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Schriftliche Frage 100 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie verteilt sich die Zahl der tödlich bzw. schwer bzw. regulär in der Baubranche beschäftigten Verunfallten nach Kenntnis der Bundesregieru…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 100 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie verteilt sich die Zahl der tödlich bzw. schwer bzw. regulär in der Baubranche beschäftigten Verunfallten nach Kenntnis der Bundesregieru… Frage 100 (Cem Ince, Die Linke): Wie verteilt sich die Zahl der tödlich bzw. schwer bzw. regulär in der Baubranche beschäftigten Verunfallten nach Kenntnis der Bundesregierung auf ausländische und inländische Beschäftigte (bitte absolute Zahlen auch für die insgesamt in der Baubranche beschäftigten In- und Ausländer für die letzten drei Jahre, für die Daten vorliegen, angeben), und welche Arbeitsunfälle sind in diesen Zahlen nicht wiedergegeben – dies etwa mit Blick auf die Regelung, dass entsendete Arbeitnehmer aus Europa, die gemäß den Verordnungen 883/2004 und 987/2009 noch in ihren Herkunftsländern sozialversichert sind, nicht unter den Schutz des deutschen Sozialversicherungssystems fallen und diese Unfälle daher nicht den deutschen Behörden anzuzeigen sind (s. WD- Gutachten WD 6 - 3000 - 007/22, S. 11)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 6. Juli 2026: Nach Auskunft des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stellte sich das Unfallgeschehen in der Baubranche in den Jahren 2022 bis 2024 wie folgt dar: Anzahl 2022 2023 2024 Meldepflichtige Unfälle* deutsche Staatsangehörigkeit 100.132 99.337 95.449 nicht-deutsche Staatsangehörigkeit  10.262 11.111 11.338 unbekannt   3.541  3.339  3.204 davon tödlich deutsche Staatsangekörigkeit      60     57     54 nicht-deutsche Staatsangehörigkeit      26     28     31 unbekannt       2      0      0 im Berichtsjahr neu zuerkannte Unfallrenten deutsche Staatsangehörigkeit   1.879  1.799  1.747 nicht-deutsche Staatsangehörigkeit     326    360    414 unbekannt       5      7      3 * Da es sich hierbei um eine hochgerechnete Stichprobenstatistik handelt, können Hochrechnungsunsicherheiten und Rundungsfehler auftreten. Nicht enthalten sind Arbeitsunfälle von Beschäftigten aus Europa, die gemäß den Verordnungen 883/2004 und 987/2009 nicht unter den Schutz des deutschen Sozialversicherungssystems fallen, da diese nicht von der DGUV erfasst werden. Neben den nach deutschem Sozialversicherungsrecht anzuzeigenden und zu entschädigenden Arbeitsunfällen hat die bei der gesetzlichen Unfallversicherung eingerichtete Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland jedoch nach eigenen Angaben in ihrer Funktion als aushelfender Träger nach über- bzw zwischenstaatlichem Recht 2022:  9.616 2023: 10.225 2024:  9.497 Arbeitsunfälle bzw. Berufskrankheiten von Personen bearbeitet, die im Ausland versichert, aber in Deutschland behandlungsbedürftig geworden sind. Eine Unterscheidung nach Wirtschaftsbranchen erfolgt dabei nicht, weil dies für die Funktion als aushelfender Träger keine Rolle spielt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.

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