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Schriftliche Frage 129 von Cem Ince (DIE LINKE): In wie vielen Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten hat nach Kenntnis der Bundesregierung nach den aktuellsten vorliegenden Zahlen der zus…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 129 von Cem Ince (DIE LINKE): In wie vielen Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten hat nach Kenntnis der Bundesregierung nach den aktuellsten vorliegenden Zahlen der zus… Frage 129 (Cem Ince, Die Linke): In wie vielen Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten hat nach Kenntnis der Bundesregierung nach den aktuellsten vorliegenden Zahlen der zuständige Unfallversicherungsträger gemäß § 22 Absatz 1 Satz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) bestimmt, dass aufgrund von besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen ist, und für wie viele Unternehmen hat der zuständige Unfallversicherungsträger nach den aktuellsten vorliegenden Zahlen gemäß § 22 Absatz 1 Satz 4 SGB VII die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöht, da nur geringe Gefahren für Leben und Gesundheit vorliegen (bitte jeweils nach Branchen aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 5. Februar 2026: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Unfallversicherungsträger von den rechtlichen Möglichkeiten gemäß § 22 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Gebrauch gemacht haben.

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