Schriftliche Frage 103 von Cem Ince (DIE LINKE): Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse dazu, inwiefern sich die Gehaltshöhe in Betrieben mit Betriebsrat und solchen ohne Betriebsrat b…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 103 von Cem Ince (DIE LINKE): Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse dazu, inwiefern sich die Gehaltshöhe in Betrieben mit Betriebsrat und solchen ohne Betriebsrat b…
Frage 103 (Cem Ince, Die Linke):
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse dazu, inwiefern sich die Gehaltshöhe in Betrieben mit Betriebsrat und solchen ohne Betriebsrat bzw. Unternehmen mit Aufsichtsrat und solchen ohne Aufsichtsrat unterscheidet, und wenn ja, welche, und auf welcher Datengrundlage beruhen diese?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 7. Mai 2026:
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse dazu vor, inwiefern sich die Gehaltshöhe in Betrieben mit Betriebsrat und solchen ohne Betriebsrat unterscheidet oder dazu, dass ein (mitbestimmter) Aufsichtsrat die Gehaltshöhe im Unternehmen verändert. Öffentlich zugängliche Studien zeigen, dass in Betrieben mit Betriebsrat in Abhängigkeit weiterer Faktoren (beispielsweise Betriebsgröße, Tarifbindung) ein erhöhtes Lohnniveau zu erwarten ist (vgl. etwa Müller, Zwischenbetriebliche Lohnunterschiede, Mitbestimmung und Tarifverträge, Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) 2020, www.iwh-halle.de/en/publi cations/detail/zwischenbetriebliche-lohnunterschiede-mitbestimmung-un d-tarifvertraege; Jirjahn, Betriebsräte, Tarifverträge und betriebliches Lohnniveau, Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) 2003, https://doku.iab.de/mittab/2003/2003_4_MittAB_Jirjahn.pdf).
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