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Weltbodentag - Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz

dip / drucksache 02.12.2025 · WP 21 · 21/3049 · Antrag · Original ↗

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Weltbodentag - Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz [Antrag der Abgeordneten Julia Schneider, Karl Bär, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Lisa Badum, Harald Ebner, Dr. Ophelia Nick, Sylvia Rietenberg, Niklas Wagener, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weltbodentag – Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Böden sind die Grundlage allen Lebens: Nur gesunde Böden sichern unsere Ernährung, speichern Wasser, binden Kohlenstoff, filtern Schadstoffe und bieten einen Lebensraum für unzählige Lebewesen. Bereits Klaus Töpfer mahnte schon vor zehn Jahren: „Wir müssen überhaupt erst mal wieder klarmachen, dass der Boden so bedeutsam ist – eine nicht sich erneuernde Ressource. Was da weg ist, ist weg.“ (www.deutsch- landfunkkultur.de/klaus-toepfer-kritisiert-die-europaeer-der-boden-ist-keine- 100.html, 08.01.2015). Die Forschung zeigt, der Zustand der Böden hat auch Auswirkungen auf unsere Gesundheit: Die Vielzahl der im Boden lebenden Mikroorganismen bestimmt, wie gut unser Immunsystem funktioniert. Diese Mikroorganismen, die wir über die Nahrung aufnehmen, ermöglichen unsere Immunabwehr. Ist der Boden ausgelaugt, werden auch Menschen anfälliger für Allergien, Krankheiten und sogar Depressionen (e- arth.org/new-report-reveals-crucial-links-between-soil-quality-and-human- healthcalls-for-global-action/#:~:text=The%20report%20highlights%20that%20 deficiencies,directly%20affected%20by%20soil%20degradation, 29.08.2024). Auch deswegen ist der Zustand unserer Böden in Deutschland besorgniserregend: Klimakrise, Verschmutzung, Übernutzung, Versiegelung und zunehmende Erosion belasten die Böden. Der Wettbewerb um knappe Flächen verschärft die Konflikte um diese begrenzte Ressource. Dies ist auch in anderen Ländern der Welt zu beobachten, wo zunehmende Bodendegradation Hungersnöte verschärft, Menschen zur Flucht zwingt und politische Instabilität verursacht. Der Sechste Bodenschutzbericht der Bundesregierung (Drs. 21/1090) zeigt dringenden Handlungsbedarf auf: Wir müssen unsere Böden vorausschauend schützen und die gesetzlichen Grundlagen konsequent aus- und umbauen, um schädliche Bodenveränderungen und die Entstehung neuer Altlasten effektiv und langfristig zu verhindern. Zurecht adressiert daher das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) den bestehenden Veränderungsbedarf beim Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG). Der jährliche internationale Weltbodentag („World Soil Day“) am 5. Dezember erinnert daran, dass ein sorgsamer Umgang mit unseren Böden entscheidend ist, um auch in Zukunft noch Landwirtschaft betreiben zu können und unsere Versorgung mit ge- Deutscher Bundestag Drucksache 21/3049 21. Wahlperiode 02.12.2025 sunden Lebensmitteln zu garantieren. Deutschland hat sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene verpflichtet, den Bodenschutz zu stärken, denn gesunde Böden sind zentral für eine nachhaltige Entwicklung. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, klare gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen und das mittlerweile 26 Jahre alte Bundesbodenschutzgesetz zu einem modernen Bundesbodengesundheitsgesetz weiterzuentwickeln. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, – das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) anlässlich der Umsetzung der Europäischen „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ („Soil Monitoring and Resilience Law“ – kurz EU-Bodenrichtlinie) umfassend zu novellieren, um es zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz (BBodGesundG) weiterzuentwickeln und dabei folgende Punkte prioritär aufzugreifen: o Anpassung des Zwecks und der Grundsätze des Gesetzes auf den Schutz des Bodens und seiner natürlichen Funktionen hin; o Ergänzung der natürlichen Funktionen insbesondere um den Erhalt und die Wiederherstellung als natürliche Senke, der bodenbezogenen Biodiversität und der Wasseraufnahme bzw. des Wasserspeichervermögens; o Einführung einer gesetzlichen Zielvorgabe, mit der die Böden in Deutschland bis 2050 eine „gute Bodengesundheit“ erreichen sollen, mit einem Zwischenziel von 75 Prozent „gute Bodengesundheit“ bis 2040 und Verpflichtung von Grenzwerten und Qualitätsnormen für alle Formen der Bodendegradation (z. B. Erosion, Verdichtung, Verlust an organischer Substanz); o gesetzliche Verankerung der Netto-Null-Flächenversiegelung bis spätestens 2050 mit gleichzeitiger Sicherstellung, dass die durch Nutzungsveränderung verloren gegangenen Bodenfunktionen gleichwertig kompensiert werden; o Erweiterung der Vorsorgepflicht dahingehend, dass Stoffeinträge in der Weise zu beschränken sind, dass sie keine schädlichen Bodenveränderungen hervorrufen, und zur Verhinderung schädlicher Bodenveränderungen durch nicht stoffliche Einwirkungen, insbesondere durch Erosion, Verdichtung und Biodiversitätsverlust; o gesetzliche Einbindung des Nationalen Bodenmonitoringzentrums inklusive eines geregelten Datenaustausches zwischen datenerhebender und datenbereitstellender Seite; – das neue Bundesbodengesundheitsgesetz (BBodGesundG) zu nutzen, um die EU- Bodenrichtlinie zu einem wirksamen EU-Bodengesundheitsgesetz („Soil Health Law“) weiterzuentwickeln, so dass keine Nachteile für deutsche Landnutzer*innen entstehen und die Wettbewerbsverhältnisse weiter angeglichen werden; – die Wiederherstellungsverordnung (WVO) in diesem Sinne zügig umzusetzen, und Maßnahmen umzusetzen, die darauf abzielen, dass organische Böden, die landwirtschaftlich genutzt werden und bei denen es sich um entwässerte Moorböden handelt, wiederhergestellt werden; – das Ziel der Netto-Null-Flächenversiegelung konsequent einzuhalten, und hierzu verbindliche Zwischenziele sowie Förderinstrumente für Entsiegelung, Innenentwicklung und den Aufbau eines Brachflächenkatasters einzuführen; – die anstehende Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) zu nutzen, um mögliche Flächenentsiegelungen voranzutreiben und weitere Versiegelungen von wertvollen Flächen zu unterbinden; – Das Raumordnungsgesetz zu nutzen, um eine hohe Transparenz und eine frühzeitige öffentliche Beteiligung, beispielsweise im Rahmen einer Antragskonferenz, verpflichtend sicherzustellen, damit eine möglichst breite Akzeptanz von flächenbezogenen Vorhaben erreicht wird; – ein Programm zur Reduzierung von Schadstoff- und Nährstoffeinträgen in Böden aufzulegen, insbesondere zur Verringerung von Pestiziden, synthetischen Düngemitteln, Mikroplastik, Antibiotika, persistenten Schadstoffen (PFAS) und anderen Stoffeinträgen aus Landwirtschaft, Verkehr und Industrie – und dieses mit ausreichend Mitteln auszustatten; – die Beseitigung von Altlasten zu beschleunigen, indem Sanierungsprogramme ausgeweitet, Fördermittel erhöht und Länder und Kommunen stärker unterstützt werden; – Bodenbildung und Bodenschutz stärker in Forschung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit zu verankern, um das Bewusstsein für den Wert gesunder Böden in Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft zu stärken; – die Unterstützung für internationale Organisationen und Initiativen wie die „United Nations Convention to Combat Desertification“ politisch und finanziell zu verstärken; – sich in bilateralen Regierungsverhandlungen und Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit nachdrücklich für die Stärkung von Landrechten weltweit einzusetzen, um dadurch indigene und lokale Gemeinschaften bei der nachhaltigen Nutzung ihrer Gebiete und Flächen zu unterstützen. Berlin, den 2. Dezember 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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