Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6244
21. Wahlperiode 05.06.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 1. Juni 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 64, 65, 66, 117
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 118, 119, 120
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 5, 88
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 89
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 94
Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 19
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 69, 70
Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . 97, 98, 99, 100
Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 71
Broßart, Victoria
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 51, 52
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 53, 54
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 75
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Abgeordnete Nummer
der Frage
Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 122, 123, 155
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 104
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2
Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23, 36, 37
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 24, 148, 149, 150
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 135
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 76, 105
Grau, Armin, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 40, 156
Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 25
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 12, 13
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Abgeordnete Nummer
der Frage
Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 136, 137
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 80, 81
Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 43
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 44
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 145, 146
Lemke, Steffi
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 96, 138
Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 112, 113, 114
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 45, 82, 147
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 92
Müller, Sascha
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Nanni, Sara
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 83
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . 115, 116, 126, 133
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 84
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Abgeordnete Nummer
der Frage
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 109
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 31
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Roth, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 47, 152, 153
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154
Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 157
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 4, 33, 34
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . 140, 141, 142, 143
Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85, 86
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 62
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 49
Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 110, 144
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Drucksache 21/6244 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 3
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Müller, Sascha
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 15
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16
Seite
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 18
Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 20, 21
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 32
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 33
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/6244
Seite
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 34
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 37
Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 38, 39, 40
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 42, 43
Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 46
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Grau, Armin, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50, 51
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 52
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 52
Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 56
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Seite
Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 63
Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 70, 71
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 72
Drucksache 21/6244 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 74, 75
Broßart, Victoria
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 75, 76
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Lemke, Steffi
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Seite
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 84, 86
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . 88, 89, 90, 92
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94, 95
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 96, 97
Roth, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 98, 99
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/6244
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Wie ist vor dem Hintergrund der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/913 der aktuelle Stand der Umsetzung der
Bedarfsplanungen für die Standorte des Stasi-
Unterlagen-Archivs einschließlich ihrer Außenstellen
sowie des Archivzentrums Berlin-Lichtenberg
(bitte die Kostenrahmen bzw. Projektkostenziele
für die einzelnen Standorte angeben und für
welche Standorte bereits eine Billigung durch das
Bundesministerium der Finanzen vorliegt)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 5. Juni 2026
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat
dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu den Bauvorhaben des
in der Bundestagsdrucksache 21/913 erwähnten Masterplans die
entsprechenden Bedarfsunterlagen vorgelegt. Die Anträge werden gemäß der
vom BKM als prioritär eingestuften Liegenschaften abgearbeitet. Eine
nachgeforderte Teilunterlage zum Archivzentrum wird derzeit noch
erstellt.
Machbarkeitsstudien für den Standort Berlin-Lichtenberg und zu den
Archivstandorten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 StUG bestätigen die
grundsätzliche Realisierbarkeit der Bauvorhaben. Auf dieser Grundlage
werden nun die Kostenplanungen durch die Bundesregierung
vorgenommen.
2. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Welche wissenschaftlichen Forschungen,
Forschungsprojekte und Dokumentationen hat Porta
Polonica – Dokumentationsstelle zur Kultur und
Geschichte der Pol:innen in Deutschland – vor
dem Hintergrund des 13-jährigen Bestehens der
vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien (BKM) finanzierten digitalen
Dokumentationsstelle Porta Polonica, die seit 2013 der
Erforschung, Dokumentation und
Sichtbarmachung der Kultur, Geschichte und Einflüsse des
polnischen Lebens in Deutschland dient – bislang
erstellt und veröffentlicht, und in welcher Form
wird ihre Arbeit gegenüber dem Parlament
dokumentiert, etwa durch jährliche Tätigkeitsberichte
(www.porta-polonica.de/de/seite/porta-polonica)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 5. Juni 2026
Grundlage der Arbeit der Porta Polonica ist eine 2013 unterzeichnete
Verwaltungsvereinbarung (VV) zwischen der Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch den BKM, und dem Landschaftsverband
Westfalen-Lippe (LWL). Der BKM ist dabei der Finanzier, der LWL der Träger
der Einrichtung. In § 2 der VV heißt es zum Zweck der Einrichtung:
„Die Dokumentationsstelle soll die vorhandenen Informationen zur
Geschichte und Kultur der Polinnen und Polen in Deutschland in einem
zentralen Internet-Portal zugänglich machen.“ Eigenständige Forschung
ist somit ausdrücklich nicht Gegentand des Einrichtungszwecks.
Das dreisprachige Internet-Portal unter: www. p o r t a - p o l o n i c a .de
(Deutsch, Polnisch, Englisch) enthält aktuell weit über 2.000 Beiträge –
barrierefrei, inklusive Einführungen in leichter Sprache und
Gebärdensprache – mit folgenden Modulen:
– Atlas der Erinnerungsorte
– Atlas der polnischen Gräber in Deutschland
– Online-Ausstellungen
– digitale Sammlungen
– Encyclopedia Polonica
Es erfüllt damit den in der VV festgelegten Zweck der Porta Polonica in
der vorgesehenen Weise.
3. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
In welcher Höhe sind Mittel des Bundeshaushalts
für die Reisetätigkeit des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram
Weimer zum Eurovision Song Contest in Wien
verausgabt worden (vgl. www.tagesspiegel.de/ges
ellschaft/eurovision-song-contest-weimer-fahrt-fu
r-israels-song-contest-auftritt-nach-wien-1558636
6.html)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 5. Juni 2026
Eine Auswertung zur Höhe der verausgabten Haushaltsmittel für die
Dienstreise des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht durchgeführt werden, da die
Erstattung der Reisekosten bisher noch nicht beantragt wurde. Die Frist
zur Beantragung einer Erstattung der Reisekosten unterliegt der
allgemeinen Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch von drei
Jahren.
4. Abgeordnete
Marlene
Schönberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für
den Beschluss der Gedenkstättenkonzeption
konkret aus, und mit welchen Akteuren finden aktuell
Beratungen diesbezüglich statt?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 2. Juni 2026
Am 12. November 2025 hat das Bundeskabinett die Konzeption für die
Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-
Diktatur verabschiedet und anschließend dem Deutschen Bundestag
übersandt. Die programmspezifischen Förderrichtlinien für
Projektförderungen auf Grundlage dieser Konzeption werden derzeit im Austausch
mit Vertreterinnen und Vertretern der Gedenkstätten sowie der Länder
erarbeitet. Eine erste Ausschreibung nach der Konzeption ist für Herbst
2026 geplant. Es ist beabsichtigt, die Förderungen von Projekten im Jahr
2027 zu beginnen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
5. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Rolle spielt nach Auffassung der
Bundesregierung, aufbauend auf den Erfahrungen seit der
Einführung der Forschungszulage 2020,
Planungssicherheit in der steuerlichen Förderung von
Forschung und Entwicklung für kleine und
mittlere Unternehmen, und liegen der Bundesregierung
eigene oder fremde Einschätzungen darüber vor,
welche Auswirkungen es auf deren
Forschungsaktivitäten hätte, wenn die letzte Anhebung durch
den sog. Investitionsbooster in Forschung vom
Januar 2026 durch eine pauschale Kürzung von
Steuervergünstigungen um 5 Prozent teilweise
rückgängig gemacht würde (www.deutschlandfun
k.de/klingbeil-bin-offen-fuer-spahns-vorschlag-z
u-rasenmaeher-methode-bei-subventions-kuerzun
gen-112.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 2. Juni 2026
Bei der steuerlichen Forschungsförderung (Forschungszulage) handelt
es sich um eine Zulage mit Rechtsanspruch, die durch ihre
Ausgestaltung insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zu Gute kommt
und ein zentrales Instrument der Standortpolitik und eine wichtige Säule
der Förderlandschaft in Deutschland bildet. Es bedarf hier keiner
Ermessensentscheidung der Bewilligungsbehörde, wodurch den
anspruchsberechtigten Unternehmen in Kombination mit einem flexiblen
Antragsverfahren (Antragsmöglichkeit bei der Bescheinigungsstelle
Forschungszulage vor Beginn, während oder nach Abschluss eines
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben) eine hohe Planungssicherheit
zukommt. Dieser Planungssicherheit kommt auch eine hohe Bedeutung
zu, da Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit langen
Entwicklungszyklen, hohen Investitionskosten und wirtschaftlichen Risiken
verbunden sein können.
Eigene belastbare Erkenntnisse oder wissenschaftlich abgesicherte
Einschätzungen zu den konkreten Auswirkungen einer pauschalen Kürzung
steuerlicher Vergünstigungen um 5 Prozent auf die
Forschungsaktivitäten kleiner und mittlerer Unternehmen liegen der Bundesregierung nicht
vor. Die Bundesregierung berücksichtigt im Rahmen ihrer finanz- und
steuerpolitischen Abwägungen sowohl die Bedeutung konsistenter und
verlässlicher Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung als
auch das Ziel einer effizienten und nachhaltigen Ausgestaltung der
Steuerpolitik vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage.
6. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern sind das Bundeszentralamt für Steuern,
das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht
und die Zollverwaltung von dem im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
festgelegten Ziel, den Personalbestand in der
Bundesverwaltung bis zum Jahr 2029 um 8 Prozent zu
reduzieren (Koalitionsvertrag, Verantwortung für
Deutschland, Zeile 1684 f.), betroffen, und sieht
die Bundesregierung in dieser Zielsetzung einen
Widerspruch dazu, Steuer- und Finanzkriminalität
wie Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte wirksam
zu bekämpfen (wenn nein, bitte begründen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 2. Juni 2026
Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag (Zeile 1506 ff.), dass die
Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ein wirksamer Steuervollzug für
die Sicherung der Einnahmen und die Handlungsfähigkeit des Staates
unerlässlich sind, ist fester Bestandteil der Arbeit der Bundesregierung.
Das Bundesministerium der Finanzen setzt in dieser Legislaturperiode
einen besonderen Schwerpunkt im Bereich
Steuerkriminalitätsbekämpfung.
Die vom Haushaltsgesetzgeber vorgegebenen Stelleneinsparungen
gelten grundsätzlich für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wie für
die übrige Bundesverwaltung. Gleichzeitig sind beim BZSt 280
Planstellen und Stellen zur Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung der
Steuerkriminalität im Haushaltsjahr 2026 von der Einsparung ausgenommen.
Der Koalitionsvertrag sieht einen Stellenabbau in der Bundesverwaltung
um 8 Prozent mit Ausnahme für Sicherheitsbehörden vor. Da der Zoll
eine Sicherheitsbehörde ist, ist er vom Stellenabbau nicht betroffen. Der
Haushaltsgesetzgeber hat diese Ausnahme von der Stelleneinsparung in
§ 17 Absatz 2 Nummer 4 des Haushaltsgesetzes (HG) 2025 und HG
2026 normiert. Demzufolge wird im Bereich der Bekämpfung von
Steuer- und Finanzkriminalität kein Personal abgebaut. Der Zoll stärkt im
Gegenteil diese Einheiten mit den in den Haushalten 2025 und 2026 zur
Verfügung gestellten Planstellen, um stärker gegen Steuer- und
Finanzkriminalität vorgehen zu können.
Von dem im Koalitionsvertrag festgelegten Ziel, den Personalbestand in
der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2029 um 8 Prozent zu reduzieren,
ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) technisch
nicht betroffen, da der Stellenplan der Bafin nicht im Bundeshaushalt
veranschlagt ist. Die Ausstattung des Personalhaushalts wird vom
Verwaltungsrat der Bafin beschlossen.
7. Abgeordnete
Janina Böttger
(Die Linke)
Welche Landeszugehörigkeiten und Herkünfte
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei
den Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten
bei der Beauftragten der Bundesregierung für
Ostdeutschland (bitte die Personenzahl der jeweiligen
Landeszugehörigkeit und Herkünfte nach
Bundesländern und Ausland angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 4. Juni 2026
Der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland gehören zum
Stichtag 1. Juni 2026 insgesamt 38 Beamtinnen, Beamte und
Tarifbeschäftigte an.
Von diesen Beschäftigten wurden 33 in Deutschland und fünf im
Ausland geboren. Die im Ausland geborenen Beschäftigten verteilen sich
wie folgt:
Geburtsland Anzahl
Polen 3
Frankreich 1
Lettland 1
Die Zuordnung zu den Bundesländern erfolgt auf Grundlage der bei den
Beschäftigten erfassten Geburtsorte. Danach verteilen sich die
Beschäftigten wie folgt:
Bundesland Anzahl
Berlin 7
Brandenburg 6
Baden-Württemberg 4
Bayern 1
Thüringen 4
Mecklenburg-Vorpommern 3
Sachsen 3
Nordrhein-Westfalen 2
Sachsen-Anhalt 1
Schleswig-Holstein 1
Niedersachsen 1
Die Angaben beruhen auf den zum Stichtag vorliegenden Informationen
zu den Geburtsorten bzw. Geburtsländern der Beschäftigten. Die
Zulieferung der Daten erfolgte über Z A 2.
8. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Wie viele Projekte wurden von der Stiftung
„Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) in
den Jahren 2024 und 2025 jeweils insgesamt
gefördert (Gesamtzahl), und welcher Anteil entfiel
auf Projekte ohne direkten oder primären Bezug
zur Unterstützung von Opfern des
Nationalsozialismus (NS) bzw. zur historischen NS-
Erinnerungsarbeit nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur
Errichtung einer Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ (bitte je Jahr die Gesamtzahl
der geförderten Projekte, die Zahl/Quote der
Projekte ohne genannten Bezug sowie die darauf
entfallenden Ausgaben in Euro angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 29. Mai 2026
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 211 Projektbewilligungen mit einer
Bewilligungssumme von insgesamt 18.118.831,70 Euro ausgesprochen. Im
Jahr 2025 waren es 240 Projektbewilligungen im Umfang von insgesamt
12.249.998,45 Euro. Die Zahlen beinhalten sowohl ausgesprochene
Projektbewilligungen als auch sogenannte Aufstockungen von
Projektbewilligungen.
Die Projektförderung folgt ausnahmslos den im § 2 Absatz 2 des
Stiftungsgesetzes genannten Zwecken. Die in Ihrer Frage genannte
Aufteilung ist auf die Förderung der Stiftung nicht anwendbar.
9. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Wie stellt die Bundesregierung als Rechtsaufsicht
der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und
Zukunft“ (EVZ) sicher, dass es bei den durch die
EVZ geförderten Projekten nicht zu
rechtswidrigen Doppelfinanzierungen desselben Projekts
oder zu unzulässigen Kumulierungen von
Bundesmitteln kommt, wenn laut Antwort der
Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/5690 seitens der Stiftung keine Daten über
Parallelförderungen aus anderen Programmen (z. B.
„Demokratie leben!“) erhoben werden, und
welche konkreten Prüfmechanismen setzt die
Bundesregierung hierfür seit 2023 ein (z. B.
Nachweisanforderungen und Abgleiche mit
Fördermittel-Datenbanken)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 29. Mai 2026
Um eine Doppelfinanzierung desselben Zuwendungszwecks rechtssicher
auszuschließen, wendet die Stiftung EVZ ein mehrstufiges
Prüfverfahren an. Die Antragsteller sind verpflichtet, sämtliche für das Projekt
beantragten oder bereits bewilligten Mittel Dritter (einschließlich anderer
Bundesmittel) vollständig offenzulegen. Vor einer endgültigen
Förderentscheidung fordert die Stiftung die entsprechenden
Zuwendungsbescheide anderer Mittelgeber an. Diese werden einzelfallbezogen auf
inhaltliche oder finanzielle Überschneidungen hin analysiert. Sofern ein
Projekt im Wege der Komplementär- oder Mischfinanzierung
rechtmäßig durch mehrere Geber (z. B. Stiftungsmittel und Bundesprogramme)
gefördert werden soll, erfolgt vor der Bewilligung eine direkte,
einzelfallbezogene Abstimmung zwischen der Stiftung EVZ und der jeweils
zuständigen Bewilligungsbehörde des Bundes. Damit wird
sichergestellt, dass die jeweiligen Teilfinanzierungen trennscharf voneinander
abgegrenzt sind und zu keinem Zeitpunkt dieselben Kostenpositionen
mehrfach gefördert werden.
Die Bundessregierung stellt die rechtskonforme Erfüllung der Aufgaben
der Stiftung EVZ im Rahmen der Rechtsaufsicht sicher.
10. Abgeordneter
Hauke Finger
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand,
dass in ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 42
des Abgeordneten Sascha Lensing
(Plenarprotokoll 21/79, S. 9493) einerseits operative Analyse-
und Weiterleitungsstrukturen der Financial
Intelligence Unit (FIU) zum Themenkomplex „Epstein“
bestätigt wurden, gleichzeitig jedoch erklärt
wurde, dass bislang keine neuen Informationen
übermittelt worden seien?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 3. Juni 2026
In der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 42 des
Abgeordneten Sascha Lensing hat die Bundesregierung das Monitoring
der Financial Intelligence Unit (FIU) erläutert und mitgeteilt, dass im
Zeitraum der Fragestellung der FIU keine neuen Informationen
übermittelt worden sind.
Relevante Informationen können der FIU unter anderem im Rahmen des
internationalen Informationsaustauschs oder durch Hinweise,
insbesondere Verdachtsmeldungen von Verpflichteten, übermittelt werden (§ 30
Absatz 1 des Geldwäschegesetzes).
Dass der FIU im Zeitraum der Fragestellung keine neuen Informationen
übermittelt wurden, nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfrage der Fraktion AfD der auf Bundestagsdrucksache 21/4639 sowie
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Fragen 37 des
Abgeordneten Sascha Lensing auf Bundestagsdrucksache 21/5661 sowie
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Frage 8 und 9
des Abgeordneten Sascha Lensing auf Bundestagsdrucksache 21/5933
und auf die Antwort der Bundesregierung auf die oben genannte
Mündliche Frage 42 des Abgeordneten Sascha Lensing hingewiesen.
11. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Wie plant die Bundesregierung, die
verfassungsmäßige Schuldenbremse im Bundeshaushalt 2027
einzuhalten (www.deutschlandfunk.de/
regierungdroht-in-den-kommenden-jahren-haushaltsluecke-
von-rund-140-milliarden-euro-100.html), und
welche zusätzlichen Einsparungen oder
Einnahmen sind dafür vorgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 5. Juni 2026
Am 29. April 2026 hat die Bundesregierung die Eckwerte für den
Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und den Finanzplan bis 2030
beschlossen. Gegenstand des Beschlusses waren auch weitere
Maßnahmen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts.
Der weitere regierungsinterne Abstimmungsprozess zur Aufstellung des
Bundeshaushalts 2027 ist noch nicht abgeschlossen. Daher sind zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Aussagen im Bezug auf
Inhalte und zum Stand des laufenden Aufstellungsverfahrens möglich.
12. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stimmt es, dass das Bundeszentralamt für Steuern
etwa 600 zusätzliche Mitarbeiter braucht, um ein
Pendlergeld überweisen zu können, und für
welche konkreten Aufgaben werden die
zusätzlichen Beschäftigten benötigt (www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/energiepreise-kommt-di
e-entlastung-per-direktzahlung-jetzt-doch-noch-0
2/100221073.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 5. Juni 2026
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 6 der
Abgeordneten Doris Achelwilm auf Bundestagsdrucksache 21/6098
wird verwiesen.
13. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Warum sieht der Direktauszahlungsmechanismus
nicht vor, dass das Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) die den Finanzämtern bereits vorliegenden
Steuer-IDs und IBANs der Bürger selbst
verknüpft (www.bundesfinanzministerium.de/Monat
sberichte/Ausgabe/2025/04/Kapitel/kapitel-2b-fok
us .html), oder wäre es alternativ möglich, mit
einer entsprechenden gesetzlichen Änderung, dass
andere Institutionen, wie z. B. die
Rentenversicherung, IBANs an das BZSt übermitteln, wie
das bereits bei den Familienkassen erfolgreich
funktioniert hat?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 5. Juni 2026
Eine verpflichtende Übermittlung der bei den Finanzämtern,
Rentenversicherungsträgern oder anderen Institutionen genutzten
Kontoverbindungen (IBAN) hätte möglicherweise zur Folge, dass zu einer Person
verschiedene IBANs an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
übermittelt werden können. In diesem Fall wäre unklar, welche
Kontoverbindung von der Direktauszahlungsbehörde für eine Direktauszahlung
genutzt werden soll. Auch liegt den Finanzämtern,
Rentenversicherungsträgern und anderen Institutionen nicht für jede natürliche Person,
die das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine IBAN vor.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden,
dass bei natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
diejenige IBAN gespeichert wird, die auf deren Veranlassung an das
BZSt übermittelt wurde.
Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird
auf die IBAN abgestellt, auf die das Kindergeld ausgezahlt wird. Hierbei
geht der Gesetzgeber davon aus, dass für alle Personen, die das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Kindergeld ausgezahlt wird. Dieses
Vorgehen lässt sich nicht auf Personen übertragen, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben, da diese oft nicht nur von einer Institution
monatliche Überweisungen erhalten.
14. Abgeordneter
Sascha Müller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Herkunft bzw. Ursprungsquelle haben die
für die deutschen Gold- und Silber-
Gedenkmünzen verwendeten Edelmetalle nach Kenntnis der
Bundesregierung (falls bekannt, bitte möglichst
exakte Angaben zu den Bezugsquellen machen),
und kann die Bundesregierung ausschließen, dass
– ähnlich zum Fall in den USA bei der US Mint
(vgl. www.t-online.de/nachrichten/ausland/usa/i
d_101230070/donald-trump-gold-stammt-wohl-v
on-drogenhaendlern-aus-suedamerika.html) –
Gold bzw. Silber aus fragwürdigen Quellen
(organisierte Kriminalität, Menschen- und
Umweltrechtsverletzungen, Terrorfinanzierung) in
deutsche Gedenkmünzen gelangt ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 29. Mai 2026
Die Bundesregierung beschafft das für die Prägung von Gold- und
Silbermünzen des Bundes benötigte Edelmetall über EU-weite
Ausschreibungen unter Einhaltung der von Gesetzes wegen einzuhaltenden
Vorgaben, was durch das für operative Münzaufgaben zuständige
Bundesverwaltungsamt überwacht wird.
In den Vergabeunterlagen werden die Zulieferer darüber hinaus
verpflichtet, die Standards der London Bullion Market Association
(LBMA) (insbesondere das „responsible sourcing“) und die
Kernarbeitsnormen der ILO (International Labour Organization, deutsche
Internationale Arbeitsorganisation) einzuhalten.
Dieses Vorgehen stellt sicher, dass keine Edelmetalle aus fragwürdigen
Quellen in die deutschen Gold- und Silbermünzen gelangen.
15. Abgeordnete
Iris Nieland
(AfD)
Erfasst die Bundesregierung die
Schadenssummen ausgebliebener Steuereinnahmen oder von
Steuerbetrugsfällen, die laut Bundesrechnungshof
auf veraltete IT-Systeme, fehlende IT-Verfahren,
IT-Ausfälle oder eine unzureichende
Digitalisierung der Steuerverwaltung zurückzuführen sind,
und wenn ja, wie hoch waren diese
Schadenssummen in den Jahren 2020 bis 2025 (www.bundesre
chnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Beric
hte/2025/einnahmen-volltext.pdf?__blob=publicat
ionFile&v=4)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 29. Mai 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
16. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung nach dem Aus für die
Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro
(www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entla
stungspraemie-2422438) weiterhin mit einer
Erhöhung der Tabaksteuer, und wenn ja, wofür
sollen die erwarteten Mehreinnahmen genutzt
werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 29. Mai 2026
Unabhängig von der ursprünglich geplanten Gegenfinanzierung der
Entlastungsprämie hat die Bundesregierung sich mit dem
Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 darauf verständigt, wie der Handlungsbedarf
im Bundeshaushalt reduziert wird. Die Anpassung der Tabaksteuer zählt
zu den in der Koalition vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen. Nach
dem Gesamtdeckungsprinzip (§ 8 der Bundeshaushaltsordnung) dienen
die Steuereinnahmen der Deckung aller staatlichen Ausgaben.
Die genaue Ausgestaltung der Tabaksteueranpassung wird derzeit
geprüft. Davon abhängig ist auch die Höhe der möglichen
Steuermehreinnahmen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
17. Abgeordnete
Dr. Christina
Baum
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber
vor, ob, und wenn ja, in welchem Umfang durch
Behörden im Fall der vermeintlichen
„Reichsbürgergruppe“ um Heinrich XIII. Prinz Reuß die KI-
Software Palantir einsetzt wurde (https://innen.he
ssen.de/presse/innenminister-zur-plenardebatte-ue
ber-die-plattform-hessendata)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 3. Juni 2026
Zur Beantwortung Ihrer Frage wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/5625 verwiesen.
18. Abgeordnete
Dr. Christina
Baum
(AfD)
Wie viele Fälle von illegalem Besitz, Handel oder
Missbrauch von Pregabalin sind der
Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2025 in
Flüchtlingsunterkünften und Asylbewerberheimen bekannt
geworden, und liegen der Bundesregierung
Erkenntnisse vor, inwieweit Personen aus
nordafrikanischen Herkunftsländern (insbesondere
Algerien und Marokko) überdurchschnittlich häufig
mit Pregabalin in Verbindung stehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 5. Juni 2026
Zum illegalen Handel von Pregabalin in Flüchtlingsunterkünften und
Asylbewerberheimen liegen keine statistischen Daten vor. Es liegen
außerdem keine Erkenntnisse dazu vor, dass Personen aus
nordafrikanischen Herkunftsländern (insbesondere Algerien und Marokko)
überdurchschnittlich häufig mit Pregabalin in Verbindung stehen.
19. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Weisungen hat die Bundesregierung an
den deutschen Vertreter im Frontex-
Verwaltungsrat erteilt (bitte für die Treffen in den Jahren 2025
und 2026 auflisten), und wie wurden die
Ergebnisse der Treffen in den Jahren 2025 und 2026
durch die Bundesregierung dokumentiert (bitte
die dokumentierende Stelle, die Adressaten der
Dokumentation und ggf. den VS-Einstufungsgrad
der Dokumentationen angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 29. Mai 2026
Der Frontex-Verwaltungsrat tritt in der Regel fünfmal jährlich
zusammen. Die genaue Anzahl der Weisungen für jede einzelne Sitzung wird
nicht gesondert statistisch erfasst. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 13 der Abgeordneten Gökay
Akbulut auf Bundestagsdrucksache 19/28193 verwiesen.
Eine vollständige Dokumentation der Ergebnisse der Sitzungen erfolgt
durch das Sekretariat des Verwaltungsrates von Frontex. Die jeweiligen
Kurzprotokolle der Sitzungen sind auf der Website von Frontex
öffentlich zugänglich.
20. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Wie ist die Entwicklung der bereinigten
Schutzquote (ohne formelle Entscheidungen) des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
bei männlichen Asylsuchenden aus Afghanistan
im Alter zwischen 18 und 40 Jahren, wenn
Entscheidungen bzw. Anerkennungen im Rahmen
des Familienasyls bzw. Familienschutzes außer
Betracht bleiben (bitte die Werte für das erste
bzw. zweite Halbjahr 2025 sowie für die
einzelnen Monate des bisherigen Jahres 2026 nennen),
und wie haben Verwaltungsgerichte im Jahr 2025
bzw. im bisherigen Jahr 2026 über diese Fälle
entschieden (bitte ebenfalls bereinigte
Aufhebungsquoten, ohne sonstige Erledigungen, nennen,
hilfsweise Angaben zu afghanischen
Staatsangehörigen machen, falls keine spezifischen Angaben
zu jungen Männern möglich sind)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 5. Juni 2026
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass durch Heranziehen der
erfragten sog. bereinigten Gesamtschutzquote etwaige Bleibeperspektiven
von ausländischen Staatsangehörigen nicht hergeleitet oder begründet
werden können, da die formellen Ablehnungen von Asylanträgen bei
einer derartigen Quotenberechnung nicht berücksichtigt werden.
Formelle Ablehnungen führen ebenso wie materiell entschiedene
Asylablehnungen im Regelfall zu einer Ausreisepflicht. Maßgeblich für die
Feststellung einer etwaigen Bleibeperspektive ist daher die umfassende
Gesamtschutzquote, die alle ablehnenden Asylentscheidungen
berücksichtigt. Die erfragten Daten können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden:
Schutzquoten (unter Nicht-Berücksichtigung von formellen
Entscheidungen) von männlichen Asylsuchenden mit afghanischer
Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 18 und 40 Jahren
(ohne Familienschutz)
Erstes Halbjahr 2025 35,20 %
Zweites Halbjahr 2025 12,20 %
Januar 2026 10,70 %
Februar 2026 10,20 %
März 2026 11,70 %
April 2026 14,10 %
1. Januar bis 30. April 2026 11,40 %
Klagen Gerichtsentscheidungen zu Klagen von männlichen Asylsuchenden mit afghanischer
Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 18 und 40 Jahren
Gesamt Asyl
Art. 16a GG
u. Fam. Asyl
(GFK)
Flüchtlingsschutz
subsidiärer
Schutz
Abschiebungsverbot
„bereinigte
Aufhebungsquote“
(in Prozent)
Jahr 2025 5.839 – 215 19 338 28,40
01.01.
bis
31.03.2026
2.185 2 62 6 115 20,30
21. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die Zahl der ausreisepflichtigen Personen sowie
die Zahl der unmittelbar ausreisepflichtigen
Personen (z. B. ohne Duldung) im Bundesland
Hessen seit 2020 bis 2025 (zuletzt verfügbarer Stand)
entwickelt, und welche Gesamtkosten (z. B. durch
Kosten für Unterbringung, Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz,
Gesundheitsversorgung, Abschiebungshaft, Rückführungen sowie
sonstige Verwaltungs- und Vollzugskosten usw.)
sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem
Land Hessen bzw. den hessischen Kommunen
durch diese Personengruppen im selben Zeitraum
entstanden (bitte jeweils die absoluten Zahlen
jährlich ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 2. Juni 2026
Daten zu aufhältigen, ausreisepflichtigen Personen im Land Hessen zum
Stichtag 31. Dezember der Jahre 2020 bis 2025 gemäß
Ausländerzentralregister (AZR) können bereits veröffentlichten Antworten der
Bundesregierung auf Kleine Anfragen entnommen werden:
Daten zum Stichtag 31. Dezember 2020 können der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 19/28234 entnommen werden.
Daten zum Stichtag 31. Dezember 2021 können der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 32 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 20/1048 entnommen werden. Ergänzend
kann mitgeteilt werden, dass zum gleichen Stichtag im Land
Hessen 13.036 ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung erfasst waren.
Daten zum Stichtag 31. Dezember 2022 können der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 32 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 20/5870 entnommen werden.
Daten zum Stichtag 31. Dezember 2023 können der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 20/11101 entnommen werden.
Daten zum Stichtag 31. Dezember 2024 können der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 34 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke
auf Bundestagsdrucksache 21/192 entnommen werden.
Daten zum Stichtag 31. Dezember 2025 können der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 34 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke
auf Bundestagsdrucksache 21/4644 entnommen werden.
Der Bundesregierung weist darauf hin, dass der zweite Teil Ihrer Frage
die Grenzen des verfassungsrechtlich verbürgten Fragerechts des
Parlaments insoweit übersteigt, als dass Umstände berührt sind, die nicht in
den Verantwortungsbereich des Bundes fallen. Gemäß Artikel 109
Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sind Bund und Länder in ihrer
Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Die Ausgaben
der Länder und Kommunen fallen demnach nicht in die Zuständigkeit
des Bundes. Die Bundesregierung nimmt aufgrund der vom GG
festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hierzu keine
Stellung und gibt auch keine Schätzungen ab.
22. Abgeordneter
Boris Gamanov
(AfD)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein,
damit eine Abschiebung nach Syrien angeordnet
werden kann?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 5. Juni 2026
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes
(§§ 58 ff. AufenthG).
23. Abgeordneter
Boris Gamanov
(AfD)
Welche Voraussetzungen führen dazu, dass eine
Abschiebung nach Syrien nicht angeordnet oder
nicht vollzogen wird?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 5. Juni 2026
Eine Abschiebungsanordnung ergeht nur in den Fällen des § 58a
AufenthG. Im Übrigen wird die Abschiebung grundsätzlich angedroht
(§ 59 AufenthG). Für den Vollzug der Abschiebung muss eine Reihe von
Voraussetzungen vorliegen, die nicht allein staatlicherseits zu erfüllen
sind. Hierunter fallen u. a. die Klärung der Identität des
Rückzuführenden, die Ausstellung von Passersatzpapieren durch die syrischen
Behörden und die Verfügbarkeit von Flugverbindungen. Mit der Arabischen
Republik Syrien befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen, um
weitere Rückführungen nach Syrien zu ermöglichen.
24. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
aktuellen Mitgliederzahlen rechtsextremer
Gruppierungen im Kreis Minden-Lübbecke (bitte
Namen nennen), und wie schätzt die
Bundesregierung das Gefahrenpotenzial ein, das von
Reichsbürgern in Minden-Lübbecke ausgeht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 4. Juni 2026
Aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern obliegt die Erteilung von Auskünften auf
Kreisebene dem jeweiligen Land. Die Bundesregierung nimmt zu
Ländersachverhalten grundsätzlich keine Stellung.
25. Abgeordneter
Udo Theodor
Hemmelgarn
(AfD)
Wie viele Passersatzdokumente wurden von der
Bundespolizei nach aktuellem Stand bei der
syrischen Botschaft in Berlin (oder ggf. bei anderen
syrischen Behörden, bitte angeben) seit dem 1.
Januar 2026 beantragt (vgl. www.welt.de/politik/de
utschland/plus6a044ee8214d7d4d4aac57f9/migrat
ion-an-diesem-detail-scheitern-seit-monaten-absc
hiebungen-von-straftaetern-nach-syrien.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 2. Juni 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 18 des Abgeordneten Dr. Gottfried Curio auf
Bundestagsdrucksache 21/6164 verwiesen.
26. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch der
Generalschlüssel für die vom Bundeskriminalamt
und von der Bundespolizei verwendeten
Handschellen frei erhältlich, und wenn ja, stellt dieser
Zustand aus Sicht der Bundesregierung eine
Gefahr für Polizeivollzugsbeamte des Bundes dar
(vgl. www.br.de/nachrichten/bayern/polizei-schlu
essel-frei-erhaeltlich-verdaechtiger-befreite-sich,
TmvXThu)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. Juni 2026
Handfesseln von Bundeskriminalamt und von der Bundespolizei werden
auf Grundlage der aktuellen Technischen Richtlinien des
Polizeitechnischen Instituts (PTI) beschafft und verfügen über veränderte
Sicherheitsschlösser. Teilweise werden noch Handfesseln eingesetzt, für die
Schlüssel auch außerhalb behördlicher Strukturen erhältlich sind.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes bewerten die sicherheitsrelevanten
Entwicklungen bei der Ausstattung der Polizeibehörden des Bundes
kontinuierlich und ziehen daraus die notwendigen Schlussfolgerungen,
um die Sicherheit der Polizeivollzugsbeamten jederzeit zu
gewährleisten. Diese Erkenntnisse fließen auch unmittelbar in die Aus- und
Fortbildung der Polizistinnen und Polizisten und die technische
Weiterentwicklung der Führungs- und Einsatzmittel ein.
27. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Trifft es nach der Einschätzung der
Bundesregierung zu, dass etwa ein Drittel aller Dienststellen
der Bundespolizei erhebliche bauliche Mängel
aufweist oder marode ist, und wenn ja,
beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen hiergegen
zu ergreifen (www.mopo.de/news/panorama/gew
erkschaft-der-polizei-klagt-viele-wachen-mar
ode/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 4. Juni 2026
Die Bundespolizei (BPol) nutzt mit Stand von 1. Januar 2026 insgesamt
602 Liegenschaften.
Die von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften werden entweder
bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen des
Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM) oder über die BImA
bei Dritteigentümern angemietet. Im Anwendungsbereich des § 62
Absatz 3 des Bundespolizeigesetzes werden der BPoL
Unterbringungsflächen auf Selbstkostenbasis zur Nutzung unmittelbar von den
unterstützungspflichtigen Verkehrsbetreibern überlassen. Das sind die See- und
Flughafenbetreiber sowie insbesondere die Deutsche Bahn AG
(DB AG).
Unter den 602 genutzten Liegenschaften finden sich sämtliche
Kategorien von Gebäuden, vom Neubau über den sanierten Altbau bis hin zu
Bestandsliegenschaften aus unterschiedlichen Baujahren mit jeweils
unterschiedlicher Instandhaltungsqualität.
Die Eigentümer führen fortlaufend Instandsetzungs-, Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Immobilienbestand durch. Dabei
kann es immer wieder auch zu Verzögerungen an einzelnen Standorten
kommen.
Eine systematische statistische Erfassung sämtlicher erforderlicher
Instandhaltungs- oder Sanierungserfordernisse der jeweiligen Eigentümer
führt die Bundespolizei als Nutzerin nicht. Zur Methodik der Erhebung
der durch die GdP genannten Größenordnung zum baulichen Zustand
von „Dienststellen der BPoL“ liegen der Bundesregierung keine
weitergehenden Informationen vor.
Der von der Bundespolizei als Mieterin/Nutzerin gegenüber den
jeweiligen Eigentümern vor Ort vorgetragene liegenschaftliche
Handlungsbedarf wird mit den jeweiligen Eigentümern vor Ort fortlaufend
abgearbeitet.
28. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die
gleichzeitige Entwicklung, dass im Jahr 2024 nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes 291.955
ausländische Staatsangehörige eingebürgert wurden und
zugleich 269.986 Fortzüge deutscher
Staatsangehöriger aus Deutschland registriert wurden,
insbesondere vor dem Hintergrund der Frage, ob und in
welchem Umfang deutsche Staatsangehörige ohne
Einwanderungsgeschichte Deutschland dauerhaft
verlassen, und sieht die Bundesregierung hierin
Anhaltspunkte für eine strukturelle demografische
Verschiebung infolge von Zu- und Abwanderung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 3. Juni 2026
Die Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes berichtet für das
Jahr 2025 288.579 Fortzüge (2024: 269.986) und 191.890 Zuzüge
deutscher Staatsangehöriger (2024: 189.107). Das entspricht einem Netto-
Wanderungsverlust von 96.689 Personen mit deutscher
Staatsangehörigkeit (2024: 80.879). Die Netto-Abwanderung deutscher
Staatsangehöriger entspricht einem Anteil von 0,14 Prozent der Bevölkerung mit
deutscher Staatsangehörigkeit gemessen am Bevölkerungsstand im dritten
Quartal 2025 (2024: 0,11 Prozent).
Diese Wanderungszahlen lassen keine Schlüsse auf die Dauer von
Wanderungen zu. Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für
Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt, dass es in den vergangenen Jahrzehnten zu einer
deutlichen Zunahme der internationalen Mobilität insbesondere von
jüngeren deutschen Staatsangehörigen gekommen ist, es sich hierbei aber
meist um zeitlich befristete Auslandsaufenthalte handelt. Nach einer
weiteren Studie des BiB ist die Einbürgerungsneigung deutscher
Staatsangehöriger im Ausland gering. Letztere basiert auf Daten der German
Emigration and Remigration Panel Study (GERPS), die deutsche Aus-
und Rückwanderer im Zeitraum 2017 bis 2022 untersuchte.
29. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wie hoch waren die Gesamtkosten für das
Einfliegen afghanischer Ortskräfte bis April 2026
(bitte den entsprechenden Kostenträger angeben),
und bleibt die Bundesregierung bei ihrer
Auffassung, dass „keine unterschiedliche Kostenpraxis
[...] bei Anwendung derselben Rechtsgrundlage“
im Hinblick auf die Evakuierung von deutschen
Staatsbürgern aus dem Nahen Osten und
nichtdeutschen Personen, die im Rahmen humanitärer
Aufnahmeprogramme aufgenommen wurden,
stattfand (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
meine Schriftliche Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 21/4848)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 5. Juni 2026
Hinsichtlich der Kosten für die Einreise von Personen aus den
Aufnahmeverfahren aus Afghanistan wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/5562 verwiesen. Eine darüberhinausgehende statistische
Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Im Übrigen hält die
Bundesregierung an ihrer Antwort auf Ihre Schriftliche Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 21/4848 fest.
30. Abgeordneter
Sergej Minich
(AfD)
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der
UN-Sonderberichterstatterin für
Meinungsfreiheit, Irene Khan, dass der Raum für freie
Meinungsäußerung in Deutschland enger werde,
Parteiverbotsverfahren die Demokratie selbst
untergraben könnten, der Begriff „Extremismus“ durch
Behörden wie dem Bundesamt für
Verfassungsschutz nicht hinreichend klar definiert sei sowie
strafrechtliche Vorschriften – insbesondere § 188
des Strafgesetzbuches – zunehmend zur
Einschränkung legitimer politischer
Meinungsäußerung genutzt würden (https://weltwoche.de/daily/
untergraebt-die-demokratie-un-
berichterstatterinwarnt-vor-parteiverboten-in-deutschland-und-kriti
siert-praxis-des-verfassungsschutzes/), und wenn
nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 4. Juni 2026
Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für
Meinungsfreiheit, Irene Khan, wird im Juni 2026 dem VN-Menschenrechtsrat einen
vollständigen Bericht über ihren vom 26. Januar bis 6. Februar 2026
durchgeführten Deutschlandbesuch vorlegen. Diesen wird die
Bundesregierung sodann prüfen. Zu mutmaßlichen Äußerungen in diesem
Zusammenhang nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung.
31. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist die Position der Bundesregierung in den
Verhandlungen zur Verlängerung des temporären
Schutzstatus für Ukrainerinnen und Ukrainern,
beispielsweise mit Blick auf Ausnahmen von der
Schutzgewährung und dem Übergang in
langfristige Aufenthaltstitel nach der Empfehlung des
Rates für einen koordinierten Ansatz beim Übergang
hin zu neuen Optionen nach dem Ende des
vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der
Ukraine (https://data.consilium.europa.eu/doc/doc
ument/ST-12015-2025-INIT/de/pdf), und wie
viele Menschen mit vorübergehendem Schutz
konnten bereits in eine andere
Aufenthaltserlaubnis wechseln (bitte nach jeweiligem
Aufenthaltstitel auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 5. Juni 2026
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine auch dadurch, dass sie die
Personen aufnimmt und ihnen vorübergehenden Schutz gewährt, die vor
dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland fliehen. Gegenwärtig
diskutieren die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, den vorübergehenden
Schutz erneut zu verlängern. Die Meinungsbildung ist noch nicht
abgeschlossen. Die Bundesregierung wirbt seit geraumer Zeit durch
Information und im Austausch mit Ländern und den Ausländerbehörden für den
Wechsel in nationale Aufenthaltstitel. Um den Umfang der Titelwechsel
zu erhöhen, plant die Bundesregierung weitere Informationskampagnen.
Zum Stichtag 30. April 2026 waren im Ausländerzentralregister
insgesamt 23.462 Personen erfasst, die jemals einen Aufenthaltstitel nach
§ 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besessen haben und in einen
anderen aufenthaltsrechtlichen Status gewechselt sind. Die genaue
Verteilung nach letztem aufenthaltsrechtlichen Status kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Personen, die nach einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in eine andere
Aufenthaltserlaubnis gewechselt sind:
Grund des Aufenthalts Anzahl Personen
Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung 2.511
Aufenthaltserlaubnis – Besondere Aufenthaltsrechte 199
Aufenthaltserlaubnis – Erwerbstätigkeit 9.150
Aufenthaltserlaubnis – aus familiären Gründen 9.843
Aufenthaltserlaubnis – völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe 1.756
Einreise und Aufenthalt – ICT und REST-Richtlinie 3
Gesamt – Summe 23.462
32. Abgeordneter
Volker Scheurell
(AfD)
Aus welchem Grund wurde trotz vorhandener
Haushalts- und Stellenplandaten keine
ressortbezogene zusammenfassende Darstellung der
Entwicklung des Personalbestandes der
Verwaltungsmitarbeiter zwischen der 20. und 21.
Legislaturperiode vorgenommen (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 35 auf
Bundestagsdrucksache 21/6098)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 5. Juni 2026
Das Parlamentarische Fragerecht umfasst keine Tatsacheninformationen,
bei denen die Bundesregierung keinen amtlich begründeten
Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten selbst hat. Dies gilt
insbesondere, wenn sich die erbetenen Informationen aus öffentlich zugänglichen
Quellen beschaffen lassen. Es ist nicht Bestandteil der
parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, frei verfügbare
Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und
anschaulich aufbereiten zu lassen. Die von Ihnen mit Ihrer Schriftlichen
Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 21/6098 erbetenen Informationen
sind über die vom Parlament beschlossenen Haushalte und die
Internetseite des Statistischen Bundesamtes abfragbar.
Die der Bundesregierung vorliegenden Daten zu den Beschäftigten in
der Bundesregierung können dem Statistischen Bericht – Personal des
öffentlichen Dienstes, Tabelle 74111-15 und der alten Fachserie 14
Reihe 6, Tabelle 3.1.1 des Statistischen Bundesamtes entnommen werden.
Die Daten zu den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden durch
das Statistische Bundesamt jährlich zum Stichtag 30. Juni – zuletzt zum
30. Juni 2024 – erhoben. Die aktuelle Fassung, jetzt ein Statistischer
Bericht – Personal des öffentlichen Dienstes kann unter den folgenden Link
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/_inhalt.html#_
yo6mlaub9) unter Publikationen und Personal des öffentlichen Dienstes
abgerufen werden. Die älteren Ausgaben der Fachserie 14 Reihe 6 sind
auch allgemein zugänglich und befinden sich unter den folgenden Link
(www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00000140).
Weitere statistische Auswertung zu den Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes durch das Statistische Bundesamt sind unter folgendem Link
über GENESIS-Online verfügbar: https://genesis.destatis.de/datenbank/o
nline/statistic/74111/table/74111-0001.
33. Abgeordnete
Marlene
Schönberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
Umfang, Reichweite und algorithmischer Verbreitung
KI-generierter politischer Musik mit
rechtsextremistischen, demokratiefeindlichen und
antisemitischen Inhalten auf großen Plattformen wie
YouTube, TikTok, Spotify oder Apple Music vor,
insbesondere hinsichtlich organisierter
Kampagnen, und wenn ja, welche, und inwiefern werden
entsprechende Inhalte bislang durch
Sicherheitsbehörden, Medienaufsicht oder zuständige
Aufsichtsstellen systematisch erfasst?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 4. Juni 2026
Seit dem Jahr 2024 beobachtet die Bundesregierung eine verstärkte
Anwendung von KI in der rechtsextremistischen Musikszene. Dabei
handelt es sich um die Erstellung und Verbreitung von KI-generierter Musik
und Liedtexten sowie visuellen Darstellungen (Bilder, CD-Cover und
Videos), vorwiegend auf den Plattformen „YouTube“ und „Spotify“. Die
Nutzung von KI wird unter anderem aufgrund der einfachen und
schnellen Produktionsweise zunehmend auch von Rechtsextremisten genutzt.
Es gibt bereits einige aktive Akteure, die auf den genannten Plattformen
zum Teil erhebliche Reichweiten generieren. Rechtsextremistische KI-
Musik wird dabei, wie andere KI-Musik auch, durch interne
Algorithmen der jeweiligen Plattform verbreitet. Bislang ist KI-generierte Musik
in der rechtsextremistischen Musikszene Deutschlands jedoch umstritten
und es sind keine organisierten Kampagnen im Sinne einer festen
Struktur zur strategischen Erstellung und Verbreitung von KI-Musik der
rechtsextremistischen Szene bekannt. Eine Erfassung entsprechender
KI-generierter Musik erfolgt grundsätzlich im Rahmen des gesetzlichen
Auftrages des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
34. Abgeordnete
Marlene
Schönberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Liegen der Bundesregierung und den ihr
unterstehenden Behörden Erkenntnisse über pro-iranische
Netzwerke und Verbindungen von Mohammad
Baqer Saad Dawood Al-Saadi, der in den USA
wegen mutmaßlicher Unterstützung der
irakischen Terrororganisation Kataib Hisbollah
angeklagt wird, mit Blick auf Anschläge in
Deutschland vor, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 4. Juni 2026
Im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten
hat eine bisher unbekannte pro-iranische Gruppierung mit dem Namen
HARAKAT ASHAB AL-YAMIN AL-ISLAMIYA (übersetzt:
„Islamische Bewegung der Angehörigen von der rechten Seite“, abgekürzt
HAYI), seit Anfang März 2026 die Verantwortung für eine Reihe von
Explosionen und Brandanschlägen auf jüdisch-assoziierte und US-
amerikanische Einrichtungen in mehreren europäischen Ländern, unter
anderem einen Sachverhalt in Deutschland, übernommen.
Weitergehende Auskünfte können insoweit nach sorgfältiger Abwägung
nicht erteilt werden, auch nicht in eingestufter Form. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an
der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten
Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im
Falle einer Befassung des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof (GBA) im Sinne der Fragestellung wäre eine entsprechende
Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren
oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten,
wenn keine Befassung des GBA im Sinne der Fragestellung vorläge:
Würde im Falle einer Nichtbefassung eine Auskunft erteilt, im Falle
einer Befassung hingegen eine Antwort verweigert, könnte jedenfalls
aus künftigen Antworten geschlossen werden, dass eine
Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn der GBA mit dem Inhalt der Fragestellung
befasst ist. Ein Schutz von Ermittlungsmaßnahmen in künftigen
Verfahren wäre dann nicht mehr möglich. Ob eine Befassung im Sinne der
Fragestellung gegeben ist, muss daher offenbleiben.
Zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die
Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung bereits
aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte.
Bezüglich weiterer pro-iranischer Netzwerke wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Martin
Hess auf Bundestagsdrucksache 21/5005 verwiesen.
35. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Wie viele Ausreiseuntersagungen wurden seit
dem Jahr 2020 bis heute durch deutsche Behörden
veranlasst oder vollzogen, und wie verteilen sich
diese Fälle auf die Phänomenbereiche Rechts-,
Links- und islamistischer Extremismus (bitte
jahresweise aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 5. Juni 2026
Zu etwaigen Ausreiseuntersagungen, die auf eine vorherige
Passversagung/-entziehung zurückzuführen sind, liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da die Kompetenz
für die Anordnung dieser Maßnahmen in der Zuständigkeit der
Behörden der Länder liegt. Etwaige, von Pass- oder Personalausweisbehörden
erlassene Verfügungen werden nur lokal erfasst, jedoch nicht
bundesweit.
Im Übrigen erfasst die Bundespolizei innerhalb der Polizeilichen
Eingangsstatistik keine Daten im Sinne der Fragestellung.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
36. Abgeordneter
Boris Gamanov
(AfD)
Sieht die Bundesregierung Christen in Syrien als
religiöse Minderheit mit besonderem
Schutzbedarf an?
37. Abgeordneter
Boris Gamanov
(AfD)
Sieht die Bundesregierung derzeit eine allgemeine
Gefährdungslage für Rückkehrer nach Syrien
unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 4. Juni 2026
Die Fragen 36 und 37 werden zusammen beantwortet.
Nach dem Fall des Assad-Regimes hat sich die Sicherheitssituation in
Syrien stark verbessert, dennoch bleibt die Lage volatil. Insbesondere
nichtstaatliche bewaffnete Gruppen sind Quellen der Unsicherheit in
Teilen des Landes.
Eine Bedrohung für religiöse Minderheiten in Syrien geht von
terroristischen Gruppen wie dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) aus. Die
Aktivitäten des IS richten sich gegen Angehörige verschiedener
ethnischer und religiöser Gruppen, aber auch gegen die syrische Regierung.
Die syrische Regierung ist verantwortlich für den Schutz und die
Inklusion aller religiösen und ethnischen Gruppen im Land und ist bemüht,
dieser Verantwortung gerecht zu werden.
38. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung die Entsendung
humanitärer Hilfe einschließlich Energielieferungen an
Kuba, um der Bitte des kubanischen
Außenministers Bruno Eduardo Rodríguez Parrilla nach
internationaler Unterstützung nachzukommen und zur
Minderung der humanitären Krise beizutragen,
die infolge der Verschärfung der US-Sanktionen
entstanden ist, und falls ja, wann ist mit
entsprechenden Maßnahmen zu rechnen (bitte unter
Angabe der Maßnahmen und Höhe der finanziellen
Mittel), und falls nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 5. Juni 2026
Die Bundesregierung unterstützt humanitäre Hilfsprojekte im Rahmen
der Vereinten Nationen und der Europäischen Union in Kuba. Hierzu
wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4903
verwiesen.
Sollte die kubanische Regierung ein konkretes Ersuchen um humanitäre
Hilfe an die Bundesregierung richten, wird die Bundesregierung dies
prüfen.
39. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Wie gliedern sich Unterstützungsleistungen, die
seit dem Hamas-Angriff (7. Oktober 2023) an
Israel bereitgestellt wurden, nach direkter
finanzieller Unterstützung, militärischen Hilfen
(Waffen- und Rüstungslieferungen), vergebenen
Krediten, humanitärer beziehungsweise ziviler
Unterstützung auf (bitte nach Jahren aufschlüsseln),
und bewertet die Bundesregierung diese
entsprechenden Unterstützungsleistungen als
ausreichend?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 5. Juni 2026
Die Bundesregierung unterstützt vollumfänglich das Existenzrecht
Israels und die legitime Selbstverteidigung des Landes, welche insbesondere
– aber nicht nur – im Lichte der Terrorangriffe der Hamas vom 7.
Oktober 2023 massiv auf die Probe gestellt wurden. Unterstützungsleistungen
orientieren sich dabei stets an den von der israelischen Regierung
geäußerten Bedürfnissen.
Im Sinne der Fragestellung werden in der nachfolgenden Tabelle
insofern ausschließlich Unterstützungsleistungen aufgeführt, die einen
direkten Bezug zum Hamas-Angriff vom 7. Oktober aufweisen. Darüber
hinaus existieren zwischen Israel und Deutschland eine Vielzahl von
kulturpolitischen, gesellschaftlichen, finanz- und erinnerungspolitischen
Kooperationen, nicht zuletzt Wiedergutmachungszahlungen an
Überlebende der Shoa, die hier nicht aufgeführt werden.
Zeitraum Höhe der Förderung
in Euro
Projektname
Direkte finanzielle
Förderung
– – –
Humanitäre Hilfe 2024–2025 1.434.000 Traumabewältigung für Opfer
des 7. Oktobers 2023
Sonstige Förderung 2024–2025 378.000 Dokumentation von Verbrechen gegen
Frauen und Kinder im Rahmen
des Hamas-Angriffs auf Israel vom
07.10.2023 der ISR Civil Commission,
vormals Dvora Institute for Gender and
Sustainability
2023–2026 6.700.000 Kulturzentrum Kibbuz Be´eri
2024 319.600 Förderprogramm „zivik“
(zivile Konfliktbearbeitung)1
1.970.000 Soforthilfe Israel
2025 620.100 Förderprogramm „zivik“
2026 969.400 Förderprogramm „zivik“
1 Internationales Förderprogramm des Instituts für Auslandsbeziehungen für Nichtregierungsorganisationen, im Rahmen des integrierten
Friedensengagements der Bundesregierung. Aufgeführt ist der Mitteleinsatz in Israel.
Bezüglich der in den Jahren 2023 und 2024 erteilten
Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach
Israel wird auf die veröffentlichten Rüstungsexportberichte der
Bundesregierung verwiesen.
In Bezug auf die im Jahr 2025 erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen
wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 5. März 2026 auf die
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
21/4607 verwiesen.
Im Jahr 2026 wurden bisher Einzelausfuhrgenehmigungen für die
endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von
794.416.080 Euro erteilt (Stichtag: 31. Mai 2026). Über 60 Prozent des
Genehmigungswertes entfallen dabei auf ein Großprojekt im maritimen
Rüstungsbereich. Bei den Angaben handelt es sich um vorläufige
Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch
verändern können.
Außerdem wurden in den Jahren 2023 bis 2025 im Zusammenhang mit
dem Angriff der Hamas auf Israel diverse Ausstattungs- und
Unterstützungsleistungen im Bereich der Sicherheit erbracht. Der Beitrag wird als
„VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft, da eine
Veröffentlichung der Informationen Rückschlüsse auf Fähigkeiten
israelischer Einheiten erlauben würde und somit einerseits dem persönlichen
Schutz der Einsatzkräfte, anderseits dem Schutz der Vertraulichkeit in
der internationaler Zusammenarbeit Rechnung getragen wird.1
1 Das Auswärtige Amt hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
40. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
In welcher Höhe sind Mittel des Bundeshaushalts
beziehungsweise des Etats des Auswärtigen Amts
aufgewandt worden, um die Gestaltung des
deutschen Pavillons auf der Biennale 2026 in Venedig
zu finanzieren, und wie hoch sind die bereits
verausgabten Mittel und noch zu erwartenden Kosten
für Reisetätigkeiten von Mitgliedern der
Bundesregierung und von Vertretern von
Bundesministerien zur Biennale 2026 in Venedig (vgl. www.if
a.de/ausstellung/deutscher-pavillon-venedig-bien
nale-2026/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 5. Juni 2026
Für die Gestaltung des deutschen Pavillons auf der Kunstbiennale in
Venedig 2026 hat das Auswärtige 850.000 Euro bereitgestellt. Die
Reisekosten im Sinne der Fragestellung belaufen sich auf 1.173,50 Euro. Über
zu erwartende Kosten kann keine Aussage getroffen werden, da
diesbezügliche Planungen noch offen sind.
41. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche neuen beziehungsweise abweichenden
Erkenntnisse lagen dem Auswärtigen Amt nach der
im Jahr 2009 erfolgten Ablehnung einer
Zusammenarbeit mit Islamic Relief Deutschland vor, die
dazu führten, dass die Organisation in den
Folgejahren dennoch mit erheblichen Bundesmitteln
gefördert wurde, obwohl nach Angaben des
Bundesrechnungshofs verfassungsschutzrelevante
Erkenntnisse hinsichtlich möglicher Verbindungen
zur Muslimbruderschaft beziehungsweise zu
islamistischen Strukturen vorlagen, und aus welchen
Gründen wich das Auswärtige Amt dabei von
seiner vorherigen Weisung ab, bei Vorliegen
entsprechender Erkenntnisse von einer Förderung
abzusehen (www.welt.de/politik/deutschland/plus6a0e
ccdef0f7eb608db79082/islamic-relief-im-blindflu
g-rechnungshof-ruegt-auswaertiges-amt-fuer-foer
derung-muslimischer-hilfsorganisation.html und
www.presseportal.de/pm/61025/6281498)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 4. Juni 2026
Eine projektbezogene Förderung von Islamic Relief Deutschland zur
Durchführung humanitärer Hilfsmaßnahmen in Syrien erfolgte nach
umfänglichem Informationsaustausch mit dem Bundesministerium des
Innern und für Heimat.
Die Organisation verfügte über humanitäre Zugänge und
Umsetzungskapazitäten, die lebensrettende Gesundheitsversorgung für tausende
Menschen in Nord- und Zentralsyrien ermöglichte. Die Förderung wurde
über 2019 hinaus nicht fortgesetzt.
42. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
Berichte des israelischen Fernsehsenders
„Channel 13“ vom 18. Mai 2026, wonach US-
Militärbasen in Deutschland innerhalb von 24 Stunden für
Munitionslieferungen an Israel genutzt worden
sein sollen, und welche völkerrechtlichen sowie
genehmigungsrechtlichen Prüfungen (aus dem
Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen)
wurden diesbezüglich durch die Bundesregierung
vorgenommen, um sich zu vergewissern, dass
über deutsches Staatsgebiet abgewickelte
Munitions- und Waffenlieferungen mit den
völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands vereinbar
sind?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 5. Juni 2026
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden eigenen Kenntnisse
vor. Die USA sind an die für US-Basen in Deutschland geltenden
Stationierungsabkommen gebunden, in denen die Nutzung von US-
Militärbasen geregelt ist.
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die
Schriftlichen Fragen 26 und 27 der Abgeordneten Desiree Becker auf
Bundestagsdrucksache 21/4848 und auf ihre Antwort auf die
Schriftliche Frage 72 des Abgeordneten Boris Mijatović auf
Bundestagsdrucksache 21/4657.
43. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie positioniert sich die Bundesregierung
angesichts internationaler Forderungen nach einer
Abschaffung des Amtes des Hohen Repräsentanten
für Bosnien und Herzegowina zum Fortbestand
dieses Amtes einschließlich der sogenannten
Bonn Powers, und inwieweit setzt sich die
Bundesregierung erneut und konkret für EU-
Sanktionen gegen separatistische Akteure in Bosnien und
Herzegowina ein (www.suedtirolnews.it/politik/p
etritsch-fuer-abschaffung-des-bosnien-beauftra
gten und www.deutschlandfunk.de/russland-forde
rt-abschaffung-des-hohen-repraesentanten-fuer-bo
snien-herzegowina-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 5. Juni 2026
Die Bundesregierung unterstützt die Institution des Hohen
Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina. Dem Hohen Repräsentanten kommt
aus Sicht der Bundesregierung weiterhin eine maßgebliche Rolle beim
Erhalt von Frieden und Stabilität sowie der Umsetzung der zivilen
Aspekte der Daytoner Friedensordnung zu.
Der Fokus der Bundesregierung liegt nun darauf, in Abstimmung mit
ihren Partnern einen zügigen und reibungslosen Übergang an die
Nachfolge von Christian Schmidt sicherzustellen. Hierzu steht die
Bundesregierung im ständigen Austausch mit ihren Partnern.
Die Bundesregierung hat – ähnlich wie einige andere EU-
Mitgliedstaaten – einreiseverhindernde Maßnahmen gegen drei hauptverantwortliche
Politiker der Republika Srpska veranlasst, die eine Sezession anstreben,
und sieht aktuell keinen Anlass diese aufzuheben. Zudem hat die
Bundesregierung sich auch für EU-Sanktionen gegen diese Akteure
eingesetzt. Die im EU-Kreis hierfür nötige Einstimmigkeit besteht nicht.
44. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Für wie hoch erachtet die Bundesregierung
notwendige Kürzungen im EU-Haushaltsvorschlag
der Europäischen Kommission für die Jahre 2028
bis 2034 (www.bild.de/politik/inland/von-der-ley
ens-eu-haushalt-deutschland-droht-xxl-
rechnungaus-bruessel-6a16c77461be973b7ac9ea60),
nachdem der Ständige Vertreter Deutschlands warnte,
dass eine Steigerung der deutschen Zahlungen um
75 bis 80 Prozent „schlicht nicht leistbar“ sei, und
in welchen konkreten Bereichen oder
Ausgabenposten wünscht sich die Bundesregierung
Einsparungen durch die Europäische Kommission?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 5. Juni 2026
Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen zum Mehrjährigen
Finanzrahmen der EU für die Jahre 2028 bis 2034 für eine horizontale
Kürzung des im Juli 2025 von der Europäischen Kommission
vorgeschlagenen Gesamtvolumens ein, das heißt über alle Rubriken hinweg.
Sie sieht keine Grundlage für eine Erhöhung des Ausgabenniveaus im
Vergleich zum aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027
gemessen an der Wirtschaftskraft der EU.
45. Abgeordnete
Dr. Zoe Mayer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den
berichteten Massentötungen von Straßenhunden und
-katzen in Marokko im Vorfeld der FIFA-
Fußballweltmeisterschaft 2030, und bemüht sie sich –
bilateral, gegenüber der FIFA oder im Rahmen
einer EU-weit abgestimmten Reaktion – um ein
Ende dieser Tötungen zugunsten humaner
Alternativen wie dem TNVR-Prinzip (Fangen,
Kastrieren, Impfen, Freilassen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 4. Juni 2026
Die Bundesregierung hat Kenntnis von Medienberichten sowie
Stellungnahmen von Tierschutzorganisationen über die Tötung von
Straßenhunden und -katzen in Marokko im Zusammenhang mit Vorbereitungen auf
die FIFA-Fußballweltmeisterschaft 2030.
Die Bundesregierung misst dem Tierschutz einen hohen Stellenwert bei
und setzt sich für einen verantwortungsvollen und tierschutzgerechten
Umgang mit Tieren ein.
Die Bundesregierung thematisiert u. a. Fragen des verantwortungsvollen
Umgangs mit Lebewesen im Rahmen ihrer bilateralen Kontakte, so auch
das Thema Tierschutz gegenüber Marokko.
46. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
In Höhe welchen Gesamtwertes wurde seit dem
1. Februar 2026 bis zum aktuellen Stichtag der
Beantwortung der Frage humanitäre Hilfe an die
sozialistische Republik Kuba geleistet (bitte
neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen Werte
für die jeweiligen Hilfsgüter auflisten, sofern eine
endgültige Auswertung für den Zeitraum noch
nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen
angeben; www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/r
egierungspressekonferenz-2756380)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 5. Juni 2026
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftliche
Frage 63 des Abgeordneten Vinzenz Glaser auf Bundestagsdrucksache
21/4573.
Im Jahr 2026 hat die Bundesregierung bereits flexible Mittel für den
Nothilfefonds der Vereinten Nationen (Central Emergency Response
Fund, 10 Mio. Euro) und den Nothilfefonds der Internationalen
Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (Disaster Response
Emergency Fund, 2 Mio. Euro) zugesagt. Im laufenden Jahr haben noch
keine der durch das Auswärtige Amt unterstützten flexiblen
Nothilfefonds Mittel für Maßnahmen in Kuba bereitgestellt.
Daneben stellt die Europäische Union für humanitäre Notlagen in der
Region Lateinamerika und Karibik für das Jahr 2026 über 123,3 Mio.
Euro aus humanitären Mitteln bereit, davon 4 Mio. Euro humanitäre
Hilfe für Kuba. Die Bundesregierung ist am humanitären Budget der EU
über den regulären EU-Haushalt mit knapp 22 Prozent beteiligt.
47. Abgeordnete
Jamila Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann rechnet die Bundesregierung mit einem
Urteil zur Klage gegen das Versöhnungsabkommen
zwischen Deutschland und Namibia, das am
höchsten Gericht Namibias verhandelt wird
(www.tagesspiegel.de/internationales/nein-zum-g
enozid-deal-klage-gegen-versohnungsabkommen-
mit-namibia-9224733.html), und wie bereitet sich
die Bundesregierung auf das Szenario vor, dass
Teile des Abkommens oder das ganze Abkommen
als rechtwidrig eingestuft werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 5. Juni 2026
Nach Kenntnis der Bundesregierung läuft ein entsprechendes Verfahren
vor dem High Court of Namibia. Die Bundesregierung äußert sich
grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren.
48. Abgeordneter
Martin Sichert
(AfD)
Welche Gründe hatte die Bundesregierung dafür,
den US-amerikanischen Ebola-Patienten nach
Deutschland in die Berliner Charité zu bringen,
und sind dem Bundeshaushalt oder den deutschen
Krankenkassen damit Kosten entstanden, und
wenn ja, in welcher Höhe (www.rbb24.de/panora
ma/beitrag/2026/05/berlin-charite-ebola-patient-g
esundheitszustand-besser.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 4. Juni 2026
Der Bundesregierung sind keine Kosten durch die Aufnahme des mit
Ebola infizierten US-Bürgers entstanden. Kosten sind in derartigen
Fällen grundsätzlich von den Patienten bzw. deren Versicherung zu tragen.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich einer
Kostenübernahme durch deutsche Krankenkassen vor. Im Übrigen wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 35 des
Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen auf Bundestagsdrucksache 21/6164
verwiesen.
49. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten finanziellen, infrastrukturellen
und personellen Leistungen, welche die
Ansiedlung des zentralen Standorts des
Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) in
Bonn operativ unterstützen und absichern, hat die
Bundesregierung bis jetzt unternommen (bitte
Entwicklungstände der jeweiligen Maßnahmen
auflisten), und wie möchte die Bundesregierung
auch in Zukunft diese Maßnahmen weiter
absichern, bewerkstelligen und gegebenenfalls
erweitern, um den UN-Standort Bonn weiter zu
stärken?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 5. Juni 2026
Das Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) ist in
Deutschland bereits seit 2021 mit zwei kleineren Büros (in Bonn und in
Berlin, ca. zehn bis 15 Beschäftigte) vertreten. Im Januar 2026 entschied
UNDP, aus New York bis zu 300 Stellen im Verlauf der Jahre 2026 und
2027 nach Bonn zu verlagern. Der UNDP-Sitz in Bonn wird somit
UNDP-Schwerpunktstandort neben dem Hauptquartier in New York.
Die Bundesregierung wird UNDP ein Bürogebäude in Bonn mietfrei zur
Verfügung stellen und einen hohen Anteil der Nebenkosten tragen, so
wie dies bei den anderen in Bonn angesiedelten VN-Büros auch der Fall
ist.
Da im UN-Campus keine Räumlichkeiten mehr für einen Zuzug von
300 Personen zur Verfügung stehen, wird ein Gebäude außerhalb des
UN-Campus angemietet und in Absprache mit UNDP für den Einzug
baulich hergerichtet.
Daneben wird UNDP einen finanziellen Zuschuss für die
Ansiedlungskosten (Umzugs- und Erstausstattungskosten) erhalten. Das UNDP hat
dazu einen Förderantrag vorgelegt, der derzeit geprüft wird.
Zudem wird mittels einer Rechtsverordnung für UNDP das 1995 mit
den VN abgeschlossene Sitzabkommen für das VN-
Freiwilligenprogramm UNV anwendbar gemacht. Dieses Abkommen bietet UNDP
zusätzliche Immunitäten und Privilegien.
Die Bundesregierung wird sich auch künftig für den Zuzug weiterer
VN-Einrichtungen nach Bonn einsetzen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
50. Abgeordneter
Dr. Dietmar
Bartsch
(Die Linke)
Wie hoch sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die bisherigen Gesamtkosten für die
Beschaffung und Einführung des Projekts
„Digitalisierung Landbasierte Operationen“, kurz D-LBO
(einschließlich flankierender Maßnahmen und
externer Dienstleister), und mit welchen weiteren
Kosten kalkulieren Bundesregierung und
Bundeswehr bis zur vollständigen Implementierung des
Projekts in die Bundeswehr, insbesondere unter
Einbeziehung externer Dienstleister sowie etwa
aller erforderlichen Umbauten an Fahrzeugen
(inklusive der noch im Beschaffungsprozess
befindlichen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 4. Juni 2026
Die Beantwortung Ihrer Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick
auf das Staatswohl erforderlich.2 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein
können, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung über
den Gesamtauftragswert von bestimmten Beschaffungsvorhaben ließe
Ableitungen auf den Umfang bzw. Stückzahlen der
Beschaffungsvorhaben zu. Folglich könnten Rückschlüsse auf die aktuellen
Gesamtfähigkeiten der Bundeswehr und deren Kampfkraft gezogen werden. Da dies
nachteilig für die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland
sein kann, ist die Antwort entsprechend einzustufen. Für die eingestufte
Antwort wird auf die Anlage verwiesen.
51. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Informationen bezüglich Fähigkeiten und
Kategorisierung hat die Bundesregierung zu
Reduktionen im Rahmen des NATO „Force Models“
bei den durch die USA zugesagten Beiträgen
angesichts der Treffen und Gespräche in den letzten
Wochen (insbesondere 21. Kalenderwoche; www.
spiegel.de/politik/deutschland/nato-usa-wollen-mi
litaerische-beitraege-fuer-europas-sicherheit-kuer
zen-a-98cdf71e-c6c6-4c1d-bee7-180d4a6592a3?g
iftToken=b2980ff6-4442-41fe-acc6-43cd4c2ed14
3&sara_ref=re-so-app-sh)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 5. Juni 2026
Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nur auf
Gegenstände, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der
Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben und die in der
Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur
Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum
Regierungshandeln haben und die Bundesregierung einen amtlich begründeten
Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat.
Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den
Deutschen Bundestag findet ihre Grenzen in dem Interesse der
Bundesregierung an funktionsgerechter und organadäquater Aufgabenwahrnehmung.
Die Bundesregierung kann eine parlamentarische Frage dann nicht
beantworten, wenn gerade durch die Beantwortung einer Frage die
Bundesregierung in einer ihr verfassungsrechtlich zugewiesenen Funktion
nachhaltig beeinträchtigt wäre und sie dadurch ihrer Verantwortung
gegenüber Parlament und Bevölkerung nicht gerecht werden könnte.
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit den Vereinigten Staaten
von Amerika und anderen Staaten äußert sich die Bundesregierung
nicht. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist
entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger
Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte
Dritten bekannt, dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament,
würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen
Zusammentreffen oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation nicht mehr in
gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch und
die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außen- und
Sicherheitspolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger
erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich.
Somit würde die Beantwortung Ihrer Frage die Bundesregierung in
ihrem außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungsspielraum erheblich
einschränken.
Das parlamentarischen Informationsinteresse muss dahinter
zurückstehen.
52. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Informationen bezüglich des Zeitplans hat
die Bundesregierung zu Reduktionen im Rahmen
des NATO „Force Models“ bei den durch die
USA zugesagten Beiträgen angesichts der Treffen
und Gespräche in den letzten Wochen
(insbesondere 21. Kalenderwoche; www.spiegel.de/politik/
deutschland/nato-usa-wollen-militaerische-beitrae
ge-fuer-europas-sicherheit-kuerzen-a-98cdf71e-c6
c6-4c1d-bee7-180d4a6592a3?giftToken=b2980ff
6-4442-41fe-acc6-43cd4c2ed143&sara_ref=re-
soapp-sh)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 5. Juni 2026
Es wird auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen.
53. Abgeordneter
Dr. Janosch
Dahmen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund
neuer Gefahrenperzeption im Ostsee-Raum und
damit einhergehender Anpassungen der
militärischen Fähigkeiten der deutschen Marine in die
Ressourcen- und Einsatzmittelplanung für
Luftrettungskomponenten des SAR-(Search and
Rescue-)Dienstes die Bundespolizei und zivile
Betreiber der (Offshore-)Luftrettung im Rahmen von
Kooperationsvereinbarungen oder anderen
Koordinierungsinstrumenten mit einzubeziehen, und
wenn nein, welche zusätzlichen Personal- und
Materialressourcen plant die Bundesregierung für
die zukünftige Sicherstellung des maritimen
fliegerischen SAR-Dienstes durch die deutsche
Marine bei steigendem Einsatzaufkommen in anderen
Bereichen ein?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 3. Juni 2026
Die deutsche Marine hält eigene Einsatzmittel als
Luftrettungskomponente vor.
Eine lageangepasste Erhöhung der Einsatzmittel ist möglich.
Dies gilt nach vorhergehender Koordination auch für Hubschrauber der
Bundespolizei.
54. Abgeordneter
Dr. Janosch
Dahmen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele SAR-Einsätze wurden in den letzten
fünf Jahren durch Einsatzkräfte des maritimen
fliegerischen SAR-Dienstes der deutschen Marine
bzw. von Anbietern der Offshore-Luftrettung
geleistet, und in welchen Fällen wurden keine
Einheiten der deutschen Marine für SAR-Einsätze
eingesetzt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 3. Juni 2026
In den vergangenen fünf Jahren wurden 513 SAR-Einsätze von
Einsatzkräften des maritimen fliegerischen SAR-Dienstes der deutschen Marine
geflogen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
55. Abgeordnete
Jeanne
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gibt es Ausschluss-Kriterien für Übungsdrohnen,
die aus dem Handgeld für Kommandeure zu
Trainingszwecken in der Bundeswehr eingesetzt
werden (z. B. Anbieter, Herkunftsländer), und gibt es
geographische Ein- oder Beschränkungen, wo auf
Bundeswehrstandorten mit diesen Drohnen geübt
werden darf (https://defence-network.com/waru
m-das-heer-drohnen-dezentral-beschafft/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 4. Juni 2026
Bei Beschaffung und Nutzung handelsüblicher kleiner unbemannter
Luftfahrzeugsysteme sind flugbetriebliche Regelungen, Auflagen der
Informationssicherheit, der militärischen Sicherheit und des Datenschutzes
zu beachten. Ein- oder Beschränkungen im Sinne der Fragestellung
können sich aus diesen Regelungen und Auflagen ergeben.
Außerhalb der Einhaltung dieser Auflagen und Regelungen bestehen
keine grundsätzlichen Ausschlusskriterien im Sinne der Fragestellung.
56. Abgeordneter
Rüdiger Lucassen
(AfD)
Trifft es zu, dass Reservisten der Bundeswehr bei
ihrer Verwendung im Rahmen der NATO-Präsenz
in Litauen trotz gleicher Auftragserfüllung und
vergleichbarer Gefährdungslage gegenüber
aktiven Soldaten deutlich geringere finanzielle
Leistungen erhalten, und wenn ja, welche Maßnahmen
plant die Bundesregierung, um eine
Gleichbehandlung von Reservisten und aktiven Soldaten
bei künftigen sowie bereits laufenden
Verwendungen in Litauen herzustellen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 4. Juni 2026
Anfang des Jahres 2026 wurde die besondere Auslandsverwendung und
anerkannte Mission Multinational Battlegroup Lithuania in eine
allgemeine Auslandsverwendung im Rahmen der Panzerbrigade 45 Litauen
überführt. Anlässlich einer allgemeinen Auslandsverwendung besteht
kein Anspruch auf den für alle Statusgruppen einheitlichen
Auslandsverwendungszuschlag. Reservistendienstleistende erhalten dann jedoch
nach § 19 Absatz 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes einen
Auslandszuschlag, wenn Soldatinnen bzw. Soldaten auf Zeit oder Berufssoldatinnen
bzw. Berufssoldaten als Besoldungsempfängerinnen bzw.
Besoldungsempfänger an diesem Dienstort die höher ausfallenden
Auslandsdienstbezüge oder Auslandstrennungsgeld beziehen. Vor diesem Hintergrund
ist im Rahmen des avisierten Reservestärkungsgesetzes eine Anhebung
des Auslandzuschlags für Reservedienstleistende beabsichtigt.
57. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung, Empfehlungen,
Sitzungsprotokolle oder Gutachten des
„Wissenschaftlichen Beirates Beschaffung“ (www.b mv
g.de/de/presse/ruestung-beschaffungsstrukturen-i
nnovationszentrum-6106222) zur Begleitung der
Restrukturierung des Bundesamtes für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr (BAAINBw) und Beschaffung zu
veröffentlichen oder dem Deutschen Bundestag zur
Verfügung zu stellen, und wenn nein, warum
nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 5. Juni 2026
Die Grundlagen der Arbeitsweise des Beirates befinden sich noch in der
Erarbeitung. Insofern kann derzeit nicht belastbar gesagt werden, welche
Unterlagen künftig erstellt und veröffentlicht werden.
58. Abgeordneter
Jan Ralf Nolte
(AfD)
Wie viele Personen wären nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Inkrafttreten des
Reservistengesetzes (ResG) in der Fassung des
Referentenentwurfs des Bundesministeriums der
Verteidigung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung
der Reserve voraussichtlich der
Dienstleistungsüberwachung nach § 22 ResG-E unterworfen und
damit grundsätzlich für eine verpflichtende
Heranziehung zu Dienstleistungen nach § 4 Absatz 1
ResG-E relevant, und wie verteilen sich diese
Personen auf beorderte und nicht beorderte
Reservisten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 4. Juni 2026
Die Frage nach der Anzahl der voraussichtlich der
Dienstleistungsüberwachung unterliegenden Personen zu einem noch nicht feststehenden
zukünftigen Zeitpunkt kann nicht beantwortet werden. Sie ist
insbesondere von der dem Gesetzgeber obliegenden finalen Ausgestaltung des
Gesetzes sowie der Personalbestandsentwicklung der Bundeswehr
abhängig.
59. Abgeordneter
Gerold Otten
(AfD)
Wird – gemäß der Aussage des damaligen
Oppositionsführers und heutigen Bundeskanzlers
Friedrich Merz, dass, „wenn Putin die
Zivilbevölkerung in der Ukraine nachhaltig bombardiere“,
der Taurus geliefert werden müsse – der
Marschflugkörper Taurus von der Bundesregierung an
die Ukraine übergeben werden, und wenn ja, hat
sich die Bundesregierung hierbei über die aus
meiner Sicht wahrscheinlichen
Eskalationsdynamiken eine Auffassung gebildet (vgl. www.wel
t.de/videos/video6a167d6df1c0dd3f2e7d5fcb/mer
z-popularitaet-auf-tiefstand-die-den-kanzleraustau
sch-wollen-denken-auch-darueber-nach-die-brand
mauer-zur-afd-einzureissen.html, ab Min. 3:50)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 5. Juni 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 77 des Abgeordneten Thomas Ladzinski auf
Bundestagsdrucksache 21/3236 verwiesen.
60. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Wie viele der männlichen Jahrgänge, die den
verpflichtenden Bundeswehr-Fragebogen ausgefüllt
haben, wurden bislang zu einem Eignungstest
eingeladen (bitte hierbei auch angeben, wie viele
diesen bestanden haben), und plant die
Bundesregierung, auf Basis der Fragebogen-Rückmeldungen
tatsächlich Einberufungen auszusprechen, und
wenn ja, mit welchem konkreten Zeitplan (vgl.
Junge Freiheit – https://jungefreiheit.de/politik/de
utschland/2026/verteidigungsministerium-dement
iert-niedrige-beteiligung-an-bundeswehrfrageboe
gen/, abgerufen am 20. Mai 2026)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 1. Juni 2026
Der neue Wehrdienst startete erst zum 1. Januar 2026. Alle Zahlen sind
daher vorläufig und können für das Gesamtjahr noch nicht abschließend
beurteilt werden. Derzeit werden ausschließlich Angehörige des
Geburtsjahrgangs 2008 angeschrieben. Nur die angeschriebenen Männer
sind im Sinne der Fragestellung verpflichtet den Fragebogen
auszufüllen. Alle Interessierten werden schrittweise zum Assessment eingeladen.
Zum Zeitplan wird auf § 91 des Soldatengesetzes verwiesen.
61. Abgeordnete
Zada Salihović
(Die Linke)
Wie viele durch Ostdeutschland führende US-
amerikanische Truppentransporte zum auch als
Fort Trump bezeichneten Stützpunkt in
Bolesławiec sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
das Jahr 2026 geplant, und wie viele haben schon
stattgefunden (bitte ebenfalls für die einzelnen
ostdeutschen Bundesländer angeben; www.tagess
chau.de/ausland/europa/polen-usa-fort-trump-10
0.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 5. Juni 2026
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Erkenntnissen
über vertrauliche Informationen von Partnernationen.
62. Abgeordnete
Julia-Christina
Stange
(Die Linke)
Auf welche Tatsachengrundlage stützt die
Bundesregierung: Ihre Antwort zu Frage 3 der
Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/4309, der zufolge die
beteiligten Gesundheitseinrichtungen sich eigeninitiativ
an der Übung „Medic Quadriga“ beteiligt hätten,
obwohl zumindest eine der beteiligten Berliner
Kliniken nach vorliegendem Bericht der „Berliner
Zeitung“ vom 27. Februar 2026 („Berliner
Kliniken üben den Krieg: Bundeswehr testet mit
„Medic Quadriga“ den Nato-Ernstfall; www.berliner-z
eitung.de/article/berliner-kliniken-ueben-den-krie
g-bundeswehr-testet-mit-medic-quadriga-den-nat
o-ernstfall-10021514) von der Senatsverwaltung
für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege auf
Bitten der Bundeswehr hin zu einer Teilnahme
verpflichtet worden ist, und was gedenkt die
Bundesregierung zu unternehmen, um sicherzustellen,
dass zwangsweise Teilnahmen ziviler
Gesundheitseinrichtungen an militärischen Übungen
künftig ausgeschlossen werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 2. Juni 2026
Die Bundeswehr hat im Rahmen der Übungsplanung und -durchführung
sichergestellt, dass Akteure des zivilen Gesundheitssystems auf
freiwilliger Basis an der Übung im Sinne der Fragestellung teilnehmen können.
Der jeweilige Beitrag wurde durch die Akteure selbst bestimmt.
Ob Gesundheitseinrichtungen durch die jeweilig verantwortlichen
Landesverwaltungen zu einer Teilnahme an der Übung verpflichtet wurden,
entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung.
63. Abgeordnete
Isabelle Vandre
(Die Linke)
Wie viele Wohneinheiten hat die Bundeswehr
derzeit in Brandenburg angemietet (bitte nach Orten
und Anzahl der Wohneinheiten aufschlüsseln),
und in welchem Umfang plant die Bundeswehr
weitere Anmietungen von Wohneinheiten in
Brandenburg (bitte mit Ortsangabe)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 4. Juni 2026
Die Bundeswehr hat im Bundesland Brandenburg keine Wohneinheiten
angemietet. Der zentrale Immobiliendienstleister des Bundes ist die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Diese hat in Potsdam
33 Apartments für die Bundeswehr angemietet. Konkrete Planungen für
weitere Anmietungen bestehen nicht.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
64. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bestätigt die Bundesregierung die Aussage der
Parlamentarischen Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Gitta
Connemann im Ausschuss für Wirtschaft und
Energie des Deutschen Bundestages am 20. Mai
2026, der Entwurf zum
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sei vom Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz (sowie vom
Bundesministerium des Innern) auf
Rechtswidrigkeit geprüft worden, mit dem Ergebnis, er sei
verfassungs- und europarechtsgerecht, und wenn ja,
wie bezieht die Bundesregierung Stellung zu
Recherchen des „Spiegels“, dass keine
abschließende Prüfung durch das Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz vor
Kabinettsvorlage erfolgt sei, wie durch die Gemeinsame
Geschäftsordnung der Bundesministerien
verpflichtend vorgesehen (www.spiegel.de/politik/de
utschland/heizungsgesetz-kabinett-beschliesst-um
strittenen-entwurf-ohne-rechtspruefung-a-2cad02
df-f645-4fb7-9804-5f4c719c3d10, Stand: 21. Mai
2026), und wenn nein, warum tätigt Gitta
Connemann diese Aussage, und zieht die
Bundesregierung Schlussfolgerungen aus dem
Rechtsgutachten zur Rechtsmäßigkeit des GModG der
KlimaUnion vom 11. Mai 2026, und wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht (https://tabl
e.media/assets/climate/kurzgutachten-gmod
g.pdf)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 3. Juni 2026
Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 das
Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung hat den
Gesetzentwurf sorgfältig geprüft. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der
Gesetzentwurf verfassungsrechtskonform.
Der Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes wurde dem
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Prüfung zugeleitet.
Die Prüfung hat unverzüglich nach Zuleitung begonnen und konnte vor
der Befassung des Bundeskabinetts in Bezug auf die Rechtsförmlichkeit
nicht abgeschlossen werden. Wie auch in anderen vergleichbaren Fällen
wurde im Anschreiben der Kabinettvorlage auf die nicht abgeschlossene
Rechtsprüfung hingewiesen. Aus Sicht der Bundesregierung stand dies
einer Kabinettbefassung nicht im Wege. Der Entwurf für das
Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich nunmehr im parlamentarischen
Verfahren.
65. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch wären nach Einschätzung der
Bundesregierung die Kosten für ein Umspannen auf einer
der geplanten Hochspannungs-Gleichstrom-
Übertragungs-Trassen von Freileitung auf Erdkabel
und zurück, und liegen der Bundesregierung
eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, wie oft
pro Leitung (bitte nach Vorhaben aufschlüsseln)
aus Akzeptanzgründen von der im Gesetz über
den Bundesbedarfsplan eröffneten Möglichkeit
Gebrauch gemacht werden wird, die Trassen auf
Teilabschnitten als Erdkabel zu führen, weil in
bereits durch viele Freileitungstrassen belasteten
Kommunen die Akzeptanz für weitere
Freileitungen nicht gegeben ist, und wenn ja, wie lauten
diese?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 4. Juni 2026
Mit der Realisierung von neuen Gleichstromvorhaben als Freileitung
können die Kosten des Netzausbaus gesenkt werden. Um eine möglichst
starke Kostensenkung zu erreichen, sollten die Vorhaben grundsätzlich
insgesamt als Freileitung errichtet werden. Ein häufiger Wechsel
zwischen Freileitung und Erdkabel würde sowohl weitere Kosten als auch
Verzögerungen bei Planung, Genehmigung und Bau der dringend
erforderlichen Leitungen erzeugen.
Für das Umspannen einer geplanten Hochspannungs-Gleichstrom-
Übertragungs-(HGÜ-)Trasse von Freileitung auf Erdkabel werden
sogenannte Kabelübergabestationen benötigt. Die Kosten für eine
Kabelübergabestation lägen laut Schätzungen der Übertragungsnetzbetreiber bei
mindestens 60 Mio. Euro. Damit fallen pro Wechsel auf Freileitung und
zurück auf Erdkabel Kosten von mindestens 120 Mio. Euro an. Weitere
Kosten können sich durch Verzögerungen aufgrund notwendiger
Umplanungen oder Umsetzungsfragen ergeben, so dass eine abschließende
Kostenschätzung nicht möglich ist.
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Bundesbedarfsplangesetzes, der sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet,
sieht aktuell vor, dass eine HGÜ-Trasse ausnahmsweise auf technisch
und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten als Erdkabel errichtet und
betrieben oder geändert werden kann, wenn die gesetzlich vorgesehenen
Voraussetzungen wie zum Beispiel technische Gründe vorliegen. Eine
Ausnahme aus Akzeptanzgründen ist nicht vorgesehen und würde
erhebliche Kosten- und Verzögerungsrisiken mit sich bringen.
66. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie stellt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der aktuelle Stand der Planung,
Genehmigung und Umsetzung des Wasserstoffkernnetzes
in Deutschland dar (bitte unter Angabe der nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang
freigegebenen bzw. im Bau befindlichen Trassenabschnitte
nach Bundesländern aufschhlüsseln), und welche
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im
Rahmen ihrer Zuständigkeit, um die aus Sicht der
Bundesregierung maßgeblichen Ursachen für
Verzögerungen beim Aufbau des
Wasserstoffkernnetzes, etwa bei Genehmigungsverfahren,
Finanzierung, Kapazitätsengpässen in Planung und Bau
oder Abstimmungsprozessen mit Ländern und
Netzbetreibern, zu minimieren?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 5. Juni 2026
Der Aufbau des im Oktober 2024 von der Bundesnetzagentur
genehmigten Wasserstoffkernnetzes erfolgt szenarienbasiert und bedarfsorientiert
im Rahmen der integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und
Wasserstoff. Erste Leitungen mit einer Gesamtlänge von über 500 km sind
bereits im Jahr 2025 in Betrieb gegangen.
Die Möglichkeit der befristeten Flexibilisierung von
Inbetriebnahmedaten einzelner Kernnetzprojekte ist gesetzlich im
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, dort in § 28q Absatz 8) verankert. Demnach kann im Fall
von verzögerten Wasserstoffbedarfen die Inbetriebnahme einzelner
Leitungen von der Bundesnetzagentur im Rahmen der
Netzentwicklungsplanung bis zum Jahr 2037 verschoben werden. Die Nutzung der
Flexibilisierungsoption dient dazu, potenziellen Leerstand von Kernnetz-
Leitungen zu vermeiden. Entsprechende im Netzentwicklungsplan
angepasste Inbetriebnahmedaten sind nicht auf Verzögerungen in
Genehmigungs- oder Planungsverfahren zurückzuführen.
Der Entwurf des ersten Netzentwicklungsplans wurde gemäß § 15a
EnWG von den Netzbetreibern entwickelt und öffentlich konsultiert. Er
wird demnächst der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorgelegt.
Der Bundesnetzagentur entscheidet unabhängig auf Grundlage der
Kriterien des EnWG. Erst mit dem Abschluss dieses Prozesses können
Aussagen zu möglicherweise verschobenen Inbetriebnahmedaten
einzelner Projekte des Wasserstoffkernnetzes getroffen werden. Im Übrigen
wird auf die veröffentlichte Entscheidung zur Genehmigung des
Wasserstoffkernnetzes verwiesen, in dem die geplanten Projekte enthalten sind
(www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wass
erstoff/_DL/Genehmigung.pdf?__blob=publicationFile&v=6).
Umgesetzte oder im Bau sind befindliche Projekte ergeben sich aus dem
öffentlich verfügbaren Entwurf zum Netzentwicklungsplan: https://ko-n
ep.de/news/erster-entwurf-nep-gas-wasserstoff-2025/.
Die Aufstellung zeigt, dass mit dem Aufbau bereits begonnen wurde,
sich die Entwicklung des Kernnetzes aber planmäßig noch in einer
frühen Phase befindet. So ist vorgesehen, dass zunächst Cluster, bestehend
aus Erzeugung, Verbrauch und gegebenenfalls Zwischenspeicherung
entstehen sollen, die im Zeitablauf zu einem Netz zusammenschmelzen
werden.
Die Verzögerungen bei der Aufstellung des ersten
Netzentwicklungsplanes wirken sich im Übrigen nicht auf die Zeitpläne der jeweiligen
Bauprojekte aus. Mit der Erstellung des zweiten Szenariorahmens ist bereits
durch die zuständige Koordinierungsstelle der Netzbetreiber KO.NEP
fristgerecht begonnen worden. Auch bei der Finanzierung über das
Amortisationskonto gibt es keine Verzögerungen. Dass für einzelne
Kernnetzprojekte nach dem jetzigen Netzentwicklungsplan eine spätere
Realisierung als in der ursprünglichen Kernnetzgenehmigung
vorgesehen ist, entspricht dem Ziel eines flexiblen, bedarfsgerechten und
kosteneffizienten Netzaufbaus, der sich am Wasserstoffmarkthochlauf
orientiert.
Die Beschleunigung von Genehmigungs- und Planungsverfahren und
die Verbesserung von Abstimmungsprozessen ist ein wesentliches
Anliegen der Bundesregierung. Mit dem
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, dem Geothermiebeschleunigungsgesetz und dem Gesetzentwurf
zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-
Binnenmarktpakets (Bundestagsdrucksache 21/5440), durch das erstmals ein
umfassender Rechtsrahmen für den entstehenden Wasserstoffmarkt und die
Wasserstoffinfrastruktur geschaffen wird, sowie Digitalisierungsprojekten
wie der KI-unterstützten Antragsplattform hat die Bundesregierung in
kurzer Zeit bereits wesentliche Maßnahmen hierzu ergriffen.
67. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Welchen Gasspeicherfüllstand plant die
Bundesregierung bis zum 1. November 2026 zu
erreichen, und wie setzt sich der Mix der Gasimporte
voraussichtlich zusammen (bitte die acht
Hauptherkunftsländer des Jahres 2025 mit der
Liefermenge nennen und die voraussichtliche
Zielmenge für das Jahr 2026 angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 3. Juni 2026
Die Füllstandsvorgaben für Gasspeicher ergeben sich aus § 1 der
Gasspeicherfüllstandsverordnung i. V. m. § 35b EnWG und betragen 80
bzw. 45 Prozent. Daraus ergibt sich eine gewichtete durchschnittliche
Füllstandsvorgabe von ca. 70 Prozent.
Die Gasherkunftsländer sind auf der Website der Bundesnetzagentur
abrufbar: www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/a_2025/star
t .html. Der Gasbezug obliegt den importierenden Unternehmen. Ein
Zielwert für das Jahr 2026 ist der Bundesregierung daher nicht bekannt.
68. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
zu dem im Jahr 2025 verzeichneten Rückgang
ausländischer Investitionsprojekte in Deutschland
um 10 Prozent auf 548 Projekte vor (www.tagessc
hau.de/wirtschaft/konjunktur/investitionen-auslan
d-deutschland-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 3. Juni 2026
Eine aktuelle Auswertung von Ernst & Young zu angekündigten
Direktinvestitionsprojekten ausländischer Unternehmen in Deutschland zeigt,
dass im Jahr 2025 sowohl die Anzahl als auch das Volumen der
angekündigten Neuansiedlungen und Erweiterungsinvestitionen rückläufig
waren. Auch in Europa insgesamt ging die Zahl der angekündigten
Neuansiedlungs- und Erweiterungsprojekte ausländischer Unternehmen
gegenüber dem Vorjahr zurück, wobei Deutschland das geringste Minus
verzeichnete.
Deutschland bleibt laut Ernst & Young weiterhin auf Platz 3 der Top-
Investitionsziele in Europa. Gemäß den weiter gefassten
Direktinvestitionsstatistiken der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de/de/statis
tiken/aussenwirtschaft/direktinvestitionen/direktinvestitionsstatistiken-8
0 4 078) sind die Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen nach
Deutschland im Jahr 2025 hingegen um rund 50 Prozent auf 86,1 Mrd.
Euro gestiegen.
Eine aktuelle Umfrage der Unternehmensberatung Kearney deutet
darauf hin, dass Deutschland als Ziel für ausländische Direktinvestitionen
an Attraktivität gewonnen hat. Laut Kearney EDI Confidence Index
(www.kearney.com/service/global-business-policy-council/foreign-direc
t-investment-confidence-index) hat sich insbesondere der Ausblick auf
die kommenden drei Jahre unter den befragten 500 Top-Managerinnen
und -Managern internationaler Großunternehmen angesichts höherer
Staats- und Konsumausgaben sowie der hohen Innovationskraft
gegenüber 2025 verbessert.
69. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Entwicklung, dass die Zahl ausländischer
Investitionsprojekte in Deutschland bereits zum achten Mal
infolge zurückgegangen und im Jahr 2025 auf den
niedrigsten Stand seit 2009 gefallen ist (www.tag
esschau.de/wirtschaft/konjunktur/investitionen-au
sland-deutschland-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 4. Juni 2026
Eine aktuelle Auswertung von Ernst & Young zu angekündigten
Direktinvestitionsprojekten ausländischer Unternehmen in Deutschland zeigt,
dass im Jahr 2025 sowohl die Anzahl als auch das Volumen der
angekündigten Neuansiedlungen und Erweiterungsinvestitionen rückläufig
waren. Auch in Europa insgesamt ging die Zahl der angekündigten
Neuansiedlungs- und Erweiterungsprojekte ausländischer Unternehmen
gegenüber dem Vorjahr zurück, wobei Deutschland das geringste Minus
verzeichnete.
Deutschland bleibt laut Ernst & Young weiterhin auf Platz 3 der Top-
Investitionsziele in Europa. Gemäß den weiter gefassten
Direktinvestitionsstatistiken der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de/de/statis
tiken/aussenwirtschaft/direktinvestitionen/direktinvestitionsstatistiken-8
0 4 078) sind die Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen nach
Deutschland im Jahr 2025 hingegen um rund 50 Prozent auf 86,1 Mrd.
Euro gestiegen.
Eine aktuelle Umfrage der Unternehmensberatung Kearney deutet
darauf hin, dass Deutschland als Ziel für ausländische Direktinvestitionen
an Attraktivität gewonnen hat. Laut Kearney FDI Confidence Index
(www.kearney.com/service/global-business-policy-council/foreign-direc
t-investment-confidence-index) hat sich insbesondere der Ausblick auf
die kommenden drei Jahre unter den befragten 500 Top-Managerinnen
und -Managern internationaler Großunternehmen angesichts höherer
Staats- und Konsumausgaben sowie der hohen Innovationskraft
gegenüber 2025 verbessert.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Attraktivität
Deutschlands als Investitionsstandort durch die Begrenzung von
Lohnnebenkosten, den Abbau von steuerlichen Belastungen und die
Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur auch zukünftig zu sichern.
70. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung
hohen Energiepreisen, hoher Steuerbelastung, hohen
Arbeitskosten und bürokratischen Belastungen als
Hemmnissen für ausländische
Investitionsprojekte in Deutschland bei (www.tagesschau.de/wirtsc
haft/konjunktur/investitionen-ausland-deutschlan
d-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 4. Juni 2026
Die Bundesregierung misst den benannten Faktoren große Bedeutung
bei (vgl. Jahreswirtschaftsbericht 2026). Sie hat in dieser
Legislaturperiode bereits zahlreiche Weichen gestellt – etwa zum Rückbau von
Bürokratie, durch die Vereinfachung von Vergabeverfahren, zur
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, durch Entlastungen bei
hohen Energiekosten, für bessere steuerliche Rahmenbedingungen für
Investitionen oder im Hinblick auf Anreize für mehr Erwerbstätigkeit.
71. Abgeordnete
Janina Böttger
(Die Linke)
Wie viele Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel zur
Regulierung der Spritpreise seit dem 1. April
2026 sind nach Kenntnis der Bundesregierung
beim Bundeskartellamt bekannt, und wie werden
diese geahndet (bitte die jeweils zuständigen
Landesbehörden angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 3. Juni 2026
Nach § 47k Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in Verbindung mit § 4 Absatz 2 der Verordnung zur
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTSK-V) haben Betreiber öffentlicher
Tankstellen bei jeder Preisänderung von Kraftstoffen der Sorten Super
E5, Super E10 und Diesel ihre Preise an die Markttransparenzstelle für
Kraftstoffe (MTS-K) in Echtzeit zu übermitteln. Wenn sich daraus im
Hinblick auf das seit dem 1. April 2026 geltende
Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) und die darin enthaltene 12-Uhr-Regel
Anhaltspunkte für einen Verstoß ergeben, registriert die MTS-K diese
Abweichungen und gibt sie an die zuständige, von den Ländern zu
bestimmende Behörde weiter.
Die durch die MTS-K erhobenen Preisdaten stellen nur einen ersten
Hinweis auf einen möglichen Verstoß gegen das KPAnG dar. Für das
Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit sind zusätzlich Vorsatz oder
Fahrlässigkeit nachzuweisen. In einem rechtsstaatlichen Verfahren bedarf es
für den Nachweis eines Gesetzesverstoßes regelmäßig weiterer
Ermittlungen, etwa durch die Einsichtnahme in Unterlagen oder
Vernehmungen von Zeugen. Die Ermittlungen von Verstößen sind Aufgabe der
durch die Länder bestimmten Behörden. Zu bereits erfolgten
Feststellung und Ahndungen von Verstößen liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
72. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Wann wird – bezugnehmend auf die Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 53
auf Bundestagsdrucksache 21/6098 und in
Anbetracht der Tatsache, dass die beihilferechtliche
Genehmigung der EU-Kommission State Aid
SA.102084 für das Erneuerbare-Energien-Gesetz
2023 vom 21. Dezember 2022 (https://ec.europ
a.eu/competition/state_aid/cases1/202302/SA_10
2084_80CC9685-0100-C1F9-86A8-933503F73C
2D_58_1.pdf) auch eine Evaluation und
Berichtspflicht seitens der Bundesregierung bis zum
31. März 2026 vorsieht, dieser
Evaluierungsbericht Anfang Dezember 2025 an die EU-
Kommission übermittelt und Anfang Februar 2026 von
der EU-Kommission akzeptiert wurde und vor
dem Hintergrund, dass das parlamentarische
Verfahren zur Überarbeitung des Erneuerbaren-
Energien-Gesetzes unmittelbar ansteht – der besagte
Evaluierungsbericht dem Ausschuss für
Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages
zur Kenntnisnahme zugeleitet, und wann wird der
Bericht auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 3. Juni 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den
Evaluierungsbericht am 29. Mai 2026 auf seiner Internetseite veröffentlicht. Er
ist unter folgendem Link abrufbar: www.bundeswirtschaftsministeriu
m.de/Redaktion/DE/Downloads/E/beihilfe-evaluierung-des-eeg-2021-un
d-2023-sowie-des-windseeg-2020-und-2023.pdf.
73. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
In welcher Höhe entstanden nach Kenntnis der
Bundesregierung Redispatchkosten im Stromnetz,
also Kosten für Zuschaltung und Vorhaltung von
Leistung für Einspeisemanagement, um regionale
Überlastung im Stromnetz zu vermeiden (bitte für
die letzten vier verfügbaren Jahre bundesweit
angeben und das letzte Jahr nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 5. Juni 2026
Die jährlichen Kosten des Netzengpassmanagements (oft auch
Redispatchkosten genannt) werden von der Bundesnetzagentur auf www.smar
d.de/page/home/topic-article/211816/217842/entwicklung-des-netzengp
assmanagements veröffentlicht. Die Tabelle zeigt die Entwicklung seit
2015:
Tabelle: Netzengpassmanagement
Jahr Gesamtkosten
in Mio. Euro
2015 1.141
2016 893
2017 1.511
2018 1.477
2019 1.279
2020 1.432
2021 2.286
2022 4.065
2023 3.335
2024 2.954
2025 3.058
Es liegen keine Daten zur Aufschlüsselung der Kosten nach
Bundesländern vor.
74. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Welche Rückgabeersuchen von Energiekonzernen
für Offshore-Windprojekte in der deutschen
Nord- und Ostsee sind der Bundesregierung
bekannt, und um welche gezahlten oder gebotenen
Summen für Offshore-Wind-Lizenzen handelt es
sich dabei (bitte die wesentlichen Ursachen der
Rückgabeersuchen angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 4. Juni 2026
Eine Rückgabe von Zuschlägen durch die bezuschlagten
Energiekonzerne ist nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
ausgeschlossen (§ 84 Absatz 1 WindSeeG: „Der bezuschlagte Bieter darf den
Zuschlag, den Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung nicht
zurückgeben.“). Das Gesetz sieht lediglich den Widerruf von
Zuschlägen für den Fall vor, dass bestimmte Realisierungsfristen nicht
eingehalten werden (§ 82 Absatz 3 WindSeeG). Der Widerruf erfolgt in diesem
Fall durch die Bundesnetzagentur (BNetzA), welche grundsätzlich für
die Durchführung von Ausschreibungen nach dem WindSeeG zuständig
ist.
Die Nichteinhaltung von Realisierungsfristen durch die bezuschlagten
Bieter ist der BNetzA nicht angezeigt oder angekündigt worden.
Unabhängig davon steht die Bundesregierung angesichts des
herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Umfelds im Bereich Offshore-Windenergie
mit allen an der Realisierung von Offshore-Windprojekten beteiligten
Akteuren in einem regelmäßigen Austausch, um die planmäßige
Realisierung der Projekte zu begleiten.
75. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Wie hat sich die installierte Kraftwerkskapazität
(Netto- und Bruttoleistung in Gigawatt) seit 2020
differenziert nach konventionellen und
erneuerbaren Energieträgern entwickelt, und wie
entwickelte sich im gleichen Zeitraum der jährliche
Stromverbrauch in Deutschland?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 4. Juni 2026
Die nachfolgende Tabelle zeigt die installierte Netto-
Kraftwerkskapazität aller konventioneller und erneuerbarer Energieträger in Deutschland,
jeweils für die Jahre 2020 bis 2025. Diese Angaben sind öffentlich
verfügbar über www.Smard.de (Quelle: www.smard.de/page/home/topic-ar
ticle/211972/212382/entwicklung-der-nettonennleistung) oder im
jährlich erscheinenden Monitoringbericht der BNetzA (Quelle: BNetzA
Monitoringberichte; https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/S
haredDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie202
5.pdf, S. 64). Die Angaben zum Bruttostromverbrauch sind öffentlich
verfügbar über: www.ageb.de (Quelle: AGEB: https://ag-energiebilanze
n.de/wp-content/uploads/Abgabe-2026-02.pdf).
Jahr Installierte Netto-Leistung
konventionelle
Energieträger
[in Gigawatt]
Installierte Netto-Leistung
erneuerbare
Energieträger
[in Gigawatt]
Bruttostromverbrauch
[in Terawattstunden]
2020 105,2 131,1 551,4
2021 99,8 139,7 569,0
2022 98,9 148,5 545,7
2023 94,5 168,3 515,0
2024 88,0 177,8 523,1
2025 87,41 186,42 519,2
1 Stand: 3. November 2025.
2 Stand: 14. Juli 2025.
76. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die
fiskalischen Risiken und Chancen einer stärkeren
staatlichen Beteiligung oder Bürgschaftsvergabe bei
Investitionen in grüne Technologien (www.handel
sblatt.com/politik/deutschland/thyssen-krupp-kon
zern-zahlt-foerdergeld-bei-abkehr-von-gruener-pr
oduktion-zurueck-01/100077308.html), und
welche haushaltsrechtlichen Regelungen gelten
hierfür?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 5. Juni 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) plant
aktuell keine staatlichen Beteiligungen oder Bürgschaftsprogramme für
Investitionen in CO2-arme Produktionstechnologien. Investitionen in
CO2-arme Produktionstechnologien können aktuell insbesondere über
die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der
Wirtschaft (EEW), die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
und die CO2-Differenzverträge gefördert werden. Diese und mögliche
weitere Förderansätze werden kontinuierlich geprüft, um eine
zielgerichtete und kosteneffiziente Unterstützung zu erreichen.
Der Deutsche Bundestag als Haushaltsgesetzgeber bestimmt über die
Verwendung von Haushaltsmitteln. Zuwendungen, Beteiligungen sowie
Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen richten sich
nach verwaltungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben, beispielsweise im
Haushaltsgesetz (HG), in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und im
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
77. Abgeordneter
Dr. Armin Grau
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welche Frühverrentungsprogramme bezieht
sich die Bundesministerin für Wirtschaft und
Energie Katherina Reiche mit ihrer im Interview
mit dem „Kölner Stadtanzeiger“ am 21. Mai 2026
geäußerten Forderung nach einer Abschaffung
konkret, und in welcher Weise profitiert
beispielsweise ein Automobilkonzern, der aktuell Personal
abbaut, von dem durch den Abbau von
Frühverrentungsprogrammen erreichten zusätzlichen
Arbeitsvolumen in seinem Betrieb?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 2. Juni 2026
Deutschland steht angesichts des demographischen Wandels vor
erheblichen Herausforderungen am Arbeitsmarkt. Dazu gehört, Maßnahmen zu
prüfen, die zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit beitragen
können. Das spiegelt sich unter anderem im Arbeitsauftrag der
Rentenkommission wider.
Vor diesem Hintergrund sollten Regelungen überdacht werden, die zu
einem Renteneintritt deutlich unterhalb der Regelaltersgrenze führen
können. Dazu zählt etwa die Höhe der Abschläge bei vorzeitigem
Renteneintritt, die nach Einschätzung von Experten derzeit nicht finanziell
neutral ausgestaltet sind. Auch der abschlagsfreie Renteneintritt nach
45 Beitragsjahren vor Erreichen der Regelaltersgrenze sollte vor diesem
Hintergrund überprüft werden. Die Bundesregierung hat bereits eine
Aktivrente beschlossen, um zusätzliche Anreize für ein Weiterarbeiten nach
Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters zu setzen.
Unternehmen profitieren davon, wenn Fachkräfte länger im
Erwerbsleben bleiben und sie personelle Ressourcen nutzen können, die auf dem
Arbeitsmarkt sonst nicht mehr zur Verfügung stünden. Längere
Erwerbstätigkeit ist nicht zuletzt mit zusätzlichen Beitragszahlungen an die
Sozialversicherungen verbunden. Das kann zur Stabilisierung der
Beitragssätze in der Sozialversicherung beitragen und kommt auf diese Weise
sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zugute.
78. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
bezüglich der Engpasserlöse an
Grenzkuppelstellen in jenen Situationen vor, in denen Strom zu
Zeiten von Negativpreisen in Deutschland
exportiert wird in einen Nachbarstaat mit Preisen nahe
oder über null, und welche Schlüsse zieht die
Bundesregierung daraus?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 4. Juni 2026
Engpasserlöse bilden sich aus der Summe der
• Erlöse der verbleibenden Preisdifferenzen des Kurzfristhandels (Day-
Ahead und Intraday)
• der Erlöse der verauktionierten, langfristigen Übertragungsrechte
(LTR)
• der Auszahlungen an die Halter von LTRs
• der Erlöse aus den Regelenergieplattformen.
Die europäischen Übertragungsnetzbetreiber verteilen die Engpasserlöse
untereinander nach einem Verteilungsschlüssel (www.acer.europa.eu/De
cision_16-2023_on_CIDM-Annex_I/). Solange die Einnahmen aus den
Auktionen der LTRs, der Regelenergieplattformen sowie die Einnahmen
aus dem Kurzfristhandel die Auszahlungen an die Halter von LTRs nicht
übersteigt, haben die Übertragungsnetzbetreiber positive Engpasserlöse.
Sie müssen diese zweckgebunden nach Artikel 19 der Verordnung (EU)
2019/943, unter anderem für die Schaffung von zusätzlicher
grenzüberschreitender Kapazität einsetzen.
Im Hinblick auf die hier in erster Linie angesprochenen Erlöse aus den
Preisdifferenzen des Kurzfristhandels gilt Folgendes: Entscheidend für
das Aufkommen von Engpasserlösen ist alleine das Vorliegen eines
Engpasses, ungeachtet des Vorzeichens der Preise. Es können also auch in
Stunden mit negativen Strompreisen positive Engpasserlöse generiert
werden. Die Preisdifferenz bei Vorliegen eines Engpasses ist dabei auch
bei negativen Strompreisen positiv, da Strom auch bei negativen
Strompreisen von der günstigeren in die teurere Gebotszone exportiert wird.
Stromhandel steigert die gesamteuropäische Wohlfahrt, ungeachtet ob
Strompreise positiv oder negativ sind, und sorgt für ein insgesamt
effizienteres Stromsystem.
Die Bundesnetzagentur schreibt jedes Jahr einen Bericht nach Artikel 19
Absatz 5 Satz 2 der Verordnung (EU) 2019/943 über die Engpasserlöse
der deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Der Bericht weist dabei die
Jahressummen der Engpasserlöse aus. Eine stundengenaue Betrachtung
der Erlöse erfolgt nicht. Diese Berichte der Bundesnetzagentur finden
sich hier: www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Elektrizitaetund
Gas/Versorgungssicherheit/Netzengpassmanagement/Engpassmanagem
ent/artikel.html.
79. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Welche Gesamtarbeit in Gigawattstunden wurde
in den Jahren 2019 bis 2025 im Rahmen von
positiven Redispatchmaßnahmen jeweils durch das
Hochregeln von konventionellen
Marktkraftwerken und Reservekraftwerken zusätzlich in das
deutsche Stromnetz eingespeist, und wie hoch
waren dabei nach Kenntnis der Bundesregierung
die jährlichen Gesamtkosten für den finanziellen
Aufwendungsersatz?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 2. Juni 2026
In den untenstehenden Tabellen finden Sie Volumen und Kosten der
positiven Redispatchmaßnahmen im Zeitraum 2019 bis 2025,
aufgeschlüsselt nach Marktkraftwerken und Reservekraftwerken. Bitte
beachten Sie, dass es sich hierbei um von den Übertragungsnetzbetreibern
geschätzte Werte handelt, die fortlaufend aktualisiert werden. Daher
können sich die Angaben für das Jahr 2025 nachträglich noch ändern.
Hinweis: Beim Redispatch handelt es sich um eine geografische
Umverteilung der Stromerzeugung. Es wird nicht zusätzlich Strom in das
deutsche Stromnetz eingespeist, sondern die Einspeisung erfolgt an anderer
Stelle im Netz.
Volumen der positiven
Redispatch-Maßnahmen
(in Gigawattstunden –
GWh)
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Marktkraftwerke 6.365 7.891 9.787 11.068 11.021 8.315 7.732
Reservekraftwerke
(ohne Probestarts und
Testfahrten) 198 382 1.017 2.934 1.051 1.336 1.302
Gesamtmenge 6.563 8.273 10.804 14.002 12.072 9.651 9.034
Kosten der positiven
Redispatch-Maßnahmen
(in Millionen Euro)
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Kosten der Redispatch-
Maßnahmen mit
Marktkraftwerken 353,92 323,38 946,40 2.996,74 2.061,59 1.231,81 1.328,02
Kosten der Redispatch-
Maßnahmen mit
Reservekraftwerken 276,08 296,31 438,72 1.031,59 702,49 1.070,95 1.348,75
Gesamtkosten 630,00 619,69 1.385,11 4.028,34 2.764,08 2.302,76 2.676,77
80. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Welche Menge an elektrischer Arbeit in
Gigawattstunden (GWh) bzw. Megawattstunden
(MWh) wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2019 bis 2025 im Rahmen von
positiven grenzüberschreitenden Redispatch- und
Countertradingmaßnahmen jeweils aus dem
Ausland zur Stabilisierung des deutschen Stromnetzes
importiert (bitte nach Herkunftsländern
aufschlüsseln), und welche Kosten sind für den finanziellen
Aufwendungsersatz an Kraftwerksbetreiber im
Ausland abgeflossen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 4. Juni 2026
Daten zum Volumen des grenzüberschreitenden Redispatch mit Markt-
und Reservekraftwerken sowie zum Countertrading liegen der
Bundesnetzagentur erst seit dem Jahr 2023 in der benötigten Detailtiefe vor.
Das Volumen der positiven Redispatchmaßnahmen mit Markt- und
Reservekraftwerken im Ausland für die Jahre 2023 bis 2025 ergibt sich aus
der folgenden Tabelle 1.
Tabelle 1
Positiver
grenzüberschreitender Redispatch mit
Marktkraftwerken in GWh
2023 2024 2025
Österreich 709,50 494,53 684,73
Schweiz 84,44 31,10 27,39
Frankreich 36,39 7,39 5,31
Polen 4,65 7,41 2,37
Dänemark 2,76 12,61 2,30
Niederlande 0,80 0,01
Tschechische Republik 2,92
Positiver
grenzüberschreitender Redispatch mit
Reservekraftwerken in GWh
2023 2024 2025
Frankreich 3,92
Italien 5,15
Schweiz 112,65 48,58 55,57
Countertradingmaßnahmen dienen der Einhaltung europarechtlich
vorgegebener Handelskapazitäten, dazu erfolgen Handelsaktivitäten
zwischen zwei Gebotszonen, die dem üblichen Marktverlauf
entgegenlaufen. Countertradingmaßnahmen finden ausschließlich mit Dänemark
statt. Das Volumen dieser Maßnahmen können Sie der folgenden
Tabelle 2 entnehmen.
Tabelle 2
Countertrading in GWh 2023 2024 2025
Erhöhung 3.005 2.870 2.605
Reduzierung 3.010 2.870 2.606
Eine Differenzierung der für Redispatch und Countertrading
entstandenen Kosten nach Richtung oder Herkunftsländern ist mit den der
Bundesnetzagentur vorliegenden Daten nicht möglich.
81. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Welche Prognosen oder Kostenschätzungen
liegen der Bundesregierung für den finanziellen
Aufwendungsersatz beim positiven Redispatch
(Marktkraftwerke und Netzreserve) für die Jahre
2026 und 2027 vor, und welcher Anteil dieser
prognostizierten Gesamtkosten wird nach ggf.
vorliegenden Schätzungen der Bundesregierung
voraussichtlich an Kraftwerksbetreiber im
Ausland abfließen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 2. Juni 2026
Die zukünftige Entwicklung beim Redispatch hängt von einer Vielzahl
an Faktoren ab. Die System- und Langfristanalysen der
Übertragungsnetzbetreiber zeigen eine hohe Abhängigkeit der Redispatchmengen
vom Netzausbauzustand, aber auch der Entwicklung des Ausbaus von
erneuerbaren Energien, des Stromverbrauchs, der Wetterjahre und
anderer energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen im In- und Ausland.
Eine verlässliche Kostenschätzung für die Zukunft ist daher nicht
möglich.
82. Abgeordnete
Dr. Zoe Mayer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung, in der angekündigten
Überarbeitung der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ein verpflichtendes Tierwohl-
Kriterium aufzunehmen, das öffentliche Auftraggeber
verpflichtet, bei der Vergabe von
Verpflegungsleistungen höhere Haltungsformen oder Bio-
Produkte gegenüber konventionellen
Produktionsformen zu bevorzugen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 28. Mai 2026
Die Unterschwellenvergabeordnung soll wie in der Föderalen
Modernisierungsagenda vorgesehen bis Ende 2026 überarbeitet werden. Die
internen Beratungen der Bundesregierung zur Ausgestaltung der Reform
sind entsprechend noch nicht abgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Leitfäden für nachhaltige
Veranstaltungen und nachhaltige Beschaffung der Bundesregierung im
Rahmen des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit bereits Kriterien
vorsehen.
83. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gibt es kartellrechtliche Prüfungen oder
Marktanalysen zur Stellung der Rheinmetall AG, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 5. Juni 2026
In der aktuellen Praxis des Bundeskartellamtes hat es keine
kartellrechtlichen Verfahren gegen die Rheinmetall AG und insofern keine vertiefte
Ausermittlung der betroffenen Märkte gegeben. Zwischen den Jahren
2020 und 2025 gab es vier Fusionskontrollverfahren unter Beteiligung
der Rheinmetall AG, die alle in der ersten Phase aufgrund nicht
vorhandener wettbewerblicher Bedenken freigeben wurden. Vertiefte
Ermittlungen zu den betroffenen Märkten brauchten auch hier also nicht
vorgenommen zu werden. Auch soweit im Rahmen von Verfahren der
Zusammenschlusskontrolle bei Gemeinschaftsunternehmen zusätzlich eine
Prüfung nach dem Kartellverbot (§ 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen – GWB/Artikel 101 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) vorgenommen wurde, folgte
darauf kein kartellrechtliches Verfahren.
84. Abgeordnete
Charlotte Antonia
Neuhäuser
(Die Linke)
Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung,
insbesondere die im Critical Raw Materials Board
vertretenen Ressorts, darüber, dass nach
Medienberichten elf Projekte, die auf einer Entwurfsliste
vom 20. Februar 2025 noch nicht als Strategische
Projekte nach dem Critical Raw Materials Act
vorgeschlagen waren, auf der finalen Liste vom
7. März 2025 erschienen, obwohl die
entsprechenden Projekte zuvor den externen
Assessments offenbar nicht standgehalten hatten (vgl.
https://table.media/esg/thema-des-tages/critical-ra
w-materials-zweifel-an-projektauswahl-der-eu),
und wie wird sich die Bundesregierung vor
diesem Hintergrund für bessere Transparenz und
Nachvollziehbarkeit des Auswahlverfahrens
einsetzen, insbesondere mit Blick auf die
Veröffentlichung einer Liste der zuständigen
Gutachterinnen und Gutachter und deren
Assessmentresultate, sowie der Verbindlichkeit dieser externen
Assessments?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 4. Juni 2026
Zuständig für das Verfahren über die Auswahl der strategischen Projekte
unter dem Critical Raw Materials Act (CRMA) ist die Europäische
Kommission. Die Bundesregierung wurde durch die Europäische
Kommission über ihre Vertreter im Critical Raw Materials Board über die
wesentlichen Verfahrensschritte informiert. Im Rahmen der Einbindung
der Mitgliedstaaten nach Artikel 7 Absatz 7 CRMA wurden der
Bundesregierung die durch die Europäische Kommission zur Anerkennung
ausgewählten sowie abgelehnten deutschen Projekte und deren
Beurteilungen durch die Experten übermittelt. Zudem erhielt die Bundesregierung
im Vorfeld der durch das Critical Raw Materials Board nach Artikel 7
Absatz 6 CRMA abzugebenden Stellungnahme auch Kenntnis der von
der Europäischen Kommission vorgeschlagenen vorläufigen Projektliste.
Die letzte Entscheidung zur Auswahl der Projekte und zur
Veröffentlichung der dieser zugrunde liegenden Dokumente obliegt der
Europäischen Kommission.
Die Bundesregierung setzt sich auch im aktuell laufenden
Anerkennungsverfahren für größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit
ein. Dazu gehört, dass die Auswahl der Projekte auf der Grundlage der
Beurteilungen der von der Europäischen Kommission eingesetzten
Experten erfolgt.
85. Abg.
Lisa Schubert
(Die Linke)
Welche Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung nehmen an der diesjährigen Superreturn
Konferenz (https://informaconnect.com/superretur
n-international/?vip_code=FKR3646GOOGLEB
&utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_c
ampaign=GOOGLEB&gad_source=1&gad_camp
aignid=23558190649&gbraid=0AAAAAC2JLTy
bSEnkUS0Z3AsM7Suv6MJhs&gclid=CjwKCAj
wrNrQBhBjEiwAoR4VO6JWoeQeKXxw4-sQ1w
YU0IqPuwjU82AVmgLdIA7z1Zlmr9BxYYAJ6h
oCGzMQAvD_BwE) in Berlin vom 6. bis 12.
Juni 2026 teil oder nehmen im Rahmen der
Konferenz Gesprächstermine mit
Interessensvertreterinnen und -vertretern wahr (bitte die zwölf
ranghöchsten Regierungsvertreterinnen und -vertreter
und den jeweiligen konkreten Anlass auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 1. Juni 2026
Die Bundesregierung kann Konferenzteilnahmen oder Gesprächstermine
nicht mitteilen, bevor diese tatsächlich stattgefunden haben. Denn eine
Anmeldung kann – falls es die aktuelle Situation erfordert –
zurückgenommen werden. Die Entscheidung, einen Termin wahrzunehmen oder
abzusagen, unterliegt dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung.
Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu
entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu
einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der
alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Die Kontrollkompetenz des
Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits
abgeschlossene Vorgänge.
86. Abg.
Lisa Schubert
(Die Linke)
Welche konkreten Möglichkeiten zur Einbindung
von privatem Kapital mithilfe von Mezzanine-
Instrumenten oder Nachrangdarlehen werden vor
dem Hintergrund des Beschlusses der
Energieministerkonferenz (EnMK) vom 22. Mai 2026,
wonach der Bund bis zum 31. August 2026
schriftlich an die EnMK berichten soll (www.enmk.de/d
ocuments/beschluesse_7._energieministerkonfere
n z .pdf), für die weitere Ausgestaltung des
Deutschlandfonds geprüft, basierend auf der
Annahme, dass seit dem 8. Dezember 2025
Fortschritte bei der Konzeption erzielt wurden (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 71
bis 76 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/3173), und aufgrund welcher offenen Fragen
konnte die Bundesregierung, anders als für die
EnMK vom 20. bis 22. Mai 2026 anvisiert, nach
meiner Kenntnis noch kein „schlüssiges
Gesamtkonzept“ vorlegen (www.kfw.de/Presse-Newsroo
m/Aktuelles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandf
onds_Faktenblatt_171225_final_Lektorat_V
2.pdf)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 2. Juni 2026
Der Bund hat den mit dem Start des Deutschlandfonds am 18. Dezember
2025 angekündigten Austausch mit den Bundesländern begonnen. Im
Rahmen dieses Bund-Länder-Dialogs werden verschiedene Maßnahmen
zur Eigenkapitalstärkung von Energieversorgungsunternehmen
diskutiert. Dabei werden bereits vorhandene und geplante Maßnahmen in den
Bundesländern berücksichtigt. Ziel ist es, gemeinsam mit den Ländern
ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Bereitstellung von Eigen- bzw.
Nachrangkapital zu entwickeln.
87. Abgeordneter
Bastian Treuheit
(AfD)
In welcher Höhe wurden seit dem 1. Januar 2022
Bundesmittel für Vorhaben der Stadtwerke
Zirndorf GmbH und der infra fürth gmbh als
Rechtsnachfolgerin der Stadtwerke Fürth (STWF) oder
anderer Zuwendungsempfänger im
Zusammenhang mit Transformation, Ausbau oder
Dekarbonisierung der Fern- und Nahwärmeversorgung in
Zirndorf und Fürth, insbesondere im Rahmen der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze,
bewilligt oder ausgezahlt, und wie gliedern sich
diese Mittel jeweils nach Haushaltstitel,
rechtlicher Grundlage und Projektbezeichnung (bitte
jeweils nach den drei Projekten mit der höchsten
Fördersumme in Zirndorf und in Fürth
aufschlüsseln sowie jeweils die Gesamtzahl der geförderten
Projekte und die jeweilige Gesamtfördersumme
angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 3. Juni 2026
Im Zusammenhang mit Wärmenetzen in Fürth und Zirndorf wurden seit
dem 1. Januar 2022 insgesamt vier Förderbescheide im Rahmen der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie des
Vorgängerprogramms Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 erteilt. Dabei
wurden Förderungen aus Bundesmitteln in Höhe von insgesamt
2.603.575,58 Euro zugesagt. Die BEW wurde bis zum Jahr 2025 aus
Kapitel 6092 Titel 893 03 Transformation Wärmenetze im
Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) und wird seit dem Jahr
2026 aus Kapitel 6093 Titel 893 32 Um- und Neubau klimaneutraler
Wärmenetze im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
(SVIK) finanziert. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie für die
Bundesförderung für effiziente Wärmnetze – „BEW“ (BAnz AT 18. August 2022
B1).
Das Programm Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 wurde mit
Inkrafttreten der BEW am 15. September 2022 abgelöst und befindet sich
in der Ausfinanzierung. Es wurde, wie die BEW, bis zum Jahr 2025 aus
dem KTF Kapitel 6092 Titel 893 03 und ab dem Jahr 2026 aus dem
SVIK Kapitel 6093 Titel 893 32 finanziert. Rechtsgrundlage für das
Förderprogramm Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 ist die
Förderbekanntmachung zu den Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 (BAnz
AT 24. Dezember 2019 B1).
Tabelle: Fürth
Antragsteller Projektname Bewilligte
Fördersumme
in Euro
Auszahlungssumme
in Euro
Rechtliche
Grundlage
Infra fürth
GmbH
Transformationsplan
Fronmüllerstraße
2.000.000,00 305.367,77 BEW
Infra fürth
GmbH
Nahwärmenetz
Stadthalle Fürth
419.230,58 – BEW
Infra fürth
GmbH
Westlich Magnolienweg
in Burgfarnbach
140.345,00 91.477,85
Wärmenetzsysteme 4.0
Tabelle: Zirndorf
Antragsteller Projektname Bewilligte
Fördersumme
in Euro
Auszahlungssumme
in Euro
Rechtliche
Grundlage
Stadtwerke
Zirndorf GmbH
Wärmenetz Zirndorf 44.000,00 40.297,10 BEW
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
88. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
formulierte Ziel, 3,5 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung zu
investieren, zu erreichen, vor dem Hintergrund, dass
die Expertenkommission Forschung und
Innovation in ihrem Gutachten 2026 feststellt, dass der
Anteil derzeit bei 3,13 Prozent stagniert (www.e-f
i.de/fileadmin/Assets/Gutachten/2026/EFI_Gutac
hten_2026_27126.pdf), und welche konkreten,
messbaren Maßnahmen sind hierfür geplant (bitte
den entsprechenden Zeitpunkt angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 5. Juni 2026
Das 3,5-Prozent-Ziel ist eine wichtige Zielmarke für eine
zukunftsgerichtete Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung. Auch
wenn die Erreichung des 3,5-Prozent-Ziels bis zum Jahr 2030 angesichts
der außen- und innenpolitischen Herausforderungen ambitioniert ist,
zeigt der Anstieg von 3,13 Prozent im Berichtsjahr 2023 auf 3,17
Prozent im Berichtsjahr 2024 (vorläufige Daten, Stand: März 2026), dass
Steigerungen möglich sind.
Gemeinsam mit der Wirtschaft, den Ländern und den Kommunen richtet
die Bundesregierung den Fokus noch stärker auf Forschung,
Entwicklung und Innovation. Bereits im Juli 2025 hat die Bundesregierung die
Attraktivität der Forschungszulage im Rahmen des steuerlichen
Investitionssofortprogramms erhöht und damit gezielte Investitionsanreize für
Unternehmen gesetzt, mehr in Forschung und Entwicklung zu
investieren.
Gleichzeitig setzt die Bundesregierung mit der Hightech Agenda
Deutschland wichtige Impulse zur Mobilisierung weiterer Aktivitäten
und Finanzmittel auch aus der Wirtschaft heraus und investiert einen
zweistelligen Milliardenbetrag in dieser Legislaturperiode.
Zusätzlich wird darauf verwiesen, dass der Sachstandsbericht
„Steigerung des Anteils der FuE-Ausgaben am nationalen Bruttoinlandsprodukt
(BIP)“ der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zum 3,5-Prozent-Ziel
für Forschung und Entwicklung auch in diesem Jahr die zentralen Daten,
ausgewählten Indikatoren und Aktivitäten von Bund und Ländern
darstellen wird.
89. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Inwiefern ist Deutschland bei der Produktion von
Robotern von kritischen Rohstoffen oder
Schlüsselkomponenten (wie Halbleitern, speziellen
Sensoren oder Seltenen Erden) aus dem
außereuropäischen Ausland abhängig, und welche
Maßnahmen werden ergriffen, um eine technologische
Souveränität zu sichern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekret
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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- part_of_vorgang → Ausschlusskriterien und Beschränkungen für Übungsdrohnen der Bundeswehr (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Äußerung der Bundesministerin Katherina Reiche zur Abschaffung von Frühverrentungsprogrammen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausstattung von Bahnhöfen in der Oberpfalz mit öffentlichen Toiletten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen der Krankenhausreform auf die geburtshilfliche Versorgung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Baumängel an Dienstgebäuden der Bundespolizei (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bedrohungslage für Rückkehrer nach Syrien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beendigung der Wissenschaftsnetzwerke mit dem Globalen Süden (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Behandlung eines US-Ebola-Patienten in der Charité und entstandene Kosten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Berücksichtigung der Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Erhöhung der Gelder für Programme zur Forschungsfinanzierung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bestimmung von Koordinationspersonen nach § 6 DGUV Vorschrift 1 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung der Anzahl von Zu- und Auswanderungen im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung der Zielerreichung bei Digitalisierungsmaßnahmen des Sondervermögens (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung des Weltklimarats zur Eintrittswahrscheinlichkeit von gefährlichen Klimaszenarien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesbeteiligungen an Investitionen in die Hamburger Hafeninfrastruktur (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesmittel aus dem Etat des BMWBS für den "Südpfeil" am Humboldt Forum (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesmittel für Wärmenetze in Fürth und Zirndorf seit Januar 2022 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Dienstleistungsüberwachung von Reservisten nach dem Reservistengesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einbindung von Bundespolizei und zivilen Anbietern in die maritime SAR-Planung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einsatz der Bundesregierung für eine Verschärfung von EU-Tierschutzvorschriften (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einstellung der DAAD-Hochschulkooperation mit Ländern des Globalen Südens (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Engpasserlöse beim Stromexport zu Zeiten von Negativpreisen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung der Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung in Hessen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung der ferneren Lebenserwartung von 65-Jährigen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung der Kraftwerkskapazität und des Stromverbrauchs seit 2020 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung der Zahl der Elterngeldbeziehenden und bewilligten Elterngeldfälle sowie der Elterngeldausgaben seit 2021 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung von Kurzzeit- bzw. Langzeittherapien seit Einführung der gesetzlichen Zuschläge (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ergebnisse der Arbeit der Dokumentationsstelle PORTA POLONICA (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ergebnis zur Prüfung der Förderung europäischer Sozialer Medien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erkenntnisse über die Verbreitung und Nutzung der sogenannten „Hidden Disabilities Sunflower“ bzw. „Sunflower Lanyard“ zur Kennzeichnung nic (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erkenntnisse zu KI-generierter Musik mit rechtsextremen Inhalten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erkenntnisse zu pro-iranischen Netzwerken und möglichen Anschlagsplanungen in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → EU-Verhandlungen zur Verlängerung des temporären Schutzstatus für Ukrainer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Evaluierung des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Fahrtzeitgewinn durch die geplante Neubaustrecke Hannover-Hamburg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Familienpolitische Bewertung möglicher Elterngeldkürzungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzierung der Gestaltung des Deutschen Pavillons auf der Biennale 2026 in Venedig (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzierung von Straßenbauprojekten aus dem Verteidigungsetat im Jahr 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Folgenabschätzungen zu vermeidbaren Todesfällen im Rahmen von Mittelkürzungen bei "Official Development Assistance" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderanträge für Sportstätten im Wahlkreis Ingolstadt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung des Medienportals Correctiv vor dem Hintergrund der Berichterstattung zum "Potsdam-Treffen" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung von Islamic Relief trotz Erkenntnissen von Verbindungen mit islamistischen Strukturen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung von Projekten durch die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung von Projekten und Vorhaben zur besseren Erforschung und Behandlung von Migräneerkrankungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Fortbestand des Amtes des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Freie Verfügbarkeit von Generalschlüsseln für Handschellen bei BKA und Bundespolizei (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Geplante Kürzungen beim Elterngeld im Bundeshaushalt 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Geplanter Gasspeicherfüllstand und Gasimport-Mix bis November 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gesamtkosten des Projekts "Digitalisierung Landbasierte Operationen" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Herkunft der Beschäftigten bei der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Herkunft der für die Prägung von Gold- und Silbermünzen des Bundes benötigten Edelmetalle (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Höhe der Redispatch-Kosten im Stromnetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Humanitäre Hilfe für Kuba seit Februar 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Humanitäre Hilfsleistungen an Kuba (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Illegaler Handel von Pregabalin in Flüchtlingsunterkünften und Asylbewerberheimen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Import von Strom aus dem Ausland zur Stabilisierung des deutschen Stromnetzes in den Jahren 2019 bis 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Informationen zu Reduktionen der US-Beiträge im NATO Force Model (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Infraschallbelastung durch Rechenzentren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Initiativen zur Verringerung von Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kartellrechtliche Prüfungen bzw. Marktanalysen zur Stellung von Rheinmetall (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kenntnisse der Bundesregierung über das Netzwerk ProBeweis (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kenntnisse über die erwartete Rendite der Alterssicherungsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kenntnisstand der Bundesregierung und Transparenz des Auswahlverfahrens für Strategische Projekte nach dem Critical Raw Materials Act (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → KfW-Finanzierung des Gewässerschutzes am Hanjiang-Fluss in China (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Klage gegen das Versöhnungsabkommen mit Namibia (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Koordination mit internationalen Partnern zum Wiederaufbau in Gaza (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten der bilateralen Klima- und Energiepartnerschaft mit Pakistan in den letzten fünf Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten der Reise von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zum Eurovision Song Contest (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kostenfestsetzungsverfahren im Streit der Autobahn GmbH mit dem niederländischen Ladeanbieter Fastned (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten für das Einfliegen afghanischer Ortskräfte bis April 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten für eine Umspannung von Freileitung auf Erdkabel bei Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Trassen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kriterien zur Auswahl der Mitglieder der "unabhängigen Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Lage in der DR Kongo nach dem Ausbruch des Ebola-Virus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Massentötungen von Straßenhunden und -katzen in Marokko vor der WM 2030 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Behebung der Unterfinanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse im Bundeshaushalt 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur stärkeren Regulierung des Ticketzweitmarkts für Sport- und Kulturveranstaltungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Median des monatlichen Rentenzahlbetrages für Altersrenten im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mitgliederzahlen rechtsextremer Gruppen im Kreis Minden-Lübbecke (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Kostenveränderungen bei verschiedenen Straßenbauprojekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Möglicher Einsatz von Palantir-Software bei Ermittlungen gegen eine Reichbürgergruppierung in Hessen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Möglicher Personalabbau bei dem Bundeszentralamt für Steuern, dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Zollverwaltung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Taurus-Lieferung an die Ukraine (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nachfragen des BMG zur Honorarabsenkung bei psychotherapeutischen Leistungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Notwendige Kürzungen im EU-Haushaltsvorschlag für den Zeitraum 2028–2034 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Notwendigkeit einer Personalaufstockung beim Bundeszentralamt für Steuern im Zusammenhang mit der Auszahlung des Pendlergeldes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Novellierung der Überlänge-Ausnahmeverordnung für Lkw (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nutzung von US-Militärbasen in Deutschland für Munitionslieferungen an Israel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Pläne zur Erhöhung der Tabaksteuer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Planungssicherheit bzgl. der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung für kleine und mittlere Unternehmen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Planung und Umsetzung des Wasserstoffkernnetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zu Äußerungen der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas zum Thema Zuwanderung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zur päpstlichen Enzyklika vom Mai 2026 zur Rolle der Künstlichen Intelligenz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position zur Erhöhung des BAföG (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prognosen bzw. Kostenschätzungen für den finanziellen Aufwendungsersatz beim positiven Redispatch für die Jahre 2026 und 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung eines besonderen Zerlegungsmaßstabes für den Gewerbesteuer-Messbetrag bei Rechenzentren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung möglicher Änderungen beim Elterngeld (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Einbindung von privatem Kapital mithilfe von Mezzanine-Instrumenten oder Nachrangdarlehen für die Ausgest (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtliche Voraussetzungen für die Anordnung einer Abschiebung nach Syrien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtsprüfung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rückgabeersuchen von Energiekonzernen für Offshore-Windprojekte in der deutschen Nord- und Ostsee (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rückgang ausländischer Investitionsprojekte in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schlussfolgerungen aus Initiativen für europäische Soziale Netzwerke hinsichtlich digitaler Souveränität (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schutzquoten von männlichen Asylsuchenden mit afghanischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 18 und 40 Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherung der Wirtschaftlichkeit bei Verwaltungskosten der Städtebauförderung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Staatliche Beteiligung bzw. Bürgschaften bei Investitionen in grüne Technologien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stand des Vertragsverletzungsverfahrens wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Steigerung der Investitionen in Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Steuerausfälle aufgrund veralteter IT-Systeme der Steuerverwaltung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stromerzeugung durch Redispatch-Maßnahmen in den Jahren 2019 bis 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnahme an der Superreturn Konferenz in Berlin im Juni 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Termingerechte Fertigstellung des Streckenbaus auf der Autobahn 72 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Überprüfung der Düngebedarfswerte für landwirtschaftliche Ackerkulturen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Übertragbarkeit von nicht-verausgabten Haushaltsmitteln der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit ins Jahr 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung der Bedarfsplanungen für die Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung der Reform der Elterngeld-Einkommensgrenze (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ungleichbehandlung von Reservisten gegenüber aktiven Soldaten in Litauen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützung der Ansiedlung des zentralen Standorts des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen in Bonn (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützungsleistungen an Israel seit dem 7. Oktober 2023 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → US-Truppentransporte durch Ostdeutschland zum Stützpunkt "Fort Trump" in Bolesławiec (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veränderung der Haushaltstitel des BMZ im Bundeshaushalt 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verarbeitung personenbezogener Daten über die EUDI-Wallet bei staatlichen Sozialleistungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verknüpfung von Steuer-IDs und IBANs durch das Bundeszentralamt für Steuern im Zusammenhang mit dem Direktauszahlungsmechanismus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verlagerung des innerdeutschen Flugverkehrs auf den Schienenverkehr (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veröffentlichung von Protokollen des Wissenschaftlichen Beirats Beschaffung zur Begleitung der Restrukturierung des BAAINBw (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verpflichtendes Tierwohlkriterium in der Überarbeitung der Unterschwellenvergabeordnung für die Vergabe von Verpflegungsleistungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verpflichtende Teilnahme ziviler Kliniken an der Militärübung "Medic Quadriga" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel bei Spritpreisen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verwendung der Schulden aus der Corona-Pandemie zur Stabilisierung der Pflegeversicherung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verzicht auf eine ressortbezogene Darstellung der Entwicklung des Personalbestandes im öffentlichen Dienst zwischen der 20. und 21. Legislat (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verzögerung der Zwischenevaluation des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Von der Bundeswehr angemietete Wohneinheiten in Brandenburg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorbereitung auf das Vernichtungsverbot für Textilien im Rahmen der Ökodesignverordnung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Weisungen an die deutschen Vertreter im Frontex-Verwaltungsrat seit 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan für den Beschluss der Gedenkstättenkonzeption (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan für die Fertigstellung der Cäcilienbrücke in Oldenburg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zuleitung des EEG-Evaluierungsberichts an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)