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Schriftliche Frage 104 von Jan Feser (AfD): In wie vielen Fällen insgesamt wurden seit Einführung des Bürgergeldes die Kosten der Unterkunft (KdU) nach Ablauf der einjährigen Karenzzei…

dip / schriftliche_frage 14.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 104 von Jan Feser (AfD): In wie vielen Fällen insgesamt wurden seit Einführung des Bürgergeldes die Kosten der Unterkunft (KdU) nach Ablauf der einjährigen Karenzzei… Frage 104 (Jan Feser, AfD): In wie vielen Fällen insgesamt wurden seit Einführung des Bürgergeldes die Kosten der Unterkunft (KdU) nach Ablauf der einjährigen Karenzzeit i. S. des § 22 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) über die in § 22 Absatz 1 Satz 7 SGB II normierte Ausnahmeregelung über die Dauer der einjährigen Karenzzeit hinaus in Höhe der tatsächlichen Kosten gewährt, und welche (zusätzlichen) Kosten sind dem Bund dadurch insgesamt entstanden (bitte die absoluten Fallzahlen sowie jeweils die prozentualen Anteilen an allen Ausgaben für Wohnkosten jahresweise aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 11. November 2025: Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig. Sie unterliegen der Landesaufsicht. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Ablauf der Karenzzeit in der überwiegenden Anzahl der Fälle nicht bedeutet, dass die Aufwendungen für die Unterkunft unangemessen und deshalb abzusenken sind. Angemessene Aufwendungen werden auch nach Ablauf der Karenzzeit dauerhaft in tatsächlicher Höhe als Bedarf berücksichtigt.

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