polradar

Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 12.06.2026 · WP 21 · 21/6457 · Schriftliche Fragen · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/6457 21. Wahlperiode 12.06.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 75, 76 Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166, 167, 168, 181 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 103 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 88 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 18 Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 148 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . 107, 108 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 149, 150 Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 127 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . 20, 21, 22, 23, 24 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 61, 62 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 26, 78, 79, 80, 141 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Abgeordnete Nummer der Frage Fehre, Micha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 Gläser, Ronald (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9, 115 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 110, 111, 116 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 129, 151, 164 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34, 183 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 35 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37, 38 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 142, 143 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 39 Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131, 132, 133 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153, 154 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 81 Abgeordnete Nummer der Frage Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . 144, 145, 146, 155 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 66, 184 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 117, 118, 119 Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 134, 135 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . 42, 67, 68, 120, 136 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 179, 180 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11, 12, 43 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 92 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 104, 105, 157 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . 44, 45, 46, 47 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 83 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . 185 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 69, 93 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 159 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 51 Abgeordnete Nummer der Frage Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 70 Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 122 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 72, 138, 139, 170 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 147 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 94, 95, 96 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 15, 171 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 186 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 55, 85, 86, 140 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 160, 161 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 16, 106 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 97, 98, 99 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . 56, 57, 100 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . 58, 124, 125, 126 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 17 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 101, 102, 162 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Vriesema, Mayra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 113, 114 Wagener, Niklas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 175, 176, 177 Drucksache 21/6457 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12, 13, 14 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Seite Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Fehre, Micha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22 Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 22 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24, 27 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 36 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 48, 50 Gläser, Ronald (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/6457 Seite Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 60, 61 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 63 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 67 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 74, 75 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Seite Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 78 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 78, 79 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 80, 81 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Vriesema, Mayra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 83, 84 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 86, 87 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 90 Drucksache 21/6457 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94, 95 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 96, 97 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 102, 103 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 104, 105 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 106 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106, 107 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109, 110 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Seite Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Wagener, Niklas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 116, 117 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122, 123 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/6457 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Seite Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . 129 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Drucksache 21/6457 – VI – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Ist der Bund durch finanzielle Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes oder auf andere Weise in Form von Projekt- oder Einzelproduktionsförderungen an der Ausrichtung der Ruhrtriennale oder einzelner Aufführungen im Rahmen des Programms (vgl. www.ruhrtriennale.de/de/pro gramm) beteiligt, und wenn ja, fördert der Bund insbesondere die Performance „Balkan Erotic Epic“ von Marina Abramović in der Kraftzentrale im Landschaftspark Duisburg-Nord, und wenn ja, in welchem Umfang? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 9. Juni 2026 Die Ruhrtriennale erhält keine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes oder aus dem Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Weder der Bund noch die Kulturstiftung des Bundes sind an der programmatischen Ausrichtung beteiligt. 2. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Arten von Maßnahmen gegen die Aktivitäten der russischen Schattenflotte sieht die Bundesregierung im Nachgang des Beschlusses des Nationalen Sicherheitsrates vom April 2026 vor, der ein verschärfteres Vorgehen gegen die russische Schattenflotte vorsieht (www.n-tv.de/ticker/ Russische-Schattenflotte-NationalerSicherheitsra t-beschliesst-schaerferes-Vorgehen-id3073777 2.html), und zu welchem aus Gründen des Staatswohls Angaben zu konkreten Maßnahmen unterblieben sind (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/6164)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 8. Juni 2026 Zur Beantwortung Ihrer Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/6164 verwiesen. Der dort begründete Sachverhalt gilt auch, soweit in diesem Fall nicht nach spezifischen Maßnahmen, sondern nach Arten von Maßnahmen gefragt wird. 3. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Bundeskanzler Friedrich Merz über die notwendige Mehrheit im Deutschen Bundestag verfügt, um die angekündigten Reformen durchsetzen zu können, und wenn ja, welche Reformen möchte die Bundesregierung vor der Sommerpause noch verabschieden, und wenn nein, welche Handlungsoptionen erwägt der Bundeskanzler (www.spiege l.de/politik/deutschland/hendrik-wuest-koennte-d er-nrw-ministerpraesiden-deutschland-flottkriege n-a-c552bfd5-445a-45a0-9ec5-1372a2a54812)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 9. Juni 2026 Die Bundesregierung hat eine Reihe von Reformvorhaben auf den Weg gebracht und bringt fortwährend weitere Reformvorhaben in den Deutschen Bundestag ein. Der Bundeskanzler Friedrich Merz kann sich bei all diesen Schritten auf eine parlamentarische Mehrheit stützen. 4. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Überlegungen der Länder und Landesmedienanstalten, im Rahmen des Digitale-Medien- Staatsvertrags die Auffindbarkeit sogenannter verlässlicher oder Public-Value-Medieninhalte auf Onlineplattformen und in sozialen Medien regulatorisch zu stärken, und liegen ihr Einschätzungen dazu vor, ob staatlich oder staatsnah definierte Sichtbarkeitsprivilegien für bestimmte Nachrichtenangebote mit Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes, dem Digital Services Act und dem Grundsatz diskriminierungsfreier Meinungs- und Medienvielfalt vereinbar sind, und wenn ja, wie lauten diese? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 9. Juni 2026 Der Bundesregierung ist der Beschluss der Rundfunkkommission der Länder vom 22. Oktober 2025 bekannt. Zu der Frage nach der rechtlichen Vereinbarkeit staatlich oder staatsnah definierter Sichtbarkeitsprivilegien für bestimmte Nachrichtenangebote mit Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes, dem Digital Services Act und dem Grundsatz diskriminierungsfreier Meinungs- und Medienvielfalt liegen der Bundesregierung keine Einschätzungen vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordneter Jan van Aken (Die Linke) Ist der Eigentumsübergang des Geländes des ehemaligen KZ-Außenlagers Halle 24 in Ludwigsfelde, Brandenburg (Flur 3, Flurstücke 444/6, 781 und 799 je teilweise) von der bundeseigenen Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA) an einen privatwirtschaftlichen Käufer abgeschlossen (www.berline r-zeitung.de/article/ludwigsfelde-was-wird-aus-de m-gelaende-der-deutschlandhalle-10030344), und wenn ja, in welcher Höhe wurden oder werden Einnahmen durch den Verkauf erzielt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 11. Juni 2026 Der Verkauf des von Ihnen angesprochen Geländes in Ludwigsfelde, Brandenburg (Flur 3, Flurstücke 444/6, 781, 782 und 799) ist Anfang des Jahres notariell beurkundet worden. Seitens der Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA) wurde in dem noch laufenden Verkaufsfall mit dem privatwirtschaftlichen Käufer Stillschweigen über die Höhe des Kaufpreises vereinbart. 6. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis wann plant die Bundesregierung, einen Referentenentwurf für das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (S. 79, Z. 2562 f.) verankerte Gesetz zur Nutzung nachrichtenloser Konten in einem revolvierenden Fonds vorzulegen – nachdem sie in ihrer Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5133 eingeräumt hat, dass sich das Vorhaben noch in der „Konzeptionsphase“ befindet und Festlegungen „noch nicht getroffen“ wurden –, und wie plant sie, den seit dem 27. August 2025 vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates (Bundestagsdrucksache 21/1396) als Grundlage oder Zwischenschritt einzubeziehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 12. Juni 2026 Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Bundesregierung weiterhin in der Erarbeitung. Abschließende Aussagen zu Zeithorizont und Inhalten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Im Übrigen wird, auch hinsichtlich der Berücksichtigung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener, auf die Bundestagsdrucksache 21/5133 hingewiesen. 7. Abgeordnete Janina Böttger (Die Linke) Wie viele Beamtinnen, Beamte und Beschäftigte waren und sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem Amt der/des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland zugeordnet (bitte den Stand zum Ende der 19. und 20. Wahlperiode und den aktuellen Stand mit dem zuständigen Bundesministerium angeben und nach Frauen und Männern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 10. Juni 2026 Die Zahl der dem Amt der bzw. des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland fachlich zugeordneten Beschäftigten stellte sich zu den jeweiligen Stichtagen wie folgt dar: Wahlperiode Stichtag Zuständiges Bundesministerium bzw. Bundeskanzleramt Beschäftigte insgesamt Frauen Männer 19. Wahlperiode 26. Oktober 2021 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) 19 6 13 20. Wahlperiode 25. März 2025 Bundeskanzleramt 42 19 23 21. Wahlperiode 01. Juni 2026 Bundesministerium der Finanzen 38 20 18 Die Angaben beziehen sich auf die jeweils dem Arbeitsstab der bzw. des Beauftragten fachlich zugeordneten Beschäftigten. Unterschiede zwischen den Wahlperioden ergeben sich insbesondere aus den jeweiligen organisatorischen Rahmenbedingungen und der Einbindung der Funktion in die Zuständigkeitsbereiche der Bundesregierung. 8. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche Prüfungen (z. B. fachlicher, technischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und ökologischer Natur) wurden von der Bundesregierung beziehungsweise der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Mehrfamilienhäuser in der August- Ganther-Straße in Freiburg im Breisgau zugunsten eines Ersatzneubaus anstelle einer Sanierung des Bestands durchgeführt (z. B. hinsichtlich einer Ökobilanzierung beziehungsweise Lebenszyklusanalyse einschließlich grauer Emissionen, der Berücksichtigung von Umwelt- und CO2- Folgekosten einschließlich des zugrunde gelegten CO2- Kostensatzes, statischer Bestandsuntersuchungen, statischer Gutachten oder Machbarkeitsstudien beziehungsweise der ersatzweisen Heranziehung internen Erfahrungswissens zur Beurteilung des baulichen Zustands, der Vereinbarkeit mit den ökologischen Zielsetzungen des Bundes gemäß § 1 Absatz 1a des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie der Beteiligung von Mieterinnen und Mietern und Öffentlichkeit), und aus welchen Gründen wurden einzelne Prüfungen (z. B. Gutachten oder Beteiligungsverfahren) gegebenenfalls nicht durchgeführt beziehungsweise aus welchen Gründen wurde stattdessen internes Erfahrungswissen herangezogen? 9. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Auf welche Grundlagen (z. B. Gutachten, Prüfberichte, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Stellungnahmen, Aktenvermerke oder sonstigen Unterlagen) stützen sich die Bundesregierung beziehungsweise die BImA – vor dem Hintergrund öffentlich erhobener Zweifel an den Entscheidungsgrundlagen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hinsichtlich der Wohngebäude August-Ganther-Straße 5–9 in Freiburg im Breisgau (vgl. die Darstellung von Klimaschutz im Bundestag e. V., https://klimaschutz-im-bunde stag.de/projekte/august-ganther-str/) – bei ihren Entscheidungen und öffentlichen Aussagen zu dem Vorhaben (z. B. hinsichtlich der Angaben zum Alter und Zustand der elektrischen Installation, etwaiger Angaben zu Mietminderungen, der Teilnahme beziehungsweise Nichtteilnahme von BImA-Angehörigen an öffentlichen Podiumsveranstaltungen, der Wirtschaftlichkeit von Sanierung und Neubau, der ökologischen Auswirkungen der jeweiligen Handlungsoptionen sowie der beabsichtigten Verwertungskündigungen einschließlich ihrer tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen, ihrer praktischen Durchsetzung und der Bewertung daraus resultierender finanzieller Risiken für den Bund), und welche Bewertungen (z. B. tatsächliche, technische, wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Angaben) enthalten diese Unterlagen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 10. Juni 2026 Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Die zur Beantwortung der Fragen 8 und 9 notwendigen äußerst umfangreichen Informationen und Sachverhalte lassen sich nicht im Rahmen der vorgesehenen Frist aufbereiten. 10. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Unterscheidet die Bundesregierung zwischen „neuen Informationen“ und „Erkenntnissen“ im Zusammenhang mit dem spezifischen Monitoring der Financial Intelligence Unit (FIU) zum Themenkomplex „Epstein“, und wenn ja, worin besteht dieser Unterschied? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 9. Juni 2026 Die Bundesregierung verwendet die Begriffe „Informationen“ und „Erkenntnisse“ im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs. 11. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Wie viele Sachverhalte wurden im Rahmen des spezifischen FIU-Monitorings zum Themenkomplex „Epstein“ bislang einer vertieften Analyse unterzogen, ohne dass eine Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden erfolgte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 9. Juni 2026 Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, weshalb die Antworten als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) eingestuft werden. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder mindestens nachteilig sein.1 Entsprechend den internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF), den Anforderungen der Egmont Gruppe und den europarechtlichen Vorgaben handelt die Financial Intelligence Unit (FIU) eigenständig und ist in ihrer operativen Analyse unabhängig. Ihre Arbeitsabläufe und Analyse schritte unterliegen strengen Sicherheits- und Datenschutzstandards. Ein Bekanntwerden der Arbeitsweise der FIU, deren Analysetätigkeit einer möglichen Strafverfolgung im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelagert ist, wäre für die erfolgreiche Durchführung entsprechender Strafverfahren und somit die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland mindestens nachteilig. 12. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welche allgemeinen Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung aus der 150-Millionen-US- Dollar-Sanktion der New Yorker Finanzaufsicht gegen die Deutsche Bank AG im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein für die deutsche Geldwäsche- und Finanzaufsicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 9. Juni 2026 Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5804 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Max Lucks auf Bundestagsdrucksache 21/4372 wird verwiesen, jeweils einschließlich der eingestuften und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten Antwortteile. 1 Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 13. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Wohnimmobilien beziehungsweise Wohnungen befinden sich nach aktuellem Stand im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf Helgoland, und wie viele davon stehen derzeit leer (bitte hierbei auch die wesentlichen Gründe für den Leerstand benennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 10. Juni 2026 Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verfügt auf Helgoland über zehn Wohnungen. Von den Wohnungen im Bestand sind zwei Wohnungen leerstehend. Die zwei Objekte befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand und bedürfen einer zeitnahen und umfassenden Instandsetzung. Für eines dieser Häuser ist eine zeitnahe Neuvermietung vorgesehen. 14. Abgeordneter Lukas Rehm (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig statistisch zu erfassen, wie viele der zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichteten Steuerpflichtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ihrer Abgabepflicht gemäß § 149 der Abgabenordnung nicht nachkommen, und falls nein, aus welchen Gründen hält sie eine solche Erfassung nicht für erforderlich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. Juni 2026 Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, künftig die Staatsangehörigkeit der zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten zu erheben. Eine entsprechende Rechtsgrundlage ist nicht vorhanden. Die Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung obliegt der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers. 15. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Wie erklärt die Bundesregierung den Bürgern das nach meiner Auffassung bestehende Paradoxon, dass der Bundeskanzler Friedrich Merz die gesetzliche Rente öffentlich als „Basisabsicherung“ bezeichnet, was nach meinem Verständnis einer gewissen Abwertung gleichkommt, während der Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil zeitgleich plant, die nach meiner Ansicht letzte Möglichkeit der steuerfreien privaten Vermögensbildung zu beschneiden, indem er die einjährige Haltefrist für Bitcoin abschaffen möchte, und gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, wie hier ein Ausgleich geschaffen werden könnte (www.blocktrainer.de/blog/das-ende-der-haltefris t-bundesregierung-plant-neue-besteuerung-fuer-bi tcoin-kryptowaehrungen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 10. Juni 2026 Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 die Alterssicherungskommission eingesetzt. Sie soll Vorschläge zur Weiterentwicklung der Alterssicherung erarbeiten. Dazu befasst sie sich mit der zukünftigen nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge. Die Kommission soll der Bundesregierung zum Ende des zweiten Quartals 2026 ihre Vorschläge vorlegen. Ein Bezug zur angekündigten Anpassung der Besteuerung von Kryptowerten wie Bitcoin besteht nicht. 16. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Beanstandung des spanischen Rechnungshofs bezüglich der Verwendung von Mitteln der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität für Pensions- bzw. Rentenausgaben in Spanien, und wenn ja, welche, und wird sie sich auf EU-Ebene für eine Prüfung, Sperrung weiterer Auszahlungen oder Rückforderung zweckwidrig verwendeter Mittel einsetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 9. Juni 2026 Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist für die Auszahlung von Mitteln entscheidend, dass ein Mitgliedstaat die gesetzten Meilensteine und Ziele des jeweiligen nationalen Aufbau- und Resilienzplans erreicht. Die Prüfung der Erreichung der relevanten Meilensteine und Ziele sowie die Einhaltung aller weiteren Vorgaben der ARF- Verordnung (Verordnung (EU) 2021/241) zum Schutz der finanziellen Interessen der Union obliegen gemäß der Verordnung der Europäischen Kommission. Diese Vorgaben sind bisher im Rahmen aller Zahlungsanträge Spaniens detailliert durch die Europäische Kommission geprüft und verifiziert worden. 17. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Planungen verfolgt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin hinsichtlich der Liegenschaft Ermekeilkaserne in Bonn im Hinblick auf mögliche Zwischennutzungen der bestehenden Gebäude und Freiflächen, und wie gestalten sich Planungen mit Blick auf eine vollständige Sanierung der Gebäude auf dem Gelände, etwa des Hauptgebäudes? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 10. Juni 2026 Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant die Entwicklung des Geländes der Ermekeilkaserne in Bonn zu einem Wohnungsneubauvorhaben im Rahmen der Wohnraumoffensive. Für die Nutzung der denkmalgeschützten Häuser Ermekeilstraße 27–33/ Agelanderstraße 105, einschließlich des Hauptgebäudes der ehemaligen Ermekeilkaserne in Bonn, wird derzeit unter Berücksichtigung der Gesamtentwicklung des Stadtquartiers eine Machbarkeitsstudie erstellt. Gebäude, die nicht den Erhaltungsanforderungen entsprechen, werden auf dem Gelände zurückgebaut. Derzeit ist davon auszugehen, dass eine Fläche von ca. 16.600 m2 in eine Wohnnutzung umgewandelt werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass keine dienstlichen Bedarfe des Bundes vorhanden sind oder entstehen. Zwei Gebäude der Liegenschaft werden derzeit durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Büro- und Verwaltungsgebäude (teil-)genutzt. Unabhängig von der Gesamtentwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde der Bezirksregierung Köln die substanzielle Ertüchtigung der denkmalgeschützten Fassade des Hauptgebäudes Ermekeilstraße 27. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 18. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Flughäfen hat die Bundesregierung anderen Mitgliedstaaten und der EU-Asylagentur mitgeteilt, an die gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055 der Kommssion vom 2. Oktober 2025 in den dort genannten Fällen, etwa wenn die Bereitschaft von Deutschland zum Empfang der Überstellung nicht bestätigt wurde, Überstellungen von anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland durchzuführen sind, und welche Angaben enthält die konsolidierte Liste der EU-Asylagentur nach Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 4 Satz 2 ebendieser Durchführungsverordnung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. Juni 2026 Die Bundesregierung hat gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055 (AMM-DVO) folgende Flughäfen an die Asylagentur der Europäischen Union gemeldet: Stuttgart, München, Berlin Brandenburg, Bremen, Hamburg, Frankfurt am Main, Hannover, Düsseldorf, Köln/Bonn, Leipzig und Dresden. Gemäß Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055 (AMM-DVO) wurde der Flughafen Frankfurt am Main benannt. 19. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Bundespolizei am 28. Mai 2026 am Flughafen München einem deutschen Staatsbürger die Ausreise zur Teilnahme an einer politischen Veranstaltung in Porto/Portugal mit der Begründung einer angeblichen Gefährdung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland untersagt – so die Darstellung des Betroffenen (https://x.com/max_maerkl/statu s/2059949465604112457) –, und welche konkreten Tatsachen lagen der herangezogenen Gefahrenprognose zugrunde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Juni 2026 Die mit der Fragestellung erbetenen Auskünfte zu etwaigen durch die Bundespolizei bei der Ausreise einer Person festgestellten die vorgenannte Gefahr begründenden Tatsachen berühren das Persönlichkeitsrecht Dritter. Diese Informationen können nicht weitergegeben werden, da dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten würde. Ob und inwieweit eine Auskunft an den Betroffenen möglich ist, obliegt auf dessen Anfrage der Entscheidung der zuständigen Sicherheitsbehörde im konkreten Einzelfall. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen für etwaige Ausreiseuntersagungen gegenüber deutschen Staatsangehörigen sind im Passgesetz normiert. 20. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie hoch war jeweils die Anzahl linksextremer „Gefährder“, „relevanter Personen“ und „gewaltorientierter Personen“ in Deutschland jeweils in den Jahren von 2018 bis 2026 (bitte getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 Zur Entwicklung der Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links- wird auf die folgenden Bundestagsdrucksachen verwiesen: – für die Anzahl der Gefährder der Jahre 2018 bis 2025 auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Adam Balten auf Bundestagsdrucksache 21/396, – für die Anzahl der Relevanten Personen der Jahre 2018 bis 2021 auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1817, – für die Anzahl der Relevanten Personen des Jahres 2022 auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 20/7148, – für die Anzahl der Relevanten Personen der Jahre 2023 und 2024 auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 20/10127, – für die Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen der Jahre 2025 und 2026 auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 12 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 21/3685. Für die Anzahl der als gewaltorientiert eingestuften Linksextremisten wird auf die folgenden Bundestagsdrucksachen verwiesen: – für die Jahre 2018 bis 2020 auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1817, – für das Jahr 2021 auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 20/7148, – für das Jahr 2022 auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 20/10926, – für das Jahr 2023 auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 21/19. Für das Jahr 2024 liegt das Personenpotenzial gewaltorientierter Linksextremisten bei 11.200 Personen. Diese Zahl ist unter folgendem Link veröffentlicht: www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/D E/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-202 4.pdf?_blob=publication-File&v=4&bcsi_scan_1203b131c7cc8c72=Zy 2nKeXmwAR-WicZlVjeRHsS6CR4dAAAAvjSnng==&bcsi_scan_filen ame=2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf%3f_blob%3dpubli cationFile%26v%3d4. Die Anzahl gewaltorientierter Linksextremisten für das Jahr 2025 wird mit der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts in Kürze veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung ist diese Zahl gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENST- GEBRAUCH“ eingestuft und wird daher gesondert übermittelt.2 Da es sich um eine retrograde Erfassung handelt, kann die Bundesregierung für das Jahr 2026 noch keine Angaben machen. 21. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie hoch war jeweils die Anzahl rechtsextremer „Gefährder“, „relevanter Personen“ und „gewaltorientierter Personen“ in Deutschland jeweils in den Jahren von 2018 bis 2026 (bitte getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 Zur Entwicklung der Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen der PMK -rechts- wird auf die folgenden Bundestagsdrucksachen verwiesen: – für die Jahre 2018 bis 2025 auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/69, – für 2026 auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 12 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 21/3685. 2 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Für die Anzahl der als gewaltorientiert eingestuften Rechtsextremisten für die Jahre 2018 bis 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/69 verwiesen. Für das Jahr 2024 liegt das Personenpotenzial gewaltbereiter Rechtsextremisten bei 15.300 Personen. Diese Zahl ist unter folgendem Link veröffentlicht: www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/D E/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-202 4.pdf?_blob=publication-File&v=4&bcsi_scan_1203b131c7cc8c72=Zy 2nKeXmwAR-WicZlVjeRHsS6CR4dAAAAvjSnng==&bcsi_scan_filen ame=2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf%3f_blob%3dpubli cationFile%26v%3d4. Die Anzahl gewaltorientierter Rechtsextremisten für das Jahr 2025 wird mit der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts in Kürze veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung ist diese Zahl gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENST- GEBRAUCH“ eingestuft und wird daher gesondert übermittelt.3 Da es sich um eine retrograde Erfassung handelt, kann die Bundesregierung für das Jahr 2026 noch keine Angaben machen. 22. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie hoch war jeweils die Anzahl islamistischer „Gefährder“, „relevanter Personen“ und „gewaltorientierter Personen“ in Deutschland jeweils in den Jahren von 2018 bis 2026 (bitte getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 Die jeweilige Anzahl im Phänomenbereich PMK-RI der als Gefährder und Relevanten Personen eingestuften Personen mit Stichtag 1. Dezember des jeweiligen Jahres können der folgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Gefährder Relevante Personen        2018 761 476        2019 677 518        2020 616 531        2021 554 525        2022 520 509        2023 487 505        2024 470 497        2025 444 458      06/2026 414 440 Die Höhe des gewaltorientierten islamistischen Personenpotenzials kann dem jeweiligen Verfassungsschutzbericht (VSB) entnommen werden, in dem dieses seit dem VSB 2024 ausgewiesen wird. 3 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 23. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie viele Gefährder mit syrischer Staatsangehörigkeit hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Mai 2026 in Deutschland auf, und wie viele von diesen Personen wurden in demselben Zeitraum nach Syrien abgeschoben (bitte die Anzahl der sich hierzulande aufhaltenden syrischen Gefährder und die Anzahl derjenigen, die abgeschoben wurden getrennt und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 Die Anzahl von Gefährdern im Bereich Politisch Motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie- (PMK-RI) mit ausschließlich syrischer Staatsangehörigkeit, die sich in Deutschland aufgehalten haben, stellt sich wie folgt dar: Am 1. Januar 2025 haben sich 54 Gefährder mit syrischer Staatsangehörigkeit in Deutschland aufgehalten. Am 1. Januar 2026 haben sich 54 Gefährder mit syrischer Staatsangehörigkeit in Deutschland aufgehalten. Am 1. Juni 2026 haben sich 48 Gefährder mit syrischer Staatsangehörigkeit in Deutschland aufgehalten. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Mai 2026 sind der Bundesregierung keine Abschiebungen aus dem genannten Personenkreis bekannt. Für Rückführungen und Abschiebungen sind grundsätzlich die jeweiligen Landesbehörden zuständig. Durch die Arbeitsgruppe Statusrechtliche Begleitmaßnahmen (AG Status) im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) wurden im angegebenen Zeitraum 14 kontrollierte Ausreisen von als Gefährder eingestuften Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Syrien begleitet (davon im Jahr 2025 elf Personen und 2026 (bis 31. Mai 2026) drei Personen). 24. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Nehmen der Bundeskanzler und die Bundesminister die Amtswohnungen nach § 12 des Bundesministergesetzes in Anspruch (bitte einzeln auflisten), und mit welchem finanziellen Aufwand wurden diese ggf. jeweils „besonders hergerichtet“ (vgl. www.bundestag.de/resource/blob/670136/W D-3-209-19-pdf.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. Juni 2026 Die Mitglieder der Bundesregierung nehmen keine Amtswohnung nach § 12 des Bundesministergesetzes in Anspruch. 25. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Von welchen Zahlen bzw. Kontingenten freiwilliger Teilnahmen an Integrationskursen (insbesondere für Unionsangehörige und ukrainische Geflüchtete, bitte differenzieren) geht die Bundesregierung für welche Zeiträume im Jahr 2026 aus, vor dem Hintergrund, dass sie nach Presseberichten ab dem 1. Juni 2026 wieder entsprechende Zulassungen erteilen möchte (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 13. Mai 2026: „Dobrindt will bei Integrationskursen doch weniger kürzen“; bitte auch die Zahlen nennen, die für eine entsprechende Einschätzung/Berechnung erforderlich sind, d. h. insbesondere zu bereits abgeflossenen und für 2026 noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, zu anhängigen Anträgen und bereits erteilten Zulassungen für Personen mit bzw. ohne vorrangigem Integrationskurszugang nach § 44a Absatz 1 und § 44 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes usw., bitte so differenziert wie möglich darstellen), und wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die seit Ende 2025 anhängigen Anträge auf freiwillige Kursteilnahme entschieden (bitte die Zahl der anhängigen und entschiedenen Anträge sowie das Ergebnis der Entscheidungen nennen, gesondert auch für den Zeitraum ab 1. Juni 2026)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 11. Juni 2026 Nach Einigung innerhalb der Koalition wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Geflüchteten aus der Ukraine und Unionsbürgern, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, im Rahmen freier Kursplätze zu Integrationskursen zulassen. Die Bundesregierung wird hierzu für die Teilnahme an Integrationskursen innerhalb des bestehenden Haushaltsansatzes ein Kontingent für ukrainische Geflüchtete und Unionsbürger zur Verfügung stellen. Die Höhe des Kontingents richtet sich nach verfügbaren Haushaltsmitteln sowie der Anzahl der vor dem Kontingent vorrangig zu behandelnden Anspruchsberechtigten nach § 44a Absatz 1 und § 44 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Aufgrund dieser zu berücksichtigenden Parameter kann die Höhe des Kontingents zeitlich erst nach Inkrafttreten der Änderung der Integrationskursverordnung bestimmt werden. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen im Kapitel 0603 Titel 684 12 Mittel in Höhe von rund 1.064 Mio. Euro zur Verfügung. Mit Stand 1. Juni 2026 sind davon Mittel in Höhe von insgesamt rund 367,2 Mio. Euro abgeflossen. Damit stehen – gemessen am Haushaltsansatz – für bereits begonnene und noch im laufenden Haushaltsjahr beginnende Kurse Mittel in Höhe von rund 696,7 Mio. Euro zur Verfügung. Die Anzahl der im Jahr 2026 erteilten Teilnahmeberechtigungen – differenziert nach Statusgruppen – kann der nachfolgenden Tabelle 1 entnommen werden: Tabelle 1: Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Mai 2026 nach Statusgruppen Abfragestand: 8. Juni 2026, Fortschreibung; nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar, ohne Kurswiederholende Status DESC Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigungen Altzuwanderer (Verpflichtung durch ABH)     748 Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche/ Asylbewerber (Zulassung durch BAMF)1)     889 Leistungsbezieher nach AsylbLG (Verpflichtung durch TLA)   4.684 Leistungsbezieher nach SGB II (Verpflichtung durch TGS)2)  24.843 Leistungsbezieher nach SGB II (Zulassung durch TGS) 2)  42.150 Neuzuwanderer (Berechtigung durch ABH)   5.097 Neuzuwanderer (Verpflichtung durch ABH)  34.362 Spätaussiedler     484 Gesamtsumme 113.257 1) Auch in anderen Statusgruppen sind Asylantragsteller enthalten. Die hier ausgewertete Personengruppe bezieht sich auf Asylantragsteller, die nach § 44 IV Absatz 2 Nummer 1 AufenthG vom Bundesamt zugelassen wurden. 2) Seit dem 1. Juli 2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen und werden unter Berechtigungen gefasst. Die Anzahl der seit Dezember 2025 eingegangenen Anträge auf Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einem Integrationskurs nach § 44 Absatz 4 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) sowie deren Entscheidung kann der nachfolgenden Tabelle 2 entnommen werden. Tabelle 2: Anzahl der entschiedenen BAMF-Zulassungsanträge im Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis 31. Mai 20261) nach Entscheidung2) Abfragestand: 8. Juni 2026, Fortschreibung; nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar. Antrag – Entscheidungsgrund Anzahl Ablehnung 45.259 Sonstige Erledigung     18 Zulassung    902 Gesamtsumme 46.179 1) Eingangsdatum. 2) Ausschlaggebend ist die jeweils jüngste Entscheidung pro Antrag. Für den Zeitraum ab 1. Juni 2026 liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Daten vor. 26. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welcher Grundlage wurden die im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit (Bundestagsdrucksache 21/6132) auf Seite 20 ausgewiesenen Sachkosten für die „Nutzung von IT-Produkten zum biometrischen Internetabgleich“ – konkret 12.000 Euro jährlich für das Bundeskriminalamt, 8.000 Euro jährlich für die Bundespolizei sowie eine bisher nicht abschätzbare Summe für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – ermittelt, und wurden hierfür bereits Angebote kommerzieller Anbieter eingeholt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Juni 2026 Die Ausgaben für die Umsetzung der Befugnisse zum biometrischen Internetabgleich im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit wurden auf Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen kalkuliert. Es gab dazu keinen Austausch mit privaten Anbietern. 27. Abgeordneter Tobias Ebenberger (AfD) Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr, dass sich Journalisten und Politiker durch eine kritische Auseinandersetzung mit Black- Rock, George Soros, Klaus Schwab oder Bill Gates des Antisemitismus verdächtig machen – vor dem Hintergrund, dass eine Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz diese Namen als „Chiffren für antisemitische Stereotype“ bzw. „antisemitische Codes“ bezeichnet (www.verfass ungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/allg emein/2026-05-antisemitische-codes-und-chiffre n.pdf?__blob=publicationFile&v=9)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 Gemäß seines gesetzlichen Auftrags sammelt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und wertet diese aus. Zudem informiert das BfV im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit mit einem breiten Angebot im Internet sowie mit diversen Publikationen über aktuelle Entwicklungen in seinen spezifischen Arbeitsfeldern. Die fragegegenständliche Broschüre dient in diesem Zusammenhang in allgemeiner Form der Sensibilisierung der verdeckten Ausdrucksformen des Antisemitismus und richtet sich in erster Linie an Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal sowie generell an interessierte Bürgerinnen und Bürger. Sie hat aber keinen Handreichungscharakter. Ob tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne von § 4 Absatz 1 Satz 5 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG) im von Ihnen genannten Themenbereich vorliegen, ist stets eine Frage des jeweiligen Einzelfalls, über die unter Beachtung aller hierfür einschlägigen Rechtsvorschriften zu entscheiden ist. 28. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2025 auf Rechtsextremisten, Reichsbürger, Selbstverwalter und Personen des Spektrums verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates zugelassen (bitte nach Personengruppen aufschlüsseln), und plant die Bundesregierung hiergegen vorzugehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Juni 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung waren zum Stichtag 31. Dezember 2024 auf • rechtsextremistische Personen 2.996, • Personen des Phänomenbereichs „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ 932 und • Personen des Spektrums „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ 124 erlaubnispflichtige Schusswaffen im Nationalen Waffenregister registriert. Zahlen für das Erhebungsjahr 2025 liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des abgefragten Phänomenbereichs bzw. Spektrums zugerechnet wurden. Sie stellen eine Zusammenfassung der in den Ländern erhobenen Informationen dar. Der Entzug bzw. die Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Waffenbehörden der Länder. Derzeit wird das Waffenrecht entsprechend der Festlegung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD umfassend evaluiert. Diese Evaluierung umfasst auch die Prüfung, wie noch zuverlässiger sichergestellt werden kann, dass Extremisten nicht legal Waffen besitzen. Um die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden bei Entzug und Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse zu stärken, findet regelmäßig die durch das Bundesministerium des Innern initiierte Bund-Länder-Tagung „Forum Entwaffnung“ unter Beteiligung von Vertretern der Innenministerien, Verfassungsschutzbehörden und Waffenbehörden statt. 29. Abgeordneter Micha Fehre (AfD) Mit wie vielen zusätzlichen beschleunigten Asylverfahren und wie vielen zusätzlichen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen aus den Staaten Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien rechnet die Bundesregierung infolge der ab dem 12. Juni 2026 geltenden EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Juni 2026 Eine Prognose über die Zahl der zusätzlichen beschleunigten Asylverfahren und zusätzlichen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen aus den Staaten Ägypten, Bangladesch, Kolumbien, Kosovo, Indien, Marokko und Tunesien infolge der ab dem 12. Juni 2026 geltenden EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten ist nicht möglich. Die Zahl der durchzuführenden beschleunigten Asylverfahren hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, insbesondere auch davon, wie sich das Migrationsgeschehen aus den jeweils bestimmten Staaten im Nachgang ihrer Bestimmung entwickelt. Die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen hängt u. a. vom Ergebnis der auch bei Personen aus sicheren Herkunftsstaaten durchzuführenden Einzelfallprüfung eines Schutzbedarfs im Rahmen des Asylverfahrens ab. 30. Abgeordneter Micha Fehre (AfD) Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge der neuen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten auf die Zahl tatsächlicher Abschiebungen in die Staaten Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Juni 2026 Die ab dem 12. Juni 2026 geltende EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten ermöglicht die Durchführung beschleunigter Verfahren und damit auch schnellere Entscheidungen. Ziel der Bundesregierung ist es, innerhalb der neu geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen Migration weiter zu ordnen und eine effektive Rückführungspolitik durchzusetzen. Eine Prognose über die Zahl zusätzlicher Rückführungen in die Staaten Ägypten, Bangladesch, Kolumbien, Kosovo, Indien, Marokko und Tunesien infolge der EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten ist jedoch nicht möglich. Die Zahl tatsächlicher Rückführungen hängt von mehreren operativen, rechtlichen sowie internationalen Faktoren ab, insbesondere von der mittelfristigen Entwicklung des Migrationsgeschehens. 31. Abgeordneter Hauke Finger (AfD) Welche allgemeinen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass sie in ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 52 des Abgeordneten Sascha Lensing (Plenarprotokoll 21/79, S. 9496) selbst eine eingestufte Übermittlung von Informationen zum Fall Epstein an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausgeschlossen hat? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet der Informationsanspruch des Deutschen Bundestages eine Grenze im Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl), das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann (vgl. z. B. BVerfGE 67, 100 [134 ff.]; 124, 78 [123]). Die Bundesregierung darf eine Antwort unter Berufung auf eine Gefährdung des Staatswohls nur dann vollständig verweigern, wenn sie in plausibler Weise davon ausgehen durfte, dass selbst die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages keine hinreichende Gewähr für die notwendige Geheimhaltung biete. Das Bundesverfassungsgericht weist darauf hin, dass die Geheimschutzbestimmungen des Deutschen Bundestages die eigene, aus der ihr anvertrauten Regierungsgewalt herrührende Verantwortung der Bundesregierung für die Wahrung der Dienstgeheimnisse unberührt lässt. Die Bundesregierung ist daher nicht verpflichtet, Verschlusssachen, die Dienstgeheimnisse enthalten, dem Deutschen Bundestag vorzulegen, wenn dieser nicht den von der Bundesregierung für notwendig gehaltenen Geheimschutz gewährleistet (BVerfGE 147, 50, 147). Von diesem Recht hat die Bundesregierung in der in Bezug genommenen Frage unter den dort angegebenen Gründen Gebrauch gemacht. 32. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Wie viele Mitteilungen an Meldestellen sowie förmliche Anzeigen wegen Tatbeständen des 14. Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches (Beleidigung) haben der Bundeskanzler, die 17 Bundesminister, die Staatsminister Serap Güler, Elisabeth Kaiser, Dr. Bärbel Kofler, Natalie Pawlik und Dr. Wolfram Weimer sowie die Parlamentarischen Staatssekretäre Michael Brand, Sören Bartol, Kerstin Griese, Katja Mast und Michael Schrodi seit Amtsantritt in amtlicher Eigenschaft oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – als Privatperson, Parteipolitiker oder Abgeordneter erstattet (bitte Gesamtzahl je angefragter Person angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Juni 2026 Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der Anfrage vor. Bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des Bundeskriminalamtes (ZMI BKA) liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. Die ZMI BKA nimmt ausschließlich potentiell strafrechtlich relevante Meldungen ihrer Kooperationspartner entgegen, die diesen von Bürgerinnen und Bürgern übermittelt oder durch die Kooperationspartner selbst erhoben wurden. Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung prüft die ZMI BKA die von ihren Kooperationspartnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern. Weiterhin nimmt die ZMI BKA keine Strafanzeigen entgegen. Eine weitergehende umfängliche Erhebung war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 33. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie vielen Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 31. März 2026 zur Stellung eines Asylantrags die Einreise gestattet, obwohl sie nicht über Papiere verfügten, die zur Einreise nach Deutschland berechtigten (bitte nach Nachbarland aufschlüsseln, aus denen die Einreise erfolgte)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 Seit 7. Mai 2025 werden asylsuchende, nicht-vulnerable Drittstaatsangehörige im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zurückgewiesen. Die Anzahl der in das Inland weitergeleiteten asylsuchenden vulnerablen Drittstaatsangehörigen, die die Bundespolizei im Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise erfasst hat, ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Anzahl von weitergeleiteten Personen an BAMF und Ausländerbehörde nach Asylgesuch gegenüber der Bundespolizei im Rahmen der unerlaubten Einreise Grenze zu 1. März bis 31. März 2026 Belgien  3 Dänemark  0 Frankreich 25 Luxemburg  1 Niederlande  2 Polen  4 Schweiz 29 Tschechien  9 Österreich  3 Gesamt 76 Die statistischen Daten beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen der Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. 34. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie viele Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 30. April 2026 zurückgewiesen (bitte nach Nachbarland aufschlüsseln, in das die Zurückweisung erfolgte)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 Die Bundespolizei hat im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. April 2026 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen insgesamt 2.623 Personen zurückgewiesen. Die erbetene staatenspezifische Differenzierung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Zurückweisungen der Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen Grenze zu 1. April bis 30. April 2026 Belgien   121 Dänemark    33 Frankreich   634 Luxemburg    76 Niederlande   195 Polen   538 Schweiz   354 Tschechien   184 Österreich   488 Gesamt 2.623 Es handelt sich um vorläufige, nicht qualitätsgesicherte Zahlen eines Sondermeldedienstes der Bundespolizei, die sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern können. 35. Abgeordneter Udo Theodor Hemmelgarn (AfD) Hat sich die Bundesregierung zu den geplanten Direktflugverbindungen Syrien–Deutschland vor dem Hintergrund der nach meiner Ansicht drohenden Gefahr von Direktschleusungen eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 11. Juni 2026 Gemäß § 63 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) dürfen Beförderungsunternehmen ausländische Staatsangehörige nur in das Bundesgebiet befördern, wenn die beförderten Personen im Besitz eines erforderlichen Passes und eines erforderlichen Aufenthaltstitels (beispielsweise eines Visums) sind. Die Gefahr von „Direktschleusungen“ oder illegaler Einreisen mit Direktflügen aus Drittstatten steht immer im Fokus der Bundesregierung. Die unter anderem für die Bekämpfung der Straftaten im Sinne der Fragestellung zuständigen Bundesbehörden wie die Bundespolizei begegnen dieser Bedrohung durch Identitätsprüfungen im Rahmen der Passkontrollen. Werden ausländische Staatsangehörige an der Grenze zurückgewiesen, besteht gemäß § 64 Absatz 1 AufenthG eine Rückbeförderungspflicht des Beförderungsunternehmens. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der unerlaubten Einreisen von syrischen Staatsangehörigen nach Deutschland im bisherigen Jahr (bis April) gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum rückläufig ist. 36. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie schlüsseln sich nach Kenntnis der Bundesregierung die im Jahr 2025 erfassten Gewaltdelikte in Bezug auf die Tatörtlichkeit Schwimmbad/ Badestelle auf (bitte neben der Gesamtzahl der Gewaltdelikte auch nach dem jeweiligen Anteil deutscher und nichtdeutscher Tatverdächtiger in absoluten Zahlen sowie den fünf häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten in absoluten Zahlen unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen in absteigender Reihenfolge aufschlüsseln sowie eine solche entsprechende Gesamtaufschlüsselung auch für die Sexualdelikte als Unterkategorie der Gewaltdelikte insgesamt vornehmen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 11. Juni 2026 Ihre Frage wird mit Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr 2025 beantwortet. Von der Tatörtlichkeit „Schwimmbad, Badestelle“ im Sinne der PKS sind Hallenbäder, Freibäder und sonstige Badestellen umfasst. Dazu zählt grundsätzlich die gesamte innenliegende Infrastruktur der Einrichtung, wie der Kassenbereich, nicht jedoch Außenbereiche wie etwa Parkplätze. Gewaltdelikte werden in der PKS unter dem Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ subsumiert. Zu der genannten Tatörtlichkeit wurden im Berichtsjahr 2025 folgende Fall- und Tatverdächtigenzahlen für den Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ erfasst: Tatörtlichkeit Fälle TV TV deutsch TV nicht deutsch Schwimmbad, Badestelle 360 426 248 178 Der Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: 100000 Mord § 211 des Strafgesetzbuchs (StGB) 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 234000 Geiselnahme § 239b StGB 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB Die fünf Staatsangehörigkeiten mit dem höchsten Anteil an den zuvor ausgewiesenen nicht-deutschen Tatverdächtigen (TV) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Staatsangehörigkeit Anzahl TV Syrien 52 Afghanistan 15 Türkei 11 Irak  9 Polen  9 Zur Beantwortung Ihrer Frage nach der Anzahl von Fällen und Tatverdächtigen von Sexualdelikten als Unterkategorie der Gewaltkriminalität wurde der PKS-Schlüssel 111000 „Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB“, siehe Erläuterung zu Summenschlüssel 892000 oben, ausgewertet. Zu der genannten Tatörtlichkeit wurden im Berichtsjahr 2025 folgende Fall- und Tatverdächtigenzahlen für den PKS-Schlüssel 111000 „Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB“ erfasst: Tatörtlichkeit Fälle TV TV deutsch TV nicht deutsch Schwimmbad, Badestelle 34 27 17 10 Die fünf Staatsangehörigkeiten mit dem höchsten Anteil an den zuvor ausgewiesenen nicht-deutschen TV sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Staatsangehörigkeit Anzahl TV Syrien 3 Kosovo 2 Türkei 2 Afghanistan 1 Armenien 1 Ukraine 1 37. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung der Gewaltkriminalität und der einfachen vorsätzlichen Körperverletzung gegen Lehrkräfte im Jahr 2025 (bitte neben der Anzahl auch nach dem Anteil deutscher und nichtdeutscher Tatverdächtiger sowie den führenden zehn nichtdeutschen Nationalitäten in absoluten Zahlen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 Die Frage wird mit Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr 2025 beantwortet. Straftaten gegen Lehrkräfte können mit den Daten der PKS unter Zuhilfenahme der Opferspezifik ausgewiesen werden. Opferspezifika werden zum Fall unter der Bedingung erfasst, dass die Tatmotivation in den personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu steht (sachlicher Zusammenhang). Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen muss erkennen lassen, dass die Tathandlung unter anderem oder allein durch das im Einzelfall vorliegende Merkmal veranlasst war. Für die Opferspezifik „Lehrkräfte“ bedeutet dies, dass die Opferwerdung im Rahmen der pädagogischen Tätigkeit des Opfers erfolgt sein muss. Damit können jedoch nicht zugleich Schlussfolgerungen zu Tatörtlichkeit oder zur Beziehung zwischen Opfer und der tatverdächtigen Person oder den tatverdächtigen Personen gezogen werden. In der PKS werden Angaben zum Opfer grundsätzlich nur bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) erfasst. Den folgenden Auswertungen wurden der PKS-Schlüssel „224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB“ und der Summenschlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ zugrunde gelegt. Nachfolgend sind die Zahlen der Fälle für die beiden Schlüssel im Berichtsjahr 2025 angegeben, in denen mindestens ein Opfer mit der Opferspezifik Lehrkraft erfasst wurde. Fallzahlen Berichtsjahr 2025 Schlüssel Straftaten Beschreibung Fälle 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 1.042 892000* Gewaltkriminalität   436 Der Summenschlüssel 892000 Gewaltkriminalität umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: 010000 Mord § 211 StGB 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 234000 Geiselnahme § 239b StGB 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB Nachfolgend sind die Gesamtzahl der Tatverdächtigen (TV) zu den oben ausgewiesenen Fällen sowie die TV-Zahlen differenziert nach Staatsangehörigkeit deutsch und nichtdeutsch ausgewiesen. TV-Zahlen Berichtsjahr 2025 Schlüssel Beschreibung TV TV deutsch TV nicht deutsch 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 959 729 230 892000 Gewaltkriminalität 482 340 142 Der Anteil der nichtdeutschen TV an der Gesamtzahl der TV für alle zuvor ausgewiesenen Fälle des Schlüssels 224000 „Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 des Strafgesetzbuchs (StGB)“ betrug im Berichtsjahr 2025 24 Prozent. Der Anteil der nichtdeutschen TV an der Gesamtzahl der TV für alle zuvor ausgewiesenen Fälle des Summenschlüssels 892000 „Gewaltkriminalität“ betrug im Berichtsjahr 2025 29,5 Prozent. Nachfolgend sind die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten unter den nichtdeutschen TV für die oben ausgewiesenen Fälle des Schlüssels „224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB“ im Berichtsjahr 2025 aufgeführt. TV nach Staatsangehörigkeit zu Fällen des Schlüssels 224000 TV-Staatsangehörigkeit TV Syrien 48 Ukraine 21 Irak 17 Afghanistan 14 Russische Föderation  9 Türkei  9 Nigeria  8 Rumänien  8 Polen  7 Serbien  7 Nachfolgend sind die zehn häufigsten Nationalitäten unter den nichtdeutschen TV für die oben ausgewiesenen Fälle des Summenschlüssels 892000 „Gewaltkriminalität“ im Berichtsjahr 2025 aufgeführt. TV nach Staatsangehörigkeit zu Fällen des Summenschlüssels 892000 TV-Staatsangehörigkeit TV Syrien 35 Rumänien 12 Bulgarien 11 Ukraine  8 Serbien  7 Afghanistan  6 Spanien  6 Albanien  4 Irak  4 Italien  4 Nordmazedonien  4 Russische Föderation  4 38. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie viele Mitglieder oder Unterstützer hat die pro-iranischen Gruppe Harakat Aschab al-Jamin al-Islamija (HAYI) in Deutschland, und wie viele dieser Mitglieder besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit (www.zdfheute.de/politik/deutschla nd/verfassungsschutz-warnung-terror-pro-iranisc h-hayi-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. 39. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Vertreter der Deutschen Telekom AG (www.youtube.com/watc h?v=BU12SSfRXDc, ab Minute 33.35), deren Anteilseigner der Bund ist, in Brüssel gegen den Vorschlag der EU-Kommission zum Cyber Security Act 2.0 das Argument vortragen, welches fast wortgleich vom chinesischen Handelsministerium verwendet wird (https://ec.europa.eu/info/law/bett er-regulation/have-your-say/initiatives/14578-Th e-EU-Cybersecurity-Act/F33393498_en), nämlich, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten im Bereich ihrer nationalen Sicherheit durch den Vorschlag berührt werde, vor dem Hintergrund, dass Cybersicherheit nur eingeschränkt national regulatorisch adressiert werden kann? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Juni 2026 Die Bundesregierung hat die Frage des vermeintlichen Vertreters der Deutschen Telekom im gegenständlichen Video zur Kenntnis genommen. Die Beratungen der Bundesregierung zum Cybersecurity Act 2 dauern an. 40. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Inhaberinnen und Inhaber einer Chancenkarte sind bis heute tatsächlich nach Deutschland eingereist, und wie viele von ihnen haben im Anschluss an die Arbeitssuche einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit (insbesondere eine Blaue Karte EU, einen Aufenthaltstitel für Fachkräfte oder einen sonstigen arbeitsmarktbezogenen Aufenthaltstitel) erhalten (www.tagess chau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/ swrwas-die-chancenkarte-auslaendischen-fachkraefte n-und-dem-arbeitsmarkt-bringt-100.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 8. Juni 2026 Ausweislich des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 30. April 2026 wurde insgesamt 6.812 Personen eine Aufenthaltserlaubnis im Inland als Chancenkarte nach § 20a Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt. Die Zahl der tatsächlich mit einem Visum nach § 20a AufenthG Eingereisten ist allerdings höher, lässt sich aber nicht genau beziffern. Hintergrund dessen ist, dass ein Chancenkarten-Visum in der Regel für ein Jahr ausgestellt wird. Daher haben Chancenkarten-Visuminhaber in der Regel keinen Grund, nach Einreise eine Chancenkarte als Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Finden Chancenkarten-Inhaber innerhalb der Visumgültigkeit eine Beschäftigung und beantragen einen Erwerbstitel, wird die Tatsache der Einreise mit einem Chancenkarten-Visum auch nachträglich nicht erfasst. Die Anzahl der Personen, denen im Anschluss an eine im Inland erteilte Chancenkarte eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung erteilt wurde, können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Grund des Aufenthalts Anzahl Personen Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung   257 Aufenthaltserlaubnis – Erwerbstätigkeit 1.500 Grund des Aufenthalts Aufenthaltstitel Anzahl Personen Aufenthaltserlaubnis – Erwerbstätigkeit nach § 18d Abs. 1 (Forscher) erteilt    24 nach § 21 Abs. 5 AufenthG (freiberufliche Tätigkeit)    43 nach § 18a AufenthG (Fachkraft mit Berufsausbildung) erteilt    45 nach § 19c Abs. 1 AufenthG (übrige Beschäftigungssachverhalte der BeschV)    46 nach § 19c Abs. 3 AufenthG (Beschäftigung im öffentlichen Interesse) erteilt     1 Aufenthaltserlaubnis nach § 18b (Fachkraft mit akademischer Ausbildung) erteilt   585 Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 2b AufenthG (Gründungsstipendium) erteilt     1 nach § 21 Abs. 1 AufenthG (selbstständige Tätigkeit wirtschaftliches Interesse)     6 nach § 19c Abs. 4 AufenthG (Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn) erteilt     1 nach § 21 Abs. 2 AufenthG (selbstständige Tätigkeit völkerrechtliche Vergünstigung)     2 Aufenthaltserlaubnis nach § 18g Abs. 2 AufenthG (Blaue Karte EU – IT-Spezialisten) erteilt     7 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 BeschV (Freiwilligendienst) erteilt     4 Aufenthaltserlaubnis nach § 18g Abs. 1 Satz 1 AufenthG (Blaue Karte EU – Regelberufe) erteilt   563 Aufenthaltserlaubnis nach § 20a Abs. 5 Satz 2 AufenthG (Chancenkarte Verlängerung) erteilt    19 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 1 BeschV (bestimmte Staatsangehörige) erteilt    20 Grund des Aufenthalts Aufenthaltstitel Anzahl Personen nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 2 BeschV (bestimmte Staatsangehörige) erteilt     1 Aufenthaltserlaubnis nach § 18g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG (Blaue Karte EU – Mangelberufe) erteilt    96 Aufenthaltserlaubnis nach § 18g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AufenthG (Blaue Karte EU – Berufsanfänger) erteilt    18 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 5 Nr. 3 bis 5 BeschV (Wissenschaft, Forschung und Entwicklung) erteilt     1 Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Abs. 1 Nummer 2 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit) erteilt     2 Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Abs. 1 Nummer 1 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Studium in Deutschland) erteilt     9 nach § 21 Abs. 2a AufenthG (selbstständige Tätigkeit – Absolvent inländischer Hochschule oder vormaliger Forscher)     3 Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 22a BeschV (Beschäftigung von Pflegehilfskräften) erteilt     1 Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 3 BeschV (Beschäftigung in IT-Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung) erteilt     1 Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Abs. 1 Nummer 4 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder Erteilung der Berufsausübungserlaubnis) erteilt     1 Gesamtsumme 1.500 Wie oben bereits beschrieben betreffen die o. g. Zahlen nur Personen, die vor Erteilung des Erwerbs- oder Ausbildungstitels eine Aufenthaltserlaubnis als Chancenkarte im Inland erteilt bekommen haben. Die Zahl derer, die im Anschluss an die Arbeitssuche mit dem Chancenkarten- Visum einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit erhalten haben, dürfte daher höher liegen als die o. g. Zahlen, kann aber nicht genau beziffert werden. 41. Abgeordneter Ferat Koçak (Die Linke) Welche Maßnahmen zur Umsetzung der spätestens ab dem 22. Mai 2026 geltenden EU- Richtlinie 2024/1233 vom 24. April 2024 hat die Bundesregierung ergriffen oder noch geplant (bitte im Einzelnen auflisten), und stimmt die Bundesregierung insbesondere der Einschätzung zu, dass infolge der Richtlinie gesetzgeberischer und anderer Anpassungsbedarf mit Blick auf die deutsche Rechtslage besteht, insbesondere mit Blick auf Fristen einer Aufenthaltssicherung nach einem Arbeitsplatzverlust und die Frage der Lebensunterhaltssicherung in diesem Zeitraum bzw. entsprechender Sozialleistungsausschlüsse und die Abschaffung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens bei Arbeitgeberwechseln (keine abschließende Auflistung, vgl. Claudius Voigt: „Arbeitnehmer*innen ohne Schutz?“, in: Asylmagazin 12/2024, S. 424–431), und wenn ja, wie ist der Stand etwaiger Gesetzgebungsverfahren, und wenn nein, warum nicht (bitte nachvollziehbar begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 8. Juni 2026 Soweit die Richtlinie (EU) 2024/1233 gegenüber der durch sie aufgehobenen Richtlinie neue bzw. geänderte Aspekte hat, die aus Sicht der Bundesregierung Umsetzungsbedarf auslösen, sollen diese mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung umgesetzt werden. Dieser befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Die Bundesregierung hat entsprechende Vorschläge eingebracht. Umsetzungsbedarf besteht aus Sicht der Bundesregierung in Bezug auf die in Artikel 11 Absatz 4 der Richtlinie enthaltenen Regelungen zur Mindest-Restgültigkeitsdauer einer kombinierten Erlaubnis beim Eintritt von Arbeitslosigkeit. 42. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie vielen Personen wurde seit dem 1. Juni 2016 die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verweigert, und auf welcher Rechtsgrundlage basierten die Ausreiseverweigerungen (bitte die neun letzten Fälle nach Datum und Rechtsgrundlage aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Juni 2026 Zu etwaigen Ausreiseuntersagungen, die auf eine vorherige Passversagung/-entziehung zurückzuführen sind, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da die Kompetenz für die Anordnung dieser Maßnahmen in der Zuständigkeit der Behörden der Länder liegt. Etwaige, von Pass- oder Personalausweisbehörden erlassene Verfügungen werden nur lokal erfasst, jedoch nicht bundesweit. Im Übrigen erfasst die Bundespolizei innerhalb der Polizeilichen Eingangsstatistik keine Daten im Sinne der Fragestellung. 43. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung vorliegen, damit Informationen zu internationalen Ermittlungs- oder Sicherheitskooperationen selbst gegenüber der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nicht offenbart werden können? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Juni 2026 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet der Informationsanspruch des Deutschen Bundestages eine Grenze im Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl), das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann (vgl. z. B. BVerfGE 67, 100 [134 ff.]; 124, 78 [123]). Die Bundesregierung darf eine Antwort unter Berufung auf eine Gefährdung des Staatswohls nur dann vollständig verweigern, wenn der Deutsche Bundestag nicht den von der Bundesregierung für nötig gehaltenen Geheimschutz gewährleisten kann. Die Bundesregierung muss im Rahmen einer Abwägung zu dem Ergebnis kommen, dass trotz der vom Deutschen Bundestag ergriffenen Geheimschutzmaßnahmen auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann; das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse also wesentlich überwiegt. Diese Prüfung und Abwägung erfolgt jeweils einzelfallbezogen. Allgemeine Aussagen zu Informationen bezüglich internationaler Ermittlungs- oder Sicherheitskooperationen können daher nicht erfolgen. 44. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Wendet die Bundesregierung die von ihr so genannte, auf Israel bezogene „sogenannte 3D- Regel“ auch in Bezug auf Deutschland und Doppelstandards, Delegitimierung oder Dämonisierung in Bezug auf Deutschland an, und liegt oder läge in der Nichtanwendung in Bezug auf Deutschland ein Doppelstandard (www.antisemiti smusbeauftragter.de/Webs/BAS/DE/bekaempfun g-antisemitismus/bekaempfung-antisemitismus-n ode.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 Nein. Die 3D-Regel ist ein Analyseverfahren um zu bestimmen, wann Kritik an der Politik Israels in israelbezogenen Antisemitismus umschlägt. 45. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Wie viele deutsche Linksextremisten wurden seit dem 1. Januar 2017 insgesamt an der Ausreise aus Deutschland gehindert, und was war der häufigste Grund der Ausreiseuntersagung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Juni 2026 Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 46. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Gab es Fälle, in denen die Bundespolizei beabsichtigt hat, eine Ausreiseuntersagung zu erlassen, diese dem Betroffenen aber bewusst später bekannt gegeben hat, als es möglich gewesen wäre, und wenn ja, warum? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Juni 2026 Etwaige Ausreiseuntersagungen der Bundespolizei sowie die damit im Zusammenhang stehenden Form- und Durchführungsvorschriften erfolgen stets nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dem Bundesministerium des Innern liegen im Sinne der Fragestellung keine weiteren Erkenntnisse vor. 47. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz jemals eine Bestrebung gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien – der nach meiner Ansicht als Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) verstanden werden muss – bei Bürgermeistern ausgemacht, die öffentliche Einrichtungen (etwa Veranstaltungsräume) für Parteiveranstaltungen trotz Rechtspflicht und entgegen der Selbstbindung der Verwaltung bestimmten, ihnen unliebsamen politischen Parteien nicht zur Verfügung gestellt oder den Nutzungsvertrag gekündigt haben oder dies versucht haben, vor dem Hintergrund zahlreicher mir bekannter und in den Medien dokumentierter Fälle, und wenn nein, warum nicht, auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz auf seinem Instagram-Kanal selbst von der Chancengleichheit der Parteien als Teil der fdGO berichtet hat (https://instagram.com/p/DXYnSoo itmQ)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu beobachten. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c BVerfSchG sind Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen, die darauf gerichtet sind, einen der in § 4 Absatz 2 BVerfSchG genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Der Bundesregierung sind keine Sachverhalte bekannt, in denen mit den in Ihrer Frage beschriebenen Mitteln Bestrebungen betrieben werden, Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. 48. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche aktuellen Erkenntnisse zur Aufarbeitung des Anschlags auf die Berliner Stromversorgung am 3. Januar 2026 hat die Bundesregierung vor allem mit Blick auf mögliche Täterinnen und Täter und deren Motivation und Hintergrund? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 11. Juni 2026 Der Fragegegenstand steht im Zusammenhang mit dem derzeit vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführten Ermittlungsverfahren wegen des Brandanschlags auf die Berliner Stromversorgung vom 3. Januar 2026. Auskünfte im Sinne der Fragestellung können durch die Bundesregierung derzeit nicht erteilt werden, auch nicht in eingestufter Form. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt. 49. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält die Bundesregierung die bestehende Gesetzeslage im Bundesverfassungsschutzgesetz für ausreichend, um die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Medienberichten zufolge erworbene Software des Herstellers ChapsVision (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/verfass ungsschutz-palantir-100.html) zur automatisierten Datenanalyse einzusetzen, oder plant die Bundesregierung noch vor dem ersten Einsatz, eine Befugnis für das BfV einzuführen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Juni 2026 Die Bundesregierung bezieht Ihre Frage nicht auf einen bestimmten Beschaffungsvorgang (zu solchen Beschaffungsvorgängen des BfV äußert sie sich nicht öffentlich), sondern auf die Gesetzeslage zur automatisierten Datenanalyse. Das BfV führt automatisierte Datenanalysen auf der Grundlage des geltenden Rechts durch. Im Koalitionsvertrag ist eine grundlegende Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes für diese Wahlperiode vorgesehen. Damit wird eine neue Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das BfV geschaffen. 50. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die in den vergangenen Wochen und Jahren bekanntgewordenen mutmaßlichen Anschlagspläne durch die Islamische Republik Iran in Deutschland und Europa vor (bitte nach Einzeltätern und Netzwerken, die vom Regime in Teheran bezahlt werden, differenzieren), und wie gedenkt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihr Verhältnis zu Iran zu überdenken? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 Von möglichen Anschlagsplanungen seitens der Islamischen Republik Iran geht in Deutschland und Europa eine anhaltend hohe Bedrohung aus. Die Sicherheitsbehörden warnen seit Jahren vor staatsterroristischen Operationen, Sabotage und Spionage. Der versuchte Brandanschlag auf eine Synagoge in Bochum im Jahr 2022 und der Verdachtsfall bezüglich Anschlagsplanungen zum Nachteil jüdischer sowie pro-israelischer Ziele in Berlin im Jahr 2025, der aktuell Gegenstand eines Verfahrens vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg ist, sind Beispiele für diese Bedrohung. Die Bundesregierung duldet weder die Bedrohung jüdischen Lebens in Deutschland noch die Bedrohung der iranischen Opposition durch die Islamische Republik Iran. Der Umgang mit Iran unterliegt vor diesem Hintergrund einem fortlaufenden sicherheitspolitischen und diplomatischen Überprüfungsprozess. Dies hat die Bundesregierung Vertretern der Islamischen Republik Iran kontinuierlich in multilateralen Foren sowie in bilateralen Gesprächen deutlich gemacht, unter anderem anlässlich mehrfacher Einbestellungen des Botschafters der Islamischen Republik Iran. Aufgrund der gerichtlich festgestellten Beteiligung iranischer staatlicher Stellen an dem Anschlagsversuch auf eine Synagoge in Bochum 2022 hat die Bundesregierung die Listung der Revolutionsgarden unter dem Anti-Terrorismussanktionsregime auf EU-Ebene initiiert. Diese erfolgte durch Ratsbeschluss am 19. Februar 2026. Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass eine weitergehende Beantwortung mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre und daher unterbleiben muss. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 f.). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die Auflistung aller fragegegenständlicher Sachverhalte für einen in Ihrer Frage nicht eingegrenzten Zeitraum für Deutschland und ganz Europa wäre mit der Sichtung eines immensen Aktenbestandes verbunden. Eine inhaltliche Auswertung der Dokumente muss händisch vorgenommen werden. Die in elektronisch geführten Akten enthaltenen Dokumente müssten zunächst einzeln gesichtet werden, da eine Abfrage mittels einzelner Suchbegriffe keine vollständige Übersicht ermöglichen würde. Der mit der händischen Suche verbundene Aufwand würde die Ressourcen allein im Bereich der Spionageabwehr für einen nicht absehbaren Zeitraum erheblich beanspruchen und sich unzumutbar auf die übrigen Aufgaben auswirken. Auch ist bei Fällen, deren Ereigniszeitraum noch nicht weit zurückliegt, davon auszugehen, dass entsprechende polizeiliche bzw. staatsanwaltliche Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren, um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu gefährden. Aus dem Rechtsstaats- und dem Gewaltenteilungsprinzip folgt das Gebot, laufende Ermittlungsverfahren nicht durch die Preisgabe einzelner Erkenntnisse zu gefährden, um so den staatlichen Rechtsdurchsetzungsanspruch durch die hierfür zuständigen Organe der Rechtspflege zu gewährleisten. Zu strafrechtlichen Ermittlungen, die in Zuständigkeit der Länder geführt werden, äußert sich die Bundesregierung schon aus kompetenzrechtlichen Gründen nicht. Bei Fällen, die sich, wie es die Frage formuliert, in Europa ereignet haben, können Angaben hierzu aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – gemacht werden. Die erbetenen Auskünfte können aufgrund der Restriktionen der sogenannten Third-Party-Rule nicht erteilt werden. Die Bedeutung der „Third-Party- Rule“ für die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 13. Oktober 2016 (2 BvE 2/15, Rn. 162–166) gewürdigt. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an die Nachrichtendienste des Bundes weitergeleitet wurden. Eine Bekanntgabe dieser Informationen kann einen Nachteil für das Wohl des Bundes bedeuten, da durch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten erschwert würden. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes durch die Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages birgt das geringfügige Risiko des Bekanntwerdens, das unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Die so bekannt gewordenen Informationen, die nach den Regeln der „Third-Party-Rule“ erlangt wurden, würden als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätten eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe des Verfassungsschutzes an dem internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Eine Freigabe durch ausländische Nachrichtendienste liegt nicht vor und könnte auch nicht mit verhältnismäßigem Aufwand in der vorgegebenen Frist erlangt werden. Die Bundesregierung kann nicht in allen Fällen nachfragen, ob trotz der Vertraulichkeitszusage dennoch eine Freigabe erfolgen kann, ohne die Glaubwürdigkeit bei den Partnern aufs Spiel zu setzen. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch eine eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt. 51. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt – Maßnahmen zum Schutz geflüchteter von Gewalt betroffener Frauen ergriffen, und wenn ja, welche, und wenn nicht, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung umzusetzen (bitte mit Angabe eines Zeithorizonts)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. Juni 2026 Ziel der Bundesregierung ist es, den Schutz von Frauen vor Gewalt in jeglicher Form zu verbessern und die Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auszubauen. Dem aktuellen Koalitionsvertrag liegt dafür ein ganzheitlicher Ansatz zugrunde. Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen zur Bekämpfung sexualisierter und häuslicher Gewalt veranlasst, wie die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz. Darüber hinaus plant die Bundesregierung u. a. eine Verschärfung des Strafrechts, um geschlechtsspezifische Morde an Frauen (Femizide) konsequenter als Mord und nicht als Totschlag zu bestrafen. Die Bundesregierung prüft kontinuierlich bestehende und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt. 52. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) In wie viele Fällen hat die Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2026 deutschen Staatsangehörigen die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Passgesetzes verweigert (bitte nach Jahren aufschlüsseln und dabei die drei häufigsten Gründe pro Jahr für die Ausreiseverweigerungen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 11. Juni 2026 Die Daten im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erfasst. 53. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Anlass und (auch ausländischen) militärischen oder nicht-militärischen Teilnehmenden eines „Schießtrainings“ auf dem Truppenübungsplatz Putlos der Bundeswehr mitteilen, bei dem am 11. Mai 2026 ein Angehöriger von Spezialkräften der Bundespolizei tödlich verletzt wurde, und was weiß sie über die konkrete Todesursache, wozu die ermittelnde Polizei Lübeck sowie die Staatsanwaltschaft nach meiner Kenntnis auch zwei Wochen nach dem Vorfall nichts mitteilen möchte und stattdessen auf die erste und einzige Pressemitteilung dazu verweist (www.presseporta l.de/blaulicht/pm/43738/6273601)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 In der Sache führt die Staatsanwaltschaft Lübeck ein Ermittlungsverfahren. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang. Die Preisgabe einzelner Erkenntnisse könnte die laufenden Ermittlungen beeinträchtigen, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung (vgl. dazu BVerfGE 51, 324 [343 f.]) Vorrang vor dem Informationsinteresse hat. 54. Abgeordneter Ruben Rupp (AfD) Nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung Strafverfolgungsbehörden des Bundes (Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll) von kommerziellen Datenhändlern gekaufte Standortdaten deutscher Internet- und Mobilfunknutzer, so wie es offenbar einzelne Strafverfolgungsbehörden auf Landesebene tun sollen (vgl. https://netzpolitik.org/2026/ daten-schwarzmarkt-deutsche-polizei-nutzt-offen bar-rechtswidrig-databroker/), und wenn ja, aufgrund welcher datenschutzrechtlicher Vorgaben und/oder richterlicher Genehmigungen sowie in welchen konkreten Ermittlungszusammenhängen erfolgt eine mögliche Nutzung individueller Standortdaten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. Juni 2026 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, zu der Auffassung gelangt, dass Ihre Frage aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – beantwortet werden kann. Durch die Beantwortung Ihrer Frage zu konkreten Maßnahmen oder Beschaffungen würden Einblicke auf zur Verfügung stehende (kriminal-)polizeiliche und sonstige technische Vorgehensweisen zur Strafverfolgung offengelegt oder Rückschlüsse darauf ermöglicht und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Strafverfolgungsbehörden des Bundes gefährdet. Durch die Preisgabe etwaiger konkreter Ermittlungszusammenhänge könnten Rückschlüsse auf den Kenntnisstand der oben genannten Behörden sowie deren aktuelle Bearbeitungsschwerpunkte gezogen werden. Täter oder potenzielle Zielpersonen könnten ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder gar vereiteln. Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Strafverfolgung außerordentlich nachteilig auswirken, da unter anderem eine eindeutige Zuordnung zu etwaigen Vorgehensweisen möglich wäre. Eine Beantwortung könnte auch fremde staatliche Akteure dazu verleiten, entsprechende kommerzielle Datenhändler anzugreifen, um die jeweiligen Datenbestände im eigenen Sinne zu manipulieren. Die erbetenen Informationen zielen im Kern auf die Offenlegung bestimmter Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen im Bereich der Strafverfolgung ab. Solche durch die Kooperation mit Unternehmen nachvollziehbaren Arbeitsmethoden sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des jeweiligen (gesetzlichen) Auftrags besonders schutzwürdig. Die besondere Schutzwürdigkeit spezifischer technischer Fähigkeiten, wie sie der Einsatz bzw. Nicht-Einsatz derartiger Angebote von Datenhändlern nahelegt, dient der Aufrechterhaltung effektiver Arbeitsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der technischen Aufklärung für die Aufgabenerfüllung nicht in Betracht. Bereits ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden. Es würde dabei die Gefahr entstehen, dass bestehende oder in der Entwicklung befindliche operative Fähigkeiten und Methoden aufgeklärt würden und damit der Einsatzerfolg gefährdet würde. Auch dies könnte einen erheblichen Nachteil für die wirksame Aufgabenerfüllung und damit für die (Sicherheits-)Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. In der Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts der Abgeordneten einerseits und der staatswohlbegründeten Geheimhaltungsinteressen andererseits muss das parlamentarische Informationsrecht daher ausnahmsweise zurückstehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3280 verwiesen. 55. Abgeordneter Julian Schmidt (AfD) Welche noch offenen operativen, personellen und technischen Voraussetzungen sieht die Bundesregierung für die Anwendung der GEAS- Rechtsakte ab Mitte 2026, z. B. mit Blick auf Asylgrenzverfahren, Eurodac-Anbindung, Rechtsschutz, Dolmetschen sowie die Identifikation vulnerabler Personen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Juni 2026 Mit der erfolgten Anpassung des nationalen Rechts an die der Rechtsakte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurden auf Bundesebene die Voraussetzungen zur Anwendung der neuen europäischen Regelungen geschaffen. Der überwiegende Anteil der erforderlichen operativen, personellen und technischen Voraussetzungen, die in Zuständigkeit des Bundes für die Anwendung der GEAS- Reform zu treffen sind, wurden bereits geschaffen beziehungsweise befinden sich vereinzelt noch in Umsetzung. In Deutschland werden mit Anwendbarkeit der GEAS-Reform ab 12. Juni 2026 beschleunigte Grenzverfahren durchgeführt und die Kapazitäten sukzessiv weiter ausgebaut bis zur vorgegebenen Unterbringungskapazität von 374 Plätzen. Die Etablierung dieser Grenzverfahren in Deutschland bedeutet einen großen Umsetzungsaufwand, dem sich Bund und Länder gemeinsam stellen. Zur Inbetriebnahme des neuen Eurodac-Systems auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/1358 ab dem 12. Juni 2026 dauern technische und operative Umsetzungsschritte auch auf EU-Ebene noch an. Darüber hinaus befinden sich die mit der Umsetzung der GEAS- Rechtsakte betrauten Bundesbehörden teilweise dabei, noch einzelne offene Voraussetzungen zu schaffen. Mit Rücksicht auf die vom Grundgesetz vorgenommene Kompetenzverteilung nimmt die Bundesregierung zu Fragen, die Aktivitäten im Zuständigkeitsbereich der Länder betreffen, grundsätzlich keine Stellung. 56. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Menschen in Grenzregionen – insbesondere im deutsch-dänischen Grenzland – aufgrund der Einwahl ihrer Mobilfunkgeräte ins benachbarte ausländische Handynetz keine Cell-Broadcast- Warnmeldungen erhalten (vgl. www.shz.de/lokale s/gluecksburg-angeln/artikel/kreis-sl-fl-plant-kett e-neuer-sirenen-entlang-der-ostseekueste-5057 4724), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, auch in Abstimmung mit dem Königreich Dänemark, um sicherzustellen, dass Warnmeldungen im Katastrophenfall grenzüberschreitend und unabhängig vom jeweils genutzten Mobilfunknetz alle sich in den betroffenen Regionen aufhaltenden Personen erreichen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 In Deutschland werden Warnmeldungen mit dem Warnmix über unterschiedliche Warnkanäle ausgesendet, um möglichst viele Menschen zu erreichen. Zum Empfang einer Warnmeldung über Cell Broadcast muss ein empfangsbereites Endgerät wie Smartphone oder Handy in einer Funkzelle eingewählt sein, die die Meldung ausstrahlt. Ist das Endgerät mit einer Funkzelle verbunden, in der die Meldung nicht ausgestrahlt wird, kann das Endgerät die Meldung nicht empfangen und anzeigen. Vor der Aussendung der Warnmeldung prüfen die Mobilfunknetzbetreiber welche Funkzellen den ausgewählten Warnbereich am besten abdecken um die sogenannte Überwarnung möglichst gering zu halten. Die Funkzellen können unterschiedliche Sendereichweiten haben, die physikalisch nicht an Gebietskörperschaften wie Kommunal-, Landes- oder auch Bundesgrenzen gebunden sind. Es kann daher vorkommen, dass Personen deren Endgerät in einer deutschen Funkzelle eingebucht ist, aber sich bereits jenseits der Bundesgrenze befinden, eine Warnmeldung erhalten. Umgekehrt ist es genauso möglich, dass Menschen innerhalb des Warnbereichs in eine andere, z. B. auch ausländische Funkzelle eingebucht sind und die Meldung dadurch nicht erhalten. Auf Grund dieser Unschärfe in der Definition des Warnbereichs über Cell Broadcast und dem geringen Informationsgehalt im Vergleich zu anderen Warnkanälen, wird Cell Broadcast in Deutschland nicht ohne weitere Warnkanäle wie z. B. die Warn-App NINA ausgelöst. Die Warn-App NINA erlaubt im Vergleich dazu genau die Personen zu adressieren, die sich in einem betroffenen Gebiet aufhalten. 57. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Erkenntnisse der Zentralen Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM), etwa in Form von Monitoring-Berichten oder Newslettern, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und wenn ja, welche, und in welchem Umfang beabsichtigt sie vor dem Hintergrund, dass Desinformationskampagnen häufig auch deutsche Partnerstaaten und Bündnisse betreffen, die Zusammenarbeit und den Austausch mit bestehenden Partnerbehörden im In- und Ausland sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zu verstetigen und Erkenntnisse gemeinsam zu kommunizieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Juni 2026 Es ist Aufgabe der Bundesregierung, die Demokratie und damit auch politische Entscheidungsprozesse wie beispielsweise Wahlen vor manipulativer und verdeckter Einflussnahme durch ausländische, insbesondere autoritäre Staaten, zu schützen. Die Aufklärung über Methoden und Beispiele ausländischer Informationsmanipulation stellt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Resilienz gegenüber derartigen Einflussnahmeversuchen dar. Insofern wird es auch Aufgabe der zentralen Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM) sein, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen, die Maßnahmen zur Information und Aufklärung der Bevölkerung zu intensivieren. Der Austausch mit Partnerbehörden im In- und Ausland sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen wird Teil des Arbeitsauftrags der ZEAM sein und wird bereits jetzt von der Projektgruppe ZEAM (PG ZEAM), die den Aufbau der ZEAM betreibt, intensiv gepflegt. Über eine gemeinsame Kommunikation möglicher Erkenntnisse gegenüber der Öffentlichkeit wird dabei im Einzelfall und in Abstimmung mit den zuständigen Ressorts zu entscheiden sein. 58. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland auf (bitte die Gesamtzahl sowie jeweils die Anzahl der 13 häufigsten Nationalitäten ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. Juni 2026 Zum Stichtag 30. April 2026 waren 1.030.864 aufhältige Personen im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, deren Asylantrag jemals abgelehnt worden ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Asylablehnung im AZR im Regelfall nicht gelöscht wird, die zugrundeliegende Asylentscheidung daher u. U. viele Jahre zurückliegen kann und der Ausländer zwischenzeitlich das Aufenthaltsrecht ggf. auf andere Weise erworben haben kann. Eine im AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeutet also nicht, dass diese Person etwa ausreisepflichtig wäre, da sich die Personen zwischenzeitlich legal mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten können. Die dreizehn häufigsten Staatsangehörigkeiten dieser Personen können der beigefügten Tabelle entnommen werden. Dreizehn häufigste Staatsangehörigkeiten für zum Stichtag 30. April 2026 aufhältige Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde Anzahl Personen Afghanistan 196.044 Türkei 106.779 Irak  75.692 Kosovo  70.929 Serbien  49.998 Syrien  39.962 Nigeria  35.832 Russische Föderation  33.349 Vietnam  28.675 Iran  25.629 Libanon  20.006 Nordmazedonien  20.570 Albanien  19.261 59. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wie viele der seit 2010 in Deutschland registrierten Asylbewerber haben im Zeitraum 2010 bis 2014 und im Zeitraum 2015 bis heute mindestens eine Straftat (gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik) begangen (bitte jeweils nach den zehn häufigsten Herkunftsländern aufschlüsseln), und welche kumulative Belastung ergibt sich daraus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juni 2026 Ihre Frage wird mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) beantwortet. Bei der PKS handelt es sich um eine polizeiliche Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten (und erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft) erfasst werden. Informationen über Verfahrensausgänge sind in der PKS nicht enthalten. In der PKS werden Daten nach tatverdächtigen Asylbewerbern differenziert seit dem Jahr 2015 erfasst. In den nachfolgenden Tabellen sind die angefragten Daten zu tatverdächtigen (TV) Asylbewerbern zu allen den in der PKS insgesamt erfassten Straftaten für die Berichtsjahre 2015 bis 2025 insgesamt und nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten aufgeführt. Zu kumulativer Belastung liegen keine Informationen vor, eine entsprechende Berechnung erfolgt nicht. Berichtsjahr Anzahl TV mit Merkmal Asylbewerber insgesamt 2025  86.662 2024 103.557 2023 109.056 2022  85.938 2021  77.595 2020  93.335 2019 113.336 2018 133.892 2017 146.850 2016 177.968 2015 148.152 Berichtsjahr Staatsangehörigkeit Anzahl TV mit Merkmal Asylbewerber  1 2025 Syrien 19.173  2 2025 Afghanistan 11.049  3 2025 Ukraine  7.756  4 2025 Türkei  5.465  5 2025 Irak  4.010  6 2025 Algerien  3.932  7 2025 Marokko  2.772  8 2025 Tunesien  2.387  9 2025 Iran  2.152 10 2025 Somalia  2.074  1 2024 Syrien 24.561  2 2024 Afghanistan 11.491  3 2024 Ukraine  8.313  4 2024 Türkei  6.259  5 2024 Irak  4.876  6 2024 Algerien  4.735  7 2024 Marokko  3.779  8 2024 Tunesien  3.543  9 2024 Georgien  3.195 10 2024 Iran  2.636  1 2023 Syrien 23.804  2 2023 Afghanistan 12.702  3 2023 Ukraine  9.140  4 2023 Irak  6.285  5 2023 Türkei  5.230  6 2023 Algerien  4.979  7 2023 Georgien  4.970  8 2023 Marokko  3.775  9 2023 Tunesien  3.433 10 2023 Iran  2.942  1 2022 Syrien 18.784  2 2022 Afghanistan 10.058  3 2022 Irak  6.304  4 2022 Ukraine  4.217  5 2022 Georgien  4.024 Berichtsjahr Staatsangehörigkeit Anzahl TV mit Merkmal Asylbewerber  6 2022 Algerien  3.985  7 2022 Nigeria  2.804  8 2022 Türkei  2.778  9 2022 Marokko  2.719 10 2022 Iran  2.508  1 2021 Syrien 17.771  2 2021 Afghanistan  9.152  3 2021 Irak  6.073  4 2021 Nigeria  3.585  5 2021 Algerien  3.322  6 2021 Iran  2.782  7 2021 Marokko  2.452  8 2021 Georgien  2.405  9 2021 Somalia  2.283 10 2021 Türkei  2.112  1 2020 Syrien 20.392  2 2020 Afghanistan 11.121  3 2020 Irak  7.321  4 2020 Nigeria  4.269  5 2020 Iran  4.192  6 2020 Somalia  2.996  7 2020 Algerien  2.741  8 2020 Georgien  2.699  9 2020 Türkei  2.446 10 2020 Eritrea  2.424  1 2019 Syrien 23.497  2 2019 Afghanistan 13.874  3 2019 Irak  9.055  4 2019 Nigeria  5.870  5 2019 Iran  5.514  6 2019 Somalia  3.708  7 2019 Eritrea  3.169  8 2019 Georgien  3.043  9 2019 Türkei  2.894 10 2019 Marokko  2.744  1 2018 Syrien 27.273  2 2018 Afghanistan 16.881  3 2018 Irak 10.512  4 2018 Nigeria  6.304  5 2018 Iran  5.867  6 2018 Somalia  4.505  7 2018 Algerien  3.999  8 2018 Eritrea  3.897  9 2018 Marokko  3.874 10 2018 Georgien  3.571  1 2017 Syrien 28.979  2 2017 Afghanistan 17.692  3 2017 Irak 11.808  4 2017 Marokko  5.747  5 2017 Iran  5.664  6 2017 Algerien  5.424  7 2017 Nigeria  4.829 Berichtsjahr Staatsangehörigkeit Anzahl TV mit Merkmal Asylbewerber  8 2017 Somalia  4.446  9 2017 Albanien  4.356 10 2017 Eritrea  4.343  1 2016 Syrien 37.924  2 2016 Afghanistan 19.679  3 2016 Irak 13.499  4 2016 Albanien  9.357  5 2016 Algerien  8.301  6 2016 Marokko  7.888  7 2016 Iran  7.086  8 2016 Serbien  6.617  9 2016 Eritrea  4.686 10 2016 Georgien  4.416  1 2015 Syrien 32.101  2 2015 Albanien 11.481  3 2015 Afghanistan 11.439  4 2015 Kosovo  8.589  5 2015 Algerien  8.423  6 2015 Serbien  8.239  7 2015 Irak  7.653  8 2015 Marokko  5.373  9 2015 Georgien  4.853 10 2015 Eritrea  4.211 60. Abgeordneter Bastian Treuheit (AfD) Welche konkreten Maßnahmen zur Instandsetzung, Modernisierung und weiteren infrastrukturellen Entwicklung des durch die Bundespolizei fortgesetzt grenzpolizeilich genutzten Grenzübergangs Schirnding an der B 303 sind durch die Bundesregierung beziehungsweise die zuständigen Stellen des Bundes, insbesondere die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), derzeit in Planung, beauftragt oder haushalterisch hinterlegt (bitte hierbei auch die bestehenden Zeitplanungen und Umsetzungszeiträume angeben), und welche Auswirkungen hat der nach meiner Kenntnis seit einem Rohrbruch bestehende Ausfall der Sanitäranlagen sowie die derzeit lediglich über provisorische Sanitärlösungen vorgesehene Versorgung auf die gegenwärtige und künftige Nutzung und Einsatzfähigkeit des Standorts? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Juni 2026 Die seitens der Bundespolizei genutzte Kontrollstelle am Grenzübergang Schirnding befindet sich auf einem im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befindlichen Grundstück einer ehemals vom Zoll genutzten Liegenschaft an der deutsch-tschechischen Grenze. Aufgrund des zwischenzeitlich fehlenden Bundesbedarfs erfolgte bereits vor Jahren die Freigabe der Liegenschaft zur Verwertung bzw. zum Verkauf. Die derzeitige Vermietung durch die BImA an die Bundespolizei erfolgt temporär für den Zeitraum der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Der Vertrag umfasst lediglich asphaltierte Flächen und schließt Gebäude ausdrücklich aus. Die Bundespolizei hat feste Sanitäranlagen bei der Gemeinde Schirnding unweit der Kontrollstelle und zusätzlich mobile Sanitärkabinen unmittelbar an der Kontrollstelle angemietet. Die Wahrnehmung der grenzpolizeilichen Aufgaben am Standort Schirnding ist sichergestellt. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 61. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie ist der Umstand, dass bislang nur sieben Härtefallvisa nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Rahmen der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt wurden, fünf davon im Rahmen gerichtlicher Vergleiche (vgl. Antwort auf meine Mündliche Frage 59, Plenarprotokoll 21/79, S. 9498) – wobei unklar ist, für wie viele Fälle diese sieben Visa stehen –, damit vereinbar, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte „eine Ausnahmeregelung Raum für eine individuelle Interessensabwägung geben und nicht auf sehr begrenzte Ausnahmen beschränkt sein sollte“, wie die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in einer Ausarbeitung befanden (www.bundestag.de/ resource/blob/1127046/WD-2-057-25-WD-3-074- 25.pdf, S. 13; bitte begründen), und ist das Auswärtige Amt angesichts der extrem geringen Erteilungszahlen dazu bereit, seine (mir vorliegende) Weisung zur Härtefallregelung vom 23. Juli 2025, die als Verschlusssache eingestuft wurde (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4915), zu ändern (gegebenenfalls auch rückwirkend), auch vor dem Hintergrund, dass das Urteil 1 C 8.21 des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2022 in dieser Weisung nach meiner Auffassung falsch interpretiert wird, weil in diesem Urteil nur deshalb von einer höheren Schwelle in Bezug auf die Anwendung von § 22 AufenthG die Rede war, weil vorrangig eine positive Ermessensentscheidung im Rahmen des damaligen § 36a AufenthG möglich war (bitte begründen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Juni 2026 Es wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 15 und 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4915 verwiesen. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer dort vertretenen Auffassung. 62. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie viele nationale Visa wurden seit dem Jahr 2023 in der deutschen Botschaft in Islamabad an afghanische Staatsangehörige erteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und zusätzlich nach den Visa-Kategorien Familiennachzug, Studium/ Ausbildung, Erwerbstätigkeit, humanitäre Aufnahme differenziert darstellen), und wie sind derzeit die Wartezeiten auf einen Termin in den genannten Visa-Kategorien? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Juni 2026 Die Zahl der seit dem Jahr 2023 an der deutschen Botschaft in Islamabad an afghanische Staatsangehörige erteilten nationalen Visa kann, aufgeschlüsselt nach Visa-Kategorien, der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Visa-Kategorie 2023 2024 2025 2026 Gesamt Erwerbstätigkeit    59    73   118    53    303 Familiennachzug 1.005 1.222 1.234   695  4.156 Humanitäre Aufnahme Resettlement 4.153 3.690 1.837   273  9.953 Sonstige Aufenthaltszwecke     9    24    15     4     52 Sprachkurs    77   135   123    59    394 Studium   148   134    84    52    418 Gesamt 5.451 5.278 3.411 1.136 15.276 Die Wartezeiten für einen Termin zur Visumantragstellung betragen in allen Kategorien über 18 Monate. 63. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützt die Bundesregierung die Bekämpfung der Ausbreitung des neuesten Ebola Virus, mit dem in der Demokratischen Republik Kongo bereits über 1.000 Menschen infiziert und mindestens 200 daran gestorben sind, sowie in Uganda bisher mindestens sieben Personen infiziert sind und eine Person gestorben ist (www.tagesscha u.de/ausland/afrika/uganda-ebola-kongo-grenze-1 00.html), und wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln, und bezieht die Bundesregierung die sehr schlechte humanitäre Situation im Osten der Demokratischen Republik Kongo, durch die sich das Virus sehr schnell und lange unentdeckt ausbreiten konnte, in die Haushaltsplanung für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2027 ein, und wenn ja wie? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Juni 2026 Die Bekämpfung der komplexen humanitären Krise in der Demokratischen Republik Kongo gehört zu den Prioritäten der Bundesregierung in Afrika. Die Mittelplanungen 2027 sind noch nicht abgeschlossen. Weitere Planungen werden insbesondere von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängen. Die Bundesregierung hat trotz Mittelrückgangs im Bereich der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit auf den Ebola- Ausbruch umgehend reagiert. Nachfolgend stellt die Bundesregierung ihr Engagement vollumfänglich – auch über den unmittelbar mit dem Ausbruch der Ebola-Epidemie zusammenhängenden Umfang hinaus – dar. Auch die über den konkreten Kontext hinausgehenden Maßnahmen zur Pandemieprävention tragen mittelfristig zur Unterstützung der akut betroffenen Länder bei. Aus Mitteln der humanitären Hilfe stellt das Auswärtige Amt der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen einer Aufstockung der laufenden afrikaweiten Förderung zur Bewältigung akuter Gesundheitskrisen weitere 2 Mio. Euro zur Verfügung, die flexibel in der Demokratischen Republik Kongo und weiteren betroffenen Ländern zur Bewältigung und Eindämmung des Ebola-Ausbruchs eingesetzt werden können. Des Weiteren stellt die Bundesregierung über das Auswärtige Amt aus Mitteln der humanitären Hilfe dem Nothilfefonds der WHO (Contingency Funds for Emergencies, CFE) kurzfristig 2 Mio. Euro zur Verfügung. Der Fonds ermöglicht der WHO eine schnelle Reaktion auf globale Gesundheitsnotlagen. Der aus Mitteln der humanitären Hilfe in diesem Jahr mit 1 Mio. Euro global geförderte Disaster Response Emergency Fund (DREF) der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRK) hat bislang mehr als 2,5 Mio. Schweizer Franken (CHF) für die Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs in der Region ausgeschüttet. Darüber hinaus gehört Deutschland zu den größten Gebern des Nothilfefonds der Vereinten Nationen (Central Emergency Response Fund, CERF), der bereits 10 Mio. US-Dollar (USD) für die Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo zur Verfügung gestellt hat. Die aus Mitteln der humanitären Hilfe geförderten laufenden Projekte mit Nichtregierungsorganisationen im Gesundheitsbereich (unter anderem Malteser International, action medeor) in der betroffenen Region passen ihre Aktivitäten an die neue Krise an, etwa durch Beschaffung von Medikamenten und persönlicher Schutzausrüstung für Gesundheitseinrichtungen, Materialien für sichere Begräbnisse, Training von Gesundheitspersonal in der Identifizierung von Verdachtsfällen und gemeindebasierte Sensibilisierung zum persönlichen Schutz. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sind Unterstützungsmaßnahmen über bestehende Projekte angelaufen, insbesondere zur Pandemieprävention in der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC), sowie über die Schnell Einsetzbare Expertinnen- und Expertengruppe Gesundheit (SEEG). Über das PanPrep-Vorhaben, umgesetzt durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), wird aktuell Schutzausrüstung beschafft, ein intensiver Schulungsmarathon zum sicheren Umgang mit Ebola-Verdachtsfällen vorbereitet, die länderübergreifende Zulassung eines möglichen Impfstoffs und spezifischer Medikamente vorangetrieben sowie Aufklärungsarbeit über das Risiko- und Krisenkommunikationsportal der EAC betrieben. Über das Vorhaben zu mobilen Laboren der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden aktuell an mehreren Grenzübergängen in der Region (u. a. in DR Kongo, Tansania, Ruanda, Uganda, perspektivisch Burundi, Kenia, und Südsudan) Labore aktiviert, die schnelle Labordiagnostik und damit mittelfristig eine effektivere Eindämmung grenzüberschreitender Übertragungsketten ermöglichen können. Hierfür stehen durch Umschichtung innerhalb des Vorhabens bis zu 1 Mio. Euro für Betrieb, Material, Schulungen und Logistik zur Verfügung. Die strukturbildende Übergangshilfe (ÜH) des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) steuert in ihren Vorhaben mit Nichtregierungsorganisationen und multilateralen Partnern die Aktivitäten so um, dass sie auf die Krise reagieren und Ebola-Präventions- Maßnahmen ergreifen können. Die ÜH konzentriert sich auf die östlichen Provinzen der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere Südkivu, Ituri und Tanganyika und arbeitet bevölkerungsnah mit lokalen Gemeinden, um deren Resilienz zu stärken. Schwerpunkte liegen auf Ernährungssicherung, Basisinfrastruktur zu Gesundheit und Wasser, Sanitär und Hygiene (WASH) sowie auf Maßnahmen zur Konfliktbewältigung und zur Förderung sozialer Kohäsion. Mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), der Welternährungsorganisation (FAO) und dem Welternährungsprogramm (WFP) wird das Integrierte Resilienzprogramm (Joint Programme) umgesetzt. Über das Globalvorhaben „Pandemieresilienz, One Health“ (GIZ) und dessen SEEG werden weltweit und auch in Zentral- und Ostafrika Partnerländer dabei unterstützt, besser für die Bekämpfung von Pandemien gewappnet zu sein, u. a. durch Trainingsmaßnahmen in den Bereichen Laborkapazitäten, Infektionsprävention und -kontrolle und Risikokommunikation. Das BMZ unterstützt außerdem über multilaterale Mechanismen, zum Beispiel den Pandemie Fund (BMZ mit dem Bundesministerium für Gesundheit – BMG) und die Impfallianz Gavi. Der Pandemie Fund hat kurzfristig Finanzierung in Höhe von bis zu 220,6 Mio. USD für die Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs durch Reprogrammierung und Schnellverfahren im Rahmen der laufenden Ausschreibungsrunde mobilisiert. Gavi stellt bis zu 50 Mio. USD aus dem First Response Fund für den Zugang zu möglichen Impfstoffen sowie für die Ausbruchsreaktion vor Ort bereit. Deutschland gehört zudem zu den größten Gebern der internationalen Impfstoff-Initiative „Coalition for Epidemic Preparedness Innovations“ (CEPI). Die CEPI arbeitet eng mit Partnern auf der ganzen Welt zusammen, um die Entwicklung wirksamer und sicherer Impfstoffe voranzutreiben und wird u. a. bis zu 62 Mio. USD für die Weiterentwicklung von drei Impfstoff-Kandidaten, die spezifisch gegen das Bundibugyo- Virus gerichtet sind, bereitstellen. Über das Programm für globale Gesundheitssicherheit (Global Health Protection Programme – GHPP) kann das BMG die Kompetenzen und das Wissen spezialisierter Fachinstitutionen wie das Robert Koch- Institut (RKI) und das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) nutzen, um auch auf den aktuellen Ebola-Ausbruch zu reagieren. So stehen beispielsweise u. a. das BNITM und das RKI auf Anfrage bereit, mit Laborexpertise zu helfen. Da aktuell viele Verdachtsfälle nicht schnell überprüft werden können und es insbesondere an Tests mangelt, bereitet das BMG über das RKI die Lieferung von 1.000 PCR-Testkits an das Referenzlabor in Kinshasa vor. Auch auf die Anfrage des Global Outbreak Alert and Response Network (GOARN) wurde reagiert und die Entsendung von Fachexpertinnen und -experten angeboten (Modellierer und Feldepidemiologen). Auf übergeordneter Ebene trägt Deutschlands langjährige Zusammenarbeit zu Pandemievorsorge und zur Pharma- und Impfstoffproduktion in Afrika mit der zuständigen afrikanischen Gesundheitsbehörde Africa Centres for Disease Control and Prevention (Africa CDC) zur Bekämpfung dieser Epidemie bei. 64. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern sieht die Bundesregierung deutsche außen- und sicherheitspolitische Interessen sowie die Bestrebung, das Völkerrecht zu schützen, durch eine mögliche US-Intervention in Kuba bedroht (www.n-tv.de/politik/Bereitet-Pentagon-An griff-auf-Kuba-vor-id30865516.html), und hat sie Vorkehrungen für den Fall einer militärischen Eskalation getroffen, insbesondere zum Schutz und zur möglichen Evakuierung deutscher Staatsangehöriger sowie des Botschaftspersonals in Kuba, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Juni 2026 Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu hypothetischen Szenarien. Maßnahmen für den Fall einer – aus welchen Gründen auch immer – Gefährdung deutscher Staatsangehöriger werden von der Bundesregierung grundsätzlich lageabhängig, soweit möglich vorausschauend geprüft und entsprechende Vorkehrungen seitens der zuständigen Auslandsvertretungen, soweit erforderlich, getroffen. 65. Abgeordneter Ronald Gläser (AfD) Wie hoch sind die Rechnungsbeträge, welche der Steuerzahler rund um die Klage des Journalisten Billy Six gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen nach seiner Auffassung verwehrten Rechtsschutzes bis heute aufwenden musste, und wie hoch ist davon der erstattungsfähige Anteil? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Juni 2026 Dem Titel Haushalt Inland des Auswärtigen Amts sind aus den Gerichtsverfahren bis heute Kosten in Höhe von 75.031,65 Euro entstanden. Dem stehen Einnahmen in Höhe von 2.480,64 Euro entgegen, die dem Haushaltstitel gutgeschrieben wurden. 66. Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die vom aktuellen Ebola-Ausbruch betroffenen Länder kurzfristig und mittelfristig zu unterstützen, insbesondere bei Gesundheitsversorgung, Prävention und humanitärer Hilfe, und wird Deutschland dafür zusätzliche Mittel, und wenn ja in welcher Höhe oder personelle Unterstützung bereitstellen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Juni 2026 Die Bekämpfung der komplexen humanitären Krise in der Demokratischen Republik Kongo gehört zu den Prioritäten der Bundesregierung in Afrika. Die Mittelplanungen 2027 sind noch nicht abgeschlossen. Weitere Planungen werden insbesondere von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängen. Die Bundesregierung hat trotz Mittelrückgangs im Bereich der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit auf den Ebola- Ausbruch umgehend reagiert. Nachfolgend stellt die Bundesregierung ihr Engagement vollumfänglich auch über den unmittelbar mit dem Ausbruch der Ebola-Epidemie zusammenhängenden Umfang hinaus – dar. Auch die über den konkreten Kontext hinausgehenden Maßnahmen zur Pandemieprävention tragen mittelfristig zur Unterstützung der akut betroffenen Länder bei. Aus Mitteln der humanitären Hilfe stellt das Auswärtige Amt der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen einer Aufstockung der laufenden afrikaweiten Förderung zur Bewältigung akuter Gesundheitskrisen weitere 2 Mio. Euro zur Verfügung, die flexibel in der Demokratischen Republik Kongo und weiteren betroffenen Ländern zur Bewältigung und Eindämmung des Ebola-Ausbruchs eingesetzt werden können. Des Weiteren stellt die Bundesregierung über das Auswärtige Amt aus Mitteln der humanitären Hilfe dem Nothilfefonds der WHO (Contingency Funds for Emergencies, CFE) kurzfristig 2 Mio. Euro zur Verfügung. Der Fonds ermöglicht der WHO eine schnelle Reaktion auf globale Gesundheitsnotlagen. Der aus Mitteln der humanitären Hilfe in diesem Jahr mit 1 Mio. Euro global geförderte Disaster Response Emergency Fund (DREF) der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRK) hat bislang mehr als 2,5 Mio. Schweizer Franken (CHF) für die Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs in der Region ausgeschüttet. Darüber hinaus gehört Deutschland zu den größten Gebern des Nothilfefonds der Vereinten Nationen (Central Emergency Response Fund, CERF), der bereits 10 Mio. US-Dollar (USD) für die Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo zur Verfügung gestellt hat. Die aus Mitteln der humanitären Hilfe geförderten laufenden Projekte mit Nichtregierungsorganisationen im Gesundheitsbereich (unter anderem Malteser International, action medeor) in den betroffenen Regionen passen ihre Aktivitäten an die neue Krise an, etwa durch Beschaffung von Medikamenten und persönlicher Schutzausrüstung für Gesundheitseinrichtungen, Materialien für sichere Begräbnisse, Training von Gesundheitspersonal in der Identifizierung von Verdachtsfällen und gemeindebasierte Sensibilisierung zum persönlichen Schutz. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sind Unterstützungsmaßnahmen über bestehende Projekte angelaufen, insbesondere zur Pandemieprävention in der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC), sowie über die Schnell Einsetzbare Expertinnen- und Expertengruppe Gesundheit (SEEG). Über das PanPrep-Vorhaben, umgesetzt durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), wird aktuell Schutzausrüstung beschafft, ein intensiver Schulungsmarathon zum sicheren Umgang mit Ebola-Verdachtsfällen vorbereitet, die länderübergreifende Zulassung eines möglichen Impfstoffs und spezifischer Medikamente vorangetrieben sowie Aufklärungsarbeit über das Risiko- und Krisenkommunikationsportal der EAC betrieben. Über das Vorhaben zu mobilen Laboren der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden aktuell an mehreren Grenzübergängen in der Region (u. a. in DR Kongo, Tansania, Ruanda, Uganda, perspektivisch Burundi, Kenia, und Südsudan) Labore aktiviert, die schnelle Labordiagnostik und damit mittelfristig eine effektivere Eindämmung grenzüberschreitender Übertragungsketten ermöglichen können; hierfür stehen durch Umschichtung innerhalb des Vorhabens bis zu 1 Mio. Euro für Betrieb, Material, Schulungen und Logistik zur Verfügung. Die strukturbildende Übergangshilfe (ÜH) des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) steuert in ihren Vorhaben mit Nichtregierungsorganisationen und multilateralen Partnern die Aktivitäten so um, dass sie auf die Krise reagieren, und Ebola-Präventions- Maßnahmen ergreifen können. Die ÜH konzentriert sich auf die östlichen Provinzen der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere Südkivu, Ituri und Tanganyika und arbeitet bevölkerungsnah mit lokalen Gemeinden um deren Resilienz zu stärken. Schwerpunkte liegen auf Ernährungssicherung, Basisinfrastruktur zu Gesundheit und Wasser, Sanitär und Hygiene (WASH) sowie auf Maßnahmen zur Konfliktbewältigung und zur Förderung sozialer Kohäsion. Mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), der Welternährungsorganisation (FAO) und dem Welternährungsprogramm (WFP) wird das Integrierte Resilienzprogramm (Joint Programme) umgesetzt. Über das Globalvorhaben „Pandemieresilienz, One Health“ (GIZ) und dessen SEEG werden weltweit und auch in Zentral- und Ostafrika Partnerländer dabei unterstützt, besser für die Bekämpfung von Pandemien gewappnet zu sein, u. a. durch Trainingsmaßnahmen in den Bereichen Laborkapazitäten, Infektionsprävention und -kontrolle und Risikokommunikation. Das BMZ unterstützt außerdem über multilaterale Mechanismen, zum Beispiel den Pandemie Fund (BMZ mit dem Bundesministerium für Gesundheit – BMG) und die Impfallianz Gavi. Der Pandemie Fund hat kurzfristig Finanzierung in Höhe von bis zu 220,6 Mio. USD für die Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs durch Reprogrammierung und Schnellverfahren im Rahmen der laufenden Ausschreibungsrunde mobilisiert. Gavi stellt bis zu 50 Mio. USD aus dem First Response Fund für den Zugang zu möglichen Impfstoffen sowie für die Ausbruchsreaktion vor Ort bereit. Deutschland gehört zudem zu den größten Gebern der internationalen Impfstoff-Initiative „Coalition for Epidemic Preparedness Innovations“ (CEPI). Die CEPI arbeitet eng mit Partnern auf der ganzen Welt zusammen, um die Entwicklung wirksamer und sicherer Impfstoffe voranzutreiben und wird u. a. bis zu 62 Mio. USD für die Weiterentwicklung von drei Impfstoff-Kandidaten, die spezifisch gegen das Bundibugyo- Virus gerichtet sind, bereitstellen. Über das Programm für globale Gesundheitssicherheit (Global Health Protection Programme – GHPP) kann das BMG die Kompetenzen und das Wissen spezialisierter Fachinstitutionen wie das Robert Koch- Institut (RKI) und das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) nutzen, um auch auf den aktuellen Ebola-Ausbruch zu reagieren. So stehen beispielsweise u. a. das BNITM und das RKI auf Anfrage bereit, mit Laborexpertise zu helfen. Da aktuell viele Verdachtsfälle nicht schnell überprüft werden können und es insb. an Tests mangelt, bereitet das BMG über das RKI die Lieferung von 1.000 PCR-Testkits an das Referenzlabor in Kinshasa vor. Auch auf die Anfrage des Global Outbreak Alert and Response Network (GOARN) wurde reagiert und die Entsendung von Fachexpertinnen und -experten angeboten (Modellierer und Feldepidemiologen). Auf übergeordneter Ebene trägt Deutschlands langjährige Zusammenarbeit zu Pandemievorsorge und zur Pharma- und Impfstoffproduktion in Afrika mit der zuständigen afrikanischen Gesundheitsbehörde Africa Centres for Disease Control and Prevention (Africa CDC) zur Bekämpfung dieser Epidemie bei. 67. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Aus welchen Gründen erhielt die Familie eines ehemaligen afghanischen Richters Visa zur Einreise nach Deutschland, nachdem ihr Visa-Antrag zunächst abgelehnt wurde, und welche Kriterien führten zur Erteilung der Visa (www.tagesscha u.de/inland/innenpolitik/verfassungsbeschwerde-a ufnahmeprogramm-afghanistan-100.html; https://f reiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitte ilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/un-aus schuss-verpflichtet-deutschland-zu- einstweiligenschutz-eines-afghanischen-richters-und-seiner-fa milie)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 10. Juni 2026 Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes erteilt die Bundesregierung keine Auskunft zu Visum-Einzelfällen. 68. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für das erstmalige Scheitern der deutschen Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im UN- Sicherheitsrat für die Jahre 2027 und 2028 (Quelle: www.fuldainfo.de/hessen-regt-kuerzung-des-deut schen-un-beitrags-an/), und beabsichtigt sie, aus diesem Ergebnis Konsequenzen für die Höhe der deutschen Beiträge an die Vereinten Nationen zu ziehen (bitte begründen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 12. Juni 2026 Aus Sicht der Bundesregierung waren mehrere Faktoren im Sinne der Fragestellung ausschlaggebend. Darüber hinaus wird auf die Äußerungen des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul am 3. Juni 2026 verwiesen. Als Reaktion die finanzielle Unterstützung für die Vereinten Nationen zu reduzieren, wäre aus Sicht der Bundesregierung das falsche Signal. Eine regelbasierte multilaterale Ordnung liegt im außen- und sicherheitspolitischen sowie wirtschaftlichen Interesse Deutschlands. 69. Abgeordneter Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern befürwortet das Auswärtige Amt vor dem Hintergrund der Ergebnisse des eigens beauftragten historischen Gutachtens zu Alfred Lütgens die Entfernung des Stolpersteins für Alfred Lütgens vor dem Auswärtigen Amt, und steht das Auswärtige Amt dazu mit dem Initiator der Gedenkinitiative, Gunter Demnig, in Kontakt (www. spiegel.de/geschichte/berlin-warum-wird-ein-naz i-sympathisant-aus-dem-auswaertigen-amt-mit-ei nem-stolperstein-geehrt-a-2be1bb9e-7d4c-484a-8 675-bb7a9f86e44a)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 11. Juni 2026 Bei der Verlegung von Stolpersteinen für im Nationalsozialismus verfolgte Kolleginnen und Kollegen des Auswärtigen Amts handelte es sich um eine private Initiative von Mitarbeitenden des Auswärtigen Amts. Das Auswärtige Amt hat, nachdem Presseberichte die Gedenkwürdigkeit einzelner Personen in Frage gestellt hatten, ein Gutachten einer unabhängigen Historikerin in Auftrag gegeben, um eine geschichtswissenschaftlich fundierte Einschätzung zu denen in der Wilhelmstraße 92 mit Stolpersteinen Geehrten zu erhalten. Das Gutachten wurde im August 2023 dem Auswärtigen Amt vorgelegt und dem Künstler Gunter Demnig zugeleitet. Die Entscheidung über die Entfernung einzelner Steine obliegt allein diesem. 70. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Welchen Staaten wurde gemäß dem von der Bundesregierung 2025 eingeführten Attribuierungsverfahren für ausländische Informationsmanipulation/Desinformation ebenjene wie oft zugeordnet (bitte Anzahl der Fälle angeben; vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5967)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Juni 2026 Um die Reaktionsmöglichkeit der Bundesregierung auf Desinformation und ausländische Informationsmanipulation weiter zu verbessern, hat die Bundesregierung im Jahr 2025 nach dem Vorbild des bestehenden Attribuierungsverfahrens für Cyberoperationen ein Attribuierungsverfahren für Desinformation bzw. ausländische Informationsmanipulation eingeführt. Dieses in Federführung des Auswärtigen Amts liegende Verfahren kommt zur Anwendung, um z. B. ausländische Desinformationskampagnen einem staatlichen Akteur bzw. staatlichen Urhebern zuzuordnen. Grundlage für die Attribuierung ist eine entsprechende Analyse der Nachrichtendienste. Mit diesem Verfahren wurden im Jahr 2025 das Medienportal RED sowie die Kampagne „Storm-1516“ der Russischen Föderation öffentlich attribuiert. 71. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Hat sich die Bundesregierung zur offiziell- feierlichen Umbettung – im Beisein des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj – des umstrittenen Nationalisten und zeitweiligen Kollaborateur mit dem nationalsozialistischen Deutschland Andrij Melnyk in der Ukraine eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und hat diese Auswirkungen auf die deutsche Unterstützung für die Ukraine vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Deutschlands für den Schutz jüdischen Lebens und des Kampfes gegen jeglichen Antisemitismus, und wenn nein, warum nicht (vgl. www.nachdenkseiten.de/?p=151085)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 11. Juni 2026 Die Bundesregierung setzt sich für das Gedenken an die Opfer des NS‑Unrechtsregimes und die Aufarbeitung der NS-Verbrechen ein. Mit der Ukraine steht das Auswärtige Amt in einem engen und vertrauensvollen Austausch – auch das Gedenken an die Opfer der NS- Verbrechen sowie die unabhängige und transparente Aufarbeitung der Gräueltaten des NS-Regimes spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung verurteilt den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und unterstützt die Ukraine auch zukünftig sowohl zivil als auch militärisch. 72. Abgeordnete Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/4573, wonach eine „generelle Freistellung für Qualifizierungsinteressen ohne hinreichenden Bezug zu den dienstlichen Aufgaben“ nicht vorgesehen sei, meine Auffassung, dass der Arbeitsbereich eines Beamten im Rechts- und Konsularreferat einer deutschen Botschaft, zu dessen Kernaufgaben es gehört, Hilfe für in Not geratene Deutsche zu leisten, Pass- und Ausweis-, Staatsangehörigkeits- sowie Nachlassangelegenheiten zu bearbeiten, konsularische Haftbetreuung zu leisten, Sterbefälle und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu betreuen, Beglaubigungen und Beurkundungen auszustellen und Fragen im Kindschafts- sowie im Aufenthaltsrecht zu bearbeiten, geradezu exemplarisch einen hinreichenden Bezug zu diesen dienstlichen Aufgaben erkennen lässt und dass darum eine Freistellung für das Erlernen der Deutschen Gebärdensprache (DGS) durch die Dienststelle angezeigt ist, und wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um diese Auffassung in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden bekannt zu machen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 11. Juni 2026 Gesetzliche Grundlage für die Freistellung vom Dienst für Beamtinnen und Beamte unter Fortzahlung der Besoldung für Aus- u

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen