Weltbodentag - Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz
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Weltbodentag - Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz
[Antrag
der Abgeordneten Julia Schneider, Karl Bär, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Lisa
Badum, Harald Ebner, Dr. Ophelia Nick, Sylvia Rietenberg, Niklas Wagener,
Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Weltbodentag – Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts zu einem
Bundesbodengesundheitsgesetz
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Böden sind die Grundlage allen Lebens: Nur gesunde Böden sichern unsere
Ernährung, speichern Wasser, binden Kohlenstoff, filtern Schadstoffe und bieten einen
Lebensraum für unzählige Lebewesen. Bereits Klaus Töpfer mahnte schon vor zehn
Jahren: „Wir müssen überhaupt erst mal wieder klarmachen, dass der Boden so bedeutsam
ist – eine nicht sich erneuernde Ressource. Was da weg ist, ist weg.“ (www.deutsch-
landfunkkultur.de/klaus-toepfer-kritisiert-die-europaeer-der-boden-ist-keine-
100.html, 08.01.2015).
Die Forschung zeigt, der Zustand der Böden hat auch Auswirkungen auf unsere
Gesundheit: Die Vielzahl der im Boden lebenden Mikroorganismen bestimmt, wie gut
unser Immunsystem funktioniert. Diese Mikroorganismen, die wir über die Nahrung
aufnehmen, ermöglichen unsere Immunabwehr. Ist der Boden ausgelaugt, werden
auch Menschen anfälliger für Allergien, Krankheiten und sogar Depressionen (e-
arth.org/new-report-reveals-crucial-links-between-soil-quality-and-human-
healthcalls-for-global-action/#:~:text=The%20report%20highlights%20that%20
deficiencies,directly%20affected%20by%20soil%20degradation, 29.08.2024).
Auch deswegen ist der Zustand unserer Böden in Deutschland besorgniserregend:
Klimakrise, Verschmutzung, Übernutzung, Versiegelung und zunehmende Erosion
belasten die Böden. Der Wettbewerb um knappe Flächen verschärft die Konflikte um diese
begrenzte Ressource. Dies ist auch in anderen Ländern der Welt zu beobachten, wo
zunehmende Bodendegradation Hungersnöte verschärft, Menschen zur Flucht zwingt
und politische Instabilität verursacht.
Der Sechste Bodenschutzbericht der Bundesregierung (Drs. 21/1090) zeigt dringenden
Handlungsbedarf auf: Wir müssen unsere Böden vorausschauend schützen und die
gesetzlichen Grundlagen konsequent aus- und umbauen, um schädliche
Bodenveränderungen und die Entstehung neuer Altlasten effektiv und langfristig zu verhindern.
Zurecht adressiert daher das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) den
bestehenden Veränderungsbedarf beim Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG).
Der jährliche internationale Weltbodentag („World Soil Day“) am 5. Dezember
erinnert daran, dass ein sorgsamer Umgang mit unseren Böden entscheidend ist, um auch
in Zukunft noch Landwirtschaft betreiben zu können und unsere Versorgung mit ge-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3049
21. Wahlperiode 02.12.2025
sunden Lebensmitteln zu garantieren. Deutschland hat sich auf nationaler,
europäischer und internationaler Ebene verpflichtet, den Bodenschutz zu stärken, denn
gesunde Böden sind zentral für eine nachhaltige Entwicklung. Vor diesem Hintergrund
ist es notwendig, klare gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen und das mittlerweile 26
Jahre alte Bundesbodenschutzgesetz zu einem modernen
Bundesbodengesundheitsgesetz weiterzuentwickeln.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) anlässlich der Umsetzung der
Europäischen „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ („Soil Monitoring
and Resilience Law“ – kurz EU-Bodenrichtlinie) umfassend zu novellieren, um
es zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz (BBodGesundG)
weiterzuentwickeln und dabei folgende Punkte prioritär aufzugreifen:
o Anpassung des Zwecks und der Grundsätze des Gesetzes auf den Schutz des
Bodens und seiner natürlichen Funktionen hin;
o Ergänzung der natürlichen Funktionen insbesondere um den Erhalt und die
Wiederherstellung als natürliche Senke, der bodenbezogenen Biodiversität
und der Wasseraufnahme bzw. des Wasserspeichervermögens;
o Einführung einer gesetzlichen Zielvorgabe, mit der die Böden in Deutschland
bis 2050 eine „gute Bodengesundheit“ erreichen sollen, mit einem
Zwischenziel von 75 Prozent „gute Bodengesundheit“ bis 2040 und Verpflichtung von
Grenzwerten und Qualitätsnormen für alle Formen der Bodendegradation
(z. B. Erosion, Verdichtung, Verlust an organischer Substanz);
o gesetzliche Verankerung der Netto-Null-Flächenversiegelung bis spätestens
2050 mit gleichzeitiger Sicherstellung, dass die durch Nutzungsveränderung
verloren gegangenen Bodenfunktionen gleichwertig kompensiert werden;
o Erweiterung der Vorsorgepflicht dahingehend, dass Stoffeinträge in der
Weise zu beschränken sind, dass sie keine schädlichen Bodenveränderungen
hervorrufen, und zur Verhinderung schädlicher Bodenveränderungen durch
nicht stoffliche Einwirkungen, insbesondere durch Erosion, Verdichtung und
Biodiversitätsverlust;
o gesetzliche Einbindung des Nationalen Bodenmonitoringzentrums inklusive
eines geregelten Datenaustausches zwischen datenerhebender und
datenbereitstellender Seite;
– das neue Bundesbodengesundheitsgesetz (BBodGesundG) zu nutzen, um die EU-
Bodenrichtlinie zu einem wirksamen EU-Bodengesundheitsgesetz („Soil Health
Law“) weiterzuentwickeln, so dass keine Nachteile für deutsche
Landnutzer*innen entstehen und die Wettbewerbsverhältnisse weiter angeglichen werden;
– die Wiederherstellungsverordnung (WVO) in diesem Sinne zügig umzusetzen,
und Maßnahmen umzusetzen, die darauf abzielen, dass organische Böden, die
landwirtschaftlich genutzt werden und bei denen es sich um entwässerte
Moorböden handelt, wiederhergestellt werden;
– das Ziel der Netto-Null-Flächenversiegelung konsequent einzuhalten, und hierzu
verbindliche Zwischenziele sowie Förderinstrumente für Entsiegelung,
Innenentwicklung und den Aufbau eines Brachflächenkatasters einzuführen;
– die anstehende Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) zu nutzen, um mögliche
Flächenentsiegelungen voranzutreiben und weitere Versiegelungen von
wertvollen Flächen zu unterbinden;
– Das Raumordnungsgesetz zu nutzen, um eine hohe Transparenz und eine
frühzeitige öffentliche Beteiligung, beispielsweise im Rahmen einer
Antragskonferenz, verpflichtend sicherzustellen, damit eine möglichst breite Akzeptanz von
flächenbezogenen Vorhaben erreicht wird;
– ein Programm zur Reduzierung von Schadstoff- und Nährstoffeinträgen in Böden
aufzulegen, insbesondere zur Verringerung von Pestiziden, synthetischen
Düngemitteln, Mikroplastik, Antibiotika, persistenten Schadstoffen (PFAS) und
anderen Stoffeinträgen aus Landwirtschaft, Verkehr und Industrie – und dieses mit
ausreichend Mitteln auszustatten;
– die Beseitigung von Altlasten zu beschleunigen, indem Sanierungsprogramme
ausgeweitet, Fördermittel erhöht und Länder und Kommunen stärker unterstützt
werden;
– Bodenbildung und Bodenschutz stärker in Forschung, Bildung und
Öffentlichkeitsarbeit zu verankern, um das Bewusstsein für den Wert gesunder Böden in
Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft zu stärken;
– die Unterstützung für internationale Organisationen und Initiativen wie die
„United Nations Convention to Combat Desertification“ politisch und finanziell zu
verstärken;
– sich in bilateralen Regierungsverhandlungen und Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit nachdrücklich für die Stärkung von Landrechten weltweit
einzusetzen, um dadurch indigene und lokale Gemeinschaften bei der nachhaltigen
Nutzung ihrer Gebiete und Flächen zu unterstützen.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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