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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 05.06.2026 · WP 21 · 21/6244 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/6244 21. Wahlperiode 05.06.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 64, 65, 66, 117 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 118, 119, 120 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 5, 88 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 89 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 94 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 19 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 69, 70 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . 97, 98, 99, 100 Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 71 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 51, 52 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 75 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Abgeordnete Nummer der Frage Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 122, 123, 155 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 104 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23, 36, 37 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 24, 148, 149, 150 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 135 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 76, 105 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 40, 156 Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 25 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 12, 13 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Abgeordnete Nummer der Frage Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 136, 137 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 80, 81 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 43 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 44 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 145, 146 Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 96, 138 Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 112, 113, 114 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 45, 82, 147 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 92 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 83 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . 115, 116, 126, 133 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 84 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Abgeordnete Nummer der Frage Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 109 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 31 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 47, 152, 153 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 157 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 4, 33, 34 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . 140, 141, 142, 143 Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85, 86 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 62 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 49 Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 110, 144 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Drucksache 21/6244 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 3 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 15 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Seite Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 18 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 20, 21 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 33 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/6244 Seite Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 34 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 37 Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 38, 39, 40 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 42, 43 Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 46 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50, 51 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 52 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 52 Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 56 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Seite Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 63 Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 70, 71 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 72 Drucksache 21/6244 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 74, 75 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 75, 76 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Seite Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 84, 86 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . 88, 89, 90, 92 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94, 95 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 96, 97 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 98, 99 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/6244 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Wie ist vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/913 der aktuelle Stand der Umsetzung der Bedarfsplanungen für die Standorte des Stasi- Unterlagen-Archivs einschließlich ihrer Außenstellen sowie des Archivzentrums Berlin-Lichtenberg (bitte die Kostenrahmen bzw. Projektkostenziele für die einzelnen Standorte angeben und für welche Standorte bereits eine Billigung durch das Bundesministerium der Finanzen vorliegt)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 5. Juni 2026 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu den Bauvorhaben des in der Bundestagsdrucksache 21/913 erwähnten Masterplans die entsprechenden Bedarfsunterlagen vorgelegt. Die Anträge werden gemäß der vom BKM als prioritär eingestuften Liegenschaften abgearbeitet. Eine nachgeforderte Teilunterlage zum Archivzentrum wird derzeit noch erstellt. Machbarkeitsstudien für den Standort Berlin-Lichtenberg und zu den Archivstandorten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 StUG bestätigen die grundsätzliche Realisierbarkeit der Bauvorhaben. Auf dieser Grundlage werden nun die Kostenplanungen durch die Bundesregierung vorgenommen. 2. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Welche wissenschaftlichen Forschungen, Forschungsprojekte und Dokumentationen hat Porta Polonica – Dokumentationsstelle zur Kultur und Geschichte der Pol:innen in Deutschland – vor dem Hintergrund des 13-jährigen Bestehens der vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanzierten digitalen Dokumentationsstelle Porta Polonica, die seit 2013 der Erforschung, Dokumentation und Sichtbarmachung der Kultur, Geschichte und Einflüsse des polnischen Lebens in Deutschland dient – bislang erstellt und veröffentlicht, und in welcher Form wird ihre Arbeit gegenüber dem Parlament dokumentiert, etwa durch jährliche Tätigkeitsberichte (www.porta-polonica.de/de/seite/porta-polonica)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 5. Juni 2026 Grundlage der Arbeit der Porta Polonica ist eine 2013 unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung (VV) zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den BKM, und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Der BKM ist dabei der Finanzier, der LWL der Träger der Einrichtung. In § 2 der VV heißt es zum Zweck der Einrichtung: „Die Dokumentationsstelle soll die vorhandenen Informationen zur Geschichte und Kultur der Polinnen und Polen in Deutschland in einem zentralen Internet-Portal zugänglich machen.“ Eigenständige Forschung ist somit ausdrücklich nicht Gegentand des Einrichtungszwecks. Das dreisprachige Internet-Portal unter: www. p o r t a - p o l o n i c a .de (Deutsch, Polnisch, Englisch) enthält aktuell weit über 2.000 Beiträge – barrierefrei, inklusive Einführungen in leichter Sprache und Gebärdensprache – mit folgenden Modulen: – Atlas der Erinnerungsorte – Atlas der polnischen Gräber in Deutschland – Online-Ausstellungen – digitale Sammlungen – Encyclopedia Polonica Es erfüllt damit den in der VV festgelegten Zweck der Porta Polonica in der vorgesehenen Weise. 3. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) In welcher Höhe sind Mittel des Bundeshaushalts für die Reisetätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer zum Eurovision Song Contest in Wien verausgabt worden (vgl. www.tagesspiegel.de/ges ellschaft/eurovision-song-contest-weimer-fahrt-fu r-israels-song-contest-auftritt-nach-wien-1558636 6.html)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 5. Juni 2026 Eine Auswertung zur Höhe der verausgabten Haushaltsmittel für die Dienstreise des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht durchgeführt werden, da die Erstattung der Reisekosten bisher noch nicht beantragt wurde. Die Frist zur Beantragung einer Erstattung der Reisekosten unterliegt der allgemeinen Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch von drei Jahren. 4. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für den Beschluss der Gedenkstättenkonzeption konkret aus, und mit welchen Akteuren finden aktuell Beratungen diesbezüglich statt? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 2. Juni 2026 Am 12. November 2025 hat das Bundeskabinett die Konzeption für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED- Diktatur verabschiedet und anschließend dem Deutschen Bundestag übersandt. Die programmspezifischen Förderrichtlinien für Projektförderungen auf Grundlage dieser Konzeption werden derzeit im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Gedenkstätten sowie der Länder erarbeitet. Eine erste Ausschreibung nach der Konzeption ist für Herbst 2026 geplant. Es ist beabsichtigt, die Förderungen von Projekten im Jahr 2027 zu beginnen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung, aufbauend auf den Erfahrungen seit der Einführung der Forschungszulage 2020, Planungssicherheit in der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung für kleine und mittlere Unternehmen, und liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen darüber vor, welche Auswirkungen es auf deren Forschungsaktivitäten hätte, wenn die letzte Anhebung durch den sog. Investitionsbooster in Forschung vom Januar 2026 durch eine pauschale Kürzung von Steuervergünstigungen um 5 Prozent teilweise rückgängig gemacht würde (www.deutschlandfun k.de/klingbeil-bin-offen-fuer-spahns-vorschlag-z u-rasenmaeher-methode-bei-subventions-kuerzun gen-112.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 2. Juni 2026 Bei der steuerlichen Forschungsförderung (Forschungszulage) handelt es sich um eine Zulage mit Rechtsanspruch, die durch ihre Ausgestaltung insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zu Gute kommt und ein zentrales Instrument der Standortpolitik und eine wichtige Säule der Förderlandschaft in Deutschland bildet. Es bedarf hier keiner Ermessensentscheidung der Bewilligungsbehörde, wodurch den anspruchsberechtigten Unternehmen in Kombination mit einem flexiblen Antragsverfahren (Antragsmöglichkeit bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage vor Beginn, während oder nach Abschluss eines Forschungs- und Entwicklungsvorhaben) eine hohe Planungssicherheit zukommt. Dieser Planungssicherheit kommt auch eine hohe Bedeutung zu, da Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit langen Entwicklungszyklen, hohen Investitionskosten und wirtschaftlichen Risiken verbunden sein können. Eigene belastbare Erkenntnisse oder wissenschaftlich abgesicherte Einschätzungen zu den konkreten Auswirkungen einer pauschalen Kürzung steuerlicher Vergünstigungen um 5 Prozent auf die Forschungsaktivitäten kleiner und mittlerer Unternehmen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung berücksichtigt im Rahmen ihrer finanz- und steuerpolitischen Abwägungen sowohl die Bedeutung konsistenter und verlässlicher Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung als auch das Ziel einer effizienten und nachhaltigen Ausgestaltung der Steuerpolitik vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage. 6. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern sind das Bundeszentralamt für Steuern, das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Zollverwaltung von dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegten Ziel, den Personalbestand in der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2029 um 8 Prozent zu reduzieren (Koalitionsvertrag, Verantwortung für Deutschland, Zeile 1684 f.), betroffen, und sieht die Bundesregierung in dieser Zielsetzung einen Widerspruch dazu, Steuer- und Finanzkriminalität wie Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte wirksam zu bekämpfen (wenn nein, bitte begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 2. Juni 2026 Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag (Zeile 1506 ff.), dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ein wirksamer Steuervollzug für die Sicherung der Einnahmen und die Handlungsfähigkeit des Staates unerlässlich sind, ist fester Bestandteil der Arbeit der Bundesregierung. Das Bundesministerium der Finanzen setzt in dieser Legislaturperiode einen besonderen Schwerpunkt im Bereich Steuerkriminalitätsbekämpfung. Die vom Haushaltsgesetzgeber vorgegebenen Stelleneinsparungen gelten grundsätzlich für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wie für die übrige Bundesverwaltung. Gleichzeitig sind beim BZSt 280 Planstellen und Stellen zur Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung der Steuerkriminalität im Haushaltsjahr 2026 von der Einsparung ausgenommen. Der Koalitionsvertrag sieht einen Stellenabbau in der Bundesverwaltung um 8 Prozent mit Ausnahme für Sicherheitsbehörden vor. Da der Zoll eine Sicherheitsbehörde ist, ist er vom Stellenabbau nicht betroffen. Der Haushaltsgesetzgeber hat diese Ausnahme von der Stelleneinsparung in § 17 Absatz 2 Nummer 4 des Haushaltsgesetzes (HG) 2025 und HG 2026 normiert. Demzufolge wird im Bereich der Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität kein Personal abgebaut. Der Zoll stärkt im Gegenteil diese Einheiten mit den in den Haushalten 2025 und 2026 zur Verfügung gestellten Planstellen, um stärker gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgehen zu können. Von dem im Koalitionsvertrag festgelegten Ziel, den Personalbestand in der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2029 um 8 Prozent zu reduzieren, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) technisch nicht betroffen, da der Stellenplan der Bafin nicht im Bundeshaushalt veranschlagt ist. Die Ausstattung des Personalhaushalts wird vom Verwaltungsrat der Bafin beschlossen. 7. Abgeordnete Janina Böttger (Die Linke) Welche Landeszugehörigkeiten und Herkünfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten bei der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland (bitte die Personenzahl der jeweiligen Landeszugehörigkeit und Herkünfte nach Bundesländern und Ausland angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 4. Juni 2026 Der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland gehören zum Stichtag 1. Juni 2026 insgesamt 38 Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte an. Von diesen Beschäftigten wurden 33 in Deutschland und fünf im Ausland geboren. Die im Ausland geborenen Beschäftigten verteilen sich wie folgt: Geburtsland Anzahl Polen 3 Frankreich 1 Lettland 1 Die Zuordnung zu den Bundesländern erfolgt auf Grundlage der bei den Beschäftigten erfassten Geburtsorte. Danach verteilen sich die Beschäftigten wie folgt: Bundesland Anzahl Berlin 7 Brandenburg 6 Baden-Württemberg 4 Bayern 1 Thüringen 4 Mecklenburg-Vorpommern 3 Sachsen 3 Nordrhein-Westfalen 2 Sachsen-Anhalt 1 Schleswig-Holstein 1 Niedersachsen 1 Die Angaben beruhen auf den zum Stichtag vorliegenden Informationen zu den Geburtsorten bzw. Geburtsländern der Beschäftigten. Die Zulieferung der Daten erfolgte über Z A 2. 8. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Wie viele Projekte wurden von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) in den Jahren 2024 und 2025 jeweils insgesamt gefördert (Gesamtzahl), und welcher Anteil entfiel auf Projekte ohne direkten oder primären Bezug zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus (NS) bzw. zur historischen NS- Erinnerungsarbeit nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (bitte je Jahr die Gesamtzahl der geförderten Projekte, die Zahl/Quote der Projekte ohne genannten Bezug sowie die darauf entfallenden Ausgaben in Euro angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 29. Mai 2026 Im Jahr 2024 wurden insgesamt 211 Projektbewilligungen mit einer Bewilligungssumme von insgesamt 18.118.831,70 Euro ausgesprochen. Im Jahr 2025 waren es 240 Projektbewilligungen im Umfang von insgesamt 12.249.998,45 Euro. Die Zahlen beinhalten sowohl ausgesprochene Projektbewilligungen als auch sogenannte Aufstockungen von Projektbewilligungen. Die Projektförderung folgt ausnahmslos den im § 2 Absatz 2 des Stiftungsgesetzes genannten Zwecken. Die in Ihrer Frage genannte Aufteilung ist auf die Förderung der Stiftung nicht anwendbar. 9. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Wie stellt die Bundesregierung als Rechtsaufsicht der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) sicher, dass es bei den durch die EVZ geförderten Projekten nicht zu rechtswidrigen Doppelfinanzierungen desselben Projekts oder zu unzulässigen Kumulierungen von Bundesmitteln kommt, wenn laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5690 seitens der Stiftung keine Daten über Parallelförderungen aus anderen Programmen (z. B. „Demokratie leben!“) erhoben werden, und welche konkreten Prüfmechanismen setzt die Bundesregierung hierfür seit 2023 ein (z. B. Nachweisanforderungen und Abgleiche mit Fördermittel-Datenbanken)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 29. Mai 2026 Um eine Doppelfinanzierung desselben Zuwendungszwecks rechtssicher auszuschließen, wendet die Stiftung EVZ ein mehrstufiges Prüfverfahren an. Die Antragsteller sind verpflichtet, sämtliche für das Projekt beantragten oder bereits bewilligten Mittel Dritter (einschließlich anderer Bundesmittel) vollständig offenzulegen. Vor einer endgültigen Förderentscheidung fordert die Stiftung die entsprechenden Zuwendungsbescheide anderer Mittelgeber an. Diese werden einzelfallbezogen auf inhaltliche oder finanzielle Überschneidungen hin analysiert. Sofern ein Projekt im Wege der Komplementär- oder Mischfinanzierung rechtmäßig durch mehrere Geber (z. B. Stiftungsmittel und Bundesprogramme) gefördert werden soll, erfolgt vor der Bewilligung eine direkte, einzelfallbezogene Abstimmung zwischen der Stiftung EVZ und der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde des Bundes. Damit wird sichergestellt, dass die jeweiligen Teilfinanzierungen trennscharf voneinander abgegrenzt sind und zu keinem Zeitpunkt dieselben Kostenpositionen mehrfach gefördert werden. Die Bundessregierung stellt die rechtskonforme Erfüllung der Aufgaben der Stiftung EVZ im Rahmen der Rechtsaufsicht sicher. 10. Abgeordneter Hauke Finger (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass in ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 42 des Abgeordneten Sascha Lensing (Plenarprotokoll 21/79, S. 9493) einerseits operative Analyse- und Weiterleitungsstrukturen der Financial Intelligence Unit (FIU) zum Themenkomplex „Epstein“ bestätigt wurden, gleichzeitig jedoch erklärt wurde, dass bislang keine neuen Informationen übermittelt worden seien? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. Juni 2026 In der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 42 des Abgeordneten Sascha Lensing hat die Bundesregierung das Monitoring der Financial Intelligence Unit (FIU) erläutert und mitgeteilt, dass im Zeitraum der Fragestellung der FIU keine neuen Informationen übermittelt worden sind. Relevante Informationen können der FIU unter anderem im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs oder durch Hinweise, insbesondere Verdachtsmeldungen von Verpflichteten, übermittelt werden (§ 30 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes). Dass der FIU im Zeitraum der Fragestellung keine neuen Informationen übermittelt wurden, nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfrage der Fraktion AfD der auf Bundestagsdrucksache 21/4639 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Fragen 37 des Abgeordneten Sascha Lensing auf Bundestagsdrucksache 21/5661 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Frage 8 und 9 des Abgeordneten Sascha Lensing auf Bundestagsdrucksache 21/5933 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die oben genannte Mündliche Frage 42 des Abgeordneten Sascha Lensing hingewiesen. 11. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Wie plant die Bundesregierung, die verfassungsmäßige Schuldenbremse im Bundeshaushalt 2027 einzuhalten (www.deutschlandfunk.de/ regierungdroht-in-den-kommenden-jahren-haushaltsluecke- von-rund-140-milliarden-euro-100.html), und welche zusätzlichen Einsparungen oder Einnahmen sind dafür vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 5. Juni 2026 Am 29. April 2026 hat die Bundesregierung die Eckwerte für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und den Finanzplan bis 2030 beschlossen. Gegenstand des Beschlusses waren auch weitere Maßnahmen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts. Der weitere regierungsinterne Abstimmungsprozess zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 ist noch nicht abgeschlossen. Daher sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Aussagen im Bezug auf Inhalte und zum Stand des laufenden Aufstellungsverfahrens möglich. 12. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stimmt es, dass das Bundeszentralamt für Steuern etwa 600 zusätzliche Mitarbeiter braucht, um ein Pendlergeld überweisen zu können, und für welche konkreten Aufgaben werden die zusätzlichen Beschäftigten benötigt (www.handelsblat t.com/politik/deutschland/energiepreise-kommt-di e-entlastung-per-direktzahlung-jetzt-doch-noch-0 2/100221073.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 5. Juni 2026 Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 6 der Abgeordneten Doris Achelwilm auf Bundestagsdrucksache 21/6098 wird verwiesen. 13. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum sieht der Direktauszahlungsmechanismus nicht vor, dass das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die den Finanzämtern bereits vorliegenden Steuer-IDs und IBANs der Bürger selbst verknüpft (www.bundesfinanzministerium.de/Monat sberichte/Ausgabe/2025/04/Kapitel/kapitel-2b-fok us .html), oder wäre es alternativ möglich, mit einer entsprechenden gesetzlichen Änderung, dass andere Institutionen, wie z. B. die Rentenversicherung, IBANs an das BZSt übermitteln, wie das bereits bei den Familienkassen erfolgreich funktioniert hat? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 5. Juni 2026 Eine verpflichtende Übermittlung der bei den Finanzämtern, Rentenversicherungsträgern oder anderen Institutionen genutzten Kontoverbindungen (IBAN) hätte möglicherweise zur Folge, dass zu einer Person verschiedene IBANs an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden können. In diesem Fall wäre unklar, welche Kontoverbindung von der Direktauszahlungsbehörde für eine Direktauszahlung genutzt werden soll. Auch liegt den Finanzämtern, Rentenversicherungsträgern und anderen Institutionen nicht für jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine IBAN vor. Vor diesem Hintergrund hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, dass bei natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, diejenige IBAN gespeichert wird, die auf deren Veranlassung an das BZSt übermittelt wurde. Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird auf die IBAN abgestellt, auf die das Kindergeld ausgezahlt wird. Hierbei geht der Gesetzgeber davon aus, dass für alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Kindergeld ausgezahlt wird. Dieses Vorgehen lässt sich nicht auf Personen übertragen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, da diese oft nicht nur von einer Institution monatliche Überweisungen erhalten. 14. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Herkunft bzw. Ursprungsquelle haben die für die deutschen Gold- und Silber- Gedenkmünzen verwendeten Edelmetalle nach Kenntnis der Bundesregierung (falls bekannt, bitte möglichst exakte Angaben zu den Bezugsquellen machen), und kann die Bundesregierung ausschließen, dass – ähnlich zum Fall in den USA bei der US Mint (vgl. www.t-online.de/nachrichten/ausland/usa/i d_101230070/donald-trump-gold-stammt-wohl-v on-drogenhaendlern-aus-suedamerika.html) – Gold bzw. Silber aus fragwürdigen Quellen (organisierte Kriminalität, Menschen- und Umweltrechtsverletzungen, Terrorfinanzierung) in deutsche Gedenkmünzen gelangt ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 29. Mai 2026 Die Bundesregierung beschafft das für die Prägung von Gold- und Silbermünzen des Bundes benötigte Edelmetall über EU-weite Ausschreibungen unter Einhaltung der von Gesetzes wegen einzuhaltenden Vorgaben, was durch das für operative Münzaufgaben zuständige Bundesverwaltungsamt überwacht wird. In den Vergabeunterlagen werden die Zulieferer darüber hinaus verpflichtet, die Standards der London Bullion Market Association (LBMA) (insbesondere das „responsible sourcing“) und die Kernarbeitsnormen der ILO (International Labour Organization, deutsche Internationale Arbeitsorganisation) einzuhalten. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass keine Edelmetalle aus fragwürdigen Quellen in die deutschen Gold- und Silbermünzen gelangen. 15. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Erfasst die Bundesregierung die Schadenssummen ausgebliebener Steuereinnahmen oder von Steuerbetrugsfällen, die laut Bundesrechnungshof auf veraltete IT-Systeme, fehlende IT-Verfahren, IT-Ausfälle oder eine unzureichende Digitalisierung der Steuerverwaltung zurückzuführen sind, und wenn ja, wie hoch waren diese Schadenssummen in den Jahren 2020 bis 2025 (www.bundesre chnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Beric hte/2025/einnahmen-volltext.pdf?__blob=publicat ionFile&v=4)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 29. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 16. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung nach dem Aus für die Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entla stungspraemie-2422438) weiterhin mit einer Erhöhung der Tabaksteuer, und wenn ja, wofür sollen die erwarteten Mehreinnahmen genutzt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 29. Mai 2026 Unabhängig von der ursprünglich geplanten Gegenfinanzierung der Entlastungsprämie hat die Bundesregierung sich mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 darauf verständigt, wie der Handlungsbedarf im Bundeshaushalt reduziert wird. Die Anpassung der Tabaksteuer zählt zu den in der Koalition vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen. Nach dem Gesamtdeckungsprinzip (§ 8 der Bundeshaushaltsordnung) dienen die Steuereinnahmen der Deckung aller staatlichen Ausgaben. Die genaue Ausgestaltung der Tabaksteueranpassung wird derzeit geprüft. Davon abhängig ist auch die Höhe der möglichen Steuermehreinnahmen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 17. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja, in welchem Umfang durch Behörden im Fall der vermeintlichen „Reichsbürgergruppe“ um Heinrich XIII. Prinz Reuß die KI- Software Palantir einsetzt wurde (https://innen.he ssen.de/presse/innenminister-zur-plenardebatte-ue ber-die-plattform-hessendata)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. Juni 2026 Zur Beantwortung Ihrer Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5625 verwiesen. 18. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Wie viele Fälle von illegalem Besitz, Handel oder Missbrauch von Pregabalin sind der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2025 in Flüchtlingsunterkünften und Asylbewerberheimen bekannt geworden, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwieweit Personen aus nordafrikanischen Herkunftsländern (insbesondere Algerien und Marokko) überdurchschnittlich häufig mit Pregabalin in Verbindung stehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Juni 2026 Zum illegalen Handel von Pregabalin in Flüchtlingsunterkünften und Asylbewerberheimen liegen keine statistischen Daten vor. Es liegen außerdem keine Erkenntnisse dazu vor, dass Personen aus nordafrikanischen Herkunftsländern (insbesondere Algerien und Marokko) überdurchschnittlich häufig mit Pregabalin in Verbindung stehen. 19. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Weisungen hat die Bundesregierung an den deutschen Vertreter im Frontex- Verwaltungsrat erteilt (bitte für die Treffen in den Jahren 2025 und 2026 auflisten), und wie wurden die Ergebnisse der Treffen in den Jahren 2025 und 2026 durch die Bundesregierung dokumentiert (bitte die dokumentierende Stelle, die Adressaten der Dokumentation und ggf. den VS-Einstufungsgrad der Dokumentationen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. Mai 2026 Der Frontex-Verwaltungsrat tritt in der Regel fünfmal jährlich zusammen. Die genaue Anzahl der Weisungen für jede einzelne Sitzung wird nicht gesondert statistisch erfasst. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 13 der Abgeordneten Gökay Akbulut auf Bundestagsdrucksache 19/28193 verwiesen. Eine vollständige Dokumentation der Ergebnisse der Sitzungen erfolgt durch das Sekretariat des Verwaltungsrates von Frontex. Die jeweiligen Kurzprotokolle der Sitzungen sind auf der Website von Frontex öffentlich zugänglich. 20. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie ist die Entwicklung der bereinigten Schutzquote (ohne formelle Entscheidungen) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei männlichen Asylsuchenden aus Afghanistan im Alter zwischen 18 und 40 Jahren, wenn Entscheidungen bzw. Anerkennungen im Rahmen des Familienasyls bzw. Familienschutzes außer Betracht bleiben (bitte die Werte für das erste bzw. zweite Halbjahr 2025 sowie für die einzelnen Monate des bisherigen Jahres 2026 nennen), und wie haben Verwaltungsgerichte im Jahr 2025 bzw. im bisherigen Jahr 2026 über diese Fälle entschieden (bitte ebenfalls bereinigte Aufhebungsquoten, ohne sonstige Erledigungen, nennen, hilfsweise Angaben zu afghanischen Staatsangehörigen machen, falls keine spezifischen Angaben zu jungen Männern möglich sind)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Juni 2026 Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass durch Heranziehen der erfragten sog. bereinigten Gesamtschutzquote etwaige Bleibeperspektiven von ausländischen Staatsangehörigen nicht hergeleitet oder begründet werden können, da die formellen Ablehnungen von Asylanträgen bei einer derartigen Quotenberechnung nicht berücksichtigt werden. Formelle Ablehnungen führen ebenso wie materiell entschiedene Asylablehnungen im Regelfall zu einer Ausreisepflicht. Maßgeblich für die Feststellung einer etwaigen Bleibeperspektive ist daher die umfassende Gesamtschutzquote, die alle ablehnenden Asylentscheidungen berücksichtigt. Die erfragten Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Schutzquoten (unter Nicht-Berücksichtigung von formellen Entscheidungen) von männlichen Asylsuchenden mit afghanischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 18 und 40 Jahren (ohne Familienschutz) Erstes Halbjahr 2025 35,20 % Zweites Halbjahr 2025 12,20 % Januar 2026 10,70 % Februar 2026 10,20 % März 2026 11,70 % April 2026 14,10 % 1. Januar bis 30. April 2026 11,40 % Klagen Gerichtsentscheidungen zu Klagen von männlichen Asylsuchenden mit afghanischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 18 und 40 Jahren Gesamt Asyl Art. 16a GG u. Fam. Asyl (GFK) Flüchtlingsschutz subsidiärer Schutz Abschiebungsverbot „bereinigte Aufhebungsquote“ (in Prozent) Jahr 2025 5.839 – 215 19 338 28,40 01.01. bis 31.03.2026 2.185 2  62  6 115 20,30 21. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der ausreisepflichtigen Personen sowie die Zahl der unmittelbar ausreisepflichtigen Personen (z. B. ohne Duldung) im Bundesland Hessen seit 2020 bis 2025 (zuletzt verfügbarer Stand) entwickelt, und welche Gesamtkosten (z. B. durch Kosten für Unterbringung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Gesundheitsversorgung, Abschiebungshaft, Rückführungen sowie sonstige Verwaltungs- und Vollzugskosten usw.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem Land Hessen bzw. den hessischen Kommunen durch diese Personengruppen im selben Zeitraum entstanden (bitte jeweils die absoluten Zahlen jährlich ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. Juni 2026 Daten zu aufhältigen, ausreisepflichtigen Personen im Land Hessen zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2020 bis 2025 gemäß Ausländerzentralregister (AZR) können bereits veröffentlichten Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen entnommen werden: Daten zum Stichtag 31. Dezember 2020 können der Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/28234 entnommen werden. Daten zum Stichtag 31. Dezember 2021 können der Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/1048 entnommen werden. Ergänzend kann mitgeteilt werden, dass zum gleichen Stichtag im Land Hessen 13.036 ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung erfasst waren. Daten zum Stichtag 31. Dezember 2022 können der Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5870 entnommen werden. Daten zum Stichtag 31. Dezember 2023 können der Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/11101 entnommen werden. Daten zum Stichtag 31. Dezember 2024 können der Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/192 entnommen werden. Daten zum Stichtag 31. Dezember 2025 können der Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4644 entnommen werden. Der Bundesregierung weist darauf hin, dass der zweite Teil Ihrer Frage die Grenzen des verfassungsrechtlich verbürgten Fragerechts des Parlaments insoweit übersteigt, als dass Umstände berührt sind, die nicht in den Verantwortungsbereich des Bundes fallen. Gemäß Artikel 109 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Die Ausgaben der Länder und Kommunen fallen demnach nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Die Bundesregierung nimmt aufgrund der vom GG festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hierzu keine Stellung und gibt auch keine Schätzungen ab. 22. Abgeordneter Boris Gamanov (AfD) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Abschiebung nach Syrien angeordnet werden kann? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Juni 2026 Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes (§§ 58 ff. AufenthG). 23. Abgeordneter Boris Gamanov (AfD) Welche Voraussetzungen führen dazu, dass eine Abschiebung nach Syrien nicht angeordnet oder nicht vollzogen wird? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Juni 2026 Eine Abschiebungsanordnung ergeht nur in den Fällen des § 58a AufenthG. Im Übrigen wird die Abschiebung grundsätzlich angedroht (§ 59 AufenthG). Für den Vollzug der Abschiebung muss eine Reihe von Voraussetzungen vorliegen, die nicht allein staatlicherseits zu erfüllen sind. Hierunter fallen u. a. die Klärung der Identität des Rückzuführenden, die Ausstellung von Passersatzpapieren durch die syrischen Behörden und die Verfügbarkeit von Flugverbindungen. Mit der Arabischen Republik Syrien befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen, um weitere Rückführungen nach Syrien zu ermöglichen. 24. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen Mitgliederzahlen rechtsextremer Gruppierungen im Kreis Minden-Lübbecke (bitte Namen nennen), und wie schätzt die Bundesregierung das Gefahrenpotenzial ein, das von Reichsbürgern in Minden-Lübbecke ausgeht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juni 2026 Aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern obliegt die Erteilung von Auskünften auf Kreisebene dem jeweiligen Land. Die Bundesregierung nimmt zu Ländersachverhalten grundsätzlich keine Stellung. 25. Abgeordneter Udo Theodor Hemmelgarn (AfD) Wie viele Passersatzdokumente wurden von der Bundespolizei nach aktuellem Stand bei der syrischen Botschaft in Berlin (oder ggf. bei anderen syrischen Behörden, bitte angeben) seit dem 1. Januar 2026 beantragt (vgl. www.welt.de/politik/de utschland/plus6a044ee8214d7d4d4aac57f9/migrat ion-an-diesem-detail-scheitern-seit-monaten-absc hiebungen-von-straftaetern-nach-syrien.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. Juni 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 des Abgeordneten Dr. Gottfried Curio auf Bundestagsdrucksache 21/6164 verwiesen. 26. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Generalschlüssel für die vom Bundeskriminalamt und von der Bundespolizei verwendeten Handschellen frei erhältlich, und wenn ja, stellt dieser Zustand aus Sicht der Bundesregierung eine Gefahr für Polizeivollzugsbeamte des Bundes dar (vgl. www.br.de/nachrichten/bayern/polizei-schlu essel-frei-erhaeltlich-verdaechtiger-befreite-sich, TmvXThu)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. Juni 2026 Handfesseln von Bundeskriminalamt und von der Bundespolizei werden auf Grundlage der aktuellen Technischen Richtlinien des Polizeitechnischen Instituts (PTI) beschafft und verfügen über veränderte Sicherheitsschlösser. Teilweise werden noch Handfesseln eingesetzt, für die Schlüssel auch außerhalb behördlicher Strukturen erhältlich sind. Die Sicherheitsbehörden des Bundes bewerten die sicherheitsrelevanten Entwicklungen bei der Ausstattung der Polizeibehörden des Bundes kontinuierlich und ziehen daraus die notwendigen Schlussfolgerungen, um die Sicherheit der Polizeivollzugsbeamten jederzeit zu gewährleisten. Diese Erkenntnisse fließen auch unmittelbar in die Aus- und Fortbildung der Polizistinnen und Polizisten und die technische Weiterentwicklung der Führungs- und Einsatzmittel ein. 27. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Trifft es nach der Einschätzung der Bundesregierung zu, dass etwa ein Drittel aller Dienststellen der Bundespolizei erhebliche bauliche Mängel aufweist oder marode ist, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen hiergegen zu ergreifen (www.mopo.de/news/panorama/gew erkschaft-der-polizei-klagt-viele-wachen-mar ode/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juni 2026 Die Bundespolizei (BPol) nutzt mit Stand von 1. Januar 2026 insgesamt 602 Liegenschaften. Die von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften werden entweder bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM) oder über die BImA bei Dritteigentümern angemietet. Im Anwendungsbereich des § 62 Absatz 3 des Bundespolizeigesetzes werden der BPoL Unterbringungsflächen auf Selbstkostenbasis zur Nutzung unmittelbar von den unterstützungspflichtigen Verkehrsbetreibern überlassen. Das sind die See- und Flughafenbetreiber sowie insbesondere die Deutsche Bahn AG (DB AG). Unter den 602 genutzten Liegenschaften finden sich sämtliche Kategorien von Gebäuden, vom Neubau über den sanierten Altbau bis hin zu Bestandsliegenschaften aus unterschiedlichen Baujahren mit jeweils unterschiedlicher Instandhaltungsqualität. Die Eigentümer führen fortlaufend Instandsetzungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Immobilienbestand durch. Dabei kann es immer wieder auch zu Verzögerungen an einzelnen Standorten kommen. Eine systematische statistische Erfassung sämtlicher erforderlicher Instandhaltungs- oder Sanierungserfordernisse der jeweiligen Eigentümer führt die Bundespolizei als Nutzerin nicht. Zur Methodik der Erhebung der durch die GdP genannten Größenordnung zum baulichen Zustand von „Dienststellen der BPoL“ liegen der Bundesregierung keine weitergehenden Informationen vor. Der von der Bundespolizei als Mieterin/Nutzerin gegenüber den jeweiligen Eigentümern vor Ort vorgetragene liegenschaftliche Handlungsbedarf wird mit den jeweiligen Eigentümern vor Ort fortlaufend abgearbeitet. 28. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die gleichzeitige Entwicklung, dass im Jahr 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 291.955 ausländische Staatsangehörige eingebürgert wurden und zugleich 269.986 Fortzüge deutscher Staatsangehöriger aus Deutschland registriert wurden, insbesondere vor dem Hintergrund der Frage, ob und in welchem Umfang deutsche Staatsangehörige ohne Einwanderungsgeschichte Deutschland dauerhaft verlassen, und sieht die Bundesregierung hierin Anhaltspunkte für eine strukturelle demografische Verschiebung infolge von Zu- und Abwanderung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. Juni 2026 Die Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes berichtet für das Jahr 2025 288.579 Fortzüge (2024: 269.986) und 191.890 Zuzüge deutscher Staatsangehöriger (2024: 189.107). Das entspricht einem Netto- Wanderungsverlust von 96.689 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (2024: 80.879). Die Netto-Abwanderung deutscher Staatsangehöriger entspricht einem Anteil von 0,14 Prozent der Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit gemessen am Bevölkerungsstand im dritten Quartal 2025 (2024: 0,11 Prozent). Diese Wanderungszahlen lassen keine Schlüsse auf die Dauer von Wanderungen zu. Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt, dass es in den vergangenen Jahrzehnten zu einer deutlichen Zunahme der internationalen Mobilität insbesondere von jüngeren deutschen Staatsangehörigen gekommen ist, es sich hierbei aber meist um zeitlich befristete Auslandsaufenthalte handelt. Nach einer weiteren Studie des BiB ist die Einbürgerungsneigung deutscher Staatsangehöriger im Ausland gering. Letztere basiert auf Daten der German Emigration and Remigration Panel Study (GERPS), die deutsche Aus- und Rückwanderer im Zeitraum 2017 bis 2022 untersuchte. 29. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie hoch waren die Gesamtkosten für das Einfliegen afghanischer Ortskräfte bis April 2026 (bitte den entsprechenden Kostenträger angeben), und bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, dass „keine unterschiedliche Kostenpraxis [...] bei Anwendung derselben Rechtsgrundlage“ im Hinblick auf die Evakuierung von deutschen Staatsbürgern aus dem Nahen Osten und nichtdeutschen Personen, die im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme aufgenommen wurden, stattfand (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/4848)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Juni 2026 Hinsichtlich der Kosten für die Einreise von Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5562 verwiesen. Eine darüberhinausgehende statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Im Übrigen hält die Bundesregierung an ihrer Antwort auf Ihre Schriftliche Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/4848 fest. 30. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, dass der Raum für freie Meinungsäußerung in Deutschland enger werde, Parteiverbotsverfahren die Demokratie selbst untergraben könnten, der Begriff „Extremismus“ durch Behörden wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht hinreichend klar definiert sei sowie strafrechtliche Vorschriften – insbesondere § 188 des Strafgesetzbuches – zunehmend zur Einschränkung legitimer politischer Meinungsäußerung genutzt würden (https://weltwoche.de/daily/ untergraebt-die-demokratie-un- berichterstatterinwarnt-vor-parteiverboten-in-deutschland-und-kriti siert-praxis-des-verfassungsschutzes/), und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 4. Juni 2026 Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit, Irene Khan, wird im Juni 2026 dem VN-Menschenrechtsrat einen vollständigen Bericht über ihren vom 26. Januar bis 6. Februar 2026 durchgeführten Deutschlandbesuch vorlegen. Diesen wird die Bundesregierung sodann prüfen. Zu mutmaßlichen Äußerungen in diesem Zusammenhang nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung. 31. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist die Position der Bundesregierung in den Verhandlungen zur Verlängerung des temporären Schutzstatus für Ukrainerinnen und Ukrainern, beispielsweise mit Blick auf Ausnahmen von der Schutzgewährung und dem Übergang in langfristige Aufenthaltstitel nach der Empfehlung des Rates für einen koordinierten Ansatz beim Übergang hin zu neuen Optionen nach dem Ende des vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine (https://data.consilium.europa.eu/doc/doc ument/ST-12015-2025-INIT/de/pdf), und wie viele Menschen mit vorübergehendem Schutz konnten bereits in eine andere Aufenthaltserlaubnis wechseln (bitte nach jeweiligem Aufenthaltstitel auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Juni 2026 Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine auch dadurch, dass sie die Personen aufnimmt und ihnen vorübergehenden Schutz gewährt, die vor dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland fliehen. Gegenwärtig diskutieren die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, den vorübergehenden Schutz erneut zu verlängern. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wirbt seit geraumer Zeit durch Information und im Austausch mit Ländern und den Ausländerbehörden für den Wechsel in nationale Aufenthaltstitel. Um den Umfang der Titelwechsel zu erhöhen, plant die Bundesregierung weitere Informationskampagnen. Zum Stichtag 30. April 2026 waren im Ausländerzentralregister insgesamt 23.462 Personen erfasst, die jemals einen Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besessen haben und in einen anderen aufenthaltsrechtlichen Status gewechselt sind. Die genaue Verteilung nach letztem aufenthaltsrechtlichen Status kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Personen, die nach einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in eine andere Aufenthaltserlaubnis gewechselt sind: Grund des Aufenthalts Anzahl Personen Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung  2.511 Aufenthaltserlaubnis – Besondere Aufenthaltsrechte    199 Aufenthaltserlaubnis – Erwerbstätigkeit  9.150 Aufenthaltserlaubnis – aus familiären Gründen  9.843 Aufenthaltserlaubnis – völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe  1.756 Einreise und Aufenthalt – ICT und REST-Richtlinie      3 Gesamt – Summe 23.462 32. Abgeordneter Volker Scheurell (AfD) Aus welchem Grund wurde trotz vorhandener Haushalts- und Stellenplandaten keine ressortbezogene zusammenfassende Darstellung der Entwicklung des Personalbestandes der Verwaltungsmitarbeiter zwischen der 20. und 21. Legislaturperiode vorgenommen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 21/6098)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Juni 2026 Das Parlamentarische Fragerecht umfasst keine Tatsacheninformationen, bei denen die Bundesregierung keinen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten selbst hat. Dies gilt insbesondere, wenn sich die erbetenen Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen beschaffen lassen. Es ist nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Die von Ihnen mit Ihrer Schriftlichen Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 21/6098 erbetenen Informationen sind über die vom Parlament beschlossenen Haushalte und die Internetseite des Statistischen Bundesamtes abfragbar. Die der Bundesregierung vorliegenden Daten zu den Beschäftigten in der Bundesregierung können dem Statistischen Bericht – Personal des öffentlichen Dienstes, Tabelle 74111-15 und der alten Fachserie 14 Reihe 6, Tabelle 3.1.1 des Statistischen Bundesamtes entnommen werden. Die Daten zu den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden durch das Statistische Bundesamt jährlich zum Stichtag 30. Juni – zuletzt zum 30. Juni 2024 – erhoben. Die aktuelle Fassung, jetzt ein Statistischer Bericht – Personal des öffentlichen Dienstes kann unter den folgenden Link (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/_inhalt.html#_ yo6mlaub9) unter Publikationen und Personal des öffentlichen Dienstes abgerufen werden. Die älteren Ausgaben der Fachserie 14 Reihe 6 sind auch allgemein zugänglich und befinden sich unter den folgenden Link (www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00000140). Weitere statistische Auswertung zu den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durch das Statistische Bundesamt sind unter folgendem Link über GENESIS-Online verfügbar: https://genesis.destatis.de/datenbank/o nline/statistic/74111/table/74111-0001. 33. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Umfang, Reichweite und algorithmischer Verbreitung KI-generierter politischer Musik mit rechtsextremistischen, demokratiefeindlichen und antisemitischen Inhalten auf großen Plattformen wie YouTube, TikTok, Spotify oder Apple Music vor, insbesondere hinsichtlich organisierter Kampagnen, und wenn ja, welche, und inwiefern werden entsprechende Inhalte bislang durch Sicherheitsbehörden, Medienaufsicht oder zuständige Aufsichtsstellen systematisch erfasst? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juni 2026 Seit dem Jahr 2024 beobachtet die Bundesregierung eine verstärkte Anwendung von KI in der rechtsextremistischen Musikszene. Dabei handelt es sich um die Erstellung und Verbreitung von KI-generierter Musik und Liedtexten sowie visuellen Darstellungen (Bilder, CD-Cover und Videos), vorwiegend auf den Plattformen „YouTube“ und „Spotify“. Die Nutzung von KI wird unter anderem aufgrund der einfachen und schnellen Produktionsweise zunehmend auch von Rechtsextremisten genutzt. Es gibt bereits einige aktive Akteure, die auf den genannten Plattformen zum Teil erhebliche Reichweiten generieren. Rechtsextremistische KI- Musik wird dabei, wie andere KI-Musik auch, durch interne Algorithmen der jeweiligen Plattform verbreitet. Bislang ist KI-generierte Musik in der rechtsextremistischen Musikszene Deutschlands jedoch umstritten und es sind keine organisierten Kampagnen im Sinne einer festen Struktur zur strategischen Erstellung und Verbreitung von KI-Musik der rechtsextremistischen Szene bekannt. Eine Erfassung entsprechender KI-generierter Musik erfolgt grundsätzlich im Rahmen des gesetzlichen Auftrages des Bundesamtes für Verfassungsschutz. 34. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung und den ihr unterstehenden Behörden Erkenntnisse über pro-iranische Netzwerke und Verbindungen von Mohammad Baqer Saad Dawood Al-Saadi, der in den USA wegen mutmaßlicher Unterstützung der irakischen Terrororganisation Kataib Hisbollah angeklagt wird, mit Blick auf Anschläge in Deutschland vor, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juni 2026 Im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten hat eine bisher unbekannte pro-iranische Gruppierung mit dem Namen HARAKAT ASHAB AL-YAMIN AL-ISLAMIYA (übersetzt: „Islamische Bewegung der Angehörigen von der rechten Seite“, abgekürzt HAYI), seit Anfang März 2026 die Verantwortung für eine Reihe von Explosionen und Brandanschlägen auf jüdisch-assoziierte und US- amerikanische Einrichtungen in mehreren europäischen Ländern, unter anderem einen Sachverhalt in Deutschland, übernommen. Weitergehende Auskünfte können insoweit nach sorgfältiger Abwägung nicht erteilt werden, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle einer Befassung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) im Sinne der Fragestellung wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, wenn keine Befassung des GBA im Sinne der Fragestellung vorläge: Würde im Falle einer Nichtbefassung eine Auskunft erteilt, im Falle einer Befassung hingegen eine Antwort verweigert, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn der GBA mit dem Inhalt der Fragestellung befasst ist. Ein Schutz von Ermittlungsmaßnahmen in künftigen Verfahren wäre dann nicht mehr möglich. Ob eine Befassung im Sinne der Fragestellung gegeben ist, muss daher offenbleiben. Zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung bereits aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte. Bezüglich weiterer pro-iranischer Netzwerke wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 21/5005 verwiesen. 35. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wie viele Ausreiseuntersagungen wurden seit dem Jahr 2020 bis heute durch deutsche Behörden veranlasst oder vollzogen, und wie verteilen sich diese Fälle auf die Phänomenbereiche Rechts-, Links- und islamistischer Extremismus (bitte jahresweise aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. Juni 2026 Zu etwaigen Ausreiseuntersagungen, die auf eine vorherige Passversagung/-entziehung zurückzuführen sind, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da die Kompetenz für die Anordnung dieser Maßnahmen in der Zuständigkeit der Behörden der Länder liegt. Etwaige, von Pass- oder Personalausweisbehörden erlassene Verfügungen werden nur lokal erfasst, jedoch nicht bundesweit. Im Übrigen erfasst die Bundespolizei innerhalb der Polizeilichen Eingangsstatistik keine Daten im Sinne der Fragestellung. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 36. Abgeordneter Boris Gamanov (AfD) Sieht die Bundesregierung Christen in Syrien als religiöse Minderheit mit besonderem Schutzbedarf an? 37. Abgeordneter Boris Gamanov (AfD) Sieht die Bundesregierung derzeit eine allgemeine Gefährdungslage für Rückkehrer nach Syrien unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. Juni 2026 Die Fragen 36 und 37 werden zusammen beantwortet. Nach dem Fall des Assad-Regimes hat sich die Sicherheitssituation in Syrien stark verbessert, dennoch bleibt die Lage volatil. Insbesondere nichtstaatliche bewaffnete Gruppen sind Quellen der Unsicherheit in Teilen des Landes. Eine Bedrohung für religiöse Minderheiten in Syrien geht von terroristischen Gruppen wie dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) aus. Die Aktivitäten des IS richten sich gegen Angehörige verschiedener ethnischer und religiöser Gruppen, aber auch gegen die syrische Regierung. Die syrische Regierung ist verantwortlich für den Schutz und die Inklusion aller religiösen und ethnischen Gruppen im Land und ist bemüht, dieser Verantwortung gerecht zu werden. 38. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Plant die Bundesregierung die Entsendung humanitärer Hilfe einschließlich Energielieferungen an Kuba, um der Bitte des kubanischen Außenministers Bruno Eduardo Rodríguez Parrilla nach internationaler Unterstützung nachzukommen und zur Minderung der humanitären Krise beizutragen, die infolge der Verschärfung der US-Sanktionen entstanden ist, und falls ja, wann ist mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen (bitte unter Angabe der Maßnahmen und Höhe der finanziellen Mittel), und falls nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Juni 2026 Die Bundesregierung unterstützt humanitäre Hilfsprojekte im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union in Kuba. Hierzu wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4903 verwiesen. Sollte die kubanische Regierung ein konkretes Ersuchen um humanitäre Hilfe an die Bundesregierung richten, wird die Bundesregierung dies prüfen. 39. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Wie gliedern sich Unterstützungsleistungen, die seit dem Hamas-Angriff (7. Oktober 2023) an Israel bereitgestellt wurden, nach direkter finanzieller Unterstützung, militärischen Hilfen (Waffen- und Rüstungslieferungen), vergebenen Krediten, humanitärer beziehungsweise ziviler Unterstützung auf (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und bewertet die Bundesregierung diese entsprechenden Unterstützungsleistungen als ausreichend? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Juni 2026 Die Bundesregierung unterstützt vollumfänglich das Existenzrecht Israels und die legitime Selbstverteidigung des Landes, welche insbesondere – aber nicht nur – im Lichte der Terrorangriffe der Hamas vom 7. Oktober 2023 massiv auf die Probe gestellt wurden. Unterstützungsleistungen orientieren sich dabei stets an den von der israelischen Regierung geäußerten Bedürfnissen. Im Sinne der Fragestellung werden in der nachfolgenden Tabelle insofern ausschließlich Unterstützungsleistungen aufgeführt, die einen direkten Bezug zum Hamas-Angriff vom 7. Oktober aufweisen. Darüber hinaus existieren zwischen Israel und Deutschland eine Vielzahl von kulturpolitischen, gesellschaftlichen, finanz- und erinnerungspolitischen Kooperationen, nicht zuletzt Wiedergutmachungszahlungen an Überlebende der Shoa, die hier nicht aufgeführt werden. Zeitraum Höhe der Förderung in Euro Projektname Direkte finanzielle Förderung – – – Humanitäre Hilfe 2024–2025 1.434.000 Traumabewältigung für Opfer des 7. Oktobers 2023 Sonstige Förderung 2024–2025   378.000 Dokumentation von Verbrechen gegen Frauen und Kinder im Rahmen des Hamas-Angriffs auf Israel vom 07.10.2023 der ISR Civil Commission, vormals Dvora Institute for Gender and Sustainability 2023–2026 6.700.000 Kulturzentrum Kibbuz Be´eri 2024   319.600 Förderprogramm „zivik“ (zivile Konfliktbearbeitung)1 1.970.000 Soforthilfe Israel 2025   620.100 Förderprogramm „zivik“ 2026   969.400 Förderprogramm „zivik“ 1 Internationales Förderprogramm des Instituts für Auslandsbeziehungen für Nichtregierungsorganisationen, im Rahmen des integrierten Friedensengagements der Bundesregierung. Aufgeführt ist der Mitteleinsatz in Israel. Bezüglich der in den Jahren 2023 und 2024 erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel wird auf die veröffentlichten Rüstungsexportberichte der Bundesregierung verwiesen. In Bezug auf die im Jahr 2025 erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 5. März 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4607 verwiesen. Im Jahr 2026 wurden bisher Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von 794.416.080 Euro erteilt (Stichtag: 31. Mai 2026). Über 60 Prozent des Genehmigungswertes entfallen dabei auf ein Großprojekt im maritimen Rüstungsbereich. Bei den Angaben handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Außerdem wurden in den Jahren 2023 bis 2025 im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel diverse Ausstattungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Sicherheit erbracht. Der Beitrag wird als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft, da eine Veröffentlichung der Informationen Rückschlüsse auf Fähigkeiten israelischer Einheiten erlauben würde und somit einerseits dem persönlichen Schutz der Einsatzkräfte, anderseits dem Schutz der Vertraulichkeit in der internationaler Zusammenarbeit Rechnung getragen wird.1 1 Das Auswärtige Amt hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 40. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) In welcher Höhe sind Mittel des Bundeshaushalts beziehungsweise des Etats des Auswärtigen Amts aufgewandt worden, um die Gestaltung des deutschen Pavillons auf der Biennale 2026 in Venedig zu finanzieren, und wie hoch sind die bereits verausgabten Mittel und noch zu erwartenden Kosten für Reisetätigkeiten von Mitgliedern der Bundesregierung und von Vertretern von Bundesministerien zur Biennale 2026 in Venedig (vgl. www.if a.de/ausstellung/deutscher-pavillon-venedig-bien nale-2026/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Juni 2026 Für die Gestaltung des deutschen Pavillons auf der Kunstbiennale in Venedig 2026 hat das Auswärtige 850.000 Euro bereitgestellt. Die Reisekosten im Sinne der Fragestellung belaufen sich auf 1.173,50 Euro. Über zu erwartende Kosten kann keine Aussage getroffen werden, da diesbezügliche Planungen noch offen sind. 41. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche neuen beziehungsweise abweichenden Erkenntnisse lagen dem Auswärtigen Amt nach der im Jahr 2009 erfolgten Ablehnung einer Zusammenarbeit mit Islamic Relief Deutschland vor, die dazu führten, dass die Organisation in den Folgejahren dennoch mit erheblichen Bundesmitteln gefördert wurde, obwohl nach Angaben des Bundesrechnungshofs verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse hinsichtlich möglicher Verbindungen zur Muslimbruderschaft beziehungsweise zu islamistischen Strukturen vorlagen, und aus welchen Gründen wich das Auswärtige Amt dabei von seiner vorherigen Weisung ab, bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse von einer Förderung abzusehen (www.welt.de/politik/deutschland/plus6a0e ccdef0f7eb608db79082/islamic-relief-im-blindflu g-rechnungshof-ruegt-auswaertiges-amt-fuer-foer derung-muslimischer-hilfsorganisation.html und www.presseportal.de/pm/61025/6281498)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. Juni 2026 Eine projektbezogene Förderung von Islamic Relief Deutschland zur Durchführung humanitärer Hilfsmaßnahmen in Syrien erfolgte nach umfänglichem Informationsaustausch mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat. Die Organisation verfügte über humanitäre Zugänge und Umsetzungskapazitäten, die lebensrettende Gesundheitsversorgung für tausende Menschen in Nord- und Zentralsyrien ermöglichte. Die Förderung wurde über 2019 hinaus nicht fortgesetzt. 42. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Berichte des israelischen Fernsehsenders „Channel 13“ vom 18. Mai 2026, wonach US- Militärbasen in Deutschland innerhalb von 24 Stunden für Munitionslieferungen an Israel genutzt worden sein sollen, und welche völkerrechtlichen sowie genehmigungsrechtlichen Prüfungen (aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) wurden diesbezüglich durch die Bundesregierung vorgenommen, um sich zu vergewissern, dass über deutsches Staatsgebiet abgewickelte Munitions- und Waffenlieferungen mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands vereinbar sind? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Juni 2026 Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden eigenen Kenntnisse vor. Die USA sind an die für US-Basen in Deutschland geltenden Stationierungsabkommen gebunden, in denen die Nutzung von US- Militärbasen geregelt ist. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftlichen Fragen 26 und 27 der Abgeordneten Desiree Becker auf Bundestagsdrucksache 21/4848 und auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 72 des Abgeordneten Boris Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/4657. 43. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie positioniert sich die Bundesregierung angesichts internationaler Forderungen nach einer Abschaffung des Amtes des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina zum Fortbestand dieses Amtes einschließlich der sogenannten Bonn Powers, und inwieweit setzt sich die Bundesregierung erneut und konkret für EU- Sanktionen gegen separatistische Akteure in Bosnien und Herzegowina ein (www.suedtirolnews.it/politik/p etritsch-fuer-abschaffung-des-bosnien-beauftra gten und www.deutschlandfunk.de/russland-forde rt-abschaffung-des-hohen-repraesentanten-fuer-bo snien-herzegowina-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Juni 2026 Die Bundesregierung unterstützt die Institution des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina. Dem Hohen Repräsentanten kommt aus Sicht der Bundesregierung weiterhin eine maßgebliche Rolle beim Erhalt von Frieden und Stabilität sowie der Umsetzung der zivilen Aspekte der Daytoner Friedensordnung zu. Der Fokus der Bundesregierung liegt nun darauf, in Abstimmung mit ihren Partnern einen zügigen und reibungslosen Übergang an die Nachfolge von Christian Schmidt sicherzustellen. Hierzu steht die Bundesregierung im ständigen Austausch mit ihren Partnern. Die Bundesregierung hat – ähnlich wie einige andere EU- Mitgliedstaaten – einreiseverhindernde Maßnahmen gegen drei hauptverantwortliche Politiker der Republika Srpska veranlasst, die eine Sezession anstreben, und sieht aktuell keinen Anlass diese aufzuheben. Zudem hat die Bundesregierung sich auch für EU-Sanktionen gegen diese Akteure eingesetzt. Die im EU-Kreis hierfür nötige Einstimmigkeit besteht nicht. 44. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Für wie hoch erachtet die Bundesregierung notwendige Kürzungen im EU-Haushaltsvorschlag der Europäischen Kommission für die Jahre 2028 bis 2034 (www.bild.de/politik/inland/von-der-ley ens-eu-haushalt-deutschland-droht-xxl- rechnungaus-bruessel-6a16c77461be973b7ac9ea60), nachdem der Ständige Vertreter Deutschlands warnte, dass eine Steigerung der deutschen Zahlungen um 75 bis 80 Prozent „schlicht nicht leistbar“ sei, und in welchen konkreten Bereichen oder Ausgabenposten wünscht sich die Bundesregierung Einsparungen durch die Europäische Kommission? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Juni 2026 Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2028 bis 2034 für eine horizontale Kürzung des im Juli 2025 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Gesamtvolumens ein, das heißt über alle Rubriken hinweg. Sie sieht keine Grundlage für eine Erhöhung des Ausgabenniveaus im Vergleich zum aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 gemessen an der Wirtschaftskraft der EU. 45. Abgeordnete Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Kenntnis von den berichteten Massentötungen von Straßenhunden und -katzen in Marokko im Vorfeld der FIFA- Fußballweltmeisterschaft 2030, und bemüht sie sich – bilateral, gegenüber der FIFA oder im Rahmen einer EU-weit abgestimmten Reaktion – um ein Ende dieser Tötungen zugunsten humaner Alternativen wie dem TNVR-Prinzip (Fangen, Kastrieren, Impfen, Freilassen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. Juni 2026 Die Bundesregierung hat Kenntnis von Medienberichten sowie Stellungnahmen von Tierschutzorganisationen über die Tötung von Straßenhunden und -katzen in Marokko im Zusammenhang mit Vorbereitungen auf die FIFA-Fußballweltmeisterschaft 2030. Die Bundesregierung misst dem Tierschutz einen hohen Stellenwert bei und setzt sich für einen verantwortungsvollen und tierschutzgerechten Umgang mit Tieren ein. Die Bundesregierung thematisiert u. a. Fragen des verantwortungsvollen Umgangs mit Lebewesen im Rahmen ihrer bilateralen Kontakte, so auch das Thema Tierschutz gegenüber Marokko. 46. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) In Höhe welchen Gesamtwertes wurde seit dem 1. Februar 2026 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung der Frage humanitäre Hilfe an die sozialistische Republik Kuba geleistet (bitte neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen Werte für die jeweiligen Hilfsgüter auflisten, sofern eine endgültige Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben; www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/r egierungspressekonferenz-2756380)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Juni 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Vinzenz Glaser auf Bundestagsdrucksache 21/4573. Im Jahr 2026 hat die Bundesregierung bereits flexible Mittel für den Nothilfefonds der Vereinten Nationen (Central Emergency Response Fund, 10 Mio. Euro) und den Nothilfefonds der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (Disaster Response Emergency Fund, 2 Mio. Euro) zugesagt. Im laufenden Jahr haben noch keine der durch das Auswärtige Amt unterstützten flexiblen Nothilfefonds Mittel für Maßnahmen in Kuba bereitgestellt. Daneben stellt die Europäische Union für humanitäre Notlagen in der Region Lateinamerika und Karibik für das Jahr 2026 über 123,3 Mio. Euro aus humanitären Mitteln bereit, davon 4 Mio. Euro humanitäre Hilfe für Kuba. Die Bundesregierung ist am humanitären Budget der EU über den regulären EU-Haushalt mit knapp 22 Prozent beteiligt. 47. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Urteil zur Klage gegen das Versöhnungsabkommen zwischen Deutschland und Namibia, das am höchsten Gericht Namibias verhandelt wird (www.tagesspiegel.de/internationales/nein-zum-g enozid-deal-klage-gegen-versohnungsabkommen- mit-namibia-9224733.html), und wie bereitet sich die Bundesregierung auf das Szenario vor, dass Teile des Abkommens oder das ganze Abkommen als rechtwidrig eingestuft werden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Juni 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung läuft ein entsprechendes Verfahren vor dem High Court of Namibia. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. 48. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Welche Gründe hatte die Bundesregierung dafür, den US-amerikanischen Ebola-Patienten nach Deutschland in die Berliner Charité zu bringen, und sind dem Bundeshaushalt oder den deutschen Krankenkassen damit Kosten entstanden, und wenn ja, in welcher Höhe (www.rbb24.de/panora ma/beitrag/2026/05/berlin-charite-ebola-patient-g esundheitszustand-besser.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. Juni 2026 Der Bundesregierung sind keine Kosten durch die Aufnahme des mit Ebola infizierten US-Bürgers entstanden. Kosten sind in derartigen Fällen grundsätzlich von den Patienten bzw. deren Versicherung zu tragen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich einer Kostenübernahme durch deutsche Krankenkassen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 35 des Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen auf Bundestagsdrucksache 21/6164 verwiesen. 49. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten finanziellen, infrastrukturellen und personellen Leistungen, welche die Ansiedlung des zentralen Standorts des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) in Bonn operativ unterstützen und absichern, hat die Bundesregierung bis jetzt unternommen (bitte Entwicklungstände der jeweiligen Maßnahmen auflisten), und wie möchte die Bundesregierung auch in Zukunft diese Maßnahmen weiter absichern, bewerkstelligen und gegebenenfalls erweitern, um den UN-Standort Bonn weiter zu stärken? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Juni 2026 Das Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) ist in Deutschland bereits seit 2021 mit zwei kleineren Büros (in Bonn und in Berlin, ca. zehn bis 15 Beschäftigte) vertreten. Im Januar 2026 entschied UNDP, aus New York bis zu 300 Stellen im Verlauf der Jahre 2026 und 2027 nach Bonn zu verlagern. Der UNDP-Sitz in Bonn wird somit UNDP-Schwerpunktstandort neben dem Hauptquartier in New York. Die Bundesregierung wird UNDP ein Bürogebäude in Bonn mietfrei zur Verfügung stellen und einen hohen Anteil der Nebenkosten tragen, so wie dies bei den anderen in Bonn angesiedelten VN-Büros auch der Fall ist. Da im UN-Campus keine Räumlichkeiten mehr für einen Zuzug von 300 Personen zur Verfügung stehen, wird ein Gebäude außerhalb des UN-Campus angemietet und in Absprache mit UNDP für den Einzug baulich hergerichtet. Daneben wird UNDP einen finanziellen Zuschuss für die Ansiedlungskosten (Umzugs- und Erstausstattungskosten) erhalten. Das UNDP hat dazu einen Förderantrag vorgelegt, der derzeit geprüft wird. Zudem wird mittels einer Rechtsverordnung für UNDP das 1995 mit den VN abgeschlossene Sitzabkommen für das VN- Freiwilligenprogramm UNV anwendbar gemacht. Dieses Abkommen bietet UNDP zusätzliche Immunitäten und Privilegien. Die Bundesregierung wird sich auch künftig für den Zuzug weiterer VN-Einrichtungen nach Bonn einsetzen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 50. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen Gesamtkosten für die Beschaffung und Einführung des Projekts „Digitalisierung Landbasierte Operationen“, kurz D-LBO (einschließlich flankierender Maßnahmen und externer Dienstleister), und mit welchen weiteren Kosten kalkulieren Bundesregierung und Bundeswehr bis zur vollständigen Implementierung des Projekts in die Bundeswehr, insbesondere unter Einbeziehung externer Dienstleister sowie etwa aller erforderlichen Umbauten an Fahrzeugen (inklusive der noch im Beschaffungsprozess befindlichen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 4. Juni 2026 Die Beantwortung Ihrer Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.2 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der 2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung über den Gesamtauftragswert von bestimmten Beschaffungsvorhaben ließe Ableitungen auf den Umfang bzw. Stückzahlen der Beschaffungsvorhaben zu. Folglich könnten Rückschlüsse auf die aktuellen Gesamtfähigkeiten der Bundeswehr und deren Kampfkraft gezogen werden. Da dies nachteilig für die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland sein kann, ist die Antwort entsprechend einzustufen. Für die eingestufte Antwort wird auf die Anlage verwiesen. 51. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Informationen bezüglich Fähigkeiten und Kategorisierung hat die Bundesregierung zu Reduktionen im Rahmen des NATO „Force Models“ bei den durch die USA zugesagten Beiträgen angesichts der Treffen und Gespräche in den letzten Wochen (insbesondere 21. Kalenderwoche; www. spiegel.de/politik/deutschland/nato-usa-wollen-mi litaerische-beitraege-fuer-europas-sicherheit-kuer zen-a-98cdf71e-c6c6-4c1d-bee7-180d4a6592a3?g iftToken=b2980ff6-4442-41fe-acc6-43cd4c2ed14 3&sara_ref=re-so-app-sh)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 5. Juni 2026 Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nur auf Gegenstände, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben und die in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln haben und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat. Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag findet ihre Grenzen in dem Interesse der Bundesregierung an funktionsgerechter und organadäquater Aufgabenwahrnehmung. Die Bundesregierung kann eine parlamentarische Frage dann nicht beantworten, wenn gerade durch die Beantwortung einer Frage die Bundesregierung in einer ihr verfassungsrechtlich zugewiesenen Funktion nachhaltig beeinträchtigt wäre und sie dadurch ihrer Verantwortung gegenüber Parlament und Bevölkerung nicht gerecht werden könnte. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Staaten äußert sich die Bundesregierung nicht. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten bekannt, dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament, würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Somit würde die Beantwortung Ihrer Frage die Bundesregierung in ihrem außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungsspielraum erheblich einschränken. Das parlamentarischen Informationsinteresse muss dahinter zurückstehen. 52. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Informationen bezüglich des Zeitplans hat die Bundesregierung zu Reduktionen im Rahmen des NATO „Force Models“ bei den durch die USA zugesagten Beiträgen angesichts der Treffen und Gespräche in den letzten Wochen (insbesondere 21. Kalenderwoche; www.spiegel.de/politik/ deutschland/nato-usa-wollen-militaerische-beitrae ge-fuer-europas-sicherheit-kuerzen-a-98cdf71e-c6 c6-4c1d-bee7-180d4a6592a3?giftToken=b2980ff 6-4442-41fe-acc6-43cd4c2ed143&sara_ref=re- soapp-sh)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 5. Juni 2026 Es wird auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen. 53. Abgeordneter Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund neuer Gefahrenperzeption im Ostsee-Raum und damit einhergehender Anpassungen der militärischen Fähigkeiten der deutschen Marine in die Ressourcen- und Einsatzmittelplanung für Luftrettungskomponenten des SAR-(Search and Rescue-)Dienstes die Bundespolizei und zivile Betreiber der (Offshore-)Luftrettung im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen oder anderen Koordinierungsinstrumenten mit einzubeziehen, und wenn nein, welche zusätzlichen Personal- und Materialressourcen plant die Bundesregierung für die zukünftige Sicherstellung des maritimen fliegerischen SAR-Dienstes durch die deutsche Marine bei steigendem Einsatzaufkommen in anderen Bereichen ein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 3. Juni 2026 Die deutsche Marine hält eigene Einsatzmittel als Luftrettungskomponente vor. Eine lageangepasste Erhöhung der Einsatzmittel ist möglich. Dies gilt nach vorhergehender Koordination auch für Hubschrauber der Bundespolizei. 54. Abgeordneter Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele SAR-Einsätze wurden in den letzten fünf Jahren durch Einsatzkräfte des maritimen fliegerischen SAR-Dienstes der deutschen Marine bzw. von Anbietern der Offshore-Luftrettung geleistet, und in welchen Fällen wurden keine Einheiten der deutschen Marine für SAR-Einsätze eingesetzt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 3. Juni 2026 In den vergangenen fünf Jahren wurden 513 SAR-Einsätze von Einsatzkräften des maritimen fliegerischen SAR-Dienstes der deutschen Marine geflogen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 55. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gibt es Ausschluss-Kriterien für Übungsdrohnen, die aus dem Handgeld für Kommandeure zu Trainingszwecken in der Bundeswehr eingesetzt werden (z. B. Anbieter, Herkunftsländer), und gibt es geographische Ein- oder Beschränkungen, wo auf Bundeswehrstandorten mit diesen Drohnen geübt werden darf (https://defence-network.com/waru m-das-heer-drohnen-dezentral-beschafft/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 4. Juni 2026 Bei Beschaffung und Nutzung handelsüblicher kleiner unbemannter Luftfahrzeugsysteme sind flugbetriebliche Regelungen, Auflagen der Informationssicherheit, der militärischen Sicherheit und des Datenschutzes zu beachten. Ein- oder Beschränkungen im Sinne der Fragestellung können sich aus diesen Regelungen und Auflagen ergeben. Außerhalb der Einhaltung dieser Auflagen und Regelungen bestehen keine grundsätzlichen Ausschlusskriterien im Sinne der Fragestellung. 56. Abgeordneter Rüdiger Lucassen (AfD) Trifft es zu, dass Reservisten der Bundeswehr bei ihrer Verwendung im Rahmen der NATO-Präsenz in Litauen trotz gleicher Auftragserfüllung und vergleichbarer Gefährdungslage gegenüber aktiven Soldaten deutlich geringere finanzielle Leistungen erhalten, und wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine Gleichbehandlung von Reservisten und aktiven Soldaten bei künftigen sowie bereits laufenden Verwendungen in Litauen herzustellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 4. Juni 2026 Anfang des Jahres 2026 wurde die besondere Auslandsverwendung und anerkannte Mission Multinational Battlegroup Lithuania in eine allgemeine Auslandsverwendung im Rahmen der Panzerbrigade 45 Litauen überführt. Anlässlich einer allgemeinen Auslandsverwendung besteht kein Anspruch auf den für alle Statusgruppen einheitlichen Auslandsverwendungszuschlag. Reservistendienstleistende erhalten dann jedoch nach § 19 Absatz 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes einen Auslandszuschlag, wenn Soldatinnen bzw. Soldaten auf Zeit oder Berufssoldatinnen bzw. Berufssoldaten als Besoldungsempfängerinnen bzw. Besoldungsempfänger an diesem Dienstort die höher ausfallenden Auslandsdienstbezüge oder Auslandstrennungsgeld beziehen. Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen des avisierten Reservestärkungsgesetzes eine Anhebung des Auslandzuschlags für Reservedienstleistende beabsichtigt. 57. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, Empfehlungen, Sitzungsprotokolle oder Gutachten des „Wissenschaftlichen Beirates Beschaffung“ (www.b mv g.de/de/presse/ruestung-beschaffungsstrukturen-i nnovationszentrum-6106222) zur Begleitung der Restrukturierung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und Beschaffung zu veröffentlichen oder dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 5. Juni 2026 Die Grundlagen der Arbeitsweise des Beirates befinden sich noch in der Erarbeitung. Insofern kann derzeit nicht belastbar gesagt werden, welche Unterlagen künftig erstellt und veröffentlicht werden. 58. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Wie viele Personen wären nach Kenntnis der Bundesregierung bei Inkrafttreten des Reservistengesetzes (ResG) in der Fassung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Verteidigung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve voraussichtlich der Dienstleistungsüberwachung nach § 22 ResG-E unterworfen und damit grundsätzlich für eine verpflichtende Heranziehung zu Dienstleistungen nach § 4 Absatz 1 ResG-E relevant, und wie verteilen sich diese Personen auf beorderte und nicht beorderte Reservisten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 4. Juni 2026 Die Frage nach der Anzahl der voraussichtlich der Dienstleistungsüberwachung unterliegenden Personen zu einem noch nicht feststehenden zukünftigen Zeitpunkt kann nicht beantwortet werden. Sie ist insbesondere von der dem Gesetzgeber obliegenden finalen Ausgestaltung des Gesetzes sowie der Personalbestandsentwicklung der Bundeswehr abhängig. 59. Abgeordneter Gerold Otten (AfD) Wird – gemäß der Aussage des damaligen Oppositionsführers und heutigen Bundeskanzlers Friedrich Merz, dass, „wenn Putin die Zivilbevölkerung in der Ukraine nachhaltig bombardiere“, der Taurus geliefert werden müsse – der Marschflugkörper Taurus von der Bundesregierung an die Ukraine übergeben werden, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung hierbei über die aus meiner Sicht wahrscheinlichen Eskalationsdynamiken eine Auffassung gebildet (vgl. www.wel t.de/videos/video6a167d6df1c0dd3f2e7d5fcb/mer z-popularitaet-auf-tiefstand-die-den-kanzleraustau sch-wollen-denken-auch-darueber-nach-die-brand mauer-zur-afd-einzureissen.html, ab Min. 3:50)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 5. Juni 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 77 des Abgeordneten Thomas Ladzinski auf Bundestagsdrucksache 21/3236 verwiesen. 60. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wie viele der männlichen Jahrgänge, die den verpflichtenden Bundeswehr-Fragebogen ausgefüllt haben, wurden bislang zu einem Eignungstest eingeladen (bitte hierbei auch angeben, wie viele diesen bestanden haben), und plant die Bundesregierung, auf Basis der Fragebogen-Rückmeldungen tatsächlich Einberufungen auszusprechen, und wenn ja, mit welchem konkreten Zeitplan (vgl. Junge Freiheit – https://jungefreiheit.de/politik/de utschland/2026/verteidigungsministerium-dement iert-niedrige-beteiligung-an-bundeswehrfrageboe gen/, abgerufen am 20. Mai 2026)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 1. Juni 2026 Der neue Wehrdienst startete erst zum 1. Januar 2026. Alle Zahlen sind daher vorläufig und können für das Gesamtjahr noch nicht abschließend beurteilt werden. Derzeit werden ausschließlich Angehörige des Geburtsjahrgangs 2008 angeschrieben. Nur die angeschriebenen Männer sind im Sinne der Fragestellung verpflichtet den Fragebogen auszufüllen. Alle Interessierten werden schrittweise zum Assessment eingeladen. Zum Zeitplan wird auf § 91 des Soldatengesetzes verwiesen. 61. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Wie viele durch Ostdeutschland führende US- amerikanische Truppentransporte zum auch als Fort Trump bezeichneten Stützpunkt in Bolesławiec sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das Jahr 2026 geplant, und wie viele haben schon stattgefunden (bitte ebenfalls für die einzelnen ostdeutschen Bundesländer angeben; www.tagess chau.de/ausland/europa/polen-usa-fort-trump-10 0.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 5. Juni 2026 Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Erkenntnissen über vertrauliche Informationen von Partnernationen. 62. Abgeordnete Julia-Christina Stange (Die Linke) Auf welche Tatsachengrundlage stützt die Bundesregierung: Ihre Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4309, der zufolge die beteiligten Gesundheitseinrichtungen sich eigeninitiativ an der Übung „Medic Quadriga“ beteiligt hätten, obwohl zumindest eine der beteiligten Berliner Kliniken nach vorliegendem Bericht der „Berliner Zeitung“ vom 27. Februar 2026 („Berliner Kliniken üben den Krieg: Bundeswehr testet mit „Medic Quadriga“ den Nato-Ernstfall; www.berliner-z eitung.de/article/berliner-kliniken-ueben-den-krie g-bundeswehr-testet-mit-medic-quadriga-den-nat o-ernstfall-10021514) von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege auf Bitten der Bundeswehr hin zu einer Teilnahme verpflichtet worden ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um sicherzustellen, dass zwangsweise Teilnahmen ziviler Gesundheitseinrichtungen an militärischen Übungen künftig ausgeschlossen werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 2. Juni 2026 Die Bundeswehr hat im Rahmen der Übungsplanung und -durchführung sichergestellt, dass Akteure des zivilen Gesundheitssystems auf freiwilliger Basis an der Übung im Sinne der Fragestellung teilnehmen können. Der jeweilige Beitrag wurde durch die Akteure selbst bestimmt. Ob Gesundheitseinrichtungen durch die jeweilig verantwortlichen Landesverwaltungen zu einer Teilnahme an der Übung verpflichtet wurden, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. 63. Abgeordnete Isabelle Vandre (Die Linke) Wie viele Wohneinheiten hat die Bundeswehr derzeit in Brandenburg angemietet (bitte nach Orten und Anzahl der Wohneinheiten aufschlüsseln), und in welchem Umfang plant die Bundeswehr weitere Anmietungen von Wohneinheiten in Brandenburg (bitte mit Ortsangabe)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 4. Juni 2026 Die Bundeswehr hat im Bundesland Brandenburg keine Wohneinheiten angemietet. Der zentrale Immobiliendienstleister des Bundes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Diese hat in Potsdam 33 Apartments für die Bundeswehr angemietet. Konkrete Planungen für weitere Anmietungen bestehen nicht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 64. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bestätigt die Bundesregierung die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Gitta Connemann im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 20. Mai 2026, der Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sei vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (sowie vom Bundesministerium des Innern) auf Rechtswidrigkeit geprüft worden, mit dem Ergebnis, er sei verfassungs- und europarechtsgerecht, und wenn ja, wie bezieht die Bundesregierung Stellung zu Recherchen des „Spiegels“, dass keine abschließende Prüfung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor Kabinettsvorlage erfolgt sei, wie durch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien verpflichtend vorgesehen (www.spiegel.de/politik/de utschland/heizungsgesetz-kabinett-beschliesst-um strittenen-entwurf-ohne-rechtspruefung-a-2cad02 df-f645-4fb7-9804-5f4c719c3d10, Stand: 21. Mai 2026), und wenn nein, warum tätigt Gitta Connemann diese Aussage, und zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus dem Rechtsgutachten zur Rechtsmäßigkeit des GModG der KlimaUnion vom 11. Mai 2026, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (https://tabl e.media/assets/climate/kurzgutachten-gmod g.pdf)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. Juni 2026 Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf sorgfältig geprüft. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Gesetzentwurf verfassungsrechtskonform. Der Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes wurde dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Prüfung zugeleitet. Die Prüfung hat unverzüglich nach Zuleitung begonnen und konnte vor der Befassung des Bundeskabinetts in Bezug auf die Rechtsförmlichkeit nicht abgeschlossen werden. Wie auch in anderen vergleichbaren Fällen wurde im Anschreiben der Kabinettvorlage auf die nicht abgeschlossene Rechtsprüfung hingewiesen. Aus Sicht der Bundesregierung stand dies einer Kabinettbefassung nicht im Wege. Der Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich nunmehr im parlamentarischen Verfahren. 65. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch wären nach Einschätzung der Bundesregierung die Kosten für ein Umspannen auf einer der geplanten Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragungs-Trassen von Freileitung auf Erdkabel und zurück, und liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, wie oft pro Leitung (bitte nach Vorhaben aufschlüsseln) aus Akzeptanzgründen von der im Gesetz über den Bundesbedarfsplan eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht werden wird, die Trassen auf Teilabschnitten als Erdkabel zu führen, weil in bereits durch viele Freileitungstrassen belasteten Kommunen die Akzeptanz für weitere Freileitungen nicht gegeben ist, und wenn ja, wie lauten diese? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Juni 2026 Mit der Realisierung von neuen Gleichstromvorhaben als Freileitung können die Kosten des Netzausbaus gesenkt werden. Um eine möglichst starke Kostensenkung zu erreichen, sollten die Vorhaben grundsätzlich insgesamt als Freileitung errichtet werden. Ein häufiger Wechsel zwischen Freileitung und Erdkabel würde sowohl weitere Kosten als auch Verzögerungen bei Planung, Genehmigung und Bau der dringend erforderlichen Leitungen erzeugen. Für das Umspannen einer geplanten Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragungs-(HGÜ-)Trasse von Freileitung auf Erdkabel werden sogenannte Kabelübergabestationen benötigt. Die Kosten für eine Kabelübergabestation lägen laut Schätzungen der Übertragungsnetzbetreiber bei mindestens 60 Mio. Euro. Damit fallen pro Wechsel auf Freileitung und zurück auf Erdkabel Kosten von mindestens 120 Mio. Euro an. Weitere Kosten können sich durch Verzögerungen aufgrund notwendiger Umplanungen oder Umsetzungsfragen ergeben, so dass eine abschließende Kostenschätzung nicht möglich ist. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes, der sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, sieht aktuell vor, dass eine HGÜ-Trasse ausnahmsweise auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden kann, wenn die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen wie zum Beispiel technische Gründe vorliegen. Eine Ausnahme aus Akzeptanzgründen ist nicht vorgesehen und würde erhebliche Kosten- und Verzögerungsrisiken mit sich bringen. 66. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Planung, Genehmigung und Umsetzung des Wasserstoffkernnetzes in Deutschland dar (bitte unter Angabe der nach Kenntnis der Bundesregierung bislang freigegebenen bzw. im Bau befindlichen Trassenabschnitte nach Bundesländern aufschhlüsseln), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit, um die aus Sicht der Bundesregierung maßgeblichen Ursachen für Verzögerungen beim Aufbau des Wasserstoffkernnetzes, etwa bei Genehmigungsverfahren, Finanzierung, Kapazitätsengpässen in Planung und Bau oder Abstimmungsprozessen mit Ländern und Netzbetreibern, zu minimieren? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. Juni 2026 Der Aufbau des im Oktober 2024 von der Bundesnetzagentur genehmigten Wasserstoffkernnetzes erfolgt szenarienbasiert und bedarfsorientiert im Rahmen der integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Erste Leitungen mit einer Gesamtlänge von über 500 km sind bereits im Jahr 2025 in Betrieb gegangen. Die Möglichkeit der befristeten Flexibilisierung von Inbetriebnahmedaten einzelner Kernnetzprojekte ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, dort in § 28q Absatz 8) verankert. Demnach kann im Fall von verzögerten Wasserstoffbedarfen die Inbetriebnahme einzelner Leitungen von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Netzentwicklungsplanung bis zum Jahr 2037 verschoben werden. Die Nutzung der Flexibilisierungsoption dient dazu, potenziellen Leerstand von Kernnetz- Leitungen zu vermeiden. Entsprechende im Netzentwicklungsplan angepasste Inbetriebnahmedaten sind nicht auf Verzögerungen in Genehmigungs- oder Planungsverfahren zurückzuführen. Der Entwurf des ersten Netzentwicklungsplans wurde gemäß § 15a EnWG von den Netzbetreibern entwickelt und öffentlich konsultiert. Er wird demnächst der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorgelegt. Der Bundesnetzagentur entscheidet unabhängig auf Grundlage der Kriterien des EnWG. Erst mit dem Abschluss dieses Prozesses können Aussagen zu möglicherweise verschobenen Inbetriebnahmedaten einzelner Projekte des Wasserstoffkernnetzes getroffen werden. Im Übrigen wird auf die veröffentlichte Entscheidung zur Genehmigung des Wasserstoffkernnetzes verwiesen, in dem die geplanten Projekte enthalten sind (www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wass erstoff/_DL/Genehmigung.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Umgesetzte oder im Bau sind befindliche Projekte ergeben sich aus dem öffentlich verfügbaren Entwurf zum Netzentwicklungsplan: https://ko-n ep.de/news/erster-entwurf-nep-gas-wasserstoff-2025/. Die Aufstellung zeigt, dass mit dem Aufbau bereits begonnen wurde, sich die Entwicklung des Kernnetzes aber planmäßig noch in einer frühen Phase befindet. So ist vorgesehen, dass zunächst Cluster, bestehend aus Erzeugung, Verbrauch und gegebenenfalls Zwischenspeicherung entstehen sollen, die im Zeitablauf zu einem Netz zusammenschmelzen werden. Die Verzögerungen bei der Aufstellung des ersten Netzentwicklungsplanes wirken sich im Übrigen nicht auf die Zeitpläne der jeweiligen Bauprojekte aus. Mit der Erstellung des zweiten Szenariorahmens ist bereits durch die zuständige Koordinierungsstelle der Netzbetreiber KO.NEP fristgerecht begonnen worden. Auch bei der Finanzierung über das Amortisationskonto gibt es keine Verzögerungen. Dass für einzelne Kernnetzprojekte nach dem jetzigen Netzentwicklungsplan eine spätere Realisierung als in der ursprünglichen Kernnetzgenehmigung vorgesehen ist, entspricht dem Ziel eines flexiblen, bedarfsgerechten und kosteneffizienten Netzaufbaus, der sich am Wasserstoffmarkthochlauf orientiert. Die Beschleunigung von Genehmigungs- und Planungsverfahren und die Verbesserung von Abstimmungsprozessen ist ein wesentliches Anliegen der Bundesregierung. Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, dem Geothermiebeschleunigungsgesetz und dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff- Binnenmarktpakets (Bundestagsdrucksache 21/5440), durch das erstmals ein umfassender Rechtsrahmen für den entstehenden Wasserstoffmarkt und die Wasserstoffinfrastruktur geschaffen wird, sowie Digitalisierungsprojekten wie der KI-unterstützten Antragsplattform hat die Bundesregierung in kurzer Zeit bereits wesentliche Maßnahmen hierzu ergriffen. 67. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Welchen Gasspeicherfüllstand plant die Bundesregierung bis zum 1. November 2026 zu erreichen, und wie setzt sich der Mix der Gasimporte voraussichtlich zusammen (bitte die acht Hauptherkunftsländer des Jahres 2025 mit der Liefermenge nennen und die voraussichtliche Zielmenge für das Jahr 2026 angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. Juni 2026 Die Füllstandsvorgaben für Gasspeicher ergeben sich aus § 1 der Gasspeicherfüllstandsverordnung i. V. m. § 35b EnWG und betragen 80 bzw. 45 Prozent. Daraus ergibt sich eine gewichtete durchschnittliche Füllstandsvorgabe von ca. 70 Prozent. Die Gasherkunftsländer sind auf der Website der Bundesnetzagentur abrufbar: www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/a_2025/star t .html. Der Gasbezug obliegt den importierenden Unternehmen. Ein Zielwert für das Jahr 2026 ist der Bundesregierung daher nicht bekannt. 68. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem im Jahr 2025 verzeichneten Rückgang ausländischer Investitionsprojekte in Deutschland um 10 Prozent auf 548 Projekte vor (www.tagessc hau.de/wirtschaft/konjunktur/investitionen-auslan d-deutschland-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 3. Juni 2026 Eine aktuelle Auswertung von Ernst & Young zu angekündigten Direktinvestitionsprojekten ausländischer Unternehmen in Deutschland zeigt, dass im Jahr 2025 sowohl die Anzahl als auch das Volumen der angekündigten Neuansiedlungen und Erweiterungsinvestitionen rückläufig waren. Auch in Europa insgesamt ging die Zahl der angekündigten Neuansiedlungs- und Erweiterungsprojekte ausländischer Unternehmen gegenüber dem Vorjahr zurück, wobei Deutschland das geringste Minus verzeichnete. Deutschland bleibt laut Ernst & Young weiterhin auf Platz 3 der Top- Investitionsziele in Europa. Gemäß den weiter gefassten Direktinvestitionsstatistiken der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de/de/statis tiken/aussenwirtschaft/direktinvestitionen/direktinvestitionsstatistiken-8 0 4 078) sind die Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen nach Deutschland im Jahr 2025 hingegen um rund 50 Prozent auf 86,1 Mrd. Euro gestiegen. Eine aktuelle Umfrage der Unternehmensberatung Kearney deutet darauf hin, dass Deutschland als Ziel für ausländische Direktinvestitionen an Attraktivität gewonnen hat. Laut Kearney EDI Confidence Index (www.kearney.com/service/global-business-policy-council/foreign-direc t-investment-confidence-index) hat sich insbesondere der Ausblick auf die kommenden drei Jahre unter den befragten 500 Top-Managerinnen und -Managern internationaler Großunternehmen angesichts höherer Staats- und Konsumausgaben sowie der hohen Innovationskraft gegenüber 2025 verbessert. 69. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, dass die Zahl ausländischer Investitionsprojekte in Deutschland bereits zum achten Mal infolge zurückgegangen und im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 2009 gefallen ist (www.tag esschau.de/wirtschaft/konjunktur/investitionen-au sland-deutschland-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 4. Juni 2026 Eine aktuelle Auswertung von Ernst & Young zu angekündigten Direktinvestitionsprojekten ausländischer Unternehmen in Deutschland zeigt, dass im Jahr 2025 sowohl die Anzahl als auch das Volumen der angekündigten Neuansiedlungen und Erweiterungsinvestitionen rückläufig waren. Auch in Europa insgesamt ging die Zahl der angekündigten Neuansiedlungs- und Erweiterungsprojekte ausländischer Unternehmen gegenüber dem Vorjahr zurück, wobei Deutschland das geringste Minus verzeichnete. Deutschland bleibt laut Ernst & Young weiterhin auf Platz 3 der Top- Investitionsziele in Europa. Gemäß den weiter gefassten Direktinvestitionsstatistiken der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de/de/statis tiken/aussenwirtschaft/direktinvestitionen/direktinvestitionsstatistiken-8 0 4 078) sind die Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen nach Deutschland im Jahr 2025 hingegen um rund 50 Prozent auf 86,1 Mrd. Euro gestiegen. Eine aktuelle Umfrage der Unternehmensberatung Kearney deutet darauf hin, dass Deutschland als Ziel für ausländische Direktinvestitionen an Attraktivität gewonnen hat. Laut Kearney FDI Confidence Index (www.kearney.com/service/global-business-policy-council/foreign-direc t-investment-confidence-index) hat sich insbesondere der Ausblick auf die kommenden drei Jahre unter den befragten 500 Top-Managerinnen und -Managern internationaler Großunternehmen angesichts höherer Staats- und Konsumausgaben sowie der hohen Innovationskraft gegenüber 2025 verbessert. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Attraktivität Deutschlands als Investitionsstandort durch die Begrenzung von Lohnnebenkosten, den Abbau von steuerlichen Belastungen und die Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur auch zukünftig zu sichern. 70. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung hohen Energiepreisen, hoher Steuerbelastung, hohen Arbeitskosten und bürokratischen Belastungen als Hemmnissen für ausländische Investitionsprojekte in Deutschland bei (www.tagesschau.de/wirtsc haft/konjunktur/investitionen-ausland-deutschlan d-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 4. Juni 2026 Die Bundesregierung misst den benannten Faktoren große Bedeutung bei (vgl. Jahreswirtschaftsbericht 2026). Sie hat in dieser Legislaturperiode bereits zahlreiche Weichen gestellt – etwa zum Rückbau von Bürokratie, durch die Vereinfachung von Vergabeverfahren, zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, durch Entlastungen bei hohen Energiekosten, für bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Investitionen oder im Hinblick auf Anreize für mehr Erwerbstätigkeit. 71. Abgeordnete Janina Böttger (Die Linke) Wie viele Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel zur Regulierung der Spritpreise seit dem 1. April 2026 sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundeskartellamt bekannt, und wie werden diese geahndet (bitte die jeweils zuständigen Landesbehörden angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 3. Juni 2026 Nach § 47k Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 4 Absatz 2 der Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTSK-V) haben Betreiber öffentlicher Tankstellen bei jeder Preisänderung von Kraftstoffen der Sorten Super E5, Super E10 und Diesel ihre Preise an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) in Echtzeit zu übermitteln. Wenn sich daraus im Hinblick auf das seit dem 1. April 2026 geltende Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) und die darin enthaltene 12-Uhr-Regel Anhaltspunkte für einen Verstoß ergeben, registriert die MTS-K diese Abweichungen und gibt sie an die zuständige, von den Ländern zu bestimmende Behörde weiter. Die durch die MTS-K erhobenen Preisdaten stellen nur einen ersten Hinweis auf einen möglichen Verstoß gegen das KPAnG dar. Für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit sind zusätzlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachzuweisen. In einem rechtsstaatlichen Verfahren bedarf es für den Nachweis eines Gesetzesverstoßes regelmäßig weiterer Ermittlungen, etwa durch die Einsichtnahme in Unterlagen oder Vernehmungen von Zeugen. Die Ermittlungen von Verstößen sind Aufgabe der durch die Länder bestimmten Behörden. Zu bereits erfolgten Feststellung und Ahndungen von Verstößen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 72. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Wann wird – bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 21/6098 und in Anbetracht der Tatsache, dass die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission State Aid SA.102084 für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 vom 21. Dezember 2022 (https://ec.europ a.eu/competition/state_aid/cases1/202302/SA_10 2084_80CC9685-0100-C1F9-86A8-933503F73C 2D_58_1.pdf) auch eine Evaluation und Berichtspflicht seitens der Bundesregierung bis zum 31. März 2026 vorsieht, dieser Evaluierungsbericht Anfang Dezember 2025 an die EU- Kommission übermittelt und Anfang Februar 2026 von der EU-Kommission akzeptiert wurde und vor dem Hintergrund, dass das parlamentarische Verfahren zur Überarbeitung des Erneuerbaren- Energien-Gesetzes unmittelbar ansteht – der besagte Evaluierungsbericht dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages zur Kenntnisnahme zugeleitet, und wann wird der Bericht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. Juni 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Evaluierungsbericht am 29. Mai 2026 auf seiner Internetseite veröffentlicht. Er ist unter folgendem Link abrufbar: www.bundeswirtschaftsministeriu m.de/Redaktion/DE/Downloads/E/beihilfe-evaluierung-des-eeg-2021-un d-2023-sowie-des-windseeg-2020-und-2023.pdf. 73. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) In welcher Höhe entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung Redispatchkosten im Stromnetz, also Kosten für Zuschaltung und Vorhaltung von Leistung für Einspeisemanagement, um regionale Überlastung im Stromnetz zu vermeiden (bitte für die letzten vier verfügbaren Jahre bundesweit angeben und das letzte Jahr nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. Juni 2026 Die jährlichen Kosten des Netzengpassmanagements (oft auch Redispatchkosten genannt) werden von der Bundesnetzagentur auf www.smar d.de/page/home/topic-article/211816/217842/entwicklung-des-netzengp assmanagements veröffentlicht. Die Tabelle zeigt die Entwicklung seit 2015: Tabelle: Netzengpassmanagement Jahr Gesamtkosten in Mio. Euro 2015 1.141 2016   893 2017 1.511 2018 1.477 2019 1.279 2020 1.432 2021 2.286 2022 4.065 2023 3.335 2024 2.954 2025 3.058 Es liegen keine Daten zur Aufschlüsselung der Kosten nach Bundesländern vor. 74. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Welche Rückgabeersuchen von Energiekonzernen für Offshore-Windprojekte in der deutschen Nord- und Ostsee sind der Bundesregierung bekannt, und um welche gezahlten oder gebotenen Summen für Offshore-Wind-Lizenzen handelt es sich dabei (bitte die wesentlichen Ursachen der Rückgabeersuchen angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Juni 2026 Eine Rückgabe von Zuschlägen durch die bezuschlagten Energiekonzerne ist nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) ausgeschlossen (§ 84 Absatz 1 WindSeeG: „Der bezuschlagte Bieter darf den Zuschlag, den Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung nicht zurückgeben.“). Das Gesetz sieht lediglich den Widerruf von Zuschlägen für den Fall vor, dass bestimmte Realisierungsfristen nicht eingehalten werden (§ 82 Absatz 3 WindSeeG). Der Widerruf erfolgt in diesem Fall durch die Bundesnetzagentur (BNetzA), welche grundsätzlich für die Durchführung von Ausschreibungen nach dem WindSeeG zuständig ist. Die Nichteinhaltung von Realisierungsfristen durch die bezuschlagten Bieter ist der BNetzA nicht angezeigt oder angekündigt worden. Unabhängig davon steht die Bundesregierung angesichts des herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Umfelds im Bereich Offshore-Windenergie mit allen an der Realisierung von Offshore-Windprojekten beteiligten Akteuren in einem regelmäßigen Austausch, um die planmäßige Realisierung der Projekte zu begleiten. 75. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Wie hat sich die installierte Kraftwerkskapazität (Netto- und Bruttoleistung in Gigawatt) seit 2020 differenziert nach konventionellen und erneuerbaren Energieträgern entwickelt, und wie entwickelte sich im gleichen Zeitraum der jährliche Stromverbrauch in Deutschland? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Juni 2026 Die nachfolgende Tabelle zeigt die installierte Netto- Kraftwerkskapazität aller konventioneller und erneuerbarer Energieträger in Deutschland, jeweils für die Jahre 2020 bis 2025. Diese Angaben sind öffentlich verfügbar über www.Smard.de (Quelle: www.smard.de/page/home/topic-ar ticle/211972/212382/entwicklung-der-nettonennleistung) oder im jährlich erscheinenden Monitoringbericht der BNetzA (Quelle: BNetzA Monitoringberichte; https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/S haredDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie202 5.pdf, S. 64). Die Angaben zum Bruttostromverbrauch sind öffentlich verfügbar über: www.ageb.de (Quelle: AGEB: https://ag-energiebilanze n.de/wp-content/uploads/Abgabe-2026-02.pdf). Jahr Installierte Netto-Leistung konventionelle Energieträger [in Gigawatt] Installierte Netto-Leistung erneuerbare Energieträger [in Gigawatt] Bruttostromverbrauch [in Terawattstunden] 2020 105,2 131,1 551,4 2021  99,8 139,7 569,0 2022  98,9 148,5 545,7 2023  94,5 168,3 515,0 2024  88,0 177,8 523,1 2025   87,41  186,42 519,2 1 Stand: 3. November 2025. 2 Stand: 14. Juli 2025. 76. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die fiskalischen Risiken und Chancen einer stärkeren staatlichen Beteiligung oder Bürgschaftsvergabe bei Investitionen in grüne Technologien (www.handel sblatt.com/politik/deutschland/thyssen-krupp-kon zern-zahlt-foerdergeld-bei-abkehr-von-gruener-pr oduktion-zurueck-01/100077308.html), und welche haushaltsrechtlichen Regelungen gelten hierfür? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. Juni 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) plant aktuell keine staatlichen Beteiligungen oder Bürgschaftsprogramme für Investitionen in CO2-arme Produktionstechnologien. Investitionen in CO2-arme Produktionstechnologien können aktuell insbesondere über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) und die CO2-Differenzverträge gefördert werden. Diese und mögliche weitere Förderansätze werden kontinuierlich geprüft, um eine zielgerichtete und kosteneffiziente Unterstützung zu erreichen. Der Deutsche Bundestag als Haushaltsgesetzgeber bestimmt über die Verwendung von Haushaltsmitteln. Zuwendungen, Beteiligungen sowie Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen richten sich nach verwaltungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben, beispielsweise im Haushaltsgesetz (HG), in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). 77. Abgeordneter Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welche Frühverrentungsprogramme bezieht sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche mit ihrer im Interview mit dem „Kölner Stadtanzeiger“ am 21. Mai 2026 geäußerten Forderung nach einer Abschaffung konkret, und in welcher Weise profitiert beispielsweise ein Automobilkonzern, der aktuell Personal abbaut, von dem durch den Abbau von Frühverrentungsprogrammen erreichten zusätzlichen Arbeitsvolumen in seinem Betrieb? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 2. Juni 2026 Deutschland steht angesichts des demographischen Wandels vor erheblichen Herausforderungen am Arbeitsmarkt. Dazu gehört, Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit beitragen können. Das spiegelt sich unter anderem im Arbeitsauftrag der Rentenkommission wider. Vor diesem Hintergrund sollten Regelungen überdacht werden, die zu einem Renteneintritt deutlich unterhalb der Regelaltersgrenze führen können. Dazu zählt etwa die Höhe der Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt, die nach Einschätzung von Experten derzeit nicht finanziell neutral ausgestaltet sind. Auch der abschlagsfreie Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren vor Erreichen der Regelaltersgrenze sollte vor diesem Hintergrund überprüft werden. Die Bundesregierung hat bereits eine Aktivrente beschlossen, um zusätzliche Anreize für ein Weiterarbeiten nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters zu setzen. Unternehmen profitieren davon, wenn Fachkräfte länger im Erwerbsleben bleiben und sie personelle Ressourcen nutzen können, die auf dem Arbeitsmarkt sonst nicht mehr zur Verfügung stünden. Längere Erwerbstätigkeit ist nicht zuletzt mit zusätzlichen Beitragszahlungen an die Sozialversicherungen verbunden. Das kann zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Sozialversicherung beitragen und kommt auf diese Weise sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zugute. 78. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Engpasserlöse an Grenzkuppelstellen in jenen Situationen vor, in denen Strom zu Zeiten von Negativpreisen in Deutschland exportiert wird in einen Nachbarstaat mit Preisen nahe oder über null, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Juni 2026 Engpasserlöse bilden sich aus der Summe der • Erlöse der verbleibenden Preisdifferenzen des Kurzfristhandels (Day- Ahead und Intraday) • der Erlöse der verauktionierten, langfristigen Übertragungsrechte (LTR) • der Auszahlungen an die Halter von LTRs • der Erlöse aus den Regelenergieplattformen. Die europäischen Übertragungsnetzbetreiber verteilen die Engpasserlöse untereinander nach einem Verteilungsschlüssel (www.acer.europa.eu/De cision_16-2023_on_CIDM-Annex_I/). Solange die Einnahmen aus den Auktionen der LTRs, der Regelenergieplattformen sowie die Einnahmen aus dem Kurzfristhandel die Auszahlungen an die Halter von LTRs nicht übersteigt, haben die Übertragungsnetzbetreiber positive Engpasserlöse. Sie müssen diese zweckgebunden nach Artikel 19 der Verordnung (EU) 2019/943, unter anderem für die Schaffung von zusätzlicher grenzüberschreitender Kapazität einsetzen. Im Hinblick auf die hier in erster Linie angesprochenen Erlöse aus den Preisdifferenzen des Kurzfristhandels gilt Folgendes: Entscheidend für das Aufkommen von Engpasserlösen ist alleine das Vorliegen eines Engpasses, ungeachtet des Vorzeichens der Preise. Es können also auch in Stunden mit negativen Strompreisen positive Engpasserlöse generiert werden. Die Preisdifferenz bei Vorliegen eines Engpasses ist dabei auch bei negativen Strompreisen positiv, da Strom auch bei negativen Strompreisen von der günstigeren in die teurere Gebotszone exportiert wird. Stromhandel steigert die gesamteuropäische Wohlfahrt, ungeachtet ob Strompreise positiv oder negativ sind, und sorgt für ein insgesamt effizienteres Stromsystem. Die Bundesnetzagentur schreibt jedes Jahr einen Bericht nach Artikel 19 Absatz 5 Satz 2 der Verordnung (EU) 2019/943 über die Engpasserlöse der deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Der Bericht weist dabei die Jahressummen der Engpasserlöse aus. Eine stundengenaue Betrachtung der Erlöse erfolgt nicht. Diese Berichte der Bundesnetzagentur finden sich hier: www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Elektrizitaetund Gas/Versorgungssicherheit/Netzengpassmanagement/Engpassmanagem ent/artikel.html. 79. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Welche Gesamtarbeit in Gigawattstunden wurde in den Jahren 2019 bis 2025 im Rahmen von positiven Redispatchmaßnahmen jeweils durch das Hochregeln von konventionellen Marktkraftwerken und Reservekraftwerken zusätzlich in das deutsche Stromnetz eingespeist, und wie hoch waren dabei nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Gesamtkosten für den finanziellen Aufwendungsersatz? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. Juni 2026 In den untenstehenden Tabellen finden Sie Volumen und Kosten der positiven Redispatchmaßnahmen im Zeitraum 2019 bis 2025, aufgeschlüsselt nach Marktkraftwerken und Reservekraftwerken. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um von den Übertragungsnetzbetreibern geschätzte Werte handelt, die fortlaufend aktualisiert werden. Daher können sich die Angaben für das Jahr 2025 nachträglich noch ändern. Hinweis: Beim Redispatch handelt es sich um eine geografische Umverteilung der Stromerzeugung. Es wird nicht zusätzlich Strom in das deutsche Stromnetz eingespeist, sondern die Einspeisung erfolgt an anderer Stelle im Netz. Volumen der positiven Redispatch-Maßnahmen (in Gigawattstunden – GWh) 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Marktkraftwerke 6.365 7.891  9.787 11.068 11.021 8.315 7.732 Reservekraftwerke (ohne Probestarts und Testfahrten)   198   382  1.017  2.934  1.051 1.336 1.302 Gesamtmenge 6.563 8.273 10.804 14.002 12.072 9.651 9.034 Kosten der positiven Redispatch-Maßnahmen (in Millionen Euro) 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kosten der Redispatch- Maßnahmen mit Marktkraftwerken 353,92 323,38   946,40 2.996,74 2.061,59 1.231,81 1.328,02 Kosten der Redispatch- Maßnahmen mit Reservekraftwerken 276,08 296,31   438,72 1.031,59   702,49 1.070,95 1.348,75 Gesamtkosten 630,00 619,69 1.385,11 4.028,34 2.764,08 2.302,76 2.676,77 80. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Welche Menge an elektrischer Arbeit in Gigawattstunden (GWh) bzw. Megawattstunden (MWh) wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 bis 2025 im Rahmen von positiven grenzüberschreitenden Redispatch- und Countertradingmaßnahmen jeweils aus dem Ausland zur Stabilisierung des deutschen Stromnetzes importiert (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln), und welche Kosten sind für den finanziellen Aufwendungsersatz an Kraftwerksbetreiber im Ausland abgeflossen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Juni 2026 Daten zum Volumen des grenzüberschreitenden Redispatch mit Markt- und Reservekraftwerken sowie zum Countertrading liegen der Bundesnetzagentur erst seit dem Jahr 2023 in der benötigten Detailtiefe vor. Das Volumen der positiven Redispatchmaßnahmen mit Markt- und Reservekraftwerken im Ausland für die Jahre 2023 bis 2025 ergibt sich aus der folgenden Tabelle 1. Tabelle 1 Positiver grenzüberschreitender Redispatch mit Marktkraftwerken in GWh 2023 2024 2025 Österreich 709,50 494,53 684,73 Schweiz  84,44  31,10  27,39 Frankreich  36,39   7,39   5,31 Polen   4,65   7,41   2,37 Dänemark   2,76  12,61   2,30 Niederlande   0,80   0,01 Tschechische Republik   2,92 Positiver grenzüberschreitender Redispatch mit Reservekraftwerken in GWh 2023 2024 2025 Frankreich  3,92 Italien  5,15 Schweiz 112,65 48,58 55,57 Countertradingmaßnahmen dienen der Einhaltung europarechtlich vorgegebener Handelskapazitäten, dazu erfolgen Handelsaktivitäten zwischen zwei Gebotszonen, die dem üblichen Marktverlauf entgegenlaufen. Countertradingmaßnahmen finden ausschließlich mit Dänemark statt. Das Volumen dieser Maßnahmen können Sie der folgenden Tabelle 2 entnehmen. Tabelle 2 Countertrading in GWh 2023 2024 2025 Erhöhung 3.005 2.870 2.605 Reduzierung 3.010 2.870 2.606 Eine Differenzierung der für Redispatch und Countertrading entstandenen Kosten nach Richtung oder Herkunftsländern ist mit den der Bundesnetzagentur vorliegenden Daten nicht möglich. 81. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Welche Prognosen oder Kostenschätzungen liegen der Bundesregierung für den finanziellen Aufwendungsersatz beim positiven Redispatch (Marktkraftwerke und Netzreserve) für die Jahre 2026 und 2027 vor, und welcher Anteil dieser prognostizierten Gesamtkosten wird nach ggf. vorliegenden Schätzungen der Bundesregierung voraussichtlich an Kraftwerksbetreiber im Ausland abfließen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. Juni 2026 Die zukünftige Entwicklung beim Redispatch hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab. Die System- und Langfristanalysen der Übertragungsnetzbetreiber zeigen eine hohe Abhängigkeit der Redispatchmengen vom Netzausbauzustand, aber auch der Entwicklung des Ausbaus von erneuerbaren Energien, des Stromverbrauchs, der Wetterjahre und anderer energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen im In- und Ausland. Eine verlässliche Kostenschätzung für die Zukunft ist daher nicht möglich. 82. Abgeordnete Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, in der angekündigten Überarbeitung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ein verpflichtendes Tierwohl- Kriterium aufzunehmen, das öffentliche Auftraggeber verpflichtet, bei der Vergabe von Verpflegungsleistungen höhere Haltungsformen oder Bio- Produkte gegenüber konventionellen Produktionsformen zu bevorzugen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 28. Mai 2026 Die Unterschwellenvergabeordnung soll wie in der Föderalen Modernisierungsagenda vorgesehen bis Ende 2026 überarbeitet werden. Die internen Beratungen der Bundesregierung zur Ausgestaltung der Reform sind entsprechend noch nicht abgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leitfäden für nachhaltige Veranstaltungen und nachhaltige Beschaffung der Bundesregierung im Rahmen des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit bereits Kriterien vorsehen. 83. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gibt es kartellrechtliche Prüfungen oder Marktanalysen zur Stellung der Rheinmetall AG, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. Juni 2026 In der aktuellen Praxis des Bundeskartellamtes hat es keine kartellrechtlichen Verfahren gegen die Rheinmetall AG und insofern keine vertiefte Ausermittlung der betroffenen Märkte gegeben. Zwischen den Jahren 2020 und 2025 gab es vier Fusionskontrollverfahren unter Beteiligung der Rheinmetall AG, die alle in der ersten Phase aufgrund nicht vorhandener wettbewerblicher Bedenken freigeben wurden. Vertiefte Ermittlungen zu den betroffenen Märkten brauchten auch hier also nicht vorgenommen zu werden. Auch soweit im Rahmen von Verfahren der Zusammenschlusskontrolle bei Gemeinschaftsunternehmen zusätzlich eine Prüfung nach dem Kartellverbot (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB/Artikel 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) vorgenommen wurde, folgte darauf kein kartellrechtliches Verfahren. 84. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung, insbesondere die im Critical Raw Materials Board vertretenen Ressorts, darüber, dass nach Medienberichten elf Projekte, die auf einer Entwurfsliste vom 20. Februar 2025 noch nicht als Strategische Projekte nach dem Critical Raw Materials Act vorgeschlagen waren, auf der finalen Liste vom 7. März 2025 erschienen, obwohl die entsprechenden Projekte zuvor den externen Assessments offenbar nicht standgehalten hatten (vgl. https://table.media/esg/thema-des-tages/critical-ra w-materials-zweifel-an-projektauswahl-der-eu), und wie wird sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund für bessere Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Auswahlverfahrens einsetzen, insbesondere mit Blick auf die Veröffentlichung einer Liste der zuständigen Gutachterinnen und Gutachter und deren Assessmentresultate, sowie der Verbindlichkeit dieser externen Assessments? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Juni 2026 Zuständig für das Verfahren über die Auswahl der strategischen Projekte unter dem Critical Raw Materials Act (CRMA) ist die Europäische Kommission. Die Bundesregierung wurde durch die Europäische Kommission über ihre Vertreter im Critical Raw Materials Board über die wesentlichen Verfahrensschritte informiert. Im Rahmen der Einbindung der Mitgliedstaaten nach Artikel 7 Absatz 7 CRMA wurden der Bundesregierung die durch die Europäische Kommission zur Anerkennung ausgewählten sowie abgelehnten deutschen Projekte und deren Beurteilungen durch die Experten übermittelt. Zudem erhielt die Bundesregierung im Vorfeld der durch das Critical Raw Materials Board nach Artikel 7 Absatz 6 CRMA abzugebenden Stellungnahme auch Kenntnis der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen vorläufigen Projektliste. Die letzte Entscheidung zur Auswahl der Projekte und zur Veröffentlichung der dieser zugrunde liegenden Dokumente obliegt der Europäischen Kommission. Die Bundesregierung setzt sich auch im aktuell laufenden Anerkennungsverfahren für größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit ein. Dazu gehört, dass die Auswahl der Projekte auf der Grundlage der Beurteilungen der von der Europäischen Kommission eingesetzten Experten erfolgt. 85. Abg. Lisa Schubert (Die Linke) Welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung nehmen an der diesjährigen Superreturn Konferenz (https://informaconnect.com/superretur n-international/?vip_code=FKR3646GOOGLEB &utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_c ampaign=GOOGLEB&gad_source=1&gad_camp aignid=23558190649&gbraid=0AAAAAC2JLTy bSEnkUS0Z3AsM7Suv6MJhs&gclid=CjwKCAj wrNrQBhBjEiwAoR4VO6JWoeQeKXxw4-sQ1w YU0IqPuwjU82AVmgLdIA7z1Zlmr9BxYYAJ6h oCGzMQAvD_BwE) in Berlin vom 6. bis 12. Juni 2026 teil oder nehmen im Rahmen der Konferenz Gesprächstermine mit Interessensvertreterinnen und -vertretern wahr (bitte die zwölf ranghöchsten Regierungsvertreterinnen und -vertreter und den jeweiligen konkreten Anlass auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 1. Juni 2026 Die Bundesregierung kann Konferenzteilnahmen oder Gesprächstermine nicht mitteilen, bevor diese tatsächlich stattgefunden haben. Denn eine Anmeldung kann – falls es die aktuelle Situation erfordert – zurückgenommen werden. Die Entscheidung, einen Termin wahrzunehmen oder abzusagen, unterliegt dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. 86. Abg. Lisa Schubert (Die Linke) Welche konkreten Möglichkeiten zur Einbindung von privatem Kapital mithilfe von Mezzanine- Instrumenten oder Nachrangdarlehen werden vor dem Hintergrund des Beschlusses der Energieministerkonferenz (EnMK) vom 22. Mai 2026, wonach der Bund bis zum 31. August 2026 schriftlich an die EnMK berichten soll (www.enmk.de/d ocuments/beschluesse_7._energieministerkonfere n z .pdf), für die weitere Ausgestaltung des Deutschlandfonds geprüft, basierend auf der Annahme, dass seit dem 8. Dezember 2025 Fortschritte bei der Konzeption erzielt wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 71 bis 76 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3173), und aufgrund welcher offenen Fragen konnte die Bundesregierung, anders als für die EnMK vom 20. bis 22. Mai 2026 anvisiert, nach meiner Kenntnis noch kein „schlüssiges Gesamtkonzept“ vorlegen (www.kfw.de/Presse-Newsroo m/Aktuelles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandf onds_Faktenblatt_171225_final_Lektorat_V 2.pdf)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. Juni 2026 Der Bund hat den mit dem Start des Deutschlandfonds am 18. Dezember 2025 angekündigten Austausch mit den Bundesländern begonnen. Im Rahmen dieses Bund-Länder-Dialogs werden verschiedene Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung von Energieversorgungsunternehmen diskutiert. Dabei werden bereits vorhandene und geplante Maßnahmen in den Bundesländern berücksichtigt. Ziel ist es, gemeinsam mit den Ländern ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Bereitstellung von Eigen- bzw. Nachrangkapital zu entwickeln. 87. Abgeordneter Bastian Treuheit (AfD) In welcher Höhe wurden seit dem 1. Januar 2022 Bundesmittel für Vorhaben der Stadtwerke Zirndorf GmbH und der infra fürth gmbh als Rechtsnachfolgerin der Stadtwerke Fürth (STWF) oder anderer Zuwendungsempfänger im Zusammenhang mit Transformation, Ausbau oder Dekarbonisierung der Fern- und Nahwärmeversorgung in Zirndorf und Fürth, insbesondere im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, bewilligt oder ausgezahlt, und wie gliedern sich diese Mittel jeweils nach Haushaltstitel, rechtlicher Grundlage und Projektbezeichnung (bitte jeweils nach den drei Projekten mit der höchsten Fördersumme in Zirndorf und in Fürth aufschlüsseln sowie jeweils die Gesamtzahl der geförderten Projekte und die jeweilige Gesamtfördersumme angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. Juni 2026 Im Zusammenhang mit Wärmenetzen in Fürth und Zirndorf wurden seit dem 1. Januar 2022 insgesamt vier Förderbescheide im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie des Vorgängerprogramms Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 erteilt. Dabei wurden Förderungen aus Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 2.603.575,58 Euro zugesagt. Die BEW wurde bis zum Jahr 2025 aus Kapitel 6092 Titel 893 03 Transformation Wärmenetze im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) und wird seit dem Jahr 2026 aus Kapitel 6093 Titel 893 32 Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finanziert. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmnetze – „BEW“ (BAnz AT 18. August 2022 B1). Das Programm Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 wurde mit Inkrafttreten der BEW am 15. September 2022 abgelöst und befindet sich in der Ausfinanzierung. Es wurde, wie die BEW, bis zum Jahr 2025 aus dem KTF Kapitel 6092 Titel 893 03 und ab dem Jahr 2026 aus dem SVIK Kapitel 6093 Titel 893 32 finanziert. Rechtsgrundlage für das Förderprogramm Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 ist die Förderbekanntmachung zu den Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 (BAnz AT 24. Dezember 2019 B1). Tabelle: Fürth Antragsteller Projektname Bewilligte Fördersumme in Euro Auszahlungssumme in Euro Rechtliche Grundlage Infra fürth GmbH Transformationsplan Fronmüllerstraße 2.000.000,00 305.367,77 BEW Infra fürth GmbH Nahwärmenetz Stadthalle Fürth   419.230,58 – BEW Infra fürth GmbH Westlich Magnolienweg in Burgfarnbach   140.345,00  91.477,85 Wärmenetzsysteme 4.0 Tabelle: Zirndorf Antragsteller Projektname Bewilligte Fördersumme in Euro Auszahlungssumme in Euro Rechtliche Grundlage Stadtwerke Zirndorf GmbH Wärmenetz Zirndorf 44.000,00 40.297,10 BEW Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 88. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierte Ziel, 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung zu investieren, zu erreichen, vor dem Hintergrund, dass die Expertenkommission Forschung und Innovation in ihrem Gutachten 2026 feststellt, dass der Anteil derzeit bei 3,13 Prozent stagniert (www.e-f i.de/fileadmin/Assets/Gutachten/2026/EFI_Gutac hten_2026_27126.pdf), und welche konkreten, messbaren Maßnahmen sind hierfür geplant (bitte den entsprechenden Zeitpunkt angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 5. Juni 2026 Das 3,5-Prozent-Ziel ist eine wichtige Zielmarke für eine zukunftsgerichtete Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung. Auch wenn die Erreichung des 3,5-Prozent-Ziels bis zum Jahr 2030 angesichts der außen- und innenpolitischen Herausforderungen ambitioniert ist, zeigt der Anstieg von 3,13 Prozent im Berichtsjahr 2023 auf 3,17 Prozent im Berichtsjahr 2024 (vorläufige Daten, Stand: März 2026), dass Steigerungen möglich sind. Gemeinsam mit der Wirtschaft, den Ländern und den Kommunen richtet die Bundesregierung den Fokus noch stärker auf Forschung, Entwicklung und Innovation. Bereits im Juli 2025 hat die Bundesregierung die Attraktivität der Forschungszulage im Rahmen des steuerlichen Investitionssofortprogramms erhöht und damit gezielte Investitionsanreize für Unternehmen gesetzt, mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung mit der Hightech Agenda Deutschland wichtige Impulse zur Mobilisierung weiterer Aktivitäten und Finanzmittel auch aus der Wirtschaft heraus und investiert einen zweistelligen Milliardenbetrag in dieser Legislaturperiode. Zusätzlich wird darauf verwiesen, dass der Sachstandsbericht „Steigerung des Anteils der FuE-Ausgaben am nationalen Bruttoinlandsprodukt (BIP)“ der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zum 3,5-Prozent-Ziel für Forschung und Entwicklung auch in diesem Jahr die zentralen Daten, ausgewählten Indikatoren und Aktivitäten von Bund und Ländern darstellen wird. 89. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Inwiefern ist Deutschland bei der Produktion von Robotern von kritischen Rohstoffen oder Schlüsselkomponenten (wie Halbleitern, speziellen Sensoren oder Seltenen Erden) aus dem außereuropäischen Ausland abhängig, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine technologische Souveränität zu sichern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekret

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