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Schriftliche Frage 73 von Andreas Bleck (AfD): Welche Auswirkungen haben die auf Bundesebene eingeführten Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren im Bereich des Ausbaus erneuerbarer En…

dip / schriftliche_frage 14.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 73 von Andreas Bleck (AfD): Welche Auswirkungen haben die auf Bundesebene eingeführten Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren im Bereich des Ausbaus erneuerbarer En… Frage 73 (Andreas Bleck, AfD): Welche Auswirkungen haben die auf Bundesebene eingeführten Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren im Bereich des Ausbaus erneuerbarer Energien nach dem Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungsgesetz auf die Beteiligungs- und Klagerechte von Bürgerinnen, Bürgern und anerkannten Umweltverbänden, und plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang weitere Änderungen (www.recht.bund.de/bg bl/1/2023/71/VO.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 10. November 2025: In folgenden Bereichen werden Beteiligungs- und Klagerechte adressiert: Betreffend Wind an Land: Für den Bereich Wind an Land hat der Deutsche Bundestag zuletzt im August 2025 die Umsetzung der RED III über das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs (Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 189) beschlossen, welches u. a. die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung der Windenergie an Land zum Gegenstand hat. Die Auswirkungen auf die Beteiligungs- und Klagerechte von Bürgerinnen, Bürgern und anerkannten Umweltverbänden können den jeweiligen Bundestagsdrucksachen (Bundestagdrucksache 21/568 und Bundestagdrucksache 21/797) entnommen werden. Betreffend Windenergie auf See: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU- Erneuerbaren-Richtlinie in dem Bereich Windenergie auf See hat keine Auswirkungen auf die Beteiligungs- und Klagerechte von Bürgerinnen, Bürgern und anerkannten Umweltverbänden. Betreffend Solarenergie: Es sind keine PV-spezifischen Beschleunigungs-Gesetze ersichtlich, die eine Auswirkung auf die Beteiligungs- und Klagerechte von Bürgerinnen, Bürgern und anerkannten Umweltverbänden haben. Betreffend Geothermie: Der Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Groß-Wärmepumpen, Wärmespeicher und Fernwärmeleitungen (GeoBG-E), der am 6. August vom Bundeskabinett beschlossen worden ist, befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Der in § 9 GeoBG-E geregelte Entfall der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eine Zulassungsentscheidung kann im einstweiligen Rechtsschutz wieder hergestellt werden. Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien mit Auswirkungen auf die Beteiligungs- und Klagerechte von Bürgerinnen, Bürgern und anerkannten Umweltverbänden geplant. Im Übrigen liegt das in Ihrer Frage genannte und verlinkte Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich in Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und ist nicht auf erneuerbare Energien anwendbar.

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