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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 22.05.2026 · WP 21 · 21/6098 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/6098 21. Wahlperiode 22.05.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 48, 49 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 73 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 91 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 85 Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . 19, 20, 21 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Drößler, Christopher (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 92, 93 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Abgeordnete Nummer der Frage Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . 75, 94, 95, 96 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 89 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . 24, 25, 58, 97 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 37, 44 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60, 61 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 78 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 74 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80, 81 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 82, 83 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 90 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Abgeordnete Nummer der Frage Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 40 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 62 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 99, 100, 101 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 30, 31, 32 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 5, 34, 64 Abgeordnete Nummer der Frage Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 107 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 104 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 68, 108, 109 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 69 Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Drucksache 21/6098 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Drößler, Christopher (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 13, 15 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 17, 18 Seite Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 21, 22 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 22 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 28 Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/6098 Seite Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34, 35 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 42 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 54 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Drucksache 21/6098 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 58, 59 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 61 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/6098 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts (VG Berlin, Beschluss vom 30. April 2026 – VG 6 L 229/26; https://gesetze.b erlin.de/bsbe/document/NJRE001641498) im Zusammenhang mit der Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises, und schließt die Bundesregierung aus, dass das Haber-Verfahren im Rahmen des Auswahl- und Vergabeprozesses zum Deutschen Verlagspreis 2026 angewendet wird, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 19. Mai 2026 Das Berliner Verwaltungsgericht hat mit o. g. Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass Dr. Wolfram Weimer die Nichtvergabe des Buchhandlungspreises 2025 an drei – nach Auffassung des Gerichts durch die öffentliche Berichterstattung jedenfalls identifizierbar gewordene – Buchläden öffentlich unter dem Hinweis auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse begründen durfte. Es untersagte lediglich die konkret gewählte Formulierung. Die Anwendung des sog. Haber- Verfahrens ist nicht Gegenstand des Beschlusses. Es ist kein routinemäßiges Instrument bei Kulturförderungen oder Preisvergaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Seine Anwendung bleibt beim BKM auch künftig die Ausnahme und kommt auch weiterhin anlass- und einzelfallbezogen bei konkreten Anhaltspunkten in Frage. 2. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer in den Anwendungsfällen des Haber-Verfahrens beim deutschen Buchhandlungspreis nach der ersten Abfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz eine Nachfrage – wie es das sogenannte Haber- Verfahren vorsieht – zur Präzisierung und vertieften Analyse der Erkenntnisse unterlassen (vgl. www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ wolframweimer-keine-nachfrage-beim-verfassungsschutz- zu-buchlaeden-110849496.html) oder nicht unterlassen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/5092), und wie erklärt die Bundesregierung die Widersprüchlichkeit der Aussagen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in der Öffentlichkeit, in der vorgenannten Antwort auf die Kleine Anfrage und durch die im Gerichtsprozess vorgelegten Akten? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 18. Mai 2026 Es besteht aus Sicht der Bundesregierung kein Widerspruch zwischen der vorgenannten Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der im vorgenannten Artikel der FAZ vom 6. März 2026 zitierten Aussage eines Sprechers des BKM oder den im Rahmen des äußerungsrechtlichen Eilrechtsschutzes vorgelegten Akten. Im Übrigen kommentiert die Bundesregierung weder den Inhalt laufender gerichtlicher Auseinandersetzungen noch ihre Verfahrensführung. 3. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) In welcher Höhe ist die Dortmunder Band „Bruchbude“ nach Kenntnis der Bundesregierung bislang mit Bundesmitteln gefördert (https://miz.o rg/de/nachrichten/initiative-musik-foerdert-bunde sweit-137-musikprojekte-mit-ingesamt-13- mioeuro) worden (bitte je nach Kalenderjahr und Betrag aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 18. Mai 2026 Die Band „Bruchbude“ wurde von der Initiative Musik gemeinnützige Projektgesellschaft mbH bisher einmal gefördert: 2024 mit 8.000 Euro. 4. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Welche Teilnehmer sollen nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem von dem Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigten „Reformgipfel“ Anfang Juni 2026 eingeladen werden? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 21. Mai 2026 Die Bundesregierung befindet sich mit den Sozialpartnern in einem kontinuierlichen Dialog und bezieht diese auch bei den Beratungen von Reformen ein. Zu den Terminen des Bundeskanzlers wird wie üblich informiert. 5. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie wurde der Organisationserlass des Bundeskanzlers Friedrich Merz vom 6. Mai 2025 bisher umgesetzt, und wie ist der weitere Zeitplan bezüglich der vollständigen Umsetzung dieses Organisationserlasses? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 20. Mai 2026 Der im Organisationserlass angeordnete Neuzuschnitt der Ressorts ist mittlerweile vollständig umgesetzt, sämtliche hierfür erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen wurden dem Bundeskanzleramt von den beteiligten Ressorts abschließend übermittelt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 6. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Aus welchen Gründen ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine bemerkenswert hohe Zahl an Verwaltungsstellen – laut Medienberichten mehr als 600 – für das Ausführen einer Direktüberweisung durch den geplanten Direktauszahlungsmechanismus nötig, und sind der Bundesregierung Optionen bekannt, den Mechanismus zu automatisieren (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutsc hland/energiepreise-kommt-die-entlastung-per-dir ektzahlung-jetzt-doch-noch-01/100221073.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. Mai 2026 Der Personalbedarf würde sich insbesondere aus der Beantwortung von Bürgeranfragen sowie für Öffentlichkeitsarbeit/First-Level-Support und Nachbearbeitungstätigkeiten ergeben. Unterstellt man ein Mengengerüst von mehreren Millionen Auszahlungen, könnte dies schnell zu einer immensen Anzahl von Anfragen führen, die mit entsprechendem Personal unterlegt werden müssen. Im Übrigen ermöglicht der Direktauszahlungsmechanismus bereits eine weitestgehend automatisierte Verarbeitung. 7. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Bei wie vielen zusammen veranlagten Ehepaaren und Lebenspartnerschaften liegt nach Kenntnis der Bundesregierung das gemeinsame zu versteuernde Einkommen unter 12.348 Euro, zwischen 12.348 und 16.800 Euro, zwischen 16.800 und 24.696 Euro, zwischen 24.696 und 33.600 Euro sowie über 33.600 Euro? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. Mai 2026 Ihre Fragestellung bezieht sich auf den Grundfreibetrag des Einkommensteuertarifs 2026 in Höhe von 12.348 Euro und dem Doppelten des Grundfreibetrags in Höhe von 24.696 Euro. Bis zu diesen zu versteuernden Einkommenshöhen bleiben einzeln bzw. zusammen veranlagte Steuerpflichtige ohne Steuerbelastung, wenn nicht Sondereffekte etwa durch den Progressionsvorbehalt auftreten. Zur Fallzahl der Steuerpflichtigen mit Einkommen bis zum Grundfreibetrag und darüber gibt die Tabelle 2.7.8 der Datensammlung zur Steuerpolitik 2026 (www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffe ntliche_Finanzen/Daten-und-Berichte/daten-und-berichte.html) Auskunft. Die statistische Auswertung bezieht sich auf das Jahr 2021, für das die aktuellsten Ergebnisse der Veranlagungsdaten vorliegen. 8. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Fälle von Insiderhandel im Zusammenhang mit an der Börse (insb. DAX und MDAX) gelisteten Sicherheits- und Verteidigungsunternehmen seit dem 1. Januar 2022, und wie viele Verfahren beziehungsweise Prüffälle wegen des Verdachts auf Insiderhandel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung – insbesondere durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – in diesem Zusammenhang eingeleitet, geprüft oder an Strafverfolgungsbehörden abgegeben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. Mai 2026 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat seit Anfang 2022 insgesamt 48 Prüfungen mit Blick auf möglichen Insiderhandel in Finanzinstrumenten von Sicherheits- und Verteidigungsunternehmens durchgeführt. In einem Fall hat die Bafin Strafanzeige wegen des Verdachts des Insiderhandels in Finanzinstrumenten eines Sicherheits- und Verteidigungsunternehmens erstattet. In allen anderen Fällen wurden seitens der Bafin keine Anhaltspunkte auf verbotenen Insiderhandel festgestellt. 9. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, die im Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Bundestagsdrucksache 21/4550) vorgesehenen Regelungen – insbesondere die Erweiterung der Befugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen, die Neuregelung der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen für steuerlich kompetente Berufsgruppen, die Ausweitung unentgeltlicher Hilfeleistungen (u. a. Tax Law Clinics), den Wegfall des Leistungserfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie die geplante Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer von derzeit 200 auf 280 Prozent – losgelöst von der gescheiterten 1.000-Euro-Bonus-Regelung – in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren oder im Rahmen eines anderen Steuergesetzes umzusetzen, und wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 21. Mai 2026 Hierzu wird auf den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht der Fraktionen der CDU/CSU und SPD verwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/6002). Dieser Gesetzentwurf entspricht im Wesentlichen dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4450), mit Ausnahme der steuer- und sozialversicherungsfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Bundesregierung kein Bedarf für ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren oder eine Einbringung der Regelungen in ein anderes Gesetzgebungsverfahren. 10. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Welche Baumaßnahmen für Erweiterungsbauten für Büroflächen des Bundes sind aktuell in Planung bzw. bereits in Ausführung (inklusive Bundeskanzleramt, Bundesministerien, Abgeordnetenbüros), und wann ist die Fertigstellung voraussichtlich geplant (bitte Flächen jeweils in Quadratmeter angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 18. Mai 2026 Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. In der Kürze der Bearbeitungszeit Ihrer Frage ist es nicht möglich, die Antworten bezüglich des Deutschen Bundestages, des Bundeskanzleramtes und sämtlicher Ressorts einzuholen. 11. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Welche Kompensation in Form von Geldleistungen, Reisekosten, erlassenen Mitgliedsbeiträgen, freiem Eintritt zu kostenpflichtigen Veranstaltungen oder anderen Sach- und Dienstleistungen haben der Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil und die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär für ihr Ehrenamt im Verwaltungsbeirat des FC Bayern München e. V. seit Übernahme ihres jeweiligen Ministeramts jeweils erhalten, und hat die Bundesregierung für diese Ehrenämter jeweils gemäß § 5 Absatz 2 des Bundesministergesetzes eine Ausnahme zugelassen (ggf. bitte angeben, wann, und in welcher Form)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 19. Mai 2026 Sowohl die Bundesministerin Dorothee Bär als auch der Bundesminister Lars Klingbeil verzichten auf eine Aufwandsentschädigung in ihrer Funktion als Mitglied des Verwaltungsbeirats. Im Übrigen handelt es sich bei der Mitgliedschaft im Verwaltungsbeirat des FC Bayern München e. V. zwar um eine ehrenamtliche Tätigkeit, aber nicht um ein öffentliches Ehrenamt im Sinne des § 5 Absatz 2 des Bundesministergesetzes (BMinG), für das eine Ausnahme zuzulassen wäre. Fragen möglicher Interessenkonflikte nach dem BMinG wurden innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, eine Ausnahmegenehmigung zur Ausübung des Ehrenamts ist nicht notwendig. 12. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus der Verwendung von EU-Corona-Hilfen aus dem Programm „Next Generation EU“ durch die spanische Regierung, die laut Medienberichten (Quelle: https://apollo-news.net/voellig-normaler- vorgang-spanische-regierung-hat-deutsche-coron a-hilfen-fuer-eigene-renten-verwendet/) 3,2 Mrd. Euro im November 2024 zweckentfremdet für Rentenzahlungen statt für die vorgesehenen Projekte im Bereich des „grünen Wandels“, „digitalen Wandels“ oder der Gesundheitsbranche eingesetzt haben soll, und wird sich die Bundesregierung als größter Nettozahler für eine Rückforderung dieser Mittel und rechtliche Konsequenzen einsetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 19. Mai 2026 Eine Prüfung, ob Spanien möglicherweise Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) nicht der ARF-Verordnung entsprechend verwendet hat, obliegt gemäß der Verordnung der EU-Kommission. Der Bundesregierung liegen hierzu bisher keine belastbaren Erkenntnisse vor. 13. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuerausfälle in den letzten fünf Jahren, welche durch den Kauf von Arzneiprodukten in ausländischen Versandapotheken an Stelle von Vor-Ort-Apotheken entstanden sind (bitte nach Art der Steuer aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 21. Mai 2026 Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Erhebung der Umsatzsteuer ist auch beim Kauf von Arzneiprodukten bei ausländischen Anbietern gewährleistet. 14. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) In welchen Haushaltsposten (über alle Bundesministerien hinweg) befinden sich Haushaltstitel mit Bezug zum Thema Raumfahrt (bitte die 14 Projekttitel mit der höchsten Summe auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 19. Mai 2026 Folgende 14 Titel, mit Bezug zum Thema Raumfahrt, haben im Haushaltsjahr 2026 den größten Ansatz: Kapitel Titel Ansatz 2026 in Tausend Euro; (teilweise nur anteilig betroffen) 1404 551 11   620.206 1405 554 05 1.498.625 1405 554 10 2.371.390 1405 554 13   776.751 1405 554 33 1.100.000 1491 554 10 2.046.766 1491 554 95 1.404.003 1491 554 33   844.249 1491 551 11 1.473.501 3009 896 90   981.833 3009 685 90   580.505 3009 683 90   282.058 3004 894 40   214.190 3004 685 20   174.000 15. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie hoch waren die deutschen Nettozahlungen an den Haushalt der Europäischen Union im Jahr 2025, und welche Höhe erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2026? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 18. Mai 2026 Die EU-Kommission veröffentlicht seit dem Haushaltsjahr 2019 keine Nettozahlungen (Nettosalden) mehr. Der Grund liegt in der begrenzten Aussagekraft der reinen Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben innerhalb des EU-Haushalts. Eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben der EU ist auf der Internetseite der EU-Kommission einsehbar: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/lon g-term-eu-budget/2021-2027/spending-and-revenue_en. 16. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) In welchem Umfang beeinflusst die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands die Höhe der deutschen Nettozahlungen an die Europäische Union, und welche Auswirkungen ergeben sich daraus aktuell? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 18. Mai 2026 Die EU-Kommission veröffentlicht seit dem Haushaltsjahr 2019 keine Nettozahlungen (Nettosalden) mehr. Die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt orientieren sich vor allem an der Wirtschaftskraft. Dieser Mechanismus wird auch weiterhin wesentlich mitbestimmen, wie hoch der deutsche Finanzierungsanteil am EU-Haushalt ist. 17. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Welche konkreten Defizite bei der Transparenz der Verwendung von EU-Fördermitteln bestehen aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss vom 5. Dezember 2025 und der Feststellungen des Europäischen Rechnungshofes in dessen Sonderbericht 11/2025 fort, und welchen Anpassungsbedarf sieht sie insoweit bei den Transparenzvorgaben der Europäischen Union (EuRH-Sonderbericht 11/2025: www.eca.europ a.eu/ECAPublications/SR-2025-11/SR-2025-11_ EN.pdf)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 18. Mai 2026 Es wird auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (10238/25 https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10238-2025-INIT/de/ pdf) zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes 11/2025 verwiesen, in welche die Position der Bundesregierung eingeflossen ist und denen die Bundesregierung zugestimmt hat. Die Umsetzung der Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofes ist Teil des jährlichen Verfahrens zur Entlastung der EU-Kommission mit Blick auf die Ausführung des EU-Haushaltes. 18. Abgeordnete Julia Schneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie plant die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannte Vorhaben, im Klima- und Transformationsfonds (KTF) „Kleinstprogramme mit perspektivisch weniger als 50 Mio. Euro Fördervolumen auslaufen zu lassen“, umzusetzen, und bezieht sich die genannte Grenze von 50 Mio. Euro auf das Volumen pro Vorhaben über die gesamte Laufzeit oder auf ein einzelnes Haushaltsjahr? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 22. Mai 2026 Für die Bundesregierung ist der Klima- und Transformationsfonds (KTF) das zentrale Instrument zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands. Bei begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ist ein effizienter Mitteleinsatz zur Erreichung der Ziele erforderlich. Vor diesem Hintergrund sind auch die Aussagen im Koalitionsvertrag zu verstehen, die Effizienz der Mittelvergabe zu steigern und stärker an den Kriterien der CO2-Vermeidung und des sozialen Ausgleichs auszurichten. Hieran müssen sich auch Kleinstprogramme messen lassen. Wie im Einzelfall zu verfahren ist, wird insbesondere im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahren entschieden. Informationen zu den aus KTF-Mitteln finanzierten Maßnahmen lassen sich dem jährlich an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages übermittelten KTF-Bericht entnehmen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 19. Abgeordneter Dr. Christoph Birghan (AfD) Welche empirischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob die seit der Reform des Waffenrechts im Jahr 2017 verschärften Anforderungen an die Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen – insbesondere die Ablösung der Sicherheitsbehältnisse der Stufen A und B durch Anforderungen nach DIN/EN 1143-1 für Neuerwerbe – zu einer messbaren Verringerung von Diebstählen oder sonstigen Entwendungen legal besessener Waffen geführt haben, und auf welcher Datengrundlage erfolgt insoweit die Bewertung der Wirksamkeit der Reform? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. Mai 2026 Entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrags unterzieht die Bundesregierung das Waffenrecht derzeit einer umfassenden Evaluierung unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten. Diese Evaluierung wird auch die Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen und Munition zum Gegenstand haben. 20. Abgeordneter Dr. Christoph Birghan (AfD) Inwieweit kann die Bundesregierung anhand belastbarer Daten belegen, dass die seit 2020 erfolgten Novellen des Waffenrechts die jeweils mit der Gefahrenabwehr begründeten Zielsetzungen erreicht haben, und welche empirischen Erkenntnisse liegen ihr zu den Auswirkungen dieser Reformen z. B. auf Kriminalitätsgeschehen, missbräuchliche Waffenverwendung und öffentliche Sicherheit vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Mai 2026 Entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrags unterzieht die Bundesregierung das Waffenrecht derzeit einer umfassenden Evaluierung unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten. Diese Evaluierung wird auch diejenigen Vorschriften des Waffenrechts betreffen, die seit dem Jahr 2020 geändert wurden. 21. Abgeordneter Dr. Christoph Birghan (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu der vom Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) in Auftrag gegebenen Sonderauswertung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2019 bis 2024 über Delikte mit Legalwaffen vor, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. aus dem Verhältnis der dort ermittelten Fallzahlen zur Gesamtzahl der Legalwaffenbesitzer in Deutschland? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2026 Der Bundesregierung ist aus Presseberichten bekannt, dass die fragegegenständliche Sonderauswertung im Auftrag des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt ist. Erkenntnisse zu dieser Sonderauswertung liegen der Bundesregierung nicht vor. CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbart, das Waffenrecht unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten umfassend zu evaluieren (Zeile 2664 des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode). Gegenstand der Evaluierung ist auch die Frage, welche Möglichkeiten für eine statistisch differenzierte Erfassung von Straftaten unter Verwendung von legalen und illegalen Schusswaffen bestehen. Damit sind auch Aspekte des Erkenntnisgewinns und möglicher Schlussfolgerungen aus einer etwaigen entsprechenden statistischen Auswertung verbunden. Die Ergebnisse der Evaluierung sind insoweit abzuwarten. 22. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie ist die Zahl von 695 asylsuchenden Personen zu erklären, die laut Angaben der Bundesregierung im Zeitraum vom 8. Mai 2025 bis zum 30. April 2026 weder zurückgewiesen wurden noch als vulnerable Personen einreisen konnten (eigene Berechnung, Antwort auf meine Mündliche Frage 39, Plenarprotokoll 21/76; bitte so genau wie möglich darlegen und dabei insbesondere auch die Zahl der Asylsuchenden oder zumindest eine ungefähre Einschätzung dazu nennen, die aufgrund der Weigerung entsprechender Nachbarstaaten nicht zurückgewiesen oder zurückgeschoben werden konnten), und welche wesentlichen Begründungen geben Nachbarstaaten an, wenn sie der Zurückweisung von Asylsuchenden durch die Bundespolizei widersprechen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Mai 2026 Die 695 Personen gemäß Fragestellung wurden überwiegend nach deren Einreise im Inland festgestellt und nach Äußerung eines Asylgesuchs an inländische Behörden weitergeleitet. An der Weigerung der Übernahme von Nachbarstaaten scheiterten im Zeitraum vom 8. Mai 2025 bis zum 31. März 2026 25 Zurückweisungen von Personen, die gegenüber der Bundespolizei ein Asylgesuch äußerten. Statistische Angaben zu den Gründen im Sinne der Fragestellung werden nicht erfasst. 23. Abgeordneter Christopher Drößler (AfD) Auf welcher konkreten Datengrundlage basieren nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt in der Bundespressekonferenz am 20. April 2026 genannten Tatverdächtigenbelastungszahlen zur Gewaltkriminalität für afghanische und syrische Frauen und Männer? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Mai 2026 Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) wird gemäß den Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) durch das Bundeskriminalamt (BKA) wie folgt berechnet (www.bka.de/DE/Aktuel leInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS 2025/pksTabellen_Interpretationshilfen/pksTabellen_Interpretationshilfe n_node.html): TVBZ = Ansässige Tatverdächtige ab 8 Jahre x 100.000 Einwohnerzahl ab 8 Jahre Entsprechend wird die Anzahl der zum Berichtsjahr 2025 in der PKS erfassten tatverdächtigen Männer und Frauen der genannten Nationalitäten ab acht Jahren mit Wohnsitz in Deutschland ausgewertet und die TVBZ unter Nutzung der entsprechenden Bevölkerungsdaten (ansässige Wohnbevölkerung der jeweiligen Nationalität ab acht Jahren zum Stichtag 1. Januar des Berichtsjahres, Bereitstellung durch das Statistische Bundesamt) gemäß der o. g. Formel berechnet. Die TVBZ zur Gewaltkriminalität zu den fragegegenständlichen Staatsangehörigkeiten basiert auf folgenden Daten: Staatsangehörigkeit Geschlecht Anzahl tatverdächtige Personen ab 8 Jahre mit Wohnsitz in Deutschland zu PKS-Schlüssel 892000 Gewaltkriminalität (für das Berichtsjahr 2025) Wohnbevölkerung ab 8 Jahre TVBZ Afghanistan Männlich  4.967 234.333 2.120 Afghanistan Weiblich    385 120.604   319 Syrien Männlich 12.082 467.711 2.583 Syrien Weiblich    972 290.207   335 Die Berechnung der TVBZ für einzelne Staatsangehörigkeiten erfolgt im BKA jeweils über Sonderauswertungen, für die ein Datenbankskript erstellt und die entsprechenden Berechnungsgrundlagen individuell ausgewählt werden müssen. Zur Beantwortung Ihrer Frage wurden die Zahlen erneut geprüft und geringfügig angepasst. 24. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Wie viele sogenannte Kinderehen sind seit 2015 bis zum aktuellsten verfügbaren Stand im Ausländerzentralregister jährlich erfasst worden, und wie schlüsseln sich diese Fälle jeweils nach Jahr und Herkunftsland der betroffenen Minderjährigen auf? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Mai 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 der Abgeordneten Nicole Höchst auf Bundestagsdrucksache 20/14954 verwiesen. Wie dort bereits ausgeführt können entsprechende Daten aus dem Ausländerzentralregister rückwirkend nur für die letzten fünf Jahre ermittelt werden, da entsprechende Daten, die weiter zurückliegen, dort nicht mehr vorhanden sind. Darüberhinausgehende aktuellere Angaben zur Anzahl von aufhältigen Minderjährigen mit der Angabe „verheiratet“ oder „Lebenspartnerschaft“ zum Stichtag 31. Dezember eines Jahres können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei zu den genannten Stichtagen alle Personen das 16. Lebensjahr vollendet hatten. 2026 (30.04.) 69 darunter: Ukraine 38 sowie 20 weitere Staatsangehörigkeiten unter je 10 Personen 31 2025 93 darunter: Ukraine 45 Syrien 17 sowie 19 weitere Staatsangehörigkeiten unter je 10 Personen 31 In der oben genannten Antwort der Bundesregierung wurde versehentlich eine Person dem falschen Jahr zugeordnet. Die korrigierten Werte für die Jahre 2024 und 2023 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. 2024 294 darunter: Ukraine 139 Syrien  67 Afghanistan  20 Bulgarien  12 Guinea  10 sowie 28 weitere Staatsangehörigkeiten unter je 10 Personen  46 2023 387 darunter: Syrien 100 Ukraine  90 Bulgarien  48 Afghanistan  44 Türkei  20 Nordmazedonien  13 sowie 32 weitere Staatsangehörigkeiten unter je 10 Personen  72 25. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die aktuelle Dunkelziffer von Kinderehen in Deutschland, und wie hat sich diese nach Einschätzung der Bundesregierung seit 2015 jährlich entwickelt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Mai 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zur aktuellen Sachlage zum Thema Kinderehen in Deutschland auf Bundestagsdrucksache 21/1058 verwiesen. 26. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Personen haben seit Mai 2025 einen Asylantrag in Deutschland gestellt oder einen anderen Schutztitel geltend gemacht, die zuvor bereits schon einmal an einer Grenze zu Deutschland zurückgewiesen wurden, und wie viele Zurückweisungen gab es in dem Zeitraum bislang insgesamt (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach einzelnen Monaten darstellen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Mai 2026 Zwischen dem 1. Mai 2025 und 30. April 2026 haben insgesamt 5.020 Personen einen Asylantrag gestellt, oder einen Schutzstatus erhalten, die zuvor bereits schon einmal – ggf. vor langer Zeit – an einer Grenze zu Deutschland zurückgewiesen wurden. Von diesen haben 845 Personen im genannten Zeitraum einen Schutzstatus erhalten, die zuvor bereits schon einmal – ggf. vor langer Zeit – an einer Grenze zu Deutschland zurückgewiesen wurden. Die jeweiligen Differenzierungen nach Monaten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Monat der Asylantragstellung oder Schutzgewährung Anzahl Personen Mai 2025   363 Juni 2025   421 Juli 2025   478 August 2025   379 September 2025   516 Oktober 2025   455 November 2025   498 Dezember 2025   359 Januar 2026   440 Februar 2026   377 März 2026   378 April 2026   356 Gesamt 5.020 Monat des erteilten Schutzstatus Anzahl Personen Mai 2025 100 Juni 2025  66 Juli 2025 123 August 2025  64 September 2025  73 Oktober 2025  63 November 2025  63 Dezember 2025  33 Januar 2026  68 Februar 2026  70 März 2026  91 April 2026  31 Gesamt 845 Die Bundespolizei und die mit der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben betrauten Behörden haben im Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis zum 31. März 2026 insgesamt 38.831 Personen zurückgewiesen. Da diese Daten auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) beruhen, sind sie bisher nur bis März 2026 abbildbar und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen der Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. Die erbetene Monatsspezifische Differenzierung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Monat Anzahl Zurückweisungen Mai 2025  4.061 Juni 2025  3.925 Juli 2025  3.930 August 2025  3.894 September 2025  3.560 Oktober 2025  3.542 November 2025  3.384 Dezember 2025  3.438 Januar 2026  3.073 Februar 2026  2.879 März 2026  3.145 Gesamt 38.831 27. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Ukrainer sind aktuell in Deutschland mit einem Aufenthalt im Ausländerzentralregister (AZR) registriert (bitte die zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 30. April 2026 nach Deutschland ersteingereisten Ukrainer nach einzelnen Monaten und unterschieden zwischen Männer und Frauen separat aufgeschlüsselt angeben), und wie viele der im AZR registrierten Ukrainer beziehen laut dortiger Erfassung existenzsichernde Leistungen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Mai 2026 Zum Stichtag 30. April 2026 waren im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt 1.422.101 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit als aufhältig erfasst. Die erfragte Differenzierung nach Ersteinreisemonat und Geschlecht von Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die im Zeitraum zwischen 1. Oktober 2025 und 30. April 2026 nach Deutschland erstmalig eingereist sind und zum Stichtag 30. April 2026 in Deutschland aufhältig waren, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Ersteinreisemonat Anzahl Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit männlich unbekannt divers weiblich Oktober 2025 11.053 22 5 7.286 November 2025  8.289 21 3 6.624 Dezember 2025  5.700  6 3 4.770 Januar 2026  4.287 15 3.557 Februar 2026  3.945 12 2 3.647 März 2026  3.779 12 3.612 April 2026  2.634  7 2.337 Der Bundesregierung liegen keine validen Daten zum Leistungsbezug von Personen aus dem AZR vor. Existenzsichernde Leistungen werden seit dem 1. November 2025 im AZR erfasst. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Übermittlung der Daten ist das Datum der Entscheidung über die Gewährung von existenzsichernden Leistungen; damit ist eine Nacherfassung von Leistungsgewährungen, über die vor dem 1. November 2025 entschieden wurde, rechtlich nicht vorgesehen. Zum Stichtag 30. April 2026 waren 54.981 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit mit einem aktiven Bezug von existenzsichernden Leistungen im AZR erfasst. 28. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat das Bundesministerium des Innern bereits über die Förderfähigkeit und Förderung (§ 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 des Stiftungsfinanzierungsgesetzes) der Desiderius-Erasmus-Stiftung entschieden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bis wann wird es entscheiden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Mai 2026 Die Prüfung der Fördervoraussetzungen durch das Bundesministerium des Innern im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz dauert für die Desiderius-Erasmus-Stiftung noch an. Aktuell kann noch nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung abgeschlossen werden kann. 29. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann wird das Bundesministerium des Innern die konkretisierenden Rechtsverordnungen zur jüngsten KRITIS-Gesetzgebung und den nationalen Gesetzen zur Umsetzung der NIS-II- und CER- Richtlinie der Europäischen Union vorlegen, die benötigt werden, um die Resilienz und Wehrhaftigkeit unserer Gesellschaft angesichts stark gestiegener Bedrohungslagen zu erhöhen und notwendige Rechtsklarheit für die von der Gesetzgebung betroffenen Unternehmen herzustellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Mai 2026 Das am 17. März 2026 in Kraft getretene Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz – KRI- TISDachG) legt den Rahmen und die weiteren Prozesse zur Stärkung der physischen Resilienz von kritischen Infrastrukturen fest und soll durch mehrere Rechtsverordnungen konkretisiert werden. Dazu gehören insbesondere die Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen und die Rechtsverordnung zu den sektorenübergreifenden Mindestvorgaben. Die Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen gemäß § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 KRITISDachG, die den Anwendungsbereich festlegt, befindet sich in Abstimmung und soll zeitnah verabschiedet werden. Auch die Rechtsverordnung zu sektorübergreifenden Mindestvorgaben gemäß § 14 Absatz 1 KRITISDachG wird derzeit erarbeitet und soll noch dieses Jahr in Kraft treten. 30. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Widerrufs- und Rücknahmeverfahren gegenüber syrischen Staatsangehörigen waren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. April 2026 anhängig (bitte nach Monaten und Geschlecht differenzieren), und zu wie vielen Widerrufen und Rücknahmen syrischer Staatsangehöriger kam es seit Beginn des Jahres 2026 (bitte nach Monaten und Geschlecht differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Mai 2026 Angaben im Sinne der Fragestellung liegen aktuell nur bis März 2026 vor. Die erfragten Daten zum jeweiligen Monat können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Januar 2026 Februar 2026 Gesamt Männlich weiblich Gesamt Männlich weiblich Anhängige Widerrufsprüfverfahren 19.980 14.126 5.854 19.841 14.137 5.704       Widerrufe/Rücknahmen    130    120    10    123    115     8 März 2026 Gesamt Männlich weiblich Anhängige Widerrufsprüfverfahren 19.289 13.890 5.399     Widerrufe/Rücknahmen    180    149    31 Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass unter „anhängigen Verfahren“ alle angelegten Widerrufs- und Rücknahmeakten syrischer Staatsangehöriger verstanden werden. Die obig ausgewiesene Anzahl lässt keinen Rückschluss auf den Stand dieser Verfahren zu. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Sascha Lensing auf Bundestagsdrucksache 21/4115 verwiesen. 31. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Bundesministerien oder nach Kenntnis der Bundesregierung Landesministerien, Bundesbehören und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- oder Kommunalbehörden waren bei den Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 durch Personal der afghanischen Auslandsvertretung jeweils anwesend (bitte Behörden, Referate und Funktion im Rahmen der Anhörung angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Mai 2026 Der Vollzug des Aufenthaltsrechts obliegt nach der föderalen Kompetenzordnung den Ländern. Das für Rückführungen zuständige Referat des Bundespolizeipräsidiums unterstützt die Länder im Wege der Amtshilfe bei der Passersatzpapierbeschaffung für das Herkunftsland Afghanistan. Die das Passersatzpapierbeschaffungsverfahren veranlassenden Länder sind durch die nach ihrer jeweiligen Kompetenzordnung zuständigen Stellen bei den Anhörungen vertreten. 32. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stellt die Bundesregierung besondere Anforderungen an das zur Identitätsfeststellung eingesetzte Personal der afghanischen Auslandsvertretung in Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen mit Blick auf Qualifikationen und Legitimierung dieses Personals, und wenn ja, welche, und wie überprüft die Bundesregierung diese Qualifikationen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Mai 2026 Bei der Identifizierung von Personen, die auf Basis der den zuständigen Behörden vorliegenden Informationen (etwa eigene Angaben der Person, abgelaufene Reisepässe o. Ä.) mutmaßlich Staatsangehörige des Entsendestaates sind, handelt es sich um eine konsularische Tätigkeit. Diese wird von Personal durchgeführt, das zuvor in Deutschland akkreditiert wurde. Mit der Feststellung der Staatsangehörigkeit und der Ausstellung von Passersatzdokumenten schafft der Entsendestaat die Voraussetzung dafür, dass die betreffenden Personen in das Staatsgebiet des Entsendestaates einreisen können. 33. Abgeordneter Marcel Queckemeyer (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie nach der deutschen Wiedervereinigung ab 1990 mit Jägern, Sportschützen und sonstigen Waffenbesitzern in den neuen Bundesländern verfahren wurde, die Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) oder einer ihrer Nachfolgeparteien waren, insbesondere hinsichtlich des Verbleibs privater Schusswaffen sowie der Übernahme von Dienstwaffen aus staatlichen Beständen in Privateigentum? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Mai 2026 Auch das im fragegegenständlichen Zeitraum maßgebliche, bis zum Jahr 2002 geltende ehemalige Waffengesetz enthielt in § 5 Regelungen zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Eine ausdrückliche Regelung zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von ehemaligen Mitgliedern der ehemaligen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) oder einer ihrer Nachfolgeparteien enthielt § 5 WaffG a. F. nicht. Der Vollzug des Waffengesetzes war auch im fragegegenständlichen Zeitraum Angelegenheit der Länder (Artikel 83 des Grundgesetzes). Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) enthielt im fragegegenständlichen Zeitraum keine Konkretisierungen von § 5 WaffG für den Vollzug des Waffengesetzes im Hinblick auf die Fragestellung. 34. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte aus obersten Bundesbehörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen unmittelbaren Wechsel zu Unternehmen im Bereich der Verteidigungsindustrie vollzogen, und aus welchen Besoldungsgruppen sind diese Wechsel erfolgt (www.spiegel.de/politik/stark-defense-juristi n-aus-dem-kanzleramt-wechselt-zu-start-up- fuerkamikazedrohnen-a-f2d2b715-3da8-415e-8f6e-63 15d6416cfe)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte aus obersten Bundesbehörden einen unmittelbaren Wechsel zu Unternehmen im Bereich der Verteidigungsindustrie vollzogen haben. Die Anzeigepflichten nach § 105 des Bundesbeamtengesetzes und § 20a des Soldatengesetzes gelten für besonders relevante Konstellationen der Aufnahme einer Beschäftigung, erfassen aber nicht jede Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung. 35. Abgeordneter Volker Scheurell (AfD) In welchem Umfang hat sich der Personalbestand der Verwaltungsmitarbeiter in der Bundesregierung zwischen der 20. und 21. Legislaturperiode verändert – insbesondere vor dem Hintergrund der Reduzierung des Deutschen Bundestages von 735 auf 630 Abgeordnete (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. Mai 2026 Die Angaben zu den Planstellen- und Stellenbeständen in der Bundesregierung können den Übersichten zum Bundeshaushalt der jeweiligen Jahre im Teil Personalübersicht entnommen werden. Die Daten können den Übersichten getrennt nach obersten Bundesbehörden entnommen und die (prozentuale) Entwicklung daraus hergeleitet werden. Unter folgendem Link finden Sie die entsprechenden Bundeshaushaltspläne: www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 36. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung in Reaktion auf den Angriff der sogenannten libyschen Küstenwache auf das unter deutscher Flagge fahrende zivile Seenotrettungsschiff „Sea-Watch 5“ (www.tagesschau.de/auslan d/afrika/sea-watch-5-beschuss-libyen-100.html), auch vor dem Hintergrund der jüngsten Verschärfung der Sicherheitsstufe für die Gewässer vor Libyen durch das Bundesministerium des Innern (https://taz.de/Uebergriffe-durch-libysche-Kueste nwache/!6176859/), und wird sich die Bundesregierung gegenüber der italienischen Regierung dafür einsetzen, dass das Schiff nun angesichts der Belastungen für die Menschen an Bord den nächstgelegenen, sicheren Hafen anlegen darf, anstatt einen weit entfernten Hafen zugewiesen zu bekommen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 19. Mai 2026 Die Bundesregierung nimmt den thematisierten Vorfall vom 11. Mai 2026 vor der libyschen Küste sehr ernst und ist um weitere Aufklärung bemüht. Sie hat umgehend reagiert und die Botschaft Tripolis angewiesen, den Sachverhalt durch Gespräche mit Akteuren vor Ort aufzuklären. Die Bundespolizei hat zu diesem Vorfall Ermittlungen aufgenommen. Die „Sea-Watch 5“ hat durch Italien einen place of safety zugewiesen bekommen. Dessen Auswahl obliegt den verantwortlichen italienischen Behörden. 37. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode unternommen, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte konsequentere Anwendung der Rechtsstaatlichkeitsinstrumente sowie die Weiterentwicklung des europäischen Konditionalitätsmechanismus voranzubringen, und anhand welcher Kriterien bewertet sie die Reformschritte Ungarns zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit als ausreichend fortgeschritten für eine mögliche Freigabe eingefrorener EU- Gelder, insbesondere im Vergleich zu der Bewertung der Reformfortschritte Polens im Justizbereich zum Zeitpunkt der dortigen Freigabe von EU- Mitteln (Koalitionsvertrag, S. 135, www.koalitionsve rtrag2025.de/ und www.spiegel.de/ausland/ungar n-und-eu-sprechen-ueber-eingefrorene-milliarde n-nach-abwahl-von-viktor-orban-a-c1d73a9f-0d0 6-45a8-abdb-21b09b73ddb4)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 19. Mai 2026 Die Bundesregierung unterstützt die konsequente Anwendung, die Weiterentwicklung und den Ausbau von Rechtsstaatlichkeitsinstrumenten in ihren Gesprächen mit den Institutionen, den EU-Mitgliedstaaten sowie im Rat der Europäischen Union. Zudem unterstützt die Bundesregierung die von der Kommission vorgeschlagenen horizontalen Grundrechte- und Rechtsstaatlichkeitskonditionalitäts-Mechanismen im Rahmen der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens. Gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten setzt sie sich in den Verhandlungen für eine starke Verankerung der vorgeschlagenen Instrumente ein. Die Bewertung der Reformfortschritte Ungarns für eine mögliche Freigabe eingefrorener EU-Gelder obliegt der Europäischen Kommission. 38. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über einen möglichen politischen oder diplomatischen Druck der Regierung von US-Präsident Donald Trump auf den Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina Christian Schmidt im Zusammenhang mit dessen angekündigtem Rücktritt vor, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung hiervon auf die Stabilität Bosnien und Herzegowinas sowie die europäische Sicherheitsordnung auf dem Westbalkan (www.deut schlandfunk.de/hoher-repraesentant-in-bosnien-he rzegowina-haelt-rede-im-uno-sicherheitsrat-schmi dt-hatte-zuvor-sein-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. Mai 2026 Der Hohe Repräsentant hat am 12. Mai 2026 im Rahmen der regulären Berichterstattung vor dem VN-Sicherheitsrat erklärt, sich aus persönlichen Gründen von seinem Amt zurückzuziehen. Die Bundesregierung respektiert diese Entscheidung und dankt Christian Schmidt ausdrücklich für seine Arbeit für Frieden, Stabilität und den Zusammenhalt von Bosnien und Herzegowina. Die Bundesregierung unterstützt die Institution des Hohen Repräsentanten als Garant für die Sicherung der zivilen Aspekte der Daytoner Friedensordnung. Der Fokus der Bundesregierung liegt nun darauf, in Abstimmung mit ihren Partnern einen zügigen und reibungslosen Übergang an die Nachfolge Christian Schmidts sicherzustellen. Hierzu steht die Bundesregierung im ständigen Austausch mit ihren Partnern. 39. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche offiziellen Delegationen, Regierungsmitglieder oder sonstigen Amtsträger der Bundesrepublik Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung und vor dem Hintergrund der aktuellen Kritik von Menschenrechtsorganisationen an den Austragungsbedingungen des Turniers (www.n-tv.de/sport/fussball-wm/Human-Rights- Watch-Diese-WM-wird-eine-Katastrophe-id3080 5 4 0 1 .html) zur FIFA-Fußballweltmeisterschaft 2026 reisen, und von welchen politischen, protokollarischen, sicherheitsrelevanten oder sportbezogenen Voraussetzungen hängen diese Planungen ab? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 22. Mai 2026 Gegenwärtig ist betreffend Reisen von Mitgliedern oder Vertretern der Bundesregierung zum Turnier, das in drei Ländern stattfinden wird, ein Besuch der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt, Dr. Christiane Schenderlein, beim zweiten Gruppenspiel der deutschen Nationalmannschaft am 20. Juni in Toronto geplant. Weitere Reisen stehen noch nicht fest. 40. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) In welchem Umfang hat das Auswärtige Amt den Trust Fund for Sustaining Peace in Colombia der UN zur Umsetzung des Friedensabkommens in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 finanziell unterstützt, und wurde der Verhandlungsprozess mit dem Ejército de Liberación Nacional (ELN, deutsch Nationale Befreiungsarmee) in demselben Zeitraum mitfinanziert, und wenn ja, in welchem Umfang? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. Mai 2026 Die Bundesregierung hat den „Multi-Partner Trust Fund for Sustaining Peace in Colombia“ (MPTF) im erfragten Zeitraum mit folgenden Summen unterstützt: 2023: 2,5 Mio. Euro; 2026: voraussichtlich 1 Mio. Euro. Die Förderung von Projekten in Kolumbien aus dem Stabilisierungstitel 0501-68734 des Auswärtigen Amts kann nur in Teilen dem Verhandlungsprozess zugerechnet werden; die Fördersummen aus diesem Titel gliedern sich im erfragten Zeitraum wie folgt auf: 2023: 7,54 Mio. Euro; 2024: 4,73 Mio. Euro; 2025: 1,5 Mio. Euro; 2026: voraussichtlich 1,2 Mio. Euro. 41. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) An welchen konkreten Vermittlungsbemühungen zur Beendigung des Ukraine-Krieges ist die Bundesregierung beteiligt, und wer sind die laut der Bundesregierung, der Regierung der Russischen Föderation bekannten Ansprechpartner für diese Verhandlungen (www.bundesregierung.de/breg-d e/suche/regierungspressekonferenz-vom-11-mai-2 026-2429978)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 19. Mai 2026 Die Bundesregierung befindet sich im engen Austausch mit der Ukraine, den USA und ihren Partnern in Europa zu den laufenden Vermittlungsbemühungen für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine. Die Bundesregierung vertritt dabei die klare Position, dass Fragen der europäischen Sicherheit nicht ohne Beteiligung der Europäer verhandelt werden können. Zu vertraulichen Inhalten ihrer Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 42. Abgeordneter Dr. Alexander Wolf (AfD) Trifft es zu, dass der deutsche Botschafter in Frankreich sich mit dem Vorsitzenden des Rassemblement National Jordan Bardella getroffen hat, und gibt es französische Parteien, zu denen die deutsche Botschaft in Paris keine Kontakte unterhält (wenn ja, bitte begründen; vgl. https://eu ractiv.de/news/franzoesische-rechtsextreme-politi ker-werben-um-die-gunst-von-vertretern-israels-u nd-deutschlands/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. Mai 2026 Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 50 der Abgeordneten Chantal Kopf auf Bundestagsdrucksache 21/5933 wird verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 43. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung verbindliche Ausgleichszahlungen bei der Rücknahme bzw. Reaktivierung ehemals zur Konversion vorgesehener Bundeswehrliegenschaften an die betroffenen Länder, Kommunen und/oder sonstigen zivilen Nutzerinnen und Nutzer, und wenn ja, welche Kosten sollen dadurch konkret abgedeckt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 20. Mai 2026 Die Liegenschaften, die sich derzeit im Moratorium befinden, sind im Eigentum des Bundes. Soweit sich wegen der Bundeswehrbedarfe Pläne der Städte und Gemeinden nicht realisieren lassen, gibt es für Ausgleichszahlungen keinen rechtlichen Anknüpfungspunkt. 44. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die Herausforderungen und Erfolgschancen einer stärkeren Harmonisierung und gemeinsamen Beschaffung im europäischen Verteidigungssektor, insbesondere im Hinblick auf die unterschiedlichen industriepolitischen Interessen der Mitgliedstaaten, und welche konkreten Maßnahmen unterstützt sie im Rahmen des Defence Readiness Omnibus zur Förderung gemeinsamer europäischer Beschaffungsprojekte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 21. Mai 2026 Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 17, 19, 20 und 33 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 21/3736 verwiesen. 45. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Wie viele der im Rahmen des „Neuen Wehrdienstes“ angeschriebenen männlichen Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 2008 haben gegenüber der Bundeswehr im Fragebogen ihre Bereitschaft zu einer Wehrdienstleistung erklärt, und wie schlüsselt sich diese Zahl nach Kenntnis der Bundesregierung nach Bundesländern bzw. Regionen auf? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 20. Mai 2026 Mit Stand vom 29. April 2026 hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr insgesamt mehr als 206.000 Anschreiben versendet, ungefähr die Hälfte davon an männliche Personen. Mehr als 90 Prozent der angeschriebenen Männer haben den Fragebogen ausgefüllt. Im Übrigen erfolgt eine statistische Aufschlüsselung nach Bundesländern bzw. Regionen nicht. 46. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welche Fracht- und Militärgüter wurden jeweils mit dem Flug A7 MAM am 26. März 2026 und dem Flug A7 MAO am 31. März 2026 von dem von der Luftwaffe der Bundeswehr betriebenen Fliegerhorst Wunstorf zur Dukhan Air Base in Katar transportiert, und ist dabei geregelt, dass die dabei möglicherweise transportierten Militärgüter nicht im Krieg der USA mit dem Iran zum Einsatz kommen, beispielsweise im Rahmen der Verteidigung des dortigen US-amerikanischen CENTCOM-Stützpunktes? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. Mai 2026 Die Flüge sind im Rahmen privatwirtschaftlicher Lieferpflichten und im Einklang mit den einschlägigen Vorgaben im Bereich der Rüstungsexportkontrolle mit Genehmigung der Bundesregierung erfolgt. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Die Prüfung erfolgt im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und seinen vorgesehenen Verwendungszweck. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), des „Gemeinsamen Standpunkts des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 14. April 2025 (Gemeinsamer Standpunkt) und des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty – ATT) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ in der Fassung vom 26. Juni 2019. Die Bundesregierung unterrichtet entsprechend den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2024 (BVerfGE 137, 185) in ihren Antworten auf Parlamentarische Fragen ausschließlich über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte. 47. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützt die Bundesregierung die Idee eines Wehrdienst-Ehrenzeichens, das den Wehrdienst rein nach Dauer der Dienstjahre ehrt sowie in Abgrenzung zum Veteranenabzeichen auch an der Uniform getragen werden kann, und wenn ja, gibt es hierzu im Bundesministerium der Verteidigung bereits erste Überlegungen bezüglich der konkreten Umsetzung (https://suv.report/initiative-zur-sti ftung-eines-wehrdienst-ehrenzeichens/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. Mai 2026 Der Vorschlag für ein Wehrdienst-Ehrenzeichen, dass den Wehrdienst rein nach Dauer der Dienstjahre ehrt, erfüllt nicht die Voraussetzungen, die nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen an die Stiftung von Ehrenzeichen geknüpft sind. Eine Anerkennung von Soldatinnen und Soldaten im Neuen Wehrdienst wird jedoch über Ehrenzeichen der Bundeswehr, Sonderabzeichen, Bestpreise und Veteranenabzeichen möglich sein. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 48. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten und regelmäßigen Austauschformate zwischen dem Bundesministerium für Verkehr (BMV), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie Vertretern der Mineralölwirtschaft und der Luftverkehrswirtschaft bezüglich der Versorgungslage mit Kerosin gibt es (bitte Daten, Teilnehmende und Ministerbeteiligung auflisten), und welche konkreten Maßnahmen werden dabei diskutiert? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026 Zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Verkehr, Produzenten, Importeuren, dem Erdölbevorratungsverband, der Luftverkehrswirtschaft und der Verbraucherseite in Deutschland hat bislang ein „Round Table Flugtreibstoffe“ am 20. April 2026 stattgefunden. Ziel war es, ein Lagebild zu erhalten. Die Bundesregierung hat höchstes Interesse an einem stabilen Flugbetrieb. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sind auf verlässliche Lieferketten und internationale Konnektivität angewiesen. Aus diesem Grund müssen etwaige Engpässe bei Treibstoffen frühzeitig erkannt werden, um passgenaue Maßnahmen ergreifen zu können. Dazu wird die Runde gegebenenfalls ereignisbezogen erneut eingeladen. Teilnehmerliste: Ressort bzw. Organisation Funktion/Name BMWE Staatssekretär Frank Wetzel BMV Staatssekretär Stefan Schnorr en2x Hauptgeschäftsführer Shell Deutschland GmbH Geschäftsführer Raffinerie Heide GmbH Geschäftsführer VARO Energy Germany GmbH Managing Director OMV Burghausen Geschäftsführer TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH Direktor Kommunikation Eni Deutschland GmbH Head of Supply, Logistics and Wholesale Gunvor Raffinerie Ingolstadt Geschäftsführer AFM+E Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie e. V. Geschäftsführer BP Europa SE Vorstandsvorsitzender MB Energy Senior Vice President Hansen & Rosenthal KGaA Chief Sustainability Officer Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) Hauptgeschäftsführer DHL Group Senior Vice President Deutsche Lufthansa AG Leiter Konzernpolitik Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V. (BDL) Hauptgeschäftsführer Condor Flugdienst GmbH Direktorin Regulatory Affairs Fraport AG Chief Technical Officer Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e. V. (ADV) Hauptgeschäftsführer Bundesverband deutscher Fluggesellschaften e. V. (BDF) Hauptgeschäftsführer Flughafen Köln/Bonn GmbH Vice President Erdölbevorratungsverband Geschäftsführerin Krisenversorgungsrat 49. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Produktionsdaten von Kerosin in deutschen Raffinerien liegen der Bundesregierung vor, und wie bewertet sie die Auswirkungen einer möglichen Steigerung der Kerosinproduktion auf die Produktion bzw. Versorgung mit Diesel und Heizöl? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen vorläufige Produktionsdaten der deutschen Raffinerien bis einschließlich März 2026 vor. Danach ist die Kerosinproduktion im Vergleich zu Februar 2026 deutlich gestiegen (425.000 Tonnen im März 2026 im Vergleich zu 368.000 Tonnen im Februar 2026). Die Produktion von Heizöl ging leicht zurück, während die Produktion von Diesel leicht angestiegen ist. Dabei waren nicht alle Raffinerien, die hohe Anteile an Mitteldestillaten produzieren, voll ausgelastet (z. B. wegen Wartungsarbeiten). Bei einer hohen Auslastung dieser Raffinerien kann mit einem weiteren Anstieg der Kerosinproduktion gerechnet werden. Die Versorgung mit Diesel und Heizöl ist durch den Anstieg der Kerosinproduktion nach hiesiger Einschätzung derzeit nicht gefährdet. 50. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen Anteil der im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgesehenen „Grüngasquote“ von mindestens 10 Prozent ab 2029 und mindestens 15 Prozent ab 2030 gedenkt die Bundesregierung, durch Biomethan zu decken, und wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Deutschlands wären nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich erforderlich, um diese Menge an Biomethan zu produzieren (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 101 auf Bundestagsdrucksache 21/4657)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026 Die „Bio-Treppe“ greift ab 2029. Eine belastbare Abschätzung der künftigen Nachfrage nach biogenen Brennstoffen und deren Verfügbarkeit ist derzeit nicht möglich. Es lassen sich keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen. Die Wahl der Heizungsart ist den Eigentümern künftig wieder freigestellt. Es ist offen, wie viele Eigentümer sich künftig für den Austausch einer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung durch eine Heizung mit diesen Brennstoffen, durch eine Hybridheizung, durch eine Wärmepumpe oder durch einen Fernwärmeanschluss entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass zusätzlich zur steigenden Nachfrage im Industriesektor und im Verkehr sowohl aufgrund der „Bio-Treppe“ als auch aufgrund der für 2028 geplanten Einführung einer Grüngas-/Grünheizölquote die Nachfrage nach biogenen Brennstoffen kontinuierlich steigen wird und diese Nachfrage auch gedeckt werden kann. In welchem Umfang die Produktionskapazitäten für biogene Brennstoffe in Deutschland und im Ausland steigen werden, wird nachfrageseitig von der Entwicklung des Heizungsmarkts beeinflusst (s. o.). Angebotsseitig spielen Faktoren wie die Flächenverfügbarkeit und Importmöglichkeiten eine maßgebliche Rolle. 51. Abgeordneter Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) Welche gesonderten Klimaschutzvorgaben implementiert oder plant die Bundesregierung als Haupteigentümerin von Uniper und SEFE für beide Unternehmen, um die 1,5°C-Komptabilität der Klimaziele sicherzustellen, vor dem Hintergrund der durch das Bundesverfassungsgericht festgestellten Bindung an das Klimaschutzgebot im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens sowie dessen verbindlichen 1,5°C-Ziels? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026 Die Bundesregierung richtet sich bei der Beteiligungsführung nach § 65 ff. der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und dem Public Corporate Governance Kodex des Bundes, bzw. dem Deutschen Corporate Governance Kodex. 52. Abgeordnete Violetta Bock (Die Linke) Wie hoch waren die Ausgaben Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die energetische Sanierung von Mietwohnungen durch KfW- Förderprogramme seit dem 1. Januar 2025 bis zum 30. April 2026 (bitte für die acht größten Wohnungsunternehmen und den drei wichtigsten, künftig zu Anwendung kommenden Energieträgern aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. Mai 2026 Die Beantwortung Ihrer Frage bezieht sich hier ausschließlich auf die Sanierungsförderung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). In der BEG sind neben selbstnutzenden Eigentümern unter anderem auch Vermieter unabhängig von ihrer Größe antragsberechtigt. Die Zusagen erfolgen nachfrageorientiert, es gibt keine Aufteilung der Budgets für bestimmte Zwecke. Für die Beantwortung Ihrer Frage wurde die Begrifflichkeit „größte Wohnungsunternehmen“ dahingehend konkretisiert, dass Wohnungsunternehmen nach der Anzahl der verwalteten Wohnungen in Deutschland auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands ausgewählt wurden. Für die Förderungen über die KfW gilt: Die der Beantwortung zu Grunde liegenden Angaben umfassen die Zusagevolumina der Kreditprogramme als auch die Zuschüsse im Rahmen der Heizungsförderung. In den Zusagevolumina der Kreditförderung sind sowohl zurückzuzahlende Beträge (Kreditvolumen) als gegebenenfalls auch anteilige Tilgungszuschüsse aus Bundeshaushaltsmitteln enthalten. Es ist zu beachten, dass die genannten Zusagebeträge durch die Begrenzung der Förderung in vielen Fällen kleiner ausfallen als die förderfähigen Investitionskosten. Die Daten zu den Förderungen und Zuschüssen im Rahmen der Förderung über die KfW sind in der Anlage zu dieser Antwort enthalten. Sie berühren verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.1 1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 53. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Wann wurde in Anbetracht der Tatsache, dass die beihilferechtliche Genehmigung der EU- Kommission State Aid SA.102084 für das Erneuerbare- Energien-Gesetz 2023 vom 21. Dezember 2022 (https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases 1/202302/SA_102084_80CC9685-0100-C1F9-86 A8-933503F73C2D_58_1.pdf) auch eine Evaluation und Berichtspflicht seitens der Bundesregierung bis zum 31. März 2026 vorsieht, in der auch Bezug auf das Referenzertragsmodell (siehe Randnummern 225, 226 (c)) genommen werden soll, diese Evaluation der Kommission übermittelt, und ist dieser Bericht öffentlich einsehbar? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026 Der bereits Anfang Dezember 2025 übermittelte Evaluierungsbericht wurde Anfang Februar 2026 von der EU-Kommission akzeptiert. Eine Veröffentlichung des Berichts auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist vorgesehen. 54. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Wird die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung per Kabinettbeschluss vom 28. Januar 2026 zwar eine gesetzliche Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes auf den Weg gebracht hat, nach der im Jahr 2026 keine Ausschreibung für Offshore-Wind stattfinden soll, jedoch bisher keine gesetzliche Änderung im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und vor dem Hintergrund, dass der Flächenentwicklungsplan 2025 bereits entsprechend am 30. Januar 2026 vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie angepasst wurde (vgl. www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfach planung/Flaechenentwicklungsplan_2025/Anlage n/Downloads_FEP2025/FEP_2025_%C3%84nd.p df?__blob=publicationFile&v=7, S. 4), eine entsprechende Formulierungshilfe verabschieden und in den Deutschen Bundestag einbringen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026 Die erneute Verabschiedung einer Formulierungshilfe zur Verschiebung der Ausschreibungen im Jahr 2026 ist aktuell in Ermangelung eines passenden Trägergesetzes nicht vorgesehen. Stattdessen ist geplant, im Rahmen des sich ohnehin in der Novellierung befindlichen Windenergieauf-See-Gesetz (WindSeeG) aus Gründen der Rechtsklarheit eine Änderung in § 2a WindSeeG aufzunehmen, wonach eine Ausschreibung im Jahr 2026 nicht erfolgt. Korrespondierend soll im Rahmen der Gesetzesbegründung auf den Kabinettbeschluss vom 28. Januar 2026 hingewiesen werden. 55. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Ergebnisse und Erkenntnisse haben die unter Federführung der EU- Kommission durchgeführten Risikoanalysen zur Lieferkettenresilienz und zu kritischen Technologien im Rahmen der EU-Wirtschaftssicherheitsstrategie, an denen die Bundesregierung gemäß ihrer Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5843 aktiv mitwirkt, bislang hervorgebracht, und inwiefern fließen diese (Zwischen-)Ergebnisse in die Erarbeitung der nationalen Wirtschaftssicherheitsstrategie und in die Beschaffungspraxis von Hard- und Softwarekomponenten aus Drittstaaten ein? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 21. Mai 2026 Wie in der im Juni 2023 veröffentlichten EU- Wirtschaftssicherheitsstrategie angelegt, hat die EU-Kommission unter anderem zehn für die Wirtschaftssicherheit relevante Schlüsseltechnologien für Risikoanalysen ausgewählt, um Risiken identifizieren und gezielt adressieren zu können. Zu den vier bedeutendsten Technologien (Fortschrittliche Halbleiter, Künstliche Intelligenz sowie Quanten- und Biotechnologien) führt die Europäische Kommission seit 2023 gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Risikoanalysen durch. Dafür wurden unter der Leitung der EU- Kommission Expertengruppen eingesetzt, die aufgrund der sensiblen Inhalte vertraulich tagen. Außerdem wurden gemeinsame Risikoanalysen zu vernetzten Fahrzeugen und Zoll-Detektionsgeräten durchgeführt, deren Ergebnisse teilweise veröffentlicht worden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ohne direkte Beteiligung der Mitgliedstaaten eine sektorübergreifende Analyse der Lieferkettensicherheit durchgeführt. Mittlerweile sind zudem Risikoanalysen zu Energietechnologien, fortschrittlichen Materialen sowie Weltraum- und Antriebstechnologien angelaufen. Der Fokus soll sich dabei zunehmend von Analyse zu aktiver Mitigation verschieben. Die ersten Ergebnisse der (fortlaufenden) Risikoanalysen werden in der Umsetzung der EU-Wirtschaftssicherheitsagenda berücksichtigt und sind insbesondere in die im Dezember 2025 von der EU-Kommission und der Hohen Vertreterin veröffentlichte Mitteilung zur Stärkung der EU-Wirtschaftssicherheit eingeflossen. Diese weist auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sechs für die EU-Wirtschaftssicherheit zentrale Aktionsfelder aus: 1. Resilienz von Lieferketten und strategische Abhängigkeiten bei Waren und Dienstleistungen 2. Investitionen aus dem Ausland mit einem Mehrwert für die Wirtschaftssicherheit 3. Industrielle Basis für Verteidigung, Weltraum und andere Industriezweige mit hohem Risiko 4. Führungsrolle bei kritischen Technologien 5. Verhinderung des Abflusses von sensiblen Daten 6. Störungen der kritischen Infrastruktur Die vertraulichen Ergebnisse der Analysen werden auch bei laufenden Überlegungen auf europäischer und nationaler Ebene zum Umgang mit Hard- und Softwarekomponenten aus Drittstaaten berücksichtigt. Sie fließen zudem auch in die nationale Wirtschaftssicherheitsstrategie ein, die derzeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet wird. 56. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Sind der Bundesregierung Fälle von Import von Gold aus der sudanesischen Goldraffinerie in Khartoum (ID: CID002567) durch deutsche Unternehmen seit der Übernahme der Raffinerie durch die Rapid Support Forces (RSF) am 24. Mai 2023 bekannt, und wenn ja, wie viele (bitte unter Angabe der Importmenge pro Unternehmen), und wurden in diesem Zusammenhang Sanktionen im Rahmen der Konfliktmineralienverordnung gegen deutsche Unternehmen verhängt, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (vgl. https://cess-sudan.com/pdfs/THE %20CASE%20OF%20VOLKSWAGEN%20The %20CID002567%20_german.pdf)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026 In den der Bundesregierung bis zum Jahr 2025 vorliegenden Daten der deutschen Zollbehörden sind für die Jahre 2023 bis 2025 keine Importe von Gold aus der sudanesischen Goldraffinerie in Khartoum verzeichnet. Darüber hinaus sind in den vorliegenden Daten keinerlei Importe von Gold aus den Republiken Sudan, Südsudan oder Tschad verzeichnet. 57. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass vor dem Börsengang des deutsch-französischen Rüstungskonzerns KNDS N.V. (www.handelsblat t.com/politik/deutschland/ruestung-einstieg-des-b undes-beim-panzerbauer-knds-steht-auf-der-kipp e/100222618.html) geklärt ist, ob, und wenn ja, unter welchen Bedingungen sich der Bund an dem Unternehmen beteiligen will? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. Mai 2026 Die Entscheidung über die Durchführung eines Börsengangs obliegt den KNDS-Anteilseignern sowie dem Management von KNDS N.V. Die Bundesregierung befindet sich zur Wahrung der Sicherheitsinteressen des Bundes in Gesprächen mit den beteiligten Vertragsparteien. 58. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Menschen seit Inkrafttreten des Windan-Land-Gesetzes am 1. Februar 2023 bundesweit aufgrund unzulässiger störender Tonimmissionen von Windkraftanlagen über gesundheitliche Beschwerden geklagt haben, und wenn ja, wie lauten diese, und zu welchen Schlussfolgerungen ist die Bundesregierung hieraus gelangt, und falls nicht, warum nicht (www.swr.de/swraktuell/baden-wuer ttemberg/stuttgart/windpark-koenigseiche-baierec k-windrad-immissionsmessung-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Mai 2026 Die Bundesregierung geht davon aus, dass Windenergieanlagen nur in zulässiger Weise betrieben werden. Dies sicherzustellen ist Aufgabe der zuständigen Behörden der Länder. Im Übrigen gibt es nach derzeitigem Stand der nationalen und internationalen Forschung keine Evidenz dafür, dass Windenergieanlagen an Land bei Einhaltung der geltenden Vorschriften (TA Lärm) gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen (vgl. dazu z. B. Umweltbundesamt, „Abschlussbericht – Geräuschwirkungen bei der Nutzung von Windenergie an Land“, Nr. 69/2022, www.umweltbundesamt.de/publika tionen/geraeuschwirkungen-bei-der-nutzung-von-windenergie). 59. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Gasnetzentgelte im Jahr 2026 im bundesweiten Schnitt um 10 bis 12 Prozent steigen werden (in einzelnen Netzgebieten wie Pforzheim sogar um fast 50 Prozent), obwohl die Gasspeicherumlage zum Jahresbeginn abgeschafft wurde und der CO2-Preis moderat gestiegen ist, und plant sie Sofortmaßnahmen, um diese Mehrbelastung für private Haushalte und das Gewerbe noch in diesem Jahr abzufedern, und wenn ja, welche (www.ev m.de/geschaeftskunden/blog-fuer-geschaeftskund en/kostensteigerungen-bei-den-netzentgelten-gas- 2026-abzusehen/)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. Mai 2026 Der Anstieg der Gasnetzentgelte im Jahr 2026 ergibt sich aus verschiedenen Faktoren, vor allem aus einem Anstieg der vorgelagerten Netzkosten, aus der verstärkten Anwendung der flexibleren Abschreibungsmöglichkeiten durch die Verteilernetzbetreiber entsprechend der Festlegung KANU 2.0 der Bundesnetzagentur (einem einmaligen Effekt) sowie aus weiteren Einzelfaktoren, wie dem Anstieg der Biogasumlage. Die Gasspeicherumlage und der CO2-Preis sind nicht Bestandteil der Gasnetzentgelte und haben damit keine Auswirkung auf die Höhe der Gasnetzentgelte. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind keine Sofortmaßnahmen zur Abfederung von Mehrbelastungen geplant. Die Zuständigkeit für die Regulierung der Gasnetzentgelte liegt bei den zuständigen Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder. Bei den Stadtwerken Pforzheim ist dies die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg. Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021 (Rs. C-718/18) zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden liegt die ausschließliche Zuständigkeit für Netzentgeltregulierung bei den nationalen Regulierungsbehörden, diese agieren entsprechend unabhängig. 60. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die massive regionale Ungleichverteilung bei der Entlastung durch die Stromnetzentgelte, die zum Beispiel in Hamburg um 30,7 Prozent sinken, in Dresden aber nur um 18,5 Prozent, und welche Planungen verfolgt die Bundesregierung, um diese strukturelle Ungleichheit zu beseitigen (https://beschaffung-aktuell.industrie.de/arti kel/netzentgelte-2026-strom-sinkt-gas-steigt/)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026 Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von 6,5 Mrd. Euro für das Jahr 2026 wird an die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gezahlt und senkt die Übertragungsnetzentgelte im Vergleich zu 2025 um mehr als die Hälfte. Davon profitieren unmittelbar die an das Übertragungsnetz angeschlossenen Großverbraucher. Auch die Verteilnetze sind an das Übertragungsnetz angeschlossen. Für die Nutzung der vorgelagerten Übertragungsnetze zahlen die Verteilnetzbetreiber ebenfalls Entgelte, die sie über ihre eigenen Netzentgelte weitergeben. Dadurch führt die Senkung der Übertragungsnetzentgelte mittelbar auch zu niedrigeren Verteilnetzentgelten. Der Zuschuss senkt die einheitlichen Übertragungsnetzentgelte bundesweit gleichermaßen. Auf Ebene der Verteilnetze unterscheiden sich die Netzentgelte jedoch zwischen den mehr als 800 Verteilnetzbetreibern und auch der Zuschuss entfaltet auf regionaler Ebene eine unterschiedliche Wirkung. So profitieren insbesondere die Stromkunden derjenigen Verteilnetzbetreiber stärker, die einen höheren Anteil an den Übertragungsnetzkosten tragen. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass bereits seit Anfang 2025 Regionen entlastet werden, die besonders hohe Kosten durch den Ausbau erneuerbarer Energien tragen. Dies betrifft vor allem Regionen in Nord- und Ostdeutschland. Die entsprechenden Kosten werden über den bundesweiten „Aufschlag für besondere Netznutzung“ verteilt. Dieser Mechanismus entlastet bereits insbesondere Regionen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien, die weniger Strom aus vorgelagerten Netzebenen beziehen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur führt diese Regelung im Jahr 2026 zu einer Entlastung von rund 2,7 Mrd. Euro bei mehr als 230 Verteilnetzbetreibern. Während über diesen Verteilungsmechanismus vor allem Kunden in Regionen mit hoher Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energien profitieren, entlastet der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten stärker die Kunden von Verteilnetzbetreibern mit hohem Strombezug aus dem Übertragungsnetz. 61. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Kritik des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung an ihrer Politik, die dazu führen würde, dass der mit 3,8 Mrd. Euro subventionierte Industriestrompreis ein Risiko für Effizienz und fairen Wettbewerb darstelle und vor allem Großkonzerne auf Kosten kleiner und mittlerer Unternehmen entlaste, und welche Gegenargumente kann die Bundesregierung anführen (www. zew.de/publikationen/gross-gegen-klein-der-indus triestrompreis-als-risiko-fuer-effizienz-und-wettb ewerb)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026 Der Bundesregierung ist die zitierte Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung bekannt. Der Industriestrompreis soll gezielt strom- und handelsintensive Unternehmen entlasten. Alle beihilfeberechtigten Unternehmen – vom Kleinstunternehmen bis zum Großkonzern – können unabhängig von ihrer Größe durch das Instrument entlastet werden. Zusätzliche Schwellenwerte, etwa in Form bestimmter Mindeststromverbräuche oder Mindestunternehmensgrößen, sind dabei nicht vorgesehen. Gemäß den beihilferechtlichen Vorgaben sind lediglich 50 Prozent des Stromverbrauchs entlastungsfähig. Dadurch bleiben Anreize zur Energieeinsparung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz erhalten. Zudem müssen die Unternehmen 50 Prozent der erhaltenen Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren, beispielsweise zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs oder zum Ausbau erneuerbarer Energien. 62. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche weiteren Förderprogramme plant die Bundesregierung in den kommenden sechs Monaten in die „Förderzentrale Deutschland“ zu integrieren (bitte einzelne Programme und zuständige Ressorts angeben), und ab wann ist damit zu rechnen, dass auch weitere Bundesministerien (neben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) die Förderzentrale nutzen und ihre Förderangebote dort einsehbar sind? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026 Förderanträge zu folgenden Förderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) können bereits auf der Förderzentrale Deutschland (FZD – https://foerderzentrale.gov.de/) gestellt werden: • Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Programmteil Zuschuss • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – bislang Modul 1 Darüber hinaus wurde am 6. Mai 2026 auch das Programm „Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators)“ des BMWE an die FZD angebunden. Als erstes Förderprogramm eines anderen Ressorts wird im Laufe des Mai 2026 die „Sozial gestaffelte Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (E-Auto-Förderung)“ des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) auf der FZD beantragbar sein. Darüber hinaus ist für die kommenden Monate die Anbindung von folgenden Förderprogrammen an die FZD geplant: Fördermaßnahme Zuständige Ressorts Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze BMWE Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms BMWE EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft BMWE INNO-KOM (Innovationskompetenz) BMWE Nationale Klimaschutzinitiative – Kommunalrichtlinie (Förderschwerpunkt 4.2.10 Beckenwasserpumpen) BMUKN Förderung der European Rail Traffic Management System (ERTMS) Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen BMV 63. Abgeordneter Bodo Ramelow (Die Linke) Wie gedenkt die Bundesregierung auf die Lieferengpässe, ausgelöst durch den Irankrieg und die Sperrung der Straße von Hormus, im Heliummarkt zu reagieren, und kann die Bundesregierung den Betrieb hochmoderner Laborinstrumente, welche in der Lebensmittelüberwachung und im Gesundheitsschutz unverzichtbar sind und Helium benötigen, garantieren? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026 Die Bundesregierung beobachtet die aktuelle Situation auf dem Heliummarkt infolge der faktischen Sperrung der Straße von Hormus sehr genau und ist sich der Bedeutung von Helium für die Lebensmittelüberwachung und den Gesundheitsschutz, aber auch für weitere Industriebereiche bewusst. Der Heliummarkt ist stark auf wenige Produktionsländer konzentriert. Deutschland und die EU importierten im Mittel der letzten Jahre 40 Prozent des Heliums aus Katar (siehe: www.deutsche-rohstoffa gentur.de/DERA/SharedDocs/Meldungen/meldung-26-03-09-heliu m.html). Die Bundesregierung steht zudem im regelmäßigen Austausch mit der Wirtschaft, um sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen trägt der Heliumspeicher in Gronau-Epe erheblich dazu bei, den Engpass gegenwärtig abzufedern. Die Kapazität des Speichers entspricht etwa dem europäischen Heliumbedarf von ca. 1 bis 1,5 Jahren. Informationen zum tatsächlichen Füllstand sind allerdings nicht öffentlich. Im Rahmen der Umsetzung ihrer Rohstoffstrategie und des Aktionsplans Rohstoffe arbeitet die Bundesregierung fortlaufend daran, die Wirtschaft bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen, wie auch Helium, zu unterstützen. 64. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung als Anteilseigner von CureVac aus den von BioNTech angekündigten Restrukturierungs- und Standortschließungsplänen, etwa mit Blick auf den Erhalt von Arbeitsplätzen, Forschungs- und Produktionskapazitäten sowie biotechnologischer Schlüsselkompetenzen in Deutschland (www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/art icle69f9d3f2c764528c1ad205f0/nach-uebernahm e-rund-820-fruehere-curevac-jobs-in-gefah r.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Mai 2026 Der Bund ist nach dem Ende 2025 vollzogenen Aktientausch nicht mehr Anteilseigner von CureVac, sondern von BioNTech. Die Beteiligung an BioNTech beträgt 0,6 Prozent (anstelle von zuvor 13,3 Prozent an Cure- Vac). Der Bund hat wegen dieser geringen Beteiligung kein Recht, eine Vertretung in den Aufsichtsrat zu entsenden und auch im Übrigen – über die allgemeinen Aktionärsrechte hinaus – keine Einflussmöglichkeit auf unternehmerische Entscheidungen von BioNTech. Die Bundesregierung befindet sich gleichwohl im Austausch mit dem Management von BioNTech und wirkt darauf hin, dass Standortschließungen und Stellenabbau sozialverträglich und verantwortungsvoll geschehen. In diesem Austausch drängen wir auch darauf, dass die von BioNTech an die Bundesregierung vor dem Aktientausch im Jahr 2025 gemachte Zusage, den Standort Tübingen bis Ende 2027 substantiell zu erhalten, eingehalten wird. Der Koalitionsvertrag enthält ein klares Bekenntnis zur pharmazeutischen Industrie als Leitwirtschaft. Sie ist innovativ, exportstark und für den Standort Deutschland zentral. Daher ist es für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, den Pharmastandort Deutschland zu stärken, beispielsweise im Rahmen des laufenden Pharma- und Medizintechnikdialoges bzw. einer darauf aufbauenden Strategie. 65. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) In welcher Höhe wurden seit dem 1. Januar 2022 Bundesmittel für Vorhaben der Stadtwerke Augsburg oder anderer Zuwendungsempfänger im Zusammenhang mit Transformation, Ausbau oder Dekarbonisierung der Augsburger Fern- und Nahwärmeversorgung, insbesondere im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, bewilligt oder ausgezahlt, und wie gliedern sich diese Mittel jeweils nach Haushaltstitel, rechtlicher Grundlage und Projektbezeichnung (bitte nach den sechs Projekten mit der höchsten Fördersumme aufschlüsseln und die Gesamtzahl der geförderten Projekte und Gesamtfördersumme angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026 Im Zusammenhang mit Wärmenetzen in Augsburg wurden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) seit dem 1. Januar 2022 zwei Förderbescheide erteilt. Dabei wurden Förderungen aus Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 1.022.343,29 Euro zugesagt. Die BEW wird aus dem Titel 6093 893 32 Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finanziert. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze – „BEW“ (BAnz AT 18.08.2022 B1). Für einen Transformationsplan, Projektbezeichnung “Fernwärme Augsburg“, wurde der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH eine Fördersumme von 965.123,29 Euro bewilligt. Fördermittel wurden bislang nicht ausgezahlt. Für eine Machbarkeitsstudie, Projektbezeichnung „Nahwärmeversorgung Wohnquartier Berg-/Aichingerstraße in Augsburg“, wurde der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Augsburg-Südwest eG eine Fördersumme von 57.220 Euro bewilligt. Fördermittel wurden bislang nicht ausgezahlt. 66. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Wie erklärt die Bundesregierung ihre Antwort, ihr lägen keine Erkenntnisse zu vergünstigten Kraftstoffpreisen für Angehörige der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland vor, vor dem Hintergrund des Artikel 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, des § 58 des Energiesteuergesetzes und des § 103a der Energiesteuer-Durchführungsverordnung, und welche steuerlich bedingten Unterschiede ergeben sich nach ihrer Auffassung beim Kraftstoffbezug berechtigter Angehöriger der US-Streitkräfte gegenüber zivilen Endverbrauchern in Deutschland? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen im Sinne der Ausgangsfragestellung weiterhin keine Informationen dazu vor, zu welchen Preisen Angehörige der amerikanischen Streitkräfte Kraftstoffe beziehen können. Die Kraftstoffpreise setzen sich aus verschiedenen Preisbestandteilen zusammen, bei denen Steuern und öffentliche Abgaben nur einen Teil darstellen. 67. Abg. Lisa Schubert (Die Linke) Welche verbindlichen sozialen und ökologischen Leitlinien plant die Bundesregierung in das Gesamtkonzept zu Stadtwerken zu implementieren, das bis zur Energieministerkonferenz vorgestellt werden soll (https://background.tagesspiegel.de/e nergie-und-klima/briefing/energie-ist-schwergewi cht-im-deutschlandfonds), und inwiefern sollen diese bei der sukzessiven Weiterentwicklung des Energiebereichs des Deutschlandfonds berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die angestrebte Mobilisierung privaten Kapitals mit der Gemeinwohlorientierung der Energieversorgung vereinbar bleibt (www.bundesfinanzministeriu m.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpoliti k/2025/12/2025-12-18-deutschlandfonds-starte t.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. Mai 2026 Der Bund hat den mit dem Start des Deutschlandfonds am 18. Dezember 2025 angekündigten Bund-Länder-Dialog begonnen. Im Rahmen des Bund-Länder-Dialogs werden verschiedene Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung von Energieversorgungsunternehmen diskutiert. Ziel ist es, gemeinsam mit den Ländern ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Bereitstellung von Eigenkapital zu entwickeln. 68. Abgeordneter Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie wird die Bundesregierung die laut Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28. April 2026 in den Eckpunkten zum Mietrecht des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) vorgesehene „Härtefallklausel“ (Punkt 6) umsetzen, und dient diese nach Auffassung der Bundesregierung dem Schutz von Mietern vor überhöhten Nebenkosten, wie es in den Eckpunkten vom Februar diesen Jahres angekündigt wurde („Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“, Eckpunkte Gebäudemodernisierungsgesetz vom 24. Februar 2026, S. 2), oder dem Schutz von Vermietern, wie ein Pressestatement des Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion der CDU/CSU Alexander Hoffmann nahelegt („Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit besonders niedrigen Mieten soll zusätzlich dafür sorgen, dass Vermieter nicht unverhältnismäßig belastet werden und sich das Vermieten weiterhin lohnt“, www.faz.net/aktuell/ wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/union-und-spd-ko alition-einigt-sich-auf-heizkostenbremse-fuer-mie ter-accg-200783857.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026 Bei der Härtefallklausel geht es um nicht-modernisierte Gebäude mit im Ortsvergleich niedrigen Mieten. Die konkrete Ausgestaltung ist noch offen. 69. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kosten entstehen nach aktuellen Schätzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch die im Entwurf zum für ein Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) vorgesehenen Maßnahmen und den weiterführenden, von der Bundesregierung angekündigten Kapazitätsmarkt, und besteht bereits eine Datengrundlage, auf deren Basis die von der Bundesregierung angekündigte Umlage, die den Kapazitätsmechanismus finanzieren soll, berechnet werden kann, und wenn ja, wie sieht diese konkret aus? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. Mai 2026 Die Abschätzung der Förderkosten durch das Strom- Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) ist nur unter hoher Unsicherheit möglich. Denn es handelt sich um ein neues Instrument. Auch hängen die Ergebnisse der Ausschreibungen stark von der Wettbewerbssituation, den technischen Liefermärkten, den Erwartungen der Marktakteure an die zukünftige Entwicklung des Strommarkts sowie den Geschäftsmodellen der Marktakteure ab. Daher ist es für eine Abschätzung der Kosten erforderlich, zahlreiche Annahmen zu treffen. Unter Zugrundelegung diverser Annahmen (Ausschreibungsmengen, Zuschlagsmengen nach Technologie, Investitionskosten, etc.) ergeben sich geschätzte Förderkosten im Jahr 2031 von 1 bis 3 Mrd. Euro. Ab dem Jahr 2032 bis 2045 werden die jährlichen Kosten auf 0,9 bis 2,3 Mrd. Euro geschätzt. Die Kosten im Jahr 2031 liegen höher, denn in diesem Jahr sind sowohl langjährige Verpflichtungszeiträume als auch Verpflichtungszeiträume mit nur einjähriger Laufzeit für das Jahr 2031 zu vergüten. Die Förderkosten sollen über eine Umlage finanziert werden. Die Umlage soll erst mit dem Gesetz zum Kapazitätsmarkt im Jahr 2027 eingeführt und ab 2031 erhoben werden. Die hiermit verbundenen weiteren Kosten werden im Gesetz zum Kapazitätsmarkt dargestellt. Nach europarechtlichen Vorgaben soll die Umlage verursachergerecht von den Markteilnehmern getragen werden. Dabei sind Entlastungen beispielsweise für energieintensive Unternehmen grundsätzlich möglich. An das StromVKG soll sich für den Zeitraum ab 2032 ein umfassender Kapazitätsmarkt anschließen, der jedoch nicht Inhalt dieses Gesetzentwurfs ist. Zu beachten ist zudem, dass Investitionen in steuerbare Kapazitäten unabhängig vom Marktdesign notwendig sind, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. 70. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Wie viele Treffen auf der Ebene der Bundesministerinnen und Bundesminister haben seit Amtsantritt der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche jeweils mit Vertreterinnen und Vertretern der Konzerne EnBW, RWE, E.ON, LEAG, Vattenfall, Uniper, BASF, Shell, TotalEnergies, Eni S.p.A., Naturgy, Enel, Equinor ASA, BP plc, KKR & Co. Inc., Rheinmetall, Krauss-Maffei Wegmann, Hensoldt, Diehl Defence, Thyssenkrupp sowie Airbus Defence (einschließlich ihrer jeweiligen Tochterunternehmen) stattgefunden, vor dem Hintergrund der Aussage eines Ministeriumssprechers auf Anfrage der Funke Mediengruppe, seit Amtsantritt hätten keine Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutzverbänden stattgefunden (www.zeit.de/p olitik/deutschland/2026-04/bundeswirtschaftsmini sterin-katherina-reiche- naturschutzverbaendegxe)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Mai 2026 Es haben 34 Treffen in verschiedenen Formaten auf der Ebene der Bundesministerinnen und Bundesminister im Sinne der Fragestellung stattgefunden. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. 71. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Zu wessen Gunsten wurde das Verfahren Mainstream Renewable Power gegen die Bundesrepublik Deutschland, in dem laut Berichterstattung ein Schiedsspruch erlassen wurde, beschieden (Quelle: https://icsid.worldbank.org/cases/case-da tabase/case-detail?CaseNo=ARB%2F21%2F26.), und wurde die Bundesrepublik Deutschland ggf. zu Zahlungen verurteilt, und wenn ja, in welcher Höhe? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Mai 2026 Die Klage wurde abgewiesen. Der Schiedsspruch wird voraussichtlich Mitte Juli 2026 veröffentlicht. 72. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung vorgenommen für den Fall, dass US- amerikanische Gesetzgebung den Marktzugang für deutsche Automobilhersteller mit chinesischen Beteiligungen oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts beschränkt, wie aktuell im Rahmen des „Connected Vehicle Security Act“ diskutiert wird, und wenn ja, welche konkreten politischen Maßnahmen leitet die Bundesregierung basierend auf dieser Folgenabschätzung ab? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026 Der Entwurf für einen „Connected Vehicle Security Act 2026“ wurde am 29. April 2026 in den US-Senat eingebracht. Die Bundesregierung prüft derzeit den Gesetzentwurf auf mögliche Auswirkungen auf deutsche Automobilhersteller. Die Bundesregierung wird den weiteren Gesetzgebungsprozess in den USA aufmerksam verfolgen und steht dazu mit relevanten Stellen und betroffenen Unternehmen im engen Austausch. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 73. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit Januar 2026 zur Feinkonzeptionierung und Vorbereitung der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit unternommen (insbesondere hinsichtlich der Einrichtung des Lenkungsgremiums, des Aufbaus der beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt angesiedelten Servicestelle, der Erstellung einer ersten Nationalen Risikoanalyse Forschungssicherheit sowie der Abstimmungs- und Arbeitsstrukturen zwischen Bundesregierung, Ländern, Wissenschaftsorganisationen und Sicherheitsbehörden), und mit welchen Stakeholdern wurden hierzu seit Januar 2026 Gespräche geführt (bitte unter Angabe des jeweiligen Monats und Gesprächsformats)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 22. Mai 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 80 der Abgeordneten Sonja Lemke auf Bundestagsdrucksache 21/5846 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 74. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“, EmpCo-Richtlinie), wie mir berichtet wurde, in ihrer derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Belastungen für die deutsche Buchbranche verursachen wird und zugleich ökologische Fehlanreize setzt, die dem erklärten Ziel der Nachhaltigkeit widersprechen, und hat die Bundesregierung bereits konkrete Initiativen gegenüber der Europäischen Kommission oder auf EU-Ebene ergriffen, um Ausnahmen, Klarstellungen oder eine verhältnismäßige Anwendung für die Buchbranche zu erreichen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 19. Mai 2026 Die Bundesregierung ist mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels – ebenso wie auch mit anderen Verbänden – über die Folgen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (EmpCo-Richtlinie) im Gespräch. Die Richtlinie hat zum Ziel, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung im Hinblick auf Umweltaspekte zu ermöglichen. Gleichzeitig stellt sie Unternehmen vor Herausforderungen, da die Richtlinie – beispielsweise die Verwendung von allgemeinen Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln – ab dem 27. September 2026 auch bei solchen Produkten beachtet werden müssen, die sich bereits auf dem Markt befinden. Dies gilt im besonderen Maße für sogenannte Slow- Mover-Produkte, die – wie Bücher – lange in den Verkaufsregalen verweilen oder schon lange vorproduziert sind. Daher hat sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig mit Schreiben vom 9. März 2026 an Kommissar Michael McGrath gewandt und sich für eine Abverkaufsfrist von einem Jahr für bis zum 27. März 2026 produzierte Produkte ausgesprochen. Sie hat in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Umgang mit Zertifizierungen und Umweltaussagen in verpackungsfreien, besonders langlebigen Erzeugnissen wie insbesondere Büchern, die typischerweise in sehr großen Mengen gedruckt werden und über erhebliche Zeiträume im Verkehr bleiben, Klärungsbedarf besteht, wie eine wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Verwertung vorproduzierter Waren rechtssicher gewährleistet werden kann. Dieses Schreiben wurde dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 10. März 2026 übermittelt. Die Bundesregierung befindet sich zu dieser Frage weiterhin im Austausch mit der Europäischen Kommission. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 75. Abgeordnete Mareike Hermeier (Die Linke) Wie positionieren sich die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien und die Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf zu den Vorschlägen zu Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss in dem vom Paritätischen Gesamtverband geleakten Papier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, u. a. unter Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 20. Mai 2026 Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend äußert sich grundsätzlich nicht zu Vorschlägen in nicht offiziell veröffentlichten, geleakten Papieren. 76. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Ist der Deutsche Diversity Tag (www.bamf.de/Sh aredDocs/Meldungen/DE/2025/250527-am-divers ity-day-2025.html?nn=282566) in den Jahren 2013 bis 2026 mit Bundesmitteln gefördert worden, und wenn ja, in welcher Höhe jeweils? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 21. Mai 2026 Nein, der Deutsche Diversity-Tag der Charta der Vielfalt e. V. wurde in den Jahren 2013 bis 2026 nicht mit Bundesmitteln gefördert. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 77. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) In welchen jeweils fünf Berufsgruppen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Thüringen die niedrigsten Medianlöhne und die höchsten Medianlöhne gezahlt, und wie hoch ist der jeweilige Frauenanteil in den einzelnen Berufsgruppen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 20. Mai 2026 Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lag das Medianentgelt von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Dezember 2024 in Thüringen am höchsten in der Berufsgruppe Human- und Zahnmedizin mit 7.364 Euro. Der Frauenanteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Thüringen in dieser Berufsgruppe lag bei 53,5 Prozent. Weitere Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Medianentgelte (Top 5 der höchsten und niedrigsten Mediane) nach Berufsgruppen und Frauenanteile an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt Thüringen (Arbeitsort) Stichtag: 31. Dezember 2024 Berufsgruppe (Tätigkeit nach KldB 2010) Medianentgelt in Euro sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in Kerngruppe Anteil Frauen an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt (in Prozent) 1 2 Top 5 Berufsgruppen (höchste Medianentgelte absteigend sortiert) 814 Human- und Zahnmedizin 7.364 53,5 711 Geschäftsführung und Vorstand 6.716 22,9 271 Technische Forschung und Entwicklung 5.338 17,5 843 Lehr-, Forschungstätigkeit an Hochschulen 5.211 43,9 433 IT-Netzwerkt., -Koord., -Administr., -Orga. 4.979 16,4 Top 5 Berufsgruppen (niedrigste Medianentgelte absteigend sortiert) 282 Textilverarbeitung 2.413 66,8 633 Gastronomie 2.407 63,8 541 Reinigung 2.398 72,2 623 Verkauf von Lebensmitteln 2.293 87,8 823 Körperpflege 2.009 88,1 Hinweis: Berücksichtigt wurden nur Berufsgruppen, deren Fallzahl mindestens 500 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in Kerngruppe beträgt. Quelle: Statistik dar Bundesagentur für Arbeit 78. Abgeordnete Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Befürchtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass tarifgebundene Einrichtungen im Gesundheitswesen schlechter gestellt würden, sollte das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der derzeit vorgeschlagenen Fassung in Kraft treten, weil tarifvertraglich vereinbarte Lohnsteigerungen oberhalb der Grundlohnrate dann unter Umständen nicht mehr vollständig refinanziert werden könnten (www.caritas.de/presse/presseme ldungen-dcv/warkens-gkv-gesetz-braucht-mehr-s oziale-gerechtigkeit-4c7541a7-dda1-4cb7-94b8-8 25f746e989d)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 19. Mai 2026 Der Fokus des Entwurfs des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz) liegt auf der Reduktion der Ausgabendynamik der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Kern sieht der Gesetzentwurf daher die Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik mit einer Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege auf die Kostenentwicklung mit der Grundlohnrate und damit der jährlichen Einnahmenzuwächse der GKV als grundsätzlich fester Obergrenze in allen Ausgabenbereichen ohne Ausnahme vor. Die so genannte Grundlohnrate wird in § 71 Absatz 3 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) als die durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen je Mitglied für den gesamten Zeitraum der zweiten Hälfte des Vorjahres und der ersten Hälfte des laufenden Jahres gegenüber dem entsprechenden Zeitraum der jeweiligen Vorjahre definiert. Sie entspricht damit im Wesentlichen der allgemeinen Lohnentwicklung. Der Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes sieht im Ergebnis vor, dass Tariflohnerhöhungen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die der allgemeinen Lohnentwicklung entsprechen, vollständig refinanziert werden. Für Krankenhäuser sieht der Gesetzentwurf darüber hinaus vor, dass auch über die Obergrenze hinaus eine hälftige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen erfolgt. Damit werden in den kommenden Jahren voraussichtlich Vergütungssteigerungen möglich sein, welche oberhalb der erwarteten Inflation liegen. Im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ist zu erwarten, dass in Absprache mit den Sozialpartnern – unter Berücksichtigung der bereits im Gesetzentwurf enthaltenen Regelung zur anteiligen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen oberhalb der Obergrenze – thematisiert werden wird, wie eine mögliche Regelung zur Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen am besten ausgestaltet werden könnte, die einerseits dem im aktuellen Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziel der höheren Tarifbindung gerecht wird und andererseits die Kostendynamik im Blick behält. 79. Abgeordneter Robert Teske (AfD) In welcher Höhe hat die Bundesregierung oder ein Bundesministerium wie beispielsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit 2021 Gelder aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF; „Globalisierungsfonds“) in Anspruch genommen, und für welche konkreten Vorhaben wurden diese Gelder verwendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 20. Mai 2026 Förderungen durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für Arbeitnehmer (EGF) werden durch die EGF- Verwaltungsbehörde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Kommission der Europäischen Union (EU) beantragt. Die Umsetzungsdauer der Projekte beträgt bis zu 24 Monate ab Genehmigung. In der Förderperiode 2021 bis 2027 wurden bisher zwei Anträge gestellt: – Antragstellung am 15. November 2023 für die entlassenen Beschäftigten des Unternehmens Vallourec Deutschland GmbH. In Mülheim an der Ruhr und Düsseldorf-Rath wurden zwei Werke des Unternehmens geschlossen. EGF-Beitrag (60 Prozent der Gesamtkosten): 2.984.627 Euro. – Antragstellung am 10. März 2025 für die entlassenen Beschäftigten des Unternehmens Goodyear Deutschland GmbH. Hier kam es zur Schließung der Produktionsstätte in Fulda sowie der teilweisen Stilllegung der Produktionsanlagen in Hanau. EGF-Beitrag (60 Prozent der Gesamtsumme): 3.085.166 Euro. Zusätzlich wurde das EGF-Projekt für die entlassenen Beschäftigten des Unternehmens GMH Guss, für das am 15. Dezember 2020 der Antrag gestellt wurde, ab 2021 umgesetzt. Die Entlassungen wurden durch das Insolvenzverfahren gegen GMH Guss ausgelöst. Während ein Tochterunternehmen, die Dieckerhoff Guss GmbH, komplett stillgelegt wurde, kam es bei den drei anderen Unternehmen zu Teilschließungen. EGF- Beitrag (60 Prozent der Gesamtkosten): 1.081.706 Euro. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Deutschland in der laufenden Förderperiode (2021 bis 2027) noch weitere Anträge stellen wird. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 80. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) Wie hoch waren die Kosten der Bundesregierung inklusive der nachgeordneten Behörden im Haushaltsjahr 2025 für Lizenzen, Produkte, Dienstleistungen und sonstige Leistungen der Schwarz- Gruppe, insbesondere der Schwarz Digits KG, inklusive aller Tochterunternehmen (bitte Kosten für die vier genannten Kategorien jeweils angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 20. Mai 2026 Eine Ressortabfrage über die Kosten der Bundesregierung inklusive der nachgeordneten Behörden im Haushaltsjahr 2025 für IT-Leistungen der Schwarz-Gruppe ergab eine Summe von insgesamt 18.028,56 Euro, davon für • Lizenzen: 469,26 Euro, • Dienstleistungen in Höhe von 17.559,30 Euro. Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagdrucksache 21/5413 verwiesen. 81. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) Wie hoch waren die Kosten der Bundesregierung inklusive der nachgeordneten Behörden im Haushaltsjahr 2025 für Lizenzen, Produkte, Dienstleistungen und sonstige Leistungen des SAP- Konzerns, also der SAP SE inklusive aller Tochterunternehmen (bitte Kosten für die vier genannten Kategorien jeweils angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 20. Mai 2026 Als Kosten der Bundesregierung inklusive der nachgeordneten Behörden im Haushaltsjahr 2025 für Leistungen des SAP-Konzerns konnten insgesamt 181.469.000 Euro ermittelt werden, davon für: • Lizenzen: 110.181.000 Euro, • Produkte: 4.847.000 Euro, • Dienstleistungen: 52.063.000 Euro, • Sonstige Leistungen: 14.378.000 Euro. Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagdrucksache 21/5413 verwiesen. 82. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis wann wird die Bundesregierung über die Verlängerung des zum 30. Juni 2026 auslaufenden Microsoft-Handelspartner-Rahmenvertrags des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 21/4186) entscheiden, und hat sie hierfür vorab eine Prüfung europäischer oder Open- Source-basierter Alternativen vorgesehen beziehungsweise bereits vorgenommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 18. Mai 2026 Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung des unter der Vorgängerregierung geschlossenen Microsoft-Handelspartner-Rahmenvertrags hat sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein weiteres Jahr bis um 30. Juni 2027 verlängert. Auch der Höchstwert des Abrufvolumens wurde noch nicht erreicht. Die Bundesregierung analysiert laufend ihren Bedarf und prüft Open-Source-basierte Alternativen. Über eine Neuausschreibung ist daher zu gegebener Zeit zu entscheiden. 83. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weshalb plant die Bundesregierung derzeit keine Aktualisierung der im Jahr 2021 durchgeführten Erhebung zu Oracle-Abhängigkeiten in der Bundesverwaltung (siehe: https://background.tagesspi egel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/was-die-bu ndeslaender-fuer-oracle-ausgegeben-haben), und wie bewertet sie die damals festgestellte Verarbeitung von rund 75 Prozent der Daten der Bundesverwaltung mit Oracle-Produkten im Hinblick auf digitale Souveränität Deutschlands? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 20. Mai 2026 Eine Aktualisierung der im Jahr 2021 durchgeführten Studie zur Erhebung von kritischen Abhängigkeiten im Bereich der Datenbankmanagementsysteme ist derzeit nicht geplant. Die in Kapitel 2402 Titel 532 13 veranschlagten Mittel sollen genutzt werden, um gezielt Handlungsempfehlungen aus der im Dezember 2025 veröffentlichten Studie mit dem Titel „Digitale Souveränität und große Sprachmodelle in der Bundesverwaltung“ (siehe: https://bmds.bund.de/service/publikationen/digitale-sou veraenitaet-und-grosse-sprachmodelle-in-der-bundesverwaltung; Kapitel 8) umzusetzen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 84. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen neuen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Sanierung des Deckwerks auf der Insel Wangerooge (bitte nach Datum für Veröffentlichungen der Ausschreibungen, Frist zum Einreichen der Angebote, Beginn der Sanierungsarbeiten und Abschluss der Arbeiten aufschlüsseln), nachdem die selbstgesetzte Deadline für die Veröffentlichung der Ausschreibung für Mitte April 2026 verpasst wurde, und welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um mögliche erneut steigende Kosten für die Sanierung sowie Risiken einer möglichen Flutkatastrophe für die Inselbewohnerinnen und -bewohner bis zum Baubeginn zu minimieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 19. Mai 2026 Die mit der Ausschreibung einhergehenden Verzögerungen sind gering und ändern nichts an der grundlegenden Zeitplanung mit Umsetzung der Maßnahme bis Ende 2031. 85. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand für den dreigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Aachen–Köln mit besonderem Blick auf den Bereich des Burtscheider Viadukts (Planungs- und Finanzierungsstand), und wie ist der konkrete Umsetzungszeitplan für diesen Abschnitt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 22. Mai 2026 Bei der Strecke Aachen–Köln sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen: – dreigleisiger Ausbau zwischen Aachen-Rothe Erde und Aachen Hbf, – Ausbau Burtscheider Viadukt und Neubau Außenbahnsteig Rothe Erde, – Blockverdichtung Aachen Hbf–Aachen West sowie – Kreuzungsbauwerke in Langerwehe und Stolberg (Ein- und Ausfädelung des Schienenpersonennahverkehr). Die Finanzierung der Planung (Leistungsphasen [LPH] 1 bis 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) konnte im Jahr 2024 sichergestellt werden. Die DB InfraGO AG rechnet mit dem Abschluss der LPH 2 inklusive der Teilmaßnahme „Ausbau Burtscheider Viadukt und Neubau Außenbahnsteig Rothe Erde“ im Jahr 2030. Nach Abschluss der LPH 2 wird das Ergebnis der abgeschlossenen Vorentwurfsplanung dem Bund-Länder-Koordinierungsgremium zu Billigung der Fortführung der Planungen vorgelegt. 86. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Warum antwortet die Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 134 auf Bundestagsdrucksache 21/5846 zu den Gründen dafür, dass der durchgehende sechsspurige Ausbau der A 4 im Freistaat Sachsen im Bundesverkehrswegeplan 2030 überwiegend nicht als „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft worden ist, obwohl es sich bei der A 4 um eine zentrale europäische Ost-West-Verkehrsachse mit wachsendem Transitverkehr, auch Schwerlasttransporte, in und aus Richtung Polen und Osteuropa handelt, und zu den dieser Entscheidung zugrunde liegenden Verkehrsprognosen als auch Kosten-Nutzen-Rechnungen – so meine Auffassung – nicht vollständig sind, insbesondere auf die Frage nach der Kosten-Nutzen-Rechnung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 18. Mai 2026 Der Ausbau der A 4 zwischen Dresden-Nord (A 13) und der Bundesgrenze ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sowie im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) nicht enthalten. Die Projektbewertung für einen Ausbau der A 4 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Nossen und dem AD Dresden-Nord hatte auf Grundlage der Verkehrsprognose 2030 kein wirtschaftliches Nutzen-Kosten- Verhältnis ergeben. Eine durchgängige Erweiterung der A 4 vom AD Dresden-Nord bis zur Bundesgrenze wurde nicht erwogen, da die Verkehrsbelastung insbesondere in Richtung Grenze abschnittsweise deutlich unter dem durchschnittlichen Aufkommen auf Bundesautobahnen in Deutschland liegt und nach der Verkehrsprognose 2030 keinen hinreichenden Ausbaubedarf begründete. 87. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch war die betriebliche Verfügbarkeit des European Train Control System (ETCS) Level 2 ohne Signal (bitte differenziert nach den jeweiligen Strecken angeben) sowie der Linienförmigen Zugbeeinflussung (LZB) jeweils in den Jahren 2024 und 2025 sowie im ersten Quartal 2026? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 19. Mai 2026 Zur Beantwortung Ihrer Frage bedarf es der Zuarbeit der Deutschen Bahn AG. Die erbetenen Informationen können dort wegen der Detailtiefe nicht in der für eine Schriftliche Frage im parlamentarischen Fragewesen zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden. 88. Abgeordneter Lars Haise (AfD) In welchem Umfang ist geplant, bei der DB Systel GmbH (2023 bis 2030) Stellen zu reduzieren (bitte begründen), und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Verlässlichkeit der IT- Systeme im Betrieb, zum Beispiel auch bei Cyberangriffen, sicherzustellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 22. Mai 2026 Bis 2030 sollen nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) 1.900 Stellen bei der DB Systel GmbH abgebaut werden. Das Übernahmeversprechen gegenüber 540 Nachwuchskräften wird eingehalten. Nach Angaben der DB AG gewährleistet diese die Verlässlichkeit ihrer IT- Systeme durch einen konzernweit gesteuerten Sicherheitsansatz, der strategische Vorgaben, technische Schutzmaßnahmen und eine leistungsfähige operative Cyberabwehr miteinander verbindet. 89. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch ist der jeweilige durchschnittliche Kraftstoffverbrauch in Litern Benzin pro 100 Kilometer sowie der durchschnittliche Stromverbrauch in Kilowattstunden pro 100 Kilometer auf Grundlage der Bordcomputerwerte der von sieben Bundesministerinnen und Bundesministern genutzten Benzin/Elektro-Hybridfahrzeuge (www.d uh.de/informieren/verkehr/dienstwagencheck/spit zenpolitiker) seit Amtsantritt beziehungsweise im Falle von Neubestellungen seit Erhalt des jeweiligen Fahrzeugs? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 22. Mai 2026 Der nachfolgenden Tabelle ist der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch sowie der durchschnittliche Stromverbrauch der von den Bundesministerinnen und Bundesministern genutzten Benzin/Elektro-Hybridfahrzeuge zu entnehmen. Nicht aufgeführt ist das Dienstkraftfahrzeug der Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), da das von der Deutschen Umwelthilfe im Dienstwagen-Check 2025 aufgeführte Hybrid-Dienstkraftfahrzeug (Audi A 8 FTSIe) der Bundesministerin im Januar 2026 ausgesondert und durch ein rein elektrisches Dienstkraftfahrzeug (BMW i7xDrive60) ersetzt wurde. Daten zum Verbrauch des Hybrid-Dienstkraftfahrzeugs liegen dem BMAS nicht vor. Bundesministerin/ Bundesminister Dienstwagen Nutzung ab (Monat/ Jahr) Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch in Litern/Benzin pro 100 Kilometer Durchschnittlicher Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro 100 Kilometer Bundesministerium für Verkehr BMW M 760e xDrive 12/2025         7,77         7,55 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Audi A8 10/2025        10,0        19,6 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen S 580 e 4MATIC Limousine lang mit EQ Hybrid 11/2025         7,5         8,6 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Mercedes Benz S 580e 4MATIC Langversion 03/2026        10,23         4,2 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 7er BMW 07/2025         8,4         5,2 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Mercedes Benz S 580e 12/2025         8,1         7,6 90. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung dazu gebildet, einen gemeinsamen Erlass der beiden Bundesministerien für Verkehr und für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, wie vom Landesnaturschutzverband SH, NABU SH und BUND SH vorgeschlagen, zu erarbeiten, aus dem hervorgeht, dass Seegras-Renaturierungsmaßnahmen keine entgeltpflichtigen Nutzungen sind, damit die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) die Möglichkeit hat, die Vorschriften zugunsten des Klimaschutzes und des ehrenamtlichen Engagements auszulegen und auf Verwaltungsgebühren zu verzichten, um zu ermöglichen, dass die ehrenamtlichen Taucherinnen und Taucher durch das Anpflanzen und Aussäen von Seegras die Arbeit der Bundesbehörden durch persönlichen Einsatz unterstützen, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 18. Mai 2026 Die Prüfung hierzu dauert noch an. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 91. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkrete Veränderung der Treibhausgasemissionen (in Tonnen CO2-Äquivalenten) erwartet die Bundesregierung durch den nun vorliegenden Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage, und durch welche spezifischen Maßnahmen sollen etwaige daraus resultierende Mehremissionen kompensiert werden, um die Erreichung der nationalen Klimaziele sicherzustellen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf meine Mündlichen Fragen 18 und 54, Plenarprotokoll 21/67)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 20. Mai 2026 Die am 24. Februar 2026 von der Koalition vorgelegten Eckpunkte wurden mit dem Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz sowie weiterer Gesetzentwürfe in der Bundesregierung abgestimmt und am 13. Mai 2026 im Bundeskabinett beschlossen. Im Anschluss folgt das parlamentarische Verfahren. Die Treibhausgaswirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes kann erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens konkret abgeschätzt werden. 92. Abgeordneter Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erwägt die Bundesregierung, auf EU-Ebene eine Initiative zur vollständigen Aufhebung der Wiederherstellungsverordnung zu starten, und wenn ja, mit welchen anderen Instrumenten gedenkt die Bundesregierung dann, das Artensterben zeitnah wirksam zu stoppen sowie die breite Vielfalt an Lebensraumtypen in Deutschland dauerhaft zu sichern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 22. Mai 2026 Die Bundesregierung plant keine Initiative zur vollständigen Aufhebung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO). Sie setzt sich allerdings für Erleichterungen bei der Durchführung der W-VO ein. 93. Abgeordneter Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sieht die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) mit unzumutbarer Bürokratie und einem Konflikt mit dem Eigentumsgrundrecht verbunden, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 22. Mai 2026 Die Bundesregierung wird alle Möglichkeiten nutzen, die W-VO möglichst schlank und bürokratiearm durchzuführen. Deshalb drängt die Bundesregierung beispielsweise darauf, dass die Europäische Kommission ihren Berichtspflichten zur Finanzierung nachkommt und die technischen Voraussetzungen schafft, um eine automatisierte Erfüllung der Berichtspflichten durch das Zurückgreifen auf vorhandene Datensätze zu ermöglichen. Die Bundesregierung erwartet von der Kommission eine Klärung dieser Fragen vor Übermittlung des Wiederherstellungsplans. Die Zielsetzung einer unbürokratischen Durchführung der Verordnung wurde auch von der Europäischen Kommission in einem Schreiben an die Umweltministerinnen und Umweltminister der Mitgliedstaaten im Dezember 2025 bestätigt. Der Nationale Wiederherstellungsplan (NWP) wird darlegen, mit welchen Maßnahmen die Ziele der W-VO erreicht werden sollen. Die Maßnahmen des NWP begründen keine unmittelbaren Verpflichtungen für einzelne private Landnutzende oder Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer. Die Bundesregierung hat mehrfach betont, dass sie bei der Durchführung der W-VO auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzt. 94. Abgeordnete Mareike Hermeier (Die Linke) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen bzw. wird sie in Zukunft unternehmen, dass insbesondere die Gesellschafter der sich im vorläufigen Insolvenzverfahren befindlichen HKG mbH, Betreiberfirma des THTR-300 in Hamm-Uentrop, für die Entsorgung der Brennelemente, den Rückbau des Reaktors und den Betrieb des sicheren Einschlusses mit in Haftung genommen werden und sich an den Kosten beteiligen (vgl. Protokoll der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Nordrhein- Westfalen vom 1. Oktober 2025; www.landtag.nr w.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/ MMA18-1000.pdf)? 95. Abgeordnete Mareike Hermeier (Die Linke) Plant die Bundesregierung gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen im HKG- Insolvenzverfahren einen sogenannten insolvenzrechtlichen Massekostenzuschuss zur Verfügung zu stellen, und wenn nein, warum nicht (vgl. Protokoll der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von NRW vom 25. März 2026; www.landtag.nr w.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/ MMA18-1183.pdf)? 96. Abgeordnete Mareike Hermeier (Die Linke) Wird die Bundesregierung dem Land Nordrhein- Westfalen, das die zusätzlichen Kosten für Ersatzmaßnahmen für den THTR-300 in Hamm- Uentrop als Zweckausgaben im Rahmen des grundgesetzlichen Verhältnisses der Bundesauftragsverwaltung an den Bund weiterreichen will, diese Ausgaben erstatten, und wenn nein, warum nicht (vgl. Protokoll der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Nordrhein-Westfalen vom 25. März 2026; www.landtag.nrw.de/portal/ WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-11 83.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 22. Mai 2026 Die Fragen 94 bis 96 werden zusammen beantwortet. Die Betreibergesellschaft HKG mbH des Thorium-Hoch-Temperatur- Reaktors (THTR 300) in Hamm-Uentrop hat am 22. September 2025 einen Insolvenzeröffnungsantrag gestellt. Es gibt seitdem Bemühungen, um die (endgültige) Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzuwenden und eine tatsächliche und finanzielle Lösung für den weiteren sicheren Einschluss und einen anschließenden Abbau der Anlage zu finden. Der Bund ist hierzu in intensiven Gesprächen mit dem Land Nordrhein- Westfalen (NRW). Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW, das im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung als Landesatomaufsichtsbehörde zuständig ist, gewährleistet fortlaufend die Aufrechterhaltung der nuklearen Sicherheit der Anlage. Ein weiterer Gegenstand der Gespräche mit dem Land ist die Frage der Kostenübernahme unter Beteiligung der Gesellschafter der Betreibergesellschaft. 97. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, von wie vielen Windkraftanlagen bundesweit bei bestimmten Windlasten ein unzulässiger störender Ton ausgeht und die deshalb nur unter Auflagen betrieben werden dürften, wie dies das Umweltamt des Landkreises Göppingen nach einem Immissionsgutachten für Windkraftanlagen in Königseiche auf dem Schurwald in Uhingen-Baiereck beschlossen hatte, und wenn ja, wie viele Anlagen sind hiervon betroffen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen (www.swr.de/swraktuell/baden-wuert temberg/stuttgart/windpark-koenigseiche-baierec k-windrad-immissionsmessung-100.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 20. Mai 2026 Windenergieanlagen von mehr als 50 Metern Gesamthöhe sind immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Windenergieanlagen nur in zulässiger Weise betrieben werden. Die Sicherstellung dessen ist Aufgabe der zuständigen Behörden der Länder. Deshalb hat die Bundesregierung keine Informationen über den Betrieb einzelner Windenergieanlagen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 98. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) In welchem Umfang sind zwischen 2020 und 2025 – zusätzlich zu den regulären Haushaltsmitteln für die Arzneimittelsicherheitsüberwachung des Bundes – Mittel speziell für die Sicherheitsüberwachung (Pharmakovigilanz) von COVID-19-Impfstoffen (inklusive eventueller Nebenwirkungen) bereitgestellt bzw. verausgabt worden (bitte nach Jahren, Höhe der Mittel und empfangender Behörde oder Einrichtung aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 20. Mai 2026 Während der COVID-19-Pandemie wurden verschiedene Projekte zur Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen von den Bundesoberbehörden durchgeführt, die Finanzierung erfolgte über einen regulären Haushaltstitel des Bundesministeriums für Gesundheit (Kapitel 1503 Titel 684 03 „Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus“). Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler auf Bundestagsdrucksache 20/12029 wird verwiesen. 99. Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die vom Bundesrechnungshof im Ergänzungsband 2025, S. 29 ff. angemahnte Stärkung des Apotheken-Sichtbezugs bei der Substitutionstherapie opioidabhängiger Menschen bundesweit zu ermöglichen, insbesondere mit Blick auf die vom Bundesrechnungshof empfohlene Beauftragung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zum Abschluss einer bundesweit geltenden Vergütungsvereinbarung, und bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 18. Mai 2026 Wie bereits in der Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Prüfungsmitteilung über die Abrechnung und Steuerung der Drogenersatztherapie, Teil 2 Versorgung mit Substitutionsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 23. Oktober 2025 ausgeführt, können die Krankenkassen oder ihre Verbände mit der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisation der Apotheker auf Landesebene gemäß § 129 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ergänzende Verträge schließen – auch zum Sichtbezug. Ob ergänzende Verträge nach § 129 Absatz 5 SGB V abgeschlossen werden, liegt im Ermessen der Krankenkassen bzw. ihrer Verbände. Das BMG kann die Krankenkassen bzw. ihre Verbände nicht zum Abschluss entsprechender Verträge verpflichten. Das BMG hat geeignete betäubungsmittelrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, um den Sichtbezug auch außerhalb der ärztlichen Praxis zu ermöglichen. 100. Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung geprüft, in welcher Höhe durch einen bundesweit vergüteten Apotheken-Sichtbezug bei der Substitutionstherapie opioidabhängiger Menschen Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung gegenüber dem Sichtbezug in Arztpraxen möglich wären, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen, und wenn nein, warum wurde eine solche Prüfung bislang nicht vorgenommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 18. Mai 2026 Auf die Antwort zu Frage 99 wird verwiesen. 101. Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Regelungen des Arzneimittel- Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes und des Medizinforschungsgesetzes könnten aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit bei Umsetzung des EU Critical Medicines Act wegfallen, insbesondere mit Blick auf nationale Vorgaben zu Rabattverträgen, Wirkstoffhersteller-Meldepflichten, Bevorratungspflichten, das BfArM-Frühwarnsystem, strategische Projekte, Beschaffungskriterien zugunsten europäischer Produktion sowie gemeinsame europäische Beschaffung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 20. Mai 2026 Das Gesetzgebungsverfahren zum Critical Medicines Act auf europäischer Ebene ist noch nicht abgeschlossen. Die Prüfung, ob und inwieweit gesetzgeberischer Anpassungsbedarf des nationalen Normenbestands an die mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar geltenden Regelungen der EU-Verordnung besteht, wird die Bundesregierung auf der Grundlage der finalen, noch nicht vorliegenden Fassung des Verordnungstextes vornehmen. 102. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium für Gesundheit vor, die die im Statement der Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken vom 10. Januar 2026 aufgestellte Behauptung rechtfertigen, wonach strafrechtliche Verfolgung im Zusammenhang mit COVID-19 „ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung“ erfolgt sei, obwohl höchstrichterliche Rechtsprechung – insbesondere des Bundesgerichtshofs – Verurteilungen ausdrücklich auf andere Tatbestände (u. a. § 278 des Strafgesetzbuches und § 74 des Infektionsschutzgesetzes) stützt, und aus welchen Gründen hält die Bundesregierung diese Aussage weiterhin öffentlich aufrecht, obwohl sie nach meiner Auffassung geeignet ist, den Gegenstand der Verurteilungen unzutreffend darzustellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 19. Mai 2026 Die Äußerung der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ist eine Erwiderung auf öffentliche Aussagen des US-amerikanischen Gesundheitsministers, Robert F. Kennedy Jr., dass es in Deutschland politisch motivierte Verfahren gegen Ärztinnen und Ärzte oder Patientinnen und Patienten gäbe. In diesem Kontext stellte die Bundesgesundheitsministerin richtig, dass in Deutschland Ärztinnen und Ärzte, die während der Corona-Pandemie keine Impfungen vorgenommen haben, keiner derartigen Strafverfolgung unterliegen. In Deutschland ist die ärztliche Therapiefreiheit von dem Grundrecht der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes geschützt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 103. Abgeordnete Isabelle Vandre (Die Linke) Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Erarbeitung des deutschen Rahmenplanes für die kommende LEADER- Förderperiode, und wie will sie einen nahtlosen Übergang von der 2027 endenden Förderperiode zur neuen sicherstellen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 20. Mai 2026 Die Bundesregierung arbeitet derzeit sowohl in den laufenden Verhandlungen in Brüssel als auch auf nationaler Ebene an der Ausgestaltung des Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplanes (NRPP). Dies betrifft unter anderem die zukünftige Ausgestaltung des LEADER- Programms. Aufgrund noch offener Fragen, gerade auch zur künftigen Gestaltung von LEADER (Liaison entre actions de développement de l‘économie rurale) als Teil des NRPP, liegt noch kein genauer Zeitplan vor. Wie bisher ist auch für die zukünftige Förderperiode (2028 bis 2034) geplant, dass die Bundesländer in der Verantwortung für die Umsetzung von LEADER und der finanziellen Schwerpunktsetzung bleiben. Ziel der Bundesregierung bleibt ein möglichst nahtloser Übergang der LEADER-Förderung zwischen der aktuellen und der zukünftigen Förderperiode. Hierfür bedarf es eines rechtzeitigen Abschlusses der Verhandlungen auf Ebene der Europäischen Union im Laufe des Jahres 2027. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 104. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos) Seit wann werden bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Bonuszahlungen, variable Vergütungsbestandteile, Leistungsprämien oder vergleichbare Sonderzahlungen an Beschäftigte gezahlt, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen diese Zahlungen jeweils? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 18. Mai 2026 Die folgenden Regeln beziehen sich auf alle Beschäftigten der GIZ mit deutschem Arbeitsvertrag. Für tariflich Beschäftigte gelten die Tarifregeln direkt. Für außertariflich Beschäftigte gelten sie über Arbeitsvertrag und Gesamtbetriebsvereinbarungen. Die GIZ ist an Tarifverträge gebunden und hat diese mit der Gewerkschaft ver.di vereinbart. Das heutige Vergütungssystem ist seit dem 1. Januar 2005 im Vergütungstarifvertrag (VTV) der GIZ geregelt. Die Vergütung besteht aus einer festen Grundvergütung und einem zweiten Teil, der von Leistung und Erfolg abhängt. Darüber hinaus sind im VTV keine regelmäßigen Bonus- und Sonderzahlungen vorgesehen, wie z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Andere Sonderzahlungen – zum Beispiel die in der Vergangenheit gezahlte Inflationsausgleichsprämie – beruhen auf gesonderten Tarifvereinbarungen. In besonderen Fällen kann es weitere Sonderzahlungen geben, die über Vereinbarungen mit dem Gesamtbetriebsrat geregelt werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklu

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