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Schriftliche Frage 107 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Personen in Betrieben in Deutschland zur Abstimmung von Arbeiten im Sinne des…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 107 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Personen in Betrieben in Deutschland zur Abstimmung von Arbeiten im Sinne des… Frage 107 (Cem Ince, Die Linke): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Personen in Betrieben in Deutschland zur Abstimmung von Arbeiten im Sinne des § 6 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 1 (DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.) in Verbindung mit § 8 des Arbeitsschutzgesetzes bestimmt sind (bitte insgesamt als absolute Zahl sowie als Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten nach Wirtschaftszweigen ausweisen), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen auf das Unfallgeschehen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig waren oder Fremdfirmen, Werkvertragsunternehmen, Subunternehmen oder Leiharbeit beteiligt waren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 5. Juni 2026: Der Bundesregierung liegen keine Zahlen dazu vor, wie viele Personen in Betrieben in Deutschland zur Abstimmung von Arbeiten im Sinne des § 6 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit § 8 des Arbeitsschutzgesetzes bestimmt sind. Der Bundesregierung liegen ferner keine zahlenmäßig erhebbaren Erkenntnisse über die Auswirkungen auf das Unfallgeschehen vor, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig waren oder Fremdfirmen, Werkvertragsunternehmen, Subunternehmen oder Leiharbeit beteiligt waren.

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