Schriftliche Frage 43 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung angesichts internationaler Forderungen nach einer Abschaffung des Amtes des Hohen Repräsentanten f…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 43 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung angesichts internationaler Forderungen nach einer Abschaffung des Amtes des Hohen Repräsentanten f…
Frage 43 (Chantal Kopf, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie positioniert sich die Bundesregierung angesichts internationaler Forderungen nach einer Abschaffung des Amtes des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina zum Fortbestand dieses Amtes einschließlich der sogenannten Bonn Powers, und inwieweit setzt sich die Bundesregierung erneut und konkret für EU- Sanktionen gegen separatistische Akteure in Bosnien und Herzegowina ein (www.suedtirolnews.it/politik/p etritsch-fuer-abschaffung-des-bosnien-beauftra gten und www.deutschlandfunk.de/russland-forde rt-abschaffung-des-hohen-repraesentanten-fuer-bo snien-herzegowina-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Juni 2026:
Die Bundesregierung unterstützt die Institution des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina. Dem Hohen Repräsentanten kommt aus Sicht der Bundesregierung weiterhin eine maßgebliche Rolle beim Erhalt von Frieden und Stabilität sowie der Umsetzung der zivilen Aspekte der Daytoner Friedensordnung zu. Der Fokus der Bundesregierung liegt nun darauf, in Abstimmung mit ihren Partnern einen zügigen und reibungslosen Übergang an die Nachfolge von Christian Schmidt sicherzustellen. Hierzu steht die Bundesregierung im ständigen Austausch mit ihren Partnern. Die Bundesregierung hat – ähnlich wie einige andere EU- Mitgliedstaaten – einreiseverhindernde Maßnahmen gegen drei hauptverantwortliche Politiker der Republika Srpska veranlasst, die eine Sezession anstreben, und sieht aktuell keinen Anlass diese aufzuheben. Zudem hat die Bundesregierung sich auch für EU-Sanktionen gegen diese Akteure eingesetzt. Die im EU-Kreis hierfür nötige Einstimmigkeit besteht nicht.
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