Schriftliche Frage 165 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das aktuelle Bodenschutzrecht, insbesondere das Bundesbodenschutzgesetz, in Hinblick auf den vorsorgenden B…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 165 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das aktuelle Bodenschutzrecht, insbesondere das Bundesbodenschutzgesetz, in Hinblick auf den vorsorgenden B…
Frage 165 (Julia Schneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie bewertet die Bundesregierung das aktuelle Bodenschutzrecht, insbesondere das Bundesbodenschutzgesetz, in Hinblick auf den vorsorgenden Bodenschutz im Kontext der Klima- und Biodiversitätskrise, und welche Änderungen plant die Bundesregierung diesbezüglich bei der anstehenden Gesetzesnovelle aufgrund der EU- Bodenrichtlinie?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 9. Juni 2026:
Das Bundesbodenschutzgesetz hat den Zweck, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Die Bundesregierung wird die EU-Richtlinie eins zu eins umsetzen und eine bürokratische Übererfüllung ausschließen. In diesem Rahmen wird geprüft, welche Anpassungen erforderlich sind.
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