Mio. Euro zur Verfügung. Mit Stand 1. Juni
2026 sind davon Mittel in Höhe von insgesamt rund 367,2 Mio. Euro
abgeflossen. Damit stehen – gemessen am Haushaltsansatz – für bereits
begonnene und noch im laufenden Haushaltsjahr beginnende Kurse
Mittel in Höhe von rund 696,7 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Anzahl der im Jahr 2026 erteilten Teilnahmeberechtigungen –
differenziert nach Statusgruppen – kann der nachfolgenden Tabelle 1
entnommen werden:
Tabelle 1: Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen und
-verpflichtungen im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Mai 2026
nach Statusgruppen
Abfragestand: 8. Juni 2026, Fortschreibung; nicht mit der konsolidierten
Geschäftsstatistik vergleichbar, ohne Kurswiederholende
Status DESC Anzahl
der neuen
Teilnahmeberechtigungen
Altzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 748
Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche/
Asylbewerber (Zulassung durch BAMF)1) 889
Leistungsbezieher nach AsylbLG
(Verpflichtung durch TLA) 4.684
Leistungsbezieher nach SGB II
(Verpflichtung durch TGS)2) 24.843
Leistungsbezieher nach SGB II
(Zulassung durch TGS) 2) 42.150
Neuzuwanderer (Berechtigung durch ABH) 5.097
Neuzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 34.362
Spätaussiedler 484
Gesamtsumme 113.257
1) Auch in anderen Statusgruppen sind Asylantragsteller enthalten. Die hier ausgewertete
Personengruppe bezieht sich auf Asylantragsteller, die nach § 44 IV Absatz 2
Nummer 1 AufenthG vom Bundesamt zugelassen wurden.
2) Seit dem 1. Juli 2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer
Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine
technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in
Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen
unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine
getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen und werden unter Berechtigungen
gefasst.
Die Anzahl der seit Dezember 2025 eingegangenen Anträge auf
Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einem
Integrationskurs nach § 44 Absatz 4 des Gesetzes über den Aufenthalt,
die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im
Bundesgebiet (AufenthG) sowie deren Entscheidung kann der nachfolgenden
Tabelle 2 entnommen werden.
Tabelle 2: Anzahl der entschiedenen BAMF-Zulassungsanträge
im Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis 31. Mai 20261) nach
Entscheidung2)
Abfragestand: 8. Juni 2026, Fortschreibung; nicht mit der konsolidierten
Geschäftsstatistik vergleichbar.
Antrag – Entscheidungsgrund Anzahl
Ablehnung 45.259
Sonstige Erledigung 18
Zulassung 902
Gesamtsumme 46.179
1) Eingangsdatum.
2) Ausschlaggebend ist die jeweils jüngste Entscheidung pro Antrag.
Für den Zeitraum ab 1. Juni 2026 liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch
keine Daten vor.
26. Abgeordnete
Jeanne
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welcher Grundlage wurden die im
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung
digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit
(Bundestagsdrucksache 21/6132) auf Seite 20
ausgewiesenen Sachkosten für die „Nutzung von
IT-Produkten zum biometrischen
Internetabgleich“ – konkret 12.000 Euro jährlich für das
Bundeskriminalamt, 8.000 Euro jährlich für die
Bundespolizei sowie eine bisher nicht
abschätzbare Summe für das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge – ermittelt, und wurden hierfür bereits
Angebote kommerzieller Anbieter eingeholt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 9. Juni 2026
Die Ausgaben für die Umsetzung der Befugnisse zum biometrischen
Internetabgleich im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler
Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit wurden auf Grundlage öffentlich
verfügbarer Informationen kalkuliert. Es gab dazu keinen Austausch mit
privaten Anbietern.
27. Abgeordneter
Tobias Ebenberger
(AfD)
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die
Gefahr, dass sich Journalisten und Politiker durch
eine kritische Auseinandersetzung mit Black-
Rock, George Soros, Klaus Schwab oder Bill
Gates des Antisemitismus verdächtig machen –
vor dem Hintergrund, dass eine Broschüre des
Bundesamtes für Verfassungsschutz diese Namen
als „Chiffren für antisemitische Stereotype“ bzw.
„antisemitische Codes“ bezeichnet (www.verfass
ungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/allg
emein/2026-05-antisemitische-codes-und-chiffre
n.pdf?__blob=publicationFile&v=9)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
Gemäß seines gesetzlichen Auftrags sammelt das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) Informationen über Bestrebungen gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung und wertet diese aus. Zudem
informiert das BfV im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit mit einem breiten
Angebot im Internet sowie mit diversen Publikationen über aktuelle
Entwicklungen in seinen spezifischen Arbeitsfeldern.
Die fragegegenständliche Broschüre dient in diesem Zusammenhang in
allgemeiner Form der Sensibilisierung der verdeckten Ausdrucksformen
des Antisemitismus und richtet sich in erster Linie an Lehrkräfte und
pädagogisches Fachpersonal sowie generell an interessierte Bürgerinnen
und Bürger. Sie hat aber keinen Handreichungscharakter. Ob
tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne von § 4 Absatz 1 Satz 5 des Gesetzes über
die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des
Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz
(BVerfSchG) im von Ihnen genannten Themenbereich vorliegen, ist stets
eine Frage des jeweiligen Einzelfalls, über die unter Beachtung aller
hierfür einschlägigen Rechtsvorschriften zu entscheiden ist.
28. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen waren
nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Stichtag 31. Dezember 2025 auf Rechtsextremisten,
Reichsbürger, Selbstverwalter und Personen des
Spektrums verfassungsschutzrelevanter
Delegitimierung des Staates zugelassen (bitte nach
Personengruppen aufschlüsseln), und plant die
Bundesregierung hiergegen vorzugehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 9. Juni 2026
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren zum Stichtag 31. Dezember
2024 auf
• rechtsextremistische Personen 2.996,
• Personen des Phänomenbereichs „Reichsbürger“ und
„Selbstverwalter“ 932
und
• Personen des Spektrums „Verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“ 124
erlaubnispflichtige Schusswaffen im Nationalen Waffenregister
registriert. Zahlen für das Erhebungsjahr 2025 liegen der Bundesregierung
noch nicht vor.
Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im
Erhebungszeitraum nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem
Personenpotential des abgefragten Phänomenbereichs bzw. Spektrums
zugerechnet wurden. Sie stellen eine Zusammenfassung der in den Ländern
erhobenen Informationen dar. Der Entzug bzw. die Versagung
waffenrechtlicher Erlaubnisse liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der
Waffenbehörden der Länder.
Derzeit wird das Waffenrecht entsprechend der Festlegung des
Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD umfassend evaluiert. Diese
Evaluierung umfasst auch die Prüfung, wie noch zuverlässiger
sichergestellt werden kann, dass Extremisten nicht legal Waffen besitzen. Um
die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden bei Entzug und Versagung
waffenrechtlicher Erlaubnisse zu stärken, findet regelmäßig die durch
das Bundesministerium des Innern initiierte Bund-Länder-Tagung
„Forum Entwaffnung“ unter Beteiligung von Vertretern der
Innenministerien, Verfassungsschutzbehörden und Waffenbehörden statt.
29. Abgeordneter
Micha Fehre
(AfD)
Mit wie vielen zusätzlichen beschleunigten
Asylverfahren und wie vielen zusätzlichen vollziehbar
ausreisepflichtigen Personen aus den Staaten
Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien,
Kosovo, Marokko und Tunesien rechnet die
Bundesregierung infolge der ab dem 12. Juni 2026
geltenden EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 12. Juni 2026
Eine Prognose über die Zahl der zusätzlichen beschleunigten
Asylverfahren und zusätzlichen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen aus
den Staaten Ägypten, Bangladesch, Kolumbien, Kosovo, Indien,
Marokko und Tunesien infolge der ab dem 12. Juni 2026 geltenden EU-Liste
sicherer Herkunftsstaaten ist nicht möglich. Die Zahl der
durchzuführenden beschleunigten Asylverfahren hängt von einer Vielzahl von
Faktoren ab, insbesondere auch davon, wie sich das Migrationsgeschehen aus
den jeweils bestimmten Staaten im Nachgang ihrer Bestimmung
entwickelt. Die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen hängt
u. a. vom Ergebnis der auch bei Personen aus sicheren Herkunftsstaaten
durchzuführenden Einzelfallprüfung eines Schutzbedarfs im Rahmen
des Asylverfahrens ab.
30. Abgeordneter
Micha Fehre
(AfD)
Welche konkreten Auswirkungen erwartet die
Bundesregierung infolge der neuen EU-Liste
sicherer Herkunftsstaaten auf die Zahl tatsächlicher
Abschiebungen in die Staaten Bangladesch,
Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und
Tunesien?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 12. Juni 2026
Die ab dem 12. Juni 2026 geltende EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten
ermöglicht die Durchführung beschleunigter Verfahren und damit auch
schnellere Entscheidungen. Ziel der Bundesregierung ist es, innerhalb
der neu geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen Migration weiter
zu ordnen und eine effektive Rückführungspolitik durchzusetzen. Eine
Prognose über die Zahl zusätzlicher Rückführungen in die Staaten
Ägypten, Bangladesch, Kolumbien, Kosovo, Indien, Marokko und
Tunesien infolge der EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten ist jedoch nicht
möglich. Die Zahl tatsächlicher Rückführungen hängt von mehreren
operativen, rechtlichen sowie internationalen Faktoren ab, insbesondere
von der mittelfristigen Entwicklung des Migrationsgeschehens.
31. Abgeordneter
Hauke Finger
(AfD)
Welche allgemeinen Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dem Umstand, dass sie in
ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 52 des
Abgeordneten Sascha Lensing (Plenarprotokoll
21/79, S. 9496) selbst eine eingestufte
Übermittlung von Informationen zum Fall Epstein an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
ausgeschlossen hat?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet
der Informationsanspruch des Deutschen Bundestages eine Grenze im
Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl), das durch das
Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet
werden kann (vgl. z. B. BVerfGE 67, 100 [134 ff.]; 124, 78 [123]). Die
Bundesregierung darf eine Antwort unter Berufung auf eine Gefährdung des
Staatswohls nur dann vollständig verweigern, wenn sie in plausibler
Weise davon ausgehen durfte, dass selbst die Geheimschutzordnung des
Deutschen Bundestages keine hinreichende Gewähr für die notwendige
Geheimhaltung biete. Das Bundesverfassungsgericht weist darauf hin,
dass die Geheimschutzbestimmungen des Deutschen Bundestages die
eigene, aus der ihr anvertrauten Regierungsgewalt herrührende
Verantwortung der Bundesregierung für die Wahrung der Dienstgeheimnisse
unberührt lässt. Die Bundesregierung ist daher nicht verpflichtet,
Verschlusssachen, die Dienstgeheimnisse enthalten, dem Deutschen
Bundestag vorzulegen, wenn dieser nicht den von der Bundesregierung für
notwendig gehaltenen Geheimschutz gewährleistet (BVerfGE 147, 50,
147). Von diesem Recht hat die Bundesregierung in der in Bezug
genommenen Frage unter den dort angegebenen Gründen Gebrauch
gemacht.
32. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Wie viele Mitteilungen an Meldestellen sowie
förmliche Anzeigen wegen Tatbeständen des
14. Abschnitts des Besonderen Teils des
Strafgesetzbuches (Beleidigung) haben der
Bundeskanzler, die 17 Bundesminister, die Staatsminister
Serap Güler, Elisabeth Kaiser, Dr. Bärbel Kofler,
Natalie Pawlik und Dr. Wolfram Weimer sowie
die Parlamentarischen Staatssekretäre Michael
Brand, Sören Bartol, Kerstin Griese, Katja Mast
und Michael Schrodi seit Amtsantritt in amtlicher
Eigenschaft oder – nach Kenntnis der
Bundesregierung – als Privatperson, Parteipolitiker oder
Abgeordneter erstattet (bitte Gesamtzahl je
angefragter Person angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 5. Juni 2026
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der
Anfrage vor. Bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im
Internet des Bundeskriminalamtes (ZMI BKA) liegen keine Erkenntnisse im
Sinne der Anfrage vor.
Die ZMI BKA nimmt ausschließlich potentiell strafrechtlich relevante
Meldungen ihrer Kooperationspartner entgegen, die diesen von
Bürgerinnen und Bürgern übermittelt oder durch die Kooperationspartner
selbst erhoben wurden. Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung prüft die
ZMI BKA die von ihren Kooperationspartnern angelieferten Meldungen
hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher
Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest
und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen
Strafverfolgungsbehörden in den Ländern. Weiterhin nimmt die ZMI
BKA keine Strafanzeigen entgegen.
Eine weitergehende umfängliche Erhebung war in der zur Verfügung
stehenden Zeit nicht möglich.
33. Abgeordneter
Jochen Haug
(AfD)
Wie vielen Personen wurden an den landseitigen
deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 31. März
2026 zur Stellung eines Asylantrags die Einreise
gestattet, obwohl sie nicht über Papiere verfügten,
die zur Einreise nach Deutschland berechtigten
(bitte nach Nachbarland aufschlüsseln, aus denen
die Einreise erfolgte)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
Seit 7. Mai 2025 werden asylsuchende, nicht-vulnerable
Drittstaatsangehörige im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen zurückgewiesen. Die Anzahl der in das Inland
weitergeleiteten asylsuchenden vulnerablen Drittstaatsangehörigen, die die
Bundespolizei im Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise erfasst hat, ist
der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.
Anzahl von weitergeleiteten Personen an BAMF und
Ausländerbehörde nach Asylgesuch gegenüber der Bundespolizei
im Rahmen der unerlaubten Einreise
Grenze zu 1. März bis 31. März 2026
Belgien 3
Dänemark 0
Frankreich 25
Luxemburg 1
Niederlande 2
Polen 4
Schweiz 29
Tschechien 9
Österreich 3
Gesamt 76
Die statistischen Daten beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik
der Bundespolizei (PES). Die Daten der PES können sich aufgrund von
Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen der Qualitätssicherung
auch zukünftig geringfügig ändern.
34. Abgeordneter
Jochen Haug
(AfD)
Wie viele Personen wurden an den landseitigen
deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 30. April
2026 zurückgewiesen (bitte nach Nachbarland
aufschlüsseln, in das die Zurückweisung
erfolgte)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
Die Bundespolizei hat im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. April 2026
im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen insgesamt 2.623 Personen zurückgewiesen. Die erbetene
staatenspezifische Differenzierung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Zurückweisungen der Bundespolizei im Rahmen der
vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen
Grenze zu 1. April bis 30. April 2026
Belgien 121
Dänemark 33
Frankreich 634
Luxemburg 76
Niederlande 195
Polen 538
Schweiz 354
Tschechien 184
Österreich 488
Gesamt 2.623
Es handelt sich um vorläufige, nicht qualitätsgesicherte Zahlen eines
Sondermeldedienstes der Bundespolizei, die sich aufgrund von
Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch
zukünftig geringfügig ändern können.
35. Abgeordneter
Udo Theodor
Hemmelgarn
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung zu den geplanten
Direktflugverbindungen Syrien–Deutschland vor
dem Hintergrund der nach meiner Ansicht
drohenden Gefahr von Direktschleusungen eine
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 11. Juni 2026
Gemäß § 63 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) dürfen
Beförderungsunternehmen ausländische Staatsangehörige nur in das
Bundesgebiet befördern, wenn die beförderten Personen im Besitz eines
erforderlichen Passes und eines erforderlichen Aufenthaltstitels
(beispielsweise eines Visums) sind. Die Gefahr von „Direktschleusungen“ oder
illegaler Einreisen mit Direktflügen aus Drittstatten steht immer im
Fokus der Bundesregierung. Die unter anderem für die Bekämpfung der
Straftaten im Sinne der Fragestellung zuständigen Bundesbehörden wie
die Bundespolizei begegnen dieser Bedrohung durch
Identitätsprüfungen im Rahmen der Passkontrollen. Werden ausländische
Staatsangehörige an der Grenze zurückgewiesen, besteht gemäß § 64 Absatz 1
AufenthG eine Rückbeförderungspflicht des
Beförderungsunternehmens. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der
unerlaubten Einreisen von syrischen Staatsangehörigen nach Deutschland im
bisherigen Jahr (bis April) gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum
rückläufig ist.
36. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie schlüsseln sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die im Jahr 2025 erfassten
Gewaltdelikte in Bezug auf die Tatörtlichkeit Schwimmbad/
Badestelle auf (bitte neben der Gesamtzahl der
Gewaltdelikte auch nach dem jeweiligen Anteil
deutscher und nichtdeutscher Tatverdächtiger in
absoluten Zahlen sowie den fünf häufigsten
vertretenen Staatsangehörigkeiten in absoluten
Zahlen unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen in
absteigender Reihenfolge aufschlüsseln sowie
eine solche entsprechende Gesamtaufschlüsselung
auch für die Sexualdelikte als Unterkategorie der
Gewaltdelikte insgesamt vornehmen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 11. Juni 2026
Ihre Frage wird mit Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
für das Berichtsjahr 2025 beantwortet.
Von der Tatörtlichkeit „Schwimmbad, Badestelle“ im Sinne der PKS
sind Hallenbäder, Freibäder und sonstige Badestellen umfasst. Dazu
zählt grundsätzlich die gesamte innenliegende Infrastruktur der
Einrichtung, wie der Kassenbereich, nicht jedoch Außenbereiche wie etwa
Parkplätze.
Gewaltdelikte werden in der PKS unter dem Summenschlüssel „892000
Gewaltkriminalität“ subsumiert.
Zu der genannten Tatörtlichkeit wurden im Berichtsjahr 2025 folgende
Fall- und Tatverdächtigenzahlen für den Summenschlüssel „892000
Gewaltkriminalität“ erfasst:
Tatörtlichkeit Fälle TV TV
deutsch
TV
nicht
deutsch
Schwimmbad,
Badestelle 360 426 248 178
Der Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ umfasst die
folgenden Straftatenschlüssel:
100000 Mord § 211 des Strafgesetzbuchs (StGB)
020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB
111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im
besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177,
178 StGB
210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf
Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB
221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB
222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung
weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB
233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB
234000 Geiselnahme § 239b StGB
235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB
Die fünf Staatsangehörigkeiten mit dem höchsten Anteil an den zuvor
ausgewiesenen nicht-deutschen Tatverdächtigen (TV) sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Staatsangehörigkeit Anzahl TV
Syrien 52
Afghanistan 15
Türkei 11
Irak 9
Polen 9
Zur Beantwortung Ihrer Frage nach der Anzahl von Fällen und
Tatverdächtigen von Sexualdelikten als Unterkategorie der Gewaltkriminalität
wurde der PKS-Schlüssel 111000 „Vergewaltigung, sexuelle Nötigung
und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit
Todesfolge §§ 177, 178 StGB“, siehe Erläuterung zu Summenschlüssel
892000 oben, ausgewertet.
Zu der genannten Tatörtlichkeit wurden im Berichtsjahr 2025 folgende
Fall- und Tatverdächtigenzahlen für den PKS-Schlüssel 111000
„Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders
schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB“ erfasst:
Tatörtlichkeit Fälle TV TV
deutsch
TV
nicht
deutsch
Schwimmbad,
Badestelle 34 27 17 10
Die fünf Staatsangehörigkeiten mit dem höchsten Anteil an den zuvor
ausgewiesenen nicht-deutschen TV sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Staatsangehörigkeit Anzahl TV
Syrien 3
Kosovo 2
Türkei 2
Afghanistan 1
Armenien 1
Ukraine 1
37. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur
Entwicklung der Gewaltkriminalität und der
einfachen vorsätzlichen Körperverletzung gegen
Lehrkräfte im Jahr 2025 (bitte neben der Anzahl
auch nach dem Anteil deutscher und
nichtdeutscher Tatverdächtiger sowie den führenden zehn
nichtdeutschen Nationalitäten in absoluten Zahlen
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
Die Frage wird mit Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
für das Berichtsjahr 2025 beantwortet.
Straftaten gegen Lehrkräfte können mit den Daten der PKS unter
Zuhilfenahme der Opferspezifik ausgewiesen werden. Opferspezifika werden
zum Fall unter der Bedingung erfasst, dass die Tatmotivation in den
personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers
begründet ist oder in Beziehung dazu steht (sachlicher Zusammenhang).
Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen muss erkennen lassen, dass
die Tathandlung unter anderem oder allein durch das im Einzelfall
vorliegende Merkmal veranlasst war. Für die Opferspezifik „Lehrkräfte“
bedeutet dies, dass die Opferwerdung im Rahmen der pädagogischen
Tätigkeit des Opfers erfolgt sein muss.
Damit können jedoch nicht zugleich Schlussfolgerungen zu
Tatörtlichkeit oder zur Beziehung zwischen Opfer und der tatverdächtigen Person
oder den tatverdächtigen Personen gezogen werden.
In der PKS werden Angaben zum Opfer grundsätzlich nur bei strafbaren
Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche
Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) erfasst.
Den folgenden Auswertungen wurden der PKS-Schlüssel „224000
Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB“ und der
Summenschlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ zugrunde gelegt.
Nachfolgend sind die Zahlen der Fälle für die beiden Schlüssel im
Berichtsjahr 2025 angegeben, in denen mindestens ein Opfer mit der
Opferspezifik Lehrkraft erfasst wurde.
Fallzahlen Berichtsjahr 2025
Schlüssel
Straftaten Beschreibung Fälle
224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung
§ 223 StGB 1.042
892000* Gewaltkriminalität 436
Der Summenschlüssel 892000 Gewaltkriminalität umfasst die folgenden
Straftatenschlüssel:
010000 Mord § 211 StGB
020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB
111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im
besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177,
178 StGB
210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf
Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB
221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB
222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung
weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB
233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB
234000 Geiselnahme § 239b StGB
235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB
Nachfolgend sind die Gesamtzahl der Tatverdächtigen (TV) zu den oben
ausgewiesenen Fällen sowie die TV-Zahlen differenziert nach
Staatsangehörigkeit deutsch und nichtdeutsch ausgewiesen.
TV-Zahlen Berichtsjahr 2025
Schlüssel Beschreibung TV TV
deutsch
TV
nicht deutsch
224000 Vorsätzliche
einfache
Körperverletzung § 223 StGB 959 729 230
892000 Gewaltkriminalität 482 340 142
Der Anteil der nichtdeutschen TV an der Gesamtzahl der TV für alle
zuvor ausgewiesenen Fälle des Schlüssels 224000 „Vorsätzliche
einfache Körperverletzung § 223 des Strafgesetzbuchs (StGB)“ betrug im
Berichtsjahr 2025 24 Prozent.
Der Anteil der nichtdeutschen TV an der Gesamtzahl der TV für alle
zuvor ausgewiesenen Fälle des Summenschlüssels 892000
„Gewaltkriminalität“ betrug im Berichtsjahr 2025 29,5 Prozent.
Nachfolgend sind die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten unter den
nichtdeutschen TV für die oben ausgewiesenen Fälle des Schlüssels
„224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB“ im
Berichtsjahr 2025 aufgeführt.
TV nach Staatsangehörigkeit zu Fällen des Schlüssels 224000
TV-Staatsangehörigkeit TV
Syrien 48
Ukraine 21
Irak 17
Afghanistan 14
Russische Föderation 9
Türkei 9
Nigeria 8
Rumänien 8
Polen 7
Serbien 7
Nachfolgend sind die zehn häufigsten Nationalitäten unter den
nichtdeutschen TV für die oben ausgewiesenen Fälle des Summenschlüssels
892000 „Gewaltkriminalität“ im Berichtsjahr 2025 aufgeführt.
TV nach Staatsangehörigkeit zu Fällen des Summenschlüssels
892000
TV-Staatsangehörigkeit TV
Syrien 35
Rumänien 12
Bulgarien 11
Ukraine 8
Serbien 7
Afghanistan 6
Spanien 6
Albanien 4
Irak 4
Italien 4
Nordmazedonien 4
Russische Föderation 4
38. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie viele Mitglieder oder Unterstützer hat die
pro-iranischen Gruppe Harakat Aschab al-Jamin
al-Islamija (HAYI) in Deutschland, und wie viele
dieser Mitglieder besitzen die deutsche
Staatsangehörigkeit (www.zdfheute.de/politik/deutschla
nd/verfassungsschutz-warnung-terror-pro-iranisc
h-hayi-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor.
39. Abgeordneter
Dr. Anton
Hofreiter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus der Tatsache, dass Vertreter der
Deutschen Telekom AG (www.youtube.com/watc
h?v=BU12SSfRXDc, ab Minute 33.35), deren
Anteilseigner der Bund ist, in Brüssel gegen den
Vorschlag der EU-Kommission zum Cyber
Security Act 2.0 das Argument vortragen, welches fast
wortgleich vom chinesischen Handelsministerium
verwendet wird (https://ec.europa.eu/info/law/bett
er-regulation/have-your-say/initiatives/14578-Th
e-EU-Cybersecurity-Act/F33393498_en),
nämlich, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten im
Bereich ihrer nationalen Sicherheit durch den
Vorschlag berührt werde, vor dem Hintergrund, dass
Cybersicherheit nur eingeschränkt national
regulatorisch adressiert werden kann?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 9. Juni 2026
Die Bundesregierung hat die Frage des vermeintlichen Vertreters der
Deutschen Telekom im gegenständlichen Video zur Kenntnis
genommen. Die Beratungen der Bundesregierung zum Cybersecurity Act 2
dauern an.
40. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Inhaberinnen und Inhaber einer
Chancenkarte sind bis heute tatsächlich nach
Deutschland eingereist, und wie viele von ihnen haben im
Anschluss an die Arbeitssuche einen
Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit
(insbesondere eine Blaue Karte EU, einen Aufenthaltstitel
für Fachkräfte oder einen sonstigen
arbeitsmarktbezogenen Aufenthaltstitel) erhalten (www.tagess
chau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/
swrwas-die-chancenkarte-auslaendischen-fachkraefte
n-und-dem-arbeitsmarkt-bringt-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 8. Juni 2026
Ausweislich des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 30. April 2026
wurde insgesamt 6.812 Personen eine Aufenthaltserlaubnis im Inland als
Chancenkarte nach § 20a Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
erteilt.
Die Zahl der tatsächlich mit einem Visum nach § 20a AufenthG
Eingereisten ist allerdings höher, lässt sich aber nicht genau beziffern.
Hintergrund dessen ist, dass ein Chancenkarten-Visum in der Regel für ein
Jahr ausgestellt wird. Daher haben Chancenkarten-Visuminhaber in der
Regel keinen Grund, nach Einreise eine Chancenkarte als
Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Finden Chancenkarten-Inhaber innerhalb der
Visumgültigkeit eine Beschäftigung und beantragen einen Erwerbstitel,
wird die Tatsache der Einreise mit einem Chancenkarten-Visum auch
nachträglich nicht erfasst.
Die Anzahl der Personen, denen im Anschluss an eine im Inland erteilte
Chancenkarte eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der
Erwerbstätigkeit oder Ausbildung erteilt wurde, können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden.
Grund des Aufenthalts Anzahl Personen
Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung 257
Aufenthaltserlaubnis – Erwerbstätigkeit 1.500
Grund des
Aufenthalts
Aufenthaltstitel Anzahl
Personen
Aufenthaltserlaubnis –
Erwerbstätigkeit
nach § 18d Abs. 1 (Forscher) erteilt 24
nach § 21 Abs. 5 AufenthG (freiberufliche Tätigkeit) 43
nach § 18a AufenthG (Fachkraft mit Berufsausbildung) erteilt 45
nach § 19c Abs. 1 AufenthG (übrige
Beschäftigungssachverhalte der BeschV) 46
nach § 19c Abs. 3 AufenthG (Beschäftigung im öffentlichen
Interesse) erteilt 1
Aufenthaltserlaubnis nach § 18b (Fachkraft mit akademischer
Ausbildung) erteilt 585
Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 2b AufenthG
(Gründungsstipendium) erteilt 1
nach § 21 Abs. 1 AufenthG (selbstständige Tätigkeit
wirtschaftliches Interesse) 6
nach § 19c Abs. 4 AufenthG (Beamtenverhältnis zu einem
deutschen Dienstherrn) erteilt 1
nach § 21 Abs. 2 AufenthG (selbstständige Tätigkeit
völkerrechtliche Vergünstigung) 2
Aufenthaltserlaubnis nach § 18g Abs. 2 AufenthG
(Blaue Karte EU – IT-Spezialisten) erteilt 7
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 BeschV
(Freiwilligendienst) erteilt 4
Aufenthaltserlaubnis nach § 18g Abs. 1 Satz 1 AufenthG
(Blaue Karte EU – Regelberufe) erteilt 563
Aufenthaltserlaubnis nach § 20a Abs. 5 Satz 2 AufenthG
(Chancenkarte Verlängerung) erteilt 19
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 1 BeschV
(bestimmte Staatsangehörige) erteilt 20
Grund des
Aufenthalts
Aufenthaltstitel Anzahl
Personen
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 2 BeschV
(bestimmte Staatsangehörige) erteilt 1
Aufenthaltserlaubnis nach § 18g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG
(Blaue Karte EU – Mangelberufe) erteilt 96
Aufenthaltserlaubnis nach § 18g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AufenthG
(Blaue Karte EU – Berufsanfänger) erteilt 18
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 5 Nr. 3 bis 5 BeschV
(Wissenschaft, Forschung und Entwicklung) erteilt 1
Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Abs. 1 Nummer 2 AufenthG
(Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit) erteilt 2
Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Abs. 1 Nummer 1 AufenthG
(Arbeitsplatzsuche nach Studium in Deutschland) erteilt 9
nach § 21 Abs. 2a AufenthG (selbstständige Tätigkeit –
Absolvent inländischer Hochschule oder vormaliger Forscher) 3
Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m.
§ 22a BeschV (Beschäftigung von Pflegehilfskräften) erteilt 1
Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6
Abs. 1 Satz 3 BeschV (Beschäftigung in IT-Berufen bei
ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung) erteilt 1
Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Abs. 1 Nummer 4 AufenthG
(Arbeitsplatzsuche nach Feststellung der Gleichwertigkeit
der Berufsqualifikation oder Erteilung der
Berufsausübungserlaubnis) erteilt 1
Gesamtsumme 1.500
Wie oben bereits beschrieben betreffen die o. g. Zahlen nur Personen,
die vor Erteilung des Erwerbs- oder Ausbildungstitels eine
Aufenthaltserlaubnis als Chancenkarte im Inland erteilt bekommen haben. Die Zahl
derer, die im Anschluss an die Arbeitssuche mit dem Chancenkarten-
Visum einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit erhalten
haben, dürfte daher höher liegen als die o. g. Zahlen, kann aber nicht
genau beziffert werden.
41. Abgeordneter
Ferat Koçak
(Die Linke)
Welche Maßnahmen zur Umsetzung der
spätestens ab dem 22. Mai 2026 geltenden EU-
Richtlinie 2024/1233 vom 24. April 2024 hat die
Bundesregierung ergriffen oder noch geplant (bitte im
Einzelnen auflisten), und stimmt die
Bundesregierung insbesondere der Einschätzung zu, dass
infolge der Richtlinie gesetzgeberischer und anderer
Anpassungsbedarf mit Blick auf die deutsche
Rechtslage besteht, insbesondere mit Blick auf
Fristen einer Aufenthaltssicherung nach einem
Arbeitsplatzverlust und die Frage der
Lebensunterhaltssicherung in diesem Zeitraum bzw.
entsprechender Sozialleistungsausschlüsse und die
Abschaffung des Antrags- und
Genehmigungsverfahrens bei Arbeitgeberwechseln (keine
abschließende Auflistung, vgl. Claudius Voigt:
„Arbeitnehmer*innen ohne Schutz?“, in: Asylmagazin
12/2024, S. 424–431), und wenn ja, wie ist der
Stand etwaiger Gesetzgebungsverfahren, und
wenn nein, warum nicht (bitte nachvollziehbar
begründen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 8. Juni 2026
Soweit die Richtlinie (EU) 2024/1233 gegenüber der durch sie
aufgehobenen Richtlinie neue bzw. geänderte Aspekte hat, die aus Sicht der
Bundesregierung Umsetzungsbedarf auslösen, sollen diese mit dem
Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der
Migrationsverwaltung umgesetzt werden. Dieser befindet sich derzeit in der
parlamentarischen Beratung. Die Bundesregierung hat entsprechende
Vorschläge eingebracht. Umsetzungsbedarf besteht aus Sicht der
Bundesregierung in Bezug auf die in Artikel 11 Absatz 4 der Richtlinie
enthaltenen Regelungen zur Mindest-Restgültigkeitsdauer einer
kombinierten Erlaubnis beim Eintritt von Arbeitslosigkeit.
42. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wie vielen Personen wurde seit dem 1. Juni 2016
die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland
verweigert, und auf welcher Rechtsgrundlage
basierten die Ausreiseverweigerungen (bitte die
neun letzten Fälle nach Datum und
Rechtsgrundlage aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 9. Juni 2026
Zu etwaigen Ausreiseuntersagungen, die auf eine vorherige
Passversagung/-entziehung zurückzuführen sind, liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da die Kompetenz
für die Anordnung dieser Maßnahmen in der Zuständigkeit der
Behörden der Länder liegt. Etwaige, von Pass- oder Personalausweisbehörden
erlassene Verfügungen werden nur lokal erfasst, jedoch nicht
bundesweit.
Im Übrigen erfasst die Bundespolizei innerhalb der Polizeilichen
Eingangsstatistik keine Daten im Sinne der Fragestellung.
43. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen
nach Auffassung der Bundesregierung vorliegen,
damit Informationen zu internationalen
Ermittlungs- oder Sicherheitskooperationen selbst
gegenüber der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages nicht offenbart werden können?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 9. Juni 2026
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet
der Informationsanspruch des Deutschen Bundestages eine Grenze im
Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl), das durch das
Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet
werden kann (vgl. z. B. BVerfGE 67, 100 [134 ff.]; 124, 78 [123]). Die
Bundesregierung darf eine Antwort unter Berufung auf eine Gefährdung des
Staatswohls nur dann vollständig verweigern, wenn der Deutsche
Bundestag nicht den von der Bundesregierung für nötig gehaltenen
Geheimschutz gewährleisten kann. Die Bundesregierung muss im Rahmen einer
Abwägung zu dem Ergebnis kommen, dass trotz der vom Deutschen
Bundestag ergriffenen Geheimschutzmaßnahmen auch ein geringfügiges
Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen
werden kann; das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsinteresse also wesentlich überwiegt. Diese Prüfung und Abwägung
erfolgt jeweils einzelfallbezogen. Allgemeine Aussagen zu
Informationen bezüglich internationaler Ermittlungs- oder
Sicherheitskooperationen können daher nicht erfolgen.
44. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Wendet die Bundesregierung die von ihr so
genannte, auf Israel bezogene „sogenannte 3D-
Regel“ auch in Bezug auf Deutschland und
Doppelstandards, Delegitimierung oder
Dämonisierung in Bezug auf Deutschland an, und liegt oder
läge in der Nichtanwendung in Bezug auf
Deutschland ein Doppelstandard (www.antisemiti
smusbeauftragter.de/Webs/BAS/DE/bekaempfun
g-antisemitismus/bekaempfung-antisemitismus-n
ode.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
Nein.
Die 3D-Regel ist ein Analyseverfahren um zu bestimmen, wann Kritik
an der Politik Israels in israelbezogenen Antisemitismus umschlägt.
45. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Wie viele deutsche Linksextremisten wurden seit
dem 1. Januar 2017 insgesamt an der Ausreise aus
Deutschland gehindert, und was war der häufigste
Grund der Ausreiseuntersagung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 5. Juni 2026
Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.
46. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Gab es Fälle, in denen die Bundespolizei
beabsichtigt hat, eine Ausreiseuntersagung zu erlassen,
diese dem Betroffenen aber bewusst später
bekannt gegeben hat, als es möglich gewesen wäre,
und wenn ja, warum?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 9. Juni 2026
Etwaige Ausreiseuntersagungen der Bundespolizei sowie die damit im
Zusammenhang stehenden Form- und Durchführungsvorschriften
erfolgen stets nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Dem Bundesministerium des Innern liegen im Sinne der Fragestellung
keine weiteren Erkenntnisse vor.
47. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz jemals
eine Bestrebung gegen den Grundsatz der
Chancengleichheit der Parteien – der nach meiner
Ansicht als Teil der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung (fdGO) verstanden werden muss –
bei Bürgermeistern ausgemacht, die öffentliche
Einrichtungen (etwa Veranstaltungsräume) für
Parteiveranstaltungen trotz Rechtspflicht und
entgegen der Selbstbindung der Verwaltung
bestimmten, ihnen unliebsamen politischen Parteien
nicht zur Verfügung gestellt oder den
Nutzungsvertrag gekündigt haben oder dies versucht haben,
vor dem Hintergrund zahlreicher mir bekannter
und in den Medien dokumentierter Fälle, und
wenn nein, warum nicht, auch vor dem
Hintergrund, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz
auf seinem Instagram-Kanal selbst von der
Chancengleichheit der Parteien als Teil der fdGO
berichtet hat (https://instagram.com/p/DXYnSoo
itmQ)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gemäß § 3 Absatz 1
Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) den
gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. Gemäß § 4 Absatz 1
Satz 1 Buchstabe c BVerfSchG sind Bestrebungen gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, ziel- und
zweckgerichteten Verhaltensweisen, die darauf gerichtet sind, einen der
in § 4 Absatz 2 BVerfSchG genannten Verfassungsgrundsätze zu
beseitigen oder außer Geltung zu setzen.
Der Bundesregierung sind keine Sachverhalte bekannt, in denen mit den
in Ihrer Frage beschriebenen Mitteln Bestrebungen betrieben werden,
Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.
48. Abgeordnete
Dr. Irene Mihalic
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche aktuellen Erkenntnisse zur Aufarbeitung
des Anschlags auf die Berliner Stromversorgung
am 3. Januar 2026 hat die Bundesregierung vor
allem mit Blick auf mögliche Täterinnen und
Täter und deren Motivation und Hintergrund?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 11. Juni 2026
Der Fragegegenstand steht im Zusammenhang mit dem derzeit vom
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführten
Ermittlungsverfahren wegen des Brandanschlags auf die Berliner Stromversorgung
vom 3. Januar 2026. Auskünfte im Sinne der Fragestellung können
durch die Bundesregierung derzeit nicht erteilt werden, auch nicht in
eingestufter Form. Denn trotz der grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und
einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger
Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse
des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum
Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine Auskunft zu
Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende
Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Aus dem Prinzip
der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der
Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse
genießt.
49. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hält die Bundesregierung die bestehende
Gesetzeslage im Bundesverfassungsschutzgesetz für
ausreichend, um die vom Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) Medienberichten zufolge
erworbene Software des Herstellers ChapsVision
(www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/verfass
ungsschutz-palantir-100.html) zur automatisierten
Datenanalyse einzusetzen, oder plant die
Bundesregierung noch vor dem ersten Einsatz, eine
Befugnis für das BfV einzuführen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 5. Juni 2026
Die Bundesregierung bezieht Ihre Frage nicht auf einen bestimmten
Beschaffungsvorgang (zu solchen Beschaffungsvorgängen des BfV äußert
sie sich nicht öffentlich), sondern auf die Gesetzeslage zur
automatisierten Datenanalyse. Das BfV führt automatisierte Datenanalysen auf der
Grundlage des geltenden Rechts durch. Im Koalitionsvertrag ist eine
grundlegende Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des
Bundes für diese Wahlperiode vorgesehen. Damit wird eine neue
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das BfV
geschaffen.
50. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über die in den vergangenen Wochen und Jahren
bekanntgewordenen mutmaßlichen
Anschlagspläne durch die Islamische Republik Iran in
Deutschland und Europa vor (bitte nach Einzeltätern und
Netzwerken, die vom Regime in Teheran bezahlt
werden, differenzieren), und wie gedenkt die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihr
Verhältnis zu Iran zu überdenken?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
Von möglichen Anschlagsplanungen seitens der Islamischen Republik
Iran geht in Deutschland und Europa eine anhaltend hohe Bedrohung
aus. Die Sicherheitsbehörden warnen seit Jahren vor staatsterroristischen
Operationen, Sabotage und Spionage. Der versuchte Brandanschlag auf
eine Synagoge in Bochum im Jahr 2022 und der Verdachtsfall bezüglich
Anschlagsplanungen zum Nachteil jüdischer sowie pro-israelischer
Ziele in Berlin im Jahr 2025, der aktuell Gegenstand eines Verfahrens
vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg ist, sind
Beispiele für diese Bedrohung. Die Bundesregierung duldet weder die
Bedrohung jüdischen Lebens in Deutschland noch die Bedrohung der
iranischen Opposition durch die Islamische Republik Iran. Der Umgang mit
Iran unterliegt vor diesem Hintergrund einem fortlaufenden
sicherheitspolitischen und diplomatischen Überprüfungsprozess.
Dies hat die Bundesregierung Vertretern der Islamischen Republik Iran
kontinuierlich in multilateralen Foren sowie in bilateralen Gesprächen
deutlich gemacht, unter anderem anlässlich mehrfacher Einbestellungen
des Botschafters der Islamischen Republik Iran.
Aufgrund der gerichtlich festgestellten Beteiligung iranischer staatlicher
Stellen an dem Anschlagsversuch auf eine Synagoge in Bochum 2022
hat die Bundesregierung die Listung der Revolutionsgarden unter dem
Anti-Terrorismussanktionsregime auf EU-Ebene initiiert. Diese erfolgte
durch Ratsbeschluss am 19. Februar 2026.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Bewertung zu
dem Schluss gekommen, dass eine weitergehende Beantwortung mit
einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre und daher unterbleiben
muss. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger
Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter
dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7.
November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 f.). Danach sind nur die
Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder
die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.
Die Auflistung aller fragegegenständlicher Sachverhalte für einen in
Ihrer Frage nicht eingegrenzten Zeitraum für Deutschland und ganz
Europa wäre mit der Sichtung eines immensen Aktenbestandes verbunden.
Eine inhaltliche Auswertung der Dokumente muss händisch
vorgenommen werden. Die in elektronisch geführten Akten enthaltenen
Dokumente müssten zunächst einzeln gesichtet werden, da eine Abfrage mittels
einzelner Suchbegriffe keine vollständige Übersicht ermöglichen würde.
Der mit der händischen Suche verbundene Aufwand würde die
Ressourcen allein im Bereich der Spionageabwehr für einen nicht absehbaren
Zeitraum erheblich beanspruchen und sich unzumutbar auf die übrigen
Aufgaben auswirken.
Auch ist bei Fällen, deren Ereigniszeitraum noch nicht weit zurückliegt,
davon auszugehen, dass entsprechende polizeiliche bzw.
staatsanwaltliche Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Bundesregierung
äußert sich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren, um den Fortgang
der Ermittlungen nicht zu gefährden. Aus dem Rechtsstaats- und dem
Gewaltenteilungsprinzip folgt das Gebot, laufende Ermittlungsverfahren
nicht durch die Preisgabe einzelner Erkenntnisse zu gefährden, um so
den staatlichen Rechtsdurchsetzungsanspruch durch die hierfür
zuständigen Organe der Rechtspflege zu gewährleisten.
Zu strafrechtlichen Ermittlungen, die in Zuständigkeit der Länder
geführt werden, äußert sich die Bundesregierung schon aus
kompetenzrechtlichen Gründen nicht.
Bei Fällen, die sich, wie es die Frage formuliert, in Europa ereignet
haben, können Angaben hierzu aus Gründen des Staatswohls nicht – auch
nicht in eingestufter Form – gemacht werden. Die erbetenen Auskünfte
können aufgrund der Restriktionen der sogenannten Third-Party-Rule
nicht erteilt werden. Die Bedeutung der „Third-Party- Rule“ für die
internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das BVerfG in
seinem Beschluss vom 13. Oktober 2016 (2 BvE 2/15, Rn. 162–166)
gewürdigt. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch
von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind
geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse
enthalten, die unter Maßgabe der vertraulichen Behandlung von
ausländischen Nachrichtendiensten an die Nachrichtendienste des Bundes
weitergeleitet wurden. Eine Bekanntgabe dieser Informationen kann einen
Nachteil für das Wohl des Bundes bedeuten, da durch die Missachtung
einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich
der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit
Nachrichtendiensten anderer Staaten erschwert würden.
Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes durch die
Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
birgt das geringfügige Risiko des Bekanntwerdens, das unter keinen
Umständen hingenommen werden kann.
Die so bekannt gewordenen Informationen, die nach den Regeln der
„Third-Party-Rule“ erlangt wurden, würden als Störung der
wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätten eine schwere
Beeinträchtigung der Teilhabe des Verfassungsschutzes an dem
internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge.
Eine Freigabe durch ausländische Nachrichtendienste liegt nicht vor und
könnte auch nicht mit verhältnismäßigem Aufwand in der vorgegebenen
Frist erlangt werden. Die Bundesregierung kann nicht in allen Fällen
nachfragen, ob trotz der Vertraulichkeitszusage dennoch eine Freigabe
erfolgen kann, ohne die Glaubwürdigkeit bei den Partnern aufs Spiel zu
setzen. Die notwendige Abwägung zwischen dem
Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen
Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch eine eingestufte
Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt.
51. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung – wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt –
Maßnahmen zum Schutz geflüchteter von Gewalt
betroffener Frauen ergriffen, und wenn ja, welche,
und wenn nicht, welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung umzusetzen (bitte mit Angabe
eines Zeithorizonts)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 11. Juni 2026
Ziel der Bundesregierung ist es, den Schutz von Frauen vor Gewalt in
jeglicher Form zu verbessern und die Prävention von
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auszubauen.
Dem aktuellen Koalitionsvertrag liegt dafür ein ganzheitlicher Ansatz
zugrunde.
Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen zur Bekämpfung
sexualisierter und häuslicher Gewalt veranlasst, wie die Einführung der
elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im
Gewaltschutzgesetz.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung u. a. eine Verschärfung des
Strafrechts, um geschlechtsspezifische Morde an Frauen (Femizide)
konsequenter als Mord und nicht als Totschlag zu bestrafen.
Die Bundesregierung prüft kontinuierlich bestehende und
gegebenenfalls weitere Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt.
52. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
In wie viele Fällen hat die Bundespolizei nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020
bis 2026 deutschen Staatsangehörigen die
Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland gemäß
§ 10 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7
Absatz 1 Nummer 1 des Passgesetzes verweigert
(bitte nach Jahren aufschlüsseln und dabei die
drei häufigsten Gründe pro Jahr für die
Ausreiseverweigerungen angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 11. Juni 2026
Die Daten im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erfasst.
53. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Welche weiteren Details kann die
Bundesregierung zum Anlass und (auch ausländischen)
militärischen oder nicht-militärischen Teilnehmenden
eines „Schießtrainings“ auf dem
Truppenübungsplatz Putlos der Bundeswehr mitteilen, bei dem
am 11. Mai 2026 ein Angehöriger von
Spezialkräften der Bundespolizei tödlich verletzt wurde,
und was weiß sie über die konkrete Todesursache,
wozu die ermittelnde Polizei Lübeck sowie die
Staatsanwaltschaft nach meiner Kenntnis auch
zwei Wochen nach dem Vorfall nichts mitteilen
möchte und stattdessen auf die erste und einzige
Pressemitteilung dazu verweist (www.presseporta
l.de/blaulicht/pm/43738/6273601)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
In der Sache führt die Staatsanwaltschaft Lübeck ein
Ermittlungsverfahren. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der
Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu
erfüllen, tritt hier nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange das
Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten
Geheimhaltungsinteressen zurück. Das Interesse der Allgemeinheit an der
Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege leitet sich aus
dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.
Die Preisgabe einzelner Erkenntnisse könnte die laufenden Ermittlungen
beeinträchtigen, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt,
dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der
Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und
Strafverfolgung (vgl. dazu BVerfGE 51, 324 [343 f.]) Vorrang vor dem
Informationsinteresse hat.
54. Abgeordneter
Ruben Rupp
(AfD)
Nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung
Strafverfolgungsbehörden des Bundes (Bundespolizei,
Bundeskriminalamt und Zoll) von kommerziellen
Datenhändlern gekaufte Standortdaten deutscher
Internet- und Mobilfunknutzer, so wie es offenbar
einzelne Strafverfolgungsbehörden auf
Landesebene tun sollen (vgl. https://netzpolitik.org/2026/
daten-schwarzmarkt-deutsche-polizei-nutzt-offen
bar-rechtswidrig-databroker/), und wenn ja,
aufgrund welcher datenschutzrechtlicher Vorgaben
und/oder richterlicher Genehmigungen sowie in
welchen konkreten Ermittlungszusammenhängen
erfolgt eine mögliche Nutzung individueller
Standortdaten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 11. Juni 2026
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der
grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des
Deutschen Bundestages zu erfüllen, zu der Auffassung gelangt, dass Ihre
Frage aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter
Form – beantwortet werden kann.
Durch die Beantwortung Ihrer Frage zu konkreten Maßnahmen oder
Beschaffungen würden Einblicke auf zur Verfügung stehende
(kriminal-)polizeiliche und sonstige technische Vorgehensweisen zur
Strafverfolgung offengelegt oder Rückschlüsse darauf ermöglicht und damit die
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Strafverfolgungsbehörden
des Bundes gefährdet. Durch die Preisgabe etwaiger konkreter
Ermittlungszusammenhänge könnten Rückschlüsse auf den Kenntnisstand der
oben genannten Behörden sowie deren aktuelle
Bearbeitungsschwerpunkte gezogen werden. Täter oder potenzielle Zielpersonen könnten ihr
Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder
gar vereiteln. Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich
auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Bereich der
Strafverfolgung außerordentlich nachteilig auswirken, da unter anderem eine
eindeutige Zuordnung zu etwaigen Vorgehensweisen möglich wäre.
Eine Beantwortung könnte auch fremde staatliche Akteure dazu
verleiten, entsprechende kommerzielle Datenhändler anzugreifen, um die
jeweiligen Datenbestände im eigenen Sinne zu manipulieren.
Die erbetenen Informationen zielen im Kern auf die Offenlegung
bestimmter Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen im Bereich der
Strafverfolgung ab. Solche durch die Kooperation mit Unternehmen
nachvollziehbaren Arbeitsmethoden sind im Hinblick auf die künftige
Erfüllung des jeweiligen (gesetzlichen) Auftrags besonders schutzwürdig.
Die besondere Schutzwürdigkeit spezifischer technischer Fähigkeiten,
wie sie der Einsatz bzw. Nicht-Einsatz derartiger Angebote von
Datenhändlern nahelegt, dient der Aufrechterhaltung effektiver
Arbeitsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden des Bundes.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts
ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der
technischen Aufklärung für die Aufgabenerfüllung nicht in Betracht. Bereits
ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler
Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden. Es würde
dabei die Gefahr entstehen, dass bestehende oder in der Entwicklung
befindliche operative Fähigkeiten und Methoden aufgeklärt würden und
damit der Einsatzerfolg gefährdet würde. Auch dies könnte einen
erheblichen Nachteil für die wirksame Aufgabenerfüllung und damit für die
(Sicherheits-)Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. In
der Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts der
Abgeordneten einerseits und der staatswohlbegründeten
Geheimhaltungsinteressen andererseits muss das parlamentarische Informationsrecht daher
ausnahmsweise zurückstehen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3280
verwiesen.
55. Abgeordneter
Julian Schmidt
(AfD)
Welche noch offenen operativen, personellen und
technischen Voraussetzungen sieht die
Bundesregierung für die Anwendung der GEAS-
Rechtsakte ab Mitte 2026, z. B. mit Blick auf
Asylgrenzverfahren, Eurodac-Anbindung, Rechtsschutz,
Dolmetschen sowie die Identifikation vulnerabler
Personen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 9. Juni 2026
Mit der erfolgten Anpassung des nationalen Rechts an die der
Rechtsakte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
wurden auf Bundesebene die Voraussetzungen zur Anwendung der
neuen europäischen Regelungen geschaffen. Der überwiegende Anteil
der erforderlichen operativen, personellen und technischen
Voraussetzungen, die in Zuständigkeit des Bundes für die Anwendung der GEAS-
Reform zu treffen sind, wurden bereits geschaffen beziehungsweise
befinden sich vereinzelt noch in Umsetzung.
In Deutschland werden mit Anwendbarkeit der GEAS-Reform ab
12. Juni 2026 beschleunigte Grenzverfahren durchgeführt und die
Kapazitäten sukzessiv weiter ausgebaut bis zur vorgegebenen
Unterbringungskapazität von 374 Plätzen. Die Etablierung dieser Grenzverfahren
in Deutschland bedeutet einen großen Umsetzungsaufwand, dem sich
Bund und Länder gemeinsam stellen.
Zur Inbetriebnahme des neuen Eurodac-Systems auf Grundlage der
Verordnung (EU) 2024/1358 ab dem 12. Juni 2026 dauern technische und
operative Umsetzungsschritte auch auf EU-Ebene noch an.
Darüber hinaus befinden sich die mit der Umsetzung der GEAS-
Rechtsakte betrauten Bundesbehörden teilweise dabei, noch einzelne offene
Voraussetzungen zu schaffen. Mit Rücksicht auf die vom Grundgesetz
vorgenommene Kompetenzverteilung nimmt die Bundesregierung zu
Fragen, die Aktivitäten im Zuständigkeitsbereich der Länder betreffen,
grundsätzlich keine Stellung.
56. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber
vor, dass Menschen in Grenzregionen –
insbesondere im deutsch-dänischen Grenzland – aufgrund
der Einwahl ihrer Mobilfunkgeräte ins
benachbarte ausländische Handynetz keine Cell-Broadcast-
Warnmeldungen erhalten (vgl. www.shz.de/lokale
s/gluecksburg-angeln/artikel/kreis-sl-fl-plant-kett
e-neuer-sirenen-entlang-der-ostseekueste-5057
4724), und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, auch in Abstimmung mit dem
Königreich Dänemark, um sicherzustellen, dass
Warnmeldungen im Katastrophenfall
grenzüberschreitend und unabhängig vom jeweils genutzten
Mobilfunknetz alle sich in den betroffenen
Regionen aufhaltenden Personen erreichen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
In Deutschland werden Warnmeldungen mit dem Warnmix über
unterschiedliche Warnkanäle ausgesendet, um möglichst viele Menschen zu
erreichen. Zum Empfang einer Warnmeldung über Cell Broadcast muss
ein empfangsbereites Endgerät wie Smartphone oder Handy in einer
Funkzelle eingewählt sein, die die Meldung ausstrahlt. Ist das Endgerät
mit einer Funkzelle verbunden, in der die Meldung nicht ausgestrahlt
wird, kann das Endgerät die Meldung nicht empfangen und anzeigen.
Vor der Aussendung der Warnmeldung prüfen die
Mobilfunknetzbetreiber welche Funkzellen den ausgewählten Warnbereich am besten
abdecken um die sogenannte Überwarnung möglichst gering zu halten. Die
Funkzellen können unterschiedliche Sendereichweiten haben, die
physikalisch nicht an Gebietskörperschaften wie Kommunal-, Landes- oder
auch Bundesgrenzen gebunden sind. Es kann daher vorkommen, dass
Personen deren Endgerät in einer deutschen Funkzelle eingebucht ist,
aber sich bereits jenseits der Bundesgrenze befinden, eine Warnmeldung
erhalten. Umgekehrt ist es genauso möglich, dass Menschen innerhalb
des Warnbereichs in eine andere, z. B. auch ausländische Funkzelle
eingebucht sind und die Meldung dadurch nicht erhalten. Auf Grund dieser
Unschärfe in der Definition des Warnbereichs über Cell Broadcast und
dem geringen Informationsgehalt im Vergleich zu anderen Warnkanälen,
wird Cell Broadcast in Deutschland nicht ohne weitere Warnkanäle wie
z. B. die Warn-App NINA ausgelöst. Die Warn-App NINA erlaubt im
Vergleich dazu genau die Personen zu adressieren, die sich in einem
betroffenen Gebiet aufhalten.
57. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die
Erkenntnisse der Zentralen Stelle zur Erkennung
ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM),
etwa in Form von Monitoring-Berichten oder
Newslettern, der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen, und wenn ja, welche, und in welchem
Umfang beabsichtigt sie vor dem Hintergrund, dass
Desinformationskampagnen häufig auch deutsche
Partnerstaaten und Bündnisse betreffen, die
Zusammenarbeit und den Austausch mit
bestehenden Partnerbehörden im In- und Ausland sowie
mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zu
verstetigen und Erkenntnisse gemeinsam zu
kommunizieren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 5. Juni 2026
Es ist Aufgabe der Bundesregierung, die Demokratie und damit auch
politische Entscheidungsprozesse wie beispielsweise Wahlen vor
manipulativer und verdeckter Einflussnahme durch ausländische,
insbesondere autoritäre Staaten, zu schützen. Die Aufklärung über Methoden und
Beispiele ausländischer Informationsmanipulation stellt einen wichtigen
Beitrag zur Stärkung der Resilienz gegenüber derartigen
Einflussnahmeversuchen dar. Insofern wird es auch Aufgabe der zentralen Stelle zur
Erkennung ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM) sein, in
Abstimmung mit den zuständigen Stellen, die Maßnahmen zur
Information und Aufklärung der Bevölkerung zu intensivieren. Der Austausch
mit Partnerbehörden im In- und Ausland sowie mit
zivilgesellschaftlichen Organisationen wird Teil des Arbeitsauftrags der ZEAM sein und
wird bereits jetzt von der Projektgruppe ZEAM (PG ZEAM), die den
Aufbau der ZEAM betreibt, intensiv gepflegt. Über eine gemeinsame
Kommunikation möglicher Erkenntnisse gegenüber der Öffentlichkeit
wird dabei im Einzelfall und in Abstimmung mit den zuständigen
Ressorts zu entscheiden sein.
58. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte
Asylbewerber halten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in Deutschland auf (bitte die
Gesamtzahl sowie jeweils die Anzahl der 13
häufigsten Nationalitäten ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 10. Juni 2026
Zum Stichtag 30. April 2026 waren 1.030.864 aufhältige Personen im
Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, deren Asylantrag jemals
abgelehnt worden ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Asylablehnung im
AZR im Regelfall nicht gelöscht wird, die zugrundeliegende
Asylentscheidung daher u. U. viele Jahre zurückliegen kann und der Ausländer
zwischenzeitlich das Aufenthaltsrecht ggf. auf andere Weise erworben
haben kann. Eine im AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeutet
also nicht, dass diese Person etwa ausreisepflichtig wäre, da sich die
Personen zwischenzeitlich legal mit einem Aufenthaltstitel in
Deutschland aufhalten können.
Die dreizehn häufigsten Staatsangehörigkeiten dieser Personen können
der beigefügten Tabelle entnommen werden.
Dreizehn häufigste Staatsangehörigkeiten
für zum Stichtag 30. April 2026 aufhältige
Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde
Anzahl
Personen
Afghanistan 196.044
Türkei 106.779
Irak 75.692
Kosovo 70.929
Serbien 49.998
Syrien 39.962
Nigeria 35.832
Russische Föderation 33.349
Vietnam 28.675
Iran 25.629
Libanon 20.006
Nordmazedonien 20.570
Albanien 19.261
59. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Wie viele der seit 2010 in Deutschland
registrierten Asylbewerber haben im Zeitraum 2010 bis
2014 und im Zeitraum 2015 bis heute mindestens
eine Straftat (gemäß Polizeilicher
Kriminalstatistik) begangen (bitte jeweils nach den zehn
häufigsten Herkunftsländern aufschlüsseln), und
welche kumulative Belastung ergibt sich daraus?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 8. Juni 2026
Ihre Frage wird mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
beantwortet. Bei der PKS handelt es sich um eine polizeiliche
Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr nur die der Polizei bekannt
gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten (und erst bei Abgabe an die
Staatsanwaltschaft) erfasst werden. Informationen über
Verfahrensausgänge sind in der PKS nicht enthalten.
In der PKS werden Daten nach tatverdächtigen Asylbewerbern
differenziert seit dem Jahr 2015 erfasst.
In den nachfolgenden Tabellen sind die angefragten Daten zu
tatverdächtigen (TV) Asylbewerbern zu allen den in der PKS insgesamt
erfassten Straftaten für die Berichtsjahre 2015 bis 2025 insgesamt und
nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten aufgeführt.
Zu kumulativer Belastung liegen keine Informationen vor, eine
entsprechende Berechnung erfolgt nicht.
Berichtsjahr Anzahl TV mit Merkmal
Asylbewerber
insgesamt
2025 86.662
2024 103.557
2023 109.056
2022 85.938
2021 77.595
2020 93.335
2019 113.336
2018 133.892
2017 146.850
2016 177.968
2015 148.152
Berichtsjahr Staatsangehörigkeit Anzahl TV
mit Merkmal Asylbewerber
1 2025 Syrien 19.173
2 2025 Afghanistan 11.049
3 2025 Ukraine 7.756
4 2025 Türkei 5.465
5 2025 Irak 4.010
6 2025 Algerien 3.932
7 2025 Marokko 2.772
8 2025 Tunesien 2.387
9 2025 Iran 2.152
10 2025 Somalia 2.074
1 2024 Syrien 24.561
2 2024 Afghanistan 11.491
3 2024 Ukraine 8.313
4 2024 Türkei 6.259
5 2024 Irak 4.876
6 2024 Algerien 4.735
7 2024 Marokko 3.779
8 2024 Tunesien 3.543
9 2024 Georgien 3.195
10 2024 Iran 2.636
1 2023 Syrien 23.804
2 2023 Afghanistan 12.702
3 2023 Ukraine 9.140
4 2023 Irak 6.285
5 2023 Türkei 5.230
6 2023 Algerien 4.979
7 2023 Georgien 4.970
8 2023 Marokko 3.775
9 2023 Tunesien 3.433
10 2023 Iran 2.942
1 2022 Syrien 18.784
2 2022 Afghanistan 10.058
3 2022 Irak 6.304
4 2022 Ukraine 4.217
5 2022 Georgien 4.024
Berichtsjahr Staatsangehörigkeit Anzahl TV
mit Merkmal Asylbewerber
6 2022 Algerien 3.985
7 2022 Nigeria 2.804
8 2022 Türkei 2.778
9 2022 Marokko 2.719
10 2022 Iran 2.508
1 2021 Syrien 17.771
2 2021 Afghanistan 9.152
3 2021 Irak 6.073
4 2021 Nigeria 3.585
5 2021 Algerien 3.322
6 2021 Iran 2.782
7 2021 Marokko 2.452
8 2021 Georgien 2.405
9 2021 Somalia 2.283
10 2021 Türkei 2.112
1 2020 Syrien 20.392
2 2020 Afghanistan 11.121
3 2020 Irak 7.321
4 2020 Nigeria 4.269
5 2020 Iran 4.192
6 2020 Somalia 2.996
7 2020 Algerien 2.741
8 2020 Georgien 2.699
9 2020 Türkei 2.446
10 2020 Eritrea 2.424
1 2019 Syrien 23.497
2 2019 Afghanistan 13.874
3 2019 Irak 9.055
4 2019 Nigeria 5.870
5 2019 Iran 5.514
6 2019 Somalia 3.708
7 2019 Eritrea 3.169
8 2019 Georgien 3.043
9 2019 Türkei 2.894
10 2019 Marokko 2.744
1 2018 Syrien 27.273
2 2018 Afghanistan 16.881
3 2018 Irak 10.512
4 2018 Nigeria 6.304
5 2018 Iran 5.867
6 2018 Somalia 4.505
7 2018 Algerien 3.999
8 2018 Eritrea 3.897
9 2018 Marokko 3.874
10 2018 Georgien 3.571
1 2017 Syrien 28.979
2 2017 Afghanistan 17.692
3 2017 Irak 11.808
4 2017 Marokko 5.747
5 2017 Iran 5.664
6 2017 Algerien 5.424
7 2017 Nigeria 4.829
Berichtsjahr Staatsangehörigkeit Anzahl TV
mit Merkmal Asylbewerber
8 2017 Somalia 4.446
9 2017 Albanien 4.356
10 2017 Eritrea 4.343
1 2016 Syrien 37.924
2 2016 Afghanistan 19.679
3 2016 Irak 13.499
4 2016 Albanien 9.357
5 2016 Algerien 8.301
6 2016 Marokko 7.888
7 2016 Iran 7.086
8 2016 Serbien 6.617
9 2016 Eritrea 4.686
10 2016 Georgien 4.416
1 2015 Syrien 32.101
2 2015 Albanien 11.481
3 2015 Afghanistan 11.439
4 2015 Kosovo 8.589
5 2015 Algerien 8.423
6 2015 Serbien 8.239
7 2015 Irak 7.653
8 2015 Marokko 5.373
9 2015 Georgien 4.853
10 2015 Eritrea 4.211
60. Abgeordneter
Bastian Treuheit
(AfD)
Welche konkreten Maßnahmen zur
Instandsetzung, Modernisierung und weiteren
infrastrukturellen Entwicklung des durch die Bundespolizei
fortgesetzt grenzpolizeilich genutzten
Grenzübergangs Schirnding an der B 303 sind durch die
Bundesregierung beziehungsweise die
zuständigen Stellen des Bundes, insbesondere die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), derzeit
in Planung, beauftragt oder haushalterisch
hinterlegt (bitte hierbei auch die bestehenden
Zeitplanungen und Umsetzungszeiträume angeben), und
welche Auswirkungen hat der nach meiner
Kenntnis seit einem Rohrbruch bestehende Ausfall der
Sanitäranlagen sowie die derzeit lediglich über
provisorische Sanitärlösungen vorgesehene
Versorgung auf die gegenwärtige und künftige
Nutzung und Einsatzfähigkeit des Standorts?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 9. Juni 2026
Die seitens der Bundespolizei genutzte Kontrollstelle am Grenzübergang
Schirnding befindet sich auf einem im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) befindlichen Grundstück einer ehemals
vom Zoll genutzten Liegenschaft an der deutsch-tschechischen Grenze.
Aufgrund des zwischenzeitlich fehlenden Bundesbedarfs erfolgte bereits
vor Jahren die Freigabe der Liegenschaft zur Verwertung bzw. zum
Verkauf.
Die derzeitige Vermietung durch die BImA an die Bundespolizei erfolgt
temporär für den Zeitraum der vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen. Der Vertrag umfasst lediglich asphaltierte Flächen
und schließt Gebäude ausdrücklich aus.
Die Bundespolizei hat feste Sanitäranlagen bei der Gemeinde
Schirnding unweit der Kontrollstelle und zusätzlich mobile Sanitärkabinen
unmittelbar an der Kontrollstelle angemietet.
Die Wahrnehmung der grenzpolizeilichen Aufgaben am Standort
Schirnding ist sichergestellt.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
61. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Wie ist der Umstand, dass bislang nur sieben
Härtefallvisa nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) im Rahmen der Aussetzung des
Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
erteilt wurden, fünf davon im Rahmen
gerichtlicher Vergleiche (vgl. Antwort auf meine
Mündliche Frage 59, Plenarprotokoll 21/79, S. 9498) –
wobei unklar ist, für wie viele Fälle diese sieben
Visa stehen –, damit vereinbar, dass nach der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte „eine Ausnahmeregelung
Raum für eine individuelle Interessensabwägung
geben und nicht auf sehr begrenzte Ausnahmen
beschränkt sein sollte“, wie die
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in
einer Ausarbeitung befanden (www.bundestag.de/
resource/blob/1127046/WD-2-057-25-WD-3-074-
25.pdf, S. 13; bitte begründen), und ist das
Auswärtige Amt angesichts der extrem geringen
Erteilungszahlen dazu bereit, seine (mir
vorliegende) Weisung zur Härtefallregelung vom 23. Juli
2025, die als Verschlusssache eingestuft wurde
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der
Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/4915), zu ändern
(gegebenenfalls auch rückwirkend), auch vor dem
Hintergrund, dass das Urteil 1 C 8.21 des
Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2022 in dieser
Weisung nach meiner Auffassung falsch
interpretiert wird, weil in diesem Urteil nur deshalb von
einer höheren Schwelle in Bezug auf die
Anwendung von § 22 AufenthG die Rede war, weil
vorrangig eine positive Ermessensentscheidung im
Rahmen des damaligen § 36a AufenthG möglich
war (bitte begründen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 9. Juni 2026
Es wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 15 und 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion
Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4915 verwiesen. Die
Bundesregierung bleibt bei ihrer dort vertretenen Auffassung.
62. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Wie viele nationale Visa wurden seit dem Jahr
2023 in der deutschen Botschaft in Islamabad an
afghanische Staatsangehörige erteilt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln und zusätzlich nach den
Visa-Kategorien Familiennachzug, Studium/
Ausbildung, Erwerbstätigkeit, humanitäre Aufnahme
differenziert darstellen), und wie sind derzeit die
Wartezeiten auf einen Termin in den genannten
Visa-Kategorien?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 9. Juni 2026
Die Zahl der seit dem Jahr 2023 an der deutschen Botschaft in
Islamabad an afghanische Staatsangehörige erteilten nationalen Visa kann,
aufgeschlüsselt nach Visa-Kategorien, der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Visa-Kategorie 2023 2024 2025 2026 Gesamt
Erwerbstätigkeit 59 73 118 53 303
Familiennachzug 1.005 1.222 1.234 695 4.156
Humanitäre Aufnahme Resettlement 4.153 3.690 1.837 273 9.953
Sonstige Aufenthaltszwecke 9 24 15 4 52
Sprachkurs 77 135 123 59 394
Studium 148 134 84 52 418
Gesamt 5.451 5.278 3.411 1.136 15.276
Die Wartezeiten für einen Termin zur Visumantragstellung betragen in
allen Kategorien über 18 Monate.
63. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterstützt die Bundesregierung die Bekämpfung
der Ausbreitung des neuesten Ebola Virus, mit
dem in der Demokratischen Republik Kongo
bereits über 1.000 Menschen infiziert und
mindestens 200 daran gestorben sind, sowie in Uganda
bisher mindestens sieben Personen infiziert sind
und eine Person gestorben ist (www.tagesscha
u.de/ausland/afrika/uganda-ebola-kongo-grenze-1
00.html), und wenn ja, mit welchen finanziellen
Mitteln, und bezieht die Bundesregierung die sehr
schlechte humanitäre Situation im Osten der
Demokratischen Republik Kongo, durch die sich das
Virus sehr schnell und lange unentdeckt
ausbreiten konnte, in die Haushaltsplanung für
humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit im
Jahr 2027 ein, und wenn ja wie?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 9. Juni 2026
Die Bekämpfung der komplexen humanitären Krise in der
Demokratischen Republik Kongo gehört zu den Prioritäten der Bundesregierung in
Afrika.
Die Mittelplanungen 2027 sind noch nicht abgeschlossen. Weitere
Planungen werden insbesondere von den zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln abhängen.
Die Bundesregierung hat trotz Mittelrückgangs im Bereich der
humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit auf den Ebola-
Ausbruch umgehend reagiert.
Nachfolgend stellt die Bundesregierung ihr Engagement vollumfänglich
– auch über den unmittelbar mit dem Ausbruch der Ebola-Epidemie
zusammenhängenden Umfang hinaus – dar. Auch die über den konkreten
Kontext hinausgehenden Maßnahmen zur Pandemieprävention tragen
mittelfristig zur Unterstützung der akut betroffenen Länder bei.
Aus Mitteln der humanitären Hilfe stellt das Auswärtige Amt der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen einer Aufstockung der
laufenden afrikaweiten Förderung zur Bewältigung akuter
Gesundheitskrisen weitere 2 Mio. Euro zur Verfügung, die flexibel in der
Demokratischen Republik Kongo und weiteren betroffenen Ländern zur
Bewältigung und Eindämmung des Ebola-Ausbruchs eingesetzt werden können.
Des Weiteren stellt die Bundesregierung über das Auswärtige Amt aus
Mitteln der humanitären Hilfe dem Nothilfefonds der WHO
(Contingency Funds for Emergencies, CFE) kurzfristig 2 Mio. Euro zur Verfügung.
Der Fonds ermöglicht der WHO eine schnelle Reaktion auf globale
Gesundheitsnotlagen.
Der aus Mitteln der humanitären Hilfe in diesem Jahr mit 1 Mio. Euro
global geförderte Disaster Response Emergency Fund (DREF) der
Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
(IFRK) hat bislang mehr als 2,5 Mio. Schweizer Franken (CHF) für die
Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs in der Region ausgeschüttet.
Darüber hinaus gehört Deutschland zu den größten Gebern des
Nothilfefonds der Vereinten Nationen (Central Emergency Response Fund,
CERF), der bereits 10 Mio. US-Dollar (USD) für die Bekämpfung des
Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo zur Verfügung
gestellt hat.
Die aus Mitteln der humanitären Hilfe geförderten laufenden Projekte
mit Nichtregierungsorganisationen im Gesundheitsbereich (unter
anderem Malteser International, action medeor) in der betroffenen Region
passen ihre Aktivitäten an die neue Krise an, etwa durch Beschaffung
von Medikamenten und persönlicher Schutzausrüstung für
Gesundheitseinrichtungen, Materialien für sichere Begräbnisse, Training von
Gesundheitspersonal in der Identifizierung von Verdachtsfällen und
gemeindebasierte Sensibilisierung zum persönlichen Schutz.
Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sind
Unterstützungsmaßnahmen über bestehende Projekte angelaufen, insbesondere zur
Pandemieprävention in der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC), sowie über
die Schnell Einsetzbare Expertinnen- und Expertengruppe Gesundheit
(SEEG).
Über das PanPrep-Vorhaben, umgesetzt durch die Deutsche Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), wird aktuell Schutzausrüstung
beschafft, ein intensiver Schulungsmarathon zum sicheren Umgang mit
Ebola-Verdachtsfällen vorbereitet, die länderübergreifende Zulassung
eines möglichen Impfstoffs und spezifischer Medikamente
vorangetrieben sowie Aufklärungsarbeit über das Risiko- und
Krisenkommunikationsportal der EAC betrieben.
Über das Vorhaben zu mobilen Laboren der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) werden aktuell an mehreren Grenzübergängen in der Region
(u. a. in DR Kongo, Tansania, Ruanda, Uganda, perspektivisch Burundi,
Kenia, und Südsudan) Labore aktiviert, die schnelle Labordiagnostik
und damit mittelfristig eine effektivere Eindämmung
grenzüberschreitender Übertragungsketten ermöglichen können. Hierfür stehen durch
Umschichtung innerhalb des Vorhabens bis zu 1 Mio. Euro für Betrieb,
Material, Schulungen und Logistik zur Verfügung.
Die strukturbildende Übergangshilfe (ÜH) des Bundesministeriums für
Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) steuert in ihren Vorhaben mit
Nichtregierungsorganisationen und multilateralen Partnern die
Aktivitäten so um, dass sie auf die Krise reagieren und Ebola-Präventions-
Maßnahmen ergreifen können. Die ÜH konzentriert sich auf die östlichen
Provinzen der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere Südkivu,
Ituri und Tanganyika und arbeitet bevölkerungsnah mit lokalen
Gemeinden, um deren Resilienz zu stärken. Schwerpunkte liegen auf
Ernährungssicherung, Basisinfrastruktur zu Gesundheit und Wasser, Sanitär
und Hygiene (WASH) sowie auf Maßnahmen zur Konfliktbewältigung
und zur Förderung sozialer Kohäsion.
Mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), der
Welternährungsorganisation (FAO) und dem Welternährungsprogramm
(WFP) wird das Integrierte Resilienzprogramm (Joint Programme)
umgesetzt.
Über das Globalvorhaben „Pandemieresilienz, One Health“ (GIZ) und
dessen SEEG werden weltweit und auch in Zentral- und Ostafrika
Partnerländer dabei unterstützt, besser für die Bekämpfung von Pandemien
gewappnet zu sein, u. a. durch Trainingsmaßnahmen in den Bereichen
Laborkapazitäten, Infektionsprävention und -kontrolle und
Risikokommunikation.
Das BMZ unterstützt außerdem über multilaterale Mechanismen, zum
Beispiel den Pandemie Fund (BMZ mit dem Bundesministerium für
Gesundheit – BMG) und die Impfallianz Gavi. Der Pandemie Fund hat
kurzfristig Finanzierung in Höhe von bis zu 220,6 Mio. USD für die
Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs durch Reprogrammierung und
Schnellverfahren im Rahmen der laufenden Ausschreibungsrunde mobilisiert.
Gavi stellt bis zu 50 Mio. USD aus dem First Response Fund für den
Zugang zu möglichen Impfstoffen sowie für die Ausbruchsreaktion vor
Ort bereit.
Deutschland gehört zudem zu den größten Gebern der internationalen
Impfstoff-Initiative „Coalition for Epidemic Preparedness Innovations“
(CEPI). Die CEPI arbeitet eng mit Partnern auf der ganzen Welt
zusammen, um die Entwicklung wirksamer und sicherer Impfstoffe
voranzutreiben und wird u. a. bis zu 62 Mio. USD für die Weiterentwicklung
von drei Impfstoff-Kandidaten, die spezifisch gegen das Bundibugyo-
Virus gerichtet sind, bereitstellen.
Über das Programm für globale Gesundheitssicherheit (Global Health
Protection Programme – GHPP) kann das BMG die Kompetenzen und
das Wissen spezialisierter Fachinstitutionen wie das Robert Koch-
Institut (RKI) und das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM)
nutzen, um auch auf den aktuellen Ebola-Ausbruch zu reagieren. So
stehen beispielsweise u. a. das BNITM und das RKI auf Anfrage bereit,
mit Laborexpertise zu helfen. Da aktuell viele Verdachtsfälle nicht
schnell überprüft werden können und es insbesondere an Tests mangelt,
bereitet das BMG über das RKI die Lieferung von 1.000 PCR-Testkits
an das Referenzlabor in Kinshasa vor. Auch auf die Anfrage des Global
Outbreak Alert and Response Network (GOARN) wurde reagiert und
die Entsendung von Fachexpertinnen und -experten angeboten
(Modellierer und Feldepidemiologen).
Auf übergeordneter Ebene trägt Deutschlands langjährige
Zusammenarbeit zu Pandemievorsorge und zur Pharma- und Impfstoffproduktion
in Afrika mit der zuständigen afrikanischen Gesundheitsbehörde Africa
Centres for Disease Control and Prevention (Africa CDC) zur
Bekämpfung dieser Epidemie bei.
64. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern sieht die Bundesregierung deutsche
außen- und sicherheitspolitische Interessen sowie
die Bestrebung, das Völkerrecht zu schützen,
durch eine mögliche US-Intervention in Kuba
bedroht (www.n-tv.de/politik/Bereitet-Pentagon-An
griff-auf-Kuba-vor-id30865516.html), und hat sie
Vorkehrungen für den Fall einer militärischen
Eskalation getroffen, insbesondere zum Schutz und
zur möglichen Evakuierung deutscher
Staatsangehöriger sowie des Botschaftspersonals in Kuba,
und wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 9. Juni 2026
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu hypothetischen
Szenarien. Maßnahmen für den Fall einer – aus welchen Gründen auch
immer – Gefährdung deutscher Staatsangehöriger werden von der
Bundesregierung grundsätzlich lageabhängig, soweit möglich
vorausschauend geprüft und entsprechende Vorkehrungen seitens der zuständigen
Auslandsvertretungen, soweit erforderlich, getroffen.
65. Abgeordneter
Ronald Gläser
(AfD)
Wie hoch sind die Rechnungsbeträge, welche der
Steuerzahler rund um die Klage des Journalisten
Billy Six gegen die Bundesrepublik Deutschland
wegen nach seiner Auffassung verwehrten
Rechtsschutzes bis heute aufwenden musste, und
wie hoch ist davon der erstattungsfähige Anteil?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 9. Juni 2026
Dem Titel Haushalt Inland des Auswärtigen Amts sind aus den
Gerichtsverfahren bis heute Kosten in Höhe von 75.031,65 Euro entstanden.
Dem stehen Einnahmen in Höhe von 2.480,64 Euro entgegen, die dem
Haushaltstitel gutgeschrieben wurden.
66. Abgeordnete
Maren Kaminski
(Die Linke)
Welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um die vom aktuellen Ebola-Ausbruch
betroffenen Länder kurzfristig und mittelfristig zu
unterstützen, insbesondere bei
Gesundheitsversorgung, Prävention und humanitärer Hilfe, und wird
Deutschland dafür zusätzliche Mittel, und wenn ja
in welcher Höhe oder personelle Unterstützung
bereitstellen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 9. Juni 2026
Die Bekämpfung der komplexen humanitären Krise in der
Demokratischen Republik Kongo gehört zu den Prioritäten der Bundesregierung in
Afrika.
Die Mittelplanungen 2027 sind noch nicht abgeschlossen. Weitere
Planungen werden insbesondere von den zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln abhängen.
Die Bundesregierung hat trotz Mittelrückgangs im Bereich der
humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit auf den Ebola-
Ausbruch umgehend reagiert.
Nachfolgend stellt die Bundesregierung ihr Engagement vollumfänglich
auch über den unmittelbar mit dem Ausbruch der Ebola-Epidemie
zusammenhängenden Umfang hinaus – dar. Auch die über den konkreten
Kontext hinausgehenden Maßnahmen zur Pandemieprävention tragen
mittelfristig zur Unterstützung der akut betroffenen Länder bei.
Aus Mitteln der humanitären Hilfe stellt das Auswärtige Amt der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen einer Aufstockung der
laufenden afrikaweiten Förderung zur Bewältigung akuter
Gesundheitskrisen weitere 2 Mio. Euro zur Verfügung, die flexibel in der
Demokratischen Republik Kongo und weiteren betroffenen Ländern zur
Bewältigung und Eindämmung des Ebola-Ausbruchs eingesetzt werden können.
Des Weiteren stellt die Bundesregierung über das Auswärtige Amt aus
Mitteln der humanitären Hilfe dem Nothilfefonds der WHO
(Contingency Funds for Emergencies, CFE) kurzfristig 2 Mio. Euro zur Verfügung.
Der Fonds ermöglicht der WHO eine schnelle Reaktion auf globale
Gesundheitsnotlagen.
Der aus Mitteln der humanitären Hilfe in diesem Jahr mit 1 Mio. Euro
global geförderte Disaster Response Emergency Fund (DREF) der
Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
(IFRK) hat bislang mehr als 2,5 Mio. Schweizer Franken (CHF) für die
Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs in der Region ausgeschüttet.
Darüber hinaus gehört Deutschland zu den größten Gebern des
Nothilfefonds der Vereinten Nationen (Central Emergency Response Fund,
CERF), der bereits 10 Mio. US-Dollar (USD) für die Bekämpfung des
Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo zur Verfügung
gestellt hat.
Die aus Mitteln der humanitären Hilfe geförderten laufenden Projekte
mit Nichtregierungsorganisationen im Gesundheitsbereich (unter
anderem Malteser International, action medeor) in den betroffenen Regionen
passen ihre Aktivitäten an die neue Krise an, etwa durch Beschaffung
von Medikamenten und persönlicher Schutzausrüstung für
Gesundheitseinrichtungen, Materialien für sichere Begräbnisse, Training von
Gesundheitspersonal in der Identifizierung von Verdachtsfällen und
gemeindebasierte Sensibilisierung zum persönlichen Schutz.
Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sind
Unterstützungsmaßnahmen über bestehende Projekte angelaufen, insbesondere zur
Pandemieprävention in der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC), sowie über
die Schnell Einsetzbare Expertinnen- und Expertengruppe Gesundheit
(SEEG).
Über das PanPrep-Vorhaben, umgesetzt durch die Deutsche Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), wird aktuell Schutzausrüstung
beschafft, ein intensiver Schulungsmarathon zum sicheren Umgang mit
Ebola-Verdachtsfällen vorbereitet, die länderübergreifende Zulassung
eines möglichen Impfstoffs und spezifischer Medikamente
vorangetrieben sowie Aufklärungsarbeit über das Risiko- und
Krisenkommunikationsportal der EAC betrieben.
Über das Vorhaben zu mobilen Laboren der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) werden aktuell an mehreren Grenzübergängen in der Region
(u. a. in DR Kongo, Tansania, Ruanda, Uganda, perspektivisch Burundi,
Kenia, und Südsudan) Labore aktiviert, die schnelle Labordiagnostik
und damit mittelfristig eine effektivere Eindämmung
grenzüberschreitender Übertragungsketten ermöglichen können; hierfür stehen durch
Umschichtung innerhalb des Vorhabens bis zu 1 Mio. Euro für Betrieb,
Material, Schulungen und Logistik zur Verfügung.
Die strukturbildende Übergangshilfe (ÜH) des Bundesministeriums für
Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) steuert in ihren Vorhaben mit
Nichtregierungsorganisationen und multilateralen Partnern die
Aktivitäten so um, dass sie auf die Krise reagieren, und Ebola-Präventions-
Maßnahmen ergreifen können. Die ÜH konzentriert sich auf die östlichen
Provinzen der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere Südkivu,
Ituri und Tanganyika und arbeitet bevölkerungsnah mit lokalen
Gemeinden um deren Resilienz zu stärken. Schwerpunkte liegen auf
Ernährungssicherung, Basisinfrastruktur zu Gesundheit und Wasser, Sanitär
und Hygiene (WASH) sowie auf Maßnahmen zur Konfliktbewältigung
und zur Förderung sozialer Kohäsion.
Mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), der
Welternährungsorganisation (FAO) und dem Welternährungsprogramm
(WFP) wird das Integrierte Resilienzprogramm (Joint Programme)
umgesetzt.
Über das Globalvorhaben „Pandemieresilienz, One Health“ (GIZ) und
dessen SEEG werden weltweit und auch in Zentral- und Ostafrika
Partnerländer dabei unterstützt, besser für die Bekämpfung von Pandemien
gewappnet zu sein, u. a. durch Trainingsmaßnahmen in den Bereichen
Laborkapazitäten, Infektionsprävention und -kontrolle und
Risikokommunikation.
Das BMZ unterstützt außerdem über multilaterale Mechanismen, zum
Beispiel den Pandemie Fund (BMZ mit dem Bundesministerium für
Gesundheit – BMG) und die Impfallianz Gavi. Der Pandemie Fund hat
kurzfristig Finanzierung in Höhe von bis zu 220,6 Mio. USD für die
Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs durch Reprogrammierung und
Schnellverfahren im Rahmen der laufenden Ausschreibungsrunde mobilisiert.
Gavi stellt bis zu 50 Mio. USD aus dem First Response Fund für den
Zugang zu möglichen Impfstoffen sowie für die Ausbruchsreaktion vor
Ort bereit.
Deutschland gehört zudem zu den größten Gebern der internationalen
Impfstoff-Initiative „Coalition for Epidemic Preparedness Innovations“
(CEPI). Die CEPI arbeitet eng mit Partnern auf der ganzen Welt
zusammen, um die Entwicklung wirksamer und sicherer Impfstoffe
voranzutreiben und wird u. a. bis zu 62 Mio. USD für die Weiterentwicklung
von drei Impfstoff-Kandidaten, die spezifisch gegen das Bundibugyo-
Virus gerichtet sind, bereitstellen.
Über das Programm für globale Gesundheitssicherheit (Global Health
Protection Programme – GHPP) kann das BMG die Kompetenzen und
das Wissen spezialisierter Fachinstitutionen wie das Robert Koch-
Institut (RKI) und das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM)
nutzen, um auch auf den aktuellen Ebola-Ausbruch zu reagieren. So
stehen beispielsweise u. a. das BNITM und das RKI auf Anfrage bereit,
mit Laborexpertise zu helfen. Da aktuell viele Verdachtsfälle nicht
schnell überprüft werden können und es insb. an Tests mangelt, bereitet
das BMG über das RKI die Lieferung von 1.000 PCR-Testkits an das
Referenzlabor in Kinshasa vor. Auch auf die Anfrage des Global
Outbreak Alert and Response Network (GOARN) wurde reagiert und die
Entsendung von Fachexpertinnen und -experten angeboten (Modellierer
und Feldepidemiologen).
Auf übergeordneter Ebene trägt Deutschlands langjährige
Zusammenarbeit zu Pandemievorsorge und zur Pharma- und Impfstoffproduktion
in Afrika mit der zuständigen afrikanischen Gesundheitsbehörde Africa
Centres for Disease Control and Prevention (Africa CDC) zur
Bekämpfung dieser Epidemie bei.
67. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Aus welchen Gründen erhielt die Familie eines
ehemaligen afghanischen Richters Visa zur
Einreise nach Deutschland, nachdem ihr Visa-Antrag
zunächst abgelehnt wurde, und welche Kriterien
führten zur Erteilung der Visa (www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/verfassungsbeschwerde-a
ufnahmeprogramm-afghanistan-100.html; https://f
reiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitte
ilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/un-aus
schuss-verpflichtet-deutschland-zu-
einstweiligenschutz-eines-afghanischen-richters-und-seiner-fa
milie)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 10. Juni 2026
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes erteilt die Bundesregierung
keine Auskunft zu Visum-Einzelfällen.
68. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für
das erstmalige Scheitern der deutschen
Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im UN-
Sicherheitsrat für die Jahre 2027 und 2028 (Quelle:
www.fuldainfo.de/hessen-regt-kuerzung-des-deut
schen-un-beitrags-an/), und beabsichtigt sie, aus
diesem Ergebnis Konsequenzen für die Höhe der
deutschen Beiträge an die Vereinten Nationen zu
ziehen (bitte begründen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 12. Juni 2026
Aus Sicht der Bundesregierung waren mehrere Faktoren im Sinne der
Fragestellung ausschlaggebend. Darüber hinaus wird auf die
Äußerungen des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul am
3. Juni 2026 verwiesen.
Als Reaktion die finanzielle Unterstützung für die Vereinten Nationen zu
reduzieren, wäre aus Sicht der Bundesregierung das falsche Signal. Eine
regelbasierte multilaterale Ordnung liegt im außen- und
sicherheitspolitischen sowie wirtschaftlichen Interesse Deutschlands.
69. Abgeordneter
Omid Nouripour
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern befürwortet das Auswärtige Amt vor
dem Hintergrund der Ergebnisse des eigens
beauftragten historischen Gutachtens zu Alfred
Lütgens die Entfernung des Stolpersteins für Alfred
Lütgens vor dem Auswärtigen Amt, und steht das
Auswärtige Amt dazu mit dem Initiator der
Gedenkinitiative, Gunter Demnig, in Kontakt (www.
spiegel.de/geschichte/berlin-warum-wird-ein-naz
i-sympathisant-aus-dem-auswaertigen-amt-mit-ei
nem-stolperstein-geehrt-a-2be1bb9e-7d4c-484a-8
675-bb7a9f86e44a)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 11. Juni 2026
Bei der Verlegung von Stolpersteinen für im Nationalsozialismus
verfolgte Kolleginnen und Kollegen des Auswärtigen Amts handelte es sich
um eine private Initiative von Mitarbeitenden des Auswärtigen Amts.
Das Auswärtige Amt hat, nachdem Presseberichte die
Gedenkwürdigkeit einzelner Personen in Frage gestellt hatten, ein Gutachten einer
unabhängigen Historikerin in Auftrag gegeben, um eine
geschichtswissenschaftlich fundierte Einschätzung zu denen in der Wilhelmstraße 92 mit
Stolpersteinen Geehrten zu erhalten. Das Gutachten wurde im August
2023 dem Auswärtigen Amt vorgelegt und dem Künstler Gunter
Demnig zugeleitet. Die Entscheidung über die Entfernung einzelner Steine
obliegt allein diesem.
70. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Welchen Staaten wurde gemäß dem von der
Bundesregierung 2025 eingeführten
Attribuierungsverfahren für ausländische
Informationsmanipulation/Desinformation ebenjene wie oft zugeordnet
(bitte Anzahl der Fälle angeben; vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
21/5967)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 9. Juni 2026
Um die Reaktionsmöglichkeit der Bundesregierung auf Desinformation
und ausländische Informationsmanipulation weiter zu verbessern, hat
die Bundesregierung im Jahr 2025 nach dem Vorbild des bestehenden
Attribuierungsverfahrens für Cyberoperationen ein
Attribuierungsverfahren für Desinformation bzw. ausländische Informationsmanipulation
eingeführt. Dieses in Federführung des Auswärtigen Amts liegende
Verfahren kommt zur Anwendung, um z. B. ausländische
Desinformationskampagnen einem staatlichen Akteur bzw. staatlichen Urhebern
zuzuordnen. Grundlage für die Attribuierung ist eine entsprechende Analyse
der Nachrichtendienste. Mit diesem Verfahren wurden im Jahr 2025 das
Medienportal RED sowie die Kampagne „Storm-1516“ der Russischen
Föderation öffentlich attribuiert.
71. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung zur offiziell-
feierlichen Umbettung – im Beisein des ukrainischen
Präsidenten Wolodymyr Selenskyj – des
umstrittenen Nationalisten und zeitweiligen
Kollaborateur mit dem nationalsozialistischen Deutschland
Andrij Melnyk in der Ukraine eine eigene
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und
hat diese Auswirkungen auf die deutsche
Unterstützung für die Ukraine vor dem Hintergrund der
historischen Verantwortung Deutschlands für den
Schutz jüdischen Lebens und des Kampfes gegen
jeglichen Antisemitismus, und wenn nein, warum
nicht (vgl. www.nachdenkseiten.de/?p=151085)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 11. Juni 2026
Die Bundesregierung setzt sich für das Gedenken an die Opfer des
NS‑Unrechtsregimes und die Aufarbeitung der NS-Verbrechen ein.
Mit der Ukraine steht das Auswärtige Amt in einem engen und
vertrauensvollen Austausch – auch das Gedenken an die Opfer der NS-
Verbrechen sowie die unabhängige und transparente Aufarbeitung der
Gräueltaten des NS-Regimes spielen dabei eine wichtige Rolle.
Die Bundesregierung verurteilt den völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine und unterstützt die Ukraine auch zukünftig
sowohl zivil als auch militärisch.
72. Abgeordnete
Corinna Rüffer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund
ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 55 auf
Bundestagsdrucksache 21/4573, wonach eine
„generelle Freistellung für Qualifizierungsinteressen
ohne hinreichenden Bezug zu den dienstlichen
Aufgaben“ nicht vorgesehen sei, meine
Auffassung, dass der Arbeitsbereich eines Beamten im
Rechts- und Konsularreferat einer deutschen
Botschaft, zu dessen Kernaufgaben es gehört, Hilfe
für in Not geratene Deutsche zu leisten, Pass- und
Ausweis-, Staatsangehörigkeits- sowie
Nachlassangelegenheiten zu bearbeiten, konsularische
Haftbetreuung zu leisten, Sterbefälle und
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu
betreuen, Beglaubigungen und Beurkundungen
auszustellen und Fragen im Kindschafts- sowie im
Aufenthaltsrecht zu bearbeiten, geradezu
exemplarisch einen hinreichenden Bezug zu diesen
dienstlichen Aufgaben erkennen lässt und dass
darum eine Freistellung für das Erlernen der
Deutschen Gebärdensprache (DGS) durch die
Dienststelle angezeigt ist, und wenn ja, was
unternimmt die Bundesregierung, um diese Auffassung
in den Bundesministerien und nachgeordneten
Behörden bekannt zu machen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 11. Juni 2026
Gesetzliche Grundlage für die Freistellung vom Dienst für Beamtinnen
und Beamte unter Fortzahlung der Besoldung für Aus- u
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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- authored ← Christian Hirte (Antwort)
- authored ← Christoph de Vries (Antwort)
- authored ← Daniela Ludwig (Antwort)
- authored ← Dennis Rohde (Antwort)
- authored ← Frank Günter Wetzel (Antwort)
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- authored ← Georg Kippels (Antwort)
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- authored ← Thomas Jarzombek (Antwort)
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- authored ← Tino Sorge (Antwort)
- authored ← Ulrich Lange (Antwort)
- authored ← Wolfram Weimer (Antwort)
- part_of_vorgang → Abfluss von Haushaltsmitteln im Rahmen von Pandemiebereitschaftsverträgen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Abschluss eines deutsch-chinesischen Regionalisierungsabkommens für den Export von Schweinefleisch (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Analyse der Sachverhalte im Rahmen des Monitorings der Financial Intelligence Unit zum Themenkomplex „Epstein“ (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anhebung der Regelverjährung bei sexueller Nötigung auf 20 Jahre (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anschaffungskosten und Subventionen von sogenanntem Grünen Stahl (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anweisungen der Bundesnetzagentur als Treuhänderin an die deutschen Rosneft-Tochtergesellschaften seit 2022 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anwendungsbereiche der sogenannten 3D-Regel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der auf Rechtsextremisten und Reichsbürger sowie Selbstverwalter und Personen des Spektrums verfassungsschutzrelevanter Delegitimieru (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen der Politisch motivierten Kriminalität im Bereich Islamismus in den Jahren 2018 bis 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen der Politisch motivierten Kriminalität im linken Spektrum in den Jahren 2018 bis 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen der Politisch motivierten Kriminalität im rechten Spektrum in den Jahren 2018 bis 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Mitglieder bzw. Unterstützer der pro-iranischen Gruppe Harakat Aschab al-Jamin al-Islamija in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Wohnimmobilien der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf Helgoland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl syrischer Gefährder in Deutschland von 2025 bis Mai 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzeigen wegen Beleidigung durch Mitglieder der Bundesregierung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Arbeitsstand zur Reform des Bundesteilhabegesetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Attribuierungen ausländischer Desinformation nach dem deutschen Attribuierungsverfahren seit 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auf der Plattform "marktplatz.deutschland.gov.de" registrierte Bundesministerien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aufhältige Personen mit abgelehntem Asylantrag (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausgaben der GKV für Maßnahmen im Zusammenhang mit Geschlechtsdysphorie bzw. geschlechtsangleichenden Behandlungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausgleichszahlungen an zivile Nutzer von Grundstücken im Falle einer Umwidmung für militärische Zwecke (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausnahmen von Barrierefreiheitsverpflichtungen für Sicherheitsbehörden und Bundesarbeitsstätten im Entwurf zur Reform des Behindertengleichs (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausreiseverhinderungen deutscher Linksextremisten seit 2017 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausreiseverweigerungen gegenüber deutschen Staatsangehörigen seit 2020 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausreiseverweigerungen seit Juni 2016 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aussage von Bundesministerin Nina Warken zu strafrechtlichen Verfolgungen im Zusammenhang mit COVID-19 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausschreibung eines Projekts zur Evaluation des Bundesprogramms "Demokratie leben!“ (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswahl des Instituts für angewandte Hochfrequenztechnik in Funk und Radar e.V. für die Anfertigung der Studie zum Nachweisverfahren von Stö (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen der neuen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten auf die Zahl tatsächlicher Abschiebungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen der Unterbrechung des Linienflugverkehrs nach Helgoland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Baubeginn für Ausbaumaßnahmen der Bahnstrecke Zossen/Wünsdorf auf der Strecke Berlin–Dresden (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beendigung von durch das BMZ geförderten DAAD-Hochschulkooperationen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bekämpfung der Ausbreitung des Ebolavirus im Kongo (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beratung der Resolution der Stadt Langenhagen zur Bahnstrecke Hamburg–Hannover (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beteiligung Deutschlands an der Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs in der DR Kongo und Uganda (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beteiligung von Kindern an elterlichen Pflegekosten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung der bestehenden Gesetzeslage zum Einsatz der Software des Herstellers ChapsVision zur automatisierten Datenanalyse (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung der gesetzlichen Rente und geplanter Änderungen der Bitcoin-Besteuerung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung der Position der Deutschen Telekom zum Cyber Security Act 2.0 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung der Verwendung von Personennamen als antisemitische Chiffren durch Journalisten im Rahmen einer Broschüre des Bundesamtes für Verf (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung der vierwöchigen Auslegungsfrist bei großen Infrastrukturvorhaben (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung der Zielerreichung im Bereich Digitalisierung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung des Ausschlusses einer eingestuften Informationsübermittlung zum Fall Jeffrey Epstein (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung des Bodenschutzrechts in Bezug auf den vorsorgenden Bodenschutz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung geplanter Direktflugverbindungen zwischen Syrien und Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung von Kunststoffbahnschwellen gegenüber Holzschwellen im Schienennetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Dauer der Beantwortung schriftlicher Fragen durch das BMWE seit Amtsantritt von Bundesministerin Reiche (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Dauerhafte Stationierung deutscher Soldaten bei Übernahme taktischer Führungsverantwortung für NATO-Truppen in Estland und Lettland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Details zum Schießtraining auf dem Truppenübungsplatz Putlos und Erkenntnisse zur Todesursache eines Angehörigen der Spezialkräfte der Bunde (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Deutsche Industrie- und Forschungsbeiträge zur NASA-Mondbasis im Rahmen der Artemis Accords (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Differenzierung der Relevanz von Rassismus nach Betroffenengruppen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Durchschnittliches Brutto- und Netto-Monatsentgelt der Beitragszahler zur GRV in den Jahren 2024 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Effizientere Gestaltung der Bearbeitung von Strafsachen bei Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einreisegenehmigungen zur Asylantragstellung trotz fehlender Dokumente an den deutschen Landgrenzen im März 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einreise und Aufenthaltsstatus von Inhabern einer Chancenkarte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einrichtungen für die Suchtrehabilitation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einschränkung der flexiblen Mittelübertragung bei der Exzellenzstrategie im Haushalt 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Eisenbahnaufsichtsmaßnahmen des Eisenbahn-Bundesamts im Zeitraum 2022 - 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Empfängerstaaten von Haushaltsmitteln für Klimaanpassungsmaßnahmen im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Empfang von Warnmeldungen bei Mobilfunknutzung in Grenzregionen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entscheidung für ein neues Portal statt Ausbau des EinfachMachen-Portals (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung der IT-Sicherheit in Rechenzentren der Bundesverwaltung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ergebnis der Mediation zwischen Airbus und Dassault beim Future Combat Air System (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu bestimmten Förderempfängern des Programms "Demokratie leben!" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erkenntnisse über mutmaßliche Anschlagspläne durch die Islamische Republik Iran in Deutschland und Europa (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erkenntnisse zur Aufarbeitung des Anschlags auf die Berliner Stromversorgung im Januar 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ermöglichung von Pilotprojekten zur legalen Abgabe von Cannabis (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erreichung bestimmter Ziele im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erteilung nationaler Visa durch die deutsche Botschaft Islamabad für afghanische Staatsangehörige seit 2023 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Etwaige Verstöße gegen die Chancengleichheit der Parteien im Rahmen der Bereitstellung von öffentlichen Räumen für Parteiveranstaltungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Exporte von Rindern in die Türkei im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzielle Beteiligung an der Ausrichtung der Ruhrtriennale (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Flughäfen zur Durchführung von Überstellungen anderer EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Folgen der Compliance-Untersuchungen im Zusammenhang mit Geschäften des Rüstungskonzerns KNDS mit Katar (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung des Deutschen Bienenmonitorings im Zeitraum 2025 bis 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung von Forschungsvorhaben im Bereich Frauengesundheit (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung von Hyperschallprojekten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung von Projekten mit LGBTQ-, Gender-, Diversity- oder Feminismus-Bezug im Ausland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Fortführung des Bundesprogramms "Kultur macht stark" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Fortsetzung des Klimaaktionsplans CCAP der Weltbank (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Freistellung vom Dienst für das Erlernen der Deutschen Gebärdensprache für Beamte im konsularischen Bereich (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Geplante Schieneninfrastrukturprojekte im Vogelsbergkreis im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gesetzliche Maßnahmen zur Begrenzung des Anstiegs des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gesetzliche Verankerung der unabhängigen Berichterstattungsstelle Menschenhandel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gespräche zur Finanzierung der Elektrifizierung der Bahnstrecke Hof–Regensburg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gewaltdelikte in Schwimmbädern und an Badestellen im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gründe für die Erteilung von Visa an eine zunächst abgelehnte afghanische Familie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gründe für die Verlegung des an Ebola erkrankten US-Staatsbürgers nach Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Grundlage der Bundesregierung für die Prognose eines "Hitzesommers 2026" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Grundlage für die Ermittlung der Sachkosten für die Nutzung von IT-Produkten zum biometrischen Internetabgleich im Rahmen eines Gesetzes zur (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Handels- und Außenwirtschaftsbeziehungen zu China (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Inanspruchnahme von Amtswohnungen durch die Mitglieder der Bundesregierung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Instandsetzung und Modernisierung der Kontrollstelle am Grenzübergang Schirnding (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Integration der Allergiediagnostik in die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Jährliche Gesamtkosten des Expertenrats für Klimafragen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kenntnisse über die Entwicklung der Gewaltkriminalität und der einfachen vorsätzlichen Körperverletzung gegen Lehrkräfte im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kenntnis über die Beanstandung des spanischen Rechnungshofs bezüglich der Verwendung von Mitteln der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität für P (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten infolge der Klage des Journalisten Billy Six gegen die Bundesrepublik Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten-Nutzen-Faktor des Ausbaus der A 4 zwischen den Autobahndreiecken Nossen und Dresden-Nord (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kriterien für eine Härtefallprüfung bei Totalsanktionen gegen Familien im Bürgergeldbezug (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Langzeitvertrags zwischen der SEFE GmbH und Kanada über den Bezug von Flüssigerdgas (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Lösungsmöglichkeit für das Problem hoher Beitragsschulden infolge der obligatorischen Anschlussversicherung bei einem Rückfall in das Asylbe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen gegen die Aktivitäten der russischen Schattenflotte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen gegen hohe Energiepreise und Bürokratie als Standorthemmnisse für ausländische Investition (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zum Schutz geflüchteter von Gewalt betroffener Frauen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit der Haltestelle Laaber im Rahmen der Generalsanierung der Bahnstrecke Regensburg–Nürnberg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1233 zu Aufenthalt und Arbeitgeberwechsel von Drittstaatsangehörigen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Melderegisterabfragen bei ausländischen Antragstellern von Elterngeld (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats Beschaffung im BMVg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mittelabfluss des Sondervermögens und Auswirkungen auf Digitalisierungs- und Verwaltungsmodernisierungsvorhaben des Bundes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Modellrechnungen für die Sozialstaatskommission (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Entfernung des Stolpersteins für Alfred Lütgens vor dem Auswärtigen Amt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Neuregelung der vorbereitenden Designrechtsverletzung in § 38 Absatz 1 Satz 3 des Designgesetz-Entwurfs (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nutzung kommerziell erworbener Standortdaten durch Strafverfolgungsbehörden des Bundes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Optionen zur Laufzeitverlängerung der Pandemiebereitschaftsverträge (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Parlamentarische Mehrheit des Bundeskanzlers Friedrich Merz für angekündigte Reformen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Personen ohne Berufsausbildung in der Altersgruppe 25 bis 40 Jahre (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Planungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die Nutzung der Liegenschaft Ermekeilkaserne in Bonn (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Planungsstand zur Liegenschaftsstruktur der Bundeswehr (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zu Migration als kulturelle Bereicherung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Postexpositionsprophylaxe der Familienangehörigen des nach Deutschland verbrachten Ebola-Patienten aus der DR Kongo (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prognose über die Zahl der zusätzlichen beschleunigten Asylverfahren und zusätzlichen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen aus bestimmte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfungen zur Entscheidung für den Ersatzneubau von Mehrfamilienhäusern in Freiburg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Radschnellwegprojekte in Sachsen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtsgrundlage zur Ausreiseverweigerung eines deutschen Staatsbürgers zu einer politischen Veranstaltung nach Portugal im Mai 2026 am Flugh (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtskonformität der Praxis bei der Vergabe von Härtefallvisa beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Relevanz der Arbeit der KoFaS gGmbH (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Risikobewertung leistungsstarker KI-Systeme gemäß dem International AI Safety Report 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schienenanbindung des Fliegerhorstes Holzdorf (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schlussfolgerungen aus der Sanktion der New Yorker Finanzaufsicht gegen die Deutsche Bank AG im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein für die deu (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schulabschlüsse von 20- bis 35-Jährigen im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schutz deutscher Interessen im Fall einer militärischen Intervention der USA in Kuba (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schwerverletzte und tödlich verunfallte Bedienstete im Eisenbahnbetrieb in den Jahren 2021 bis 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sitzungstermine des Staatssekretärausschusses "Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stand der Abstimmungen zur Verlagerung der Zuständigkeit für Stromsperren von Amts- auf Landgerichte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stand des Beratungsprozesses zur Neuregelung der medizinischen Versorgung in Triage-Situationen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stand einer möglichen Anfrage bei der US-Regierung zur Beschaffung weiterer F-35-Kampfflugzeuge (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stärkung der Auffindbarkeit sogenannter verlässlicher bzw. Public-Value-Medieninhalte auf Onlineplattformen und in sozialen Medien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Statistische Erfassung von zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichteten Steuerpflichtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Straftaten von Asylbewerbern seit 2010 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnahme an Integrationskursen insbesondere durch Unionsbürger und ukrainische Geflüchtete (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnehmer an den entwicklungspolitischen Regierungskonsultationen mit Burkina Faso (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilung eines Postings der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft auf der Plattform X durch das BMWE (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Treffen mit den Autoren des Strategiepapiers "Sparta 2.0" seit dem Januar 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Überarbeitung der nationalen China-Strategie vor dem Hintergrund der EU-Debatte über Importkontingente und Schutzinstrumente (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umbettung der Überreste des NS-Kollaborateurs Andrij Melnyks in der Ukraine (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie nach Ablauf der Frist am 7. Juni 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung der geplanten Elterngeldkürzung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung des Bundesratsbeschlusses zur Anpassung der luftrechtlichen Vorschriften für Höhenwindenergieanlagen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterscheidung zwischen „neuen Informationen“ und „Erkenntnissen“ im Zusammenhang mit dem spezifischen Monitoring der Financial Intelligence (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützung der vom Ebola-Ausbruch betroffenen Länder (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützungsleistungen für Erwerbstätige im Hartz-IV/Bürgergeldbezug (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Untersuchung möglicher Betrugsfälle im Zusammenhang mit Geldern der Entwicklungsfinanzierung im Jemen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ursachen und Konsequenzen des Scheiterns der deutschen Kandidatur für den UN-Sicherheitsrat (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verfassungsmäßigkeit der verpflichtenden Heranziehung von Reservisten außerhalb des Verteidigungsfalles (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verfügbare Impfstoffproduktionskapazitäten im Rahmen von Pandemiebereitschaftsverträgen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verhinderung von Diskriminierung beim Wohnraumzugang durch Ausnahmen im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verkauf des Geländes des ehemaligen KZ-Außenlagers in Ludwigsfelde (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veröffentlichung von Erkenntnissen der Zentralen Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation - ZEAM (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Versandte Wehrdienstfragebögen, Rücklaufquote und verfügbare Musterungskapazitäten ab 1. Juli 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verspätete Fernverkehrshalte am Hamburger Hauptbahnhof im Zeitraum 2022-2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Bekämpfung der Geldwäsche (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verzögerungen beim Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Voraussetzungen für die Anwendung der Rechtsakte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Voraussetzungen für die Informationsverweigerung gegenüber der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorlage des ACER-Berichts zur Überprüfung der Einhaltung der Mindestvorgaben des nationalen Aktionsplans Gebotszone (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorlage eines Referentenentwurfs für das Gesetz zur Nutzung nachrichtenloser Konten in einem revolvierenden Fonds (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Weltraumprojekte der Bundeswehr (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)