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Schriftliche Frage 33 von Cem Ince (DIE LINKE): Bei wie vielen Menschen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sie in Deutschland Opfer von Menschenhan…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 33 von Cem Ince (DIE LINKE): Bei wie vielen Menschen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sie in Deutschland Opfer von Menschenhan… Frage 33 (Cem Ince, Die Linke): Bei wie vielen Menschen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sie in Deutschland Opfer von Menschenhandel oder Zwangsarbeit geworden waren (bitte für die letzten zehn Jahre ausweisen und sowohl Daten zu Ermittlungsverfahren als auch Daten aus Fachberatungsstellen berücksichtigen), und wie häufig wurde ihnen eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist i. S. des § 59 Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gewährt (bitte als Anteil der jeweiligen Verdachtsfälle ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2025: Die nachfolgenden Daten zu Opfern von Menschenhandel und Ausbeutung aus den letzten zehn Jahren stammen aus Ermittlungsverfahren, welche dem Bundeskriminalamt (BKA) jährlich gemeldet worden sind. Diese dienen als Grundlage für das jährlich erscheinende Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung. Jahr Anzahl Opfer 2015   469 2016   656 2017   772 2018   607 2019   589 2020   682 2021   800 2022 1.672 2023   808 2024   839 Gesamt 7.894 Die erhöhte Opferzahl im Jahr 2022 geht auf zwei abgeschlossene Großverfahren zurück (darunter ein Fall aus der Getränkeindustrie mit allein 555 Betroffenen). Mit Inkrafttreten des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch im Jahr 2019 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) die notwendigen Prüfungs- und Ermittlungskompetenzen erhalten, um im Rahmen ihrer Prüfungen effektiv gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorzugehen und Ermittlungen im Bereich von damit in Zusammenhang stehendem Menschenhandel vornehmen zu können. Der damit einhergehende Opferschutz für Betroffene von Menschenhandel im Zusammenhang mit Arbeitsausbeutung wird für die FKS durch die Zuweisung dieser Aufgabe begründet. Die FKS kommt dieser Aufgabe – genauso wie ihren Kernaufgaben i. S. des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) – unter risikoorientierten Gesichtspunkten nach. Für die Straftatbestände des Menschenhandels (§§ 232 ff. des Strafgesetzbuchs – StGB) hat die FKS außer im Zusammenhang mit der Verfolgung ausbeuterischer Arbeitsbedingungen keine originäre Verfolgungskompetenz. Diese obliegt den Polizeibehörden des Bundes und der Länder. Die Arbeitsstatistik der FKS weist nicht die Anzahl Betroffener, sondern nur die Anzahl der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aus. Die Anzahl der seit 2019 durch die FKS eingeleiteten Verfahren können nachstehender Tabelle entnommen werden. Jahr Eingeleitete Verfahren nach §§ 232, 232b, 233, 233a StGB, §§ 10, 10a, 11 SchwarzArbG, § 15a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) 2019   201 2020   188 2021   153 2022   176 2023   185 2024   125 2025 (1. HJ)    72 Gesamt 1.100 Die Generalzolldirektion liefert dem BKA im Rahmen der Zusammenarbeit und zur Erstellung des Bundeslagebilds „Menschenhandel und Ausbeutung“ jährlich zum 1. März Daten über die Ermittlungsverfahren nach den §§ 232, 232b, 233, 233a StGB zu. Hierzu wird die Anzahl der Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung manuell erfasst. In den Jahren 2020 bis 2024 wurden insgesamt 240 Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung in 55 erledigten Verfahren nach den §§ 232, 232b, 233, 233a StGB festgestellt. Seit Einführung des Prüfauftrages wurde die Bedenk- und Stabilisierungsfrist nach § 59 Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in insgesamt 35 Fällen (Stand: März 2025) durch die FKS angeregt und durch die Staatsanwaltschaft, das Hauptzollamt in Absprache mit der Staatsanwaltschaft oder die zuständige Ausländerbehörde ausgestellt. Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) veröffentlicht seit Herbst 2020 Datenreporte zum Thema Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland. Sie beleuchten das sogenannte Graufeld, also Fälle, die der Zivilgesellschaft, aber nicht unbedingt den Behörden (sog. Hellfelddaten) bekannt sind. Die Datenberichte des KOK ergänzen die von den Strafverfolgungsbehörden erhobenen statistischen Daten und bieten eine zivilgesellschaftliche Perspektive auf das Thema Menschenhandel und Ausbeutung. Diese Informationen umfassen nicht die Daten aller Fachberatungsstellen (FBS) in Deutschland dar. Es fließen nur die Daten der Fachberatungsstellen des KOK ein, die einer Übermittlung der Daten zugestimmt haben und ein speziell hierfür entwickeltes Datentool nutzen. Zudem ist das Einverständnis der Betroffenen notwendig, um die im Datentool hinterlegten Daten auch für die Datenanalyse zu verwenden. Daher ist die Zahl der freigegebenen Fälle niedriger als die der hinterlegten Fälle. Der aktuelle Datenbericht lässt sich hier abrufen: www.kok-gegen-menschenhandel.de/serviceangebote/ publikationen/detail/bericht-des-kok-2024-datenerhebung-zu-menschen handel-und-ausbeutung-in-deutschland. Für den Zeitraum 2020 bis 2023 ergeben die Datenberichte folgendes Bild: Im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 wurden 820 Fälle von Menschenhandel von Fachberatungsstellen (FBS) im KOK- Datentool dokumentiert. Für die Datenauswertung wurden 714 Fälle freigegeben. Eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist wurde bezogen auf die freigegebenen Fälle in 130 Fällen beantragt und in 123 Fällen wurde diese gewährt. Im Jahr 2021 wurden 725 Fälle von Menschenhandel von FBS im KOK- Datentool dokumentiert. Für die Datenauswertung wurden 612 Fälle freigegeben. Davon wurden 175 Fälle im Jahr 2021 neu angelegt. 437 Fälle wurden weiter bearbeitet. Eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist wurde bezogen auf die freigegebenen Fälle in 125 Fällen beantragt und in 119 Fällen wurde diese gewährt. Im Jahr 2022 wurden 875 Fälle von Menschenhandel von FBS im KOK- Datentool dokumentiert. Für die Datenauswertung wurden 733 Fälle freigegeben. Davon wurden 236 Fälle im Jahr 2022 neu angelegt. 428 Fälle wurden weiter bearbeitet. 69 Fälle wurden geschlossen. Eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist wurde bezogen auf die freigegebenen Fälle in 151 Fällen beantragt und in 135 Fällen wurde diese gewährt. Im Jahr 2023 wurden 702 Fälle von Menschenhandel von FBS im KOK- Datentool dokumentiert. Für die Datenauswertung wurden 597 Fälle freigegeben. Davon wurden 230 Fälle im Jahr 2022 neu angelegt. 246 Fälle wurden weiter bearbeitet. 121 Fälle wurden geschlossen. Eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist wurde bezogen auf die freigegebenen Fälle in 53 Fällen beantragt und in 38 Fällen wurde diese gewährt. Zusätzlich erfassen die FBS in den Ländern und das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (Verdachts-)Fälle von Menschenhandel. Im Jahr 2020 erfassen die FBS der Länder im Kontext ihrer Beratungsgespräche 833 Fälle von Menschenhandel. Im Jahr 2021 erfassen die FBS der Länder im Kontext ihrer Beratungsgespräche 784 Fälle von Menschenhandel. Im Jahr 2022 erfassen die FBS der Länder im Kontext ihrer Beratungsgespräche 1035 Fälle von Menschenhandel. Im Jahr 2020 erfasst das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ im Kontext seiner Beratungsgespräche 93 Fälle von Menschenhandel. Im Jahr 2021 erfasst das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ im Kontext seiner Beratungsgespräche 81 Fälle von Menschenhandel. Im Jahr 2022 erfasst das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ im Kontext seiner Beratungsgespräche 120 Fälle von Menschenhandel. Eine Doppelzählung Betroffener, die somit mehrfach in den Statistiken erfasst werden, ist nicht auszuschließen. Somit lassen sich die Zahlen nicht einfach zu einer Gesamtzahl summieren. Trotz dieser Einschränkung bilden die Zahlen einen guten Überblick, um das Phänomen Menschenhandel besser zu verstehen. Weitere Einzelheiten lassen sich dem ersten periodischen Bericht der unabhängigen Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) entnehmen (www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/ Publikationen/Weitere_Publikationen/Monitor_Menschenhandel_202 4.pdf, ab S. 33).

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