Entwicklung des Arbeitsmarktes in Ostdeutschland (Antwort zu Drs. 21/5433)
Text
Entwicklung des Arbeitsmarktes in Ostdeutschland (Antwort zu Drs. 21/5433)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6381
21. Wahlperiode 09.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zada Salihović, Mandy Eißing, Janine
Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5433 –
Entwicklung des Arbeitsmarktes in Ostdeutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der Deutschen Einheit hat sich der Arbeitsmarkt in Ostdeutschland
tiefgreifend gewandelt. Auf die Wende folgte ein wirtschaftlicher Kahlschlag,
infolgedessen Millionen Menschen mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes
konfrontiert wurden und die Versprechen nach einer besseren Zukunft uneingelöst
blieben. Trotz schwieriger struktureller Ausgangsbedingungen konnten bis
heute beachtliche Fortschritte erzielt werden. Maßgeblich dazu beigetragen
haben aus Sicht der Fragestellenden insbesondere die Beschäftigten selbst
sowie ihre Gewerkschaften, die spürbare Verbesserungen der Arbeits- und
Lebensbedingungen erkämpft haben (vgl. u. a. www.rosalux.de/news/id/53325/l
ohnmauern-einreissen).
Dennoch bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen. Der
demografische Wandel, fortbestehende Abwanderungstendenzen sowie die umfassende
Transformation der Wirtschaft prägen die Entwicklung besonders des
ostdeutschen Arbeitsmarktes. In diesem Zusammenhang kommt der Gewinnung und
Sicherung von Fachkräften eine Schlüsselrolle zu. Gute Löhne, faire
Arbeitsbedingungen und passgenaue Weiterbildungsmöglichkeiten bilden dafür die
Grundlage, genauso wie eine systematische Willkommenskultur und
Unterstützung für ausländische Beschäftigte (vgl. www.eu-gleichbehandlungsstell
e.de/resource/blob/1818408/2408896/08e367192a839d4f429612b2b40cbff3/g
ruende-zu-und-abwanderung-data.pdf?download=1).
Zugleich erweist sich Ostdeutschland als Region mit besonderen Potenzialen:
Die vielfältigen Erfahrungen im Umgang mit strukturellen Umbrüchen
eröffnen Chancen für eine zukunftsgerichtete wirtschafts- und
arbeitsmarktpolitische Entwicklung, von der letztlich auch strukturschwache Regionen in
Westdeutschland profitieren können. Nur wenn die politischen Entscheidungsträger
diese Potenziale erkennen und den Osten nicht als Billiglohnland und
verlängerte Werkbank westdeutscher Unternehmen begreifen, lassen sich die
bestehenden Ungleichheiten auflösen.
Ausgehend davon richtet sich das Erkenntnisinteresse der Fragestellenden
insbesondere auf die Entwicklung des ostdeutschen Arbeitsmarktes in den
vergangenen zehn Jahren. Ziel ist, bestehende strukturelle Unterschiede
differenziert darzustellen, die Auswirkungen der demografischen Entwicklung genau-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 8. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
er zu beleuchten und den daraus resultierenden politischen Handlungsbedarf
sichtbar zu machen.
1. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation auf dem ostdeutschen
Arbeitsmarkt ein?
Der ostdeutsche Arbeitsmarkt hat sich seit der Wiedervereinigung grundlegend
gewandelt. Galten Anfang der 1990er Jahre noch der Strukturwandel im Zuge
der Transformation der Wirtschaft und die rasant angestiegene Arbeitslosigkeit
als zentrale Herausforderungen, stehen aktuell Fachkräfteengpässe in
Verbindung mit demografischen Schrumpfungsprozessen im Vordergrund. Die
derzeitige konjunkturelle Schwäche betrifft mit Blick auf die Entwicklung des
Bruttoinlandsprodukts dabei Ost- und Westdeutschland in ähnlicher Art und Weise.
Gab es nach der Wiedervereinigung vor allem große Ost-West-Unterschiede in
der Erwerbsbeteiligung der Frauen, so sind diese 35 Jahre später kaum noch
vorhanden. Auch die Erwerbsquote der Männer ist in West und Ost ähnlich
hoch (Unterschied von 1,5 Prozentpunkten). Die Erwerbstätigenquote der
Frauen hat sich noch stärker angeglichen (Unterschied von 0,3
Prozentpunkten). Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an allen
Erwerbstätigen ist in Ostdeutschland mit 78 Prozent höher als in Westdeutschland
(75,4 Prozent). Umgekehrt ist der Anteil der geringfügig entlohnten
Beschäftigten in Westdeutschland mit 17,8 Prozent höher als in Ostdeutschland mit
11,3 Prozent.
Beim Lohnniveau sind Ost-West-Unterschiede nach wie vor ausgeprägt. Im
Jahr 2024 verdienten ostdeutsche Vollzeitbeschäftigte im Mittel 3 539 Euro
brutto, westdeutsche 4 117 Euro. Da die Löhne in Ostdeutschland seit dem Jahr
2014 deutlich stärker gestiegen sind als in Westdeutschland, hat sich der
relative Abstand von 24,8 Prozent auf 14 Prozent verringert. Ein struktureller
Nachteil für die Lohnhöhe bleibt jedoch die niedrigere Tarifbindung in
Ostdeutschland. Nur rund ein Drittel der ostdeutschen Beschäftigten arbeiten in
branchentarifgebundenen Betrieben, in Westdeutschland sind es knapp 44 Prozent.
Die Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) ist in
Ostdeutschland in den letzten 20 Jahren (Höchststand im Jahr 2005 mit 18,7
Prozent) stark gesunken auf aktuell 8 Prozent im April 2026. Allerdings bestehen
Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland fort, die seit dem Jahr 2018
relativ konstant bei rund 2 Prozentpunkten liegen.
Das Ausmaß der Fachkräfteengpässe hat sich in den letzten Jahren in West- und
Ostdeutschland ähnlich entwickelt. Es fehlen in beiden Regionen die gleichen
Fachkräfte. Vor allem in Sozial- und Gesundheitsberufen, in Bauberufen, in
Metall- und Elektroberufen, im Handwerk, im IT-Bereich sowie in
administrativen Tätigkeiten bestehen Engpässe.
An vielen Stellen des Arbeitsmarktes wird die klassische Ost-West-Trennlinie
von einer Stadt-Land-Dimension überlagert. So gibt es in Ostdeutschland
prosperierende Zentren wie Leipzig oder Jena und strukturschwache ländliche
Gebiete beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern. Da periphere Regionen in
Ostdeutschland einen höheren Anteil haben als in Westdeutschland,
beeinflussen sie auch stärker die Gesamtsituation bei Wirtschaft und Arbeitsmarkt.
2. Wo sieht die Bundesregierung arbeitsmarkt- und
beschäftigungspolitischen Handlungsbedarf, um für gleichwertige Lebensbedingungen in
Ost- und Westdeutschland zu sorgen, und welche konkreten Maßnahmen
will sie noch in dieser 21. Wahlperiode dafür ergreifen?
Der demografische Druck in Ostdeutschland ist aufgrund der Alterung
besonders hoch, der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt kommt daher
besondere Bedeutung zu. Dies gilt für Personen mit und ohne
Migrationsgeschichte gleichermaßen. Insbesondere sollten die Chancen in den
prosperierenden Zentren genutzt werden, damit auch die umliegenden lokalen
Arbeitsmärkte davon profitieren. Hingegen erscheint der Handlungsbedarf in
strukturschwachen ländlichen Gebieten abseits von prosperierenden Städten deutlich
größer, damit sich dort regionale Ungleichheiten nicht weiter verstärken. Dies
gilt aber auch für strukturschwache ländliche Regionen in Westdeutschland.
Weiterer Handlungsbedarf bezieht sich auf Langzeitarbeitslose und Personen
ohne schulischen oder beruflichen Abschluss, da diese das höchste
Arbeitslosigkeitsrisiko bzw. die geringsten Chancen für eine Beschäftigungsaufnahme
aufweisen. Regionen sind dann zukunftsfähig und attraktiv für qualifizierte
Zuwanderung aus dem In- und Ausland, wenn ansässige Firmen in Digitalisierung
und technologische Innovationen, aber auch in Aus- und Weiterbildung
investieren.
Die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland beim Aufbau privater
Vermögen sind aus historischen Gründen groß. Dies hat durch den Gang in die
Selbständigkeit und durch Gründungsgeschehen unmittelbare Auswirkungen
auf den Arbeitsmarkt, da neue Arbeitsplätze nicht zuletzt in neuen
Unternehmen entstehen und gerade ambitionierte Gründerinnen und Gründer, die auf
Wachstum setzen, Eigenkapital benötigen. Die Gründungsaktivitäten gemessen
pro Kopf sind in Ostdeutschland seit der Wiedervereinigung höher als im
Westen. Das ist ein beachtlicher Erfolg, der wesentlich zum Arbeitsplatzaufbau in
Ostdeutschland beigetragen hat. Jedoch konzentrieren sich diese jungen
Betriebe sehr stark auf Berlin. Vor allem in den ländlich-peripheren ostdeutschen
Regionen ist die Neigung, einen Betrieb zu gründen, deutlich geringer. Ein
Hindernis für junge Unternehmen sind die geringeren Vermögen in
Ostdeutschland.
3. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die demografische
Entwicklung in Ostdeutschland seit 2015 dar, insbesondere in Bezug auf
die Jugend-Alter-Relation der Bevölkerung (bitte sowohl für
Ostdeutschland insgesamt als auch für die einzelnen Bundesländer angeben)?
Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis der
Bevölkerungsfortschreibung können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.* Durch die
Umstellung der Bevölkerungszahlen auf den Zensus 2022 kommt es zu einem
Zeitreihenbruch, so dass die Ergebnisse bis zum Berichtsjahr 2021 nur eingeschränkt
mit den Folgejahren vergleichbar sind.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen
der Unterjüngung Ostdeutschlands auf den Arbeitsmarkt, gibt es
spezifische Maßnahmen oder Programme, die von der Bundesregierung
ergriffen wurden, um die Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen zu
verbessern?
Nach der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen
Bundesamtes wird bei einer insgesamt schrumpfenden Bevölkerung insbesondere die
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Bevölkerung im Erwerbsalter deutlich sinken. Hiervon sind in erster Linie die
Flächenländer betroffen, wobei der Rückgang in den ostdeutschen Ländern
besonders stark ausfällt.
Das Beratungs- und Förderangebot für junge Menschen am Übergang von der
Schule in den Beruf ist vielfältig. Es reicht von Beratungsangeboten in der
Schule im Rahmen der Berufsorientierung bis hin zu individuellen Beratungs-
und Unterstützungsangeboten. Für eine erfolgreiche Integration in den
Arbeitsmarkt ist eine abgeschlossene Berufsausbildung eine wesentliche
Voraussetzung. Um jungen Menschen mit Unterstützungsbedarfen die Aufnahme und
den Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen, steht ein breites
Angebot an ausbildungsvorbereitenden und -begleitenden Förderinstrumenten zur
Verfügung, wie beispielsweise Berufsorientierungspraktika,
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierungen, Assistierte Ausbildung und
außerbetriebliche Berufsausbildungen. Der Einsatz der vielfältigen
Ausbildungsförderungsinstrumente richtet sich nach den jeweiligen Bedarfen der
jungen Menschen.
Eine wesentliche Rolle im Kontext der Unterstützung junger Menschen am
Übergang von der Schule in den Beruf spielen die Jugendberufsagenturen. Hier
arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit, des Jobcenters
sowie der Träger der Jugendhilfe gemeinsam an dem Ziel, junge Menschen
bestmöglich und gut abgestimmt zu unterstützen. Um die qualitative
Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen zu fördern, hat das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales die Servicestelle Jugendberufsagenturen eingerichtet. Sie
berät und informiert die Akteure, die in und mit Jugendberufsagenturen
arbeiten zu allen Belangen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
Binnenwanderungssaldo zwischen Ost- und Westdeutschland – ohne Berlin – seit 2015 bis
heute entwickelt (bitte jährliche Daten angeben)?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verzeichnete Ostdeutschland in
den Jahren 2015 und 2016 sowie seit dem Jahr 2023 einen negativen
Wanderungssaldo gegenüber Westdeutschland. Zwischen 2017 und 2022 kam es zu
einer Nettowanderung in die Gegenrichtung, mehr Menschen wanderten aus
Westdeutschland nach Ostdeutschland als umgekehrt. Die einzelnen
Jahreswerte sind in der folgenden Tabelle A wiedergegeben.
Tabelle A: Wanderungssaldo zwischen Ost- und Westdeutschland, jeweils ohne
Berlin
Berichtsjahr Saldo
2015 - 4 804
2016 - 14 926
2017 3 997
2018 652
2019 1 046
2020 6 090
2021 5 556
2022 940
2023 - 2 962
2024 - 3 959
2025 - 8 626
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Zuwanderungen bzw. Zuzüge nach Ostdeutschland im Vergleich zu
Westdeutschland seit 2015 entwickelt (bitte jährliche Daten angeben und nach
Inland bzw. Ausland sowie Geschlecht und Altersgruppen
differenzieren)?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Abwanderungen aus Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland seit 2015
entwickelt (bitte jährliche Daten angeben und nach Inland bzw. Ausland
sowie Geschlecht und Altersgruppen differenzieren)?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben des Statistischen Bundesamtes in der erfragten Differenzierung
können den Tabellen 2 bis 5 im Anhang entnommen werden.*
Ausgewiesen wurden
– Zuzüge aus einem anderen Bundesland in ost- und westdeutsche
Bundesländer jeweils ohne Berlin,
– Zuzüge aus dem Ausland in ost- und westdeutsche Bundesländer jeweils
ohne Berlin,
– Fortzüge in ein anderes Bundesland aus ost- und westdeutschen
Bundesländern jeweils ohne Berlin und
– Fortzüge in das Ausland aus ost- und westdeutschen Bundesländern jeweils
ohne Berlin.
Bei der Darstellung der innerdeutschen Fortzüge sind in der Summe der
ostdeutschen bzw. westdeutschen Bundesländer (ohne Berlin) Fortzüge in
sämtliche Bundesländer Deutschlands enthalten.
8. Welche Schlussfolgerungen und Handlungsbedarfe zieht die
Bundesregierung aus der im März 2026 erschienenen Studie des Instituts für
Angewandte Wirtschaftsforschung an der Universität Tübingen im Auftrag
der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration zu den Gründen von Zu- und Abwanderung?
Die Studie „Rechtlich gleichgestellt – praktisch benachteiligt? EU-
Zugewanderte in Deutschland – Studie zu Ursachen von Zu- und Abwanderung“ wurde
im Auftrag der bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration angesiedelten Gleichbehandlungsstelle EU-
Arbeitnehmer erstellt. Sie enthält sieben verschiedene Handlungsfelder mit konkreten
Handlungsempfehlungen für verschiedene Akteure und Organisationen, um die
nachhaltige Integration von zugewanderten EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu
erleichtern. Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer nimmt die
Handlungsempfehlungen als Grundlage, um ihre Arbeit in den verschiedenen
Feldern zu intensivieren und auszubauen.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erwerbs- und
Beschäftigungsquote seit dem Jahr 2015 bis heute entwickelt (bitte jährliche
Daten nach Gesamt-, Ost- und Westdeutschland, der Typisierung
ländlicher Räume des Thünen-Instituts sowie Geschlecht differenzieren)?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis des Mikrozensus
betrug im Jahr 2025 die Erwerbsquote von Personen im Alter von 15 bis 64 Jah-
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
ren in Ostdeutschland 80,3 Prozent. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 6
im Anhang entnommen werden.* Eine Typisierung ländlicher Räume nach
dem Thünen-Institut ist auf Basis des Mikrozensus nicht möglich; alternativ
wurden städtische und ländliche Regionstypen auf Grundlage des
Gemeindeverzeichnisses-Informationssystem (GV-ISys) ausgewiesen.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lag die
Beschäftigungsquote (der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) in Ostdeutschland
im Juni 2025 bei 63,4 Prozent. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 7 im
Anhang entnommen werden.*
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Beschäftigungsverhältnisse seit dem Jahr 2015 bis heute entwickelt (bitte jährliche
Daten für Gesamt-, Ost- und Westdeutschland nach
sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung und
geringfügiger Beschäftigung sowie Geschlecht differenzieren und prozentuale
Anteile angeben)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es in
Ostdeutschland im Juni 2025 rund 7,4 Millionen Beschäftigungsverhältnisse. Weitere
Ergebnisse können den Tabellen 8 und 9 im Anhang entnommen werden.*
Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass eine Person mehrere
Beschäftigungsverhältnisse ausüben kann. Geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse umfassen neben geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen auch
kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, die in Vollzeit ausgeübt werden
können.
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das geleistete
Arbeitsvolumen seit dem Jahr 2015 bis heute entwickelt (bitte jährliche Daten
nach Gesamt-, Ost- und Westdeutschland sowie Geschlecht für das
gesamte Arbeitsvolumen sowie pro Kopf ausweisen)?
Die Arbeitszeitrechnung (AZR) des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) weist das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen für das gesamte
Bundesgebiet nach Arbeitszeitkomponenten aus. Die IAB-AZR nach
Geschlecht und Altersgruppen ist ein Subsystem der IAB-AZR und differenziert
die gesamtwirtschaftlichen Zeitreihen zu den geleisteten Arbeitsstunden nach
Geschlecht und Altersgruppen aus. Die Daten werden regelmäßig auf der
Internetseite des IAB veröffentlicht (iab.de/daten/iab-arbeitszeitrechnung/).
Angaben zur Jahresarbeitszeit je Erwerbstätigen („pro Kopf“) in Stunden sowie
das Arbeitsvolumen aller Erwerbstätigen in Millionen Stunden für den
Zeitraum 2015 bis 2024 können der Tabelle 10 im Anhang entnommen werden.*
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Beschäftigten seit dem Jahr 2015 bis heute entwickelt, die mit einem Wohnort in
den ostdeutschen Bundesländern zu Arbeitsplätzen in den westdeutschen
Bundesländern pendeln und umgekehrt (bitte jährliche Daten
ausweisen)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Juni 2025
rund 458.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Wohnort in
Ostdeutschland, die zu einem Arbeitsort in Westdeutschland pendelten. Von
einem Wohnort in Westdeutschland pendelten rund 244 000
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu einem Arbeitsort in Ostdeutschland. Weitere
Ergebnisse können der Tabelle 11 im Anhang entnommen werden.*
13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Arbeitswege seit 2015 von Menschen entwickelt, die mit einem
Wohnort in den ostdeutschen Bundesländern zu Arbeitsplätzen in den
westdeutschen Bundesländern pendeln (bitte nach jährlichen Daten
ausweisen) und umgekehrt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
14. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend seit
2015 die Steuermindereinnahmen durch die Entfernungspauschale
entwickelt (bitte jährliche Daten und nach Bundesländern ausweisen)?
Durch die Entfernungspauschale entstehen keine Steuermindereinnahmen.
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung
der Einnahmen (§ 9 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes – EStG).
Dazu gehören nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 EStG ausdrücklich auch
Aufwendungen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin für die Wege zwischen
Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die damit grundsätzlich in tatsächlicher
Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen wären.
Mit der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale nach § 9 Absatz 1
Nummer 4 Satz 2 ff. EStG hat der Gesetzgeber allerdings einschränkend
geregelt, dass die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte nicht in voller Höhe, sondern pauschal abgeltend nur in Höhe der
Entfernungspauschale von aktuell 38 Cent pro Entfernungskilometer – unabhängig
von der tatsächlichen Art der Fortbewegung und der tatsächlichen
Aufwendungen – als Werbungskosten angesetzt werden können. Die Entfernungspauschale
gilt allerdings nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier
Sammelbeförderung – hier sind bereits jetzt die tatsächlich entstandenen Kosten
anzusetzen.
Damit begrenzt die Entfernungspauschale mit einem Pauschalbetrag von
aktuell 19 Cent pro gefahrenem Kilometer wirkungsvoll die ansonsten in
tatsächlicher Höhe abziehbaren Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte und verhindert damit wesentlich höhere steuerliche
Auswirkungen. Die realen Kosten pro gefahrenem Pkw-Kilometer dürften jedenfalls
deutlich mehr als 19 Cent pro gefahrenem Kilometer betragen. Dementsprechend
wäre bei einer Streichung der Regelung zur Entfernungspauschale mit deutlich
höheren Werbungskosten für die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung
und erster Tätigkeitsstätte und damit erheblichen Steuermindereinnahmen zu
rechnen. Diese können jedoch nicht berechnet werden, weil Angaben zu den
tatsächlichen Aufwendungen nicht vorliegen.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
15. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitslosigkeit
und Arbeitslosenquote in Ostdeutschland seit 2015 entwickelt (bitte
jährlich und nach Bundesländern sowie im Vergleich mit Westdeutschland
ausweisen)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im
Jahresdurchschnitt 2025 rund 678 000 Personen in Ostdeutschland arbeitslos
gemeldet, die Arbeitslosenquote betrug 7,8 Prozent. Im Jahr 2015 waren
jahresdurchschnittlich 774 000 Personen arbeitslos gemeldet und damit 9,2 Prozent der
ostdeutschen Erwerbsbevölkerung. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 12 im
Anhang entnommen werden.*
16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterbeschäftigung
in den ostdeutschen Bundesländern (bitte absolute Zahlen und die
Unterbeschäftigungsquote angeben)?
Zu Angaben betreffend Unterbeschäftigung und Unterbeschäftigungsquote
wird auf die Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung (Monatszahlen)“ verwiesen (statistik.arb
eitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1
610080&topic_f=arbeitslosigkeit-unterbeschaeftigung).
Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass seit April 2025 die
Komponenten der Unterbeschäftigung aus der Förderstatistik nicht mehr
hochgerechnet werden und damit in den letzten drei Berichtsmonaten leicht unter den
finalen Werten liegen.
17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die sogenannte Stille
Reserve in den ostdeutschen Bundesländern (bitte den Gesamtwert
angeben und nach einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
Angaben des Statistischen Bundesamtes auf Basis des Mikrozensus zur Stillen
Reserve können der Tabelle 13 im Anhang entnommen werden.*
18. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Stellensituation (Anzahl Arbeitslose auf 100 offene Stellen) in Ostdeutschland im
Vergleich zu Westdeutschland (bitte jährliche Daten ab 2015 angeben)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit standen im
Jahresdurchschnitt 2025 rund 678 000 Arbeitslosen rund 123 000 gemeldete
Arbeitsstellen in Ostdeutschland gegenüber, somit kamen auf 100 gemeldete
Arbeitsstellen 552 Arbeitslose. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 14 im Anhang
entnommen werden.*
19. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ausbildungssituation (Anzahl Schulabgänger auf 100 offene Ausbildungsstellen) in
Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland?
Schulabgängerinnen und Schulabgänger des aktuellen Berichtsjahres sind seit
Jahren keine Bezugsgröße mehr in der Ausbildungsmarktberichterstattung, da
sich die Bewerberinnen und Bewerber nicht ausschließlich aus den aktuellen
Abgangsjahren allgemeinbildender Schulen rekrutieren, sondern auch aus frü-
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
heren Jahrgängen (Altbewerberinnen und Altbewerber) sowie aus beruflichen
Schulen.
In der aktuellen Berichterstattung wird daher in diesem Zusammenhang auf die
Einmündungsquote der Ausbildungsinteressierten (EQI) zurückgegriffen. Diese
setzt die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in Beziehung zur
Zahl der institutionell erfassten ausbildungsinteressierten Personen und gibt
damit an, welcher Anteil dieser Gruppe tatsächlich in eine duale
Berufsausbildung einmündet. Für das Jahr 2024 lag die EQI bundesweit bei 67,6 Prozent, in
Ostdeutschland bei 65,2 Prozent und in Westdeutschland bei 68,2 Prozent
(vergleiche Berufsbildungsbericht 2025, S. 47, Schaubild 6). Die Zahlen zur EQI
für das Jahr 2025 werden mit dem Berufsbildungsbericht 2026 veröffentlicht.
20. Welche Regionen in den ostdeutschen Bundesländern weisen nach
Kenntnis der Bundesregierung die höchsten Arbeitslosenquoten auf (bitte
die zehn kreisfreien Städte und Landkreise mit den höchsten Werten
ausweisen)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit war im
Jahresdurchschnitt 2025 in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten Uckermark (11,5 Prozent),
Schwerin, Landeshauptstadt (10,6 Prozent), Berlin, Stadt (10,3 Prozent), Gera,
Stadt (10,3 Prozent), Mansfeld-Südharz (10,2 Prozent), Halle (Saale), Stadt
(9,9 Prozent), Chemnitz, Stadt (9,5 Prozent), Stendal (9,5 Prozent), Frankfurt
(Oder), Stadt (9,4 Prozent) und Vorpommern-Greifswald (9,3 Prozent) die
Arbeitslosenquote am höchsten.
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Qualifikationsstruktur der Arbeitslosen in Ostdeutschland im Vergleich zu
Westdeutschland (bitte prozentuale Anteile von Personen ohne
abgeschlossene Berufsausbildung, mit betrieblicher bzw. schulischer Ausbildung und
mit akademischer Ausbildung angeben)?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Arbeitslosen nach
beruflichem Abschluss können der Tabelle 15 im Anhang entnommen werden.*
22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterschiede des
ost- und westdeutschen Arbeitsmarktes hinsichtlich der Kriterien
Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Langzeitarbeitslosen
können der Tabelle 16 im Anhang entnommen werden.*
Zu Langzeitleistungsbeziehenden von Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) wird auf die Veröffentlichung
„Langzeitleistungsbeziehende (Monatszahlen)“ verwiesen (statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Form
s/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524060&topic_f=lzb-lzb-strukt
uren, siehe Tabellenblatt „1_Eckwerte“).
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
23. Wie viele Zugänge hatte das Förderinstrument „Teilhabe am
Arbeitsmarkt“ (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)) seit der
Einführung im Jahr 2019 in Ostdeutschland (bitte Jahreswerte angeben),
und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Zu Angaben betreffend Eintritte in die Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“
wird auf die Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
„Arbeitsmarktpolitische Instrumente (Zeitreihe Jahreszahlen)“ verwiesen (statistik.
arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?n
n=1524032&topic_f=amp-zr-amp-zr-jz, siehe Zeile 82).
24. Wie viel Prozent aller ostdeutschen arbeitslosen Leistungsberechtigten
im SGB II erhalten aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung
tatsächlich eine Förderung nach § 16i SGB II (bitte aktuellste verfügbare Daten
angeben)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Januar
2026 in Ostdeutschland rund 436 000 arbeitslose erwerbsfähige
Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Zeitgleich fanden rund 3 500 Förderungen nach
§ 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) für Personen statt, die vor Eintritt in
die Maßnahme erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren. Der Anteil der
arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Ostdeutschland, die im
Januar 2026 eine Förderung nach § 16i SGB II erhalten haben, liegt bei etwa
1 Prozent.
Zu berücksichtigen ist, dass bei den Förderungen eine Zählung von
Förderfällen bzw. Teilnahmen erfolgt und nicht von Personen. Folglich wird eine Person,
die mehrere Förderleistungen im Betrachtungszeitraum erhält, mehrfach
gezählt.
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem
Ausmaß in den ostdeutschen Bundesländern durch die lang anhaltende
Arbeitslosigkeit die ursprünglich vergleichsweise hohe Qualifikation von
Erwerbslosen entwertet worden ist, und was bedeutet das für deren
Beschäftigungsaussichten?
Generell waren ehemalige DDR-Bürgerinnen und -Bürger beruflich sehr gut
qualifiziert und damit für die Transformation der ostdeutschen Wirtschaft nach
1989 vergleichsweise gut vorbereitet. Gerade im Bereich der nicht-
akademischen beruflichen Bildung ähnelten sich die Berufsbildungssysteme in Ost- und
Westdeutschland stark, indem sie sich durch standardisierte
Ausbildungsordnungen, differenzierte Lehrberufe und anerkannte Bildungszertifikate
auszeichneten. Überwiegend erfolgte nach der Wiedervereinigung eine gleichwertige
Anerkennung der ostdeutschen Berufsabschlüsse (geregelt im
Einigungsvertrag). Damit waren Ostdeutsche zwar formal gut qualifiziert, jedoch änderte
sich die berufliche Nachfrage durch eine starke Verschiebung hin zu
Dienstleistungsberufen und kaufmännischen Qualifikationen, während der
Bildungsschwerpunkt in der DDR auf dem gewerblichen und landwirtschaftlichen
Bereich lag. Auf die Massenentlassungen, die mit der Privatisierung der
ostdeutschen Wirtschaft einhergingen, wurde seinerzeit mit großen
Umschulungsprogrammen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen reagiert. Die berufliche und
betriebliche Mobilität war direkt nach der Wiedervereinigung (bis Mitte 1992)
etwa doppelt so hoch wie in den Jahren danach (Mitte 1992 bis März 1996).
Vielfach erfolgten solche Wechsel aber vor allem zur Sicherung der
Beschäftigung und viel seltener zur Realisierung beruflicher Aufstiege. Dennoch stieg
mit der Wiedervereinigung die Arbeitslosigkeit im Osten massiv an. Bereits im
Jahr 1991 gab es rund eine Million Arbeitslose in Ostdeutschland (inklusive
Berlin), bis zum Jahr 1997 die Zahl auf 1,5 Millionen und verblieb auf diesem
Niveau bis zum Jahr 2006. Bis in die Mitte der 2000er Jahre hinein war die
Arbeitslosenquote in Ostdeutschland zum Teil mehr als doppelt so hoch wie im
Westen. Im Jahr 2005 waren es 18,5 Prozent zu 8,4 Prozent. Bis zum Ende der
2020er Jahre hat aber eine deutliche Angleichung stattgefunden. Im
Jahresdurchschnitt 2025 liegt die Arbeitslosenquote in Ostdeutschland noch um das
1,3fache über der Quote im Westen (7,8 Prozent zu 5,9 Prozent).
Alle Menschen, die zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung 30 Jahre und älter
waren, haben inzwischen das Rentenalter erreicht. Daher bietet sich ein Blick
auf die jüngere Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Ost- und Westdeutschland
an. Für die nachfolgende Betrachtung werden nur deutsche Staatsangehörige
betrachtet, da vor allem auf die in Ostdeutschland bzw. der DDR erworbene
Qualifikationen abgezielt wird. Zudem wird Ostdeutschland ohne Berlin
betrachtet, da Berlin innerhalb von Ostdeutschland eine deutlich abweichende
Entwicklung von den übrigen neuen Ländern zeigt.
Ost- und westdeutsche Arbeitslose unterscheiden sich seit Mitte der 2000er
Jahre geringfügig nach der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit. Die Mehrheit der
Arbeitslosen ist laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit weniger als ein Jahr
arbeitslos. Im März 2026 waren dies 60 Prozent der Arbeitslosen in
Ostdeutschland (ohne Berlin) und 64 Prozent im Westen. Zwei Jahre und länger
arbeitslos sind in den ostdeutschen Flächenländern 24 Prozent, in
Westdeutschland 20 Prozent. Verfestigte Arbeitslosigkeit ist damit in Ostdeutschland (ohne
Berlin) stärker verbreitet als im Westen. Im Zeitverlauf haben diese
Unterschiede zugenommen, fallen insgesamt aber gering aus.
Noch im Jahr 2009 hatten von den fast eine Million ostdeutschen Arbeitslosen
70 Prozent eine abgeschlossene Berufsausbildung, in Westdeutschland nur etwa
die Hälfte. Die Zahl der ostdeutschen Arbeitslosen mit abgeschlossener
Berufsausbildung reduzierte sich bis zum Jahr 2019 drastisch von knapp 600 000 auf
knapp 200 000. Dieser außergewöhnlich starke Rückgang dürfte zugleich aber
durch Abgänge von Arbeitslosen in die Rente sowie durch deutlich verminderte
Eintritte in die Arbeitslosigkeit von jüngeren Geburtskohorten, die durch die
Geburtenrückgänge in Ostdeutschland seit der Wiedervereinigung deutlich
kleiner sind als in der Vergangenheit, begünstigt worden sein. Im März 2026 ist der
Anteil der Arbeitslosen mit abgeschlossener Berufsausbildung in
Ostdeutschland (ohne Berlin) mit 51 Prozent immer noch größer als im Westen mit
44 Prozent, der Abstand hat sich aber deutlich verringert. Inwieweit der
verbleibende Unterschied auf eine Entwertung vorhandener Bildungsabschlüsse
zurückzuführen ist oder auf die angespanntere Arbeitsmarktlage in den
ostdeutschen Flächenländern, lässt sich nicht abschließend beurteilen.
26. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
ostdeutschen Betriebe, die im Jahr 2025 Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
durchgeführt haben?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den ostdeutschen
Bundesländern seit dem Jahr 2015 bis heute die Zahl der
Weiterbildungsmaßnahmen in der Arbeitsförderung entwickelt (bitte jährliche Daten
ausweisen)?
Zu Angaben betreffend Eintritte in die Maßnahmen „Förderung der beruflichen
Weiterbildung“ und „besondere Maßnahmen zur Weiterbildung“ wird auf die
Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
„Arbeitsmarktpolitische Instrumente (Zeitreihe Jahreszahlen)“ verwiesen (statistik.arbeitsagentu
r.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524032&t
opic_f=amp-zr-amp-zr-jz, siehe Zeile 43 bzw. 72).
28. Wie viele Tage dauerten nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchgeführten Weiterbildungen in Ostdeutschland durchschnittlich an (bitte
zuletzt verfügbare Daten ausweisen und vergleichsweise für
Westdeutschland angeben)?
Durchschnittlich wurden im Jahr 2022 in Deutschland 31 Stunden für eine
Weiterbildungsaktivität aufgewendet. Eine Differenzierung nach Ost- und
Westdeutschland liegt der Bundesregierung nicht vor.
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Weiterbildungsbeteiligung von Erwachsenen in Ostdeutschland seit 2015 entwickelt (bitte
jährliche daten angeben), und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um diese insbesondere bei Frauen, Geringqualifizierten und
Beschäftigten in der Transformation zu erhöhen?
Die nachfolgende Tabelle stellt die zur Verfügung stehenden Ergebnisse zur
Weiterbildungsbeteiligung in Ost- und Westdeutschland seit dem Jahr 2014 dar.
In Deutschland wird die Weiterbildungsbeteiligung mit dem Adult Education
Survey (AES) erhoben.
Tabelle B: Teilnahmequoten der Weiterbildungsbeteiligung in Ost- und
Westdeutschland in Prozent
Hinweis: Der AES wird nicht jährlich erhoben, weshalb nicht zu jedem Jahr entsprechende Quoten
angegeben werden können. Aktuellere Ergebnisse liegen nicht vor. Der nächste AES-Trendbericht
wird voraussichtlich Anfang 2027 veröffentlicht.
Quelle: AES-Trendbericht 2022 „Weiterbildungsverhalten in Deutschland“, BMBF-
Veröffentlichung.
In der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) arbeiten Bund, Länder,
Sozialpartner, Wirtschaftsorganisationen und die Bundesagentur für Arbeit seit dem
Jahr 2019 strategisch zusammen, um die Weiterbildung in Deutschland zu
stärken. Ein besonderer Fokus der NWS liegt auf der Erhöhung der
Weiterbildungsbeteiligung u. a. von Frauen sowie der Förderung von
Geringqualifizierten und der Beschäftigten in der Transformation. Dies spiegelt sich auch in den
drei übergeordneten Zielen für die aktuelle Phase der NWS, auf deren
Umsetzung sich die NWS-Partner verständigt haben, wider:
– Menschen ohne Berufsabschluss oder ohne verwertbare Qualifikationen für
den Arbeitsmarkt qualifizieren,
– Unternehmen und Beschäftigte bei der Weiterbildung im Strukturwandel
stärken und
– Chancen der Digitalisierung und von Künstlicher Intelligenz für die
Weiterbildung nutzen und die Herausforderungen erfolgreich gestalten.
30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende
Fachkräfteengpässe in den ostdeutschen Bundesländern, und was sind nach
Einschätzung der Bundesregierung die maßgeblichen Gründe für die
mögliche Nichtbesetzung von Stellen (bitte entsprechende Berufsgruppen der
Klassifikation der Berufe (KldB) 2010 angeben)?
Als Engpassberufe werden in der Fachkräfteengpassanalyse der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit alle Berufe bewertet, die bei den Engpassindikatoren
einen durchschnittlichen Punktewert von 2,0 oder höher aufweisen. Der
Punktewert wird aus einem Bündel von Engpass-Indikatoren wie z. B. der
abgeschlossenen Vakanzzeit gemeldeter Arbeitsstellen errechnet.
Demnach wird für die ostdeutschen Länder ein Fachkräfteengpass insbesondere
für die Berufsgruppen (Klassifikation der Berufe 2010) der Gastronomie, der
Pflegeberufe, des Verkaufs von Lebensmitteln und der Energietechnik mit
Anforderungsniveau „Fachkräfte“ und der Berufsgruppe Nicht-ärztliche Therapie
und Heilkunde mit Anforderungsniveau „Spezialisten“ ausgewiesen. Weitere
Ergebnisse zu Engpassberufen in den ostdeutschen Bundesländern können den
Tabellen 17 bis 19 im Anhang entnommen werden.*
31. Wie viele Arbeitslose in Ostdeutschland wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen Jahren durch Maßnahmen der
Bundesagentur für Arbeit in Berufen geschult, in denen hinsichtlich der
Frage 30 Fachkräftemangel herrscht (bitte jährliche Zahlen von 2020 bis
2025 sowie den letzten verfügbaren Monatswert angeben)?
Entsprechende Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit können den
Tabellen 20 bis 22 im Anhang entnommen werden.*
32. Wie hat sich das mittlere Bruttomonatsentgelt bzw. Medianeinkommen
nach Kenntnis der Bundesregierung in Ostdeutschland im Vergleich zu
Westdeutschland seit 2015 bis heute entwickelt (bitte jährliche Daten
angeben)?
Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen zu Bruttomonatsentgelten
sowie zu Beschäftigten im unteren Entgeltbereich wird das Merkmal „Entgelt“
aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit herangezogen.
Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete
sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen
Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils
nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt.
Die Auswertungen zum Medianentgelt sind auf solche
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem
Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten
(Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der
Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer
Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der
Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. Auswertungen für das Merkmal „Entgelt“ liegen
bis zum Jahr 2024 vor.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
In Anlehnung an die Abgrenzung der Organisation for Economic Coperation
and Development (OECD) gehören in der Statistik der Bundesagentur für
Arbeit Beschäftigte zum unteren Entgeltbereich, wenn in der
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung weniger als zwei Drittel des Medianentgelts
aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielt wird (Schwelle
des unteren Entgeltbereichs).
Demnach betrug im Jahr 2024 das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Ostdeutschland
3 539 Euro, während das Medianentgelt in Westdeutschland 4 117 Euro betrug.
Ein Bruttoarbeitsentgelt im unteren Entgeltbereich (gemessen an bundesweit
allen entsprechenden Bruttoarbeitsentgelten) erzielten in Ostdeutschland
22,2 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten, in
Westdeutschland waren es 14,1 Prozent. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 23
im Anhang entnommen werden.*
33. Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Ost-
und Westdeutschland geleistete durchschnittliche Wochenarbeitszeit, und
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine Angleichung
der Arbeitszeiten zu befördern?
Auf Basis der IAB-AZR können die durchschnittliche tarifliche bzw.
betriebsübliche Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten, der Teilzeitbeschäftigten
(reguläre sowie geringfügige Teilzeitbeschäftigung) sowie die
Wochenarbeitszeit aller Beschäftigten insgesamt ausgewiesen werden. Ergebnisse für das Jahr
2025 können der nachfolgenden Tabelle C entnommen werden. Eine
Differenzierung nach Bundesländern kann nicht vorgenommen werden.
Tabelle C: Durchschnittliche tarifliche bzw. betriebsübliche Wochenarbeitszeit
der Beschäftigten nach Arbeitszeit und Region in Stunden, 2025
Region Vollzeit Teilzeit Voll- und Teilzeit
Westdeutschland 38,1 18,0 30,1
Ostdeutschland 38,7 21,7 31,9
Deutschland 38,2 18,7 30,4
Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand: Februar 2026
34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Gender Pay Gap,
Gender Hours Gap, Gender Employment Gap, sowie zum Gender Gap
Arbeitsmarkt in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland, und
welchen politischen Handlungsauftrag leitet sie daraus ab?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich verschiedene
geschlechtsspezifische Arbeitsmarktindikatoren auf Basis der Verdiensterhebung und des
Mikrozensus (siehe www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/02/P
D26_064_621.html). Die mit diesen Indikatoren aufgezeigten Unterschiede
zwischen Frauen und Männern bei Verdiensten, Arbeitszeiten und
Erwerbsbeteiligung waren in den letzten Jahren überwiegend leicht rückläufig. Dabei gibt
es weiterhin deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland.
Hauptgründe für dieses Gefälle sind die historisch bedingte, höhere
Erwerbsbeteiligung von Frauen in den östlichen Bundesländern, insbesondere auch in
Vollzeit, sowie der geringere Durchschnittsverdienst ostdeutscher Männer
gegenüber Männern in Westdeutschland. Ein spezifischer Handlungsbedarf für
Ostdeutschland lässt sich daraus nicht ableiten.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
35. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in den
ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern seit dem Jahr 2015 bis
heute entwickelt (bitte Anteil der Betriebe sowie Beschäftigten nennen),
und inwiefern sieht die Bundesregierung hier ein Handlungsfeld, um
gleichen Arbeitsbedingungen und Löhnen näherzukommen?
Angaben zu Betrieben bzw. Beschäftigten nach Tarifbindung liegen auf Basis
des IAB-Betriebspanels vor und können den Tabellen 24 und 25 im Anhang
entnommen werden.* Ob die oder der einzelne Beschäftigte jeweils
tarifgebunden ist, lässt sich mit den Daten des IAB-Betriebspanels nicht beantworten.
Es ist Ziel der Bundesregierung, die Tarifbindung zu stärken. Dies gilt
insbesondere auch für die ostdeutschen Bundesländer. Mit dem am 1. Mai 2026 in
Kraft getretenen Bundestariftreuegesetz wird hierzu ein Beitrag geleistet,
indem die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um
öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt werden.
36. In wie vielen Branchentarifverträgen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung eine unterschiedliche Entlohnung nach Ost und West (bitte
jeweils konkret nennen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Branchentarifverträgen vor,
wonach es eine unterschiedliche Entlohnung nach Ost und West gibt.
37. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten in der Privatwirtschaft mit Betriebsrat in Ostdeutschland im
Vergleich zu Westdeutschland (bitte zuletzt verfügbare Zahlen angeben)?
Nach Angaben auf Basis des IAB-Betriebspanels waren in Betrieben ab fünf
Beschäftigten (vgl. zur Schwelle § 1 Absatz 1 Satz 1 des
Betriebsverfassungsgesetzes) im Jahr 2025 in Ostdeutschland 31 Prozent aller Beschäftigten in der
Privatwirtschaft in Betrieben mit Betriebsrat beschäftigt. In Westdeutschland
lag der Anteil bei 36 Prozent. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 26 im
Anhang entnommen werden.*
38. Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung Betriebsräte
auf die Produktivität von Betrieben und die Zufriedenheit der
Belegschaften?
Öffentlich zugängliche Forschungsergebnisse, die sich mit den Effekten der
Betriebsratstätigkeit auf die betriebliche Produktivität befassen, zeigen positive
Effekte auf. Einen Überblick bieten z. B. Mohrenweiser, Jens (Works Councils,
GLO Discussion Paper, No. 1103, Global Labor Organization (GLO) www.eco
nstor.eu/bitstream/10419/259295/1/GLO-DP-1103.pdf) und Jirjahn/Smith
(Nonunion Employee Representation: Theory and The German Experience
with Mandated Works Councils, IZA DP No. 11066, Oktober 2017 docs.iza.or
g/dp11066.pdf).
Zur Frage des Einflusses von Betriebsräten auf die Zufriedenheit der
Belegschaft kommt der durch das IAB erstellte Bericht „Mitbestimmung.
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat aus Sicht von Betrieben und Beschäftigten“ zu
dem Ergebnis, dass Betriebsräte mit besseren Arbeitsbedingungen und höherer
Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten korrelieren können (www.bmas.de/DE/
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-669-mitbestimmung-zusammenar
beit-betriebsrat-betriebe-und-beschaeftigte.html, siehe Seite 33).
39. Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil
der Beschäftigten im Niedriglohnbereich zwischen Ost- und
Westdeutschland (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
40. Wie viele abhängig Beschäftigte profitieren nach Kenntnis der
Bundesregierung schätzungsweise vom aktuell geltenden Mindestlohn (bitte
nach Ost- und Westdeutschland differenzieren), und wie hoch ist jeweils
ihr Anteil gemessen an allen Arbeitsverhältnissen?
Anhand der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes können
Aussagen zu Stundenlöhnen getroffen werden. Der April gilt als repräsentativer
Monat und wird daher zur Auswertung verwendet. Auf Basis der
Verdiensterhebung vom April 2025 konnten von der Erhöhung des gesetzlichen
Mindestlohns zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro in Ostdeutschland geschätzt maximal
690 000 und in Westdeutschland geschätzt maximal 4,14 Millionen
Beschäftigungsverhältnisse profitieren. In Ostdeutschland beträgt der Anteil an allen
Beschäftigungsverhältnissen 13,9 Prozent, in Westdeutschland 11,9 Prozent.
Lohnsteigerungen nach April 2025, die diese Zahlen verringern könnten,
werden bei diesen Schätzungen nicht berücksichtigt. Bei gleichbleibender
Beschäftigtenzahl und Beschäftigtenstruktur sind die Ergebnisse daher überschätzt und
somit als Obergrenzen zu verstehen.
41. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung zu
einem Stundenlohn unterhalb von 15 Euro und würden von einer
Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ohne Ausnahmen profitieren (bitte
nach Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln)?
Anhand der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes können
Aussagen zu Stundenlöhnen getroffen werden. Der April gilt als repräsentativer
Monat und wird daher zur Auswertung verwendet. Die Verdiensterhebung vom
April 2025 zeigt in Ostdeutschland geschätzt rund 1,16 Millionen und in
Westdeutschland geschätzt rund 6,52 Millionen Beschäftigungsverhältnisse, die zu
dem Zeitpunkt unter 15 Euro pro Arbeitszeitstunde verdienten. Erkenntnisse,
wie hoch diese Zahlen zu einem späteren, fiktiven Zeitpunkt sein könnten,
liegen der Bundesregierung nicht vor.
42. Wie unterscheidet sich das Armutsrisiko von abhängig Beschäftigten und
Arbeitslosen in Ostdeutschland und Westdeutschland (bitte konkrete
Zahlen nennen), und was sind nach Auffassung der Bundesregierung die
zentralen Gründe dafür?
Daten zur sogenannten Armutsrisikoquote in der erfragten Abgrenzung stellt
das Statistische Bundesamt auf Basis des Mikrozensus aktuell für das Jahr 2025
zur Verfügung. Danach beträgt die Quote für abhängig Erwerbstätige gemessen
am regionalen Median in Ostdeutschland 6,6 Prozent und in Westdeutschland
8 Prozent. Für Erwerbslose beträgt die Quote in Ostdeutschland 53 Prozent und
in Westdeutschland 47,8 Prozent. Es zeigt sich, dass insbesondere das
Einkommen aus Erwerbstätigkeit einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des
Nettoäquivalenzeinkommens der Haushalte hat.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Armutsrisikoquote lediglich eine
statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung ist. Sie liefert keine Information
über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der
zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des
mittleren Einkommens), dem regionalen Bezug und der Gewichtung der
Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der
Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach
Datenquelle unterschiedlich ausfallen.
43. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die soziale (vertikale
und horizontale) Mobilität in Ostdeutschland im Vergleich zu
Westdeutschland, und wie hat sie sich seit 2015 entwickelt (bitte, wenn
möglich, jährliche Werte ausweisen)?
Vertikale Mobilität beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass Individuen
innerhalb ihrer eigenen Erwerbsbiografie in der Einkommensverteilung auf- oder
absteigen.
Basierend auf der Integrierten Erwerbsbiographien (IEB) des IAB zeigt sich,
dass im Zeitraum der Jahre 2008 bis 2013 die Mobilität im Osten geringfügig
kleiner war als im Westen. Dies hat sich in den Folgejahren jedoch gedreht.
Betrachtet man einen Zehn-Jahres-Zeitraum, so ist stets eine höhere vertikale
Mobilität in Ostdeutschland als in Westdeutschland zu erkennen.
Zurückzuführen ist dies auch auf die Ost-West-Lohnlücke von 24 Prozent im
Jahr 2012, die auf 12 Prozent im Jahr 2024 gesunken ist. Dies ist unter anderem
auf die Einführung des einheitlichen gesetzlichen Mindestlohnes im Jahr 2015
zurückzuführen, von dem im Osten mehr Menschen profitierten als im Westen.
Dies hat vor allem bei Beschäftigten auf Helferniveau die Löhne in Ost- und
Westdeutschland angeglichen. Eine weitere Erklärung sind die zunehmenden
Fachkräfteengpässe in Ostdeutschland. Beides hat im Osten zu vergleichsweise
stärkeren Lohnanstiegen geführt.
Horizontale Mobilität beschreibt den beruflichen und regionalen Wechsel.
Räumliche oder berufliche Mobilität kann eine Möglichkeit bieten, das
individuelle Einkommen zu verbessern. Auch dies lässt sich anhand der IEB
quantifizieren. Im Folgenden werden Ergebnisse für sämtliche Personen dargestellt, die
in den Jahren 2015 bis 2022 erwerbstätig waren. Seit dem Jahr 2015 hat der
Anteil der Personen, die im Betrieb verblieben sind, moderat abgenommen.
Dies ist auf einen Anstieg der Anteile der Personen zurückzuführen, die in
einen Betrieb einer anderen Branche gewechselt sind. Die Anteile der
Personen, die in einen anderen Betrieb derselben Branche gewechselt sind, ist
dagegen konstant geblieben. In den Mustern der horizontalen Mobilität sind keine
Ost-West-Unterschiede erkennbar. Ergebnisse können der Tabelle 27 im
Anhang entnommen werden.* Diese zeigen die Anteile der Personen, die im
Ausgangsjahr und dem darauffolgenden Jahr erwerbstätig waren, getrennt nach
betrieblicher, regionaler und sektoraler Mobilität (Regionen sind 50 durch
Pendlerströme definierte Arbeitsmarktregionen und Branchen die Zwei-Steller-
Branchen der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008).
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
44. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Qualifikationserfordernis ausüben, seit 2015
entwickelt (bitte Daten für Ost- und Westdeutschland angeben sowie
nach beruflicher und akademischer Qualifikation differenzieren)?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach beruflichem Abschluss können der Tabelle 28 im
Anhang entnommen werden.*
45. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Betriebe
sowie der ausbildungsberechtigten Betriebe in Ostdeutschland, die
Ausbildungsplätze anbieten?
Es stehen drei geeignete Indikatoren zur Verfügung, um die
Ausbildungsberechtigung und -beteiligung von Betrieben zu beschreiben: die
Ausbildungsbetriebsquote, die Ausbildungsberechtigung auf Basis des IAB-Betriebspanels
und die Ausbildungsaktivität ausbildungsberechtigter Betriebe ebenfalls auf
Basis des IAB-Betriebspanels. Der Indikator Ausbildungsaktivität (bei
Berechtigung) weist dabei den Anteil der ausbildungsberechtigten Betriebe aus, die
auf Basis der Betriebsbefragung und auf Grundlage einer Kombination
verschiedener Szenarien als ausbildungsaktiv eingestuft werden. Ergebnisse zu
den drei Indikatoren können für den Zeitraum 2015 bis 2023 den Tabellen 29
bis 31 im Anhang entnommen werden.*
46. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der jungen
Erwachsenen (20 bis 34 Jahre), die keinen Berufsabschluss haben, seit
2015 in Ostdeutschland entwickelt (bitte jährliche Daten mit absoluten
Zahlen und den prozentualen Anteil an der gesamten Altersgruppe
angeben sowie für die einzelnen Bundesländer ausweisen)?
Junge Erwachsene ohne Berufsabschluss bzw. „nicht formal Qualifizierte“
(nfQ) sind Personen, die keinen Abschluss einer dualen oder rein schulischen
Berufsausbildung oder eines Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (oder
gleichwertigen Abschlusses) vorweisen können. Personen mit
Anlernausbildung bzw. mit einem Praktikum gelten als nicht formal qualifiziert.
Berechnungsgrundlage ist der Mikrozensus. Schülerinnen und Schüler, Studierende,
Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Personen, die sich in den
letzten zwölf Monaten vor Befragung in Ausbildung befanden, werden hingegen
nicht zu den nfQ gezählt.
Die nfQ-Quote ergibt sich aus dem Anteil der nfQ an der gleichaltrigen
Bevölkerung (Altersgruppe der 20- bis 34-Jährigen). Nachfolgende Tabelle D zeigt
die nfQ-Quote der Jahre 2015 bis 2024 und Tabelle E zeigt die dazugehörigen
Absolutwerte. Im Betrachtungszeitraum sind sowohl die nfQ-Quoten als auch
die Absolutwerte bis zum Jahr 2023 gestiegen. Im Jahr 2024 lässt sich nach den
Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 ein Rückgang erkennen. Die nfQ-Quote
sank im Jahr 2024 mit Ausnahme von Brandenburg, Sachsen-Anhalt und
Thüringen. Die Absolutwerte sanken ebenfalls mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt
und Thüringen.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Tabelle D: Anteil 20- bis 34-Jährige mit Hauptwohnsitz in Privathaushalten
ohne Berufsabschluss nach Bundesländern – nfQ in Prozent
Jahr Brandenburg Mecklenburg-
Vorpommern
Sachsen Sachsen-
Anhalt
Thüringen Ostdeutschland
Westdeutschland
Deutschland
2015 11,9 10,9 7,5 11,3 8,5 11,2 13,6 13,2
2016 11,6 12,2 8,3 11,3 10,1 11,5 14,6 14,0
2017 13,6 12,2 9,4 13,0 9,2 12,2 14,7 14,2
2018 14,4 12,2 10,0 12,5 9,3 12,5 14,8 14,4
2019 13,7 12,7 10,4 12,4 11,1 12,5 15,1 14,7
2020 14,2 16,2 10,8 14,3 10,2 13,6 15,9 15,5
2021 15,3 15,7 11,2 18,7 12,9 14,5 18,4 17,8
2022 18,0 15,3 11,8 16,2 14,7 15,0 19,4 18,7
2023 19,2 16,4 13,1 15,7 15,6 16,8 19,5 19,0
2024 19,5 14,1 12,9 16,1 17,0 16,7 18,5 18,2
Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter, Mikrozensus 2015 bis 2024 (Erstergebnis)
Tabelle E: Anzahl 20- bis 34-Jähriger mit Hauptwohnsitz in Privathaushalten
ohne Berufsabschluss nach Bundesländern (in 1 000)
Jahr Brandenburg Mecklenburg-
Vorpommern
Sachsen Sachsen-
Anhalt
Thüringen Ostdeutschland
Westdeutschland
Deutschland
2015 38 26 50 38 31 306 1 594 1 900
2016 42 28 57 40 34 315 1 765 2 080
2017 47 29 64 44 28 325 1 795 2 120
2018 48 27 63 41 26 318 1 802 2 120
2019 47 32 63 37 31 319 1 841 2 160
2020 47 40 66 48 29 355 1 975 2 330
2021 50 36 68 55 38 370 2 286 2 656
2022 57 32 70 46 43 367 2 354 2 722
2023 60 34 75 45 44 409 2 376 2 785
2024 59 28 74 46 48 404 2 261 2 665
Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter, Mikrozensus 2015 bis 2024 (Erstergebnis); Berechnungen des Bundesinstituts
für Berufsbildung
47. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des
Förderinstruments Assistierte Ausbildung nach § 74 SGB II in den
ostdeutschen Bundesländern seit 2015 (bitte jährliche Zugänge angeben und
nach Bundesländern differenzieren)?
Zu Angaben betreffend Eintritte in die Maßnahme „Assistierte Ausbildung“
wird auf die Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
„Arbeitsmarktpolitische Instrumente (Zeitreihe Jahreszahlen)“ verwiesen (statistik.
arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?n
n=1524032&topic_f=amp-zr-amp-zr-jz, siehe Zeile 30).
48. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Ausbildungsplätze und die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber um einen
Ausbildungsplatz seit 2015 in Ostdeutschland entwickelt (bitte jährliche
Zahlen als Gegenüberstellung ausweisen)?
Angaben auf Grundlage der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für
Arbeit können der nachfolgenden Tabelle F entnommen werden.
Tabelle F: Ausbildungsplätze und Bewerberinnen und Bewerber für
Berufsausbildungsstellen in Ostdeutschland (inklusive Berlin) zum Stichtag 30.
September eines Jahres
Jahr Zahl Ausbildungsplätze Zahl Bewerberinnen und Bewerber
2015 88 477 89 540
2016 90 178 90 552
2017 88 949 89 730
2018 91 366 90 144
2019 91 897 86 224
2020 85 072 80 068
2021 85 752 76 789
2022 90 347 76 186
2023 91 531 75 808
2024 85 825 76 435
2025 79 970 78 324
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass die in der Tabelle
ausgewiesenen Zahlen zu „Ausbildungsplätzen“ nur jene Ausbildungsstellen
einschließen, die der Bundesagentur für Arbeit von den Betrieben im
entsprechenden Berichtsjahr (jeweils 1. Oktober bis 30. September) gemeldet wurden. Bei
der „Zahl der Bewerberinnen und Bewerber“ werden je Berichtsjahr nur jene
gezählt, die bei der Bundesagentur für Arbeit offiziell als „Bewerberinnen und
Bewerber für Berufsausbildungsstellen“ gemeldet waren und das Beratungs-
und Vermittlungsangebot der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen
haben. Sowohl Betriebe (Berufsausbildungsstellen) als auch Jugendliche
(Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen) melden freiwillig.
49. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
Produktivitätsunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland, und welche Gründe sieht
sie dafür?
Es bestehen weiterhin Produktivitätsunterschiede zwischen Ost- und
Westdeutschland. So erreichte die Produktivität in Ostdeutschland im Jahr 2024
knapp 90 Prozent des gesamtdeutschen Niveaus, wobei sich der Aufholprozess
in den vergangenen Jahren verlangsamt hat.
Als wesentliche Ursachen sieht die Bundesregierung strukturelle Unterschiede
infolge des Transformationsprozesses nach der deutschen Einheit. Dazu zählen
insbesondere eine kleinteiligere Unternehmensstruktur mit weniger
Großunternehmen und Konzernzentralen, eine geringere Kapitalausstattung sowie ein
niedrigerer Anteil forschungs- und innovationsintensiver Branchen. Auch
demografische Entwicklungen und Fachkräfteengpässe tragen dazu bei.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich wirtschaftliche Unterschiede
zunehmend regional differenzieren und nicht ausschließlich entlang der
früheren innerdeutschen Grenze verlaufen.
Zugleich beeinflusst der sich beschleunigende Strukturwandel in Deutschland
das gesamtwirtschaftliche Produktivitätswachstum. Regionen sind aufgrund
ihrer unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen in unterschiedlichem Maße
betroffen, was bestehende Produktivitätsunterschiede verstärken kann.
Insbesondere gewinnen Sektoren mit vergleichsweise geringeren
Produktivitätszuwächsen, wie Teile des Dienstleistungsbereichs, an Bedeutung.
Zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung in strukturschwachen Regionen
und zur Verringerung regionaler Ungleichheit setzt die Bundesregierung
verschiedene Förderinstrumente ein, darunter insbesondere die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie das
„Bundesförderungssystem für Strukturentwicklungsregionen“ (GFS).
50. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Betriebs- bzw. Gewerbeaufgaben seit 2015 in den ostdeutschen
Bundesländern entwickelt (bitte jährliche Werte ausweisen)?
Zu detaillierten Daten betreffend die vollständigen Gewerbeaufgaben nach
Bundesländern verweist die Bundesregierung auf die Datenbank GENESIS-
Online des Statistischen Bundesamtes: www-genesis.destatis.de/datenbank/onli
ne/statistic/52311/table/52311-0180.
51. Wie viele Beschäftigte in Ostdeutschland haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld erhalten
(bitte jeweils jährliche Daten angeben)?
Zu Angaben betreffend die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld wird auf die
Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Angezeigte und
realisierte Kurzarbeit (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen)“ verwiesen (statisti
k.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?
nn=1524090&topic_f=kurzarbeit-zr2, siehe Tabellenblatt „Kurzarbeit ab
1992“).
Angaben zu Anträgen auf Insolvenzgeld können der Tabelle 32 im Anhang
entnommen werden.* Zu berücksichtigen ist, dass neben Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern auch Dritte, z. B. Unterhaltsberechtigte, oder Einzugsstellen der
Krankenkassen (hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge) Anträge auf
Insolvenzgeld stellen können. Da für einen Anspruch mehrere Anträge eingehen
können, sind Summenbildungen über die verschiedenen Antragstellenden nicht
aussagekräftig.
52. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
durchschnittlichen Fehltage pro Beschäftigtem seit 2015 in Ostdeutschland
entwickelt (bitte jährliche Werte ausweisen und nach Bundesländern
differenzieren)?
In den Fallzahlenstatistiken der gesetzlichen Krankenversicherung werden die
Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht nach Bundesländern erhoben. Ein Ausweis
getrennt nach Ostdeutschland erfolgt nicht, daher liegen in der erfragten
Differenzierung keine Angaben vor.
53. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in den ostdeutschen
Bundesländern seit 2015 (bitte jährliche Werte angeben und nach Bundesländern
differenzieren)?
Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur
Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle nach Bundesländern können für das
jeweilige Berichtsjahr der Tabelle TL 2 (Tabellenteil) der jährlichen Berichte
zum Stand von „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (SuGA) entnommen
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6381 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
werden (abzurufen unter www.baua.de/DE/Themen/Monitoring-Evaluation/Za
hlen-Daten-Fakten/SuGA). Der zuletzt veröffentlichte Bericht ist der über das
Berichtsjahr 2024 (SuGA 2024).
54. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Wochenarbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten (bitte je Bundesland und Ost
bzw. West differenzieren)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
55. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Betreuungsquote
von Kindern unter drei Jahren (bitte je Bundesland und Ost bzw. West
differenzieren)?
Die aktuell vorliegenden Betreuungsquoten für unter dreijährige Kinder wurden
in differenzierter Form in der Publikation „Kindertagesbetreuung kompakt.
Ausbaustand und Bedarf 2024“ veröffentlicht (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/s
ervice/publikationen/kindertagesbetreuung-kompakt-269134).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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