Protokoll der 1016. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1016. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1016
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1016. Sitzung
Berlin, Freitag, den 11. Februar 2022
I n h a l t :
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
1. Ansprache des Bundeskanzlers . . . . . . . . 9
Olaf Scholz, Bundeskanzler . . . . . . . . 9
2. Gesetz über die Feststellung eines Zweiten
Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2021 (Zweites
Nachtragshaushaltsgesetz 2021) (Drucksache 33/22) . 25
Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . 25
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 45*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3. Entwurf eines Gesetzes zur Beförderung des
Tierwohls in der landwirtschaftlichen
Nutztierhaltung – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 10/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Ernährung
und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 27
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
4. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Geldwäschegesetzes zur Bekämpfung von
Geldwäsche im Bereich des Berufssports –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der
Länder Bremen und Berlin gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 32/22) . . . . . . 28
Dr. Claudia Schilling (Bremen) . . . . . . 28
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der
Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen
von Luftfahrtunternehmen bei der
Abfertigung von Fluggästen – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 31/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Minister Boris Pistorius
(Niedersachsen) zum Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . 30
6. Entwurf eines Gesetzes zur besseren
Bekämpfung von Mietwucher – Antrag der
Länder Bayern und Berlin, Brandenburg,
Hamburg, Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 849/21) . . . 30
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Staatsminister Georg
Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . 30
7. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Erhöhung der
Sicherheit im Bahn-, Schiffs-, Luft- und
Straßenverkehr – Antrag der Länder Bayern und
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 850/21) . . . . . . . . . . 30
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Minister Peter Biesenbach
(Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten
des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 30
8. Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung
von Informationen über unbekanntes Geld-
und Wertpapiervermögen Verstorbener –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der
Länder Niedersachsen und Bremen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 21/22) 30
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
9. Entschließung des Bundesrates
„Vertragsverletzungsverfahren wegen
Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung“ – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 22/22) . . . . . . . . . . . 30
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 46*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
10. Entschließung des Bundesrates zur
Abfallvermeidung durch Ausgestaltung der
Obhutspflicht zur Verhinderung der Vernichtung
gebrauchsfähiger Waren – Antrag des
Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 6/22) . . . . . . . . . . . . 30
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 30
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
11. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines
Nationalen Normenkontrollrates
(Drucksache 11/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 48*
12. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Strategie der EU
zur Bekämpfung von Antisemitismus und
zur Förderung jüdischen Lebens (2021–2030)
COM(2021) 615 final; Ratsdok. 12598/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 790/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 20
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 21
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl.
Staatssekretärin bei der Bundesministerin
des Innern und für Heimat . . . . . . . 23
Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . 24
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42*
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 43*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 25
13. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im
Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die
Aufsichtsqualität, die Berichterstattung,
langfristige Garantien, makroprudenzielle
Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die
Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht
COM(2021) 581 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 806/21, zu Drucksache 806/21) 32
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 48*
14. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und
Abwicklung von Versicherungs- und
Rückversicherungsunternehmen und zur
Änderung der Richtlinien 2002/47/EG,
2004/25/EG, 2009/138/EG, (EU) 2017/1132
und der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010
und (EU) Nr. 648/2012
COM(2021) 582 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 807/21, zu Drucksache 807/21) 32
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 32
15. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Verbringung von Abfällen und zur
Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013
und (EU) 2020/1056
COM(2021) 709 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 809/21, zu Drucksache 809/21) 33
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 33
16. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Transparenz und das Targeting politischer
Werbung
COM(2021) 731 final; Ratsdok. 14374/21
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 826/21, zu Drucksache 826/21) 33
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48*
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
17. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen
Aufbau einer Wirtschaft im Dienste der
Menschen: ein Aktionsplan für die
Sozialwirtschaft
COM(2021) 778 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 848/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 33
18. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen
EU-Bodenstrategie für 2030
Die Vorteile gesunder Böden für Menschen,
Lebensmittel, Natur und Klima nutzen
COM(2021) 699 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 829/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 34
Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . . 49*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 35
19. Verordnung zur Änderung
marktordnungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 852/21) 35
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
20. Zwanzigste Verordnung zur Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung
(Drucksache 857/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48*
21. Verordnung zum Schutz der geografischen
Herkunftsangabe „Glashütte“
(Glashütteverordnung – GlashütteV) (Drucksache 853/21) 35
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 50*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
22. Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher
Verordnungen (Drucksache 733/21) . . . . . 35
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
23. Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der
Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 858/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 36
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 37
Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . 37
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
24. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Aufsichtsprogramm nach § 180 des
Strahlenschutzgesetzes und § 149 der
Strahlenschutzverordnung (AVV Aufsichtsprogramm)
(Drucksache 854/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
25. Benennung von Mitgliedern und
stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates
der Filmförderungsanstalt – gemäß § 6
Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 FFG –
(Drucksache 789/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Beschluss: Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 789/1/21 . . . . . . . . . . 48*
26. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 16/22, zu
Drucksache 16/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 48*
27. Entschließung des Bundesrates zur
Mobilisierung von Grundstücksflächen zum
Wohnungsbau und für Infrastrukturprojekte –
Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 43/22) . . . . 32
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 47*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
29. Entschließung des Bundesrates
„Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucherinnen
und Verbraucher und der Wirtschaft und zur
Stabilisierung der Energiepreise“ – Antrag
der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 50/22)
in Verbindung mit
28. Entschließung des Bundesrates zum
Ausgleich der aktuellen Entwicklung der
Energiepreise in Deutschland für
einkommensarme Haushalte in der Stadt und im
ländlichen Raum – Antrag des Freistaats
Thüringen – Geschäftsordnungsantrag des
Freistaats Thüringen – (Drucksache 845/21) . . . 15
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 15
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 17
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 19
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 42*
Mitteilung zu 29: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 20
Mitteilung zu 28: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
30. Entschließung des Bundesrates zum
angekündigten Europäischen Rechtsakt zur
Medienfreiheit – Antrag der Länder Bayern,
Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-
Vorpommern, Schleswig-Holstein gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 52/22) 13
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . 13
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 41*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 40
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Landes Thüringen
Vizepräsident D r . R e i n e r H a s e l o f f ,
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Dr. Danyal Bayaz, Minister für Finanzen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin
Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Wissenschaft
und Häfen und Senatorin für Justiz und
Verfassung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für
Verkehr und Mobilitätswende
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
N i e d e r s a c h s e n :
Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und
Klimaschutz
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen
Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung
Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres,
ländliche Räume und Integration
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Olaf Scholz, Bundeskanzler
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin des Innern und für Heimat
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Christian Kühn, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz
Steffen Hebestreit, Chef des Presse- und
Informationsamtes der Bundesregierung
1016. Sitzung
Berlin, den 11. Februar 2022
Beginn: 09.30 Uhr
Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich darf Sie recht herzlich zur
1016. Sitzung des Bundesrates begrüßen.
Die Tagesordnung liegt Ihnen in vorläufiger Form
mit 30 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 wird der Punkt 30
behandelt. Anschließend werden die verbundenen Punkte
29 und 28 beraten. Danach wird der TOP 12 aufgerufen.
Nach TOP 10 wird der Punkt 27 beraten. Im Übrigen
bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das
kann ich nicht erkennen.
Damit ist die Tagesordnung so festgestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Ansprache des Bundeskanzlers
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Olaf Scholz, wir
begrüßen Sie herzlich hier im Bundesrat. Sie haben um
das Wort gebeten. Darauf freuen wir uns. Sehr geehrter
Herr Bundeskanzler, ich möchte es aber nicht versäumen,
Ihnen an dieser Stelle noch einmal im Namen des
gesamten Hauses zu Ihrer Wahl zu gratulieren, und Ihnen eine
gute Hand und gutes Gelingen wünschen.
Lieber Herr Bundeskanzler, Sie haben das Wort.
(Beifall)
Olaf Scholz, Bundeskanzler: Herr Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine gute
Tradition, dass neugewählte Bundeskanzler hier im Bundesrat
die Vorhaben ihrer Regierung vorstellen. Diese Tradition
ist Ausdruck des föderalen Gedankens, dass Bund und
Länder zum Wohle unseres Landes zusammenarbeiten –
respektvoll im Umgang, orientiert an der Sache und
immer mit dem Willen zu gemeinsamer Gestaltung. Das
biete ich Ihnen allen an, und darum bitte ich Sie heute.
Fortschritt, Erneuerung, Zusammenhalt, diese Ziele
leiten die neue Bundesregierung. Aber nicht nur uns. Wir
alle wollen, dass unser Land eine gute Zukunft hat.
Dieses Ziel werden wir nur gemeinsam erreichen – Bund,
Länder und Kommunen. Ich bin aber auch deshalb gern
zu Ihnen gekommen, weil dieser Besuch für mich eine
Art Heimkehr ist. In meinen Jahren als Erster
Bürgermeister von Hamburg habe ich mich hier im Bundesrat
immer am richtigen Ort gefühlt. Die Koordination der
Länder untereinander, der Ausgleich zwischen den
Interessen von Bund und Ländern, das macht den
Föderalismus aus, und die Herzkammer des Föderalismus in
Deutschland ist der Bundesrat.
Zunächst aber lassen Sie mich Ihnen, lieber Herr
Ministerpräsident Ramelow, noch nachträglich zu Ihrer
Wahl zum Präsidenten des Bundesrates gratulieren. Wie
bereits die Amtszeiten der Ministerpräsidenten
W o i d k e und H a s e l o f f ist auch Ihre Amtszeit
geprägt von der Bewältigung der Corona-Pandemie. Die
vielen und häufig sehr eiligen Gesetzgebungsvorhaben
waren für uns alle nicht einfach zu bewältigen. Ich danke
daher Ihnen allen und besonders den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern dieses Hauses, die immer wieder dafür
sorgen, dass alles reibungslos funktioniert.
Im Ergebnis hat sich unsere föderale Ordnung
während der Pandemie bewährt. Wir haben differenzierte
Lösungen gefunden angesichts einer Infektionslage, die
sich eben nicht immer gleich entwickelt hat zwischen
Flensburg und Füssen, Aachen und Görlitz. Und zugleich
haben wir mit Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
und anderen Beschlüssen die Grundlage dafür
geschaffen, dass weitgehend einheitliche Rahmenbedingungen in
ganz Deutschland gelten. Das war wichtig für die
Akzeptanz der Schutzmaßnahmen bei den Bürgerinnen und
Bürgern. Vor allem aber bringt uns das im Vergleich mit
vielen anderen Ländern in Europa aktuell
verhältnismäßig gut durch die Omikron-Welle.
Der Anstieg der Zahl der Erkrankten hierzulande war
weniger steil, die Gesamtzahl der Infizierten geringer. So
hat unser Gesundheitssystem trotz großer Belastungen für
Ärzte und Klinikpersonal bislang standgehalten. Das
zeigt: Unsere Maßnahmen wirken. Wir schützen damit
vor allem die besonders gefährdeten Gruppen. Gerade
ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sind von der
Omikron-Welle bislang zum Glück noch nicht so stark erfasst
worden, und wir sollten alles daransetzen, dass dies so
bleibt, auch angesichts von fast 3 Millionen Bürgerinnen
und Bürgern über 60 ohne vollen Impfschutz und
weiteren 2,2 Millionen in dieser Altersgruppe ohne
Auffrischungsimpfung.
Die wissenschaftlichen Prognosen zeigen uns, dass der
Höhepunkt der Welle in Sicht ist. Das erlaubt uns, beim
Bund-Länder-Treffen nächste Woche einen ersten
Öffnungsschritt und dann weitere für das Frühjahr in den
Blick zu nehmen. Wie bisher werden wir uns dabei von
wissenschaftlichen Expertisen leiten lassen, denn wir
wollen unseren Erfolg jetzt nicht aufs Spiel setzen, und
zugleich werden wir wachsam und vorbereitet sein für
den Fall, dass die Zahl der Infizierten wieder deutlich
zunimmt. Eins ist klar: Der einzige Weg aus der Krise
bleibt das Impfen. Deshalb setzen wir auch weiter alles
daran, Menschen von der Wirksamkeit der Impfung zu
überzeugen.
Ich sage auch mit Blick auf die Debatte um die
Impfpflicht in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, die
wir uns alle gemeinsam vorgenommen und die wir
gemeinsam beschlossen haben: Es geht jetzt um den Schutz
derer, die darauf ganz besonders angewiesen sind –
Kranke und die ältesten Mitglieder unserer Gesellschaft.
Ihr Schutz muss und wird weiterhin höchste Priorität für
uns haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Übrigens –
weil der nächste Herbst und Winter erneut mit steigenden
Infektionen verbunden sein könnten – macht auch die
allgemeine Impfpflicht Sinn.
Wichtig ist mir auch, dass wir aus dieser Pandemie
Lehren für die Zukunft ziehen. Dazu gehört, dass wir die
Widerstandsfähigkeit unseres Gesundheitswesens
verbessern. Daher haben wir im Koalitionsvertrag das Ziel eines
vorsorgenden, krisenfesten und modernen
Gesundheitssystems vereinbart. Konkret werden wir zum Beispiel
den öffentlichen Gesundheitsdienst stärken und ein
Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit schaffen. Wir
werden die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen und die
Gewinnung von Fachkräften vereinfachen. Denn was
gerade die Beschäftigten in den Krankenhäusern und
Pflegeheimen seit nunmehr zwei Jahren leisten, ist mehr
als beeindruckend.
Meine Damen und Herren, auch in der anderen großen
Krise des vergangenen Jahres hat der Föderalismus seine
Bewährungsprobe bestanden. Das Hochwasser, vor allem
in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, im Juli hat
schwerste Zerstörung und unermessliches Leid
verursacht. Von den Kommunen bis zum Bund haben in dieser
Lage alle Ebenen unseres Staates entschlossen
zusammengearbeitet. Der Bund hat dabei mit Bundeswehr und
THW massiv unterstützt. Auch die Solidarität unzähliger
Bürgerinnen und Bürger darf dabei nicht vergessen
werden. Es hat sich gezeigt: Wenn es darauf ankommt, dann
stehen wir in Deutschland zusammen. Das war ein großer
Lichtblick in dieser Katastrophe, deren Folgen uns noch
lange beschäftigen werden. Die Grundlage für unser
Handeln bildet der von Bund und Ländern auf den Weg
gebrachte Aufbauhilfefonds. Er ist ein handfestes
Zeichen föderaler Solidarität und ein starkes, handfestes
Bekenntnis des Bundes zum Prinzip der geteilten
Kompetenzen zwischen Bund und Ländern.
Leider werden die Vorzüge dieses Systems manchmal
unterschätzt. Abschätzig ist dann von „Flickenteppich“
die Rede, so als stünden zentralistisch organisierte
Staaten grundsätzlich besser da. In seinem aktuellen Buch
konstatiert der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo
D i F a b i o eine „verbreitete zentralistische
Sehnsucht“. Wohlgemerkt: Professor Di Fabio kritisiert diese
Tendenz. Aber es gibt sie ja tatsächlich, und das sollte
uns zu denken geben. Denn tatsächlich ist der
Föderalismus ein entscheidender Grund für die Stärke unseres
Landes. Er trägt regionalen Verschiedenheiten ebenso
Rechnung wie dem Ziel möglichst gleichwertiger
Lebensverhältnisse. Er verknüpft gemeinsame gesetzliche
Vorgaben mit der Möglichkeit passgenauer Lösungen vor
Ort. Und gerade die Kultur des Bundesrates, das
Brückenbauen über Länder- und Parteigrenzen hinweg, tut
unserem politischen System und unserer Gesellschaft gut.
Als ein ehemaliger Vorsitzender des
Vermittlungsausschusses weiß ich, wie gewinnbringend für Bund und
Länder die Suche nach tragfähigen Kompromissen ist.
Diese politische Kultur sollten wir uns unbedingt
bewahren, und zwar gerade wenn und gerade weil die
Kompromissfindung nicht einfacher wird.
Als meine Amtsvorgängerin im Jahr 2005 hier ihre
erste Rede als Bundeskanzlerin hielt, gab es in den
16 Ländern 6 verschiedene Regierungskonstellationen.
Damals regierte in 5 der 16 Länder noch jeweils eine
Partei allein, und in den 11 anderen Ländern genügten
Zweierkonstellationen. Heute existieren in den 16
Ländern 15 verschiedene Koalitionsvarianten, und in 8
Bundesländern regieren mittlerweile Dreierkoalitionen.
Solche Vielfalt ist einerseits Ausdruck unserer lebendigen
Demokratie; andererseits macht sie
Abstimmungsprozesse, gerade in den Bundesratsverfahren, nicht einfacher.
Wir alle gemeinsam tragen daher besondere
Verantwortung dafür, dass unser föderales System jederzeit
handlungsfähig bleibt. Dieses Ziel leitet die gesamte
Bundesregierung. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit
mit dem Bundesrat und den Ländern ist für uns nicht nur
ein Gebot der Vernunft. Sie ist mir auch ein persönliches
Herzensanliegen.
Dabei ist der Föderalismus natürlich kein starres
Gefüge, sondern eine gewachsene, lebendige Ordnung, die
immer wieder austariert werden muss. Angepasst haben
wir die verfassungsrechtlichen Grundlagen zuletzt mit
den Föderalismusreformen 2006 und 2009 sowie mit der
Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und
Ländern 2017 und 2019. Das waren wichtige Schritte.
Die genannten Krisen der vergangenen Jahre haben
gezeigt, dass wir vielleicht an manchen Stellen von einer
noch klareren Aufteilung der staatlichen Aufgaben- und
Finanzierungszuständigkeiten profitieren könnten. Ich
denke aktuell an Themen wie den Katastrophen- und
Bevölkerungsschutz oder an die Großbaustelle
Digitalisierung. Und ich bin sicher, dass wir hier unter
Berücksichtigung der verschiedenen Interessen vorankommen
werden.
Endlich gemeinsam lösen wollen wir auch das
Problem der kommunalen Altschulden. Mainz und BioNTech
sind ja nicht überall. Unsere Hilfe und Solidarität
benötigen gezielt diejenigen Kommunen mit hohen
Altschulden, die sich aus dieser Lage nicht mehr aus eigener Kraft
befreien können. Ihnen wollen wir einen Neustart
ermöglichen. Sie sollen wieder die Chance bekommen, im
Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger in eine gute Zukunft
zu investieren. Hierzu sind wir zu einer einmaligen
Kraftanstrengung gemeinsam mit den betroffenen
Ländern bereit. Gelingen wird dies nur im Konsens und nur
durch eine Änderung des Grundgesetzes.
Ich habe gerade schon aufgezeigt, wie stark sich der
Bund sowohl bei der Bekämpfung der Pandemie als auch
bei der Hochwasserkatastrophe finanziell engagiert hat.
Dadurch hat er die Länder und Kommunen deutlich
entlastet und seinerseits hohe Haushaltslasten auf sich
genommen. So werden die Einnahmen des Bundes das
Vorkrisenniveau erst im Jahr 2023 wieder erreichen,
während das bei den Ländern und den Kommunen – in
ihrer Gesamtheit jedenfalls – bereits 2021 der Fall
gewesen ist. Das sollten wir nicht ganz außer Acht lassen,
wenn wir künftig über Lastenteilung zwischen Bund und
Ländern reden.
Meine Damen und Herren, die Bereitschaft zur
Zusammenarbeit werden wir auch brauchen, um die wohl
größte Herausforderung unserer Zeit zu meistern. Vor
uns liegt nichts Geringeres als eine zweite industrielle
Revolution. Wir wollen – nein, wir müssen die
Klimakrise meistern und zugleich Deutschlands Wirtschaft stärken
und zukunftsträchtige Arbeitsplätze schaffen. Dafür
werden wir jetzt mutig die einzigartigen Chancen nutzen, die
wir als innovatives, wirtschaftlich starkes und global
vernetztes Land wie wenige andere haben.
Die Bundesregierung arbeitet intensiv an einem
Klimaschutzsofortprogramm, damit alle notwendigen
Gesetze und Vorhaben noch in diesem Jahr auf den Weg
gebracht werden können. Mit dem Klima- und
Transformationsfonds werden wir in den kommenden Jahren
umfangreiche Mittel für diese ökologische und industrielle
Transformation bereitstellen. Aber auch die private Seite
muss bedeutende Investitionen tätigen. Deshalb werden
wir gute Bedingungen schaffen und die richtigen Anreize
setzen, damit sich unsere Wirtschaft für die Märkte der
Zukunft positionieren kann.
Eines ist dafür ganz entscheidend: Wenn Investitionen,
ob privat oder öffentlich, wirksam dazu beitragen sollen,
dass wir unsere Klimaziele erreichen, dann müssen wir in
Deutschland unsere Planungs- und
Genehmigungsprozesse deutlich verkürzen. Es gibt Beispiele, dass der Bau
eines Windparks oder einer Energieleitung von der
Planung bis zur Inbetriebnahme ein Jahrzehnt dauert. Das ist
zu lange. Wir müssen viel schneller werden. Unser Ziel
ist es, die Verfahrensdauer dramatisch zu beschleunigen.
Auch das wird nur gelingen, wenn Bund und Länder eng
zusammenarbeiten.
Eine zentrale Rolle spielt dabei der angestrebte
massive Ausbau der erneuerbaren Energien und Leitungsnetze,
damit wir bis 2030 80 Prozent unserer Stromerzeugung
mit Erneuerbaren decken können. Hierfür brauchen wir
die notwendigen Flächen und schlanke Verfahren, um
eine Investitionswelle in Windenergie, Photovoltaik und
die zugehörige Stromnetzinfrastruktur auszulösen. Wenn
wir bis zum Jahre 2045 die Transformation zur
Treibhausgasneutralität schaffen wollen, dann müssen wir das
Handeln aller Ebenen und Akteure möglichst reibungsfrei
ineinandergreifen lassen. Wir werden deshalb eine
Allianz für Transformation zusammenrufen, um gemeinsam
mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden stabile
und verlässliche Rahmenbedingungen für die
Transformation zu besprechen. Auch dafür wünsche ich mir die
breite Unterstützung der Länder.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Thema liegt
mir wie Ihnen allen am Herzen, das ist das Thema
Bildung. Über kaum ein Politikfeld ist in den Monaten der
Pandemie so heftig diskutiert worden. Zu Recht, denn es
geht um die Zukunft unserer Gesellschaft und die Kinder
und Jugendlichen in unserem Land. Die Defizite, die wir
erlebt haben, müssen wir abstellen. Das gilt besonders bei
der Digitalisierung der Schulen. Bei dieser zentralen
Aufgabe wollen wir die Länder und Kommunen
verlässlich und dauerhaft unterstützen, Stichwort „Digitalpakt
2.0“. Und auch die Fortbildung von Lehrerinnen und
Lehrern wollen wir zusammen mit den Ländern
verbessern, unter anderem durch eine gemeinsame
Koordinierungsstelle. Es geht nicht darum, an Zuständigkeiten der
Länder zu rütteln, sondern darum, auch hier unsere
Kräfte zu bündeln mit dem Ziel, bestmögliche
Bildungschancen für alle zu ermöglichen.
Dasselbe gilt auf dem Feld der Forschung und
Wissenschaft. Das Beispiel BioNTech zeigt uns ja, wie
riesengroß das Potenzial ist, das im deutschen
Forschungssystem steckt, und wie sehr es für unser Land auf
Innovationen ankommt. Dieses Potenzial werden wir durch
gezielte Zukunftsinvestitionen in unser Forschungs- und
Wissenschaftssystem weiter festigen, und zwar Hand in Hand
mit den Ländern.
Meine Damen und Herren, für Deutschland insgesamt
gilt das Leitmotiv der Thüringer
Bundesratspräsidentschaft „Zusammen wachsen – zusammenwachsen“.
Gerade in seiner doppelten Bedeutung verweist es auf das,
was auch nach 32 Jahren deutscher Einheit immer noch
zu tun bleibt: Zwischen Stadt und Land,
strukturschwachen und strukturstarken Regionen, Ost und West klaffen
teils erhebliche Unterschiede bei den Löhnen und den
Arbeitsplätzen, bei Mobilität, Breitband und
Daseinsvorsorge. Daraus folgt, dass wir dem Verfassungsziel der
gleichwertigen Lebensverhältnisse noch deutlich näher
kommen müssen.
Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeutet nicht, dass
alles überall gleich ist. Aber es bedeutet: Bürgerinnen
und Bürger müssen überall in Deutschland ähnlich gute
Lebenschancen haben. Es bedeutet: Nirgendwo in
unserem Land darf sich die Wahrnehmung breitmachen,
Quartiere, Orte oder ganze Regionen würden von der
Entwicklung im Land abgehängt. Das ist im Übrigen
auch eine Frage des Respekts, des Respekts für die vielen
tüchtigen Leute überall in unserem Land, die sich unter
schwierigen Bedingungen anstrengen und etwas leisten.
Sie alle müssen handfest erleben können: Dieser Staat,
dieses Gemeinwesen ist auch für mich da. – Nur wenn
die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck haben, dass die
Chancen und Belastungen von Strukturreformen gerecht
verteilt sind, werden sie Veränderungen unterstützen, und
nur dann vertrauen Sie dem Staat und seinen Vorhaben.
Bund und Länder stehen auch hier gemeinsam in der
Verantwortung.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde viel
darüber gesprochen, etwa in den Kommissionen
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und „30 Jahre Friedliche
Revolution und Deutsche Einheit“. Jetzt kommt es darauf an,
zu handeln.
Dazu zählt, dass wir zum 1. Oktober dieses Jahres den
Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen werden. Das wird
10 Millionen Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar
zugutekommen, und das wird sich regional betrachtet am
meisten auswirken in Regionen mit niedrigem
Lohnniveau.
Dazu zählt, etwas gegen steigende Energiepreise zu
tun, was die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlastet.
Und in diesen Tagen weiß jeder genau, warum das
wichtig ist. Der Heizkostenzuschuss war ein erster Schritt,
weitere werden folgen. Den Wegfall der EEG-Umlage
hat sich die Regierung ja schon in ihrem
Koalitionsvertrag vorgenommen.
Dazu zählt, dass Wohnen in Stadt und Land bezahlbar
bleiben muss. Unser klares Ziel lautet: 400.000 neue
Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 im sozialen
Wohnungsbau. Dafür werden wir mit allen wichtigen
Akteuren ein Bündnis für bezahlbaren Wohnraum schließen.
Und auch in der Frage der KfW-Gebäudeförderung haben
wir einen vernünftigen Weg gesucht, der in die Zukunft
trägt.
Wir werden das gesamtdeutsche Fördersystem für
strukturschwache Regionen weiterentwickeln und stärken
und somit die Perspektiven für die Regionen verbessern,
die den größten Unterstützungsbedarf haben. Und auch
die fortbestehenden Ost-West-Unterschiede behalten wir
fest im Blick. Darum habe ich entschieden, das Thema
Ostdeutschland direkt im Kanzleramt anzusiedeln, und
Staatsminister Schneider mit der Koordinierung
beauftragt.
Meine Damen und Herren, bei allen großen Aufgaben,
die wir innerhalb unseres Landes bewältigen müssen,
dürfen wir eines nicht vergessen: Unser wichtigstes
nationales Anliegen ist das Gelingen Europas. Das ergibt sich
aus unserer Geschichte, aus unserer geografischen Lage,
unserer wirtschaftlichen Kraft und Vernetzung. Wir
Deutschen brauchen Europa, und Europa braucht unser
Engagement. Wie wichtig das ist, unsere
Zusammenarbeit in Europa, aber auch zum Beispiel in der
transatlantischen Beziehung mit den USA und innerhalb der NATO,
das erleben wir gerade jetzt, in dieser Zeit, in der die
Truppenaufmärsche entlang der Grenze zur Ukraine
vielen Bürgerinnen und Bürgern große Sorgen machen.
Es ist unsere Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass es
keinen Krieg in Europa gibt, indem wir eine klare
Botschaft an Russland senden, dass jede militärische
Aggression Konsequenzen haben würde, die sehr hoch wären –
auch für Russland und seine Perspektiven –, und dass wir
einig sind mit unseren Verbündeten.
Aber dazu gehört auch, dass wir gleichzeitig alle
Möglichkeiten zu Gespräch und Weiterentwicklung nutzen:
die bilateralen Gespräche zwischen den USA und
Russland, den NATO-Russland-Rat, die OSZE und das
sogenannte Normandie-Format, wo die Ukraine, Russland,
Frankreich und Deutschland zusammen versuchen, einen
Ausweg aus der seit vielen Jahren so verfahrenen
Situation zu finden. Gerade gestern hatte ich ein Gespräch mit
den Regierungschefs und der Regierungschefin der
baltischen Staaten. Wir hatten gleichzeitig in Berlin das
Treffen des Normandie-Formats. Stundenlang wurde getagt.
Ich werde nächste Woche sowohl nach Kiew als auch
nach Moskau fahren. Alles dient dazu, dass wir genau das
erreichen: den Frieden in Europa zu sichern. Und das ist
aller Anstrengung wert.
In den Krisen der vergangenen Jahre hat sich
allerdings auch gezeigt, wie verletzlich zum Beispiel die
Europäische Union ist. Umso mehr kommt es darauf an,
Europa zu stärken. Mit dem Programm
NextGenerationEU haben wir einen wichtigen Schritt
getan, damit Europa wieder auf die Beine kommt. Aber
für mich ist klar: Um unsere Verletzlichkeit dauerhaft zu
verringern, müssen wir die europäische Souveränität
stärken. Das gilt besonders für die Außen- und
Sicherheitspolitik, für die Wirtschaftspolitik, aber auch mit
Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels und
der Digitalisierung. Nur wenn wir als Europäer mutig
vorangehen, können wir die nächste Krise besser
meistern und unsere europäische Lebensweise auch künftig
selbstbestimmt gestalten. Darin sind wir uns mit unseren
Partnern und vor allem mit der französischen EU-
Ratspräsidentschaft einig. Und gerade hier ist die
föderale Erfahrung der Länder gefragt. Ich denke dabei zum
Beispiel an die Konferenz zur Zukunft Europas, an der
der Bundesrat ja direkt beteiligt ist. Und auch diese
Bundesregierung wird die Länder bei allen wichtigen
europäischen Entscheidungen eng einbinden.
Erfolgreich, meine Damen und Herren, sind wir immer
dann, wenn Bund und Länder eng zusammenarbeiten.
Die Bereitschaft dazu hat der Bundesrat in seiner
Geschichte immer wieder bewiesen. Darauf baue ich auch
jetzt. Denn klar ist: Fortschritt, Erneuerung und
Zusammenhalt erreichen wir nur gemeinsam. – Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Bodo Ramelow: Sehr geehrter Herr
Bundeskanzler, ich danke Ihnen herzlich für Ihre
Ausführungen!
Wird dazu das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht
erkennen.
Lieber Herr Bundeskanzler, lassen Sie mich im Namen
der Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates so viel
sagen, dass ich begeistert bin, mit welcher Leidenschaft
Sie das Plädoyer zum Föderalismus vorgetragen haben,
in der Unterschiedlichkeit, in der Vielfalt, in der
Buntheit. Ich darf es noch persönlich ergänzen: Es gibt sogar
ein Land, das nicht mal eine eigene Mehrheit im
Parlament hat – und trotzdem zur Buntheit gehört – und schon
zwei Landeshaushalte gestemmt hat. Zu der Buntheit
gehört auch eine Bundesregierung, die jetzt von drei
Parteien getragen wird. Damit ist ein neues Kapitel
bundesrepublikanischer Geschichte eröffnet worden.
In das Plädoyer, wie Sie es vorgetragen haben, haben
Sie klar eingebettet: Diese Vielfalt macht uns stark, wenn
wir – zusammen, jeder an seiner Stelle – mit dem anderen
so zusammenarbeiten, dass wir uns wechselseitig auf uns
verlassen können. Der Bundesrat hat in der abgelaufenen
Legislatur laut der statistischen Zusammenfassung in
28 Prozent aller Fälle mit Fristverkürzungen durch
Bundestag und Bundesregierung gearbeitet. Das macht
deutlich, dass wir unsererseits gewillt sind, gemeinsam mit
Ihnen die Verantwortung für dieses Land zu tragen und
auszugestalten. Es hat mir auch sehr gefallen, dass Sie die
kommunale Familie mit ihren Sorgen so deutlich benannt
haben, genauso wie Sie die Themen Digitalisierung und
Europa in den Mittelpunkt gestellt haben.
Ich persönlich will mich bei Ihnen auch noch mal
dafür bedanken, dass Sie angesichts der Sorgen in der
Ukraine, die Sie gerade verdeutlicht haben, das Format des
Weimarer Dreiecks gewählt haben, also im Sinne von
Herrn G e n s c h e r , der vor über 30 Jahren damit
begonnen hat, Polen, Frankreich und Deutschland
zusammenzudenken. Sie haben wie selbstverständlich Polen,
Frankreich und Deutschland zusammengebracht, um
deutlich zu machen: Die Stimme Europas geht nur in der
Vielfalt, und wir sind ein kraftvoller Teil dieses Europas.
Wir leben in Europa, wir leben für Europa, wir leben mit
Europa. Und da, lieber Herr Bundeskanzler, bin ich
überzeugt: In dem Sinne, wie Sie hier gesprochen haben, sind
wir gerne bereit, die ausgestreckte Hand der
Bundesregierung anzunehmen, um die Aufgaben gemeinsam zu
gestalten.
Eine private Bemerkung am Schluss, lieber Herr
Scholz: Dass Sie Applaus bekommen haben im
Bundesrat, ist dann doch für Sie eine neue Erfahrung.
(Heiterkeit)
Denn als früherer Minister hat er keinen Applaus hier
bekommen.
(Beifall)
Wir hatten gestern darüber philosophiert, und ich war
überzeugt, dass die Kolleginnen und Kollegen sich durch
Applaus bedanken und damit deutlich machen: Bund und
Land, wir stehen gemeinsam.
Herr Bundeskanzler, danke, dass Sie bei uns waren.
Auf gute Zusammenarbeit!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf den
Tagesordnungspunkt 1 damit beschließen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf:
TOP 30
Entschließung des Bundesrates zum angekündigten
Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit –
Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 52/22)
Dem Antrag sind Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein beigetreten.
Zu den Wortmeldungen: Es liegt mir vor die
Wortmeldung der verehrten Kollegin Malu Dreyer. – Liebe
Malu, Du hast das Wort.
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Lieber Herr
Präsident, wir sollten das mit dem Applaus im Bundesrat
einführen. Das würde zur Lebendigkeit beitragen. Kleine
Anregung!
(Beifall)
Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Lieber Herr
Bundeskanzler! Freie und plurale Medien sind Grundsäulen
unserer Demokratie in Europa, und sie sind auch die
Grundlage für einen offenen gesellschaftlichen Diskurs
und wichtig im Kampf gegen Desinformation. Leider
sind freie und plurale Medien in vielen Teilen der Welt
alles andere als selbstverständlich. Diese Freiheit müssen
wir immer wieder aufs Neue verteidigen, auch in Europa.
Wir haben in Deutschland ein über Jahrzehnte
gewachsenes duales Mediensystem. Die Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts hat dies immer wieder
bestätigt. Und wir haben einen starken, unabhängigen
öffentlich-rechtlichen Rundfunk ebenso wie viele private
Akteure in Fernsehen, Radio, Presse und online. Hierauf
können wir in Deutschland sehr stolz sein. Wir tragen
aber auch eine gemeinsame Verantwortung dafür, dass
überall in Europa freie und plurale Medien existieren
können und dass die hierfür notwendigen
Rahmenbedingungen in allen Mitgliedstaaten eingefordert werden.
Diese Herausforderungen erkennt auch die
Europäische Kommission. Sie hat im vergangenen Jahr einen
europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit, den
European Media Freedom Act, angekündigt und im Januar die
Konsultationen gestartet. Die Europäische Kommission
hat immer wieder betont, wie wichtig ihr die deutsche
Position bei diesem Vorhaben ist. Dem wollen wir mit
dem Entschließungsantrag nachkommen.
Dabei ist für uns klar und nicht verhandelbar: Medien
haben eine zentrale Rolle in der Demokratie. Sie dürfen
nicht als Spielball einzelner Interessen missbraucht
werden. Unsere besondere deutsche Vergangenheit hat uns
gelehrt, dass die Kontrolle über den öffentlichen Diskurs
nie wieder in der Hand einiger weniger liegen darf.
Sowohl politische Einflussnahme als auch Einflussnahme
aus wirtschaftlichen Gründen sind reale Gefahren für
freie und plurale Medien – auch in Europa –, denen wir
nicht tatenlos zusehen dürfen. Denn solche
Entwicklungen sind eben auch eine Gefahr für die Demokratie.
Sorgen bereiten mir auch der zunehmende Hass, die
Hetze und sogar tätliche Angriffe auf Journalisten und
Journalistinnen. Damit Medien frei sind, müssen sie,
müssen die Journalisten und Journalistinnen frei und frei
von Angst arbeiten können. Wir sind als Gesellschaft alle
gemeinsam gefordert, diesem Hass entgegenzutreten und
dort, wo es notwendig ist, den Rechtsrahmen anzupassen
und vor allem solche Angriffe konsequent zu verfolgen.
Hier im Bundesrat haben wir Länder in den
vergangenen Monaten immer wieder den besonderen Blick auf die
Medien angemahnt. Medienunternehmen schaffen und
verbreiten meinungsbildende Inhalte, die Ausdruck des
gesellschaftlichen Miteinanders in den Mitgliedstaaten
sind und dieses Miteinander unmittelbar beeinflussen. Sie
erbringen nicht lediglich Dienstleistungen als potenziell
harmonisierungsbedürftiges Wirtschaftsgut. Die Funktion
der Medien muss auch bei der Gesetzgebung Beachtung
finden. Nehmen wir als Beispiele die aktuell diskutierten
europäischen Gesetze über digitale Dienste, also den
Digital Services Act, und digitale Märkte, den Digital
Markets Act. Das Internet ist Handelsplattform. Es ist
Medien- und Kommunikationsraum zugleich. Daher
brauchen wir mit Blick auf das Internet als Medien- und
Kommunikationsraum geeignete Regeln, die der
besonderen Rolle der Medien für die Gesellschaft gerecht
werden und nicht lediglich solche, die vor allem von
wirtschaftlichen Erwägungen geleitet sind. Wenn wir also zu
Recht sagen: „Was offline illegal ist, muss auch online
illegal sein“, dann möchte ich mit Blick auf die Freiheit
und Unabhängigkeit der Medien erneut ergänzen: Was
offline geschützt ist, muss auch online geschützt sein.
Auch bei anderen Vorhaben wie beispielsweise dem
Vorschlag der Europäischen Kommission zur
Transparenz politischer Werbung sehen wir hier noch
Nachbesserungsbedarf. In dieser Haltung sehen wir uns auch durch
die Präsidentin der Europäischen Kommission bestärkt,
die in ihrer Rede zur Lage der Union am 15.
September 2021 mit Blick auf den angekündigten europäischen
Rechtsakt zur Medienfreiheit betont hat, dass
Medienunternehmen nicht wie andere Wirtschaftsunternehmen
behandelt werden können.
Neben dem Fokus auf die Medien möchte ich einen
zweiten Aspekt des Entschließungsantrags ansprechen.
Die Stärke Europas liegt in seiner kulturellen Vielfalt auf
Basis gemeinsamer Regeln und Werte. Europa hat die
unterschiedliche kulturelle Identität seiner
Mitgliedstaaten immer als Chance und Potenzial begriffen, die wir
pflegen und fördern müssen. Dies gilt auch im Rahmen
unseres gemeinsamen Anliegens, europäische Werte und
demokratische Grundsätze in allen Staaten Europas zu
sichern. Die Medien als Teil der kulturellen Vielfalt
Europas sind so divers wie die Mitgliedstaaten der EU
selbst. Wir finden deshalb in den unterschiedlichen
Mitgliedstaaten auch unterschiedlich ausgestaltete
Medienlandschaften und -regulierungen vor. Das ist keine Bürde,
sondern als Potenzial und Stärke Europas zu sehen. Die
Vielfalt an freien und pluralen Medien ist eine große
Bereicherung für uns, für alle Europäer und
Europäerinnen.
Meine sehr verehrten Herren und Damen, liebe
Kollegen und Kolleginnen, „In Vielfalt geeint“, so lautet das
offizielle Motto der Europäischen Union. Es drückt sehr
gut die Herausforderungen aus, vor denen auch der
European Media Freedom Act steht: gemeinsame Regeln und
Werte einzufordern, freie und plurale Medien in ganz
Europa zu sichern und gleichzeitig die kulturelle Vielfalt
als Stärke Europas anzuerkennen, zu pflegen und zu
fördern.
Lassen Sie uns gemeinsam daran weiterarbeiten. Ich
glaube, es ist ein wichtiger Punkt, denn die
Medienlandschaft in Deutschland sollte eine gute Zukunft haben. Wir
sind stolz auf unser duales System, und ich glaube, wir
müssen weiter miteinander dafür arbeiten und kämpfen,
dass wir uns bei der Erarbeitung der verschiedenen Akte,
die im Moment auf der europäischen Ebene getätigt
werden, auch wiederfinden. Daher werbe ich um breite
Unterstützung für den Antrag. – Vielen herzlichen Dank.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen herzlichen
Dank, liebe Kollegin Dreyer!
Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) hat eine
Erklärung zu Protokoll1 abgegeben.
Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss
für Fragen der Europäischen Union – federführend –
sowie dem Ausschuss für Kulturfragen und dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Ich darf damit diesen Tagesordnungspunkt
abschließen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 29 und 28 zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 29
Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur
Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher
und der Wirtschaft und zur Stabilisierung der
Energiepreise“ – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 50/22)
in Verbindung mit
TOP 28
Entschließung des Bundesrates zum Ausgleich der
aktuellen Entwicklung der Energiepreise in
Deutschland für einkommensarme Haushalte in der
Stadt und im ländlichen Raum – Antrag des
Freistaats Thüringen – Geschäftsordnungsantrag des
Freistaats Thüringen – (Drucksache 845/21)
Dem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen ist der
Freistaat Bayern beigetreten.
Dazu hat sich zu allererst Herr Ministerpräsident Wüst
zu Wort gemeldet. – Sie haben das Wort.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz
des Klimas ist ein Generationenprojekt. Aus diesem
Generationenprojekt müssen wir ein Versöhnungsprojekt
machen, auch aus gesellschaftspolitischen Gründen. Die
einen, die freitags demonstrieren gehen, sollen wissen:
Wir tun alles, um das Klima zu schützen. – Die anderen,
die sich um ihren Arbeitsplatz sorgen, die sich wegen
steigender Spritpreise und Heizkosten um die Sicherung
ihres Lebensunterhalts sorgen, sollen wissen: Wir tun
alles dafür, gute Arbeitsplätze zu sichern, und wir tun
alles dafür, Heiz- und Mobilitätskosten nicht zur neuen
sozialen Frage werden zu lassen.
Die steigenden Energiepreise belasten Millionen
Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Die
Strompreise sind in den letzten zwölf Monaten um
durchschnittlich 40 Prozent gestiegen, an der Tankstelle
erleben wir neue Rekorde bei den Spritpreisen, und wegen
1 Anlage 1
der immer höheren Gaspreise haben viele Menschen
Sorge vor einer bösen Überraschung bei der nächsten
Nebenkostenabrechnung. In dieser Situation muss die
Bundesregierung schnell gegensteuern.
Die Energiepreise dürfen nicht zur neuen sozialen
Frage werden. Soziale Sicherheit ist zentrale Grundlage
des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Eine warme
Wohnung darf kein Luxus sein. Niemand darf Sorge
haben, sich Strom, Heizung und damit letztlich die
Wohnung nicht mehr leisten zu können. Deshalb schlagen wir
ein Paket von Maßnahmen vor zur Entlastung der
Menschen gerade mit geringen und mittleren Einkommen, zur
Entlastung der Wirtschaft und zur strategischen
Stabilisierung unserer Energiepreise.
Wir brauchen eine schnelle Abschaffung der EEG-
Umlage. Auch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf
lebenswichtige Energie, etwa die Heizkosten, darf kein
Tabu sein. Und die Stromsteuer sollte auf das
europäische Mindestmaß gesenkt werden.
Zur sozialen Sicherheit gehört auch, dass diejenigen
Unterstützung bekommen, die sich jetzt besonders
Sorgen um die Energiepreise machen und jeden Tag
überlegen, wie sie mit dem Geld klarkommen. Deshalb müssen
auch die Regelsätze der sozialen Sicherungssysteme
überprüft werden. Beim Wohngeld brauchen wir nicht
nur eine einmalige, sondern auch eine dauerhafte Lösung.
Die steigenden Energiekosten müssen sich auch im
Wohngeld abbilden.
Wir müssen auch langfristig und strategisch für mehr
Energiesicherheit in Deutschland sorgen. Dazu gehört der
Ausbau der erneuerbaren Energien, dazu gehört, dass wir
unabhängiger von Energieimporten aus einzelnen
Quellen werden, unsere Bezugsquellen also erweitern. Wie
wichtig das ist, zeigen die aktuellen internationalen
Konflikte. Wir müssen Erdgas aus verschiedenen Ländern
beziehen, und wir müssen den Import von Flüssiggas
vorantreiben. Gas ist die Brücke zu den Erneuerbaren,
und damit die Brücke trägt, muss die Bundesregierung
die Gasinfrastruktur erhalten und ausbauen.
Zur Energiesicherheit gehört schließlich auch, dass wir
größere Reserven brauchen. Nach dem letzten Winter
waren die Gasspeicher in Europa weitgehend leer. Das ist
für Industrieländer nicht akzeptabel. Wir brauchen eine
Mindestkapazität, auch noch nach Ende der Heizperiode.
Es ist für mich klar, dass wir eine strategische nationale
Gasreserve in unserem Instrumentenkasten brauchen,
analog zum Öl.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir müssen Klimaschutz und Industrie – mit ihren guten
Arbeitsplätzen – versöhnen. Wir müssen Klimaschutz mit
dem Geldbeutel, mit sozialer Sicherheit der Menschen
mit kleinen und mittleren Einkommen versöhnen. Und
wir müssen zeigen, wie man beides schafft: Klima
schützen und gute Arbeitsplätze, Wohlstand und soziale
Sicherheit erhalten. Nur so wird weltweiter Klimaschutz
gelingen: Wenn andere sehen, dass wir unseren
Wohlstand nicht nur erhalten, sondern auch ausbauen. Nur
dann machen uns andere Länder das nach. Das ist der
beste Beitrag, den wir zum weltweiten Klimaschutz
leisten können. – Vielen Dank.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Ministerpräsident Wüst!
Ich darf jetzt das Wort Herrn Minister Professor
Dr. Pinkwart erteilen.
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein-
Westfalen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Um auf die aktuell hohen Energiepreise zu
reagieren und zukünftigen Energiepreiskrisen
vorzubeugen, braucht es eine Mischung aus kurzfristigen und
systembezogenen Maßnahmen. Deutschland braucht eine
vorausschauende und stringente Energie- und
Klimapolitik.
Verbraucherinnen und Verbraucher wie Unternehmen
sind von den aktuell hohen Energiepreisen erheblich
betroffen. Beschaffungspreise für Strom und Erdgas auf
den Energiemärkten sind aufgrund verschiedener
Ursachen – pandemiebedingte, konjunkturelle und technische
Gründe sowie Wetterbedingungen und klimapolitische
Beschlüsse – in den vergangenen Monaten drastisch
gestiegen.
Um kurzfristig die Belastungen zu mindern und
zukünftigen Energiepreiskrisen vorzubeugen, braucht es ein
Paket dringlicher Maßnahmen. Angesichts der enormen
Anstrengungen, die nach bisherigen Zeitmaßstäben im
Zeitraffer erfolgen müssen, bedarf es auch einer
Transformation der Politik, um Energie- und
Klimaschutzmaßnahmen in unserem Land schneller umzusetzen.
Strom als Schlüssel zur Klimaneutralität muss
bezahlbar bleiben. Indem Strom immer wichtiger für die
Erreichung der Klimaziele wird, muss er von staatlichen
Steuern und Abgaben entlastet werden, und dies möglichst
nachhaltig. Eine in den letzten Jahren erheblich
gestiegene Belastung stellt die EEG-Umlage dar. Daher begrüßen
wir, dass sich die neue Bundesregierung die Abschaffung
der EEG-Umlage möglichst noch ab Mitte dieses Jahres
zum Ziel gesetzt hat.
Wir haben darauf hier in den letzten Jahren wiederholt
gedrängt, denn die Umlage verteuert nicht nur Strom. Sie
ist sozial in hohem Maße ungerecht, weil sie die
Haushalte mit kleinen Einkommen um ein Vielfaches mehr
belastet als andere Haushalte. Sie führt zu einer massiven
Verkomplizierung des EEG und wirkt in Bezug auf den
Ausbau der erneuerbaren Energien und mehr
Energieeffizienz kontraproduktiv: Wer Energie einspart, fällt aus der
Befreiung heraus und zahlt dann Umlage. Das macht
schon seit Jahren keinen Sinn.
Schließlich belastet die EEG-Umlage auch die
mittelständische Industrie und das Handwerk, welche seit
Jahren keine Befreiungen haben, massiv.
Seit Langem geboten ist auch die Reduzierung der
Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestniveau.
Darüber hinaus gibt es viele weitere Vorschläge für die
dringend notwendigen kurz-, mittel- und langfristigen
Entlastungen, die hier und in der Öffentlichkeit zur
Debatte stehen und die wir in den Ausschüssen sicherlich
noch beraten werden. Dabei geht es sicherlich nicht
darum, dass jeder dieser Vorschläge umgesetzt wird –
entscheidend sind vielmehr Richtung und Wirkung. Die
Strompreise in Deutschland müssen runter, jetzt und für
die Zukunft.
Die Grundversorger – oft die örtlichen Stadtwerke –
sind verpflichtet, die Versorgung aller, insbesondere
schutzbedürftiger Haushaltskunden, mit Energie
sicherzustellen. Energielieferanten, die die Belieferung ihrer
Kunden aus Kostengründen einstellen, nutzen diese
Regelung – in Klammern: aus – und geben das
wirtschaftliche Risiko an die Grundversorger ab, die nun einen
sprunghaften Anstieg neuer Kunden verzeichnen.
Forderungen, eine einheitliche Preisgestaltung bei
Bestands- und Neukunden vorzuschreiben, sind nicht
zielführend. Aufgrund der hohen Zahl an Neukunden reicht
die langfristige Beschaffungsstrategie der
Grundversorger oft nicht mehr aus. Sie müssen teuer Strom und Gas
zukaufen. Ein Einheitstarif droht, die Grundversorger in
wirtschaftliche Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz zu
führen. Beispiele von in existenzielle Not geratenen
Stadtwerken gibt es schon jetzt. Eine solche Entwicklung
ist mit Blick auf Energieversorgungssicherheit als Teil
der Daseinsvorsorge nicht hinnehmbar.
Jeder grundversorgte Kunde kann weiterhin in
günstigere Tarife oder zu anderen Lieferanten wechseln.
Gleichzeitig müssen wir die Missbrauchskontrolle
verstärken: Aufgrund des aktuellen Marktgeschehens ist der
Grundversorger in bestimmten Gebieten derzeit faktisch
der einzige oder einer von wenigen Anbietern. Hier
können wir in den Ländern Marktuntersuchungen
durchführen, um eventuelle Missbräuche bei den
Grundversorgungstarifen aufzudecken.
Auch Unternehmen berichten über eingestellte
Energielieferungen, die die Produktion in Gefahr bringen. Für
Unternehmen gibt es jedoch keine Grundversorgung über
den sogenannten Kontrahierungszwang. Auch hier sollten
wir Lösungen finden, wie die Versorgung der
Unternehmen in der gegenwärtigen Marktsituation sichergestellt
werden kann.
Meine Damen und Herren, wir wissen: Der
ambitionierte Ausbau der erneuerbaren Energien führt mittel- bis
langfristig sowohl zu einer Reduzierung der
Abhängigkeit von fossilen Energieträgern als auch zu einer immer
weiteren Reduzierung der Beschaffungskosten. Der
Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein maßgeblicher
Einflussfaktor zur Senkung der Energiepreise. In den
kommenden Jahren werden weitere technische Fortschritte
die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien erheblich
steigern und Kosten weiter senken.
Mit der Energieversorgungsstrategie NRW haben wir
ein ambitioniertes Paket für den Ausbau der
Erneuerbaren und für ein sicheres, bezahlbares und
klimaverträgliches Energiesystem vorgelegt, das auch einen
wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Ausbauziele des Bundes
leisten wird: Verdopplung der Windenergie, Verdrei- bis
Vervierfachung der Photovoltaik bis 2030. Wir freuen
uns hierzu auf den weiteren Austausch zwischen Bund
und Ländern.
Auf dem Weg dahin haben wir es mit einem
wachsenden Mehrbedarf an Gas zu tun. Allein in Deutschland
benötigen wir durch den Ausstieg aus Kernenergie und
Kohleverstromung den Zubau von Gaskraftwerken im
Umfang von rund 23 Gigawatt bis 2030, allein in
unserem Bundesland zwischen 5 und 7 Gigawatt. – Wir haben
jetzt 2022. Diese Kraftwerke müssen alle noch in den
nächsten Jahren geplant, genehmigt und gebaut werden.
Angesichts unserer hohen Abhängigkeit von Gas im
Wärmebereich und unserer ausgeprägt schwachen
Diversifizierung auf der Beschaffungsseite sind erhebliche
Anstrengungen notwendig. Ich sehe hier insbesondere
folgende vier Handlungsfelder:
Erstens muss der Import von Flüssiggas ausgeweitet
werden. Hierzu können die bestehenden LNG-
Anlandeterminals – Zeebrügge, Rotterdam – besser
ausgelastet werden. In Deutschland müssen die avisierten
Projekte weiterentwickelt werden. Dies wird ohne ein
staatliches Anreizsystem für den Ausbau der LNG-
Terminals aber kaum möglich sein.
Zweitens muss die Gasinfrastruktur – Pipelines,
Speicher – erhalten und ausgebaut werden, auch um den
Übergang von Erdgas zu klimaneutralen
wasserstoffbasierten und synthetischen Gasen abzusichern. Vor allem
in Verbindung mit dem Import klimafreundlicher Gase
können neue Möglichkeiten des Bezugs aus den
Niederlanden und Norwegen sowie mittel- und langfristig auch
aus dem arabischen und afrikanischen Raum entstehen.
Gleichzeitig wird Russland auch weiterhin eine zentrale
Rolle bei der europäischen Gasversorgung spielen.
Drittens muss die Reservebildung deutlich verbessert
werden. Bedingt durch das aktuelle Marktdesign ist kein
Marktakteur dafür verantwortlich, frühzeitig
ausreichende Gasmengen für die deutsche Gasversorgung in
Speichern einzulagern. Anstelle einer strategischen Reserve
werden auf Bundesebene Ausschreibungsoptionen für
kurzfristige – Short Term Balancing Services – und
langfristige Lieferungen zum Ende des Winters – Long Term
Options – eingeführt, um Reservebildungen anzureizen.
Diese müssen allerdings auch frühzeitig und in
ausreichender Höhe ausgeschrieben werden, um bei einem
strengen Winter eine Mindestkapazität zum Ende der
Heizperiode sicherzustellen, was in der Vergangenheit
selten in unserem Land der Fall war. Ebenso muss eine
strategische nationale Gasreserve als Ultima Ratio der
Gasversorgungssicherheit ernsthaft geprüft werden.
Viertens müssen Nah- und Fernwärmesysteme nun
beschleunigt auf eine dezentrale Versorgung durch
alternative Wärmequellen wie Biomasse, Großwärmepumpen,
Geothermie oder auch Abfallverbrennungsanlagen und
Abwärmenutzung von Industrieunternehmen umgestellt
werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Pfad
Richtung Klimaneutralität ist kurz und steil: Waren
bislang 20 Jahre und mehr für den Bau einer
Umgehungsstraße in unseren Ländern üblich, müssen wir in dieser
Zeit nun gleichzeitig die Klima- und Energiewende, die
Mobilitäts- und Industriewende schaffen. Diese
drängenden Aufgaben verlangen nach konsistenter und schneller
Bearbeitung. Nötig ist ein gemeinsames Monitoring der
Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien, bei Netzen
und Speichern sowie dem Aufbau eines leistungsfähigen
Kapazitätsmarkts für gesicherte klimafreundliche
Leistung.
Nur wenn die Infrastruktur schneller vorankommt,
sind die ambitionierten Klimaziele und ein früherer
Ausstieg aus der Kohleverstromung bei gleichzeitiger
Bezahlbarkeit für Bürger und Unternehmen erreichbar. –
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Professor
Dr. Pinkwart!
Ich darf jetzt aufrufen Frau Ministerin Siegesmund aus
Thüringen.
Anja Siegesmund (Thüringen): Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Klimafrage ist
die zentrale Frage dieses Jahrzehnts, und dem Pariser
Klimaziel verpflichtet müssen wir alles daransetzen, die
Klimakrise in den Griff zu bekommen. Die Aufgabe von
Politik ist es nun, das Ganze auch vor Ort zu lösen.
Vor zwei Tagen war ich in einer thüringischen
Kleinstadt unterwegs, in Stadtroda in Ostthüringen. Dort
stellen wir als Land Mittel bereit, um einen ehemaligen
DDR-Plattenbau energetisch so zu sanieren, dass er
klimaneutral wird. Was in Stadtroda derzeit die Mieterinnen
und Mieter umtreibt, wenn sie ihre
Heizkostenabrechnungen sehen, das beschäftigt viele Menschen
bundesweit: deutlich höhere Strom- und vor allen Dingen
Heizkostenrechnungen. Darauf brauchen wir Antworten.
Thüringen hat deshalb Anfang Dezember vergangenen
Jahres seine Entschließung zu den steigenden
Energiepreisen in den Bundesrat eingebracht. Die neue
Bundesregierung hat seitdem erste Maßnahmen auf den Weg
gebracht. Es gilt jetzt, diesen Prozess auch vom
Bundesrat aus konstruktiv zu begleiten.
Ja, die Kosten für Gas und andere fossile Brennstoffe
steigen. Ganz konkret für Thüringen heißt das: Die Preise
der Energieprodukte stiegen im Jahresvergleich um
28 Prozent. Am stärksten verteuerte sich Fernwärme.
Gas, einschließlich Umlage, verteuerte sich um 44
Prozent, Heizöl, einschließlich Umlage, um 43 Prozent,
Strom um 14 Prozent. Meine sehr geehrten Damen und
Herren, das ist fossile Inflation, und das ist eine Aufgabe
für uns. Denn es können die entscheidenden Euro am
Ende eines Monats sein, die sich Menschen mit
geringerem oder keinem Einkommen schlicht so nicht leisten
können. Und hier geht es nicht um Luxus, sondern
darum, die Wohnung am Ende heizen zu können.
Das betrifft insbesondere Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in Ostdeutschland. Sie verdienen auch drei
Jahrzehnte nach der Einheit im Durchschnitt monatlich
Hunderte Euro weniger als ihre Kolleginnen und
Kollegen in den alten Ländern.
Zumindest für die 144 Wohnungen in Stadtroda haben
wir im Rahmen der Thüringer Wärmeoffensive bereits
eine gute Lösung gefunden: Das Gebäude wird jetzt
energetisch saniert. Das heißt, mit Wärmerückgewinnung
kommt die Wärme aus dem Abwasser, zum Beispiel von
der Waschmaschine, über die Heizung zurück in die
Wohnung – ein effizienter und ressourcenschonender
Kreislauf. Darüber hinaus kommt eine PV-Anlage aufs
Dach, die Fassade wird begrünt, um im Sommer vor
Wärme zu schützen, und an den Balkonen wird eine
zusätzliche Verglasung angebracht. Das alles trägt dazu
bei, dass das Gebäude bilanziell klimaneutral wird – und
davon gibt es in der Bundesrepublik über zwei Millionen:
Das Konzept lässt sich demnach übertragen auf die vielen
Wohnungen gleichen Typs, die in den 80er-Jahren gebaut
worden sind. Am Ende profitieren in Stadtroda die
Mieterinnen und Mieter, denn ihre Miete wird nicht
angehoben, gleichzeitig sinkt ihr Energieverbrauch deutlich. Das
ist gut fürs Klima, also gut in doppelter Hinsicht: sozial
und ökologisch.
Wir halten fest: Energieeffizienz und vor allem der
massive Ausbau der erneuerbaren Energien sind
mittelfristig die wichtigsten Instrumente für günstigere
Energiepreise. Nur dadurch können wir uns von den Preisen
für fossile Energieträger entkoppeln. Wer dagegen an
fossilen Energieträgern festhält, der zahlt einen hohen
Preis. Die aktuellen Preisanstiege bei den Fossilen zeigen
doch, dass wir uns künftig unabhängig machen müssen.
Anders gesagt: Hier nicht aktiv vorzubeugen, können wir
uns eigentlich gar nicht leisten. Und wenn wir das Motto
„Energy Efficiency First“ ernst nehmen, dann kann die
Lösung nicht sein, eine noch teurere Energieform
vorzuschlagen, die Verbraucherinnen und Verbraucher eher
mehr als weniger belastet. Wir müssen heute den Strom
aus den Erneuerbaren direkt und effizient nutzen.
Die heute übrigens vorgestellte neue
Umweltbewusstseinsstudie zeigt, dass eine breite Mehrheit sehr große
Bereitschaft zum Klimaschutz zeigt. Der Präsident des
Umweltbundesamtes Dirk M e s s n e r fasst die
Ergebnisse der Studie zusammen – Zitat –:
Die Menschen wollen Fortschritte bei Umwelt-
und Klimaschutz sehen. Die Regierung hat
Rückenwind, wenn sie gut erklärt, was sie vorhat
und dabei soziale Ausgewogenheit
berücksichtigt.
Genau darum es auch in unserem Antrag.
Jetzt müssen wir die Menschen kurzfristig und schnell
entlasten – darin sind sich vom Mieterbund über die
Umwelthilfe bis hin zu Verbraucherschutzverbänden alle
einig.
An mehreren Punkten unseres Entschließungsantrags
arbeitet der Bund bereits, so zum Beispiel am
Entlastungsgesamtpaket. Der Heizkostenzuschuss ist ein
Anfang. Wir begrüßen, dass dieser einmalige
Heizkostenzuschuss bei anderen Sozialleistungen anrechnungsfrei
bleiben soll und dass auch Geförderte nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz unterstützt werden. Wir
brauchen Hilfen, die gezielt dort wirken, wo sie am
meisten gebraucht werden. Wer über keine Reserven verfügt
und geringe Einnahmen hat, kann die steigenden Preise
nicht ohne Weiteres ausgleichen. Das betrifft übrigens
auch die Berechtigten nach SGB II und SGB XII.
Es ist gut, dass die Bundesregierung an einigen
unserer Punkte bereits dran ist, zum Beispiel:
Die Bundesregierung will bis zum Sommer eine
Lösung für eine faire Kostenaufteilung des CO2-Preises
zwischen Mieter/-innen und Vermieter/-innen vorlegen.
Zweitens. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude
wird gerade generalüberholt und an ambitioniertem
Klimaschutz und auf sozialen Ausgleich ausgerichtet.
Drittens. Auch der angekündigte höhere Mindestlohn
bringt Entlastung für Geringverdiener, durchaus in
hohem Maße.
Viertens. Eine in diesem Zusammenhang diskutierte
zeitnahe und schnelle Abschaffung der EEG-Umlage –
und das ist wirklich wichtig – muss so umgesetzt werden,
dass die Kostenerleichterungen auch wirklich ankommen.
Das entlastet deutlich den Mittelstand. Es entlastet die
Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist einer der
zentralen Punkte.
Jetzt geht es also darum, dass die Entlastungen auch
wirklich bei den Menschen ankommen. Die Politik – wir
entscheiden, wo die Entlastungen zuerst ankommen. Da
ist mit dem Heizkostenzuschuss der erste Schritt getan.
Der Kinder-Sofortzuschlag und andere Instrumente sind
genannt worden und müssen folgen.
Notwendig ist und bleibt eine weitere Reform von
Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiebereich –
Stichwort übrigens auch: Einführung des
Bürgerenergiegeldes. Aber das alles Entscheidende ist – und auch damit
haben wir als Länder eine Riesenaufgabe vor uns –: Wir
müssen das Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren
verdreifachen, deutlich erhöhen, klug und innovativ in die
Zukunft investieren. Ja, Klimaschutz geht nur sozial
gerecht. Aber der Kraftakt findet im Bund und in den
Ländern statt. – Vielen Dank.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Minsterin Siegesmund!
Ich darf nun aufrufen Herrn Staatsminister Schweitzer,
Rheinland-Pfalz.
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen! Das Stichwort „Daseinsvorsorge“ ist
gerade gefallen. Tatsächlich ist Energieversorgung eine
Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Leben
und Wohnen, das ist unbestreitbar, und das ist ja auch
schon angesprochen worden. Für viele Menschen ist es
inzwischen nicht mehr nur nicht einfach, sondern fast
unmöglich geworden, in jedem Monat ihre Strom- und
Gasrechnung zu bezahlen.
Die Energieversorgung, auch das ist gesagt worden,
darf nicht zum Luxus werden. Ich habe aber das Gefühl,
auch mit Blick auf viele Gespräche, die wir in Rheinland-
Pfalz zu diesem Thema führen: Für viele Haushalte
scheint genau das jetzt schon das Empfinden zu sein. Es
müssen die besonderen Situationen
einkommensschwacher Menschen und von Geringverdienern in den Blick
genommen werden, denn diese Haushalte sind aufgrund
der steigenden Energiepreise zunehmend unter Druck.
Und wir brauchen Ansätze, mit denen wir den
Betroffenen unter die Arme greifen, sie unterstützen und ihnen
existenzielle Ängste nehmen.
Als Sozialminister in Rheinland-Pfalz bin ich im
Austausch mit Vertretern der Energiewirtschaft, der
Schuldnerberatung und auch der Verbraucherzentrale, um alle
Beteiligten erneut an einen Tisch zu holen und
gemeinsam nach Wegen zu suchen, um ganz konkret jene
Menschen, über die ich eben schon gesprochen habe, sozial
Benachteiligte, zu unterstützen.
Mit Blick auf die Bundesregierung begrüße ich auch,
dass ein Heizkostenzuschlag auf den Weg gebracht
wurde, und ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass wir
nicht nur einen zügigen Vorschlag brauchen – der ja
gekommen ist –, sondern auch ein zügiges
Gesetzgebungsverfahren. Wir sehen allerdings auch, dass wir,
wenn wir über das Thema „Sorge vor der nächsten
Stromrechnung“ reden, inzwischen auch über Menschen
sprechen müssen, die nicht wohngeldberechtigt und nicht
in sozialen Transferleistungen sind, die ein niedriges oder
oftmals auch ein ganz normales Einkommen – wie man
es nennen kann – beziehen und dennoch wissen:
Inzwischen ist der Anteil, der monatlich für die Heizkosten und
die Stromrechnung draufgeht, im Verhältnis zu den
verfügbaren Finanzmitteln enorm hoch. Wir finden, die
vorliegenden Anträge bieten diese Perspektive durchaus,
aber wir müssen sicherlich auch noch weiter diskutieren.
Die diskutierte Abschaffung der EEG-Umlage ist der
richtige Schritt, und es ist auch gut, dass beabsichtigt ist,
diese schon Mitte des Jahres 2022 auf den Weg zu
bringen. Es ist auch richtig – meine Vorrednerin hat es
gesagt –, dass wir eine spürbare Entlastung nur dann
erreichen werden, wenn sichergestellt ist, dass diese Ersparnis
auch bei den Stromkunden ankommt.
Meine Damen und Herren, ich finde, wir brauchen
auch eine Diskussion über eine nachhaltige Reform des
Strommarktes. Wir müssen über eine stärkere
Regulierung von spekulativen Geschäftsmodellen sprechen und
auch über eine stärkere Rolle der Bundesnetzagentur bei
der Frage der Aufsicht von sogenannten
Billigstromanbietern. Den Beispielen, die aus anderen Ländern genannt
wurden, kann ich auch rheinland-pfälzische Beispiele von
lokalen und regionalen Anbietern anfügen, die in
Schwierigkeiten geraten sind, nachdem sie Kunden dieser
Billigstrom- oder Billiggasanbieter aufnehmen mussten.
Langfristig sind Wärmeschutzmaßnahmen, die zu
erheblichen Energieeinsparungen führen, und eine effiziente
Wärmeerzeugung der richtige Weg, um dauerhaft
bezahlbare Heizkosten zu gewährleisten.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz tritt dafür ein,
dass eine nachhaltige Form der Energieversorgung
gerade auch Menschen mit geringen Einkommen zur
Verfügung steht, indem sie über kostengünstigen Mieterstrom
im Quartier verfügen können – zum Beispiel auch bei der
Entlastung durch Eigen- und Direktstromversorgung –
oder indem ihnen die Möglichkeit eröffnet wird, sich
genossenschaftlich an der Energiewende zu beteiligen.
Klimaschutz ist die zentrale Aufgabe unserer
politischen Generation, und sie ist keine Privatsache, die man
sich leisten kann oder eben nicht leisten kann, wenn sie
zum politischen Erfolg werden soll. Das heißt auch, es
muss schon auf der Strecke bezahlbar sein. Mit Blick auf
diese große Aufgabe zu argumentieren: „Irgendwann am
Ende einer erfolgreichen energie- und klimapolitischen
Transformation werden wir bezahlbare Preise haben“,
würde bedeuten, dass wir viele Menschen auf der Strecke
verlieren.
Eine erfolgreiche energiepolitische Transformation
werden wir nur bekommen, wenn sie eben auch eine
erfolgreiche soziale Transformation ist. Mir ist deshalb
sehr wichtig, dass wir die Menschen dabei in den Blick
nehmen oder im Blick behalten und dass wir auch auf
Grundlage der vorliegenden Anträge der Länder
Thüringen und Nordrhein-Westfalen die Diskussion fortsetzen
und dies nach unserer Vorstellung am ehesten auch in
den zuständigen Ausschüssen respektive im zuständigen
Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Herr Staatsminister!
Wir beginnen mit dem Punkt 29, Entschließung zur
Stabilisierung der Energiepreise.
Der Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, dem
der Freistaat Bayern beigetreten ist, ist hier ebenfalls zu
Protokoll zu nehmen.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Wirtschaftsausschuss – federführend – sowie –
mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik, dem Finanzausschuss, dem
Umweltausschuss und dem Wohnungsbauausschuss.
Nun zu Punkt 28: Entschließung zum Ausgleich
steigender Energiepreise, Antrag des Freistaats Thüringen.
Die Beratungen in den Ausschüssen werden
fortgesetzt.
Zu Top 29 hat Staatsminister Dr. Herrmann
(Bayern) eine Erklärung zu Protokoll1 gegeben. Dies wird
ebenfalls vermerkt.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Strategie der EU zur Bekämpfung von
Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021–
2030)
COM(2021) 615 final; Ratsdok. 12598/21
(Drucksache 790/21)
Es liegen vier Wortmeldungen vor. Als Erster spricht
zu uns Bürgermeister Dr. Bovenschulte aus Bremen.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Vor ziemlich genau drei
Wochen haben wir in Deutschland und Europa die
77. Wiederkehr der Befreiung des Konzentrationslagers
Auschwitz durch die Rote Armee begangen.
Sowohl im Bundestag wie im Europäischen Parlament
haben uns zwei Überlebende die Ehre erwiesen, uns ihrer
Erinnerungen teilhaftig werden zu lassen: Inge A u e r -
b a c h e r , 87 Jahre alt, in Berlin, und Margot
F r i e d l ä n d e r , 100 Jahre alt, in Brüssel.
1 Anlage 2
Meine Damen und Herren, ich benutze diesen etwas
altmodischen Ausdruck „teilhaftig werden lassen“ nicht
ohne Grund: Zwei Menschen, denen die Generation
unserer Eltern und Großeltern in diesem Land Furchtbares
zugefügt hat, sind am 27. Januar in die Parlamente
gekommen, um ihre Erinnerungen mit uns zu teilen. Sie
machen uns damit ihrerseits zu Zeugen, die auch dann
noch über ihr Erleben berichten können, wenn sie selbst
dazu nicht mehr in der Lage sind.
Das, was wir von diesen beiden hochbetagten Damen
erfahren mussten, war unerhört schmerzlich und
außerordentlich beschämend. Es ist ein großes Geschenk, ein
unverdientes Geschenk, wenn Menschen wie sie uns
trotzdem die Hand reichen und uns die Möglichkeit
geben, sie um Vergebung zu bitten.
Aber dabei dürfen wir nicht stehen bleiben. Die
spezielle Form des Menschenhasses, die diese Verbrechen
angetrieben hat, der Antisemitismus, existiert nicht nur
fort, sondern breitet sich weltweit aus. So hat sich zum
Beispiel seit Beginn der Pandemie insbesondere der
Antisemitismus im Netz vervielfacht, und antisemitische
Hetze und Verschwörungstheorien haben dramatisch
zugenommen. Es muss uns erschüttern, wenn sich
jüdische Bürgerinnen und Bürger in unserer Mitte nicht
sicher fühlen.
Wenn wir das Vertrauen, das uns Menschen wie Inge
Auerbacher und Margot Friedländer trotz allem
entgegenbringen, nicht enttäuschen wollen, müssen wir allen
Formen von Antisemitismus entschieden entgegentreten.
Dazu gehört auch, jüdisches Leben in seiner ganzen
Vielfalt noch sichtbarer zu machen und es zu stärken.
In Bremen zeigt die jüdische Gemeinde in der Unteren
Rathaushalle zurzeit die Ausstellung „Jüdisches Leben“:
Porträts und Lebensgeschichten von Jüdinnen und Juden,
die in den 1990er-Jahren aus der ehemaligen Sowjetunion
nach Bremen gekommen sind. Es sind die Gesichter eines
durch die Shoah geprägten Jahrhunderts. Viele sind dem
Tod mehrfach entkommen, alle haben zahllose
Angehörige verloren. Gleichzeitig informieren mehrere Filme
und Ausstellungstafeln über jüdisches Leben heute: vom
Shabbat über Jom Kippur und Chanukkah bis zur Bar-
Mitzwa-Feier. Junge Jüdinnen und Juden kommen zu
Wort und berichten von ihrem Leben in Bremen. Dass
die Ausstellung auch von vielen Schulklassen besucht
wird, freut mich besonders.
Jüdisches Leben stärken und es noch sichtbarer
machen will auch das „Forum zur Förderung des jüdischen
Lebens im Land Bremen“. Es wurde auf Beschluss der
Bremischen Bürgerschaft und mit Zustimmung der
jüdischen Gemeinde nach dem entsetzlichen Anschlag auf
die Synagoge in Halle ins Leben gerufen: ein breites
Bündnis zivilgesellschaftlicher und staatlicher Akteure,
das sich die Förderung des jüdischen Lebens und den
Kampf gegen jede Form von Antisemitismus zum Ziel
gesetzt hat.
Meine Damen und Herren, die Maßnahmen, die die
Europäische Kommission in der Strategie den
Mitgliedstaaten vorschlägt, um eine EU ohne Antisemitismus zu
erreichen, können uns für unser Handeln eine wichtige
Orientierung geben. Ich bin daher sehr froh, wenn es uns
heute gelingt – und danach sieht es ja aus – die „Strategie
der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur
Förderung jüdischen Lebens“ mit einem von allen
Bundesländern getragenen Beschluss des Bundesrates zu
beantworten. Ich danke allen, die diese Initiative in den
Ausschüssen unterstützt, daran mitgewirkt und sie
mitgetragen haben.
Das ist ein guter und wichtiger erster Schritt, dem
weitere folgen müssen: Wir werden als Länder miteinander
und auch mit der Europäischen Kommission im Gespräch
bleiben, und wir müssen sowohl gemeinsam als auch
jedes Land für sich die nötigen Schritte tun, um die EU-
Strategie umzusetzen und weiterzuentwickeln. Auch die
gemeinsame Arbeit mit dem Bund an einer deutschen
Strategie gegen Antisemitismus gehört dazu.
Die EU-Strategie fordert uns auch auf, mehr als bisher
für die Förderung jüdischen Lebens aktiv zu werden. Es
ist unsere Aufgabe, allen Menschen in unserem Land zu
vermitteln, dass das Judentum nichts Fremdes ist.
Vielmehr sind jüdische Religion, Kultur und Lebensweise seit
nunmehr über 1.700 Jahren ein lebendiger Bestandteil
deutscher und europäischer Kultur, an dem wir uns alle
erfreuen können.
Mit unserer heutigen Stellungnahme setzen wir ein
Zeichen in Deutschland, aber auch in Europa, dass die
deutschen Länder die Initiative der Europäischen
Kommission wichtig nehmen und die Geißel des
Antisemitismus gemeinsam und überall bekämpfen wollen. Das sind
wir den Millionen Opfern, die diese Geißel bereits
gefordert hat, schuldig. Und das sind wir insbesondere auch
den wenigen noch Überlebenden wie Inge Auerbacher
und Margot Friedländer schuldig. – Ich danke Ihnen für
Ihre Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Kollege Bovenschulte!
Als Nächstes spricht zu uns Herr Minister Strobl aus
Baden-Württemberg.
Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Herr
Präsident Haseloff! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Er war nie weg, wir – ich – haben uns getäuscht. Eine
schwere Holztür, das war alles, was zwischen dem
bewaffneten Angreifer auf die Synagoge in Halle und den
Menschen im Gotteshaus stand. Am Jom Kippur, am
höchsten jüdischen Feiertag, mussten Jüdinnen und Juden
in Deutschland um ihr Leben fürchten.
Der Versuch eines Massenmordes scheiterte an einer
Holztür. Diese Erinnerung lässt uns alle nicht los. Und es
ist doch wahr: Wir schämen uns alle dafür, dass es weder
in Berlin noch in Stuttgart möglich ist, angstfrei mit einer
Kippa durch unsere Straßen zu gehen.
Er war nie weg, wir – ich – haben uns getäuscht. Der
Antisemitismus ist da, auf den deutschen Straßen. Das
können wir jedes Wochenende und jeden Montag
beobachten, wenn sich in widerlichster Art und Weise
Menschen Judensterne an ihre Kleidung heften und
Verschwörungsideologen mit antisemitischen Narrativen
arbeiten. Deswegen war ich sehr dankbar dafür, dass wir
vor wenigen Monaten in der Stuttgarter Synagoge die
Stuttgarter Erklärung der Innenministerkonferenz gegen
Hass und Hetze abgeben konnten. Jüdisches Leben zu
schützen und Antisemitismus die Stirn zu bieten, dafür
stehen alle Demokratinnen und Demokraten in
Deutschland und in ganz Europa.
Der aufflammende Antisemitismus ist freilich kein
regionales Problem. Er zeigt seine hässliche Fratze über
Ländergrenzen hinweg. Deswegen ist es richtig, dass die
Europäische Union eine gemeinsame Strategie für den
Kampf gegen Antisemitismus vorlegt. Den
Antisemitismus zu bekämpfen, jüdisches Leben zu fördern und das
Gedenken an den Holocaust wachzuhalten, all das gehört
untrennbar zusammen. Diese Strategie müssen und
werden wir uneingeschränkt unterstützen.
Der Judenhass kennt keine Grenzen, und deswegen
darf der Kampf gegen Antisemitismus auch keine
Grenzen kennen. Nur durch eine gemeinsame
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten können wir unsere
Kräfte für eine Europäische Union ohne Antisemitismus
bündeln. Besonders dringlich sind dabei die Bekämpfung
von antisemitischer Hetze und Hasskriminalität sowie
Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes jüdischer
Einrichtungen.
In Baden-Württemberg haben wir hierzu bereits
weitreichende Maßnahmenbündel entwickelt, und die
Konzepte der Länder in Deutschland müssen für die weiteren
Vorhaben Berücksichtigung finden. Diese Strategie ist ja
auch ein guter Anlass, dass wir alle voneinander lernen.
Ein Beispiel aus Baden-Württemberg möchte ich
Ihnen nennen: Wir haben bereits vor über einem Jahr die
bundesweit ersten Polizeirabbiner benannt. Diese Rabbis
vermitteln seither allen angehenden Polizeibeamtinnen
und Polizeibeamten Wissen über die Vielfalt des
jüdischen Lebens in Deutschland. Zudem wirken unsere
Polizeirabbiner im Bedarfsfall auch bei der
psychosozialen Betreuung von Beschäftigten der Polizei und deren
Angehörigen mit. Diesen übergreifenden Ansatz haben
wir im Rahmen der letzten Innenministerkonferenz in
Stuttgart unterstrichen.
Wir haben uns entschlossen dafür ausgesprochen,
Hass und Hetze gemeinsam die Stirn zu bieten, online
und offline. Wir haben aber auch ganz konkret etwa in
die bauliche Sicherheit investiert und den israelitischen
Religionsgemeinschaften bislang insgesamt rund
3 Millionen Euro für die Förderung von
Sicherheitsmaßnahmen an jüdisch-israelitischen Einrichtungen zur
Verfügung gestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur wenn
sich Jüdinnen und Juden in Deutschland sicher fühlen
und auch sicher sind, dann werden wir unserer
historischen Verantwortung gerecht. Wir dürfen in unseren
Bemühungen nicht nachlassen.
Er war nie weg, der Antisemitismus. Wir – ich – haben
uns getäuscht. Deswegen ist das entschlossene Vorgehen
auf EU-Ebene richtig und bestärkt unsere Vorhaben.
Gemeinsam werden wir weiter an einer Gesellschaft
arbeiten, die auf Gleichheit und Respekt beruht, einer
Gesellschaft ohne Hass und Hetze und vor allem einer
Gesellschaft ohne Antisemitismus, einer Gesellschaft, in
der Juden ohne Angst mit der Kippa durch unsere Straßen
gehen können. – Vielen Dank.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Herr Minister Strobl!
Als Nächster spricht zu uns Minister Professor
Dr. Hoff aus Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass
wir uns mit dieser europäischen Strategie gegen
Antisemitismus befassen, ist schon deshalb wichtig, weil wir
auch in Deutschland dazu neigen, im Umgang mit dem
Thema Antisemitismus in eine Form von Ritualisierung
zu verfallen, die dem Themenfeld, der Komplexität und
vor allem der Aktualität nicht angemessen ist.
Tatsächlich ist diese Aktualität ja eine nicht neue,
sondern bleibende Aktualität, wie auch Herr Strobl in seiner
Rede gerade deutlich gemacht hat: Es war eine Situation,
in der jüdische Remigranten nach dem Zweiten Weltkrieg
in Ost wie in West als Juden um gesellschaftliche
Anerkennung kämpfen mussten. Es war der Anschlag der
politischen Linken auf die jüdische Gemeinde in Berlin
im Jahr 1969. Es waren die 80er-Jahre, in denen ein
Schwein durch die Straßen Westberlins getrieben wurde,
auf das der Name Heinz G a l i n s k i , des damaligen
Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde, gemalt war. Es
war das Jahr 2000, in dem auf die Erfurter Synagoge ein
Brandanschlag verübt wurde, bei dem sich die Täter im
Bekennerschreiben eindeutig auf Adolf Hitler bezogen
haben. Und so lassen sich eine Vielzahl großer und
kleiner Vorfälle bis zum Anschlag in Halle und danach
aufzählen.
Antisemitismus ist Aktualität. Er war nie weg, er war
immer da, und er ist Gegenstand unseres Lebens.
Insofern ist die Bekämpfung des Antisemitismus ebenso
Verpflichtung – jeden Tag, für uns alle. Und wenn in
dieser Debatte so oft der Begriff des antisemitischen
Ressentiments bemüht wird, dann ist das insofern nicht
nur ärgerlich, sondern hochproblematisch, als darin ein
systematischer gedanklicher Fehler enthalten ist.
Vorurteile beruhen auf Stereotypen, und diese sind wiederum
Verallgemeinerung konkreter Erfahrung. Das würde aber
heißen, dass es irgendeine konkrete Erfahrung gibt, die
Antisemitismus legitimiert – und schon dieser
Gedankengang ist falsch.
„Antisemitismus ist“, um mit Theodor A d o r n o zu
sprechen, „das Gerücht über den Juden“, das heißt also:
ein zur Verschwörungserzählung geronnenes Gerücht. Es
ist die Konstruktion dieser Verschwörungserzählung,
dieses Gerüchts, dieses Stereotyps, die Jüdinnen und
Juden erst zu „dem Juden“ macht. Und es sind drei
Punkte des Pseudowissens, wie Adorno und H o r k h e i -
m e r am Institut für Sozialforschung und in der
Kritischen Theorie herausgearbeitet haben, die den
Antisemitismus von anderen Formen des Rassismus
unterscheiden: Das ist erstens die Idee, dass „die Juden“ ein
Problem seien, zweitens die Erklärung, sie seien alle gleich,
und drittens die Behauptung, dass Jüdinnen und Juden
ohne Ausnahme als solche zu erkennen seien. Dieses
Bild, diese Stereotypen sind kein Ressentiment, sondern
sie sind eine Verschwörungserzählung – eine
Verschwörungserzählung, die deshalb das politische Klima
vergiftet, weil sie für Jüdinnen und Juden existenzgefährdend
ist und weil sie insbesondere in den sozialen Netzwerken
als eine Tatsache behauptet wird.
Anklang findet diese Verschwörungserzählung auch
deshalb, weil Menschen auf die Zumutungen der
Moderne regressiv reagieren: indem sie sich abschotten, indem
sie versuchen, Erklärungsmuster zu finden und soziale
Konstruktionen herzustellen, die eine Abwehr dieser
Zumutungen der Moderne sind. Indem man einen bösen
Anderen konstruiert, wird also versucht, so etwas wie
Sicherheit zurückzugewinnen. Man muss bei allen
Zumutungen sagen, die Moderne ist nicht zurückzudrehen und
Gesellschaft ist voller Widersprüche. Die Widersprüche
auszuhalten, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, ist die
Zumutung, mit der wir alle jeden Tag fertigwerden
müssen.
Wenn dann aber von Parteien, die rechtsextrem sind –
ob sie nun Mandate im Deutschen Bundestag und in den
Landtagen haben oder als außerparlamentarische
Rechtsextreme tätig sind –, versucht wird, die zu uns
gekommenen Geflüchteten als Sicherheitsrisiko für Jüdinnen und
Juden zu stigmatisieren, wird damit unter dem „Kampf
gegen den Antisemitismus“ aber ein neues Stereotyp
erzeugt, nämlich: Alle Musliminnen und Muslime seien
Antisemiten. – Wir können, wenn wir heute über den
Kampf gegen Antisemitismus sprechen, nur zwei Dinge
ganz deutlich machen: Es gibt keinerlei religiöse oder
politische Begründung für Antisemitismus, und genauso
wenig gibt es eine Begründung dafür, dass einige in
unserem Land versuchen, ihr traditionell rechtsextremes
Antisemitismusbild als menschenrechtlich und humanitär zu
modernisieren, indem sie Musliminnen und Muslime in
unserem Land unter Generalverdacht stellen. Und das
erscheint mir in dieser Debatte unglaublich wichtig zu
sein.
Die Infragestellung des Existenzrechts Israels ist
inakzeptabel, egal wie sie begründet wird. Der Vorsitzende
unserer jüdischen Landesgemeinde, Professor
S c h r a m m, pflegt eigentlich in jedem seiner
Redebeiträge darauf hinzuweisen: Hätte es Israel in den 30er-
Jahren bereits gegeben, hätten Jüdinnen und Juden in
Deutschland und der Welt gewusst, es gibt ein Land, das
ihnen Sicherheit bietet, in das sie kommen können, in
dem sie vorurteilsfrei aufgenommen werden und das für
ihre Sicherheit sorgt. – Mir ist dieser Satz noch einmal in
besonderer Weise durch den Kopf gegangen und
klargeworden, als ich mit einer Delegation unseres Ausschusses
für Europa, Kultur und Medien des Thüringer Landtages
in Auschwitz war. Wir sind durch die Ausstellung
gegangen und mit uns in zeitlicher Parallelität eine Delegation
der Israel Defense Forces. Es ist schon schwer erträglich,
wenn du diese jungen israelischen Soldatinnen und
Soldaten siehst und aus den Lautsprechern kommen
Hetzreden des Nationalsozialismus in deutscher Sprache. Und
dann kommst du in den Raum des Buchs der Namen und
du siehst Menschen, die halb so alt sind wie ich, die in
diesem Buch der Namen die Namen ihrer ermordeten
Verwandten – Großeltern, Urgroßeltern – heraussuchen
und weinend dort stehen. Da wird einem noch einmal
deutlich, was Professor Schramm meint und wie recht er
hat in dem, was er deutlich macht. Insofern ist es
tatsächlich unerträglich.
Ich habe das hier an anderer Stelle auch schon gesagt
und bin dem Bundeskanzler dankbar, dass er in gleicher
Weise darauf hingewiesen hat, ebenso wie Kollege Strobl
bezogen auf die Innenministerkonferenz darauf
hingewiesen hat: Wenn heute einige denken, der Protest gegen
Corona und der Widerstand gegen einzelne Maßnahmen,
die einem nicht passen, wie Impfen oder Ähnliches seien
ein Akt des Widerstands wie jener der Geschwister
Scholl oder wenn Davidsterne getragen werden mit der
Aufschrift „ungeimpft“, dann ist das antisemitisch. Das
ist der Versuch, den Holocaust zu verharmlosen, und es
ist inakzeptabel. Ich bin froh, dass bereits Ende des
vergangenen Jahres in Thüringen klargestellt wurde: Wenn
so etwas auf Thüringer Demonstrationen, die sich als
Spaziergänge mit Rechtsextremisten tarnen, vorkommt,
wird strafrechtlich dagegen vorgegangen. Und ich bin
froh, dass auch in anderen Ländern klar dagegen
vorgegangen wird. Kollege P i s t o r i u s aus Niedersachsen
hat das gestern noch einmal deutlich gemacht, und in der
Innenministerkonferenz herrscht hierzu auch Einigkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Strategie zur
Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung
jüdischen Lebens reiht sich in eine ganze Reihe von
Maßnahmen ein, die die europäische Gemeinschaft zu
einem Ort der Gleichheit und der Inklusion machen
sollen. Das ist wichtig. Wir haben hier an verschiedenen
Stellen über Maßnahmen der Europäischen Union
diskutiert, und häufig erscheint uns die EU als ein Bund von
verfeindeten Geschwistern. In dieser europäischen
Strategie zur Bekämpfung des Antisemitismus wird deutlich,
dass die Europäische Union eine Wertegemeinschaft ist
und dass diese Wertegemeinschaft ihre Werte aber auch
verteidigen muss, und zwar jeden Tag.
Was mir im Zusammenhang mit dieser Strategie aber
auch besonders gefällt und wichtig ist – und ich bin in
Thüringen Landesbeauftragter zuerst zur Förderung
jüdischen Lebens und dann an zweiter Stelle zur
Bekämpfung des Antisemitismus –: Wir neigen dazu, über
jüdisches Leben immer im Präteritum zu sprechen, in der
Vergangenheitsform. Das ist aber nicht der Fall. Unsere
jüdische Gemeinde in Thüringen hatte 1989 30
Mitglieder. Es sind heute 700 – ganz viele, das ist gesagt worden
vom Kollegen Bovenschulte und vom Kollegen Strobl,
durch die Zuwanderung aus den früheren Republiken der
Sowjetunion und die inzwischen, eine Generation später,
auch hier geborenen Kinder. Die Arbeit jüdischer
Gemeinden ist in großem Maße eine auch sozialpolitische
Arbeit. Jüdisches Leben findet eben nicht nur im
Präteritum, in der Vergangenheitsform, statt. Auch das ist
aktuell. Und ich möchte über jüdisches Leben nicht immer
nur als Sicherheitsrisiko reden, aber auch nicht als so eine
Art von pittoresker Kulturveranstaltung. Jüdisches Leben
ist alles, was Jüdinnen und Juden machen. Klar, dazu
gehören auch unsere drei Thüringer Kulturfestivals und
vieles mehr.
Wenn wir sagen: „Förderung jüdischen Lebens“, dann,
weil das genau die Verpflichtung ist, auf die Kollege
Bovenschulte hingewiesen hat: Es ist unsere deutsche
Verantwortung, dass jüdische Kultur, jüdisches Erbe in
unvorstellbarem Maße europa- und weltweit zerstört
worden ist. Und es ist unsere Verantwortung, dazu
beizutragen, dass jüdisches Leben gefördert wird. Insofern
finde ich das eine wie das andere wichtig: jeden Tag
Antisemitismus zu bekämpfen und jeden Tag deutlich zu
machen, es ist kein neues Phänomen, es ist ein
Phänomen, dass es seit Jahrzehnten auch in unserem Land, auch
in unserer Demokratie gibt. Aber es ist vor allem auch
unsere Verpflichtung, jüdisches Leben zu fördern, weil
das – neben dem Schutz von Jüdinnen und Juden – Teil
eines normalen Lebens in unserem Land ist. Um nicht
mehr und um nicht weniger geht es. – Vielen Dank.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Danke,
Professor Hoff!
Als Nächste und abschließend spricht zu uns Frau
Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter.
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin
bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Antisemitismus gilt als der älteste Hass in Europa, und nicht
nur, aber auch vor dem Hintergrund des Erinnerns an die
80 Jahre zurückliegende Wannseekonferenz, auf der der
Völkermord geplant, dann auch beschlossen und in deren
Anschluss er durchgeführt wurde, empfinde ich es als
extrem beschämend, dass antisemitische Vorfälle und
Straftaten seit Jahren zunehmen; Sie haben es ja auch alle
beschrieben. Dem müssen wir uns ganz entschieden
entgegenstellen, und dagegen kämpfen wir mit ganzer Kraft.
Antisemitismus in Deutschland und Europa kann
natürlich nicht zentral aus Brüssel oder Berlin bekämpft
werden. Gebraucht wird immer die unmittelbare und
konkrete Arbeit, auch auf der lokalen Ebene. Die
Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur
Förderung jüdischen Lebens, über die wir heute sprechen,
hat dies fest im Blick und setzt zugleich ein deutliches
Zeichen: dass der Antisemitismus in der ganzen
Europäischen Union keinen Platz haben darf. Um diesem Ziel
näher zu kommen, braucht es die Arbeit an der Basis in
ganz unterschiedlichen Handlungsfeldern. Daher
bekämpfen wir den Antisemitismus auf allen föderalen
Ebenen.
Diesen Kampf haben wir in den letzten Jahren deutlich
verstärkt, und wir werden ihn weiter verstärken. Gerade
weil für zentrale Lebensbereiche wie etwa Bildung,
Justiz, Polizei und Kultur zu einem großen Teil die Länder
zuständig sind, wollen wir die Zusammenarbeit zwischen
Bund und Ländern noch weiter und noch enger
verzahnen. Deshalb haben wir die gemeinsame Bund-Länder-
Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und
zum Schutz jüdischen Lebens eingerichtet. Deren
wichtige Rolle wird von Ihnen, den Ländern, im
Beschlussentwurf ausdrücklich unterstrichen. Das zeigt auch, dass der
Bundesrat genau der richtige Ort für diese Debatte ist.
Wir alle sind in unseren Parlamenten mit einer Partei
und einer Gesinnung konfrontiert, die den
Nationalsozialismus relativiert, verharmlost, teils sogar verherrlicht.
Daher ist es so wichtig, dass wir, Bund und Länder, hier
gemeinsam gegenhalten. Die Ideologie, die Deutschland
und Europa schon einmal beinahe zerstört hat, darf nie
wieder die Oberhand erhalten. Gerade deshalb ist diese
Strategie der EU ein so wichtiges Signal. Sie ist ein
zusätzlicher Impuls, um die Arbeit in diesem
gesellschaftspolitischen Feld weiter zu verstetigen. Ihr Ziel, in allen
EU-Mitgliedstaaten in Maßnahmen zur Prävention von
und im Kampf gegen Antisemitismus zu investieren, ist
das Ziel aller Demokratinnen und Demokraten.
Zum erfolgreichen Kampf gegen den Antisemitismus,
gegen Hass und Hetze gehören für mich verlässliche
Strukturen innerhalb einer funktionierenden
Zivilgesellschaft. Deshalb werden wir als Bundesregierung sobald
wie möglich das Demokratiefördergesetz vorlegen.
Bundesfamilien- und Bundesinnenministerium arbeiten
gemeinsam daran.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, der Kampf
gegen Rechtsextremismus – sowie jeglichen Extremismus –
sowie die Erforschung, Prävention und Bekämpfung von
Antisemitismus hat für die Bundesregierung, für die
Bundesministerin Nancy F a e s e r besondere Priorität.
Dieser Kampf ist eine ebenen- und politikübergreifende
Querschnittsaufgabe. Wir brauchen einen vernetzten
Ansatz, und hier muss interdisziplinär breit gedacht
werden. Selbstverständlich geht es hier um deutlich mehr als
lediglich sicherheitspolitische Maßnahmen. Gegen
Antisemitismus einzutreten ist für uns nicht zuletzt vor
unserem geschichtlichen Hintergrund eine besondere
Verantwortung und eine besondere Aufgabe. Diese erfordert,
dass wir uns gemeinsam für Demokratie und
gesellschaftlichen Zusammenhalt starkmachen.
Dass dieser Zusammenhalt brüchig geworden ist,
vielleicht auch Risse bekommen hat, spüren wir alle in den
aktuellen Auseinandersetzungen um die Corona-Politik
von Bund und Ländern. Meine Vorredner haben dies ja
auch beschrieben. Das äußert sich in heftigen
Diskussionen und Anfeindungen auf der Straße und auch im Netz.
Es ist nicht neu, dass Antisemiten Krisen als Plattform
für Hetze und Hass nutzen. Derzeit ist vor allem die
Corona-Politik ein wesentliches Objekt antisemitischer
Hetze. Ich denke, das erschreckt uns alle.
Ich hoffe, dass wir uns im europäischen Rahmen auf
Maßnahmen verständigen können, die zumindest die
ungehinderte Agitation im Internet erschweren. Dass die
Länder unabhängig von den unterschiedlichen
parteipolitischen Ausrichtungen in den Regierungen die von der
EU-Kommission vorgelegten Empfehlungen und
Handlungsschwerpunkte gemeinsam begrüßen, zeigt, dass wir
im Kampf gegen den Antisemitismus gemeinsam einen
ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Und von diesem
ganzheitlichen Ansatz soll auch die nationale Strategie gegen
Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens
getragen sein. Daran arbeitet der Beauftragte der
Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den
Kampf gegen Antisemitismus gemeinsam mit den
Ressorts und der Zivilgesellschaft.
Unsere nationale Strategie soll anschlussfähig an die
Strategie der EU sein und zugleich anschlussfähig an all
das, was sich in Deutschland bereits an Strukturen,
Aktivitäten und Maßnahmen auch auf Länder- und
kommunaler Ebene etabliert hat. Ich bin zuversichtlich, dass wir
angesichts dieses gemeinsamen Verständnisses den
Antisemitismus besser bekämpfen können. – Schalom.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Frau Schwarzelühr-Sutter!
Kollege Bouffier steht zwar nicht hier auf der
Rednerliste, aber kann gerne noch das Wort nehmen. – Bitte
schön!
Volker Bouffier (Hessen): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es
stimmt: Ich habe mich im Vorfeld nicht zu dieser Debatte
gemeldet. Ich will mich trotzdem mit einer Bemerkung
einbringen.
Ich begrüße sehr, was diese wichtige Debatte zum
Ausdruck gebracht hat. Ich sage aber offen: Ich habe
etwas vermisst. Ich bin seit vielen Jahren Vorsitzender
der Jerusalem Foundation Deutschland und könnte Ihnen
über zwölf Jahre eine Menge berichten. Ich begrüße das,
was hier zum Ausdruck gebracht wurde, und will auf eine
Bemerkung kurz eingehen. Ich will nicht verhehlen, dass
mich das sehr bewegt.
Sie, Herr Kollege Professor Hoff, haben zu Recht auf
einen Sachverhalt hingewiesen: Antisemitismus wird
häufig auch im Gewande einer Kritik an der offiziellen
Regierung in Israel wie auch immer verbrämt. Sie haben
in Ihrem Beitrag darauf hingewiesen: Es gehört zu
unserer Staatsräson, das Existenzrecht Israels richtigerweise
immer wieder zu betonen. Im Kampf gegen den
Antisemitismus dürfen wir aber nicht auslassen, dass es auch
in unserem Land eine Bewegung gibt, die mich mit Sorge
erfüllt. Es ist nicht so, dass rechts und links da nicht sehr
nah beieinander sind. Was ich meine und was mich sehr
berührt: Die Verirrungen zum Beispiel von Amnesty
International, Israel zum Apartheidstaat zu erklären, sind
Wasser auf die Mühlen des Antisemitismus auch in
unserem Land. Deshalb war es mir ein Anliegen, auf diesen
Sachverhalt hinzuweisen.
Meine Bitte ist – ich habe hier nichts zu fordern –:
Lassen Sie dies auch als Bundesregierung in Ihren
Überlegungen nicht einfach außen vor. Ein
Demokratiefördergesetz ist in Ordnung. Aber das kann nicht ausschließen,
dass dieser Zusammenhang – Bekämpfung des
Antisemitismus, Förderung und Sicherung jüdischen Lebens –
untrennbar verbunden ist mit einem kritischen Diskurs
über die jeweilige Regierung, die wir da haben. Deutlich
gemacht werden muss, wo die Grenzen verlaufen. Eine
deutsche Bundesregierung und, wie ich finde, dieser
Bundesrat kann nicht schweigen, wenn eine Institution,
die über hohe Aufmerksamkeit und Reputation verfügt,
ein Land zu einem Apartheidstaat erklärt. Wenn wir nicht
wollen, dass Bekenntnisse hohl werden, dürfen wir uns
an der Wahrheit nicht vorbeidrücken.
Deshalb, meine Damen und Herren, Herr Präsident,
bitte ich um Nachsicht. Ich habe mich gemeldet, weil
mich dieses Thema seit vielen, vielen Jahren berührt,
weil ich mit großer Sorge sehe, was – jenseits der
Festveranstaltungen, jenseits der Konferenzen, auch unserer
Tagungen im Bundesrat – zu Recht gesagt wurde:
Antisemitismus gab es schon immer, und er kommt in
unterschiedlicher Form. Mich besorgen diese schrecklichen
Schreier, diese unsäglichen Figuren, die die Opfer des
Holocaust nachträglich noch einmal verhöhnen.
Aber nicht weniger besorgt mich die große
Gleichgültigkeit vieler. In unserem Land braucht es keine Helden –
das brauchte man damals –, aber engagierte Demokraten.
Und das Wichtigste, was wir brauchen, ist die
Überwindung der Gleichgültigkeit. Zur Wahrheit gehört: Das
genügt nicht bei allgemeinen Anlässen. Das Wichtigste
ist, dass wir ganz viele Menschen gewinnen, die die
Gleichgültigkeit überwinden. – Ich danke Ihnen.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
lieber Kollege Bouffier! Ich glaube, Ihre Worte waren an
der genau richtigen Stelle platziert.
Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben
Frau Ministerin Martin (Mecklenburg-Vorpommern)
und Herr Minister Lies (Niedersachsen).
Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ich bitte um die Handzeichen für die Ziffern 1
bis 11. – Das ist das gesamte Haus.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags
zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
(Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
(Drucksache 33/22)
Es liegt eine Wortmeldung vor: Kollege Bouffier aus
Hessen.
Volker Bouffier (Hessen): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es nicht
übertreiben, aber doch eine Bemerkung machen.
Beratungen des Bundeshaushalts, des Nachtrags des
Bundeshaushalts allemal, gehören klassischerweise nicht
zu den Krachern unserer Debatten. Sie laufen
normalerweise so durch. Ich will aber eine Bemerkung machen,
weil ich in Sorge bin, dass uns dieses Thema relativ bald
sehr grundlegend erwischt.
Herr Bundeskanzler S c h o l z hat zu Recht darauf
hingewiesen, dass wir die großen Herausforderungen, vor
denen wir stehen, erfolgreich nur bewältigen können,
wenn Bund und Länder sie gemeinsam stemmen. Ich teile
diese Auffassung nachdrücklichst.
Wir stellen fest: Für viele dieser Herausforderungen
bedarf es extremer finanzieller Anstrengungen. Der
Hinweis auf ein Beispiel möge genügen: Der Stopp der
Förderung energievernünftigen Bauens über Nacht hat
gezeigt, wie schwierig es ist, auf der einen Seite den
Finanzbedarf zu erfüllen, auf der anderen Seite die
geltenden Regeln einzuhalten. Meine große Sorge ist, dass
dieser Bundeshaushalt extrem angreifbar ist. Ich sage das
nicht ohne Grund.
Wir Hessen haben eine besondere Erfahrung gemacht.
Wie andere Länder auch haben wir zur Bewältigung der
Corona-Krise ein Sondervermögen gebildet und dieses
natürlich mit Kreditermächtigungen entsprechend
gestaltet. Wir haben ganz bewusst zwei Dinge getan: Wir
1 Anlagen 3 und 4
haben die Kreditermächtigungen natürlich gebraucht und
auch so konzipiert, dass wir gesagt haben: Wir müssen
alles das, was Corona uns auferlegt, irgendwie
finanzieren, die Hilfen für die Kliniken, die vielen Ausgaben für
die Tests und vieles andere mehr.
Aber wir haben noch etwas getan, wie andere auch.
Ich gehe einmal zwei Jahre zurück, auf alles das, was wir
in unzähligen Konferenzen erlebt haben. Wir haben
gemeinsam gesagt: Wir wollen aus dieser Krise stärker
herauskommen, als wir hineingingen. Deshalb haben wir
ganz bewusst Kreditermächtigungen aufgenommen, die
zum Beispiel wirtschaftliche Impulse setzen, die zum
Beispiel Zukunftsinvestitionen ermöglichen, die
Zukunftsinvestitionen auch in den Zusammenhang mit
der großen Herausforderung des Klimawandels stellen.
Wir waren davon überzeugt, dass das nicht nur sinnvoll
ist, sondern dass es auch richtig ist und
verfassungsrechtlich hält. Die Wahrheit kam allerdings ganz anders.
Die Oppositionsparteien im Hessischen Landtag SPD
und Freidemokraten haben das heftigst kritisiert. Sie
haben in den Mittelpunkt ihrer Kritik gestellt, es sei ein
Verstoß gegen die Grundregel der Verfassung, dass die
Schuldenbremse einzuhalten ist. Und – der Wahrheit die
Ehre – der Hessische Staatsgerichtshof ist ihnen gefolgt.
Das war für die amtierende Landesregierung alles andere
als ein schöner Sachverhalt. Sie werden sich vorstellen
können, dass ich mit großem Interesse feststelle, dass
genau diese zwei Parteien heute mit Träger der
Bundesregierung sind.
Jetzt haben wir folgendes Problem: Nach der
Rechtsprechung dieses Staatsgerichtshofs – er ist der einzige
Verfassungsgerichtshof, der zu diesen Fragen bisher
Stellung genommen hat – ist unser Zukunftsvermögen,
diese Kreditermächtigung, nicht zulässig, weil vieles von
dem, was wir als Kreditermächtigung hineingeschrieben
haben, nicht unmittelbarsten Bezug zur unmittelbaren
Bewältigung der Corona-Krise hat. Das mag man
persönlich für richtig oder falsch halten, es ist jedenfalls zu
akzeptieren. Das hat uns vor nicht geringe Probleme
gestellt.
Viele andere Länder haben etwas Ähnliches, sie haben
aber das Glück, dass sie bisher nicht vor dem
Verfassungsgericht waren oder noch nicht abgeurteilt sind.
Jetzt erleben wir Folgendes: Auch für den Bund gilt
die Verfassung. Darin steht etwas von der
Schuldenbremse. Sie haben im vergangenen Jahr eine
Kreditermächtigung für 60 Milliarden unter anderem für die
Herausforderungen durch Corona nicht genutzt. Dieses Geld ist –
in Anführungsstrichen – über. Und im vorliegenden
Nachtragshaushalt haben Sie schlicht eine Umbuchung
vorgenommen. Das hat mit Corona nichts mehr zu tun,
sondern das haben Sie in den Klimaschutzfonds getan.
Mir geht es nicht um die Frage, ob man das mögen soll
oder nicht. Es geht um das Kernproblem, dass –
jedenfalls nach der Rechtsprechung des einzigen
Verfassungsgerichts in Deutschland, das bisher darüber geurteilt hat –
eine nicht geringe Gefahr besteht, dass dieser
Bundeshaushalt nicht verfassungsgerecht ist.
Wenn dem so wäre, hätte das für uns alle allergrößte
Bedeutung. Es gibt nahezu kein Thema – der
Bundeskanzler sprach zu Recht von Klimaschutz, von Bildung –,
das der Bund alleine bewältigen kann. Das geht immer
nur mit den Ländern. Deshalb wollte ich diesen Punkt,
der uns hier normalerweise nicht sonderlich beschäftigt,
nicht vorbeigehen lassen, ohne darauf hinzuweisen.
Ich kann nur jedem Land raten, diese
verfassungsrechtliche Entwicklung mit größter Sorgfalt zu
betrachten. Ich befürchte, dass wir bei vielen Themen, die uns in
den nächsten Monaten, vielleicht auch Jahren
beschäftigen werden, aus genau diesen Gründen wieder darauf
zurückkommen müssen. Wir Hessen werden keinen
Antrag auf Vermittlungsausschuss stellen; ich glaube,
dass das nicht unsere Aufgabe ist. Aber Sie darüber zu
unterrichten, was uns widerfahren ist, wobei vieles dafür
spricht, dass es nicht ganz abwegig ist, dass dies auch auf
Bundesebene passiert, war mein Anliegen.
Im Übrigen wird die Bundesregierung zu bewerten
haben, wie sie damit umgeht. Da es am Ende egal ist,
welches Thema Sie nehmen – etwa Nahverkehr –: Es gibt
keines, bei dem der Bund alleine irgendetwas umsetzen
kann. Außer allgemeine Erklärungen. Das haben wir
immer wieder erlebt. Und es ist völlig egal, wer auf
welcher Ebene regiert. Der Bundeskanzler hat recht:
Erfolgreich sind wir nur gemeinsam.
Das, was uns unser Staatsgerichtshof zum Thema der
Verfassungsmäßigkeit oder nicht Verfassungsmäßigkeit
ins Stammbuch geschrieben hat, ist ein Sachverhalt, den
ich Ihnen nicht vorenthalten wollte. Ich kann Ihnen nur
den Rat geben: Beobachten wir gemeinsam sehr intensiv,
wie diese Debatte weiter geführt wird! – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 wurde von Herrn
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
TOP 3
Entwurf eines Gesetzes zur Beförderung des
Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung
1 Anlage 5
– Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 10/22)
Es liegen zwei Wortmeldungen vor. Frau Ministerin
Heinen-Esser aus Nordrhein-Westfalen beginnt.
Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Deutschland steht
zurzeit vor großen Herausforderungen. Das ist sicherlich
auch bei Ihnen schon angekommen, auch wenn Sie nicht
gerade zuständiger Fachminister, Fachministerin oder
zuständige Parlamentarische Staatssekretärin sind.
Es kommt gerade vieles zusammen: die Corona-
Pandemie mit rückläufiger Binnennachfrage und
erhöhten Arbeitsanforderungen, die wachsende
Bedrohungslage durch die Afrikanische Schweinepest mit
gleichzeitig wegbrechenden Absatzmärkten. Viele heimische
Betriebe in fast allen Bundesländern stehen mittlerweile
in einer akuten Existenznot. Die aktuellen Zahlen vor
allem bei der Tierart Schwein lassen uns aufhorchen und
einen Blick auf die Frage werfen: Wie können wir diesen
Betrieben helfen?
Die derzeitige Situation wird noch dadurch verschärft,
dass wir eine intensive gesellschaftspolitische Diskussion
haben. Der Wunsch vieler Verbraucherinnen und
Verbraucher nach mehr Tierwohl ist sehr deutlich. Wenn
Nutztierhaltung eine Zukunft haben will, muss sie sich
auch mit diesem Thema auseinandersetzen.
Der Handel ist hier mittlerweile sehr aktiv. In großen
Anzeigen heißt es: Bis zum Jahr 2030 wollen wir nur
noch Tierwohlfleisch anbieten. Aber um das erreichen zu
können, müssen die Ställe in Deutschland umgebaut
werden. Die jetzigen Ställe sind absolut nicht dafür
geeignet, noch mehr Tiere nach draußen zu lassen,
Außenklimaställe et cetera zu machen.
Wenn wir uns die einzelnen Rechtsbereiche angucken,
stoßen immer mehrere Bereiche aufeinander. Das sind
zuvorderst das Baurecht, das Immissionsschutzrecht und
das Tierwohl. Diese drei Bereiche zusammenzubringen,
das ist die Idee und die Grundlage unseres „Tierwohl-
Artikelgesetzes“, wie wir es genannt haben. Hiermit
können wir den Transformationsprozess in der
Landwirtschaft begleiten, und zwar mit Tempo. Denn jeden Monat
stehen Betriebe vor der Aufgabe. Junge Menschen stehen
vor der Frage: Soll ich den Betrieb meines Vaters, meiner
Mutter weiterführen, oder soll ich ihn aufgeben, weil ich
in der Nutztierhaltung keine Zukunft mehr sehe, weil
beispielsweise der Umbau nicht nur mit viel Geld
verbunden ist, sondern auch mit sehr schwierigen Themen,
was Rechtsetzung angeht?
Unser Ziel ist es, wichtige „Stellschrauben“
anzupassen, um den Weg zu mehr Tierwohl in den Ställen auch
ordnungsrechtlich freizumachen. Die grundsätzliche Idee
sind sogenannte Tierwohlbegünstigungsklauseln. Ich
weiß, das klingt wieder sehr technisch, aber es geht
darum, Anpassungen zu schaffen im Immissionsschutz, im
Baurecht, die besagen: Hier wird auch Tierwohl echte
Berücksichtigung finden müssen.
Wir möchten diesen Prozess jetzt in Gang bringen; die
neue Bundesregierung ist gerade im Amt. Liebe Frau
Nick, auch Ihnen ganz herzlichen Glückwunsch zu Ihrer
neuen Position! Ich freue mich auf die Zusammenarbeit
und würde mich freuen, wenn Sie das, was wir hier
vorschlagen, was wir auch in den Ausschüssen diskutieren
werden, übernehmen. Denn wie gesagt: Es ist fünf vor
zwölf, dass wir Änderungen herbeiführen.
Die Lösung kann nicht sein, dass wir in Deutschland
keine Nutztierhaltung mehr haben und nur noch auf
Importe setzen. Die Lösung muss sein, dass wir
tierwohlgerechte Ställe haben, dass wir moderne
landwirtschaftliche Betriebe haben, die gleichzeitig Antworten auf die
gesellschaftspolitischen Herausforderungen finden. Wenn
es uns gelingt – und das Zeitfenster schließt sich Monat
für Monat –, auch über den Bundesrat einen großen
Schritt weiterzukommen, wäre das im Sinne aller
landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland. – Danke für die
Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Als Nächstes spricht Frau Parlamentarische
Staatssekretärin Dr. Nick vom Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft.
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und
Herren! Liebe Frau Heinen-Esser, auch ich komme aus
NRW. Auch ich freue mich auf die Zusammenarbeit des
BMEL mit den gesamten Bundesländern.
Ja,·es ist richtig und wichtig, auch hier im Bundesrat
intensiv die Debatte zu führen, wie wir Tiere in der
Landwirtschaft zukünftig halten werden. Albert
S c h w e i t z e r sagt: Tierschutz ist Erziehung zur
Menschlichkeit. Dazu kommt – Frau Heinen-Esser hat es
gesagt –, dass auf den Höfen besonders in der
Schweinehaltung große Zukunftsangst herrscht. Deswegen
brauchen wir endlich Konzepte und Maßnahmen, wie wir
Landwirtschaft zukünftig gestalten und wie wir gute
Perspektiven für unsere Bauernfamilien schaffen wollen.
Eine Perspektive heißt aber auch, dass wir als Politik
nicht nur abstrakt mehr Tierschutz fordern dürfen,
sondern wir müssen ganz konkrete Antworten geben auf die
Frage: Wie sollen die Tiere gehalten werden, von denen
wir Lebensmittel erhalten? Dafür ist dieses Gesetz
deutlich zu kurz gedacht.
Wir wollen und müssen die Politik der kleinen Schritte
beenden. Das System der Tierhaltung in Deutschland ist
an seine Grenzen gekommen, ökonomisch und
ökologisch. Da hilft es nicht, nur einzelne Bausteine in den
Blick zu nehmen. Deswegen trägt dieser Gesetzentwurf
nicht dazu bei, Schweinehaltung für die Zukunft
krisenfest aufzustellen. Er führt auch nicht dazu, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher sich bewusst für tierische
Lebensmittel aus tiergerechteren Haltungsformen
entscheiden können. Insoweit bleibt der Gesetzentwurf
hinter den Plänen der Bundesregierung zurück.
Meine Damen und Herren, die neue Bundesregierung
erarbeitet ein Gesamtkonzept für den Umbau der
Tierhaltung in der Landwirtschaft: für mehr Tiergesundheit,
mehr Tierwohl, mehr Umwelt- und Klimaschutz. Und das
bei fairen Einkommen für die Menschen in der gesamten
Wertschöpfungskette – vom Stall und der Weide bis zum
Teller.
Wir benötigen eine Agrar- und Ernährungswirtschaft,
die unsere Umwelt nicht überfordert. Deswegen stehen
wir für eine Politik, die im Einklang mit den
Erfordernissen des Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes steht.
Wir werden den Umbau der Tierhaltung jetzt
anpacken. Das heißt: Tierbestände runter und Tierzahlen an
die Fläche binden.
Unsere Top-Priorität hat die Schaffung einer
verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung. Bei diesem Thema
wollen wir noch dieses Jahr Nägel mit Köpfen machen.
Die Kennzeichnung wirkt in drei Richtungen: Die
Tiere sollen bessere Haltungsbedingungen haben.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen wissen, wie das Tier
gelebt hat, von dem das Lebensmittel stammt. Und die
Landwirtinnen und Landwirte sollen Planungssicherheit
erhalten, ihren Einsatz für mehr Tierschutz dem Kunden
gegenüber sichtbar machen und dafür auch entlohnt
werden. Die Haltungskennzeichnung ist also der erste Schritt
auf dem Weg zu mehr Tierwohl, Umwelt- und
Klimagerechtigkeit.
Wir werden die Finanzierung dieses Umbaus angehen.
Und wir werden dann die Änderung des
Baugesetzbuches anpacken, damit die erforderlichen
Genehmigungen für tierschutzgerechtere Ställe erteilt werden können.
Anders als in dem vorliegenden Gesetzentwurf werden
wir keinen Freifahrschein für Ställe im Außenbereich
ausstellen. Die richtige Reihenfolge ist: Erst definieren
wir die Standards, dann werden wir gezielt
Erleichterungen schaffen, wo sie erforderlich sind.
Nicht zuletzt werden wir die Lücken im
Tierschutzrecht schließen und uns hier auch auf europäischer Ebene
engagieren. Europa ist sehr intensiv an diesem Thema
dran.
Alle diese Aktivitäten stehen für ein ganzheitliches
und zukunftsfestes Konzept, das den Bäuerinnen und
Bauern einen verlässlichen Rahmen gibt.
Meine Damen und Herren, wir wollen in den
kommenden vier Jahren das gesamte Agrar- und
Ernährungssystem in den Blick nehmen. Wir wollen eine
erfolgreiche und nachhaltige Landwirtschaft in Deutschland,
Perspektiven für die nächste Generation von
Landwirtinnen und Landwirten. Wir wollen im Rahmen der
planetaren Grenzen bleiben, damit ökologische Verträglichkeit,
die Resilienz der Betriebe und der Tierschutz verbessert
werden. Dafür steht die neue Bundesregierung. – Vielen
Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Ich
danke Ihnen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage den Ausschüssen zu, und zwar
dem Ausschuss für Agrarpolitik und
Verbraucherschutz – federführend – sowie dem Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und
dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung – mitberatend.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes.
Das gibt mir die gute Gelegenheit – da es gerade
niemanden direkt betrifft –, darauf hinzuweisen, sehr geehrte
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass
wir uns nach der Geschäftsordnung auf eine Redezeit von
fünf Minuten verständigt haben. Wenn Sie das bei Ihren
zukünftigen Wortmeldungen berücksichtigen würden,
würde das für einen zügigen Ablauf der Sitzung sorgen. –
Besten Dank.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Geldwäschegesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche
im Bereich des Berufssports – Antrag der Freien
Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 32/22)
Dem Antrag ist das Land Berlin beigetreten.
Wir haben eine Wortmeldung: Frau Senatorin
Dr. Schilling aus Bremen. Bitte schön.
Dr. Claudia Schilling (Bremen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
Freie Hansestadt Bremen legt Ihnen heute einen Entwurf
zur Änderung des Geldwäschegesetzes vor, um künftig
im Bereich des Profisports die Bekämpfung von
Geldwäsche deutlicher in den Fokus zu nehmen.
Ich will gleich vorwegschicken: Die DFL und der
DFB haben uns schon im Vorfeld freundlich darauf
aufmerksam gemacht, dass dieser – unser – Gesetzentwurf
aus ihrer Sicht gar nicht nötig ist, weil es ja zumindest im
deutschen Profisport keine entsprechenden Fälle oder
Anhaltspunkte für Geldwäsche gebe. – Nun ja.
Davon abgesehen, dass in den vergangenen Jahren
international, aber auch in Deutschland quasi in steter
Regelmäßigkeit ominöse Geldflüsse an Spielervermittler,
Korruption, Bestechung und undurchsichtige
Werbeverträge Schlagzeilen gemacht haben.
Davon abgesehen, dass zum Beispiel die
niederländische Rabobank mittlerweile Fußballclubs als –
wohlgemerkt zahlende – Kunden ablehnt, weil ihr das
Geldwäsche-Risiko zu groß ist.
Davon abgesehen, dass die Annahme der deutschen
Fußballverbände, Geldwäsche gebe es „nur im Ausland,
bei den anderen“, in einem europäischen Binnenmarkt
samt internationalisiertem Fußballgeschäft und
grenzüberschreitenden Geldströmen zumindest zweifeln lässt.
Und auch davon abgesehen, dass gerade aktuell wieder
in den Medien über möglicherweise illegale Finanzflüsse
bei einem Investor eines Berliner Fußballclubs berichtet
wird.
Selbst von allen diesen Dingen abgesehen, befindet
sich das Argument der beiden großen deutschen
Fußballverbände auf Ebene der Diskussion nach der ersten
Vorstellung der Quantenphysik: „Existiert der Mond auch
dann, wenn keiner hinsieht?“ – hatte E i n s t e i n
damals rhetorisch seinen Kollegen Werner H e i s e n -
b e r g gefragt. Ich möchte diese Frage auf die bislang
fehlenden Geldwäscheregelungen im Profisport
herunterbrechen: Könnte die von den Fußballverbänden
angeführte vorgeblich geringe Fallzahl vielleicht damit
zusammenhängen, dass bisher eben nicht hingesehen wird?
Im Ernst: Eines der Probleme besteht doch gerade
darin, dass konkretes Daten- und Fallmaterial aus der
staatsanwaltschaftlichen Praxis nicht zu erlangen ist, und
zwar gerade weil beispielsweise Meldepflichten, wie wir
sie heute vorschlagen, bislang nicht bestehen. Gerade
weil es in diesem Bereich an Transparenz mangelt und
gerade weil der Einblick in die Geschäfte mit
Spielerberatern oder Werbeverträgen oftmals fehlt, ist der
Rechtsstaat in diesen Feldern doch bislang buchstäblich blind.
Daran ändern übrigens weder die bisherige „50+1“-Regel
der Bundesliga noch die in Zukunft geplante europäische
Gesetzgebung zum Thema etwas. Damit mag das
„Spielfeld“ der Investoren zwar besser erhellt werden,
Spielerberater und -vermittler sowie Vereine des Profisports
umfasst beides bislang aber nicht. Unser heutiger
Vorschlag ist daher auch als Hinweis an den europäischen
Gesetzgeber zu verstehen, diese Punkte mit
aufzunehmen.
Um auch dies einmal deutlich zu sagen: Uns geht es
keineswegs darum, den Profisport unter Generalverdacht
zu stellen. Im Gegenteil: Wir gehen davon aus, dass
beispielsweise die Bundesligaclubs ein ureigenes Interesse
daran haben, nicht nur ihr eigenes Tor, sondern auch den
eigenen Club sauber zu halten.
Gleichzeitig ist unsere Initiative aber mehr als ein
„Schuss ins Blaue“. Denn dass der Profisport von
schmutzigem Geld bedroht ist, dass dadurch sportliche
Werte wie Teamgeist, Fairness und letztlich die Integrität
des Sports in Gänze gefährdet sind, das alles ist keine
Vermutung, sondern eine Tatsache, auf die seit Jahren
immer wieder auch auf internationaler Ebene –
beispielsweise durch die EU-Kommission – aufmerksam
gemacht wird.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum
Abschluss noch zwei Sätze anfügen.
Unsere Initiative ist alles andere als unsportlich: Wir
wollen eben keine Sonderregelungen für den Profisport,
sondern dessen Vertreter lediglich mit Kredit- und
Finanzinstituten, mit Versicherungsunternehmen, mit
Rechtsanwälten und Notaren, mit Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern sowie Immobilienmaklern gleichstellen
und ebenfalls in den Kreis der Verpflichteten nach dem
Geldwäschegesetz aufnehmen. Ich kann daran absolut
nichts Ehrenrühriges finden, sondern bin im Gegenteil
der festen Überzeugung, dass dies nicht nur im Sinne der
Bekämpfung von Geldwäsche richtig ist, sondern vor
allem im Sinne des Sportsgeists.
Daher möchte ich Sie heute um Zustimmung zu
unserer Bremer Gesetzesinitiative in den beratenden
Ausschüssen bitten. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage –
federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend –
dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem
Rechtsausschuss sowie dem Wirtschaftsausschuss zu.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 7.
Bei diesen drei Vorlagen handelt es sich um
Gesetzentwürfe, die der Bundesrat schon in der 19. Wahlperiode
beim Deutschen Bundestag eingebracht hatte. Sie sind
der Diskontinuität unterfallen.
Erneute Ausschussberatungen haben nicht
stattgefunden. Wir sind übereingekommen, dass wir bei diesen drei
Tagesordnungspunkten bereits heute in der Sache
entscheiden.
Über die Punkte wird entsprechend den Vorberatungen
einzeln abgestimmt.
Ich beginne mit Punkt 5:
TOP 5
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung
der Sicherheitsmaßnahmen von
Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen –
Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 31/22)
Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in unveränderter
Fassung erneut beim Deutschen Bundestag
einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Boris
Pistorius (Niedersachsen) zum Beauftragten des
Bundesrates zu bestellen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung
von Mietwucher – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 849/21)
Dem Antrag sind die Länder Berlin, Brandenburg,
Hamburg und Nordrhein-Westfalen beigetreten.
Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in unveränderter
Fassung erneut beim Deutschen Bundestag
einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie bereits vereinbart, wird Herr Staatsminister
Eisenreich (Bayern) wieder zum Beauftragten des
Bundesrates bestellt.
Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Erhöhung der Sicherheit im Bahn-,
Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 850/21)
Dem Antrag ist das Land Nordrhein-Westfalen
beigetreten.
Auch hier stelle ich die Frage, wer für die erneute
Einbringung des unveränderten Gesetzentwurfs beim
Deutschen Bundestag ist. Ich bitte um das
Handzeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie bereits vereinbart, wird Herr Minister
Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) wieder zum Beauftragten
des Bundesrates bestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von
Informationen über unbekanntes Geld- und
Wertpapiervermögen Verstorbener – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 21/22)
Dem Antrag ist das Land Bremen beigetreten.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Finanzausschuss und dem
Innenausschuss – mitberatend – zu.
Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Entschließung des Bundesrates
„Vertragsverletzungsverfahren wegen
Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung“ – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
22/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatsminister Dr.
Herrmann (Bayern) abgegeben.
Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss
für Fragen der Europäischen Union – federführend –
sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten und
dem Rechtsausschuss – mitberatend – zu.
Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Entschließung des Bundesrates zur
Abfallvermeidung durch Ausgestaltung der Obhutspflicht zur
Verhinderung der Vernichtung gebrauchsfähiger
Waren – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 6/22)
Es liegt eine Wortmeldung vor, und zwar von Herrn
Minister Lies aus Niedersachsen.
Olaf Lies (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben
vorhin intensiv über das Thema Klimaschutz gesprochen.
Abfallvermeidung ist ein wesentlicher Beitrag zum
Klimaschutz und die Abfallvermeidung durch Ausgestaltung
der Obhutspflicht zur Verhinderung der Vernichtung
gebrauchsfähiger Waren ein Beispiel dafür.
Obhutspflicht – was ist das eigentlich? Es klingt wie
ein technokratischer Begriff, wie ein Kunstwort, das
erklärungsbedürftig ist. Es ist in der politischen
Kommunikation wichtig zu beschreiben, was wir vorhaben, denn
mit unserer Sprache müssen wir die Menschen
mitnehmen. Ich glaube, dass das nicht einfach ist. An Entsor-
1 Anlage 6
gung zum Beispiel haben sich viele gewöhnt.
„Entsorgung“ klingt wie ein schönes Wort. Man weiß: Das ist
beruhigend, wir sind unserer Verantwortung
nachgekommen, das, was wir verwendet haben, hat seinen Weg
genommen.
Lassen Sie mich einen anderen Begriff nennen, der
unter diese Obhutspflicht fällt: das Containern. Wir
diskutieren in Deutschland darüber, ob man es erlauben
sollte, dass man weggeworfene Lebensmittel aus dem
Container nehmen kann. Abgesehen davon, dass das eine
erschreckende Diskussion ist, fragen wir uns, nachdem
wir vorhin über Landwirtschaft gesprochen haben, ob es
klug ist, dass wir Lebensmittel produzieren, die dann
weggeworfen werden. Das ist auch eine ethische Frage.
Deshalb haben wir sehr großen Handlungsbedarf.
18 Millionen Tonnen Lebensmittel werden jedes Jahr bei
uns vernichtet. Sie werden produziert, wir betreiben dafür
Aufwand, wir verbrauchen für sie Fläche, für sie werden
Tiere geschlachtet und verarbeitet.
An ein anderes Wort haben wir uns gewöhnt: Wir sind
eine Wegwerfgesellschaft. Dieser Begriff wurde schon
sehr früh geprägt. Damit gemeint war früher der Trend zu
kurzlebigen Produkten, oft Einwegprodukten, der
massive Anfall von Verpackungsmüll. Was sich inzwischen
getan hat, ist aber dramatisch: Der Verpackungsmüll
nimmt unaufhörlich zu. Europaweit liegt nur noch
Luxemburg vor Deutschland. Immerhin verbessern sich
die Recyclingquoten langsam. Einwegprodukte werden
zurückgedrängt, damit wir den Weg in Richtung mehr
Ressourcenschutz und Klimaschutz gehen können.
Aber was sich in den Wirtschaftswunderzeiten kaum
jemand hätte vorstellen können, ist die heutige Tendenz,
nicht nur gebrauchsfähige, sondern ungebrauchte
Produkte in großer Menge zu entsorgen. Viel zu oft landen
Produkte im Müll, die aus hochwertigen und nicht
unbegrenzt verfügbaren Rohstoffen bestehen. Ich denke
beispielsweise an Kleidung, Elektrogeräte oder
Lebensmittel. Die Gründe sind vielfältig. Natürlich ist es manchmal
mindere Qualität, vor allem sind es fehlende Reparatur-
und Update-Möglichkeiten, es ist aber auch der
allgemeine Trend zum Neukauf. Was viel dramatischer ist: Oft
rechnet es sich viel besser, etwas wegzuwerfen, als es
erneut in den Kreislauf zu bringen.
Laut einer Studie der Forschungsgruppe
Retourenmanagement der Universität Bamberg werden jedes Jahr
rund 4 Prozent der zurückgesendeten Artikel aus dem
Online- und Versandhandel als Müll weggeworfen. Das
entspricht annähernd 20 Millionen Artikeln. All diese
intakten, funktionsfähigen Produkte wurden produziert,
transportiert und anschließend vernichtet, ohne vorher
genutzt worden zu sein.
Wir haben es hier ganz offensichtlich mit einer
ökologischen und ökonomischen Fehlleistung in unserer
Gesellschaft zu tun. Abfälle bestehen aus wertvollen
Rohstoffen, die kostenintensiv unter Einsatz von Energie,
Wasser und menschlicher Arbeit zu einem Produkt
verarbeitet wurden. Wie gesagt: Angesichts der Verknappung
von Ressourcen ist es nicht nur eine moralische, sondern
auch eine ökonomische Frage, so verschwenderisch mit
gebrauchsfähigen Waren umzugehen, die wir uns nicht
mehr leisten können.
In der Abfallhierarchie ist das
Kreislaufwirtschaftsgesetz genau der richtige Weg: Abfallvermeidung hat
grundsätzlich Vorrang. Das ist gut. Für
Abfallvermeidung können wir alle etwas tun. Jeder kann in seinem
Haushalt einen sehr wichtigen Beitrag dazu leisten.
Ich glaube, dass wir mehr aufklären müssen. Wir
müssen die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihres
Konsumverhaltens mitnehmen. Wir müssen viel früher darauf
achten, ob qualitativ hochwertige Produkte nicht
vielleicht doch besser sind als die Wegwerfware der Saison.
Ob ein defektes Elektrogerät nicht doch Reparatur- und
Update-Möglichkeiten bekommen sollte, wie sie jetzt auf
den Weg gebracht wurden. Und ob modular aufgebaute
Produkte nicht auch ein Weg sind, die Chance zu haben,
Klimaschutzziele nicht nur zu setzen, sondern auch zu
erreichen.
Kreislaufwirtschaft und insbesondere
Abfallvermeidung sind also der Schlüssel für die Nutzung von
Primärrohstoffen zu Gunsten der Zukunft, eines Lebens mit
weniger Primärrohstoffen. Aber die Zeit drängt, und
Appelle werde nicht ausreichen.
In diesem Sinne ermöglicht die im September 2020
um die Obhutspflicht erweiterte Produktverantwortung
im Kreislaufwirtschaftsgesetz ein bisher vorzugsweise
branchenbezogenes Vorgehen mit dem folgenden Ziel:
Wir nehmen Hersteller und Vertreiber bei der
Rücknahme von Erzeugnissen in die Pflicht, um deren
Verbrauchstauglichkeit zu erhalten. So vermeiden wir es,
dass die Produkte nicht bereits auf einer sehr frühen
Vertriebsstufe zu Abfall werden. Obhutspflicht bezieht sich
dabei auf alle Erzeugnisse – sowohl auf Retouren als
auch auf Neuwaren und auf Warenübergänge. Erfasst
wären dann ihr Vertrieb, Transport und Lagerhaltung.
Allerdings muss diese Grundpflicht im
Kreislaufwirtschaftsgesetz mit Leben erfüllt werden. Hierzu bedarf es
vor allen Dingen zusätzlicher konkreter
Rechtsverordnungen, die Folgendes bestimmen: Wer trägt die
Verantwortung? Welches Erzeugnis ist hiervon betroffen? Was
konkret haben die Verantwortlichen zu tun? Diese
konkrete Produktverantwortung ist durch den Gesetzgeber
für einige Bereiche schon geregelt: Bei Verpackung,
Batterien, Elektro-, Elektronikgeräten haben wir sie, aber
für andere Bereiche, die elementar sind, nämlich für
relevante Warenströme wie Textilien und Lebensmittel
fehlt das noch. Wir brauchen einen konkret ausgestalteten
gültigen Rechtsrahmen, um den steigenden
Abfallmengen an gebrauchsfähigen Konsumgütern weiter
entgegenzuwirken.
Ziel unserer Entschließung ist es deshalb, so bald wie
möglich überprüfbare Vorgaben gegen die Vernichtung
gebrauchsfähiger Waren zu schaffen. Hersteller und
Vertreiber sollten verpflichtet werden, auf allen
Herstellungs- und Handelsstufen sicherzustellen, dass
unverkaufte Waren nicht direkt im Abfall landen. Wo immer
möglich, sollen diese ein zweites Leben bekommen. Der
Anspruch aller Beteiligten muss es sein, möglichst alle
Produkte in den Verkauf zurückzuführen.
Bei Lebensmitteln wird man sich also die Frage
stellen, ob solche, die noch verwendet werden können,
tatsächlich im Abfall landen müssen. Oder ob wir es
ermöglichen, in den Container zu gehen, um weggeworfene
Lebensmittel zu holen, und so eher dafür sorgen, dass am
Ende weniger produziert wird, dass wir durch weniger
Produktion auf der gleichen Fläche Lebensmittel
vielleicht sogar nachhaltiger produzieren können. Das alles
setzt voraus, dass wir uns um die Frage der
Abfallvermeidung kümmern.
Die Ausgestaltung der Obhutspflicht ist im Übrigen
ein essenzieller Schritt zur Umsetzung der Agenda 2030
der Vereinten Nationen. Sie sieht genau diese
Nachhaltigkeitsziele vor: die Abfallmengen durch Vermeidung,
Verminderung, Wiederverwendung und
Wiederverwertung deutlich zu reduzieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ressourcen
unserer Erde sind begrenzt. Dies engt zunehmend die
Entwicklungsmöglichkeiten einer wachsenden
Weltbevölkerung ein. Der Vernichtung gebrauchsfähiger Güter
Einhalt zu gebieten ist eine wesentliche Aufgabe. Es ist
schlicht unakzeptabel und nicht vermittelbar, dass
Retouren und neuwertige Waren, dass Lebensmittel einfach
weggeworfen werden, weil die Logistik bei einem
erneuten Vertrieb zu aufwendig erscheint. Verpflichtende
Regelungen zur Abfallvermeidung bieten hier für uns alle
eine große Chance. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit – federführend –
sowie dem Ausschuss für Kulturfragen und dem
Wirtschaftsausschuss – jeweils mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27:
TOP 27
Entschließung des Bundesrates zur Mobilisierung
von Grundstücksflächen zum Wohnungsbau und
für Infrastrukturprojekte – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
43/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatsminister Dr.
Herrmann (Bayern) abgegeben.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage –
federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend –
dem Ausschuss für Agrarpolitik und
Verbraucherschutz, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten,
dem Wirtschaftsausschuss sowie dem Ausschuss für
Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung zu.
Nun kommen wir zur Grünen Liste: Zur
gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der
Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 1/20222
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
11, 13, 20, 25 und 26.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens
für die Sanierung und Abwicklung von
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und
zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG,
2004/25/EG, 2009/138/EG, (EU) 2017/1132 und der
Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr.
648/2012
COM(2021) 582 final
(Drucksache 807/21, zu Drucksache 807/21)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Wir kommen zur Einzelabstimmung:
Ziffer 9 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt
werden.
Ich bitte um Ihr Handzeichen für Buchstabe a von
Ziffer 9. – Mehrheit.
Bitte Buchstabe b von Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
1 Anlage 7
2 Anlage 8
Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:
TOP 15
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Verbringung von
Abfällen und zur Änderung der Verordnungen (EU)
Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056
COM(2021) 709 final
(Drucksache 809/21, zu Drucksache 809/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Bitte Ihr Handzeichen für:
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Transparenz und
das Targeting politischer Werbung
COM(2021) 731 final; Ratsdok. 14374/21
(Drucksache 826/21, zu Drucksache 826/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Professor
Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich
rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 6, zunächst nur die Sätze 1 und 2! – Mehrheit.
Bitte das Handzeichen für die Sätze 3 und 4 von
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – 32 Stimmen; Minderheit.
1 Anlage 9
Ziffer 20! – Mehrheit.
Ziffer 22! – Minderheit.
Ziffer 23! – Minderheit.
Ziffer 24! – Mehrheit.
Ziffer 27! – Mehrheit.
Ziffer 31! – Mehrheit.
Ziffer 33! – Minderheit.
Ziffer 35! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Tagesordnungspunkt 17:
TOP 17
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Aufbau einer Wirtschaft im Dienste der Menschen:
ein Aktionsplan für die Sozialwirtschaft
COM(2021) 778 final
(Drucksache 848/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich
rufe auf:
Ziffern 1, 2, 4 und 5 gemeinsam! Wer möchte
zustimmen? – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 6! – 0 Stimmen; Minderheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 18:
TOP 18
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
EU-Bodenstrategie für 2030
Die Vorteile gesunder Böden für Menschen,
Lebensmittel, Natur und Klima nutzen
COM(2021) 699 final
(Drucksache 829/21)
Wir haben eine Wortmeldung, und zwar von Frau
Ministerin Scharrenbach aus Nordrhein-Westfalen. –
Bitte, Frau Ministerin Scharrenbach!
Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen): Liebe
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren Kolleginnen und Kollegen! Boden ist eines der
komplexesten aller Ökosysteme. Er ist eigenständiger
Lebensraum mit einer unglaublichen Vielfalt von Organismen.
Wichtige Ökosystemleistungen wie Bodenfruchtbarkeit,
Nährstoffkreislauf und Klimaregulierung werden erbracht
und kontrolliert. Unser Boden ist für die Gesundheit des
Menschen, die Erzeugung von Lebensmitteln, die
Artenvielfalt, das Klima von unverzichtbarer Bedeutung und
damit für unser aller Wohlergehen entscheidend.
Die Bundesregierung hat im September 2021 den
Fünften Bodenschutzbericht veröffentlicht. Der Bericht
macht deutlich, dass die Ressource Boden auch neuen
Herausforderungen gegenübersteht.
Ein wichtiges Ziel, auf das sich die Bundesregierungen
und die Länder verpflichtet haben, ist die Eindämmung
des Flächenverbrauchs. Dieser ist in Deutschland in den
vergangenen Jahren rückläufig – auch vor dem
Hintergrund der vielfältigen Anstrengungen des Bund und der
Länder und der Kommunen. Während von 1997 bis 2003
im Durchschnitt 129 Hektar verbraucht wurden, legt der
Fünfte Bodenschutzbericht offen, dass dieser Verbrauch
von 2017 bis 2021 auf 52 Hektar reduziert werden
konnte. Die Zielsetzung, bis 2050 eine
Flächenkreislaufwirtschaft anzustreben, hat insofern auch Eingang gefunden
in die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021.
Vor diesem Hintergrund nehmen wir als Land
Nordrhein-Westfalen zur Mitteilung der Kommission über die
Bodenstrategie für 2030 eine differenzierte Haltung ein.
Insbesondere dann, wenn es darum geht, neue
Legislativvorschläge oder Regulierungsinitiativen zu ergreifen,
erfährt das unsere Ablehnung. Denn die angekündigten
Maßnahmen haben vielfältige Auswirkungen auf die
Land- und Forstwirtschaft sowie die Verwaltungen der
Mitgliedstaaten. Diese Einzelmaßnahmen können daher
nur auf der Grundlage einer umfassenden ganzheitlichen
Folgenabschätzung realistisch beurteilt werden.
Eine blinde Entkopplung der wirtschaftlichen
Entwicklung und der Bevölkerungsentwicklung in der
Europäischen Union von der Verfügbarmachung von
Baulandpotenzialen wird nach unserer Auffassung zu
dramatisch steigenden Baulandpreisen und – das sage ich als
für Städtebau und Wohnungswesen zuständige Ministerin
– zu Verdichtungssituationen führen, die städtebaulich
nicht vertretbar sind.
Die bis 2023 geforderte Festlegung von ehrgeizigen
nationalen, regionalen und lokalen Zielen zur
Verringerung des Nettoflächenverbrauchs bis 2030 steht
zumindest teilweise im Zielkonflikt zu anderen globalen
Nachhaltigkeitszielen. Dazu gehört – das ist heute Gegenstand
mehrerer Debatten im Bundesrat gewesen – die
Förderung nachhaltiger Energie, aber auch der nachhaltigen
Industrialisierung sowie die Verringerung von
Ungleichheiten in und zwischen den Ländern.
Abschließend:
Wir stellen insbesondere fest, dass mit den neuen
Regulierungsinitiativen, die die Kommission
beabsichtigt, erheblich in die kommunale Selbstverwaltung
eingegriffen wird, denn letztlich ist die
Flächennutzungsplanung kommunalverfassungsrechtlich durch Artikel 28
Absatz 2 des Grundgesetzes geschützt, und wir haben
hier auch das Grundprinzip der Subsidiarität zu beachten.
Zugleich wird in die Raumordnung der Länder
eingegriffen und damit in den Zuständigkeitsbereich der
Bundesländer.
Wir teilen allerdings die Auffassung der Kommission,
dass die Überwachung des Bodenzustandes ein wichtiges
Instrument des Bodenschutzes ist. Aber auch an dieser
Stelle gilt es zu berücksichtigen, dass es in den
Bundesländern bewährte Programme der
Bodendauerbeobachtung gibt. Insofern bitten wir die Bundesregierung, dafür
Sorge zu tragen, dass europäische Bestimmungen diesen
nationalen Bodenbeobachtungsprogrammen am Ende
nicht zuwiderlaufen.
Wir halten es aus nordrhein-westfälischer Sicht
insbesondere für wichtig, dass eine direkte Mitwirkung der
Länder in der von der Kommission um
Interessenvertreterinnen und -vertreter erweiterten Expertengruppe für
Bodenschutz gewährleistet ist.
Die Bundesregierung wäre gut beraten, wenn sie das,
was wir in den vergangenen Jahrzehnten im Sinne von
Flächenverbrauchsverringerung, aber auch
Bodengesundheit gemeinsam erreicht haben, aktiv vertreten und
die Interessen der Länder bei der Europäischen
Kommission einbringen würde. Denn die Vorschläge, die hier
angekündigt sind, würden zu neuer Bürokratie in
Deutschland führen. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank, Frau Ministerin Scharrenbach!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 wurde von Frau Ministerin
Karawanskij (Thüringen) für Frau Ministerin
Siegesmund abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Zur Einzelabstimmung
rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Wir kommen zu Ziffer 4, die getrennt abgestimmt
wird. Ich rufe auf:
1 Anlage 10
Satz 1 erster Halbsatz von Ziffer 4! – Minderheit.
Bitte das
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Ve
- spoke_in ← Ina Scharrenbach (Rede)