Schriftliche Frage 71 von Reinhard Mixl (AfD): Wie hoch waren im Jahr 2024 die staatlichen Ausgaben des Bundes für die Kosten der Unterkunft (KdU) jeweils für deutsche Staatsbürger und fü…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Text
Schriftliche Frage 71 von Reinhard Mixl (AfD): Wie hoch waren im Jahr 2024 die staatlichen Ausgaben des Bundes für die Kosten der Unterkunft (KdU) jeweils für deutsche Staatsbürger und fü…
Frage 71 (Reinhard Mixl, AfD):
Wie hoch waren im Jahr 2024 die staatlichen Ausgaben des Bundes für die Kosten der Unterkunft (KdU) jeweils für deutsche Staatsbürger und für Empfänger ohne deutsche Staatsbürgerschaft, und wie gliederten sich diese Gesamtausgaben der KdU auf in jeweils Miete, Nebenkosten und Heizkosten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 23. Juni 2025:
Ausgaben für Kosten der Unterkunft werden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit jährlich im Tabellenheft „Ausgaben für aktive und passive Leistungen im SGB II – Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Jahreszahlen)“ (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/ Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=ausgaben-sgbii) veröffentlicht. Im Jahr 2024 wurden aus dem Bundeshaushalt insgesamt rund 12,4 Mrd. Euro für Kosten der Unterkunft verausgabt. Die Bundesbeteiligung an den laufenden Kosten der Unterkunft betrug im Jahr 2024 bundesdurchschnittlich 71 Prozent. Eine differenzierte Auswertung nach Staatsangehörigkeit ist nur für Zahlungsansprüche von Regelleistungsberechtigten für Kosten der Unterkunft möglich (s. nachfolgende Tabelle, unabhängig von der Finanzierung durch Bund oder Kommunen). Jedoch kann bei Zahlungsansprüchen nur nach laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft unterschieden werden. Eine Untergliederung nach Kostenarten (Unterkunfts-, Betriebs- und Heizkosten) ist nur für Bedarfsgemeinschaften möglich, für die jedoch das Merkmal Staatsangehörigkeit nicht vorliegt. Tabelle: Zahlungsansprüche von Regelleistungsberechtigten für Kosten der Unterkunft in Euro Deutschland Berichtsjahr 2024 (Jahressummen), Datenstand: Mai 2025 Keine Finanzauswertung. Endgültige Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von drei Monaten. Die Hochrechnung der Bundesergebnisse basiert auf den Kreisen, deren Daten zur Grundsicherungsstatistik SGB II als vollständig bzw. plausibel eingestuft wunden. Staatsangehörigkeit Kosten der Unterkunft1) davon Laufende Kosten der Unterkunft2) Einmalige Kosten der Unterkunft3) 1 2 3 Insgesamt 17.684.739.218 17.461.793.138 222.946.080 Deutsche 9.533.886.092 9.444.738.772 89.147.319 Ausländer 8.150.723.806 8.016.927.855 133.795.951 Keine Angabe 129.320 126.511 2.810 1) Im Themengebiet Zahlungsansprüche wird bei Daten zu Kosten der Unterkunft nur zwischen laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft unterschieden. Eine Untergliederung nach Kostenarten (Unterkunftskosten, Betriebskosten, Heizkosten) ist nicht möglich. 2) Zu den laufenden Kosten der Unterkunft zählen die lautenden Unterkunftskosten, Heil- und Betriebskosten sowie deren Nachzahlungen. 3) Zu den einmaligen Kosten der Unterkunft zählen Wohnungsbeschaffungskosten (Mietkaution und Umzugskosten), die Übernahme von Mietschulden sowie Instandhaltungskosten bei selbst bewohntem Wohneigentum. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Relationen
- asked ← Reinhard Mixl (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung