polradar

Entwicklung des Arbeitsmarktes in Ostdeutschland (Antwort zu Drs. 21/5433)

dip / drucksache 09.06.2026 · WP 21 · 21/6381 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwicklung des Arbeitsmarktes in Ostdeutschland (Antwort zu Drs. 21/5433) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6381 21. Wahlperiode 09.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zada Salihović, Mandy Eißing, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5433 – Entwicklung des Arbeitsmarktes in Ostdeutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit der Deutschen Einheit hat sich der Arbeitsmarkt in Ostdeutschland tiefgreifend gewandelt. Auf die Wende folgte ein wirtschaftlicher Kahlschlag, infolgedessen Millionen Menschen mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes konfrontiert wurden und die Versprechen nach einer besseren Zukunft uneingelöst blieben. Trotz schwieriger struktureller Ausgangsbedingungen konnten bis heute beachtliche Fortschritte erzielt werden. Maßgeblich dazu beigetragen haben aus Sicht der Fragestellenden insbesondere die Beschäftigten selbst sowie ihre Gewerkschaften, die spürbare Verbesserungen der Arbeits- und Lebensbedingungen erkämpft haben (vgl. u. a. www.rosalux.de/news/id/53325/l ohnmauern-einreissen). Dennoch bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen. Der demografische Wandel, fortbestehende Abwanderungstendenzen sowie die umfassende Transformation der Wirtschaft prägen die Entwicklung besonders des ostdeutschen Arbeitsmarktes. In diesem Zusammenhang kommt der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften eine Schlüsselrolle zu. Gute Löhne, faire Arbeitsbedingungen und passgenaue Weiterbildungsmöglichkeiten bilden dafür die Grundlage, genauso wie eine systematische Willkommenskultur und Unterstützung für ausländische Beschäftigte (vgl. www.eu-gleichbehandlungsstell e.de/resource/blob/1818408/2408896/08e367192a839d4f429612b2b40cbff3/g ruende-zu-und-abwanderung-data.pdf?download=1). Zugleich erweist sich Ostdeutschland als Region mit besonderen Potenzialen: Die vielfältigen Erfahrungen im Umgang mit strukturellen Umbrüchen eröffnen Chancen für eine zukunftsgerichtete wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Entwicklung, von der letztlich auch strukturschwache Regionen in Westdeutschland profitieren können. Nur wenn die politischen Entscheidungsträger diese Potenziale erkennen und den Osten nicht als Billiglohnland und verlängerte Werkbank westdeutscher Unternehmen begreifen, lassen sich die bestehenden Ungleichheiten auflösen. Ausgehend davon richtet sich das Erkenntnisinteresse der Fragestellenden insbesondere auf die Entwicklung des ostdeutschen Arbeitsmarktes in den vergangenen zehn Jahren. Ziel ist, bestehende strukturelle Unterschiede differenziert darzustellen, die Auswirkungen der demografischen Entwicklung genau- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. er zu beleuchten und den daraus resultierenden politischen Handlungsbedarf sichtbar zu machen.  1. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt ein? Der ostdeutsche Arbeitsmarkt hat sich seit der Wiedervereinigung grundlegend gewandelt. Galten Anfang der 1990er Jahre noch der Strukturwandel im Zuge der Transformation der Wirtschaft und die rasant angestiegene Arbeitslosigkeit als zentrale Herausforderungen, stehen aktuell Fachkräfteengpässe in Verbindung mit demografischen Schrumpfungsprozessen im Vordergrund. Die derzeitige konjunkturelle Schwäche betrifft mit Blick auf die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts dabei Ost- und Westdeutschland in ähnlicher Art und Weise. Gab es nach der Wiedervereinigung vor allem große Ost-West-Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung der Frauen, so sind diese 35 Jahre später kaum noch vorhanden. Auch die Erwerbsquote der Männer ist in West und Ost ähnlich hoch (Unterschied von 1,5 Prozentpunkten). Die Erwerbstätigenquote der Frauen hat sich noch stärker angeglichen (Unterschied von 0,3 Prozentpunkten). Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an allen Erwerbstätigen ist in Ostdeutschland mit 78 Prozent höher als in Westdeutschland (75,4 Prozent). Umgekehrt ist der Anteil der geringfügig entlohnten Beschäftigten in Westdeutschland mit 17,8 Prozent höher als in Ostdeutschland mit 11,3 Prozent. Beim Lohnniveau sind Ost-West-Unterschiede nach wie vor ausgeprägt. Im Jahr 2024 verdienten ostdeutsche Vollzeitbeschäftigte im Mittel 3 539 Euro brutto, westdeutsche 4 117 Euro. Da die Löhne in Ostdeutschland seit dem Jahr 2014 deutlich stärker gestiegen sind als in Westdeutschland, hat sich der relative Abstand von 24,8 Prozent auf 14 Prozent verringert. Ein struktureller Nachteil für die Lohnhöhe bleibt jedoch die niedrigere Tarifbindung in Ostdeutschland. Nur rund ein Drittel der ostdeutschen Beschäftigten arbeiten in branchentarifgebundenen Betrieben, in Westdeutschland sind es knapp 44 Prozent. Die Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) ist in Ostdeutschland in den letzten 20 Jahren (Höchststand im Jahr 2005 mit 18,7 Prozent) stark gesunken auf aktuell 8 Prozent im April 2026. Allerdings bestehen Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland fort, die seit dem Jahr 2018 relativ konstant bei rund 2 Prozentpunkten liegen. Das Ausmaß der Fachkräfteengpässe hat sich in den letzten Jahren in West- und Ostdeutschland ähnlich entwickelt. Es fehlen in beiden Regionen die gleichen Fachkräfte. Vor allem in Sozial- und Gesundheitsberufen, in Bauberufen, in Metall- und Elektroberufen, im Handwerk, im IT-Bereich sowie in administrativen Tätigkeiten bestehen Engpässe. An vielen Stellen des Arbeitsmarktes wird die klassische Ost-West-Trennlinie von einer Stadt-Land-Dimension überlagert. So gibt es in Ostdeutschland prosperierende Zentren wie Leipzig oder Jena und strukturschwache ländliche Gebiete beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern. Da periphere Regionen in Ostdeutschland einen höheren Anteil haben als in Westdeutschland, beeinflussen sie auch stärker die Gesamtsituation bei Wirtschaft und Arbeitsmarkt.  2. Wo sieht die Bundesregierung arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Handlungsbedarf, um für gleichwertige Lebensbedingungen in Ost- und Westdeutschland zu sorgen, und welche konkreten Maßnahmen will sie noch in dieser 21. Wahlperiode dafür ergreifen? Der demografische Druck in Ostdeutschland ist aufgrund der Alterung besonders hoch, der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt kommt daher besondere Bedeutung zu. Dies gilt für Personen mit und ohne Migrationsgeschichte gleichermaßen. Insbesondere sollten die Chancen in den prosperierenden Zentren genutzt werden, damit auch die umliegenden lokalen Arbeitsmärkte davon profitieren. Hingegen erscheint der Handlungsbedarf in strukturschwachen ländlichen Gebieten abseits von prosperierenden Städten deutlich größer, damit sich dort regionale Ungleichheiten nicht weiter verstärken. Dies gilt aber auch für strukturschwache ländliche Regionen in Westdeutschland. Weiterer Handlungsbedarf bezieht sich auf Langzeitarbeitslose und Personen ohne schulischen oder beruflichen Abschluss, da diese das höchste Arbeitslosigkeitsrisiko bzw. die geringsten Chancen für eine Beschäftigungsaufnahme aufweisen. Regionen sind dann zukunftsfähig und attraktiv für qualifizierte Zuwanderung aus dem In- und Ausland, wenn ansässige Firmen in Digitalisierung und technologische Innovationen, aber auch in Aus- und Weiterbildung investieren. Die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland beim Aufbau privater Vermögen sind aus historischen Gründen groß. Dies hat durch den Gang in die Selbständigkeit und durch Gründungsgeschehen unmittelbare Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, da neue Arbeitsplätze nicht zuletzt in neuen Unternehmen entstehen und gerade ambitionierte Gründerinnen und Gründer, die auf Wachstum setzen, Eigenkapital benötigen. Die Gründungsaktivitäten gemessen pro Kopf sind in Ostdeutschland seit der Wiedervereinigung höher als im Westen. Das ist ein beachtlicher Erfolg, der wesentlich zum Arbeitsplatzaufbau in Ostdeutschland beigetragen hat. Jedoch konzentrieren sich diese jungen Betriebe sehr stark auf Berlin. Vor allem in den ländlich-peripheren ostdeutschen Regionen ist die Neigung, einen Betrieb zu gründen, deutlich geringer. Ein Hindernis für junge Unternehmen sind die geringeren Vermögen in Ostdeutschland.  3. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die demografische Entwicklung in Ostdeutschland seit 2015 dar, insbesondere in Bezug auf die Jugend-Alter-Relation der Bevölkerung (bitte sowohl für Ostdeutschland insgesamt als auch für die einzelnen Bundesländer angeben)? Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.* Durch die Umstellung der Bevölkerungszahlen auf den Zensus 2022 kommt es zu einem Zeitreihenbruch, so dass die Ergebnisse bis zum Berichtsjahr 2021 nur eingeschränkt mit den Folgejahren vergleichbar sind.  4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der Unterjüngung Ostdeutschlands auf den Arbeitsmarkt, gibt es spezifische Maßnahmen oder Programme, die von der Bundesregierung ergriffen wurden, um die Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen zu verbessern? Nach der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird bei einer insgesamt schrumpfenden Bevölkerung insbesondere die * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Bevölkerung im Erwerbsalter deutlich sinken. Hiervon sind in erster Linie die Flächenländer betroffen, wobei der Rückgang in den ostdeutschen Ländern besonders stark ausfällt. Das Beratungs- und Förderangebot für junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf ist vielfältig. Es reicht von Beratungsangeboten in der Schule im Rahmen der Berufsorientierung bis hin zu individuellen Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ist eine abgeschlossene Berufsausbildung eine wesentliche Voraussetzung. Um jungen Menschen mit Unterstützungsbedarfen die Aufnahme und den Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen, steht ein breites Angebot an ausbildungsvorbereitenden und -begleitenden Förderinstrumenten zur Verfügung, wie beispielsweise Berufsorientierungspraktika, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierungen, Assistierte Ausbildung und außerbetriebliche Berufsausbildungen. Der Einsatz der vielfältigen Ausbildungsförderungsinstrumente richtet sich nach den jeweiligen Bedarfen der jungen Menschen. Eine wesentliche Rolle im Kontext der Unterstützung junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf spielen die Jugendberufsagenturen. Hier arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit, des Jobcenters sowie der Träger der Jugendhilfe gemeinsam an dem Ziel, junge Menschen bestmöglich und gut abgestimmt zu unterstützen. Um die qualitative Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen zu fördern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Servicestelle Jugendberufsagenturen eingerichtet. Sie berät und informiert die Akteure, die in und mit Jugendberufsagenturen arbeiten zu allen Belangen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit.  5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Binnenwanderungssaldo zwischen Ost- und Westdeutschland – ohne Berlin – seit 2015 bis heute entwickelt (bitte jährliche Daten angeben)? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verzeichnete Ostdeutschland in den Jahren 2015 und 2016 sowie seit dem Jahr 2023 einen negativen Wanderungssaldo gegenüber Westdeutschland. Zwischen 2017 und 2022 kam es zu einer Nettowanderung in die Gegenrichtung, mehr Menschen wanderten aus Westdeutschland nach Ostdeutschland als umgekehrt. Die einzelnen Jahreswerte sind in der folgenden Tabelle A wiedergegeben. Tabelle A: Wanderungssaldo zwischen Ost- und Westdeutschland, jeweils ohne Berlin Berichtsjahr Saldo 2015 - 4 804 2016 - 14 926 2017 3 997 2018 652 2019 1 046 2020 6 090 2021 5 556 2022 940 2023 - 2 962 2024 - 3 959 2025 - 8 626 Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026  6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Zuwanderungen bzw. Zuzüge nach Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland seit 2015 entwickelt (bitte jährliche Daten angeben und nach Inland bzw. Ausland sowie Geschlecht und Altersgruppen differenzieren)?  7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Abwanderungen aus Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland seit 2015 entwickelt (bitte jährliche Daten angeben und nach Inland bzw. Ausland sowie Geschlecht und Altersgruppen differenzieren)? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Angaben des Statistischen Bundesamtes in der erfragten Differenzierung können den Tabellen 2 bis 5 im Anhang entnommen werden.* Ausgewiesen wurden – Zuzüge aus einem anderen Bundesland in ost- und westdeutsche Bundesländer jeweils ohne Berlin, – Zuzüge aus dem Ausland in ost- und westdeutsche Bundesländer jeweils ohne Berlin, – Fortzüge in ein anderes Bundesland aus ost- und westdeutschen Bundesländern jeweils ohne Berlin und – Fortzüge in das Ausland aus ost- und westdeutschen Bundesländern jeweils ohne Berlin. Bei der Darstellung der innerdeutschen Fortzüge sind in der Summe der ostdeutschen bzw. westdeutschen Bundesländer (ohne Berlin) Fortzüge in sämtliche Bundesländer Deutschlands enthalten.  8. Welche Schlussfolgerungen und Handlungsbedarfe zieht die Bundesregierung aus der im März 2026 erschienenen Studie des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung an der Universität Tübingen im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zu den Gründen von Zu- und Abwanderung? Die Studie „Rechtlich gleichgestellt – praktisch benachteiligt? EU- Zugewanderte in Deutschland – Studie zu Ursachen von Zu- und Abwanderung“ wurde im Auftrag der bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration angesiedelten Gleichbehandlungsstelle EU- Arbeitnehmer erstellt. Sie enthält sieben verschiedene Handlungsfelder mit konkreten Handlungsempfehlungen für verschiedene Akteure und Organisationen, um die nachhaltige Integration von zugewanderten EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu erleichtern. Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer nimmt die Handlungsempfehlungen als Grundlage, um ihre Arbeit in den verschiedenen Feldern zu intensivieren und auszubauen.  9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erwerbs- und Beschäftigungsquote seit dem Jahr 2015 bis heute entwickelt (bitte jährliche Daten nach Gesamt-, Ost- und Westdeutschland, der Typisierung ländlicher Räume des Thünen-Instituts sowie Geschlecht differenzieren)? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis des Mikrozensus betrug im Jahr 2025 die Erwerbsquote von Personen im Alter von 15 bis 64 Jah- * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. ren in Ostdeutschland 80,3 Prozent. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 6 im Anhang entnommen werden.* Eine Typisierung ländlicher Räume nach dem Thünen-Institut ist auf Basis des Mikrozensus nicht möglich; alternativ wurden städtische und ländliche Regionstypen auf Grundlage des Gemeindeverzeichnisses-Informationssystem (GV-ISys) ausgewiesen. Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lag die Beschäftigungsquote (der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) in Ostdeutschland im Juni 2025 bei 63,4 Prozent. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 7 im Anhang entnommen werden.* 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse seit dem Jahr 2015 bis heute entwickelt (bitte jährliche Daten für Gesamt-, Ost- und Westdeutschland nach sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung und geringfügiger Beschäftigung sowie Geschlecht differenzieren und prozentuale Anteile angeben)? Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es in Ostdeutschland im Juni 2025 rund 7,4 Millionen Beschäftigungsverhältnisse. Weitere Ergebnisse können den Tabellen 8 und 9 im Anhang entnommen werden.* Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass eine Person mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausüben kann. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse umfassen neben geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, die in Vollzeit ausgeübt werden können. 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das geleistete Arbeitsvolumen seit dem Jahr 2015 bis heute entwickelt (bitte jährliche Daten nach Gesamt-, Ost- und Westdeutschland sowie Geschlecht für das gesamte Arbeitsvolumen sowie pro Kopf ausweisen)? Die Arbeitszeitrechnung (AZR) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) weist das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen für das gesamte Bundesgebiet nach Arbeitszeitkomponenten aus. Die IAB-AZR nach Geschlecht und Altersgruppen ist ein Subsystem der IAB-AZR und differenziert die gesamtwirtschaftlichen Zeitreihen zu den geleisteten Arbeitsstunden nach Geschlecht und Altersgruppen aus. Die Daten werden regelmäßig auf der Internetseite des IAB veröffentlicht (iab.de/daten/iab-arbeitszeitrechnung/). Angaben zur Jahresarbeitszeit je Erwerbstätigen („pro Kopf“) in Stunden sowie das Arbeitsvolumen aller Erwerbstätigen in Millionen Stunden für den Zeitraum 2015 bis 2024 können der Tabelle 10 im Anhang entnommen werden.* * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten seit dem Jahr 2015 bis heute entwickelt, die mit einem Wohnort in den ostdeutschen Bundesländern zu Arbeitsplätzen in den westdeutschen Bundesländern pendeln und umgekehrt (bitte jährliche Daten ausweisen)? Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Juni 2025 rund 458.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Wohnort in Ostdeutschland, die zu einem Arbeitsort in Westdeutschland pendelten. Von einem Wohnort in Westdeutschland pendelten rund 244 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu einem Arbeitsort in Ostdeutschland. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 11 im Anhang entnommen werden.* 13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Arbeitswege seit 2015 von Menschen entwickelt, die mit einem Wohnort in den ostdeutschen Bundesländern zu Arbeitsplätzen in den westdeutschen Bundesländern pendeln (bitte nach jährlichen Daten ausweisen) und umgekehrt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 14. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend seit 2015 die Steuermindereinnahmen durch die Entfernungspauschale entwickelt (bitte jährliche Daten und nach Bundesländern ausweisen)? Durch die Entfernungspauschale entstehen keine Steuermindereinnahmen. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes – EStG). Dazu gehören nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 EStG ausdrücklich auch Aufwendungen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die damit grundsätzlich in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen wären. Mit der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ff. EStG hat der Gesetzgeber allerdings einschränkend geregelt, dass die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht in voller Höhe, sondern pauschal abgeltend nur in Höhe der Entfernungspauschale von aktuell 38 Cent pro Entfernungskilometer – unabhängig von der tatsächlichen Art der Fortbewegung und der tatsächlichen Aufwendungen – als Werbungskosten angesetzt werden können. Die Entfernungspauschale gilt allerdings nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung – hier sind bereits jetzt die tatsächlich entstandenen Kosten anzusetzen. Damit begrenzt die Entfernungspauschale mit einem Pauschalbetrag von aktuell 19 Cent pro gefahrenem Kilometer wirkungsvoll die ansonsten in tatsächlicher Höhe abziehbaren Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und verhindert damit wesentlich höhere steuerliche Auswirkungen. Die realen Kosten pro gefahrenem Pkw-Kilometer dürften jedenfalls deutlich mehr als 19 Cent pro gefahrenem Kilometer betragen. Dementsprechend wäre bei einer Streichung der Regelung zur Entfernungspauschale mit deutlich höheren Werbungskosten für die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und damit erheblichen Steuermindereinnahmen zu rechnen. Diese können jedoch nicht berechnet werden, weil Angaben zu den tatsächlichen Aufwendungen nicht vorliegen. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 15. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenquote in Ostdeutschland seit 2015 entwickelt (bitte jährlich und nach Bundesländern sowie im Vergleich mit Westdeutschland ausweisen)? Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahresdurchschnitt 2025 rund 678 000 Personen in Ostdeutschland arbeitslos gemeldet, die Arbeitslosenquote betrug 7,8 Prozent. Im Jahr 2015 waren jahresdurchschnittlich 774 000 Personen arbeitslos gemeldet und damit 9,2 Prozent der ostdeutschen Erwerbsbevölkerung. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 12 im Anhang entnommen werden.* 16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterbeschäftigung in den ostdeutschen Bundesländern (bitte absolute Zahlen und die Unterbeschäftigungsquote angeben)? Zu Angaben betreffend Unterbeschäftigung und Unterbeschäftigungsquote wird auf die Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung (Monatszahlen)“ verwiesen (statistik.arb eitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1 610080&topic_f=arbeitslosigkeit-unterbeschaeftigung). Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass seit April 2025 die Komponenten der Unterbeschäftigung aus der Förderstatistik nicht mehr hochgerechnet werden und damit in den letzten drei Berichtsmonaten leicht unter den finalen Werten liegen. 17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die sogenannte Stille Reserve in den ostdeutschen Bundesländern (bitte den Gesamtwert angeben und nach einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)? Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis des Mikrozensus zur Stillen Reserve können der Tabelle 13 im Anhang entnommen werden.* 18. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Stellensituation (Anzahl Arbeitslose auf 100 offene Stellen) in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland (bitte jährliche Daten ab 2015 angeben)? Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit standen im Jahresdurchschnitt 2025 rund 678 000 Arbeitslosen rund 123 000 gemeldete Arbeitsstellen in Ostdeutschland gegenüber, somit kamen auf 100 gemeldete Arbeitsstellen 552 Arbeitslose. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 14 im Anhang entnommen werden.* 19. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildungssituation (Anzahl Schulabgänger auf 100 offene Ausbildungsstellen) in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland? Schulabgängerinnen und Schulabgänger des aktuellen Berichtsjahres sind seit Jahren keine Bezugsgröße mehr in der Ausbildungsmarktberichterstattung, da sich die Bewerberinnen und Bewerber nicht ausschließlich aus den aktuellen Abgangsjahren allgemeinbildender Schulen rekrutieren, sondern auch aus frü- * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. heren Jahrgängen (Altbewerberinnen und Altbewerber) sowie aus beruflichen Schulen. In der aktuellen Berichterstattung wird daher in diesem Zusammenhang auf die Einmündungsquote der Ausbildungsinteressierten (EQI) zurückgegriffen. Diese setzt die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in Beziehung zur Zahl der institutionell erfassten ausbildungsinteressierten Personen und gibt damit an, welcher Anteil dieser Gruppe tatsächlich in eine duale Berufsausbildung einmündet. Für das Jahr 2024 lag die EQI bundesweit bei 67,6 Prozent, in Ostdeutschland bei 65,2 Prozent und in Westdeutschland bei 68,2 Prozent (vergleiche Berufsbildungsbericht 2025, S. 47, Schaubild 6). Die Zahlen zur EQI für das Jahr 2025 werden mit dem Berufsbildungsbericht 2026 veröffentlicht. 20. Welche Regionen in den ostdeutschen Bundesländern weisen nach Kenntnis der Bundesregierung die höchsten Arbeitslosenquoten auf (bitte die zehn kreisfreien Städte und Landkreise mit den höchsten Werten ausweisen)? Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit war im Jahresdurchschnitt 2025 in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten Uckermark (11,5 Prozent), Schwerin, Landeshauptstadt (10,6 Prozent), Berlin, Stadt (10,3 Prozent), Gera, Stadt (10,3 Prozent), Mansfeld-Südharz (10,2 Prozent), Halle (Saale), Stadt (9,9 Prozent), Chemnitz, Stadt (9,5 Prozent), Stendal (9,5 Prozent), Frankfurt (Oder), Stadt (9,4 Prozent) und Vorpommern-Greifswald (9,3 Prozent) die Arbeitslosenquote am höchsten. 21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Qualifikationsstruktur der Arbeitslosen in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland (bitte prozentuale Anteile von Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, mit betrieblicher bzw. schulischer Ausbildung und mit akademischer Ausbildung angeben)? Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Arbeitslosen nach beruflichem Abschluss können der Tabelle 15 im Anhang entnommen werden.* 22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterschiede des ost- und westdeutschen Arbeitsmarktes hinsichtlich der Kriterien Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug? Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Langzeitarbeitslosen können der Tabelle 16 im Anhang entnommen werden.* Zu Langzeitleistungsbeziehenden von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird auf die Veröffentlichung „Langzeitleistungsbeziehende (Monatszahlen)“ verwiesen (statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Form s/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524060&topic_f=lzb-lzb-strukt uren, siehe Tabellenblatt „1_Eckwerte“). * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 23. Wie viele Zugänge hatte das Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)) seit der Einführung im Jahr 2019 in Ostdeutschland (bitte Jahreswerte angeben), und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Zu Angaben betreffend Eintritte in die Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wird auf die Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Arbeitsmarktpolitische Instrumente (Zeitreihe Jahreszahlen)“ verwiesen (statistik. arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?n n=1524032&topic_f=amp-zr-amp-zr-jz, siehe Zeile 82). 24. Wie viel Prozent aller ostdeutschen arbeitslosen Leistungsberechtigten im SGB II erhalten aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich eine Förderung nach § 16i SGB II (bitte aktuellste verfügbare Daten angeben)? Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Januar 2026 in Ostdeutschland rund 436 000 arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Zeitgleich fanden rund 3 500 Förderungen nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) für Personen statt, die vor Eintritt in die Maßnahme erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren. Der Anteil der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Ostdeutschland, die im Januar 2026 eine Förderung nach § 16i SGB II erhalten haben, liegt bei etwa 1 Prozent. Zu berücksichtigen ist, dass bei den Förderungen eine Zählung von Förderfällen bzw. Teilnahmen erfolgt und nicht von Personen. Folglich wird eine Person, die mehrere Förderleistungen im Betrachtungszeitraum erhält, mehrfach gezählt. 25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Ausmaß in den ostdeutschen Bundesländern durch die lang anhaltende Arbeitslosigkeit die ursprünglich vergleichsweise hohe Qualifikation von Erwerbslosen entwertet worden ist, und was bedeutet das für deren Beschäftigungsaussichten? Generell waren ehemalige DDR-Bürgerinnen und -Bürger beruflich sehr gut qualifiziert und damit für die Transformation der ostdeutschen Wirtschaft nach 1989 vergleichsweise gut vorbereitet. Gerade im Bereich der nicht- akademischen beruflichen Bildung ähnelten sich die Berufsbildungssysteme in Ost- und Westdeutschland stark, indem sie sich durch standardisierte Ausbildungsordnungen, differenzierte Lehrberufe und anerkannte Bildungszertifikate auszeichneten. Überwiegend erfolgte nach der Wiedervereinigung eine gleichwertige Anerkennung der ostdeutschen Berufsabschlüsse (geregelt im Einigungsvertrag). Damit waren Ostdeutsche zwar formal gut qualifiziert, jedoch änderte sich die berufliche Nachfrage durch eine starke Verschiebung hin zu Dienstleistungsberufen und kaufmännischen Qualifikationen, während der Bildungsschwerpunkt in der DDR auf dem gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich lag. Auf die Massenentlassungen, die mit der Privatisierung der ostdeutschen Wirtschaft einhergingen, wurde seinerzeit mit großen Umschulungsprogrammen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen reagiert. Die berufliche und betriebliche Mobilität war direkt nach der Wiedervereinigung (bis Mitte 1992) etwa doppelt so hoch wie in den Jahren danach (Mitte 1992 bis März 1996). Vielfach erfolgten solche Wechsel aber vor allem zur Sicherung der Beschäftigung und viel seltener zur Realisierung beruflicher Aufstiege. Dennoch stieg mit der Wiedervereinigung die Arbeitslosigkeit im Osten massiv an. Bereits im Jahr 1991 gab es rund eine Million Arbeitslose in Ostdeutschland (inklusive Berlin), bis zum Jahr 1997 die Zahl auf 1,5 Millionen und verblieb auf diesem Niveau bis zum Jahr 2006. Bis in die Mitte der 2000er Jahre hinein war die Arbeitslosenquote in Ostdeutschland zum Teil mehr als doppelt so hoch wie im Westen. Im Jahr 2005 waren es 18,5 Prozent zu 8,4 Prozent. Bis zum Ende der 2020er Jahre hat aber eine deutliche Angleichung stattgefunden. Im Jahresdurchschnitt 2025 liegt die Arbeitslosenquote in Ostdeutschland noch um das 1,3fache über der Quote im Westen (7,8 Prozent zu 5,9 Prozent). Alle Menschen, die zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung 30 Jahre und älter waren, haben inzwischen das Rentenalter erreicht. Daher bietet sich ein Blick auf die jüngere Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Ost- und Westdeutschland an. Für die nachfolgende Betrachtung werden nur deutsche Staatsangehörige betrachtet, da vor allem auf die in Ostdeutschland bzw. der DDR erworbene Qualifikationen abgezielt wird. Zudem wird Ostdeutschland ohne Berlin betrachtet, da Berlin innerhalb von Ostdeutschland eine deutlich abweichende Entwicklung von den übrigen neuen Ländern zeigt. Ost- und westdeutsche Arbeitslose unterscheiden sich seit Mitte der 2000er Jahre geringfügig nach der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit. Die Mehrheit der Arbeitslosen ist laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit weniger als ein Jahr arbeitslos. Im März 2026 waren dies 60 Prozent der Arbeitslosen in Ostdeutschland (ohne Berlin) und 64 Prozent im Westen. Zwei Jahre und länger arbeitslos sind in den ostdeutschen Flächenländern 24 Prozent, in Westdeutschland 20 Prozent. Verfestigte Arbeitslosigkeit ist damit in Ostdeutschland (ohne Berlin) stärker verbreitet als im Westen. Im Zeitverlauf haben diese Unterschiede zugenommen, fallen insgesamt aber gering aus. Noch im Jahr 2009 hatten von den fast eine Million ostdeutschen Arbeitslosen 70 Prozent eine abgeschlossene Berufsausbildung, in Westdeutschland nur etwa die Hälfte. Die Zahl der ostdeutschen Arbeitslosen mit abgeschlossener Berufsausbildung reduzierte sich bis zum Jahr 2019 drastisch von knapp 600 000 auf knapp 200 000. Dieser außergewöhnlich starke Rückgang dürfte zugleich aber durch Abgänge von Arbeitslosen in die Rente sowie durch deutlich verminderte Eintritte in die Arbeitslosigkeit von jüngeren Geburtskohorten, die durch die Geburtenrückgänge in Ostdeutschland seit der Wiedervereinigung deutlich kleiner sind als in der Vergangenheit, begünstigt worden sein. Im März 2026 ist der Anteil der Arbeitslosen mit abgeschlossener Berufsausbildung in Ostdeutschland (ohne Berlin) mit 51 Prozent immer noch größer als im Westen mit 44 Prozent, der Abstand hat sich aber deutlich verringert. Inwieweit der verbleibende Unterschied auf eine Entwertung vorhandener Bildungsabschlüsse zurückzuführen ist oder auf die angespanntere Arbeitsmarktlage in den ostdeutschen Flächenländern, lässt sich nicht abschließend beurteilen. 26. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der ostdeutschen Betriebe, die im Jahr 2025 Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt haben? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den ostdeutschen Bundesländern seit dem Jahr 2015 bis heute die Zahl der Weiterbildungsmaßnahmen in der Arbeitsförderung entwickelt (bitte jährliche Daten ausweisen)? Zu Angaben betreffend Eintritte in die Maßnahmen „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ und „besondere Maßnahmen zur Weiterbildung“ wird auf die Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Arbeitsmarktpolitische Instrumente (Zeitreihe Jahreszahlen)“ verwiesen (statistik.arbeitsagentu r.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524032&t opic_f=amp-zr-amp-zr-jz, siehe Zeile 43 bzw. 72). 28. Wie viele Tage dauerten nach Kenntnis der Bundesregierung die durchgeführten Weiterbildungen in Ostdeutschland durchschnittlich an (bitte zuletzt verfügbare Daten ausweisen und vergleichsweise für Westdeutschland angeben)? Durchschnittlich wurden im Jahr 2022 in Deutschland 31 Stunden für eine Weiterbildungsaktivität aufgewendet. Eine Differenzierung nach Ost- und Westdeutschland liegt der Bundesregierung nicht vor. 29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Weiterbildungsbeteiligung von Erwachsenen in Ostdeutschland seit 2015 entwickelt (bitte jährliche daten angeben), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um diese insbesondere bei Frauen, Geringqualifizierten und Beschäftigten in der Transformation zu erhöhen? Die nachfolgende Tabelle stellt die zur Verfügung stehenden Ergebnisse zur Weiterbildungsbeteiligung in Ost- und Westdeutschland seit dem Jahr 2014 dar. In Deutschland wird die Weiterbildungsbeteiligung mit dem Adult Education Survey (AES) erhoben. Tabelle B: Teilnahmequoten der Weiterbildungsbeteiligung in Ost- und Westdeutschland in Prozent Hinweis: Der AES wird nicht jährlich erhoben, weshalb nicht zu jedem Jahr entsprechende Quoten angegeben werden können. Aktuellere Ergebnisse liegen nicht vor. Der nächste AES-Trendbericht wird voraussichtlich Anfang 2027 veröffentlicht. Quelle: AES-Trendbericht 2022 „Weiterbildungsverhalten in Deutschland“, BMBF- Veröffentlichung. In der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) arbeiten Bund, Länder, Sozialpartner, Wirtschaftsorganisationen und die Bundesagentur für Arbeit seit dem Jahr 2019 strategisch zusammen, um die Weiterbildung in Deutschland zu stärken. Ein besonderer Fokus der NWS liegt auf der Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung u. a. von Frauen sowie der Förderung von Geringqualifizierten und der Beschäftigten in der Transformation. Dies spiegelt sich auch in den drei übergeordneten Zielen für die aktuelle Phase der NWS, auf deren Umsetzung sich die NWS-Partner verständigt haben, wider: – Menschen ohne Berufsabschluss oder ohne verwertbare Qualifikationen für den Arbeitsmarkt qualifizieren, – Unternehmen und Beschäftigte bei der Weiterbildung im Strukturwandel stärken und – Chancen der Digitalisierung und von Künstlicher Intelligenz für die Weiterbildung nutzen und die Herausforderungen erfolgreich gestalten. 30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende Fachkräfteengpässe in den ostdeutschen Bundesländern, und was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die maßgeblichen Gründe für die mögliche Nichtbesetzung von Stellen (bitte entsprechende Berufsgruppen der Klassifikation der Berufe (KldB) 2010 angeben)? Als Engpassberufe werden in der Fachkräfteengpassanalyse der Statistik der Bundesagentur für Arbeit alle Berufe bewertet, die bei den Engpassindikatoren einen durchschnittlichen Punktewert von 2,0 oder höher aufweisen. Der Punktewert wird aus einem Bündel von Engpass-Indikatoren wie z. B. der abgeschlossenen Vakanzzeit gemeldeter Arbeitsstellen errechnet. Demnach wird für die ostdeutschen Länder ein Fachkräfteengpass insbesondere für die Berufsgruppen (Klassifikation der Berufe 2010) der Gastronomie, der Pflegeberufe, des Verkaufs von Lebensmitteln und der Energietechnik mit Anforderungsniveau „Fachkräfte“ und der Berufsgruppe Nicht-ärztliche Therapie und Heilkunde mit Anforderungsniveau „Spezialisten“ ausgewiesen. Weitere Ergebnisse zu Engpassberufen in den ostdeutschen Bundesländern können den Tabellen 17 bis 19 im Anhang entnommen werden.* 31. Wie viele Arbeitslose in Ostdeutschland wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren durch Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit in Berufen geschult, in denen hinsichtlich der Frage 30 Fachkräftemangel herrscht (bitte jährliche Zahlen von 2020 bis 2025 sowie den letzten verfügbaren Monatswert angeben)? Entsprechende Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit können den Tabellen 20 bis 22 im Anhang entnommen werden.* 32. Wie hat sich das mittlere Bruttomonatsentgelt bzw. Medianeinkommen nach Kenntnis der Bundesregierung in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland seit 2015 bis heute entwickelt (bitte jährliche Daten angeben)? Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen zu Bruttomonatsentgelten sowie zu Beschäftigten im unteren Entgeltbereich wird das Merkmal „Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit herangezogen. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Auswertungen zum Medianentgelt sind auf solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. Auswertungen für das Merkmal „Entgelt“ liegen bis zum Jahr 2024 vor. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. In Anlehnung an die Abgrenzung der Organisation for Economic Coperation and Development (OECD) gehören in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit Beschäftigte zum unteren Entgeltbereich, wenn in der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielt wird (Schwelle des unteren Entgeltbereichs). Demnach betrug im Jahr 2024 das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Ostdeutschland 3 539 Euro, während das Medianentgelt in Westdeutschland 4 117 Euro betrug. Ein Bruttoarbeitsentgelt im unteren Entgeltbereich (gemessen an bundesweit allen entsprechenden Bruttoarbeitsentgelten) erzielten in Ostdeutschland 22,2 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten, in Westdeutschland waren es 14,1 Prozent. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 23 im Anhang entnommen werden.* 33. Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Ost- und Westdeutschland geleistete durchschnittliche Wochenarbeitszeit, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine Angleichung der Arbeitszeiten zu befördern? Auf Basis der IAB-AZR können die durchschnittliche tarifliche bzw. betriebsübliche Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten, der Teilzeitbeschäftigten (reguläre sowie geringfügige Teilzeitbeschäftigung) sowie die Wochenarbeitszeit aller Beschäftigten insgesamt ausgewiesen werden. Ergebnisse für das Jahr 2025 können der nachfolgenden Tabelle C entnommen werden. Eine Differenzierung nach Bundesländern kann nicht vorgenommen werden. Tabelle C: Durchschnittliche tarifliche bzw. betriebsübliche Wochenarbeitszeit der Beschäftigten nach Arbeitszeit und Region in Stunden, 2025 Region Vollzeit Teilzeit Voll- und Teilzeit Westdeutschland 38,1 18,0 30,1 Ostdeutschland 38,7 21,7 31,9 Deutschland 38,2 18,7 30,4 Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand: Februar 2026 34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Gender Pay Gap, Gender Hours Gap, Gender Employment Gap, sowie zum Gender Gap Arbeitsmarkt in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland, und welchen politischen Handlungsauftrag leitet sie daraus ab? Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich verschiedene geschlechtsspezifische Arbeitsmarktindikatoren auf Basis der Verdiensterhebung und des Mikrozensus (siehe www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/02/P D26_064_621.html). Die mit diesen Indikatoren aufgezeigten Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei Verdiensten, Arbeitszeiten und Erwerbsbeteiligung waren in den letzten Jahren überwiegend leicht rückläufig. Dabei gibt es weiterhin deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Hauptgründe für dieses Gefälle sind die historisch bedingte, höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen in den östlichen Bundesländern, insbesondere auch in Vollzeit, sowie der geringere Durchschnittsverdienst ostdeutscher Männer gegenüber Männern in Westdeutschland. Ein spezifischer Handlungsbedarf für Ostdeutschland lässt sich daraus nicht ableiten. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 35. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in den ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern seit dem Jahr 2015 bis heute entwickelt (bitte Anteil der Betriebe sowie Beschäftigten nennen), und inwiefern sieht die Bundesregierung hier ein Handlungsfeld, um gleichen Arbeitsbedingungen und Löhnen näherzukommen? Angaben zu Betrieben bzw. Beschäftigten nach Tarifbindung liegen auf Basis des IAB-Betriebspanels vor und können den Tabellen 24 und 25 im Anhang entnommen werden.* Ob die oder der einzelne Beschäftigte jeweils tarifgebunden ist, lässt sich mit den Daten des IAB-Betriebspanels nicht beantworten. Es ist Ziel der Bundesregierung, die Tarifbindung zu stärken. Dies gilt insbesondere auch für die ostdeutschen Bundesländer. Mit dem am 1. Mai 2026 in Kraft getretenen Bundestariftreuegesetz wird hierzu ein Beitrag geleistet, indem die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt werden. 36. In wie vielen Branchentarifverträgen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine unterschiedliche Entlohnung nach Ost und West (bitte jeweils konkret nennen)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Branchentarifverträgen vor, wonach es eine unterschiedliche Entlohnung nach Ost und West gibt. 37. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in der Privatwirtschaft mit Betriebsrat in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland (bitte zuletzt verfügbare Zahlen angeben)? Nach Angaben auf Basis des IAB-Betriebspanels waren in Betrieben ab fünf Beschäftigten (vgl. zur Schwelle § 1 Absatz 1 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes) im Jahr 2025 in Ostdeutschland 31 Prozent aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft in Betrieben mit Betriebsrat beschäftigt. In Westdeutschland lag der Anteil bei 36 Prozent. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 26 im Anhang entnommen werden.* 38. Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung Betriebsräte auf die Produktivität von Betrieben und die Zufriedenheit der Belegschaften? Öffentlich zugängliche Forschungsergebnisse, die sich mit den Effekten der Betriebsratstätigkeit auf die betriebliche Produktivität befassen, zeigen positive Effekte auf. Einen Überblick bieten z. B. Mohrenweiser, Jens (Works Councils, GLO Discussion Paper, No. 1103, Global Labor Organization (GLO) www.eco nstor.eu/bitstream/10419/259295/1/GLO-DP-1103.pdf) und Jirjahn/Smith (Nonunion Employee Representation: Theory and The German Experience with Mandated Works Councils, IZA DP No. 11066, Oktober 2017 docs.iza.or g/dp11066.pdf). Zur Frage des Einflusses von Betriebsräten auf die Zufriedenheit der Belegschaft kommt der durch das IAB erstellte Bericht „Mitbestimmung. Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat aus Sicht von Betrieben und Beschäftigten“ zu dem Ergebnis, dass Betriebsräte mit besseren Arbeitsbedingungen und höherer Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten korrelieren können (www.bmas.de/DE/ * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-669-mitbestimmung-zusammenar beit-betriebsrat-betriebe-und-beschaeftigte.html, siehe Seite 33). 39. Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich zwischen Ost- und Westdeutschland (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 40. Wie viele abhängig Beschäftigte profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung schätzungsweise vom aktuell geltenden Mindestlohn (bitte nach Ost- und Westdeutschland differenzieren), und wie hoch ist jeweils ihr Anteil gemessen an allen Arbeitsverhältnissen? Anhand der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes können Aussagen zu Stundenlöhnen getroffen werden. Der April gilt als repräsentativer Monat und wird daher zur Auswertung verwendet. Auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025 konnten von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro in Ostdeutschland geschätzt maximal 690 000 und in Westdeutschland geschätzt maximal 4,14 Millionen Beschäftigungsverhältnisse profitieren. In Ostdeutschland beträgt der Anteil an allen Beschäftigungsverhältnissen 13,9 Prozent, in Westdeutschland 11,9 Prozent. Lohnsteigerungen nach April 2025, die diese Zahlen verringern könnten, werden bei diesen Schätzungen nicht berücksichtigt. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl und Beschäftigtenstruktur sind die Ergebnisse daher überschätzt und somit als Obergrenzen zu verstehen. 41. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Stundenlohn unterhalb von 15 Euro und würden von einer Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ohne Ausnahmen profitieren (bitte nach Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln)? Anhand der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes können Aussagen zu Stundenlöhnen getroffen werden. Der April gilt als repräsentativer Monat und wird daher zur Auswertung verwendet. Die Verdiensterhebung vom April 2025 zeigt in Ostdeutschland geschätzt rund 1,16 Millionen und in Westdeutschland geschätzt rund 6,52 Millionen Beschäftigungsverhältnisse, die zu dem Zeitpunkt unter 15 Euro pro Arbeitszeitstunde verdienten. Erkenntnisse, wie hoch diese Zahlen zu einem späteren, fiktiven Zeitpunkt sein könnten, liegen der Bundesregierung nicht vor. 42. Wie unterscheidet sich das Armutsrisiko von abhängig Beschäftigten und Arbeitslosen in Ostdeutschland und Westdeutschland (bitte konkrete Zahlen nennen), und was sind nach Auffassung der Bundesregierung die zentralen Gründe dafür? Daten zur sogenannten Armutsrisikoquote in der erfragten Abgrenzung stellt das Statistische Bundesamt auf Basis des Mikrozensus aktuell für das Jahr 2025 zur Verfügung. Danach beträgt die Quote für abhängig Erwerbstätige gemessen am regionalen Median in Ostdeutschland 6,6 Prozent und in Westdeutschland 8 Prozent. Für Erwerbslose beträgt die Quote in Ostdeutschland 53 Prozent und in Westdeutschland 47,8 Prozent. Es zeigt sich, dass insbesondere das Einkommen aus Erwerbstätigkeit einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des Nettoäquivalenzeinkommens der Haushalte hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Armutsrisikoquote lediglich eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung ist. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens), dem regionalen Bezug und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. 43. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die soziale (vertikale und horizontale) Mobilität in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland, und wie hat sie sich seit 2015 entwickelt (bitte, wenn möglich, jährliche Werte ausweisen)? Vertikale Mobilität beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass Individuen innerhalb ihrer eigenen Erwerbsbiografie in der Einkommensverteilung auf- oder absteigen. Basierend auf der Integrierten Erwerbsbiographien (IEB) des IAB zeigt sich, dass im Zeitraum der Jahre 2008 bis 2013 die Mobilität im Osten geringfügig kleiner war als im Westen. Dies hat sich in den Folgejahren jedoch gedreht. Betrachtet man einen Zehn-Jahres-Zeitraum, so ist stets eine höhere vertikale Mobilität in Ostdeutschland als in Westdeutschland zu erkennen. Zurückzuführen ist dies auch auf die Ost-West-Lohnlücke von 24 Prozent im Jahr 2012, die auf 12 Prozent im Jahr 2024 gesunken ist. Dies ist unter anderem auf die Einführung des einheitlichen gesetzlichen Mindestlohnes im Jahr 2015 zurückzuführen, von dem im Osten mehr Menschen profitierten als im Westen. Dies hat vor allem bei Beschäftigten auf Helferniveau die Löhne in Ost- und Westdeutschland angeglichen. Eine weitere Erklärung sind die zunehmenden Fachkräfteengpässe in Ostdeutschland. Beides hat im Osten zu vergleichsweise stärkeren Lohnanstiegen geführt. Horizontale Mobilität beschreibt den beruflichen und regionalen Wechsel. Räumliche oder berufliche Mobilität kann eine Möglichkeit bieten, das individuelle Einkommen zu verbessern. Auch dies lässt sich anhand der IEB quantifizieren. Im Folgenden werden Ergebnisse für sämtliche Personen dargestellt, die in den Jahren 2015 bis 2022 erwerbstätig waren. Seit dem Jahr 2015 hat der Anteil der Personen, die im Betrieb verblieben sind, moderat abgenommen. Dies ist auf einen Anstieg der Anteile der Personen zurückzuführen, die in einen Betrieb einer anderen Branche gewechselt sind. Die Anteile der Personen, die in einen anderen Betrieb derselben Branche gewechselt sind, ist dagegen konstant geblieben. In den Mustern der horizontalen Mobilität sind keine Ost-West-Unterschiede erkennbar. Ergebnisse können der Tabelle 27 im Anhang entnommen werden.* Diese zeigen die Anteile der Personen, die im Ausgangsjahr und dem darauffolgenden Jahr erwerbstätig waren, getrennt nach betrieblicher, regionaler und sektoraler Mobilität (Regionen sind 50 durch Pendlerströme definierte Arbeitsmarktregionen und Branchen die Zwei-Steller- Branchen der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008). * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 44. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Qualifikationserfordernis ausüben, seit 2015 entwickelt (bitte Daten für Ost- und Westdeutschland angeben sowie nach beruflicher und akademischer Qualifikation differenzieren)? Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach beruflichem Abschluss können der Tabelle 28 im Anhang entnommen werden.* 45. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Betriebe sowie der ausbildungsberechtigten Betriebe in Ostdeutschland, die Ausbildungsplätze anbieten? Es stehen drei geeignete Indikatoren zur Verfügung, um die Ausbildungsberechtigung und -beteiligung von Betrieben zu beschreiben: die Ausbildungsbetriebsquote, die Ausbildungsberechtigung auf Basis des IAB-Betriebspanels und die Ausbildungsaktivität ausbildungsberechtigter Betriebe ebenfalls auf Basis des IAB-Betriebspanels. Der Indikator Ausbildungsaktivität (bei Berechtigung) weist dabei den Anteil der ausbildungsberechtigten Betriebe aus, die auf Basis der Betriebsbefragung und auf Grundlage einer Kombination verschiedener Szenarien als ausbildungsaktiv eingestuft werden. Ergebnisse zu den drei Indikatoren können für den Zeitraum 2015 bis 2023 den Tabellen 29 bis 31 im Anhang entnommen werden.* 46. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der jungen Erwachsenen (20 bis 34 Jahre), die keinen Berufsabschluss haben, seit 2015 in Ostdeutschland entwickelt (bitte jährliche Daten mit absoluten Zahlen und den prozentualen Anteil an der gesamten Altersgruppe angeben sowie für die einzelnen Bundesländer ausweisen)? Junge Erwachsene ohne Berufsabschluss bzw. „nicht formal Qualifizierte“ (nfQ) sind Personen, die keinen Abschluss einer dualen oder rein schulischen Berufsausbildung oder eines Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (oder gleichwertigen Abschlusses) vorweisen können. Personen mit Anlernausbildung bzw. mit einem Praktikum gelten als nicht formal qualifiziert. Berechnungsgrundlage ist der Mikrozensus. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Personen, die sich in den letzten zwölf Monaten vor Befragung in Ausbildung befanden, werden hingegen nicht zu den nfQ gezählt. Die nfQ-Quote ergibt sich aus dem Anteil der nfQ an der gleichaltrigen Bevölkerung (Altersgruppe der 20- bis 34-Jährigen). Nachfolgende Tabelle D zeigt die nfQ-Quote der Jahre 2015 bis 2024 und Tabelle E zeigt die dazugehörigen Absolutwerte. Im Betrachtungszeitraum sind sowohl die nfQ-Quoten als auch die Absolutwerte bis zum Jahr 2023 gestiegen. Im Jahr 2024 lässt sich nach den Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 ein Rückgang erkennen. Die nfQ-Quote sank im Jahr 2024 mit Ausnahme von Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Absolutwerte sanken ebenfalls mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt und Thüringen. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Tabelle D: Anteil 20- bis 34-Jährige mit Hauptwohnsitz in Privathaushalten ohne Berufsabschluss nach Bundesländern – nfQ in Prozent Jahr Brandenburg Mecklenburg- Vorpommern Sachsen Sachsen- Anhalt Thüringen Ostdeutschland Westdeutschland Deutschland 2015 11,9 10,9 7,5 11,3 8,5 11,2 13,6 13,2 2016 11,6 12,2 8,3 11,3 10,1 11,5 14,6 14,0 2017 13,6 12,2 9,4 13,0 9,2 12,2 14,7 14,2 2018 14,4 12,2 10,0 12,5 9,3 12,5 14,8 14,4 2019 13,7 12,7 10,4 12,4 11,1 12,5 15,1 14,7 2020 14,2 16,2 10,8 14,3 10,2 13,6 15,9 15,5 2021 15,3 15,7 11,2 18,7 12,9 14,5 18,4 17,8 2022 18,0 15,3 11,8 16,2 14,7 15,0 19,4 18,7 2023 19,2 16,4 13,1 15,7 15,6 16,8 19,5 19,0 2024 19,5 14,1 12,9 16,1 17,0 16,7 18,5 18,2 Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter, Mikrozensus 2015 bis 2024 (Erstergebnis) Tabelle E: Anzahl 20- bis 34-Jähriger mit Hauptwohnsitz in Privathaushalten ohne Berufsabschluss nach Bundesländern (in 1 000) Jahr Brandenburg Mecklenburg- Vorpommern Sachsen Sachsen- Anhalt Thüringen Ostdeutschland Westdeutschland Deutschland 2015 38 26 50 38 31 306 1 594 1 900 2016 42 28 57 40 34 315 1 765 2 080 2017 47 29 64 44 28 325 1 795 2 120 2018 48 27 63 41 26 318 1 802 2 120 2019 47 32 63 37 31 319 1 841 2 160 2020 47 40 66 48 29 355 1 975 2 330 2021 50 36 68 55 38 370 2 286 2 656 2022 57 32 70 46 43 367 2 354 2 722 2023 60 34 75 45 44 409 2 376 2 785 2024 59 28 74 46 48 404 2 261 2 665 Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter, Mikrozensus 2015 bis 2024 (Erstergebnis); Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung 47. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des Förderinstruments Assistierte Ausbildung nach § 74 SGB II in den ostdeutschen Bundesländern seit 2015 (bitte jährliche Zugänge angeben und nach Bundesländern differenzieren)? Zu Angaben betreffend Eintritte in die Maßnahme „Assistierte Ausbildung“ wird auf die Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Arbeitsmarktpolitische Instrumente (Zeitreihe Jahreszahlen)“ verwiesen (statistik. arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?n n=1524032&topic_f=amp-zr-amp-zr-jz, siehe Zeile 30). 48. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Ausbildungsplätze und die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber um einen Ausbildungsplatz seit 2015 in Ostdeutschland entwickelt (bitte jährliche Zahlen als Gegenüberstellung ausweisen)? Angaben auf Grundlage der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit können der nachfolgenden Tabelle F entnommen werden. Tabelle F: Ausbildungsplätze und Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen in Ostdeutschland (inklusive Berlin) zum Stichtag 30. September eines Jahres Jahr Zahl Ausbildungsplätze Zahl Bewerberinnen und Bewerber 2015 88 477 89 540 2016 90 178 90 552 2017 88 949 89 730 2018 91 366 90 144 2019 91 897 86 224 2020 85 072 80 068 2021 85 752 76 789 2022 90 347 76 186 2023 91 531 75 808 2024 85 825 76 435 2025 79 970 78 324 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass die in der Tabelle ausgewiesenen Zahlen zu „Ausbildungsplätzen“ nur jene Ausbildungsstellen einschließen, die der Bundesagentur für Arbeit von den Betrieben im entsprechenden Berichtsjahr (jeweils 1. Oktober bis 30. September) gemeldet wurden. Bei der „Zahl der Bewerberinnen und Bewerber“ werden je Berichtsjahr nur jene gezählt, die bei der Bundesagentur für Arbeit offiziell als „Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen“ gemeldet waren und das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen haben. Sowohl Betriebe (Berufsausbildungsstellen) als auch Jugendliche (Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen) melden freiwillig. 49. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Produktivitätsunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland, und welche Gründe sieht sie dafür? Es bestehen weiterhin Produktivitätsunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. So erreichte die Produktivität in Ostdeutschland im Jahr 2024 knapp 90 Prozent des gesamtdeutschen Niveaus, wobei sich der Aufholprozess in den vergangenen Jahren verlangsamt hat. Als wesentliche Ursachen sieht die Bundesregierung strukturelle Unterschiede infolge des Transformationsprozesses nach der deutschen Einheit. Dazu zählen insbesondere eine kleinteiligere Unternehmensstruktur mit weniger Großunternehmen und Konzernzentralen, eine geringere Kapitalausstattung sowie ein niedrigerer Anteil forschungs- und innovationsintensiver Branchen. Auch demografische Entwicklungen und Fachkräfteengpässe tragen dazu bei. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich wirtschaftliche Unterschiede zunehmend regional differenzieren und nicht ausschließlich entlang der früheren innerdeutschen Grenze verlaufen. Zugleich beeinflusst der sich beschleunigende Strukturwandel in Deutschland das gesamtwirtschaftliche Produktivitätswachstum. Regionen sind aufgrund ihrer unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen in unterschiedlichem Maße betroffen, was bestehende Produktivitätsunterschiede verstärken kann. Insbesondere gewinnen Sektoren mit vergleichsweise geringeren Produktivitätszuwächsen, wie Teile des Dienstleistungsbereichs, an Bedeutung. Zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung in strukturschwachen Regionen und zur Verringerung regionaler Ungleichheit setzt die Bundesregierung verschiedene Förderinstrumente ein, darunter insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie das „Bundesförderungssystem für Strukturentwicklungsregionen“ (GFS). 50. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Betriebs- bzw. Gewerbeaufgaben seit 2015 in den ostdeutschen Bundesländern entwickelt (bitte jährliche Werte ausweisen)? Zu detaillierten Daten betreffend die vollständigen Gewerbeaufgaben nach Bundesländern verweist die Bundesregierung auf die Datenbank GENESIS- Online des Statistischen Bundesamtes: www-genesis.destatis.de/datenbank/onli ne/statistic/52311/table/52311-0180. 51. Wie viele Beschäftigte in Ostdeutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld erhalten (bitte jeweils jährliche Daten angeben)? Zu Angaben betreffend die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld wird auf die Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Angezeigte und realisierte Kurzarbeit (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen)“ verwiesen (statisti k.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html? nn=1524090&topic_f=kurzarbeit-zr2, siehe Tabellenblatt „Kurzarbeit ab 1992“). Angaben zu Anträgen auf Insolvenzgeld können der Tabelle 32 im Anhang entnommen werden.* Zu berücksichtigen ist, dass neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch Dritte, z. B. Unterhaltsberechtigte, oder Einzugsstellen der Krankenkassen (hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge) Anträge auf Insolvenzgeld stellen können. Da für einen Anspruch mehrere Anträge eingehen können, sind Summenbildungen über die verschiedenen Antragstellenden nicht aussagekräftig. 52. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der durchschnittlichen Fehltage pro Beschäftigtem seit 2015 in Ostdeutschland entwickelt (bitte jährliche Werte ausweisen und nach Bundesländern differenzieren)? In den Fallzahlenstatistiken der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht nach Bundesländern erhoben. Ein Ausweis getrennt nach Ostdeutschland erfolgt nicht, daher liegen in der erfragten Differenzierung keine Angaben vor. 53. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in den ostdeutschen Bundesländern seit 2015 (bitte jährliche Werte angeben und nach Bundesländern differenzieren)? Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle nach Bundesländern können für das jeweilige Berichtsjahr der Tabelle TL 2 (Tabellenteil) der jährlichen Berichte zum Stand von „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (SuGA) entnommen * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. werden (abzurufen unter www.baua.de/DE/Themen/Monitoring-Evaluation/Za hlen-Daten-Fakten/SuGA). Der zuletzt veröffentlichte Bericht ist der über das Berichtsjahr 2024 (SuGA 2024). 54. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten (bitte je Bundesland und Ost bzw. West differenzieren)? Es wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen. 55. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren (bitte je Bundesland und Ost bzw. West differenzieren)? Die aktuell vorliegenden Betreuungsquoten für unter dreijährige Kinder wurden in differenzierter Form in der Publikation „Kindertagesbetreuung kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2024“ veröffentlicht (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/s ervice/publikationen/kindertagesbetreuung-kompakt-269134). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen