Entwicklung des Arbeitsmarktes in Ostdeutschland
Text
Entwicklung des Arbeitsmarktes in Ostdeutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5433
21. Wahlperiode 17.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Zada Salihović, Mandy Eißing, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Clara Bünger,
Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin
Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Bodo Ramelow,
David Schliesing, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Julia C. Stange, Isabelle
Vandre, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und
der Fraktion Die Linke
Entwicklung des Arbeitsmarktes in Ostdeutschland
Seit der Deutschen Einheit hat sich der Arbeitsmarkt in Ostdeutschland
tiefgreifend gewandelt. Auf die Wende folgte ein wirtschaftlicher Kahlschlag,
infolgedessen Millionen Menschen mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes
konfrontiert wurden und die Versprechen nach einer besseren Zukunft uneingelöst
blieben. Trotz schwieriger struktureller Ausgangsbedingungen konnten bis heute
beachtliche Fortschritte erzielt werden. Maßgeblich dazu beigetragen haben aus
Sicht der Fragestellenden insbesondere die Beschäftigten selbst sowie ihre
Gewerkschaften, die spürbare Verbesserungen der Arbeits- und
Lebensbedingungen erkämpft haben (vgl. u. a. www.rosalux.de/news/id/53325/lohnmauern-einr
eissen).
Dennoch bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen. Der demografische
Wandel, fortbestehende Abwanderungstendenzen sowie die umfassende
Transformation der Wirtschaft prägen die Entwicklung besonders des
ostdeutschen Arbeitsmarktes. In diesem Zusammenhang kommt der Gewinnung und
Sicherung von Fachkräften eine Schlüsselrolle zu. Gute Löhne, faire
Arbeitsbedingungen und passgenaue Weiterbildungsmöglichkeiten bilden dafür die
Grundlage, genauso wie eine systematische Willkommenskultur und
Unterstützung für ausländische Beschäftigte (vgl. www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/re
source/blob/1818408/2408896/08e367192a839d4f429612b2b40cbff3/gruende-
zu-und-abwanderung-data.pdf?download=1).
Zugleich erweist sich Ostdeutschland als Region mit besonderen Potenzialen:
Die vielfältigen Erfahrungen im Umgang mit strukturellen Umbrüchen eröffnen
Chancen für eine zukunftsgerichtete wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische
Entwicklung, von der letztlich auch strukturschwache Regionen in
Westdeutschland profitieren können. Nur wenn die politischen Entscheidungsträger
diese Potenziale erkennen und den Osten nicht als Billiglohnland und
verlängerte Werkbank westdeutscher Unternehmen begreifen, lassen sich die
bestehenden Ungleichheiten auflösen.
Ausgehend davon richtet sich das Erkenntnisinteresse der Fragestellenden
insbesondere auf die Entwicklung des ostdeutschen Arbeitsmarktes in den
vergangenen zehn Jahren. Ziel ist, bestehende strukturelle Unterschiede differenziert
darzustellen, die Auswirkungen der demografischen Entwicklung genauer zu
beleuchten und den daraus resultierenden politischen Handlungsbedarf sichtbar
zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation auf dem ostdeutschen
Arbeitsmarkt ein?
2. Wo sieht die Bundesregierung arbeitsmarkt- und
beschäftigungspolitischen Handlungsbedarf, um für gleichwertige Lebensbedingungen in Ost-
und Westdeutschland zu sorgen, und welche konkreten Maßnahmen will
sie noch in dieser 21. Wahlperiode dafür ergreifen?
3. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die demografische
Entwicklung in Ostdeutschland seit 2015 dar, insbesondere in Bezug auf die
Jugend-Alter-Relation der Bevölkerung (bitte sowohl für Ostdeutschland
insgesamt als auch für die einzelnen Bundesländer angeben)?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der
Unterjüngung Ostdeutschlands auf den Arbeitsmarkt, gibt es spezifische
Maßnahmen oder Programme, die von der Bundesregierung ergriffen
wurden, um die Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen zu
verbessern?
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
Binnenwanderungssaldo zwischen Ost- und Westdeutschland – ohne Berlin – seit 2015 bis
heute entwickelt (bitte jährliche Daten angeben)?
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Zuwanderungen bzw. Zuzüge nach Ostdeutschland im Vergleich zu
Westdeutschland seit 2015 entwickelt (bitte jährliche Daten angeben und nach Inland
bzw. Ausland sowie Geschlecht und Altersgruppen differenzieren)?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Abwanderungen aus Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland seit 2015
entwickelt (bitte jährliche Daten angeben und nach Inland bzw. Ausland
sowie Geschlecht und Altersgruppen differenzieren)?
8. Welche Schlussfolgerungen und Handlungsbedarfe zieht die
Bundesregierung aus der im März 2026 erschienenen Studie des Instituts für
Angewandte Wirtschaftsforschung an der Universität Tübingen im Auftrag der
Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration zu den Gründen von Zu- und Abwanderung?
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erwerbs- und
Beschäftigungsquote seit dem Jahr 2015 bis heute entwickelt (bitte jährliche
Daten nach Gesamt-, Ost- und Westdeutschland, der Typisierung
ländlicher Räume des Thünen-Instituts sowie Geschlecht differenzieren)?
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Beschäftigungsverhältnisse seit dem Jahr 2015 bis heute entwickelt (bitte jährliche
Daten für Gesamt-, Ost- und Westdeutschland nach
sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung und geringfügiger
Beschäftigung sowie Geschlecht differenzieren und prozentuale Anteile
angeben)?
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das geleistete
Arbeitsvolumen seit dem Jahr 2015 bis heute entwickelt (bitte jährliche Daten nach
Gesamt-, Ost- und Westdeutschland sowie Geschlecht für das gesamte
Arbeitsvolumen sowie pro Kopf ausweisen)?
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Beschäftigten seit dem Jahr 2015 bis heute entwickelt, die mit einem Wohnort in den
ostdeutschen Bundesländern zu Arbeitsplätzen in den westdeutschen
Bundesländern pendeln und umgekehrt (bitte jährliche Daten ausweisen)?
13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Arbeitswege seit 2015 von Menschen entwickelt, die mit einem Wohnort
in den ostdeutschen Bundesländern zu Arbeitsplätzen in den
westdeutschen Bundesländern pendeln (bitte nach jährlichen Daten ausweisen) und
umgekehrt?
14. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend seit
2015 die Steuermindereinnahmen durch die Entfernungspauschale
entwickelt (bitte jährliche Daten und nach Bundesländern ausweisen)?
15. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitslosigkeit
und Arbeitslosenquote in Ostdeutschland seit 2015 entwickelt (bitte
jährlich und nach Bundesländern sowie im Vergleich mit Westdeutschland
ausweisen)?
16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterbeschäftigung
in den ostdeutschen Bundesländern (bitte absolute Zahlen und die
Unterbeschäftigungsquote angeben)?
17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die sogenannte Stille
Reserve in den ostdeutschen Bundesländern (bitte den Gesamtwert
angeben und nach einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
18. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Stellensituation
(Anzahl Arbeitslose auf 100 offene Stellen) in Ostdeutschland im
Vergleich zu Westdeutschland (bitte jährliche Daten ab 2015 angeben)?
19. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ausbildungssituation (Anzahl Schulabgänger auf 100 offene Ausbildungsstellen) in
Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland?
20. Welche Regionen in den ostdeutschen Bundesländern weisen nach
Kenntnis der Bundesregierung die höchsten Arbeitslosenquoten auf (bitte die
zehn kreisfreien Städte und Landkreise mit den höchsten Werten
ausweisen)?
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Qualifikationsstruktur der Arbeitslosen in Ostdeutschland im Vergleich zu
Westdeutschland (bitte prozentuale Anteile von Personen ohne abgeschlossene
Berufsausbildung, mit betrieblicher bzw. schulischer Ausbildung und mit
akademischer Ausbildung angeben)?
22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterschiede des
ost- und westdeutschen Arbeitsmarktes hinsichtlich der Kriterien
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug?
23. Wie viele Zugänge hatte das Förderinstrument „Teilhabe am
Arbeitsmarkt“ (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)) seit der
Einführung im Jahr 2019 in Ostdeutschland (bitte Jahreswerte angeben),
und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
24. Wie viel Prozent aller ostdeutschen arbeitslosen Leistungsberechtigten im
SGB II erhalten aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich
eine Förderung nach § 16i SGB II (bitte aktuellste verfügbare Daten
angeben)?
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem
Ausmaß in den ostdeutschen Bundesländern durch die lang anhaltende
Arbeitslosigkeit die ursprünglich vergleichsweise hohe Qualifikation von
Erwerbslosen entwertet worden ist, und was bedeutet das für deren
Beschäftigungsaussichten?
26. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
ostdeutschen Betriebe, die im Jahr 2025 Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
durchgeführt haben?
27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den ostdeutschen
Bundesländern seit dem Jahr 2015 bis heute die Zahl der
Weiterbildungsmaßnahmen in der Arbeitsförderung entwickelt (bitte jährliche Daten
ausweisen)?
28. Wie viele Tage dauerten nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchgeführten Weiterbildungen in Ostdeutschland durchschnittlich an (bitte
zuletzt verfügbare Daten ausweisen und vergleichsweise für
Westdeutschland angeben)?
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Weiterbildungsbeteiligung von Erwachsenen in Ostdeutschland seit 2015 entwickelt (bitte
jährliche daten angeben), und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um diese insbesondere bei Frauen, Geringqualifizierten und
Beschäftigten in der Transformation zu erhöhen?
30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende
Fachkräfteengpässe in den ostdeutschen Bundesländern, und was sind nach
Einschätzung der Bundesregierung die maßgeblichen Gründe für die
mögliche Nichtbesetzung von Stellen (bitte entsprechende Berufsgruppen der
Klassifikation der Berufe (KldB) 2010 angeben)?
31. Wie viele Arbeitslose in Ostdeutschland wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen Jahren durch Maßnahmen der
Bundesagentur für Arbeit in Berufen geschult, in denen hinsichtlich der Frage 30
Fachkräftemangel herrscht (bitte jährliche Zahlen von 2020 bis 2025
sowie den letzten verfügbaren Monatswert angeben)?
32. Wie hat sich das mittlere Bruttomonatsentgelt bzw. Medianeinkommen
nach Kenntnis der Bundesregierung in Ostdeutschland im Vergleich zu
Westdeutschland seit 2015 bis heute entwickelt (bitte jährliche Daten
angeben)?
33. Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Ost-
und Westdeutschland geleistete durchschnittliche Wochenarbeitszeit, und
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine Angleichung der
Arbeitszeiten zu befördern?
34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Gender Pay Gap,
Gender Hours Gap, Gender Employment Gap, sowie zum Gender Gap
Arbeitsmarkt in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland, und
welchen politischen Handlungsauftrag leitet sie daraus ab?
35. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in den
ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern seit dem Jahr 2015 bis
heute entwickelt (bitte Anteil der Betriebe sowie Beschäftigten nennen),
und inwiefern sieht die Bundesregierung hier ein Handlungsfeld, um
gleichen Arbeitsbedingungen und Löhnen näherzukommen?
36. In wie vielen Branchentarifverträgen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung eine unterschiedliche Entlohnung nach Ost und West (bitte
jeweils konkret nennen)?
37. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten in der Privatwirtschaft mit Betriebsrat in Ostdeutschland im
Vergleich zu Westdeutschland (bitte zuletzt verfügbare Zahlen angeben)?
38. Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung Betriebsräte
auf die Produktivität von Betrieben und die Zufriedenheit der
Belegschaften?
39. Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten im Niedriglohnbereich zwischen Ost- und Westdeutschland
(bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
40. Wie viele abhängig Beschäftigte profitieren nach Kenntnis der
Bundesregierung schätzungsweise vom aktuell geltenden Mindestlohn (bitte nach
Ost- und Westdeutschland differenzieren), und wie hoch ist jeweils ihr
Anteil gemessen an allen Arbeitsverhältnissen?
41. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung zu
einem Stundenlohn unterhalb von 15 Euro und würden von einer
Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ohne Ausnahmen profitieren (bitte
nach Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln)?
42. Wie unterscheidet sich das Armutsrisiko von abhängig Beschäftigten und
Arbeitslosen in Ostdeutschland und Westdeutschland (bitte konkrete
Zahlen nennen), und was sind nach Auffassung der Bundesregierung die
zentralen Gründe dafür?
43. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die soziale (vertikale
und horizontale) Mobilität in Ostdeutschland im Vergleich zu
Westdeutschland, und wie hat sie sich seit 2015 entwickelt (bitte, wenn
möglich, jährliche Werte ausweisen)?
44. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Qualifikationserfordernis ausüben, seit 2015
entwickelt (bitte Daten für Ost- und Westdeutschland angeben sowie nach
beruflicher und akademischer Qualifikation differenzieren)?
45. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Betriebe
sowie der ausbildungsberechtigten Betriebe in Ostdeutschland, die
Ausbildungsplätze anbieten?
46. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der jungen
Erwachsenen (20 bis 34 Jahre), die keinen Berufsabschluss haben, seit
2015 in Ostdeutschland entwickelt (bitte jährliche Daten mit absoluten
Zahlen und den prozentualen Anteil an der gesamten Altersgruppe
angeben sowie für die einzelnen Bundesländer ausweisen)?
47. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des
Förderinstruments Assistierte Ausbildung nach § 74 SGB II in den
ostdeutschen Bundesländern seit 2015 (bitte jährliche Zugänge angeben und
nach Bundesländern differenzieren)?
48. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Ausbildungsplätze und die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber um einen
Ausbildungsplatz seit 2015 in Ostdeutschland entwickelt (bitte jährliche
Zahlen als Gegenüberstellung ausweisen)?
49. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
Produktivitätsunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland, und welche Gründe sieht sie
dafür?
50. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Betriebsbzw. Gewerbeaufgaben seit 2015 in den ostdeutschen Bundesländern
entwickelt (bitte jährliche Werte ausweisen)?
51. Wie viele Beschäftigte in Ostdeutschland haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld erhalten (bitte
jeweils jährliche Daten angeben)?
52. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
durchschnittlichen Fehltage pro Beschäftigtem seit 2015 in Ostdeutschland
entwickelt (bitte jährliche Werte ausweisen und nach Bundesländern
differenzieren)?
53. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in den ostdeutschen
Bundesländern seit 2015 (bitte jährliche Werte angeben und nach Bundesländern
differenzieren)?
54. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Wochenarbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten (bitte je Bundesland und Ost
bzw. West differenzieren)?
55. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Betreuungsquote von
Kindern unter drei Jahren (bitte je Bundesland und Ost bzw. West
differenzieren)?
Berlin, den 13. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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