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Protokoll der 1016. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 11.02.2022 · WP 20 · 1016 · Original ↗

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Protokoll der 1016. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1016 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1016. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. Februar 2022 I n h a l t : Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1. Ansprache des Bundeskanzlers . . . . . . . . 9 Olaf Scholz, Bundeskanzler . . . . . . . . 9 2. Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021) (Drucksache 33/22) . 25 Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . 25 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 45* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3. Entwurf eines Gesetzes zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 10/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Ursula Heinen-Esser (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 27 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 4. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche im Bereich des Berufssports – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Bremen und Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 32/22) . . . . . . 28 Dr. Claudia Schilling (Bremen) . . . . . . 28 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 31/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Minister Boris Pistorius (Niedersachsen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . 30 6. Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher – Antrag der Länder Bayern und Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 849/21) . . . 30 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . 30 7. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Erhöhung der Sicherheit im Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr – Antrag der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 850/21) . . . . . . . . . . 30 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 30 8. Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Niedersachsen und Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 21/22) 30 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 9. Entschließung des Bundesrates „Vertragsverletzungsverfahren wegen Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 22/22) . . . . . . . . . . . 30 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 46* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 10. Entschließung des Bundesrates zur Abfallvermeidung durch Ausgestaltung der Obhutspflicht zur Verhinderung der Vernichtung gebrauchsfähiger Waren – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 6/22) . . . . . . . . . . . . 30 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 30 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 11. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (Drucksache 11/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 48* 12. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021–2030) COM(2021) 615 final; Ratsdok. 12598/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 790/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 20 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 21 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat . . . . . . . 23 Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . 24 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42* Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 43* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 25 13. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht COM(2021) 581 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 806/21, zu Drucksache 806/21) 32 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 48* 14. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2009/138/EG, (EU) 2017/1132 und der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 648/2012 COM(2021) 582 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 807/21, zu Drucksache 807/21) 32 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 32 15. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 COM(2021) 709 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 809/21, zu Drucksache 809/21) 33 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 33 16. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung COM(2021) 731 final; Ratsdok. 14374/21 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 826/21, zu Drucksache 826/21) 33 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48* Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 17. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Aufbau einer Wirtschaft im Dienste der Menschen: ein Aktionsplan für die Sozialwirtschaft COM(2021) 778 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 848/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 33 18. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EU-Bodenstrategie für 2030 Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen COM(2021) 699 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 829/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 34 Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . . 49* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 35 19. Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 852/21) 35 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 20. Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (Drucksache 857/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48* 21. Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe „Glashütte“ (Glashütteverordnung – GlashütteV) (Drucksache 853/21) 35 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 50* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 22. Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen (Drucksache 733/21) . . . . . 35 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 23. Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 858/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 36 Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 37 Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . 37 Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 24. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm nach § 180 des Strahlenschutzgesetzes und § 149 der Strahlenschutzverordnung (AVV Aufsichtsprogramm) (Drucksache 854/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 25. Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt – gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 FFG – (Drucksache 789/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Beschluss: Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 789/1/21 . . . . . . . . . . 48* 26. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 16/22, zu Drucksache 16/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 48* 27. Entschließung des Bundesrates zur Mobilisierung von Grundstücksflächen zum Wohnungsbau und für Infrastrukturprojekte – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 43/22) . . . . 32 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 47* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 29. Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Wirtschaft und zur Stabilisierung der Energiepreise“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 50/22) in Verbindung mit 28. Entschließung des Bundesrates zum Ausgleich der aktuellen Entwicklung der Energiepreise in Deutschland für einkommensarme Haushalte in der Stadt und im ländlichen Raum – Antrag des Freistaats Thüringen – Geschäftsordnungsantrag des Freistaats Thüringen – (Drucksache 845/21) . . . 15 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 15 Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 17 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 19 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 42* Mitteilung zu 29: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 20 Mitteilung zu 28: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 30. Entschließung des Bundesrates zum angekündigten Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit – Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg- Vorpommern, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 52/22) 13 Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . 13 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 41* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 40 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen Vizepräsident D r . R e i n e r H a s e l o f f , Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Dr. Danyal Bayaz, Minister für Finanzen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Wissenschaft und Häfen und Senatorin für Justiz und Verfassung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz N i e d e r s a c h s e n : Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, ländliche Räume und Integration Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Olaf Scholz, Bundeskanzler Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Christian Kühn, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Steffen Hebestreit, Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 1016. Sitzung Berlin, den 11. Februar 2022 Beginn: 09.30 Uhr Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie recht herzlich zur 1016. Sitzung des Bundesrates begrüßen. Die Tagesordnung liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 30 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 wird der Punkt 30 behandelt. Anschließend werden die verbundenen Punkte 29 und 28 beraten. Danach wird der TOP 12 aufgerufen. Nach TOP 10 wird der Punkt 27 beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Tagesordnung so festgestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Ansprache des Bundeskanzlers Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Olaf Scholz, wir begrüßen Sie herzlich hier im Bundesrat. Sie haben um das Wort gebeten. Darauf freuen wir uns. Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, ich möchte es aber nicht versäumen, Ihnen an dieser Stelle noch einmal im Namen des gesamten Hauses zu Ihrer Wahl zu gratulieren, und Ihnen eine gute Hand und gutes Gelingen wünschen. Lieber Herr Bundeskanzler, Sie haben das Wort. (Beifall) Olaf Scholz, Bundeskanzler: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine gute Tradition, dass neugewählte Bundeskanzler hier im Bundesrat die Vorhaben ihrer Regierung vorstellen. Diese Tradition ist Ausdruck des föderalen Gedankens, dass Bund und Länder zum Wohle unseres Landes zusammenarbeiten – respektvoll im Umgang, orientiert an der Sache und immer mit dem Willen zu gemeinsamer Gestaltung. Das biete ich Ihnen allen an, und darum bitte ich Sie heute. Fortschritt, Erneuerung, Zusammenhalt, diese Ziele leiten die neue Bundesregierung. Aber nicht nur uns. Wir alle wollen, dass unser Land eine gute Zukunft hat. Dieses Ziel werden wir nur gemeinsam erreichen – Bund, Länder und Kommunen. Ich bin aber auch deshalb gern zu Ihnen gekommen, weil dieser Besuch für mich eine Art Heimkehr ist. In meinen Jahren als Erster Bürgermeister von Hamburg habe ich mich hier im Bundesrat immer am richtigen Ort gefühlt. Die Koordination der Länder untereinander, der Ausgleich zwischen den Interessen von Bund und Ländern, das macht den Föderalismus aus, und die Herzkammer des Föderalismus in Deutschland ist der Bundesrat. Zunächst aber lassen Sie mich Ihnen, lieber Herr Ministerpräsident Ramelow, noch nachträglich zu Ihrer Wahl zum Präsidenten des Bundesrates gratulieren. Wie bereits die Amtszeiten der Ministerpräsidenten W o i d k e und H a s e l o f f ist auch Ihre Amtszeit geprägt von der Bewältigung der Corona-Pandemie. Die vielen und häufig sehr eiligen Gesetzgebungsvorhaben waren für uns alle nicht einfach zu bewältigen. Ich danke daher Ihnen allen und besonders den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Hauses, die immer wieder dafür sorgen, dass alles reibungslos funktioniert. Im Ergebnis hat sich unsere föderale Ordnung während der Pandemie bewährt. Wir haben differenzierte Lösungen gefunden angesichts einer Infektionslage, die sich eben nicht immer gleich entwickelt hat zwischen Flensburg und Füssen, Aachen und Görlitz. Und zugleich haben wir mit Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und anderen Beschlüssen die Grundlage dafür geschaffen, dass weitgehend einheitliche Rahmenbedingungen in ganz Deutschland gelten. Das war wichtig für die Akzeptanz der Schutzmaßnahmen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Vor allem aber bringt uns das im Vergleich mit vielen anderen Ländern in Europa aktuell verhältnismäßig gut durch die Omikron-Welle. Der Anstieg der Zahl der Erkrankten hierzulande war weniger steil, die Gesamtzahl der Infizierten geringer. So hat unser Gesundheitssystem trotz großer Belastungen für Ärzte und Klinikpersonal bislang standgehalten. Das zeigt: Unsere Maßnahmen wirken. Wir schützen damit vor allem die besonders gefährdeten Gruppen. Gerade ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sind von der Omikron-Welle bislang zum Glück noch nicht so stark erfasst worden, und wir sollten alles daransetzen, dass dies so bleibt, auch angesichts von fast 3 Millionen Bürgerinnen und Bürgern über 60 ohne vollen Impfschutz und weiteren 2,2 Millionen in dieser Altersgruppe ohne Auffrischungsimpfung. Die wissenschaftlichen Prognosen zeigen uns, dass der Höhepunkt der Welle in Sicht ist. Das erlaubt uns, beim Bund-Länder-Treffen nächste Woche einen ersten Öffnungsschritt und dann weitere für das Frühjahr in den Blick zu nehmen. Wie bisher werden wir uns dabei von wissenschaftlichen Expertisen leiten lassen, denn wir wollen unseren Erfolg jetzt nicht aufs Spiel setzen, und zugleich werden wir wachsam und vorbereitet sein für den Fall, dass die Zahl der Infizierten wieder deutlich zunimmt. Eins ist klar: Der einzige Weg aus der Krise bleibt das Impfen. Deshalb setzen wir auch weiter alles daran, Menschen von der Wirksamkeit der Impfung zu überzeugen. Ich sage auch mit Blick auf die Debatte um die Impfpflicht in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, die wir uns alle gemeinsam vorgenommen und die wir gemeinsam beschlossen haben: Es geht jetzt um den Schutz derer, die darauf ganz besonders angewiesen sind – Kranke und die ältesten Mitglieder unserer Gesellschaft. Ihr Schutz muss und wird weiterhin höchste Priorität für uns haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Übrigens – weil der nächste Herbst und Winter erneut mit steigenden Infektionen verbunden sein könnten – macht auch die allgemeine Impfpflicht Sinn. Wichtig ist mir auch, dass wir aus dieser Pandemie Lehren für die Zukunft ziehen. Dazu gehört, dass wir die Widerstandsfähigkeit unseres Gesundheitswesens verbessern. Daher haben wir im Koalitionsvertrag das Ziel eines vorsorgenden, krisenfesten und modernen Gesundheitssystems vereinbart. Konkret werden wir zum Beispiel den öffentlichen Gesundheitsdienst stärken und ein Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit schaffen. Wir werden die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen und die Gewinnung von Fachkräften vereinfachen. Denn was gerade die Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeheimen seit nunmehr zwei Jahren leisten, ist mehr als beeindruckend. Meine Damen und Herren, auch in der anderen großen Krise des vergangenen Jahres hat der Föderalismus seine Bewährungsprobe bestanden. Das Hochwasser, vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, im Juli hat schwerste Zerstörung und unermessliches Leid verursacht. Von den Kommunen bis zum Bund haben in dieser Lage alle Ebenen unseres Staates entschlossen zusammengearbeitet. Der Bund hat dabei mit Bundeswehr und THW massiv unterstützt. Auch die Solidarität unzähliger Bürgerinnen und Bürger darf dabei nicht vergessen werden. Es hat sich gezeigt: Wenn es darauf ankommt, dann stehen wir in Deutschland zusammen. Das war ein großer Lichtblick in dieser Katastrophe, deren Folgen uns noch lange beschäftigen werden. Die Grundlage für unser Handeln bildet der von Bund und Ländern auf den Weg gebrachte Aufbauhilfefonds. Er ist ein handfestes Zeichen föderaler Solidarität und ein starkes, handfestes Bekenntnis des Bundes zum Prinzip der geteilten Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. Leider werden die Vorzüge dieses Systems manchmal unterschätzt. Abschätzig ist dann von „Flickenteppich“ die Rede, so als stünden zentralistisch organisierte Staaten grundsätzlich besser da. In seinem aktuellen Buch konstatiert der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo D i F a b i o eine „verbreitete zentralistische Sehnsucht“. Wohlgemerkt: Professor Di Fabio kritisiert diese Tendenz. Aber es gibt sie ja tatsächlich, und das sollte uns zu denken geben. Denn tatsächlich ist der Föderalismus ein entscheidender Grund für die Stärke unseres Landes. Er trägt regionalen Verschiedenheiten ebenso Rechnung wie dem Ziel möglichst gleichwertiger Lebensverhältnisse. Er verknüpft gemeinsame gesetzliche Vorgaben mit der Möglichkeit passgenauer Lösungen vor Ort. Und gerade die Kultur des Bundesrates, das Brückenbauen über Länder- und Parteigrenzen hinweg, tut unserem politischen System und unserer Gesellschaft gut. Als ein ehemaliger Vorsitzender des Vermittlungsausschusses weiß ich, wie gewinnbringend für Bund und Länder die Suche nach tragfähigen Kompromissen ist. Diese politische Kultur sollten wir uns unbedingt bewahren, und zwar gerade wenn und gerade weil die Kompromissfindung nicht einfacher wird. Als meine Amtsvorgängerin im Jahr 2005 hier ihre erste Rede als Bundeskanzlerin hielt, gab es in den 16 Ländern 6 verschiedene Regierungskonstellationen. Damals regierte in 5 der 16 Länder noch jeweils eine Partei allein, und in den 11 anderen Ländern genügten Zweierkonstellationen. Heute existieren in den 16 Ländern 15 verschiedene Koalitionsvarianten, und in 8 Bundesländern regieren mittlerweile Dreierkoalitionen. Solche Vielfalt ist einerseits Ausdruck unserer lebendigen Demokratie; andererseits macht sie Abstimmungsprozesse, gerade in den Bundesratsverfahren, nicht einfacher. Wir alle gemeinsam tragen daher besondere Verantwortung dafür, dass unser föderales System jederzeit handlungsfähig bleibt. Dieses Ziel leitet die gesamte Bundesregierung. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesrat und den Ländern ist für uns nicht nur ein Gebot der Vernunft. Sie ist mir auch ein persönliches Herzensanliegen. Dabei ist der Föderalismus natürlich kein starres Gefüge, sondern eine gewachsene, lebendige Ordnung, die immer wieder austariert werden muss. Angepasst haben wir die verfassungsrechtlichen Grundlagen zuletzt mit den Föderalismusreformen 2006 und 2009 sowie mit der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern 2017 und 2019. Das waren wichtige Schritte. Die genannten Krisen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass wir vielleicht an manchen Stellen von einer noch klareren Aufteilung der staatlichen Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten profitieren könnten. Ich denke aktuell an Themen wie den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz oder an die Großbaustelle Digitalisierung. Und ich bin sicher, dass wir hier unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen vorankommen werden. Endlich gemeinsam lösen wollen wir auch das Problem der kommunalen Altschulden. Mainz und BioNTech sind ja nicht überall. Unsere Hilfe und Solidarität benötigen gezielt diejenigen Kommunen mit hohen Altschulden, die sich aus dieser Lage nicht mehr aus eigener Kraft befreien können. Ihnen wollen wir einen Neustart ermöglichen. Sie sollen wieder die Chance bekommen, im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger in eine gute Zukunft zu investieren. Hierzu sind wir zu einer einmaligen Kraftanstrengung gemeinsam mit den betroffenen Ländern bereit. Gelingen wird dies nur im Konsens und nur durch eine Änderung des Grundgesetzes. Ich habe gerade schon aufgezeigt, wie stark sich der Bund sowohl bei der Bekämpfung der Pandemie als auch bei der Hochwasserkatastrophe finanziell engagiert hat. Dadurch hat er die Länder und Kommunen deutlich entlastet und seinerseits hohe Haushaltslasten auf sich genommen. So werden die Einnahmen des Bundes das Vorkrisenniveau erst im Jahr 2023 wieder erreichen, während das bei den Ländern und den Kommunen – in ihrer Gesamtheit jedenfalls – bereits 2021 der Fall gewesen ist. Das sollten wir nicht ganz außer Acht lassen, wenn wir künftig über Lastenteilung zwischen Bund und Ländern reden. Meine Damen und Herren, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit werden wir auch brauchen, um die wohl größte Herausforderung unserer Zeit zu meistern. Vor uns liegt nichts Geringeres als eine zweite industrielle Revolution. Wir wollen – nein, wir müssen die Klimakrise meistern und zugleich Deutschlands Wirtschaft stärken und zukunftsträchtige Arbeitsplätze schaffen. Dafür werden wir jetzt mutig die einzigartigen Chancen nutzen, die wir als innovatives, wirtschaftlich starkes und global vernetztes Land wie wenige andere haben. Die Bundesregierung arbeitet intensiv an einem Klimaschutzsofortprogramm, damit alle notwendigen Gesetze und Vorhaben noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden können. Mit dem Klima- und Transformationsfonds werden wir in den kommenden Jahren umfangreiche Mittel für diese ökologische und industrielle Transformation bereitstellen. Aber auch die private Seite muss bedeutende Investitionen tätigen. Deshalb werden wir gute Bedingungen schaffen und die richtigen Anreize setzen, damit sich unsere Wirtschaft für die Märkte der Zukunft positionieren kann. Eines ist dafür ganz entscheidend: Wenn Investitionen, ob privat oder öffentlich, wirksam dazu beitragen sollen, dass wir unsere Klimaziele erreichen, dann müssen wir in Deutschland unsere Planungs- und Genehmigungsprozesse deutlich verkürzen. Es gibt Beispiele, dass der Bau eines Windparks oder einer Energieleitung von der Planung bis zur Inbetriebnahme ein Jahrzehnt dauert. Das ist zu lange. Wir müssen viel schneller werden. Unser Ziel ist es, die Verfahrensdauer dramatisch zu beschleunigen. Auch das wird nur gelingen, wenn Bund und Länder eng zusammenarbeiten. Eine zentrale Rolle spielt dabei der angestrebte massive Ausbau der erneuerbaren Energien und Leitungsnetze, damit wir bis 2030 80 Prozent unserer Stromerzeugung mit Erneuerbaren decken können. Hierfür brauchen wir die notwendigen Flächen und schlanke Verfahren, um eine Investitionswelle in Windenergie, Photovoltaik und die zugehörige Stromnetzinfrastruktur auszulösen. Wenn wir bis zum Jahre 2045 die Transformation zur Treibhausgasneutralität schaffen wollen, dann müssen wir das Handeln aller Ebenen und Akteure möglichst reibungsfrei ineinandergreifen lassen. Wir werden deshalb eine Allianz für Transformation zusammenrufen, um gemeinsam mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden stabile und verlässliche Rahmenbedingungen für die Transformation zu besprechen. Auch dafür wünsche ich mir die breite Unterstützung der Länder. Meine Damen und Herren, ein weiteres Thema liegt mir wie Ihnen allen am Herzen, das ist das Thema Bildung. Über kaum ein Politikfeld ist in den Monaten der Pandemie so heftig diskutiert worden. Zu Recht, denn es geht um die Zukunft unserer Gesellschaft und die Kinder und Jugendlichen in unserem Land. Die Defizite, die wir erlebt haben, müssen wir abstellen. Das gilt besonders bei der Digitalisierung der Schulen. Bei dieser zentralen Aufgabe wollen wir die Länder und Kommunen verlässlich und dauerhaft unterstützen, Stichwort „Digitalpakt 2.0“. Und auch die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern wollen wir zusammen mit den Ländern verbessern, unter anderem durch eine gemeinsame Koordinierungsstelle. Es geht nicht darum, an Zuständigkeiten der Länder zu rütteln, sondern darum, auch hier unsere Kräfte zu bündeln mit dem Ziel, bestmögliche Bildungschancen für alle zu ermöglichen. Dasselbe gilt auf dem Feld der Forschung und Wissenschaft. Das Beispiel BioNTech zeigt uns ja, wie riesengroß das Potenzial ist, das im deutschen Forschungssystem steckt, und wie sehr es für unser Land auf Innovationen ankommt. Dieses Potenzial werden wir durch gezielte Zukunftsinvestitionen in unser Forschungs- und Wissenschaftssystem weiter festigen, und zwar Hand in Hand mit den Ländern. Meine Damen und Herren, für Deutschland insgesamt gilt das Leitmotiv der Thüringer Bundesratspräsidentschaft „Zusammen wachsen – zusammenwachsen“. Gerade in seiner doppelten Bedeutung verweist es auf das, was auch nach 32 Jahren deutscher Einheit immer noch zu tun bleibt: Zwischen Stadt und Land, strukturschwachen und strukturstarken Regionen, Ost und West klaffen teils erhebliche Unterschiede bei den Löhnen und den Arbeitsplätzen, bei Mobilität, Breitband und Daseinsvorsorge. Daraus folgt, dass wir dem Verfassungsziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse noch deutlich näher kommen müssen. Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeutet nicht, dass alles überall gleich ist. Aber es bedeutet: Bürgerinnen und Bürger müssen überall in Deutschland ähnlich gute Lebenschancen haben. Es bedeutet: Nirgendwo in unserem Land darf sich die Wahrnehmung breitmachen, Quartiere, Orte oder ganze Regionen würden von der Entwicklung im Land abgehängt. Das ist im Übrigen auch eine Frage des Respekts, des Respekts für die vielen tüchtigen Leute überall in unserem Land, die sich unter schwierigen Bedingungen anstrengen und etwas leisten. Sie alle müssen handfest erleben können: Dieser Staat, dieses Gemeinwesen ist auch für mich da. – Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck haben, dass die Chancen und Belastungen von Strukturreformen gerecht verteilt sind, werden sie Veränderungen unterstützen, und nur dann vertrauen Sie dem Staat und seinen Vorhaben. Bund und Länder stehen auch hier gemeinsam in der Verantwortung. In der vergangenen Legislaturperiode wurde viel darüber gesprochen, etwa in den Kommissionen „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“. Jetzt kommt es darauf an, zu handeln. Dazu zählt, dass wir zum 1. Oktober dieses Jahres den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen werden. Das wird 10 Millionen Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zugutekommen, und das wird sich regional betrachtet am meisten auswirken in Regionen mit niedrigem Lohnniveau. Dazu zählt, etwas gegen steigende Energiepreise zu tun, was die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlastet. Und in diesen Tagen weiß jeder genau, warum das wichtig ist. Der Heizkostenzuschuss war ein erster Schritt, weitere werden folgen. Den Wegfall der EEG-Umlage hat sich die Regierung ja schon in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen. Dazu zählt, dass Wohnen in Stadt und Land bezahlbar bleiben muss. Unser klares Ziel lautet: 400.000 neue Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 im sozialen Wohnungsbau. Dafür werden wir mit allen wichtigen Akteuren ein Bündnis für bezahlbaren Wohnraum schließen. Und auch in der Frage der KfW-Gebäudeförderung haben wir einen vernünftigen Weg gesucht, der in die Zukunft trägt. Wir werden das gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen weiterentwickeln und stärken und somit die Perspektiven für die Regionen verbessern, die den größten Unterstützungsbedarf haben. Und auch die fortbestehenden Ost-West-Unterschiede behalten wir fest im Blick. Darum habe ich entschieden, das Thema Ostdeutschland direkt im Kanzleramt anzusiedeln, und Staatsminister Schneider mit der Koordinierung beauftragt. Meine Damen und Herren, bei allen großen Aufgaben, die wir innerhalb unseres Landes bewältigen müssen, dürfen wir eines nicht vergessen: Unser wichtigstes nationales Anliegen ist das Gelingen Europas. Das ergibt sich aus unserer Geschichte, aus unserer geografischen Lage, unserer wirtschaftlichen Kraft und Vernetzung. Wir Deutschen brauchen Europa, und Europa braucht unser Engagement. Wie wichtig das ist, unsere Zusammenarbeit in Europa, aber auch zum Beispiel in der transatlantischen Beziehung mit den USA und innerhalb der NATO, das erleben wir gerade jetzt, in dieser Zeit, in der die Truppenaufmärsche entlang der Grenze zur Ukraine vielen Bürgerinnen und Bürgern große Sorgen machen. Es ist unsere Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass es keinen Krieg in Europa gibt, indem wir eine klare Botschaft an Russland senden, dass jede militärische Aggression Konsequenzen haben würde, die sehr hoch wären – auch für Russland und seine Perspektiven –, und dass wir einig sind mit unseren Verbündeten. Aber dazu gehört auch, dass wir gleichzeitig alle Möglichkeiten zu Gespräch und Weiterentwicklung nutzen: die bilateralen Gespräche zwischen den USA und Russland, den NATO-Russland-Rat, die OSZE und das sogenannte Normandie-Format, wo die Ukraine, Russland, Frankreich und Deutschland zusammen versuchen, einen Ausweg aus der seit vielen Jahren so verfahrenen Situation zu finden. Gerade gestern hatte ich ein Gespräch mit den Regierungschefs und der Regierungschefin der baltischen Staaten. Wir hatten gleichzeitig in Berlin das Treffen des Normandie-Formats. Stundenlang wurde getagt. Ich werde nächste Woche sowohl nach Kiew als auch nach Moskau fahren. Alles dient dazu, dass wir genau das erreichen: den Frieden in Europa zu sichern. Und das ist aller Anstrengung wert. In den Krisen der vergangenen Jahre hat sich allerdings auch gezeigt, wie verletzlich zum Beispiel die Europäische Union ist. Umso mehr kommt es darauf an, Europa zu stärken. Mit dem Programm NextGenerationEU haben wir einen wichtigen Schritt getan, damit Europa wieder auf die Beine kommt. Aber für mich ist klar: Um unsere Verletzlichkeit dauerhaft zu verringern, müssen wir die europäische Souveränität stärken. Das gilt besonders für die Außen- und Sicherheitspolitik, für die Wirtschaftspolitik, aber auch mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Digitalisierung. Nur wenn wir als Europäer mutig vorangehen, können wir die nächste Krise besser meistern und unsere europäische Lebensweise auch künftig selbstbestimmt gestalten. Darin sind wir uns mit unseren Partnern und vor allem mit der französischen EU- Ratspräsidentschaft einig. Und gerade hier ist die föderale Erfahrung der Länder gefragt. Ich denke dabei zum Beispiel an die Konferenz zur Zukunft Europas, an der der Bundesrat ja direkt beteiligt ist. Und auch diese Bundesregierung wird die Länder bei allen wichtigen europäischen Entscheidungen eng einbinden. Erfolgreich, meine Damen und Herren, sind wir immer dann, wenn Bund und Länder eng zusammenarbeiten. Die Bereitschaft dazu hat der Bundesrat in seiner Geschichte immer wieder bewiesen. Darauf baue ich auch jetzt. Denn klar ist: Fortschritt, Erneuerung und Zusammenhalt erreichen wir nur gemeinsam. – Vielen Dank. (Beifall) Präsident Bodo Ramelow: Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, ich danke Ihnen herzlich für Ihre Ausführungen! Wird dazu das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht erkennen. Lieber Herr Bundeskanzler, lassen Sie mich im Namen der Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates so viel sagen, dass ich begeistert bin, mit welcher Leidenschaft Sie das Plädoyer zum Föderalismus vorgetragen haben, in der Unterschiedlichkeit, in der Vielfalt, in der Buntheit. Ich darf es noch persönlich ergänzen: Es gibt sogar ein Land, das nicht mal eine eigene Mehrheit im Parlament hat – und trotzdem zur Buntheit gehört – und schon zwei Landeshaushalte gestemmt hat. Zu der Buntheit gehört auch eine Bundesregierung, die jetzt von drei Parteien getragen wird. Damit ist ein neues Kapitel bundesrepublikanischer Geschichte eröffnet worden. In das Plädoyer, wie Sie es vorgetragen haben, haben Sie klar eingebettet: Diese Vielfalt macht uns stark, wenn wir – zusammen, jeder an seiner Stelle – mit dem anderen so zusammenarbeiten, dass wir uns wechselseitig auf uns verlassen können. Der Bundesrat hat in der abgelaufenen Legislatur laut der statistischen Zusammenfassung in 28 Prozent aller Fälle mit Fristverkürzungen durch Bundestag und Bundesregierung gearbeitet. Das macht deutlich, dass wir unsererseits gewillt sind, gemeinsam mit Ihnen die Verantwortung für dieses Land zu tragen und auszugestalten. Es hat mir auch sehr gefallen, dass Sie die kommunale Familie mit ihren Sorgen so deutlich benannt haben, genauso wie Sie die Themen Digitalisierung und Europa in den Mittelpunkt gestellt haben. Ich persönlich will mich bei Ihnen auch noch mal dafür bedanken, dass Sie angesichts der Sorgen in der Ukraine, die Sie gerade verdeutlicht haben, das Format des Weimarer Dreiecks gewählt haben, also im Sinne von Herrn G e n s c h e r , der vor über 30 Jahren damit begonnen hat, Polen, Frankreich und Deutschland zusammenzudenken. Sie haben wie selbstverständlich Polen, Frankreich und Deutschland zusammengebracht, um deutlich zu machen: Die Stimme Europas geht nur in der Vielfalt, und wir sind ein kraftvoller Teil dieses Europas. Wir leben in Europa, wir leben für Europa, wir leben mit Europa. Und da, lieber Herr Bundeskanzler, bin ich überzeugt: In dem Sinne, wie Sie hier gesprochen haben, sind wir gerne bereit, die ausgestreckte Hand der Bundesregierung anzunehmen, um die Aufgaben gemeinsam zu gestalten. Eine private Bemerkung am Schluss, lieber Herr Scholz: Dass Sie Applaus bekommen haben im Bundesrat, ist dann doch für Sie eine neue Erfahrung. (Heiterkeit) Denn als früherer Minister hat er keinen Applaus hier bekommen. (Beifall) Wir hatten gestern darüber philosophiert, und ich war überzeugt, dass die Kolleginnen und Kollegen sich durch Applaus bedanken und damit deutlich machen: Bund und Land, wir stehen gemeinsam. Herr Bundeskanzler, danke, dass Sie bei uns waren. Auf gute Zusammenarbeit! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf den Tagesordnungspunkt 1 damit beschließen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf: TOP 30 Entschließung des Bundesrates zum angekündigten Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit – Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 52/22) Dem Antrag sind Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein beigetreten. Zu den Wortmeldungen: Es liegt mir vor die Wortmeldung der verehrten Kollegin Malu Dreyer. – Liebe Malu, Du hast das Wort. Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Lieber Herr Präsident, wir sollten das mit dem Applaus im Bundesrat einführen. Das würde zur Lebendigkeit beitragen. Kleine Anregung! (Beifall) Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Lieber Herr Bundeskanzler! Freie und plurale Medien sind Grundsäulen unserer Demokratie in Europa, und sie sind auch die Grundlage für einen offenen gesellschaftlichen Diskurs und wichtig im Kampf gegen Desinformation. Leider sind freie und plurale Medien in vielen Teilen der Welt alles andere als selbstverständlich. Diese Freiheit müssen wir immer wieder aufs Neue verteidigen, auch in Europa. Wir haben in Deutschland ein über Jahrzehnte gewachsenes duales Mediensystem. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat dies immer wieder bestätigt. Und wir haben einen starken, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ebenso wie viele private Akteure in Fernsehen, Radio, Presse und online. Hierauf können wir in Deutschland sehr stolz sein. Wir tragen aber auch eine gemeinsame Verantwortung dafür, dass überall in Europa freie und plurale Medien existieren können und dass die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen in allen Mitgliedstaaten eingefordert werden. Diese Herausforderungen erkennt auch die Europäische Kommission. Sie hat im vergangenen Jahr einen europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit, den European Media Freedom Act, angekündigt und im Januar die Konsultationen gestartet. Die Europäische Kommission hat immer wieder betont, wie wichtig ihr die deutsche Position bei diesem Vorhaben ist. Dem wollen wir mit dem Entschließungsantrag nachkommen. Dabei ist für uns klar und nicht verhandelbar: Medien haben eine zentrale Rolle in der Demokratie. Sie dürfen nicht als Spielball einzelner Interessen missbraucht werden. Unsere besondere deutsche Vergangenheit hat uns gelehrt, dass die Kontrolle über den öffentlichen Diskurs nie wieder in der Hand einiger weniger liegen darf. Sowohl politische Einflussnahme als auch Einflussnahme aus wirtschaftlichen Gründen sind reale Gefahren für freie und plurale Medien – auch in Europa –, denen wir nicht tatenlos zusehen dürfen. Denn solche Entwicklungen sind eben auch eine Gefahr für die Demokratie. Sorgen bereiten mir auch der zunehmende Hass, die Hetze und sogar tätliche Angriffe auf Journalisten und Journalistinnen. Damit Medien frei sind, müssen sie, müssen die Journalisten und Journalistinnen frei und frei von Angst arbeiten können. Wir sind als Gesellschaft alle gemeinsam gefordert, diesem Hass entgegenzutreten und dort, wo es notwendig ist, den Rechtsrahmen anzupassen und vor allem solche Angriffe konsequent zu verfolgen. Hier im Bundesrat haben wir Länder in den vergangenen Monaten immer wieder den besonderen Blick auf die Medien angemahnt. Medienunternehmen schaffen und verbreiten meinungsbildende Inhalte, die Ausdruck des gesellschaftlichen Miteinanders in den Mitgliedstaaten sind und dieses Miteinander unmittelbar beeinflussen. Sie erbringen nicht lediglich Dienstleistungen als potenziell harmonisierungsbedürftiges Wirtschaftsgut. Die Funktion der Medien muss auch bei der Gesetzgebung Beachtung finden. Nehmen wir als Beispiele die aktuell diskutierten europäischen Gesetze über digitale Dienste, also den Digital Services Act, und digitale Märkte, den Digital Markets Act. Das Internet ist Handelsplattform. Es ist Medien- und Kommunikationsraum zugleich. Daher brauchen wir mit Blick auf das Internet als Medien- und Kommunikationsraum geeignete Regeln, die der besonderen Rolle der Medien für die Gesellschaft gerecht werden und nicht lediglich solche, die vor allem von wirtschaftlichen Erwägungen geleitet sind. Wenn wir also zu Recht sagen: „Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein“, dann möchte ich mit Blick auf die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien erneut ergänzen: Was offline geschützt ist, muss auch online geschützt sein. Auch bei anderen Vorhaben wie beispielsweise dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Transparenz politischer Werbung sehen wir hier noch Nachbesserungsbedarf. In dieser Haltung sehen wir uns auch durch die Präsidentin der Europäischen Kommission bestärkt, die in ihrer Rede zur Lage der Union am 15. September 2021 mit Blick auf den angekündigten europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit betont hat, dass Medienunternehmen nicht wie andere Wirtschaftsunternehmen behandelt werden können. Neben dem Fokus auf die Medien möchte ich einen zweiten Aspekt des Entschließungsantrags ansprechen. Die Stärke Europas liegt in seiner kulturellen Vielfalt auf Basis gemeinsamer Regeln und Werte. Europa hat die unterschiedliche kulturelle Identität seiner Mitgliedstaaten immer als Chance und Potenzial begriffen, die wir pflegen und fördern müssen. Dies gilt auch im Rahmen unseres gemeinsamen Anliegens, europäische Werte und demokratische Grundsätze in allen Staaten Europas zu sichern. Die Medien als Teil der kulturellen Vielfalt Europas sind so divers wie die Mitgliedstaaten der EU selbst. Wir finden deshalb in den unterschiedlichen Mitgliedstaaten auch unterschiedlich ausgestaltete Medienlandschaften und -regulierungen vor. Das ist keine Bürde, sondern als Potenzial und Stärke Europas zu sehen. Die Vielfalt an freien und pluralen Medien ist eine große Bereicherung für uns, für alle Europäer und Europäerinnen. Meine sehr verehrten Herren und Damen, liebe Kollegen und Kolleginnen, „In Vielfalt geeint“, so lautet das offizielle Motto der Europäischen Union. Es drückt sehr gut die Herausforderungen aus, vor denen auch der European Media Freedom Act steht: gemeinsame Regeln und Werte einzufordern, freie und plurale Medien in ganz Europa zu sichern und gleichzeitig die kulturelle Vielfalt als Stärke Europas anzuerkennen, zu pflegen und zu fördern. Lassen Sie uns gemeinsam daran weiterarbeiten. Ich glaube, es ist ein wichtiger Punkt, denn die Medienlandschaft in Deutschland sollte eine gute Zukunft haben. Wir sind stolz auf unser duales System, und ich glaube, wir müssen weiter miteinander dafür arbeiten und kämpfen, dass wir uns bei der Erarbeitung der verschiedenen Akte, die im Moment auf der europäischen Ebene getätigt werden, auch wiederfinden. Daher werbe ich um breite Unterstützung für den Antrag. – Vielen herzlichen Dank. Präsident Bodo Ramelow: Vielen herzlichen Dank, liebe Kollegin Dreyer! Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) hat eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben. Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union – federführend – sowie dem Ausschuss für Kulturfragen und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Ich darf damit diesen Tagesordnungspunkt abschließen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 29 und 28 zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 29 Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Wirtschaft und zur Stabilisierung der Energiepreise“ – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 50/22) in Verbindung mit TOP 28 Entschließung des Bundesrates zum Ausgleich der aktuellen Entwicklung der Energiepreise in Deutschland für einkommensarme Haushalte in der Stadt und im ländlichen Raum – Antrag des Freistaats Thüringen – Geschäftsordnungsantrag des Freistaats Thüringen – (Drucksache 845/21) Dem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Freistaat Bayern beigetreten. Dazu hat sich zu allererst Herr Ministerpräsident Wüst zu Wort gemeldet. – Sie haben das Wort. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz des Klimas ist ein Generationenprojekt. Aus diesem Generationenprojekt müssen wir ein Versöhnungsprojekt machen, auch aus gesellschaftspolitischen Gründen. Die einen, die freitags demonstrieren gehen, sollen wissen: Wir tun alles, um das Klima zu schützen. – Die anderen, die sich um ihren Arbeitsplatz sorgen, die sich wegen steigender Spritpreise und Heizkosten um die Sicherung ihres Lebensunterhalts sorgen, sollen wissen: Wir tun alles dafür, gute Arbeitsplätze zu sichern, und wir tun alles dafür, Heiz- und Mobilitätskosten nicht zur neuen sozialen Frage werden zu lassen. Die steigenden Energiepreise belasten Millionen Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Die Strompreise sind in den letzten zwölf Monaten um durchschnittlich 40 Prozent gestiegen, an der Tankstelle erleben wir neue Rekorde bei den Spritpreisen, und wegen 1 Anlage 1 der immer höheren Gaspreise haben viele Menschen Sorge vor einer bösen Überraschung bei der nächsten Nebenkostenabrechnung. In dieser Situation muss die Bundesregierung schnell gegensteuern. Die Energiepreise dürfen nicht zur neuen sozialen Frage werden. Soziale Sicherheit ist zentrale Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Eine warme Wohnung darf kein Luxus sein. Niemand darf Sorge haben, sich Strom, Heizung und damit letztlich die Wohnung nicht mehr leisten zu können. Deshalb schlagen wir ein Paket von Maßnahmen vor zur Entlastung der Menschen gerade mit geringen und mittleren Einkommen, zur Entlastung der Wirtschaft und zur strategischen Stabilisierung unserer Energiepreise. Wir brauchen eine schnelle Abschaffung der EEG- Umlage. Auch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf lebenswichtige Energie, etwa die Heizkosten, darf kein Tabu sein. Und die Stromsteuer sollte auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Zur sozialen Sicherheit gehört auch, dass diejenigen Unterstützung bekommen, die sich jetzt besonders Sorgen um die Energiepreise machen und jeden Tag überlegen, wie sie mit dem Geld klarkommen. Deshalb müssen auch die Regelsätze der sozialen Sicherungssysteme überprüft werden. Beim Wohngeld brauchen wir nicht nur eine einmalige, sondern auch eine dauerhafte Lösung. Die steigenden Energiekosten müssen sich auch im Wohngeld abbilden. Wir müssen auch langfristig und strategisch für mehr Energiesicherheit in Deutschland sorgen. Dazu gehört der Ausbau der erneuerbaren Energien, dazu gehört, dass wir unabhängiger von Energieimporten aus einzelnen Quellen werden, unsere Bezugsquellen also erweitern. Wie wichtig das ist, zeigen die aktuellen internationalen Konflikte. Wir müssen Erdgas aus verschiedenen Ländern beziehen, und wir müssen den Import von Flüssiggas vorantreiben. Gas ist die Brücke zu den Erneuerbaren, und damit die Brücke trägt, muss die Bundesregierung die Gasinfrastruktur erhalten und ausbauen. Zur Energiesicherheit gehört schließlich auch, dass wir größere Reserven brauchen. Nach dem letzten Winter waren die Gasspeicher in Europa weitgehend leer. Das ist für Industrieländer nicht akzeptabel. Wir brauchen eine Mindestkapazität, auch noch nach Ende der Heizperiode. Es ist für mich klar, dass wir eine strategische nationale Gasreserve in unserem Instrumentenkasten brauchen, analog zum Öl. Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen Klimaschutz und Industrie – mit ihren guten Arbeitsplätzen – versöhnen. Wir müssen Klimaschutz mit dem Geldbeutel, mit sozialer Sicherheit der Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen versöhnen. Und wir müssen zeigen, wie man beides schafft: Klima schützen und gute Arbeitsplätze, Wohlstand und soziale Sicherheit erhalten. Nur so wird weltweiter Klimaschutz gelingen: Wenn andere sehen, dass wir unseren Wohlstand nicht nur erhalten, sondern auch ausbauen. Nur dann machen uns andere Länder das nach. Das ist der beste Beitrag, den wir zum weltweiten Klimaschutz leisten können. – Vielen Dank. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Wüst! Ich darf jetzt das Wort Herrn Minister Professor Dr. Pinkwart erteilen. Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein- Westfalen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um auf die aktuell hohen Energiepreise zu reagieren und zukünftigen Energiepreiskrisen vorzubeugen, braucht es eine Mischung aus kurzfristigen und systembezogenen Maßnahmen. Deutschland braucht eine vorausschauende und stringente Energie- und Klimapolitik. Verbraucherinnen und Verbraucher wie Unternehmen sind von den aktuell hohen Energiepreisen erheblich betroffen. Beschaffungspreise für Strom und Erdgas auf den Energiemärkten sind aufgrund verschiedener Ursachen – pandemiebedingte, konjunkturelle und technische Gründe sowie Wetterbedingungen und klimapolitische Beschlüsse – in den vergangenen Monaten drastisch gestiegen. Um kurzfristig die Belastungen zu mindern und zukünftigen Energiepreiskrisen vorzubeugen, braucht es ein Paket dringlicher Maßnahmen. Angesichts der enormen Anstrengungen, die nach bisherigen Zeitmaßstäben im Zeitraffer erfolgen müssen, bedarf es auch einer Transformation der Politik, um Energie- und Klimaschutzmaßnahmen in unserem Land schneller umzusetzen. Strom als Schlüssel zur Klimaneutralität muss bezahlbar bleiben. Indem Strom immer wichtiger für die Erreichung der Klimaziele wird, muss er von staatlichen Steuern und Abgaben entlastet werden, und dies möglichst nachhaltig. Eine in den letzten Jahren erheblich gestiegene Belastung stellt die EEG-Umlage dar. Daher begrüßen wir, dass sich die neue Bundesregierung die Abschaffung der EEG-Umlage möglichst noch ab Mitte dieses Jahres zum Ziel gesetzt hat. Wir haben darauf hier in den letzten Jahren wiederholt gedrängt, denn die Umlage verteuert nicht nur Strom. Sie ist sozial in hohem Maße ungerecht, weil sie die Haushalte mit kleinen Einkommen um ein Vielfaches mehr belastet als andere Haushalte. Sie führt zu einer massiven Verkomplizierung des EEG und wirkt in Bezug auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz kontraproduktiv: Wer Energie einspart, fällt aus der Befreiung heraus und zahlt dann Umlage. Das macht schon seit Jahren keinen Sinn. Schließlich belastet die EEG-Umlage auch die mittelständische Industrie und das Handwerk, welche seit Jahren keine Befreiungen haben, massiv. Seit Langem geboten ist auch die Reduzierung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestniveau. Darüber hinaus gibt es viele weitere Vorschläge für die dringend notwendigen kurz-, mittel- und langfristigen Entlastungen, die hier und in der Öffentlichkeit zur Debatte stehen und die wir in den Ausschüssen sicherlich noch beraten werden. Dabei geht es sicherlich nicht darum, dass jeder dieser Vorschläge umgesetzt wird – entscheidend sind vielmehr Richtung und Wirkung. Die Strompreise in Deutschland müssen runter, jetzt und für die Zukunft. Die Grundversorger – oft die örtlichen Stadtwerke – sind verpflichtet, die Versorgung aller, insbesondere schutzbedürftiger Haushaltskunden, mit Energie sicherzustellen. Energielieferanten, die die Belieferung ihrer Kunden aus Kostengründen einstellen, nutzen diese Regelung – in Klammern: aus – und geben das wirtschaftliche Risiko an die Grundversorger ab, die nun einen sprunghaften Anstieg neuer Kunden verzeichnen. Forderungen, eine einheitliche Preisgestaltung bei Bestands- und Neukunden vorzuschreiben, sind nicht zielführend. Aufgrund der hohen Zahl an Neukunden reicht die langfristige Beschaffungsstrategie der Grundversorger oft nicht mehr aus. Sie müssen teuer Strom und Gas zukaufen. Ein Einheitstarif droht, die Grundversorger in wirtschaftliche Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz zu führen. Beispiele von in existenzielle Not geratenen Stadtwerken gibt es schon jetzt. Eine solche Entwicklung ist mit Blick auf Energieversorgungssicherheit als Teil der Daseinsvorsorge nicht hinnehmbar. Jeder grundversorgte Kunde kann weiterhin in günstigere Tarife oder zu anderen Lieferanten wechseln. Gleichzeitig müssen wir die Missbrauchskontrolle verstärken: Aufgrund des aktuellen Marktgeschehens ist der Grundversorger in bestimmten Gebieten derzeit faktisch der einzige oder einer von wenigen Anbietern. Hier können wir in den Ländern Marktuntersuchungen durchführen, um eventuelle Missbräuche bei den Grundversorgungstarifen aufzudecken. Auch Unternehmen berichten über eingestellte Energielieferungen, die die Produktion in Gefahr bringen. Für Unternehmen gibt es jedoch keine Grundversorgung über den sogenannten Kontrahierungszwang. Auch hier sollten wir Lösungen finden, wie die Versorgung der Unternehmen in der gegenwärtigen Marktsituation sichergestellt werden kann. Meine Damen und Herren, wir wissen: Der ambitionierte Ausbau der erneuerbaren Energien führt mittel- bis langfristig sowohl zu einer Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern als auch zu einer immer weiteren Reduzierung der Beschaffungskosten. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein maßgeblicher Einflussfaktor zur Senkung der Energiepreise. In den kommenden Jahren werden weitere technische Fortschritte die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien erheblich steigern und Kosten weiter senken. Mit der Energieversorgungsstrategie NRW haben wir ein ambitioniertes Paket für den Ausbau der Erneuerbaren und für ein sicheres, bezahlbares und klimaverträgliches Energiesystem vorgelegt, das auch einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Ausbauziele des Bundes leisten wird: Verdopplung der Windenergie, Verdrei- bis Vervierfachung der Photovoltaik bis 2030. Wir freuen uns hierzu auf den weiteren Austausch zwischen Bund und Ländern. Auf dem Weg dahin haben wir es mit einem wachsenden Mehrbedarf an Gas zu tun. Allein in Deutschland benötigen wir durch den Ausstieg aus Kernenergie und Kohleverstromung den Zubau von Gaskraftwerken im Umfang von rund 23 Gigawatt bis 2030, allein in unserem Bundesland zwischen 5 und 7 Gigawatt. – Wir haben jetzt 2022. Diese Kraftwerke müssen alle noch in den nächsten Jahren geplant, genehmigt und gebaut werden. Angesichts unserer hohen Abhängigkeit von Gas im Wärmebereich und unserer ausgeprägt schwachen Diversifizierung auf der Beschaffungsseite sind erhebliche Anstrengungen notwendig. Ich sehe hier insbesondere folgende vier Handlungsfelder: Erstens muss der Import von Flüssiggas ausgeweitet werden. Hierzu können die bestehenden LNG- Anlandeterminals – Zeebrügge, Rotterdam – besser ausgelastet werden. In Deutschland müssen die avisierten Projekte weiterentwickelt werden. Dies wird ohne ein staatliches Anreizsystem für den Ausbau der LNG- Terminals aber kaum möglich sein. Zweitens muss die Gasinfrastruktur – Pipelines, Speicher – erhalten und ausgebaut werden, auch um den Übergang von Erdgas zu klimaneutralen wasserstoffbasierten und synthetischen Gasen abzusichern. Vor allem in Verbindung mit dem Import klimafreundlicher Gase können neue Möglichkeiten des Bezugs aus den Niederlanden und Norwegen sowie mittel- und langfristig auch aus dem arabischen und afrikanischen Raum entstehen. Gleichzeitig wird Russland auch weiterhin eine zentrale Rolle bei der europäischen Gasversorgung spielen. Drittens muss die Reservebildung deutlich verbessert werden. Bedingt durch das aktuelle Marktdesign ist kein Marktakteur dafür verantwortlich, frühzeitig ausreichende Gasmengen für die deutsche Gasversorgung in Speichern einzulagern. Anstelle einer strategischen Reserve werden auf Bundesebene Ausschreibungsoptionen für kurzfristige – Short Term Balancing Services – und langfristige Lieferungen zum Ende des Winters – Long Term Options – eingeführt, um Reservebildungen anzureizen. Diese müssen allerdings auch frühzeitig und in ausreichender Höhe ausgeschrieben werden, um bei einem strengen Winter eine Mindestkapazität zum Ende der Heizperiode sicherzustellen, was in der Vergangenheit selten in unserem Land der Fall war. Ebenso muss eine strategische nationale Gasreserve als Ultima Ratio der Gasversorgungssicherheit ernsthaft geprüft werden. Viertens müssen Nah- und Fernwärmesysteme nun beschleunigt auf eine dezentrale Versorgung durch alternative Wärmequellen wie Biomasse, Großwärmepumpen, Geothermie oder auch Abfallverbrennungsanlagen und Abwärmenutzung von Industrieunternehmen umgestellt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Pfad Richtung Klimaneutralität ist kurz und steil: Waren bislang 20 Jahre und mehr für den Bau einer Umgehungsstraße in unseren Ländern üblich, müssen wir in dieser Zeit nun gleichzeitig die Klima- und Energiewende, die Mobilitäts- und Industriewende schaffen. Diese drängenden Aufgaben verlangen nach konsistenter und schneller Bearbeitung. Nötig ist ein gemeinsames Monitoring der Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien, bei Netzen und Speichern sowie dem Aufbau eines leistungsfähigen Kapazitätsmarkts für gesicherte klimafreundliche Leistung. Nur wenn die Infrastruktur schneller vorankommt, sind die ambitionierten Klimaziele und ein früherer Ausstieg aus der Kohleverstromung bei gleichzeitiger Bezahlbarkeit für Bürger und Unternehmen erreichbar. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Professor Dr. Pinkwart! Ich darf jetzt aufrufen Frau Ministerin Siegesmund aus Thüringen. Anja Siegesmund (Thüringen): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Klimafrage ist die zentrale Frage dieses Jahrzehnts, und dem Pariser Klimaziel verpflichtet müssen wir alles daransetzen, die Klimakrise in den Griff zu bekommen. Die Aufgabe von Politik ist es nun, das Ganze auch vor Ort zu lösen. Vor zwei Tagen war ich in einer thüringischen Kleinstadt unterwegs, in Stadtroda in Ostthüringen. Dort stellen wir als Land Mittel bereit, um einen ehemaligen DDR-Plattenbau energetisch so zu sanieren, dass er klimaneutral wird. Was in Stadtroda derzeit die Mieterinnen und Mieter umtreibt, wenn sie ihre Heizkostenabrechnungen sehen, das beschäftigt viele Menschen bundesweit: deutlich höhere Strom- und vor allen Dingen Heizkostenrechnungen. Darauf brauchen wir Antworten. Thüringen hat deshalb Anfang Dezember vergangenen Jahres seine Entschließung zu den steigenden Energiepreisen in den Bundesrat eingebracht. Die neue Bundesregierung hat seitdem erste Maßnahmen auf den Weg gebracht. Es gilt jetzt, diesen Prozess auch vom Bundesrat aus konstruktiv zu begleiten. Ja, die Kosten für Gas und andere fossile Brennstoffe steigen. Ganz konkret für Thüringen heißt das: Die Preise der Energieprodukte stiegen im Jahresvergleich um 28 Prozent. Am stärksten verteuerte sich Fernwärme. Gas, einschließlich Umlage, verteuerte sich um 44 Prozent, Heizöl, einschließlich Umlage, um 43 Prozent, Strom um 14 Prozent. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist fossile Inflation, und das ist eine Aufgabe für uns. Denn es können die entscheidenden Euro am Ende eines Monats sein, die sich Menschen mit geringerem oder keinem Einkommen schlicht so nicht leisten können. Und hier geht es nicht um Luxus, sondern darum, die Wohnung am Ende heizen zu können. Das betrifft insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ostdeutschland. Sie verdienen auch drei Jahrzehnte nach der Einheit im Durchschnitt monatlich Hunderte Euro weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen in den alten Ländern. Zumindest für die 144 Wohnungen in Stadtroda haben wir im Rahmen der Thüringer Wärmeoffensive bereits eine gute Lösung gefunden: Das Gebäude wird jetzt energetisch saniert. Das heißt, mit Wärmerückgewinnung kommt die Wärme aus dem Abwasser, zum Beispiel von der Waschmaschine, über die Heizung zurück in die Wohnung – ein effizienter und ressourcenschonender Kreislauf. Darüber hinaus kommt eine PV-Anlage aufs Dach, die Fassade wird begrünt, um im Sommer vor Wärme zu schützen, und an den Balkonen wird eine zusätzliche Verglasung angebracht. Das alles trägt dazu bei, dass das Gebäude bilanziell klimaneutral wird – und davon gibt es in der Bundesrepublik über zwei Millionen: Das Konzept lässt sich demnach übertragen auf die vielen Wohnungen gleichen Typs, die in den 80er-Jahren gebaut worden sind. Am Ende profitieren in Stadtroda die Mieterinnen und Mieter, denn ihre Miete wird nicht angehoben, gleichzeitig sinkt ihr Energieverbrauch deutlich. Das ist gut fürs Klima, also gut in doppelter Hinsicht: sozial und ökologisch. Wir halten fest: Energieeffizienz und vor allem der massive Ausbau der erneuerbaren Energien sind mittelfristig die wichtigsten Instrumente für günstigere Energiepreise. Nur dadurch können wir uns von den Preisen für fossile Energieträger entkoppeln. Wer dagegen an fossilen Energieträgern festhält, der zahlt einen hohen Preis. Die aktuellen Preisanstiege bei den Fossilen zeigen doch, dass wir uns künftig unabhängig machen müssen. Anders gesagt: Hier nicht aktiv vorzubeugen, können wir uns eigentlich gar nicht leisten. Und wenn wir das Motto „Energy Efficiency First“ ernst nehmen, dann kann die Lösung nicht sein, eine noch teurere Energieform vorzuschlagen, die Verbraucherinnen und Verbraucher eher mehr als weniger belastet. Wir müssen heute den Strom aus den Erneuerbaren direkt und effizient nutzen. Die heute übrigens vorgestellte neue Umweltbewusstseinsstudie zeigt, dass eine breite Mehrheit sehr große Bereitschaft zum Klimaschutz zeigt. Der Präsident des Umweltbundesamtes Dirk M e s s n e r fasst die Ergebnisse der Studie zusammen – Zitat –: Die Menschen wollen Fortschritte bei Umwelt- und Klimaschutz sehen. Die Regierung hat Rückenwind, wenn sie gut erklärt, was sie vorhat und dabei soziale Ausgewogenheit berücksichtigt. Genau darum es auch in unserem Antrag. Jetzt müssen wir die Menschen kurzfristig und schnell entlasten – darin sind sich vom Mieterbund über die Umwelthilfe bis hin zu Verbraucherschutzverbänden alle einig. An mehreren Punkten unseres Entschließungsantrags arbeitet der Bund bereits, so zum Beispiel am Entlastungsgesamtpaket. Der Heizkostenzuschuss ist ein Anfang. Wir begrüßen, dass dieser einmalige Heizkostenzuschuss bei anderen Sozialleistungen anrechnungsfrei bleiben soll und dass auch Geförderte nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz unterstützt werden. Wir brauchen Hilfen, die gezielt dort wirken, wo sie am meisten gebraucht werden. Wer über keine Reserven verfügt und geringe Einnahmen hat, kann die steigenden Preise nicht ohne Weiteres ausgleichen. Das betrifft übrigens auch die Berechtigten nach SGB II und SGB XII. Es ist gut, dass die Bundesregierung an einigen unserer Punkte bereits dran ist, zum Beispiel: Die Bundesregierung will bis zum Sommer eine Lösung für eine faire Kostenaufteilung des CO2-Preises zwischen Mieter/-innen und Vermieter/-innen vorlegen. Zweitens. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird gerade generalüberholt und an ambitioniertem Klimaschutz und auf sozialen Ausgleich ausgerichtet. Drittens. Auch der angekündigte höhere Mindestlohn bringt Entlastung für Geringverdiener, durchaus in hohem Maße. Viertens. Eine in diesem Zusammenhang diskutierte zeitnahe und schnelle Abschaffung der EEG-Umlage – und das ist wirklich wichtig – muss so umgesetzt werden, dass die Kostenerleichterungen auch wirklich ankommen. Das entlastet deutlich den Mittelstand. Es entlastet die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist einer der zentralen Punkte. Jetzt geht es also darum, dass die Entlastungen auch wirklich bei den Menschen ankommen. Die Politik – wir entscheiden, wo die Entlastungen zuerst ankommen. Da ist mit dem Heizkostenzuschuss der erste Schritt getan. Der Kinder-Sofortzuschlag und andere Instrumente sind genannt worden und müssen folgen. Notwendig ist und bleibt eine weitere Reform von Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiebereich – Stichwort übrigens auch: Einführung des Bürgerenergiegeldes. Aber das alles Entscheidende ist – und auch damit haben wir als Länder eine Riesenaufgabe vor uns –: Wir müssen das Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren verdreifachen, deutlich erhöhen, klug und innovativ in die Zukunft investieren. Ja, Klimaschutz geht nur sozial gerecht. Aber der Kraftakt findet im Bund und in den Ländern statt. – Vielen Dank. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Minsterin Siegesmund! Ich darf nun aufrufen Herrn Staatsminister Schweitzer, Rheinland-Pfalz. Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Stichwort „Daseinsvorsorge“ ist gerade gefallen. Tatsächlich ist Energieversorgung eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Leben und Wohnen, das ist unbestreitbar, und das ist ja auch schon angesprochen worden. Für viele Menschen ist es inzwischen nicht mehr nur nicht einfach, sondern fast unmöglich geworden, in jedem Monat ihre Strom- und Gasrechnung zu bezahlen. Die Energieversorgung, auch das ist gesagt worden, darf nicht zum Luxus werden. Ich habe aber das Gefühl, auch mit Blick auf viele Gespräche, die wir in Rheinland- Pfalz zu diesem Thema führen: Für viele Haushalte scheint genau das jetzt schon das Empfinden zu sein. Es müssen die besonderen Situationen einkommensschwacher Menschen und von Geringverdienern in den Blick genommen werden, denn diese Haushalte sind aufgrund der steigenden Energiepreise zunehmend unter Druck. Und wir brauchen Ansätze, mit denen wir den Betroffenen unter die Arme greifen, sie unterstützen und ihnen existenzielle Ängste nehmen. Als Sozialminister in Rheinland-Pfalz bin ich im Austausch mit Vertretern der Energiewirtschaft, der Schuldnerberatung und auch der Verbraucherzentrale, um alle Beteiligten erneut an einen Tisch zu holen und gemeinsam nach Wegen zu suchen, um ganz konkret jene Menschen, über die ich eben schon gesprochen habe, sozial Benachteiligte, zu unterstützen. Mit Blick auf die Bundesregierung begrüße ich auch, dass ein Heizkostenzuschlag auf den Weg gebracht wurde, und ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass wir nicht nur einen zügigen Vorschlag brauchen – der ja gekommen ist –, sondern auch ein zügiges Gesetzgebungsverfahren. Wir sehen allerdings auch, dass wir, wenn wir über das Thema „Sorge vor der nächsten Stromrechnung“ reden, inzwischen auch über Menschen sprechen müssen, die nicht wohngeldberechtigt und nicht in sozialen Transferleistungen sind, die ein niedriges oder oftmals auch ein ganz normales Einkommen – wie man es nennen kann – beziehen und dennoch wissen: Inzwischen ist der Anteil, der monatlich für die Heizkosten und die Stromrechnung draufgeht, im Verhältnis zu den verfügbaren Finanzmitteln enorm hoch. Wir finden, die vorliegenden Anträge bieten diese Perspektive durchaus, aber wir müssen sicherlich auch noch weiter diskutieren. Die diskutierte Abschaffung der EEG-Umlage ist der richtige Schritt, und es ist auch gut, dass beabsichtigt ist, diese schon Mitte des Jahres 2022 auf den Weg zu bringen. Es ist auch richtig – meine Vorrednerin hat es gesagt –, dass wir eine spürbare Entlastung nur dann erreichen werden, wenn sichergestellt ist, dass diese Ersparnis auch bei den Stromkunden ankommt. Meine Damen und Herren, ich finde, wir brauchen auch eine Diskussion über eine nachhaltige Reform des Strommarktes. Wir müssen über eine stärkere Regulierung von spekulativen Geschäftsmodellen sprechen und auch über eine stärkere Rolle der Bundesnetzagentur bei der Frage der Aufsicht von sogenannten Billigstromanbietern. Den Beispielen, die aus anderen Ländern genannt wurden, kann ich auch rheinland-pfälzische Beispiele von lokalen und regionalen Anbietern anfügen, die in Schwierigkeiten geraten sind, nachdem sie Kunden dieser Billigstrom- oder Billiggasanbieter aufnehmen mussten. Langfristig sind Wärmeschutzmaßnahmen, die zu erheblichen Energieeinsparungen führen, und eine effiziente Wärmeerzeugung der richtige Weg, um dauerhaft bezahlbare Heizkosten zu gewährleisten. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz tritt dafür ein, dass eine nachhaltige Form der Energieversorgung gerade auch Menschen mit geringen Einkommen zur Verfügung steht, indem sie über kostengünstigen Mieterstrom im Quartier verfügen können – zum Beispiel auch bei der Entlastung durch Eigen- und Direktstromversorgung – oder indem ihnen die Möglichkeit eröffnet wird, sich genossenschaftlich an der Energiewende zu beteiligen. Klimaschutz ist die zentrale Aufgabe unserer politischen Generation, und sie ist keine Privatsache, die man sich leisten kann oder eben nicht leisten kann, wenn sie zum politischen Erfolg werden soll. Das heißt auch, es muss schon auf der Strecke bezahlbar sein. Mit Blick auf diese große Aufgabe zu argumentieren: „Irgendwann am Ende einer erfolgreichen energie- und klimapolitischen Transformation werden wir bezahlbare Preise haben“, würde bedeuten, dass wir viele Menschen auf der Strecke verlieren. Eine erfolgreiche energiepolitische Transformation werden wir nur bekommen, wenn sie eben auch eine erfolgreiche soziale Transformation ist. Mir ist deshalb sehr wichtig, dass wir die Menschen dabei in den Blick nehmen oder im Blick behalten und dass wir auch auf Grundlage der vorliegenden Anträge der Länder Thüringen und Nordrhein-Westfalen die Diskussion fortsetzen und dies nach unserer Vorstellung am ehesten auch in den zuständigen Ausschüssen respektive im zuständigen Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr Staatsminister! Wir beginnen mit dem Punkt 29, Entschließung zur Stabilisierung der Energiepreise. Der Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, dem der Freistaat Bayern beigetreten ist, ist hier ebenfalls zu Protokoll zu nehmen. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Wirtschaftsausschuss – federführend – sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Finanzausschuss, dem Umweltausschuss und dem Wohnungsbauausschuss. Nun zu Punkt 28: Entschließung zum Ausgleich steigender Energiepreise, Antrag des Freistaats Thüringen. Die Beratungen in den Ausschüssen werden fortgesetzt. Zu Top 29 hat Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) eine Erklärung zu Protokoll1 gegeben. Dies wird ebenfalls vermerkt. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021– 2030) COM(2021) 615 final; Ratsdok. 12598/21 (Drucksache 790/21) Es liegen vier Wortmeldungen vor. Als Erster spricht zu uns Bürgermeister Dr. Bovenschulte aus Bremen. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor ziemlich genau drei Wochen haben wir in Deutschland und Europa die 77. Wiederkehr der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee begangen. Sowohl im Bundestag wie im Europäischen Parlament haben uns zwei Überlebende die Ehre erwiesen, uns ihrer Erinnerungen teilhaftig werden zu lassen: Inge A u e r - b a c h e r , 87 Jahre alt, in Berlin, und Margot F r i e d l ä n d e r , 100 Jahre alt, in Brüssel. 1 Anlage 2 Meine Damen und Herren, ich benutze diesen etwas altmodischen Ausdruck „teilhaftig werden lassen“ nicht ohne Grund: Zwei Menschen, denen die Generation unserer Eltern und Großeltern in diesem Land Furchtbares zugefügt hat, sind am 27. Januar in die Parlamente gekommen, um ihre Erinnerungen mit uns zu teilen. Sie machen uns damit ihrerseits zu Zeugen, die auch dann noch über ihr Erleben berichten können, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Das, was wir von diesen beiden hochbetagten Damen erfahren mussten, war unerhört schmerzlich und außerordentlich beschämend. Es ist ein großes Geschenk, ein unverdientes Geschenk, wenn Menschen wie sie uns trotzdem die Hand reichen und uns die Möglichkeit geben, sie um Vergebung zu bitten. Aber dabei dürfen wir nicht stehen bleiben. Die spezielle Form des Menschenhasses, die diese Verbrechen angetrieben hat, der Antisemitismus, existiert nicht nur fort, sondern breitet sich weltweit aus. So hat sich zum Beispiel seit Beginn der Pandemie insbesondere der Antisemitismus im Netz vervielfacht, und antisemitische Hetze und Verschwörungstheorien haben dramatisch zugenommen. Es muss uns erschüttern, wenn sich jüdische Bürgerinnen und Bürger in unserer Mitte nicht sicher fühlen. Wenn wir das Vertrauen, das uns Menschen wie Inge Auerbacher und Margot Friedländer trotz allem entgegenbringen, nicht enttäuschen wollen, müssen wir allen Formen von Antisemitismus entschieden entgegentreten. Dazu gehört auch, jüdisches Leben in seiner ganzen Vielfalt noch sichtbarer zu machen und es zu stärken. In Bremen zeigt die jüdische Gemeinde in der Unteren Rathaushalle zurzeit die Ausstellung „Jüdisches Leben“: Porträts und Lebensgeschichten von Jüdinnen und Juden, die in den 1990er-Jahren aus der ehemaligen Sowjetunion nach Bremen gekommen sind. Es sind die Gesichter eines durch die Shoah geprägten Jahrhunderts. Viele sind dem Tod mehrfach entkommen, alle haben zahllose Angehörige verloren. Gleichzeitig informieren mehrere Filme und Ausstellungstafeln über jüdisches Leben heute: vom Shabbat über Jom Kippur und Chanukkah bis zur Bar- Mitzwa-Feier. Junge Jüdinnen und Juden kommen zu Wort und berichten von ihrem Leben in Bremen. Dass die Ausstellung auch von vielen Schulklassen besucht wird, freut mich besonders. Jüdisches Leben stärken und es noch sichtbarer machen will auch das „Forum zur Förderung des jüdischen Lebens im Land Bremen“. Es wurde auf Beschluss der Bremischen Bürgerschaft und mit Zustimmung der jüdischen Gemeinde nach dem entsetzlichen Anschlag auf die Synagoge in Halle ins Leben gerufen: ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher und staatlicher Akteure, das sich die Förderung des jüdischen Lebens und den Kampf gegen jede Form von Antisemitismus zum Ziel gesetzt hat. Meine Damen und Herren, die Maßnahmen, die die Europäische Kommission in der Strategie den Mitgliedstaaten vorschlägt, um eine EU ohne Antisemitismus zu erreichen, können uns für unser Handeln eine wichtige Orientierung geben. Ich bin daher sehr froh, wenn es uns heute gelingt – und danach sieht es ja aus – die „Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens“ mit einem von allen Bundesländern getragenen Beschluss des Bundesrates zu beantworten. Ich danke allen, die diese Initiative in den Ausschüssen unterstützt, daran mitgewirkt und sie mitgetragen haben. Das ist ein guter und wichtiger erster Schritt, dem weitere folgen müssen: Wir werden als Länder miteinander und auch mit der Europäischen Kommission im Gespräch bleiben, und wir müssen sowohl gemeinsam als auch jedes Land für sich die nötigen Schritte tun, um die EU- Strategie umzusetzen und weiterzuentwickeln. Auch die gemeinsame Arbeit mit dem Bund an einer deutschen Strategie gegen Antisemitismus gehört dazu. Die EU-Strategie fordert uns auch auf, mehr als bisher für die Förderung jüdischen Lebens aktiv zu werden. Es ist unsere Aufgabe, allen Menschen in unserem Land zu vermitteln, dass das Judentum nichts Fremdes ist. Vielmehr sind jüdische Religion, Kultur und Lebensweise seit nunmehr über 1.700 Jahren ein lebendiger Bestandteil deutscher und europäischer Kultur, an dem wir uns alle erfreuen können. Mit unserer heutigen Stellungnahme setzen wir ein Zeichen in Deutschland, aber auch in Europa, dass die deutschen Länder die Initiative der Europäischen Kommission wichtig nehmen und die Geißel des Antisemitismus gemeinsam und überall bekämpfen wollen. Das sind wir den Millionen Opfern, die diese Geißel bereits gefordert hat, schuldig. Und das sind wir insbesondere auch den wenigen noch Überlebenden wie Inge Auerbacher und Margot Friedländer schuldig. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Kollege Bovenschulte! Als Nächstes spricht zu uns Herr Minister Strobl aus Baden-Württemberg. Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Herr Präsident Haseloff! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Er war nie weg, wir – ich – haben uns getäuscht. Eine schwere Holztür, das war alles, was zwischen dem bewaffneten Angreifer auf die Synagoge in Halle und den Menschen im Gotteshaus stand. Am Jom Kippur, am höchsten jüdischen Feiertag, mussten Jüdinnen und Juden in Deutschland um ihr Leben fürchten. Der Versuch eines Massenmordes scheiterte an einer Holztür. Diese Erinnerung lässt uns alle nicht los. Und es ist doch wahr: Wir schämen uns alle dafür, dass es weder in Berlin noch in Stuttgart möglich ist, angstfrei mit einer Kippa durch unsere Straßen zu gehen. Er war nie weg, wir – ich – haben uns getäuscht. Der Antisemitismus ist da, auf den deutschen Straßen. Das können wir jedes Wochenende und jeden Montag beobachten, wenn sich in widerlichster Art und Weise Menschen Judensterne an ihre Kleidung heften und Verschwörungsideologen mit antisemitischen Narrativen arbeiten. Deswegen war ich sehr dankbar dafür, dass wir vor wenigen Monaten in der Stuttgarter Synagoge die Stuttgarter Erklärung der Innenministerkonferenz gegen Hass und Hetze abgeben konnten. Jüdisches Leben zu schützen und Antisemitismus die Stirn zu bieten, dafür stehen alle Demokratinnen und Demokraten in Deutschland und in ganz Europa. Der aufflammende Antisemitismus ist freilich kein regionales Problem. Er zeigt seine hässliche Fratze über Ländergrenzen hinweg. Deswegen ist es richtig, dass die Europäische Union eine gemeinsame Strategie für den Kampf gegen Antisemitismus vorlegt. Den Antisemitismus zu bekämpfen, jüdisches Leben zu fördern und das Gedenken an den Holocaust wachzuhalten, all das gehört untrennbar zusammen. Diese Strategie müssen und werden wir uneingeschränkt unterstützen. Der Judenhass kennt keine Grenzen, und deswegen darf der Kampf gegen Antisemitismus auch keine Grenzen kennen. Nur durch eine gemeinsame Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten können wir unsere Kräfte für eine Europäische Union ohne Antisemitismus bündeln. Besonders dringlich sind dabei die Bekämpfung von antisemitischer Hetze und Hasskriminalität sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes jüdischer Einrichtungen. In Baden-Württemberg haben wir hierzu bereits weitreichende Maßnahmenbündel entwickelt, und die Konzepte der Länder in Deutschland müssen für die weiteren Vorhaben Berücksichtigung finden. Diese Strategie ist ja auch ein guter Anlass, dass wir alle voneinander lernen. Ein Beispiel aus Baden-Württemberg möchte ich Ihnen nennen: Wir haben bereits vor über einem Jahr die bundesweit ersten Polizeirabbiner benannt. Diese Rabbis vermitteln seither allen angehenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Wissen über die Vielfalt des jüdischen Lebens in Deutschland. Zudem wirken unsere Polizeirabbiner im Bedarfsfall auch bei der psychosozialen Betreuung von Beschäftigten der Polizei und deren Angehörigen mit. Diesen übergreifenden Ansatz haben wir im Rahmen der letzten Innenministerkonferenz in Stuttgart unterstrichen. Wir haben uns entschlossen dafür ausgesprochen, Hass und Hetze gemeinsam die Stirn zu bieten, online und offline. Wir haben aber auch ganz konkret etwa in die bauliche Sicherheit investiert und den israelitischen Religionsgemeinschaften bislang insgesamt rund 3 Millionen Euro für die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen an jüdisch-israelitischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur wenn sich Jüdinnen und Juden in Deutschland sicher fühlen und auch sicher sind, dann werden wir unserer historischen Verantwortung gerecht. Wir dürfen in unseren Bemühungen nicht nachlassen. Er war nie weg, der Antisemitismus. Wir – ich – haben uns getäuscht. Deswegen ist das entschlossene Vorgehen auf EU-Ebene richtig und bestärkt unsere Vorhaben. Gemeinsam werden wir weiter an einer Gesellschaft arbeiten, die auf Gleichheit und Respekt beruht, einer Gesellschaft ohne Hass und Hetze und vor allem einer Gesellschaft ohne Antisemitismus, einer Gesellschaft, in der Juden ohne Angst mit der Kippa durch unsere Straßen gehen können. – Vielen Dank. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr Minister Strobl! Als Nächster spricht zu uns Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir uns mit dieser europäischen Strategie gegen Antisemitismus befassen, ist schon deshalb wichtig, weil wir auch in Deutschland dazu neigen, im Umgang mit dem Thema Antisemitismus in eine Form von Ritualisierung zu verfallen, die dem Themenfeld, der Komplexität und vor allem der Aktualität nicht angemessen ist. Tatsächlich ist diese Aktualität ja eine nicht neue, sondern bleibende Aktualität, wie auch Herr Strobl in seiner Rede gerade deutlich gemacht hat: Es war eine Situation, in der jüdische Remigranten nach dem Zweiten Weltkrieg in Ost wie in West als Juden um gesellschaftliche Anerkennung kämpfen mussten. Es war der Anschlag der politischen Linken auf die jüdische Gemeinde in Berlin im Jahr 1969. Es waren die 80er-Jahre, in denen ein Schwein durch die Straßen Westberlins getrieben wurde, auf das der Name Heinz G a l i n s k i , des damaligen Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde, gemalt war. Es war das Jahr 2000, in dem auf die Erfurter Synagoge ein Brandanschlag verübt wurde, bei dem sich die Täter im Bekennerschreiben eindeutig auf Adolf Hitler bezogen haben. Und so lassen sich eine Vielzahl großer und kleiner Vorfälle bis zum Anschlag in Halle und danach aufzählen. Antisemitismus ist Aktualität. Er war nie weg, er war immer da, und er ist Gegenstand unseres Lebens. Insofern ist die Bekämpfung des Antisemitismus ebenso Verpflichtung – jeden Tag, für uns alle. Und wenn in dieser Debatte so oft der Begriff des antisemitischen Ressentiments bemüht wird, dann ist das insofern nicht nur ärgerlich, sondern hochproblematisch, als darin ein systematischer gedanklicher Fehler enthalten ist. Vorurteile beruhen auf Stereotypen, und diese sind wiederum Verallgemeinerung konkreter Erfahrung. Das würde aber heißen, dass es irgendeine konkrete Erfahrung gibt, die Antisemitismus legitimiert – und schon dieser Gedankengang ist falsch. „Antisemitismus ist“, um mit Theodor A d o r n o zu sprechen, „das Gerücht über den Juden“, das heißt also: ein zur Verschwörungserzählung geronnenes Gerücht. Es ist die Konstruktion dieser Verschwörungserzählung, dieses Gerüchts, dieses Stereotyps, die Jüdinnen und Juden erst zu „dem Juden“ macht. Und es sind drei Punkte des Pseudowissens, wie Adorno und H o r k h e i - m e r am Institut für Sozialforschung und in der Kritischen Theorie herausgearbeitet haben, die den Antisemitismus von anderen Formen des Rassismus unterscheiden: Das ist erstens die Idee, dass „die Juden“ ein Problem seien, zweitens die Erklärung, sie seien alle gleich, und drittens die Behauptung, dass Jüdinnen und Juden ohne Ausnahme als solche zu erkennen seien. Dieses Bild, diese Stereotypen sind kein Ressentiment, sondern sie sind eine Verschwörungserzählung – eine Verschwörungserzählung, die deshalb das politische Klima vergiftet, weil sie für Jüdinnen und Juden existenzgefährdend ist und weil sie insbesondere in den sozialen Netzwerken als eine Tatsache behauptet wird. Anklang findet diese Verschwörungserzählung auch deshalb, weil Menschen auf die Zumutungen der Moderne regressiv reagieren: indem sie sich abschotten, indem sie versuchen, Erklärungsmuster zu finden und soziale Konstruktionen herzustellen, die eine Abwehr dieser Zumutungen der Moderne sind. Indem man einen bösen Anderen konstruiert, wird also versucht, so etwas wie Sicherheit zurückzugewinnen. Man muss bei allen Zumutungen sagen, die Moderne ist nicht zurückzudrehen und Gesellschaft ist voller Widersprüche. Die Widersprüche auszuhalten, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, ist die Zumutung, mit der wir alle jeden Tag fertigwerden müssen. Wenn dann aber von Parteien, die rechtsextrem sind – ob sie nun Mandate im Deutschen Bundestag und in den Landtagen haben oder als außerparlamentarische Rechtsextreme tätig sind –, versucht wird, die zu uns gekommenen Geflüchteten als Sicherheitsrisiko für Jüdinnen und Juden zu stigmatisieren, wird damit unter dem „Kampf gegen den Antisemitismus“ aber ein neues Stereotyp erzeugt, nämlich: Alle Musliminnen und Muslime seien Antisemiten. – Wir können, wenn wir heute über den Kampf gegen Antisemitismus sprechen, nur zwei Dinge ganz deutlich machen: Es gibt keinerlei religiöse oder politische Begründung für Antisemitismus, und genauso wenig gibt es eine Begründung dafür, dass einige in unserem Land versuchen, ihr traditionell rechtsextremes Antisemitismusbild als menschenrechtlich und humanitär zu modernisieren, indem sie Musliminnen und Muslime in unserem Land unter Generalverdacht stellen. Und das erscheint mir in dieser Debatte unglaublich wichtig zu sein. Die Infragestellung des Existenzrechts Israels ist inakzeptabel, egal wie sie begründet wird. Der Vorsitzende unserer jüdischen Landesgemeinde, Professor S c h r a m m, pflegt eigentlich in jedem seiner Redebeiträge darauf hinzuweisen: Hätte es Israel in den 30er- Jahren bereits gegeben, hätten Jüdinnen und Juden in Deutschland und der Welt gewusst, es gibt ein Land, das ihnen Sicherheit bietet, in das sie kommen können, in dem sie vorurteilsfrei aufgenommen werden und das für ihre Sicherheit sorgt. – Mir ist dieser Satz noch einmal in besonderer Weise durch den Kopf gegangen und klargeworden, als ich mit einer Delegation unseres Ausschusses für Europa, Kultur und Medien des Thüringer Landtages in Auschwitz war. Wir sind durch die Ausstellung gegangen und mit uns in zeitlicher Parallelität eine Delegation der Israel Defense Forces. Es ist schon schwer erträglich, wenn du diese jungen israelischen Soldatinnen und Soldaten siehst und aus den Lautsprechern kommen Hetzreden des Nationalsozialismus in deutscher Sprache. Und dann kommst du in den Raum des Buchs der Namen und du siehst Menschen, die halb so alt sind wie ich, die in diesem Buch der Namen die Namen ihrer ermordeten Verwandten – Großeltern, Urgroßeltern – heraussuchen und weinend dort stehen. Da wird einem noch einmal deutlich, was Professor Schramm meint und wie recht er hat in dem, was er deutlich macht. Insofern ist es tatsächlich unerträglich. Ich habe das hier an anderer Stelle auch schon gesagt und bin dem Bundeskanzler dankbar, dass er in gleicher Weise darauf hingewiesen hat, ebenso wie Kollege Strobl bezogen auf die Innenministerkonferenz darauf hingewiesen hat: Wenn heute einige denken, der Protest gegen Corona und der Widerstand gegen einzelne Maßnahmen, die einem nicht passen, wie Impfen oder Ähnliches seien ein Akt des Widerstands wie jener der Geschwister Scholl oder wenn Davidsterne getragen werden mit der Aufschrift „ungeimpft“, dann ist das antisemitisch. Das ist der Versuch, den Holocaust zu verharmlosen, und es ist inakzeptabel. Ich bin froh, dass bereits Ende des vergangenen Jahres in Thüringen klargestellt wurde: Wenn so etwas auf Thüringer Demonstrationen, die sich als Spaziergänge mit Rechtsextremisten tarnen, vorkommt, wird strafrechtlich dagegen vorgegangen. Und ich bin froh, dass auch in anderen Ländern klar dagegen vorgegangen wird. Kollege P i s t o r i u s aus Niedersachsen hat das gestern noch einmal deutlich gemacht, und in der Innenministerkonferenz herrscht hierzu auch Einigkeit. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens reiht sich in eine ganze Reihe von Maßnahmen ein, die die europäische Gemeinschaft zu einem Ort der Gleichheit und der Inklusion machen sollen. Das ist wichtig. Wir haben hier an verschiedenen Stellen über Maßnahmen der Europäischen Union diskutiert, und häufig erscheint uns die EU als ein Bund von verfeindeten Geschwistern. In dieser europäischen Strategie zur Bekämpfung des Antisemitismus wird deutlich, dass die Europäische Union eine Wertegemeinschaft ist und dass diese Wertegemeinschaft ihre Werte aber auch verteidigen muss, und zwar jeden Tag. Was mir im Zusammenhang mit dieser Strategie aber auch besonders gefällt und wichtig ist – und ich bin in Thüringen Landesbeauftragter zuerst zur Förderung jüdischen Lebens und dann an zweiter Stelle zur Bekämpfung des Antisemitismus –: Wir neigen dazu, über jüdisches Leben immer im Präteritum zu sprechen, in der Vergangenheitsform. Das ist aber nicht der Fall. Unsere jüdische Gemeinde in Thüringen hatte 1989 30 Mitglieder. Es sind heute 700 – ganz viele, das ist gesagt worden vom Kollegen Bovenschulte und vom Kollegen Strobl, durch die Zuwanderung aus den früheren Republiken der Sowjetunion und die inzwischen, eine Generation später, auch hier geborenen Kinder. Die Arbeit jüdischer Gemeinden ist in großem Maße eine auch sozialpolitische Arbeit. Jüdisches Leben findet eben nicht nur im Präteritum, in der Vergangenheitsform, statt. Auch das ist aktuell. Und ich möchte über jüdisches Leben nicht immer nur als Sicherheitsrisiko reden, aber auch nicht als so eine Art von pittoresker Kulturveranstaltung. Jüdisches Leben ist alles, was Jüdinnen und Juden machen. Klar, dazu gehören auch unsere drei Thüringer Kulturfestivals und vieles mehr. Wenn wir sagen: „Förderung jüdischen Lebens“, dann, weil das genau die Verpflichtung ist, auf die Kollege Bovenschulte hingewiesen hat: Es ist unsere deutsche Verantwortung, dass jüdische Kultur, jüdisches Erbe in unvorstellbarem Maße europa- und weltweit zerstört worden ist. Und es ist unsere Verantwortung, dazu beizutragen, dass jüdisches Leben gefördert wird. Insofern finde ich das eine wie das andere wichtig: jeden Tag Antisemitismus zu bekämpfen und jeden Tag deutlich zu machen, es ist kein neues Phänomen, es ist ein Phänomen, dass es seit Jahrzehnten auch in unserem Land, auch in unserer Demokratie gibt. Aber es ist vor allem auch unsere Verpflichtung, jüdisches Leben zu fördern, weil das – neben dem Schutz von Jüdinnen und Juden – Teil eines normalen Lebens in unserem Land ist. Um nicht mehr und um nicht weniger geht es. – Vielen Dank. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Professor Hoff! Als Nächste und abschließend spricht zu uns Frau Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Antisemitismus gilt als der älteste Hass in Europa, und nicht nur, aber auch vor dem Hintergrund des Erinnerns an die 80 Jahre zurückliegende Wannseekonferenz, auf der der Völkermord geplant, dann auch beschlossen und in deren Anschluss er durchgeführt wurde, empfinde ich es als extrem beschämend, dass antisemitische Vorfälle und Straftaten seit Jahren zunehmen; Sie haben es ja auch alle beschrieben. Dem müssen wir uns ganz entschieden entgegenstellen, und dagegen kämpfen wir mit ganzer Kraft. Antisemitismus in Deutschland und Europa kann natürlich nicht zentral aus Brüssel oder Berlin bekämpft werden. Gebraucht wird immer die unmittelbare und konkrete Arbeit, auch auf der lokalen Ebene. Die Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens, über die wir heute sprechen, hat dies fest im Blick und setzt zugleich ein deutliches Zeichen: dass der Antisemitismus in der ganzen Europäischen Union keinen Platz haben darf. Um diesem Ziel näher zu kommen, braucht es die Arbeit an der Basis in ganz unterschiedlichen Handlungsfeldern. Daher bekämpfen wir den Antisemitismus auf allen föderalen Ebenen. Diesen Kampf haben wir in den letzten Jahren deutlich verstärkt, und wir werden ihn weiter verstärken. Gerade weil für zentrale Lebensbereiche wie etwa Bildung, Justiz, Polizei und Kultur zu einem großen Teil die Länder zuständig sind, wollen wir die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern noch weiter und noch enger verzahnen. Deshalb haben wir die gemeinsame Bund-Länder- Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens eingerichtet. Deren wichtige Rolle wird von Ihnen, den Ländern, im Beschlussentwurf ausdrücklich unterstrichen. Das zeigt auch, dass der Bundesrat genau der richtige Ort für diese Debatte ist. Wir alle sind in unseren Parlamenten mit einer Partei und einer Gesinnung konfrontiert, die den Nationalsozialismus relativiert, verharmlost, teils sogar verherrlicht. Daher ist es so wichtig, dass wir, Bund und Länder, hier gemeinsam gegenhalten. Die Ideologie, die Deutschland und Europa schon einmal beinahe zerstört hat, darf nie wieder die Oberhand erhalten. Gerade deshalb ist diese Strategie der EU ein so wichtiges Signal. Sie ist ein zusätzlicher Impuls, um die Arbeit in diesem gesellschaftspolitischen Feld weiter zu verstetigen. Ihr Ziel, in allen EU-Mitgliedstaaten in Maßnahmen zur Prävention von und im Kampf gegen Antisemitismus zu investieren, ist das Ziel aller Demokratinnen und Demokraten. Zum erfolgreichen Kampf gegen den Antisemitismus, gegen Hass und Hetze gehören für mich verlässliche Strukturen innerhalb einer funktionierenden Zivilgesellschaft. Deshalb werden wir als Bundesregierung sobald wie möglich das Demokratiefördergesetz vorlegen. Bundesfamilien- und Bundesinnenministerium arbeiten gemeinsam daran. Meine Damen und Herren, Sie sehen, der Kampf gegen Rechtsextremismus – sowie jeglichen Extremismus – sowie die Erforschung, Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus hat für die Bundesregierung, für die Bundesministerin Nancy F a e s e r besondere Priorität. Dieser Kampf ist eine ebenen- und politikübergreifende Querschnittsaufgabe. Wir brauchen einen vernetzten Ansatz, und hier muss interdisziplinär breit gedacht werden. Selbstverständlich geht es hier um deutlich mehr als lediglich sicherheitspolitische Maßnahmen. Gegen Antisemitismus einzutreten ist für uns nicht zuletzt vor unserem geschichtlichen Hintergrund eine besondere Verantwortung und eine besondere Aufgabe. Diese erfordert, dass wir uns gemeinsam für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt starkmachen. Dass dieser Zusammenhalt brüchig geworden ist, vielleicht auch Risse bekommen hat, spüren wir alle in den aktuellen Auseinandersetzungen um die Corona-Politik von Bund und Ländern. Meine Vorredner haben dies ja auch beschrieben. Das äußert sich in heftigen Diskussionen und Anfeindungen auf der Straße und auch im Netz. Es ist nicht neu, dass Antisemiten Krisen als Plattform für Hetze und Hass nutzen. Derzeit ist vor allem die Corona-Politik ein wesentliches Objekt antisemitischer Hetze. Ich denke, das erschreckt uns alle. Ich hoffe, dass wir uns im europäischen Rahmen auf Maßnahmen verständigen können, die zumindest die ungehinderte Agitation im Internet erschweren. Dass die Länder unabhängig von den unterschiedlichen parteipolitischen Ausrichtungen in den Regierungen die von der EU-Kommission vorgelegten Empfehlungen und Handlungsschwerpunkte gemeinsam begrüßen, zeigt, dass wir im Kampf gegen den Antisemitismus gemeinsam einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Und von diesem ganzheitlichen Ansatz soll auch die nationale Strategie gegen Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens getragen sein. Daran arbeitet der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus gemeinsam mit den Ressorts und der Zivilgesellschaft. Unsere nationale Strategie soll anschlussfähig an die Strategie der EU sein und zugleich anschlussfähig an all das, was sich in Deutschland bereits an Strukturen, Aktivitäten und Maßnahmen auch auf Länder- und kommunaler Ebene etabliert hat. Ich bin zuversichtlich, dass wir angesichts dieses gemeinsamen Verständnisses den Antisemitismus besser bekämpfen können. – Schalom. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Frau Schwarzelühr-Sutter! Kollege Bouffier steht zwar nicht hier auf der Rednerliste, aber kann gerne noch das Wort nehmen. – Bitte schön! Volker Bouffier (Hessen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es stimmt: Ich habe mich im Vorfeld nicht zu dieser Debatte gemeldet. Ich will mich trotzdem mit einer Bemerkung einbringen. Ich begrüße sehr, was diese wichtige Debatte zum Ausdruck gebracht hat. Ich sage aber offen: Ich habe etwas vermisst. Ich bin seit vielen Jahren Vorsitzender der Jerusalem Foundation Deutschland und könnte Ihnen über zwölf Jahre eine Menge berichten. Ich begrüße das, was hier zum Ausdruck gebracht wurde, und will auf eine Bemerkung kurz eingehen. Ich will nicht verhehlen, dass mich das sehr bewegt. Sie, Herr Kollege Professor Hoff, haben zu Recht auf einen Sachverhalt hingewiesen: Antisemitismus wird häufig auch im Gewande einer Kritik an der offiziellen Regierung in Israel wie auch immer verbrämt. Sie haben in Ihrem Beitrag darauf hingewiesen: Es gehört zu unserer Staatsräson, das Existenzrecht Israels richtigerweise immer wieder zu betonen. Im Kampf gegen den Antisemitismus dürfen wir aber nicht auslassen, dass es auch in unserem Land eine Bewegung gibt, die mich mit Sorge erfüllt. Es ist nicht so, dass rechts und links da nicht sehr nah beieinander sind. Was ich meine und was mich sehr berührt: Die Verirrungen zum Beispiel von Amnesty International, Israel zum Apartheidstaat zu erklären, sind Wasser auf die Mühlen des Antisemitismus auch in unserem Land. Deshalb war es mir ein Anliegen, auf diesen Sachverhalt hinzuweisen. Meine Bitte ist – ich habe hier nichts zu fordern –: Lassen Sie dies auch als Bundesregierung in Ihren Überlegungen nicht einfach außen vor. Ein Demokratiefördergesetz ist in Ordnung. Aber das kann nicht ausschließen, dass dieser Zusammenhang – Bekämpfung des Antisemitismus, Förderung und Sicherung jüdischen Lebens – untrennbar verbunden ist mit einem kritischen Diskurs über die jeweilige Regierung, die wir da haben. Deutlich gemacht werden muss, wo die Grenzen verlaufen. Eine deutsche Bundesregierung und, wie ich finde, dieser Bundesrat kann nicht schweigen, wenn eine Institution, die über hohe Aufmerksamkeit und Reputation verfügt, ein Land zu einem Apartheidstaat erklärt. Wenn wir nicht wollen, dass Bekenntnisse hohl werden, dürfen wir uns an der Wahrheit nicht vorbeidrücken. Deshalb, meine Damen und Herren, Herr Präsident, bitte ich um Nachsicht. Ich habe mich gemeldet, weil mich dieses Thema seit vielen, vielen Jahren berührt, weil ich mit großer Sorge sehe, was – jenseits der Festveranstaltungen, jenseits der Konferenzen, auch unserer Tagungen im Bundesrat – zu Recht gesagt wurde: Antisemitismus gab es schon immer, und er kommt in unterschiedlicher Form. Mich besorgen diese schrecklichen Schreier, diese unsäglichen Figuren, die die Opfer des Holocaust nachträglich noch einmal verhöhnen. Aber nicht weniger besorgt mich die große Gleichgültigkeit vieler. In unserem Land braucht es keine Helden – das brauchte man damals –, aber engagierte Demokraten. Und das Wichtigste, was wir brauchen, ist die Überwindung der Gleichgültigkeit. Zur Wahrheit gehört: Das genügt nicht bei allgemeinen Anlässen. Das Wichtigste ist, dass wir ganz viele Menschen gewinnen, die die Gleichgültigkeit überwinden. – Ich danke Ihnen. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, lieber Kollege Bouffier! Ich glaube, Ihre Worte waren an der genau richtigen Stelle platziert. Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Frau Ministerin Martin (Mecklenburg-Vorpommern) und Herr Minister Lies (Niedersachsen). Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen die Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um die Handzeichen für die Ziffern 1 bis 11. – Das ist das gesamte Haus. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021) (Drucksache 33/22) Es liegt eine Wortmeldung vor: Kollege Bouffier aus Hessen. Volker Bouffier (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es nicht übertreiben, aber doch eine Bemerkung machen. Beratungen des Bundeshaushalts, des Nachtrags des Bundeshaushalts allemal, gehören klassischerweise nicht zu den Krachern unserer Debatten. Sie laufen normalerweise so durch. Ich will aber eine Bemerkung machen, weil ich in Sorge bin, dass uns dieses Thema relativ bald sehr grundlegend erwischt. Herr Bundeskanzler S c h o l z hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir die großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, erfolgreich nur bewältigen können, wenn Bund und Länder sie gemeinsam stemmen. Ich teile diese Auffassung nachdrücklichst. Wir stellen fest: Für viele dieser Herausforderungen bedarf es extremer finanzieller Anstrengungen. Der Hinweis auf ein Beispiel möge genügen: Der Stopp der Förderung energievernünftigen Bauens über Nacht hat gezeigt, wie schwierig es ist, auf der einen Seite den Finanzbedarf zu erfüllen, auf der anderen Seite die geltenden Regeln einzuhalten. Meine große Sorge ist, dass dieser Bundeshaushalt extrem angreifbar ist. Ich sage das nicht ohne Grund. Wir Hessen haben eine besondere Erfahrung gemacht. Wie andere Länder auch haben wir zur Bewältigung der Corona-Krise ein Sondervermögen gebildet und dieses natürlich mit Kreditermächtigungen entsprechend gestaltet. Wir haben ganz bewusst zwei Dinge getan: Wir 1 Anlagen 3 und 4 haben die Kreditermächtigungen natürlich gebraucht und auch so konzipiert, dass wir gesagt haben: Wir müssen alles das, was Corona uns auferlegt, irgendwie finanzieren, die Hilfen für die Kliniken, die vielen Ausgaben für die Tests und vieles andere mehr. Aber wir haben noch etwas getan, wie andere auch. Ich gehe einmal zwei Jahre zurück, auf alles das, was wir in unzähligen Konferenzen erlebt haben. Wir haben gemeinsam gesagt: Wir wollen aus dieser Krise stärker herauskommen, als wir hineingingen. Deshalb haben wir ganz bewusst Kreditermächtigungen aufgenommen, die zum Beispiel wirtschaftliche Impulse setzen, die zum Beispiel Zukunftsinvestitionen ermöglichen, die Zukunftsinvestitionen auch in den Zusammenhang mit der großen Herausforderung des Klimawandels stellen. Wir waren davon überzeugt, dass das nicht nur sinnvoll ist, sondern dass es auch richtig ist und verfassungsrechtlich hält. Die Wahrheit kam allerdings ganz anders. Die Oppositionsparteien im Hessischen Landtag SPD und Freidemokraten haben das heftigst kritisiert. Sie haben in den Mittelpunkt ihrer Kritik gestellt, es sei ein Verstoß gegen die Grundregel der Verfassung, dass die Schuldenbremse einzuhalten ist. Und – der Wahrheit die Ehre – der Hessische Staatsgerichtshof ist ihnen gefolgt. Das war für die amtierende Landesregierung alles andere als ein schöner Sachverhalt. Sie werden sich vorstellen können, dass ich mit großem Interesse feststelle, dass genau diese zwei Parteien heute mit Träger der Bundesregierung sind. Jetzt haben wir folgendes Problem: Nach der Rechtsprechung dieses Staatsgerichtshofs – er ist der einzige Verfassungsgerichtshof, der zu diesen Fragen bisher Stellung genommen hat – ist unser Zukunftsvermögen, diese Kreditermächtigung, nicht zulässig, weil vieles von dem, was wir als Kreditermächtigung hineingeschrieben haben, nicht unmittelbarsten Bezug zur unmittelbaren Bewältigung der Corona-Krise hat. Das mag man persönlich für richtig oder falsch halten, es ist jedenfalls zu akzeptieren. Das hat uns vor nicht geringe Probleme gestellt. Viele andere Länder haben etwas Ähnliches, sie haben aber das Glück, dass sie bisher nicht vor dem Verfassungsgericht waren oder noch nicht abgeurteilt sind. Jetzt erleben wir Folgendes: Auch für den Bund gilt die Verfassung. Darin steht etwas von der Schuldenbremse. Sie haben im vergangenen Jahr eine Kreditermächtigung für 60 Milliarden unter anderem für die Herausforderungen durch Corona nicht genutzt. Dieses Geld ist – in Anführungsstrichen – über. Und im vorliegenden Nachtragshaushalt haben Sie schlicht eine Umbuchung vorgenommen. Das hat mit Corona nichts mehr zu tun, sondern das haben Sie in den Klimaschutzfonds getan. Mir geht es nicht um die Frage, ob man das mögen soll oder nicht. Es geht um das Kernproblem, dass – jedenfalls nach der Rechtsprechung des einzigen Verfassungsgerichts in Deutschland, das bisher darüber geurteilt hat – eine nicht geringe Gefahr besteht, dass dieser Bundeshaushalt nicht verfassungsgerecht ist. Wenn dem so wäre, hätte das für uns alle allergrößte Bedeutung. Es gibt nahezu kein Thema – der Bundeskanzler sprach zu Recht von Klimaschutz, von Bildung –, das der Bund alleine bewältigen kann. Das geht immer nur mit den Ländern. Deshalb wollte ich diesen Punkt, der uns hier normalerweise nicht sonderlich beschäftigt, nicht vorbeigehen lassen, ohne darauf hinzuweisen. Ich kann nur jedem Land raten, diese verfassungsrechtliche Entwicklung mit größter Sorgfalt zu betrachten. Ich befürchte, dass wir bei vielen Themen, die uns in den nächsten Monaten, vielleicht auch Jahren beschäftigen werden, aus genau diesen Gründen wieder darauf zurückkommen müssen. Wir Hessen werden keinen Antrag auf Vermittlungsausschuss stellen; ich glaube, dass das nicht unsere Aufgabe ist. Aber Sie darüber zu unterrichten, was uns widerfahren ist, wobei vieles dafür spricht, dass es nicht ganz abwegig ist, dass dies auch auf Bundesebene passiert, war mein Anliegen. Im Übrigen wird die Bundesregierung zu bewerten haben, wie sie damit umgeht. Da es am Ende egal ist, welches Thema Sie nehmen – etwa Nahverkehr –: Es gibt keines, bei dem der Bund alleine irgendetwas umsetzen kann. Außer allgemeine Erklärungen. Das haben wir immer wieder erlebt. Und es ist völlig egal, wer auf welcher Ebene regiert. Der Bundeskanzler hat recht: Erfolgreich sind wir nur gemeinsam. Das, was uns unser Staatsgerichtshof zum Thema der Verfassungsmäßigkeit oder nicht Verfassungsmäßigkeit ins Stammbuch geschrieben hat, ist ein Sachverhalt, den ich Ihnen nicht vorenthalten wollte. Ich kann Ihnen nur den Rat geben: Beobachten wir gemeinsam sehr intensiv, wie diese Debatte weiter geführt wird! – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung 1 Anlage 5 – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 10/22) Es liegen zwei Wortmeldungen vor. Frau Ministerin Heinen-Esser aus Nordrhein-Westfalen beginnt. Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Deutschland steht zurzeit vor großen Herausforderungen. Das ist sicherlich auch bei Ihnen schon angekommen, auch wenn Sie nicht gerade zuständiger Fachminister, Fachministerin oder zuständige Parlamentarische Staatssekretärin sind. Es kommt gerade vieles zusammen: die Corona- Pandemie mit rückläufiger Binnennachfrage und erhöhten Arbeitsanforderungen, die wachsende Bedrohungslage durch die Afrikanische Schweinepest mit gleichzeitig wegbrechenden Absatzmärkten. Viele heimische Betriebe in fast allen Bundesländern stehen mittlerweile in einer akuten Existenznot. Die aktuellen Zahlen vor allem bei der Tierart Schwein lassen uns aufhorchen und einen Blick auf die Frage werfen: Wie können wir diesen Betrieben helfen? Die derzeitige Situation wird noch dadurch verschärft, dass wir eine intensive gesellschaftspolitische Diskussion haben. Der Wunsch vieler Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr Tierwohl ist sehr deutlich. Wenn Nutztierhaltung eine Zukunft haben will, muss sie sich auch mit diesem Thema auseinandersetzen. Der Handel ist hier mittlerweile sehr aktiv. In großen Anzeigen heißt es: Bis zum Jahr 2030 wollen wir nur noch Tierwohlfleisch anbieten. Aber um das erreichen zu können, müssen die Ställe in Deutschland umgebaut werden. Die jetzigen Ställe sind absolut nicht dafür geeignet, noch mehr Tiere nach draußen zu lassen, Außenklimaställe et cetera zu machen. Wenn wir uns die einzelnen Rechtsbereiche angucken, stoßen immer mehrere Bereiche aufeinander. Das sind zuvorderst das Baurecht, das Immissionsschutzrecht und das Tierwohl. Diese drei Bereiche zusammenzubringen, das ist die Idee und die Grundlage unseres „Tierwohl- Artikelgesetzes“, wie wir es genannt haben. Hiermit können wir den Transformationsprozess in der Landwirtschaft begleiten, und zwar mit Tempo. Denn jeden Monat stehen Betriebe vor der Aufgabe. Junge Menschen stehen vor der Frage: Soll ich den Betrieb meines Vaters, meiner Mutter weiterführen, oder soll ich ihn aufgeben, weil ich in der Nutztierhaltung keine Zukunft mehr sehe, weil beispielsweise der Umbau nicht nur mit viel Geld verbunden ist, sondern auch mit sehr schwierigen Themen, was Rechtsetzung angeht? Unser Ziel ist es, wichtige „Stellschrauben“ anzupassen, um den Weg zu mehr Tierwohl in den Ställen auch ordnungsrechtlich freizumachen. Die grundsätzliche Idee sind sogenannte Tierwohlbegünstigungsklauseln. Ich weiß, das klingt wieder sehr technisch, aber es geht darum, Anpassungen zu schaffen im Immissionsschutz, im Baurecht, die besagen: Hier wird auch Tierwohl echte Berücksichtigung finden müssen. Wir möchten diesen Prozess jetzt in Gang bringen; die neue Bundesregierung ist gerade im Amt. Liebe Frau Nick, auch Ihnen ganz herzlichen Glückwunsch zu Ihrer neuen Position! Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und würde mich freuen, wenn Sie das, was wir hier vorschlagen, was wir auch in den Ausschüssen diskutieren werden, übernehmen. Denn wie gesagt: Es ist fünf vor zwölf, dass wir Änderungen herbeiführen. Die Lösung kann nicht sein, dass wir in Deutschland keine Nutztierhaltung mehr haben und nur noch auf Importe setzen. Die Lösung muss sein, dass wir tierwohlgerechte Ställe haben, dass wir moderne landwirtschaftliche Betriebe haben, die gleichzeitig Antworten auf die gesellschaftspolitischen Herausforderungen finden. Wenn es uns gelingt – und das Zeitfenster schließt sich Monat für Monat –, auch über den Bundesrat einen großen Schritt weiterzukommen, wäre das im Sinne aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland. – Danke für die Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Als Nächstes spricht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Nick vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Heinen-Esser, auch ich komme aus NRW. Auch ich freue mich auf die Zusammenarbeit des BMEL mit den gesamten Bundesländern. Ja,·es ist richtig und wichtig, auch hier im Bundesrat intensiv die Debatte zu führen, wie wir Tiere in der Landwirtschaft zukünftig halten werden. Albert S c h w e i t z e r sagt: Tierschutz ist Erziehung zur Menschlichkeit. Dazu kommt – Frau Heinen-Esser hat es gesagt –, dass auf den Höfen besonders in der Schweinehaltung große Zukunftsangst herrscht. Deswegen brauchen wir endlich Konzepte und Maßnahmen, wie wir Landwirtschaft zukünftig gestalten und wie wir gute Perspektiven für unsere Bauernfamilien schaffen wollen. Eine Perspektive heißt aber auch, dass wir als Politik nicht nur abstrakt mehr Tierschutz fordern dürfen, sondern wir müssen ganz konkrete Antworten geben auf die Frage: Wie sollen die Tiere gehalten werden, von denen wir Lebensmittel erhalten? Dafür ist dieses Gesetz deutlich zu kurz gedacht. Wir wollen und müssen die Politik der kleinen Schritte beenden. Das System der Tierhaltung in Deutschland ist an seine Grenzen gekommen, ökonomisch und ökologisch. Da hilft es nicht, nur einzelne Bausteine in den Blick zu nehmen. Deswegen trägt dieser Gesetzentwurf nicht dazu bei, Schweinehaltung für die Zukunft krisenfest aufzustellen. Er führt auch nicht dazu, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich bewusst für tierische Lebensmittel aus tiergerechteren Haltungsformen entscheiden können. Insoweit bleibt der Gesetzentwurf hinter den Plänen der Bundesregierung zurück. Meine Damen und Herren, die neue Bundesregierung erarbeitet ein Gesamtkonzept für den Umbau der Tierhaltung in der Landwirtschaft: für mehr Tiergesundheit, mehr Tierwohl, mehr Umwelt- und Klimaschutz. Und das bei fairen Einkommen für die Menschen in der gesamten Wertschöpfungskette – vom Stall und der Weide bis zum Teller. Wir benötigen eine Agrar- und Ernährungswirtschaft, die unsere Umwelt nicht überfordert. Deswegen stehen wir für eine Politik, die im Einklang mit den Erfordernissen des Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes steht. Wir werden den Umbau der Tierhaltung jetzt anpacken. Das heißt: Tierbestände runter und Tierzahlen an die Fläche binden. Unsere Top-Priorität hat die Schaffung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung. Bei diesem Thema wollen wir noch dieses Jahr Nägel mit Köpfen machen. Die Kennzeichnung wirkt in drei Richtungen: Die Tiere sollen bessere Haltungsbedingungen haben. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen wissen, wie das Tier gelebt hat, von dem das Lebensmittel stammt. Und die Landwirtinnen und Landwirte sollen Planungssicherheit erhalten, ihren Einsatz für mehr Tierschutz dem Kunden gegenüber sichtbar machen und dafür auch entlohnt werden. Die Haltungskennzeichnung ist also der erste Schritt auf dem Weg zu mehr Tierwohl, Umwelt- und Klimagerechtigkeit. Wir werden die Finanzierung dieses Umbaus angehen. Und wir werden dann die Änderung des Baugesetzbuches anpacken, damit die erforderlichen Genehmigungen für tierschutzgerechtere Ställe erteilt werden können. Anders als in dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir keinen Freifahrschein für Ställe im Außenbereich ausstellen. Die richtige Reihenfolge ist: Erst definieren wir die Standards, dann werden wir gezielt Erleichterungen schaffen, wo sie erforderlich sind. Nicht zuletzt werden wir die Lücken im Tierschutzrecht schließen und uns hier auch auf europäischer Ebene engagieren. Europa ist sehr intensiv an diesem Thema dran. Alle diese Aktivitäten stehen für ein ganzheitliches und zukunftsfestes Konzept, das den Bäuerinnen und Bauern einen verlässlichen Rahmen gibt. Meine Damen und Herren, wir wollen in den kommenden vier Jahren das gesamte Agrar- und Ernährungssystem in den Blick nehmen. Wir wollen eine erfolgreiche und nachhaltige Landwirtschaft in Deutschland, Perspektiven für die nächste Generation von Landwirtinnen und Landwirten. Wir wollen im Rahmen der planetaren Grenzen bleiben, damit ökologische Verträglichkeit, die Resilienz der Betriebe und der Tierschutz verbessert werden. Dafür steht die neue Bundesregierung. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Ich danke Ihnen. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage den Ausschüssen zu, und zwar dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz – federführend – sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – mitberatend. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes. Das gibt mir die gute Gelegenheit – da es gerade niemanden direkt betrifft –, darauf hinzuweisen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns nach der Geschäftsordnung auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt haben. Wenn Sie das bei Ihren zukünftigen Wortmeldungen berücksichtigen würden, würde das für einen zügigen Ablauf der Sitzung sorgen. – Besten Dank. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche im Bereich des Berufssports – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 32/22) Dem Antrag ist das Land Berlin beigetreten. Wir haben eine Wortmeldung: Frau Senatorin Dr. Schilling aus Bremen. Bitte schön. Dr. Claudia Schilling (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Freie Hansestadt Bremen legt Ihnen heute einen Entwurf zur Änderung des Geldwäschegesetzes vor, um künftig im Bereich des Profisports die Bekämpfung von Geldwäsche deutlicher in den Fokus zu nehmen. Ich will gleich vorwegschicken: Die DFL und der DFB haben uns schon im Vorfeld freundlich darauf aufmerksam gemacht, dass dieser – unser – Gesetzentwurf aus ihrer Sicht gar nicht nötig ist, weil es ja zumindest im deutschen Profisport keine entsprechenden Fälle oder Anhaltspunkte für Geldwäsche gebe. – Nun ja. Davon abgesehen, dass in den vergangenen Jahren international, aber auch in Deutschland quasi in steter Regelmäßigkeit ominöse Geldflüsse an Spielervermittler, Korruption, Bestechung und undurchsichtige Werbeverträge Schlagzeilen gemacht haben. Davon abgesehen, dass zum Beispiel die niederländische Rabobank mittlerweile Fußballclubs als – wohlgemerkt zahlende – Kunden ablehnt, weil ihr das Geldwäsche-Risiko zu groß ist. Davon abgesehen, dass die Annahme der deutschen Fußballverbände, Geldwäsche gebe es „nur im Ausland, bei den anderen“, in einem europäischen Binnenmarkt samt internationalisiertem Fußballgeschäft und grenzüberschreitenden Geldströmen zumindest zweifeln lässt. Und auch davon abgesehen, dass gerade aktuell wieder in den Medien über möglicherweise illegale Finanzflüsse bei einem Investor eines Berliner Fußballclubs berichtet wird. Selbst von allen diesen Dingen abgesehen, befindet sich das Argument der beiden großen deutschen Fußballverbände auf Ebene der Diskussion nach der ersten Vorstellung der Quantenphysik: „Existiert der Mond auch dann, wenn keiner hinsieht?“ – hatte E i n s t e i n damals rhetorisch seinen Kollegen Werner H e i s e n - b e r g gefragt. Ich möchte diese Frage auf die bislang fehlenden Geldwäscheregelungen im Profisport herunterbrechen: Könnte die von den Fußballverbänden angeführte vorgeblich geringe Fallzahl vielleicht damit zusammenhängen, dass bisher eben nicht hingesehen wird? Im Ernst: Eines der Probleme besteht doch gerade darin, dass konkretes Daten- und Fallmaterial aus der staatsanwaltschaftlichen Praxis nicht zu erlangen ist, und zwar gerade weil beispielsweise Meldepflichten, wie wir sie heute vorschlagen, bislang nicht bestehen. Gerade weil es in diesem Bereich an Transparenz mangelt und gerade weil der Einblick in die Geschäfte mit Spielerberatern oder Werbeverträgen oftmals fehlt, ist der Rechtsstaat in diesen Feldern doch bislang buchstäblich blind. Daran ändern übrigens weder die bisherige „50+1“-Regel der Bundesliga noch die in Zukunft geplante europäische Gesetzgebung zum Thema etwas. Damit mag das „Spielfeld“ der Investoren zwar besser erhellt werden, Spielerberater und -vermittler sowie Vereine des Profisports umfasst beides bislang aber nicht. Unser heutiger Vorschlag ist daher auch als Hinweis an den europäischen Gesetzgeber zu verstehen, diese Punkte mit aufzunehmen. Um auch dies einmal deutlich zu sagen: Uns geht es keineswegs darum, den Profisport unter Generalverdacht zu stellen. Im Gegenteil: Wir gehen davon aus, dass beispielsweise die Bundesligaclubs ein ureigenes Interesse daran haben, nicht nur ihr eigenes Tor, sondern auch den eigenen Club sauber zu halten. Gleichzeitig ist unsere Initiative aber mehr als ein „Schuss ins Blaue“. Denn dass der Profisport von schmutzigem Geld bedroht ist, dass dadurch sportliche Werte wie Teamgeist, Fairness und letztlich die Integrität des Sports in Gänze gefährdet sind, das alles ist keine Vermutung, sondern eine Tatsache, auf die seit Jahren immer wieder auch auf internationaler Ebene – beispielsweise durch die EU-Kommission – aufmerksam gemacht wird. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch zwei Sätze anfügen. Unsere Initiative ist alles andere als unsportlich: Wir wollen eben keine Sonderregelungen für den Profisport, sondern dessen Vertreter lediglich mit Kredit- und Finanzinstituten, mit Versicherungsunternehmen, mit Rechtsanwälten und Notaren, mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie Immobilienmaklern gleichstellen und ebenfalls in den Kreis der Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz aufnehmen. Ich kann daran absolut nichts Ehrenrühriges finden, sondern bin im Gegenteil der festen Überzeugung, dass dies nicht nur im Sinne der Bekämpfung von Geldwäsche richtig ist, sondern vor allem im Sinne des Sportsgeists. Daher möchte ich Sie heute um Zustimmung zu unserer Bremer Gesetzesinitiative in den beratenden Ausschüssen bitten. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem Rechtsausschuss sowie dem Wirtschaftsausschuss zu. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 7. Bei diesen drei Vorlagen handelt es sich um Gesetzentwürfe, die der Bundesrat schon in der 19. Wahlperiode beim Deutschen Bundestag eingebracht hatte. Sie sind der Diskontinuität unterfallen. Erneute Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind übereingekommen, dass wir bei diesen drei Tagesordnungspunkten bereits heute in der Sache entscheiden. Über die Punkte wird entsprechend den Vorberatungen einzeln abgestimmt. Ich beginne mit Punkt 5: TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 31/22) Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Boris Pistorius (Niedersachsen) zum Beauftragten des Bundesrates zu bestellen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 849/21) Dem Antrag sind die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen beigetreten. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie bereits vereinbart, wird Herr Staatsminister Eisenreich (Bayern) wieder zum Beauftragten des Bundesrates bestellt. Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Erhöhung der Sicherheit im Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 850/21) Dem Antrag ist das Land Nordrhein-Westfalen beigetreten. Auch hier stelle ich die Frage, wer für die erneute Einbringung des unveränderten Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag ist. Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie bereits vereinbart, wird Herr Minister Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) wieder zum Beauftragten des Bundesrates bestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 21/22) Dem Antrag ist das Land Bremen beigetreten. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Finanzausschuss und dem Innenausschuss – mitberatend – zu. Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Entschließung des Bundesrates „Vertragsverletzungsverfahren wegen Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 22/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben. Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union – federführend – sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten und dem Rechtsausschuss – mitberatend – zu. Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Entschließung des Bundesrates zur Abfallvermeidung durch Ausgestaltung der Obhutspflicht zur Verhinderung der Vernichtung gebrauchsfähiger Waren – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 6/22) Es liegt eine Wortmeldung vor, und zwar von Herrn Minister Lies aus Niedersachsen. Olaf Lies (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vorhin intensiv über das Thema Klimaschutz gesprochen. Abfallvermeidung ist ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und die Abfallvermeidung durch Ausgestaltung der Obhutspflicht zur Verhinderung der Vernichtung gebrauchsfähiger Waren ein Beispiel dafür. Obhutspflicht – was ist das eigentlich? Es klingt wie ein technokratischer Begriff, wie ein Kunstwort, das erklärungsbedürftig ist. Es ist in der politischen Kommunikation wichtig zu beschreiben, was wir vorhaben, denn mit unserer Sprache müssen wir die Menschen mitnehmen. Ich glaube, dass das nicht einfach ist. An Entsor- 1 Anlage 6 gung zum Beispiel haben sich viele gewöhnt. „Entsorgung“ klingt wie ein schönes Wort. Man weiß: Das ist beruhigend, wir sind unserer Verantwortung nachgekommen, das, was wir verwendet haben, hat seinen Weg genommen. Lassen Sie mich einen anderen Begriff nennen, der unter diese Obhutspflicht fällt: das Containern. Wir diskutieren in Deutschland darüber, ob man es erlauben sollte, dass man weggeworfene Lebensmittel aus dem Container nehmen kann. Abgesehen davon, dass das eine erschreckende Diskussion ist, fragen wir uns, nachdem wir vorhin über Landwirtschaft gesprochen haben, ob es klug ist, dass wir Lebensmittel produzieren, die dann weggeworfen werden. Das ist auch eine ethische Frage. Deshalb haben wir sehr großen Handlungsbedarf. 18 Millionen Tonnen Lebensmittel werden jedes Jahr bei uns vernichtet. Sie werden produziert, wir betreiben dafür Aufwand, wir verbrauchen für sie Fläche, für sie werden Tiere geschlachtet und verarbeitet. An ein anderes Wort haben wir uns gewöhnt: Wir sind eine Wegwerfgesellschaft. Dieser Begriff wurde schon sehr früh geprägt. Damit gemeint war früher der Trend zu kurzlebigen Produkten, oft Einwegprodukten, der massive Anfall von Verpackungsmüll. Was sich inzwischen getan hat, ist aber dramatisch: Der Verpackungsmüll nimmt unaufhörlich zu. Europaweit liegt nur noch Luxemburg vor Deutschland. Immerhin verbessern sich die Recyclingquoten langsam. Einwegprodukte werden zurückgedrängt, damit wir den Weg in Richtung mehr Ressourcenschutz und Klimaschutz gehen können. Aber was sich in den Wirtschaftswunderzeiten kaum jemand hätte vorstellen können, ist die heutige Tendenz, nicht nur gebrauchsfähige, sondern ungebrauchte Produkte in großer Menge zu entsorgen. Viel zu oft landen Produkte im Müll, die aus hochwertigen und nicht unbegrenzt verfügbaren Rohstoffen bestehen. Ich denke beispielsweise an Kleidung, Elektrogeräte oder Lebensmittel. Die Gründe sind vielfältig. Natürlich ist es manchmal mindere Qualität, vor allem sind es fehlende Reparatur- und Update-Möglichkeiten, es ist aber auch der allgemeine Trend zum Neukauf. Was viel dramatischer ist: Oft rechnet es sich viel besser, etwas wegzuwerfen, als es erneut in den Kreislauf zu bringen. Laut einer Studie der Forschungsgruppe Retourenmanagement der Universität Bamberg werden jedes Jahr rund 4 Prozent der zurückgesendeten Artikel aus dem Online- und Versandhandel als Müll weggeworfen. Das entspricht annähernd 20 Millionen Artikeln. All diese intakten, funktionsfähigen Produkte wurden produziert, transportiert und anschließend vernichtet, ohne vorher genutzt worden zu sein. Wir haben es hier ganz offensichtlich mit einer ökologischen und ökonomischen Fehlleistung in unserer Gesellschaft zu tun. Abfälle bestehen aus wertvollen Rohstoffen, die kostenintensiv unter Einsatz von Energie, Wasser und menschlicher Arbeit zu einem Produkt verarbeitet wurden. Wie gesagt: Angesichts der Verknappung von Ressourcen ist es nicht nur eine moralische, sondern auch eine ökonomische Frage, so verschwenderisch mit gebrauchsfähigen Waren umzugehen, die wir uns nicht mehr leisten können. In der Abfallhierarchie ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz genau der richtige Weg: Abfallvermeidung hat grundsätzlich Vorrang. Das ist gut. Für Abfallvermeidung können wir alle etwas tun. Jeder kann in seinem Haushalt einen sehr wichtigen Beitrag dazu leisten. Ich glaube, dass wir mehr aufklären müssen. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihres Konsumverhaltens mitnehmen. Wir müssen viel früher darauf achten, ob qualitativ hochwertige Produkte nicht vielleicht doch besser sind als die Wegwerfware der Saison. Ob ein defektes Elektrogerät nicht doch Reparatur- und Update-Möglichkeiten bekommen sollte, wie sie jetzt auf den Weg gebracht wurden. Und ob modular aufgebaute Produkte nicht auch ein Weg sind, die Chance zu haben, Klimaschutzziele nicht nur zu setzen, sondern auch zu erreichen. Kreislaufwirtschaft und insbesondere Abfallvermeidung sind also der Schlüssel für die Nutzung von Primärrohstoffen zu Gunsten der Zukunft, eines Lebens mit weniger Primärrohstoffen. Aber die Zeit drängt, und Appelle werde nicht ausreichen. In diesem Sinne ermöglicht die im September 2020 um die Obhutspflicht erweiterte Produktverantwortung im Kreislaufwirtschaftsgesetz ein bisher vorzugsweise branchenbezogenes Vorgehen mit dem folgenden Ziel: Wir nehmen Hersteller und Vertreiber bei der Rücknahme von Erzeugnissen in die Pflicht, um deren Verbrauchstauglichkeit zu erhalten. So vermeiden wir es, dass die Produkte nicht bereits auf einer sehr frühen Vertriebsstufe zu Abfall werden. Obhutspflicht bezieht sich dabei auf alle Erzeugnisse – sowohl auf Retouren als auch auf Neuwaren und auf Warenübergänge. Erfasst wären dann ihr Vertrieb, Transport und Lagerhaltung. Allerdings muss diese Grundpflicht im Kreislaufwirtschaftsgesetz mit Leben erfüllt werden. Hierzu bedarf es vor allen Dingen zusätzlicher konkreter Rechtsverordnungen, die Folgendes bestimmen: Wer trägt die Verantwortung? Welches Erzeugnis ist hiervon betroffen? Was konkret haben die Verantwortlichen zu tun? Diese konkrete Produktverantwortung ist durch den Gesetzgeber für einige Bereiche schon geregelt: Bei Verpackung, Batterien, Elektro-, Elektronikgeräten haben wir sie, aber für andere Bereiche, die elementar sind, nämlich für relevante Warenströme wie Textilien und Lebensmittel fehlt das noch. Wir brauchen einen konkret ausgestalteten gültigen Rechtsrahmen, um den steigenden Abfallmengen an gebrauchsfähigen Konsumgütern weiter entgegenzuwirken. Ziel unserer Entschließung ist es deshalb, so bald wie möglich überprüfbare Vorgaben gegen die Vernichtung gebrauchsfähiger Waren zu schaffen. Hersteller und Vertreiber sollten verpflichtet werden, auf allen Herstellungs- und Handelsstufen sicherzustellen, dass unverkaufte Waren nicht direkt im Abfall landen. Wo immer möglich, sollen diese ein zweites Leben bekommen. Der Anspruch aller Beteiligten muss es sein, möglichst alle Produkte in den Verkauf zurückzuführen. Bei Lebensmitteln wird man sich also die Frage stellen, ob solche, die noch verwendet werden können, tatsächlich im Abfall landen müssen. Oder ob wir es ermöglichen, in den Container zu gehen, um weggeworfene Lebensmittel zu holen, und so eher dafür sorgen, dass am Ende weniger produziert wird, dass wir durch weniger Produktion auf der gleichen Fläche Lebensmittel vielleicht sogar nachhaltiger produzieren können. Das alles setzt voraus, dass wir uns um die Frage der Abfallvermeidung kümmern. Die Ausgestaltung der Obhutspflicht ist im Übrigen ein essenzieller Schritt zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Sie sieht genau diese Nachhaltigkeitsziele vor: die Abfallmengen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwendung und Wiederverwertung deutlich zu reduzieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ressourcen unserer Erde sind begrenzt. Dies engt zunehmend die Entwicklungsmöglichkeiten einer wachsenden Weltbevölkerung ein. Der Vernichtung gebrauchsfähiger Güter Einhalt zu gebieten ist eine wesentliche Aufgabe. Es ist schlicht unakzeptabel und nicht vermittelbar, dass Retouren und neuwertige Waren, dass Lebensmittel einfach weggeworfen werden, weil die Logistik bei einem erneuten Vertrieb zu aufwendig erscheint. Verpflichtende Regelungen zur Abfallvermeidung bieten hier für uns alle eine große Chance. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – federführend – sowie dem Ausschuss für Kulturfragen und dem Wirtschaftsausschuss – jeweils mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27: TOP 27 Entschließung des Bundesrates zur Mobilisierung von Grundstücksflächen zum Wohnungsbau und für Infrastrukturprojekte – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 43/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem Wirtschaftsausschuss sowie dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung zu. Nun kommen wir zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 1/20222 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 11, 13, 20, 25 und 26. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2009/138/EG, (EU) 2017/1132 und der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 648/2012 COM(2021) 582 final (Drucksache 807/21, zu Drucksache 807/21) Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wir kommen zur Einzelabstimmung: Ziffer 9 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt werden. Ich bitte um Ihr Handzeichen für Buchstabe a von Ziffer 9. – Mehrheit. Bitte Buchstabe b von Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. 1 Anlage 7 2 Anlage 8 Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: TOP 15 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 COM(2021) 709 final (Drucksache 809/21, zu Drucksache 809/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung COM(2021) 731 final; Ratsdok. 14374/21 (Drucksache 826/21, zu Drucksache 826/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 6, zunächst nur die Sätze 1 und 2! – Mehrheit. Bitte das Handzeichen für die Sätze 3 und 4 von Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – 32 Stimmen; Minderheit. 1 Anlage 9 Ziffer 20! – Mehrheit. Ziffer 22! – Minderheit. Ziffer 23! – Minderheit. Ziffer 24! – Mehrheit. Ziffer 27! – Mehrheit. Ziffer 31! – Mehrheit. Ziffer 33! – Minderheit. Ziffer 35! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Tagesordnungspunkt 17: TOP 17 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Aufbau einer Wirtschaft im Dienste der Menschen: ein Aktionsplan für die Sozialwirtschaft COM(2021) 778 final (Drucksache 848/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich rufe auf: Ziffern 1, 2, 4 und 5 gemeinsam! Wer möchte zustimmen? – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 6! – 0 Stimmen; Minderheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 18: TOP 18 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EU-Bodenstrategie für 2030 Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen COM(2021) 699 final (Drucksache 829/21) Wir haben eine Wortmeldung, und zwar von Frau Ministerin Scharrenbach aus Nordrhein-Westfalen. – Bitte, Frau Ministerin Scharrenbach! Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen): Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Boden ist eines der komplexesten aller Ökosysteme. Er ist eigenständiger Lebensraum mit einer unglaublichen Vielfalt von Organismen. Wichtige Ökosystemleistungen wie Bodenfruchtbarkeit, Nährstoffkreislauf und Klimaregulierung werden erbracht und kontrolliert. Unser Boden ist für die Gesundheit des Menschen, die Erzeugung von Lebensmitteln, die Artenvielfalt, das Klima von unverzichtbarer Bedeutung und damit für unser aller Wohlergehen entscheidend. Die Bundesregierung hat im September 2021 den Fünften Bodenschutzbericht veröffentlicht. Der Bericht macht deutlich, dass die Ressource Boden auch neuen Herausforderungen gegenübersteht. Ein wichtiges Ziel, auf das sich die Bundesregierungen und die Länder verpflichtet haben, ist die Eindämmung des Flächenverbrauchs. Dieser ist in Deutschland in den vergangenen Jahren rückläufig – auch vor dem Hintergrund der vielfältigen Anstrengungen des Bund und der Länder und der Kommunen. Während von 1997 bis 2003 im Durchschnitt 129 Hektar verbraucht wurden, legt der Fünfte Bodenschutzbericht offen, dass dieser Verbrauch von 2017 bis 2021 auf 52 Hektar reduziert werden konnte. Die Zielsetzung, bis 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft anzustreben, hat insofern auch Eingang gefunden in die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021. Vor diesem Hintergrund nehmen wir als Land Nordrhein-Westfalen zur Mitteilung der Kommission über die Bodenstrategie für 2030 eine differenzierte Haltung ein. Insbesondere dann, wenn es darum geht, neue Legislativvorschläge oder Regulierungsinitiativen zu ergreifen, erfährt das unsere Ablehnung. Denn die angekündigten Maßnahmen haben vielfältige Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft sowie die Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Diese Einzelmaßnahmen können daher nur auf der Grundlage einer umfassenden ganzheitlichen Folgenabschätzung realistisch beurteilt werden. Eine blinde Entkopplung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Bevölkerungsentwicklung in der Europäischen Union von der Verfügbarmachung von Baulandpotenzialen wird nach unserer Auffassung zu dramatisch steigenden Baulandpreisen und – das sage ich als für Städtebau und Wohnungswesen zuständige Ministerin – zu Verdichtungssituationen führen, die städtebaulich nicht vertretbar sind. Die bis 2023 geforderte Festlegung von ehrgeizigen nationalen, regionalen und lokalen Zielen zur Verringerung des Nettoflächenverbrauchs bis 2030 steht zumindest teilweise im Zielkonflikt zu anderen globalen Nachhaltigkeitszielen. Dazu gehört – das ist heute Gegenstand mehrerer Debatten im Bundesrat gewesen – die Förderung nachhaltiger Energie, aber auch der nachhaltigen Industrialisierung sowie die Verringerung von Ungleichheiten in und zwischen den Ländern. Abschließend: Wir stellen insbesondere fest, dass mit den neuen Regulierungsinitiativen, die die Kommission beabsichtigt, erheblich in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen wird, denn letztlich ist die Flächennutzungsplanung kommunalverfassungsrechtlich durch Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes geschützt, und wir haben hier auch das Grundprinzip der Subsidiarität zu beachten. Zugleich wird in die Raumordnung der Länder eingegriffen und damit in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Wir teilen allerdings die Auffassung der Kommission, dass die Überwachung des Bodenzustandes ein wichtiges Instrument des Bodenschutzes ist. Aber auch an dieser Stelle gilt es zu berücksichtigen, dass es in den Bundesländern bewährte Programme der Bodendauerbeobachtung gibt. Insofern bitten wir die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass europäische Bestimmungen diesen nationalen Bodenbeobachtungsprogrammen am Ende nicht zuwiderlaufen. Wir halten es aus nordrhein-westfälischer Sicht insbesondere für wichtig, dass eine direkte Mitwirkung der Länder in der von der Kommission um Interessenvertreterinnen und -vertreter erweiterten Expertengruppe für Bodenschutz gewährleistet ist. Die Bundesregierung wäre gut beraten, wenn sie das, was wir in den vergangenen Jahrzehnten im Sinne von Flächenverbrauchsverringerung, aber auch Bodengesundheit gemeinsam erreicht haben, aktiv vertreten und die Interessen der Länder bei der Europäischen Kommission einbringen würde. Denn die Vorschläge, die hier angekündigt sind, würden zu neuer Bürokratie in Deutschland führen. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank, Frau Ministerin Scharrenbach! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde von Frau Ministerin Karawanskij (Thüringen) für Frau Ministerin Siegesmund abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Wir kommen zu Ziffer 4, die getrennt abgestimmt wird. Ich rufe auf: 1 Anlage 10 Satz 1 erster Halbsatz von Ziffer 4! – Minderheit. Bitte das

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