Schriftliche Frage 113 von Reinhard Mixl (AfD): Wie hoch waren im Jahr 2025 die staatlichen Ausgaben des Bundes für die Kosten der Unterkunft (KdU) jeweils für deutsche Staatsbürger und fü…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 113 von Reinhard Mixl (AfD): Wie hoch waren im Jahr 2025 die staatlichen Ausgaben des Bundes für die Kosten der Unterkunft (KdU) jeweils für deutsche Staatsbürger und fü…
Frage 113 (Reinhard Mixl, AfD):
Wie hoch waren im Jahr 2025 die staatlichen Ausgaben des Bundes für die Kosten der Unterkunft (KdU) jeweils für deutsche Staatsbürger und für Empfänger ohne deutsche Staatsbürgerschaft, und wie gliederten sich diese Gesamtausgaben der KdU jeweils auf in Miete, Nebenkosten und Heizkosten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 15. Mai 2026:
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Zahlungsansprüchen von Regelleistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für laufende Kosten der Unterkunft für das Jahr 2025 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die bundesdurchschnittliche Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Leistungen nach § 22 Absatz 1 SGB II lag im Jahr 2025 bei 71,8 Prozent (vgl. Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2025 (BBFestV 2025)). Eine Differenzierung der Zahlungsansprüche nach Miete, Nebenkosten und Heizkosten kann auf Personenebene nicht vorgenommen werden. Tabelle: Zahlungsansprüche für Kosten der Unterkunft auf Ebene der Regelleistungsberechtigten (RLB) in Euro, Berichtsjahr 2025 Staatsangehörigkeit laufende Kosten der Unterkunft (RLB)1) Insgesamt 17.477.631.644 Deutsche Staatsangehörige 9.460.973.138 Ausländische Staatsangehörige 8.016.516.673 1) Als Unterkunftskosten werden die laufenden monatlichen Aufwendungen für die Kaltmiete, den Schuldzins bei Eigenheimen oder Tagessätze bei Heimunterkünften, Pensionen etc. bezeichnet. Darüber hinaus fließen in die Wohnkosten die monatlichen Heizund Betriebskosten mit ein. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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