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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 15.05.2026 · WP 21 · 21/5933 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/5933 21. Wahlperiode 15.05.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 130, 131 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 105 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 146, 147 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 62, 125 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 17, 126 Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 170, 171, 172 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 132 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 67 Brantner, Franziska, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . 82, 83, 86, 95 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 20, 21 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 45, 46 Abgeordnete Nummer der Frage Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 106, 107, 108, 109, 173 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . 2, 87, 110, 127 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97, 111 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 133, 134 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5, 6, 7 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 136, 148 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 98 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 71 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25, 26, 166 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167, 168 Abgeordnete Nummer der Frage Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 84, 100 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 128 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 50 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75, 174 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9, 29, 30 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . 33, 89, 90, 91 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 34, 35 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92, 93 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 113 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 11, 12, 150 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 60 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 139, 140 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Pauli, Denis (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 114, 115, 116, 117 Paus, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 151 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162, 163 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101, 118 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 102, 103, 104 Abgeordnete Nummer der Frage Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 55, 56 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 57, 58 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 169 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94, 153, 164 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 38 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119, 120 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 78, 141, 142, 143, 144 Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Vriesema, Mayra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 155, 156 Weiser, Mathias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123, 124 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . 157, 158, 159, 160 Zimmer, Diana (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 80 Drucksache 21/5933 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 5 Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Vriesema, Mayra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Zimmer, Diana (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Brantner, Franziska, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 10, 11 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Seite Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 33, 34 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 36 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/5933 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Weiser, Mathias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Zimmer, Diana (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 52, 53 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Seite Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 63, 64 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 65, 66, 67 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Pauli, Denis (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 72 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Drucksache 21/5933 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 80, 81 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 82, 83 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 86, 87 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Paus, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 92 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Seite Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94, 95 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95, 96, 97 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 104 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 104 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105, 106 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/5933 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Hat sich die frühere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel während ihrer Amtszeit jemals mit dem für den Drohnenbomben-Anschlag vom 4. August 2018 verurteilten venezolanischen Abgeordneten Juan Requesens oder mit dessen Schwester Rafaela Requesens persönlich getroffen? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 15. Mai 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/21496 und ihre Antworten auf die Schriftlichen Fragen 32 und 33 des Abgeordneten Stefan Keuter auf Bundestagsdrucksache 19/19363. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 2. Abgeordneter Tobias Ebenberger (AfD) Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller Überlegungen zur Haushaltskonsolidierung Berechnungen dazu angestellt, in welcher Größenordnung Steuereinnahmen durch die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist bei Kryptowährungen insgesamt und bei Bitcoin allein zu erwarten wären, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte ggf. Schätzwerte angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 13. Mai 2026 Die Bundesregierung hat im Rahmen der Erarbeitung des Eckwertebeschlusses für den Bundeshaushalt 2027 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung angekündigt. Dazu zählt auch eine Anpassung der Besteuerung von Kryptowerten. Hierzu laufen derzeit die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. 3. Abgeordneter Hauke Finger (AfD) Welche Beträge in Milliarden Euro muss Deutschland unter Berücksichtigung der Prognose, dass die deutsche Wirtschaft schwächelt, während andere Länder in der Eurozone wachsen, voraussichtlich in den Jahren 2027 bis 2032 jedes Jahr an die EU zahlen (brutto und netto), und bleibt Deutschland der größte Nettozahler der EU? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 11. Mai 2026 Die Finanzplanung des Bundes zu den EU-Abführungen 2027 bis 2030 ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) einsehbar. Für die Jahre ab 2028 ist darauf hinzuweisen, dass die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2028 bis 2034 derzeit noch laufen. Die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt orientieren sich vor allem an der Wirtschaftskraft. Dieser Mechanismus wird auch weiterhin festlegen, wie hoch der deutsche Finanzierungsanteil am EU-Haushalt ist. 4. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der im Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über Erkenntnisse aus der Prüfung der Nachweisführung, Bilanzierung und Bewertung der Goldbestände der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2012 empfohlenen Erstellung und Dokumentation eines aktuellen Lagerkonzepts gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (siehe ebd. S. 21 und www.focus.de/finanze n/banken/auslandsreserven-wurden-noch-nie-gepr ueft-kein-beweis-fuer-deutsches-gold-im-auslan d_id_2272402.html)? 5. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Hat sich die Bundesregierung eine eigene Position zu der Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass unter dem Aspekt, dass das bei der Federal Reserve Bank (Fed) in New York gelagerte deutsche Staatsgold bisher zu keinem Zeitpunkt körperlich aufgenommen worden ist und es sich bei den Mitgliedsbanken und Eigentümern der Fed um private Gesellschaften handelt, regelmäßige körperliche Bestandsaufnahmen üblich sein sollten (siehe Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über Erkenntnisse aus der Prüfung der Nachweisführung, Bilanzierung und Bewertung der Goldbestände der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2012, S. 17), gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? 6. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Liegt der Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der im Anschreiben zum Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über Erkenntnisse aus der Prüfung der Nachweisführung, Bilanzierung und Bewertung der Goldbestände der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2012 geschilderten Aussage der Deutschen Bundesbank vor, „dass körperliche Bestandsaufnahmen [des Staatsgoldes] aufgrund der besonderen Lagerverhältnisse [bei der Fed] auch nicht durchführbar seien“, und wenn ja, wie lautet diese? 7. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der Frage gebildet, ob ein Risiko darin besteht, dass der Bestand des eingelagerten Staatsgoldes auf Basis der Meldungen der Fed testiert wird, ohne dass der dortige Anfangsbestand jemals körperlich aufgenommen worden ist, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 15. Mai 2026 Die Fragen 4 bis 7 werden zusammen beantwortet. Ihre Fragen beziehen sich auf die deutschen Goldreserven, die zu den Währungsreserven gehören. Das Halten und Verwalten der deutschen Währungsreserven ist Aufgabe der Deutschen Bundesbank. Die Deutsche Bundesbank ist dabei unabhängig von Weisungen der Bundesregierung. Die Deutsche Bundesbank publiziert auf ihrer Webseite jährlich einen Überblick über die Lagerstellenverteilung des Goldbestandes der Deutschen Bundesbank, u. a. mit den Inventarnummern und weiteren Informationen über einzelnen Goldbarren. Ebenso ist dort eine Erklärung der Deutschen Bundesbank vom 23. Oktober 2012 zur Bilanzierung der Goldreserven veröffentlicht. Darin kündigte sie an, dass ungeachtet der bestehenden Rechtsauffassung die Deutsche Bundesbank Anregungen des Bundesrechnungshofes, soweit es möglich ist, aufgreifen wird. 8. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Seit wann besteht das spezifische Monitoring der Financial Intelligence Unit (FIU) zum Themenkomplex „Epstein“ (bitte hierbei auch angeben, wie oft dieses Monitoring seit seiner Einrichtung angepasst wurde), und nach welchen allgemeinen Kriterien erfolgt die Identifikation relevanter Sachverhalte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 11. Mai 2026 Die Beantwortung kann nicht offen erfolgen, sondern wird gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder mindestens nachteilig sein. Die Arbeitsabläufe und Analyseschritte der Financial Intelligence Unit (FIU) unterliegen strengen Geheimschutzregelungen. Ein öffentliches Bekanntwerden hierzu würde Rückschlüsse auf die Analysetätigkeit der FIU zulassen und dadurch die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags gefährden. Die erbetenen Angaben sind daher als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ einzustufen.1 9. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Wurden im Rahmen des FIU-Monitorings zum Themenkomplex „Epstein“ Sachverhalte identifiziert, die eine Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich ermöglicht hätten, und wenn ja, wurden diese entsprechend weitergeleitet, und wenn die Weiterleitung nicht erfolgte, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 11. Mai 2026 Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4211 und auf Bundestagsdrucksache 21/4639 wird verwiesen. 10. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Kam es infolge der gestiegenen Kraftstoffpreise im März und April 2026 zu zusätzlichen staatlichen Steuereinnahmen, und wenn ja, in welcher Höhe? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 13. Mai 2026 Auf die Ausführungen im Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen für den Monat April 2026 wird verwiesen (vgl. www.bundesfi nanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/04/Inhalte/Kapitel-3- Wirtschafts-und-Finanzlage/3-2-steuereinnahmen-maerz-2026.html). 11. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der im Rahmen des Eckwertebeschlusses des Bundeshaushaltes 2027 angekündigten Erhöhung der Tabaksteuer, diese wie bisher im bestehenden Tarifsystem zu erhöhen, oder verfolgt sie darüber hinaus eine grundlegende Reform des Tarifsystems mit veränderten relativen Steuerabständen zwischen den einzelnen Tabak- und Nikotinprodukten (beispielsweise zwischen Zigaretten, Feinschnitt und neuartigen Tabak- und Nikotinerzeugnissen)? 1 Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 11. Mai 2026 Die Koalition hat am 12. April 2026 beschlossen, zur Gegenfinanzierung der steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie die Tabaksteuer schon im Jahr 2026 zu erhöhen. Dafür ist eine Änderung des Tabaksteuergesetzes geplant, die zurzeit erstellt und deren genaue Ausgestaltung geprüft wird. 12. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erwartungen hat die Bundesregierung hinsichtlich Steueraufkommen und Lenkungswirkung der im Rahmen des Eckwertebeschlusses zum Bundeshaushalt 2027 angekündigten Erhöhung der Alkoholsteuer vor dem Hintergrund der uneinheitlichen Besteuerung von Alkoholprodukten (insbesondere von Wein und Bier) sowie der Erfahrungen aus der Alkoholsteuererhöhung von 1982, bei der es infolge von Substitutionseffekten zu einem Rückgang des Steueraufkommens kam? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 11. Mai 2026 Die Bundesregierung hat sich mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 darauf verständigt, wie der Handlungsbedarf im Bundeshaushalt reduziert wird. Dazu sollen die in der Koalition vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Bundeshaushalts bis zum Beschluss des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 so weit umgesetzt werden, dass sie etatreif sind. Hierzu zählt unter anderem die Anpassung der Alkoholsteuer. Die genaue Ausgestaltung wird derzeit geprüft. 13. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Liegenschaften in Deutschland sind derzeit den USA auf Grundlage des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und des NATO- Truppenstatuts zur Nutzung überlassen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und gibt es aktuell Pläne, die Anzahl zu erhöhen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 11. Mai 2026 Derzeit sind den amerikanischen Streitkräften insgesamt 395 Liegenschaften völkerrechtlich überlassen. Die Aufschlüsselung nach Bundesländern ergibt sich aus der folgenden Übersicht. Bundesland Anzahl der Liegenschaften Bayern 230 Baden-Württemberg  38 Bremen   1 Hessen  23 Nordrhein-Westfalen   4 Rheinland-Pfalz  99 Aktuelle Pläne zur Erhöhung des Liegenschaftsbestandes sind nicht bekannt. 14. Abgeordnete Isabelle Vandre (Die Linke) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Umfang der Immobilienverkäufe und mögliche damit zusammenhängende Steuermindereinnahmen durch sogenannte Share Deals durch die Vonovia SE inklusive ihrer Tochtergesellschaften seit 2025 (etwa über die BBSR-Datenbank Wohnungstransaktionen), und wenn ja, wie lauten diese (bitte nach Bundesländern, in denen die gehandelten Immobilien stehen, und Anzahl der Wohneinheiten aufschlüsseln), und plant die Bundesregierung Schritte zur weiteren Regulierung von Share Deals, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 15. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Umfang der Immobilienverkäufe und mögliche damit zusammenhängende Steuermindereinnahmen durch sogenannte Share Deals durch die Vonovia SE inklusive ihrer Tochtergesellschaften seit 2025 vor. Der Anpassungsbedarf in der Grunderwerbsteuer wird auf Bund-Länder- Ebene geprüft. Die Prüfung dauert an. In die Prüfung wird der Anpassungsbedarf bei den Share Deals einbezogen. Da die Ertrags- und Verwaltungskompetenz der Grunderwerbsteuer den Ländern zusteht, sind deren Belange im besonderen Maße zu berücksichtigen. 15. Abgeordnete Mayra Vriesema (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie sollen die vom Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil vorgesehenen Kürzungen im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Höhe von 1 Mrd. Euro (www.ha ndelsblatt.com/politik/deutschland/haushalt-kling beil-konkretisiert-seine-sparliste-kritik-folgt-prom pt/100220925.html, www.spiegel.de/politik/deuts chland/lars-klingbeil-finanzminister-kuendigt-mill iardenschwere-einsparungen-fuer-ministerien- ana-3ab8cf26-24ce-421a-a878-8441f79e0229) im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2027 erreicht werden, und welche Kürzungen sind konkret beim Wohngeld vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 13. Mai 2026 Mit Kabinettbeschluss zu den Eckwerten des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 und des Finanzplans des Bundes 2026 bis 2030 ist zunächst ein haushaltspolitischer Handlungsbedarf verblieben. Die fachlich zuständigen Ressorts sind aufgefordert, die in der Koalition vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Bundeshaushalts bis zum Beschluss des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 so weit umzusetzen, dass sie etatreif sind. Dazu zählt unter der Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine Reform des Wohngeldes, auch im Kontext der Ergebnisse der Kommission zur Reform des Sozialstaates. Derzeit erarbeitet das BMWSB hierzu Vorschläge und wird diese im Ressortkreis abstimmen. In diesem Rahmen sind auch die daraus resultierenden konkreten Einsparungen und Änderungen beim Wohngeld noch zu ermitteln. 16. Abgeordnete Diana Zimmer (AfD) Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welche jährlichen Steuermindereinnahmen bei einer Erhöhung der Entfernungspauschale auf 0,50 Euro ab dem ersten Kilometer zu erwarten sind, und wenn ja, wie lauten die Zahlen, und auf welchen Annahmen beruht diese Schätzung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 11. Mai 2026 Gemäß einer Berechnung mittels des BMF-eigenen Einkommensteuer- Mikrosimulationsmodells würde eine Anhebung der Entfernungspauschale auf 0,50 Euro gegenwärtig zu jährlichen Steuermindereinnahmen von rund 2,5 Mrd. Euro führen. Diese Schätzung beruht auf der Annahme, dass die Wege der Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte genauso lang sind wie im Jahr 2021, für das eine einkommensteuerstatistische Erfassung der Werbungskosten vorliegt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 17. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Trifft es zu, dass – wie von dem Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe der Bundesregierung Lars Castellucci auf „X“ am 6. Mai 2026 verlautet – Vorbereitungen für ein Rückkehrzentrum in Ruanda laufen, und falls ja, welche Vorbereitungsmaßnahmen sind dies? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. Mai 2026 Die Bundesregierung äußert sich nicht zu etwaigen Gesprächen mit Drittstaaten, da der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt ist, über den keine Auskunft erteilt wird. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]). 18. Abgeordnete Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der aktuelle Stand zur Finanzierung der Erweiterung und Sanierung des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg, und an welche Bedingungen knüpft der Bund die Freigabe der hierfür vorgesehenen Mittel? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Mai 2026 Für die Realisierung des Bauvorhabens wurden im Jahr 2021 Kosten in Höhe von rund 50 Mio. Euro prognostiziert (34 Mio. Euro Netto- Baukosten zuzüglich Kosten für Ausstattung und die Einrichtung einer neuen Dauerausstellung). Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss im Jahr 2022, dass der Bund über das Förderprogramm „KulturInvest“ des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien einen Anteil von 50 Prozent (bis zu 25 Mio. Euro) tragen solle. Der verbleibende Finanzierungsanteil soll durch das Land Baden- Württemberg getragen werden. Bisher wurden dem Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg Zuwendungsmittel des Bundes für Planungsleistungen in Höhe von 2,61 Mio. Euro bewilligt. Mangels Planungsreife sind weitere Umsetzungsschritte des Bauvorhabens im Bundeshaushalt derzeit nicht unterlegt. 19. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe dafür, dass seit November 2025 in einer Umkehr des davor bestehenden Zustands die monatlichen Dublin-Überstellungen aus Deutschland in andere Staaten durchgehend unter der Zahl der Überstellungen nach Deutschland aus anderen Staaten liegen, obwohl nach wie vor die Zahl der Zustimmungen anderer Staaten zu Überstellungen dorthin deutlich über der Zahl der erteilten Zustimmungen zur Überstellung nach Deutschland liegt (vgl. Monatsbericht „Aktuelle Zahlen“ des BAMF, Ausgaben November 2025 bis März 2026, jeweils S. 10), und ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um diesem Trend entgegenzuwirken? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. Mai 2026 In dem genannten Zeitraum konnten Überstellungen trotz Zustimmung des zuständigen Mitgliedstaates überwiegend aus Gründen, die beim zuständigen Mitgliedstaat oder bei den zu überstellenden Personen liegen, z. B. deren Untertauchen, nicht realisiert werden. Gründe für eine etwaige Zunahme oder Abnahme von Überstellungen nach Deutschland sind hingegen in Ermangelung maßgeblicher statistischer Daten aus den Mitgliedstaaten nicht auswertbar. Zur spürbaren Steigerung der Überstellungszahlen hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene im engen Austausch mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055 zur Asyl- und Migrationsmanagement- Verordnung erfolgreich für eine deutliche Verbesserung der Überstellungsmodalitäten unter dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) eingesetzt. Die neuen Überstellungsmodalitäten gelten ab der Anwendbarkeit des GEAS Mitte Juni 2026. 20. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts (https://vgko. just iz . r l p.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verw altungsgerichte/Koblenz/Entscheidungen/Nr_10-2 026_VOE_3_K_650-25_KO_Urteil_vom_27.04.2 026.pdf) umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur Vorbereitung eines Endes der stationären Binnengrenzkontrollen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht, und teilt die Bundesregierung die Aussagen des Bundesministers des Innern, die Grenzkontrollen trotz dieses Gerichtsurteils fortzuführen (www.zeit.de/news/2 026-04/28/dobrindt-kuendigt-berufung-gegen-urte il-zu-grenzkontrolle-an)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 11. Mai 2026 Das Bundesministerium des Innern nimmt das erstinstanzliche Urteil in der Einzelfallentscheidung beim Verwaltungsgericht Koblenz zur Kenntnis. Das Bundesministerium des Innern wird die Entscheidungsbegründung sorgfältig auswerten und Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Da sich das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz auf einen Einzelfall bezieht, geht eine generelle Unzulässigkeit der Binnengrenzkontrollen mit dem Urteil nach Auffassung des Bundesministeriums des Innern nicht einher. Die Binnengrenzkontrollen werden daher fortgesetzt. Über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen und erforderlichenfalls deren Verlängerung entscheidet das Bundesministerium des Innern auf Grundlage des einschlägigen Rechtsrahmens. 21. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Für welchen Zeitraum wurde das Projekt zur Erstellung der Cyberhilfe-Machbarkeitsstudie des Forschungsvorhabens des Technischen Hilfswerks im Auftrag des Bundesministeriums des Innern verlängert (www.thw.de/DE/THW/Aufgaben/For schung/forschung_node.html; siehe auch Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 21/4115), und welche Zwischenergebnisse des Projekts liegen der Bundesregierung mit dem Ablauf der eigentlich geplanten Projektlaufzeit am 31. Dezember 2025 bereits vor? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. Mai 2026 Über eine Verlängerung der Cyberhilfe-Machbarkeitsstudie wurde nach derzeitigem Stand noch nicht abschließend entschieden. 22. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wurden seit Januar 2026 afghanische Staatsangehörige, die von Bundesländern für eine Abschiebemaßnahme vorgesehen waren, in einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder einer anderen Bundesbehörde Vertretern der Taliban vorgeführt, wie aus Medienberichten hervorgeht, und wenn ja, wie häufig, und welche Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landesbehörden waren an den jeweiligen Vorführungen beteiligt (https://taz.de/B undesinnenminister-Dobrindt/!6175816/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Mai 2026 Der Vollzug des Aufenthaltsrechts obliegt nach der föderalen Kompetenzordnung den Ländern. Die Bundespolizei unterstützt die Länder im Wege der Amtshilfe bei der Passersatzpapierbeschaffung für das Herkunftsland Afghanistan. In diesem Rahmen führte das für Rückführungen zuständige Referat des Bundespolizeipräsidiums seit Januar 2026 mit Vertretern der afghanischen Auslandsvertretung vier Maßnahmen zur Identifizierung der Staatsangehörigkeit in der Bonner Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge durch. Überdies sind die das Passersatzpapierbeschaffungsverfahren veranlassenden Länder durch die nach ihrer jeweiligen Kompetenzordnung zuständigen Stellen bei den Anhörungen vertreten. 23. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welchem Weg fand die laut Medienberichten erfolgte Einladung von S. M. H. in das Dienstgebäude des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge statt, beziehungsweise wie verläuft die Kommunikation mit dem Taliban-Vertreter seitens der deutschen Behörden (www.zdf.de/play/show s/zdf-magazin-royale-102/zdf-magazin-royale-vo m-1-mai-2026-100)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. Mai 2026 Eine ausreichende konsularische Vertretung Afghanistans in Deutschland ist aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um den in Deutschland lebenden afghanischen Staatsangehörigen konsularische Dienste anbieten zu können. Die Kommunikation mit Vertretern der afghanischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfolgt auf den üblichen Wegen. Dies gilt auch für Terminabsprachen zur Vornahme konsularischer Tätigkeiten wie der Identifizierung im Rahmen der Passersatzpapierbeschaffung zur Vorbereitung einer Rückführung. 24. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie viele Mitarbeiter beschäftigt die seit dem 1. Februar 2022 arbeitende Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet im Bundeskriminalamt aktuell (bitte nach Besoldungsstufen bzw. Entgeltgruppen aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. Mai 2026 In der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet im Bundeskriminalamt (ZMI BKA) sind derzeit insgesamt 52 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Aufschlüsselung nach Besoldungsstufen bzw. Entgeltgruppen können Sie der nachfolgenden tabellarischen Aufstellung entnehmen. Mitarbeiter ZMI BKA Anzahl Höherer Dienst A15  2 A14  1 Gehobener Dienst A13 Z  1 A13  5 A12  3 A11  2 A10  8 A9 17 Einfacher Dienst A6  1 Tarifbeschäftigte EG9b  4 EG9a  3 EG7  3 EG6  2 25. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie viele Mitarbeiter im Bundeskriminalamt sind mit der Koordination des MOTRA- Forschungsverbunds beschäftigt (bitte Gesamtzahl angeben sowie die Zahl der auch bei der Überwachung und/oder Beurteilung der in das Monitoring einbezogenen Medien mitwirkenden Mitarbeiter aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Mai 2026 Das Bundeskriminalamt (BKA) übernimmt für den Forschungsverbund MOTRA in der laufenden, zweiten Förderphase (2025 bis 2028) eine koordinative Funktion. Für koordinative Aufgaben sind für diese Förderphase 45 Personenmonate vorgesehen; diese Personenmonate beinhalten die Aufgabe der Gesamtkoordination des MOTRA-Verbundes, die von einem Mitarbeiter des BKA ausgeführt wird. Mitarbeiter des BKA betreiben im Rahmen von MOTRA kein Monitoring von Medien. 26. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Welche Organisationen oder Personen haben für welche Leistungen bei der Erstellung der InRa- Studie Vergütungen erhalten (bitte die Gesamtkosten der Studie und – soweit zutreffend – die acht größten Einzelpositionen aufführen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 11. Mai 2026 Die InRa-Studie wurde auf Grundlage der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung als Zuwendung in einer Höhe von insgesamt 6.000.000 Euro von der Universität Leipzig (Studienleitung für das interdisziplinäre, transferorientierte und ortsverteilte Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt) als Verbundstudie durchgeführt. Gemäß Zuwendungsbescheid vom 13. September 2021 oblag es der Studienleitung in eigener Verantwortung, Zuwendungsmittel an die jeweiligen an der Verbundstudie beteiligten Teilprojekte im Einzelnen in Form von Weiterleitungsverträgen zur Verfügung zu stellen. 27. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie schlüsseln sich nach Kenntnis der Bundesregierung die im Jahr 2025 erfassten Gewaltdelikte (einschließlich einfacher vorsätzlicher Körperverletzung) in Bezug auf die Tatörtlichkeit Schule auf (bitte neben der Anzahl der jeweiligen Gewaltdelikte bezüglich der Tatverdächtigengruppen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende auch nach dem jeweiligen Anteil deutscher und nichtdeutscher Tatverdächtiger in absoluten Zahlen sowie nach den jeweils sechs am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten in absoluten Zahlen unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen in absteigender Reihenfolge aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. Mai 2026 Ihre Frage wird mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr 2025 beantwortet. Es werden in den nachstehenden Tabellen die erfragten Fallzahlen zu den einzelnen Straftatenschlüsseln der Gewaltkriminalität sowie der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung dargestellt. In den Fallzahlen wurde die Tatörtlichkeit Schule ausgewertet in Verbindung mit den weiteren erfragten Merkmalen. Es gilt zu beachten, dass zu jedem ausgewiesenen Fall mindestens ein Tatverdächtiger mit dem entsprechenden Merkmal erfasst wurde. Nachstehender Tabelle sind die Fallzahlen zu den einzelnen Straftatenschlüsseln der Gewaltkriminalität – soweit Fälle erfasst wurden – sowie der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung zu entnehmen. PKS- Schlüssel Straftatenbeschreibung Anzahl Fälle 010000 Mord § 211 StGB      2 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB     12 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB    100 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB    629 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB  6.328 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 18.379 234000 Geiselnahme § 239b StGB      3 In nachstehender Tabelle werden die Fälle nach Altersgruppen der Tatverdächtigen (TV) ausgewiesen. In den Fällen wurde mindestens ein Tatverdächtiger mit dem entsprechenden Merkmal erfasst. PKS- Schlüssel Straftatenbeschreibung TV nach Altersgruppen Anzahl Fälle 010000 Mord § 211 StGB Kinder insgesamt (0<14)     1 010000 Mord § 211 StGB Jugendliche insgesamt (14<18)     1 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB Kinder insgesamt (0<14)     3 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB Jugendliche insgesamt (14<18)     6 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB Heranwachsende 18<21     1 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB Kinder insgesamt (0<14)    13 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB Jugendliche insgesamt (14<18)    56 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB Heranwachsende 18<21    14 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB Kinder insgesamt (0<14)   205 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB Jugendliche insgesamt (14<18)   348 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB Heranwachsende 18<21    32 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB Kinder insgesamt (0<14) 3.277 PKS- Schlüssel Straftatenbeschreibung TV nach Altersgruppen Anzahl Fälle 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB Jugendliche insgesamt (14<18) 2.808 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB Heranwachsende 18<21   258 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB Kinder insgesamt (0<14) 8.828 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB Jugendliche insgesamt (14<18) 7.086 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB Heranwachsende 18<21   540 234000 Geiselnahme § 239b StGB Heranwachsende 18<21     2 In nachstehender Tabelle wird die Anzahl der Fälle mit deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen (ohne Alterseinschränkungen) ausgewiesen. PKS- Schlüssel Straftatenbeschreibung Fälle mit deutschen TV Fälle mit nichtdeutschen TV 010000 Mord § 211 StGB      2     0 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB     10     2 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB     61    42 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB    353   434 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB  4.261 3.791 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 11.997 7.030 234000 Geiselnahme § 239b StGB      3     0 In den nachfolgenden Tabellen erfolgt die Aufschlüsselung nach den sechs häufigsten nicht-deutschen Staatsangehörigkeiten zu den jeweiligen Delikten. PKS- Schlüssel Straftatenbeschreibung TV Staatsangehörigkeit Fälle 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB Türkei 1 PKS- Schlüssel Straftatenbeschreibung TV Staatsangehörigkeit Fälle 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB Syrien 9 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB Afghanistan 3 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB Bulgarien 2 PKS- Schlüssel Straftatenbeschreibung TV Staatsangehörigkeit Fälle 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB Italien 1 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB Nordmazedonien 1 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB Kosovo 1 PKS- Schlüssel Straftatenbeschreibung TV Staatsangehörigkeit Fälle 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB Syrien 98 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB Afghanistan 28 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB Irak 24 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB Bulgarien 22 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB Kosovo 16 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB Russische Föderation 16 PKS- Schlüssel Straftatenbeschreibung TV Staatsangehörigkeit Fälle 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB Syrien 882 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB Afghanistan 314 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB Irak 205 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB Bulgarien 180 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB Ukraine 180 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB Rumänien 166 PKS- Schlüssel Straftatenbeschreibung TV Staatsangehörigkeit Fälle 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB Syrien 1.631 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB Ukraine   592 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB Afghanistan   480 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB Irak   387 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB Rumänien   334 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB Bulgarien   289 28. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Wie viele Tasereinsätze erfolgten 2024 jeweils durch die Bundespolizei, Angehörige des Bundeskriminalamtes und den Zoll, und wie wurden diese jeweils für die bundesweite Statistik des Polizeitechnischen Institutes in Münster kategorisiert (in „Einsatz erfolgreich“, in „Einsatz ohne Verletzung“, in „Person unbewaffnet“; vgl. https://archiv.cilip.de/Dokumente/2023_Taser-Pil otprojekte.pdf und https://archiv.cilip.de/Dokume nte/2023_Taser_SEK.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. Mai 2026 Bundespolizei (BPOL) Die Bundespolizei hat im Jahr 2024 Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) Taser 7 erprobt. Diese werden in der Statistik als Pilotprojekte aufgeführt. Die nachfolgende Nummerierung entspricht den Auswertungsbögen zu DEIG-Einsätzen im Jahr 2024. 1. Anzahl der Einsätze BPOL 6 2. Einsatzanlässe     a) Bedrohung/Geiselnahme 3   c) Festnahmelage 3 3. Einsatzerfolg durch DEIG   a) Ja 4   b) Nein 2 5. Bewaffnung/Gewaltbereitschaft   a) Schusswaffe 1   c) Sonstige Waffen/gefährliche Gegenstände 1   d) Gewaltbereitschaft (ohne Bewaffnung) 4 7. Verletzungen   a) Oberflächliche Hautverletzungen durch Pfeile/Elektroden 1   d) Sonstiges 3   e) Keine 2 Bundeskrimmalamt (BKA) DEIG-Einsätze SE im Jahr 2024 1. Anzahl der Einsätze für BKA 0 Zoll DEIG-Einsätze SE im Jahr 2024 1. Anzahl der Einsätze für Zoll 1 2. Einsatzanlässe   c) Festnahmelage 1 3. Einsatzerfolg durch DEIG   a) Ja 1 6. Bewaffnung/Gewaltbereitschaft   b) Messer 1 8. Verletzungen   a) Oberflächliche Hautverletzungen durch Pfeile/Elektroden 1   b) Durch Sturz 1 29. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Haben sich deutsche Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein-Files an US-Partnerbehörden gewandt, und wenn ja, welche Bundesbehörden waren beteiligt, und welche wesentlichen Sachverhalte wurden dabei erfragt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. Mai 2026 Die deutschen und US-amerikanischen Sicherheitsbehörden arbeiten auch und gerade im operativen Bereich eng und vertrauensvoll zusammen. Deshalb werden die US-Partnerbehörden sowohl der Polizei- als auch der Nachrichtendienste im Rahmen der bestehenden intensiven Arbeitsbeziehungen die Bundesregierung unmittelbar informieren, sobald sich aus den sogenannten Epstein Files Hinweise auf deutsche Täter oder Opfer ergeben. Um das hohe Interesse der Bundesregierung an solchen Hinweisen zu bekräftigen, haben sich die Bundessicherheitsbehörden in diesem Sinne zusätzlich nochmals ausdrücklich an ihre jeweiligen Partnerbehörden gewandt. Angaben zur Frage konkreter Sachverhalte können nicht erfolgen. Bezugnehmend auf die Nachrichtendienste sind Gegenstand des Informations- bzw. Auskunftsersuchens solche Informationen, die in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Hierdurch besteht die Möglichkeit einer Erschütterung der internationalen, vertraulichen Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten bzw. Sicherheitsbehörden und damit einhergehender Einschränkungen bei der Informationsweitergabe. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, hätte dies wiederum eine erhebliche Schwächung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung und damit empfindliche Nachteile für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch die eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des erfragten Sachverhalts zu werten. 30. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Inwieweit sind Personen in politischen oder wirtschaftlichen Schlüsselpositionen, die keiner Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterliegen, von bei Bundesbehörden bestehenden Mechanismen zur Erkennung möglicher sicherheitsrelevanter Risiken durch Kontakte zu international vernetzten Straftätern erfasst? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. Mai 2026 Die Erfassung von Personen im Sinne der Fragestellung unterliegt den polizeilichen bzw. strafrechtlichen Regelungen. Sie kann nur erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. 31. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 27. April 2026, Az. K 650/25.KO) zur Rechtswidrigkeit der derzeitigen stationären Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen Asylsuchender an den Binnengrenzen, auch unter Berücksichtigung der vorherigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin in drei Fällen (Beschlüsse vom 2. Juni 2025 – VG 6 L 191/25 u. a.) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 18. März 2025, 10 BV 24.700) vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt wiederholt betont, es handele sich hierbei um eine „Einzelfallentscheidung“, weshalb die Maßnahmen an den Binnengrenzen fortgesetzt würden (www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-koblenz-k650 25ko-grenzkontrollen-schengen-identitaet-feststel lung?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_ LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKD E_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CW OLT000036830997&utm_medium=email_newsle tter&utm_crmid= und www.br.de/nachrichten/bay ern/bayerische-richter-contra-dobrindt-grenzkontr ollen-illegal,VGxBUYm und www.beck-aktuel l.de/heute-im-recht/rechtsprechung/dobrindt-zuru eckweisungen-asylsuchende-grenze-urteil-vg-berl in-2025-06-03), und ist der Bundesregierung eine gerichtliche Entscheidung bekannt, in der eine seit dem 7. Mai 2025 stattgefundene deutsche Binnengrenzkontrolle als rechtmäßig bewertet wurde, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. Mai 2026 Das Bundesministerium des Innern (BMI) nimmt das erstinstanzliche Urteil in der Einzelfallentscheidung beim Verwaltungsgericht (VG) Koblenz zur Kenntnis. Das BMI wird die Entscheidungsbegründung sorgfältig auswerten und Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Da sich das Urteil des VG Koblenz auf einen Einzelfall bezieht, geht eine generelle Unzulässigkeit der Binnengrenzkontrollen mit dem Urteil nach Auffassung des BMI nicht einher. Die Binnengrenzkontrollen werden daher fortgesetzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 18. März 2025 über eine grenzpolizeiliche Identitätsfeststellung vom 11. Juni 2022 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze entschieden. Diese Entscheidung bezieht sich auf eine Fassung des Schengener Grenzkodexes, die nicht mehr gültig ist. Das VG Berlin hat mit Beschluss vom 2. Juni 2025 im Eilverfahren über die konkrete Zurückweisung von drei Personen an der deutsch- polnischen Grenze entschieden. Die Bundesrepublik Deutschland wurde verpflichtet, den Antragstellern den Grenzübertritt zu gestatten, um festzustellen, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Das BMI hat diese Einzelfallentscheidung zur Kenntnis genommen. Das gegenständliche Hauptsacheverfahren vor dem VG Berlin ist noch anhängig. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden gerichtlichen Verfahren. Der Bundesregierung ist für den erfragten Zeitraum im Sinne der Fragestellung keine entsprechende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung zu Binnengrenzkontrollen bekannt. 32. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Behandeln die Bundesregierung sowie das Bundesministerium des Innern als „Verbotsbehörde“ Personenzusammenschlüsse (Vereine im Sinne des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)) als sich „gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtend“, wenn diese Vereine einen „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ (Zitat der Bundesregierung) nicht vorbehaltlos ablehnen, oder ist der „Gedanke der Völkerverständigung“ (§ 3 Absatz 1 des Vereinsgesetzes) mit dem Befürworten von „völkerrechtswidrigen Angriffskriegen“ nach Ansicht der Bundesregierung vereinbar (bitte die Anwendungspraxis des Bundesinnenministeriums ausführlich begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Mai 2026 Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, zu den hier außerhalb eines konkreten Verbots aufgeworfenen abstrakten Rechtsfragen Stellung zu nehmen. 33. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Strafverfolgung bei Cyberangriffen mit Auslandsbezug zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf internationale Kooperationen und Zuständigkeitsfragen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Mai 2026 Eine signifikante Verbesserung der internationalen Strafverfolgung im digitalen Raum wird das ab Sommer 2026 geltende sogenannte E- Evidence-Paket der EU bewirken. Es besteht aus der Verordnung (EU) 2023/1543 und der Richtlinie (EU) 2023/1544. Auf dem EU-Markt tätige Diensteanbieter werden hiernach in Zukunft einen Empfangsbevollmächtigten in der EU einrichten müssen, der grenzüberschreitenden Anordnungen zur Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel unmittelbar Folge leistet. Das bedeutet, dass künftig im internationalen Ermittlungsverkehr rasch und effizient auf relevante elektronische Daten zugegriffen werden kann. Die Bundesregierung hat die Vorgaben des E-Evidence-Pakets bereits in nationales Recht überführt (Gesetz verkündet am 12. März 2026 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 64). Zur grundsätzlichen Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung bereitet die Bundesregierung derzeit eine Reform des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vor. Durch die Reform soll das IRG aus dem Jahr 1982 grundlegend überarbeitet und praxistauglicher gestaltet werden, damit grenzüberschreitende Kriminalität künftig noch wirksamer bekämpft werden kann. Dabei sind erstmals ausdrückliche Regelungen zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit der Polizeibehörden vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll zeitnah von der Bundesregierung beschlossen werden. Im Übrigen regelt die Verordnung (EU) 2024/3011 über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen erstmals unionsweit, wie und unter welchen Bedingungen ein EU-Mitgliedstaat ein Strafverfahren an einen anderen Mitgliedstaat abgeben kann, um den am besten geeigneten Ort für die Strafverfolgung zu bestimmen. Die Verordnung wird ab dem 1. Februar 2027 zur Anwendung kommen und zu einer effizienteren Strafverfolgung beitragen, indem sie – auch im Bereich Cybercrime – bei Zuständigkeitsfragen für mehr Klarheit sorgt. Vorschriften zur Durchführung der Verordnung sollen in das IRG aufgenommen werden. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland internationale Abkommen ratifiziert – wie z. B. die Convention on Cybercrime. Das Bundeskriminalamt (BKA) arbeitet auf internationaler Ebene eng mit seinen internationalen Partnern zusammen. Das betrifft neben Europol, Interpol und Eurojust insbesondere auch die bi- und multilaterale Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Daneben hat das BKA durch seine Verbindungsbeamtinnen und -beamten an vielen deutschen Botschaften im Ausland ein Netzwerk etabliert, über das bei Ermittlungsverfahren mit Auslandsbezügen im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen eine direkte Kommunikation mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden gewährleistet ist. 34. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant der Bund trotz der öffentlich gegen Prof. Dr. S. M., u. a. von der Gewerkschaft der Polizei, erhobenen Vorwürfe weiterhin, ihn zum Professor auf Lebenszeit zum 1. Juli 2026 zu ernennen? 35. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant der Bund mit Blick auf § 130 Absatz 4 des Bundesbeamtengesetzes, die Professur von Prof. Dr. S. M. neu auszuschreiben oder hat er dies bereits getan? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Mai 2026 Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]). Ihre Fragen beziehen sich auf einen einzelnen Bundesbeamten. Dies gilt auch, soweit dienstrechtliche Entscheidungen zu diesem Beamten oder seiner Stelle/Professur berührt sind. Die Beurteilung des dienstlichen Verhaltens von Beamten sowie auf sie bezogene dienstrechtliche Entscheidungen müssen innerhalb der Schranken des Artikels 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) erfolgen. Artikel 33 Absatz 2 GG ist ein grundrechtsgleiches Recht, das dem einzelnen Beamten einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), dass Beamte nur Stellen ihres Dienstherrn verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu einer Beurteilung des Beamten befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268 [283 f.]). Der einzelne Beamte ist daher hinsichtlich seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt. 36. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Zu welchen konkreten Ergebnissen ist das Treffen führender Vertreter aller Bundesministerien am 27. April 2026 in puncto „Demokratieförderung“ gelangt, das laut Medienberichten auf Initiative des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt und der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien stattfand und in dessen Verlauf auch der geplante Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ thematisiert worden sein soll (www.tichysei nblick.de/daili-es-sentials/weissen-zutritt-verbote n-cafe-berlin?amp=1)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 11. Mai 2026 Das Treffen am 27. April 2026 diente als Auftakt für die Wiederaufnahme der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) „Demokratieförderung und Extremismusprävention“ unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Ziel dieser IMA ist es, ein gemeinsames Vorgehen der Bundesregierung bei der Koordinierung, Förderung und Stärkung der Arbeit im Bereich der Extremismusprävention und Demokratieförderungen sicherzustellen. Die IMA wurde erstmals in der 18. Legislaturperiode eingerichtet, um die Anstrengungen des Bundes in diesem Bereich zu bündeln. Die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als solches ist nicht Gegenstand der IMA, sondern liegt in der Ressortzuständigkeit des BMBFSFJ. 37. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob bzw. inwieweit die Ergebnisse einer jüngst veröffentlichten britischen Studie, die ergab, dass Transgender-Personen bei Tötungsdelikten häufiger Täter als Opfer sind und dass unter den Transgender-Personen bei Tötungsdelikten gebürtige Männer wesentlich häufiger Täter waren als gebürtige Frauen (https://papers.ssrn.com/sol3/paper s.cfm?abstract_id=6182901), auch für Deutschland zutreffen, und wenn ja, welche sind dies? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird eine Identifizierung als Transgender-Person nicht erfasst. 38. Abgeordnete Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann ist mit den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von 2025 vorgesehenen Ergebnissen der Wahlrechtskommission zur Evaluation der Wahlrechtsreform 2023, insbesondere zur möglichen Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre und zu paritätischen Listenaufstellungen, zu rechnen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Mai 2026 Die Beratungen der Wahlrechtskommission sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf den Koalitionsvertrag verwiesen. 39. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Was ist der Bundesregierung zum Ausmaß der Beeinflussung politischer Meinungen durch intransparent und automatisiert gesteuerte Account- Netzwerke in sozialen Medien bekannt, insbesondere jenem Netzwerk auf TikTok, durch das einer Studie der Nichtregierungsorganisation Reset Tech vom 10. März 2026 zufolge mehr als 1.200 Accounts überwiegend Ausschnitte aus Parlamentsreden von Dr. Alice Weidel geteilt haben, wobei mehr als die Hälfte der Beiträge aus Nigeria gestammt hätten und die Struktur eines organisierten Botnetzwerkes erkennbar gewesen sei (www.reset.tech/resources/coordinated-nigeria-lin ked-tiktok-network-amplifying-pro-alice-weidel-c ontent.pdf), und wie konkret plant die Bundesregierung, ein Verbot von manipulativen Netzwerken aus Fake-Accounts und Bots umzusetzen, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart ist? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Mai 2026 Die Bundesregierung fokussiert sich beim Umgang mit Desinformation auf ausländische Informationsmanipulation. Automatisiert gesteuerte Account-Netzwerke können als ein Mittel ausländischer Informationsmanipulation genutzt werden. Die in Ihrer Frage genannte Studie der Nichtregierungsorganisation Reset Tech ist der Bundesregierung bekannt. Weiterführende Erkenntnisse, außer, dass das in der Studie genannte Botnetzwerk mittlerweile nicht mehr aktiv ist, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung prüft, wie der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden kann und wird dabei berücksichtigen, welche Regelungen bereits existieren, wie etwa Kennzeichnungspflichten für botgenerierte Inhalte im Medienstaatsvertrag der Länder oder die Risikominimierungsvorgaben des Digital Services Act für sehr große Online- Plattformen und -Suchmaschinen. 40. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Welche Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Entwicklung des BSI-Kriterienkatalogs „Criteria enabling Cloud Computing Autonomy“ (C3A) einbezogen beziehungsweise lieferten inhaltliche Eingaben mündlicher oder schriftlicher Art, und welche Akteure sollen bei der angekündigten Erarbeitung des dazugehörigen Leitfadens für C3A- Audits bis Ende Juni dieses Jahres einbezogen werden (siehe „Tagesspiegel Background“ vom 27. April 2026; https://background.tagesspiege l.de/digitalisierung-und-ki/briefing/die-bsi-kriterie n-fuer-souveraene-clouds)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. Mai 2026 Bei der Entwicklung des C3A wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Feedback von den BSI- Kooperationspartnern STACKIT, SAP, IONOS, AWS, Oracle und Google eingeholt und nach dem Ermessen des BSI eingearbeitet. Die Erstellung des Leitfadens für die C3A-Audits wird durch das BSI durchgeführt. Sie befindet sich derzeit in der frühen Planungsphase. Daher sind zunächst interne Gespräche geplant. Über eine Einbindung externer Akteure wurde derzeit noch nicht befunden. Eine Veröffentlichung bis Ende Juni 2026 wurde vom BSI nicht kommuniziert und ist nicht beabsichtigt. 41. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Veröffentlichung von Namen und Adressen europäischer Drohnen-Hersteller durch das russische Verteidigungsministerium (siehe www.merkur.de/politik/medwedew-droht-n ach-selenskyj-besuch-in-berlin-mit-angriffsliste-9 4266277.html), und was haben die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden unternommen, um neue, kleine und mittelständische Unternehmen der deutschen Verteidigungsindustrie vor den Gefahren ausländischer Sabotage zu schützen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Mai 2026 Die Bundesregierung stellt fest, dass sich die Veröffentlichung in die aktuelle Gefährdungslage für deutsche Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie einfügt. Russische Nachrichtendienste versuchen, die Produktion, Lieferketten und Geschäftsabläufe von deutschen Rüstungsunternehmen auszuspähen oder zu sabotieren. Vor dem Hintergrund der militärischen Bedeutung von Drohnen für die Kriegsführung in der Ukraine zielen die Veröffentlichungen des russischen Verteidigungsministeriums insbesondere auch auf den Aufbau einer Drohkulisse. Angesichts der beschriebenen Bedrohungslage haben das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt bereits im März 2026 ein gemeinsames Sensibilisierungsschreiben an Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft herausgegeben, um auf die Risiken von Ausspäh- und Sabotageversuchen durch russische Nachrichtendienste hinzuweisen. Darüber hinaus greift auch die Initiative Wirtschaftsschutz, ein vom Bundesministerium des Innern koordinierter Zusammenschluss von Sicherheitsbehörden mit Spitzenwirtschafts- und Sicherheitsverbänden, aktuelle sicherheitsrelevante Entwicklungen auf. Die Partner der Initiative analysieren gemeinsam die Risikolage globaler Wertschöpfungs- und Lieferketten deutscher Unternehmen und stellen ihre Expertise im Bereich Wirtschaftsschutz zur Verfügung – insbesondere mit Blick auf hybride Bedrohungen und Sabotage. Der Fokus liegt dabei auf fachlichem Austausch, Sensibilisierung, Information und der Unterstützung von Unternehmen im Umgang mit Sicherheitsrisiken. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 42. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ereignisse vom 19. April 2026 in der zentralphilippinischen Gemeinde Toboso, bei denen philippinische Streitkräfte im Zuge eines Gefechts mit mutmaßlichen Guerillakämpfern nach Angaben der Menschenrechtsorganisation National Union of People's Lawyers auch zahlreiche Zivilisten getötet haben sollen (vgl. www.spiegel.de/a usland/philippinen-armee-toetet-19-kommunistisc he-rebellen-darunter-zwei-us-amerikaner-a-ae41f 499-a7f8-4819-a7ec-6f0f1011e899), sowie angesichts besorgniserregender Berichte zur Menschenrechtslage auf den Philippinen – insbesondere hinsichtlich außergerichtlicher Tötungen und des sogenannten Red-Tagging, bei dem Regierungskritiker öffentlich als Terrorunterstützer diffamiert werden (vgl. www.asienhaus.de/aktuelles/ philippinen-pressefreiheit-unter-beschuss) – Anlass, ihre sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit mit den Philippinen neu auszurichten, und wenn ja, auf welche Weise? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 15. Mai 2026 Die Bundesregierung hat die Berichterstattung zu den Vorfällen in Toboso und Negros zur Kenntnis genommen. Sie beobachtet die Menschenrechtslage in den Philippinen genau und berücksichtigt diese bei der Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen. 43. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul die Anwendung von Menschenrechtsklauseln bei EU-Handelsabkommen, wie im Falle des Assoziierungsabkommens mit Israel (Artikel 2), bei auch nach meiner Auffassung nachweislich erfolgter Nichteinhaltung der „Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze“ (https://eeas.europa.eu/archive s/delegations/israel/documents/eu_israel/asso_agr ee_en.pdf) grundsätzlich für „unangebracht“ oder nur im aktuell auf EU-Ebene diskutierten Falle Israels, wo er eine etwaige Aussetzung des Abkommens als „unangebracht“ bezeichnet hatte (www.z eit.de/politik/ausland/2026-04/eu-aussenminister-l uxemburg-assoziierungsabkommen-israel-wadeph ul-gxe), und als wie effektiv bewertet der Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul den von ihm beschriebenen „kritischen konstruktiven Dialog“ (https://taz.de/EU-Aussenministertreffen-in-Luxe mburg/!6172738/) im Sinne einer Veränderung der Politik der israelischen Regierung? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 11. Mai 2026 Die Bundesregierung steht mit der israelischen Regierung auf unterschiedlichen Ebenen zu allen relevanten Fragen in ständigem Austausch, zuletzt im Rahmen eines Besuchs des israelischen Außenministers Gideon Sa’ar in Berlin Anfang Mai dieses Jahres. Dabei werden immer auch Fragen mit menschenrechtlichem Bezug erörtert. Diesbezüglich verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Deborah Düring (zu Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 21/5249 sowie zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 21/5846). Gleichzeitig stimmt sich die Bundesregierung dazu eng mit ihren Partnern ab, allen voran mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für eine Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens besteht in der Europäischen Union kein Konsens. 44. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Auf welcher Tatsachengrundlage basierte die Prognose des Bundeskanzlers Friedrich Merz vom Frühjahr 2026, dass die letzten Tage des iranischen Regimes zu sehen seien (www.sueddeutsch e.de/politik/friedrich-merz-tage-regimes-iran-li.33 67823), und wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Frage, inwiefern die öffentliche Aberkennung der Legitimität eines diplomatischen Verhandlungspartners durch den Regierungschef die nach meiner Auffassung von der Bundesregierung anzustrebende Rolle Deutschlands als diplomatischer Vermittler zur Deeskalation des aktuellen Regionalkonflikts beeinträchtigt (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regi erungspressekonferenz-2768490#content_1, letzte Antwort)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 11. Mai 2026 Die Äußerungen des Bundeskanzlers stehen für sich. Die Bundesregierung setzt sich aktiv für eine Verhandlungslösung ein. Dazu gehört, dass Iran sein militärisches Atomprogramm einstellt und Israel sowie andere Nachbarstaaten nicht länger bedroht. Zudem muss die Straße von Hormus dauerhaft, zuverlässig und ohne Einschränkungen geöffnet werden. 45. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Seit wann wird das seit 1987 erscheinende Friedensgutachten der deutschen Friedensforschungsinstitute (BICC, IFSH, INEF, PRIF) im Auswärtigen Amt vorgestellt, und wird es dieses Jahr dort auch vorgestellt werden (wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 15. Mai 2026 Das Friedensgutachten wurde im Auswärtigen Amt seit 2012 wiederholt vorgestellt. Das diesjährige Gutachten soll der Öffentlichkeit am 8. Juni 2026 in der Bundespressekonferenz präsentiert werden. Darüber hinaus plant das Auswärtige Amt derzeit keine Vorstellung des Gutachtens im eigenen Haus. 46. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zur UN-Resolution 1325 noch vor der Wahl am 3. Juni 2026 für einen nichtständigen Sitz im VN-Sicherheitsrat veröffentlichen, und welche Konsultationen mit der Zivilgesellschaft haben bislang dazu stattgefunden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 15. Mai 2026 Der vierte Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit wird derzeit ausgearbeitet. Es fanden mehrere informelle Austausche und Konsultationen mit deutscher und internationaler Zivilgesellschaft statt, zuletzt im Januar 2026 in Berlin. Ein konkretes Datum für die Veröffentlichung kann noch nicht genannt werden. 47. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Liegen dem Auswärtigen Amt (AA) Berichte dazu vor – wie mir in einem Einzelfall, bezogen auf Marokko, zur Kenntnis gelangt –, wonach Mitarbeitende des externen Dienstleisters TLS- contact in Visaverfahren eine zusätzliche Gebühr zur schnelleren Bearbeitung (in dem mir vorliegenden Fall in Höhe von 100 Euro) fordern, wobei es sich nach meiner Einschätzung offenkundig um Korruption handelt, und wenn ja, wie hat sie hierauf reagiert (bitte entsprechende Maßnahmen erläutern), und wenn nein, welche Meldestellen für solche Fälle gibt es im Zuständigkeitsbereich des AA vor dem Hintergrund, dass in dem mir bekannt gewordenen Fall trotz Anfrage keine entsprechende Stelle mitgeteilt wurde (bitte möglichst konkret benennen), und wie verhält sich das AA weiterhin zu dem mir vorgetragenen Bericht, wonach es zu Ablehnungen von Visumanträgen kommen könnte, weil Mitarbeitende von TLS- contact bei der nicht sorgfältigen Übertragung von Angaben aus Visumanträgen in andere Formulare Fehler begehen, die dann den Visumbeantragenden als unwahre Angaben ausgelegt werden könnten (bitte ausführen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 15. Mai 2026 Dem Auswärtigen Amt liegen hierzu keine Berichte vor. Jede deutsche Auslandsvertretung benennt auf ihrer Internetseite namentlich eine lokale Ansprechperson für Korruptionsprävention. Für die Auslandsvertretung in Rabat sind die Informationen auf folgender Webseite aufgeführt: https://rabat.diplo.de/ma-de/ueber-uns/korruptionspraev ention. Zudem besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Beauftragten für Korruptionsprävention im Auswärtigen Amt (siehe auch www.auswaertiges-amt.de/de/service/korruptionspraevention). Die externen Dienstleister sind vertraglich dazu verpflichtet, Visumantragsdaten aus handschriftlich ausgefüllten Formularen in elektronische Antragsformulare (VIDEX) zu übertragen und die Daten in den Visumantragsformularen anhand der vorgelegten antragsbegründenden Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen und zu korrigieren. Im Nachgang zur Übertragung der Visumantragsdaten von einem handschriftlichen Antragsformular in ein VIDEX-Formular und bei der Korrektur/Ergänzung von Visumantragsdaten wird das VIDEX-Formular vollständig ausgedruckt und von den Antragstellenden inklusive einer Belehrung über Falschangaben unterschrieben. Mit der Unterschrift bestätigen die Antragstellenden, dass alle Daten vollständig und korrekt sind und dass Falschangaben zu einer Ablehnung des Visumantrags führen können. 48. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Wie verteilt die Bundesregierung die im Rahmen der Sudan-Konferenz zugesagten 232 Mio. Euro für humanitäre Hilfe konkret auf internationale Organisationen, Länder- und Regionalfonds sowie lokale Akteure (bitte die neun größten Mittelverwendungen samt entsprechender Organisation bzw. entsprechendem Fonds und der Lokalisierungsquote angeben), und unternimmt sie infolge der Konferenz konkrete politische, wirtschaftliche oder diplomatische Schritte zur Förderung eines Waffenstillstands und eines zivilen Friedensprozesses im Sudan, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 11. Mai 2026 Die vom Auswärtigen Amt zugesagten 212 Mio. Euro verteilen sich wie folgt: 208,91 Mio. Euro stammen aus dem Titel für Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Kapitel 0501). Davon sind 87,21 Mio. Euro für internationale Hilfsorganisationen der Vereinten Nationen vorgesehen, 18 Mio. Euro für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, 25 Mio. Euro für die vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten verwalteten Länderfonds Äthiopien, Sudan, Südsudan und Zentralafrikanische Republik sowie 78,7 Mio. Euro für Nichtregierungsorganisationen. 2 Mio. Euro stammen aus dem Titel Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik (Kapitel 0514). Davon sind 1,2 Mio. Euro für das Netzwerk United Nations Action Against Sexual Violence in Conflict (UN Action) zur Stärkung koordinierter Reaktionen auf konfliktbezogene sexualisierte Gewalt vorgesehen, weitere 0,8 Mio. Euro für Stabilisierungsvorhaben mit verschiedenen Partnern. 1,09 Mio. Euro stammen aus dem Kulturhaushalt (Kapitel 0504) und sind zur Umsetzung durch deutsche Nichtregierungsorganisationen und Kulturmittler vorgesehen. Zur jeweiligen Lokalisierungsquote liegen dem Auswärtigen Amt noch keine abschließenden Informationen vor. Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zugesagten 20 Mio. Euro sollen die Basisversorgung für die Menschen in Sudan, vor allem in den Bereichen Wasser, Gesundheit, Bildung und Ernährung, verbessern und den sozialen Zusammenhalt in der Bevölkerung fördern. Die Vorhaben befinden sich derzeit noch in Planung. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 21/5846 verwiesen. 49. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Welche finanziellen Mittel (einschließlich Projektförderungen, institutioneller Zuwendungen, indirekter Unterstützungsleistungen sowie Sachleistungen) sind seit der Gründung im Jahr 2021 im Zusammenhang mit dem Projekt „Kabul Luftbrücke“ an dieses selbst, an dessen ursprünglichen Träger sowie – nach dem Trägerwechsel im Jahr 2024 – an die Aab Humanitarian Association gGmbH aus den Haushalten der Ressorts der Bundesregierung (insbesondere des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) sowie aus Mitteln nachgeordneter Behörden oder bundeseigener Durchführungsorganisationen (z. B. der GIZ GmbH) geflossen oder bewilligt worden (bitte nach Jahren und Höhe der Zuwendungen aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 11. Mai 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu den Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/9974. Darüber hinaus sind seit 2021 keine finanziellen Mittel aus den Ressorts der Bundesregierung an die genannten Träger geflossen. 50. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der deutsche Botschafter in Paris, Stephan Steinlein, den Vorsitzenden des Rassemblement National, Jordan Bardella, im Februar 2026 zu einem Gespräch getroffen hat, und wenn ja, auf wessen Initiative und zu welchem Zweck fand das Treffen zwischen Stephan Steinlein und Jordan Bardella statt (www.stern.de/news/partei--franzoesischer-r echtspopulist-bardella-traf-deutschen-botschafter- in-paris-37375856.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 15. Mai 2026 Es ist eine der Aufgaben einer Auslandsvertretung, mit allen parlamentarischen Kräften des jeweiligen Gastlandes Kontakte zu unterhalten, um sich ein akkurates Bild der innenpolitischen Lage im Land zu machen. Einzelne Gespräche, die durch die deutschen Auslandsvertretungen geführt werden, kommentiert die Bundesregierung nicht. 51. Abgeordneter Thomas Ladzinski (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis über deutsche Staatsangehörige, die auf Wasserfahrzeugen im Persischen Golf infolge der Kampfhandlungen um den Iran festsitzen, und wenn ja, welche genaue Kenntnisse hat sie dazu (insbesondere zur Anzahl, Dauer des Festsitzens und zum Gesundheitszustand der deutschen Staatsangehörigen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 15. Mai 2026 Das Auswärtigen Amt hat keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung. 52. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche inhaltlichen Schwerpunkte setzt die Bundesregierung für die deutsche Kandidatur für einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, und wie beabsichtigt sie, diese im Falle eines Einzugs in den Sicherheitsrat umzusetzen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. Mai 2026 Im Falle einer Wahl Deutschlands in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen will sich die Bundesregierung auf der Grundlage ihres Wahlprogramms (siehe auch www.GermanyUNSC.org) in die gesamte Bandbreite der Arbeit des Sicherheitsrates einbringen. Eine konkretere Festlegung kann erst nach einer erfolgreichen Wahl erfolgen. 53. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Hat die Bundesregierung jenseits der Botschaftsebene diplomatische Kontakte zur russischen Regierung, und wenn ja, auf welcher Ebene (bitte aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 12. Mai 2026 Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit ihren Partnern und Alliierten in der EU und der NATO nach Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ihre Beziehungen zur Russischen Föderation erheblich eingeschränkt, aber nicht abgebrochen. Das bedeutet, dass auf entsprechender Ebene die erforderlichen diplomatischen Gesprächskanäle existieren, wie auch bei den europäischen und transatlantischen Partnern Deutschlands. 54. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Angriff auf die Sumud-Flotille in der Nacht vom 29. auf den 30. April 2026 sowie über den Verbleib deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auf der Flotille, und welche Unterstützung wurde den betroffenen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern angeboten (z. B. juristische, diplomatische oder medizinische Maßnahmen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 12. Mai 2026 Die israelische Marine hat am 30. April 2026 insgesamt 180 Teilnehmende der sogenannten Sumud-Flottille festgesetzt und 178 von ihnen anschließend auf Kreta an Land gebracht. Unter diesen 178 Personen befand sich eine mittlere einstellige Zahl deutscher Staatsangehöriger. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden nach Anlandung auf Kreta zum Flughafen Heraklion gebracht, damit sie von dort aus ihre Heimreise in ihre Herkunftsländer antreten können. Am Flughafen Heraklion war der deutsche Honorarkonsul mit Team im Einsatz, um eine Versorgung der deutschen Teilnehmenden sicherzustellen und – soweit erforderlich und erwünscht – Unterstützung bei der Rückreise nach Deutschland anzubieten. Die meisten deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der sogenannten Sumud-Flottille äußerten die Absicht, weiter an der Flottille teilzunehmen. 55. Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass das United States Department of State unter Leitung der für Public Diplomacy zuständigen Unterstaatssekretärin Sarah B. Rogers laut Berichten plant, finanzielle Mittel für sogenannte Free- Speech-Initiativen sowie für Think Tanks und zivilgesellschaftliche Organisationen in Europa bereitzustellen (vgl. www.reuters.com/world/us-fun d-free-speech-initiatives-europe-trump-official-sa ys-2026-02-09/), und wenn ja, welche Angaben kann sie zu Zielsetzung und Ausgestaltung dieser Programme machen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 15. Mai 2026 Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung. 56. Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie kam es im Zusammenhang mit der Ausstellung „Glocken und Kanonen – Zeitgenössische Kunst in Zeiten von Militarisierung“ in Vilnius konkret zur medienübergreifend so bezeichneten „Rüge“ des Goethe-Instituts durch das Auswärtige Amt (vgl. etwa www.deutschlandfunk.de/ausw aertiges-amt-ruegt-goethe-institut-fuer-ausstellun g-104.html), und welche genaue rechtliche, administrative oder haushaltsbezogene Bedeutung hat der Begriff „Rüge“ in diesem Kontext innerhalb der Aufsicht über Mittlerorganisationen (bitte hierbei auch auf etwaige Konsequenzen eingehen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. Mai 2026 Das Auswärtige Amt hat das Thema mit dem Goethe-Institut mit großem Nachdruck aufgenommen und die notwendige Sorgfalt im Vorfeld der Planung und Konzeption von Veranstaltungen unterstrichen. Diesbezüglich wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 33 und 34 der Abgeordneten Dr. Anna Rathert auf Bundestagsdrucksache 21/5580 verwiesen. 57. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen bzw. beabsichtigt sie, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückkehr der Journalistin Eva Maria Michelmann (www.zeit.de/politik/ausland/2026-05/eva- mariamichelmann-syrien-festnahme-regierung-bestaeti gung) zu organisieren, und wenn ja, welche (bitte ggf. die ersten 28 bereits ergriffenen Maßnahmen auflisten), und ist nach aktueller Ansicht der Bundesregierung mit einer Rückkehr von Eva Maria Michelmann nach Deutschland zu rechnen, und wenn ja, wann? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 12. Mai 2026 Nach intensiven und auch hochrangigen Bemühungen auf verschiedenen Kanälen hat die Botschaft Damaskus am 23. April 2026 direkten Zugang zu Eva Maria Michelmann erhalten. Das Auswärtige Amt wird auch weiterhin konsularischen Zugang einfordern und sich für Eva Maria Michelmann einsetzen. Die Deutsche Botschaft Beirut und die Deutsche Botschaft Damaskus sind mit dem Fall befasst. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können keine weiteren Details mitgeteilt werden. 58. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Hat sich die Bundesregierung für die Freilassung des venezolanischen Polit-Aktivisten Roberto Marrero eingesetzt, der von den Behörden Venezuelas am 21. März 2019 wegen der Anklagepunkte Terrorismus, illegaler Waffenbesitz und Geldwäsche festgenommen wurde, und wenn ja, warum, und wie lange dauerte im Auswärtigen Amt die Prüfung, ob man sich für die Freilassung einsetzen könne? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 15. Mai 2026 Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten setzen sich seit Jahren intensiv und kontinuierlich für die Freilassung politischer Gefangener in Venezuela ein. In Verbindung mit der Verhaftung von Roberto Marrero erfolgte am 21. März 2019 eine Stellungnahme sowohl der EU als auch des Auswärtigen Amts (abrufbar unter https://x.com/AuswaertigesAmt/s tatus/1108793280303693831). 59. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über einen bereits erfolgten oder geplanten Abzug von US-Streitkräften aus Standorten in Bayern – insbesondere im Bereich der Garnisonen um Grafenwöhr und Vilseck – vor, und welche konkreten wirtschaftlichen Effekte (z. B. Arbeitsplatzverluste, Rückgang regionaler Wertschöpfung, Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und lokale Unternehmen) erwartet die Bundesregierung infolge eines solchen Truppenabzugs? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 15. Mai 2026 Die Bundesregierung hat die Absichtsankündigung des US-Präsidenten über den Abzug von Soldatinnen und Soldaten aus Deutschland vom 1. Mai dieses Jahres zur Kenntnis genommen. Der Bundesregierung ist die gewachsene wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Stützpunkte der US-Streitkräfte für die beheimatenden Gemeinden in Deutschland sehr bewusst. Die Bundesregierung führt hierzu vertrauliche Gespräche mit der Regierung der Vereinigten Staaten. Zu hypothetischen Fragen nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 60. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet es die Bundesregierung, dass der Inspekteur Cyber- und Informationsraum, Vizeadmiral Thomas Daum, den Einsatz von Palantir- Software unter Verweis auf den Schutz nationaler Datenbestände „momentan überhaupt nicht“ sehe, während die Software „Maven“ des US-Konzerns Palantir bereits in der Nato und zahlreichen Nato- Mitgliedsländern eingesetzt wird (www.handelsbl att.com/technik/it-internet/software-palantir- fuerdie-bundeswehr-sehe-ich-momentan- ueberhauptnicht/100217143.html), und inwiefern ist eine Abgrenzung zwischen der Nutzung für die NATO und die Bundeswehr technisch und administrativ möglich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 11. Mai 2026 Die Aussagen des Inspekteurs Cyber- und Informationsraum stehen für sich. Eine etwaige Nutzung entsprechender Software in der NATO oder durch Bündnispartner begründet keine Vorfestlegung für eine nationale Beschaffungs- oder Einsatzentscheidung der Bundeswehr. Bei nationalen Beschaffungs- und Einsatzentscheidungen ist digitale Souveränität ein entscheidendes Kriterium. Die Abgrenzung zwischen der Nutzung von Daten im Rahmen der NATO und nationalen Datenbeständen der Bundeswehr erfolgt durch technisch und administrativ geeignete Maßnahmen, zu denen z. B. getrennte Verantwortlichkeiten, Strukturen, gesonderte Betriebs- und Berechtigungsmodelle gehören. Eine Nutzung oder Mitnutzung von Erkenntnissen in NATO-Zusammenhängen bedeutet nicht, dass nationale Datenbestände der Bundeswehr einem Hersteller oder sonstigen Dritten zugänglich gemacht werden. 61. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Welche Maßnahmen zur sprachlichen Qualifizierung von mitgereisten und mitstationierten Familien und Angehörigen von Soldatinnen und Soldaten der Panzerbrigade 45 in Litauen (NATO- Ostflanke) wurden in den Jahren 2023 bis 2026 umgesetzt, um die von der Bundesregierung angekündigte Unterstützung der Angehörigen zur Integration im Gastland (vgl. Allgemeine Regelung A-1346; www.bundeswehr.de/resource/blob/ 6087206/f010ff ab4f8a2054f1dce9a841016e91/m erkblatt-fremdsprachenausbildung-stand-maerz-2 024-data-data.pdf) bzw. gegebenenfalls die Aufnahme einer Beschäftigung vor Ort zu fördern (bitte nach Anzahl durchgeführter Sprachlehrgänge des Bundessprachenamtes und nach Anzahl der durchgeführten Maßnahmen des Berufsförderungsdienstes unterscheiden sowie differenzieren nach Gesamtzahl der Anträge, Anzahl bewilligter und abgelehnter Anträge, nach durchschnittlicher Höhe der jeweils gewährten Beihilfen, Höhe des aktuellen Bedarfs an Sprachkursen, Hauptablehnungsgründen, Anzahl vorgehaltener Plätze und Anzahl der aktuellen Belegung der Plätze)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 13. Mai 2026 Eine fremdsprachliche Förderungsmöglichkeit im Sinne der Fragestellung besteht derzeit für Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz. Als Förderung kommt u. a. eine Einbeziehung in Sprachlehrgänge des Bundessprachenamtes oder eine Beihilfe zur Teilnahme an einer privaten Sprachausbildung außerhalb der Bundeswehr in Betracht. Mit dem Merkblatt zur Ehepartnerförderung werden die nach Litauen versetzen Soldatinnen und Soldaten über die Möglichkeiten der Förderung informiert. In den Jahren 2023 bis 2026 wurden zwei Anträge auf Ehepartnerförderung in der Sprache Litauisch gestellt und bewilligt. Die bewilligte Beihilfe lag im Durchschnitt bei 923,62 Euro. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 62. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung in der Kommissionsempfehlung C(2026) 1800 vom 18. März 2026, wonach einheitliche EU- Definitionen für innovative Startups und Scaleups notwendig sind, um grenzüberschreitende Förderinkonsistenzen zu vermeiden, und wenn ja, plant sie, diese Definitionen verbindlich in nationale Förderinstrumente – etwa in den Zukunftsfonds, INVEST oder die geplante Startup-Scaleup- Strategie – zu übernehmen, und setzt sie sich dafür ein, dass diese Definitionen auch im Rahmen der laufenden Ratsverhandlungen zum EU-Inc.- Vorschlag (COM(2026) 321 final) als verbindliche Grundlage für den Zugang zur neuen Gesellschaftsform verankert werden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 8. Mai 2026 Aus Sicht der Bundesregierung kann eine Definition für innovative Startups und Scaleups grundsätzlich hilfreich sein. Sie kann dazu beitragen, die Gruppen der Startups und Scaleups für unterschiedliche Zwecke abzugrenzen – beispielsweise auch, um Ausnahmen von bestimmten Regelungen und bürokratischen Anforderungen zu ermöglichen. Aktuell prüft die Bundesregierung die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Definition von innovativen Startups und Scaleups sowohl inhaltlich als auch mit Blick auf mögliche Anwendungsfälle. Sie bezieht dabei auch die Stakeholder mit ein. Aktuell steht nicht zur Diskussion, den Zugang zur EU-Inc. auf innovative Startups und Scaleups im Sinne der genannten Definitionen zu beschränken. 63. Abgeordnete Violetta Bock (Die Linke) Welche Auswirkungen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der von den derzeitigen Krisen (Iran, Libanon, Ukraine, Venezuela) beeinflussten Preisentwicklungen an den Energiemärkten und Börsen im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. April 2026 für Endverbraucherinnen und Endverbraucher sowie Endabnehmerinnen und Endabnehmer, insbesondere Wohn- und Gewerbemieterinnen und -mieter, wenn die für den Endverbraucherpreis maßgeblichen vertraglichen Preisklauseln der vermieterseits abgeschlossenen Energie- und Wärmelieferverträge (Contracting) an die Preisentwicklung solcher Indizes gekoppelt sind (bitte nach Wohn- und Gewerbekunden, nach den Energieträgern Gas, Öl und Fernwärme sowie den insoweit maßgeblichen Indizes aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 12. Mai 2026 Die Preiseentwicklungen auf Brennstoffmärkten, beispielsweise für Öl und Gas, schlagen sich zeitlich verzögert in den Endverbraucherpreisen von Fernwärme- und Contracting-Kunden nieder. Die genauen Auswirkungen und das Ausmaß der zeitlichen Verzögerung lassen sich allerdings nicht quantifizieren, da sie – sowohl bei Fernwärmeverträgen als auch beim Contracting – von der individuellen Vertragsgestaltung zwischen den Vertragsparteien abhängen. 64. Abgeordnete Violetta Bock (Die Linke) Wie hoch war der Anteil der Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude absolut sowie in Relation zum gesamten ausgezahlten Fördervolumen dieses Programms, der im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 an die im Deutschen Aktienindex börsennotierten Wohnungsunternehmen jeweils ausgezahlt wurde (bitte für die zehn größten Wohnungsunternehmen aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. Mai 2026 Die Beantwortung Ihrer Frage bezieht sich hier ausschließlich auf die Sanierungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). In der BEG sind neben selbstnutzenden Eigentümern unter anderem auch Vermieter unabhängig von ihrer Größe antragsberechtigt. Die Zusagen erfolgen nachfrageorientiert, es gibt keine Aufteilung der Budgets für bestimmte Zwecke. Für die Förderungen über die KfW gilt: Die der Beantwortung zu Grunde liegenden Angaben umfassen sowohl die Zusagevolumina der Kreditprogramme als auch die Zuschüsse im Rahmen der Heizungsförderung. In den Zusagevolumina der Kreditförderung sind sowohl zurückzuzahlende Beträge (Kreditvolumen) als gegebenenfalls auch anteilige Tilgungszuschüsse aus Bundeshaushaltsmitteln enthalten. Für die Förderungen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gilt: Das BAFA fördert im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Gebäudenetze sowie Anlagentechnik. Bis 2023 wurden auch Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungen) über das BAFA gefördert. Die Daten zu den Förderungen und Zuschüssen im Rahmen der Förderung über die KfW und das BAFA sind als Anlage zu dieser Antwort enthalten. Sie berühren verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.2 65. Abgeordneter Peter Bohnhof (AfD) Welche Projekte der Förderkategorie 7 „Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis“ wurden bzw. werden bislang im Rahmen des Bundesprogramms STARK (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten) gefördert (bitte die vollständigen Projekttitel unter jeweiliger Nennung der gesamten bzw. bislang gewährten Fördersumme bezeichnen und dabei auf die 14 Projekte mit den höchsten Fördersummen beschränken)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 15. Mai 2026 Die geförderten Projekte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Förderkennzeichen Projektkürzel/Projektname Zuwendungssumme bislang ausgezahlt 083X, 083X1 Mitmach-Fonds, Revierpionier 9.777.476,29 € 4.277.130,10 € 305X „ZUFO“ – Zukunftsforum Energie & Klima 6.379.644,31 €         0,00 € 191X, 191X1 Imagekampagne, KrasseLausitz 5.257.440,90 € 1.535.388,14 € 248X IZB – Initiative für Zukunftsbildung 4.750.095,70 €   358.846,46 € 303X Lausitziade 4.593.828,77 € 1.300.533,76 € 228X Teilhabefonds 4.570.483,36 € 1.850.640,23 € 284X INSPIRATA 2.0 4.549.555,89 €    80.005,33 € 55X, 55X1 „ATZ2030“ – Archäotechnisches Zentrum 3.423.627,65 € 1.583.931,21 € 293X „oaL“ – open art Lausitz 3.352.018,77 €   402.142,65 € 304X InKuLand 2.786.035,39 €    20.866,51 € 301X „ZDW“ – Zentrum für Dialog und Wandel 2.624.993,10 €         0,00 € 211A, 211B „AfA“ – Agentur für Aufbruch 1.967.397,12 €   928.793,60 € 205A, 205B, 205C, 205D „JuBReg“ – Jugend bewegt Region 1.961.159,24 € 1.045.440,73 € 187X Wissenschaftskubus 1.872.576,00 €   941.064,90 € 2 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 66. Abgeordneter Jorrit Bosch (Die Linke) Inwieweit verfolgt die seit 2024 mehrheitlich vom Bund und vom Land Niedersachen gehaltene MEYER WERFT GmbH in Papenburg den Marineschiffbau als weiteren Wirtschaftszweig vor dem Hintergrund, dass ein Argument für den Einstieg des Bundes bei der MEYER WERFT GmbH deren „potenziell [...] bedeutende Rolle im deutschen militärischen Schiffbau“ war (siehe NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG, „Putin und die Meyer Werft“, 30. November 2024), und gibt es über die aktuell in Bau befindlichen zwei Marinebetriebsstoffversorger weitere konkrete Planungen für den Bau von Marineschiffen (siehe https://de. wikipedia.org/wiki/Marinebetriebsstoffversorger_ Klasse_707)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 12. Mai 2026 Die MEYER WERFT GmbH hat den Ausbau zur Herstellung grauer Ware umfassend prüfen lassen und ist im Stande, ausgewählte Produkte im Bereich der grauen Ware herzustellen. Der Fokus der Werftengruppe liegt allerdings aktuell und auch mittelfristig auf dem Bau von Kreuzfahrtschiffen. Darüber hinaus plant die Werft den Einstieg in den Konverterplattformbau am Standort Rostock. 67. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche konkreten Verpflichtungen aus dem EU-US-Handelsrahmenabkommen vom August 2025 (sog. Turnberry-Abkommen) nach Auffassung der US-Regierung von der EU bislang nicht erfüllt wurden, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu der von US-Präsident Donald Trump am 1. Mai 2026 angekündigten Anhebung der Einfuhrzölle auf EU-Automobil- und EU- Lastwagenimporte auf 25 Prozent vor dem Hintergrund, dass Bundeskanzler Friedrich Merz die Verantwortung für die Umsetzungsverzögerung der EU-Kommission zugewiesen hat (JUNGE FREIHEIT, 5. Mai 2026, https://jungefreiheit.de/p olitik/ausland/2026/warum-erhoeht-trump-die-aut o-zoelle-wirklich/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 11. Mai 2026 Mit der politischen Einigung vom 27. Juli 2025 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika, die durch die Gemeinsame Erklärung vom 21. August 2025 konkretisiert wurde, haben sich beide Seiten unter anderem auf gegenseitige Zugeständnisse bei der Höhe der jeweils zu erhebenden Einfuhrzölle verständigt. Die Europäische Union hat zugesagt, ihre Einfuhrzölle auf Industriegüter sowie auf bestimmte nicht-sensible Agrar- und Fischereierzeugnisse weitgehend abzubauen. Dazu hat die zuständige Europäische Kommission noch im August 2025 zwei Verordnungsvorschläge vorgelegt, die derzeit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Rates beraten werden. In einer öffentlichen Mitteilung vom 7. Mai 2026 äußerte der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika die Erwartung, die Umsetzung dieser Zollsenkungen möge bis zum 4. Juli 2026 abgeschlossen sein. In diesem Kontext ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch die zuvor getätigte Ankündigung des Präsidenten vom 1. Mai 2026 zu einer möglichen Erhöhung der US-Zölle auf Automobile aus der Europäischen Union zu verstehen. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission darin, auf eine gegenseitige Einhaltung der politischen Einigung im Sinne einer Stabilisierung der transatlantischen Handelsbeziehungen hinzuwirken. Das umfasst sowohl die Wahrung des vereinbarten Zolldeckels in Höhe von 15 Prozent durch die US-Seite auf Einfuhren aus der Europäischen Union – einschließlich auf Automobile und Komponenten – als auch die Umsetzung der genannten Zollsenkungen durch die Europäische Union. Zu Letzterem bringt sich die Bundesregierung über den Rat der Europäischen Union konstruktiv in das laufende Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel ein, den Abschluss noch im ersten Halbjahr 2026 zu erreichen. Im Übrigen stehen die Europäische Kommission und die US-Regierung in engem und kontinuierlichem Austausch zu Umsetzungsfragen der rechtlich nicht-bindenden Gemeinsamen Erklärung, einschließlich einer vertieften Zusammenarbeit in verschiedenen strategischen Bereichen. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission dabei über ihre Rolle im Rat der Europäischen Union sowie, sofern angezeigt und in Abstimmung im EU-Kreis, flankierend gegenüber der US- Regierung. 68. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) Warum gibt es für das Förderprogramm Innovationsgutscheine (go-inno) (Einzelplan 09 Kapitel 01 Titel 683 02), dessen Förderrichtlinie zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen ist, noch keine neue Förderrichtlinie für das Haushaltsjahr 2026? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 13. Mai 2026 Bedingt durch die aktuelle Haushaltssituation des Bundes werden derzeit alle Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie überprüft. Diese Überprüfung dauert gegenwärtig noch an. 69. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffs der USA und Israels auf den Iran LNG-Tanker (Liquefied Natural Gas, Flüssigerdgas) mit für den deutschen Markt bestimmtem LNG auf hoher See die Richtung änderten und etwa nach Asien umgelenkt wurden (www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/ene rgie-preiskampf-um-gas-lng-schiff-faehrt-nach-as ien-statt-europa/100205467.html), und wie bewertet die Bundesregierung dieses Phänomen vor dem Hintergrund der angespannten Lage am Gasmarkt und des dadurch zunehmenden Preiskampfes? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 12. Mai 2026 Es gibt bislang nur eine bestätigte Umleitung eines LNG-Tankers Ende April 2026, der für Deutschland vorgesehen war. Diese Umleitung hat keine Auswirkung auf die Belieferung der deutschen Terminals. Die Lieferung des umgeleiteten Tankers wurde umgehend durch die eines anderen Tankers desselben Lieferanten ersetzt. Die Gaspreise in Asien und Europa liegen derzeit in etwa auf gleicher Höhe, bleiben aufgrund der internationalen Lage weiterhin volatil. 70. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Wie hoch waren die Abregelungen erneuerbarer Energiequellen im Jahr 2025 in den jeweiligen Bundesländern (vgl. www.zeit.de/news/2026-05/0 4/weniger-strom-abregelungen-in-ostdeutsch land)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 12. Mai 2026 Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf www.smard.de/home/energied aten-kompakt/energiedaten-kompakt Daten zum Netzengpassmanagement. Nachfolgend finden Sie das Volumen in Gigawattstunden (GWh) der Redispatch-Maßnahmen mit erneuerbaren Energien (EE), aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Energieträgern im Jahr 2025. Ta be lle : V ol um en d er R ed is pa tc h- M aß na hm en m it E E , a uf ge te ilt n ac h B un de sl än de rn u nd E ne rg ie tr äg er n im J ah r 20 25 (G W h) B un de sla nd /E ne rg ie tr äg er B io m as se Ph ot ov ol ta ik So ns tig e E rn eu er ba re W as se rk ra ft W in d O ffs ho re W in d O ns ho re G es am ter ge bn is Sc hl es w ig -H ol st ei n  8 ,8 5    2 9, 63 – 1. 60 5, 06   70 4, 50 2. 34 8, 04 N ie de rs ac hs en 12 ,8 3    2 7, 05 –  0 ,1 2 1. 44 5, 37   80 5, 04 2. 29 0, 41 B ay er n 29 ,9 0 1. 97 9, 85 – 43 ,1 8    7 7, 78 2. 13 0, 71 B ra nd en bu rg  0 ,3 7   30 1, 74 –   90 3, 47 1. 20 5, 58 M ec kl en bu rg - V o rp om m er n  0 ,7 8    6 2, 55   30 0, 61   12 5, 49   48 9, 43 Sa ch se n- A nh al t  1 ,9 3   12 6, 76 –  0 ,1 5   27 1, 42   40 0, 26 N or dr he in -W es tfa le n  0 ,2 4      5, 19 – –      0, 02   27 3, 33   27 8, 78 Sa ch se n  0 ,1 0   12 5, 03 –  0 ,0 3      5, 60   13 0, 76 H es se n  0 ,0 9    1 0, 77 –    2 6, 82    3 7, 68 R he in la nd -P fa lz  0 ,0 5    1 0, 63 0, 11  0 ,0 1    2 1, 05    3 1, 85 B ad en -W ür tte m be rg  1 ,0 3    1 4, 34  0 ,0 2      9, 14    2 4, 53 Th ür in ge n  0 ,0 9      9, 73 –  0 ,0 2      8, 15    1 7, 99 Sa ar la nd –      0, 25      0, 61      0, 86 B re m en      0, 20      0, 20 Su m m e 56 ,2 6 2. 70 3, 72 0, 11 43 ,5 3 3. 35 1, 06 3. 23 2, 40 9. 38 7, 08 71. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Wie lange wird nach Kenntnis der Bundesregierung der in der Bundesrepublik Deutschland an sonnenreichen Wochenenden aus Sonnenenergie erzeugte, mit ca. 0,40 Euro pro Kilowattstunde bezahlte überschüssige Strom, der laut Fraunhofer Institut mit Prämien aus öffentlichen Mitteln von bis zu 0,48 Euro pro Kilowattstunde subventioniert wird, insbesondere in Anbetracht der dringend notwendigen Haushaltskonsolidierung, noch fortdauernd an Abnehmer im Ausland verschenkt bzw. zu Negativpreisen an diese abgegeben, und welche Kosten werden für diese Vorgehensweise im Sinne der Fragestellung der Bundesrepublik Deutschland in öffentlichen Haushalten bzw. im privatwirtschaftlichen Sektor bis zum Jahr 2029 noch entstehen (www.bild.de/politik/ausland- undinternationales/solarstrom-negativ-rekord-deutsch land-macht-irres-strom-geschenk-ans-ausland-69e f21d99f919872ba012bdd)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Mai 2026 In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung für nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Anlagen den Anspruch auf Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen schrittweise abgeschafft. So erhält bereits heute ein großer Teil der neu in Betrieb genommenen Anlagen keine Vergütung zu Zeiten negativer Preise. Diesen Weg führt die Bundesregierung mit der anstehenden EEG-Novelle fort, indem sie die Direktvermarktung als Standard für alle etabliert. Das „Produce and Forget“-Modell der Einspeisevergütung wird abgeschafft. Die noch durch die Übertragungsnetzbetreiber vermarkteten, fernsteuerbaren Anlagen sollen bei negativen Preissignalen grundsätzlich abgeregelt werden. Zudem werden künftig neue Anlagen vom Pflichtrollout der intelligenten Messsysteme und Steuerungseinrichtungen erfasst und demnach früher ausgestattet. Diese Messsysteme und Steuerungsanlagen schaffen die technischen Voraussetzungen dafür, dass sich Erzeugungsanlagen – aber auch Speicher sowie Verbraucher wie etwa Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge – stärker an Preissignalen ausrichten können und so einer Einspeisung zu Zeiten negativer Preise begegnen. Den EEG-Finanzierungsbedarf für den Bundeshaushalt ermitteln nach den Bestimmungen des Energiefinanzierungsgesetzes die Übertragungsnetzbetreiber. Sie erstellen hierzu bis zum Herbst eines Jahres auf wissenschaftlicher Grundlage eine Prognose für das Folgejahr, teilen diese dem BMWE mit und veröffentlichen sie auf ihrer gemeinsamen Website (www.netztransparenz.de). Diese Prognose ist maßgeblich dafür, von welchen Kosten für den Bundeshaushalt auszugehen ist. Die Prognose weist nicht aus, welcher Anteil des EEG-Finanzierungsbedarfs auf Stunden mit negativen Preisen entfällt. Zu den bis zum Jahr 2029 erwarteten Kosten im Privatsektor liegen der Bundesregierung keine Prognosen vor. 72. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Verstößen von Tankstellen gegen die 12-Uhr-Regel, und wie viele davon wurden wie geahndet? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 8. Mai 2026 Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) registrierte im Zeitraum vom Inkrafttreten des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes (KPAnG) am 1. April 2026 bis zum 30. April 2026 in Deutschland insgesamt rund 238.000 Preisanpassungen pro Tag. Dabei wurden im Durchschnitt rund 7.900 einzelne Abweichungen pro Tag von den gesetzlichen Vorgaben der 12-Uhr-Regel gezählt. Das bedeutet, dass im April dieses Jahres im Durchschnitt ca. 2,7 Prozent aller Preisanpassungen auffällig waren. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung handelt es sich bei der überwiegenden Zahl der Abweichungen von der 12-Uhr-Regel um Verzögerungen von einigen Minuten. Dennoch müssen die Hintergründe der Auffälligkeiten ermittelt und in schwereren Fällen angemessen sanktioniert werden. Für den Vollzug und damit auch die Sanktionierung eventueller Verstöße gegen das KPAnG sind die Länder zuständig. Jede bei der MTS-K registrierte Preiserhöhung zu einer anderen Uhrzeit als 12 Uhr wird, sobald das jeweils zuständige Land die zuständige Stelle festgelegt hat, dorthin weitergeleitet werden. Bis die Zuständigkeiten geklärt und die nötigen technischen Voraussetzungen erfüllt sind, geht keine Information über einen möglichen Verstoß verloren. Alle Daten werden von der MTS-K gespeichert und schnellstmöglich an die Länder übermittelt. Zu bereits erfolgten Ahndungen von Verstößen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 73. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Wie hoch sind nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die „Ad-valorem-Äquivalente“ (Zolläquivalente) für nicht-tarifäre Handelshemmnisse der EU gegenüber dem Rest der Welt, und wie hoch sind im Vergleich dazu nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die „Advalorem-Äquivalente“ (Zolläquivalente) für nichttarifäre Handelshemmnisse der USA und Chinas jeweils gegenüber dem Rest der Welt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5685)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 12. Mai 2026 Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erhebungen über „Advalorem-Äquivalente“ (Zolläquivalente) für nicht-tarifäre Handelshemmnisse der EU gegenüber dem Rest der Welt und der USA sowie Chinas gegenüber dem Rest der Welt. Schätzungen unterschiedlicher Institutionen zu Ad-valorem-Äquivalenten für spezifische nicht-tarifäre Handelshemmnisse der EU und anderer Länder kommen je nach zugrunde liegender Datenbasis und methodischem Ansatz zu unterschiedlichen Ergebnissen. 74. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Strompreise für Privathaushalte in Deutschland trotz der von ihr beschlossenen Entlastungen mit durchschnittlich rund 40 Cent pro Kilowattstunde erneut die höchsten in ganz Europa sind, und teilt sie meine Auffassung, dass ihre bisherige Energiepolitik zur Entlastung der Bürger nicht ausreichend ist (www.berliner-zeitung.de/article/neue-e u-daten-strom-in-deutschland-fast-viermal-so-teu er-wie-in-ungarn-10013647)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. Mai 2026 Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Strompreise in Deutschland und Europa kontinuierlich. Der reine Strompreisvergleich ist aber kein hinreichender Indikator für einen etwaigen Entlastungsbedarf, da sich z. B. auch die Einkommen in den verschiedenen EU- Mitgliedstaaten stark unterscheiden. Zudem beziehen sich die üblichen Strompreisvergleiche auf durchschnittliche Preise. Die Preise für Neuverträge liegen dagegen in Deutschland, wie sich der Quelle des in Ihrer Frage genannten Artikels entnehmen lässt (https://strom-report.com/stro mpreise-europa/) wesentlich niedriger; dort werden 23 Cent je Kilowattstunde im Vergleich zu dem genannten Durchschnittspreis von 38,3 Cent je Kilowattstunde genannt. Somit können Verbraucherinnen und Verbraucher, die zu günstigen Stromanbietern wechseln, Strom zu einem Preis beziehen, der unter dem im Vergleich genannten EU- Durchschnittspreis liegt (28,7 Cent je Kilowattstunde). Neben den weitreichenden, aber vor allem kurzfristig wirkenden Entlastungsmaßnahmen, die bereits von der Bundesregierung ergriffen worden sind (etwa die Finanzierung der EEG-Kosten über den Bundeshaushalt sowie der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten), kommt es perspektivisch vor allem darauf an, die Systemkosten und damit auch die Strompreise durch strukturelle Reformen zu senken. Darauf arbeitet die Bundesregierung mit den anstehenden Maßnahmen – beispielsweise bei der EEG-Novelle, der WindSeeG-Novelle sowie dem Netzanschlusspaket – hin. 75. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderungen und Zuschüsse der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW) und der Europäischen Union für den Wohnungskonzern Vonovia SE im Jahr 2025 (bitte jeweils nach Förderprogramm aufschlüsseln), und wie hoch waren diese in den vergangenen zehn Jahren insgesamt in Euro? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 13. Mai 2026 Die Bundesregierung hat auf Basis ihr vorliegender Erkenntnisse für den Wohnungskonzern Vonovia SE im nachgefragten Zeitraum Förderungen und Zuschüsse des Bundes ermittelt. Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Energieforschungsprogramm“ wurden in den vergangenen zehn Jahren (bis einschließlich 2025) 250.066,56 Euro ausgezahlt, davon 121.479,21 Euro im Jahr 2025. Die Vorhaben sind öffentlich unter folgendem Link abrufbar: https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/SucheAction.do;jsessionid=C32 4FEC27DA0E25E3415442A57C79D2C?actionMode=searchmask (Eingabe im Suchfeld: Vonovia SE). Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ wurden in Jahren 2017 bis 2024 Auszahlungen in Höhe von 379.925 Euro vorgenommen. Weitere Förderungen und Zuschüsse sind in der Anlage zu dieser Antwort enthalten. Sie sind als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“3 eingestuft. Zu den Gründen der Einstufung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre ähnlich lautende Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 21/119 verwiesen. Zu Förderungen und Zuschüssen aus Mitteln der Europäischen Union für den Wohnungskonzern Vonovia liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 76. Abgeordnete Tamara Mazzi (Die Linke) Sollen bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 72 auf Bundestagsdrucksache 21/5846 zu einer vorliegenden Voranfrage für eine mögliche Garantie zu einem Ungebundenen Finanzkredit für ein LNG- Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien, LNG-Lieferungen aus Argentinien nach Deutschland stattfinden, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. Mai 2026 Die Voranfrage liegt weiterhin vor und wird derzeit bearbeitet. Ob eine Garantie übernommen wird und etwaige Details, wie Lieferzeiten, sind noch in der Prüfung. 77. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Wie fällt nach Einschätzung der Bundesregierung die bisherige Bilanz von der Beauftragten der Bundesregierung für den Mittelstand Gitta Connemann aus, und welche wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse sind hierbei hervorzuheben? 3 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 8. Mai 2026 Über 99 Prozent der Unternehmen in Deutschland zählen zum Mittelstand. Dementsprechend breit ist das Tätigkeitsfeld der Parlamentarischen Staatssekretärin und Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung Gitta Connemann. Um dem Mittelstand auf Bundesebene eine stärkere Stimme auf Bundesebene zu geben, hat die Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann den Mittelstandsdialog neu gestartet und intensiviert. Hier trifft sie sich alle drei Monate mit mittelständischen Fachverbänden zum Austausch über Schwerpunktthemen wie z. B. die Mittelstandsfinanzierung. Darüber hinaus hat sie das Konzept der Mittelstandsreisen ins Leben gerufen. Neben den ohnehin stattfindenden Besuchen bei Unternehmen und Selbständigen finden in diesem Rahmen jedes Quartal mehrtägig Bereisungen in jeweiligen Schwerpunktregionen statt. Für die Erhöhung der Sichtbarkeit von Mittelstand und Handwerk sind neue Formate wie z. B. „Auf ein Wort“ geschaffen worden. Der Mittelstand ist auf ein breites Maßnahmenbündel angewiesen – vorneweg auf wachstumsdienliche Rahmenbedingungen. Dafür hat die Bundesregierung seit Amtsantritt zahlreiche Weichen gestellt – daran hatte die Mittelstandsbeauftragte inhaltlich Anteil. So profitiert der Mittelstand von der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, dem Infrastrukturausbau, den Energiekostenentlastungen, steuerlichen Verbesserungen und Anreizen für mehr Erwerbstätigkeit und Selbständigkeit. Alle diese Maßnahmen kommen dem Mittelstand zugute. Besonders zu nennen ist auch die Einführung der Aktivrente. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können so wertvolles Know-how älterer Mitarbeitender länger binden. Darüber hinaus hat die Mittelstandsbeauftragte Anteil am umfassenden Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stärkung des Standortes Deutschland, das vor allem auf gezielte Förderung von Investitionen und Innovationen setzt. Dazu zählen zum Beispiel der Investitionsbooster mit der Einführung einer degressiven Abschreibung von bis zu 30 Prozent sowie die bedarfs- und adressatengerechte Weiterentwicklung des vielfältigen Finanzierungsförderangebots. So kann etwa mit dem ERP- Wirtschaftsplangesetz 2026 ein weiter steigendes Fördervolumen in Höhe von fast 11 Mrd. Euro für den Mittelstand sowie für Startups zur Verfügung gestellt werden. Auch von dem im Dezember 2025 gestarteten Deutschlandfonds, der in erheblichem Maße privates Kapital für Zukunftsinvestitionen mobilisieren soll und stufenweise aufgebaut wird, profitiert der Mittelstand. Zudem stärkt die Bundesregierung mithilfe der Innovations- und Transferinstrumente zur Innovations- und Digitalisierungsförderung gezielt den Mittelstand. Hierzu zählen unter anderem das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ZIM, dessen Fördermittel nun vollständig digital beantragt werden können, die Industrielle Gemeinschaftsforschung IGF, deren Netzwerk der Forschungsvereinigungen um zukunftsträchtige Technologiefelder wie etwa KI (Künstliche Intelligenz) und Quantentechnologien erweitert wurde, und nicht zuletzt das Netzwerk der Mittelstand-Digital-Zentren, das ab dem Jahr 2027 neu aufgestellt wird. Hinzu kommen Anreize für Investitionen in Dekarbonisierung bzw. in hocheffiziente Anlagen und Maschinen – beispielsweise über die Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz (BIK), die technologieoffen auch auf kleinere Projekte zur Umstellung der energieintensiven Industrie auf CO2-arme Produktionsverfahren abstellt. Der neue BIK-Förderaufruf ist Anfang 2026 gestartet. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Rückbau von Bürokratie. Dabei wurde auf Einsatz der Mittelstandsbeauftragten ein Augenmerk auf mittelstandsfreundliche Maßnahmen gelegt – wie z. B. durch die Streichung von Weiterbildungspflichten bei Immobilienmaklern durch Anpassung der Gewerbeordnung, die Ausweitung von Praxischecks und die Reduzierung von Berichtspflichten. Hinzu kommt etwa auch die Vereinfachung von Vergabeverfahren unter Beibehaltung der Grundsätze einer mittelstandsfreundlichen Vergabe (Losgrundsatz). Beispielsweise ist auch die Stärkung des Handwerks durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zu nennen. Durch die Herausnahme des Fleischerhandwerks als Risikobranche entfallen Dokumentationspflichten für gut 9.000 Betriebe. Demgegenüber werden durch die Aufnahme des Friseur- und Kosmetikgewerbes in den Anwendungsbereich die Handwerksbetriebe vor Schwarzarbeit geschützt. Ihre mittelstandsfreundliche Politik wird die Bundesregierung entschlossen weiterverfolgen – und dies auch und besonders über einen engen Austausch der Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung mit kleinen und mittleren Unternehmen und deren Verbänden. Dieser kontinuierliche Austausch garantiert, dass in der mittelstands-politischen Diskussion im Allgemeinen und in der Politik der Bundesregierung im Besonderen die wirtschaftliche Expertise aus der unternehmerischen Praxis weithin Berücksichtigung findet. 78. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welcher Risikoaufteilung zwischen Bund und Ländern plant die Bundesregierung, das durch die KfW in Zusammenarbeit mit den Landesförderinstituten geplante Instrument für die Bereitstellung von Mezzanine-Kapital für Energieversorgungsunternehmen auszugestalten, und wann wird das Programm voraussichtlich starten? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Mai 2026 Der Bund hat den mit dem Start des Deutschlandfonds am 18. Dezember 2025 angekündigten Bund-Länder-Dialog begonnen. Im Rahmen des Bund-Länder-Dialogs werden verschiedene Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung von Energieversorgungsunternehmen diskutiert. Ziel ist es, gemeinsam mit den Ländern ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Bereitstellung von Eigenkapital zu entwickeln. 79. Abgeordneter Mathias Weiser (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich aktueller Planungen bei Erdölraffinerien in Deutschland vor (bitte hierbei zu Stilllegungen, Umwidmungen, Kapazitätsreduzierungen oder Eigentümerwechseln ausführen), und welche Standorte sind hiervon konkret betroffen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. Mai 2026 Die letzte Kapazitätsreduktion in einer deutschen Raffinerie fand 2025 am Standort Wesseling (Shell) statt, wo die Rohölverarbeitung eingestellt bzw. die Produktpalette umgestellt wurde (unter anderem Grundöle). Weitere geplante Kapazitätsreduktionen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Daneben gibt es öffentlich bekannte Bestrebungen von Mineralölkonzernen, Raffinerien oder Anteile zu veräußern. Aktuelle Beispiele sind die geplante Veräußerung der Ruhr Oel Raffinerie von BP an die Klesch Group, der geplante Verkauf des Esso-Anteils an der MiRO in Karlsruhe sowie die beabsichtigte Veräußerung des Shell-Anteils an der PCK- Raffinerie in Schwedt. 80. Abgeordnete Diana Zimmer (AfD) Welche internen oder extern beauftragten Studien, Berichte oder Datenauswertungen liegen der Bundesregierung seit 2015 zu Unternehmensverlagerungen ins Ausland vor, und inwieweit wird die steuerliche Belastung dabei als Faktor identifiziert? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 15. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen keine eigens beauftragten Studien, Berichte oder Datenauswertungen zu Unternehmensverlagerungen ins Ausland seit 2015 vor. Aufgrund der Fülle der vorhandenen Studien und Berichte wissenschaftlicher Institute, internationaler Organisationen sowie von Wirtschaftsverbänden (auch mit Blick auf angrenzende Themen wie Investitions- und Arbeitsplatzverlagerungen) ist eine systematische Sichtung und Aufbereitung nicht möglich. Datenauswertungen zu Unternehmensverlagerungen liegen beim Statistischen Bundesamt vor (www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unterne hmen/Unternehmen/Globale-Wertschoepfungsketten-von-Unternehmen- Deutschland/_aktuell-3.html). Darüber hinaus gibt es umfangreiche Datenbanken zum Thema FDI (Foreign Direct Investment) zum Beispiel bei der OECD (www.oecd.or g/en/data/indicators/fdi-flows.html) oder Eurostat (https://ec.europa.eu/e urostat/databrowser/view/bop_fdi6_pos/default/map). Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 81. Abgeordneter Adam Balten (AfD) In welchen Forschungs- und Wirtschaftsfeldern sieht die Bundesregierung den größten Nachholbedarf beziehungsweise strategische Abhängigkeiten von Dritten in Bezug auf die digitale Souveränität Deutschlands? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 11. Mai 2026 Für eine erfolgreiche Volkswirtschaft haben vor allem Schlüsseltechnologien eine große Bedeutung. Beim Transfer von exzellenten Forschungsergebnissen in wirtschaftliche Innovationen und gesellschaftliche Anwendungen wollen Deutschland und die Europäische Union allerdings noch stärker werden. Den Abbau von strategischen Abhängigkeiten bei digitalen Schlüsseltechnologien adressiert die Bundesregierung unter anderem mit der Hightech Agenda Deutschland mit ihren Schlüsseltechnologien. Eine dieser Schlüsseltechnologien, und zentral für die digitale Souveränität, ist die Künstliche Intelligenz. Die digitale Souveränität Deutschlands ist untrennbar mit der digitalen Souveränität Europas verknüpft. Bestehende und neue internationale Partnerschaften sind von strategischer Bedeutung. 82. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Hat die Bundesregierung Maßnahmen im Rahmen der Spitzensportförderung ergriffen, um E-Sport- Athletinnen und -Athleten oder deren Verbände zu unterstützen, und wenn ja, welche, und welche strategischen Pläne verfolgt sie, insbesondere vor dem Hintergrund der vom Internationalen Olympischen Komitee angekündigten Olympic Esports Games, um E-Sport zukünftig in die deutsche Spitzensportförderung zu integrieren (www.olym pics.com/de/olympic-esports-games/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 12. Mai 2026 Im Juli des Jahres 2024 beschloss das Internationale Olympische Komitee (IOC), die Olympic Esports Games zu etablieren und es schloss hierfür einen Vertrag über zwölf Jahre mit Saudi-Arabien, wo die Spiele ab dem Jahr 2027 stattfinden sollten. Im Oktober des Jahres 2025 erklärte das IOC, dass der Vertrag einvernehmlich beendet wurde. Das IOC kündigte an, einen neuen Ansatz für olympische E-Sport-Spiele zu entwickeln, betonte dabei die olympischen Werte und das Potenzial des E- Sports, ließ jedoch bis dato einen konkreten Termin offen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt verfolgt die weiteren Entwicklungen aufmerksam. Es ist zudem im Beirat der esports player foundation vertreten und unterhält Gespräche mit dem IOC, dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem E-Sport-Bund Deutschland, um eine strategische Perspektive zu entwickeln. 83. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Wie viele Unternehmen haben im Haushaltsjahr 2025 Fördermittel aus der „Games-Förderung des Bundes“ erhalten (bitte nach Startups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie großen Unternehmen differenzieren), und wie stellen sich diese Daten jeweils separat für den Zeitraum vor sowie nach der Änderung der Förderrichtlinie zum 1. August 2025 dar? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 12. Mai 2026 Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass es zum 1. August 2025 keine Änderung der Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ gab. Im Juli 2025 wurde jedoch mit Wirkung ab dem 1. August 2025 ein neuer Förderaufruf zu der Förderrichtlinie veröffentlicht, der den ersten Förderaufruf vom 27. Dezember 2024 ablöste und insbesondere Einschränkungen aus der zunächst für das Jahr 2025 bestehenden vorläufigen Haushaltsführung aufheben konnte. Im Haushaltsjahr 2025 wurden im Rahmen der Förderrichtlinie „Games- Förderung des Bundes“ 99 Vorhaben an 83 Unternehmen bewilligt, davon an 15 Startups, 61 an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und sieben an große Unternehmen. Die Bewilligungen der beiden genannten Förderaufrufe stellen sich wie folgt dar: erster Förderaufruf vom 27. Dezember 2024: – 72 Bewilligungen an 65 Unternehmen im Haushaltsjahr 2025, davon zwölf an Startups, 50 an KMU sowie drei an große Unternehmen. zweiter Förderaufruf vom 18. Juli 2025: – 27 Bewilligungen an 18 Unternehmen im Haushaltsjahr 2025, davon drei an Startups, elf an KMU sowie vier an große Unternehmen. 84. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung vor, um das Vorhaben der Erhöhung der BAföG- Wohnkostenpauschale aus dem Koalitionsvertrag nach der Medienberichten (www.sueddeutsch e.de/politik/studium-bafoeg-finanzierungsstreit-be igelegt-li.3475873) zufolge nun erfolgten Einigung noch zum Wintersemester 2026/2027 umzusetzen, und wann wird sie einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 11. Mai 2026 Zu der geplanten Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes finden derzeit Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung statt. Die Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen. 85. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Wie viele Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) sind im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt im Bereich Raumfahrt beschäftigt, und wie viel ist das prozentual anteilig an der Gesamtmitarbeiterzahl des Hauses? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 15. Mai 2026 Es sind derzeit rund 64 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) in der Abteilung R (Raumfahrt und Sicherheit) beschäftigt. Dies entspricht einem Anteil von rund 5,3 Prozent an der Gesamtzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 86. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung die grundrechtlichen Folgen eines möglichen Social- Media-Verbots für Minderjährige, z. B. mit Blick auf das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG), das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) sowie die in der UN- Kinderrechtskonvention verankerten Rechte auf Teilhabe, Befähigung und Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Artikel 12 des UN-Kinderrechtskonvention)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 12. Mai 2026 Altersgrenzen mit dem Ziel des Jugendschutzes sind ein probates Mittel, das die deutsche Rechtsordnung auch an anderen Stellen kennt. Bei solchen Regelungen sind die Grundrechte der betroffenen Personen sowie sonstige Güter von Verfassungsrang miteinander abzuwägen und in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen. Ein etwaiges „Social-Media-Verbot für Minderjährige“ berührt die von Ihnen genannten Grundrechte. Bei einer konkreten Regelung wäre ebenfalls eine solche Abwägung vorzunehmen. Den Handlungsempfehlungen der eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ soll nicht vorgegriffen werden. 87. Abgeordneter Tobias Ebenberger (AfD) Ist der Bundesregierung der im September 2025 vorgelegte Gesetzentwurf des Bundesrates zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes bekannt, und falls ja, welche Gründe sprechen ihrer Ansicht nach dafür, stattdessen das eigene Digitale-Gewaltschutzgesetz zu verfolgen (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmel dungen-1106838)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 11. Mai 2026 Zum Entwurf eines Gesetzes zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes, den der Bundesrat am 11. Juli 2025 beschlossen hat, hat die Bundesregierung am 27. August 2025 Stellung genommen (vergleiche Bundestagsdrucksache 21/1383, Seite 21). Der am 17. April 2026 veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt – verfolgt einen breiteren Ansatz und zielt darauf ab, den Schutz vor digitaler Gewalt rechtgebietsübergreifend zu verbessern. 88. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass beispielsweise „Ausländer“ oder „Asylanten“ nach der Rechtsprechung grundsätzlich als Angriffs- bzw. Tatobjekt im Rahmen des § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) bzw. der §§ 185 ff. StGB anerkannt sind und damit strafrechtlichen Schutz genießen, während „die Deutschen“ bzw. „das deutsche Volk“ nicht als Angriffs- bzw. Tatobjekt Anerkennung gefunden haben (vgl. Hotline Wissen, „Begriff „der Deutschen“/„des deutschen Volkes“ als Angriffs-/Tatobjekt des § 130 bzw. der §§ 185 ff. StGB“, Materialzusammenstellung, Stand: 23. April 2026), und sieht sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um einen entsprechenden strafrechtlichen Schutz vor Verhetzung bzw. Beleidigung auch des eigenen Volkes sicherzustellen, und wenn ja, welchen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 13. Mai 2026 Die in Bezug genommene Materialzusammenstellung wurde noch nicht veröffentlicht. Die abstrakte Frage, ob die deutsche Bevölkerung taugliches Tatobjekt des § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) oder der §§ 185 ff. StGB sein könnte, ist in der juristischen Literatur umstritten. Soweit ersichtlich, wurde diese Frage in der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung bislang nicht behandelt. Zu berücksichtigen wären stets die Umstände des konkreten Einzelfalles. 89. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Ausgestaltung der Pflichtverteidigung nach der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919, und sieht sie weiteren Anpassungsbedarf? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 13. Mai 2026 Die Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls wurde in der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128) vollständig umgesetzt. Derzeit befasst sich die Expertenkommission zur Reform der Strafprozessordnung auch mit einem etwaigen Änderungsbedarf bei den Regelungen zur Pflichtverteidigung. Die Ergebnisse der Kommission liegen noch nicht vor und werden zum Jahresende erwartet. 90. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus aktuellen Kriminalitätsstatistiken im Hinblick auf die Angemessenheit bestehender Strafrahmen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 13. Mai 2026 Die Bundesregierung prüft fortlaufend die Angemessenheit bestehender Strafrahmen und berücksichtigt dabei auch Kriminalitätsstatistiken. 91. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Stärkung der Opferrechte im Strafprozess, insbesondere im Hinblick auf psychosoziale Prozessbegleitung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 13. Mai 2026 Die Bundesregierung hat am 25. März 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung beschlossen und ins parlamentarische Verfahren eingebracht (Bundesratsdrucksache 181/26). Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, dass Betroffene von schweren Straftaten im Strafverfahren leichter professionelle Unterstützung erhalten können. Die Inanspruchnahme der psychosozialen Prozessbegleitung soll erleichtert und ihr Anwendungsbereich soll ausgedehnt werden. Insbesondere sollen auch Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen künftig einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung und auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Außerdem soll die Informationslage für Betroffene verbessert werden und die Vergütung von Prozessbegleiterinnen und -begleitern erhöht werden, damit das Angebot auch künftig flächendeckend zur Verfügung steht. Die Bundesregierung prüft zudem den Anpassungs- und Weiterentwicklungsbedarf im Bereich der Opferrechte im Strafverfahren im Rahmen der Umsetzung der Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU sowie aufgrund etwaiger Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Expertenkommission zur Strafprozessordnung, die ihren Abschlussbericht im Herbst 2026 vorlegen soll. 92. Abgeordnete Sahra Mirow (Die Linke) Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über die Anzahl an Räumungsklagen in den letzten fünf Jahren, die infolge einer Kündigung bei Mieträumen der Vonovia SE durchgeführt wurden (bitte aufschlüsseln nach außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen), und inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob für die räumungsbeklagten Haushalte Ersatzwohnraum (bzw. Ersatzwohnungen) zur Verfügung gestellt wurde (wenn ja, bitte angeben, bei wie vielen dies geschah)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 12. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 93. Abgeordnete Sahra Mirow (Die Linke) Wie viele außerordentliche Kündigungen wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, durch die Vonovia SE in den letzten fünf Jahren ausgesprochen, und in wie vielen Fällen wurden außerordentliche Kündigungen durch eine ordentliche Kündigung ergänzt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 12. Mai 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 94. Abgeordneter Julian Schmidt (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit 2023 zu Umfang, regionaler Verteilung und Preiswirkung von Mietverträgen für möblierte Wohnungen oder Appartements sowie Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten vor, und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Möblierungszuschläge oder Kurzzeitvermietungskonstruktionen genutzt, um mietpreisbegrenzende Vorschriften faktisch zu umgehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 11. Mai 2026 Zur Beantwortung Ihrer Frage wird auf die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz durchgeführte „Empirische und rechtswissenschaftliche Untersuchung des möblierten Wohnungsmarktes“ (Schlussbericht vom Juni 2023, www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fa chpublikationen/2023_Schlussbriicht_Untersuchung_moeblierter_Miet wohnungs

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