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Schriftliche Frage 82 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie will die Bundesregierung die Bürger in ländlichen Regionen davor schützen, dass durch den forcierten Ausbau von Windkraft Lärm, Infrasch…

dip / schriftliche_frage 04.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 82 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie will die Bundesregierung die Bürger in ländlichen Regionen davor schützen, dass durch den forcierten Ausbau von Windkraft Lärm, Infrasch… Frage 82 (Dr. Ingo Hahn, AfD): Wie will die Bundesregierung die Bürger in ländlichen Regionen davor schützen, dass durch den forcierten Ausbau von Windkraft Lärm, Infraschall und Wertverluste an Immobilien zunehmen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 27. Juni 2025: Der Ausbau der Windenergie ist ein zentraler Baustein der Energiewende in Deutschland. Gerade ländliche Regionen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Die Bundesregierung ist sich der Verantwortung bewusst, beim Ausbau der erneuerbaren Energien unterschiedliche Interessen, insbesondere auch die der Menschen vor Ort, zu berücksichtigen. Demnach erfolgt der Ausbau der Windenergie im Einklang mit Umweltund Gesundheitsschutz. Der Schutz vor Lärm ist durch strenge gesetzliche Regelungen gesichert – etwa durch die Einhaltung von Immissionsschutzrichtwerten, die regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) stellt in den Genehmigungsverfahren den Schutz vor Lärm durch Windenergieanlagen sicher. Hinsichtlich des erwähnten Infraschalls gibt es zahlreiche Studien. Daraus ergeben sich keine Belege für schädliche Auswirkungen auf den Menschen. Mögliche Auswirkungen auf den Immobilienwert hängen stark vom Einzelfall und von der konkreten Lage und Planung ab. Durch transparente Verfahren, frühzeitige Bürgerbeteiligung und mit Bedacht geplante Abstände zu Wohnbebauung soll sichergestellt werden, dass eine verträgliche Entwicklung möglich ist. Es ist Ziel der Bundesregierung, für die Akzeptanz vor Ort die Steuerungswirkung von Windenergiegebieten im Einklang mit den bestehenden Mitwirkungsrechten der Kommunen beim Ausbau der Windenergie an Land sicherzustellen. Wir begrüßen es vor diesem Hintergrund, dass sich alle Länder bei der Ausweisung von Windenergiegebieten in weit fortgeschrittenen Planungsprozessen befinden. Dies sorgt für die hinreichende Verfügbarkeit der erforderlichen Flächen mit Blick auf einen zielgerechten Ausbau der Windenergie an Land. Durch die Ausweisung von Windenergiegebieten und die damit verbundene Konzentration der Windenergienutzung auf geeignete Gebiete können u. a. Wohngebiete, sensible Landschaften und wertvolle Naturräume besser geschützt werden.

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