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Schriftliche Frage 58 von Dr. Malte Kaufmann (AfD): Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Menschen seit Inkrafttreten des Windan-Land-Gesetzes am 1. Februar 2023 bundesweit…

dip / schriftliche_frage 22.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 58 von Dr. Malte Kaufmann (AfD): Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Menschen seit Inkrafttreten des Windan-Land-Gesetzes am 1. Februar 2023 bundesweit… Frage 58 (Dr. Malte Kaufmann, AfD): Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Menschen seit Inkrafttreten des Windan-Land-Gesetzes am 1. Februar 2023 bundesweit aufgrund unzulässiger störender Tonimmissionen von Windkraftanlagen über gesundheitliche Beschwerden geklagt haben, und wenn ja, wie lauten diese, und zu welchen Schlussfolgerungen ist die Bundesregierung hieraus gelangt, und falls nicht, warum nicht (www.swr.de/swraktuell/baden-wuer ttemberg/stuttgart/windpark-koenigseiche-baierec k-windrad-immissionsmessung-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Mai 2026: Die Bundesregierung geht davon aus, dass Windenergieanlagen nur in zulässiger Weise betrieben werden. Dies sicherzustellen ist Aufgabe der zuständigen Behörden der Länder. Im Übrigen gibt es nach derzeitigem Stand der nationalen und internationalen Forschung keine Evidenz dafür, dass Windenergieanlagen an Land bei Einhaltung der geltenden Vorschriften (TA Lärm) gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen (vgl. dazu z. B. Umweltbundesamt, „Abschlussbericht – Geräuschwirkungen bei der Nutzung von Windenergie an Land“, Nr. 69/2022, www.umweltbundesamt.de/publika tionen/geraeuschwirkungen-bei-der-nutzung-von-windenergie).

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