Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6098
21. Wahlperiode 22.05.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 18. Mai 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 48, 49
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 73
Badum, Lisa
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 91
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 85
Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . 19, 20, 21
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54
Detzer, Sandra, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Drößler, Christopher (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 92, 93
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Abgeordnete Nummer
der Frage
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . 75, 94, 95, 96
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 89
Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . 24, 25, 58, 97
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 37, 44
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60, 61
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 78
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Lehmann, Sven
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 74
Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80, 81
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 82, 83
Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 90
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 39
Abgeordnete Nummer
der Frage
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 40
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 28, 29
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 62
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 99, 100, 101
Polat, Filiz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 30, 31, 32
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 5, 34, 64
Abgeordnete Nummer
der Frage
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 107
Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 104
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Taher Saleh, Kassem
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 68, 108, 109
Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 69
Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71
Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Drucksache 21/6098 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Lehmann, Sven
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Drößler, Christopher (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 13, 15
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Polat, Filiz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 17, 18
Seite
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 21, 22
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 22
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 28
Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/6098
Seite
Detzer, Sandra, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34, 35
Otte, Karoline
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Schubert, Lisa (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Taher Saleh, Kassem
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 42
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 43
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Lehmann, Sven
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Lang, Ricarda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 54
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Drucksache 21/6098 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 58, 59
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 61
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Taher Saleh, Kassem
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 63, 64
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/6098
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Sven Lehmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dem Beschluss des Berliner
Verwaltungsgerichts (VG Berlin, Beschluss vom
30. April 2026 – VG 6 L 229/26; https://gesetze.b
erlin.de/bsbe/document/NJRE001641498) im
Zusammenhang mit der Vergabe des Deutschen
Buchhandlungspreises, und schließt die
Bundesregierung aus, dass das Haber-Verfahren im
Rahmen des Auswahl- und Vergabeprozesses zum
Deutschen Verlagspreis 2026 angewendet wird,
und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 19. Mai 2026
Das Berliner Verwaltungsgericht hat mit o. g. Beschluss zum Ausdruck
gebracht, dass Dr. Wolfram Weimer die Nichtvergabe des
Buchhandlungspreises 2025 an drei – nach Auffassung des Gerichts durch die
öffentliche Berichterstattung jedenfalls identifizierbar gewordene –
Buchläden öffentlich unter dem Hinweis auf das Vorliegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse begründen durfte. Es untersagte lediglich
die konkret gewählte Formulierung. Die Anwendung des sog. Haber-
Verfahrens ist nicht Gegenstand des Beschlusses. Es ist kein
routinemäßiges Instrument bei Kulturförderungen oder Preisvergaben des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Seine
Anwendung bleibt beim BKM auch künftig die Ausnahme und kommt
auch weiterhin anlass- und einzelfallbezogen bei konkreten
Anhaltspunkten in Frage.
2. Abgeordneter
Sven Lehmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer in den
Anwendungsfällen des Haber-Verfahrens beim
deutschen Buchhandlungspreis nach der ersten
Abfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz
eine Nachfrage – wie es das sogenannte Haber-
Verfahren vorsieht – zur Präzisierung und
vertieften Analyse der Erkenntnisse unterlassen (vgl.
www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/
wolframweimer-keine-nachfrage-beim-verfassungsschutz-
zu-buchlaeden-110849496.html) oder nicht
unterlassen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 21/5092), und wie erklärt die
Bundesregierung die Widersprüchlichkeit der Aussagen des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien in der Öffentlichkeit, in der vorgenannten
Antwort auf die Kleine Anfrage und durch die im
Gerichtsprozess vorgelegten Akten?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 18. Mai 2026
Es besteht aus Sicht der Bundesregierung kein Widerspruch zwischen
der vorgenannten Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der im vorgenannten Artikel der FAZ
vom 6. März 2026 zitierten Aussage eines Sprechers des BKM oder den
im Rahmen des äußerungsrechtlichen Eilrechtsschutzes vorgelegten
Akten. Im Übrigen kommentiert die Bundesregierung weder den Inhalt
laufender gerichtlicher Auseinandersetzungen noch ihre Verfahrensführung.
3. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
In welcher Höhe ist die Dortmunder Band
„Bruchbude“ nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang mit Bundesmitteln gefördert (https://miz.o
rg/de/nachrichten/initiative-musik-foerdert-bunde
sweit-137-musikprojekte-mit-ingesamt-13-
mioeuro) worden (bitte je nach Kalenderjahr und
Betrag aufschlüsseln)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 18. Mai 2026
Die Band „Bruchbude“ wurde von der Initiative Musik gemeinnützige
Projektgesellschaft mbH bisher einmal gefördert: 2024 mit 8.000 Euro.
4. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
Welche Teilnehmer sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung zu dem von dem Bundeskanzler
Friedrich Merz angekündigten „Reformgipfel“
Anfang Juni 2026 eingeladen werden?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 21. Mai 2026
Die Bundesregierung befindet sich mit den Sozialpartnern in einem
kontinuierlichen Dialog und bezieht diese auch bei den Beratungen von
Reformen ein. Zu den Terminen des Bundeskanzlers wird wie üblich
informiert.
5. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie wurde der Organisationserlass des
Bundeskanzlers Friedrich Merz vom 6. Mai 2025 bisher
umgesetzt, und wie ist der weitere Zeitplan
bezüglich der vollständigen Umsetzung dieses
Organisationserlasses?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 20. Mai 2026
Der im Organisationserlass angeordnete Neuzuschnitt der Ressorts ist
mittlerweile vollständig umgesetzt, sämtliche hierfür erforderlichen
Verwaltungsvereinbarungen wurden dem Bundeskanzleramt von den
beteiligten Ressorts abschließend übermittelt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
6. Abgeordnete
Doris Achelwilm
(Die Linke)
Aus welchen Gründen ist nach Kenntnis der
Bundesregierung eine bemerkenswert hohe Zahl an
Verwaltungsstellen – laut Medienberichten mehr
als 600 – für das Ausführen einer
Direktüberweisung durch den geplanten
Direktauszahlungsmechanismus nötig, und sind der Bundesregierung
Optionen bekannt, den Mechanismus zu
automatisieren (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutsc
hland/energiepreise-kommt-die-entlastung-per-dir
ektzahlung-jetzt-doch-noch-01/100221073.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 19. Mai 2026
Der Personalbedarf würde sich insbesondere aus der Beantwortung von
Bürgeranfragen sowie für Öffentlichkeitsarbeit/First-Level-Support und
Nachbearbeitungstätigkeiten ergeben. Unterstellt man ein Mengengerüst
von mehreren Millionen Auszahlungen, könnte dies schnell zu einer
immensen Anzahl von Anfragen führen, die mit entsprechendem Personal
unterlegt werden müssen. Im Übrigen ermöglicht der
Direktauszahlungsmechanismus bereits eine weitestgehend automatisierte
Verarbeitung.
7. Abgeordnete
Doris Achelwilm
(Die Linke)
Bei wie vielen zusammen veranlagten Ehepaaren
und Lebenspartnerschaften liegt nach Kenntnis
der Bundesregierung das gemeinsame zu
versteuernde Einkommen unter 12.348 Euro, zwischen
12.348 und 16.800 Euro, zwischen 16.800 und
24.696 Euro, zwischen 24.696 und 33.600 Euro
sowie über 33.600 Euro?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 19. Mai 2026
Ihre Fragestellung bezieht sich auf den Grundfreibetrag des
Einkommensteuertarifs 2026 in Höhe von 12.348 Euro und dem Doppelten des
Grundfreibetrags in Höhe von 24.696 Euro. Bis zu diesen zu
versteuernden Einkommenshöhen bleiben einzeln bzw. zusammen veranlagte
Steuerpflichtige ohne Steuerbelastung, wenn nicht Sondereffekte etwa durch
den Progressionsvorbehalt auftreten.
Zur Fallzahl der Steuerpflichtigen mit Einkommen bis zum
Grundfreibetrag und darüber gibt die Tabelle 2.7.8 der Datensammlung zur
Steuerpolitik 2026 (www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffe
ntliche_Finanzen/Daten-und-Berichte/daten-und-berichte.html)
Auskunft. Die statistische Auswertung bezieht sich auf das Jahr 2021, für
das die aktuellsten Ergebnisse der Veranlagungsdaten vorliegen.
8. Abgeordneter
Dr. Dietmar
Bartsch
(Die Linke)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über mögliche Fälle von Insiderhandel im
Zusammenhang mit an der Börse (insb. DAX und
MDAX) gelisteten Sicherheits- und
Verteidigungsunternehmen seit dem 1. Januar 2022, und
wie viele Verfahren beziehungsweise Prüffälle
wegen des Verdachts auf Insiderhandel wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung –
insbesondere durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht – in diesem Zusammenhang
eingeleitet, geprüft oder an Strafverfolgungsbehörden
abgegeben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 19. Mai 2026
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat seit
Anfang 2022 insgesamt 48 Prüfungen mit Blick auf möglichen
Insiderhandel in Finanzinstrumenten von Sicherheits- und
Verteidigungsunternehmens durchgeführt. In einem Fall hat die Bafin Strafanzeige wegen des
Verdachts des Insiderhandels in Finanzinstrumenten eines Sicherheits-
und Verteidigungsunternehmens erstattet. In allen anderen Fällen
wurden seitens der Bafin keine Anhaltspunkte auf verbotenen Insiderhandel
festgestellt.
9. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung, die im Entwurf eines
Neunten Gesetzes zur Änderung des
Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer
steuerrechtlicher Vorschriften (Bundestagsdrucksache
21/4550) vorgesehenen Regelungen –
insbesondere die Erweiterung der Befugnisse von
Lohnsteuerhilfevereinen, die Neuregelung der
beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen für steuerlich
kompetente Berufsgruppen, die Ausweitung
unentgeltlicher Hilfeleistungen (u. a. Tax Law
Clinics), den Wegfall des Leistungserfordernisses bei
weiteren Beratungsstellen von Steuerberaterinnen
und Steuerberatern sowie die geplante Anhebung
des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer von
derzeit 200 auf 280 Prozent – losgelöst von der
gescheiterten 1.000-Euro-Bonus-Regelung – in
einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren
oder im Rahmen eines anderen Steuergesetzes
umzusetzen, und wenn ja, in welchem zeitlichen
Rahmen, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 21. Mai 2026
Hierzu wird auf den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von
Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD verwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache
21/6002). Dieser Gesetzentwurf entspricht im Wesentlichen dem
Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung
weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (vgl. Bundestagsdrucksache
21/4450), mit Ausnahme der steuer- und sozialversicherungsfreien
Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro.
Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Bundesregierung kein
Bedarf für ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren oder eine
Einbringung der Regelungen in ein anderes Gesetzgebungsverfahren.
10. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Welche Baumaßnahmen für Erweiterungsbauten
für Büroflächen des Bundes sind aktuell in
Planung bzw. bereits in Ausführung (inklusive
Bundeskanzleramt, Bundesministerien,
Abgeordnetenbüros), und wann ist die Fertigstellung
voraussichtlich geplant (bitte Flächen jeweils in
Quadratmeter angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 18. Mai 2026
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in
dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende
Ressortabfragen durch die Bundesregierung sind in dieser Frist in der Regel
nicht leistbar. In der Kürze der Bearbeitungszeit Ihrer Frage ist es nicht
möglich, die Antworten bezüglich des Deutschen Bundestages, des
Bundeskanzleramtes und sämtlicher Ressorts einzuholen.
11. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Welche Kompensation in Form von
Geldleistungen, Reisekosten, erlassenen Mitgliedsbeiträgen,
freiem Eintritt zu kostenpflichtigen
Veranstaltungen oder anderen Sach- und Dienstleistungen
haben der Bundesminister der Finanzen Lars
Klingbeil und die Bundesministerin für
Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee
Bär für ihr Ehrenamt im Verwaltungsbeirat des
FC Bayern München e. V. seit Übernahme ihres
jeweiligen Ministeramts jeweils erhalten, und hat
die Bundesregierung für diese Ehrenämter jeweils
gemäß § 5 Absatz 2 des Bundesministergesetzes
eine Ausnahme zugelassen (ggf. bitte angeben,
wann, und in welcher Form)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 19. Mai 2026
Sowohl die Bundesministerin Dorothee Bär als auch der Bundesminister
Lars Klingbeil verzichten auf eine Aufwandsentschädigung in ihrer
Funktion als Mitglied des Verwaltungsbeirats.
Im Übrigen handelt es sich bei der Mitgliedschaft im Verwaltungsbeirat
des FC Bayern München e. V. zwar um eine ehrenamtliche Tätigkeit,
aber nicht um ein öffentliches Ehrenamt im Sinne des § 5 Absatz 2 des
Bundesministergesetzes (BMinG), für das eine Ausnahme zuzulassen
wäre.
Fragen möglicher Interessenkonflikte nach dem BMinG wurden
innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, eine Ausnahmegenehmigung zur
Ausübung des Ehrenamts ist nicht notwendig.
12. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen
aus der Verwendung von EU-Corona-Hilfen aus
dem Programm „Next Generation EU“ durch die
spanische Regierung, die laut Medienberichten
(Quelle: https://apollo-news.net/voellig-normaler-
vorgang-spanische-regierung-hat-deutsche-coron
a-hilfen-fuer-eigene-renten-verwendet/) 3,2 Mrd.
Euro im November 2024 zweckentfremdet für
Rentenzahlungen statt für die vorgesehenen
Projekte im Bereich des „grünen Wandels“,
„digitalen Wandels“ oder der Gesundheitsbranche
eingesetzt haben soll, und wird sich die
Bundesregierung als größter Nettozahler für eine
Rückforderung dieser Mittel und rechtliche Konsequenzen
einsetzen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 19. Mai 2026
Eine Prüfung, ob Spanien möglicherweise Mittel der Aufbau- und
Resilienzfazilität (ARF) nicht der ARF-Verordnung entsprechend verwendet
hat, obliegt gemäß der Verordnung der EU-Kommission. Der
Bundesregierung liegen hierzu bisher keine belastbaren Erkenntnisse vor.
13. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Wie hoch sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die Steuerausfälle in den letzten fünf Jahren,
welche durch den Kauf von Arzneiprodukten in
ausländischen Versandapotheken an Stelle von
Vor-Ort-Apotheken entstanden sind (bitte nach
Art der Steuer aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 21. Mai 2026
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die
Erhebung der Umsatzsteuer ist auch beim Kauf von Arzneiprodukten bei
ausländischen Anbietern gewährleistet.
14. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
In welchen Haushaltsposten (über alle
Bundesministerien hinweg) befinden sich Haushaltstitel
mit Bezug zum Thema Raumfahrt (bitte die
14 Projekttitel mit der höchsten Summe
auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 19. Mai 2026
Folgende 14 Titel, mit Bezug zum Thema Raumfahrt, haben im
Haushaltsjahr 2026 den größten Ansatz:
Kapitel Titel Ansatz 2026 in Tausend Euro;
(teilweise nur anteilig betroffen)
1404 551 11 620.206
1405 554 05 1.498.625
1405 554 10 2.371.390
1405 554 13 776.751
1405 554 33 1.100.000
1491 554 10 2.046.766
1491 554 95 1.404.003
1491 554 33 844.249
1491 551 11 1.473.501
3009 896 90 981.833
3009 685 90 580.505
3009 683 90 282.058
3004 894 40 214.190
3004 685 20 174.000
15. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Wie hoch waren die deutschen Nettozahlungen an
den Haushalt der Europäischen Union im Jahr
2025, und welche Höhe erwartet die
Bundesregierung für das Jahr 2026?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 18. Mai 2026
Die EU-Kommission veröffentlicht seit dem Haushaltsjahr 2019 keine
Nettozahlungen (Nettosalden) mehr. Der Grund liegt in der begrenzten
Aussagekraft der reinen Gegenüberstellung von Einnahmen und
Ausgaben innerhalb des EU-Haushalts. Eine Übersicht über die Einnahmen
und Ausgaben der EU ist auf der Internetseite der EU-Kommission
einsehbar: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/lon
g-term-eu-budget/2021-2027/spending-and-revenue_en.
16. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
In welchem Umfang beeinflusst die
wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands die Höhe der
deutschen Nettozahlungen an die Europäische Union,
und welche Auswirkungen ergeben sich daraus
aktuell?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 18. Mai 2026
Die EU-Kommission veröffentlicht seit dem Haushaltsjahr 2019 keine
Nettozahlungen (Nettosalden) mehr. Die Beiträge der Mitgliedstaaten
zum EU-Haushalt orientieren sich vor allem an der Wirtschaftskraft.
Dieser Mechanismus wird auch weiterhin wesentlich mitbestimmen, wie
hoch der deutsche Finanzierungsanteil am EU-Haushalt ist.
17. Abgeordnete
Iris Nieland
(AfD)
Welche konkreten Defizite bei der Transparenz
der Verwendung von EU-Fördermitteln bestehen
aus Sicht der Bundesregierung vor dem
Hintergrund der Beratung im
Rechnungsprüfungsausschuss vom 5. Dezember 2025 und der
Feststellungen des Europäischen Rechnungshofes in
dessen Sonderbericht 11/2025 fort, und welchen
Anpassungsbedarf sieht sie insoweit bei den
Transparenzvorgaben der Europäischen Union
(EuRH-Sonderbericht 11/2025: www.eca.europ
a.eu/ECAPublications/SR-2025-11/SR-2025-11_
EN.pdf)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 18. Mai 2026
Es wird auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (10238/25
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10238-2025-INIT/de/
pdf) zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes 11/2025
verwiesen, in welche die Position der Bundesregierung eingeflossen ist und
denen die Bundesregierung zugestimmt hat.
Die Umsetzung der Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofes
ist Teil des jährlichen Verfahrens zur Entlastung der EU-Kommission
mit Blick auf die Ausführung des EU-Haushaltes.
18. Abgeordnete
Julia Schneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie plant die Bundesregierung das im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannte
Vorhaben, im Klima- und Transformationsfonds
(KTF) „Kleinstprogramme mit perspektivisch
weniger als 50 Mio. Euro Fördervolumen
auslaufen zu lassen“, umzusetzen, und bezieht sich die
genannte Grenze von 50 Mio. Euro auf das
Volumen pro Vorhaben über die gesamte Laufzeit oder
auf ein einzelnes Haushaltsjahr?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 22. Mai 2026
Für die Bundesregierung ist der Klima- und Transformationsfonds
(KTF) das zentrale Instrument zur Erreichung der energie- und
klimapolitischen Ziele Deutschlands. Bei begrenzt zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln ist ein effizienter Mitteleinsatz zur Erreichung der
Ziele erforderlich. Vor diesem Hintergrund sind auch die Aussagen im
Koalitionsvertrag zu verstehen, die Effizienz der Mittelvergabe zu
steigern und stärker an den Kriterien der CO2-Vermeidung und des sozialen
Ausgleichs auszurichten. Hieran müssen sich auch Kleinstprogramme
messen lassen. Wie im Einzelfall zu verfahren ist, wird insbesondere im
Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahren entschieden.
Informationen zu den aus KTF-Mitteln finanzierten Maßnahmen lassen
sich dem jährlich an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages übermittelten KTF-Bericht entnehmen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
19. Abgeordneter
Dr. Christoph
Birghan
(AfD)
Welche empirischen Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung dazu vor, ob die seit der Reform des
Waffenrechts im Jahr 2017 verschärften
Anforderungen an die Aufbewahrung erlaubnispflichtiger
Waffen – insbesondere die Ablösung der
Sicherheitsbehältnisse der Stufen A und B durch
Anforderungen nach DIN/EN 1143-1 für Neuerwerbe –
zu einer messbaren Verringerung von Diebstählen
oder sonstigen Entwendungen legal besessener
Waffen geführt haben, und auf welcher
Datengrundlage erfolgt insoweit die Bewertung der
Wirksamkeit der Reform?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 18. Mai 2026
Entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrags unterzieht die
Bundesregierung das Waffenrecht derzeit einer umfassenden
Evaluierung unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten. Diese
Evaluierung wird auch die Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen und
Munition zum Gegenstand haben.
20. Abgeordneter
Dr. Christoph
Birghan
(AfD)
Inwieweit kann die Bundesregierung anhand
belastbarer Daten belegen, dass die seit 2020
erfolgten Novellen des Waffenrechts die jeweils mit der
Gefahrenabwehr begründeten Zielsetzungen
erreicht haben, und welche empirischen
Erkenntnisse liegen ihr zu den Auswirkungen dieser
Reformen z. B. auf Kriminalitätsgeschehen,
missbräuchliche Waffenverwendung und öffentliche
Sicherheit vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 19. Mai 2026
Entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrags unterzieht die
Bundesregierung das Waffenrecht derzeit einer umfassenden
Evaluierung unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten. Diese
Evaluierung wird auch diejenigen Vorschriften des Waffenrechts betreffen, die
seit dem Jahr 2020 geändert wurden.
21. Abgeordneter
Dr. Christoph
Birghan
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu der
vom Ministerium des Innern des Landes
Nordrhein-Westfalen (NRW) in Auftrag gegebenen
Sonderauswertung des Landeskriminalamts
Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2019 bis 2024 über
Delikte mit Legalwaffen vor, und wenn ja,
welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
ggf. aus dem Verhältnis der dort ermittelten
Fallzahlen zur Gesamtzahl der Legalwaffenbesitzer in
Deutschland?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2026
Der Bundesregierung ist aus Presseberichten bekannt, dass die
fragegegenständliche Sonderauswertung im Auftrag des Ministeriums des
Innern des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt ist. Erkenntnisse zu
dieser Sonderauswertung liegen der Bundesregierung nicht vor. CDU, CSU
und SPD haben im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode
vereinbart, das Waffenrecht unter Einbeziehung aller Betroffenen und
Experten umfassend zu evaluieren (Zeile 2664 des Koalitionsvertrags
zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode). Gegenstand
der Evaluierung ist auch die Frage, welche Möglichkeiten für eine
statistisch differenzierte Erfassung von Straftaten unter Verwendung von
legalen und illegalen Schusswaffen bestehen. Damit sind auch Aspekte
des Erkenntnisgewinns und möglicher Schlussfolgerungen aus einer
etwaigen entsprechenden statistischen Auswertung verbunden. Die
Ergebnisse der Evaluierung sind insoweit abzuwarten.
22. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Wie ist die Zahl von 695 asylsuchenden Personen
zu erklären, die laut Angaben der
Bundesregierung im Zeitraum vom 8. Mai 2025 bis zum
30. April 2026 weder zurückgewiesen wurden
noch als vulnerable Personen einreisen konnten
(eigene Berechnung, Antwort auf meine
Mündliche Frage 39, Plenarprotokoll 21/76; bitte so
genau wie möglich darlegen und dabei insbesondere
auch die Zahl der Asylsuchenden oder zumindest
eine ungefähre Einschätzung dazu nennen, die
aufgrund der Weigerung entsprechender
Nachbarstaaten nicht zurückgewiesen oder
zurückgeschoben werden konnten), und welche wesentlichen
Begründungen geben Nachbarstaaten an, wenn sie
der Zurückweisung von Asylsuchenden durch die
Bundespolizei widersprechen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Mai 2026
Die 695 Personen gemäß Fragestellung wurden überwiegend nach deren
Einreise im Inland festgestellt und nach Äußerung eines Asylgesuchs an
inländische Behörden weitergeleitet. An der Weigerung der Übernahme
von Nachbarstaaten scheiterten im Zeitraum vom 8. Mai 2025 bis zum
31. März 2026 25 Zurückweisungen von Personen, die gegenüber der
Bundespolizei ein Asylgesuch äußerten. Statistische Angaben zu den
Gründen im Sinne der Fragestellung werden nicht erfasst.
23. Abgeordneter
Christopher
Drößler
(AfD)
Auf welcher konkreten Datengrundlage basieren
nach Kenntnis der Bundesregierung die vom
Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt in
der Bundespressekonferenz am 20. April 2026
genannten Tatverdächtigenbelastungszahlen zur
Gewaltkriminalität für afghanische und syrische
Frauen und Männer?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 19. Mai 2026
Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) wird gemäß den Richtlinien
für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) durch das
Bundeskriminalamt (BKA) wie folgt berechnet (www.bka.de/DE/Aktuel
leInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS
2025/pksTabellen_Interpretationshilfen/pksTabellen_Interpretationshilfe
n_node.html):
TVBZ = Ansässige Tatverdächtige ab 8 Jahre x 100.000
Einwohnerzahl ab 8 Jahre
Entsprechend wird die Anzahl der zum Berichtsjahr 2025 in der PKS
erfassten tatverdächtigen Männer und Frauen der genannten
Nationalitäten ab acht Jahren mit Wohnsitz in Deutschland ausgewertet und die
TVBZ unter Nutzung der entsprechenden Bevölkerungsdaten (ansässige
Wohnbevölkerung der jeweiligen Nationalität ab acht Jahren zum
Stichtag 1. Januar des Berichtsjahres, Bereitstellung durch das Statistische
Bundesamt) gemäß der o. g. Formel berechnet.
Die TVBZ zur Gewaltkriminalität zu den fragegegenständlichen
Staatsangehörigkeiten basiert auf folgenden Daten:
Staatsangehörigkeit Geschlecht Anzahl tatverdächtige
Personen ab 8 Jahre mit
Wohnsitz in Deutschland
zu PKS-Schlüssel 892000
Gewaltkriminalität
(für das Berichtsjahr 2025)
Wohnbevölkerung
ab 8 Jahre
TVBZ
Afghanistan Männlich 4.967 234.333 2.120
Afghanistan Weiblich 385 120.604 319
Syrien Männlich 12.082 467.711 2.583
Syrien Weiblich 972 290.207 335
Die Berechnung der TVBZ für einzelne Staatsangehörigkeiten erfolgt
im BKA jeweils über Sonderauswertungen, für die ein Datenbankskript
erstellt und die entsprechenden Berechnungsgrundlagen individuell
ausgewählt werden müssen. Zur Beantwortung Ihrer Frage wurden die
Zahlen erneut geprüft und geringfügig angepasst.
24. Abgeordneter
Dr. Malte
Kaufmann
(AfD)
Wie viele sogenannte Kinderehen sind seit 2015
bis zum aktuellsten verfügbaren Stand im
Ausländerzentralregister jährlich erfasst worden, und wie
schlüsseln sich diese Fälle jeweils nach Jahr und
Herkunftsland der betroffenen Minderjährigen
auf?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 18. Mai 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 42 der Abgeordneten Nicole Höchst auf Bundestagsdrucksache
20/14954 verwiesen. Wie dort bereits ausgeführt können entsprechende
Daten aus dem Ausländerzentralregister rückwirkend nur für die letzten
fünf Jahre ermittelt werden, da entsprechende Daten, die weiter
zurückliegen, dort nicht mehr vorhanden sind. Darüberhinausgehende
aktuellere Angaben zur Anzahl von aufhältigen Minderjährigen mit der Angabe
„verheiratet“ oder „Lebenspartnerschaft“ zum Stichtag 31. Dezember
eines Jahres können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden,
wobei zu den genannten Stichtagen alle Personen das 16. Lebensjahr
vollendet hatten.
2026 (30.04.) 69
darunter:
Ukraine 38
sowie 20 weitere Staatsangehörigkeiten
unter je 10 Personen 31
2025 93
darunter:
Ukraine 45
Syrien 17
sowie 19 weitere Staatsangehörigkeiten
unter je 10 Personen 31
In der oben genannten Antwort der Bundesregierung wurde
versehentlich eine Person dem falschen Jahr zugeordnet. Die korrigierten Werte
für die Jahre 2024 und 2023 können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden.
2024 294
darunter:
Ukraine 139
Syrien 67
Afghanistan 20
Bulgarien 12
Guinea 10
sowie 28 weitere Staatsangehörigkeiten
unter je 10 Personen 46
2023 387
darunter:
Syrien 100
Ukraine 90
Bulgarien 48
Afghanistan 44
Türkei 20
Nordmazedonien 13
sowie 32 weitere Staatsangehörigkeiten
unter je 10 Personen 72
25. Abgeordneter
Dr. Malte
Kaufmann
(AfD)
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die
aktuelle Dunkelziffer von Kinderehen in Deutschland,
und wie hat sich diese nach Einschätzung der
Bundesregierung seit 2015 jährlich entwickelt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 18. Mai 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD zur aktuellen Sachlage zum Thema Kinderehen in
Deutschland auf Bundestagsdrucksache 21/1058 verwiesen.
26. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele Personen haben seit Mai 2025 einen
Asylantrag in Deutschland gestellt oder einen
anderen Schutztitel geltend gemacht, die zuvor
bereits schon einmal an einer Grenze zu
Deutschland zurückgewiesen wurden, und wie viele
Zurückweisungen gab es in dem Zeitraum bislang
insgesamt (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach
einzelnen Monaten darstellen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 21. Mai 2026
Zwischen dem 1. Mai 2025 und 30. April 2026 haben insgesamt
5.020 Personen einen Asylantrag gestellt, oder einen Schutzstatus
erhalten, die zuvor bereits schon einmal – ggf. vor langer Zeit – an einer
Grenze zu Deutschland zurückgewiesen wurden. Von diesen haben
845 Personen im genannten Zeitraum einen Schutzstatus erhalten, die
zuvor bereits schon einmal – ggf. vor langer Zeit – an einer Grenze zu
Deutschland zurückgewiesen wurden. Die jeweiligen Differenzierungen
nach Monaten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Monat der Asylantragstellung
oder Schutzgewährung
Anzahl
Personen
Mai 2025 363
Juni 2025 421
Juli 2025 478
August 2025 379
September 2025 516
Oktober 2025 455
November 2025 498
Dezember 2025 359
Januar 2026 440
Februar 2026 377
März 2026 378
April 2026 356
Gesamt 5.020
Monat des erteilten Schutzstatus Anzahl
Personen
Mai 2025 100
Juni 2025 66
Juli 2025 123
August 2025 64
September 2025 73
Oktober 2025 63
November 2025 63
Dezember 2025 33
Januar 2026 68
Februar 2026 70
März 2026 91
April 2026 31
Gesamt 845
Die Bundespolizei und die mit der Wahrnehmung grenzpolizeilicher
Aufgaben betrauten Behörden haben im Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis
zum 31. März 2026 insgesamt 38.831 Personen zurückgewiesen. Da
diese Daten auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei
(PES) beruhen, sind sie bisher nur bis März 2026 abbildbar und können
sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen der
Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. Die erbetene
Monatsspezifische Differenzierung kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Monat Anzahl
Zurückweisungen
Mai 2025 4.061
Juni 2025 3.925
Juli 2025 3.930
August 2025 3.894
September 2025 3.560
Oktober 2025 3.542
November 2025 3.384
Dezember 2025 3.438
Januar 2026 3.073
Februar 2026 2.879
März 2026 3.145
Gesamt 38.831
27. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele Ukrainer sind aktuell in Deutschland
mit einem Aufenthalt im Ausländerzentralregister
(AZR) registriert (bitte die zwischen dem 1.
Oktober 2025 und dem 30. April 2026 nach
Deutschland ersteingereisten Ukrainer nach einzelnen
Monaten und unterschieden zwischen Männer
und Frauen separat aufgeschlüsselt angeben), und
wie viele der im AZR registrierten Ukrainer
beziehen laut dortiger Erfassung existenzsichernde
Leistungen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 21. Mai 2026
Zum Stichtag 30. April 2026 waren im Ausländerzentralregister (AZR)
insgesamt 1.422.101 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit als
aufhältig erfasst. Die erfragte Differenzierung nach Ersteinreisemonat
und Geschlecht von Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die
im Zeitraum zwischen 1. Oktober 2025 und 30. April 2026 nach
Deutschland erstmalig eingereist sind und zum Stichtag 30. April 2026
in Deutschland aufhältig waren, kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Ersteinreisemonat Anzahl Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
männlich unbekannt divers weiblich
Oktober 2025 11.053 22 5 7.286
November 2025 8.289 21 3 6.624
Dezember 2025 5.700 6 3 4.770
Januar 2026 4.287 15 3.557
Februar 2026 3.945 12 2 3.647
März 2026 3.779 12 3.612
April 2026 2.634 7 2.337
Der Bundesregierung liegen keine validen Daten zum Leistungsbezug
von Personen aus dem AZR vor. Existenzsichernde Leistungen werden
seit dem 1. November 2025 im AZR erfasst. Maßgeblich für den
Zeitpunkt der Übermittlung der Daten ist das Datum der Entscheidung über
die Gewährung von existenzsichernden Leistungen; damit ist eine
Nacherfassung von Leistungsgewährungen, über die vor dem 1. November
2025 entschieden wurde, rechtlich nicht vorgesehen. Zum Stichtag
30. April 2026 waren 54.981 Personen mit ukrainischer
Staatsangehörigkeit mit einem aktiven Bezug von existenzsichernden Leistungen
im AZR erfasst.
28. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat das Bundesministerium des Innern bereits
über die Förderfähigkeit und Förderung (§ 2
Absatz 1 und § 3 Absatz 1 des
Stiftungsfinanzierungsgesetzes) der Desiderius-Erasmus-Stiftung
entschieden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis,
und wenn nein, bis wann wird es entscheiden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Mai 2026
Die Prüfung der Fördervoraussetzungen durch das Bundesministerium
des Innern im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem
Stiftungsfinanzierungsgesetz dauert für die Desiderius-Erasmus-Stiftung noch an. Aktuell
kann noch nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung
abgeschlossen werden kann.
29. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann wird das Bundesministerium des Innern die
konkretisierenden Rechtsverordnungen zur
jüngsten KRITIS-Gesetzgebung und den nationalen
Gesetzen zur Umsetzung der NIS-II- und CER-
Richtlinie der Europäischen Union vorlegen, die
benötigt werden, um die Resilienz und
Wehrhaftigkeit unserer Gesellschaft angesichts stark
gestiegener Bedrohungslagen zu erhöhen und
notwendige Rechtsklarheit für die von der
Gesetzgebung betroffenen Unternehmen herzustellen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 19. Mai 2026
Das am 17. März 2026 in Kraft getretene Dachgesetz zur Stärkung der
physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz – KRI-
TISDachG) legt den Rahmen und die weiteren Prozesse zur Stärkung
der physischen Resilienz von kritischen Infrastrukturen fest und soll
durch mehrere Rechtsverordnungen konkretisiert werden. Dazu gehören
insbesondere die Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen und
die Rechtsverordnung zu den sektorenübergreifenden Mindestvorgaben.
Die Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen gemäß § 4 Absatz 3
und § 5 Absatz 1 KRITISDachG, die den Anwendungsbereich festlegt,
befindet sich in Abstimmung und soll zeitnah verabschiedet werden.
Auch die Rechtsverordnung zu sektorübergreifenden Mindestvorgaben
gemäß § 14 Absatz 1 KRITISDachG wird derzeit erarbeitet und soll
noch dieses Jahr in Kraft treten.
30. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Widerrufs- und Rücknahmeverfahren
gegenüber syrischen Staatsangehörigen waren im
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. April
2026 anhängig (bitte nach Monaten und
Geschlecht differenzieren), und zu wie vielen
Widerrufen und Rücknahmen syrischer
Staatsangehöriger kam es seit Beginn des Jahres 2026 (bitte
nach Monaten und Geschlecht differenzieren)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 18. Mai 2026
Angaben im Sinne der Fragestellung liegen aktuell nur bis März 2026
vor. Die erfragten Daten zum jeweiligen Monat können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Januar 2026 Februar 2026
Gesamt Männlich weiblich Gesamt Männlich weiblich
Anhängige
Widerrufsprüfverfahren 19.980 14.126 5.854 19.841 14.137 5.704
Widerrufe/Rücknahmen 130 120 10 123 115 8
März 2026
Gesamt Männlich weiblich
Anhängige
Widerrufsprüfverfahren 19.289 13.890 5.399
Widerrufe/Rücknahmen 180 149 31
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass unter „anhängigen Verfahren“
alle angelegten Widerrufs- und Rücknahmeakten syrischer
Staatsangehöriger verstanden werden. Die obig ausgewiesene Anzahl lässt keinen
Rückschluss auf den Stand dieser Verfahren zu. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des
Abgeordneten Sascha Lensing auf Bundestagsdrucksache 21/4115 verwiesen.
31. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Bundesministerien oder nach Kenntnis
der Bundesregierung Landesministerien,
Bundesbehören und nach Kenntnis der Bundesregierung
Landes- oder Kommunalbehörden waren bei den
Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur
Identitätsfeststellung von afghanischen
Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026
durch Personal der afghanischen
Auslandsvertretung jeweils anwesend (bitte Behörden, Referate
und Funktion im Rahmen der Anhörung
angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 18. Mai 2026
Der Vollzug des Aufenthaltsrechts obliegt nach der föderalen
Kompetenzordnung den Ländern. Das für Rückführungen zuständige Referat
des Bundespolizeipräsidiums unterstützt die Länder im Wege der
Amtshilfe bei der Passersatzpapierbeschaffung für das Herkunftsland
Afghanistan.
Die das Passersatzpapierbeschaffungsverfahren veranlassenden Länder
sind durch die nach ihrer jeweiligen Kompetenzordnung zuständigen
Stellen bei den Anhörungen vertreten.
32. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stellt die Bundesregierung besondere
Anforderungen an das zur Identitätsfeststellung
eingesetzte Personal der afghanischen Auslandsvertretung
in Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur
Identitätsfeststellung von afghanischen
Staatsangehörigen mit Blick auf Qualifikationen und
Legitimierung dieses Personals, und wenn ja,
welche, und wie überprüft die Bundesregierung
diese Qualifikationen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 18. Mai 2026
Bei der Identifizierung von Personen, die auf Basis der den zuständigen
Behörden vorliegenden Informationen (etwa eigene Angaben der
Person, abgelaufene Reisepässe o. Ä.) mutmaßlich Staatsangehörige des
Entsendestaates sind, handelt es sich um eine konsularische Tätigkeit.
Diese wird von Personal durchgeführt, das zuvor in Deutschland
akkreditiert wurde. Mit der Feststellung der Staatsangehörigkeit und der
Ausstellung von Passersatzdokumenten schafft der Entsendestaat die
Voraussetzung dafür, dass die betreffenden Personen in das Staatsgebiet des
Entsendestaates einreisen können.
33. Abgeordneter
Marcel
Queckemeyer
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie
nach der deutschen Wiedervereinigung ab 1990
mit Jägern, Sportschützen und sonstigen
Waffenbesitzern in den neuen Bundesländern verfahren
wurde, die Mitglied der Sozialistischen
Einheitspartei Deutschlands (SED) oder einer ihrer
Nachfolgeparteien waren, insbesondere hinsichtlich
des Verbleibs privater Schusswaffen sowie der
Übernahme von Dienstwaffen aus staatlichen
Beständen in Privateigentum?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 18. Mai 2026
Auch das im fragegegenständlichen Zeitraum maßgebliche, bis zum Jahr
2002 geltende ehemalige Waffengesetz enthielt in § 5 Regelungen zur
waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Eine ausdrückliche Regelung zur
waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von ehemaligen Mitgliedern der
ehemaligen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) oder einer
ihrer Nachfolgeparteien enthielt § 5 WaffG a. F. nicht. Der Vollzug des
Waffengesetzes war auch im fragegegenständlichen Zeitraum
Angelegenheit der Länder (Artikel 83 des Grundgesetzes). Die Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) enthielt im
fragegegenständlichen Zeitraum keine Konkretisierungen von § 5 WaffG für
den Vollzug des Waffengesetzes im Hinblick auf die Fragestellung.
34. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Beschäftigte und Beamtinnen und
Beamte aus obersten Bundesbehörden haben nach
Kenntnis der Bundesregierung einen
unmittelbaren Wechsel zu Unternehmen im Bereich der
Verteidigungsindustrie vollzogen, und aus
welchen Besoldungsgruppen sind diese Wechsel
erfolgt (www.spiegel.de/politik/stark-defense-juristi
n-aus-dem-kanzleramt-wechselt-zu-start-up-
fuerkamikazedrohnen-a-f2d2b715-3da8-415e-8f6e-63
15d6416cfe)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 18. Mai 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele
Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte aus obersten Bundesbehörden
einen unmittelbaren Wechsel zu Unternehmen im Bereich der
Verteidigungsindustrie vollzogen haben. Die Anzeigepflichten nach § 105 des
Bundesbeamtengesetzes und § 20a des Soldatengesetzes gelten für
besonders relevante Konstellationen der Aufnahme einer Beschäftigung,
erfassen aber nicht jede Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen
Beschäftigung.
35. Abgeordneter
Volker Scheurell
(AfD)
In welchem Umfang hat sich der Personalbestand
der Verwaltungsmitarbeiter in der
Bundesregierung zwischen der 20. und 21. Legislaturperiode
verändert – insbesondere vor dem Hintergrund
der Reduzierung des Deutschen Bundestages von
735 auf 630 Abgeordnete (bitte nach Ressorts
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 20. Mai 2026
Die Angaben zu den Planstellen- und Stellenbeständen in der
Bundesregierung können den Übersichten zum Bundeshaushalt der jeweiligen
Jahre im Teil Personalübersicht entnommen werden. Die Daten können
den Übersichten getrennt nach obersten Bundesbehörden entnommen
und die (prozentuale) Entwicklung daraus hergeleitet werden. Unter
folgendem Link finden Sie die entsprechenden Bundeshaushaltspläne:
www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
36. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Schritte unternimmt die
Bundesregierung in Reaktion auf den Angriff der
sogenannten libyschen Küstenwache auf das unter
deutscher Flagge fahrende zivile
Seenotrettungsschiff „Sea-Watch 5“ (www.tagesschau.de/auslan
d/afrika/sea-watch-5-beschuss-libyen-100.html),
auch vor dem Hintergrund der jüngsten
Verschärfung der Sicherheitsstufe für die Gewässer vor
Libyen durch das Bundesministerium des Innern
(https://taz.de/Uebergriffe-durch-libysche-Kueste
nwache/!6176859/), und wird sich die
Bundesregierung gegenüber der italienischen Regierung
dafür einsetzen, dass das Schiff nun angesichts
der Belastungen für die Menschen an Bord den
nächstgelegenen, sicheren Hafen anlegen darf,
anstatt einen weit entfernten Hafen zugewiesen zu
bekommen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 19. Mai 2026
Die Bundesregierung nimmt den thematisierten Vorfall vom 11. Mai
2026 vor der libyschen Küste sehr ernst und ist um weitere Aufklärung
bemüht. Sie hat umgehend reagiert und die Botschaft Tripolis
angewiesen, den Sachverhalt durch Gespräche mit Akteuren vor Ort aufzuklären.
Die Bundespolizei hat zu diesem Vorfall Ermittlungen aufgenommen.
Die „Sea-Watch 5“ hat durch Italien einen place of safety zugewiesen
bekommen. Dessen Auswahl obliegt den verantwortlichen italienischen
Behörden.
37. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode
unternommen, um die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD vereinbarte konsequentere
Anwendung der Rechtsstaatlichkeitsinstrumente
sowie die Weiterentwicklung des europäischen
Konditionalitätsmechanismus voranzubringen,
und anhand welcher Kriterien bewertet sie die
Reformschritte Ungarns zur Wiederherstellung der
Rechtsstaatlichkeit als ausreichend fortgeschritten
für eine mögliche Freigabe eingefrorener EU-
Gelder, insbesondere im Vergleich zu der Bewertung
der Reformfortschritte Polens im Justizbereich
zum Zeitpunkt der dortigen Freigabe von EU-
Mitteln (Koalitionsvertrag, S. 135, www.koalitionsve
rtrag2025.de/ und www.spiegel.de/ausland/ungar
n-und-eu-sprechen-ueber-eingefrorene-milliarde
n-nach-abwahl-von-viktor-orban-a-c1d73a9f-0d0
6-45a8-abdb-21b09b73ddb4)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 19. Mai 2026
Die Bundesregierung unterstützt die konsequente Anwendung, die
Weiterentwicklung und den Ausbau von Rechtsstaatlichkeitsinstrumenten in
ihren Gesprächen mit den Institutionen, den EU-Mitgliedstaaten sowie
im Rat der Europäischen Union.
Zudem unterstützt die Bundesregierung die von der Kommission
vorgeschlagenen horizontalen Grundrechte- und
Rechtsstaatlichkeitskonditionalitäts-Mechanismen im Rahmen der Nationalen und Regionalen
Partnerschaftspläne des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens. Gemeinsam
mit anderen EU-Mitgliedstaaten setzt sie sich in den Verhandlungen für
eine starke Verankerung der vorgeschlagenen Instrumente ein.
Die Bewertung der Reformfortschritte Ungarns für eine mögliche
Freigabe eingefrorener EU-Gelder obliegt der Europäischen Kommission.
38. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über einen möglichen politischen oder
diplomatischen Druck der Regierung von US-Präsident
Donald Trump auf den Hohen Repräsentanten für
Bosnien und Herzegowina Christian Schmidt im
Zusammenhang mit dessen angekündigtem
Rücktritt vor, und welche Auswirkungen erwartet die
Bundesregierung hiervon auf die Stabilität
Bosnien und Herzegowinas sowie die europäische
Sicherheitsordnung auf dem Westbalkan (www.deut
schlandfunk.de/hoher-repraesentant-in-bosnien-he
rzegowina-haelt-rede-im-uno-sicherheitsrat-schmi
dt-hatte-zuvor-sein-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 20. Mai 2026
Der Hohe Repräsentant hat am 12. Mai 2026 im Rahmen der regulären
Berichterstattung vor dem VN-Sicherheitsrat erklärt, sich aus
persönlichen Gründen von seinem Amt zurückzuziehen. Die Bundesregierung
respektiert diese Entscheidung und dankt Christian Schmidt
ausdrücklich für seine Arbeit für Frieden, Stabilität und den Zusammenhalt von
Bosnien und Herzegowina.
Die Bundesregierung unterstützt die Institution des Hohen
Repräsentanten als Garant für die Sicherung der zivilen Aspekte der Daytoner
Friedensordnung.
Der Fokus der Bundesregierung liegt nun darauf, in Abstimmung mit
ihren Partnern einen zügigen und reibungslosen Übergang an die
Nachfolge Christian Schmidts sicherzustellen. Hierzu steht die
Bundesregierung im ständigen Austausch mit ihren Partnern.
39. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche offiziellen Delegationen,
Regierungsmitglieder oder sonstigen Amtsträger der
Bundesrepublik Deutschland werden nach Kenntnis der
Bundesregierung und vor dem Hintergrund der
aktuellen Kritik von
Menschenrechtsorganisationen an den Austragungsbedingungen des Turniers
(www.n-tv.de/sport/fussball-wm/Human-Rights-
Watch-Diese-WM-wird-eine-Katastrophe-id3080
5 4 0 1 .html) zur FIFA-Fußballweltmeisterschaft
2026 reisen, und von welchen politischen,
protokollarischen, sicherheitsrelevanten oder
sportbezogenen Voraussetzungen hängen diese
Planungen ab?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 22. Mai 2026
Gegenwärtig ist betreffend Reisen von Mitgliedern oder Vertretern der
Bundesregierung zum Turnier, das in drei Ländern stattfinden wird, ein
Besuch der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im
Bundeskanzleramt, Dr. Christiane Schenderlein, beim zweiten Gruppenspiel der
deutschen Nationalmannschaft am 20. Juni in Toronto geplant. Weitere
Reisen stehen noch nicht fest.
40. Abgeordnete
Charlotte Antonia
Neuhäuser
(Die Linke)
In welchem Umfang hat das Auswärtige Amt den
Trust Fund for Sustaining Peace in Colombia der
UN zur Umsetzung des Friedensabkommens in
den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 finanziell
unterstützt, und wurde der Verhandlungsprozess
mit dem Ejército de Liberación Nacional (ELN,
deutsch Nationale Befreiungsarmee) in demselben
Zeitraum mitfinanziert, und wenn ja, in welchem
Umfang?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 20. Mai 2026
Die Bundesregierung hat den „Multi-Partner Trust Fund for Sustaining
Peace in Colombia“ (MPTF) im erfragten Zeitraum mit folgenden
Summen unterstützt: 2023: 2,5 Mio. Euro; 2026: voraussichtlich 1 Mio.
Euro.
Die Förderung von Projekten in Kolumbien aus dem
Stabilisierungstitel 0501-68734 des Auswärtigen Amts kann nur in Teilen dem
Verhandlungsprozess zugerechnet werden; die Fördersummen aus diesem Titel
gliedern sich im erfragten Zeitraum wie folgt auf: 2023: 7,54 Mio. Euro;
2024: 4,73 Mio. Euro; 2025: 1,5 Mio. Euro; 2026: voraussichtlich
1,2 Mio. Euro.
41. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
An welchen konkreten Vermittlungsbemühungen
zur Beendigung des Ukraine-Krieges ist die
Bundesregierung beteiligt, und wer sind die laut der
Bundesregierung, der Regierung der Russischen
Föderation bekannten Ansprechpartner für diese
Verhandlungen (www.bundesregierung.de/breg-d
e/suche/regierungspressekonferenz-vom-11-mai-2
026-2429978)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 19. Mai 2026
Die Bundesregierung befindet sich im engen Austausch mit der Ukraine,
den USA und ihren Partnern in Europa zu den laufenden
Vermittlungsbemühungen für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der
Ukraine.
Die Bundesregierung vertritt dabei die klare Position, dass Fragen der
europäischen Sicherheit nicht ohne Beteiligung der Europäer verhandelt
werden können. Zu vertraulichen Inhalten ihrer Gespräche äußert sich
die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
42. Abgeordneter
Dr. Alexander
Wolf
(AfD)
Trifft es zu, dass der deutsche Botschafter in
Frankreich sich mit dem Vorsitzenden des
Rassemblement National Jordan Bardella getroffen
hat, und gibt es französische Parteien, zu denen
die deutsche Botschaft in Paris keine Kontakte
unterhält (wenn ja, bitte begründen; vgl. https://eu
ractiv.de/news/franzoesische-rechtsextreme-politi
ker-werben-um-die-gunst-von-vertretern-israels-u
nd-deutschlands/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 20. Mai 2026
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 50 der
Abgeordneten Chantal Kopf auf Bundestagsdrucksache 21/5933 wird
verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
43. Abgeordnete
Luise Amtsberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung verbindliche
Ausgleichszahlungen bei der Rücknahme bzw.
Reaktivierung ehemals zur Konversion vorgesehener
Bundeswehrliegenschaften an die betroffenen
Länder, Kommunen und/oder sonstigen zivilen
Nutzerinnen und Nutzer, und wenn ja, welche
Kosten sollen dadurch konkret abgedeckt
werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 20. Mai 2026
Die Liegenschaften, die sich derzeit im Moratorium befinden, sind im
Eigentum des Bundes. Soweit sich wegen der Bundeswehrbedarfe Pläne
der Städte und Gemeinden nicht realisieren lassen, gibt es für
Ausgleichszahlungen keinen rechtlichen Anknüpfungspunkt.
44. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Herausforderungen und Erfolgschancen einer stärkeren
Harmonisierung und gemeinsamen Beschaffung im
europäischen Verteidigungssektor, insbesondere
im Hinblick auf die unterschiedlichen
industriepolitischen Interessen der Mitgliedstaaten, und
welche konkreten Maßnahmen unterstützt sie im
Rahmen des Defence Readiness Omnibus zur
Förderung gemeinsamer europäischer
Beschaffungsprojekte?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 21. Mai 2026
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 17, 19,
20 und 33 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 21/3736 verwiesen.
45. Abgeordneter
Jan Ralf Nolte
(AfD)
Wie viele der im Rahmen des „Neuen
Wehrdienstes“ angeschriebenen männlichen Wehrpflichtigen
des Geburtsjahrgangs 2008 haben gegenüber der
Bundeswehr im Fragebogen ihre Bereitschaft zu
einer Wehrdienstleistung erklärt, und wie
schlüsselt sich diese Zahl nach Kenntnis der
Bundesregierung nach Bundesländern bzw. Regionen
auf?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 20. Mai 2026
Mit Stand vom 29. April 2026 hat das Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr insgesamt mehr als 206.000 Anschreiben
versendet, ungefähr die Hälfte davon an männliche Personen. Mehr als
90 Prozent der angeschriebenen Männer haben den Fragebogen
ausgefüllt. Im Übrigen erfolgt eine statistische Aufschlüsselung nach
Bundesländern bzw. Regionen nicht.
46. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Welche Fracht- und Militärgüter wurden jeweils
mit dem Flug A7 MAM am 26. März 2026 und
dem Flug A7 MAO am 31. März 2026 von dem
von der Luftwaffe der Bundeswehr betriebenen
Fliegerhorst Wunstorf zur Dukhan Air Base in
Katar transportiert, und ist dabei geregelt, dass die
dabei möglicherweise transportierten Militärgüter
nicht im Krieg der USA mit dem Iran zum
Einsatz kommen, beispielsweise im Rahmen der
Verteidigung des dortigen US-amerikanischen
CENTCOM-Stützpunktes?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 18. Mai 2026
Die Flüge sind im Rahmen privatwirtschaftlicher Lieferpflichten und im
Einklang mit den einschlägigen Vorgaben im Bereich der
Rüstungsexportkontrolle mit Genehmigung der Bundesregierung erfolgt. Über die
Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Die
Prüfung erfolgt im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art
des Rüstungsgutes und seinen vorgesehenen Verwendungszweck.
Grundlage hierfür sind die rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über die
Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des
Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), des
„Gemeinsamen Standpunkts des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember
2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fassung des
Ratsbeschlusses vom 14. April 2025 (Gemeinsamer Standpunkt) und des Vertrags
über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty – ATT) sowie die
„Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen
und sonstigen Rüstungsgütern“ in der Fassung vom 26. Juni 2019.
Die Bundesregierung unterrichtet entsprechend den Feststellungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2024
(BVerfGE 137, 185) in ihren Antworten auf Parlamentarische Fragen
ausschließlich über abschließende positive
Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte.
47. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterstützt die Bundesregierung die Idee eines
Wehrdienst-Ehrenzeichens, das den Wehrdienst
rein nach Dauer der Dienstjahre ehrt sowie in
Abgrenzung zum Veteranenabzeichen auch an der
Uniform getragen werden kann, und wenn ja, gibt
es hierzu im Bundesministerium der Verteidigung
bereits erste Überlegungen bezüglich der
konkreten Umsetzung (https://suv.report/initiative-zur-sti
ftung-eines-wehrdienst-ehrenzeichens/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 18. Mai 2026
Der Vorschlag für ein Wehrdienst-Ehrenzeichen, dass den Wehrdienst
rein nach Dauer der Dienstjahre ehrt, erfüllt nicht die Voraussetzungen,
die nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen an die Stiftung
von Ehrenzeichen geknüpft sind.
Eine Anerkennung von Soldatinnen und Soldaten im Neuen Wehrdienst
wird jedoch über Ehrenzeichen der Bundeswehr, Sonderabzeichen,
Bestpreise und Veteranenabzeichen möglich sein.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
48. Abgeordneter
Tarek Al-Wazir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten und regelmäßigen
Austauschformate zwischen dem Bundesministerium für
Verkehr (BMV), dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie Vertretern
der Mineralölwirtschaft und der
Luftverkehrswirtschaft bezüglich der Versorgungslage mit Kerosin
gibt es (bitte Daten, Teilnehmende und
Ministerbeteiligung auflisten), und welche konkreten
Maßnahmen werden dabei diskutiert?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Mai 2026
Zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem
Bundesministerium für Verkehr, Produzenten, Importeuren, dem
Erdölbevorratungsverband, der Luftverkehrswirtschaft und der
Verbraucherseite in Deutschland hat bislang ein „Round Table Flugtreibstoffe“ am
20. April 2026 stattgefunden.
Ziel war es, ein Lagebild zu erhalten. Die Bundesregierung hat höchstes
Interesse an einem stabilen Flugbetrieb. Sowohl Unternehmen als auch
Privatpersonen sind auf verlässliche Lieferketten und internationale
Konnektivität angewiesen. Aus diesem Grund müssen etwaige Engpässe
bei Treibstoffen frühzeitig erkannt werden, um passgenaue Maßnahmen
ergreifen zu können. Dazu wird die Runde gegebenenfalls
ereignisbezogen erneut eingeladen.
Teilnehmerliste:
Ressort bzw. Organisation Funktion/Name
BMWE Staatssekretär Frank Wetzel
BMV Staatssekretär Stefan Schnorr
en2x Hauptgeschäftsführer
Shell Deutschland GmbH Geschäftsführer
Raffinerie Heide GmbH Geschäftsführer
VARO Energy Germany GmbH Managing Director
OMV Burghausen Geschäftsführer
TotalEnergies Marketing
Deutschland GmbH
Direktor Kommunikation
Eni Deutschland GmbH Head of Supply, Logistics and
Wholesale
Gunvor Raffinerie Ingolstadt Geschäftsführer
AFM+E Außenhandelsverband
für Mineralöl und Energie e. V.
Geschäftsführer
BP Europa SE Vorstandsvorsitzender
MB Energy Senior Vice President
Hansen & Rosenthal KGaA Chief Sustainability Officer
Bundesverband der Deutschen
Industrie e. V. (BDI)
Hauptgeschäftsführer
DHL Group Senior Vice President
Deutsche Lufthansa AG Leiter Konzernpolitik
Bundesverband der Deutschen
Luftverkehrswirtschaft e. V. (BDL)
Hauptgeschäftsführer
Condor Flugdienst GmbH Direktorin Regulatory Affairs
Fraport AG Chief Technical Officer
Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Verkehrsflughäfen e. V. (ADV)
Hauptgeschäftsführer
Bundesverband deutscher
Fluggesellschaften e. V. (BDF)
Hauptgeschäftsführer
Flughafen Köln/Bonn GmbH Vice President
Erdölbevorratungsverband Geschäftsführerin
Krisenversorgungsrat
49. Abgeordneter
Tarek Al-Wazir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Produktionsdaten von Kerosin
in deutschen Raffinerien liegen der
Bundesregierung vor, und wie bewertet sie die Auswirkungen
einer möglichen Steigerung der
Kerosinproduktion auf die Produktion bzw. Versorgung mit
Diesel und Heizöl?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Mai 2026
Der Bundesregierung liegen vorläufige Produktionsdaten der deutschen
Raffinerien bis einschließlich März 2026 vor. Danach ist die
Kerosinproduktion im Vergleich zu Februar 2026 deutlich gestiegen (425.000
Tonnen im März 2026 im Vergleich zu 368.000 Tonnen im Februar 2026).
Die Produktion von Heizöl ging leicht zurück, während die Produktion
von Diesel leicht angestiegen ist. Dabei waren nicht alle Raffinerien, die
hohe Anteile an Mitteldestillaten produzieren, voll ausgelastet (z. B.
wegen Wartungsarbeiten). Bei einer hohen Auslastung dieser Raffinerien
kann mit einem weiteren Anstieg der Kerosinproduktion gerechnet
werden.
Die Versorgung mit Diesel und Heizöl ist durch den Anstieg der
Kerosinproduktion nach hiesiger Einschätzung derzeit nicht gefährdet.
50. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen Anteil der im geplanten
Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgesehenen
„Grüngasquote“ von mindestens 10 Prozent ab 2029 und
mindestens 15 Prozent ab 2030 gedenkt die
Bundesregierung, durch Biomethan zu decken, und
wie viel Prozent der landwirtschaftlichen
Nutzfläche Deutschlands wären nach Kenntnis der
Bundesregierung jährlich erforderlich, um diese
Menge an Biomethan zu produzieren (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche
Frage 101 auf Bundestagsdrucksache 21/4657)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Mai 2026
Die „Bio-Treppe“ greift ab 2029. Eine belastbare Abschätzung der
künftigen Nachfrage nach biogenen Brennstoffen und deren Verfügbarkeit ist
derzeit nicht möglich. Es lassen sich keine gesicherten Annahmen für
die Marktentwicklung in diesem Segment treffen.
Die Wahl der Heizungsart ist den Eigentümern künftig wieder
freigestellt. Es ist offen, wie viele Eigentümer sich künftig für den Austausch
einer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung durch eine Heizung mit diesen
Brennstoffen, durch eine Hybridheizung, durch eine Wärmepumpe oder
durch einen Fernwärmeanschluss entscheiden. Es ist davon auszugehen,
dass zusätzlich zur steigenden Nachfrage im Industriesektor und im
Verkehr sowohl aufgrund der „Bio-Treppe“ als auch aufgrund der für 2028
geplanten Einführung einer Grüngas-/Grünheizölquote die Nachfrage
nach biogenen Brennstoffen kontinuierlich steigen wird und diese
Nachfrage auch gedeckt werden kann. In welchem Umfang die
Produktionskapazitäten für biogene Brennstoffe in Deutschland und im Ausland
steigen werden, wird nachfrageseitig von der Entwicklung des
Heizungsmarkts beeinflusst (s. o.). Angebotsseitig spielen Faktoren wie die
Flächenverfügbarkeit und Importmöglichkeiten eine maßgebliche Rolle.
51. Abgeordneter
Lorenz Gösta
Beutin
(Die Linke)
Welche gesonderten Klimaschutzvorgaben
implementiert oder plant die Bundesregierung als
Haupteigentümerin von Uniper und SEFE für
beide Unternehmen, um die 1,5°C-Komptabilität der
Klimaziele sicherzustellen, vor dem Hintergrund
der durch das Bundesverfassungsgericht
festgestellten Bindung an das Klimaschutzgebot im
Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens sowie
dessen verbindlichen 1,5°C-Ziels?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Mai 2026
Die Bundesregierung richtet sich bei der Beteiligungsführung nach
§ 65 ff. der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und dem Public Corporate
Governance Kodex des Bundes, bzw. dem Deutschen Corporate
Governance Kodex.
52. Abgeordnete
Violetta Bock
(Die Linke)
Wie hoch waren die Ausgaben Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) für die energetische
Sanierung von Mietwohnungen durch KfW-
Förderprogramme seit dem 1. Januar 2025 bis zum
30. April 2026 (bitte für die acht größten
Wohnungsunternehmen und den drei wichtigsten,
künftig zu Anwendung kommenden
Energieträgern aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 19. Mai 2026
Die Beantwortung Ihrer Frage bezieht sich hier ausschließlich auf die
Sanierungsförderung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“
(BEG) in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWE). In der BEG sind neben selbstnutzenden Eigentümern
unter anderem auch Vermieter unabhängig von ihrer Größe
antragsberechtigt. Die Zusagen erfolgen nachfrageorientiert, es gibt keine
Aufteilung der Budgets für bestimmte Zwecke.
Für die Beantwortung Ihrer Frage wurde die Begrifflichkeit „größte
Wohnungsunternehmen“ dahingehend konkretisiert, dass
Wohnungsunternehmen nach der Anzahl der verwalteten Wohnungen in Deutschland
auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands ausgewählt wurden.
Für die Förderungen über die KfW gilt:
Die der Beantwortung zu Grunde liegenden Angaben umfassen die
Zusagevolumina der Kreditprogramme als auch die Zuschüsse im Rahmen
der Heizungsförderung. In den Zusagevolumina der Kreditförderung
sind sowohl zurückzuzahlende Beträge (Kreditvolumen) als
gegebenenfalls auch anteilige Tilgungszuschüsse aus Bundeshaushaltsmitteln
enthalten. Es ist zu beachten, dass die genannten Zusagebeträge durch die
Begrenzung der Förderung in vielen Fällen kleiner ausfallen als die
förderfähigen Investitionskosten.
Die Daten zu den Förderungen und Zuschüssen im Rahmen der
Förderung über die KfW sind in der Anlage zu dieser Antwort enthalten. Sie
berühren verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und
Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter
Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten
Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen
als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“
eingestuft.1
1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
53. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Wann wurde in Anbetracht der Tatsache, dass die
beihilferechtliche Genehmigung der EU-
Kommission State Aid SA.102084 für das Erneuerbare-
Energien-Gesetz 2023 vom 21. Dezember 2022
(https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases
1/202302/SA_102084_80CC9685-0100-C1F9-86
A8-933503F73C2D_58_1.pdf) auch eine
Evaluation und Berichtspflicht seitens der
Bundesregierung bis zum 31. März 2026 vorsieht, in der auch
Bezug auf das Referenzertragsmodell (siehe
Randnummern 225, 226 (c)) genommen werden
soll, diese Evaluation der Kommission
übermittelt, und ist dieser Bericht öffentlich einsehbar?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Mai 2026
Der bereits Anfang Dezember 2025 übermittelte Evaluierungsbericht
wurde Anfang Februar 2026 von der EU-Kommission akzeptiert. Eine
Veröffentlichung des Berichts auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist vorgesehen.
54. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Wird die Bundesregierung in Anbetracht der
Tatsache, dass die Bundesregierung per
Kabinettbeschluss vom 28. Januar 2026 zwar eine
gesetzliche Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
auf den Weg gebracht hat, nach der im Jahr 2026
keine Ausschreibung für Offshore-Wind
stattfinden soll, jedoch bisher keine gesetzliche
Änderung im Deutschen Bundestag verabschiedet
wurde und vor dem Hintergrund, dass der
Flächenentwicklungsplan 2025 bereits entsprechend am
30. Januar 2026 vom Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie angepasst wurde (vgl.
www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfach
planung/Flaechenentwicklungsplan_2025/Anlage
n/Downloads_FEP2025/FEP_2025_%C3%84nd.p
df?__blob=publicationFile&v=7, S. 4), eine
entsprechende Formulierungshilfe verabschieden
und in den Deutschen Bundestag einbringen, und
wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Mai 2026
Die erneute Verabschiedung einer Formulierungshilfe zur Verschiebung
der Ausschreibungen im Jahr 2026 ist aktuell in Ermangelung eines
passenden Trägergesetzes nicht vorgesehen. Stattdessen ist geplant, im
Rahmen des sich ohnehin in der Novellierung befindlichen
Windenergieauf-See-Gesetz (WindSeeG) aus Gründen der Rechtsklarheit eine
Änderung in § 2a WindSeeG aufzunehmen, wonach eine Ausschreibung im
Jahr 2026 nicht erfolgt. Korrespondierend soll im Rahmen der
Gesetzesbegründung auf den Kabinettbeschluss vom 28. Januar 2026
hingewiesen werden.
55. Abgeordnete
Dr. Sandra Detzer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Ergebnisse und Erkenntnisse
haben die unter Federführung der EU-
Kommission durchgeführten Risikoanalysen zur
Lieferkettenresilienz und zu kritischen Technologien im
Rahmen der EU-Wirtschaftssicherheitsstrategie,
an denen die Bundesregierung gemäß ihrer
Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5843 aktiv
mitwirkt, bislang hervorgebracht, und inwiefern
fließen diese (Zwischen-)Ergebnisse in die
Erarbeitung der nationalen
Wirtschaftssicherheitsstrategie und in die Beschaffungspraxis von Hard-
und Softwarekomponenten aus Drittstaaten ein?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 21. Mai 2026
Wie in der im Juni 2023 veröffentlichten EU-
Wirtschaftssicherheitsstrategie angelegt, hat die EU-Kommission unter anderem zehn für die
Wirtschaftssicherheit relevante Schlüsseltechnologien für Risikoanalysen
ausgewählt, um Risiken identifizieren und gezielt adressieren zu
können. Zu den vier bedeutendsten Technologien (Fortschrittliche
Halbleiter, Künstliche Intelligenz sowie Quanten- und Biotechnologien) führt
die Europäische Kommission seit 2023 gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten Risikoanalysen durch. Dafür wurden unter der Leitung der EU-
Kommission Expertengruppen eingesetzt, die aufgrund der sensiblen
Inhalte vertraulich tagen. Außerdem wurden gemeinsame Risikoanalysen
zu vernetzten Fahrzeugen und Zoll-Detektionsgeräten durchgeführt,
deren Ergebnisse teilweise veröffentlicht worden sind.
Darüber hinaus hat die EU-Kommission ohne direkte Beteiligung der
Mitgliedstaaten eine sektorübergreifende Analyse der
Lieferkettensicherheit durchgeführt. Mittlerweile sind zudem Risikoanalysen zu
Energietechnologien, fortschrittlichen Materialen sowie Weltraum- und
Antriebstechnologien angelaufen. Der Fokus soll sich dabei zunehmend
von Analyse zu aktiver Mitigation verschieben.
Die ersten Ergebnisse der (fortlaufenden) Risikoanalysen werden in der
Umsetzung der EU-Wirtschaftssicherheitsagenda berücksichtigt und
sind insbesondere in die im Dezember 2025 von der EU-Kommission
und der Hohen Vertreterin veröffentlichte Mitteilung zur Stärkung der
EU-Wirtschaftssicherheit eingeflossen. Diese weist auf Grundlage der
gewonnenen Erkenntnisse sechs für die EU-Wirtschaftssicherheit
zentrale Aktionsfelder aus:
1. Resilienz von Lieferketten und strategische Abhängigkeiten bei
Waren und Dienstleistungen
2. Investitionen aus dem Ausland mit einem Mehrwert für die
Wirtschaftssicherheit
3. Industrielle Basis für Verteidigung, Weltraum und andere
Industriezweige mit hohem Risiko
4. Führungsrolle bei kritischen Technologien
5. Verhinderung des Abflusses von sensiblen Daten
6. Störungen der kritischen Infrastruktur
Die vertraulichen Ergebnisse der Analysen werden auch bei laufenden
Überlegungen auf europäischer und nationaler Ebene zum Umgang mit
Hard- und Softwarekomponenten aus Drittstaaten berücksichtigt. Sie
fließen zudem auch in die nationale Wirtschaftssicherheitsstrategie ein,
die derzeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet
wird.
56. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Sind der Bundesregierung Fälle von Import von
Gold aus der sudanesischen Goldraffinerie in
Khartoum (ID: CID002567) durch deutsche
Unternehmen seit der Übernahme der Raffinerie
durch die Rapid Support Forces (RSF) am
24. Mai 2023 bekannt, und wenn ja, wie viele
(bitte unter Angabe der Importmenge pro
Unternehmen), und wurden in diesem Zusammenhang
Sanktionen im Rahmen der
Konfliktmineralienverordnung gegen deutsche Unternehmen
verhängt, und wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht (vgl. https://cess-sudan.com/pdfs/THE
%20CASE%20OF%20VOLKSWAGEN%20The
%20CID002567%20_german.pdf)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Mai 2026
In den der Bundesregierung bis zum Jahr 2025 vorliegenden Daten der
deutschen Zollbehörden sind für die Jahre 2023 bis 2025 keine Importe
von Gold aus der sudanesischen Goldraffinerie in Khartoum
verzeichnet. Darüber hinaus sind in den vorliegenden Daten keinerlei Importe
von Gold aus den Republiken Sudan, Südsudan oder Tschad
verzeichnet.
57. Abgeordneter
Julian Joswig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass vor
dem Börsengang des deutsch-französischen
Rüstungskonzerns KNDS N.V. (www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/ruestung-einstieg-des-b
undes-beim-panzerbauer-knds-steht-auf-der-kipp
e/100222618.html) geklärt ist, ob, und wenn ja,
unter welchen Bedingungen sich der Bund an
dem Unternehmen beteiligen will?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 19. Mai 2026
Die Entscheidung über die Durchführung eines Börsengangs obliegt den
KNDS-Anteilseignern sowie dem Management von KNDS N.V. Die
Bundesregierung befindet sich zur Wahrung der Sicherheitsinteressen
des Bundes in Gesprächen mit den beteiligten Vertragsparteien.
58. Abgeordneter
Dr. Malte
Kaufmann
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor,
wie viele Menschen seit Inkrafttreten des
Windan-Land-Gesetzes am 1. Februar 2023 bundesweit
aufgrund unzulässiger störender Tonimmissionen
von Windkraftanlagen über gesundheitliche
Beschwerden geklagt haben, und wenn ja, wie lauten
diese, und zu welchen Schlussfolgerungen ist die
Bundesregierung hieraus gelangt, und falls nicht,
warum nicht (www.swr.de/swraktuell/baden-wuer
ttemberg/stuttgart/windpark-koenigseiche-baierec
k-windrad-immissionsmessung-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 20. Mai 2026
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Windenergieanlagen nur in
zulässiger Weise betrieben werden. Dies sicherzustellen ist Aufgabe der
zuständigen Behörden der Länder.
Im Übrigen gibt es nach derzeitigem Stand der nationalen und
internationalen Forschung keine Evidenz dafür, dass Windenergieanlagen an
Land bei Einhaltung der geltenden Vorschriften (TA Lärm)
gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen (vgl. dazu z. B.
Umweltbundesamt, „Abschlussbericht – Geräuschwirkungen bei der Nutzung von
Windenergie an Land“, Nr. 69/2022, www.umweltbundesamt.de/publika
tionen/geraeuschwirkungen-bei-der-nutzung-von-windenergie).
59. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die
Gasnetzentgelte im Jahr 2026 im bundesweiten
Schnitt um 10 bis 12 Prozent steigen werden (in
einzelnen Netzgebieten wie Pforzheim sogar um
fast 50 Prozent), obwohl die Gasspeicherumlage
zum Jahresbeginn abgeschafft wurde und der
CO2-Preis moderat gestiegen ist, und plant sie
Sofortmaßnahmen, um diese Mehrbelastung für
private Haushalte und das Gewerbe noch in diesem
Jahr abzufedern, und wenn ja, welche (www.ev
m.de/geschaeftskunden/blog-fuer-geschaeftskund
en/kostensteigerungen-bei-den-netzentgelten-gas-
2026-abzusehen/)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 19. Mai 2026
Der Anstieg der Gasnetzentgelte im Jahr 2026 ergibt sich aus
verschiedenen Faktoren, vor allem aus einem Anstieg der vorgelagerten
Netzkosten, aus der verstärkten Anwendung der flexibleren
Abschreibungsmöglichkeiten durch die Verteilernetzbetreiber entsprechend der
Festlegung KANU 2.0 der Bundesnetzagentur (einem einmaligen Effekt)
sowie aus weiteren Einzelfaktoren, wie dem Anstieg der Biogasumlage.
Die Gasspeicherumlage und der CO2-Preis sind nicht Bestandteil der
Gasnetzentgelte und haben damit keine Auswirkung auf die Höhe der
Gasnetzentgelte.
Zum derzeitigen Zeitpunkt sind keine Sofortmaßnahmen zur
Abfederung von Mehrbelastungen geplant. Die Zuständigkeit für die
Regulierung der Gasnetzentgelte liegt bei den zuständigen
Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder. Bei den Stadtwerken Pforzheim ist dies
die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg. Gemäß einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021 (Rs.
C-718/18) zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden
liegt die ausschließliche Zuständigkeit für Netzentgeltregulierung bei
den nationalen Regulierungsbehörden, diese agieren entsprechend
unabhängig.
60. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gründe für die massive regionale
Ungleichverteilung bei der Entlastung durch die
Stromnetzentgelte, die zum Beispiel in Hamburg um 30,7
Prozent sinken, in Dresden aber nur um 18,5 Prozent,
und welche Planungen verfolgt die
Bundesregierung, um diese strukturelle Ungleichheit zu
beseitigen (https://beschaffung-aktuell.industrie.de/arti
kel/netzentgelte-2026-strom-sinkt-gas-steigt/)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Mai 2026
Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von 6,5 Mrd.
Euro für das Jahr 2026 wird an die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)
gezahlt und senkt die Übertragungsnetzentgelte im Vergleich zu 2025
um mehr als die Hälfte. Davon profitieren unmittelbar die an das
Übertragungsnetz angeschlossenen Großverbraucher.
Auch die Verteilnetze sind an das Übertragungsnetz angeschlossen. Für
die Nutzung der vorgelagerten Übertragungsnetze zahlen die
Verteilnetzbetreiber ebenfalls Entgelte, die sie über ihre eigenen Netzentgelte
weitergeben. Dadurch führt die Senkung der Übertragungsnetzentgelte
mittelbar auch zu niedrigeren Verteilnetzentgelten.
Der Zuschuss senkt die einheitlichen Übertragungsnetzentgelte
bundesweit gleichermaßen. Auf Ebene der Verteilnetze unterscheiden sich die
Netzentgelte jedoch zwischen den mehr als 800 Verteilnetzbetreibern
und auch der Zuschuss entfaltet auf regionaler Ebene eine
unterschiedliche Wirkung. So profitieren insbesondere die Stromkunden derjenigen
Verteilnetzbetreiber stärker, die einen höheren Anteil an den
Übertragungsnetzkosten tragen.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass bereits seit Anfang 2025
Regionen entlastet werden, die besonders hohe Kosten durch den Ausbau
erneuerbarer Energien tragen. Dies betrifft vor allem Regionen in Nord-
und Ostdeutschland. Die entsprechenden Kosten werden über den
bundesweiten „Aufschlag für besondere Netznutzung“ verteilt. Dieser
Mechanismus entlastet bereits insbesondere Regionen mit hohen Anteilen
erneuerbarer Energien, die weniger Strom aus vorgelagerten Netzebenen
beziehen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur führt diese Regelung
im Jahr 2026 zu einer Entlastung von rund 2,7 Mrd. Euro bei mehr als
230 Verteilnetzbetreibern. Während über diesen
Verteilungsmechanismus vor allem Kunden in Regionen mit hoher Eigenerzeugung aus
erneuerbaren Energien profitieren, entlastet der Zuschuss zu den
Übertragungsnetzkosten stärker die Kunden von Verteilnetzbetreibern mit
hohem Strombezug aus dem Übertragungsnetz.
61. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Kritik
des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische
Wirtschaftsforschung an ihrer Politik, die dazu
führen würde, dass der mit 3,8 Mrd. Euro
subventionierte Industriestrompreis ein Risiko für
Effizienz und fairen Wettbewerb darstelle und vor
allem Großkonzerne auf Kosten kleiner und
mittlerer Unternehmen entlaste, und welche
Gegenargumente kann die Bundesregierung anführen (www.
zew.de/publikationen/gross-gegen-klein-der-indus
triestrompreis-als-risiko-fuer-effizienz-und-wettb
ewerb)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Mai 2026
Der Bundesregierung ist die zitierte Studie des Leibniz-Zentrums für
Europäische Wirtschaftsforschung bekannt.
Der Industriestrompreis soll gezielt strom- und handelsintensive
Unternehmen entlasten. Alle beihilfeberechtigten Unternehmen – vom
Kleinstunternehmen bis zum Großkonzern – können unabhängig von
ihrer Größe durch das Instrument entlastet werden. Zusätzliche
Schwellenwerte, etwa in Form bestimmter Mindeststromverbräuche oder
Mindestunternehmensgrößen, sind dabei nicht vorgesehen.
Gemäß den beihilferechtlichen Vorgaben sind lediglich 50 Prozent des
Stromverbrauchs entlastungsfähig. Dadurch bleiben Anreize zur
Energieeinsparung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz erhalten.
Zudem müssen die Unternehmen 50 Prozent der erhaltenen Beihilfe in
Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren, beispielsweise zur Steigerung
der Energieeffizienz, zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs oder zum
Ausbau erneuerbarer Energien.
62. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche weiteren Förderprogramme plant die
Bundesregierung in den kommenden sechs Monaten
in die „Förderzentrale Deutschland“ zu
integrieren (bitte einzelne Programme und zuständige
Ressorts angeben), und ab wann ist damit zu
rechnen, dass auch weitere Bundesministerien (neben
dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie) die Förderzentrale nutzen und ihre
Förderangebote dort einsehbar sind?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Mai 2026
Förderanträge zu folgenden Förderprogrammen des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie (BMWE) können bereits auf der
Förderzentrale Deutschland (FZD – https://foerderzentrale.gov.de/) gestellt
werden:
• Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
• Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der
Wirtschaft (EEW) – Programmteil Zuschuss
• Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – bislang
Modul 1
Darüber hinaus wurde am 6. Mai 2026 auch das Programm „Teilnahme
junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in
Deutschland (Young Innovators)“ des BMWE an die FZD angebunden.
Als erstes Förderprogramm eines anderen Ressorts wird im Laufe des
Mai 2026 die „Sozial gestaffelte Förderung der Anschaffung von
elektrisch betriebenen Fahrzeugen (E-Auto-Förderung)“ des
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN) auf der FZD beantragbar sein.
Darüber hinaus ist für die kommenden Monate die Anbindung von
folgenden Förderprogrammen an die FZD geplant:
Fördermaßnahme Zuständige Ressorts
Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze BMWE
Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8.
Energieforschungsprogramms
BMWE
EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft BMWE
INNO-KOM (Innovationskompetenz) BMWE
Nationale Klimaschutzinitiative – Kommunalrichtlinie
(Förderschwerpunkt 4.2.10 Beckenwasserpumpen)
BMUKN
Förderung der European Rail Traffic Management System (ERTMS)
Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen
BMV
63. Abgeordneter
Bodo Ramelow
(Die Linke)
Wie gedenkt die Bundesregierung auf die
Lieferengpässe, ausgelöst durch den Irankrieg und die
Sperrung der Straße von Hormus, im
Heliummarkt zu reagieren, und kann die
Bundesregierung den Betrieb hochmoderner
Laborinstrumente, welche in der Lebensmittelüberwachung und
im Gesundheitsschutz unverzichtbar sind und
Helium benötigen, garantieren?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Mai 2026
Die Bundesregierung beobachtet die aktuelle Situation auf dem
Heliummarkt infolge der faktischen Sperrung der Straße von Hormus sehr
genau und ist sich der Bedeutung von Helium für die
Lebensmittelüberwachung und den Gesundheitsschutz, aber auch für weitere
Industriebereiche bewusst. Der Heliummarkt ist stark auf wenige Produktionsländer
konzentriert. Deutschland und die EU importierten im Mittel der letzten
Jahre 40 Prozent des Heliums aus Katar (siehe: www.deutsche-rohstoffa
gentur.de/DERA/SharedDocs/Meldungen/meldung-26-03-09-heliu
m.html).
Die Bundesregierung steht zudem im regelmäßigen Austausch mit der
Wirtschaft, um sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen trägt der
Heliumspeicher in Gronau-Epe erheblich dazu bei, den Engpass
gegenwärtig abzufedern. Die Kapazität des Speichers entspricht etwa dem
europäischen Heliumbedarf von ca. 1 bis 1,5 Jahren. Informationen zum
tatsächlichen Füllstand sind allerdings nicht öffentlich.
Im Rahmen der Umsetzung ihrer Rohstoffstrategie und des Aktionsplans
Rohstoffe arbeitet die Bundesregierung fortlaufend daran, die Wirtschaft
bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen, wie auch Helium, zu
unterstützen.
64. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung als Anteilseigner von CureVac aus den
von BioNTech angekündigten Restrukturierungs-
und Standortschließungsplänen, etwa mit Blick
auf den Erhalt von Arbeitsplätzen, Forschungs-
und Produktionskapazitäten sowie
biotechnologischer Schlüsselkompetenzen in Deutschland
(www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/art
icle69f9d3f2c764528c1ad205f0/nach-uebernahm
e-rund-820-fruehere-curevac-jobs-in-gefah
r.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 20. Mai 2026
Der Bund ist nach dem Ende 2025 vollzogenen Aktientausch nicht mehr
Anteilseigner von CureVac, sondern von BioNTech. Die Beteiligung an
BioNTech beträgt 0,6 Prozent (anstelle von zuvor 13,3 Prozent an Cure-
Vac). Der Bund hat wegen dieser geringen Beteiligung kein Recht, eine
Vertretung in den Aufsichtsrat zu entsenden und auch im Übrigen – über
die allgemeinen Aktionärsrechte hinaus – keine Einflussmöglichkeit auf
unternehmerische Entscheidungen von BioNTech.
Die Bundesregierung befindet sich gleichwohl im Austausch mit dem
Management von BioNTech und wirkt darauf hin, dass
Standortschließungen und Stellenabbau sozialverträglich und verantwortungsvoll
geschehen. In diesem Austausch drängen wir auch darauf, dass die von
BioNTech an die Bundesregierung vor dem Aktientausch im Jahr 2025
gemachte Zusage, den Standort Tübingen bis Ende 2027 substantiell zu
erhalten, eingehalten wird.
Der Koalitionsvertrag enthält ein klares Bekenntnis zur
pharmazeutischen Industrie als Leitwirtschaft. Sie ist innovativ, exportstark und für
den Standort Deutschland zentral. Daher ist es für die Bundesregierung
ein wichtiges Anliegen, den Pharmastandort Deutschland zu stärken,
beispielsweise im Rahmen des laufenden Pharma- und
Medizintechnikdialoges bzw. einer darauf aufbauenden Strategie.
65. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
In welcher Höhe wurden seit dem 1. Januar 2022
Bundesmittel für Vorhaben der Stadtwerke
Augsburg oder anderer Zuwendungsempfänger im
Zusammenhang mit Transformation, Ausbau oder
Dekarbonisierung der Augsburger Fern- und
Nahwärmeversorgung, insbesondere im Rahmen der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze,
bewilligt oder ausgezahlt, und wie gliedern sich
diese Mittel jeweils nach Haushaltstitel,
rechtlicher Grundlage und Projektbezeichnung (bitte
nach den sechs Projekten mit der höchsten
Fördersumme aufschlüsseln und die Gesamtzahl der
geförderten Projekte und Gesamtfördersumme
angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Mai 2026
Im Zusammenhang mit Wärmenetzen in Augsburg wurden im Rahmen
der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) seit dem 1.
Januar 2022 zwei Förderbescheide erteilt. Dabei wurden Förderungen aus
Bundesmitteln in Höhe von insgesamt 1.022.343,29 Euro zugesagt. Die
BEW wird aus dem Titel 6093 893 32 Um- und Neubau klimaneutraler
Wärmenetze im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
(SVIK) finanziert. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie für die
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze – „BEW“ (BAnz AT 18.08.2022 B1).
Für einen Transformationsplan, Projektbezeichnung “Fernwärme
Augsburg“, wurde der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH eine
Fördersumme von 965.123,29 Euro bewilligt. Fördermittel wurden bislang
nicht ausgezahlt.
Für eine Machbarkeitsstudie, Projektbezeichnung
„Nahwärmeversorgung Wohnquartier Berg-/Aichingerstraße in Augsburg“, wurde der
Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Augsburg-Südwest eG eine
Fördersumme von 57.220 Euro bewilligt. Fördermittel wurden bislang
nicht ausgezahlt.
66. Abgeordneter
Stefan Schröder
(AfD)
Wie erklärt die Bundesregierung ihre Antwort, ihr
lägen keine Erkenntnisse zu vergünstigten
Kraftstoffpreisen für Angehörige der amerikanischen
Streitkräfte in Deutschland vor, vor dem
Hintergrund des Artikel 67 Absatz 3 des
Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, des § 58 des
Energiesteuergesetzes und des § 103a der
Energiesteuer-Durchführungsverordnung, und welche
steuerlich bedingten Unterschiede ergeben sich
nach ihrer Auffassung beim Kraftstoffbezug
berechtigter Angehöriger der US-Streitkräfte
gegenüber zivilen Endverbrauchern in Deutschland?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Mai 2026
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Ausgangsfragestellung
weiterhin keine Informationen dazu vor, zu welchen Preisen Angehörige der
amerikanischen Streitkräfte Kraftstoffe beziehen können. Die
Kraftstoffpreise setzen sich aus verschiedenen Preisbestandteilen zusammen, bei
denen Steuern und öffentliche Abgaben nur einen Teil darstellen.
67. Abg.
Lisa Schubert
(Die Linke)
Welche verbindlichen sozialen und ökologischen
Leitlinien plant die Bundesregierung in das
Gesamtkonzept zu Stadtwerken zu implementieren,
das bis zur Energieministerkonferenz vorgestellt
werden soll (https://background.tagesspiegel.de/e
nergie-und-klima/briefing/energie-ist-schwergewi
cht-im-deutschlandfonds), und inwiefern sollen
diese bei der sukzessiven Weiterentwicklung des
Energiebereichs des Deutschlandfonds
berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die
angestrebte Mobilisierung privaten Kapitals mit der
Gemeinwohlorientierung der Energieversorgung
vereinbar bleibt (www.bundesfinanzministeriu
m.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpoliti
k/2025/12/2025-12-18-deutschlandfonds-starte
t.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 19. Mai 2026
Der Bund hat den mit dem Start des Deutschlandfonds am 18. Dezember
2025 angekündigten Bund-Länder-Dialog begonnen. Im Rahmen des
Bund-Länder-Dialogs werden verschiedene Maßnahmen zur
Eigenkapitalstärkung von Energieversorgungsunternehmen diskutiert. Ziel ist es,
gemeinsam mit den Ländern ein schlüssiges Gesamtkonzept zur
Bereitstellung von Eigenkapital zu entwickeln.
68. Abgeordneter
Kassem
Taher Saleh
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie wird die Bundesregierung die laut Beschluss
des Koalitionsausschusses vom 28. April 2026 in
den Eckpunkten zum Mietrecht des
Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) vorgesehene
„Härtefallklausel“ (Punkt 6) umsetzen, und dient
diese nach Auffassung der Bundesregierung dem
Schutz von Mietern vor überhöhten Nebenkosten,
wie es in den Eckpunkten vom Februar diesen
Jahres angekündigt wurde („Es bedarf einer
Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten
Nebenkosten durch den Neueinbau
unwirtschaftlicher Heizungen“, Eckpunkte
Gebäudemodernisierungsgesetz vom 24. Februar 2026, S. 2), oder
dem Schutz von Vermietern, wie ein
Pressestatement des Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden
der Fraktion der CDU/CSU Alexander Hoffmann
nahelegt („Eine Härtefallklausel für
unmodernisierte Gebäude mit besonders niedrigen Mieten
soll zusätzlich dafür sorgen, dass Vermieter nicht
unverhältnismäßig belastet werden und sich das
Vermieten weiterhin lohnt“, www.faz.net/aktuell/
wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/union-und-spd-ko
alition-einigt-sich-auf-heizkostenbremse-fuer-mie
ter-accg-200783857.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Mai 2026
Bei der Härtefallklausel geht es um nicht-modernisierte Gebäude mit im
Ortsvergleich niedrigen Mieten. Die konkrete Ausgestaltung ist noch
offen.
69. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kosten entstehen nach aktuellen
Schätzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie durch die im Entwurf zum für ein
Strom-Versorgungssicherheits- und
Kapazitätengesetz (StromVKG) vorgesehenen Maßnahmen
und den weiterführenden, von der
Bundesregierung angekündigten Kapazitätsmarkt, und besteht
bereits eine Datengrundlage, auf deren Basis die
von der Bundesregierung angekündigte Umlage,
die den Kapazitätsmechanismus finanzieren soll,
berechnet werden kann, und wenn ja, wie sieht
diese konkret aus?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 19. Mai 2026
Die Abschätzung der Förderkosten durch das Strom-
Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) ist nur unter hoher
Unsicherheit möglich. Denn es handelt sich um ein neues Instrument. Auch
hängen die Ergebnisse der Ausschreibungen stark von der
Wettbewerbssituation, den technischen Liefermärkten, den Erwartungen der
Marktakteure an die zukünftige Entwicklung des Strommarkts sowie den
Geschäftsmodellen der Marktakteure ab. Daher ist es für eine
Abschätzung der Kosten erforderlich, zahlreiche Annahmen zu treffen.
Unter Zugrundelegung diverser Annahmen (Ausschreibungsmengen,
Zuschlagsmengen nach Technologie, Investitionskosten, etc.) ergeben
sich geschätzte Förderkosten im Jahr 2031 von 1 bis 3 Mrd. Euro. Ab
dem Jahr 2032 bis 2045 werden die jährlichen Kosten auf 0,9 bis
2,3 Mrd. Euro geschätzt. Die Kosten im Jahr 2031 liegen höher, denn in
diesem Jahr sind sowohl langjährige Verpflichtungszeiträume als auch
Verpflichtungszeiträume mit nur einjähriger Laufzeit für das Jahr 2031
zu vergüten.
Die Förderkosten sollen über eine Umlage finanziert werden. Die
Umlage soll erst mit dem Gesetz zum Kapazitätsmarkt im Jahr 2027
eingeführt und ab 2031 erhoben werden. Die hiermit verbundenen weiteren
Kosten werden im Gesetz zum Kapazitätsmarkt dargestellt. Nach
europarechtlichen Vorgaben soll die Umlage verursachergerecht von den
Markteilnehmern getragen werden. Dabei sind Entlastungen
beispielsweise für energieintensive Unternehmen grundsätzlich möglich.
An das StromVKG soll sich für den Zeitraum ab 2032 ein umfassender
Kapazitätsmarkt anschließen, der jedoch nicht Inhalt dieses
Gesetzentwurfs ist. Zu beachten ist zudem, dass Investitionen in steuerbare
Kapazitäten unabhängig vom Marktdesign notwendig sind, um die
Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
70. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Wie viele Treffen auf der Ebene der
Bundesministerinnen und Bundesminister haben seit
Amtsantritt der Bundesministerin für Wirtschaft und
Energie Katherina Reiche jeweils mit
Vertreterinnen und Vertretern der Konzerne EnBW, RWE,
E.ON, LEAG, Vattenfall, Uniper, BASF, Shell,
TotalEnergies, Eni S.p.A., Naturgy, Enel, Equinor
ASA, BP plc, KKR & Co. Inc., Rheinmetall,
Krauss-Maffei Wegmann, Hensoldt, Diehl
Defence, Thyssenkrupp sowie Airbus Defence
(einschließlich ihrer jeweiligen Tochterunternehmen)
stattgefunden, vor dem Hintergrund der Aussage
eines Ministeriumssprechers auf Anfrage der
Funke Mediengruppe, seit Amtsantritt hätten keine
Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von
Naturschutzverbänden stattgefunden (www.zeit.de/p
olitik/deutschland/2026-04/bundeswirtschaftsmini
sterin-katherina-reiche-
naturschutzverbaendegxe)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. Mai 2026
Es haben 34 Treffen in verschiedenen Formaten auf der Ebene der
Bundesministerinnen und Bundesminister im Sinne der Fragestellung
stattgefunden.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter
diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in
anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder
rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen
und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung)
vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu
erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen
und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise
nicht vollständig.
71. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Zu wessen Gunsten wurde das Verfahren
Mainstream Renewable Power gegen die
Bundesrepublik Deutschland, in dem laut Berichterstattung
ein Schiedsspruch erlassen wurde, beschieden
(Quelle: https://icsid.worldbank.org/cases/case-da
tabase/case-detail?CaseNo=ARB%2F21%2F26.),
und wurde die Bundesrepublik Deutschland ggf.
zu Zahlungen verurteilt, und wenn ja, in welcher
Höhe?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. Mai 2026
Die Klage wurde abgewiesen. Der Schiedsspruch wird voraussichtlich
Mitte Juli 2026 veröffentlicht.
72. Abgeordnete
Anne Zerr
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung
vorgenommen für den Fall, dass US-
amerikanische Gesetzgebung den Marktzugang für deutsche
Automobilhersteller mit chinesischen
Beteiligungen oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts
beschränkt, wie aktuell im Rahmen des
„Connected Vehicle Security Act“ diskutiert wird, und
wenn ja, welche konkreten politischen
Maßnahmen leitet die Bundesregierung basierend auf
dieser Folgenabschätzung ab?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Mai 2026
Der Entwurf für einen „Connected Vehicle Security Act 2026“ wurde
am 29. April 2026 in den US-Senat eingebracht. Die Bundesregierung
prüft derzeit den Gesetzentwurf auf mögliche Auswirkungen auf
deutsche Automobilhersteller. Die Bundesregierung wird den weiteren
Gesetzgebungsprozess in den USA aufmerksam verfolgen und steht dazu
mit relevanten Stellen und betroffenen Unternehmen im engen
Austausch.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
73. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Schritte hat die
Bundesregierung seit Januar 2026 zur Feinkonzeptionierung
und Vorbereitung der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit unternommen (insbesondere
hinsichtlich der Einrichtung des
Lenkungsgremiums, des Aufbaus der beim Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt
angesiedelten Servicestelle, der Erstellung einer ersten
Nationalen Risikoanalyse Forschungssicherheit
sowie der Abstimmungs- und Arbeitsstrukturen
zwischen Bundesregierung, Ländern,
Wissenschaftsorganisationen und Sicherheitsbehörden),
und mit welchen Stakeholdern wurden hierzu seit
Januar 2026 Gespräche geführt (bitte unter
Angabe des jeweiligen Monats und
Gesprächsformats)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 22. Mai 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 80 der Abgeordneten Sonja Lemke auf Bundestagsdrucksache
21/5846 verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
74. Abgeordneter
Sven Lehmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung
darüber vor, dass die Richtlinie (EU) 2024/825
(„Empowering Consumers for the Green
Transition“, EmpCo-Richtlinie), wie mir berichtet
wurde, in ihrer derzeitigen Ausgestaltung erhebliche
Belastungen für die deutsche Buchbranche
verursachen wird und zugleich ökologische
Fehlanreize setzt, die dem erklärten Ziel der
Nachhaltigkeit widersprechen, und hat die
Bundesregierung bereits konkrete Initiativen gegenüber der
Europäischen Kommission oder auf EU-Ebene
ergriffen, um Ausnahmen, Klarstellungen oder eine
verhältnismäßige Anwendung für die
Buchbranche zu erreichen, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 19. Mai 2026
Die Bundesregierung ist mit dem Börsenverein des Deutschen
Buchhandels – ebenso wie auch mit anderen Verbänden – über die Folgen der
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien
2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher
für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere
Praktiken und durch bessere Informationen (EmpCo-Richtlinie) im
Gespräch.
Die Richtlinie hat zum Ziel, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine
bewusste Kaufentscheidung im Hinblick auf Umweltaspekte zu
ermöglichen. Gleichzeitig stellt sie Unternehmen vor Herausforderungen, da die
Richtlinie – beispielsweise die Verwendung von allgemeinen
Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln – ab dem 27. September 2026 auch
bei solchen Produkten beachtet werden müssen, die sich bereits auf dem
Markt befinden. Dies gilt im besonderen Maße für sogenannte Slow-
Mover-Produkte, die – wie Bücher – lange in den Verkaufsregalen
verweilen oder schon lange vorproduziert sind.
Daher hat sich die Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig mit Schreiben vom 9. März 2026 an
Kommissar Michael McGrath gewandt und sich für eine Abverkaufsfrist von
einem Jahr für bis zum 27. März 2026 produzierte Produkte
ausgesprochen. Sie hat in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
für den Umgang mit Zertifizierungen und Umweltaussagen in
verpackungsfreien, besonders langlebigen Erzeugnissen wie insbesondere
Büchern, die typischerweise in sehr großen Mengen gedruckt werden und
über erhebliche Zeiträume im Verkehr bleiben, Klärungsbedarf besteht,
wie eine wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Verwertung
vorproduzierter Waren rechtssicher gewährleistet werden kann. Dieses
Schreiben wurde dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am
10. März 2026 übermittelt. Die Bundesregierung befindet sich zu dieser
Frage weiterhin im Austausch mit der Europäischen Kommission.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
75. Abgeordnete
Mareike Hermeier
(Die Linke)
Wie positionieren sich die Bundesministerin für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Karin Prien und die Parlamentarische
Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf zu den Vorschlägen zu
Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss in
dem vom Paritätischen Gesamtverband geleakten
Papier „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe,
u. a. unter Beteiligung des Bundesministeriums
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 20. Mai 2026
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend äußert sich grundsätzlich nicht zu Vorschlägen in nicht offiziell
veröffentlichten, geleakten Papieren.
76. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Ist der Deutsche Diversity Tag (www.bamf.de/Sh
aredDocs/Meldungen/DE/2025/250527-am-divers
ity-day-2025.html?nn=282566) in den Jahren
2013 bis 2026 mit Bundesmitteln gefördert
worden, und wenn ja, in welcher Höhe jeweils?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 21. Mai 2026
Nein, der Deutsche Diversity-Tag der Charta der Vielfalt e. V. wurde in
den Jahren 2013 bis 2026 nicht mit Bundesmitteln gefördert.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
77. Abgeordnete
Mandy Eißing
(Die Linke)
In welchen jeweils fünf Berufsgruppen werden
nach Kenntnis der Bundesregierung in Thüringen
die niedrigsten Medianlöhne und die höchsten
Medianlöhne gezahlt, und wie hoch ist der
jeweilige Frauenanteil in den einzelnen
Berufsgruppen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 20. Mai 2026
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lag das
Medianentgelt von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im
Dezember 2024 in Thüringen am höchsten in der Berufsgruppe Human-
und Zahnmedizin mit 7.364 Euro. Der Frauenanteil an allen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Thüringen in dieser Berufsgruppe
lag bei 53,5 Prozent. Weitere Informationen können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Medianentgelte (Top 5 der höchsten und niedrigsten Mediane) nach Berufsgruppen und
Frauenanteile an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt
Thüringen (Arbeitsort)
Stichtag: 31. Dezember 2024
Berufsgruppe (Tätigkeit nach KldB 2010) Medianentgelt
in Euro
sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigte
in Kerngruppe
Anteil Frauen
an
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten
insgesamt
(in Prozent)
1 2
Top 5
Berufsgruppen
(höchste
Medianentgelte
absteigend
sortiert)
814 Human- und Zahnmedizin 7.364 53,5
711 Geschäftsführung und Vorstand 6.716 22,9
271 Technische Forschung und Entwicklung 5.338 17,5
843 Lehr-, Forschungstätigkeit an Hochschulen 5.211 43,9
433 IT-Netzwerkt., -Koord., -Administr., -Orga. 4.979 16,4
Top 5
Berufsgruppen
(niedrigste
Medianentgelte
absteigend
sortiert)
282 Textilverarbeitung 2.413 66,8
633 Gastronomie 2.407 63,8
541 Reinigung 2.398 72,2
623 Verkauf von Lebensmitteln 2.293 87,8
823 Körperpflege 2.009 88,1
Hinweis: Berücksichtigt wurden nur Berufsgruppen, deren Fallzahl mindestens 500 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in
Kerngruppe beträgt.
Quelle: Statistik dar Bundesagentur für Arbeit
78. Abgeordnete
Ricarda Lang
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Befürchtet das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, dass tarifgebundene Einrichtungen im
Gesundheitswesen schlechter gestellt würden,
sollte das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
in der derzeit vorgeschlagenen Fassung in Kraft
treten, weil tarifvertraglich vereinbarte
Lohnsteigerungen oberhalb der Grundlohnrate dann unter
Umständen nicht mehr vollständig refinanziert
werden könnten (www.caritas.de/presse/presseme
ldungen-dcv/warkens-gkv-gesetz-braucht-mehr-s
oziale-gerechtigkeit-4c7541a7-dda1-4cb7-94b8-8
25f746e989d)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 19. Mai 2026
Der Fokus des Entwurfs des Gesetzes zur Stabilisierung der
Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz) liegt auf der Reduktion der Ausgabendynamik der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Kern sieht der
Gesetzentwurf daher die Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik mit
einer Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege auf die
Kostenentwicklung mit der Grundlohnrate und damit der jährlichen
Einnahmenzuwächse der GKV als grundsätzlich fester Obergrenze in allen
Ausgabenbereichen ohne Ausnahme vor.
Die so genannte Grundlohnrate wird in § 71 Absatz 3 Satz 1 des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) als die durchschnittliche
Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der
Krankenkassen je Mitglied für den gesamten Zeitraum der zweiten Hälfte des
Vorjahres und der ersten Hälfte des laufenden Jahres gegenüber dem
entsprechenden Zeitraum der jeweiligen Vorjahre definiert. Sie entspricht
damit im Wesentlichen der allgemeinen Lohnentwicklung. Der Entwurf
des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes sieht im Ergebnis vor, dass
Tariflohnerhöhungen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die der
allgemeinen Lohnentwicklung entsprechen, vollständig refinanziert
werden. Für Krankenhäuser sieht der Gesetzentwurf darüber hinaus vor,
dass auch über die Obergrenze hinaus eine hälftige Refinanzierung von
Tariflohnsteigerungen erfolgt. Damit werden in den kommenden Jahren
voraussichtlich Vergütungssteigerungen möglich sein, welche oberhalb
der erwarteten Inflation liegen.
Im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ist zu erwarten,
dass in Absprache mit den Sozialpartnern – unter Berücksichtigung der
bereits im Gesetzentwurf enthaltenen Regelung zur anteiligen
Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen oberhalb der Obergrenze –
thematisiert werden wird, wie eine mögliche Regelung zur Refinanzierung von
Tariflohnsteigerungen am besten ausgestaltet werden könnte, die
einerseits dem im aktuellen Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziel der höheren
Tarifbindung gerecht wird und andererseits die Kostendynamik im Blick
behält.
79. Abgeordneter
Robert Teske
(AfD)
In welcher Höhe hat die Bundesregierung oder
ein Bundesministerium wie beispielsweise das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit
2021 Gelder aus dem Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung zugunsten
entlassener Arbeitnehmer (EGF;
„Globalisierungsfonds“) in Anspruch genommen, und für welche
konkreten Vorhaben wurden diese Gelder
verwendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 20. Mai 2026
Förderungen durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung für Arbeitnehmer (EGF) werden durch die EGF-
Verwaltungsbehörde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der
Kommission der Europäischen Union (EU) beantragt. Die
Umsetzungsdauer der Projekte beträgt bis zu 24 Monate ab Genehmigung.
In der Förderperiode 2021 bis 2027 wurden bisher zwei Anträge gestellt:
– Antragstellung am 15. November 2023 für die entlassenen
Beschäftigten des Unternehmens Vallourec Deutschland GmbH. In Mülheim
an der Ruhr und Düsseldorf-Rath wurden zwei Werke des
Unternehmens geschlossen. EGF-Beitrag (60 Prozent der Gesamtkosten):
2.984.627 Euro.
– Antragstellung am 10. März 2025 für die entlassenen Beschäftigten
des Unternehmens Goodyear Deutschland GmbH. Hier kam es zur
Schließung der Produktionsstätte in Fulda sowie der teilweisen
Stilllegung der Produktionsanlagen in Hanau. EGF-Beitrag (60 Prozent
der Gesamtsumme): 3.085.166 Euro.
Zusätzlich wurde das EGF-Projekt für die entlassenen Beschäftigten des
Unternehmens GMH Guss, für das am 15. Dezember 2020 der Antrag
gestellt wurde, ab 2021 umgesetzt. Die Entlassungen wurden durch das
Insolvenzverfahren gegen GMH Guss ausgelöst. Während ein
Tochterunternehmen, die Dieckerhoff Guss GmbH, komplett stillgelegt wurde,
kam es bei den drei anderen Unternehmen zu Teilschließungen. EGF-
Beitrag (60 Prozent der Gesamtkosten): 1.081.706 Euro.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Deutschland in der laufenden
Förderperiode (2021 bis 2027) noch weitere Anträge stellen wird.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
80. Abgeordnete
Sonja Lemke
(Die Linke)
Wie hoch waren die Kosten der Bundesregierung
inklusive der nachgeordneten Behörden im
Haushaltsjahr 2025 für Lizenzen, Produkte,
Dienstleistungen und sonstige Leistungen der Schwarz-
Gruppe, insbesondere der Schwarz Digits KG,
inklusive aller Tochterunternehmen (bitte Kosten
für die vier genannten Kategorien jeweils
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 20. Mai 2026
Eine Ressortabfrage über die Kosten der Bundesregierung inklusive der
nachgeordneten Behörden im Haushaltsjahr 2025 für IT-Leistungen der
Schwarz-Gruppe ergab eine Summe von insgesamt 18.028,56 Euro,
davon für
• Lizenzen: 469,26 Euro,
• Dienstleistungen in Höhe von 17.559,30 Euro.
Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagdrucksache 21/5413 verwiesen.
81. Abgeordnete
Sonja Lemke
(Die Linke)
Wie hoch waren die Kosten der Bundesregierung
inklusive der nachgeordneten Behörden im
Haushaltsjahr 2025 für Lizenzen, Produkte,
Dienstleistungen und sonstige Leistungen des SAP-
Konzerns, also der SAP SE inklusive aller
Tochterunternehmen (bitte Kosten für die vier genannten
Kategorien jeweils angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 20. Mai 2026
Als Kosten der Bundesregierung inklusive der nachgeordneten
Behörden im Haushaltsjahr 2025 für Leistungen des SAP-Konzerns konnten
insgesamt 181.469.000 Euro ermittelt werden, davon für:
• Lizenzen: 110.181.000 Euro,
• Produkte: 4.847.000 Euro,
• Dienstleistungen: 52.063.000 Euro,
• Sonstige Leistungen: 14.378.000 Euro.
Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagdrucksache 21/5413 verwiesen.
82. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bis wann wird die Bundesregierung über die
Verlängerung des zum 30. Juni 2026 auslaufenden
Microsoft-Handelspartner-Rahmenvertrags des
Beschaffungsamts des Bundesministeriums des
Innern (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
meine Schriftliche Frage 86 auf
Bundestagsdrucksache 21/4186) entscheiden, und hat sie hierfür
vorab eine Prüfung europäischer oder Open-
Source-basierter Alternativen vorgesehen
beziehungsweise bereits vorgenommen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 18. Mai 2026
Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung des unter der
Vorgängerregierung geschlossenen Microsoft-Handelspartner-Rahmenvertrags hat sich
die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein weiteres Jahr bis
um 30. Juni 2027 verlängert. Auch der Höchstwert des Abrufvolumens
wurde noch nicht erreicht. Die Bundesregierung analysiert laufend ihren
Bedarf und prüft Open-Source-basierte Alternativen. Über eine
Neuausschreibung ist daher zu gegebener Zeit zu entscheiden.
83. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Weshalb plant die Bundesregierung derzeit keine
Aktualisierung der im Jahr 2021 durchgeführten
Erhebung zu Oracle-Abhängigkeiten in der
Bundesverwaltung (siehe: https://background.tagesspi
egel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/was-die-bu
ndeslaender-fuer-oracle-ausgegeben-haben), und
wie bewertet sie die damals festgestellte
Verarbeitung von rund 75 Prozent der Daten der
Bundesverwaltung mit Oracle-Produkten im Hinblick auf
digitale Souveränität Deutschlands?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 20. Mai 2026
Eine Aktualisierung der im Jahr 2021 durchgeführten Studie zur
Erhebung von kritischen Abhängigkeiten im Bereich der
Datenbankmanagementsysteme ist derzeit nicht geplant. Die in Kapitel 2402 Titel 532 13
veranschlagten Mittel sollen genutzt werden, um gezielt
Handlungsempfehlungen aus der im Dezember 2025 veröffentlichten Studie mit dem
Titel „Digitale Souveränität und große Sprachmodelle in der
Bundesverwaltung“ (siehe: https://bmds.bund.de/service/publikationen/digitale-sou
veraenitaet-und-grosse-sprachmodelle-in-der-bundesverwaltung;
Kapitel 8) umzusetzen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
84. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen neuen Zeitplan verfolgt die
Bundesregierung für die Sanierung des Deckwerks auf der
Insel Wangerooge (bitte nach Datum für
Veröffentlichungen der Ausschreibungen, Frist zum
Einreichen der Angebote, Beginn der
Sanierungsarbeiten und Abschluss der Arbeiten aufschlüsseln),
nachdem die selbstgesetzte Deadline für die
Veröffentlichung der Ausschreibung für Mitte April
2026 verpasst wurde, und welche konkreten
Maßnahmen werden ergriffen, um mögliche erneut
steigende Kosten für die Sanierung sowie Risiken
einer möglichen Flutkatastrophe für die
Inselbewohnerinnen und -bewohner bis zum Baubeginn
zu minimieren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 19. Mai 2026
Die mit der Ausschreibung einhergehenden Verzögerungen sind gering
und ändern nichts an der grundlegenden Zeitplanung mit Umsetzung der
Maßnahme bis Ende 2031.
85. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der
aktuelle Stand für den dreigleisigen Ausbau der
Bahnstrecke Aachen–Köln mit besonderem Blick
auf den Bereich des Burtscheider Viadukts
(Planungs- und Finanzierungsstand), und wie ist der
konkrete Umsetzungszeitplan für diesen
Abschnitt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 22. Mai 2026
Bei der Strecke Aachen–Köln sind die folgenden Maßnahmen
vorgesehen:
– dreigleisiger Ausbau zwischen Aachen-Rothe Erde und Aachen Hbf,
– Ausbau Burtscheider Viadukt und Neubau Außenbahnsteig Rothe
Erde,
– Blockverdichtung Aachen Hbf–Aachen West sowie
– Kreuzungsbauwerke in Langerwehe und Stolberg (Ein- und
Ausfädelung des Schienenpersonennahverkehr).
Die Finanzierung der Planung (Leistungsphasen [LPH] 1 bis 2 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) konnte im Jahr 2024
sichergestellt werden.
Die DB InfraGO AG rechnet mit dem Abschluss der LPH 2 inklusive
der Teilmaßnahme „Ausbau Burtscheider Viadukt und Neubau
Außenbahnsteig Rothe Erde“ im Jahr 2030.
Nach Abschluss der LPH 2 wird das Ergebnis der abgeschlossenen
Vorentwurfsplanung dem Bund-Länder-Koordinierungsgremium zu
Billigung der Fortführung der Planungen vorgelegt.
86. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Warum antwortet die Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 134 auf Bundestagsdrucksache
21/5846 zu den Gründen dafür, dass der
durchgehende sechsspurige Ausbau der A 4 im Freistaat
Sachsen im Bundesverkehrswegeplan 2030
überwiegend nicht als „Vordringlicher Bedarf“
eingestuft worden ist, obwohl es sich bei der A 4 um
eine zentrale europäische Ost-West-Verkehrsachse
mit wachsendem Transitverkehr, auch
Schwerlasttransporte, in und aus Richtung Polen und
Osteuropa handelt, und zu den dieser Entscheidung
zugrunde liegenden Verkehrsprognosen als auch
Kosten-Nutzen-Rechnungen – so meine
Auffassung – nicht vollständig sind, insbesondere auf
die Frage nach der Kosten-Nutzen-Rechnung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 18. Mai 2026
Der Ausbau der A 4 zwischen Dresden-Nord (A 13) und der
Bundesgrenze ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sowie im
Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) nicht enthalten.
Die Projektbewertung für einen Ausbau der A 4 zwischen dem
Autobahndreieck (AD) Nossen und dem AD Dresden-Nord hatte auf
Grundlage der Verkehrsprognose 2030 kein wirtschaftliches Nutzen-Kosten-
Verhältnis ergeben. Eine durchgängige Erweiterung der A 4 vom AD
Dresden-Nord bis zur Bundesgrenze wurde nicht erwogen, da die
Verkehrsbelastung insbesondere in Richtung Grenze abschnittsweise
deutlich unter dem durchschnittlichen Aufkommen auf Bundesautobahnen in
Deutschland liegt und nach der Verkehrsprognose 2030 keinen
hinreichenden Ausbaubedarf begründete.
87. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch war die betriebliche Verfügbarkeit des
European Train Control System (ETCS) Level 2
ohne Signal (bitte differenziert nach den
jeweiligen Strecken angeben) sowie der Linienförmigen
Zugbeeinflussung (LZB) jeweils in den Jahren
2024 und 2025 sowie im ersten Quartal 2026?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 19. Mai 2026
Zur Beantwortung Ihrer Frage bedarf es der Zuarbeit der Deutschen
Bahn AG. Die erbetenen Informationen können dort wegen der
Detailtiefe nicht in der für eine Schriftliche Frage im parlamentarischen
Fragewesen zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden.
88. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
In welchem Umfang ist geplant, bei der DB
Systel GmbH (2023 bis 2030) Stellen zu reduzieren
(bitte begründen), und welche Maßnahmen
werden ergriffen, um die Verlässlichkeit der IT-
Systeme im Betrieb, zum Beispiel auch bei
Cyberangriffen, sicherzustellen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 22. Mai 2026
Bis 2030 sollen nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) 1.900
Stellen bei der DB Systel GmbH abgebaut werden. Das
Übernahmeversprechen gegenüber 540 Nachwuchskräften wird eingehalten. Nach
Angaben der DB AG gewährleistet diese die Verlässlichkeit ihrer IT-
Systeme durch einen konzernweit gesteuerten Sicherheitsansatz, der
strategische Vorgaben, technische Schutzmaßnahmen und eine leistungsfähige
operative Cyberabwehr miteinander verbindet.
89. Abgeordneter
Julian Joswig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch ist der jeweilige durchschnittliche
Kraftstoffverbrauch in Litern Benzin pro 100
Kilometer sowie der durchschnittliche
Stromverbrauch in Kilowattstunden pro 100 Kilometer auf
Grundlage der Bordcomputerwerte der von sieben
Bundesministerinnen und Bundesministern
genutzten Benzin/Elektro-Hybridfahrzeuge (www.d
uh.de/informieren/verkehr/dienstwagencheck/spit
zenpolitiker) seit Amtsantritt beziehungsweise im
Falle von Neubestellungen seit Erhalt des
jeweiligen Fahrzeugs?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 22. Mai 2026
Der nachfolgenden Tabelle ist der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch
sowie der durchschnittliche Stromverbrauch der von den
Bundesministerinnen und Bundesministern genutzten Benzin/Elektro-Hybridfahrzeuge
zu entnehmen.
Nicht aufgeführt ist das Dienstkraftfahrzeug der Bundesministerin für
Arbeit und Soziales (BMAS), da das von der Deutschen Umwelthilfe im
Dienstwagen-Check 2025 aufgeführte Hybrid-Dienstkraftfahrzeug
(Audi A 8 FTSIe) der Bundesministerin im Januar 2026 ausgesondert und
durch ein rein elektrisches Dienstkraftfahrzeug (BMW i7xDrive60)
ersetzt wurde. Daten zum Verbrauch des Hybrid-Dienstkraftfahrzeugs
liegen dem BMAS nicht vor.
Bundesministerin/
Bundesminister
Dienstwagen Nutzung ab
(Monat/
Jahr)
Durchschnittlicher
Kraftstoffverbrauch
in Litern/Benzin
pro 100 Kilometer
Durchschnittlicher
Stromverbrauch
in
Kilowattstunden (kWh) pro
100 Kilometer
Bundesministerium
für Verkehr
BMW
M 760e xDrive
12/2025 7,77 7,55
Bundesministerium
der Justiz und für
Verbraucherschutz
Audi A8 10/2025 10,0 19,6
Bundesministerium
für Wohnen,
Stadtentwicklung und
Bauwesen
S 580 e 4MATIC
Limousine lang
mit EQ Hybrid
11/2025 7,5 8,6
Bundesministerium
für Forschung,
Technologie und
Raumfahrt
Mercedes Benz
S 580e 4MATIC
Langversion
03/2026 10,23 4,2
Bundesministerium
für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat
7er BMW 07/2025 8,4 5,2
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Energie
Mercedes Benz
S 580e
12/2025 8,1 7,6
90. Abgeordnete
Denise Loop
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene
Auffassung dazu gebildet, einen gemeinsamen
Erlass der beiden Bundesministerien für Verkehr
und für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit, wie vom
Landesnaturschutzverband SH, NABU SH und BUND SH
vorgeschlagen, zu erarbeiten, aus dem hervorgeht, dass
Seegras-Renaturierungsmaßnahmen keine
entgeltpflichtigen Nutzungen sind, damit die
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) die
Möglichkeit hat, die Vorschriften zugunsten des
Klimaschutzes und des ehrenamtlichen Engagements
auszulegen und auf Verwaltungsgebühren zu
verzichten, um zu ermöglichen, dass die
ehrenamtlichen Taucherinnen und Taucher durch das
Anpflanzen und Aussäen von Seegras die Arbeit der
Bundesbehörden durch persönlichen Einsatz
unterstützen, und wenn ja, wie lautet diese?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 18. Mai 2026
Die Prüfung hierzu dauert noch an.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
91. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkrete Veränderung der
Treibhausgasemissionen (in Tonnen CO2-Äquivalenten)
erwartet die Bundesregierung durch den nun
vorliegenden Referentenentwurf zum
Gebäudemodernisierungsgesetz im Vergleich zur bisherigen
Gesetzeslage, und durch welche spezifischen Maßnahmen
sollen etwaige daraus resultierende
Mehremissionen kompensiert werden, um die Erreichung der
nationalen Klimaziele sicherzustellen (vgl. die
Antworten der Bundesregierung auf meine
Mündlichen Fragen 18 und 54, Plenarprotokoll 21/67)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 20. Mai 2026
Die am 24. Februar 2026 von der Koalition vorgelegten Eckpunkte
wurden mit dem Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz sowie
weiterer Gesetzentwürfe in der Bundesregierung abgestimmt und am
13. Mai 2026 im Bundeskabinett beschlossen. Im Anschluss folgt das
parlamentarische Verfahren. Die Treibhausgaswirkung des
Gebäudemodernisierungsgesetzes kann erst nach Abschluss des parlamentarischen
Verfahrens konkret abgeschätzt werden.
92. Abgeordneter
Harald Ebner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erwägt die Bundesregierung, auf EU-Ebene eine
Initiative zur vollständigen Aufhebung der
Wiederherstellungsverordnung zu starten, und wenn
ja, mit welchen anderen Instrumenten gedenkt die
Bundesregierung dann, das Artensterben zeitnah
wirksam zu stoppen sowie die breite Vielfalt an
Lebensraumtypen in Deutschland dauerhaft zu
sichern?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn
vom 22. Mai 2026
Die Bundesregierung plant keine Initiative zur vollständigen Aufhebung
der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO). Sie setzt
sich allerdings für Erleichterungen bei der Durchführung der W-VO ein.
93. Abgeordneter
Harald Ebner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sieht die Bundesregierung die Umsetzung der
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
(W-VO) mit unzumutbarer Bürokratie und einem
Konflikt mit dem Eigentumsgrundrecht
verbunden, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn
vom 22. Mai 2026
Die Bundesregierung wird alle Möglichkeiten nutzen, die W-VO
möglichst schlank und bürokratiearm durchzuführen. Deshalb drängt die
Bundesregierung beispielsweise darauf, dass die Europäische
Kommission ihren Berichtspflichten zur Finanzierung nachkommt und die
technischen Voraussetzungen schafft, um eine automatisierte Erfüllung der
Berichtspflichten durch das Zurückgreifen auf vorhandene Datensätze
zu ermöglichen. Die Bundesregierung erwartet von der Kommission
eine Klärung dieser Fragen vor Übermittlung des
Wiederherstellungsplans. Die Zielsetzung einer unbürokratischen Durchführung der
Verordnung wurde auch von der Europäischen Kommission in einem Schreiben
an die Umweltministerinnen und Umweltminister der Mitgliedstaaten im
Dezember 2025 bestätigt.
Der Nationale Wiederherstellungsplan (NWP) wird darlegen, mit
welchen Maßnahmen die Ziele der W-VO erreicht werden sollen. Die
Maßnahmen des NWP begründen keine unmittelbaren Verpflichtungen für
einzelne private Landnutzende oder Flächeneigentümerinnen und
Flächeneigentümer. Die Bundesregierung hat mehrfach betont, dass sie bei
der Durchführung der W-VO auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzt.
94. Abgeordnete
Mareike Hermeier
(Die Linke)
Welche Schritte hat die Bundesregierung
unternommen bzw. wird sie in Zukunft unternehmen,
dass insbesondere die Gesellschafter der sich im
vorläufigen Insolvenzverfahren befindlichen
HKG mbH, Betreiberfirma des THTR-300 in
Hamm-Uentrop, für die Entsorgung der
Brennelemente, den Rückbau des Reaktors und den
Betrieb des sicheren Einschlusses mit in Haftung
genommen werden und sich an den Kosten
beteiligen (vgl. Protokoll der Sitzung des
Wirtschaftsausschusses des Landtags von Nordrhein-
Westfalen vom 1. Oktober 2025; www.landtag.nr
w.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/
MMA18-1000.pdf)?
95. Abgeordnete
Mareike Hermeier
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung gemeinsam mit dem
Land Nordrhein-Westfalen im HKG-
Insolvenzverfahren einen sogenannten insolvenzrechtlichen
Massekostenzuschuss zur Verfügung zu stellen,
und wenn nein, warum nicht (vgl. Protokoll der
Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags
von NRW vom 25. März 2026; www.landtag.nr
w.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/
MMA18-1183.pdf)?
96. Abgeordnete
Mareike Hermeier
(Die Linke)
Wird die Bundesregierung dem Land Nordrhein-
Westfalen, das die zusätzlichen Kosten für
Ersatzmaßnahmen für den THTR-300 in Hamm-
Uentrop als Zweckausgaben im Rahmen des
grundgesetzlichen Verhältnisses der
Bundesauftragsverwaltung an den Bund weiterreichen will, diese
Ausgaben erstatten, und wenn nein, warum nicht
(vgl. Protokoll der Sitzung des
Wirtschaftsausschusses des Landtags von Nordrhein-Westfalen
vom 25. März 2026; www.landtag.nrw.de/portal/
WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-11
83.pdf)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 22. Mai 2026
Die Fragen 94 bis 96 werden zusammen beantwortet.
Die Betreibergesellschaft HKG mbH des Thorium-Hoch-Temperatur-
Reaktors (THTR 300) in Hamm-Uentrop hat am 22. September 2025
einen Insolvenzeröffnungsantrag gestellt. Es gibt seitdem Bemühungen,
um die (endgültige) Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzuwenden und
eine tatsächliche und finanzielle Lösung für den weiteren sicheren
Einschluss und einen anschließenden Abbau der Anlage zu finden. Der
Bund ist hierzu in intensiven Gesprächen mit dem Land Nordrhein-
Westfalen (NRW). Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie des Landes NRW, das im Rahmen der
Bundesauftragsverwaltung als Landesatomaufsichtsbehörde zuständig ist,
gewährleistet fortlaufend die Aufrechterhaltung der nuklearen Sicherheit der
Anlage.
Ein weiterer Gegenstand der Gespräche mit dem Land ist die Frage der
Kostenübernahme unter Beteiligung der Gesellschafter der
Betreibergesellschaft.
97. Abgeordneter
Dr. Malte
Kaufmann
(AfD)
Ist der Bundesregierung bekannt, von wie vielen
Windkraftanlagen bundesweit bei bestimmten
Windlasten ein unzulässiger störender Ton
ausgeht und die deshalb nur unter Auflagen betrieben
werden dürften, wie dies das Umweltamt des
Landkreises Göppingen nach einem
Immissionsgutachten für Windkraftanlagen in Königseiche
auf dem Schurwald in Uhingen-Baiereck
beschlossen hatte, und wenn ja, wie viele Anlagen
sind hiervon betroffen, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Erkenntnissen (www.swr.de/swraktuell/baden-wuert
temberg/stuttgart/windpark-koenigseiche-baierec
k-windrad-immissionsmessung-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn
vom 20. Mai 2026
Windenergieanlagen von mehr als 50 Metern Gesamthöhe sind
immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass Windenergieanlagen nur in zulässiger
Weise betrieben werden. Die Sicherstellung dessen ist Aufgabe der
zuständigen Behörden der Länder. Deshalb hat die Bundesregierung keine
Informationen über den Betrieb einzelner Windenergieanlagen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
98. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
In welchem Umfang sind zwischen 2020 und
2025 – zusätzlich zu den regulären
Haushaltsmitteln für die
Arzneimittelsicherheitsüberwachung des Bundes – Mittel speziell für die
Sicherheitsüberwachung (Pharmakovigilanz) von
COVID-19-Impfstoffen (inklusive eventueller
Nebenwirkungen) bereitgestellt bzw. verausgabt
worden (bitte nach Jahren, Höhe der Mittel und
empfangender Behörde oder Einrichtung
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge
vom 20. Mai 2026
Während der COVID-19-Pandemie wurden verschiedene Projekte zur
Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen von den Bundesoberbehörden
durchgeführt, die Finanzierung erfolgte über einen regulären
Haushaltstitel des Bundesministeriums für Gesundheit (Kapitel 1503 Titel 684 03
„Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus“).
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des
Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler auf Bundestagsdrucksache 20/12029
wird verwiesen.
99. Abgeordnete
Dr. Paula
Piechotta
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um die vom Bundesrechnungshof im
Ergänzungsband 2025, S. 29 ff. angemahnte
Stärkung des Apotheken-Sichtbezugs bei der
Substitutionstherapie opioidabhängiger Menschen
bundesweit zu ermöglichen, insbesondere mit Blick
auf die vom Bundesrechnungshof empfohlene
Beauftragung des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen zum Abschluss einer bundesweit
geltenden Vergütungsvereinbarung, und bis wann
sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge
vom 18. Mai 2026
Wie bereits in der Stellungnahme des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG) zur Prüfungsmitteilung über die Abrechnung und Steuerung
der Drogenersatztherapie, Teil 2 Versorgung mit Substitutionsmitteln in
der gesetzlichen Krankenversicherung vom 23. Oktober 2025
ausgeführt, können die Krankenkassen oder ihre Verbände mit der für die
Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen
Organisation der Apotheker auf Landesebene gemäß § 129 Absatz 5 des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ergänzende Verträge schließen –
auch zum Sichtbezug.
Ob ergänzende Verträge nach § 129 Absatz 5 SGB V abgeschlossen
werden, liegt im Ermessen der Krankenkassen bzw. ihrer Verbände. Das
BMG kann die Krankenkassen bzw. ihre Verbände nicht zum Abschluss
entsprechender Verträge verpflichten. Das BMG hat geeignete
betäubungsmittelrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, um den
Sichtbezug auch außerhalb der ärztlichen Praxis zu ermöglichen.
100. Abgeordnete
Dr. Paula
Piechotta
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung geprüft, in welcher
Höhe durch einen bundesweit vergüteten
Apotheken-Sichtbezug bei der Substitutionstherapie
opioidabhängiger Menschen Einsparungen für die
gesetzliche Krankenversicherung gegenüber dem
Sichtbezug in Arztpraxen möglich wären, und
wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen,
und wenn nein, warum wurde eine solche Prüfung
bislang nicht vorgenommen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge
vom 18. Mai 2026
Auf die Antwort zu Frage 99 wird verwiesen.
101. Abgeordnete
Dr. Paula
Piechotta
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Regelungen des Arzneimittel-
Lieferengpassbekämpfungs- und
Versorgungsverbesserungsgesetzes und des
Medizinforschungsgesetzes könnten aus Sicht des Bundesministeriums für
Gesundheit bei Umsetzung des EU Critical
Medicines Act wegfallen, insbesondere mit Blick auf
nationale Vorgaben zu Rabattverträgen,
Wirkstoffhersteller-Meldepflichten,
Bevorratungspflichten, das BfArM-Frühwarnsystem,
strategische Projekte, Beschaffungskriterien zugunsten
europäischer Produktion sowie gemeinsame
europäische Beschaffung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge
vom 20. Mai 2026
Das Gesetzgebungsverfahren zum Critical Medicines Act auf
europäischer Ebene ist noch nicht abgeschlossen. Die Prüfung, ob und
inwieweit gesetzgeberischer Anpassungsbedarf des nationalen
Normenbestands an die mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar geltenden Regelungen
der EU-Verordnung besteht, wird die Bundesregierung auf der
Grundlage der finalen, noch nicht vorliegenden Fassung des Verordnungstextes
vornehmen.
102. Abgeordneter
Kay-Uwe Ziegler
(AfD)
Welche konkreten Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium für
Gesundheit vor, die die im Statement der
Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken vom
10. Januar 2026 aufgestellte Behauptung
rechtfertigen, wonach strafrechtliche Verfolgung im
Zusammenhang mit COVID-19 „ausschließlich in
Fällen von Betrug und Urkundenfälschung“
erfolgt sei, obwohl höchstrichterliche
Rechtsprechung – insbesondere des Bundesgerichtshofs –
Verurteilungen ausdrücklich auf andere
Tatbestände (u. a. § 278 des Strafgesetzbuches und § 74 des
Infektionsschutzgesetzes) stützt, und aus welchen
Gründen hält die Bundesregierung diese Aussage
weiterhin öffentlich aufrecht, obwohl sie nach
meiner Auffassung geeignet ist, den Gegenstand
der Verurteilungen unzutreffend darzustellen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels
vom 19. Mai 2026
Die Äußerung der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ist eine
Erwiderung auf öffentliche Aussagen des US-amerikanischen
Gesundheitsministers, Robert F. Kennedy Jr., dass es in Deutschland politisch
motivierte Verfahren gegen Ärztinnen und Ärzte oder Patientinnen und
Patienten gäbe.
In diesem Kontext stellte die Bundesgesundheitsministerin richtig, dass
in Deutschland Ärztinnen und Ärzte, die während der Corona-Pandemie
keine Impfungen vorgenommen haben, keiner derartigen
Strafverfolgung unterliegen. In Deutschland ist die ärztliche Therapiefreiheit von
dem Grundrecht der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes
geschützt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
103. Abgeordnete
Isabelle Vandre
(Die Linke)
Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die
Bundesregierung bei der Erarbeitung des deutschen
Rahmenplanes für die kommende LEADER-
Förderperiode, und wie will sie einen nahtlosen
Übergang von der 2027 endenden Förderperiode zur
neuen sicherstellen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Martina Englhardt-Kopf
vom 20. Mai 2026
Die Bundesregierung arbeitet derzeit sowohl in den laufenden
Verhandlungen in Brüssel als auch auf nationaler Ebene an der Ausgestaltung
des Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplanes (NRPP). Dies
betrifft unter anderem die zukünftige Ausgestaltung des LEADER-
Programms. Aufgrund noch offener Fragen, gerade auch zur künftigen
Gestaltung von LEADER (Liaison entre actions de développement de
l‘économie rurale) als Teil des NRPP, liegt noch kein genauer Zeitplan
vor.
Wie bisher ist auch für die zukünftige Förderperiode (2028 bis 2034)
geplant, dass die Bundesländer in der Verantwortung für die Umsetzung
von LEADER und der finanziellen Schwerpunktsetzung bleiben.
Ziel der Bundesregierung bleibt ein möglichst nahtloser Übergang der
LEADER-Förderung zwischen der aktuellen und der zukünftigen
Förderperiode. Hierfür bedarf es eines rechtzeitigen Abschlusses der
Verhandlungen auf Ebene der Europäischen Union im Laufe des Jahres
2027.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
104. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(fraktionslos)
Seit wann werden bei der Deutschen Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Bonuszahlungen, variable
Vergütungsbestandteile, Leistungsprämien oder vergleichbare
Sonderzahlungen an Beschäftigte gezahlt, und auf
welcher Rechtsgrundlage erfolgen diese Zahlungen
jeweils?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 18. Mai 2026
Die folgenden Regeln beziehen sich auf alle Beschäftigten der GIZ mit
deutschem Arbeitsvertrag. Für tariflich Beschäftigte gelten die
Tarifregeln direkt. Für außertariflich Beschäftigte gelten sie über
Arbeitsvertrag und Gesamtbetriebsvereinbarungen.
Die GIZ ist an Tarifverträge gebunden und hat diese mit der
Gewerkschaft ver.di vereinbart. Das heutige Vergütungssystem ist seit dem
1. Januar 2005 im Vergütungstarifvertrag (VTV) der GIZ geregelt.
Die Vergütung besteht aus einer festen Grundvergütung und einem
zweiten Teil, der von Leistung und Erfolg abhängt. Darüber hinaus sind im
VTV keine regelmäßigen Bonus- und Sonderzahlungen vorgesehen, wie
z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Andere Sonderzahlungen – zum Beispiel die in der Vergangenheit
gezahlte Inflationsausgleichsprämie – beruhen auf gesonderten
Tarifvereinbarungen. In besonderen Fällen kann es weitere Sonderzahlungen
geben, die über Vereinbarungen mit dem Gesamtbetriebsrat geregelt
werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklu
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- part_of_vorgang → Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und der Vonovia SE seit Mai 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gesundheitliche Beschwerden wegen Tonimmissionen unzulässiger Windkraftanlagen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Grundlage für Aussage der Bundesministerin Nina Warken zu strafrechtlicher Verfolgung im Zusammenhang mit COVID-19 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Haushaltstitel mit Raumfahrtbezug (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Hintergründe zur geplanten Härtefallklausel im Gebäudemodernisierungsgesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Importe von Gold aus der sudanesischen Goldraffinerie in Khartoum (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Inanspruchnahme von Mitteln des Europäischen Globalisierungsfonds seit 2021 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Insiderhandel bei börsennotierten Sicherheits- und Verteidigungsunternehmen seit 2022 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Integration von Förderprogrammen der Bundesregierung in das Portal "Förderzentrale Deutschland" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → KfW-Fördermittel für die energetische Sanierung von Mietwohnungen zwischen Januar 2025 und April 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Klimaschutzvorgaben für die bundeseigenen Unternehmen Uniper und SEFE (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kontakte der deutschen Botschaft in Paris zum Vorsitzenden des Rassemblement National (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Schwarz-Gruppe unnd der SAP SE im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten im Zusammenhang mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kraftstoff- und Stromverbrauch der Dienstwagen von Bundesministern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Lieferengpässe bei Helium durch die Sperrung der Straße von Hormus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Stärkung von Rechtsstaatsinstrumenten und Konditionalitätsmechanismen auf EU-Ebene (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Bundesbeteiligung am Rüstungskonzern KNDS vor dessen Börsengang (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Förderung des Deutschen Diversity-Tags mit Bundesmitteln seit 2013 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Schlechterstellung tarifgebundener Gesundheitseinrichtungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Vergünstigungen bei Kraftstoffpreisen für Angehörige der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Zweckentfremdung von Mitteln aus dem Programm "Next Generation EU" durch die spanische Regierung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nettozahlungen Deutschlands an den EU-Haushalt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Personalbedarf im Zusammenhang mit dem Direktauszahlungsmechanismus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Personalwechsel von Bundesbehörden in die Rüstungsindustrie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Reaktion auf den Angriff der libyschen Küstenwache auf das zivile Seenotrettungsschiff "Sea-Watch 5" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Restrukturierungs- und Standortschließungspläne des Unternehmens BioNTech (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Risikoanalysen zu Lieferkettenresilienz und kritischen Technologien im Rahmen der EU-Wirtschaftssicherheitsstrategie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sonderauswertung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen über Delikte mit Legalwaffen für die Jahre 2019 bis 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stärkung des Apotheken-Sichtbezugs bei der Substitutionstherapie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stellenabbau bei der DB Systel GmbH (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Steuerausfälle durch Arzneimittelkäufe in ausländischen Versandapotheken in den letzten fünf Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung zur Wirkung eines Industriestrompreises (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnehmer beim geplanten Reformgipfels im Juni 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Transportgüter bei Flügen der Luftwaffe der Bundeswehr zur Dukhan Air Base in Katar (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Treffen von Bundesministerin Katherina Reiche mit Vertretern bestimmter Energie- und Rüstungskonzerne seit Amtsantritt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Treibhausgaswirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzungsstand des Organisationserlasses von Bundeskanzlers Friedrich Merz vom 6. Mai 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ursachen der regionalen Ungleichverteilung bei der Entlastung durch Stromnetzentgelte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veränderung des Personalbestands in der Verwaltung der Bundesregierung zwischen der 20. und 21. Legislaturperiode (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verlängerung des Microsoft-Rahmenvertrags durch die Bundesregierung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vermittlungsbemühungen der Bundesregierung im Ukraine-Krieg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veröffentlichung des Evaluierungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 für die EU-Kommission (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verwaltungskosten bei der Städtebauförderung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorlage von Rechtsverordnungen zur KRITIS- und NIS-II-Gesetzgebung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorschläge zu Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss in einem geleakten Papier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Waffenbesitz von ehemaligen SED-Mitgliedern nach der deutschen Wiedervereinigung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wegfall nationaler Regelungen bei der Umsetzung des EU Critical Medicines Act (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Widerrufs- und Rücknahmeverfahren bei syrischen Staatsangehörigen zwischen Januar und April 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wirksamkeit der Reformen des Waffenrechts seit 2017 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan bei der Erarbeitung des deutschen Rahmenplanes für die kommende LEADER-Förderperiode (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan für den dreigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Aachen–Köln (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan für die Sanierung des Deckwerks auf Wangerooge (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan und Zwischenergebnisse des Monitoringberichts zum Wohngeld (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusätzliche Mittel für die Sicherheitsüberwachung von COVID-19-Impfstoffen im Zeitraum 2020 bis 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)